1913 / 30 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Feb 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Pietätsmomente oder besonderer Affektionsinteressen, dann fehlt es in der Tat an irgendwelchen ausreihenden Ursachen für die Erregung die jeßt weitere poluishe Schichten ergriffen hat, und es liegt dann eben die Vermutung nabe, daß dieser Anlaß akt sichtlich dazu mißbraucht worden ist, um Erregung zu schaffen, um die im Abflauen begriffene polnische Boykottbewegung von neuem zu entflammen. (Sehr richtig! rechts. Lachen bei den Polen.) :

Herr Abg. Gronowski hat sich darüber beshwert, daß der Regierungspräsident in Düsseldorf in einer Zirkularverfügung die Landräte des Bezirks ersucht hat, ihm von der Neugründung nationaler Gewerkschaften in den ibm zu erstattenden Jahres- berihten Kenntnis zu geben, und darüber, daß der Regierungs- präfident dabei über diese nationalen Gewerkschasten si anerkennend ausgesprochen hat. Jch vermag das nit zu mißbilligen. Diese nationalen Gewerkschaften, die ja in einem gewissen Gegensaß au zu den christlihen Gewerkschaften stehen, steben aber doch vrinzipiell und in erster Neibe in cinem Gegensaß zu den fozialdemokratisdhen Gewerkschaften und sind Vereinigungen, welche darauf bedacht find, das gute Einvernehmen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu fördern, Störungen zu beseitigen und in allererster Neihe im Wege gütlihher Verhandlungen diejenigen Vorteile für die Arbeiter zu er- reihen, die von anderen Vereinen im Wege des Streiks ertroßzt zu werden pflegen. Jh kann mithin die Tendenz der nationalen Gewerk- schaften nur gut heißen und kann auh dem Negierungspräsidenten keinen Vorwurf daraus machen, wenn er dieser Gewerkschaften an- erkennend gedaht hat. (Abg. Bartscher : Bei den Stichwahlen werden fie rot!)

«Wenn Herr Abg. Gronowski den Wunsch ausgesprochen hat, daß die*Einrichtung von Kinematographentheatern der Genechmi- gungspflicht unterworfen werden möge, so kann ih ihm mitteilen daß ein Entwurf zu einer Novelle zur NReichsgewerbeordnung im Rekchsamt des Innern aufgestellt ist, in welchem die Konzessions- pflicht der Kinematographentheater vorgesehen ist (Bravo !), daß ferner ein weiterer Entwurf im Neichêamt des Innern in der Aus- arbeitung begriffen ist, durch den das Plakatwesen einer strengeren Kontrolle unterworfen werden foll (Erneutes Bravo!), sodaß auch die Reklamen, von denen er sprach, namentlich rüdcksichtlich des Eindruck8, den sie auf jugendlihe Personen ausüben können, davon werden be- troffen werden. Ich kann nur dem Wunsche Ausdruck geben, daß diese Beslimmungen seinerzeit vom Neichstage auhch gut ge- heißen werden mögen. Metnerseits ist bereits im Jahre 1910 den Negierungen empfohlen worden, etne Poltzeiverordnung zu erlassen, welche die Zensur für alle zur Darstellung gelangenden Films einzuführen bestimmt ist. Einer Zensur in der Provinz bedarf es aber nicht für diejenigen Films, die tin Berlin bereits die Zensur passiert haben; wohl aber haben die Provinzbehörden die Möglichkeit, sie nohmals der Zensur zu unterwerfen. (Sehr rihtig! Bravo!) Nach dieser Nichtung hin ist, glaube ih, alles geschehen, was nach dem Stande der augenblicklihen Geseßgebung geshehen konnte. (Bravo!)

Abg. Dr. Sche pp (fortschr. Volksp.): Der Abg. Hammer hat mebrfach gegen die Stadt Berlin und meinen Freund Cassel pole- misiert. Es trifft nicht zu, daß die Stadt Berlin ihren Beamten vérboten hat, außerhalb Berlins zu wohnen. Sie wird nach wie vor ihren Beamten und Lehrern aus Gründen der Gesundheit oder aus sonstiaen Gründen das Wohnen außerhalb Berlins gestatten. Jch wundere mich, daß ein Herr aus cinem Vororte darüber spricht, da die Vororte selbst ihren Beamten das Wohnen außerhalb ihres Dienstortes verbieten. Wenn der Abg. Hammer gegen die Eingemein- dung Treptows ist, weil der Kreis Teltow sehr große Schulden habe, so hâtte der Kreis besser getan, nit das überaus teure Kreishaus zu bauen. Die Entschuldigungsgründe des Abg. von Zedliß für den Abg. von Kardorff lassen einen kalt, wenn man die Nede des Abg. von Kardorff gehört hat. Der Abg. von Zedliß hat dem Abg. Caffel mangelnde Logik vorgeworfen, wer aber die Bemerkung - des Abg. Cassel über das Streikpostenstehen liest, wird nicht im Zweifel sein, auf welcher Seite Logik ist. Wir haben die Sozialdemokratie immer bekämpft; die Rede des Abg. von Kardorff war also unangebracht, und auch der Abg. Strosser sollte einmal naclesen, was seinerzeit unser Freund Eugen Richter über \olhe Machtmittel gegen die Sozialdemokratie geschrieben hat. Die Sozialdemokraten geben ja felbst zu, daß sie von den Fehlern der Negierung und ibrer Gegner leben. Der Abg. von Kardorff kennt gegen die Sozialdemokratie nur die Gewalt: es war geshimacklos von 1hm, in dieser Weise den Minister von Bodmann zu zitieren. Graf Posadowsky hat einmal gesagt, die Sozialdemokratie werde nicht mit Solinger Klingen, son- dern mit Solonischer Weisheit bekämpft. Der frühere bayerische Minister von Landmann hat in der „Juristenzeitung“ über die Be- kämpfung der Sozialdemokratie einen Artikel veröffentlicht, den ich Ihrer Lektüre empfehle. Man darf die Sozialdemokraten vor allem niht zu Bürgern zweiter Klasse maten. Dem Pflegepersonal der Pflegeanstalt in Neuruppin und an anderen Anstalten ist es verboten worden, dem Provinzialverband der Pfleger der Heil- und Pflege- anstalten beizutreten. Jch bitte den Minister, den Pflegern das Koalitionsrecht zu wahren: fonst werden die Pfleger in die Arme der Sozialdemokraten getrieben. Jh bitte dringend, nicht diese Politik der Nadelstiche anzuwenden. Wenn die Konservativen und das Zen- irum uns das Wahlbündnis mit den Sozialdemokraten vorwerfen, so sollten sie lieber an die eigene Brust {lagen und sagen: In dieser Beziehung sind wir allzumal Sünder. Wenn man ein #0 \carfer Gegner der Sozialdemokraten is wie diese Parteien, die gern jede Berührung mit den Sozialdemokraten vermeiden, so follten auch einzelne solher Fälle von Wahlbündnissen mit ihnen nit vorkommen. Als ih am Sonnabend dem Abg. Strosser einen Zwischenruf machte, sagte er etwa: mit Ihnen rede ih überhaupt nit. (Widerspruch des Abg. Strosser.) Nun, Abg. Strosser, Sie haben es ja auch nit so gemeint, ih kenne Sie ja als einen schr liebenswürdigen Herrn. Wenn der Abg. Strosser uns den Beweis dafür, daß wir bei den Landtagswahlen mit den Sozialdemokraten wiederum zusammengehen werden, erst nah der Wahl liefern will, so ist es doc richtig, daß man einen Beweis sofort erbringt, wenn man eine solche Behauptung aufstellt. Die Sozialdemokratie ist selb \chuld daran, daß die reakttionären Parteien so stark vertreten find. Sie haben in vielen Fällen für die NReaktionären gestimmt. Wenn die Sozialdemokraten behaupten, daß sie niemals einen Boykott veranlaßt haben, dann möchte ih doch fragen: Warum hatten sie bei der Landtagéwahl in Moabit die Namen.derjenigen Geschäftsleute angeschlagen, die nicht fozialdemo- kratish gewählt haben? Der Minister hatte kein Recht dazu, -dem Abg. Wenke, der sich über Mißgriffe von Amtsvorstehern beshwerte, Agitationsbedürfnis vorzuwerfen. Der Aba. Wenke hat, wie er sagte, eine Reihe von diesen Fällen miterlebt. Es ist also ein ungeheurer Vorwurf, diese Beschwerden mit dem Bemerken abtun zu wollen, sie seien frei erfunden. Wenn wir so häufig mit der Sozialdemo- Tratie in einen Topf oeworfen und als Nevolutionáre bezeichnet wer- den, so gleitet dieser Vorwurf an uns ab. Als NRevolutionäre find son ganz andere Persönlichkeiten gefennzeihnet worden. Ich er- innere bloß daran, daß man auch den Freiherrn vom“Stein aîs revo- lutionär hingestellt hat. Damals \agte der Minister Hardenberg, demokratische Grundsäte in einer monardbiscen Regierung seinen die angemessene Form für die gegenwärtige Zeit zu sein. Zu diesen demokratishen Grundsäßen rechnen wir aub die Reform der Land-

tagswahl. (Abg. Hamme r: Haha!) Sie kennen ia unsern Stand- c fr

punkt; Ihr Haha hätten Sie für sih behalten können. Wenn Sie den Terror und Boykott beseitigen wollen, dann müssen Sie mindestens bei der Landtagswahl die geheime Stimmabgabe einführen. Gerade der Mittelstand hat dur die öffentliche Stimmabgabe sehr zu leiden. Die „Kreuzzeitung“ hat sich_ einmal über unser Landtagswahlrecht, wie folgt, ausgesprohen: „Dieses Wahlrecht ist nichts anderes als die Repräsentation des Geldkapitals und zieht alles Höhere in den Staub des gemeinsten Materialismus hinab.“ Das sagte die „Kreuz- zeitung" am 18. April 1866. Dieser Artikel wurde damals von Bis- marck selbs inspiriert und gewinnt dadurch größere Bedeutung. Selbstverständlich bleiben wir nah wie vor Gegner der Sozialdemo- fratie, wenn wir auch taktisch in einigen Fragen mit thr zufammen- oëgangen sind. Aber wir meinen, wenn man vor allen Vingen dafür forgen will, daß niht weitere Kreise der Sozialdemokratie zuströmen, dann muß man auch den Liberalismus pflegen. Wir verlangen, daß die Aemter nicht nah dem Namen, sondern nah der Leistung verteilt werden. ‘Wir verlangen ein Wahlrecht, das auch den Forderungen des Mittelstandes entgegenkommt und auch in bezug auf das Schul- wesen unseren Wünschen mehr Rechnung trägt.

Minister des Jnnern Dr. von Dallwißt:

Herr Dr. Schepp hat soeben an eine Aeußerung, die ih vor zwei Tagen dem Abg. Wenke gegenüber gemacht habe, ‘eine Kritik geknüpft, die ihm nicht zusteht und die ich daber mit aller Entschiedenheit zu- rüdweisen muß. (Abg. Wenke: Nicht zusteht? Einem Volks- vertreter steht keine Kritik zu? Lachen rechts. Abg. Hoffmann: Sie spotten Ihrer und wissen selbst nicht wie!) Herr Präsident, ih werde fortwährend unterbrochen. (Abg. Hoffmann: Hilfe, Hilfe !) Im übrigen muß ich Herrn Dr. Schepp sagen, daß meine Aeußerung entschieden entweder mißverstanden oder fals zitiert worden ist, Ich habe Herrn Wenke gegenüber damals gesagt, baß er es unterlassen hätte, mir von den Fällen, die er zur Sprache gebraht hat, vorher so rechtzeitig Kenntnis zu geben, daß & mir mögli gewesen wäre, mih zu tnformieren und ihm über den Sachverhalt Nede und Auskunft zu \tehen. Da er das nicht getan hat, was übrigens früher allgemein in diesem Hause üblich gewesen ist, mußte ih annehmen, daß ihm an einer sahlichen Erörterung nichts gelegen sei und daß ihm vielmehr ich glaube mich ziemlich genau des Wortlauts zu entsinnen, ich kann das Stenogramm augenblicklich nicht erhalten, aber es wird niht viel anders sein daran gelegen haben dürfte, seiner Abneigung gegen die Amtsvorsteher Und etwaigen agitatorishen Bestrebungen für künftige Zeiten Ausdruck zu geben.

Ich habe ferner nicht gesagt, taß die vorgeiragenen Fälle er- funden seten, sondern ih habe nur gesagt, daß die Fälle, die er vor- gebracht hätte, von ihm nicht mit einem Datum bezeichnet worden

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seten, und daß daher die Möglichkeit vorläge, daß sie zu den Vor- fällen gehört, die vor anderthalb Jahren im MNeichstage in großer Zahl zur Sprache gebraht worden wären, von denen ein großer Teil sih auf Grund der angestellten Ermittlnng als unzutreffend heraus- gestellt hätte, also etwas ganz anderes wie das, was Herr Dr. Schepp mir in den Mund gelegt hat. (Bravo! rechts!)

Ein Schlußantrag wird abgelehn t.

Abg. Dr. Liebkne cht (Soz.) beginnt unter großer Unruhe des Hauses zu sprechen und bemerkt: Die Abgg. von Arnim-Züsedom, von Kar- dorff, von Zedliß haben Scharfmacherreden gehalten, wie wir ste hier noh nie gehört haben. Diese Debatten der lebten Zeit bedeuten für niemand einen größeren Erfolg als für die Sozialdemokratie. Die Sozial- demokratie hat sich niht träumen lassen, daß sie ein solches Glück hdben würde, solche Agitationsmittel von ihren schärfsten Feinden zu haben. Wir brauchen bloß in unseren Versammlungen auf diese leßten Debatten hinzuweisen, um eine Begeisterung für die Sozialdemokratie zu entfachen. Dem Abg. von Kardorff werden wir, wenn er Gewicht darauf legt, noh ein außerordentliches Honorar dafür zahlen. Wenn solche Neden vor zwanzig Jahren gehalten wären, dann würde man jagen, die Zeit ist noch nicht fortgeschritten genug, um den Herren in threr Schwerfälligkeit über das Wesen der Sozialdemokratie Auf- {luß zu geben. Daß es in der heutigen Zeit noch solche Käuze gibt, die der Sozialdemokratie mit derartigen Mitteln zu Leibe gehen wollen, müßte eigentlich zu den Weltwundern gerechnet werden. Die Wurzeln der Sozialdemokratie liegen in der ganzen Gefellschafts- ordnung begründet, deshalb können wir nicht entwurzelt werden, wenn die Gegner auch eine noch so kluge Politik treiben würden. Aber unsere Arbeit wird uns ungemein erleichtert durch Jhre politische Fudständigkeit. Die Herren von der deutshkonservativen Partei sind häufig etwas vorsichtiger und wagen sich mckcht so gänzlich unkritish heraus in die politishe Arèna, wie man es von den Herren, die s1ch um das Banner des Abg. von Zedliß geschart haben, gewöhnt ist. Das Zentrum is} ja im Moment die große Sphinx. Sie möchte Bethmann Hollweg loswerden, obwohl man von ibm tagen kann, fein Engel ist so rein oder besser so schwarz. Die Haltung des Zentrums wird eine immer rücsihtslosere. Arbeiten Sie auf die Auflösung des Neichstages hin? Wir haben ja dabet nichts zu verlieren. Bei einer solchen Politik, wie das Zentrum sie treibt, einer gegen die eigenen Prinzipien verstoßenden Politik, geht ihm nah und nach der Atem aus. Die Aufputshung der Ordensfrage soll nur vor- bereiten, die Wähler einzufangen. Zwischen der Neichsregierung und der preußischen Regierung zeigt sich jebt eine Dissonanz, Im Neichs- tag machen die Sozialdemokraten jeßt ?/7 der Mitglieder aus, hier im Abgeordnetenhause nur 1/73. Sie halten das für rihtig, aber in Preußen kann auf die Dauer nicht anders regiert werden als im Neich. An ihren Früchten, meint der Minister, soll man die Parlamente er- rennen, und er lobt die Leistungen des preußishen Abgeordneten- hauses. Ach, wenn doch dieses Lob einmal anderswoher täme als gerade hier aus dem Abgeordnetenhause selbst. Die Leistungen des Ministers des Innern und seines jungen Mannes im Neiche, des Staatssekretärs des Innern (Präsident Dr. Graf von Schwerin- Lowiß erklärt, daß er diesen Ausdruck über einen Minister nicht zulassen könne). Jch habe das Wort des Abg. von Kardorff erwähnt. (Präsident: Der Abg. von Kardorff hat nur ein Zitat aus einer Zeitung gebraucht.) Dann zitiere ih auch dieses Wort, Tatsache ist, daß: die preußischen Minister nur ausführende Organe des Abge- ordnetenhauses und der Konservativen sind. Die „Kreuzzeitung“ hat gestern geschrieben, daß die Neichspolitik im Abgeordnetenhause mehr beachtet werden soll. Jch erinnere daran, wie die Konservativen gegen die elsaß-lothringische Verfassung geheßt haben. (Prasident: Sie dürfen niht von Mitgliedern des Hauses sagen, daß sie gehekt hätten.) Jch erinnere daran, wie eine Fronde von dem Abg. von Heydebrand gegen. den Reichstag und die Reichsregierung losgegangen ist. Aus der Nede des Ministers von Dallwiß vom Sonnabend klang ein hohes Maß von Wut und Erbitterung heraus. Er ist mit dem Staatssekretär Delbrück sehr unzufrieden, weil jeßt die Sache mit den+ Wahlurnen ans Tageslicht gekommen und klar geworden ist, daß Minister von Dallwiß gegen die Einführung einheitlicher Wahlurnen is}. Die Abhängigkeit der gesamten Reichsregierung von der preußishen Regierung ift {on längst bekannt, aber in welchen Formen sih diese Abhängigkeit vollzieht, das ift erst jeßt offenbar geworden. Die preußishe Regierung it ein Hemmschuh für die Neichspolitik. Gbenso unangenehm ist dem Minister die Sache des Wohnungösgeseßes. Das klang wie ein Pronunziamento, fast wie eine Drohung, was Staatssekretär Delbrück im Neichstage darüber saate. Das Reich lieat an der Kette Preußens, aber die Kette 1oll noch kürzer aemaht werden. Nach dem Ergebnis der leßten Neichstaaswahl will man lieber das aanze Neich in Scherben lagen, weil man es nicht zu einem verlängerten Preußen machen kann. Den Konservativen 1st das Reich nur ein notwendiges Uebel. Die Abgg. von Kardorff, Zedlitz und von der Gröben beweisen nur ihre innere Dhnmacht, wenn sie nah dem Polizeiknüppel rufen. Die

en vom fozialdemokratishen Terrorismus werden von uns chärfe zurückgewiesen, weil es einen solden in Wahrheit

000 Verurteilungen sind die Folge des systematischen

ristlihen Gewerkschaften. Der g. Strosser hat darauf hingewiesen, daß die Deutshkonservativen alle Kraft etnsegen würden, um den \{chwarzweißen preußischen Adler zu verteidigen. Es it interessant, wie der Abg. Marr diess Bild aufgegriffen hat und davon sprach, daß man der Kirche volle Freiheit geben soll, damit die ‘Kirhe wie ein stolzer Adler ihre Schwingen entfalten könne. Solche Vergleiche sind gefährlih, denn der Adler ist niht nur der König der Vögel, sondern au ein gefähr- lies Naubtier. Es hat si herausgestellt, oaß das Deutsche Reich und das jeßige junkerlihe Preußen nit neben einander hbe- steben können. Es heißt nichr mehr „Preußen und das Neich“, fondern „Preußen oder das Reih“. Wir wollen, daß das Reich siegt und das Iunkerpreußen in Trümmer gehe, damit das Volk auf- atmet. Dazu brauchen wir ein freies Wahlrecht. Wenn Sie Aus- nahmegeseze fordern, beweisen Sie, daß Sie es selbst für möglich halten, daß Preußen in absehbarer Zeit von der Herrschaft der ungekrönten Könige befreit werden wird. Um “dieses Ziel zu erreichen, dazu werden uns Ihre Sünden und Ihre Scharsmathere| die allerbesten Werkzeuge sein. Deshalb. danken wir den Abgg. von Kardorff und von Zedlitz für ihre s{hönen Reden. Ihre Drohungen fürchten wir nicht, sondern sehen sie mehr von der ironishen Seite an. Die Tatsache, daß die Debatten der leßten Tage sich auss{ließlih um die Sozialdemokratie gedreht haben, hat deutli demonstriert, wel&e Macht die Sozialdemokratie darstellt. Die Sozialdemokratie ist stärker, als Sie denken, und Sie find schwächer, als Sie. denken.

Die Debatte wird geschlossen.

Der Titel Ministergehalt wird bewilli (L.

Persönlich bemerkt

Abg. Korfanty (Pole): Ih habe keine Verpflichtung, dem Minister des Innern Akten einzureichen. Ih werde aber morgen auf den fraglichen Fall zurückkommen und bitte den Minister, fich die Akten des Kreisausshusjes kommen zu lassen, dann wird er sehen, wie elend er angelogen worden ist.

Abg. Dr. Krüger - Marienburg (kons): Dur den Sch{luß der Debatte bin ih leider verhindert, die Lage der kreisfreien Städte darzulegen. :

Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch (freikonf.): Die Nede des Ubg. Dr. Liebkneht hat wohl bei allen Mitgliedern des Hauses den Eindruck erweckt, daß sie daran erinnert, daß wir morgen Fasching haben. :

Abg. Cassel (fortshr. Volksy.): Der Abg. Hammer hat mir vor- geworfen, daß ih am Anfang der 90 er Jahre als Mitglied der Abge- ordnetenversammlung nicht für die Eingemeindung Treptows einge- treten sei. Das ist unzutreffend. Jch habe damals dafür gesprochen und auch dafür gestimmt.

Abg. Stro ser (kons.): Der Abg. Liebkneht hat behauptet, daß ih in meiner Rede vom {warz - weißen Adler gesprochen hätte. Vir ist nihts davon bekannt, daß es überhaupt einen s{chwarz- weißen Adler gibt, weder bildlich, noch tin der Naturgeschihte. Ich habe dagegen von einer \chwarz-weißen ¿ahne gesprochen.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Jh nehme Akt davon, daß der Abg. Strosser nicht von einem shwarz-weißen Adler gesprochen hat, und von seiner Belehrung, daß der preußische Adler nicht s{warz- weiß, sondern ganz {warz ist. Jh habe von der Rede des Abg. von Zedliß zuerst gesagt, daß sie an den bevorstehenden Fasching er- innert. Varauf ist er mit der Retourkütshe gekommen. Auf Fasching folgt aber Aschermittwoh. Den Käaäßenjammer werden Sie aben.

Abg. Hammer (kons.): Ich habe nur gesagt, daß {on 1896 der Abg. Cassel Mitglied der Berliner Gemeindevertretung war. Ih möchte wissen, ob er hon damals seinen Einfluß für die Eingemein- dung Treptows eingeseßt hat.

Vor Eintritt in die Beratung des Kapitels der Landrats ämter vertagt das Haus die weitere Beratung des Etats des Ministeriums des Jnnern auf Diènstag, 11 Uhr.

Schluß 5 Uhr. Ô

Behauptung mit Mer S nicht gibt. Die 2 Denunziantentums der

Verdingungen.

(Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Neis und Staatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 9—3 Uhr eingesehen werden.)

Italien.

Bürgermeisteramt von Gallese. 13. Februar 1913, Vormittags 10 Uhr: Bau der neuen Wasserleitung Chtiare—Fontane. Vor anschlag 105 581 54 Lire. Zeugnisse 2c. bis spätestens 12. Februar 1913, Nachmittags 5 Uhr. Vorläufige Sicherheit 5500 Lire, endültige !/,5 der Zu\chlagössumme. Näheres in italienisher Sprache beim „Neichs anzeiger“.

Provinzialverwaltung in Parma. 14. Febrüar 1913, Vor- mittags 10 Uhr: Straßen- und Brückenbau. Voranschlag 608 334,48 Ltre. Zeugnisse 2c. bis spätestens 10. Februar 1913, Nachmittags 4 Uhr. Vorläufige Sicherheit 20 000 Lire, endgültige !/16 der Zuschlagssumme.

Ebenda. 14. Februar 1913, Vormittags 107" Uhr: Straßen- bauten. Voranschlag 86 96028 Ure. Zeugnisse 2c. bis spätestens 10. Februar 1913, Nachmittags 4 Uhr. Vorläufige Sicherheit 4500 Lire, endgülttge !/1» der Zuschlagssumme. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“. :

Direktion des Militärkommissariats des 8. Armeekorys in Florenz. 12. Februar 1913, Vormittags 10 Uhr: Lieferung von 2426 großen wollenen Decken in 11 Losen zu 200 Stück bezw. 1 Los zu 226 Stück. Sicherheit für jedes Los 300 Lire. Näheres in italienisher Sprache beim „Reichsanzeiger“.

Direktion des Militärkommissariats ‘des - 10. Armeekorps in Neapel. 10. Februar 1913, Vormittags 10 Uhr: Lieferung von 200 000 m Halbleinen für Unterfutter in 20 Losen zu 10000 m. Sicherheit für jedes Los 300 Lire. Ablieferung an das Zentral- militärmagazin in Neapel bis 15. März 1913.

Gleiche Lieferungen sind zu demselben Zeitpunkt von den Militär- kommissariaten des 1. Armeekorps in Turin bezw. des V. Armee- korps in Verona ausgeschrieben worden. Näheres in italienischer Sprache beim „Reichsanzeiger“.

_ Bürgermetsteramt von Nocca Priora. 4. Februar 1913, Vor- mittags 9 Uhr: Bau einer Wasserleitung. Voranschlag 73 523,65 Lire. Vorläufige Sicherheit 3000 Lire; endgültige 7500 Lire. Näheres in italientscher Sprache beim „Netchsanzeiger".

Direzione autonoma del genio militare per la R. marinda in Tarent. 18 Februar 1913, Vorm. 10 Uhr: Bau zweier Häuser in Brindisi. Voranschlag 95 000 Ure. Zeugnisse x. bis spätestens 15. Februar 1913, Nachm. 5 Uhr. Sicherheit 9500 Lire. Näheres in italienischer Sprache beim „MNeichsanzeiger“.

Köntglihe Präfektur in Genua. 24. Februar 1913, Vorm. 10 Uhr: Bau einer Besserungsanstalt. Boranschlag 264 530 Lire. Zeugnisse 2c. bis spätestens 14. Februar 1913. Vorläufige Sicherheit 13 000 Lire; endgültige 1/4 der Zuschlagssumme. Näheres in italienischer Spéache beim „Reichsanzeiger“.

__ Königliche Präfektur in Cosenza. 20. Februar 1913, Vor- mittags 10—11 Uhr: Bau einer Wasserleitung für die Gemeinde Verbicaro. Voranschlag 84 860 Lire. Zeugnisse 2c. und vorläufige Sicherheit (4300 Lire) bis spätestens 11. Februar 1913. Endgültige Sicherheit '/10 der Zuschlagssumme. Näheres ‘in italienisher Sprache beim „Reichsanzeiger“.

Königliche Präfektur in Néapel. 27. "Febtiar 1913, Vor- mittags 10 Uhr: Belegung der inneren Straßen der Polikliniken Croce di Lucca und Sapienza in Neapel mit vulkanishen Steinen (basoli). Voranschlag 56 966,79 Lire. Zeugnisse 2c. bis spätestens

17. Februar 1913. Vorläufige Sicherheit 2500 Ure; endgültige jo der Zuschlagssumme. Näheres in italienisher Sprache beim vMeich8anzeiger*.

Bürgermeisteramt von Eboli. 27. Februar 1913, Mittags 12 Uhr: Bau neuer Schulhäuser. Voranschlag 239 000 Lire. Zu- lassung8anträge und Zeugnisse 2c. bis spätestens 21. Februar 1913. Vorläufige Sicherheit 15 000 Lire; endgültige 2/4 der Zuschlags- summe. Näheres in italienisher Svrache beim „MNeichs8anzeiger“.

Generalidirektion / des Köntglichen Arsenals in Spezia und gleichzeitig diejenigen in Neapel, Venedig und Tarent. 15. Fe- bruar 1913, Vormittags 11 Uhr: Lieferung von baumwollenen Unter- wimfern in 2 Losen zu je 60 000 Lire. Offerten bis 14. Februar 1913. Sicherheit je 6000 Lire. Näheres in italienisher Sprache beim „Netch8anzeiger“.

Numänien.

Kriegsministerium. Intendantur. Am 1./14 Februar d. Des 10 Uhr Vormittags. Bukarest : Lieferung von Zaumzeug für Pferde. Am 16./29. Februar d. F. Lieferung von Pferdegeschirr. Die Lieferungsbedingungen find beî der Directia VIIT. Intendentä

erhältlich. Niederlande.

7. Februar d. J. Landbouwbvereeniging Alteveer (Provinz Nordholland) : Lieferung von Kunstdünger und verschiedenen Sorten von Gras- und Kleesamen. Bedingungen gegen Einsendung der Portokosten bei H. Holbersma daselbst.

8. Februar d. I. Landbouwvereeniging O doorn - V althe (Provinz Drenthe), Lieferung von Kunstdünger und verschiedenen Sorten Gras- und Kleesamen. Bedingungen gegen Einsendung von 5 Cent in Briefmarken bei dem Swriftführer K. Snoeken in Odoorn.

10. Februar d. J., 12 Uhr. Die Stadtverwaltung von Amster- dam wird auf dem Nathause öffentli die Lieferung nachstehender im Jahre 1913 erforderlihen Gegenstände für die städtishen Gas- fabriken vergeben : Gezogene eiserne Röhren und Hilfs\stücke; Dampf- und galyanisierte eiserne Nöhren und Hilfsftücke; fupferne Haupt- bähne und Ornamenthähne mit Flügelkupplung; fkuypferne Gas- fittings, Messingröhren ; kupferne Dampf- und Wasserfittings und eiserne Konsistenzfettöpfe; Eisen : verzinnte Eisenplatten: Nöhrenhaken und Bügel; Bolzen, Muttern, Laschenden- und Sclußplatten; Maschinenschrauben ; Klinknägel und Splintbolzen; ODrahtnägel, etserne und kupferne Holzshrauben usw.; Gasöfen; Geräte; Blet- plomben ; Glaswaren usw.; Laternenscheiben und Fensterglas; Holz; Vânke zum Ausstellen von Gatmessern und Musterkisthen; Besen- stiele; Pappstöcke, Spähne zum NRühren und Löffelstiele; Pech- bekleidung; Maschtnenraummaterialien: Pußbaumwolle, Seife und Soda; festes Fett und Talg; Sikkatiy; gelbes Wachs; Kreide; Bimsstein, Graphit, Feuerlack und O Wagenschmtere; Hanf, geteerte und ungetcerte Dichtungastricke, ichtungsbindfaden, Pinsel, Scheuerbesen, Staubbesen usw. ; Schwämme und Lappen aus \ämisch- garem Leder; Was(lappen; Pech; Kalk; Besen; Pußpomade. Das Besteck und die Bedingungen sind vom 25, Januar ab aus- \{ließlich auf der städtischen Drukzrei (Nes) gegen Einsendung von 1,75 Fl. durch Postanweisung erhältlich. Auskunft auf dem Haupt- aeschäftszimmer der städtishen Gasfabriken, Amstel 294, Ee Zwanenburgwal, vom 27. Januar ab bis zum 1. Februar d. F., von 10 bis 12 Uhr Vormittags. Zugleich ist dort Gelegenheit gegeben, die Muster zu besichtigen.

13. Februar. Die Naamlooze Vennootschap Noord-Nederland\che Cultuur-Vereeniging în Leeuwarden wird in Siegerswoude (Pro- vinz Friesland) die Lieferung von Kunstdünger vergeben. Die Be- dingungen sind bei S. W. Vffelstein in Siegerswoude erhältlich.

15 Februar d. J. Stadtverwaltung in Utrecht: Lieferung von 400 galvanisierten eisernen Klosettonnen. Bedingungen sind auf dem Geschäftszimmer der Straßenreinigung und auf dem Rathause ein- zusehen und dort sowie bei den Buchhändlern I. G. van Terveen und Zoon in Utrecht für 0,05 Fl. erhältlich.

15. Februar d. F. Der Vorstand der Wassergenossenschaft Baarland (Propytnz Seeland): Lieferung von 1) 510 chm preußischen oder Zuiderseeunterhaltskieses, 50 cbm Basalt- oder Quenaststein- chlages von 1—3 cm Größe. Die Lieferung hat frei an Wall im Hafen zu Baarland zu erfolgen. 2) 240 cbm preußischen oder Zuiderseeunterhaltskieses (2—5 cm Stücke). Lieferung frei an Wall

im Hafen zu Ellewoutsdyk.

Aegypten.

Nationaldruckerei Kairo. 27. Februar 1913, Mittags 12 Uhr: Vergebung der Lieferung von 200 Rollen Kunstledertuch. Lieferungs- termin 1. Juni 1913. Muster und Lastenheft für eine frlihere gleih- artige Lieferung, dessen Bedingungen der obigen Aus\chreibung zu Grunde gelegt sind, beim „HNReich8anzetger“.

Handel und Gewerbe.

(Aus den im Reichsamt des Innecn men, gestellten „Nachrichten für andel, Industrie und Landwirtschaft“).

Winke für Gläubiger bei Konkursen in Charkow (Nußland).

Das Kaiserliche Konsulat in Charkow berichtet: Jede Konkurs- eröffnung wird vom zuständigen Bezirkégeriht außer in russischen Zeitungen in deutscher Sprache in der „St. Petersburger Zeitung“ bekannt gemacht. Die Anmeldung der Forderung hat binnen einer vom Tage der Bekanntmachung an laufenden fechswöchentlichen Frist bei dem Bezirksgericht zu erfolgen, das die Bekanntmachung er- lassen hat. Eine besondere Form ist tür die Anmeldung, dte bis auf die Unterschrift in russisher Sprache abzufassen ist, niht vorgeschrieben ; der Anmeldung sind die im Besitze des deutschen Gläubigers befind- lien Belege für die Forderung beizufügen. Soweit die Belege in deutscher Sprache abgefaßt sind, müssen sie von einer von der zu- ständigen russishen Vertretung (Gesandtschaft oder Konsulat) be- glaubigten russishen Uebersezung begleitet fein. Präventiv- Tonfordate und Liquidationen sind außergerichtlich- Verträge, die im Gese nicht geregelt sind und deren Inhall vom Willen der Parteten abhängt.

Winke für Gläubiger bet Konkursen im Kaukasus.

Das Kaiserliche Konsulat in Tiflis teilt mit:

Die Vorschriften des russischen Konkursrechts gelten auch im Gebiete der faufkasishen Statthalterschaft; besondere Bestimmungen find nit vorhanden. Nach Lage der htesigen Verhältnisse is die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts bei der Anmeldung von Konkursforderungen nicht zu vermeiden : tunlihste Beschleunigung ist dringend anzuraten. Wegen der Etnzelbestimm ungen des russischen Konkursrehts sei auf die Darstellung bei Leske u. Löwenfeldt, Nechts- verfolgung im internaticnalen Verkehr, Berlin 1897, Bd. 11 S. 689 ff. verwiesen. Bei größeren Konkursen benachrichtigt das Konsulat deutshe Handelshäuser, von denen ihm bekannt ist, daß sie mit dem Schuldner tn Verbindung gestanden ‘haben. Im allgemeinen sind die deutshen Gläubiger auf etne Verständigung durch ihren örtlichen Vertreter angewiesen. Die Konsulate benennen auf Wunsch geeignete Anwälte, können für deren Geschäftsführung eine Verantwortung aber niht übernehmen. Bei Zahlungseinstellungen ist tunlist \{leunige Anmeldung der Forderunaen notwendig. Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts ist dabei nicht zu vermeiden.

Die Eröffnung eines Konkurses kann hter erst dann er- folgen, wenn die Summe der angemeldeten Forderungen den Betrag von 1500 Nubel erreicht.

Winke für Gläubiger bei Konkursen in den Vereinigten Staaten von Amerika.

, . Das Konkursreht ist für die Vereinigten Staaten von Amerika einheitlich durch Bundesgeseß vom 1. Juli 1898 aeregelt. Daher gibt es keine konkfuragesetlihen Bestimmungen der Einzelstaaten: nur bezüalih der exemptions, d. i. der dem Gemeinschuldner verbleibenden Vei-

mögensstücke, greifen die einzelstaatlichen Bestimmungen Play, die 4 bei Pfändungen usw. angewendet werden. Das Konkursgericht ist also immer ein Bundesgeriht, und zwar ein U. 8. District Court, der U. S. District Judge (Richter). Er ernennt für alle Konkurss fachen einen Referee in Bankruptecy (Hilfsfonkursrihter) auf zwei Jahre. Da dieser „exercises much of the judicial authority of the court of bankruptcy and is essentially an assistant to the judge“ und „competent to perform the duties of tat office“ (einen großen Teil der rihterlihen Gewalt des Konfkurs- gerihts ausübt und im wesentlichen ein Gehilfe des Nichters ist und die Pflichten dieses Amtes zu erfüllen befähigt) sein muß, so pflegr er ein atforney at law (Anwalt) zu sein. Er erläßt Zwischenbe\heide, gegen die sofort der Judge angerufen werden kann. Die Schlußverfügung is dem Judge vorbehalten. Für jeden einzelnen” Konkursfall wird vom Konkursrihter ein Konkursverwalter (trustee in bankruptecy) bestellt. Als solher kann us eine Gesellshaft bestellt werden; die als trugt companies be- zeichneten Banken mit einzelstaatlihem Charter rechnen diese Be- tâtigung unter ihre regelmäßigen Geschäfte. Vom Konkurse ver- schieden ist das Assignment, d. i. eine außerhalb des Konkurses er- folgende freiwillige Abtretung eines in Zahlungs\hwierigkeiten ge- ratenen Geschäfts, Unternehmens oder Vermögens an einen Dritten. Der Dritte wird assignee genannt. Die geseßlihe Regelung des assignment ijt CGache der Einzelstaaten. Gleichfalls einzelstaatlih geregelt ist die dem assignment ähnliche receivership; nur wird der receiver auf Antrag der Gläubiger vom einzelstaatlihen Gericht (Circuit Court in Missouri, District Court in Kansas) bestellt, während dem assignees der Schuldner aus eigenem Antriebe —» voluntarily die Verwaltung abtritt. Bemerkt sei noch, daß nah Bundesbankrecht für die zwangsweise Liquidierung etner National- bank, die Bundesbanknoten einzulösen dem Geseze zuwider si weigert, ein „receiver“ von der Regierung bestellk wird.

Die Regeln für Konkurse usw. find nachstehend angegeben :

Konkurs. 1) Der Hilfskonkurêrichter (referee in bankruptcy) sendet an alle Gläubiger unter ihrer in der gertchtlihen Gläubtger- liste angegebenen Adresse eine Benachrihtigung durch die Post mindestens zehn Tage vor der Anhörung des Gemeinschuldners fowie vor jeder weiteren Maßnahme im Konkursverfahren. 2) Alle Forderungen müssen innechalb eines Jahres nach der Eröff- nung des Konkursverfahrens- angemeldet werden. 9) Die Ane meldung erfolgt bei der Gerichts\hreiberei des Konkursgerihts (U. S. District Court) oder bei dem Hilfskonkursrichter. Der Konkursverwalter (trustee in bankruptcy) hat etwa bet ibm eingehende Anmeldungen an den Hilfskonkursrihter abzugeben (vergl. auch 4. am Schlusse). 4) Die Anmeldung enthält eidliche Angaben über die Art der Forderung, ihren Betrag und etwaige Tei!- oder Abzahlungen darauf, etwaige Sicherheiten dafür und über ihre rechtliche Begründung. Appoints (Urkunden, Schuldscheine, Schecks, Wechsel, Akzepte usw.) sind in der Urschrift beizufügen. Die Anmel- dung erfolgt in englisher Sprache oder unter Beilegung einer be- glaubigten englischen Ueberseßzung. Eine Erklärung in Konkurss\achen vor einem diplomatischen oder konsularischen Vertreter der Vereinigten Staaten von Amerika ist gleichfalls unter Eid abzugeben.

Liquidation. a. Assignment ist eine außerhalb des Kon- kurses erfolgende freiwillige Abtretung der Vermögensverwaltung an einen Dritten. Der Dritte (assignee) sendet an alle Gläubiger, deren Adressen ihm bekannt sind, eine Benawrichtigung durch die Post mindestens vier Wochen vor dem ersten Verbandlungstermin und rüdt gleichzeitig eine Bekanntmahung in eine Zeitung des Beztrkes ein, in dem das Verfahren gerichtlich anhängig ist. Die Bekannt- machung besaat, wo und wann die Forderungen anzumelden find; sie ersheint während vier Wochen mehrmals, zuleßt eine Woche vor dem Berhandlungstermin. Den vorstehenden für den Staat Missouri eltenden Bestimmungen ähnli sind die von Kansas und Illinois. n Arkansas und Oklahoma ist die Benachrichtigung dur die Post oder dur die Zeitung niht vorgesehen. b. Receivership ift dem Assignment ähnli. Nur wird der Dritte (receiver) auf Antrag der Gläubiger vom einzelstaatlicen Kreisgeriht (Circuit Court in Missouri, District Court in Kansas) bestellt.

(Bericht des Kaiserl. Konsuls in St. Louis.)

Winke für den Handelsverkehr mit Tripolis (Afrika).

_Briefaufsch riften sind wegen der häufigen Verwechslung mit

Tripolis in Syrien und Tripolis in Griechenland mit der deutlichen Bezeichnung Afrika und zweckmäßig Lybien zu versehen. Im übrigen sind die Postverhältnisse durchaus geordnete, sodaß die bisherige Uebung, Postsendungen für Reichsdeutsche in Tripolis an die Adresse des Kaiserlichen Konsulats zu richten, wegen des Zeitverlustes unzweck- mäßig erscheint. : Paßzwan g. Zum dauernden oder vcrübergehenden Aufenthalt in Tripolis (Geschäftsreisende) bedarf es eines gültigen Passes, der von der italienishen (Polizei- oder Kcnsular-) Behörde des Ein- schiffungshafens für Tripolitanien visiert sein muß.

Tripolitanien als Absatgebiet. Als dauerndes Absatz- gebiet kommt der tripolitanis%e Markt der Hauptsache nah für die in Jtalien gangbaren und konkurrenzfähigen Waren in Betracht. Verboten ist bei Beld- resp. Gefängnisstrafe und Beschlagnahme der Objekte dite Einfuhr von Sacharin und mit Saccharin durchseßten Produkten, ebenso die Einfuhr von Waffen und Munitton (und das Tragen von Waffen ohne behördliche Erlaubnis). In Betracht zu ziehen sind die uhgünstigen Hafenverhältnisse der tripolitanishen Küste, welche die Ausschiffung der Waren während der stürmischen Winter- monate (November bis März) oft s{hwierig und unsicher machen. Amtliche (italienische) Auskunftsstelle für Handels- angelegenheiten über Tripolitanien ist das Ufficio Economico- Commerciale della Libia, Tripolis (Afrika).

Vertreter. Die Zahl der für deutsche Häuser in Betracht kommenden Vertreter ist eine beshränkte. Für einen großen Teil der deutshen Interessenten dürfte es bis auf weiteres vorzuziehen sein, Tripolitanien als Zuwachs zu Italien zu betrahten und dur ihre dortigen Vertreter bearbeiten zu lassen.

Kredite und Kreditauskünfte. Negel ist zurzeit Zahlung gegen Konnossement. Jedenfalls sind lange und hohe Kredite, abgesehen von bewährten Kunden, derzeit nit üblih. Kreditauskünfte vermag das Kaiserliche Konsulat nur über ibm näber bekannte Firmen zu erteilen. In allen anderen Fällen sind die Dienste eines Bank- instituts (Banque Impériale Ottomane. Banco di Roma, Banco di Sicilia) in Anspruch zu nehmen. Auch der Reichsdeutsche Eugen Kaufmann, Agent der Deutschen Levantelinie und Vertreter in Tripolis, befaßt si mit der Erteilung von Kreditauskünften.

‘inziehung von Außenständen. Gerichtlihe Befugnisse und Zwangsmittel stehen dem Kaiserlichen Konsulat niht zu Gebote. Die Einziehung von Geldern, die Geltendmachung von Forderungen vor Gericht und dergl gehören nicht zu den Aufgaben der Konsulate. Hierzu bediene man fih eines privaten Vertrauensmannes oder etnes der nachbenannten Advokaten. Die konsularishe Vermittlung kann sih nur auf den Versuch gütlicher Einwirkung, ferner auf die Ent- gegennahme und Abführung der freiwillig bezahlten Schuld an den Gläubiger erstrecken. (Gebühren siche Nr. 16 und Nr. 2 des Tarifs zum Konfulatsgebührengeseß vom 17. Mat 1910.) Von konsularischer Vermittlung muß in den &ällen Abstand genommen werden, in denen sie von vornherein aussichtslos erscheint oder besondere Gründe es ratsam erscheinen lassen, das Konsulat nicht mit der Sache zu befassen.

Nechtsauskünfte und Nechtsbeistände. Bei dem Tribu- nale Civile und der Corte d’Appello in Tripolis sind zurzeit nach- folgende Advokaten eingeschrieben: Giovannk Martini, Salcmone Franco, Michelangelo Canofari, Giovanni Battista Carert, Lorenzo Meorelli, Federico Ortona, Teodoro Fedriani, Alberto Gnecco, Giovanni Gregorio Zuccaro, Angelo Fani, Gualtieri Ughi, Guido Costa, Biagto Punzo, Giovanni Battisie Crescimanno, Giuseppe Catania, Gaspare Nicotri, Pio Nosetti. Korrespondenz ist italienish

Werte des Streitgegenstandes und der Mühewaltung des Rechts- anwalts richtet, ist zweckmäßig im voraus zu vereinbaren. - Prozeßführung in Dandelsfa en ift, abgesehen von der Langwierigkeit, wegen der Kostspieligkeit zur bebung fommen bisber die Gebühren der italienisden Korsulargerihte nur bei größeren Streitobjekten (über 450 tis 500 Fr.) empfehlenêwert. Zoll. Der Zoll beträgt zurzeit 11% vom Werte der Ware, abgesehen von Ger}te, Weizen, Neis, Mehl, Teigwaren (pasta), ge- trockneten Fischen, Zucker, Kaffee, Tee, Petroleum, für die nur 4 9% erhoben werden, und von Baumaterial aus Stein in rohem Zustand, Kalk, Graphit, Steinkohle, Brennholz, Holzkohle und Stroh zu land- wirtschaftlichen Zwecken, die zollfrei eingeben. Das Kaiferlihe Kon- fulat in Tripolis (Afrika) ist auch für Bengasi (Cyrenaica) zu- ständig. Die Wahrnehmung der deutschen Interessen an Ort und Stelle wird von dem mit der Wahrung der österreihishen Inter- essen betrauten französishen Vizekonsul Charles Lecouteur (Korrespon- denz zweckmäßig französisch), ausgeübt. Für Handeleauskünfte kann die deutshe Firma f Weickert u. Enke in Bengasi genannt werden. (Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Tripolis.)

Winke für Gläubiger bei Konkursen in Algerien.

Anmeldungen zu Konkursforderungen übernimmt das Konsulat. __ Die Gläubiger werden von der Handelsgerihts\chreiberei (Greffe du Tribunal de Commerce) auf Grund der von dem Schuldner einzureichenden Bilanz, oder wo eine folche fehlt, auf Grund der Geschäftsbüher von der Konkurseröffnung in Kenntnis geseßt. Die Frist zur Anmeldung beträgt 20 Tage vom Datum der leyten Aufforderung an gerechnet. Die Anmeldung hat bei dem Greffe du Tribunal de Commerce zu gesehen (event. durch Vermittlung des Kaiserlichen Konsulats). Der Anmeldung sind beizufügen: 1) eine dêtaillierte Rechnung der gelieferten Waren und 2) eine Blankovollmacht auf Stempelpapier von 60 Centimes. Vor das Datum und dfe Unterschrift sind die Worte zu seßen: Bon pour Pouvoir. (Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Algier.)

Winke für Gläubiger, insbesondere bei Konkursen, in Persien.

Im allgemeinen wird es #ich bei Zablungs\{wierigkeiten in Persien empfehlen, wenn die Lieferanten zunächst etne außergerichtliche Einigung anstreben, da nah persishem Necht 59/9 der durh das Gericht beigetriebenen Summe vom Gewinner des Prozesses erhoben werden, dem Gewinner somit sogar bestenfalls nicht geringe Unkosten erwachsen und die in Persien anhängigen Prozesse ohnehin meist durch Vergieich, selten dur Urteil erledigt werden.

Es wird sich namentlich empfehlen, zu vermeiden, daß der Schuldner \ich fallit erklärt, da in solhem Falle in Persien meist eine ganz geringe Konkursdividende gezahlt wird, ohne daß die dortigen Gerichtsverhältnisse eine Kontrolle über den wahren Vermögensstand des Gemeinschuldners ermöglichen.

, Falls ein perfisher Schuldner feinen Konkurs angemeldet, wird dies bon der Gerihhtsabteilung des Ministeriums des Aeußern (in den Provinzen des Kargusaramtes) der Deutschen Gesandtschafts- oder Konsularbehörde mitgeteilt und ihr die Fee scheinende Bendáh- richtigung deutscher Gläubiger anheimgestellt.

Geseßliche Bestimmungen über das Konkursverfahren bestehen nicht.

Vei den Abrechnungsstellen der Reichsbank wurden im Monat Januar abgerechnet: 6 691 749 600 M.

Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 31. Januar 1913 betrugen (+ und im Verglei zur Vorwoche) :

Aktiva: 1913 1912 1911

Metallbestand e b b M stand an urs- fähigem deutschen Gelde und an Gold in Barren oder aus- ländishenMünzen, das Kilogr. fein zu 2784 46 berechnet)

darunter Gold

Bestand an NReichs- kassenscheinen . . 22 i

1169 864 000 | 1 185 236 000 | 1 107 044 000 (— 35 967 000)(— 23 755 000)|(— 28 947 000) E 882 687 000 863 630 000 811 296 000 (— 29 250 000)|((— 27 784 000) ((— 31 891 000) ( 183 000 ( 44 310 000) 61 726 000 115 000) (— 2 820 000)|(— 1 461 000 Bestand an Noten ( ,

anderer Banken . 12 121 000 10 789 000 11 999 000 4 88 595 000)(— 33 476 000)|((— 35 280 000) Bestand an Wechseln

und Shecks . .| 1269 820 000 | 1 084 207 000 916 415 000 (— 24 976 000)|(— 47 257 000)|(+ 11 425 000) Vestand anLombard- | |

forderungen . , 93 060 000 113 204 000

Bestand an Effekten | 32 922 000 (— 14891 000) (—

j 112 495 000 | (+ 50 330 000) (4+ 39 883 000) (+ 50 095 000)

69 956 000 19 182 000 4 1511 000)|(— 18 292 000) Bestand an sonstigen |

Uten A 177 392 000 144 335 000 170 364 000 (— 17 299 000) (— 4 409 000) (— 23 533 000) Passiva:

Grundkapital. Reserrefonds .

180 000 000 (unverändert) 64 814 000

180 000 000 (unverändert) 64 814 000 (unverändert)

180 000 000 (unverändert)

66 937 000

(unverändert) | (unverändert)

1961 904 000 | 1719 941 000 | 1572 504 000 (+108 831 000)(+ 81 157 000) (+ 58 943 000)

Verbindlichkeiten . 627 211 000 545 676 000 / i (—136 343 000)|((— 88 396 000) fonstige Passiva . 39 927 000 36 940 000 (a 2 000)|(— 18 159 000)/(— 16 540 000)

Betrag der um- laufenden Noten .

sonstige täglich fällige

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts am 3. Februar 1913;

NRuhrrevier Oberschlesishes Revier Anzahl der Wagen Gestellt . . , 29542 11 417 Nicht gestellt .

Der Aufsihtsrat der Kammgarnspinnerei Stöhr u. Co., Aktiengesellschaft in Leipzig-Plagwiß, beschloß laut Meldung des „W. T. B." aus Leipzia, der im Laufe des Monats April statt- findenden Generalversammlung für das Geschäftsjahr 1912 die Ver- teilung etner Dividende von 129% gegen 100/06 im Vorjahre und Ab- {reibungen in aewobnter Höhe vorzuschlagen. In der ilanz ist das Erträgnis der Beteiligung an den Botany Worsted Mills zu Pafsa!c (Nordamerika) mit 170%/ eingeseßt gemäß dem Dividendenvorf lag diefer Gesellschast, dasjenige aus dem Besiy an Aktien von C. F. Solbrig Söhne, Aktiengesells{aft in Chemnitz, mit 5 9%. /

In der gestrigen Sißung des Verwaltungsrats der Preußishen Central - Bodenkredit - Aktiengesellschaft wurde laut Meldung des „W. T. B.“ bes{chlossen, die General« versammlung auf den 28. Februar cr., Nachmittags 2 Uhr, einzu-

odcr französisch. Das Honorar, das sich im allgemeinen nah dem

berufen, und ist die Verteilung einer Dividende von 1 0/ pro 1912 vorzuschlagen. | i C