1913 / 40 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Feb 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Der physikalish-mathematishen Klasse der Akademie stand zum 26. Januar d I. aus der Dr. Carl Güttler-Stiftung ein Be- trag von 2300 4 zur Verfügung; sie hat beschlofsen, diese Summe pOR Privatdozenten Dr. Alfred Merz in Berlin als Unter-

üßung bet wifsenshaftlihen Untersuhungen im Atlantishen Ozean zuzuwenden.

Die nächste Zuerteilung aus der Dr. Carl Güttler-Stiftung findet am 26. Januar 1914 statt. Es stehen 1700 4 zur Verfügung, und zwar diesmal der philosophisch-historishen Klasse. Der Betrag kann in einer oder mehreren Raten vergeben werden. Die Zuerteilungen eriälgen nah § 2 des Statuts der Stiftung zur Förderung wissen- \chaftliher Zwecke, und zwar insbesondere als Gewährung von Bei- trägen zu wissenshaftlihen Reisen, zu Natur- und Kunststudien, zu Aedtuforiungen, zur Drucklegung größerer wissenschaftliher Werke, zur Herausgabe unedierter Quellen und ähnlißem. Bewerbungen müssen bis zum 25. Oktober d. J. im Bureau der Akademte, Berlin W. 35, Potsdamerstr. 120, eingeretcht werden.

Im Institut für Meereskunde (Georgenstraße 34—36) spricht am 18. d. M. der Prof. G. Braun-Basel über Zeitbestim- mung durch Meeresablagerungen, am 21. d. M. der Fregatten- kTapitän z. D. Ferber-Berlin über die Reise der deutschen Segel- fregatte „Arcona“ nah Kerguelen und um die Welt. Die Vorträge werden, sowett mögli, durch Lichtbilder erläutert; sie beginnen um 8 Uhr Abends. Eintrittskarten zu 025 Æ sind an den Vortrags- abenden von 6 Uhr an in der Geschäftsstelle (Georgenstraße 34—36)

zu baben.

Wie dem „W. T. B.* aus Christchurch (Neu Seeland) ge- meldet wird, hat die „Terra Nova" alle schriftlichen Aufzeich- nungen der Scottshen Expedition eingebraht ein\{lteß- Ti der Privattagebücher, die den Hinterbliebenen der Ver- unglüdckten ausgeliefert werden. Kapitän Scott hat sein Tagebuch bis zum 24. März geführt. Man hätte auch die Leichen zurück- bringen können, aber die Rettunasexpedition beschloß einstimmig, sie in ihrem Schneegrab zurüczulassen. Leutnant Evans, der jeßt die Expedition kommandiert, lehnt es ab, fich über das tragische Ende Scotts zu äußern und hat au den übrigen Mitgliedern VeDer Expedition Schweigen auferlegt. Die Motorschlitten haben häufig verjagt, sodaß die Expedition eigentlich froh war, als der leßte unbrauchbar geworden war. Leutnant Evans wvird Kapitän Scotts Darstellung der Expedition vollenden, die dann in Buchform veröffentliht wird. Alle Mann an Bord der „Terra Nova* sind wohlauf und man sieht ihnen die An- strengungen und Entbehrungen nicht an, die sie durhgemacht haben. Die Strecke, die Kapitän Scott zurückgelegt hat, beträgt 1842 englische Meilen. Scott hatte am 10. März am Hut Point zurück sein wollen. Auf die Frage nach den Vorräten an Hetzmaterial in dem Depot erklärte Leutnant Evans, Kapitän Scott habe Vorräte für einen Monat nah dem mutmaßlihen Datum seiner Rückkehr gehabt.

Land- und Forftwirtschaft.

41. Plenarversammlung des Deutschen Landwirt- schafts rats.

In der gestrigen, dritten Sißung, welher der Minister für Land- wirtshast, Domänen und Forsten Dr. Freiherr von Schorlemer beiwohnte, verhandelte der Landwirtschaftsrat zunächst über die Organisation der deutshen Fleischversorgung. Als Referenten sprachen hierüber von Stockhausen-Berlin und Oberbürger- meister von Wagner-Ulm. Nach längerer Diskussion, an der ih au ein Vertreter des bayerischen Ministeriums des Innern beteiligte, wurde der folgende gemeinsame Antrag der Referenten einstimmig anzenommen :

el) Die Bildung und gegebenenfalls der Ausbau von Vieh- erzeugungs- und Viehverwertungsgenofsenshaften ist zu empfehlen.

Theater.

Königliche Schauspiele. Sonn- abend: Opernhaus. 44. Abonnementsvor- ftellung. Dienst- und Freipläße sind aufgehoben. Die Hugenotten. Große Oper in fünf Akten von Giacomo 2 Meyerbeer. Tert nach dem Französischen | Dtraße. des Gugène Scribe, überseßt von Ignaz | Brand. Drama Castelli. Musikalishe Leitung: Herr | Henrik Ibsen. Kapellmeister Ble. Regie: Herr Regisseur Bachmann. Ballett : Herr Ballettmeister Graeb. Chöre: Herr Profeffor Nüdel. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 45. Abonnementsvor- stellung. Dienst- und Freiplätze sind auf- gehoben. der ciserucn Sand. Shauspiel in 5 Aufzügen von Goethe. Negie: Herr Regisseur Keßler. Anfang 7 Uhr.

nntag: Opernhaus. 45. Abonnements- vorstellung. Im vierten Rang sind die Dienft- und Freipläze fowie die Reservate aufgehoben. Kerkyra (Korfu). Ein Fest- spiel. Zwei Bilder aus Vergangenheit und

Montag zauber.

Montag: Brand.

ndlung gehörende Musik unter teilroeiser

nußung vorhandener Originalmelodien von Joseph Schlar. Anfang 7ck Uhr.

Schauspielhaus. 46. Abonnementsvor- stellung. Dienst- und Freipläte sind auf-

ehoben. Der Austauschleutuant. Militärswank in drei Aufzügen von Richard Wilde und C. G. von Negelein. Anfang 8 Uhr.

rote.

Deutsches Theater. Sonnabend, Abends 73 Uhr: Der blaue Vogel.

Sonntag : Der lebende Leichnam.

Montag: Der lebende Leichnam.

Kammerspiele.

Sonnabend, Abends 8 Uhr: Schöne Frauen.

Sonntag und Montag: Frauen.

Aufführungen im „Zirkus Schumann“: Mittwoch, den 26. Fete: König Oedipus. ‘Mittwoch, den 5. März: Jedermaun.

Generalsedcke. Montag und Generalsedcke.

Der Kompagnon.

Konzert. Abends:

j 8 Vhr: Uriel Acosta. Berliner Theater. Sonnabend, Nach- b f mittags 34 Uhr: Philotas. Hierauf:

Der zerbrochene Krug. A

8 Uhr: Fismzauber. Sesang und Tanz in 4 Akten von Rudolf Bernauer und Rudolph Schanzer.

Sonntag,

in §0 Stunden.

2) Diese Organisationen sind dadur zu ergänzen, daß an den A spläßen für Schlachtvieh Stellen ge hafen werden, welhe den Verkauf des Viehes der ihnen angeshlo}senen Genoffen- schaften und Einzelperfonen an die Schlächter übernehmen.

3) Zur Sicherstellung einer gleihmäßigen Verscrgung der Be- völkerung mit Fleis, fowie zur Gewinnung einer gew} n Stetigkeit der Vieh- und Fleishpreise sind außerdem feste, langfristige Lieferungs- verträge anzustreben, durch welhe ein angemessener Prozentsaß der Gesamtjahress{chlachtungen von den Produzenten zu mittleren Peeisen

zur Vos ung gestellt wird. 4) Als Abnehmer der Genossenschaften kommen vor allem volk-

reiche Gemeinwesen in Betracht, deren Bewohner unter einer Fleisch- teuerung am meisten zu leiden haben. i:

5) Gegen das Risiko stärkeren Sinkens der A reie während der Vertragsdauer können fich die Vieh- oder Flei|habnehmer durch Ansammlung von Rücklagen in Zetten hoher Konjunktur sichern.

9 Der Vertrieb des von den Kommunen bezogenen Viehes oder Fleisches soll, wenn immer möglich, durch das ansässige Fleischer- gewerbe erfolgen, für das gleichfalls eine genossenshaftlihe Organi- jation zu genanntem Zwecke angezeigt erscheint. Î

Durch ein folhes Verfahren werden die Fleisher niht nur keinen wirtshaftlichen Nachteil erleiden, vielmehr würden sie aus demselben ganz erhebliche Vermögensvorteile ziehen. :

7) Eine Schädigung des mit den Genossenschaften gleihberehtigten Handels ist um \o weniger zu befürchten, als es fich zunächst nur um eine Mehrproduktion von Vieh gegen bisher bandelt und im übrigen Us mit thm eine Geschäftsverbtndung der Abnehmer fih entwideln wird.“

Im weiteren Verlaufe der Sißzung beschäftigte sich der Land-

wirtschaftsrat mit der wirtschaftlihen und sozialen Hebung der Landarbeiter, worüber Landrat von Batocki-Bledau und Reichsrat Freiherr von Thüngen-Thüngen referierten. Einem Antrag des Seen Berichterstatters gemäß faßte er einstimmig eine Resolution, die folgendes besagt : Í : „Der Deutsche Landwirtschaftsrat hält die wirtschaftlihe und soziale Hebung der Landarbeiter für eine der wichtigsten Aufgaben der landwirtschaftlihen Vertretungen und empfiehlt, dieselbe auf jede Weise zu fördern, um einen ausreichenden seßhaften Landarbeiterstand, wo er verloren gegangen ist, wteder heranzuziehen. Dies um so mehr, als in der ständigen Zunahme der ausländischen Arbeiter in Industrie und Landwirtschaft bet gleichzeitig steigender Landflucht eine ernste Gefahr für die gesamte Volkswirtshaft und die Volksernährung, namentlih im Kriegsfall, erblickt werden muß und eine mißbräuchliche Ausdehnung der Freizügigkeit auf jugendlihe Arbeitskräfte vielfach Platz gegriffen hat.“

Zum Schluß wurde über die Verhandlungen des Ausschusses für Handelsgebräuche berihtet, und zwar referterte Domänenrat Rettich-Nostock über den Schlußschein für den Handel mit Chilisalpeter und über die Gebräuche für den Handel mit Zuckerrübensamen, Pro- fessor Dr. Dade-Berlin über den Schlußschein für den Handel mit Norgesalpeter.

Handel und Gewerbe.

Jn der heutigen Sißung des Zentralaus\chusses der Reichsbank führte der Vorsißende, Präsident des Reichsbank- direktoriums Havenstein bei Besprehung der Lage der Bank aus, daß zu einer Aenderung des Diskontsaßes zurzeit keine Veranlassung vorliege. Demnächst trug er den Verwaltungs- beriht für 1912 mit der Bilanz und der Gewinn- berechnung vor. Das von den Deputierten nah Prüfung der Bilanz auf Grund der Bücher entworfene Gutachten wurde von den Mitgliedern des Zentralaus\chufßes vollzogen und dem Reichsbankdirektorium überreicht. Endlih wurden noch einige Gattungen von Schuldverschreibungen zur Beleihung im Lombardverkehr der Reichsbank zugelassen.

(Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe“ \. i. d. Zweiten Beilage.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Große Rofinen. Abends: Filmzauber. und folgende Tage:

Theater in der Königgrüßer Sonnabend, Abends 74 Uhr : in fünf Akten von

Sonntag: Die fünf Fraukfurter.

Lessingtheater. Sonnabend, Abends

i i it | 8 Uhr: Das Prinzip. Lustspiel in drei DEh bon VerlicBlugen mit Akten von Hermann Bahr. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Rosen- moutag. Abends: Rose Bernd. Montag: Die Weber.

Deutsches Schauspielhaus. (Direk- L Q : tion: Adolf Lan. NW. 7, Friedrih- Gegenwart von Ioseph Lauff. Die zur straße 104—104 a.) Sonnabend, Abends s Uhr: Der gute Ruf. Schausptel in vier Akten von Hermann Sudermann.

Sonntag: Der gute Ruf.

Montag: Der Kampf ums Rosen-

Komödienhaus. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Die Generalsecke. drei Akten von Richard Skowronnek.

Sonntag, Nachmittags 3 Ubr: rote Leutnant. Abends 8 Uhr: Die | G.

folgende Tage:

Schillertheater. O. (Wallner- theater.) Sonnabend, Abends 8 Uhr : s E Lustspiel Akten von Adolf L’Arronge. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: olfeukratzer. Montag: Uriel Acosta.

Charlottenburg. Sonnabend, Abends

fünf Aufzügen von Karl Gußkow. Nachmittags bends | Jüdin von Toledo. Abends: Die Sroße Posse mit | Reise durch Berlin iu §0 Stunden. Montag: Die Neise durch Berliu

Deutsches Opernhaus. (Char- lottenburg, Bismarck - Straße 34—37. Direktion : Georg Hartmann.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Der Waffeuschmied. drei Akten Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Fidelio. | P. Veber. Abends: Eugen Onegin. (Xenia Dorliac als Gast.)

Montag: Fidelio.

Film- 8 Uhr:

Montis Operettentheater.(Früher: Neues Theater.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Der liebe Augustin. Operette in drei Akten von Leo Fall.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der fidele Bauer. Abends: Der liebe Augustin.

Montag und folgende Tage: Der liebe Augustin.

Theater des Westens. (Station: Soloa ider Garten. Kantstraße 12.)

onnabend, Abends 8 Uhr: Die beiden Husaren. Operette in drei Akten von Léon Jefsel.

Sonntag, Nachmittags 3} Uhr: Der Fraueufresser. Abends: Die beiden Husaren. Di

e

Montag und folgende Tage:

Residenztheater. Sonnabend, Abends Die (Madame la Présidente.) Schwank in von M. Hennequin und

Sonntag, Nahmittags 3 Uhr: Schlafwagenkontrolleur. Die Frau Präfideutin.

Montag und folgende Tage: Frau Präsfidentin.

Thaliatheater. (Direktion: Kren und Schönfeld.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Puppchen. Posse mit Gesang und Tanz in drei Akten von Curt Kraay und Jean Kren. Gesangsterte von Alfred Schönfeld. Musik von Jean Gilbert.

Sonntag und folgende Tage: Puppchen. | 77

Trianontheater. (Georgenstr., nahe Bahnhof Friedrichstr.) Sonnabend, Abends 8 Uhr: Wenn Frauen reisen. spiel in vier Akten von Mouezy - Eon und Nancey.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Der | E selige Toupinel. Abends: Wenn h : —— Frauen reisen.

Montag und folgende Tage: Wenn

Frauen reisen.

Theater und Musik,

Im Königlihen Opernhause findet morgen, S eine Wiederholung der „Hugenotten“ unter der musikalischen Be des Kapellmeisters Blech statt. Die Damen Kurt, Alfermgn® Andrejewa-Skilondz sind mit den Herren Jadlowker, Knüpfer, Hoff: mann und Bronsgeest in den Hauptrollen bes{äftigt.

Im Königlihen Schauspielhause wird morgen Goethes, „Göß von Berlichingen“ in Plgamver Beseßung gege en: Kaiser Maximilian: Herr Müblhofer : ög: Herr Kraußneck; é Frau Buße; Marte: Fräulein von anes Weislingen: Herx Sommerstorf; Adelheid: Frau Poppe; elbißg: Herr Pohl: Siingen: Herr Zimmerer; Lerse: Herr Mannstädt ; Franz: Herr Geisendörfer; Georg: Fräulein Thimig; Wanzenau: Herr Bollwer. Die Vorstellung beginnt um 7 Uhr.

Mannigfaltiges. Berlin, 14. Februar 1913.

Die Stadtverordneten nahmen in ihrer gestrigen Sitzung zunächst den Bericht des vorberatenden Ausschusses über die Vorlaze, betreffend die Bewilligung eines Ruhegeldes an die an hiesigen, nicht als höhere Lehranstalten anerkannten Privatmädchenschulen voll; beschäftigten Lehrerinnen entgegen und regelten die Frage nach den Vorschlägen des Ausschusses. Ferner stimmte die Versammlun einer Magistratsvorlage zu, die ihr zur Genehmigung einen Vergleich unterbreitete, durch den ein zwischen der Stadtgemeinde Berlin und der St. Hedwigs-Kirhengemeinde s{chwebender Rechtsstreit über die ehemalige St. Hedwigs - Pfarrschule beendet werden soll, Eine längere Aussprache knüpfte sich an eine vom Magistrat zux Kenntnis gebrahte Petition, die er an die beiden Häuser des Landtags gerichtet hat, und die sich auf die Für- sorge für die gemeingefährlihen Geisteskranken, Idioten und Gpileptiker bezieht. Die Petition erörtert ausführlich die Mißstände des Jrrenwesens, die hervorgerufen find durch die Unterbringung verbrecherisher Kranker, dur die über das notwendige Maß hîinausgehende Jnanspruchnahme der Anstalten \eitens der

olizet und den Mangel einer rechtlichen Grundlage für die \ädtishe Se epfliht in solhen Fällen. Die Versammlung lehnte {ließli einen Antrag auf Ausshußberatung ab und nahm von der Petition Kenntnis. Auf die öffentliche folgte eine geheime Sitzung.

Karlsruhe, 13. Februar. (W. T. B.) Aus Anlaß ihres. heutigen fünfundzwanzigjährigen Bestehens hielt die hiesige Abteilung der Deutschen Kolontalgesellshaft eine Fefst- sißung mit anschließendem Festmahl in dem großen Museums- saale ab. Der Präsident der Deutshen Kolonialgesellschaft Seine Hohett der Herzog Iobann Albrewt_ ¡u Mecklenburg nahm mit Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog an der Festsizung teil. Der Präsident Dr. von Oechelhäuser als Vorsigender der Abteilung Karlsruhe eröffnete das Fest mit einer Ansprache, in der er einen geschichtlichen Nückblick auf die verflossenen 25 Jahre gab und die er mit einem Hoh auf Seine Majestät den Kaiser loß, Nach einer Ansprache Seiner Hoheit des Herzogs Johann Albrecht hielt der Geheime Nat

rofessor Dr. Paasche einen Vortrag über „Deutsche Kultur in

stafien“. O

Tiflis, 13. Februar. (W. T. B.) Bei den Nachfors{chungen wegen eines im September 1912 verübten Postüberfalls entdeckte die Poltzei gestern in einem Hause in der Gribojedowstraße eine Niederlage fertiger Bomben und eine Menge Sprengstoff, 24 Personen wurden verhaftet. Diese Entdeckung hat, wie die Polizet feststellte, die Ausführung von bereits geplanten Üeberfällen auf ein Postamt und einige Banken verhindert.

Fortseßung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der B Ersten und Zweiten Beilage.)

Harmoniumsaal. Sonnab., Abend 8 Uhr: Beethoven. Abend des Brüffeler Streichquartetts.

PBirkus Schumann. Sonnabend, Abends 74 Uhr: Grande Soirée high Life. Vorzügliches Programm. Die | J Zum Schluß: Der unfichtbare | Menfch! Vier Bilder aus Indien. Sonntag, Nachmittags 34 Uhr und Abends 7x Uhr: ©® große Galavor- stellungen. In beiden Vorstellungen: das große Spezialitätenprogramm. Nachmittags und Abends: Zum Schluß: Deer unfichtbare Mensch.

Birkus Busch. Sonnabend, Abend# Uhr: Große Galavorstellung. Zum Sæ&luß: Die große Prunl- pantomime: „Sevilla“‘. Sonntag, Nachmittags 34 Uhr und Abends 73 Uhr: S große Vorstellungen. Nacmitiggs: eUnter Gorillas“. Abends: Die große Prunkpantomim! ¿„Sevilla“‘.

Frau Präfideutin.

Der Abends:

Lust-

Familiennachrichten.

Verlobt: Dominika Fretin von Giller mit Hrn. Gerichtsassessor Günthe

beiden Husaren.

Theater am Nollendorfplaß. Sonnabend, Nachmittags 34 Uhr: Emilia Galotti. Trauerspiel in fünf Aufzügen von E. Lessing. Abends 8 Uhr: Die Studentengräfin. Operette in drei Auf- ¿ügen. Mußfik von Leo Fall.

Sonntag, Nachmittags3{ Uhr: Orpheus in der Unterwelt. Abends: Die Studentengräfin.

Montag und folgende Tage: Die Studenteugräfin.

Lustspiel in

Der 8 Uhr:

Die

in vier

Lustspielhaus. (Friedrichstraße 236.) Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Erste Schüleraufführung der Neuen Opernschule von Marimilian Morris und Mary Hahn: Der Varbier vou Sevilla (1. Ak). Carmen (2. Aft). Abends 8} Uhr: Majolika. Schwank in drei Akten von Leo Walther Stein und Ludwig Heller.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: 2x2 = 5, Abends: Majolika.

Montag und folgende Tage: Majolika.

Das

grammen,

Trauerspiel in

3 Uhr: Die

Konzerte.

Singakademie. Sonnabend, Abends 2. Beethoven-Abend von Professor Heinrich Lutter und Professor ZBaldemar Meyer.

Saal Bechstein. Sonnabend, Abends 74 Uhr: Populärer Liederabend von Arthur vau Ewecyk. Max Laurischkus.

Beethoven-Baal. Sonnab., Abends 8 Uhr: Die Entwicklung des Klavier- kouzerts vou Joh. Seb. Bach bis zur Gegeuwart, dargestellt in 6 Pro- von Offip Gabrilowitsch mit dem Philharmonischen Orchestex ( unter Lettung von Leouid Kreuzer. in 4, Ubend.

Blüthner-Saal. Sonnabend, Abends 8 Uhr: Konzert von Kallista Kunduris (Klavier) mit dem Blüithner-Orchester. Dirigent: Edmuud von Strauß.

Scholz (Schwerin i. M., z. Zt. Berlin Lichterfelde—Schmiedeberg i. R., z- 3! Stettin). Frl. Margot Wien mi Hrn. Pouimann Friß Lange (Hohen- felde bei Lalendorf i. M.—Koblenz). Frl. Annemarie Hoffmann mit H! Heinrih von Sydow (Berlin—Kalzig)- Verehelicht: Hr. Hauptmann Etiere Berritet von Thauvenay mit F! Martha von Witiken (Coburg). x Gestorben: Verw. Fr. Generalmal® Anna CEiswaldt, geb. d'Heureut B Verw. Fr. Kommerzien Toni Siebert, geb. Haffner (Schlo Thamm, Kr. Glogau).

Am Klavier:

Verantwortlicher Redakteur: J. V.: Weber in Berlin.

Verlag der Expedition (Heidrich) Berlin.

F Druck der Norddeutschen Buchdruckerct 11 Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32

Neun Beilagen

: j (cinschließlih Börsenbeilage und, Wart zeihenbeilage Nr. 13A u. 13B)-

Amiliches.

Königreich Preußen,

N Konzessionsurkunde,

betreffend den Bau und Betrieb einer v [[\puri

Nebeneisenbahnstrecke von Priebus nen O

berg (Kreis Sagan) durch die Lausißer Eisenbahn- gesellschaft. i

von Gottes Gnaden, König von

Wir Wilhelm,

Preußen 2c.: | Nachdem die Lausißer Eisenbahngesellshaft in Sommer- feld, Regierungsbezirk exrankfurt (Oder), darauf angetragen hat, ihr die Ausdehnung ih es Unternehmens auf den Bau und Betrieb einer vollspurigen Nebeneisenbahnstrecke von Priebus

nah Lichtenberg (Kreis Sagan) zu gestatten, wollen Wir der

Gesellschaft zum Bau und Betriebe dieser Bahnstrecke Unsere landesherrliche Genehmigung fowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigentums nah Maßgabe der geseßlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch erteilen. : ;

L Die neue Bahnstrecke bildet einen wesentlichen tei Gesamtunternehmens der Lausiger Gisenbabncetelan ft E heitlih mit den bereits bestehenden Nebeneisenbahnstrecken der- Gesell- schaft zu betreiben. Die für diese geltenden gesellschaftsvertraglihen und lonzessionsmäßiagen Bestimmungen, insbesondere dte in den Konzessions- urkunden bom 29 April 1896, betreffend den Bau und Betrteb von voll- spurigen Nebeneisenbahnen von Muskau über Teupligz nah Sommerfeld und hon Haufha nach Grelwaldau, nebst Ergänzun.surkunde dazu vom 29. Oktober 1898, vom 11. Sebruar 1901, betreffend den Erwerb und Betrieb der Eisenbahn von Vansdorf na Priebus dur die Lausitzer Gisenbahngefellschaft, und in den Urkunden vom 14. November 1904 und 12 März 1912, betreffend die Erhöhung des Grundkapitals der na Ae llschaft, sollen, soweit sie nit dur diese unde eQûúdert werden f if j An- tuna r n, au auf die neue Eisenbahnstrete An- TI.

Das zur plan- und anshlags8mäßigen Vollendung und Ausrüstun der neuen Bahnstrecke erforderliche Anlagekapital, Ta im e der Aftienbegebung beschafft werden soll, wird auf den Betrag von 200 C00 6 festgeseßt. Demnach erhöht si das dur die Urkunde bom 12, März 1912 auf 5 400 000 4 festgeseßte Grundkapital der Gesellschaft auf den Gesammtbetrag von 5 700 000 6.

E Die Eisenkahnstrecke von Priebus nach Lichtenberg (Kreis Sagan muß selbständig in die Anschlußbabnhöfe eingeführt D i Es ausgerüstet werden, daß die Ueberführung von Personenzügen mit

110 Achsen mittels s{werer Lokomotiven in einstündiger Aufeinander- folge nah beiden Nichtungen möglich ist.

IV-

_Die Vollendung und Inbetriebnahme der neuen Eisenbahnstrecke S binnen 14 Jahren nah Erteilung dieser Konzession ‘Toigen.

__ Sollte nah dem Ermessen des Mtnisters der öffentliden Arbeiten diese Baufrist ohne Verschulden der Gesell\chaît, bela wegen unvorhergesehene: Schwierigkeiten beim Grunderwerb, nicht eingehalten werden können, so ist der Minister ermächtigt, die Baufrift angemessen zu verlängern.

v

“Der Artikel 11 der Konzessionsurkunde vom 11. Februar 1901 erhält folgende Fassung: eGür den Bau und Betrieb der Bahnen sind die für Neben- elsénbahnen geltenden Bestimmungen der Etsenbabn Bau- und Betriebs- oronung vcm 4. November 1904 (Reichsgeseßbl. S 987) sowie die dazu erg berden ergänzenden urd abändernden Bestimmungen (vergl. B der Cisenbahn-Bau- und Betriebs8ordnung) maßgebend. : Die Bahnen oder einzelne Teile davon können mit Genehmigung des Ministers der offentlichen Arbeiten außer mit Dampfkraft auch mit einer anderen Kraft betrieben werden.

Die Spurweite der Bahnen soll 1,435 m betragen.“

An die Stelle des Artikels IX der Konzessionsurkunde vom 29. April 1896 und des Artikels 111 der Konzessionsurkunde vom El Feb uar 1901 treten folgende Beslimmungen :

„Für den Betrieb des Gesamtunternehmens insbesondere treten

Rebin Hemden: : ) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt dur die staatliche Aufsichtebehörde. Der O foll e nicht verpflichtet sein, zur Vermittlung des Perfonenverkehrs mehr als zwet, der zweiten und dritten Wagenklasse der Staatseisenbahnen ent- sprechende Wagenklassen in die Züge einzustellen. Auch foll der Unter- nehmer vorerst nicht angehalten werden können, mehr als täglich drei der Fersonenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Nach Ablauf eines rünfjährigen Zeitraums, von Erteilung diefer Konzession ab gerehnet, ist der Unternehmer verpflichtet, sofern dies von der ftaat- ven Aufsichtsbehörde für erforderlich erachtet wird, eine größere Anzahl der Perfonenbeförderung dienender Züge täglih in jeder Richtung zu fahren und eine weitere, der vierten Wagenklasse der Staatseisenbahnen entsprehende Wagenklasse in die für die Perfonen- beförderung bestimmten Züge einzustellen.

2) Der_ Unternehmer ist verpflichtet, das jeweilig auf den preußischen Staatseisenbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und überhaupt hinfichtlich der Einrichtung und Berechnung der Tarife die 4 die preußtschen Staatseisenbahnen jeweilig bestehenden allgemeinen jgundfäße zu befolgen, soweit solches von dem Minister der öffent- hen Arbeiten für erforderltch erachtet wird.

f Die FeststeUung und die Abänderung des Tarifs für den Per- Sas und Güterverkehr unterliegt der Genehmigung der staatlichen ufsihtsbehörde In betreff des Güterverkehrs werden jedo, solange i Bahnen nah dem Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von fün örtlicher E ften, find, wiederkehrend von fünf zu qui Jahren _ Hôöchsttarifsäße _ für die einzelnen Güterfklassen cis n Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unternehmens au em Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt. Dem Unter- mer bleibt überlassen, nah Maßgabe der retchs- und lande8geseßz- Gen Vorschriften und unter Beachtung der vorerwähnten allgemeinen Tate innerhalb der Grenzen diefer Höchstsäße die Säte für die Santana de Etc Gmesen MeDen s Erhöhurgen wte ¡r ( aristlassensaßge ohne beson Zusti tlfubtsbebdrde vorgünehmen. [at sondere Zustimmung der

d er Unternehmer hat für die Bahnen Muskau—Teuplitz— Sommerfeld und Nausha—Freiwaldau einerseits und für die Bahn Fre dorf—Priebus—Lichtenberg (Kreis Sagan) andererseits je einen vom 14 madfonds und neben dem in § 262 des Handelsgeseßbuchs ente (Bilangrefeere t 4B, S8 4) norgescriebenan Reserve-

n einen Spezialreservefonds na , stehenden Normativbestimmungen en e C D

und dem zur Ausführung der

: Erste Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußishen Staatsanzeiger.

1913.

_Berlin, Freitag, den 14. Februar

leßzieren unter Genehmigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten

Tos , F e” , L f .

i ven, von Zeit zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden Re- , Die Erneuerungs- und die Spezialreservefonds {ind f etnander als auch von anderen Fonds va Gesells@art N halten; ebenso sind der Erneuerungsfonds und der Spezialreservefonds der Bahnen Muskau—Teupliß—Sommerfeld und Nausha—Frei- waldau von den gleichen Fonds der Hansdorf-Priebus-Lichtenberger Bahn in getrennter Weise zu führen. i

¡e Grneuerungsfonds dienen zur Bestreitun s ¡egenäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbanes ua He:

ergmiIiici.

In die Erneuerungéfonds fließen:

a. der Erlös aus den bei der Erneuerung gewonnenen ab-

__ gängigen Materialien,

D. eine aus den Uebershüssen der Betriebseinnabmen über die Betriebeausgaben zu entnehmende jährlihe Rücilage, deren Höhe durh das Regulativ festgeseßt wird,

6 die Zinsen der Erneuerungsfonds.

Vie Spezialreservefonds dienen zur Bestreitung von \olchen durch außergewöhnlidhe Clementarereignisse und größere Unfälle hervor- L S E erforderlih werden, damit die Beförde- ‘ung mit Sicherheit und in der der Bestimm : s entsprehenden Weise erfolgen kann. G E S

In die Spezialreservefonds fließen :

a der Betrag der nah dem Gesellshaftsvertrage verfallenen, nit „abgehobenen Gewinnanteile und Zinsen,

b. eine im Regulative festzusezende, aus den Uebershüssen der Betriebseinnahmen über dte Betriebsausgaben zu ent- nehmende jährliche Rüdlage,

Ë C. Q Ou e Spezialreservefonds.

“treit der Spezialreservefonds der Bahnen Muskagu—Teuvlit— Sommerfeld und Nauscha—Freiwaldau ¡usammen die E 60 000 6 und der der _Hansdorf-Priebus-Lichtenberger Bahn die Summe von 30 000 , so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Nücklagen solange unterbleiben, als die Fonds nit um eine volle Jahresrüdcklage wieder vermindert sind.

_ Die Wertpapiere, welhe zur zinstragenden Anlage der ver- einnahmten uad nicht sofort zur Verwendung gelangenden Beträge zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.

Lassen die Betriebsergebnisse etnes Jahres die Deckung der Nücklagen

zum Crneuerungs- oder Spezialreservefonds nicht oder nicht voll- itändig zu, fo ist das Feblende aus den Vebershüssen des oder der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Genehmigung des Ministers der öffentlihen Arbeiten zulässig. &ur die Nüdlagen geht der Erneuerungsfonds dem Speztalreserve- fonds vor.“

5 VII.

Die Bestimmung unter a des Artikels X der Konze/ssionsurkunde vom 29. April 1896 und die Bestimmung im Artikel 1V der Kon- zelsionsurfuvde vom 11. Februar 1901 wird dahin erweitert, daß fortan für jede der drei Bahnen Í :

Muskau—Teuplißp—Sommerfeld, RNRauscha—Freiwaldau und Hansdorf—Priebus—Lichtenberg (Kreis Sagan) besondere Nechnung zu führen ist.

V,

(Geseßiamml S 357) zu veröffentlihen und in einer Ausfertigung dem Unternehmer auszuhändigen. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Neues Palais, den 30. Dezember 1912. (1.50) Wilhelm R.

von Bethmann Hollweg. von Tirpis. Delbrück. Beseler. von Breitenbach. Sydow. ._, von Trott zu Solz. von Heeringen. eFreiherr von Schorlemer. von Dallwiß. Lengze.

Deuts cher Reichstag. 111. Sißung vom 13. Februar 1913, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht von „Wolffs Telegraphischem Bureau“.)

Auf der Tagesordnung steht die Fortseßung der zweiten Be- ratung des Entwurfs eines Gesezes, betreffend die Fest- stellung des Neichshaushaltsetats für das Rechnungs- jahr 1913, und zwar „Etat für die Reichsjustizverwaltung““. Abg. Dr. Haas (fortshr. Volksp.): Es wäre wünschenswert, wenn seitens des Neichsjustizamts Einrichtungen getroffen würden, die es den Juristen ermöglichen, sih einen Einblick in andere Gebiete zu

verschaffen. Wir haben Bedenken, daß man auf Grund einzelner Er- cetnungen sofort die Geseßgebung ändert. Jedoch immer wird si das nicht umgehen lassen. Gegen cin Vorkaufsrebt des Staates und der Kommunen, wie es die nationalliberale Resolution vporsieht, haben wir die [chwersten Bedenken. Hier einzuschreiten, ift Sache der allge- metnen Rechtsprechung. Die sozialdemokratischen Redner baben es so dargestellt, als ob sie nur eine unbewußte Klassenjustiz meinen. Ein

der sih mit den bisherigen Debatten dar-

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Artikel des „Vorwärts“, uber befaßt, zeigt aber klar, daß man das Gegenteil meint. Urteile ergehen, die Anlaß zur Unzufriedenheit geben, das geben auch wir zu. Aber das sind Ausnahmen. Und gerade die Emporung, die dieje hervorrufen, zeigt do, daß es niht die Negel ist. Es sind allerdings Streikurteile gefällt worden, die man nicht begreifen Eann. Man soll doch bedenken, so sehr man aut einen Streik bedauern kann, daß jeder Arbeitnehmer das Recht hat, mehr zu fordern, als der andere bewilligen kann oder will. Man soll au bedenken, daß der Arbeiter ja nur im Interesse seiner eigenen Existenz oder der jeiner Familie handelt. Tut man das, dann wird man auch die Erregung gegenüber den Arbeitswilligen begreiflih finden. Deshalb sollte man in der Grregung gefallene Schimpfworte nicht so streng bestrafen. Streiks werden durch die Prozesse nicht verhinderi. Praktish wird alfo nichts erreicht, sondern nur eine Kluft gebildet zwischen Arbeitern und Justiz. Der Arbeiter, L Frau und seine Kinder, die bei einem solchen Pro- zeß unter die Näder kommen, glauben, daß ihnen deroußt Unrecbt ge- |cieht, oder sie glauben, diejenigen, die über uns richten, versteben uns mcht, und das wäre beinahe noch s{limmer. Wenn jemals die Staatsraison erforderte, {nell vorzugehen, fo im Falle Eulenburg. Daß dies nicht geschehen ist, hat Mißstimmung in weiten Kreisen hervorgerufen. Man wirft dem Richter Weltfremdheit vor. Dieser Borwurf ist unbegründet. Die Nichter kommen mit dem Publikum in Berührung. Der Vorwurf der Weltfremdheit wird stets von denen erhoben werden, die den Prozeß verloren haben. Kommt es zu einem Vergleich, so wird der Vorwurf von beiden Parteien erboben. Der Richter wird für weltfremd erklärt und der Anwalt aud. Was aber wirklich berechtigt ist, ist der Vorwurf eines blinden mittelalterlihen

Formalismus bei der Nechtsprehung. Das MReichsgerißt bat auf

Diese Konzessions8urkunde ist nah dem Gesetze vom 10. April 1872 |

13 Seiten die Frage erörtert, ob das Kegelspiel ein Geschicklichkeits- spiel ist oder mcht, und es geht dabei zurück bis auf das 13. Jahr- hundert. Das nenne i philofophiche Nechtsprehung, ih nenne es fo, wenn entschieden wird, sieben Jahrhunderte is es so gehalten worden, und darum soll es so bleiben. Andere Neichsgerichtsent-= |cbeidungen sind ähnli formalistisch. Die wirklih guten Richter

haben nch niht an die Begriffsjurisprudenz gehalten, sondern das Recht gesucht und nahträglih na den juristishen Gründen geforscht die für ihre Entscheidung sprachen. Wo das Geseß Lücken hat, soll der Richter niht mit juristishen Spibfindigkeiten jeinen Standpunkt verireten, sondern fragen, was das Verkehrsbedürfnis erheischt. Im oweifelsfalle sollte sih der Nichter an das Gewohnheitsreht halten. ann wird es besser werden, und wir werden auch nit zu klagen haben über die merkwürdige Judikatur des Neichsgerichts in Uebereignungs- proze]sen, die fo viel Mißstimmung hervorgerufen hat.

a Î : O Die Recht- [preung hat bei uns geradezu demoralisierend gewirkt. Hier mu

Wandel geschaffen, unsere Heht|prebung muß moderner werden. Au die Ausbildung unserer Juristen müßte verbessert werden. Die Rechts- lehrer müßten mehr Fühlung mit der Praxis haben und selber an der Rechtsfindung als Richter oder Anwälte beteiligt fein, und ihre Schüler müßten dabei zuhören. Man orge dafür, daß die jungen Iyristen in die Nationalökonomie eingeführt werden. Das ist viel wihtiger als das römishe Necht. Die jungen Juristen müßten auch mehr in das gewerblihe Leben eingeführt werden; nit je größer, jondern je fleiner ein Geschäft ist, um so mebr kann der Jurist darin lernen. Es ist am besten, daß in einem solchen Geschäft nur der Chef mit einem Angestellten arbeitet. So lernt der junge Jurist mehr als im Hörsaal. Wir wünschen alle eine moderne Rechtsprehung dem

modernen Deutschland. i

,_ Abg. Jun ck (nl.): Der Reichsjustizetat ist die Stelle, wo wir die Beschwerden vorbringen können, die sich im Laufe des Jahres über die Nechtsprehung angesammelt haben. Wir haben eine Resolution eingebracht, die dem Staat und namentlich der Gemeinde im Zwangs- ersteigerungsverfahren ein Vorkaufsrecht einräumen will. Die Tendenz und Tragweite dieser Resolution ist nicht überall richtig ge- wurdigt worden. Wir suchen nah Abhilfe gegen einen Vebelstand, der sich lediglih auf dem Boden des formalen Rechts herausgebildet hat; und die Abhilfe ift so dringlich, daß wir sie nicht auf die §9 ehtfprechung allein abschieben konnen, sie ist Aufgabe des Geseßgebers. Die Schaden, die sih auf dem Gebiet des Privatrechts hberausgebildet haben, durch einen Schuß öffentlichen Rechtes zu heilen, ift ein durd- aus moderner Gedanke. Es soll ein indirefter Dru auf den Gläubi- ger ausgeübt werden, mindestens seine Hypothek auszubieten, ein an- standiges Gebot abzugeben, und das ist doch nichts Unredtes. Be- tommt die Gemeinde dadurh die Möalichkeit, ihren Besitz abzurunden, jo 1st auch dieses Ziel nit zu mißbilligen. Wir fkaprizieren uns nicht gerade auf diese Lösung, haben uns aber für verpflichtet gehalten, ein= mal überhaupt eine Lösung in Gestalt eines konkreten Vorschlages dem Hause zu unterbreiten. Sollte unser Antrag nicht angenommen werden, lo werden wir uns auch nicht die Haare ausraufen. Mit aller Be- sUmmtheit habe i ferner zu erklären, daß es unzulässig ift, den politi- ¡cen Gegner auf dem Gebiete der Nebtsprehung zu betämpfen: eine solche Nechtsprehung ist nur geeignet, das Ansehen der Justiz zu mindern. Nichts wäre für unseren Richterstand gefährlicher als ein Ünfehlbarkeitsdünkel. Die Verallgemeinerung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe müssen aber auch wir ablehnen: den üblen Eindruck dieser Verallgemeinerung draußen im Volke wird niemand verkennen. Den wenigen Urteilen, die man dafür angeführt hat, steben die vielen Tausende zutreffender Urteile gegenüber. Gegen die Pfleae der Zivil- gerihtsbarteit, in der sich neun Zehntel unserer Nechtspflege er- |chopst, hat niemand Einspruch erhoben. Es mehren fich aber die ummen, welche behaupten, dgß in dem Bestreben, in der Rechts- pilege das soziale Unrecht zu Dekà ? it gegangen wird. Unsere Nechtsprebung wird im bewundert, gerade auch wegen der unparteiishen Recbtsprehung gegenüber Ausländern. Der Vorwurf einer gewissen „Weltfremdbeit“ kann in manden Fällen mit einigem Recht gegen die Richter erhoben werden. Aber auc in diesem Punkte kann ih mich der Verallgemeinerung des Vorwurfs, wie fte der Vorredner k hat, n! s die Begriffsjuris- waägungen vor, |

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] in- ragung von Aerztevereinen angewi Je auch die Sade formell in Ordnung sein mag ist doch ein Unterschied, ov Schulze und Müller dem Richter einen Einwurf machen, ‘oder ob ein jolher von dem von höberer Stelle dazu angewiesenen Landrat auégeht. Standen denn dem Minister des Innern nit andere Wege ofsen, jo das Benehmen mit dem Justizminister? Auch die Wahsl- urnensrage gehort hierher. Das Ministerium des Innern in Preußen hat do gewiß au genug zu tun, um nocþ in den Bereich des Justiz- ministeriums übergreifen zu müs Auf die lex Parsifal, auf die der Abg. Dr. Dertel entgegen seinem Versprehen doc eingegangen ift, tomme ih heute niht näher zurüd; öchte nur bervorheben, daß P.arlifal in der Schweiz {on heute un flib frei ift und dur feinen Aft der Geseßgebung wieder ges{ü rden tann. Der größte Teil der Herren bätte kein Verlangen na einer lex Parsifal gehabt, und sie hatten ihre Unterschrift verweigert, wenn ibnen alle Konfe- quenzen eènes folhen Geseßes bekannt wären. Wir können do nicht einfach unsere großen Kunstinstitute von dem Parfifal aus\&lieken und seben, wie rings herum im Auslande das Stü aufgeführt wird. Die lex Parfsifal ift bereits gerihtet. Wir müssen vielmehr auf eine würdige Wiedergabe der Werke Richard Wagners hbinwirken. Die Sozialdemokraten wenden si gegen den sechsten Reichsanwalt. In der Kommission haben sie einen fahlihen Standpunkt eingenommen, daß die Geschäfte des Neichsgerichts fo zugenommen haben, daß sib die ine feste empfiehlt. Sie ben Milliardenetat diese

Eides fa T 53 z 7+ Sa ho D baben f vielleicht gesagt, daß bei eine

Umwandlung der einen Hilfsarbeiterstelle Summe keine Rolle spielt. Diese Sachlichkeit bat aber vor der Oeffentlichkeit nicht standgehalten. Der Abg. Dr. Cobn entsculdigte Jetnen ablehnenden Standpunkt damit, daß er überhaupt ein Gegner der Staatsanwaltschaft ist. Das is immerhin \achlich. Aber die Gründe, daß eventuell eine politisde Abhängigkeit eines Staats- anwalts vorhanden jein kann, treffen doch noch mehr zu, wenn dieses Amt durch cine Hilfskraft ausgeübt wird. Der Abg. Heine gab dann j väter auch selbst zu, daß die Ablehnung fur sie eine reine Demon- station ist. Das wurde damit begründet, weil er si dur den Erlaß eines Vberreichsanwalts in seinem Kla}s}enbewußt}ein verleßt gefühlt habe. Um den N berreichsanwalt zu strafen, will man 1eßt die}e Stelle ableh.nen. Man vergißt dabei, daß man damit aber seinen Nacbfolger triffi. Deshalb bat die Sozialdemokratie kein Recht, in dieser Frage dem Yentrúm Unfachlichkeit vorzuwerfen. Die Herren vom Zentrun1 werderf es mir verzeriden, daß ich sie in S{uß nehme. Das Zentrum wollte dur:h feine Ablehnung seiner Verstimmung gegen den Kanzler Ausdruck geben; es trifft aber dabei den Staatssekretär. Das stimmt dorb nicht mit der Aeußerung überein, daß das Zentrum troß setner Ver stimmung vaterlä, dische Zwecke nit Schaden leiden lassen wolle. Der Abg. Belzer meinte au, daß die Entlastung des Reichs- gertcts gelungen sei. Das gilt Foch aber nur für die Zivilfsenate. Die lex Hagemann hai für die Strafsen.Ue nur bis 1908 E Seitdem hat ein Anschwellen wieder eingesey *.. das „n noch mmer steigern muß. Jeßt gibt es fünf Reichsanwalte! und einen Vberreichsanwalt, Teer leßtere kommt aber für die Recätsprehung E Hum - în ra Ca an D Da : che Zacben Brage. Jeder Reichsanwalt hat zurzeit wccentlih 24 Sachen zu bes arbeiten. Dazu kommen noch die vielen Vertretungen, sodaß eine Ver-

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