Veranlaffung der Internationalen Vereinigung für Arbeiterschuß ge)ammelt worden it. Alles das sind Feststellungen, die nicht lose Aufzählungen enthalten. Der Bundesrat hätte also siher, wenn er gewollt hätte, das nötige Material zum Ein- schreiten gehabt und hätte dem Verlangen Rechnung tragen können.
(Schluß des Blattes.)
Dem Hause der Abgeordneten ist der Entwurf
eines Geseßes, betreffend ältere Hypotheken in Neu vorpommern und Rügen, nebst Begründung zugegangen.
Statistik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
_In der Bahnfabrik der Allgemeinen Elektrizitäts- Gesellschaft in der Brunnenstraße 107 ist, dem Berl. Tagebl.“ zufolge, vorgestern abend ein Teilausstan d unter den Arbeitern ausge- brohen. Wegen Lohnstreits stellten 200 Mann die Arbeit'ein. Gestern morgen baben si weitere 150 Arbeiter den Ausständigen anges{lo\sen, sodaß sich im ganzen 350 Mann im Ausstand befinden.
__ Aus Magdeburg wird dem „W. T. B.“ gemeldet: Die Mannschaften der Elbe-Oder-Kanalschiffahrtsgesell - schaften beabsichtigen, am 15. d. M. in den Ausstand zu treten. Die. Gesellshaften habén die verlangten Lohnerhöhungen be- willigt, aber die Forderung der Sonntagsnachtruße wegen des Mit- bewerbs der selbständigen Schiffer abgelehnt. Sie haben behördliche Erhebungen bezüglih eines gesctgeberishen Vorgehens vorgeschlagen, worauf aber die Mannschaften niht eingegangen sind. Ein Teil der aus Anlaß der bevorstehenden Eröffnung der Binnenschiffahrt ein- berufenen Mannschaften ist bereits ausgeblieben.
(Weitere „Statistishe Nahhri(ten" \. i. d. Dritten Beilage.) Kunft und Wissenschaft.
Lovis Corinths Lebens werk. Ausstellung in der Sezesston.
Das Haus der Sezession hat dem Lebentwerk Lovis Corinths alle seine Näume geöffnet. Dennoch haten dic Bilder nit alle Plat finden können, auf die Zeibnungen hat man von vornherein ver- zichtet, und von der Graphik nur die zwei biblisWhen Jllusirations- werke ausgestellt. Und dabei gilt diese Heerschau cinem Manne in voller Schaffenékraft, der die Mitte der fünfzig noch nicht über- schritten hat und „seinen Weg noch weiter fortzusetzen gedenkt“. Dem Umfang nah mußte eine solhe Vorführung sh Achtung erzwingen, inhaltlich stellte sie eine Probe dar — und vielleicht die gefährlichste, die es gibt — auf den überragenden Wert der künstlerishen Persönlichkeit. Kein Zweifel, Corinth bej\teht diese Probe sicherer und \elbsiverständ- licher, als man ahnen konnte. Es gibt Maler mit reicherer Palette, mit mehr Wechsel der Stimmung: Coriath seßt sich troßdem durch, und man kann nicht einmal sagen, daß es nur eine großartige Ein- förmigfkeit sci, die von diesen Wänden rede. Gleichmäßig ist - wenigstens bei den reifen Werken nur der Eindruck einer malerischen Naturkraft, die sich Luft machen muß, die, zu stark ist, um viel zu wählen, zu überlegen und zu berechnen, die bisweilen ungestüm und polternd einherfährt, aber ihr Ziel nicht verfehlen kann. Mag der Ge\schmack des Beschauers von dem des Malers himmel- weit verschieden sein, die Art seines Sehens ruhiger, inniger, liebe- voller, — er wird dennoch nicht dieses Abstandes zuerst gewahr werden, sondern von der- Wucht, der strömenden Lebendigkeit dieser Gestaltungen sich mitgerissen und überwunden fühlen.
Merkwürotg genug : das, was uns den heutigen Corinth groß er- scheinen läßt, die ÜUamittelbarkeit und der leidenshattlihe Schwung seines Ausdrucks, erscheint auf dieser Ausstellung fast mehr cin Er gebnis seiner Arbeit als setner Anlage. Die Bilder bis gegen die Zahrhundertwende hin zeigen ein feltsames Nebencinander genialer Eingebungen und konventioneller Mache. Er hat auch damals leicht geschaffen; aber er versuht fi in allen möglihen Vortrag8weisen, und man hat wohl den Eindruck, daß er malen kann, aber nicht, daß er so und nit anders malen muß. Vielleiht am meisten von ihm felbst steckt in Arbeiten wie dem Gruppenvorträt der Loge „In Treue fest“ aus dem Jahre 1885. Wie hier die Charakterköpfe der alten Herren eng zusammengedrängt sind, wie sie beinahe über den Beschauer herfallen, wie die Lebendigkeit des einzelnen die Formlosig- keit des Ganzen vergessen läßt, das ist noch nit als Malerei, aber als Empfindung — der Atem des echten Corinth.
Erst in Berlin hat er ganz fich selbst gefunden. Es ist eine Freude für si, die stolze Reibe der Schöpf-"ngen seit 1900 beicin ander zu sehen und an der Hand der Jahreszahlen des Katalogs den Wandel feiner Farbigkcit und seiner Pinselführung zu beobachten, die immer leichter und durchsichtiger, immer freier und freudiger zu werden scheint. So bekannt die meisten der Bildêèr sind, ihr Zusammen- Élingen ist doch ein neuer Eindruck, der manches vorshnelle Urteil berihtigen wird. Wer Corinth nur als Schilderer vphysischer Lebendigkeit kennt, wird betroffen fein von dem Gehalt seiner Menschen - shilderungen. Sieht man ab von den prähtigen Selbst- bildnissen, wodie eigenen Züge oft nur als nächstliegendes Modell verwendet find, fo läßt sih etwa an einigen Persönlichkeiten des heutigen Berlin, wie Eduard Meyer, Conrad Anforge, George Mosson, Alfred Kerr, leiht nachprüfen, wie Corinth niht bloß das Aeußere zu treffen, sondern gerade das Geitige zu formen versteht wo es ihm der Mühe wert erscheint. Schon das frühe Bildnis des Vaters ist dafür ein bedeutsames Zeugnis, und aus den leßten Jahren bildet die Ge- stalt des „Paulus“ in dem Altarbild von Tapiau, die freie Schöpfung der Gestalt eines religièsen Shwärmers, geistig einen Höhepunkt im Schaffen des Meisters.
Troßdem, es zieht ihn nicht zuerst nah dicser Richtung. Er faßt die Fülle des Lebendigen am liebsten in der Pracht des nackten mnens{chlien Körpers. Siebt man seine Akte, fo \{eint es, als fei alles andere nur um ibretwillen gemalt. Hier erzielt er eine Stoff- lichkeit, die nur dem höchsten Ernst der Konzentration geschenkt wird. Diese Stofflichkeit, die früher vor allem dem festen Aufbau, jeßt mehr der schimmernden Oberflähe des Fleisches gilt, wirkt bald derb, bald zart: aber niemals {wül und lüstern, sondern stets mit befreiender Frische Alles andere, außer dem Menschenleib, kann ibm zur bloßen Dekoration werden : seine Blumen “sind ein Nichts in si selbst, ihn interessiert nur der \chmetternde Zu]ammenklang der Farben, zu dem er fie aufruft; seine Stilleben, feine Innenräume (der „Kronleuchter“ !), ja, felbst seine Landschaften sind e1tvas durhaus Unstofflihes, Spiegelungen ciner Farben- und Raumpkhantasie, die sich wie zufällig jeßt diesen und jetzt einen andern Gegenstand beranholt.
Nichts natürlicher, als daß es den Schilderer des Körpers auch zu großen Kompositionen drängt. Hier folgt man ihm nit immer mit dem gleihen Genuß. Wo er seine Gestalten absihtlih zusammenfügt, wirkt der Aufbau der Gruppen nicht selten äußerlich und matt, so bei der „Kreuztraaung“ von 1909: wo er scheinbar alles dem Zufall überläßt (die „Malerfamilie“ von 1909), kann das Ergebnis roh erscheinen, wie eine Skizze, die zu einem Niesenformat gedehnt wird. Aber es gibt taneben eine Reibe von mythologischen Szenen (die „Kindbeit des Zeus“, dann auch „Der Naub der Sabinerinnen“, der „Orpheus*), wo die leiten frohen Farben, die über dem Grundton liegen, das lockere, auseinanderstrebende Gebilde wieder zusammenfügen und einen Gesamteindruck heiterer Bewegtheit erzeugen, der durchaus als eine bildmäßige Schöpfung wirkt.
Lovis Corinth ist oft mit den großen Flämen des 17. Jahr- bunderts - verglißen worden, Die äußeren Berührungspunkte mit ibnen (und manchmal auch mit Caravaggio) find so augenfällig, taß es nicht lohnt, fic aufzuzählen. - Wichtiger ersheint es, auf die
De E E R E CE S Mm
O uelles des Schaffens binzuweisen, die in der Tat hier und dort dieselben sind: auf die starke und gesunde Sinnenfreude, die zur Natur gewordene Sicherheit des Handwerklichen und den lauteren Ernst der Kunstgesinnung. R D,
Im Kaiser Friedrih - Museum befinden \ich zwei Bildwerke der Florentiner Spätrenaissance, Flußgötter darftellende Tonmodelle, die man bisher für Kopten Tribolos nah verloren geaangenen Modellen Michelangelos hielt. Eine neue Untersuhurg Dr. Frit Goldschmidts hat, wie er im Februarheft der „Amtlichen Berichte aus den Köntglichen Kunstsammlungen" mitteilt, zu dem Ergebnis geführt, daß die Autorschaft Tribolos für die eine Figur völlig \icher- gestellt ist, während sih die andere als ein Werk Giovannt da Bolognas erwies. Es handelt sih bei ihr um ein Modell dieses Künstlers zu einer Darstellung des Euphrat, die dann auch an der Fontana del Isolotto im Florentiner Bceboligarten ausgeführt worden ift.
In das Kupferstichkabinett ist zu den 7 meist beiderseitig be druckten Blättern, die es bisher von Burgkmairs Holzschnitten zur Genealogie des Kaisers Marimilian besaß, im Pariser Kunsthandel ein neues Blatt erworben worden, das in mehrfacher Beziehung besonders merkwürdig ist. Die Genealogie Kaiser Marimiltans ist nie fertia und nie veröffentliht worden. Das Manuskript zu ihr lag 1509 vor, und in den folgenden Jahren arbeitete Burgkmair seine Holzschnitte. Da die Gelehrten si aber über Einzelheiten des Stammbaumes nicht zu einigen vermochten, blieb das Werk liegen. Von Burgkmairs Holzschnitten zu ihm sind nur einige Seiten Probedrucke auf uns gekommen, die dem Kaiser nah Wien gesandt waren und sih noch dort befinden. Nur einzelne Blätter oder kleinere Folzen sind im Besiy von Sammlungen in München, Augébura, Berlin, Stuttgart, London und Dresden. Das neuerworbene Blatt ist also an sich {hon eine Seltenheit; eine be- fondere Bedeutung erhält es aber dur etnen mit Tinte unter das Bildnis — ein Porträt König Philivps L, des Schönen, von Spanien — geschriebenen Vierzeiler. Ec lautet: PDiser Kkinig stet hie uñt wag / daron vnfal vnd gelick lag / vnd vngelick nam iber hand / des abber sein Kind», iberwand. SVermutlih sollten die einzelnen Bilder der Genealogie mit solhen Versen ver- sehen werden Mit dem Anfangêwort „Piser“ führt der erklärende Text den Beschauer beim Blättern zu dem neuen Bildnis über und der Bers weist auch {hon auf das folgende Bild, das des Sohnes König Philipps hin, auf den nahmaligen Karl V., der auf dem folgenden Blatt als Knabe dargestellt war. Der oben mitgeteilte Vers ist von Burgkmair selbst geschrieben, wie eine Veraleihung der Handschrift mit anderen von Burgkmairc herrührenden Schriftproben ergibt. Allerdings kann der Künstler den Vierzeiler erst nah dem Jahre 1516 ge- schrieben haben, da tin ihm nicht nur auf König Philipps Unglück, fondern au hon auf Karls V. glänzenden Aufstiea kingedeutet ist. Man kann annehmen, daß Burgkmair an dem liegen gebliebenen Werk auch in der Folgezeit Interesse nahm und auf den Blättern eines in seinem Besiy gebliebenen Probedrucks später die Verse ein- trug. Es ist also sehr wahrscheinli, daß das neuerworbene Blatt aus dem Besitz Burgkmairs selbst stammt.
Literatur.
— Der Generalfeldmarschall Freiherr . von der Golß veröffent- licht in dem Februarheft der „Deutsben Rundschau“ einen Auffay über das Thema: „Der jungen Türkei Niederlage und die Möglichkeit ihrer Wiedererhebung.“ Die preußische Politik im Winter 1812—1815 schildert der Geheime Archivrat Paul Bailleu in einem Aufsaß „Preußen am Scheidewege“. Neben der Fortseßung des Steyrer Nomans „Stephana Schwertner“ von Enrica von Handel- Mazzetti sei auf die Arbeit von Irene Forbes-Mosse „Fremde Erde , etner Ballade in Dramenform, aufmerksam gemaht. Ueber Beethovens literarishe Bildung spricht der JIenaer Literaturhisoriker Albert Leißmann. Theodor Birt steuert eine Charakteristik der Gracchen bet. Der Aufsaß von Bernhard Groethuyfen. über den verstorbenen Philo- fophen Wilhelm Dilthey wird zu Ende geführt. W. v. Seidlitz be- handelt Fragen der Kunstgeschichte in neuer Beleubtung. Richard M. Meyer den neuesten Band des Briefwechsels zwischen Wilhelm und Karoline von Humboldt. Eine Studie von Hugo Bieber über ostasiatisGe Kulturkritik und literarishe Notizen beschlicßen das Heft.
Das Februarheft der von Ludwig Stein herausgegebenen Monatsschrift „Nord und Süd“ hat folgenden Inhalt: Sultan Abdul Hamid 11.: Gedanken und Erinnerungen. Tagebuchblätter, herausgegeben von Ali Vahbi Bey. König Nikolaus 1.: Sonnen- untergang in Montenegro. Erinnerungen an den 1860 zu Cattaro ermordeten Fürsten Danilo, seinen Vorgänger. Deutsh nachgebildet von Axel Lübbe. Chefredakteur Wilkelm Georg: Erinnerungen an Alfred von Kiderlen. Mar Noloff: Der Panislamismus. Lord Courteney of Penwith: Nationen und Nachbarn. Ein Brief an einen deutschen Freund. G. H. Perris (London): Mehr Licht über die Agadir-Krifis. Professor Dr. Ernst Sieper: Die deutsh-englische Verständigungs- fonferenz. 11 und T1. Or. J. von Ferenczy, ordentlicher Hohs{hul professor in Budapest: „Kricg dem Kriege“. Dr. Franz Ldermann: Der Krieg als Kultur- und Wirtschaftéereignis. Vorschläge zur Be- gründung eines Zivilarhivs des Krieges. Werner Bloch: Vom Wesen der Kritik. Geheimrat Dr. K. Koppin: Hellenishes Lachen. (Eine ganz unmoderne literarische Epistel.) Sigmar Mehring: Philowmelens Klagelaut. Gräfin L. Urkull: Das Haus des Hasies. Nopvelette. Hans Land: Alfred- von Ingelheims Lebensdrama. Noman. (Fort- seßung.) Nundschauen.
Theater und Musik.
Im Könialihen Opernhause findet morgen, Donners- tag, eine Wiederholung des Festspiels „Kerkyrck" (Corfu) in der be kannten Besetzung statt.
Im Königlihen Schauspielhause wird morgen das Buße, Arnstädt, Meyer und Heisler sowie den Herren Vollmer, Vallentin, Boettcher und Keßler in den Hauptrollen, gegeben. Die Rolle der Frau Schünemann spielt Fräulein Senta Söneland als Gast.
Zu dem am Donnerstag im Konzertsaal der Kgl. Hochschule für Musik auf Veranlassung des Schöneberger Oberbürgermeisters Dominicus stattfindenden Konzert zum Besten des Lette- vereins unter dem Protektorat Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin hat neben den bereits genannten Künstlern (Eugenie Stolg, Alexander Heinemann, Richard Rößler, Orchester des Symphonie-
ihre Mitwirkung zugesagt. Eintrittskarten zu 20, 10, 9 und 5 M nd in der Hofmusikalienhandlung von Vote u. Vok und im Warcen- haus A. Wertheim erhältlich.
Mannigfaltiges. Berlin, 5. Februar 1913.
Eine Veranstaltung zum Besten eines Jungdeutschland- jugendheims und der Auferstehungskrippe findet am 14. Fe- hruar unter dem Protektorat Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen August Wilhelm von Preußen im Kaisersaal des Zoologischen Gartens statt. Der Abend wird mit einem Künfstlerkonzert ein- geleitet, zu dem außer dem Generalmusikdirektor Dr. Nichard Strauß folgende Künstler ihre Mitwirkung zugesagt haben: Karl Clewing, Lilly Hafgren-Waag, Frau von Keudell, Walther Kirchhoff, Frau Robert von Mendelssohn, Mafalda Salvatini. Nach dem Konzert Abendessen, das Gedeck zu 250 # und 5 M in der weißen Veranda und in den Kaiserzimmern.
Lusispiel „Die glückliche Hand“ von Hugo Lubliner, mit den Damen.
des Obermusikmeisters SHrader ausgeführt. Während des P1g* menadenftonzerts findet eine Verlosung von Gemälden und Plastiken erster Künstler statt, darunter Werke von Liebermann, KaUworgen, Kampf, Breuer, Janensh, Georg Koh, Marimilian Schäfer, Schulte im Hofe, Douzette, Hans Hartig u. a. Eintrittskart.u zu 10 4, 6 M, 3 Mt find in der Hofmusikalienhandlung von Bote u. Bock und im Warenhaus A. Wertheim zu haben.
Der diesjährige Gesindeball des , Vereins Berliner Bühnenkünstler“ findet Sonnabend, den 1. März, in den Sälen des Restaurants Zoologischer Garten statt. Schriftliche Cintritts= gesuhe find an das Gesindeball-Bureau“, Kalserhotel, Friedrichstr. 178, zu rihten. Die Zusendung der Einladungen erfolgt demnächît.
Bertha von Suttner wird am Montag, den 17.,, und Miit- woch, den 19. Februar, im Wissenschaftlihen Theater der „Uranta“ in etnem Vortrag „Neisebilder aus Amerika“ über ihre Cindrüde und Erlebnisse auf ihrer im Vorjahre unternemmenen Neise in die Vereinigten Staaten Nordamerikas berichten. Eintritts- karten für beide Vorträge sind bereits von heute ab an der Kasse der „Urania“ zu haben.
Der Freiwillige Erziehungsbeirat für \{chulentlassene Waisen in Berlin muß zu Ostern d. J. wieder etne große Anzah] seiner Pflegling», männliche und weibliche, in Lehr- und Dienststellen unterbringen. Er ist bemüht, seinen Schüßlingen nur solche Lebrstellen nachzuweisen, die ihren körperlihen und geistigen Kräften entsprechen und gibt dadurch auch den Lehrherren die Gewißbetit, fi in ihren Lehrlingen geeignete Mitarbeiter heranzubilden. Während der Aus bildung8zeit werden die Pfleglinge dur die Pfleger des Erztehungs- beirates überwacht. Der Beirat bittet, Meldungen über freie Stellen unter Angabe der Bedingungen der Geschäftsstelle, * Alte Jakob- straße 20/22, baldigst zugehen zu lassen. Erwünscht sind auch Lehr- stellen in der Umgegend Berlins mit Kost und Wohnung.
Ven erfreulihem Wachstum nach innen und außen erzählt der soeben erscheinende 5. Jahresberißt des Berliner Frauen- vereins gegen den Alkoholis3mus, der jeßt 704 Mitglieder umshließt. Seine vorbeugende Arbeit praktischer Art umfaßt bereits 14 Wirtschaftsbetriebe, nämlich 4 Erfrishungshallen am Stettiner, Schöneberger, Görlißer Bahnhof und etne Kaffcehalle im Often, 4 Erfrishungskarren (Brandenburger Tor, Potsdamer Bahn- hof, Am Zeughaus, Hausvogteiplatz), eine Kantine auf dem Neubau des Nathauses in Schöneberg, 3 Büfetts im Kriminalgericht, die städt. Wärmehalle in Charlottenburg, den \tädt. Unterkunftsraum in Schönes berg. Mehr als eine Million Portionen (Mil, Buttermilch, Yoghurt, Kaffce, Kakao, Limonade, Selter, Fleishbrübe, alkoholfreien Pun\ch, Butterbrote, Kartoffelpuffer, Würsihen mit Salat, Kuchen und anderes Gebäck) wurden im Jahre 1912 verkauft, zumeist für 5 4H die Portion, troß der starken Steigerung der Einkaufspreise. Vor beugend wirken auch seine stark besfuhten Elternabende, die zahlreichen Borträge in Vereinen, Seminaren und Schulen. Der Jahres beriht des Vereins, der die Groß Berliner Frauengruppe des Deutschen Vereins gegen den Mißbrauch geistiger Getränke bildet, ist kostenlos von der Geschäftsstelle (Berlin-Wilmersdorf, Tübinger- slraße 1) zu beziehen.
Die Ortêgruppe Charlottenburg des Deutschen Flotten vereins veranstaltet Montag, den 10. d. M., Abends 8 Uhr, cine #&estver sammlung im Kaisersaal der Festsäle von Gustay Pohl, Charlottenburg, Bismarckstraße 84. Herr Professor Dr. Wegener wird über Samoa an der Hand selbstaufgenommener Lichtbilder sprechen. Außerdem findet ein Konzert des Gardejäger- bataillons und zum Schluß Tanz latt. Eintrittskarten (für Mitglieder und deren Angehörige 50 4, für Nichtmitglieder 75 4) find auf dem Ge‘chäftszimmer des Hauptaus\chu}sses (Berlin, Schöne- berger Ufer 30 1) in den Stunden von 9—14 Uhr fowie an der Abendkasse zu haben. Der Ueberschuß ist für das Seemanns Erholungsbeim „Kaiser Wilhelm- und Kaiserin Auguste Viktoria- Stiftung“ in Klein Machnow bestimmt.
Guben, 4. Februar. (W. T. B.) Aus Anlaß der Ein- weihung des neuerbauten Stadtmuseums (vgl. Nr. 30 d. Bl.) hat der Fabrikant Max Wilke der Stadtgemeinde Guben für gemeinnüßige Zwecke die Villa seines verstorbenen Vaters, dc Geheimen Kommerzienrats Friedrih Wilke, und 10000 {# über wiesen. Der Stadtrat Lewin stellte der Stadt anläßlih feines bevorstehenden 25jährigen Jubiläums als'Direktor der Berlin-Gubener Hutfabriken A.-G. zu Wohlfahrtszwecken 25 000 46 zur - Verfügung.
Braunschweig, 4. Februar. (W. T. B.) Wie der „Braun shweigischen Landeszeitung“ aus Bad Harzburg berichtet wird, wurden heute früh auf der Eisensteingrube „Sriederite, die zur „Mathilden-Hütte“ gehört, dur herabstürzende Erdmasfen die Bergleute Karl und Otto Wolters, zwei Brüder und bei verbeiratet, sowie der Betriebsführer Gellhausen, ebenfalls verheiratet, aetötet und der Steiger Kunstmann schwer verleßt. Die Leichen find bereits geborgen.
Mediashch (Siebenbürgen), 5. Februar.
Schnellzug, mit welhem der Prinz
aus Numänten nah Berlin zurückehrte,
gangene naht mit einem Lastzug zusammen. e N
ein Neisender des Schnellzuges sind tot, mehrere Meisen de verlegt. Mehrere Wagen des Schnellzuges sind stark be- shädigt. Der Salonwagen des Prinzen Eitel Friedrich ist unversehrt. Der Prinz und das Gefolge nahmen rüftig an der Hilfeleistung für die Verwundeten teil. Die Fahrt wurde durch Ankuppeln des Salonwagens des Prinzen an einen anderen Zug fortgeseßt. Die übrigen Reisenden sind aleichfalls in den anderen Zug umgestiegen.
London, 5. Februar. (W. T. B.) Wie das Liverpoole „Journal of Commerce“ erfährt, finden zwischen der Negierung und den wichtigsten atlantischen Dampferlinien Ve: handlungen statt, um gemeinsam die Kosten für die Ent sendung eines Beobachtungs\chiffes in das nord- atlantische Eisgebiet aufzubringen. Das Schiff foll mi einem mächtigen funkentelegraphishen Apparat ausgerüstet sein und an die amerikanishen Küstenstationen und an die Dampfer
vereins) auch die Königlihe Sängerin Elisabeth Boehm van Endert |
Die Orcbestermusik des nachfolgenden Promenadenkonzerts wird dur |! das verstärkte Musikkorps des 4. Garderegiments z. F. unter Leitung |
auf der Fahrt über den Dzean die geographishe Länge und Breite der Lage von Eisbergen berichten.
Schemacha (Kaukasus), 5. Februar. (W. T. B.) Heute vor- mittag um 9 Uhr 15 Minuten wurde die Stadt von etnem starken Erdbeben mit heftigen Erdstößen heimgefuht. Die Bevölkerung
lagert in den Straßen. Die Erdstöße dauerten gegen mittag noch an-
Kopenhagen, 4. Februar. (W. T. B.) Der norwegifche Dampfer „Fancy" ift gestern mittag im Kattegatt zwischen Kullen und der Insel Anholt mit dem finnt\chen Damp fe: „Urania“ aus Helfingborg, der sich auf der Neise von Eng- land nah Kopenhagen befand, zusammengestoßen. Die „Uranta sank \of ort nah dem Zusammenstoß. Die Mannschaft und die Reisenden wurten von dem norwegtischen Dampfer gerettet, dr darauf die Reise nah Helsingör fortfeßte. Die „Fancy“ ist nur leiht beschädigt.
S e d a n L 4 - s ? 4 è nD (Forlsegung des Nichtamtlichen in der Zweiten, Dritten un Bierten Beilage.)
¿ Dl.
Zweite Beilage : zum Deutschen Neihsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.
Berlin, Mittwoch, den 5. Februar
193.
E H RSE P E
Preußischer Landtag. Herrenhaus. 24. Sigung vom 4. Februar 1913, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von „Wolffs Telegraphishem Bureau“.)
Das Haus seßt die Spezialberatung des Entwurfs eines Wassergeseßes bei dem dritten Abschnitt „Wassergenossenshaften“ fort. Der êrslte Titel, S8 184—215, umfaßt die „allgemeinen Vorschriften“. 8 184 zählt die Unternehmungen auf, für die Wassergenossen- schaften gebildet werden können. 8 185 besagt u. a., daß die Bildung der Genossenschaft erfolgt 1) durch Genehmigung der Sazung auf Grund eines einstimmigen Beschlusses der Be- teiligten, 2) durch Genehmigung der Saßung auf Grund eines Beschlusses der Mehrheit unter zwangsweiser Heranziehung der Minderheit, 3) durch Erlaß der Saßzung ohne Zustimmung der Mehrheit.
Herr Dr. von Hagens: Der Weg, der zwishen der Beschluß- fassung über die Bildung der Genossenschaften und ihrer Ge- nehmtgung liegt, ist sehr lang, und es können daher Jahre ver- gehen, bis ein endgültiger Zustand herbeigeführt ist. Jch empfehle deshalb, die Genossenshaft vom Tage der Beschlußfassung an zu rechnen. Dadurch werden manche Unklarheiten vermieden, ins- besondere ist die Verteilung der später entstehenden Kosten dann sehr einfa, während sonst Zweifel darüber entstehen könnten.
Hexr Dr. von Dziembowski: Der Antrag erscheint mir zweck- mäßig, da die erwähnten Schwierigkeiten tatsächlih leiht entstehen können.
Minister für Landwirtschaft, - Domänen und D Freiherr von Schorlemer:
Meine Herren! Der § 185, auf den stich der vorliegende An- trag bezieht, steht im Zusammenhang mit den §8 232 und 233 des Gesetzes. Jch muß gegenüber den Ausführungen des Herrn Antrag- stellers darauf hinweisen, daß auch nach dem bisherigen Necht für den Zeitpunkt des FJnkrafttretens der Genossenschaft nit die Beschlußfassung über das Statut, sondern regelmäßig dessen Genehmigung maßgebend gewesend ift! Unzuträglichkeiten aus tiesem Nechtszustande haben \sich in der Praxis nicht ergeben. Es fommt aber — und das spriht gegen den Antrag — in Betracht, daß es sich nah § 232 nicht um einen einheitlihen Termin für die Beschlußfassung, sondern unter Umständen um mehrere Termine handeln kann; defhalb wird mit dem Vorschlag des Herrn Antrags flellers, die Absickt, einen übereinstimmenden Termin für das Inkrafttreten der Genossenschaft festzuseßen, nicht erreicht. Die Unzuträglichkeiten, welhe von dem Herrn Antragsteller und dem Herrn Vorredner hervorgehoben worden find, werden meines Erachtens durch den Absaß 2 des § 233 beseitigt. Nach dieser Vorschrift können mit Genehmigung des Kommissars für den Fall der Genehmigung oder des Erlasses der Satzung Verträge: im Namen der zu bildenden Genossenschaft also auch zu Lasten derselben geshlossen werden. Es würde also keinem Zweifel unterliegen, daß die aus einem folchen Vertrage entstehenden Kosten auf die Genossen im Wege der Umlage verteilt werden können.
Ih möchte aus diesen Erwägungen die Bitte aussprechen, den Antrag abzulehnen und es beim Beschlusse der Kommission ¿y belassen.
Herr Dr. von Hagens: Die Abhilfe in den späteren Para- graphen des Gesetzes, auf die der Minisier verwiesen hat, ist do nur eine teilweise. Auch ist der bisherige Zustand, auf den der Herr Minister sich be:ufen hat, zwiespältig.
Minister für Landwirtschaft, Domänen und Dr. Freiherr von Schorlemer:
Meine Herren! Ich glaube, der Herr Antragsteller verkennt einigermaßen, wie sch die Bildung von Genossenschaften - in der Wirklichkeit vollziehen wird. Es werden sehr häufig nicht eine einzelne Gemeinde, sondern verschiedene Gemeinden für die Bildung einer Genossenschaft in Betracht kommen. Aus diesem Grunde werden die in Frage kommenden Beschlüsse auh nicht an einem, sondern an verschiedenen Tagen gefaßt werden. Der Wortlaut des Antrages enthält keine genaue Bestimmung darüber, welcher Tag nun für das Inkrafttreten der Genossenschaft maßgebend sein soll! Es erseint {on aus diesem Grunde zweifellos zweck- mäßiger, es bei dem Vorschlage der Kommission und des Entwurfes ¿zu belassen und ein für allemal den Tag der Genehmigung auch für das Inkrafttreten der Genossenschaft maßgebend bleiben zu lassen. Ich wieder- hole nochmals, daß Unzuträglichkeiten dadur beseitigt werden, daß die Bevollmächtigten auf Grund des § 233 Abs. 2 {on vorher namens der zu bildenden Genoffenschaft bindende Verträge {ließen können! Diese Verträge werden auch für den Fall, daß der Antrag des Herrn Antragstellers angenommen werden würbe, insofern bedingte sein, als sie bei nit erfolgter Genebmigung der Satzung wieder hin- fällig werden würden. Jn dieser Beziehung wird auch dur den Antrag des Herrn Antragstellers die Sachlage nicht gebessect !
8 185 wird unter Ablehnung des Antrages von Hagens unverändert angenommen, ebenso die §8 186—200.
Zu § 201 hat Herr Dr. von Hagens in Konsequenz seiner Anträge zu § 185 Abänderungsanträge gestellt. Nachdem sich Herr Dr. von Dziembowski gegen diese ausgesprochen hai, wird der Paragraph unverändert angenommen. Éin weiterer Antrag von Hagens will in 8 210 bestimmen, daß die neu eintretenden Mitglieder für die vorher eingegangenen Ver- bindlichkeiten der Genossenschaft haftbar zu machen sind. Aber auh dieser Paragraph wird in der Kommissionsfassung an- genommen.
SS 216 ffff. betreffen die Genossenschaften mit Zulässigkeit des Beitrittszwanges.
__§ 216 bestimmt im legten Absatz, daß Eigentümer von Grundstücken, für welhe das Unternehmen keinen Vorteil in Aussicht stellt, zum Beitritt gezwungen werden können, soweit es im Jnteresse der Beschaffung oder Erhaltung der Vorflut oder zur Durhleitung von Entwässerungs- oder Bewässerungs- amlagen erforderlich ist.
Forsten
Forsten
_ FürstzuSalm-Horstmarwill diesem Absaz folgenden Schlußsazß geben: A „Cigentümern von Grundstücken kann es niht als Vorteil an- gerechnet werden, wenn es sich um Beseitigung von Verunzreinigungen handelt, welhe von anderen verursacht sind.“ __ Referent Graf von Behr-Behrenh off spricht sih çcegen diesen Zusaß aus.
Minister für Landwirtschaft, Domänen und Dr. Freiherr von Schorlemer:
Meine Herren! Ih halte die Ausführungen des Herrn Referenten für zutreffend und möchte gegenüber den Bedenken, die in dem Antrage zum Ausdrucke kommen, nochmals hervorheben, daß in den Fällen, die der Herr Referent erwähnt hat, zweifellos dem Ge- nossen nit als Vorteil angerechnet werden kann, wenn durch die ge- troffenen Einrichtungen die Verunreinigung beseitigt roird. Aber auf der andern Seite steht ebenso fest, daß, wenn jemand ein Grundstück im Zustande der Verunreinigung erwirbt und nachher eine Genossenschaft zur Neinhaltung gebildet wird, er auch zu den Lasten der Genossenschaft herangezogen, bezw. ihm die Beseitigung der Ver- unreinigung als Vorteil angerehnet werden kann! Da, wie der Herr Referent meiner Ansicht nah zutreffend ausgeführt hat, in einem solhen Falle durch Annahme des hier vorliegenden Antrags auch die Beteiligung des Genossen an den Kosten ausgeshlossen würde, so würde ih es für richtiger halten, es bet dem Entwurfe zu belassen und den Antraz auf Hinzufügung des vierten Absatzes abzulehnen.
_ Fürst zu Salm-Horstmar zieht mit Nücksicht auf diese Er- klärung seinen Antrag zurü.
S8 229 ff. handeln von den Zwangsgenofßenschaften.
Nach einem Antrage des Herzogs zu Trachenberg sollen Zwangsgenossenschaften auch gebildet werden können zur Unterhaltung natürliher Wasserläufe dritter Ordnung, wenn es zur Sicherung ordnungsmäßiger Erhaltung erforderlich ist.
Außerdem hat Fürst gu Salm-Ho rstmar seinen zum J 216 gestellten Antrag hier ebenfalls eingebracht; er zieht ihn jedoh in der Voraussezung, daß die Erklärungen des Ministers sih auch auf den vorliegenden Paragraphen beziehen, zurück.
“Herzog zu Drachenberg: Nachdem man die Wasserläufe zweiter Drdnung den Zwangsgenossenscasten unterworfen hat, wäre es eine logische Inkonfequenz, die Wasserläufe dritter Ordnung von den Zwangsgenossenschaften auszuschließen, auch dann, wenn es zur Sicherung der ordnungêmäßigen Unterhaltung notwendig ist. Jeder Landrat oder ‘Amtsvorsteher wird mir zugeben, daß nichts s{hwieriger ist, als eine ordnungsmäßige Unterhaltung der hierin Betracht kommenden Anlagen. Die Anlieger haben in vielen Fällen gar kein besonderes Interesse an der Unterhaltung, sie baben gar keinen Nußen davon, und wenn sie aufgefordert werden, den Graben zu râumen, so greifen sie zu Ausflüchten. Es ist au nicht richtig, daß in manchen Fällen die Räumung eines Wasserlaufes dritter VDekdnung - seitens der Ad- jazenten einen besseren Erfolg haben würde. Biliger würde es ja sein, aber in den meisten Fällen würde gar nichts geschehen. Ich bitte Sie, im Interesse einer intensiven Ackerkultur meinen Antrag anzunehmen.
Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer:
Meine Herren! Der § 223, zu dem der vorliegende Antrag des Herzogs zu Trachenberg gestellt worden ist, bes{ränkt bezüglih der Wasserläufe dritter Ordnung die Bildung einer Zwangsgenossenschaft auf diejenigen Fälle, wo auf Grund des \{lesis{hen Auenrehts ein besonderer Unterhaltungspflihtiger für diese Wasserläufe vorhanden ist. Jch kann ein Bedürfnis nicht anerkennen, über diese Beschränkung hinauszugeben, und möchte bitten, den Antrag auch son deshalb abzulehnen, weil seine Annahme im Abgeordneten- hause ¿weifellos erheblichen Schwierigkeiten begegnen würde. Das ist aus den dort geführten Verhandlungen klar ersihtlich. Jch verkenne keineëweg8s die Tendenz des Antrags und seine Bedeutung für die Besserung der Wasserwirtschaft, aber ih glaube, daß wir auß auf Grund der in dem Entwurf enthaltenen und von Ihrer Kommission gebilligten Bestimmungen unser Ziel erreichen können, weil ja immer- hin die Möglichkeit besteht, einen Wasserlauf dritter Ordnung, bei dem ein besonderes Bedürfnis zur Bildung einer Zwangsgenossenscaft vorliegt, zu einem Wasserlaufe zweiter Ordnung zu machen und damit die Absicht des Herrn Antragst-:llers zu erreichen.
Herr Dr. vonDziembows ki: Auch ih verkenne nicht die Ten- denz des Antrages im Interesse der Melioration. Jh glaube aber, daß die Regierung weise getan hat, das Necht zur Zwangsgenossenshaftsbildung zu beschränken. Es liegt kein Anlaß vor, auch für die Wasserläufe dritter Drdnung zu dem Neht der Zwangsgenossenschaftsbildung zu greifen; dies würde auch erhebli&e Aufwendungen notwendig machen.
Der Antrag des Herzogs zu Trachenberg wird abgelehnt, S 223 bleibt unverändert, ebenso die übrigen Paragraphen des dritten Abschnittes.
Der vierte Abschnitt betrifft die Verhütung von Hochwassergefahren, 88 261 f.
Nach § 261 kann zur Verhütung von Hochwassergefahren der Negierungspräfident beziehungsweise Oberpräsident Polizei- verordnungen erlassen, wonah von der Genehmigung des Land-
° pz e & 1s e C40 rats, in Stadtkreisen der Ortspolizeibehörde Vertiefungen der Erdoberfläche im Hochwasserabflußgebiet, wie die Entnahme von Lehm, Kies, Steinen usw., und das Bepflanzen hochwasser- freier Grundstücke, die der Unterspülung ausgeseßt sind, mit
Bäumen und Sträuchern abhängig gemacht werden können.
Ein Antrag von Dr. Grafen von Wedel-Gödens will, wie in den Stadtkreisen, auch in den 19 sogenannten selbständigen hannoverschen Städten, deren Polizeiverwaltung der Aufsicht des Landrats nicht untersteht, an die Stelle des Landrats die Ortspolizeibehörde seßen.
Herr Dr. von Kopp: Der Antragsteller ist verhindert, hier im Hause zu erscheinen, und hat mich gebeten, seinen Antreg zu begründen. Es gibt in Hannover Städte, die troß ihrex beschränkten Einwohnerzahl doh die Nechte von Kreisstädten haben. Dieses Necht stammt aus einer rechtsge{ickchtlihen Gntwidlung der jeßigen Provinz Hannover, und dieses Recht ist für die betreffenden Stätte ganz besonders wertvoll. Es handelt si keineswegs um ein besonderes Privilegium, sondern um ein bestehendes Net. Das
Forsten
Abgeordnetenhaus hat fich bemüht, dieses Neht wiederum zur Geltung
zu bringen; zu meinem großen Bedauern hat unsere Kommission den betreffenden Zusatz gestrihen, und der Negierungsvertreter hat diese Streichung fogar zu begrünten gesucht. Er hat darauf hingewiesen, daß alle Städte mit über 10 000 Einwohnern in derselben Lage wären. Wenn die hohe Staatsregierung den Städten mit über 10 000 Ein- wohnern ein gleiches Recht beilegen will, so mag sie es tun. Wenn die Regierung den Städten durch Ausführungsbestimmungen helfen will, fo ziehen es do die getroffenen Städte vor, im Geseß ges{hütt zu fein statt durch Ausführungsbestimmungen, denen sie doch etwas Mißtrauen entgegenbringen, Sie haben schon bei dem Reichs- versicherungsgeseß bezügli der Errichtung von Versicherungs8ämtern und beim Arbeits\heuengeset {chlimme Erfahrungen gemacht. Wenn es ih darum handelte, ein einheitlihes Net im ganzen Lande zur Geltung zu bringen, einen unberechtigten Partikularismus zu beseitigen, dann ließe sih die Haltung der Staatsregierung wohl begreifen. Die Provinz und das Land Hannover hat si aber in die preußische Staatsverfassung und in den preußishen Staat im allgemeinen von Anfang an willig _hineingefunden, und wenn sie diefes Necht res ansprucht, fo kann sie sih auf das Wort des preußishen Königs be- rufen, daß alle ihre Cigentümlihkeiten geshont werden sollten. Es handelt sich hier um ein althergebrachtes Recht, das durch ein Königs- wort garantiert ist. Die Provinz ist für dieses Königswort auch dankbar gewesen. Ihre besten Söhne haben sih der Verwaltung des neuen Staates angegliedert; ih will keine Namen nennen. Die niedersächsishen Hannoveraner würden für das Staatsinteresse Opfer zu bringen bereit sein, aber hier handelt es sich nit um ein staat- liches Interesse. In dieser friedlosen Zeit follte man alles ver- meiden, was Verstimmung oder Verwirrung im Innern des Landes hervorrufen könnte.
Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer:
Meine Herren! Der Vertreter des Herrn Ministers des Innern hat im Abgeordnetenhause sowohl bei der Beratung dieses Gesctz- entwurfs wie auch des Moorshußgeseßentwurfs den Standpunkt der Königlichen Regierung dargelegt und insbesondere darauf hinge- wiesen, daß ein Eingriff in das ‘sogenannte Privileg der se{zehn hannoverschen Städte, welche als Kreisangehörige in ihrer Polizeigewalt selöständig sind, nicht beabsihtigt wäre und auch nicht vorliege. Ich muß auch dem Herrn Referenten in der Ausführung beltreten, daß tatsählih in vielen Fällen ein Bedürfnis besteht, die Wasserpolizei bei denselben Fluß- läufen nicht vershiedenen Händen anzuvertrauen, fondern einer Behörde zu unterstellen. Entsprehend dieser Auffassung hat auH die Staats- regierung sowohl in der ursprünglichen Vorlage wie auch in ibrer Begründung gegenüber dem Abgeordnetenhause den Standpunkt -ein- genommen, daß es am zweckmäßigsten scin würde und au im Interesse der Provinz Hannover liege, wenn es bei den Bestim- mungen des Entwurfes verbliebe. Wenn die Staatsregierung troßdem gegenüber den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses ein tolerari posse ausgesprochen hat, fo ist das unter der felbsiverständlihen und ausdrücklihen Vorausseßung ges{ehen, daß der Staatsregierung auf Grund der §§ 318 und 319 dieses Gesetzentwurfs die Möglichkeit
bleibt, die Wasserpolizeibehörde anders zu regeln, wie es nah dem S 261 der Fall seln würde. Tad den S 915 und 319 ift die Staatsregierung zweifellos in der Lage, im Falle eines Bedürfnisses bei Wasserläufen zweiter und dritter Ordnung die Wasserpolizei dem Landrate zu übertragen, bei Wasserläufen zweiter Ordnung- auch der Ortspolizeibehörde, wo es sich um Stadtkreife handelt, und zwar au für den Teil des Fluß- laufes, der in Landkreisen liegt. Ih habe ausdrücklih zu erklären, daß von dieser Befugnis, falls der Antrag des Grafen Wedel an- genommen werden sollte, in den Fällen, wo \sich ein Bedürfnis heraus- stellt, auch Gebrauch gemacht werden muß!
Der §8 261 wird mit dem Antrag des Grafen von Wedel angenommen.
Die §8 262 bis 267 \hwemmungsgebiets von Zu 8 262 bittet
Graf von der Schulenbur«- in dem Verzeichnis der Wasserläufe, für welche die Vorschriften dieset Abschnitts gelten sollen, das Gebiet der Oberaller von der Ein- mündung der Ocker aufwärts aus ten Ueberschwemmungs8gebieten Tenn oder Erleichterungen für diese Kulturgebiete zu ge- währen.
treffen die Freihaltung des Ueber-
rTa-Wolfsburg den Minister,
Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer:
Meine Herren! Jch bin nicht in der Lage, zu prüfen, ob die Gründe, welche der Herr Antragsteller für seine Anfrage und deren Bejahung hat, zutreffen. Es ist zunächst Sache des Herrn Obér- präsidenten, darüber zu entscheiden, ob die Aller ganz oder nur in ihrem oberen Teile in das Verzeihnis der Flüsse gehört. Falls tie Interessenten damtt nit einverstanden sein sollten, bleibt ibnen nah dem Gesey die Möglichkeit, die ministerielle Entscheidung herbei- zuführen. Ih muß anheimstellen, diefen Weg zu beschreiten, und kann deshalb augenblickÆich die von dem Herrn Antragsteller gewüns&te Zusage nit geben.
Der V. Abschnitt handelt von den Zwangsrehten. Nach S 308 kann zugunsten eines Unternehmens, das die Ent: wässerung von Grundstücken, die Beseitigung von Abwäßsern oder die bessere Ausnüßung einer Triebwerksanlage bezweckt, der Unternehmer von dem Eigentümer des Wasserlaufes sowie von den Eigentümern der zur Durchführung des Unternehmens erforderlihen Grundstücke Duldung der vor- zunehmenden Veränderung des Wasserlaufes gegen Entschädigung verlangen. Dasselbe ist im § 309 zugunsten eines Unter- nehmens der Fall, das die Entwässerung oder Bewässerung von Grundstücken, die Wasserbeschaffung zu häuslichen oder gewerb- lihen Zwedckten oder die Beseitigung von Abwässern statuiert. Hierzu beantragt Fürst zu Salm-Horstmar, in S 308 die dort statuierte Befugnis des Unternehmers bei der Beseitigung von Abwässern einer Triebwerksanlage auf das öffentliche Jnteresse zu beschränken, ebenso will er in L 309 diese Befugnis des Unternehmers nur für Entwässerungszwecke im öffentlichen Jnteresse zulassen und die Wasserbeshaffung für
gewerbliche Zwecke wieder beseitigt wissen.
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