1913 / 43 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Feb 1913 18:00:01 GMT) scan diff

daß diese ihre Pflicht noch freudiger tun. Alle Wünsche der Be- amten fönnen ja nit erfüllt werden, die Pojt ist ja feine Verforgungsanstalt. Jch gebe anheim, ob niht die Klasse der Oberschaffner ausgestaltet wird. Es könnte wohl möglich sein, daß ter eine oder andere dieser Beamten aus seiner Klasse berausgehoben wird. Zu der mittleren Karriere sollten uicht die Bewerber mit dem Einjähcigenzeugnis bevorzugt werden, sondern auch diz mit dem Meifezeugnis einer Mittelschule becückichtigt werden. Jm Interesse des Friedens läge es. fest- zustellen, ob bei den vorhandenen Anwärtern der Assistentenklässe eine Differenzierung zwischen Zivil- und Militäranwärtern statifindet. Was die Ostmarkenzulage betrifft, so sollten die Beamten ihren Stolz darein segen, von dieser Zulage endlich befreit zu werden, n R Unterdrückung der Ehre und Freiheit ist damit zu teuer erkauft.

Staatssekretär des Reichspostamts Kraetke :

Meine Herren! Ich möchte einige Worte dem Herrn Vorredner erwidern. Ih habe nit recht verstanden, weshalb die Beamten si durch die Polenzulage wie Ste sie nennen bes{chwert fühlen sollten. Sowohl die Regierung wie die Beamten stehen doch auf dem Standpunkt, daß diese Zulage ihnen gewährt ist, weil die preußishen Beamten ße beziehen und weil als Grundsaß ausgesprochen . ist, -daß Gleichheit in den Ge- hâltern der Beamten sein foll. Nun habe ih von den Vertretern der polnishen Fraktion nichts gehört, was irgendwie den Beamten zur Last fiele, weil fie irgendeine Zulage be- ¿ôgen, sondern cs. hat biéber nihts als Beweis angeführt werden Éönnen, daß diese Zulage \{chlecht auf den Charakter der Beamten oder auf die Verrichtung der Dienstleistung gewirkt hätte; denn alle die Fâlle, die hier angeführt find, werden Ihnen doch Élargelegt haben, daß wtrklies Material gegen diese Zulage und gegen die Handlungen. der Beamten nicht vorliegt. (Sehr richtig! bei der fortschrittlihen Volképartei.) Das sind Fälle, wie sie in dem gewaltigen Postbetriebe toto die, an jedem Tage, vorkommen. Wenn sfo!lche Fälle hier breitgetreten und als etwas Besonderes hingestellt werden, so kann ich immer bloß wiederholen, daß die Herren Vertreter der polnischen Fraktion troß Aufforderung bisher nicht imstande gewesen find, Fälle anzuführen, in denen die Postbeamten etwas Unrechtes gegen sie getan. (Wider- \pruch Bei den Polen.) Was gestern oder vorgestern angeführt worden ist, war wirklih nihts, wenn Sie sich das recht betrachten. Wenn jeder einzelne Abgeordnete daraus, daß er diesen oder jenen Brief zu spät bekommen hat, den Schluß ziehen wollte, das sei mit Absicht geschehen, dann würde er dem ganzen ehrenwerten Stande der Pestbeamten unrecht tun. Einen derartigen Standpunkt nehmen die Beamten nicht ein. (Zuruf bei den Polen: Soll man sie extra dafür bezahlen ?!) Sie bezahlen sie überhaupt nicht dafür, sondern die Beamten bekommen thr Gehalt, und dieses Gehalt ist in gleicher Weise bemessen, wie das Gehalt der preußishen Beamten. Das ift der cinzige Grund gewesen, für die Zulage. Das ist {on fo oft von hier erklärt worden, daß man glauben follte, das wäre be- kannt. Alle die Bemerkungen, die von „Korruptionsgeld" gemacht werden, sind wirklih nicht angebracht, nachdem das so oft widerlegt worden ist. (Sehr richtig! bei der fortshrittliGen Volkspartei.)

Ich möchte weiter auf die Ausführungen eingehen, die der Herr Vorredner bezüglih der Beamtenergänzung gemacht hat. Wenn er fragt: Warum nehmt ihr nur Anwärter, die eine höhere Bildung haben, als vorgeschrieben ist ? so möchte ih erwidern : von den Oberpost- direktionen wird bei der Annahme von Anwärtern nit allein die Schulbildung in dieser Beziehung ist als das geringste Maß die Neife für Untersekunda angegeben „*+fondern es wird die ganze Persönlichkeit der Bewerber in Betracht gezogen; diese ist entscheidènd für die Annahme oder Nichtannahme. Nun haben wir häufig die Fälle gehabt: junge Lute, die länger auf der Schule gewesen sind ein Nathteil ist das doch siherlih nicht sind vor denjenigen, die die Schule kürzere Zeit besucht haben, bevor- zugt worden. Man kann aber niht allgemein sagen: ihr dürft die besser Gebildeten niht annehmen. Es würde doch ungerecht sein, wollte man infolge der Forderung der Neife für Untersékunda als Mindestmaß alle anderen ausschließen, die höhere Bildung haben. Meine Herren, wir sind in der Lage, Ihnen auf Grund unserer Akten Gesuche vorzulegen, wo die Eltern fich bitter darüber beklagten, daß ihr Sohn als Primaner abgewiesen ist. Sie sagten: „Was follen wir mit unserem Sohne mahen? Er hat sehr {nell gelernt, wir konnten ihn aber noch nicht unterbringen, weil er noch nit das Alte erreiht hatte, und haben ihn daher auf der Shulbank gelassen, und nun hat er die Neife für Obersekunda, warum wollt ihr ihn da nicht nehmen 2?“ Bei allen Berufen, nicht nur bei der Post, it großer Andrang von jungen Leuten, und das veranlaßt viele, eine höhere Bildung zu erwerben. Finden sie bei den einzelnen Verwaltungen als Supernumerare dann kein Unterkommen, fo bewerben fie fh bäufig um Annahme bei der Post. Diesen Leuten nun zu erwidern: euch nehmen wir nicht wegen -der Ueberschreitung des geforderten Minimums daß kann ich Ihnen nicht versprechen.

Es ift dann weiter die Frage der Differenzierung der Zivil- und der Militärassistenten nochmals angeschnitten worden. Diese Frage ist bereits in Form der kurzen Anfrage an uns gerihtet worden, und wir haben sie dahin. beantwortet: „Eine Aende- rung der Personalordnung der Neichspost- und Telegraphenverwaltung ist weder in dieser noch in anderer Richtung beabsihtigt." JFch möchte wiederholen, daß es niht in der Absicht der Verwaltung liegt, weder gegenwärtig noch zukünftig, die Assistenten aus dem Militär- und Zivilanwärterstande zu differenzieren.

Wenn der Herr Vorredner dann die Bitte an mich gerichtet hat, ih mödhte doch hier erklären, wie ih zu diesen Resoluttonen {tehe, und: mir quasi einen Vorwurf daraus gemacht hat, daß ih meinen Kollegen vom NReichsshaßzamt habe allein reden lassen, so möhte ih ihm nur wiederholen, daß die Etatsvorlage, die hier besprohen wird, eine Vorlage der verbündeten Regierungen ift, und daß weder der Neichsshazysekretär noch der Reichspostsekretär hier eine bindende Er- flärung abzeben können, bevor nit der Bundesrat entschieden hat. Ih babe hon früher hier oft zum Ausdruck ge- bracht: bei der Besoldungsordnung sind alle Gründe für und gegen Festsezung dieser oder jener Gehaltsklasse viel- seitiz beleuchtet worden, und die Verwaltung hat nach reiflicher Ueberlegung geglaubt, sih dahin entshließen zu müssen, die Gehälter fo festzusegen, wie sie gegenwärttg in der Besoldungsordnung stehen. Fch habe auh bei mxzncher Gelegenheit keinen Zweifel darüber ge- lassen, daß es meinen persönlihen Wünschen mehr entsprochen hätte, wenn die Besoldung der cinen oder der anderen Klasse anders hätte

bemessen werden können. Das kann aber nicht ents{heidend sein, sondern man muß fih dem fügen, was die verbündeten Regierungen beschlossen haben, und muß abwarten, was nun infolgz dieses dring- lichen Antrages des Reichstags jeßt ges{hehen wird. Aber dagegen möchte ih mich verwahren, als wenn ich alles meinem Kollégen Kühn überlassen hätte und nicht felbst zu der Sache - sprechen - wollte. Es find vor allem etatsrechtlihe Fragen, in denen der Neihsshaß] ekretär immer das erste und ein sehr gewihtiges Wort hat.

Abg. Mumm (wirts{ch. Vag.): Die Schwierigkeit bei dem Kapitel liezt in dem Thema: Der Staatsfekretäc -als Arbeitgeber. Ein roter Postmeister würde es nicht leichter haben' auf jenem Stuhl als der gegenwärtige Staatssekretär. Der Abg. Fischer von den Sozialdemokraten könnte einige Auskunft darüber geben, welche Schzoierigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern bestehen. Die Maschine steht heute mebr im Vordergrunde, als wünschenêwert ist. Das Intereffe der Unterbeamten wird bier mit einem Eifer - von der außerjsten Linken vertreten, der in fonderbarem Widerspruch steht mit „dem „dickbräamsigen Beamten“, dessen man sich niht so anvehmen dürfe; dieser Autdruck fiel von einem Mitgliede der äußersten Linken. Für einen ausgezeichneten Gedanken halte 1ch die Kinderzulägen, die bereits 1905 von Stöcker befürwortet worden sind. Die Beatmtenausschüsse sollten doch endlich für das Bereich der Postverwaltung eingeseßt werden; es verhandelt sich mit Vertrêtern besser als mit Massen. Es wäre das fchönste Jubiläumsgeschenk für unsern Kaiser, wenn es ihm be- schieden wäre, zufriedene Beamte zu haben. Die Forderung der Béfserstellung der Altpénsionâäre unterstüßen wir nachdrücklich. Die Telegraphenarbeiter , die in Wind und Wetter {were Arbeit zu leisten haben, müssen --besfergestellt werden, eine zehn- jährige Wartezeit bis zur Anjttellung sollte genügen. Aich thren Wünschen wegen Aenderung des Verfahrens bei Dienst- beschädtgungen, wegn Berücksichtigung weiter Entfernungen zur Arbéitsstele bei der Bemessung der Arbeitszeit, sowte wegen der Vereinbarung von Tarifverträgen follte möglichst Erfüllung zus teil werden. Die wichtigen Verhandlungen, die zwischen zweiter und dritter Lesung zwischen dem Staatssekretär und dem Shhäaßzsekretär zux Vorbereitung des Bundesratsbeschlusses stattzufinden haben, werden hoffentlih zu einem günstigen Ende führen und Hunderttausenden von Beamten zum Segen gereichen.

Abg. Dr. S üdekum (Soz.): druck „dickbramsig“ gebraucht hat, aber nur kommunale Zätigfeit der in einzelnen Vrten L gestedelten - Postbeamten, _niht aber in bezug auf ihre amt- lie Lätigkeit. Wir haben stets für die Aufbesserung der Postbeamten- gestimmt; aber das kann uns nicht hindera, an der oft sehr reaftionären fommunalpolitishen Stellungnahme - der Beamten Kritik zu üben. In diesem Sinne stelle ih die Behauy- tung des Abg. Mumm, die auch der „Retihsbote“ {on aufgestellt hat, richtig.

Damit schließt die Besprechung.

Vizepräsident Dr. Paa sche bemerkt, es sei im Anfang der Nede ‘des Abg. Kuckhoff von der äußersten Linken gerufen worden : „Es ist ja nicht wahr, was Sie sagen, Sch{hwindelmayer !“ Diese Aeußerung ist durchaus unzulässig. Ich müßte den Betreffenden, wenn er sich meldet, zur Ordnung rufen. (Es meldet sih ein Mit- glied der fozialdemokratishen Fraktion.) Dann rufe ih Sie zur Ordnung!

Perfönli ch bemerkt der

Abg. Mumm ‘(wir!{ch. Vag.): Der Abg. Dr. Südekum hat meine Anführungen lediglich bestätigt.

Abg. Dr. Südekum (Soz): Jch hatte ja vorausgesagt, daß es dem Abg. Mumm nicht möglich se!n würde, zu unterscheiden, in welchem Sinne das Wort fiel.

Abg. M um m (wirts{. Vgg.): Ich habe eken das Wort „dick- bramsige“ hervorgehoben.

Das Gehalt des Staatssekretärs wird bewilligt, die Resolution Winde - Hubrih wegen Gleichstellung der Pöst- beamten in Elsaß - Lothringen mit den Reichseisenbahnbeamten hinßichtlih der Gewährung nichtpensionsfähiger Zuschüsse an- genommen

Bei den Ausgaben für -die mittleren Beamten in der Zentralverwaltung verwendet fich der

Abg. Werner - Hersfeld (d. Neformp.) unter großer Unruhe des Hauses für dke Abstellung gewisser Härten in der Besoldung der mittleren Postbeamten.

Hierauf wird um 61/4 Uhr die Fortsetzung der Beratung auf Dienstag 1 Uhr pünktlich vertagt; vorher kleine Anfragen und Wahlprüfungen.

Ich . bin és, . der den Aus- in bezug auf die in großer Zehl an-

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 134. Sißung vom 17. Februar 1913, Vormittags 11 Uhr. (Beriht von „Wolffs Telegraphishem Bureau “.)

Ueber den Beginn der Sißung, in der die zweite "Be- ratung des Etats der Justizverwaltung, und zwar zu- nächst die bei dem ersten Titel der dauernden Ausgaben, „Gehalt des Ministers“, üblihe allgemeine Besprechung fortgeseßt wird, ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.

Auf die daselbst auszugsweise wiedergegebenen Aus- führungen der Abgg. Mathis (nl.) und Müller-Koblenz (Zentr.) entgegnet der

Justizminister Dr. Beseler:

Meine Herren! Mit vielem, was der Herr Vorredner gesagt hat, kann ich mi ja durchaus einverstanden erklären ; aber mit allem doch niht. Deshalb bitte ich, zu einzelnen Punkten kurze Bemerkungen machen zu dürfen.

Der Herr Abgeordnete bat zunächst das E xamenswesen bei der Justiz einer Erörterung unterzogen, und er hat dabet darauf hingewiesen, daß dieses Examen auf die Feststellung nicht fowohl gedächtnismäßigen Wissens, ,fondern der Urteilssähigkeit der Kandidaten gerihtet werden solle. Er hat aber auch ausgeführt, daß das Examen nur für die Kenntnisse und Befähigung als Jurist, nicht aber auch für die Persönlichkeit und den Charakter eine Gewähr biele. Das ist ganz richtig. Wlkr können natürlich bei der Prüfung über die Charäkter- eigenshaften und sonstigen Eigenschaften des einzelnen keine Autkunft erlangen. Aber bedenken Ste doch, daß alle diejenigen, die das Examen machen, {on vier Jahre in der Praxis tätig gewesen sind und der Negel nach noch eine Rethe von Jahren nachher tätig sein werden, bis ihre Anstellung in Frage kommt. Da bietet sich dann doch die Gelegenheit, au die andern Eigenschaften, die für einen Nichter wichtig sind, kennen zu lernen und beurteilen zu können.

Wenn der Herr Abgeordnete nochmals besonders betont hat, daß diejenigen Kandidaten, welche mit einem günstigen Prädikat aus dem Eramen hervorgegangen seien, wesentlih bevorzugt würden, so glaube ih, daß er das, was ich über die Sache schon gesagt habe,

nicht voll terücksihtigt hat. Zunäßhst müß ih darauf aufmerksani

machen, daß die Annahme nicht“ zutrifft, diejenigen, welWe sich im Examen befonders hervorgetan haben, würden ganz besonderg früh angestellt. Ich habe ermittelt, daß die Durhschnittszeit nah dem Examen für sie doch immerhin 3 Jahre 2 Monate 7 Tage beträgt; auch bet ihnen liegt also zwishèn Examèn und Anstellung noch eine geraume Zeit, in der man si ein Urtetl über die Be. fählgung des Affsefsors bilden kann. Immer wieder muß i betonen, daß das Eramensergebnis allein niht maßgebend ift.

Der Herr Abgeordnete hat gemeint, früher sei man im wesent- lihen nur nah der Anciennität gegangen. Ja, meine Herren, das wäre eine sehr bequeme Art der Anstellung, aber nah meiner redlichen Ueberzeugung eine unrihtige. Ste hat auch nicht in der Art bestanden, wie der Herr Abgeordnete es betonte. Daß s#o nit verfahren werden fann, ist bei Beratung des Richterbesoldungsgesetes auédrücklich erörtert wörden. Man kat deshalb eine besondere Be- stinimung in § 3 des Gesetzes aufgenommen, die dem Umstande Nechnung tägt, daß die Anstellung nicht lediglih nach der Anciennität erfolgen kann.

G8 ist dann gesagt worden, die sogenannten Durchschnittéassessoren, wie der Herr Abgeordnete fie genannt hat, wären ja nun eigentli ganz zurückgedrängt und sähen einer hoffnungslosen Zuükünft entgegen. Meine Herren, im leßten Jahre entfällt auf diejenigen, die mit einem besseren Examen abgeschnitten Faben, !/; bon dêr Gesamtzahl der An stellungen, und auf die anteren, die sogenanntèn Durch\{hnittéafsessoren, entfallen ‘/;. Da kann man doch nicht sagen, daß déese überhaupt tetne Aussicht hätten, sondern zurückgedrängt würden.

Der Herr Abgeordnète hat däny. dârauf hingewiesen, daß ganz besondere frühe Anstellungen erfolgt wären. Ich habe ermittelt, daß im legten Jahre nur in einem Falle ein Nichter mit geringerem als einjährigem Dierstalter angestellt worden ift, und der hat wahr- scheinlih ein oder beide Examina mit dem Piädikat „vorzügli“ ke standen. Meine Herren, tas besagt etwas! Wenn“ ein Affessor tas große Examen mit „vorzüglih“ beftcht und vielleiht das erste auh so bestanden hat, fo kann man ziemli sicher sen, daß er ein Mann von besonderer jurislischer Veranlagung ist, bei dem es nachher keiner langen Bewährung8zeit mehr bedarf.

Als besonders schrofes Beispiel hat der Herr Abgeordnete den Assessor angeführt, der 7 Jahre im Dienst gewesen sei. Er sagt, der Asséssor habe dem Staat 7 úJahre Diensle geleistet, für die er eigent lih bâtte Bezahlung erhalten müssen; dethalb habe er jeßt gewisser- maßen ein Neht auf Anstellung. Aber, meine Herren, unter den 7 Jahren werden sich wohl einige Zeiten befinden, in denen. er gegen Diäten beschäftigt war, und dite übrige Zeit tann tch nit als eine solche renen, für die er eigentlih hätte Be zahlung erhalten müssen. Die Beschäftigung der unbesoldeten Assessoren bildet heutzutage eine größe Schwierigkeit für die Fustiz- verwaltung, da es oft kaum möglich ist, eine einigermaßen angemessene Beschäftigung für die einzelnen Herren zu finden. Zu meinem Leidwesen haben deshalb oft die Herren, die unbesoldet tätig sind, außerotrdentlich wenig zu tun. Diese Zeit können Sie doch unmögli als eine folde rechnen, für die der Affessor eigentlich hätte Bezahlung erhalten müssen.

Dann hat der Herr Abgeordnete noch darauf bingewiefen, daß die Prozesse zu sehr beschleunigt würden. Ih möchte glauben, daß diese Auffassung niht überall geteilt wird. (Sehr richtig!) Wenigstens die Beschwerden, die, hier in der Zentral- instanz eingehen, daß die Prozesse zu lange dauern, sind gar nicht felten; und jedenfalls ist mir nichts davon bekannt, daß ein besonderer Wert auf die „Nummeérntötung“ gelegt würde, wie der Herr Ab- geordnete es nannte. Darauf habe ih ncch nie gesehen und bin auch in den mir erstatteten Berichten niht der Auffassung begegnet, daß die einzelnen Nihter zu beborzügèn seièn, weil fie besonders viel „Nutmmern" abgemacht hätten. Meine Herren, däs war vielleicht in früheren Jahren, die lange zurückliegen, da wurden die Arbeiten fo nach Nummern, die man abarbeitete, berechnet. Davon sind wir längst zurückgekommen. Aber daß wir uns eine Uebersicht verschaffen müssen über das, was überhaupt an den Gerichten im Jahre gearbeitet wird, das ist selbstverständlih; denn wenn die Zahl der Sachen zu groß wird, muß für Hilfe gesorgt werden. Von diesem Gesichtépunkte aus werden die Geschäftsèrgebnissé geprüft.

Dann meinte der Herr Abgeordnete, die Vorstyenden der Strafkammern müßten niht zu lange in der Stellung bleiben Ich stehe dem Gedanken durhaus sympathis{h gegenüber. Ich halte es für sehr gui, wenn die Herren öfter wéchseln, damit sie nit ein seitig bloß Strafjuristen oder bloß Ziviljuristen werten, sondern in der Praxis der verschièdenen Materien des Rechts voll bewander! bleiben. Bekanntlich beschließen aber die Präsidenten und dfe Direktoren unter sch über die Vetkeilung des Vorsißzes, ohne daß ih einen bestimmenden Einfluß darauf zu lben im Stande bin. Daß ein häufiger Wechsel hier erwünsht sein würde, das be- streite ih gar nit. :

Sehr streng hat der Herr Abgeordnete gesprochen über die Tätig- keit der deutshen Richter hinsihtlich der Anklagen wegen-Schmu b und Schund in Wort und Bild. Der Herr Abgeordnete hat von deutshen Richtern gesprochen und gesagt, der deutshe Nichter- stand habe versagt. Das is doch wohl ein fehr \{harfer Auk- spruch. Ih weiß nicht, wie weit der Herr Abgeordnete auh die preußishen Gerichte mit einbegriffen hat, aber in der Allgemeinheit, wie er es getan hat, muß ich annehmen, daß s{ch auch gegen diesc seine Aeußerung mit gérichtet hat. Daß hier und da Urteile ge- sprochen sein mögen, die dem Hetrn Abgeordneten näch sciner Auffassung niht genügten, ist ja durhaus mögli; aber daß man nun allgemein sagen könnte, die Nichter hätten versast in dieser Hinsicht, dem muß ih doch nach meinen etgenen Erfahrungen entgegentreten. Außerdem will ih bemerken, daß, um aüch dem Gedanken des Herrn Abgeordneten Nechnung zu tragen, hier, soweit cs möglich ist, Ubhilfe zu schaffen, schon jeßt eine Zentralisierung der Verfolgung der-

arliger Vergehen eingerihtet is, sowohl was tic Polizel anlangt, als aúch was die Staatsanwaltschaft angeht. (Sehr gut!) Wir glauben, damit einen guten Erfolg zu erzielen. (Bravo) Der Herr Abgeordnete wolle überzeugt sein, daß tie von ihm an- geregte hohbedeutsame Frage keineswegs der Beachtung der Justlz- verwaltung und der anderen Staätsverwaltungen entgangen isl, und daß sie nah Kräften bemüht sind, die Abhilfe zu schaffen, die hier geboten ist. (Bravo! im Zentrum.) i

Meine Herren, der Herr Abgeordnete hat stch ferner darüber beklagt, daß die Negierung für die Nehtsanwüälte, namentli

« - é . , 57 sf ur auch dieses Haus nuit mit der Wärme - cingetrêten sei wie |

gie Nichter. Zunächst möchte ih darauf bemerken, daß es mir nicht exinnerlih ist, daß hier im Hause irgendwie Angriffe gegen den Stand der Rechtsanwälte au nur annähernd in dem Umfange erfolgt wären wie gegenüber den Gerichten. Schon daraus ergibt sh, daß éine Beranlassung, auch fir die Réchtsanwälte cinzutreten, fch wohl kaun in der Art ergeben hat wie für die Richter. Dann kann ih aber dem Herrn Abgeordneten bemerken, daß nach meinen hrungen die Wertshäßung des Rechtksanwaltéstandes dur Ersay ; die Verwaltung durhaus gepflegt wird. Ih weiß aus meiner Er- fahrung, wie ausgezeichnet das Einvernchmen. zwisWen Nichtern und Rechtanwälten sein kann, wenn auf beiden Seiten der gute Wille, der vorhanden fein soll, auch wirkli besteht, und daß, wénn dieses Zusjannenwitkèn stattfindet, es auch die besten. Früchte trägt. ine Herren, daß es stattfinden foll, ist der Gedanke unserer gmjen Geseßzgebung, und soweit es in den Kräften der Ver- waltung steht, werde ih dahin wirken. (Bravo! im Zentrum.) LI D) , Penn der Herr Vorredner gesagt hat, man ‘dränge in den Rechts- anwaltsftand auch unwürdige Elemente, die dort nicht hingehören, dann mêchte ih do auf die Bestimmungen der Rechtsanwaltsordnung hinweisen, wonach die Frage der Würdigkeit der Nechtéanwälte zu entscheiden ist vom Vorstand der Anwaltékammer, nicht von der Ver- waltung. Wenn der Vorstand der Anwaltskammer erklärt, daß ein Rechtsanwalt würdig ist, fo kann ih nit anders als ihn zulassen. Also ich weiß niht, wo. die Handhabe is für die Justiz- verwaltung, in dieser Beziehung helfend einzugreifen. Der Herr Yorredner mag \sich an den Vorstand der Anwaltskammer wenden, wenn er glaubt, daß in dieser Beziehung die Prüfung niht minutiös genug vorgenommen sei.

Die Gerthtsvollziehex hat der Herx Vorredner au be- rührt. Ih habe bereits neulih erwähnt, daß vor 4 Jahren eine Denkschrift darliber vorgelègt worden ist. Sie ist in diesem hohen Haufe besprochen worden, und män hat die SaFe als wenigstens zur- ¡eit erledigt angesehen. Ich habe \chon neulich gesagt, daß neue Er- fahrungen, die zu einer anderen Stellung der Verwaltung drängten, nicht gemacht sind. Die Umfragen, auf die der Herr Abgeordnete verwies, haben stattgefunden nicht bloß bei den Präsidenten, sondern durch Vermittlung der Präsidenten vielfah auch bei Handelskammern und bei Nechtéanwälten. i

Dann möchte ih adininikulierend hier noch sagen, zufällig habe ih erfahren, daß in einem anderen deutschen Bundesstaat, wo noch die früher hier geltende Einrichtung des Geri{tsvollzieherwesens be- steht, jeßt gerade dieselben Klägen erhoben werten wie bet uns. Daraus ersicht man ében, daß das Bollstreckungêverfahrcn, mag man es so oder so einrihten, immer zu manchen Unzuträglithkeiten führen wird. (Sehr rihtig!) Wir waren überzeugt und ih bin es noh , daß die jeßt eingeführte Ordnung dkèjenige ist, die den Ver- hältnissen am meisten Rechnung trägt und am wentgsten Unzuträglih- keiten hervorruft. Sollte si das ändern, sollte man erfahren, daß diese Annahme nicht richtig sei, dann wird es Zeit sein, auf die Sache zurück- zukommen: aber jeßt fehlt es mir absolut an Material, um zu bes haupten, daß unser jettges Verfahren nit dasjentge sei, welches den M aps dot 4 er d Vorzug verdient. Die übrigen Ausführungen des Herrn Äbgeordneten bezogen ih bielfah auf legislatives Gebiet; das sind Frägen, deren Erörterung Skunden und Stunden érfördèrn würde; ih habe den Verrn Abgeordneten auch dahin verstanden, daß er meinte, heute wurde darüber wohl nicht zu reden fein. Ich habe aber cinige bhyof 7 o abweichende Punkte hervorhêben wollen, und glaube deshalb nach wtè dor dabei stéhen bleiben zu können, daß wir im großen und ganzen in den hèute behandélten Fragèn auf dem rihtigen Wege sind.

Die Debatte wird geschlossen.

Abg. Rosenow (fortshr. Volksp.) bedauert, daß èr dür den 2tluß verhindert sei, auszuführen, daß der Abg. Cassèl nicht aus marteipolitishen Rücksichten für das Laienelèment eingetréten si.

Vas Kapitel des Ministeriums wird bewilligt.

„VU- dem Kapitel dêr Justizprüfungskom-

mtj}tion bemerkt q, dg. Dr. Bell - Essen (Zentr.): Es ist anzuerkennen, daß bér E, des Vorsißenden der Zustizprüfungskommission sich einer laren “lusdrucksweise besleißigt und alle Fremdwörtèr und Fachaus- trüde oermetdet. Fn der CEmleitung dieses Berichtes stoßen wir auf gie 9st unerfreuliche Tatsache, daß nämlih die Zahl der zur +ufung Ueberwiesenen im leßten Jahre eine Höhe erreiht hat wie e zuvor. Die Zahl der Durchgefallenen hat si{ wièdeér um 3 % ¡etimehrt, Ver Bericht sucht nun den Gründen nachzugehen, weshalb N ah! der Vurchgefallenen eine so bêträchtliche Höhe erreicht hat nd diesmal [ogar auj 29 _% gestiegen ist. Er sagt: mit der Fort- eng De Mechtswissenshäft und dèêr Veränderung der wirt- ¡msllichen Serhaltnisse sind die an dèn Hichter herantretenden An- gen, großer geworden. s könnte hiernah den Anschein ge- gen, Das die Anforderungen an das positive Wissen bei dèr Justiz- ¿ungskommission erheblih gesteigert worden sind. Aber da er s, proegemaß eine nerböse Ueberreizung bei unjeren MNeferendarèn 4 rent macht, so ist es angezeigt, die Mahnung an ste zu richten, i so schr darauf ankommt, in alle die Einzelheiten des Ge- ee einzudringen, wie darauf, sih cinen Ueberblick über die ge- sr gee htsmaterie zu verschaffen und zu beweisen, däß ciñè klare iti}che Auffassungsgabe ihnen eigen geworden ift. Der Justiz- sier hat mit Necht darauf hingewiesen, daß ein vierjähriger Vor- ngsdienst dem Assessoreramen voraufgeht, und daß dieser Vor- jj ungsdienst dem Kandidaten Gelegenheit geben muß, sih das a ; Maß von RNechtskenntnissen anzueignen. Unsere Gesthz- dh maschine arbeitet fast wie ein perpetuum mobile. (Es wird alla auch nit einmal der erfahrenste Richter in der Lage sein, in R Wnzelheiten des ganzen Geseßgebungsmaterials einzudringen. Man bers On zufrieden jen, wenn man sich einen allgemeinen Üeberblick ad en kann, Gs ist Aufgabe der Praris, allmählich tiefer in das In bezug auf das außer-

s Zahl d

ordenistg Le, Material einzudringen. h uf das ersdheint ) wichtige Problem der Ueberfüllung unseres Juristenstandes ? Asen nicht zweckmäßig, der Ueberfüllung durch eine Verschärfung Cameng reramens zu steuern. Wenn man einer Verschärfung des ma, A Se der Ueberfüllung das Wort reden will, dann Men L Fer\charfung beim YNeferendareramen eintreten lassen. itr 6 Sa er das, Meferendarexamen bestanden hat und vier Jahre in iartey e OTUNdlIch gearbeitet hat, von dem soll man im allgemeinen ist Ea er auch befähigt ist, das Assessorèramen zu bestehen. fintreten ht angezeigt, eine weitere Verschärfung des Assessorexamens Nd be agen, da die Anforderungen schon ohnehin sehr hohe sind. trauen L uster der Neferendarprüfung sollen auch beim Assessor- Mies ee Klausurarbeiten eingeführt werden. Zch „bitte den in diesér (ands Auskunft zu geben, wie weit die Vorverhandlungen deg ï ¡Frage gediehen sind? Jch bin jedenfalls für eine Verschärfung essoreramens nicht zu haben. .

; Vei dem Kapitel der Oberlandesgerichte, und

v bitt den Besoldungen der Oberstaatsaänwälte

H E Li » éd

hast 8, W ißm ann (nl.): Die Strafsachen bei der Staatsanwalt-

V0 s en von Jahx zu Jahr zugenommen. Den _zuverlässigsten aur liefert die Vermehrung dex Stellen für Staatsanwälte,

Wir treten für die Bewilligung dieser Stellen freudig cin. Man kaun di? Staatsanwaltschaft für die Zunahme der Strafsachen nicht verant- wortlich machen. Die- Staatsanwaltschaft sollte das Strafverfahren einstellen, wenn ein öffentlihes Interesse nicht vorliegt. Dadurch würde nicht so viel Kummer und Sorge in die: Familien getragen werden, Von einem Gemüsehändler in meinem Wahlkreise wird mir mitgeteilt, daß er bestraft worden sei, weil er im Ho \jommer für 15 +5 ei Pfund Kirschen verkauft hatte, von denen 12 Stück nicht eßbar waren. Man sollte do hier das Ütilitätsprinzip dem Legalitäts- PrinziÞ vorziehen, dann würden unsere. Nichter ganz erheblich entlastet werden. Von dem Rechtsmittel der Berufung wird von der Staats- anwaltschaft allzu viel Gebrauh gemacht, besonders von der Amts- anwaltsaft der fleinen Amtsgerichte. „Das Schwert der Themis, das zum Schlage gegen das Verbrechen da sein soll, soll nicht miß- braucht werden zum Holzhacken.“ In Deutschland ijt jede zwölfte Person, von den männlichen Personen jedè sechste bestraft. Da sollte doch von der Waffe der Anklage nur der allernotwendigste Gebrauch acmacbt werden.

: _Abg. Rosenow (fortshr. Volksp.): Der Oberstaatsanwalt in Königsberg hat im April 1911 an die ersten Staätsanwälte und die Sefängnisaufseher jeines Bezirkes die Verfügung èrlässen, daß bom L. November 1911 ab die erforderlihen Müllereierzeugnisse, Mehl, Weizen, Gerste, Buchweizengrüße usw. ohne vorausgegangene öffent- [icbe Ausschreibung von der Bromberger Sechandlüngsömühle zu be- ziehen jetien. * Dadurh fühlten fh die {wer um ihre (Fristenz fämpfenden Kleinmüller, die bisher die Lieferung gehabt haben, ge- schädigt, ne wandten fich an die Handelskammer, diese schrieb an den L verstaatsanwalt in Königsberg, und diejer antwortete, daß er feine Auskunft geben könne, sondern anheimstelle, sih an den Justizminister zu wenden. Die Handelskammer {rieb am 16. Juni 1911 an den SuUstizminister, und da keine Antwort erfolgte, noch einmal am 4. No- vember 1911. Darauf antwortete dèr Minister am 14. November, daß die Anfrage vom 16. Juni zurzeit noch nicht erledigt werden könne. 2 arauf. wandte fich die Handelskammer am 28. Dezembèr an den Pandelsminister, und dieser antwortete am 15. Februar 1912, daß die äAngelegenheit von den zuständigen Stellen geprüft werde, die Er- mittlungen aber noch mcht abgeschlossen seien. Während all dieser Zeit haben die kleinen Müller in der Angst geshwebt, daß sie ihren bsaß verlicren. Auf persönliche Anfrage erklärte mir der Dezernent des Zustizministeriums, daß vor nunmehr 6 Wochen die Verfügung des Vberstaatsanwalts in Königsberg aufgehoben sei. Das hat also zwei Jahre gedauert. J bitte nun um Auskunft, ob es fich um eine allgemeine Anordnung des Ministers gehandelt hat, und welch{e Gründe dazu geführt haben.

# _Geheimér Oberjustizrat Plaschke: In der Angabe, daß die

GerfUgung vor 6 Wochen aufgehoben sei, habe ih mi getäuscht: der betréffende Erlaß datiert {on vom 11. November 1912 und 1 am 13. November an die Handelskammer in Allenstein abgegangen. Er lautet dahin, daß der Oberstaatsanwalt in Königsberg ersucht wird, bei den Lieferungen wieder von dem öffentlichen Ausbietungöverfahren Gebrauch zu machen. Schon seit 1887 besteht bei der Verwaltung des Innern die Vorschrift, daß die Gefängnisse thren Bedarf an Mehl und Mublenprodukten aus den Brombergèr Mühlen entnehmen sollen. Darüber wurde Klage geführt, auch in diesem Hause, zum leßten Male am 11. Februar 1897, wo der Abg. von Plöß verlangte, das aufzu- heben. Der Kommissar des Innern, Geheimrat Bohne, verhielt ich ablehnend, weil die Uebung seit zehn Jahren bestehe, die Lieferungen der Bromberger Mühlen gut und preiswert seien, weil die Brom- berger Mühlen Staatsinstitute ‘seien, die zur Vermeidung der Kon- kurrenz gerade an Staatsanstalten liefern müßten, und weil der Ver- dienst der Bromberger Mühlen wieder in die Staatskasse fließe, sowie weil die Bromberger Mühlen verpflichtet seien, nur inländisdes Getreide zu vermahlen. Seit 1897 ift keine Klage mehr gekommen. Troßdem verhielt sih die Justizverwaltung zögernd und abwartend, weil sie keine generelle Regelung geben wollte und nicht wissen könnte, ob mckcht hier und da doch eine Schädigung eintreten könne, die mit dem Borteil der Staatskasse in keinem Verhältnis steht. 1910 bat aber die Bromberger Mühlenadministration die Justizverwaltung, das jeit- langen Jahren „bei der Verwaltung des Jnnern bewährte - Ver- fahren auch einzuführen. Da nun die Verwaltung des Innern keine Veranlassung gefunden hatte, ihr Verfahren aufzugeben, so hielten wir das Verlangen der Mühlenadministration niht für unbere{tigt, und als der Skaatsanwalt in Königsberg dieses Verfahren einzuführen wunschte, wurde ex dazu am 10. Janúüar 1911 ermächtigt, „\sorveit es nach seinem Ermessen angemessen und zweckdienlih ersbeine“". Darauf erließ er am 4. April 1911 seine Verfügung. Diese Einrihkung wurde aber unter Kontrolle gehalten, und im Mai 1912 ftellte si beraus, daß die Gefängnisse in Tilsit, Nagnit und Pr. Holland teurer wirt- schafteten mit den Bromberger Mühlen als bei der früheren Ein- richtung. Die Produkte der anderen Mühlen waren gleihwertig, und fo erwog man die Aufhebung der Verfügung. Als die Eingaben der Handelskammer kamen, waren die Zweifel bereits aufgetaucht, und daher antwortete man, daß man erst Erfahrungen macen wolle. Auf die Mitteilung, daß man mit den Brombetger Mühlen teurèer wirt- schafte, antwortete die Mühlenadministration, daß sih noch kein Bild gewinnen lasse und man bis zum Herbst warten möge. Da dann das teurere Wirtschaften bestätigt wurde, erging die aufhebende Verfügung an den %Pberstaatsanwalt in Königsberg. Wir haben uns also nit auf den Standpunkt gestellt, daß von den Bromberger Mühlen geliefert werden müsse, verdienen also keinen Vorwurf.

___ Abg. Vr. von Campe (nl.): Die Klagen des Handwêérker- standes über die Gefängnisarbeit haben leider noch nit aufgehört. Jh möchte heute einen Fall vortragen, dessen Einzelheiten ih dem Minister auf Wunsch mitteilen kann. Eine Behörde wollte einen Schrank anschaffen, wandte sich zu diesem Zweck an drei verschtedêne Geschäftsleute und forderte die. Einreichung einer Offerte. Schließ- lich wurde aber die Lieferung keinem von diesen Handwerkern über- tragen, sondern der Schrank wurde von einem Gefängnis bezogen pm halben Preis. Bei dieser großen Preisdifferenz konnte natürlich eine reelle Arbeit geliefert werden. Ver Schrank war auch tatsäch- lich nah kurzer Zeit unbrauchbar. Durch solhe Sachen wird die Un- zufriedenheit unter den Handwerkern geschürt. Deshalb sollte die Be- berde bei solchen großen Preisunterschieden ganz besonders vorsichtig sein, weil es selbstverständlich ist, daß bei einem allzu geringen Preise leine reelle Arbeit gelieféèrt werden kann. i i

Abg. Rosenow (fortshr. Volksp.): Nach den Ausführungen des Regierungsbertreters stelle i fest, daß die Erledigung einer solchen

Beschwerde eines beédrängten Gewerbes vom 11. Juni 1911 bis 13. November 1912 gedauert hat. Die Brombèrger Mühlen sind zwar ein Staatsinstitüt, aber sie sind ein gewerbliches Untérnehmen, das nicht besser gestellt ‘werden sollte, als ein auderes. Die Konkurrenz von Staatsinstituten sollte keinesfalls stattfinden. Wir werden die Sache weiter verfolgen und dafür sorgen, daß auf allen Gebieten freier Wettbewerb stattfindet, oauch wenù die Staatskasse dabei in Betracht kommt.

__ Geheimer Oberjustizrat Pla \ chk e : Ueber den von dem Abg. von Campe vorgetragenen Fall kann ich jeßt keine Auskunft geben, da mir die Akten nicht vorliegen. Wenn ih den Abgeordneten richtig verstanden habe, handelt es sich um die Lieferung seitens eines Gefängnisses an die Justlzbehötde. Wenn sih die Sache so verhält, wie es der Abg. von Campe vorgetragen hat, dann wird das Verhalten der Behörde vom Minister mißbilligt. Es ist ein Nonsens, in solchem Falle eine Aus- biétung stattfinden zu lassen, weil dies unzweifelhaft eine gewisse Er- bitterung in. Handwerkerkreisen hervorrufen mnß. Es is \elbst- verständlih, daß die Handwerker niht für solhe Preise lief können, wie die Gefängnisse der Justizverwaltung für ihre eigene Behörde. Der Abg. Rosenow wird seinen Senat nicht aufreckt erhälten fönnen, daß die Erledigung der Beschwerde fo [ange gedauert habe. Jh habe die Gründe angeführt, . weshalb eine fruhere Erledigung niht möglich war. Der Abg. Rosenow hat felbst hèrvorgehoben, daß die Handelskammern zweimal beschieden worden sind. Man kann aus dem Ergebnis, das sich in Ostpreußen an dret Gefängnissen eraeben hat, unmöglih den Schluß zieben, daß die Bromberger Mühlen teurer find. Die Anstalt in Tegel bezieht auch Mehl aus der Bromberger Mühle, und zwar zu einem sehr vorteil. haften Preise. Man kann deshalb nit sagen: nun muß die ganze

Sahe beseitigt werden, weil die drei Gefängnisse in Ostpreußen zu teure Préise bezahlt haben.

Abs. Dr. von Campe (ûl,) : Die Antwort des Régierungs- vertreters befriedigt mich. Ich will nur feststéller, daß dér Negierungsvertreter mih in einem Punkt mißverstanden hat. Es handelt jd nicht um die Justizbehörde, sondern um eine andere Staatsbehörde.

Beim Kapitel „Landgerichte und Amtsgerichte“ bémétrft

_Abg. Hammer (kons): Die Detaillistenverbände sind mit dem Gese gegen den unlauteren Wettbewerb in großen und ganzen zufrieden bis auf die Bestimmungen des Ausverkaufswe]ens. Eine große Lüde in diesen Bestimmungen ist dur einé Entscheidung des Reichsgerichts ausgefüllt wörden. Das Reichösgericht hat den Begriff „Ausverkguf“ défintèrt. Mit diefer grundlégenden Entscheidung sind die Detaillisten einverstanden. Dagegen beklagen sie si darüber, daß die Vertreter der Detaillistenverbände von vielen Richtern und Stäatsanwälten mit ihren Strafänzeigen abgewiesen werden, währènd von anderen Richtern und Staatsanwälten den Strafanzeigen, in denen ès sich um dieselbe Sache handélte, stattgegeben wörden ist. Die Detaillistenkammer in Hamburg hät an fäintlihè deutsche Deétaillistenkaimérn eine Nund- [rage darüber ergehen lassen, ob im Bezirke derartige Klagen gégen Stäat8anwälte und Nichtèer vou seltèn dêr Detaillisten vor- gekommen seten. Eine Zusammenstéllung dér éingegängenen Ant- worten, die an dén Deutschen Handelstag gegangen ist, gibt darüber Aufs{chluß, daß die Staatsäntvälte in einer Rethe deutscher Händelskammerbézirke zu feiner Klage Anlaß geben , während anderseits mit einer Reihe anderer Staatsanwälteé wenig günstige Erfahcungen gémaht wörden sind. Ja einzelnen Handels- fanimerbézicken habe das Verhalten der Staatsanwaltschaft sogar Anlaß zu Beschwerden bei den zuständigen Ministêtien gegeben. Die Detaillisten führen darüber Beschwerde, daß die Richter oft den Gutachten dec Sachverständigen éntgegen urtéilen. Sie können dies von ihrem Standpunkt niht begreifen. Gin Kaufhaus hatte einen Primahaathut für 4 M verkauft. Einige Detaillisten stellten dägégen Strafantrag wegen unlauteren Wettbewérbs, indem sie behaupteten, daß es unmöglich sei, einen Primahaathut sch{on ur 4 zu liefern, ein solcher Hut koste mindestens 8 &. Däs Gericht entschied aber entgegen dem Urteil der Sachverständigen, daß das Angebot von Primaware kein unlauterer Wettbewerb sei, wênn für minderwertige Qualität ein geringéèrèr Preis gefördert wird. Diese Auffassung aber kann kein Kaufmann tellen. Die kauf-

männischen Sachverständigen sagen, daß bei dieser Auslegung der

wed des Geseßes verfehlt ist. Ein Warenhaus kündigte einen 25- -

Tag an und sagte, daß fehlende Waren érgänzt werden. Einige

Detaillisten aber erhielten keine Ware und stéllten deshalb Straf- antrag wegen unlauteren Wettbewerbs. Der Geschäfteführer sagte

bet tfetnèr polizeilihen Vernehmung aus, \siè hätten bergweise von

dieser Ware verkauft und könnten ih nit vorstellen, baß die be- tréffénden Detaillisten keine Ware erhalten hätten. Die Stäats- anwalts{haft lehnte daraufhin auf Grund dieser Vernehmung ein Ein- schreiten ab. Abèr die Detaillistenverbände balten die Ablehnung für unbégründet und bitten den Minister, in eine Prüfung dieses Fälles ein- zugehen. Die Detäillisten \prehèn fernèr den Wunsch aus, däß die

Zntere}senten von dem Termin eines Straäfvêrfahrens in Kenntuts geseßt wérden, und daß sie auf Erfudsen einé Abf{hrift des Urteils erhalten.

Sie könnten dann dieses Urteil demjenigen vorzeigen, dér \ih cines Berstoßes gégen das Gefez schuldig gemächt hät, und schon dadur ohne Prozey etnen Ginflaß auf ihn ausübèên. Wenn diès innerhalb der Machtbefuguisse des Ministers liegen follte, so möchte ih ihn bitten, nah dieser Richtung auf éine Bésserung hinzuwirken. Néêuér dings macht eine Reïlame viel vön ih rèdèn. Es heißt da: „Zum Selbstkostenprêise mit 100/% Aufshlag." Das Landgericht T hat sich in dieser Frage auf den Standpunkt gestéllt, däß hier kein Grund zum Einschreiten vorliéze, da dec Bégriff des Selbstköstenþretses_ strittig sei, Auch das Kammergericht bät dénsélben Standpunkt eingenommen, indein es das Gütachten der Berliner Handelskammer für niht aus- reichend erklärte. Die Beruféorgane der Kaufmannschaft, alle Handels- kammern außer dreien, haben dagegen Front gemacht. Justizrat Füld- Mainz weist darauf hin, daß. in dieser Frage die Auffassung der Konsumenten maßgebend sei. Er sagt, dèr Bégriff des Selbstkosten- préíses sei gleihbédeutend mit Einkäufspreis und Produkttonspreis. Die Detaillisten haben die Auffassung, daz der Verkauf zum Selbst- kostenpreis mit 10 %/) Zuschlag gegen Treue und Glauben verstoße, und daß. der ehrlide Kaufmann derartige Dinge niht mitmachen könne. Wir haben Bertraüen zur pieußischèen Verrbaltung, daß sie auf demselben mittélständsfreundlihen Standpunkt steht wie die bayerische, bie diesen Fragen schon eine größere Beachtung geschenkt hat.

Justizminister Dr. Bésèlet:

Ich kann dem Hertn Abgeordneten Recht geben, daß es außer- halb meiner Kompetenz liègen würde, wenn ich wegèn der \{chwebenden Pröozésse irgendwelché Anweisungen an die Gerichte erteilen wollte. Ich habe auh seine Worte dahin verstanden, daß es ibm vor allem darauf ankommt, die grundsäßlihe Frage zu prüfen, inwieweit bon der Behörde im Wege der öffentlihen Klage eingeschritten werden soll gegen diejenigen, welhe sih des unlauteren Wettbewerbs \chuldig gemacht haben. Wenn es hier und da vorgekommen fein \föllte, daß die staatsanwaltshaftlihen Behörden grundfäßlih abgelehnt hätten, in einem folhen Fall einzuschreiten, wie er ihn dar- gelegt hat, so wütbde das nicht zu billigèn sein. Es muß vielmehr in jédem einzelnen Fall geprüft werden, ob ein öffentlihes Interesse vorliegt, und für diese Prüfüng können sehr wohl solhe Untersuhungen. dienlich fein, wie fie in dem eben mitgeteilten Erläf; des bayerischen Justizministers ent- halten fein sollen. Jch känn nur sagen, daß der dort eingenommene Standpunkt sich äus unserer Geseßgebung in dieser Hinsicht als selbst- verständlih ergibt. Es steht aber auch denjenigen, welhe von den Gntscheidungen des Staatsantvalts getroffen werdén in einer Weise, die sie für unbegründet halten, frei, den Beschwerdeweg einzuschlagen. Sie sind fögar berechtigt, im Wege eines Antrags auf geritlihe Gntschetdung die Erhebung der Anklage ju erzwingen. Die Auswahl der Zeügen und Sachverständigen muß ih nah dein einzelnen Fall richten. Es ist nit mögli, nach dieser Rihtung allgemethe Anweisungen an die Staatsanwaltschaften ergehen zu lassen. Jeden- falls ist es ihres Amtes, die geeigneten Sachverständigen ausfindig zu machen und die Zeugen dem Geri@ht zu benënnen.

; Dèr Wunsch des Herrn Abgeordneètzn, daß den antragsberechtigten Verbändén Urteilsäbschriften gegeben werden möchten, wird in gewissem Sinne entsprohen werden könnèn. Es fann jeder, der ein begründetes rechtlihes Interesse daran hat, von ¿inem Sktafurteil Kenntnis zu erhalten oder Abschrift zu bekommen, bie Erteilung einer solhen na@- suchen. Die Entscheidung über das Gesuch liegt außerhalb des Straf- verfahrens; sie ist eine Verwältungsmaßregel. Wenn das berehtigte Interesse nicht anerkannt wird, so steht dein Betreffenden frei, Be- \{wêèrde zu führen, und die würde am leßten Ende vom Justizminister gu entscheiden sein. Jh wiederhole, daß diejenigen, die von grund- säßlich unrihtigem Vorgehen der Staatsanwaltschaften auf dem hier in Rede \tehènden Gebtëte betroffen werden, durWaus in der äge sind, ihr Né@t wirksam zu verfolgen.

Abg. Klausener (Zentr.) wüns{cht êinen Erweiterungsbau des Gerichtégebäudes in Aachen, dessen Räume ganz unzulänglih feien.

ba Vtnzuziéhung von Privatgebäuden fei diesem Uebelstande nit abzuhelfen,