1894 / 253 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Oct 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Dialog durch die musikalishe Phrasierung; aber auch einzelie Solo- f wie - die Antrittsnummer des jungen dn, und Porpora's weh-Romanze, eine neue musikalishe Verherrlichung Neapels,

d gefällig gearbeitet und waren der Grund der freundlichen Auf- i die die Novität bei den Hörern fand. Daß es der ¡ik an stilistisher Einheitlihkeit mangelt, darf der Eigenart des Stoffs zu ute gehalten werden; jedenfalls erwies sie sich überall da am wirk- eaten, wo versucht wird, Daes mit den musikalischen Mitteln und im Geshmadck seiner Zeit zu charakterisieren. Ein Mangel is es, daß die große Arienmelodie, die von dem jungen Haydn gefunden wird, keine rechte innere Lebendigkeit entfaltet und darum nicht die Be- deutung gewinnt, die ihr im Nahmen der Oper gebühren würde. Die Darstellung war im ganzen und in fast allen Einzelheiten vor- trefflih. Jn der Titelrolle entwickelte Fräulein Krainz die volle O und den Wohllaut ihres sympathishen, nur zuweilen etwas dunkel gefärbten Organs; auch gelang es ihr schauspielerisch, den jungen Haydn ansprehend zu verkörpern. Den alten Musikmeister Foriera gab Herr Philipp mit s{chônem Gelingen des musikalischen heils und in verständiger äußerer Haltung. Die übrigen Rollen waren durch Fräulein Weiß, Herrn Krolop und Frau Lammert

gut besetzt. Nesidenz- Theater.

Die beiden Stücke, die das Théûtre Libre gestern Abend zur Darstellung brachte, gehören zu den unerquicklichsten Proben der modernen Literatur. er Beginn wurde gemaht mit „Los Fenêtres“, drei Scenen, wie der Theaterzettel sagt, von den Herren Conhbérier und Perrin. In drei düsteren, scattenrißähnlichen Bildern mit geheimnißvoll-symbolistishem Beigeshmack wird das von \s{werer Schuld beladene Gewissen eines eben gerichtlich freigesprochenen Mannes gezeihnet. Es wird auf ein geheimnißvolles Band hin- gedeutet, das die Augen, die Fenster der Seele, mit den Fenstern eines Hauses in Zusammenhang bringt. Die Absicht , einen unheimlihen, schauervollen Eindruck hervorzubringen, is den Ver- fassern, zumeist dur äußere Mittel, gelungen; die scenische Einrichtung, das nächtlich dunkle oder matt erhellte Zimmer, das plöbliche Erlöschen der Lampe durch einen Windstoß alles wirkte in diesem Sinn; das trefflihe Spiel der Darsteller, das shreckhafte Auffahren der einsamen Menschen beim Klirren eingeworfener Fenster- schèiben, ihr \hattenhaftes Umhergleiten und angsterfülltes Auffchreien vollendete die Wirkung. Das zweite Stück „L'Ecole des Veufs“ von Georges Ancey fängt mit einer beißenden und mindestens taktlosen Satire auf die Beileidsförmlichkeiten bei einem Todesfall an und geht dann zu einem unsauberen, den Widerwillen und die Entrüstung herausfordernden Liebeshandel über, der von einer deutschen Bühne selbst in französischer Sprache besser ausgeschlossen bliebe. Dem Spiel der Darsteller kann auch diesmal nur Lob gezollt werden ; vor allem stattete Herr Antoine den Wittwer Mirelet mit fo naiver Gemütblihkeit aus, daß der Zuschauer von dem gänzlichen Fehlen eines moralischen Begriffs bei diesem Mann überzeugt seinkonnte.

Konzerte.

Im Saale der Philharmonie fand gestern ein Konzert des Sängerbundes des Berliner Lehrervereins unter Leitung des Professors Felix Schmidt statt, welches sehr zahlreih besucht war. Die Leistungen dieses aus etwa 200 Mitgliedern bestehenden Männerchors, die \sich hier bereits gllgemeine Anerkennung erworben haben, waren au gestern sehr lobenswerth. Außer bereits öfter ge- hörten Chorwerken von Schubert, Franz, Schumann, H. Reimann und anderen ftanden interessante Novitäten auf dem Programm, so von E. E. Taubert, G. Schreck, dessen geistliches Chorlied mit Bariton und Orgelbegleitung den Abend eröffnete, von G. Weber, F. Kauffmann, I. Gall, A. Jensen und anderen, die gleich den bekannten Gesängen mit lebhaftem Beifall aufgenommen wurden. Die stets gern gehörte Konzertsängerin Frau Schmidt -Köhne und der Baritonist Herr van Eweyk unterstüßten das Konzert auf das wirksamste dur einige Solovorträge. E f

Im Konzertsaal de®* Klubhauses, Potsdamerstraße 9, licß sich

estern der Baritonist Herr Carl Gregori zum ersten Mal hier- lbst hören; über seine Leistungen if jedoch nicht viel Erfreuliches zu berihten. Bei aller Anerkennung der Kraft und des Umfangs feiner Stimme ist diese doch nicht genug ausgebildet. Ein gedrückter

Keblton und eine mangelhafte O beeinträchtigte: den Vor- trag der „Elias“-Arie von Mendelssohn und der Lieder von Schubert. Der Violinvirtuos Herr G. Noren unterstüßte das Konzert durh eng Lde gelungen ausgeführte Solostücke von Vieuxtemps, Noren un rasate. |

Frau Berthe Marx-Gold schmidt brachte in ihrem gestrigen vierten Klavierabend (im Saal Bechstein) eine historisch geordnete Reihe von Phantasien zum Vortrag, die, mit Seb. Bach beginnend, Merke diefer Gattung von Mozart, S Mendelsfohn, Chopin, Schumann und Liszt umfaßte. Die feinsinnige und tehnisch vollendete Art der Ausführung, die hon vielfah gerühmt worden is, bewährte fih auch an diesem Abend wieder in lobenswerther Weise. Leb- hafter und wohlverdienter Beifall folgte jedem ihrer Vorträge.

Im Königlichen Opernhause geht morgen Humperdinck's „Hänsel und Gretel“ (Damen Rothauser, Dietrich) in Scene. Pierauf folgt Ferd. Hummel's „Mara“ (Mara: Frau Pierson, Eddin : Herr Sylya). Die Kapellmeister eingartner und Dr. Muck dirigieren. Für die auf Allerhöchsten Befehl am Sonntag, Mittags 1 Uhr, stattfindende Matinóe zum Besten des Baues der Kaiser Wilhelm - Gedächtniß - Kirche ist nunmehr folgendes Programm festgestellt: 1) „Herr- lich auferstanden*, für Chor und Orchester _ von A. Beer; 9) „Jägerhor“, für Männerhor und Orchester von A. Becker; 3) Vier Madrigale aus dem 16 Jahrhundert, für Chor a capella: a. Villanella alla Napoletona von V. Donati; b. Fließet dahin ihr Thränen von John Bennet; c. Gagliarda von F. L. Hasler; d. Amor im Nachen von G. Gastoldi; 6. Ständchen für Männerquartett von E. Kremser; 4) Sang an Aegir, Dichtung und Komposition von Seiner Majestät dem Kaiser und König; 5) Vier Alt - Niederländische Gesänge nah Adrianus Valerius (1626), für Männerchor und Orchester von G. Kremser ; 6) a. Ballade „Die Waffenweihe Kaiser Heinrih's IV.*, für Orchester von A. Becker, von C. Loewe, b. „Ode an die preußische Armee“ von Plüddemann, vorgetragen von Herrn Paul Bulß; 7) Kreuz- Ritter-Marsh für Chor und Orchester von Liszt; E drei Alt-Nieder- ländishe Gesänge nah Adrianus Valerius, für Chor und Orchester von A. Beer. Billets sind bei Bote u. Bok und im Königlichen Opernhause an der Abendkasse zu haben. E

Im Königlichen Schauspielhause geht morgen das Lustspiel „Wie die Alten sungen“ in Scene. (Frau Shramm,_Herr Vollmer, Herr Molenar, Herr Matkowsky, Fräulein Sauer, Frau Kahle.)

im Lessing-Theater wird als nächste Novität das fünfaktige Schauspiel Die Waadt von Mar Nordau vorbereitet. Die erste Aufführung soll am nächsten Mittwoch stattfinden. E

Der außerordentliche Erfolg, den Herr Antoine und seine Ge- sellschaft im Residenz-Theater mit „La Tante Léontine“ erlangt haben, veranlaßt die Leitung des Théûtre Libre, diefes Stück noch morgen und am Sonntag auf dem Repertoire zu behalten. , Die für diese Tage angekündigten Vorstellungen von „Zoeur Philomène und „Le Luthier de Crémone“ werden daher erst in der nächsten Woche egeben. E / i:

Mo Die Generalprobe zum 11. Philharmonischen Konzert unter Richard Strauß? Leitung findet am Sonntag, Mittags 12 Uhr, unter Mitwirkung von Frau Fanny Bloomfield-Zeisler statt. Das Programm enthält: die Ouvertüre zu „Lear*" von Berlioz, das Klavier-Konzert D-moll von Rubinstein, die F-moll-Phantasie von Schubert (instrumentiert von Mottl), das Perpetuum mobilos von Sobann Strauß und die Symphonie Es-dur von Haydn. Der BVillet- verkauf ist bei Bote u. Bo eröffnet. A

In Sondershausen ist, wie die . B. N. Nachr.“ mittheilen, dieser Tage der bekannte Komiker August Neumann im Alter von 70 Jahren verstorben. Er war einer der lebensvollsten und urwüchsigsten Vertreter jenes Humors, der im alten Wallner-Theater seinen triebkräftigsten Boden und in dem Trifolium Helmerding, Reusche, Anna Schramm seine wirksamsten Interpreten fand. __ Neus- mann war aus Dresden gebürtig, gehörte seit 1859 dem Wallner-Theater an, ging dann zum alten Friedrich - Wilhelmstädtischen-Theater über und zog sh 1875 nach vierunddreißigjähriger kfünstlerisher Thätigkeit ins Privatleben zurü.

Mannigfaltiges.

Seine Majestät der Kaiser und König hat, wie die „Germania“ mittheilt, aus dem Allerhöhsten Dispositionsfonds 30 000 Æ zur e S Ee der fatholishen St. Piuskirche (in der Pallifadenstraße) hierselb bewilligt.

Im Zirkus Renz kam gestern Abend ein neues großartiges Manège-Schaustück, betitelt , Tjo Ni En“ zur ersten Aufführung. Diese Pantomime soll die alänzenden Festlichkeiten zur Darstellung bringen, die beim Jahreswechsel in Peking stattfinden. Die Idee if folgende: Ein höherer inesischer Würdenträger hat zu Neu- jahr ein Fest veranstaltet, dem auch der Kaiser von China beiwohnt. Ihm zu Ehren werden alle möglihen Pro: duktionen vorgeführt von Luftkünstlerinnen, Jongleuren, Athleten, Reckturnern, Seilturnern und Equilibristen in einer Mannig- faltigkeit und Kunstfertigkeit, wie sie bisher kaum. in dieser Art ge- boten wurden. Einen noch höheren Grad von ‘Vollendung zeigten die darauf folgenden akrobatischen Leistungen, die in buntester Abwehse, lung von einer zahlreihen Schaar kleiner und großer Künstler aus: gera wurden und diesen wie dem Direktor die lebhaftesten Beifalls,

ezeugungen A Am meisten aber gefiel den Zuschauern ein origineller Tanz, bei welchem zweiunddreißig Damen in glänzenden Kostümen mit cinem abgestimmten Glockengeläut nah cinesiscer Art sich auf der Bühne bewegten. Zum Schluß hielt das chinesische Wappenthier ein S Drache, der in kurzen Zwischen. räumen Feuer aus den Nasenlöchern sprühte, seinen Einzug. Auch nach Beendigung der Aufführung wurde dem Direktor Herrn Franz Renz für die von ihm felbst ersonnene und arrangierte Pantomime dur wiederholten Hervorruf die wohlverdiente Anerkennung ausgedrückt. Bei Gelegenheit dieser Vorftellung kam au eine neue Erfindvng des Direktors Renz zum ersten Mal zur Anwendung. Es ist dies ein mechanishes Bühnenpodium, das sih mit überrashender Schnelligkeit über den ganzen Nand der Manège spannt und auch \chnell wieder beseitigt werden kann. Auf diesem erhöhten Riefenpodium, also nicht mehr im Sande des Zirkus, spielte sih nun das neue Schaustük ab und gewann dadurch eine größere Uebersichtlichkeit und ein viel ge, fälligercs Aussehen.

Frankfurt a M, 25. Dltober. Ihre Majestit die Kaiserin Friedrich traf, wie „W. T. B.* berichtet, heute Vor- mittag in Begleitung Seiner Hoheit des Prinzen Friedrih Carl von Hessen zu Wagen von Numpenheim hier ein, um die Aus\tellung für Kochkun st 2c. zu eröffnen, welche unter AllerhöchstihremProtektorat in der landwirthschaftlichen Halle stattfindet. Zu der Eröffnungsfeierlichkeit waren auch der Ober-Präsident Magdeburg und der Megierungs- Präsident von Tepper-Laski erschienen. Der Vorsißende Müller und der Ober-Bürgermeister Adickes hielten Ansprachen ; sodann gab Jhre Majestät den Befehl zur Eröffnung. Nachdem hierauf ein Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König ausgebraht worden, unternahm Ihre Majestät mit dem Prinzen einen längeren Nund- gang durŸ die von 478 Auëstellern reih beshickte Ausstellung.

Braunschweig, 25. Oktober. „W. T. B.“ meldet: Heute Nachmittag gegen 3 Uhr entgleiste kurz vor Braunschweig der Schnellzug Magdeburg-Hannover dadur, daß der Post: wagen aus dem Geleise sprang. Die Carpenterbremse fungierte vor- züglich, sodaß sämmtlihe Wagen sfofort standen. Personen wurden nicht verleßt, doch is der Materialshaden nit unbeträchtlih. Die eingetretene Verkehrs\törung war nah einigen Stunden beseitigt.

Brest, 25. Oktober. An Bord des Kreuzers „Aréthuse' erplodierte nah einer Meldung des „W. T. B,“, während im Hafen Versuche mit der Maschine angestellt wurden, ein Rohr der Dampfzuleitung. 4 Personen wurden getödtet und gegen 2 verwundet. Der infolge der Explosion entstandene Brand wurde sofort gelöscht.

Yokohama, 25. Oktober. Nah einer Meldung des „R. B.' sind bei dem Erdbeben in den japanishen Bezirken Sakata Yamagata und Akami (vergl. Nr. 251 d. Bl.) an 3000 Häuser durch heftige, aufeinander folgende Erdstöße zerstört worden. Nach den bisherigen Meldungen find 260 Personen getödtet und eine große

Anzahl verwundet worden.

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Wetterbericht vom 26. Oktober, 8 r Morgens.

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wärts fortschreitend ist zunächst aufklarendes, ruhiges, kälteres Wetter, nahher wieder eius und Er- wärmung für unsere Gegend wahrscheinlich.

Deutsche Seewarte.

Stationen. Wind. Wetter.

in 9 Celfius 59C. =49%R.

Bar. auf0 Gr. u. d Meeresp Temperatur

red. in Millim.

Belmullet . . | NO wolkig Aberdeen …. | NW 3/halb bed. Christiansund | 735 |WNW 4[Schnee Kopenhagen . | 7: WSW 4 Regen!) Stockholm . | 739 |SW |bedeckt

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R e 0 A e O E L Theater- Anzeigen.

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern- haus. 223. Vorstellung. Hänsel und Gretel. ; 4 Märchenspiel in 3 Bildern von Engelbert Humper- Direktion: Siamund Lautenburg. dinck. Text von Adelheid Wette. In Scene gesetzt Damour vom Ober-Regifseur Tetlaff. Dekorative Einrichtung :

Anfang 73 Uhr.

Residenz - Theater.

Montag:

Sonntag: Der Vogelhändler. Blumenstraße Nr. 9. Marie Jaëll aus Paris.

Sonntag: La Tante Léontine.— Jacques

Sing-Akademie. Sonnabend, Anfang 7# Uhr:

Friedrich “es Theater. | 1” Quartett-Abend Joachim, Kruse, Wirth, Sonnabend : Der Vogelhändler. Operette in 3 Aufzügen nach einer Idee des Bieville von L. Held —. | und M. West. Musik von Carl | l Herr Epstein. Dirigent: Herr Kapellmeister Baldreich. | Anfang 74 Uhr: Konzert der Sängerin Mary

Hausmaun.

eller. Regie:

Forrefst, unt. gef. Mitw. des Trios der Herren Gustav, Friy u. Franz Borish. / Sonntag, Anfang 74 Uhr: Klavier-Vorträge von

Sonnabend und / s : Philharmonie. Sonntag, Mittags 12 Uhr: Oeffentliche Hauptprobe. Dir. : Rich. Strauß.

Soeur Philomène. Le Soli: Fanny Bloomfield Zeisler.

aranda . St. Petersbg. Moskau

S ¿ è Cherbourg. . E i E mburg .. winemünde Neufahrwafser Memel

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1) Dunst. 2) Nachts starke Regenböen. ?) Abends

Metterleuchten, Nachts Ge(en. 4)

Morgens Regen

und böôige See 0. 5) Gestern Regen. ®) Drohend See, drei. 7?) Starker Sturm. ®) Regen. °) Gestern Nahm. Regen. 1) Nachts Regen.

Uebersicht der Witterung.

Das barometrische Minimum, welches gestern über der nördlichen Nordsec lag, is ostwärts nah Süd- shweden fortgeschritten, während im östlihen Nord- seegebiet die Winde nach Nordwest gegangen sind

und jeßt in stürmishen Böen auftreten, an der

Unterelbe Hochwasser verursachend, im Binnenlande

baben die Südwe

Charakter angenommen. S l chienen. Ein barometrisches Marimum

vorm Kanal

inde vielsah einen stürmischen

Ein neues Minimum ist

ist über Südwest-Europa in Entwickelung begriffen. In Deutschland ist das Wetter mild und vorwiegend trübe; allenthalben ist Regen gefallen, im westlichen Deuts land fanden stellenweise Gewitter statt. Oft-

vom Ober-Inpektor Brandt. Dirigent: Kapellmeister Weingartner. Mara. Oper in l Akt von Fer- dinand Hummel. Text von Axel Delmar Jn Scene geseßt vom D iE Tetlaff. Diri- gent: Kapellmeister Dr. Muck. Anfang 7+ Uhr.

Schauspiel. 233. Vorstellung. Wie die Alten sungen. Lustspiel in 4 Auge von Karl Nie- mann. In Scene geseßt vom OÖber-Regisseur Marx Grube. Anfang 7F Uhr.

Sonntag: Opernhaus. 224. Vorstellung. Der fleine Haydn. Oper in 1 Aft von Gaëtano Cipollini. Text von A. Cipollini, deutsh von Otto Eisenshüß. Hänsel und Gretel. Märchenspiel in 3 Bildern von Engelbert Humperdinck. Text von Adelheid Wette. Lug 7# Uhr.

Schauspielhaus. 234. Vorstellung. Das Leben ein Traum. Dramatisches Gedicht in 5 Aufzügen. Nah dem Spanischen des Calderon de la Barca, für die deutshe Bühne bearbeitet von Carl August West. Anfang 74 Uhr.

Deutsches Theater. Sonnabend: Die Weber.

Anfang 74 Uhr. Sonntag, 24 Uhr: Der Kaufmaun von Venedig. 7} Uhr: Die Kameraden. Montag: Die Weber.

Berliner Theater. Sonnabend: Der Pfarrer

von Kirchfeld. Anfang 74 Uhr. ; Sonntag: A Uhr: Ein Erfolg. (Ermäßigte

Preise.) 74 Uhr: Die Hex i Montag: Zum ersten Male: Stützen der Ge- Feshast. dchauspiel in 4 Aufzügen von Henrik en.

Lessing-Theater. Sonnabend: Sans-Gôêne. Anfang 74 Uhr.

Sonntag: Madame Saus-Gêne.

Montag: Die Schmetterlingsschlacht,

Madame

Luthier de Crémone.

Neues Theater. Sciffbauerdamm 4a./d.

Sonnabend: Komödiauten! (Cabotins!) Lustspiel in 4 Akten von Eduard Pailleron. In Scene ge- sezt von Sigmund Lautenburg. Anfang 7# Ubr. Sonntag, A Dienstag: Komödianten! Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Vorstellung des Vereins für Volksunterhaltung. Doppelselbftmord. Bauernposse in 4 Akten von Ludwig Anzengruber.

Theater Unter den Linden. Behrenstr. 55/57. Direktion : Julius Frische. Sonnabend: In neuer glänzender Ausftattung. Orpheus in der Unter- welt. Operetten-Feerie in 4 Akten (12 Bildern) von Hector Crz.mieux. Deutsch von Eduard Jacob- fon. Musik von Jaques Offenbah. Anfang 7# Uhr.

Sonntag: Orpheus in der Unterwelt.

Bentral-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direktion : Richard Schul. Emil Thomas a. G. Anna Bâäers. Josefine Dora. Sonnabend: Zum 57. Male. O, diese Berliner! Große Posse mit Gesang und Tanz in 6 Bildern (nach lingrá’'s „Neise durch Berlin*) von Julius Freund. Musik von Julius Einödshofer. Anfang 7# Uhr.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Adolph Ernfst-Theater. Sonnabend: Char- ley’s Tante. Schwank in 3 Akten von Brandon Thomas. Vorher: Die Baja jh Parodistische Boi in 1 Akt von Ed. Jacobson und Benno

acobson. Musik von Franz Roth. In Scene ge- seßt von Adolvb Ernst. Anfang 7# Uhr.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Konzerte.

ert-Haus. Sonnabend: Karl Meyder- Ryb: &Foh, Strauß-Jubi]äum u. Geburtstags- eier,

Pirkus Renz (Karlstraße). Sonnabend: Sensationeller Erfolg! Tjo Ni En. Vollständig neues Genre! Die Manòge in 2 Minuten zur Bühne verwandelt. Ueberrashende Lichteffekte. Glänzende Ausstattung. Reizvollste Tänze, u. a. les grelots vivants, jeu des barbichons . Außerdem: d. ostyr. Hengst Edinburgh, vorgef. v. Herrn R. Renz; Bolero, in Prachtkostümen ger. v. 6 Damen u. 6 Herren; d. Clowns Gebr. Villaud d. musik. Imitator-Clown Ybo 2c. Anfang 7# Uhr.

Sonntag, Docer, P Tae: Le Be stellung. Ermäßigte Preise. Vorverkauf am Sonn abend von 11—2 Übr an der Zirkuskafse. Abends 74 Uhr: Tjo Ni En.

E E P E EG N ACRE V G I L I E S E R R Na Familien-Nachrichten.

Verlobt: Freiin Auguste von Ledebur mit Pr. Hauptm. Eggert von Estorff (Charlottenburg Friedenau bet Berlin). Frl. Anni von Ja 0ow mit Hrn Lieut. Leopold Frhrn. von Lede L (Polliß bei Seehausen, Altm.—Berlin). A Elisabeth Pinder mit Hrn. Pastor Otto Albre (Naumburg a. S.). tp

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Bergw Direktor Salomon (Ibbenbüren i. Weftf). Eine Tochter: Hrn. Prem.-Lieut. Alexander Frhrn. von Wangenheim (Königsberg i. Pr.).

Gestorben : Frl. Therese von Bülow (Dresden).

Hr. Franz von Ferber (Schwerin i. Med).

Verantwortlicher Redakteur: J. V.: Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

j Druck der Norddeutschen Buhdruckerei unb Verlas Anftalt, Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. ?2-

Sechs Beilagen (eim{ließlich Börsen-Beilage)-

zum Deutschen Reichs-Auz

Königreich Preußen.

Auf den Bericht vom 18. August d. J. will Jch den infolge der Berathungen der reglementsmäßig dazu erwählten Deputirten in der zurückfolgenden Anlage zusammengestellten Abanderuliigen dr S8 1 212 16.37 429.44 70, (L 73, T5, 76, 89, 90, 112 und 122 des Revidierten Regle- ments der Ostpreußischen Land-Feuer-Sozietät vom 12. Mai 1884/13. April 1891 hierdurch Meine Genehmigung ertheilen.

Jagdhaus Rominten, den 3. Oktober 1894.

Wilhelm R. Graf zu Eulenburg. Miquel.

An den Minister des Jnnern und den Finanz-Minister.

Neue Fassung R L 01A 19, 16, 30 42 44 10 71

é 1 73, 75, 76, 89, 90, 22 des Nevidierten Neglements der Ostpreußischen 12, Mai 1884/13. April 1891.

/ E Q.

Die Ostpreußische Land-Feuer-Sozietät umfaßt die bei der Ost- preußischen Landschaft _niht aufnahmefähigen Grundstücke des platten Landes der Provinz Ostpreußen und des zum Mohrunger landschaft- lichen Bezirk gehörigen Theils des Regierungsbezirks Marienwerder.

Dieselbe ist jedo bercchtigt, innerhalb des bezeichneten Landes- theils auch die Gebäude einzelner bei der Landschaft aufnahmefähigen Grundbesitzer, fowie die auf einer \städtishen Feldmark errihteten Ge- bäude zu Gern, / nate

Für Klagen aus dem Bersicherungsvertrag is der aus\ch(licßliche Gerichtsftand in Königsberg i. Pr. Tati S

o

Die Sozietät hat die gegenseitige Versicherung von Gebäuden gegen Feuersgefabr zum Zweck, Diese Gefahr wird also dergestalt gemeinsaftlih übernommen, daß si jeder Theilnehmer zuglei in dem Nechtsverhältniß eines Bersicherers und cines Versicherten be- findet, als Versicherer jedo nur mit den ihm obliegenden Beiträgen verhaftet ist; vergl. §§ 28—36. j

S 5, Zuk Fgeilolsen von der Versicherung sind folgende Gebäude nebst Zubehör: :

1) Pulvermühlen und Pulverniederlagen,

2) Glas- und Schmelzhütten, *

3) Brachstuben, ;

4) Schmieden ohne Steindach,

5) Schwefelraffinerien und Salvetersiedercien,

6) Terpentin-, Firniß- und Holzfäurefabriken,

7) Anstalten zur Fabrikation von Aether, Gas, Phosphor, Knall- filber und Knuallgold,

8) Spiegelgießereien,

9) Theeröfen,

10) Vitriol- und Salmiakfabriken,

11) alle Anlagen, welche den porstehend zu 1 bis 10 gcnannten binsichtlih der Feuergefährlihkeit nah der Ansiht der Direktion gleihzustellen find, und

12) Gebäude und Baulichkeiten, deren Versicherungssumme nicht 30 M beträgt.

Q 12

Der Austritt aus der Sozietät und die freiwillige Herabseßung der Versicherungsfumme finden zum 1. Januar und unter der BVor- aus\setzung statt, daß dieselben bis zum 1. Oktober des vorhergehenden Jahres bei dem Bezirks -Kommissarius schriftlich nahgesucht und zu- gleich die Genehmigungen derjenigen Gläubiger beigebraht worden ind, deren Realrechte im Lagerbuc) der Sozietät vermerkt stehen.

Aus besonderen Gründen kann die Direktion ausnahmsweise den Austritt früher genehmigen, nöthigenfalls unter der Bedingung, daß die Beiträge bis zu dem obigen Termine zu zahlen sind.

S 15.

Folgende Gebäude:

1) Cisen- und Kupferhämmer,

2) Zuersiedereien und Zichorienfabriken,

3) Spinnereien in Schaf- und Baumwolle,

4) Gebäude, worin Dampfmaschinen befindlich find,

5) Windmüßhlen und Windmotoren,

6) Backhäuser und Lohmühlen,

7) Häuser mit Feuerfluhten (Wohnhäuser ohne Schornstein, \o-

genannte RNauchhäuser),

8) Schmieden,

9) Ziegel- und Kalköfen mit den An- und Ueberbauten und Trockenscheunen, insofern diese niht mindestens 20 m vom Ofen entfernt sind,

10) auf fremdem Grund und Boden stehende Gebäude und

11) die Wohn- und Wirthschaftsgebäude der Besitzer der im §5 angegebenen Fabriken und sonstigen Anlagen, falls die ersteren bei feuersiherer Bedachung nicht Seniastend 30 m und bei nit feuersilerer Bedachung niht wenigstens 75 m von den letzteren entfernt sind,

dürfen in der Regel höchstens mit zwei Drittel ihres Werths zur Versicherung angenommen werden.

In belonderen Fällen kann die Direktion die vorstehend auf- geführten Gebäude bis zu ihrem vollen Werth annehmen.

_Ferner i} die Direktion berehtigt, auch andere mit erhöhter Gefahr verbundene, zur vierten Klasse gehörige Gebäude nur mit einem den vollen Werth niht erreihenden Betrag zux Versicherung anzunehmen und ebenso bestehende Versicherungen nachträglih ent- l\prehend herabzuseßen. .

__ Außerdem bleibt der Direktion in den vorstehend gedachten Fällen die Befugniß vorbehaltea, die Versicherung jederzeit, jedoh mit drei- monatlicher Frist, zu kündigen. 8 16

_ Ueberall da, wo die in den §8 13 bis 15 angegebenen Be- schränkungen nicht stattfinden, hängt die Bestimmung darüber, ob der volle Werth in Versicherung gegeben werden foll oder nicht, vom Ge- bäudebesitzer ab; nur muß die für ein Gebäude beantragte Versiche- rungssumme bei Beträgen bis 1000 4 mit 10, und bei Beträgen über 1000 6 mit 100 theilbar fein, und kann dieselbe, wenn sie diefer Bestimmung nicht entspricht, von der Direktion auf die nächste nie- drigere oder höhere, in der angegebenen Weise theilbare Zahl ab- gerundet werden. y

S 07.

, Wird an einem Gebäude eine der in § v Nr. 1 bis 11 gedachten Einrichtungen vorgenommen, oder dur eine baulihe Veränderung oder dur sonstige Umstände eine außergewöhnliche Feuersgefahr hervorgerufen, ohne daß hiervon unverzüglich der Direktion Anzeige gemacht, so erlischt die Bersicherung sofort, I S verliert den Anspruch auf die Brandentschädigung, bleibt jedoch zur Zahlung der höheren Beiträge bis zum Ablauf des Quartals verpflichtet welhem nah Bekanntwerden der betreffenden Einrichtung oder V nderung die Versicherung von der Direktion gelöscht ift.

Wird an einem Gebäude eine der in § 15 Nr. 1 bis 11 bezeich- neten Anlagen ohne Anzeige bei der Direktion getroffen, so sinkt der etra der Versicherungssumme ftillshweigend auf ¿wei Drittel des

éherigen Betrags herab. Der Versicherte bleibt aber verpflichtet,

in er-

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 26. Oktober

die Beiträge von dem vollen Betrag bis zum Ablauf desjenigen Vierteljahrs zu zahlen, in welchem die Direktion nah Bekanntwerden der betreffenden Einrichtung die Herabsetzung der Versiherungsfumme ausdrücklich verfügt hat.

Wird durch eine baulihe Veränderung in einem Gebäude oder dur sonstige Umstände nur die Ss aus einer höheren in eine niedrigere Klasse und somit die Entrihtung höherer Bei- träge erforderli, so ist der Versicherte verpflichtet, dieses innerhalb eines Monats nach Ausführung der Veränderung dem Bezirks- Kommissarius anzuzeigen ; anderenfalls der Versicherte zwar nicht den Anspruh auf die Brandentschädigung verliert, er indessen ver- pflichtet ift:

1) die zu wenig entrichteten Beiträge, jedo niht über den Zeitraum von drei Jahren hinaus nadzuzahlen und

2) den vierfahen Jahresbeitrag des Unterschieds zwischen den von den Bebäuden in der höheren und in der niedrigeren Klasse zu ent- p a Beiträgen zur Sozietätskasse als Konventionalstrafe zu zahien.

__ Ergiebt es sih nachträglih, daß ein Gebäude von vornherein in- folge falscher Angaben des Besißers in einer unrichtigen Klasse ver- sichert ist, so hat neben der vorstehend zu 2 gedahten Konventional- strafe der Versicherte den höherea Beitrag vom Anfange der Ver- sicherung an nachzuzahlen.

8: 42.

Bel jedem Brandschaden ift zu prüfen, ob das vernichtete oder beschädigte Gebäude noch so viel werth war, als die Versicherungs- fumme beträgt. Walten darüber Zweifel ob, fo is der Werth des Ge- bäudes abzushäßen, hierbei sind die Angaben in der im Kataster ent- haltenen Beschreibung oder in der etwa vorhandenen Taxe zu berück- sichtigen, nöthigenfalls Zeugen zu vernehmen und sonstige Ermittelungen anzustellen. /

__ Stellt ih bei dieser Abshäßung der Werth des Gebäudes niedriger heraus als die Versicherungsfumme, so is bei Ermittelung der Entschädigung nur der ermittelte Werth zu Grunde zu legen.

Ist die Versicherung mit Rücksiht auf die §8 14 ff. nicht zur vollen Höhe des Werths, sondern ausdrücklich nur bis zur Höhe cines aliquoten Theils des Werths (10, 8/10, 2/3 u. \. rw.) entweder vom Versicherten beantragt, oder von der Direktion angenommen, so ist bei Ermittelung der Entschädigung eine der etwaigen Werthsverminderung entsprehend verminderte Versicherungssumme zu Grunde zu legen,

44

__Ein partieller Brandschaden is dann vorhanden, wenn nur einzelne Gebäudetheile beshädigt oder vernihtet sind und durch Er- seßung oder Reparatur derselben das Gebäude wieder in seinen vorigen Stand verseßt werden kann.

In diesem Fall ift zu ermitteln, welcher Theil des Werths des versicherten Gebäudes durh den Brand vernichtet oder unbrauchbar geworden ift.

8 70.

Wird eine bestehende Versicherang gelöfHt oder die Versicherungs- fumme im Laufe von drei Jahren um mehr als einhalb herabgesett, mag diese Löschung oder Herabseßung mit oder wider den Willen des Versicherten erfolgen, fo hat die Direktion den in der dritten Abtheilung des Grundbuchs eingetragenen Gläubigern, soweit Name und Wohnort derselben aus dem Grundbuche hervorgehen oder ihr fonfst bekannt sind, fowie sämmtlichen im Lagerbuch vermerkten Gläubigern der zweiten Abtheilung des Grundbuchs reG Nachricht zu geben.

E,

Geht der Versicherte des Anfpruhs auf Brandentschädigung nah den §8 7, 8, 37, 39, 40, 48 oder 61 verlustig, so ift die Sozietät denno verpflichtet, dieselbe den zur Zeit des Brandes des in der dritten Abtheilung des Grundbuchs eingetragenen Gläu- bigern sowie den im Lagerbuh vermerkten Gläubigern der zweiten Abtheilung foweit zu zahlen, als sie aus dem verpflichteten Grundstü oder, wenn ihnen zugleich ein persönlihes Reht gegen den Eigen- thümer des Grundstücks zusteht, auch aus dessen sonstigem Vermögen wegen ihrer eingetragenen Forderung niht zur Hebung gelangen.

Die Pioiung findet jedoch nur gegen Zession der durh die Brandentschädigung gedeckten Realforderungen, und auß:rdem nur an diejenigen Realgläubiger statt, welche spätestens drei Monate, nahdem fie von der Thatsache, daß der Grundstückseigenthümer der Ent- [hädigungssumme verlustig gegangen ist, Kenntniß erhalten haben, ihre Forderung fündigen, binnen zwei Monaten nach Ablauf der Kün- digungsfrist einflagen und demnächst s{leunigst beizutreiben suchen, auch urkundlih nachweisen, daß eine Zwangsvollstrekung kein Resultat gehabt hat. E

Die Zahlung erfolgt nah der den Gläubigern geseßzlih zu- stehenden Priorität oder, wenn die Direktion ih mit deren Prüfung nicht befassen will, an die geseßlihe Hinterlegungéstelle.

Zinsen von der Brandentschädigung zu zahlen, ift die Sozietät in folhen Fällen nicht verpflichtet.

Wenn die Brandentschädiaung bereits ganz oder theilweise an den Versicherten oder auf dessen Rehnung zur Auszahlung gelangt ist, Töônnen die Nealgläubiger den ausgezahlten Betrag von der Sozietät nur verlangen, wenn die Rückzahlung an die Sozietät seitens des Be- \chädigten erfolgt ist. Die Sozietät is zur Anstellung der Klage gegen den Versicherten auf Rückzahlung nur dann verpflihtet, wenn einer der vorbezeihneten Gläubiger es verlangt und der Sozietät für die thr erwachsenden, eventuell gegen den Versicherten nicht beitreib- baren Prozeßkosten ausreihende Sicherheit elt. Den Anspruch auf Erhebung der Klage kann jedoch die Sozietät dadurch ablebnen, daß sie ihren Anspruch gegen den Versicherten auf Rückzahlung der Brandentschädigung den gemäß Abs. 1 forderungsberehtigten Gläu- bigern nah der Höhe ihrer Forderungen und nah der geseßlichen Priorität oder behufs späterer Auseinandersezung / zu ungetheilten MNechten ohne Gewährsleistung A

S (0.

Die vorgedahten Gläubiger haben nicht das Recht, wider den Willen des Versicherten ihre Befrioviaunià aus der Brandentschädigung zu verlangen, wenn und soweit dieselbe zur: Wiederherstellung des versicherten Gebäudes verwandt oder die Verwendung hinlänglich fichergestellt wird. Es entscheidet aber darüber, ob und in welcher Weise Sicherheit zu bestellen und ob die dargebotene Sicherstellung für genügend zu erahten, auf den Antrag eines eingetragenen Glâäu- bigers die Direktion nah eigenem Ermessen.

Uebrigens ist die Direktion erecatias au ohne den Antrag cines NRealgläubigers vor Autzahlung der Brandenischädigung an den Ver- sicherten oder einen Dritten die Sicherstellung zu verlangen, wenn Bedenken vorliegen, ob der Versicherte das abgebrannte Gebäude wieder herstellen wird.

8:75. /

Die Geschäfte der Direktion versieht unter der Firma „Direktion der Ostpreußischen Land-Feuer-Sozietät ein Direktor, welcher im Haupt- amt fungiert und den Titel „General-Direktor“ führt. Demselben wird ein Justitiarius zugeordnet, welcher bis auf weiteres im Neben- amt beschäftigt ist, den Direktor in Behinderungéfällen vertritt und dabei nah den Anweisungen desselben arbeitet.

Sobald sih die Nothwendigkeit herausstellt, kann auf Antrag der Direktion unter Zustimmung der Repräsentanten auch der Justitiar im Hauptamt fungieren und E angestellt werden.

Die Direktion hat ihren Siß in Königsberg i. Pr.

Nachdem durch Tue Ministers des Innern eine ge-

meinsame Direktion für die preußishe Land- und die Städte- Feuer-Sozietät errihtet worden ist, bleibt eine jede der beiden Sozie-

eiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

1894,

täten für ih bestehen. Es ift deshalb das Vermögen einer jeden getrennt zu verwalten und in besonderen Rechnungen nachzuweisen, au sind die Geschäfte ciner jeden der beiden Sozietäten unter der besonderen in ihrem Realement bestimaiten Firma zu führen. Die Kosten der gemeinfamen Direktion werden, falls niht zwischen den Vertretern der beiden Sozietäten ein anderer Maßstab vereinbart werden follte, nah der Höhe der Versicherungssumme des verflossenen Verwaltungsjahrs vertheilt.

S 76;

Der Direktor sowie der Justitiarius werden von den Repräsen- tanten gewählt und von dem Minister des Innern bestätigt (vgl. auch § 89 Absatz 2).

Nachdem die im § 75 vorgesehene Vereinigung mit der Direktion der Ostpreußishen Städte-Feuer-Sozietät erfolgt ift, findet bei einem Wechsel in der Person des Direktors oder des Justitiars die Nah- folgerwahl durch die Repräsentanten der Ostpreußischen Land-Feuer- Sozietät und die Mitglieder des Abgeordneten-Aus\{chusses der Ost- preußishen Städte-Feuer-Sozietät in gemeinschaftliher Sißung statt. Die Wablverfammlung ist alsdann bei Anwesenheit von mehr als er Mlle der säammtlihen Mitglieder beider Körperschaften bes{chlußfäbig, gleihgültig, ob von jeder cinzelnen über die Hälfte der S anwesend ift. Die Versammlung wählt durch Mehrheitsbes{luß aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden ; fommt ein folher Mehrheitsbes{chluß nicht zu stande, so ernennt dec Ober-Präsident den Vorsitzenden. Die weiteren Beschlüsse werden gleichfalls nach Stimmenmehrheit gefaßt; bei Stimmengleichheit ent- scheidet der Minister des Innern.

Der Direktor wird definitiv angestellt; derselbe ist Dienstvorgeseßter aller Beamten der Sozietät und hat als sfolcher in Anfehung aller derselben, mit Auênahme des Justitiars, die Disziplinargewalt der Leiter der Provinzialbehörden. Hinsichtlih der gleihfalls als Beamte der Sozietät geltenden Bezirks-Kommifsarien finden in disziplinarischer Beziehung die Bestimmungen des § 80 Anwendung.

__ Die bei der Direktion erforderlihen Bureau- und Unterbeamten (S 90 Nr. 8) find von der Direktion zu berufen; zu ihrer definitiven Anstellung ist die Zustimmung der Repräsentanten erforderlich.

Das Einkommen des Direktors und des Justitiars wird von den Repräsentanten festgeseßt und vom Ober-Präsidenten endgültig festgestellt, das der übrigen Beamten ift von der Direktion und den Repräsentanten festzustellen.

Sämmiliche Beamten werden von der Sozietät besoldet. Die zu diesem Behufe erforderlichen Beträge werden im Etat ausgeseßt.

In Betreff der Pensionierung der bei der Direktion gegenwärtig clatêmáßig angestellten und in Zukunft cine etatêmäßige Anstellung erhaltenden Beamten und in Betreff der Fürsorge für ihre Wittwen und Waisen finden die jedesmaligen Bestimmungen für die unmittel- baren Staatsbeamten sinngemäße Anwendung. Es bleiben zwar die bereits angestellten VBeamten von der Entrichtung der dur. das Gesey vom 20. Mai 1882 (G.-S, S. 298) fest- geseßten Wittwen- und Waisenbeiträge befreit, se find jedoeh berehtigt, für ihre etwaigen fünftigen Hinter- bliebenen den Anspruch auf das in ten §S 7 ff. des genannten Ge- seyes bestimmten Wittwen- und Waisengeld zu erwerben, wenn fie binnen drei Monaten nach dem Inkrafttreten dieses Reglements sich durh s{hriftlihe Erklärung ‘zur Zahlung der Wittwen- und Waisen- geldbeiträge verpflichten.

Sämmtliche Beamten der Sozietät sind mittelbare Staats- beamte. Sie erhalten bei Dienstreisen Tagegelder und Reisekosten nah den für die Mitglieder und Bureaubeamten der Königlichen Provinzial-Verwaltungsbehörden geltenden Sätzen.

S 89. :

Die Repräsentanten werden von der Direktion jährlih zu einer ordentlihen, wenn thunlih in der ersten Hälfte des Juni anzu- beraumenden Sigzung, ferner außerordentli in dringenden Fällen und wenn die Mehrzahl derselben darauf anträgt, nah Königsberg ein- berufen. Sie pflegen ihre Berathungen unter Leitung des Direktors. Der leßtere hat für gewöhnli kein Stimmreckt, jedoch giebt derselbe, O bei der Abstimmung Stimmengleichheit herausstellt, den

uéldlag.

In den die Beamten der Direktion (Direkior und Justitiar) betrcffenden Angelegenheiten und bei Revision der Rechnungen tagen die Repräsentanten unter einem aus ihrer Mitte gewählten Vor- fißenden. Ergiebt sich alsdann bei der Abstimmung Stimmenaleichheit, so entscheidet der Ober-Präfident und, sofern es sih um die Wahl des Direktors oder Justitiars handelt, der Minister des Innern.

_ Um gültige Beschlüsse zu faffen, müssen mindestens fünf von den Repräsentanten anwesend fein. |

Ein s{riftlihes Gutachten fann von ihnen jederzeit erfordert werden.

& 90.

Die Repräsentanten sind befugt:

1) die Vorlagen für die Deputirten-Versammlungen vorzuberathen,

2) den von der Direktion zu entwerfenden Etat festzustellen,

__ 3) von allen Schriftstücken, welhe die Geschäftsführung der Sozietät betreffen, Einsicht zu nehmen, und die ganze Verwaltung zu überwachen,

_4) die von der Hauptkasse gelegte und von der Direktion ge- prüfte Jahresrechnung nohmals zu prüfen und für richtig zu erklären,

5) auf den Vorschlag der Direktion außerordentliche Gratifikationen und Prämien zu bewilligen,

6) auf den Vorschlag der Direktion aus dem Vermögen der Sozietät Darlehne zu bewilligen und die ausstehenden Hypotheken- forderungen zu kündigen,

7) den An- und Verkauf von Grundstücken und Gerechtigkeiten zu genehmigen,

8) über die Anstellung von Negreßklagen und Beschwerden zu beschließen,

9) die Anstellung der bei der Direktion erforderlichen Bureau- und Unterbeamten, sowie deren Pensionierung zu genehmigen,

10) zu etwaigen außerordentlichen Ausgaben, welche si auf dieses Reglement nich&t gründen, ift ihre Bus immans einzuholen.

8-112

Jeder Versicherte ist verpflichtet, ein mit einer bestimmten Auf- {rift versehenes Schild von dem Bezirks-Kommissarius zu entnehmen, an einem ¿ener Gebäude an einer sihtbaren Stelle zu befestigen und dasfelbe, falls es abhanden kommt, durch ein neues von gleiher Be- shaffenheit zu erseßen. Für jedes Schild ift gleichzeitig mit der nächsten Beitragszahlung ein Betrag vôn 50 4 an den Ortsvorstand zu entrichten und von diesem an die A O E abzuführen.

_ Die Bestimmungen dieses Reglements follen, infofern nit schon \rüher Veranlassung dazu vorhanden if, von zehn zu zehn ren, vom Zeitpunkt des Jnkrafttretens desselben an gerehnet, mit Hilfe der inzwischen gesammelten Erfahrungen von neuem das zwanzig Deputirte der Sozietät geprüft und das Resultat der Prüfung der landesherrlichen Genehmigung unterbreitet werden.

Cine Ausnahme ma die im § 124 bezeihneten Vorschriften.

Die Einladung zu den Sitzungen der Revisions - Deputirten erfolgt unter Angabe der zu veebánbeladen Gegenstände.

Daß die vorstehende Faffung mit den lüfsfen der Revisions» Deputirten E O jauns i wörtli M eda wird erdur be de Direktion der Ostpreußischen Land-Feuer:Sozietät. (L. S.) von Kligin g.

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