das die Mysterien der Religion behandelt, das nur zum Lésen be- mini ist und seine ganze Weihe und Eigenart vetliert, sobald es auf ên Brettern gespielt wird, auf den Breitern, die einst die Welt be- téutéten, aber jeßt vielfah der Halbwelt dienen, ein folhes Schauspiel ershéint auf denselben Bréttêrn, auf denen H Tage Gnt- hüllungen stattfinden, auf denen die Schlüpfrigkeit ihre Orsien feiert. Ein solcher Dichlèr hat keine Möglichkeit, zu verfügen, daß sein aus seiner tiefsten Seele geschaffenes Drama nicht auf den Brettern auf- eführt wird. Das 1 ein Unrecht gegen die Persönlichkeit des Dihters. Es händelt sih ja gar nicht um éine größere Ausnußung pekuniärer Interessen, sondern nur um eine Sicherung seelischer Er- zetignisse der Muse. “ Wäre es nicht am Plate, solchen Dramen einen agrößêren Schuß zu gewähren, die in freier Natur aufgeführt werden, Werken, die politische, patriottshe oder soziale Stoffe behandeln? Värum sollte dem Dichter nicht die Möglichkeit gegeben werden, für allezeit zu bestimmen, daß dieses sein Geisteswèrk nur dort aufgeführt wird, z. B. unter den Tannen des Harzes oder sonstwo? Es handelt sih doch um tein ideale Ziele. Allerdings \chafft der Dichter nicht allein aus sich heraus, er hat teilgenommen an den Errungenschaften der Kültur. Er muß also damit einverstanden sein, daß die Gesamt- heit nach éiner gewissen Zeit Herrin dieses geistigen Eigentums wird. Abêër die Gesamtheit nimmt ja in anderer Weise an diesem geistigen Eigentum teil. Solche geistigen Produkte gehören nicht auf die Bühne, es ist cine durchaus berechtigte Forderung, daß die Perfönlich- keit des Dichters geschüßt wird. Es gilt nur, die rechte Grenze zu ichen. Dadurch wird die Allgemeinheit in thren Rechten nicht ge- Qinälert. Ich meine, der Reichstag tut eine Pflicht der Kultur, eine Tat der Kultur, wenn er die maßgebende Stelle 1m Neiche darauf hin- weist, daß der Persönlichkeitswert des Dichters mehr geschüßt wird als bisher. Es würde mir éine Freude sein, wenn Sie si entschließen kênnten, sich in diesem Bestreben mit mir zu vereinigen. Es handelt ih hier um keine agrarische érage, keine Frage des Eigennußes, son- dern nur um eine Frage der Kultur, um eine Pflicht der Kultur. ._Abg. Dr. Mül ke r- Meiningen (forts{chr. Volksp.): Was der Abg. Oertel über die Sensationspresse gesagt hat, kann ih unter- s{reiben, au begrüße ih das Lob der Oeffentlichkeit der Gerichtsver- handlungen. Aber seine Freunde haben alle Bestrebungen, die Oeffent- lichkeit zu beschränken, unterstüßt. Jh möchte den Abg. Dr. Dertel bitten, auch unsere Bestrebungen über die Oeffentlichkeit der Militär- erihtsverhandlungen zu unterstüßen. Da macht er ein sehr bedenk- liches Gesicht. Er hat auch über die lex Heinze gesprochen. Den wixflichen Schmuß bekämpfen auh wir. Wir sind gern bereit, auch geseßgeberisch wirklichen Mängeln gegenüberzutreten; “ aber auf dem Gebiete, bon dem der Abg. Oertel gesprochen ‘hat, genügen unsere Ge- sehe. Was nottut, ist mehr Selbstzuht, mehr Selbstshuß in den besseren Kréisen. Die meisten bedenklichen Erzeugnisse kommen aus E und Ungarn. Jü den Reklamen heißt es, die besten Abnehmer aben wix in Öffizierkreisen usw. Jn einem Prozeß in Wien hat si der Angeklagte gerühmt, mit den besten Kreisen der Geistlichkeit, des Adels und mit Offizierkreisen in Verbindung zu stehen. Strittig ist vor allèm das Grenzgebièet der Kunst. Jch denke an das Verbot der Weber, der Maria bon Magdala usw. Es it viel besser geworden. Sié haben die Zeiten von vor 12 Jahren nicht mitgemaht. Solche Dummbheiten der Zensur kommen doch niht mehr vor. An einem nellèn Vorstoß mit der lex Heinze wird sih wohl der Staatssekretär dié Finger nicht verbrennen. Warten wir also ruhig ab. Die jebige Geseßgebung ist vollkommen genügend. Es steht ein Geseh gegen dié Swhundliteratur bevor. Eine Definition dieses Begriffs wird sehr {wér sein. Die Schundliteratur bekämpfen wir auc, aber es muß die tihtige Grenze zwischen Schund ünd Kunst gezogen werden. Was das Urhebérrecht betrifft, fo hat der Abg. Oertel unzweifelhaft recht, daß das Urhébergeseß zu wenig die Persönlichkeit des Urhebers \hügßt. Die Vetstltrinolung dêr alten und neuen Klassikèr, diese sinnlose Schändung unserer Autoren, muß endlich einmal abgestellt wérden. Notwendig wäre die Gründung eines Schubverbandes gegen die Vér- elendüng unserer Klassiker aus Gründen der Prüderie. (Züruf rechts.) Ih habe sehr schönes neues Material. Auch § 18 des Ürheberrechts müß zugunsten der redlihen Journalistik einer Mevision unterzogen werden. Die Parsifalfrage möchte auch ih nit aufrollen. Ih möchte nun auf die Ausführungen anderer Redner eingehen. (Zuruf des Abg. Dertel: Bin ih fertig?) Ja! Wir bedauern, daß in die ün- politische Angelegenheit des fünften Neichsanwalts politische Rück- lichten hineingetragen sind, und daß das Zentrum \ch ablehnend ver- hält, Die Reichsregierung muß gegen die pathologischèn Amokläufer, gegen diè germeingefährlihen Irren, vorgehen. Die Negierung soll nidt 10 Jähte warten, bis wir die große Reform bekommen. Was gedenkt die Regierung zu tun, um den unhaltbaren Zustand zu be- seitigen, daß Künstler oder Schriftsteller wegen eines Deliktes frei- gesprochen werden und doch ihr inkriminiertes Werk bes{lagnahmt wird, weil ein Kolporteur eine Strafe wegen Verbreitung erbält? Dâs Ganze ist rechtlicer Unsinn. Man darf doch die Schriftsteller nit noch weitere 10 Jahre vogelfrei lassen. Die Feuerbestattung ist in Preußen und Bayern unbedingt zugelassen. Es können aber Ziveifel obwältèn, ob die Paragraphen über Grabschändung auch auf die Auf- bewahrungsstätten der Asche und der Äschenurnen angewandt werden Tonnèn. Diése Frage ist für die ¿seuerbestattung im vollen Sinne eine brénnende geworden. Das rigorose Borgehen des bayerischen (Spiskopats macht die Frage zu einer fehr wichtigen. Dem Minister- prästdenten Freiherrn von Hertling wurde sogar der Vorwurf gemacht, daß er im Bunde mit denjenigen stehe, die den Glauben an ein Fenseits vernihten wollen. Da kann es einmal nicht w1 ndérnehméên, wenn die kodendé Volkss\eele auch gegenüber den Aschenresten ihre Konsequenzen zieht. Deshalb is eine authentishe Interpretation der bestehenden Paragraphen oder einé Aenderung der Geseßgebung notwendig. Ebenso notwendig ift aber auch eine Untersuhung des Neichsjustizamts dar- übér, ob die recht haben, die behaupten, daß troß gegenteiliger Ver- sicherungen das juristischè Motuproprio in Deutsc{land gilt. Sollte das der Fall sein, dann müßte gegen diese Gefährdung der Sicherheit der Nechtkshoheit vorgegangen werden. ODringend notwendig ist be- foñders an den größeren Universitäten die Schaffung eines friminalisti- schen Jistituts zur Ausbildung von Spezialisten auf diesem Gebiete. Drt. Finkelnbuxrg, der Moabiter Anstaltsdirektor, hat darauf verwiesen, daß in Deutschland jede 12. Person bestraft ist. Er spricht von einem megegläubten Panorama und fragt, wie diese furhtbare Zahl zu rêdu- zieren fei. Gleichzeitig spricht er von einer Strafsucht unserer deut- {en Gerichte. Jch glaube aber, daß nicht alles Straf\ucbt der Nichter ist, sondern auch ein Strafzwang. Unzweifelhaft werden viele Sünden dex Geseßgebung den Richtern zur Last gelegt. Die Richter haben oft die Disharmonien zwischen Gesetzgebung und Polizeiverordnungen zu. büßen. Solcher gibt es die unglaublichsten. In einem Bundes- staat besteht eine, dié die Anmeldung dex unehelien Kinder bereits 3 Monaté vor det Geburt vorschreibt. Eine andere Veroktdnung aus den 40er Jahren bestimmt, daß sämtliche jungen Leute unter 16 Jahren auc in Bégleitung ihrer Väter oder Vormünder kein Wirtshaus be- suchèn dürfen. Dies ift nur dann gestättet; wenn ihrè Eltern oder Geschwister sich än diésem Tage verchelichen. Eine alte Pôölizeiverord- nug in Hechingen \chreibt vor, daß fein Eimvohner außerhalb des Landés Wein tritken darf. Jh weiß nicht, ob diese noch gilt. Solche Veêrördnungen reichen oft bis in das 17., ja sogar ‘bis in das 16. Jahr- hundert zurück. Déèr Abg. Schiffer hat si geradezu ein Verdienst er- wökrben, als er im Abgeordnetenhause darauf hinwies. Der Staats- sekretär würde“ fih einen ewigen Namen verschaffen, dem es gelänge, mit eifernem Besen diesen Wust von - Verördnungen auszukehren. Détr Finkelnburg meint, daß diese angebliche Strafsucht besonders bei Iugéndlichen zuerst bekämpft werden müßte. Wir haben hier alles módslickè vorgeschlägen. Aber die Bureaukratie stellt allen solchen Föôtderungen ein unbedingtes Unannehmbar aedgeñüber, Gerade auf diésem Gebiete sollten alle Parteien einig sein. Ich will darauf hin-
weisen, däß hiér in dieser Frage andere Kulturländer vorangegangen
e
sind, Die Herren auf der linken Seite bestreiten és, daß sie vön éiner
bétwüßten Klassenjustiz sprechen. Sie meinen nur eine unbewußte, die aue dém ganzen Milieu fommt, Nach ihren Erklärungen: nah außen hi merkt man davon aber nihis. Sie geben ch{ch vielmehr den Än iden, als ob ¿# tine bemußte Klassenjustiz gibt, Sie sagen, die Ther sind Produkte ihres NMilieus, Das if doch eine Binsenwahr- heit, Bis zu einem gewissen Grade sind doch auch die Herren auf der
linken Séite Produkte ihres Milieus. Ist denn das Milieu, aus dem ein große Teil der Nichkêr hetborgeht, ein anderes, als aus derm diese Herren hervorgegangen find? Es wäre interessant, dieser Frage -nach- zugehen, und ih glaubê; daß man dann finden würde, daß ein großer Teil des deutschen Nichtertüms aus einem viel niedrigeren Gesell- \chaftömilieu kommt als ein Teil der Herren, die hier eine sv strenge Kritik üben. Der Abg. Landsberg hat ret, wenn er sagt, der Richter ntuß versuchen, mit den Votürteilen fertig zu werden. * Abêx ex hat unrecht, wenn er sagt, die Richter sind unfähig, sich von den Vor- urteilen frei zu machen, bie sié mit der Muttermilh einatmen. Geträde bei uns in Süddeutschland gibt es eine große Anzahl von Richtern, die aus ärmlichen Verhältnissen stammen. Meni kann im allgemeinen sagen, daß unser Richterstand intakt und ängstlich bemüht ist, jeden Verdacht der Partêilichkeit zu vermeiden. Daß schwere Fehler. in ein- zelnen Fällen gemacht werden, das bestreite ih nicht. Auch wir wün- schen“ manches anders in der Judikatur. So müßte der Kontakt zroischen Nichtertum und Volk größer sein. Deshalb haben wir es immer bedauert, daß män der Schöffenerweiterungsidee solche Schwie- rigkeiten macht. Jn eiñem Punkte hat man allerdings recht, daß nichts acfährlicher für den deutschen Nichterstand ist, als die sogenannte politische Urteilsfindung. Ein Exempel eines solchen politischen Urs teils is das, was vor Jahren in einem Prozesse ergangen 1st. Der Abg. Neumann-Hofer kam aus einer Versammlung. (Cr und fein Automobil wurden derartig mit Schmuß beworfen, daß dieses in den Chausséegraben fuhr und nur mit Mühe ein großes Unglück verhütet werden konnte. Der Täter wurde- zu 90 4 Geldstrafe verurteilt. Die Ürteilsbegründung war allerdings das Stärkste, was 1h je bei einem deutschen Nichter gesehen habe. Dieser Richter hat ih nicht ent- blödet, in sein Urteil eine direkte politische Polemik hineinzubringen. Die zweite Instanz hat allerdings das Urteil aufgehoben und mit einer herzerfrischenden Offenheit das ganze Verfahren gekennzeichnet. Jn dem Prozeß gegen den Abg. Hildebrand vermisse ich eine solche obere Instanz. És hat das peinlihste Aufsehen erregt, wenn in Prozessen wie denen in Lyck und Greifswald den Zeugenaussagen von nicht- liberalen Leuten anscheinend mehr Gläuben beigemessen wurde als den anderén, aber was wbllen diese Ausnahmen besagen! (Es scheint ja freilich auch, -daß bei der Staatsanwaltschaft die Neigung auftritt, Beleidigungen, die konservativen Parteisekretären zugefügt worden sind, bon Staats wegen zu verfolgen, während man unm übrigen auf den Privatklageweg verweist. So ist u. a. der erste Staatsänwalt in Güstrow gegenüber einem Strafantrag des Abg. Dr. Wendorff geaen den konservativen Parteisekretär Dr. Jordan. verfahren; „frivöle Un- wahrheit“ sei kein Ausdru, aus dem die Absicht der Beleidigung hervorgehe. Schwere Entgleisungen kommen alsy vor, aber es" sind und bleiben Ausnahmen. Wundern kann man si bei solchen (Sit- gleisungen nicht, daß die Abneigung gegen die Einrichtung der Staats- anmaltschaft als folcher weiter wächst. Ein allgemeines Mittel gegen
solche Cntgleisungen ausfindig zu machen, dürfte sehr \{wierig sein; das beste Mittel ift und bleibt immer noch dié völlige Unabhängigkeit des Michtertums, vor allem gegenüber den obersten Behördêèn. T die Arbeit für die Sträfprozeßreform noch nicht spruchreif war, zeigte fich gerade an der Schwierigkeit der Formulierung dieser Unabhängig telt. Wie notwendig die Sicherung dieser Unabhängigkeit ist, zeigt j
Tee aß
a auch das Vorgeben des preußischen Ministers des Innern gegen die Aerztevereine. Es händelt sich da um die Frage, ob alle Berufsvereine, die nicht allgemeine Berufsinteressen “verfolgen, liter die politische Willkür dex Verwaltungsbehörden gestellt werden tönñnen. Ich gönne auch dem Bund der Landwirte dié einfache Eintragung, ebenso au den konservativèn . Vereinen; aber ih aPpelliéte von dieser Stelle an alle anderen póölitischen Vereine, die nattonalliberalen, fortschrittlichen usw., auch Von den Negistertichtern die Eintragung zu verlangen, dann werden wir ja schèn, ob die Landräte die Parität wahren, ob’ sie wirk- lich keinen Einspruch erheben. Sehr gewundeït hät mich die Art, wie der Staatssekretär die Frage der Aerztevereine behándelt hat. Was geht denn diese Sache den Minister des Innern an? Gar mts! Sie geht höchstens den JZustizministex an. Und wer gibt dem Minister des Innern das Recht, den preußischen Richtern eine solche T irettive zu geten? Der Landrat ist kein direkt Beteiligter, denn er hat kein Auf- sihtsrecht über diese Vereine. Und was joll die ominóse Wendurig in dém Ministerialerlaß, daß er Bericht verlangt, wenn die Gerichte nicht in seinem Sinne entscheiden? Wenn män hier nicht geradezu den bureaufkratischen Revolver knacken hört, so ist das ein zu starker Anspruch an unsere Harmlosigkeit. Es wird hier ein ganz horrénder Druck auf die Richter geübt, und das ist ein ganz unzuläfsiger (Eingriff der administrativen Behörde în dite Unabhängigkeit der Nichter! ¿Die Kafssenäarztevereine sind keine Vereine, die ‘auf etñen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet sind, sondern lle sind’ ideale Vereine. Aber auc formell ist das Borgèhen des Ppreußt]chen Ministers äußerst be- denklih. Der Schritt des Ministers von Dallwißz ist in seinen Folgen ganz unabsehbar. " Hat der preußische Justizminister keinen Sinn für die Wahrung der Unabhängigkeit der Richter, dann sollen die Nichter wemgstens erfahren, daß der deutsche Reichstag diese Unabhängigkeit [couBen will. VDringend notwendig (t ‘Der Grlaß eines deutschen Fihtergeseßes. Der Richter müß in jetnex änttlichen Tätigkeit über die Parteien erhöben werden. Wir erwarten ‘bon dem deutschen Fichter Gerechtigkeit, wir wollen sie ihm aber auch selbs nit vor- énthalien.
Staatssekretär des RNeichsjustizamts Dr. Lisco:
Meine Herren! Wenn soeben gesagt wurde, daß das Parlament für die Unabhängigkeit des Richterstandes eintreten wolle, so können Sie versichert sein: das Parlament wird es in diefem Bestreben mir nicht zubortun, sondern ich werde, ganz genau wie Sie, dauernd für die Unabhängigkeit. des Nichterstandes eintreten. Ob aber in dieser einzelnen Angelegenheit in die Unabhängigkeit des Nichterstandes ein- gegriffen worden ist, das ist gerade die Frage. Jn dem Buche, das mir der Hexr Abg. Dr. Müller (Meiningen) \soeben vorgelegt bat (ah, Sic haben es schon weggenommen 2 Bitte, geben Sie es mir wieder !), in diefem Kommentar der Neichsgerichtsräte wird zu S 21 des Bürgerlichen Geseßbuhes ausgeführt :
Ein Idealverein wird auch dadurch nicht zu einem wirtschaft- lichen, daß nebenbei im Rahmen des Vereinszwecks gewisse geschäft: lie Veranstaltungen stattfinden, wic dies z. B. der Fall ist bei cinem Leseverein, der die anges{chaften Bücher nah der Benußung durch die Mitglieder bestmöglih verkauft; einem Wohl- tätigkeitsverein, der zu einem wohbltätigen Zwecke einen Basar - veranstaltet, usw. Anders ist es, wenn der Ge- \chäftsbekrieb die durch ten Vereinszweck gezogene (renze überschreitet und zu einem selbständigen Erwerbsunternehmen aus- wächst.
Ich habe geftern ausdrücklih gesagt, daß ih es hier dahingestellt sein laffe, ob die in Nede stehenden Vereine einen wirtschaftlichen Ge- schäftsbetrieb haben, oder ob es Idealvereine sind. Nach den Aus- führungen des Herrn Ministers in setnem Erlaß muß ih allerdings annehmen, daß ein wirtshaftliher Geschäftsbetrieb dabei beabsichtigt ist, denn die Aerzte haben sih veretnigt, um z. B. gemeins{haftlich ihre fämtliten Honorare von einer Ges{äftsstelle aus beizutreiben. Das würde doch wohl {on ein wirtshaftlicher Geschäftsbetrieb sein. Abér auch wenn man darüber vielleicht noch verschiedener Meinung sein follte: der Herr Minister des Fnnern ist bei seinem Erlaß jeden- falls von der Meinung autgegangen, daß ein wirts{aftlihßer Geschäfsts- betrieb vorliege.
Nun ift in diesem Erlaß ih würde Jhnen gern den ganzen Erlaß vorlesen, wenn das nicht viel zu viel Zéit beanspruhte —- doch. garnicht die Nede davon, daß damit eine Direktive für die Gerichte gegeben werden solle; es ist niht die
Rede davon, daß die Polizeibehörden hier die Nolle der Beteiligten im Sinne des Bürgerlichen Gefegbuhs oder des. ‘Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit einnehmen follten; es sollte für sie kein Beschwerdereht beansprucht werden. Der Herr Minister sagt vielmehr ausdrüdcklich: es sollen die Gerichte aufmerksam gemacht werden, es sollen Anregungen gegeben werden. Meine Herren, das ist ein Recht, welches der Herr Minister hat und haben muß, wie es jeder von Ihnen auch hat, das ist in der Rechtslehre anerkannt.
Meine Herren, ih möchte Ihnen noch aus. einem anderen Gesetz eine geseßliche Bestimmung vorlesen, die für ganz gleichartig liegende Fälle solche Maßnehmen;,' wie sie hier beanstandet werden, - ausdrü- lih vorschreibt. Jh meine das Ausführungsgeseß zum Handelsgesetz- buch, datierend vom 24. September 1899. . Da handelt es sch um Eintragungen in das Handelsregister und um das Vorgehen bet unzu- lässigen Einträgungen in dies Negister. Artikel 3 dieses Gesetzes — das wird Sie doch in Ihrer Auffassung vielleicht etwas stutzig machen — sagt:
Die Nichter, die Beamten der Staatsanwaltschaft, die Polizei- und Gemeindebehörden fowie die Notare haben — es ift also ein gefeßlidzer Zwang — von den zu threr Kenntnis gelangenden Fällen in einer unrichtigen, unvollsländigen oder unterlassenen Anmeldung zum Handelsregister oder Genossenschastsregister dem Registergerichte Mitteilung zu machen. Was nach diesem Geseße für: das Handelsregistcx ausdrückliß vor- geschrieben ist, nämlich eine Mitteilung an das Negistergericht, das hat der Herr Minister für das Vereinsregister ins Weik ge)eßt, nichts weiter. Die reichsgeseßlihen Vorschriften über die Berichkigung un- rihtiger Eintragungen sind aber für bêide Register dieselben, und was in dem einen Falle geseßlihe Vorschrift ist, kann in dem anderen nicht wohl gegen das Gefeß verstoßen.
Da ih gerade das Wort hake, möchte ih noch auf einige andere Pünkte eingehen, die tin diesen. Tagen zur Spracle gekommen find. Zunächst auf das, was der Herr Abg. Müller (Meiningen) angeführt hat: die Frage-der Einztehung von Büchern, von Kunft- werken, dié s{chwere Bedenken hervorgerufen hat, . wenn der be- treffende Verfasser - nicht hat. gehört werden können. Solche Klagen sind auch an das Neichsjustizamt gelangt und sind in- sofern niht unbegründet, als, wie Herr Dr. Müller (Meiningen) schon hervorhob, in folhen Fällen die Beteiligten nah dem bestehenden Geseß nicht gehört zu werden brauen. Deshalb war in dem Ent- wurf der Strafprozeßordnung, der Ihnen seinerzeit vorgelegt worden ist, eine Anhörung der Beteiligten angeordnet worden. Der Entwurf ist, wié Sie wissen, leider niht zur Verabschiedung gekommen; die Frage wird deshalb bei der späteren Reform gelöst werden müssen.
Betreffs der Frage, ob die Aschen urnen ebenso zu behandeln find wie Grabdenkmäler und Grabmüäler, kann ih quf die Ausführung von OVlshausen in seinem Kommentar hinweisen, wo er sagt: =… Soweit ‘übrigens die Æichenverbrennung eine zulässige Bestattungs-
ärt ist, muß unter gleiGen Vorausseßungen
Vorausseßung ist die äußerlihe Kennzeihnung der Stätte als Nuhestätte
als Grab au angesehen werden die Stelle, wo die Verbrennung8-
produkte niedergelegt sind, sei es in der Erde, sct es in freistehender
Natur.
Meine Herren, die Entscheidung ist natürlih Sache der Recht- sprechung; wie die Gerichte die L 168 und 304 des Strafgeséßbuches auslègen werden, bleibt abzuwarten. Die Frage ist übrigens bereits in der Strafrehtskommission erörtert worden, und es werden in neuen. Gesezentwurf des Strafgeseßbuches Bestimmungen erscheinen, die au die Aschènurnen berücksihtigen werden.
Was das bekannte Motu quañtavis gentia sowie den Briefwechsel des Dr. Nieporowski an den Ge heimrat Porsch betrifft, so kann ich nur auf die Ausführungen des Herrn preußischen Ministers der auswärtigen Angelezenheiten im Ab- geordnetenhause hinweisen. Dort hat der Herr Minister dargelegt, daß das Motu proprio nach der Vereinbarung mit der Kurie in. Deutschland nicht gelte, diesseits fei in Rom wmit- geteilt worden, daß die Königliche Staatsregierung jeder Verfügung die Wirksamkeit für unser Land versagen müsse, welche mit den Neichs- und Landesgeseßen in Widerspruch träte. In. - Uebcrein- stimmung mit dieser Erklärung stehen auch die Kundgebungen des Fürstbishofs Kardinal Dr. Kopp und des Kardinals Fischer in Cöln, wona dieses Motu proprio fn deren Diözesen keine Geltung besitzt.
Meine Herren, es ist in den leßten Tazen cine Aeußerung, ih glaube von dem Herrn Abg. Landsberg, dahin gefallen, ih hätte bei meinen neulichen E:klärungen über die Gescchäftslast des Neichs- gerichts und über die wettere - Behandlung der Neichsgerichtsfrage angedeutet, es müsse efne weitere Erhöhung der Nevisions- summe in Aussicht genommen werden. Meine Herren, das ist nit der Fall. Wie die Herren, die damals bei dem lebten Gesetze über die Entlastung des Reichsgerichts mitgearbeitet haben, {ih entsinnen werden, habe ic in der dritten Lesung oder noch am Ende der zweiten Lesung eine Erklärung abgegeben, daß, falls die Geschäfte beim Reichs- geriht wieder so steigen würden, daß in irgend einer Weise Maßregeln getroffen werden müßten, um eine prompte Nechtspflege herbetzuführen, und -niht inzwischen die allgemeine Nevision der Zivilprozeßordnung zu ciner Aenderung des gesamten Verfahrens in der Nevisionsinstanz geführt bätte, dann neue Senate geschaffen werden würden. “ Also an eine Erhöhung der Nevisionsfumme ist im Jahre 1910 nit gedacht worden, und wir denken au fernerhin niht daran. Sollte vor ciner
)»rODPrLO dl 1- ] lil
was, wie ih hoffe, nicht der Fall sein wird, so werden die verbündeten Negierungen die Erhöhung der Zahl der Reichsgerichtsräte vorschlagen müssen, und ih hoffe, daß dann der Reichstag bereit sein wird, in die Vermehrung der Reichsgérihtsrats\stellen zu willigen.
Ich bin von dem Herrn Abg. Bolz gefcagt worden nach einenut im Jahre 1910 beretts zugesagten Gesetzentwurf über das Wieder - aufnahmeverfahren tm Disziplinarverfahren. Ich kann nur mitteilen, daß cin derartiger Entwurf aufgestellt ist, daß dieser Gntwurf aber noh der Beratung innerhalb der zuständigen Nessorts unterliegt. Wann er dem hohen Reichétag vorgelegt werden kann, vermag ich nicht mitzuteilen.
Das Offenbarungseidesverfahren, das au) wteder in den legten Tagen erwähnt worden ist, gibt gewiß. zu Zweifeln und Bedenken Veranlassung. Das wird auh im Neichsjustizamt nicht
verkannt. Die Mißstände {einen mir aber nicht fo \{hwerwiegend
E leußerungen
V mit A475 dêh
Igeshritten ist,
, A 10° v0 { ‘ allgemeinen Revision der Zivilprozeßordnung Abhilfe notwendig werden,
1 sein, um ein alsbaldiges Vorgehen itn- Wege der Spezialgeseßgebnng zu rechtfertigen, zumal einem Teil der Béschwerden im Verwallungs- wege abgeholfen werden kain: Im Verwaltungswege gesteht, wié ¡d besonders aus dem preußischen Justizmitistertum weiß, und ift int den leßten Jahren gesehen, was irgend mögli ist: Etne Revision des Offenbarungseidverfahrens wird hiernah bis zur allgemeinen Revision des Zivilprozéeßverfahrens hinausgeshoben wérden Förinen. lleberhaupt möchte ih meinen, ‘daß die Regelung von Einzelfrägent sowohl auf dem Gebiete des Zivilprozesses wie auf dèm Ge- biete des Strafprozesses im allgemeinen der großen Kodifikation wod vorbehalten werden müssen, und daß nur in ganz dringenden Rotfilen hier zu einer Einzelgeseßgebung wird geritten werden fónttétl.
Her vorhin erwähtte Konflikt der Rechtsanwälte in Fnkfurt a. M. ist mir nur aus den Zeitungen bekannt ; ib kann ih deshalb darüber nicht weiter äußern, um fo weniger, als- die ¿ne in leßter Instanz vor das Forum des Neichsgerichts gehört und wi Reich8gericht, soviel ih weiß, bereits um cine Entscheidung an- gerufen ist.
Das wären wohl int weséntlihen die einzelnen Punkte, die ih ¡1 erwähnen hätte; ich muß nur noch mit einem kurzen Wort auf zurückkommen, die gestern hier gefallen find. (8 hat nämlich der Herr Abg. vorn Trampczynski gestern unter Hitiweis af Art. 17: der Reichsverfassung ‘erklärt, er müsse „gegen den heutigen Gtaatösckrelär des Neichsjuftizamts den Vorwurf erheben, däß er dur seine Passivität die Pflicht, die ihm der Art. 17 der NRetlchs- verfassung auferlege, die Pflicht, auf eine Beobachtung und Durch- führung der Neichsgeseße im Verein mit dem Reichskanzler zu halten, in flagranter Weise verletze", ‘denn seit dem Jahre 1904 verstoße reußen systematish gegen das Geseß über die Freizügtgkeit.- Nun, wine Herren, der Herr Abg. v. Trampczynski ist, glaube ih, erst sit dem vorigen Jahre Mitglied des Neichstags, und es sind ihm die in früheren Jahren hier stattgehabten Verhandlungen wohl nicht
Fhefannt. Ich möchte ihn hinweisen auf die Verhändlung am 19. Fa-
nuar 1909; „in dieser. hat mein vérstorbener Herr Amtsvorgänger in schr eingehender Weise auseinandergeseßt, wie streng und gewissenhaft Reichsverfassung gehalten würde, uind wie gewissenhaft bei den mancherlei -Konflikten, die sch angeblich zwischen Landesgeseßgebung und Neichsgésctz- gebung ergäben, die Prüfung der Landesgesetze seitens der Neiths-
fbehörden, insonderheit seitens des Neichsjuslizamts erfolge. Eine folhé Prüfung ist auch im Jahre 1904 und 1908 gegenüber den agrar-
politishen Geseßen erfolgt, die in Preußen ergangen sind. Nachdem die Frage der Zulässigkeit dieser Geseße von Reichs wegen- geprüft vorden ist, und nachdem die Geseßze- in Preußen verfassungsmäßig justande gekommen sind, vermag ih jeßt auf diese Frage nicht mehr cinzugchen.
Dann fat der von Trampczynski hier mit-
Herr - Abg:
sgeteilt — das war ja sein gutes Necht —, daß ih im Jäáhre 1912
în Herrenhaus als Mitglied des Hérrenhauses einem Gefete, das 00 Millionen für dle Ansiedlung8zwecke forderte, zugestimmt hätte. d habe das natürliherweise- nur getan — er kann mir daraus leinen Vorwurf machen — nah gewissenhafter Prüfung und nachdem i die Ueberzeugung - gewonnen hatte, daß dieses Gese mit der Melhgefeßgebung durchaus vereinbar ist. Aber dann hat der Herr Abg. von Trainczynski gegen den Schluß Heuer Rede noh folgende Ausführung gemacht : Die Justizverwaltung l - nämlich die preußische Justizverwaltung — haft eben die vergiftete Atmosphäre, in welcher Entscheidungen möglich sind, die jedem Nechtsgefühl Hohn sprechen. Diese Aeußerung richtig zu qualifizieren, fehlen ur die Worte.
[Sehr rihtig! rechts.) Ich kann die in ihr liegenden Vorwürfe nur uit [harfem Protest zurückweisen. (Bravo! rechts.)
Abg. Heine (Soz.): Ich bedauere sehr, daß die Zeit fö vor- gert um auf alle die hochinteressanfen Fragen einzugêëben, le die Debatte aufgeworfen hat. Was den sechsten Neichsanwalt betrifft, fo hat dér Kollege Oertel uns unsere Aeußerung in der ommission vorgehalten. Hat nicht auch Dr. Oertel \ich hier: vor iegen Zagen noh hinstellen müssen und erklären: “,Ick dementiére r Was das Zentrum gegen den sechsten Reichsanwalt hat, wissen pr ganz genau; es will sih an dém Staatssekretär Lisco reiben, weil e, em Abg. Gröber in der Angelegenheit der lektéa Stunde des pigatbsekretärs Nieberdirg mit großer Erregung entgegentrat. Wir Besi 0 alle, daß Nieberding ulträmontan war. Vas Bürgerliche La 0) zeigt deutlide Spuren davon. Die Schuld ist noch nicht ntt, die die MNeichsanwaltschaft auf fich geladen hat, als Ren „gegen unseren Kollegen Liebknecht, "der aus" rêin Reid E handelte, eine Zuchthausstrafe beantragte. Er hat das a damit bêrdreht! Er hat eine politische Ueberzeugung zu in- R gesucht. Wir glauben nit, daß er felbst daran geglaubt hat,
| D er damit nur eine Verbeugung vor ánderen Kreisen machte. Gnge ge die Reih8anwaltschaft sich davon nicht gereinigt hat, so- Y f p zum Werkzeug der Ehrabschneiderei gemacht hat, mag jt Bake Brot von denen erbitten, für die nie zu arbeiten glaubt; Uuübulia sr fte keine Brocken übrig! Der Abg. Vertel spra sehr t uit N über diè Sénsationsprozesse. Diefclbe Presse, auf die k N creGtigter Entrüstung hindeutete, ift dieselbe Presse, die eise le Politik nicht aus Ueberzeugung, sotdern aus dle Li E Sensationsmache betreibt. Das ist dieselbe Presse, Stu, » Begeislerung schildert, wie ‘das Volk“ sih auf der berselh, rauft, wenn jemand einen Zigarrelistumitel hinwtrft. Wenn Rattäige n e „Póobel schreien ird: Köpft, {ießt mit bis wil ‘Dann werden Sie (rets) gerade sagen: Das ist ette] i: ‘timme des Volkes! Die allgemeinen Säße des Kollegen Wir wi o richtig sie waren, helfen „uns“ nicht einen Schritt weiter. egen ie N ivie eine ganz unwissende Staatsanwaltschaftsbehörde in ernst: "een fünstlerischen Werke vorgegangen ist. Ein Bild, Nit fd Di eutendes Werk, wird als unsittlich angeklagt ; das -Ge- ther, weil le Absicht, unsittlihe Empfindungen zu“ érregen, kommt A die Brüste des Weibes gerade in der Mitte des Bildes tiner nft: Diese Ahnungslosigkeit von den Notwendigkeiten Die Könfigfe e en Komposition ist es, die wir fürchten müssen. dru mit N des Buches von Hyan „Die Verführte" im _Widér- Dié dit und Geseß ist ein ganz unglaublicher Skandal. Müssen ein R Abhilfe nôtig, wie auf anderen Gebieten. Wir Ulletdings ist ees Preßgeseß haben, das die materielle Frage regelt ; ls das alte öu sürhtèn, däß ein „neues Préßrecht noch s{lechter wird f; ‘m 7E von nâttonalliberaler Seite empfohlene Anfecht- tändlich eiverordnungen ist éine alte Forderung von uns; de Dare die Konservativen nihts davon wissen. Der iert, wody minister hat die Gewerbegerichte in einer Weise nft ot E e aktive und pafsive Wahlrecht der Bergarbeiter Gewer egerihts fe c Afgehoben wird. Durch das neue Statut tive Wahlrecht s in Dortmund ist wieder das Geseg, betreffend das ht wo ex Wan bes{ränkt worden auf den Ort, wo jemand arbeitet, em Hinweis. Ma Das hat der HLandelsminister gebilligt unter ' daß es niht ausgeschlossen sci, noch shärfere
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Beslimmmungen in dos Statut aufzütehmen. Niemand is es jeiäls cingefallèn, cine solche Bestimmung in das Statut aufzu- nebmen. _ In Preußen weht aber jé¿t ein Wind, ter alle soztal- politi]chen Rechte. der Arbeiter wegfegen möchte. In Preußen ist all: möglih und bei den Magnaten des Ruhrreviers er ret. Was ih über den Fall Hildebraid gésagt habe, halte id aufrecht. Was hat das aber mit dên Rictetn zu tun2 Die Debikte über Klafsenjustiz verläuft immer nach demselben Schêma. Ich kann noch fo botsihtig und reserv'ert sein in meinen Ausdrücken und alles konzedieren, was tie Gerechtigkeit“ erfordert, es hilft nits, die Hérren von rechts nach linfs bis zu Müller-Meintngen protestieren- und dann brthgei dieselben Herren ebentälls Beschwerden über die Richter vor ! Mein _Kampf gegen * Nechtsverdtechung usw. macht mir gewiß keine Freude, es macht einen mürbe, aber ich tue meine Pflicht und werde es noch länge tun. Hat denn der Kollege Dr. Cohn nicht seine Behauptungen durh Material be- wiesen» Wir sind gewissenhafte MensPen, und wenn wir etwas lagen, so haben wir die She vorber geprüft. Wenn das der Fall ist, dann zerrinnen Fhre Vorwürfe gegen uns in nich1s. Auf Einzeltatfachen baut si das Urteil auf und brächten wir sie niht vor, so würde man sagen: es sind allgemeine Behauptungen, dië ichts beweisen. Unféie Angriffe richten sih hauptsächlich geaen dié Staatsanwälte. Es gibt aber eine Menge sehr vorurteilsloser Nichter, die früher Staatsanwälte gewesen sind. Die Theorie, daß niemand aus sélnèr Haut könne, ecklärt doGß ur, abet rechtfertigt nit einen Vorgang. Die Nechté will do, denke ih, au nach \itt- lichem Maßstabe au si handeln. Dann werden Sie mir zugeben mussen, daß das die Fell oder die Haut uns nicht entbintet, Kritik zu üben. Die Zühälter und Geldsrankknackér können doc auch nicht aus ihrér Haut, ja “vielleitht noch s{chwerer als andere. Zch bin überzeugt, und mene ¿Frêlinde mit mir, daß wir uns ernfst- haft bemühen, den Gegner zu verstehen; wir sind weit davon ent- fernt ten Stab zu brechen über solche, die Klassengegner derx Sozial- demökratie* find. In unserem Uttéil über die Klassènjustiz stehen wir nit allein. Auch von kouservativer Seite wird dassélbe Urteil gefällt. Jh erkenne gern an, daß es einé Menge Nichter gibt, die es verstehen, ihre Klassenanshauung auszuschalren. Dasselbe ver- stehen aber aud die Arbeitergewerberichter. Bei einem gebildeten und stuüdierten Mann ift das kein atoßes Verdienst. Es ist aber fedenfalls damit bewiesen, daß NRichtér es können. Gésieht es nicht, so zugt _dies von Unfähigkeit oder s{lechtem- Willen. Vie politischen Prozesse bilden do nur einen kleinen Teil der Prozesse. Abéë in diesen ist die Zahl der Richter, dke ihre Klassenan\chauung zur Geltung bringen, relativ sehr groß. Ich habe {hon früher auf einen Fall aus Breslau hingêwiesen, wo Las Obêrlandesgerichßt sich weigerte, gegen einen Arbeitgeber das Verfahren zu: eröffnen wegen eines Delikts, wegen dessen gegen etnen Arbeiter kurz- vorher vor- gegangen war. Politische Beleidigungéprozesse, über die ih der Abg. Müller-Meiningen bcshwerte, kommen” bet uns alle Tage vor. Sollen wir Fischblut behalten und sagen: Die Justiz meint es gut und s{chôn? Bei der Reichstagswahl- verbreitete der Neichs- veibänd gegèn die Sozialdemokratie ein Fluügblatt in Dessau, das voñ Verleumdungen \troßzte. Das Parteiorgan in Déssau erwiderte darauf, der Neichsvetbanid sei eine déx widérivärtigsten Er- scheinungen. Der Netchzverband erhob Klage wegen Beleidigung, worauf ih Widerklage stellte wegen des Neichsverbandes #lug- blätter, üm zu feben, ob es Reit für alle gäbe. Ich habë mich nicht getäusht. Der Neichsverband drang mit setner Klagé dur, aber die Widerklage wurde abgewiesen, die Neichsverbäandsdirekioten auch in Dessau wurden fceigesprochen. Ich behielt also ret, daß es nicht gleihes Recht für aile gibt. Jn dem cinen Falle wurde ent- schieden, diè Klage sei begründet, weil die Beleidigung {ih gegen bestimmte Personen, die Direktoren des Neichöverbandes in Dessau, rihte, i enem anderen, die Widerklage fei aäbzuweisen, weil die Beleidigung sich nicht gegen bestinnte Personen, [sondern gegen die Sozialdemokratie im allgemeinen richte. Ich erinnere än dén Fall meines Kollegen Levy in Essen. Dieser hatté die Urteile in d-n Strelkprozessen infolge der Galopp]justiz als Klassenjustiz bezeiGnet ünd wär angeklagt wörden. Alle diesé Fälle ivurden von der Verteidigüng angeführt, vont Gericht aber abgelehut, kroßbdem man fi? als wahr unterstellt hatte. Und der Mann, der diese Mißstände gerügt hatte, wurde verurteilt. Die Konservativen finden es ganz rihtig. daß den Soztaldemofräten gegenüber Klassenjüstiz geübt wird. Diese Verquickung von Nechtspflège und Politik, diese Benußung der Justiz zur Unterdrückung politischer Meinungen ist es, die die Richter verwirrt. Ganz unglaublich sind au ‘die Scherereien, die das Oberverwaltungsgeriht infolge des Borge hens dek Polizei gëgen die Vereine hat. Ih habe heute tort einer fehr spaßigen VerhanAlung beigewohnt. Ein bannövers@èr Veteranen- verein war als politi\ch erklärt worden, weil er die althannöver|chén Traditionen in dec Armee pflegt. Nun sind doch gerade diese hatñnövershèn alten Tradiiionen den jeßigen Negiment.rn verliehen worden. Jegt auf einmal sind diese Veteranenvéreine, die dasselbe tun, politisch, und das sollte gerade ausgerednet heute festgestellt werden. Ich war neugierig, wie man sich aus der Sache herausziehen würde. &s waren ktluge“Leute, sie vertaaten. Es wäre do peinlich gewesen, wenn ausgerechnet über diesen Prozeß morgen in der Presse berichtet worden wäre. Die Bureaukrätie kann keine Pftivatinitiative leiden. So erklärte einmal ein Landrat Schröder, als er einen Mann zu1 Rede stellte, der ihn nicht {nell gegrüßt habe, jedermann müsse einen Botgéséßten haben, und da er diesen nicht kenne, so sei er es. Die Schulaufsicht hat das Reichsgericht dafür gerechtfertigt gehalten, wo Ne ‘den staatlichen Unterricht erseßt. Troßdem man in den Fort bildungsschulen feinen Turnunterricht gibt, verbot man diesen in den Ner einen jugendlicher Arbeiter. Das Neichsgericht fiel auch sofort um und änderte seinen ersten Spruch dahin ab, daß es nur darauf ankomme, ob der BVetreffende noch pflege- und s{uübbedürftig it. Und das ift nah der Meinung der Bureaukratie ein jeder. Alle diese Urteile sind aus politischen Gründen ergangen. Jn Nirdorf (Neukölln) bei Uns andern die Stadte so haufig ibre Namen besteht ein Eltérn verein für Jugendspiele. Hier wird die bebördliche Genehmigung vei langt, wenn eine Mutter mit ihrem Kinde spielen will. Herr Aba. Müller-Meiningen, das ist Ihr Bereinsgèseß, das ist die erste Block frucht, die der deutschen Frau in den Schoß gefallen ist. Wenn Sie das durchgemacht hatten, was wir durhgemacht haben, dann wUtden Sie unsere Erbitterung verstehen. Uns ist es gelungen, den arößten Teil der jugendlichen Arbeiter aus den Kneipen fern zu balten. Daran hindert uns weiter die Polizei. Diéses Treiben der Polizei sehen die bürgerlicen Parteien mit vers{ränkten Armen an, zuni Teil wie die Herren rechts, mit heimliher Freude. Da redet man uns von gleichem Recht! Von den Parteien, die wirklich noch Parteien für Wahrheit und Neccht séin wollen, erwarte ih, daß sie abrückeñ von denen, die eine solhe Klassenjustiz verteidigen. Es mak sich ein System der Ungerechtigkeit breit, das au nicht um dèswegen gerechter wird, weil den Nichtern der gute Glaube beiwohnt. Mir ist derjenige licbëï, der in bösem Glauben handelt: es wird immer nur ein Aus nahmefall sein, wenn ein solcher Verbrecher si auf dem Nichterstubl einnistet. (Präsident Dr. Kaempf ruft den Redner wegen dieses Ausdrucks zur Ordnung.) Jch habe meine Ausführungen nicht in ungzülässiger Art verallgemeinert; dafür rufe i den Reichstag zum Zengen an. Auf die in Aussicht stehende Kodifikation seße ih fein Vertrauen. Die Negierung will tatsächlich nit, daß man ibr die Nosinen aus dem Kuchen nimmt: das ift das Motiv für ibre Weige rung, einige Matetien vorweg zu nehnten. Dex Borent\wourf enthält sehr bedëutende Fortschritte, die möchtén win babén, aber er entbält auch die s{limmsten reaktionären Bestimmungen, und unt dieser willen will die Negierung nicht. Es soll wieder so gemacht werden wie beim Meichsvbereinsaëseß. Mit diesen Rosinen soll den Herren ein Kuchen muindgerecht gêmacht werden, von dem jedem atiständigen Mens{éên ubel witd. "Der Staatssekrètär hät ja den Entwurf nicht gemacht, ich hbffe, daß er ihn aud nicht wird Zü vertreten brauen. Dem Zustiz wesen als Ganzes genommen können wir nichts anderes als: das tiéfste BVißtrallen ênlyenbringèn.
Präsident Dr. Kaempf: Sie baben im Eingäng Ihrêr Mède gejagt: „Solange die Reichsanwaltschaft das nicht gefühnt hat, fo
lauge sie’ sich zum Instrument einer politischen Gehässigkeit und Ehr- abfchucidêèrei mächt, so lange mag sie sich weiter Brot voi denen er- bitten welchè ihr jene- Winke gëgeben haben.“ Diese Aeußerungen ubeschreiten die sachliche Kritif so weit und sind so verleßend für einë Jteldstehötde, daß ich Sie zur Drdnun g rufe.
Abg. Bell (Zêntr.): Dié Beiätung des Justizetats findet unverdiéntermaßeñ in der Oeffentlichkeit nit das Interéfsè, das iz in holleni Máße vérdient. Die Frage des seten N ihzanwalts tit von dèm Abg: Shiffer in einer das Zentrum der Aktionég meinschaft mit dên Soziäldéimokraken verdäthtigenden Weise behandelt worden. Der Abg. Müller-Meiningen nmeiite, tas Zetitrum lafse s1Ÿ dabet von Verärzerung leiten, und dêr Abg. Heine meinte gar, das Zentrum gehë béi séiier äblehnenden Haltung nur aus Animosikät gegen ‘den Staätsseketär Lisco vor. Was dec Nbz. Schiffer andeutete, tain tch ur áls müßtge Erfindung überhigt-r Iournailsten bezeichnen. Weder im kleinen noch ini größen werden wix 1in cine gemeinsame Aktion mit dên Söjziäldemokcaten eintreten; den Gefallen tun wit tenen tit, die sih nah einer Neubildung des Blocks s-hnen Aub über ven Vorwurf der Animosität 1 Dr. Liéco sind wir erhaben. Wenn ‘yöón’ ciner Vetstuimu"g die Nete gewesen ist, fo leugnen wir nit, däß bei uns éine fehr starke Verst m#ñung vorbanden 1st, aber mant unters{äßt das Maß unierer Mißstimmung sebr, wenn man anntitñit, däß wir sie durch Ablehnung eines Néichsanwaltsamts zum Ausdxuck bringen. Unsere Mißstimmithg rictet sich ntcht gëgen hen Staääksfekretär, \föndern gegen den Jetsfañzlér, und cs wird Y dennachst êïne Stelle finden, darüber weiter zu [prèéhen. Eiúè Ver- stüilüung Uegt viélinëhr bei der Soziäldemokiatie vor. Der Fail Liebkaechr_ hat die fozialdemokrätishe Fraktion verantaßt, gegen ben stehn Neihéanwalt zu stimmen. Wix lassen úüns lédiglichß von sahlihen Erwägungen leiten. Ih vêrwbeise auf die Verhaûblüngen der Kommission und auf den Staatssekcetär, der dätauf hinwies, daß einé große Zahl von Strafsachen dein Reichsgericht ents zbgen: seien. Darum haben wtr den scch{sten Neichsanwalt für über- flüssig. gehalten. Wir haben stets neué Stellen bewilligt, - wenn thre sahlihe Notwendigkeit erwiesen war. Der Abg. Müller-Meiñindem hat auch die Frage der Leichenverbrennung erörtert. Jn dieser Frage trennen fich ja die Weltanslhauungen. Wir dürfen für uns das Recht in Auspruch nehmen, daß wir auch unsere Weltanshauung zum Siege bringen wollen. Die scharfen Angriffe des Abg. Müller- Meiningen gegen den bayerischen Episkopat müfssên wir entschièden zurückweisen. Ih muß es ablehrcn, mi mit dem Abg. Müller Meiningen in dieser Frage auseinanderzusezen. Mit billigen Scherzen würdigt man eine fo ernste Frage nit. Was das Verhältnis der Presse zur Justiz betrifft, so habe ih schon den Fall Sternicel im Abgeordnetenhause behandelt und dem Bedauern NLusdruck gegqzben, daß eine gewisse Presse cs sich immer noch nicht versagen könne, äus Sen- sationslust heraus derartige Berichte in die Ocffentli§hkeit zu 'bringen. Justizrat Sello hat sh in einer Schrift mit den Sensations- berichten eingehend beschäftigt und einen fehr bemerkens8- werten Fall vorgeführt, der die Spekülation auf dié Sen- sationslüsteriheit aufdeckt. Jn etner anderen Schrift weist - ex auf die Sensations\sucht der Presse hin und zeigt, daß ¿s sich um eine Volkskrankheit handelt. Die Presse sollte selbst geeignete Vorkehrungen treffen, um diesem Sensations wesen zu steuern. Die Kinos in - der jeßigen Gestalt find ein wirklihes Unglück, hat der Erste Staatsanwalt in Cfsen gesagt, sle ‘reizen in der Tat zu Verbrechen, zu Morden usw. an, wie ih kürzli bei dem Morde eines jungen Menschen in Cssen er- ibiejen hat. Der Staatssekretär , sollte die Sade im Auge behalten. Was die Bekämpfung des Schmußes in Wort und Bild betrifft, so stellt ih der Nichter ein Armutszeugnis aus, der nicht zu éntscheiden wagt, ob eine Schrift oder ein Bildwerk unzüchtig ist oder iticht. Es wäre bedauerliß, wénn in einem gésitteten Staate nicht einmal der Richter über das gesunde Volfzeempfinden Uürteilen fönnte. In bezug auf das Zipilrecht halie ih es für wichtig, das Erb- baurecht geseßlih zu regeln, ob durch eine Nov-lle zum B, G-B. oder durch ein besonderes Gese, ist nebensählich. Die
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Kritifinalpolizei ist in verschiedênen Punkten reformbedürfttg : die deutsche Kriminalpolizei muß einheitlich organifiert und zentralisiert werdén, das MNeich sollte vorgehen und sid mit den Bundés staaten verständigen. Die Verfolgung eines Verbrechers darf an der Zuständigkeit elner Polizeib hörde niht scheitern. Noch notwendiger ijt ein wirksameter Schuß derx per}önlichen - Ebre. Biellêicht wäre es richtig, neben einex Reform der strafgeseßz lichen Bestimmungen auch einè Reform des Zivilrehts zu diesem Zwecke vorzunehmen. Mancher Besleïidigte . hat weniger ein Interesse an dex Bestrafung des Beleidigers, als an dek cTest- stellung dec Tatsache. Es könnte in das B. G.-B. eine Bestim- mung wegen Anschwärzung ausgenommen werden mit dem Anspruch auf Schadenex]aß. Der Nesolutton zum Schuß gegen gefähr- lihe Geistesfränfe stimmen wie zu. Es fragt {ich, ob die Schußzbedürftigkeit auch auf ole Menschen ausgedehnt werden kann, die zwar nicht geisteskrant, aber gemeingefährlich find, gegen Men}chen, dié einem verbrecerishen, nathèntlih sexuellen Triebe richt widerstehen fönnen. Solche Menschen dürfen doch nit auf die Menschheit losgelassen werden können. Das Publikum muß gegen folche gechüßt werden. Jn bezug auf die Justizorganisation möchte ich ¿s als bedauérlihß bejeidnen, daß die Itstizverwaltüng unsolide Elemente zwak vom Nichterstand und der Staa sanmalt|{haft zurückweist, aber für den Anwaltstand für gesund hält. Dagegen müssen wir Anwalte ents{Gtèdecn Werwahrung einlegen. Dringend notwendig ist, daß die Justizverwaltung den Anwaltsstand“ gegen un berechtigte Angtkiffe s{hüßt, ah tin Anwaltsstande sind unfölide Elemente, aber aus einzelnen Fällen sollte man nit Schlüsse ziehen auúüf die Allgemeinheit. Hât doch i deutsher Professor ih nich elei U T CP lieber, daß seia Svhn ein Verbrecher : als cin Auwalt! gegen müssen wir entschiedensten | éinlêégrën. K fichtlih des Niterstandes hat ih de Heiné dagegen v wahrt, den Nichtern Beugung des Ne vöorzuwerfeli: Aber hat es in fétnec pikanten und geshickten Weise vèrstandên, es so darzustellen, als ob bei uns doch eine Klassénjusttz geübt werde. Es ift éin gefährlihes Spiel, immer von Klassenjustiz zu sprechen. UÜngerechte Urteilé werden au im Zukunftéstäaate vörkommen. Den Vorschlägen, die Ausbildung unserer Juristeit dem Rethe in bie Hand zu gèbén, können wir nicht beitreten. Aber eine Verständigung unter den Einzelstäätên wäre erwünscht. :
Das Haus vertagt sich.
Schluß 7 Uhr. Nächste Sißung Mittwoch 1 Uhr; Wahlrechtsanträge der Sozialdemokraten und Petitionen.
4Preuszischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 130. Sißung vom 11. Februar 1913, Vormittags 10 Uhr. (Bericht von „Wolffs Telegraphishem Bureau“.)
Ueber den Beginn der Sigung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtêt worden.
Das Haus sek die zweite Beräkung des Etats der Bauverwaltung, und zwar zunächst die Diskussion über die dauernden Ausgaben von 15 300 000 6 (615200 6 mehr als im Vorjahr) für Unterhaáltung der Binnenhäfen und Binnengewässexr einschließlich mit ihnen in un- mittelbarer Vérbindung stehender Strecken von Kanälen und kanalifierten Flüssen, der Leinpfade und Wässérleiküngett, vön Fähren und Btlickert über \{i}bare (Géwüisser, Requiliérting von Slrömen und Bezeichnung des Fahrwassers in denselben
usw. fort.