1894 / 258 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Nov 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Staats-Anzeiger.

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Berlin, Donnerstag, den 1. November, Abends.

1894.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

aus Anlaß der Feier der Einweihung der neuerbauten

evangelischen Ringkirche in Wiesbaden den nachbenannten Per- sonen folgende Auszeichhnungen zu verleihen, und zwar:

den Rothen Adler - Orden vierter Klasse:

dem Pfarrer Biel an der Marktkirhengemeinde und dem Pfarrer Friedrich an der Neukirchengemeinde;

den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse: dem Maurermeister Böhl es; sowie das Allgemeine Ehrenzeichen : dem Maurerpolier Roth.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Kapitän-Lieutenant Poschmann, den emeritierten Pfarrern Hoyer zu Hannover, Matthes zu Dolgelin im Kreise Lebus -und Krause zu Böttchersdorf im Kreise Fried- land, und dem Gymnasial-Oberlehrer a. D., Professor Roehr zu Oppeln den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, den emeritierten Lehrern Kramer zu Bruchhausen im Kreise Hoya, bisher zu Martfeld, desselben Kreises, Gropen- gießer zu Schwarme, desselben Kreises, Zeidler zu Wittenberg, bisher zu Rackith im Kreise Wittenberg, Brinschwiß zu Frankenstein i. Schl., Burg zu Riesenbeck im Kreise Tecklenburg, bisher zu Birgte, desselben Kreises, Herbeck zu Osterath im Landkreise Krefeld und Jachan zu Hartmannsdorf im Kreise Lübben den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern, sowie dem Förster a. D. Bender: zu Tilsit, bisher zu Bären- sprung im Kreise Jnsterburg, dem emeritierten Lehrer Graff zu Holzheim im Kreise Erstein, bisher zu Dahlenheim im Kreise Molsheim, und dem Gutsgärtner Franz Meina zu Prebendo im Kreise Lauenburg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Mäféestät det Kätsér: Und König haben Allergnädigst gerußHt : __ den nahbenannten Beamten im Ressort des Auswärtigen Amts die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen ÎIn- gnien zu ertheilen, und zwar:

des Großfkomthurkreuzes des Großherzoglich

medcktlenburg-\chwerinschen Greifen-Ordens: __ dem Ersten Sekretär bei der Kaiserlihen Botschaft in St. Petersburg, Legations-Rath Grafen von Rex; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Zweiten Legations - Kanzlisten bei derselben Bot- schaft, Geheimen expedierenden Sekretär Wohlenberg, und dem Dritten Legations-Kanzlisten bei derselben Botschaft, Geheimen expedierenden Sekretär Villeneuve: ferner: des Großkreuzes des Königlich serbischen Takowo-Ordens:

__dem Direkior der handelspolitishen Abtheilung des Aus- wärtigen Amts, Wirklichen Geheimen Legations - Rath Reichardt:

des Kommandeurkreuzes desselben Ordens: __ dem Kaiserlichen Konsul in Triest, mit dem Charakter als General-Konsul, Wirklichen Legations-Rath Pritsch, dem vortragenden Rath im Auswärtigen Amt, Wirklichen Legations-Rath Dr. Lehmann, und dem Kaiserlichen Konsul in Belgrad Dr. Oberg; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Geheimen Registrator im Auswärtigen Amt Vogel; des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse des Königlich dänischen Danebrog-Ordens:

: dem Ersten Sekretär bei der Kaiserlichen Botschaft in Madrid, Legations-Rath Freiherrn von Menßtzingen; sowic des Offizierkreuzes des Ordens der Königlich

rumänischen Krone: den Hofräthen Lochau und Franczok im ‘wärtigen Amt.

Aus-

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Mitgliede des Evangelishen Ober - Kirchenraths,

Ober-Konsistorial-Rath Möller den Rang der Räthe zweiter Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem General-Kommissions-Sekretär Dierks in Cassel den Charakter als Rehnungs-Rath, und dem General-Kommissions-Sekretär Claus daselbst den Charakter als Kanzlei-Nath zu verleihen.

K O Cg, betreffend Abänderung des Kirchengeseßes vom 6. JUli 1876 Uber die kirchliche, Trauung in ded evangelish-lutherishen Kirche der Provinz YPannover.

Vom 23. Oktober 1894.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. H verordnen in Abänderung des § 12 des Kirchengeseßes vom 6. Juli 1876, betrcffend die kirhlihe Trauung in der evan- gelisch-lutherischen Kirche der Provinz Hannover (Geseßz-Samml. S. 278), mit Zustimmung der Landes-Synode, was folgt: Artikel 1.

_Für die nah dem Kirchengeses vom 6. Juli 1876, be- treffend die kirhliche Trauung in der evangelisch - lutherischen Kirche der Provinz Hannover, von dem Landes - Konsistorium unter Mitwirkung des Ausschusses der Landes - Synode ab- zugebenden Entscheidungen genügt bei Einstimmigkeit der Mit- glieder des Landes - Konsistoriums die Zustimmung des Vor- sißenden des Ausschusses, wenn weder das Landes-Konsistorium noch der Vorsizende des Ausschusses die Beschlußnahme des vereinigten Kollegiums verlangen und nicht eine in erster Instanz ergangene Entscheidung geändert werden soll.

Artikel 2.

Der Eingang der Trauungsliturgie von den Worten: „Es sind hier gegenwärtig“ an bis zu den Worten „sih wollen trauen lassen“ ist niht mehr bindend.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Neues Palais, den 23. Oktober 1894.

(Ta. 8) Wilhelm. Für den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten: Thielen.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. Dem Privatdozenten in der philosophishen Fakultät der Universität Halle-Wittenberg Dr. Hugo Erdmann ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Die Nummer 31 der Gesez-Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 9703 das Kirchengeseß, betreffend Abänderung des Kirchengeseßes vom 6. Juli 1876 über die kirhlihe Trauung in der evangelisch-lutherishen Kirhe der Provinz Hannover. Vom 23. Oktober 1894.

Berlin, den 1. November 1894.

Königliches Geseßsammlungs-Amt. Weberstedt.

BeranutmaäacGuns

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Geseß-Samml. S. 357) sind bekannt gemacht : D

1) der Allerhöchste Erlaß vom 30. Mai 1893, betreffend die Verleihung des Enteignungsrehts an die Stadtgemeinde Magdeburg zum Erwerbe ein?os zur Anlage eines neuen Begräbnißplaßzes für die Altstadt noch erforderlihen Grundstücks, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 27 S. 287, ausgegeben am 8. Juli 1893;

2) der Allerhöchste Erlaß vom 24. Januar 1894, durch welchen der Gemeinde Ostrach im Ober-Amtsbezirk Sigmaringen das Necht verliehen worden ist, das zur Ausführung der geplanten Quellwaffer- leitung erforderlihe Grundeigenthum zu erwerben, oder mit einer dauernden Beschränkung zu belasten, durh das Amtsblatt der König- lichen Regierung zu Siginaringen Nr. 11 S. 67, ausgegeben am 16. März 1894; | j

3) der Allerhöchste Erlaß vom 29. August 1894, betreffend die Verleihung des Enteignungsrehts an die Stadtgemeinde Köln zum Erwerbe der zur Anlage eines Wasserreservoirs zur Spülung und Reinigung der Straßenkanäle erforderlichen Grundstücke, durch das Amtsblatt der Nglidea Begierüng zu Köln Nr. 41 S. 421, aus- egeben am 10. Oktober 1894;

G 4) der Allerhöchste Erlaß vom 13. September 1894, bétreffend die Kündigung und die Herabseßung des Zinsfußes von 42 ‘auf 4 % der von der Östpreußishen Südbahngesellshaft zu Königsberg i. Pr. auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 24. April 1867, vom 25. Juli 1870, vom 4, Dezember 1873 und vom 3. März 1877 aus-

gegebenen Prioritäts-Obligationen, dur das Amts lihen Regierung zu Königsberg Nr. 41 S. 331, 11, Oktober 1894;

9) der Allerhöhste Erlaß vom 25. September 1894, betreffend die

Verleihung des Enteignungsrehts an die Niesengebirgsbahn-Gesell- haft zu Berlin zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zum Bau einer Kleinbahn von der Eitenbahnstation Zillerthal im Kreise Hirshberg nah Krummhübel in Anspruch zu nehmenden Grund- eigenthums, durh das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Liegniß Nr. 42 S. 275, auégegeben am 20. Oktober 1894; _ 6) das am 2. September 1894 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenshaft zu Wieschowa im Kreise Tar- nowißz durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 42 S. 347, ausgegeben am 19. Oktober 1894.

latt der König- ausgegeben am

Nichtamtliches.

Deutsches Reiech.

Preußen. Berlin, 1. November.

Seine Majestät der Kaiser und König begaben Sich heute Morgen 8 Uhr 35 Minuten von der Wildpark- station nah Stettin zur Enthüllung des Reiter - Standbilds Kaiser Wilhelm's T. und gedenken am Abend von dort nah dem Neuen Palais zurüczukehren.

Dem „W. T. B.“ wird über die heutige Feier in Stettin berichtet :

Seine Majestät der Kaiser und König trafen zur Enthüllung des von der Stadt und der Provinz ge- stifteten Denkmals Kaiser Wilhelm's LI. heute Mittag 11 Uhr 50 Minuten mit Allerhöchstihrem militärischen Gefolge ein und wurden am Bahnhofe von dem Ober- Präsidenten, dem kommandierenden General und dem Polizei-Präsidenten empfangen. Vom Bahnhof aus fuhren Seine Majestät unter dem brausenden Jubel der zahlrei herbeigeströmten Bevölkerung durh die festlich geschmüdte Siadt sofort zum Denkmalsplaz. Die Feier wurde mit Ge- sang eingeleitet, und hierauf hielt der her DUrger E Haken die Festrede. Als die Hülle auf Befehl Seiner Majestät fiel, wurden von einer. Batterie 33 Salut- schüsse abgegeben, Mit einer Weiherede des General- Superintendenten Poetter {loß der Enthüllungsakt. Seine Majestät beglückwünshten den Professor Hilgers, den Schöpfer des Denkmals. Nach der Abnahme der Truppenparade er folgte der Vorbeimarsh von mehr als 3000 Kriegern aus dex Stadt und der Provinz, welche N am Denkmal nieder- legten. Darauf begaben Sich Seine Majestät der Kaiser in das Schloß und folgten später einer Einladung des Offizier-" korps des Grenadier-Regiments König Friedrich Wilhelm IV. zur Tafel. 0

Die vom Reichs-Schaßamt veranstaltete wohlfeile Ausgabë der Verhandlungen dec Silberkommission ist nun mehr in Kommission bei R. von Decker's Verlag (G. Schenck,/ * Königlicher Hofbuchhändler) hierselbst erschienen. Der Laden- preis für das vollständige, in zwei Bänden hroschiert liefernde Exemplar beträgt 4 4. Band 1 enthält die Proz tokolle, Band 2 die Drucksachen nebst Spreh- und Sah: register.

Am 31. v. M. ift hierselbst nah kurzem Krankenlager dex Direktor des „Deutschen Reihs- und Königlih Preußischen Staats - Anzeigers“ Dr. Hermann Klee im Alter von 49 Jahren verschieden. : /

Der Verewigte, welcher bereits im Jahre 1884 in Aner kennung seiner ersprießlihen, von patriotishem Geist erfüllten, publizistishen Thätigkeit durch Verleihung des Rothen Adler? Ordens vierter Klasse ausgezeichnet wurde, hat im Jahre 1889 die Redaktion des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ übernommen und während seiner Amtsführung die Erwartungen, welché seine Berufung zu dieser Stellung gesezt wurden, in vollem Maße Sereidiiórtiak Mit einer reihen journalistisck Begabung und Erfahrung verband er große Umsicht, ra Pflichteifer und ein unermüdliches Bestreben, den Aufgab die er sih gestellt hatte, gerecht zu werden. Die Lücke, we sein Scheiden hinterläßt, wird um so s{merzliher emp je jäher der Verewigte mitten im kräftigsten Mannesalter sei Wirkjamkeit A worden ist.

Seine Vorgeseßten werden ebenso wie seine Mitarbé in der Redaktion, welhen er ein treuer und wohlwoll Berather war, sein Andenken stets in Ehren halten.

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