1913 / 44 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Feb 1913 18:00:01 GMT) scan diff

alle cinzelnen Wünsche eingehen, Aus dem Verbandsunterstützungsfonds können nur Unterstügungen an einzelne Beamten, aber nicht an folche Organisationen gegeben werden. Eine Unterstüßung dieïcr Kasse wäre nur mögli, wenn besondere Mittel dafür in den Etat Angenent würden. Das würde aber niht auf die Justizverwaltung beschränkt bleiben können, sondern fih auf alle Verwaltungen ausdehnen müssen. Bisher haben wir tolhe Einrichtungen nur für die Betriebsverwaltungen. Wegen der allgemeinen Bedeutung der Sache kann also die Justizverwaltung allein darüber nit entscheiden. Es hat sich übrigens immer als jehr shwterig gezetgt, solhe Organisationen der Beamten lebens- fähig zu erhalten. Gine Vermehrung der Nechnungsrevisoren wird von uns beabsihtigt; die jeßt im Etat stehenden sieben neuen Stellen find ein Versuh; wenn er sih bewährt, werden weitere Stellen eingerichtet werden. Dagegen ist es niht möglich, einem der Revtsoren die Leitung zu übertragen ; es ist nicht angängig, daß der eine Revisor den anderen revidiert. Wenn sich Meinungsverschieden- heiten zwischen den zwei Revisoren und einem Gericht ergeben, muß durch eine Direktive Abhilfe geschaffen werden. Was den Rechnungs- rat-titel betrifft, jo ist schon in den legten Jahren eine Steigerung der Charakterisierung eingetreten, und es wird nah Möglichkeit damit fortgefahren werden. Die Ernennung zum Nechnungsrat erfolgt bei den Gerichtssekretären nicht später als in anderen Verwaltungen. Wir nehmen das Jnteresse der Justizbeamten in jeder Nichtung nah Kräften wahr.

Abg. Bartscher (Zentr.): Ich bedaure, daß die Petition der Kanzleibeamten noch nit beraten worden ist, denn bei diejer Gelegen- heit wäre es mögli gewesen, eine Reihe von Beschwerden dieser Be- amten zu erörtern. Insbesondere bedürfen die Anstellungs- verhältnisse der Anwärter von Kanzleibeamten einer Verbesserung. Ich bijte den Minister um Auskunft über die Entschließung der YNegierung bezüulich der etatsmäßigen Anstellung der _Kanzlei- beamten. Bei dieser Gelegenheit empfehle ich auch die Hilfs- schreiber dem besonderen Wohlwollen des Ministers. Die Anrechnung der diätarishen Beschäftigungszeit auf die Dienstzeit wäre dringend zu wünschen.

Ein Negierungskommissar erklärt, daß die Justizver- waltung darüber in Erwägung eingetreten sei, ob nicht das ganze Kanzleiwesen von Grund auf geändert werden könnte. Bei der Wichtigkeit dieser Frage würde diese Erwägung jedo eine gewisse Zeit dauern. Die diätarishe Beschäftigung könne auf die Dienstzeit nicht angerechnet werden, das sei au in allen anderen Verwaltungen nicht üblich.

Abg. Mathis (nl): Jch erkenne cs dankbar an, daß die Ne- gierung eine erheblihe Vermehrung der Kanzlistenstellen vorgefchen hat. Ebenso begrüße ich es mit Freuden, daß der Negierungs- vertreter uns eine Aenderung des ganzen Kanzleiwesens in Aussicht gestellt hat.

Die Abgg. V iere ck (freikons.), Dr. Liebkneccht (Soz.) und Baerwald (fortshr. Volksp) treten gleichfalls für eine Besser- stellung der Kanzlisten und Hilss\chreiber ein.

Abg. Faltin (Zentr.): Die Hoffnungen, welche auf die neue Gerichtsvollzieherordnung geseßt wurden, sind zum großen Teil nicht in Erfüllung gegangen. Durch die neue Gerichtsvollzieherordnung hat ih zwar die Lage der Gerichtsvollzieher verbessert, aber für das Publikum sind große Nachteile entstanden. Die Zahl der fruchtlosen Pfändungen hat in ershreckender Weise zugenommen. Der Grund hierfür liegt wohl darin, daß man bei der Auëwahl der Anwärter mit zu wenig Sorgfalt vorgegangen ist, und daß unsere G-seßgebung verschiedene Schiebungsmöglichkeiten bietet.

Abg. V ieredck (freikon.) befürwortet die Einführung einer Kontrollinstanz bei den Gerihtsyollziehern.

Abg, Dr. Liebknecht (Soz.): Die Zahl der Hilfsunterbeamten ist: weit höher, als die der etatsmäßig angestelltcn Unterbeamten. Es wäre intereisant, zu erfahren, wieviel Hilfsunterbeamte die Regierung hat. Die Lage der Gefängnisunterbeamten und der Gerichtsdiener bedarf dringend ciner Besserung. i

Wirklicher Geheimer Oberjustizrat Fri e erwidert, daß davon keine Nede fein kann, daß die Zahl der Hilfsunterbeamten höher set als die der etatsmäßig angestellten Unterbeamten. Im zächsten Etat werde mit der etatsmäßigen Anstellung der Unterbeänfen dei den Gerichten und Gefängnissen in erheblicherem Umfange vorgegangen werden.

Abg. Bart scher (Zentr.): Die Justizunterbeamten sind über die Verbesserungen, die ihnen dieser Etat bringt, sehr erfreut, aber ih möchte doch wünschen, daß die Hilfsarbeiterstellen im nächsten Etat ganz verschwinden mögen.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): An den Gerichten in Berlin ist die Zahl der Hilfsgerihtsdiener ungeheuer groß. Wenn die Ne- giéèrung în dem bisherigen Tempo der Etatisierung der Stellen rortfährt, müssen die Beamten noch vier Jahre bis zur Be- seitigqung der Hilfsarbeiterstellen warten. Die Vorenthaltung der Teuerung8zulage hat die Unterbeamten so schr verstimmt, daß alle kleinen Mittelhen der Aufbesserung dagegen niht ins Gewicht la Sich an die Unterstüßungsfonds zu wenden, ist für die eamten unwürdig, und - es wird dadurh die Kriecherei hervor- gerufen.

Abg. Bart scher (Zentr.): Wie wir zur Unterstüzungsfrage und zur Frage der Teuerungszulage stehen, haben wir wiederholt dar- gelegt. Gs liegt ja'auch shon ein Beshluß des Hauses darüber vor, und es ist nur zu wünschen, daß die Negierung diesem Beschlusse folgt. Herr Liebkneht 1 nicht der wahre Vertreter der Unterbeamten: diese werden vielmehr fagen: Der Himmel bewahre uns vor der fsozial- demokratishen Fraktion!

Abg. Vi ere ck (freikon\.) bittet um mögli{hst baldige Revision der Entschädigungssäße für die nebenamtlih tätigen Amtsanwälte.

Abg. Ern st (fortshr. Volksp.) {ließt fich dem Vorredner an.

Abg. Faltin (Zentr.) spriht sich für etne Erhöhung der Stellenzulage bis auf 600 für die Dolmetscher aus unter be- fonderem Hinweis auf die Schwierigkeiten, in Oberschlesien die ge- eigneten Persönlichkeiten zu finden, die den dort gesprochenen eigentümlihen polnishen Dialekt beherrschen.

Atkg. G ö bel (Zentr.) wünscht, daß die Spannung zwishen den

Bezügen der Gefängnisaufseher und denen der Arbeitsaufjeher in den Gefängnissen durch eine Erhöhung der leßteren gemildert werde, viel- leiht vermöge der Einführung eines Dienstalterésystems. Allerdings werde dann auch eine Aufbesserung der Gefängnisaufseher nicht zu umgehen fein.

Das Kapitel der Land- und Amlsgerichte wird bewilligt.

Beim Kapitel der Justizgefängnisse wünscht

Abg. Dr. Schmitt - Düsseldorf (Zentr.), daß die individuelle Behandlung der Gefangenen den Gefängnisgeistlihen übertragen wird, da der Gefängnisdirektor wegen seiner Ueberlastung mit anderen Arbeiten si damit nicht befassen kann. Der edner bedauert, daß seine früheren Anträge auf vermehrte Anstellung von Gefängntsgeistlichen im Hauptamt nicht berücsichtigt worden sind. In den Gefängnissen, in welchen die Belegung verhältnismäßig groß ist, follten hauptamt- lihe Stellen für Geistliche beider Konfessionen aeshaffen werden. Jn den Gefängnissen, die - dem Ministerium des Junern unterstehen, ist für die religiösen Bedürfnisse dec Gefangenen besser gesorgt als in den Gefängnissen der Justizverwaltung; namentli fehlt es an einer ausreihenden Z1hl von Erbauungsbüchern. In einer ganzen Reibe von kleineren Gefängnissen ist überhaupt keine Gelegenheit geboten, wenigstens ab und zu d m Gottesdienst beizuwohnen. Der Redner bittet zum Schluß den Minister, den Anträgen auf vorläufige Entlassung mehr als bisher zu entsprehen.

Wirklicher Geheimer eben, fie w Frie: Ih will nichi auf

e werden ja alle Jahre wiederholt,

Geheimer Oberjuslizrat Plaschke: Ih kann den Aus- führungen des Vorredners chre NRüdhalt beislimmen, daß die individuelle Behandluong der Gefangenen den Getülichen übertragen werden muß, und daß die „nebenamtliden Stellen der Geistlißen immer mehr zu hauptamtlihen umgewanktelt werden müssen. Dagegen muß ih feinen Ausführungen über die vorläufige Entlassung wider|}prehen. Bei der Prüfung folcher Anträge kommt es keineswegs darauf an, ob diese von den Gefängnissen der Justizverwaltung oder von solchen des Ministeriums des Innern gestellt werden. Es ist ganz flar, daß viele solcher Anträge abgelehnt werden. So werden bestimmte Delikte von diejer Vergünstigung in der Negel ganz ausgeschlossen. Auch der Vorwurf des Vorredners, daß in den Gefängnissen der Justizverwaltung nit genügend für Erbauungsbüher gesorgt ist, ist unberehtigt. Die Ber- waltung hat in dieser Hinsicht ihr möglichstes getan. Ih möŸte darauf hinweisen, daß eine Vorschrift besteht, daß in jeder Zelle ein Gebetbuh vorhanden sein muß. Jch kann auch versichern, daß von der Verwaltung, wo irgend moglich, eine Kontrolle ausgeübt wird. Eine ordnungsmäßige Seelsorge is zweifellos notwendig. Zwischen den Gefangenen und den Geistlichen soll fi ein gewisses Bertrauensverhältnis herausbilden. Aber das stößt häufig auf Schwierigkeiten, da heutzutage ein außerordentlich hoher Prozentsatz der Gefangenen sich der Religion gegenüber überhaupt ablehnend ver- hält. Jedenfalls können Sie überzeugt sein, daß ih dieser Frage meine größte Aufmerksamkeit widmen werde.

Abg. Dr. Liebknecht (Soz.): Die religiöse Beeinflussung der Gefangenen durch die Geistlihen findet gegen den Willen der Ge- fangenen und über das notwendige Maß itatt. (Widerspruch rechts und im Zentrum.) Negen Sie fich nicht auf, ih mache den Geist- lichen niht den Vorwurf, bewußt unrecht zu tun : die Herren haben gar niht das Bewußtsein, daß sie einen perfönlihen Druck auf die Sefangenen ausüben. In allen Zellen ligt das Gebetbuch als die allein vorgeschriebene Lektüre aus. Die Besserung der Gefangenen, die erstrebt wird, liegt nux in Zerknirshung und Bußfertigkeit, die in dem Gefangenen erzeugt werden foll, damit er dann der Religion leiter zugänglih ist. Ich kenne die Psychologie der Gefangenen besser. Die Gefangenen werden einseitig im Sinne einer religiösen Bekehrung behandelt. Die ärztliße Versorgung der Gefangenen i|st mindestens eben)o wichtig, wie die geist- lihe; es fehlt in den Gefängnissen an der nötigen Zahl von Aerzten, namentlich von Psychiatern ; darüber hat man hier noch niemals gesproden, dafür haben die Herren kein Interesse. Wir haben neulih gehört, daß in einem Berliner Gefängnis es an den nötigen fanitären Eimichtungen fehlt. Die mildere Handhabung der Disziplinarvorscpriften in den Gefängnissen bewährt sich. Die kleinen Zwergge*ängnisse sollten aufgehoben werden: sie werden von Gefängnisinspektoren geleitet, wir wissen aber nichts von der Aus- bildung der Beamten. In der Anstellung der Unterbeamten besteht ein vollkommen ungeregelter Zustand. Der Beamte foll in einem gewissen f: eundshaftlihen Verhältnis zu den Gefangenen stehen und diese erziehen. Zahlreihe Prozesse zeigen uns aber, wie Unregel- mäßigkeiten und Durchstehereien in den Gefängnissen vorkommen, und lehren uns, daß eine Besserstellung der Gefängnisbeamten not- wendig ist. Die Gefangenen müssen îo behandelt werden, daß die Gefahr des Zurückfallens in die Ungeseßlichkeiten vermieden wird.

Geheimer Oberjustizrat Plaschke: Ich will auf alle Einzel- heiten nicht mehr eingehen. Der Abg. Liebkneht hat neulich darüber gesproden, daß es in manchen Gefängnissen an den nötigen Klosett- einridtungen fehle, und aus der Antwort eines Kommissars des Ministeriums des Innern herausgehört, daß es in den Gefängniss-n der inneren Verwaltung überall Klosetteimer mit Wasserspülung gebe. Wie denkt sih der Abg. Liebkneht das, wenn in den tausend kleinen Gefängnissen der Justizverwaltung überall Eimer mit Wasserspülurg vorhanden sein sollten? Das beruht do auf absoluter Unkenntnis der Verhältnisse.

Auf Anirag des Abg. von Pappenheim wird die

Debatte geschlossen.

Abg. Dr. Ltebknecht (Soz.): Nachdem der Regierungs- vertreter in brüsker Weise mir absolute Verständnislosigkeit vor- geworfen hat, machen Sie Schluß und verwehren mir die Antwort. Danah müssen Sie die Ausführungen des Kommissars für wenig zuverlässig halten.

Das Kapitel der Gefängnisse wird bewilligt.

__ Nach 51/2 Uhr wird die weitere Beratung des Justizetats auf Mittwoch, 19. Februar, 11 Uhr, vertagt (außerdem Etat der Handels- und Gewerbeverwaltung).

Parlamentarische Nachrichten.

Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ver- besserung der Oderwasserstraße unterhalb von Breslau,

ist nebst Begründung und einer Denkschrift dem Hause der Abgeordneten zugegangen. Der Geseßzentwurf lautet, wie folgt: : / E Die Staatsregierung wird ermächtigt, 1) für den Ausbau der Oder unterhalb Breslau, : 2) für die Anlage von Staubecken, und zwar zunächst eines Staubeckens an der Glager Neisse bei Ottmachau, Mo s e e 10/000.000 #6, Wee a LSLOO000 zusammen . 56 700 000 6 nach Maßgabe der von den zuständigen Ministern festzustellenden Pläne zu verwenden. Das Unternehmen erstreckt sich auch auf die Erwerbung

2 der für den Bau und die Unterhaltung des Staubeckens in Anspruch zu nehmenden Tongruben und Steinbrüche,

b. von Grundstücken, die zur Ausnußzung des Staubeckens er- forderlih sind, ;

c. der Fischereien, die mit der Fischerei in dem Staubecken be- hufs einer wirtschaftlichen Fischereinußzung einheitlich zu betreiben sind, d. von Grundstücken, die zur zwedentsprehenden Durchführung eines Umlegungéveifahrens S 5 insbesondere zu Abfindungs- zwecken erforderlich sind.

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Mit der Ausführung der im § 1 bezeichneten Bauten ist nur dann vorzugeben, wenn vor dem 1. Juli 1914 die Provinz Schlesien in rechtsverbindliher Form die Verpflichtung übernommen hat, den Betrag von fünfundsiebenzigtausend (75 000) Mark jährli dem Staate zu entrichten, foweit die nah Artikel 54 Abs. 4 der Neichs- verfassung anrechnungsfähigen Herstellungs- und Unterhaltungskoften, nämlich die Verzinsung und Tilgung des Baukapitals nebst Unter- haltungs- und Betriebékosten der Oder unterhalb Breslau bis Lebus und des Staubeckens an der Glazer Neisse bei Ottmachau dur Schiffahrtsabgaben nicht gedeckt werden.

Die anzurehnenden Unterhaltungs- und Betriebskosten werden hierbei im Verhältnis zur Provinz Schlesien von dem zuständigen Minister jährlich festgeseßt, jedoch nicht über den Betrag von fehs- hundertfünfzigtausend (650 000) Mark hinaus. Das Bauskapital ist mit 4 vom Hundert zu verzinsen und mit } vom Hundert sowie den ersparten Zinsbeträgen zu tilgen.

Die Verpflichtung der Provinz Shlesien beg!nnt mit der Er- hebuny der Schiffahrtsabgaben, jedoch nicht vor dem von dem zu- Cen Minister festgestellten Zeitpunkt der Beendigung der Bau- arbeiten,

A S I A

Soweit der Séblbéirag eines Jahres dur : entfallenden Beitrag der Provinz Schlefien nit e Getedieses a der Rest in die folgenden Jahre zu übertragen und aus d wird, is Beiträgen der Provinz Schlesien zu decken. en Tünftigen

Vebersteigen die Schiffahrtsabgaben in einem * 2 anzurechnenden Betricbs- und Unterhaltungs kosten “enungbjahre die zinsung und Abschreibung des anzurechnenden Baukapitals zur Ver lichen De der Veberfchu) A verwenden : Ctorder«

zunächst zur weiteren reibung des ;

fodann nah vollendeter Abschreibung e B Zurückzahlung der vom Staate und der Provinz Sli fe: zur früheren Jahren feit der Beendigung der Bwatbéiten in leisteten Zubußen nah dem Verhältnisse des betderseiti E Erfiali L Á eiligen

darnach zur Erstattung der vom Staate verausgal zinsen und : rauêgabten Bau,

ließli zur Erstattung der von den leßteren sow den Zubußen des Staates und der Provinz Schlesien vom Hundert zu berehnenden Zinsen nah dem Verh

Die Beeriicbeute e Ded0E v :

ie Verpflichtung der Provinz Schlesien endet, \oba é kapital getilgt ist. lobalb das Bau,

ie von mit 4. [tnisse

Auf die in § 1 unter 1 und 2 bezeichneten Unternebmun; die Vorschriften der §8 7—14 des Geseges, betreffend die Beritt und den Ausbau von Wasserstraßen, vom 1. April 1905 (Gefeysammk S 179) und der 3 und 4 des Geseyzes, betreffend den Grund, erwerb am Rhein Weser-Kanal und am Groß-Sciffahrtweze Berlin, Stettin, vom 1. August 1909 (Geseyfamml. S. 735), auf das in S 1 unter 2 bezeichnete Unternehmen auch die Vorschriften der 88 11 bis 17 des Gesetzes, betreffend Maßnahmen zur Regelung der Hot wasser-, Deich- und Vorflutverhältnisse an der oberen und mittleren Oder, vom 12. August 1905 (Gefeßsamml. S. 335) sinngemäße An, wendung, wobet alsdann die §§ 13 und 14 des Geseges vom 1, April 1905 ausscheiden.

In § 11 des Geseßes vom 12. August 1905 tritt an Stelle des zuständigen Regierungspräsidenten der Oberpräsident der Provinz Schlesien. E

4

Der Staat kann als Unternehmer des Staubeckens einen ange: messenen Zuschuß zu den Kosten der Unterhaltung und des Betriebes der Anlage einschließlich einer angemessenen Verzinsung und Tilgung des Baukapitals von den zur Benußung der Netsse und der Oder Berechtigten verlangen, die von der Aenderung des Wasser abflussez Vorteil haben. Der Zuschuß ift nah dem ausgenugzten Vorteile zy bemessen. ;

Im Streitfalle entscheidet der Bezirksausshuß im Verwaltungs: streitverfahren. L

| S D, n Ae Ausführung dieses Geseyes erfolgt dur die zuständigen tinister.

an der diesem Gesehentwurf beigegebenen Begrü ndung wird u. a. ausgeführt : | _Der Gesezentwourf bezweckt die Verbesserung der Schffl zwischen Schlesien und Berlin sowie zwischen Schlesien und Stett

Die Dder ist auf der Strecke von Kosel bis Breslau auf Gru des Gesetzes, betreffend die Verbesserung der Oder und der Spree, sowie die Abänderung des Gejeßes vom 9. Juli 1866, betreffend de Bau neuer Schiffahrtskanäle und die Verbesserung vorhandener Schiffahrtsstraßen, vom 6 VJuni 1888 und des W fserstraßen- geseßes vom 1. April 1905 fkanalisierr. Die Arbeiten auf dieser Strecke finden dur die Herstellung eines Umgehungskanals bei Breslau, der bei Bartheln vom Oberwasser der Oder abzweigt und unterhalb der Hundéfelder Brücke in das Unterwasjer der Alten Oder einmündet, und durch den Einbau einer Staustufe unterhalb Breélau bei Nansern (vergl. Erläuterung zu B Kap. 25 Tit. 17 des Bau- verwaltungéetats für 1912) ihren Abs{luß.

Durch die Kanalisierung ist auf der Oder bis Nansern eine Wassertiefe von 1,5 m gewährleistet.

In der Oder unterhalb Breslâu soll eine für die Schiffahrt nuß bare geringste Wassertiefe von 1,4 m in genügender Breite während der ganzen Schiffahrtszeit abgesehen von Jahren wie 1904 und 1911 mit außergewöhnlihen Wasserklemmen geschaffen werden. Hierzu

ist für den Verkehr nah Birlin und Stettin der Ausbau der Oder Ÿ

von Breslau bis Fürstenberg und die Anlage von Staubecken zur Gewährung von Zusbuinvaler und zwar zunächst die Anlage eines Stauvedens im Tale der Glater Neisse bei Ottmachau nötig, Für den Verkehr nah Stettin muß die Oder noch unterhalb Fürsten berg ausgebaut werden. Durch dieses Gesetz sind die Mittel für den Ausbau bis Lebus bereitzustellen. Die unteren Strecken werden teils aus Mitteln des Gesetzes, betreffend die Verbesserung der Vor- flut in der unteren Oder, der Havel, Spree, Lausizer Neisse und dem Bober, vom 4. August 1904 und des Wasser\traßengeseges vom 1. April 1905, teils aus Mitteln des Gesetzes, betreffend Vaßnahmen zur Regelung der Hocbwasser-, Deich- und Vo flutverhältnifse an der oberen und mittleren Oder, vom 12 August 1905 ausgebaut.

Die Kosten betragen für den Ausbau der Oder unterhalb Breslau bis Lebus 18 500 000 4.

Die Kosten für das Staubecken bei Ottmachau \ind auf 21 500 000 4 ermittelt. Zur Deckung follen 3 300 000 46 verwendet werden, die durch § 1 Nr. 4 des Wasserstraßeng sezes vom 1. April 1905 für die Anlage eines oder mehrerer Staubecken bewilligt sind (verl. S. 9 dir Denkschrift, betreffend die Kanalisierung der Oder voi der Mündung der Glayer Neisse bis Breélau fowie die Ausführung von BVersuchsbauten für die Strecke von Breslau bis Fürstenberg Y Drucksache des Hauses der Abgeordneten, E zu Nr. 96 für 1904 —). Hier werden die weiter erforderliGen Mittel mit 18 200 000 4 zut Verfügung gestellt.

Nr. 6 des „Eisenbahnverordnungsblatts", herausgegebei im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 15. Februar 1913 hat folgenden Inhalt: Allerhöchste Urkände yom 22. Januar 1915, betr. die von der Gera—Meuselwiz—Wuiter Eisenbahn - Aktiengefelliha?! bes{chlossene Erhöhung ihres Grun»kapitals auf 2 750 000 M durd Ausgabe weiterer Aktien im Betrage von 275 000 46. Allervöchster Erlaß vom 29. Januar 1913, betr. Verleihung des Enteignungsrechls an die Staatseisenbahnverwaitung für die Cifenbahn Déarne— Friedrich8koog. Erlaß des Ministers der öffentiichen Ame 4) vom 11. Februar 1913, IV. 48. 152/63, betr. anstellungsberechtigte ehemalige Militärpersonen. Nachrichten.

Nr. 13 des „Zentralblatts der Bauverwaltung", heran gegeben im Ministerium der öffentlihen Arbeiten, vom 15. Februar 13 hat folgenden Inhalt: Amtliches: Nunderlaß vom 25. ana f betr. die anstellungsberehtigten ehemaligen Militärperfonen. E nahcichten. Nichtamtliches: Das neue Garnifonlazarett in G T4 Hausshwammforschungen. Ueber die Wirkung des U e unter Pfeilern. Die Eisenbahnen in den deutschen SPULA be e im Rechnungsjahre 1911. (Fortsetzung ) Vermt'chtes: Wett ae N für Entwürfe zu einem Kreishausneubau in Marienwerder 4 vat Kleinwohnungshäusern in Baden. Ausstellungsräume ! Cöln. Schinkelschen Bauakademie in Berlin. Straßenpumpen der Erhaltung alter Straßenbrunnen. Vortrag zum e Hilfskasse der Technischen Hohschule in Berlin, Abort]pute Bücherschau.

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Zweite Beilage um Deutschen Reichsanze

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iger und Königlich Breußischen Staatsanzeiger.

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L. |Erzengnisse der Land-

| Und Forstwirtschaft und

andere tierishe und

pflanzlihe Naturerzeug-

nisse; Nahrungs- und Genußmittel

rzeugnisse des Ater-, Garten- und Wiesenbaues Erzeugnisse der Forstwirt-

E A Tiere u. tierishe Erzeugnisse

Erzeugnisse landwirtschaft- liher Nebengewerbe .

Erzeugnisse der Nahrungs- u. Genußmittel-Gewerbe, in den Unterabschnitten A bis D nitt inbegriffen .

. | Mineralishe und sossile Nohstosfe; Mineralöle Erden und Steine .

Erze, Shlaten, Aschen

Fossile Brennstoffe . ¿

Mineralòóle und sonstige fossile Rohstoffe .

Steinkohlenteer , Stein- fohlenteerôle und Stein- kohlenteerstoffe

. | Zubereitetes Wachs, feste Fettsuuren, Naraffin und ahvligze MKerzenstoffe, Lihte, Wachswaren, Seisen und andere u 1er Berwendung vou Fetten, Oelen oder Wachs her- gestellte Waren .

| Chemishe und pharnia- eutishe Erzeugnisse, Farben und Farbwareun

Chemische Grundstoffe, Säuren, Salze u. sonstige Verbindungen chemiscer Grundstoffe, anderweit niht genannt

Farben und Farbwaren

Firnisse, Lake, Kitte

Nether; Alkohole, anderweit nicht genannt oder in- begriffen; flüchtige (äthe- rische) Ole, künstliche Riechstoffe, Rieh- und Schönheitomittel (Par- fümerien und kosmetische Mitiel) E

Künstlihe Düngemittel

Sprengstoffe, Stchießbedarf und Zündwaren . /

Chemische n. pharmazeutische Erzeugnisse, anderweit nit genannt

| Bearbeitete tierische und pflanzliwve Spiunstoffe und Waren daraus; Menschenhaare; zuge- rihtete Schmucksedern ; Fächer und Hüte

Seide . L Wolle und andere Tierhaare (mit Ansnahme der Pferdehaare aus der Mähne und demSchweife) Bal A Andere pflanzlihe Spinn- E r e R Buchbinderzeugstoffe, Paus- leinwand, wasserdichte Gewebe, Gewebe mit auf- getragenen Shleif- oder Poliermitteln ; Linoleum und ähnliche Stoffe . Watte, Filze und nicht genähte Filzwaren Pferdehaare (aus der Mähne oder dem Schweife) und Waren daraus . Kleider, Pußwaren und sonstige genähte Gegen- stände aus Gespinstwaren oder Filzen, anderweit niht genannt.

Künstlihe Blumen aus Ge- spinsiwaren, Regen- und Sonnenshirme, Schuhe aus Gespinstwaren oder Filzen . E

21 138 997 1 * 12208

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E Menschenhaare und Waren darans, zugerihtete SchmulTfedern, Fächer

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L. | Abfälle von Gespinstwaren

und dergleihen . i:

G. Leder und Lederwaren, Kürshnerwaren, Waren aus Dürmen .

A. | Leder. E

B. | Lederwaren .

C. | Kürschnerwaren .

D. | Waren aus Därmen

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%. |Kautshukwaren. . ._,

A. | Warenaus weihemKautschnk

B. | Hartkautshu? und Hart- kautshukwaren /

8. |Geslechte und Flechtwaren | aus pflanzlihen Stoffen mit Ausnahme der Ge- Pas Geflechte (mit An3nahme Der Sparter) . , B. | Flehtwaren (mit Ausnahme der Hüte und der Sparteriewaren) . . C. | Sparterie und Sparterie- waren . ° a A ° . D. Besen, Bürsten, Pinsel und Siebwaren . : 10. Waren aus tierishen oder pslanzlichen Schuiß- oder Formerstoffen A. | Waren aus tierishen Schnißz- stoffen . B. | Holzwaren 3), | KMorfwaren S | Waren aus anderen pflanz- lihen Schnihstoffen als Holz und Kork oder aus anderweitig nit ge- | naunten Formersioffen . . | Papier, Pappe und Waren O Bücher, Bilder, Gemülde Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (mit Ausnahme der Tontwaren) sowie aus fossilen Stoffen . | 14. | Tonwaren E | S5, | Glas und Glaswaren

1G. | Edle Metalle und Waren daraus

A. | Gold (Gold, Platin und

Platinmetalle, Bruch und

Abfälle von diesen Mce-

tallen, Gold- und Platin- Was

Silber(Silber,Silbergekräß,

Bruhsilber, Silberwaren)

+ | Unedle Metalle und Waren daraus . E Eisen und Eisenlegierungen Aluminium und Nluminium- O a Blei und Bleilegierungen Zink und Zinklegiernngen Zinn und Zinnlegierungen (einschließl. des Buitannia- metalls) C R L Nickel und NiCellegierungen Kupfex u. Kupferlegierungen Waren, nit unter die Nb- schnitte A bis G fallend, aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle .

Maschinen, elektrotechnische Erzeugnisse, Fahrzeuge

Maschinen E ElektrotechnisGe Erzeugnisse Fahrzeuge e

Fenuerwaffen, Uhren, Ton- | werkzeuge, Kinderspiel- R Feuerwaffen . Uhren Tonwcrkzenge Kindecspielzeng .

Unvoliständig angemeldete Waren e

Gesamtmenge?

11-19. Waren aller Art .

|_ außerdem: R. | Pferde . Ï | 18, | Wasserfahrzeuge

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4

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173 674 93 738 17 390

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65 419 188/48 499 971

537 44 |

984 47