1913 / 37 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 Feb 1913 18:00:01 GMT) scan diff

unker den § 21 oder § 22 zu rechnen find. Der Herr Minister des Innern nimmt an ih glaube, daß auch der Herr Abg. Ablaß derselben Meinung is —, daß die Aerztevereine wenn sie auch ideale Zwecke verfolgen, jedenfalls auch eine ganze Reihe wirt- shaftliher Zweck- verfolgen. (Zuruf links.) Wenn gesagt wtrd, daß der Hauptzweck niht der wirtschaftlihe Geschäftsbetrieb ist, sondern daß Zweifel darüber bestehen können, ob es Vereine sind, die unter den § 21 oder den § 22 fallen, so kann dieser Zweifel natürlichér- weise obwalten. Der Herr Minister des Innern hat sih aufden Standpunkt gestellt, diese Vereine fielen unter § 22, seien also nah dem Gesetz nicht eintragsfähig. Da müssen Sie doch zugeben, daß der Herr Minister des Innern in einer juristischen Fräge sih eine Meinung gebildet hat, die ¿war nach Ihrer Meinung (nach links) fals, die aber doch immerhin eine juristishe Auffassung ist. (Heiterkeit links, Zuruf rechts.) Vielleicht ist sie auch gar nicht unrichtig. (Heiterkeit und Widerspruch links.) Jedenfalls ist der Minister des Innern der Meinung, daß diese Vereine unter den § 22 und nicht unter den § 21 fallen. Nun zieht der Minister des Innern daraus die Folgerung; erx sagt: wenn die Vereine nicht unter den § 21 fallen, sondern unter § 22, dann dürfen sie nicht in das Vereinsregister eingetragen werden, fondern müssen im Wege der Verleihung die Rechtsfähigkeit erlangen.

Es fragt sich nun, wie solche Vereine eingetragen werden, und wenn ein Verein irrtümlih eingetragen wird, wie erfolgt die: Löschung ? Der Antrag des Aerztevereins auf Eintragung geht an das Amtsgericht und das Amtsgericht prüft nun, ob der Verein unter § 21 oder S 22 gehört (Zuruf links), nein, nicht der Minister prüft, fondern das Amtsgeriht, und die Amtsgerichte sind auch, wie ih gehört habe, in manchen Fällen dazu gekommen, zu sagen: dieser Verein gehört unter § 21 und wird von mir eingetragen. Andere Amtsgerichte stehen auf dem Standpunkt: dieser Verein gehört unter S 22 und wird von mir nicht eingetragen. Dann hat der betreffende Verein ein Beshwerderecht an das Landgericht.

Nun sagt der Minister des Innern: es muß doch eine gleihmäßige Praxis in der Beztehung obwalten. (Zuruf links: Das geht den Mi- nister nihts an !) doch wohl, es geht den Minister etroas an, ebensogut wie jeden von uns, und ich bin ebensowohl berechtigt wie jeder der Herren, ein Amtsgericht darauf aufmerksam zu machen, daß es einen Verein zu unrecht eingetrage habe. (Zuruf links.) Fawohl, meine Herren, das kann jeder von uns tun. Worauf beruht das, metne Herren? Denken Sie an den § 143 des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit. Dieser Paragraph bestimmt :

Die Löschung einer Eintragung kann gemäß den Vorschriften auh von dem Landgeriht verfügt werden, welches dem Negistergericht im Instanzenzug vorgeordnet ist. Diese für das Handelsregister gegebene Vorschrift gilt nah § 159 des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit auch für die Eintragungen in das Vereinsregister. Ist eine Eintragung in das Vereinsregister zu unrecht erfolgt, so kann die Löschung von Amts wegen erfolgen, das heißt, es kann jeder fie anregen. Das Landgericht kann von si aus in eine Prüfung der Eintragung eintreten, aber auch jeder einzelne Be- teiligte oder Unbeteiligte kanneine solhe Prüfung anregen. Das Landgericht kann, ohne daß irgend eine Beschwerde über die Eintragung des Amts- gerihts eingegangen ift, ein sol@es Verfahren einleiten, und es ist dann in der Lage, die unrichtige Eintragung von Amts wegen löschen zu lassen. Ist daher ein Verein vom Amtsgericht in das Vereinsregister eingetragen, fo kann zu etner Nachprüfung der Vorausseßungen seiner Eintragung jeder den Anstoß an das Landgericht geben. Dte Anregung kann vom Landgerichtspräsidenten, sie kann vom Oberlandesgerihtspräsidenten Ttommen:; auch der Justizminlster kann die Anregung geben ; es kann dies quivis ex populo tun. Das Landgericht kann dann von Amts wegen das Verfahren einleiten und den Verein im Vereinsregister Iöschen lassen, wenn es zu der Ueberzeugung kommt, daß die Ein- tragung auf Grund des § 21 nicht hätte erfolgen dürfen, weil der Berein die Nechtsfähigkeit nur auf Grund des § 22 hätte erlangen Tônnen. /

Meine Herren, wenn Sie sih das alles vergegenwärtigen, dann wüßte ich wirkli niht, in welcher Beziehung hier ein Eingriff des Herrn Ministers des Innern in die Rechtspflege stattgefunden haben follte. Es ist hier gesagt worden: etwas so Unerhörtes, wie dieser Erlaß, sei noch niht vorgekommen, es führe das zur staatlihen Auf- Tösfung, zu einer Erschütterung unserer ganzen Mechtspflege, das geltende Neht werde ausgeschaltet, es sei ein unglaub- lier Eingriff in die richterlißze Unabhängigkeit. Metne Daten, W- verstehe das, offen gesagt, m@{t. Der Herr Minister des Innern gibt den Landräten den Auftrag, in eine Prüfung der Angelegenheit einzutreten, und beim Amtsgericht anzu- regen, die Eintragung nicht vorzunehmen; hat das Amtsgericht die Eintragung vorgenommen, tann soll die schung beim Landgericht an- geregt werden, geht das. Landgericht auf die Anregung nicht ein, dann ist dem Minister über das Ergebnis zu berihten. Wie hier ein Ein- griff in die rihterlihe Unabhängigkeit vorliegen soll, das verstehe ih nicht.

Nun noch ein kurzes Wort zu den Ausführungen über die Ein - tragung des Bundes der Landwirte. Von juristischer Seite find darüber wenig Worte zu machen. Der Bund der Land- wirte beantragt in Berlin die Eintragung in das Negister. Nach S 61 des Bürgerlihen Geseßbuchs wird der Verwaltungsbehörde Nachricht gegeben. Selbst wenn der Bund ein politisher Verein ift, so braucht die Verwaltungsbehörde gegen seine Eintragung keinen Einspruch zu erheben, sondern sie kann Einspruch dagegen erheben ; fie kann von dem Einspruchsreht Gebrauch machen, sie braucht es aber nicht. Es ist das eine reine Verwaltungsmaßregel, die Justiz hat damit an sich gar nichts zu tun. Wenn aber ein solcher Ein- pru nicht erhoben wird, dann muß das Amt®gericht, falls im übrigen die Vorausseßungen des § 21 vorliegen, den Verein eintragen. Ich kann also nicht finden, inwiefern das Neichsjustizamt an dieser érxrage beteiligt fein soll. (Abg. Heine-Dessau: Ist denn das kein wirtshaftliher Geschäftsbetrieb?) Die Frage steht im Einspruchs- verfahren niht zur Entscheidung. (Zurufe von den Sozialdemokraten. Glode des Präsidenten.)

Abg von Trampczynski (Pole): Das Reichsjustizamt hat die Aufgabe, dem Reichskanzler in der Ueberwachung der Neichs- gejebe zur Seite zu stehen. Jch mache dem Staatssekretär des Reichs- justizamts den Vorwurf der Passivität, da er der flagranten Geseßzes- verlezung seitens Preußens ruhig zusieht. J erinnere an die Ver- legung des Freizügigkeitsgeseßes und an das Besißhbefestigungsgeseß. Den Bundesstaaten ist augsdrüdcklich verboten, durch ihre amtliche

dagegen verstoßen und zu hohlen Ausflüchten gegriffen, um ihr Vor- gehen zu bemänteln. Es 1 unzulässig, bestimmten Personen das Wohnen in gewissen Grundstücken zu untersagen. Der Staats- ekretär „ist offenbar befugt, zu-prüfen, ob cin preußisches Geseh gegen ein Reichsgeseß verstößt, und befugt, . dagegen einzuschreiten. 1908 und 1909 hat der Reichstag die Ansicht ausgesprochen, daß das preu- ßische Enteignungsgeseß mit dem Reichsge)eß nicht übereinstimmt. Das hat auch die Freisinnige Partei ausgesprohen. Nun trat plößlich ein Redner der Freisinnigen Partei bei unserer Jntèrpella- tion auf, ‘der Abg. Pachnicke, der nicht Jurist, sondern Philofoph ist, und meinte, es hândle fich um eine preußishe Angelegenheit. Das mußte doch wundernehmen. Der Reichstag: hat nur ein Mittel, seinen Willen durchzuseßen, die Geldbewilligung zu sparen. Solange er sih nicht aufrafft, auf seinem Rechte zu bestehen, wird der Land- tag berechtigt sein, über thn- seine Wiße zu reißen. In. diesen Fragen habe ich dem Staatssekretär seine passive Holle vorgeworfen. Er wird sich da vielleicht mit mangelnder Zuständigkeit decken. Das kann er aber mcht hinsihtlich der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft bei den Prozessen aus Anlaß des Nuhrkohlenarbeiterstreiks. Zu keiner Zeit soll mit dem Strafverfahren so viel Mißbrauch getrieben wor- den sein, wie in dieser Streikperiode. Jch habe eine Reihe von Urteilen aus dieser Zeit auf den Tisch des Hauses niedergelegt, ins- besondere folhe, wo für das Wort „Strelkbrecher“ oder für den Fuf „Pfui!“ Gefängnisstrafen bis zu 2 und 4 Wochen erkannt worden sind. Bergleute sind doch keine Geheimräte; mit 3 M wäre die Ghre des durch den Ptuiruf Beleidigten sehr hoch bezahlt gewesen, und „Streikbrecher“ ist überhaupt keine Beleidigung. Auf jeden Fall haftet dem Verfahren der preußischen Justizverwaltung in diesem Streik ein politisher Beigeschhmack an. Noch |{limmer geht fie frei- lich gegen alles vor, was mit den Polen zusammenhängt. Die Ver- sammlungsverbote ergehen zwar in den polnischen Landesteilen nah den neuesten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts nicht mehr so häufig, aber den Einberufern wird sofort mitgeteilt, daß sie Straf- mandate zu gewärtigen hätten, und zwar auf Grund von Urteilen der Oberlandesgerichte von Posen und Marienwerder, die anders entschieden hätten als das Oberverwaltungsgericht, Außerdem sucht nian sich dadurh zu helfen, daß man mit den unglaublichsten Ver- renftungen geschlossene Versammlungen als öffentliche erklärt. Der Fichter ist ja wie jeder Mensch Sklave seines Milieus; die Negie- rung aber lagen wir an, daß sie dieses Milieu für den Nichter schafft; aus Selbstachtung {hon müßte sie sih hüten, den politischen Kampf in die Justiz hineinzutragen. Seit 30 Jahren ist kein polnischer ichter mehr in polnischen Landesteilen ernannt worden. Die Er- richtung eines Amtsgerichts in dem polnischen Städtchen Kruschwiß ist vom preußischen Justizminister mit dex klassischen Begründung abgelehnt worden, weil das den Interessen des Deutschtums wider- spreche, indem neben dem deutschen Amtsrichter der Sekretär und der Dolmetscher notwendigerweise Polen sein müßten und also das Polentum dadurch gestärkt würde. Gerichtsbeamte und selbst Hichter werden wie die Schafe an die Wahlurne getrieben, und ob und wie sie gestimmt haben, wird genau fontrolliert; wenn sie sih enthalten haben, werden sie darüber vernommen, weshalb sie nicht gewählt haben. Wir haben in Preußen über den Minister von Puttkamer, diesen

Der

„Ausbund der Reaktion“, hinaus ganz erhebliche Fortschritte gemacht. So schafft die Justizverwaltung erst die vergiftete Atmosphäre, in der fo wunderbare Gerichtsentscheidungen vorkommen. Sobald irgendwie die Politik in die Nechtsprehung hineinspielt, gehört der Saß „es gibt noch MNichter in Preußen“ sozusagen der Vergangenheit an.

Abg. Landsberg (Soz.): Die Beschwerde des Abg. Belzer über den Eintritt penstomerter Nichter in die Neibe der Nechts anwaltschaft kann ih nicht unterstüßen. Die Rechtsanwaltschaft sieht den einzelnen Anwalt nicht in erster Linie als Konkurrenten an: jeder Kollege ist ihr, seine CEhrenhaftigkeit vorausgeseßt, willkommen. Unerhört aber it ein Fall, der sich vor kurzem erst in Berlin er- eignet hat, wo ein von Schulden überhäufter Staatsanwalt, der sich auch sonst nicht einwandfrei verhalten hatte, sih als Mechtsanwalt niederlassen wollte und, nahdem die Antwaltskammer ibn zurük- gewiesen, vom Meichsgericht tatsächlich zugelassen worden is. Haben wir beim Neichsgericht eventuell mit einer baldigen abermaligen Grhöhung der Nevisions\summe zu rechnen? Dagegen muß schon heute ganz entschieden Verwahrung eingelegt werden. Wenn die Zabl der Prozesse zunimmt, so muß die Zahl der Nichter vermehrt werden. (Fin anderes Mittel gibt es niht. Jch übershäße nicht den Wert der Nechtsprehung des Neichsgerichts; dieser Wert besteht darin, daß das Oberlandesgericht eine Instanz über sich weiß. Der konser- vative Redner hat darauf hingewiesen, daß man in England die Prügelstrafe gegen Zuhälter eingeführt habe, und er hat uns dies Beispiel zur Nachahmung empfohlen. Denken Sie doch an Dâne- markt, wo der Justizminister Alberti, der die Prügelstrafe durchgeseßt batte, beinahe selbst’ auf die Prügelbank gekommen wäre. Dänemark hat wenige Jahre nach der Einführung der Prügelstrafe sie wieder abgeschafft. Man sorge lieber dafür, die soziale Lage des weiblichen Geschlechts zu verbessern, dann sind den Zuhältern die Ausbeutungs- objette entzogen. Die Prügelstrafe kann nur verrohend wirken. Der Abg. Holtschke hat darauf hingewiesen, daß der englische Kriegsminister ein Gegner der Prügelstrafe sei, aber erklärt habe, daß die englische Armee die Prügelstrafe niht ganz entbehren könne. Jch will doch nicht annehmen, daß der Abg. Holtschke für die Einführung der Prugelstrafe in die deutsche Armee ist. Was die Resolutionen be- trifft, so sind wir für die Nesölution Belzer. Ueber die Meso- lution Warmuth hat \sih meine Partei noch niht entschieden. Ich persönlich lehne sie ab, denn ich halte eine Haftung über den be- stehenden Zustand hingus nicht für berehtigt. Die Zustände, die die Resolution Schiffer über das Vorkaufsrecht im Auge hat, find in der Tat s{limm genug. Es ist nur zu bedauern, daß eine folche Nesolution überhaupt nötig ist. Man könnte dem Uebelstande auf Grund des § 826 entgegentreten, indem das Verhalten des Gläubigers als dolus angesehen wird. Das hat ja au \{chon vielfa dav FHeichbgeriht getan. Bedenklih an der Nesolution ist auch, daß ein geseBßgeberischer Akt sich auf cinem Mißstande aufbauen soll. Auch die Gefahren des Mißbrauchs zu politischen Zwecken sind nicht aus geschlossen, wie ja überall in Preußen, wenn man dem Staate solche Vollmachten erteilt. Auch könnte ein einzelner die Gelegenheit nehmen, seinen Grundbesiß zu vermehren. Troßdem werden wir für die Nesolution stimmen, denn wir wollen abwarten was die Negie- rung aus unseren Anregungen machen wird. Das Verhalten des Staates gegenüber den unschuldig Verhafteten ist vielfah nicht zu billigen. Als das Geseh geschaffen wurde, pries man es wie eine Ruhmestat. Daß die Praxis es aber so erheblih vers{lechtern würde, das hat doch wohl kein Mensch erwartet. Was hierbei alles mög- lih ist, das zeigt der Fall Mielke. Wegen Mordverdacht saß der Betreffende 2 Monate in Untersuhungshaft. Auf ihn trafen alle Bedingungen des Geseßes zu, und ihm wurden 139 M zugebilligt. Diese hat er aber niht einmal erhalten, sondern man zog ihm 37,90 Æ an Verpflegungskosten ab. Das ist doch direkt unerhört. Das Verfahren gegen den Mann wurde eingestellt, weil er wirklich unschuldig war. Die Verpflegung gehörte doch mit zu den Kosten

des Verfahrens, so daß auch sie hätte der Staatskasse müssen auferlegt werden. Die Folge würde doch sein, daß jeder derartige Häftling, dex keine Entschädigung erhält, nahher für Verpflegung noch: etwas an den Justizfiskus draufzahlen muß. Jch bitte den Staatssekretär, den ganzen Einfluß, den er beim preußischen Justizminister hat, auf- zubieten, damit solhe Dinge niht wieder vorkommen. Auf unsere Beschwerde über Klassenjustiz wurde uns stets entgegengehalten, es gebe in Deutschland keinen Richter, der das Necht beuge. Diesmal hat es bloß der Abg. Warmuth getan, aber seine Autorität ist bei uns Sozialdemokraten nicht sehr groß, und wir werden auf seine Mahnung, der deuts{hen Justiz Vertrauen entgeaenzubringen, nicht viel Gewicht legen. Es gibt in seiner nähsten Nähe Männer, wo seine Autorität mehr gilt und wo er ein viel ausgedehnteres Feld für seine Mahnungen zum Vertrauen vorfände. Der Reichsverband zur Bekämpfung der Sozialdemokratie strengt ja recht gern Beleidigungs- klagen an. So verklagte sein Chef, der Abg. von Liebert, einen sozialdemokratishen MNedakteur und erreichte dessen Bestrafung mit etner kleinen Geldstrafe. Nachdem seine Berufung von dem

ständig fern; die- Nicht

wir also ganz einig.

15 000 M.

Muttermilch einsog: u

Gerechtigkeit übten.

liere diese Auffassung;

Breslau it

sein, Gebrauch gemad

ähnlicher Fall ist in P 4 Monate Gefängnis idealen Gründen da

Geldstrafen bezieht.

geber in diefem-Falle Fällen den Arbeitern hätten nicht das gen kämpfen. erflärten fich aus

Im NRubhrrevier fei Pfui, Streikbrecher !

über den Kinderschußz verurteilt worden, hätte: Du beantragt.

Abg. Bo l

_JInitiative Rethe von wentg

zuviel etne für

S

warten ist. Materien zu regeln Schuß des ehrlichen

schwer schädigen, Neich8gerichts feine Staatssekretärs, gebung auf diesem

die die nachgegangen werden die Gesellschaften ¿wanzig Jahre Jahren 1909 bis ziemlich hohe Zahl Teil dies nur

zu umgehen. Geschäftéwelt \chaftsform

Subjekte ohne alle Gewährung beträchtl Nachsehen. Diesen wenigstens an der hat, daß nämlich die

fehr

werden.

gesundheitsamts.

Ministers“, ist in der gestrigen

das Wort Abg. Dr. Köni deren ausgezeichnete

des Verkehrs zu

Zäatigkeit Neichsangehörige an dem Eigentumsermerbe oder der Itiederlafsung zu hindern. Die preußishe Verwaltung bat systematisch

Landgericht in Karlsruhe verworfen war, {rieb die Verbandskorre-

auch danach streben

spondenz: „Jm großblockverseuchten Baden müsse man \cchon sein, wenn man eine kleine Verurteilung - erreiche.“ da das Vertrauen zur Nechtsprechung? Der Abg. von Liebert kanntlih das Wort gesprochen, das Urteil in 6 Schandfleck d&Æ deutshen Justiz gewesen.

den Vorwutf bewußter Rechtsbeugung zu erheben, liegt uns voll:

frei zu machen, die sie mit der | der Abg. Belzer mußte zugeben, die Nichter gehörten den zugten. Klassen an und seien. van ihrem Milteu abhängig. î Weshalb entnimmt man aber die Nichter gus- \{ließlich bestimmten Ständen? :

vom Neferendar, bevor inan ihn ernennt, den Nachweis eines nicht unbedeutenden Vermögens, im Oberlandesgerichtsbezirk Posen etwa Weshalb macht man die Ernennung von Assessoren zuy Nichtern von einer gewissen Schneidigkeit abhängig, weshalb be- fördert man mit Vorliebe bemertbar gemacht haben? : die wichtigsten Güter seiner Mitmenschen in Händen, von ihm muß man verlangen, daß er die Vorurteile überwindet, die er mit der

Wochen bestraft worden. icher. ; de Strafen wegen Verstöße der Fabrikbesißer gegen die Bestimmuugen

Individuum! Gerichte und Staatsanwalte drängten nicht Vorurteile zurück, darum hätte seine Partei das Recht, ja die Pflicht, von einer Klassenjustiz zu \sprehungen im Reichstage bei zur Verringerung der Opfer, über die die Justiz hinwegschreite. Zentr.) : diesmal über Klassenjustiz beklagt. Diese Anklagen gründen \ich auf un- zureichende Zeitungsberihte und auf ungenaue Angaben. unserer Justiz werden niemals verschwinden, auch wenn die Nithter durch ihre Kritiker erseßt werden. Ich bin überzeugt, daß man bei uns viel zu viel Hilfe von den Geseßen erwartet und bei den Nichtern vermißt.

# angezeigt, l Kodifikation des formellen wie des materiellen Strafrehts zu er- Viel eher, wäre es am Plate, e R

Es find da Praktike und in

daß nicht in Erfüllung gehen ; unchrlihen S . Cbenso hat

i e in Kraft ist, ] l j Die Konkursstatistik redet hier eine deutlihe Sprache; in

betrügerische

Ausbau der Wasserstraßen vornimmt. mintster brauht nickt daß er die Eisenbahn zur höchsten Entwicklung bringk,

zufrieden ist denn hat be- sei ein Nichter

Wo

Sachen Peters Gegen deutsche

er sind eben unfähig, sih von Anschauungen Muttermilch eingefogen haben. Auch bevor- A lind

In Preußen verlangt man auch Hichter, die sich in politischen Prozessen Der* Richter hat die Entscheidung über

ung er

nd mir sind auch Nichter bekannt geworden,

die auch dem schärfsten politishen Gegner gegenüber die strengste 5 Aber wir haben auch Nichter, die sagen: Noch haben wir die Macht, auch die richterliche; nüben wir sie aus, ehe uns die Sozialdemokratie ans Messer liefert!

Nicht ich formu- Neichsgerichtsrat Mittel

fie stammt von dem

stadt. Jn einem besonders prägnanten Falle aus dem Landkreise Berurteilung | Monat Gefängnis erfolgt, weil -die betreffenden Arbeiter bei der NRetichstagswahl von threm Necht, bei der Wahlhandlung zugegen zuy 1 und eine Reihe schwerer Verstöoße gegen das Wahlreglement wahrgenommen und abzustellen versuht haben. Ich bewundere die Breélauer Strafkammer, die jemand zum «ersten Male sieht und doch über seine innersten Gefühlsregungen unterritet ist, indem fie annimmt, daß es dem Betreffenden niht darauf ankam,

wegen Hausfriedensbruchs zu 3 bzw,

Berstöße gegen die Wahlordnung aufzudecken, sondern seine Macht: stellung als Abgesandter der Sozialdemokratie zur Geltung zu bringen. Die Betreffenden find ja verurteilt worden, aber ih meine, es ist ehrenvoller, folche Strafen zu empfangen, als sie zu verhängen. Ein

ie8dorf bei Halle vorgekommen. Es wurde auf erkannt, obwohl der Angeklagte nur aus s Wahlgeheimnis s{chüßen wollte. Solche

Strafen find ehrenvolle Wunden im Kampfe gegen die Willkür, die leider von der Justiz ge\{Güßt wird. ]

milden Urteile gegen konservative Wahlvorsteher und Wähler. Der Nedner geht dann noch unter großer Unruhe der Nechten: auf den {hon früber erwähnten Fall éin, der sich auf die in Magdeburg und die Bäckerinnung und die von diefer verhängter

Damit vergleiche man die

Lohnbewegung der Bäkergesellen

Das Gericht habe den Gemeinsinn der Arbeit- als berechtigt anerkannt, während in anderen dies nicht gestattet worden sei. Die Richter ügende Bestreben, die Klassenvorurteile zu be-

Die harten Strafen bei Handlungen gegen Arbeitswillige der Abneigung

Streik überhaupt. der gegen Arbeitswillige ausgestoßene Nuf: ausnahmslos mit einem Monat bis eds Wie lächerlich gering seien dagegen die

gegen den Der

! Ein Arbeiter sei zu einer Woche Gefängnis weil er ‘einem Arbeitswilligen zugerufen Der Amtsanwalt hätte zwei Wochen immer ihre

\prehen. Hoffentlich tragen die Be-

bat si aud

Die Sozialdemokratie

Die Kritiker

Schiffer-Magdeburg hat Jch halte das eine allgemeine

Abg. vorgeschlagen. absehbarer Zeit

: E pezialgefetßen Va M

einige zivilrechtliche meine vor allem einen größeren Gläubigers gegen den unehrlißhen Schuldner. n im Gange, die den ehrlichen Gläubiger denen auch die RNechtsprehung des Abbilfe geschaffen hat. Die Hoffnung des ih auch ohne Eingreifen der Geseß- Gebiete Besserung einstellen werde, wird hier muß den unlauteren Schikanen, Schuldner ins Werk seßen, gründlich sh das Geseg, betreffend

beshränkter Haftung, das. jetzt als revisionsbedürftig herausgestellt. den 99 000

mit

1911 waren von 16 000, 19 000,

Gesellshaften m. b. H. in Konkurs 503, 574, 654; dazu kommt die der tin Liquidation getretenen, von denen ein aroßer getan Iedenfalls

hat, um die Eröffnung des Konkurses ist es zweifelhaften Elementen in der leiht gemaht, mit Hilfe dieser Gesell- Manipulationen vorzunehmen: bestrafte Barmittel erlangen auf diesem Wege die icher Kredite, und die Kreditgeber haben das Mißständen tritt ein weiterer hinzu, der sich Hand der Erfahrung als solcher erwiesen Gründung dieser Gesellschaften gegenüber der

von Aktiengesellschaften ganz wesentlich erleichtert ist. Die Frage der Nevisionsbedürftigkeit dieser. Geseßgebung muß in Erwägung gezogen

Nach 61/5 Uhr wird die Fortseßung der Beratung auf Dienstag, 1 Uhr, pünktlich vertagt. Vorher Anfragen und Abstimmung über Resolutionen zum Etat des Reichs-

Preußischer Landtag.

Haus der Abgeordneten. 129. Sißung vom 10. Februar 1913, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von „Wolffs Telegraphishem Bureau “.)

Ueber den Beginn der Sigzung, in der die zweite Beratung des Etats der Bauverwaltung, und zwar zunächst die bei dem ersten Titel der dauernden Ausgaben, „Gehalt des übliche allgemeine Besprechung fortgesetzt wird,

Nummer d, Bl. berichtet worden.

Nach dem Abg. Freiherrn von Maltzahn (kons.) erhält

: g (Zentr.): Der Eisenbahnverkehr hat si in niht geahnter Weise gesteigert, sodaß unsere Eisenbahnverwaltung

Leitung wir ohne weiteres anerkennen müssen,

wohl kaum in der Lage sein wird, den gestetgerten Anforderungen

einen weiteren Eisenbahn-

sehen, er wir

müssen, durh eine geeignete Ausgestaltung der

sie nicht Der preußische étnzigen Stolz darin zu

entsprechben, wenn

seinen

E E

Wasserstraßen sich in Deutschland ein dauerndes Denkmal der Bau des thein-Maas-Schelde-Kanals.

j i es vorigen Jahrhuüderts, hat si feinerzeit, als der Verkehr noch nit so stark entwickelt war wie heute, für den Bau dieses Kanals ausgelprohen. Der Kanal ist | h als cin Wasserweg vom rheinishen Gebiet nah einem neutralen Seehafen ges{chaffen wird. Die Kosten des Kanals würden nur 15 Millionen betragen. die erreiht werden, außer Zweifel. Angriff zu nehmen, falls der Staat si Unsere Schiffahrt wird dur vielfah behauptet wird.

Von größter Bedeutung ist L Schon Bismatck, ‘der ‘größte Staatsmarin

auch infofern von großer Bedeutung,

er den großen Vorteilen,

e nb í ; gege Die Nentabilität steht

Summe. 2 ( ist au bereit, den Bau in für den Kanal ausspricht. dieses Kanals keineswegs geshädigt, wie Gnteresse der westdeutschen Industrie Kanalprojeït zu fördern und mit Belgien nehmen zu segen.

bitte

gedenken gegen den Kanalbau bestehen.

Minister der öffentlihen Arbeiten von Bre i tenba ch: Meine Herren! Auch Herr Abg. von Maltzahn hat die Frage der

(rhaltung der Parität zwischen Oberschlesien und Stettin am Berliner Plate unter dem Gesichtépunkte erörtert, daß einerseits der Ausbau der Dder und andererseits die Eröffnung des Groß\chiff- fahrtsweges zu Verschiebungen für die beiden Verkehrêpläte respektive Ich kann in diefer Beziehung was ih in den Vorjahren auêgesprochen babe. Die Staatsregierung ist auf Grund ihrer Zusicherungen gelegentlih der

ndustriereviere Anlaß geben könnten. x wtederholen,

nul

Nerabschiedung des wasserwirts{aftlihen Gesetzes von pflichtet, dafür zu sorgen, daß zwischen den oberslesischen Interessen auf der einen Seite und den Stettiner Interessen auf der anderen und fic hat alles vorbereitet,

Seite ein Ausgleich herbeigeführt wird, um festzustellen, ob etwa durch hiffahrtsweges oder durch den

(T8

angeordnet,

getreten sind oder eintreten werden.

N rot By Abo N of At E G ad ? I f Yo 52 nf t 4 j j 5 Bu meiner grogen Befriedigung hat der Herr Abgeordnete Frei- | ein besonderes Bauministerium errichtet werden soll, jo ist ein Teil herr von Malßahn auch betont, daß es unerläßlih set, daß das

Ministerium der öffentlichen Arbeiten auch in Zukunft die Eisenbahnen und die Wasserstraßen gemeinsam verwaltet, obwohl ihm und dem hoben Hause ja bekannt ist, daß die Arbeitslast des Mfhisteriums darf feststellen, daß in diesem

ganz außerordentlich groß ist. F

r

Ministerium zurzeit 78 vortragende Räâte, 8 Ministerialdirektoren,

rialdirigent und 2 Unterstaats\sekcetäre tätig sind und außer Beamten und vortragenden räten noh ein großes Hilfspersonal an Geheimen Bauräten und an rungs- und Bauräâten, die zum großen Teil auc) eigene Referate

l Ministeria diesem umfangreichen Personal an leitenden

wahrnehmen.

Wenn män den Umfang des Ministeriums und der ihm o b- so wird man andererseits wünschen ióm aus Zuweisung neuer Arbeitsgebiete nit neue Urbeitslast und etne Vergrößerung erwächst, und nach dieser Nihtung der leßten Sißung von dem Herrn Abg. von Bülow ans worden, Wohnungswesen, das jeßt federführend im Handelsministerium wird, auf das Ministerium der öffentlichen Arbeiten über- Der Herr Abg. Freiherr von Malzahn hat si darauf 8 Wohnungswesens möchten, ohne die Stelle zu kennzcihnen, bei welcher die Zentralisierung erfolgen soll. Jch bin ja durchaus der daß das Wehnungswesen s Ministerium der öffentlihen Arbeiten von ganz Hervor- und dort die sorgfältigste und eingehendste

liegenden Aufgaben berücksichtigt,

müssen, daß

hin sind in ganz positive Anregungen dahin gegeben

Kohkanhol behandelt gehen möge. Los Pp E, velhrantt,

zentralisiert

zu wünschen, werden

daß alle Fragen

N

Lu

inun; beiden Herren Abgeordneten,

eutung ift erfordert.

Arbeitsumfang det

¿zu zentralisieren.

Meine Herren, der Herr Abg. Freiherr von Maltzahn fragte mit der Reorganisation der Staatshochbau- | Arbeiten lommifsion auf die Neuorganisation der Staatshochbauverwaltung eine Ginwirkung ausgeübt hätten oder ausüben würden. de ih die Immediatkommission mit der Organisation der Staatshochbauverwaltung noch nicht befaßt. Jch darf aber feststellen, unter Vorjahren, daß ich bemüht gewesen : nach den verschiedensten Nichtungen hin ¿U reorganisfieren im Sinne einer Dezentralisierung und Vereinfachung Ich habe mir angelegen sein lassen, die Hebung der bezüglih der Selbständigkeit in jeder Weise zu | ganz überwiegend dadurch, daß den Ortsbaubeamten geeignete mittlere Kräfte zugewifsen wurden, die sie von dem Teile die ebenso gut von einem mittleren Beamten ver- Das Vorgehen hat ih durchaus Die Ortsbaubeamten sind in der Lage, viel freier als früher A Die Grenzen für die Vergebung von Arbeiten und L gen sind sehr erheblih erweitert; das Necht des Zuschlags ist

au, wie es

verwaltung stehe und ob etwa die

bekannt, hat f

Hinweis auf Ausführungen in den M, die Staatshochbauverwaltung

boy (R nf der Geschäfte. Vrisbaubecamten

sôrdern, und zwar

ihrer Tätigkeit, rihtet werden kann, entlasteten. bewährt. zu disyonieren.

ebenfalls ausgedehnt wörden.

M Minister, das i und Holland fi ins Be- Aus Erklärungen von Ministern dieser Länder fm man entnehmen, daß jenseits der Grenze keine grundsäßlichen

tie Inbetrichnahme bereits erfolgten Ausbau der Oder oder den in Zukunft noch erfolgenden Ausbau der Oder solche Verschiebungen eintreten werden und eintreten können.

sind in letzterer Beziehung eine Neihe von Maßnahmen {hon die uns in die Lage seßen, auf Grund sehr sorgfältiger Kalkulationen zahlenmäßig nachzuweisen, ob solche Verschiebungen ein-

de

Aber auf der anderen Seite ¿zwingt mich der Nessorts, auszusp rechen, daß es unmöglich sein vürde Sn8 Mahr n ofon 4 t mnistort Enn î

würde, das Wohnungs8wesen im Mi nisterium der öffentlihen Arbeiten

Nun habe ich aber feststellen müssen, daß die

Vedürfnissen nicht mehr \ohbaukreise auch zum hubeamten damtt auch

Teil so klein

nicht

seine Leistungen

éingetreten, ob es nicht p "

Ortsbauämtern vorzunehmen. êlne Neibe n ; i / ommen, in 10 Regierungsbezirken des preußi

auf morgen, erledigung.

fahren.

Ob

desamten preußischen Staate dur{zuführen, nit zu agen,

F

|

\ ) Begrenzung der vochbauämter, wie fie seit Jahrzehnten besteht, den heutigen genügend Rechnung find so wenig bieten, daß seine Arbeitsfreudigkeit und S _LE] G genügend mer diesem Gesißtspunkt bin ih in eine Untersuhung darüber nüßlich ist, etne Zusammenlegung vön Ich habe diese Untersuhungen auf von Regierungsbezirken ausgedehnt und in Aussicht ge- G i 0 l den Staats eine Zu- gung von Hochbauämtern eintreten zu lassen, nicht von heute sondern im Laufe der Jahre bei eintretender Stellen- E Bet dieser Zufammenlegung von Hochbauämtern follen /* ble örtlihen wie die Verkehrsverhältnisse Berücksichtigung er- L und inwieweit es mögli sein wird, diese Vereinfahung ganzen Organisation, die fih aus der Zusammenlegung ergibt, im vermag ih heute noch in Aufi Ich will erst den Erfolg dieser Maßnahme in den genommenen Regierungsbezirken abwarten.

gefördert

Wenn Herr Abg. Freiherr von Malyahn meinte, man solle au in dem, Sinne reorganisieren, daß die NRevisionstätigkeit der höchsten Instanzen ctngeshränft werde, so darf {ch feststellen, daß in diesem Sinre bereits vorgegangen ist; die Nevisionstätigkeit ist in weitestem Maße ausgeschaltet. Auch die Ortsbaubeamten {ind viel freier, als sie es früber waren.

Herr Abg. Dr. König hat wie im Vorjahre eine Frage, deren Bedeutung ih nach keiner Nichtung hin unters{h#tze, die Ve rbindung von Nhein zur Maas und Schelde, hter erneut zur Erörterung geftellt. Es \Mweben eine ganze Reihe von Projekten, den Nhein mit Maas und Schelde zu verbinden, und zwar nicht bloß von Crefeld aus. Ich habe alle diese Projekte mit lebhaftem Interesse verfolgt, und kann feststellen, daß gerade die Stadt Crefeld unter der Mit- wirkung eines ausgezeihneten Stadtbaubeamten das Projekt des Nhein- -Maas—Shelde-Kanals ‘vom Crefelder Hafen ausgehend mit großem Geschicke verfolgt. Aber, meine Herren, bei all dem Interesse, das wir an dem Projekte nehmen, muß doch immer wieder festgestellt werden, daß das Hauptinteresse jenseits der Grenze liegt, und daß aus dieser Tatsache sich ohne weiteres für die preußische Staats- regierung ‘etne gewisse Zurückhaltung empfiehlt. (Bravo!)

Abg. Dr. Nöch l i ng (nl.): Ih möghte der Negierung die Bitte ans Verz legen, den Jtbhein-Hannoverkfanal nit bei Hannover enden zu lassen, _ jondern ihn nah Hildesheim und Braunschweig zu ver- längern. &m Übrigen sind meine politischen Freunde darüber erfreut, daß der Gtat etne erheblide Summe ausiwwvirft für die Verbesserung der Schiffahrtsverhältnisse auf der Wefer. Was den Lippe-Seitenkanal anlangt, fo habe ih den Eindruck bekommen, daß in der Tat febr wichtige Grünte für die Anlage dieses Kanals \vrechen. Anderseits wird man von der Regierung nicht verlangen fönnen, daß sie sämt- liche Kosten aufbringt. C8 wird zu erwägen, sein, ob die Provinzial- verbände nicht auch dazu beizutragen haben. Was die Frage der Konkurrenz ¿wischen Stettin und: Oberschlesien betrifft, so muß die Kegierung alle Sorgfalt aufwenden, um zu verhüten, daß Stettin in dem _[chweren Konkurrenzkampf mit Hamburg behindert wird. Anderseits muß sie dafür sorgen, daß die obershlesishe Industrie zu threm Rechte kommt, denn deren Lage ist niht ganz leicht. Die Abfaßmöglichkeit für die oberschlesishe Industrie na dem Süden und Westen it sehr beshränkt. Aufgabe der Negierung ist es, zwischen beiden Interessen zu vermitteln. Was die Frage anlangt, ob außer

Den Mntitort v Font f f j Ç dem Ministerium dez offentlichen Arbeiten, wie es jeßt besteht, noch

zu seßen.

Dies ist êine geringe Das Privatkapital

die Anlegung

Im

1905 ver-

des Groß-

N 7 diese Trennung. Wir meinen, daß ser Staatseisenbahnwesen eine solche Vetrsbobtutng E Bebéutrlig erlangt hat, daß es die Kraft eines einzelnen noch fo hervor- ragenden Mannes doch ganz in Anspruch nimmt, fodaß nach unserer “usfa)jung das Wasserstraßenwejen und Bauwesen besser und kräftiger unter einem besonderen Ministerium verwaltet werden fönnte. Eine wirkliche Entwicklung der Wasserstraßen wird mit der Energie die unjere Verkehrsinteressen erfordern, nur dur{geführt werden, wenn diese Interessen im Staatsministerium selbständig zum Worte tommen. D der Frage des RNeichswohnungsgeseßes hat es mi ge- wundert, daß der Abg. von Maltßahn în so heftigem Tone gesprochen hat. Ble rage it “fa erledigt. Preußen hat [ih ja entschieden, selbständig vorzugehen; es hat den Entwurf eines Wohnungsgesetzes veröffentlibt, und es is zwetfellos eut.

zu nehmen. Ich bin auch der

meiner Freunde für

lossen, die Frage in die Hand Auffassung, daß das Wohnungswesen selbständig von Preußen ge- regelt „werden tann.. Es “ft niht empfehlenswert, die Kompetenz des MNeichs tin unitarisher Weise zu erweitern. Der bundes\taat- liche Charakter des deulshen Neichs muß aufrecht erhalten werden. Preußen hat in dteser Frage dieselben sozialen Tendenzen wie die Neichsinstanzen, und wir werden auch unferseits tun, was wir unserer Bevölkerung gegenüber zu tun verpflichtet find. Ich möchte dann noch auf die Interessen der Schiffahrt, namentlich an der Weser, hin- weisen, die dur die Eisenbahntarifherabseßzungen \hwer geschädigt worden sind. Ich möchte den Minister bitten, alles zu tun, daß in Zukunft leine Schädigung der Schiffahrtsinteressenten eintritt. Eine ebensole Schädigung wie an der Weser und Aller soll auch an der Elbe und. Vder und bei den kleinen Schiffern am Nhein stattgefunden haber. Die „privaten Architekten fühlen si dadurch in ihrer beruflihen Zaligkeit benachteiligt, daß ihnen die staatlichen Architekten nebenberuflich eine schwere Konkurrenz machen. Die Hochbauverwaltung {reibt vor, ‘daß die Staatsbeamten bet den Borarbeiten und der Borbereitung derjenigen Schulbauten mitzuwirken haben, zu denen der Staat den Gemeinden eine gewisse Beihilfe gibt. Gs ist mir mitgeteilt worden, daß es zur Negel geworden ist, daß die staatlichen Architekten die Entwurfszeichnungen gegen Entgelt aus- sühren. Man ist zu der Annahme gelangt, daß die Negterung darauf „dringe, daß den Beamten seitens der Gemeinden diese Arbeit übertragen wird. Dadurch bekommen. die staatlichen Architekten über die privaten cin großes Uebergewiht. Sie erhalten von den ODochbauämtern eine Kenntnis von dem Projekt, lange bevor die Pribatarchitekten in der Lage find, . ih zu bewerben. Uebrigens sollen die Staatsarchitekten auch Fabrikhäuser, Kranken- häuser und sogar Privathäuser bauen : das wäre etne Konkurrenz, die angesichts der Tatsache, daß die Privatarcitekten {wer um ihre Guistenz zu ringen haben, nit zu billigen wäre. Ih möchte den HLlinister bitten, daß die Genehmigung zur Uebernahme solcher Arbeiten überall da versagt wird, wenn nicht besondere künstlerische Interessen vorliegen.

_ Abg. Rosenow (fortschr. Volksp.) : Es ist erfreulih, daß der Etat den Bedürfaissen der Wasserstraßen in einem böheren Maße entgegenkommt als bisher. Ebenso freuen wir uns, daß auch bei den Konservativen die Ueberzeugung von der Bedeutung der Wasser- straße „und Kanäle immer mehr wächst. Auch wir bedauern, daß die Wasserstraßen in der Nähe des Dortmund-Emskanals dur Herab- sezung der Cisenbahntarife für Kraft- und Futtermittel gelitten baben. Diefe Maßnahme war im Interesse der Allgemeinheit aber not- wendig. Ver Großschiffahrtsweg Berlin—Stettin geht der Vollendung entgegen, und man fragt si, warum Berlin noch immer keinen Hafen erbaut hat. Da bitte ih, daß gelegentlih der Minister des Wasser- bauwesens mit dem Cisenbahnminister ein ernstes Wörthen spricht. Als der Plan sür den Kanal sichergestellt war, taufte die Stadt Berlin ein Lerrain für den Hafen und brachie auch sonst noch große vekuniäre Opfer. Die Eisenbahnverwaltung hat aber der Stadt fo unendlithe Schwiertgkeiten gemacht und so unerfüllbare Anforderungen gestellt, daß der Hafenbau bis jeßt noch nicht in Angriff genommen werden konnte. Die Kanalisierung des Mains foll unabhängig von der Frage der Schiffahrts- abgaben auf dem Nhein in Angriff genommen werden. Deshalb müßte man aber den Bau einiger Schleusen beschleunigen. Dann beschweren d

daß das ganze

der Immedtat-

Soweit mir

daß die Orts-

trägt, und dem

mehr ausgenußt werden. Der Minister will kein Betriebszentrum haffen. Dieses schaft sich aber von selbst. Die Furcht, daß bei Entgegenkommen in dieser Beziehung andere Gegenden geschädigt werden fönnen, ist wohl unbegründet. Schon aus diesem Grunde halten wir ein Neichswohnungsgeseß für nötig, von dem man nur da absehen könnte, wo ein Bundesstaat in gehöriger Form selbständi vorgegangen ist. ‘Da die Wohnungspolizei und die Wohnungsaufsicht fih {wer leiden laffen, fo bitte ih den Minister, daß die Wohnungs- polizei auf die Städte übertragen wird. Die Strombauarbeiter be- klagen fich darüber, daß ihnen Ershwernisse auferlegt worden find in bezug auf ihre Stellung zu den Wohlfahrtseinrihhtungen. Die Strombauarbeiter können M E Eifenbahnpensiontanstalten eintreten, und zwar in die Pensionskasse A4. Aber die Pensions- Tasse A bietet thnen verhältnismäßig weng. Dagegen dürfen sie in die Kasse B, die ihnen erheblich mehr Vorteile bietet, nur eintreten, wenn fie alles das nachzahlen, tvas sie im Laufe der Jahre, in dener lie in die Kasse B noch nit eintreten durften, weniger gezahlt haben. Die meijten Strombauarbeiter find aber gar niht in der Lage, diese Beiträge nazuzahlen. Es ist ein billiges Verlangen, wenn wir an den DViinister die Bitte richten, tiesen Arbeitern, nach- dem er ihnen einmal den Eintriit in die Pensionskasse er- laubt hat, auch den Eintritt in die Kasse B zu ermöglichen. Die Wasserbauverwaltung hat an die Strombauarbeiter die Forderun gestellt, nte mußten und follten aus den Gewerkvereinen austreten. Id halte dieses Vorgehen der Wasserbauverwaltung für einen unberech- Lten Cingriff in das Necht der Koalitionsfreiheit. Ich wäre dem Neinister dankbar, wenn er mtr über diese Frage Aufklärung geben wollte. Wir haben allen Anlaß, die freie Architektenshaft vor einer vermäßigen Bedrückung zu {üyzen. Wenn au zuzugeben ist, daß die Künstler, die sih in ‘fttaatlihen Stellungen befinden, nicht zurück- gedrängt werden sollen, londern daß ihre Künstlerschaft fich frei be- tâtigen soll, so müsen wir doch anderseits auch fordern, daß die Ee Arcitektenschaft in der gleihen Weise zu staatlichen Arbeiten )erangezogen wird. Jh freue midi ‘über, daß Minister i E N E 3 fre e mi darüber, daß der Minister in SNMt geste ar, ben ZPallerstraßen eine größere Aufmerksamkeit zu schenken, und ih kann ihm dafür auch den Dank unserer Partei aussprechen. - Beda V C bg R A ATS Lei 2: Jy Minister der offentlichen Arbeiten von Breitenba ch: Meine Herren! Die beiden Herren Vorredner haben durchaus gegen|äßlihe Auffassungen vertreten in der Frage, ob die Staats- eisenbahnverwaltung von der Wasserbauverwaltung zu f E ! c [checiden, und leßtere einem besonderen Ressort zuzuweisen ist. Herr O ! Crd e F Abg. Fosenow hat einen folchen Stritt als verhängnisvoll bezeihnet und hak gemeint, Handel und Verkehr würden unter dieser Trennung [wer leiden. Herr Abg. Nöchling ift entgegengefeßter Meinung. Ich war zuerst der Auffassung, daß er zu feiuer Meinung gekommen wäre, weil er die Frage unter dem Gesichtépunkte der Mosel- kanalisierung betrachtet. (Heiterkeit.) Aber er hat ja ausdrückTich hinzugefügt, daß einige seiner Parteifreunde derselben Auffassung sind. R ck Ç ry Br : a3 5 ; a î Y ; d ; Meine Verren, ih habe ja bereits die Meinung aut®gesprochen, daß ich mit dem Herrn Abg. Nosenow es für, verhängnisvoll will ih nicht sagen, aber für einen erbeblidcn Nüdschritt an- sehen würde, wenn man beide Nessorts trennen wollte. Ich würde den Herren wünschen, daß fie Einblick nähmen in die gemeinsame Arbeit der Staatseisenbahnverwaltung und der Wasserbauverwaltung. Es vergek,t kein Tag, wo niht in gemeinsamen Besprechungen Fragen erledigt werden müssen, die beide Zweige des Nessorts angehen. Fast in jeder Abteilungs\izung sind die Vertreter beider großen Abteilungen anwesend. Alle diefe Fragen erledigen sich, wie man sagt, glatt und in kurzer Zeit. Wenn ih mir eine Trennung der beiden Zweige meines Ressorts denke, so würde ih unter allen Umständen auc in einer Neihe fehr nüßliher und dringlihher Fragen eine ganz außer- ordentliche Verzögerung ergeben müssen. Das ist niemals anders,

Interessenten darüber, daß sie durch Schleu)ens{luß ges{ädigt werden, indem man sie nicht rechtzeitig gehört und benachrichtigt hat. Die Tarife auf den märkishen Waßfserstraßen follen keine Einnahmequelle für den Staat bilden, sondern nur zu ihrem Ausbau dienen. Jett soll auf der Unterhavel eine neue Hebestelle errihtet werden, wodurch ohne Grund eine unnötige Verteuerung der Frachten geschaffen wird. In Groß Berlin führt die Polizei zurzeit einen bitteren Kampf gegen Malerateliers. Die Künstler wurden dadurch beunruhigt, daß man ihnen die Benutzung schon jahrelang innegehabter Ateliers untersagte. Schließlich hat man sich auf eine Uebergangszeit geeinigt. Plöglich verbietet nun die Negterung in Potsdam in ihrem Bezirke alle Maler- ateliers in den Dachgeschossen und verlangt Näumung in kürzester Zeit. Dadurch werden aber auch die Grundbefißer unnötig beunruhigt. Die Baupolizei sollte doch endlich einen Unterschied zwishen Wohn-, Geschäfts- und Industriehäusern machen. Die Industrie wünscht ganz besonders, daß man ihr in der Benußung der Kellergeschosse und, Bodenräume entgegenkommt. Das ist ja s{chon in allen anderen Ländern der Fall. In den Geschäftsvierteln steigt der Wert

werden.

des Grund und Bodens, und dieser muß dementsprehend immer

Q

L)

au wenn die Ressorts gewillt sind, durchaus zusammenzugehen : diese Verzögerung ergibt si ganz von felbst ‘aus dem Geschäftsgang.

Ich hâtte ja gar keinen Anlaß, meine Herren, mich über diese Frage hier eingehender zu äußen, da die Staatsregierung durchaus niht mit ihr bef@ßt ist, Anträge nicht vorliegen und Vertreter großer Parteten eine der Auffassung des Herrn Abg. Or. Röchling entgegengesezte Meinung vertreten haben. Aber da die Frage heute hier wiederholt zur Sprache gebracht worden ist, meinte i, es wäre doch nüglich, daß ich au meine Auffassung, die doch nun- mehr auf einer mehrjährigen Erfahrung beruht, hier bekannt gâbe. (Bravo! bei den Nationalliberalen.)

Meine Herren, Herr Abg. Dr. Röchling hat, wie das ja auch bereits in der Kommission geschehen ist, nochmals Bezug genommen auf die Einwirkung der ermäßigten Tarife für Futtergerste und Mais auf unsere Wasserstraßen. Es ist ihm zuzugeben, daß die Weser und der Dortmund-Ems-Kanal unter dem Einfluß dieser Tarife gelitten haben. Wenn auh die Weser einen relativ guten Verkehr geführt hat 1911 vielleiht etnen etwas besseren Verkehr als andere Ströme —, so hat die Wesershiffahrt doch darunter ganz zweifellos gelitten, daß sle, um genügende Transvorte zu erlangen die Wasserfrachten herabzuseßen genötigt war. (Sehr richtig!) Dies hat zu einer Minderung der Erträge der Schiffahrt geführt, die ih selbstverständlih lebhaft beklage. Aber, meine Herren, ih habe hon in der Kommission feststellen müssen, daß ja die Einführung folher Tarife unter fo allgemeinen Gesichtspunkten erfolgt, daß nur der allgemeine Nutzen und die großen Interessen des Landes für ihre Einführung maßgebend sind, und daß solche Schäden, die Folgen der Ermäßigung sind, )tngenommen werden müssen, so s{merzlich es für die Betroffenen auch sein mag. Weil wir wissen, daß die Schiffahrt im Jahre 1911 ein schr \{lechtes Fahr gebabt hat, daß alle Schlffahrtsinteressenten {wer darunter gelitten haben, sind wir ja au welt entgegengekommen, wie Sie roissen, bezüglichß der S(hleusengelder, der Hafengelder und der- gleihen. Es ist das auch ein Grund mit, warum die auf der Elbe beabsihtigte Einführung von Sommerhafengeldern, die gerecht wäre, weil auf allen anderen Strömen Sommerhafengelder erhoben werden, cinflweilen zurückgestellt ist, damit die Schiffahrt in der Lage ist, si erst von den {weren Schäden, die ihr im Vorjahre zugefügt find, zu erholen.

Herr Abg. Nosenow, der ja den Etat verwaltung sehr freundlich beurteilt hat, hat unter Bezugnahme auf Verhandlungen im Bezitkseisenbahnrat Berlin hier der Meinung Ausdruck gegeben, daß der Hafen Stettin gegenüber Hamburg in dem Eisenbahntarif stark benachteiligt ist. Meine Herren, das ist ja eine Frage, die bei der Erörterung des Gisenbahnetats zur Sprache zu bringen sein wird. Aus diesem Hinweise hat er den weiteren Schluß gezogen, daß alles vermieden werden müsse, was zu einer Shlechter“- stellung Stettins in der Konkurrenz gegenüber Hamburg führen könnte; im Gegenteil, die preußishe Staatsregierung müsse bemüht sein, die Interessen Stettins in der Konkurrenz gegenüber Hamburg zu fördern und zu heben. Meine Herren, das ist durhaus auch die Auffassung der Staatsregierung, insbesondere aud) meine Aufs

der allgemeinen Bau-