Deutsch er Neichs-Anzeiger
und
y Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.
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A2 269.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
dem Geheimen Rehnungs-Rath Kr aat, Vorsteher der ee Kalkulatur des G, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub,
dem Amtsgerichts - Rath Willmann zu Herborn den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife,
dem Steuer- Einnehmer erster Klasse Glasewald zu t 0 im - Kreise Teltow den Rothen Adler - Orden vierter Klasse, dem evangelishen Lehrer Werner zu Robaczyn im Kreise Schmiegel den Adler der Jnhaber des Königlihen Haus- Ordens von Hohenzollern,
dem Futtermeister Schuhmacher bei dem Remonte- Tie Neuhof-Ragnit das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie dem Förster Dürsch zu Ottweiler das Allgemeine Ehren- zeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
aus Anlaß der Einweihung der neuen Kapelle des Elisabeth-Kinder-Hospitals zu Berlin
dem Maurer- und Zimmermeister Rudolf Reinhard Schneider zu Berlin den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, sowie
dem Maurerpolier Wilhelm Ferdinand Nisch und dem Zimmerpolier Wilhelm Fiebelkorn, beide zu Berlin, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht :
dem Geheimen Regierungs-Rath Dr. K öhn, vortragendem Rath beim Reichs-Schaßamt, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Kommandeurkreuzes des Koniglih serbischen Takowo-Ordens zu ertheilen.
Deutsches Reich.
Verorbvnun a,
betreffend die Uebertragung landesherrliher Be- fugnisse auf den Statthalter in Elsaß-Lothringen.
Vom 5. November 1894.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. thun fund und fügen zu wissen :
Nachdem Wir den Fürsten Hermann zu Hohenlohe- Langenburg zum Kaiserlihen Statthalter in Elsaß-Lothringen ernannt haben, übertragen Wir demselben hierdurch , auf Grund des 8 1 des Geseßes vom 4. Juli 1879, betreffend die Verfassung und Verwaltung Elsaß-Lothringens (Reichs- Gesezbl. S. 165), die nachstehenden Befugnisse, insoweit sie nah geltendem Recht dem Staatsoberhaupt vorbehalten sind:
1) die Vollziehung der Verordnungen, welche zum Gegen- stande haben:
die Anordnung von Wahlen zu den Bezirkstagen und den ___ Kreistagen; die Sena sowie die Schließung der Bezirkstage und der reistage; die Eo eion und die Vernichtung von Beschlüssen der __ Bezirkstage und der Kreistage; die Festftellung der Haushalts-Etats und das Rechnungs- | H der Bezirke; -die Be 8 der Zahl der Kammern bei den Land- gerichtén ; “Abänderungen in der Umgrenzung der Kreise und der …__ Gemeinden; die Auflösung von Kreistagen und von Gemeinderäthen; die Ermächtigung von Bezirken, Gemeinden und öffentlichen
Anstalten zur Aufnahme von Anleihen sowie zur Er- A Qs von Stélerzuschlägen: die Genehmigung der Haushalts-Etats von Gemeinden und
___ Wohlthätigkeits-Anstalten; die Ermächtigung zur Erhebung von Oktroigebühren und die Genehmigung der auf die Erhebung dieser Gebühren bezüglichen Reglements; die Genehmigung der Gemeinderathsbeschlüsse, durch welche der aus den Erträgnissen des Oktrois vorweg zu nehmende Theil des Personal- und Mobiliarsteuer- __,_ Tontingents bestimmt wird; die Ermächtigung zur Erhebung von Brückengeld, Fährgeld; die Errichtung von Handelskammern, die Festseßung der
Mitgliederzahl und die Umgrenzung der Bezirke der _, Handelskammern ; ; i die nerkennung gemeinnügiger Anstalten und die Genehmi- 5 gung der Statuten derartiger Anstalten ; U die häufen gung der Errichtung von Kranken- und Siechen-
âusern ;
die Genehmigung der Errichtung und die Aufhebung von
Sparkassen:
die Errichtung und Genehmigung der Saßungen von Pensions- und Hilfskassen für die Beamten der Bezirke und Gemeinden sowie für die Mitglieder von Feuer- wehren, welhe Opfer ihrer Pflichttreue bei Bränden geworden sind, und- die L R du derselben ;
die Ermächtigung zur Bildung von Bodenkreditgesellshaften und von éfiderutacac iden sowie die Genehmigung der Statuten derartiger Gesellschaften :
die Abänderung der Umgrenzung und die Verlegung des ares katholischer oder protestantisher Pfarreien ;
die Abgrenzung von Jnspektionsbezirken der Kirche Augs- burgischer Konfession, von protestantischen Konsistorial- bezirken#von israelitishen Konsistorial- und Rabbinats- bezirken;
die Ermächtigung zur Eröffnung neuer Kultusstätten ;
die Ermächtigung juristisher Personen zur Annahme von Schenkungen oder legtwilligen Zuwendungen:
die Ermächtigung zur Ausführung gemeinnügiger Arbeiten und die Feststellung der Dringlichkeit derartiger Ar- pte soweit dieselven nicht für das Reich ausgeführt werden;
die Klassierung oder Deklasfierung öffentlicher Straßen :
die Festseßung allgemeiner Baufluchtpläne ;
die Bezeichnung der Gewässer, welche als {i} oder flößbar anzusehen Find ;
die Erlaubniß zu baulichen Vorrichtungen in derartigen Ge- wässern und die Erlaubniß, aus denselben Wasser ab- zuleiten;
die Ausräumung der niht schiffbaren Kanäle und Flüsse sowie die Unterhaltung der dazu gehörigen Dämme und Kunstbauten;
die Vertheilung des Wassers zwischen Jndustrie und Land- wirthschaft an nicht schiff oder flößbaren Wasserläufen :
die Genehmigung von Verträgen, durch welche Holz- berechtigungen in Staatsforsten gegen Abtretung von
__ Waldgrundstücken abgelöst werden ; «
die Pu legung des Meist- und Mindestbetrags des für den Besuch der höheren öffentlichen Schulen zu erhebenden Schulgelds ;
die Ermächtigung zu Namensänderungen :
die Ermächtigung öffentliher Behörden oder Korporationen, über die Verleihung von Ehrengeschenken oder sonstige
__ Ehrenbezeigungen Beschluß zu fassen ;
die Genehmigung zur Beisezung von Bischöfen in ihren O und von Pfarrern in ihren Pfarr- rcchen. : /
2) Die Befugniß zum Erlaß von Geldstrafen, welche durch richterlihes Urtheil oder im Verwaltungswege rechts- kräftig erkannt sind, und die Befugniß zur Gewährung der Rehabilitation;
die Befugniß zum Erlaß von Steuern, Gebühren, Ge- fällen, zur Niedershlagung von Kassendefekten und fiskalischen Forderungen sowie die Befugniß zur Genehmigung nach- trägliher Abänderung für den Landesfiskus und für die Bezirke abgeschlossener Verträge ;
die Befugniß zur Bewilligung eines den Zeitraum von vier Monaten übersteigenden Strafaufshubs in den Fällen des § 488 der Strafprozeßordnung.
3) Die Ernennung und Abberufung der Bürgermeister und deren Beigeordneten;
die Ernennung der Gemeinderechner ;
die Ernennung der Präsidenten der Vereine zu gegen- seitiger Unterstüßung; M
die Ernennung der Mitglieder der Spezialkommissionen für die Austrocknung von Sümpfen und ähnlichen Arbeiten von öffentlichem Junteresse ; ;
die Genehmigung der von den katholischen R des Landes vorgenommenen Ernennungen zu geistlichen Aemtern und die Genehmigung der Abberufung von solchen Aemtern ;
die Bestätigung der Ernennung und der Abberufung protestantisher Pfarrer : /
die Genehmigung der Wahlen der Präsidenten der protestantischen Konsistorien, die Ernennung der geistlichen Inspektoren der Kirhe Augsburgisher Konfession und die Genehmigung der Wahlen der weltlichen Jnspektoren;
die Bestätigung der Ernennung und Wahlen zu Aemtern des israelitishen Kultus. / i f
Jst der Statthalter an der Ausübung der ihm über- tragenen Befugnisse verhindert, so sind in den vorbezeichneten Angelegenheiten Unsere Entschließungen einzuholen.
Urkundlich unter Unserer A Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Fnstegel. ;
Gegeben Neues Palais, den 5. November 1894.
Ti 9.) Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe.
1894,
Die Nummer 42 des Reichs - Geseßblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
Nr. 2201 die Verordnung, betreffend die Uebertragung landesherrliher Befugnisse auf den Statthalter in Elsaß- Lothringen. Vom 5. November 1894.
Berlin, den 14. November 1894.
Kaiserliches Post - Zeitungsamt. Weberstedt.
Jn der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „R-- u. St.-A.“ wird eine Nachweisung der Einnahme an Wechselstempelsteuer im Deutshen Reich für die Zeit vom 1. April 1894 bis zum Schluß des Monats
ktober 1894 veröffentlicht.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : __ dem Staats- und Justiz - Minister Dr. von Schelling die nahgesuhte Entlassung ans seinem Amt unter Belassung des Titels und Ranges eines Staats-Ministers sowie unter Verleihung des Großkreuzes des Rothen Adler - Ordens mit Eichenlaub in Brillanten in Gnaden zu bewilligen, und den Ober-Landesgerichts-Präsidenten Schö n stedt in Celle zum Staats- und Justiz-Minister zu ernennen.
Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Dem Privatdozenten in der medizinishen Fakultät der Universität Bonn Pr. Heinrich Dreter und dem Maler Anton Burger in Kronberg ist das Prädikat Professor bei- gelegt worden.
Am Schullehrer-Seminar zu Fs ist der bis- herige Zweite Präparandenlehrer Nietsh aus Schweidniß zum ordentlihen Seminarlehrer,
f an der Präparanden-Anstalt zu Schweidniß der bisherige Seminar-Hilfslehrer Speer aus Rosenberg O.-Schl. zum Zweiten Lehrer, und
am Schullehrer-Seminar zu Rosenberg O.-Schl. der bis- herige Seminar-Hilfslehrer Kleiber aus Zülz zum ordent- lichen Seminarlehrer ernannt worden.
BeéebtanntmaäaGurts
Anläßlich der am 15, d. M. im Lustgarten hierselbst \tattfinden- den Vereidigung der Nekruten der Garnisonen Berlin, Char- lottenburg, Spandau und Groß-Lichterfelde werden der Lustgarten, die Schloßbrücke, die Schloßfreiheit und die Kaiser-Wilhelmbrüccke von A ags ab bis nah beendigter Feier für jeglihen Verkehr gesperrt.
Berlin, den 14. November 1894.
0 Der Polizei-Präsident. Freiherr von Richthofen.
Angekommen :
Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister des Jnnern von Köller, aus Straßburg i. Elsaß.
Personal-Veränderungen.
Königlich Preußische Armee.
Offiziere, Portepee-Fähnrihe x. Ernennungen, Beförderungen und Versegungen. m aktiven Heere. Neues Palaîs, 8. November. v. Engel, Sec. Lt. und Fe lâger vom Reitenden Feldjäger-Korps, vom 1. Dezember d. F: ab auf ein Jahr zur Dienstleistung bei dem Jäger-Bat. von Neumann (1. Schles.) Nr. 5 kommandiert. :
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Neues Pa lais, 8. November. Heldt, Pr. LÆ. vom Großherzogl.
ecklenburg. Füs. Regt. Nr. 90, v. Giese, Pr. Lt. vom Hus. Negt. Kaiser Franz Joseph von ODesterreih, König von Ungarn (Schleswig-Holstein.) Nr. 16, — scheiden behufs Uebertritts zur Schuttruppe für Deutsh-Südwestafrika mit dem 25. November d. J.
aus dem Heere aus. | j In der Gendarmerie. Neues Palais, 8. November.
Franz, pens. Ober-Wachtmeister, bisher von der 4. Gend. Brig., der Charakter als Sec. Lt. verliehen.
Königlich Bayerische Armee. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 4. No- vember. Schlederer, Sec. Lt. a. D., die Aussicht auf Anstellung
im Zivildienst ausnahmsweise nahträglih verliehen. 6. November. Frhr. v. Reigenstein, Major und Bats.
Kommandeur vom 16. Inf. Regt. Großherzog Ferdinand von Toskan
Pranckh, unter Verleihung des Charakters als Major,
Lindtner, Hauptm. und Komp. Chef vom 8. Inf. E vakant
S í R R L L L G L G G L L C E I E I T E I I S R N N S I E
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