1894 / 275 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Nov 1894 18:00:01 GMT) scan diff

__ Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

E m Der Bezugspreis beträgt vierteljührlih 4 A 50 4. Eer | Insertionspreis für den Roum einer Druckzeile 30 4 Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; B E H j Juserate nimmt an: die Königliche Expedition

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition A p / des Dentshen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

8W., Wilhelmftraße Nr. 32. T USKAS (T | Einzelne Nummern kosten 25 S. A r BE Verlin §W,, Wilhelmftraße Nr. 32. M-

Berlin, Donnerstag, den 22. November, Abends.

TREDUSSES

M 2'TD 1894,

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Rittmeister Eben im Husaren-Regiment Landgraf Friedrih TT. von Hessen-Homburg (2. Hessisches) Nr. 14 und dem Kataster-Kontroleur a. D., Steuer-Jnspektor Loß zu Ma den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, em Geheimen Regierungs-Rath a. D. von Gellhorn u Jakobsdorf im Kreise Schweidniß, dem außerordentlichen rofessor in der philosophishen Fakultät der Universität zu Berlin und Ersten Kustos des Botanischen Museums daselbst Dr. Garcke und dem Superintendenten a. D. Usener zu Oberkleen im Kreise Weßlar den Königlihen Kronen-Orden dritter Klasse, dem Geheimen Rechnungs-Revisor bei dem Rehnungshofe des Deutschen Reichs, Nehnungs-Rath Bährendt und dem evangelishen Schulrektor Jesnißer zu Zanow im Kreise Schlawe den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, den emeritierten Lehrern Ehlers zu Osterrönfeld im Kreise Rendsburg, Gabriel zu Klein-Nekeitshen im Kreise Insterburg, Grunau zu Pillkallen, bisher zu Bruszen im Kreise Pillkallen, Heinrih zu Lähn im Kreise Löwenberg, Perßbocn zu Leubsdorf im Kreise Neuwied, Piatkows ki P Obra im Kreise Bomst, bisher zu Jazyniec, desselben eises, Saare zu Mcdow im Kreise Anklam und Szielasko zu Lakellen im Kreise Oleyko den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern, : dem Küster Barthol an der St. Marien-Kirhe zu Strasburg U.-M. das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, dem Gräflih von Frankenberg’ hen Revierförster und Wildmeister Jaitner F Jägerhaus im Kreise Falkenberg D.:S,, dem Kriminal-Shugmann Zachau zu Berlin, dem Schußzmann Rühlemann ebendaselbst, dem pensionierten Polizeiboten Kirch zu Frankfurt a. M., dera Kreisbotent eldmann zu Verden, dem Kanalwärter a. D. Ebeling zu stercelle im Landkreise Celle, bisher zu Bennebostel, des- selben Kreises, und dem Zimmergesellen N iindrid Klau zu Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie : dem ehemaligen Gefreiten des 6. Pommerschen Jnfanterie- Regiments Nr. 49 Paul Steinken zu Posen und dem SiGuhmactermeisttn Nikolaus Adam zu Saargemünd die Rettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verlichenen nichtpreußischen Jnsignien zu ertheilen, und zwar: der Ritter - Jnsignien erster Klasse des Dex Joa Le anhaltischen Haus-Ordens Albreht’'s des Bären: dem Herzoglich anhaltishen Kommerzien-Rath, Ritterguts- besißer Palm zu Lussowo im Kreise Posen West; der Nitter-Jnsignien zweiter Klasse desselben Ordens: dem Fürstlih s{chwarzburgishen Stallmeister, Lieutenant der Landwehr-Kavallerie a. D. Schönbeck zu Sonders-

hausen und dem Buchhändler Tamm zu Dresden ;

des Fürstlich aen Ehrenkreuzes vierter Klasse: dem Fürstlih shwarzburgischen Stallmeister, Lieutenant der Landwehr - Kavallerie a. D. Schönbeck zu Sonders- hausen ; des Ehrenkreuzes vierter Klasse des Fürstlich shaumburg-lippishen Haus-Ordens: dem Polizei-Rath Bornheim zu Bonn; der Fürstlich reußishen jüngerer Linie silbernen R Rae dem Haushofmeister Liermann zu Baschkow im Kreise Krotoschin; ferner: des Kaiserlich - Königlih österreichishen® goldenen Verdienstkreuzes mit der Krone: dem Honorar-Kanzler des Kaiserlih und Königlich öster- reichish-ungarishen Vize-Konsulats in Rotterdam Dobbel- mann und dem Bergverwalter Seh zu Deutsch-Feistriÿ (Steiermark) ;

des Großherrlih türkishen Osmanié-Ordens vierter Klasse:

dem Prokuristen Eberhard Pfeiffer zu Berlin ;

des Großoffizierkreuzes des Königlich italienischen S, O ta und Lazarus-Ordens :

dem Geheimen Kommerzien-Rath Friedrich Alfred Krupp zu Essen;

des Anb Udes des Ordens der Königlich

italienishen Krone:

dem Kaufmann und Königlich italienishen Konsul Leh- ment zu Kiel;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Königlich schwedishen Wasa-Ordens: dem Musif-Direktor der Kurkapelle zu Bad Ems Julius Laube zu Ems;

des Königlich niederländishen Ordenskreuzes der Kapitel-Ritter des Deutlébon Ordens Balley Utrecht: dem Landrath, Geheimen Regierungs-Rath von Alven 5- leben zu Neuhaldensleben ; der Königlih rumänischen goldenen Verdienst- Medaille: dem Für stlih Wied'schen Kutsher Schanz und dem Fürstlih Wied’shen Portier Stünings, : e u u e Fôrf d Schloß-Auf em Fürstli ied')hen Förster un oß-Ausfseher Anhäusf er zu Monrepos bei Neuroted : des Kommandeurkreuzes des Großherzoglich luxemburgishen Ordens der Eichenkronc: dem Banquier, Kommerzien-Rath Heinrich Stein zu Köln ; des Ritterkreuzes des Päpstlihen St. Gregorius- Ordens:

dem Ober-Bürgermeister Dr. Brüning zu Beuthen O.-Schl. :

Deutsches Reid.

Den nachbenannten Krankenkassen: 1) Kranken- und Sterbekasse zu Kaputh (E. Q 2) Kranken- und Sterbekasse zu Baumbach (E. H.), 3) Kranken- und Sterbe-Auflage in Hilgen, 4) E O Zimmerleute-Krankenkasse in Schwarzen- ek (E. H.), 5) Maurer-Kranken-Unterstühungskasse für Gaarden, Kiel, Ellerbek und Neumühlen (E. H.) zu Gaarden, 6) Kranken- und Sterbekasse des Brühler Bürgervereins (E. H.) zu Brühl, 7) Kranken-Unterstüßungskasse für das Maurer-, Zimme- rer- und Dachdecker-Gewerbe zu Kalbe a. S. nebst beiden Vorstädten (E. H.) Í ist auf Grund des § 75a des Mia Geleeetat S 8 es in der Fassung vom 10. April 1892 (Reichs-Ge|sehblatt S. 379) die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlih der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des 8 75 a. a. O. genügen. erlin, den 19. November 1894. Der Minister für Handel uno Gewerbe. In Vertretung: Lohmann.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Direktor des Fürstlihen Gymnasiums zu Bückeburg Dr. Karl Heldmann zum Königlichen Gymnasial-Direktor zu. ernennen; sowie

infolge der von der Stadtverordneten - An zu Ronsdorf getroffenen Wahlen den Kaufmann Gustav Keller und den Kaufmann Friedrich Eller senior daselbst als unbesoldete Beigeordnete der Stadt Ronsdorf für die geseßliche Amtsdauer von sechs Jahren, und

infolge der von der Stadtverordneten - Versammlung zu Viersen getroffenen Stabt Biecie den bisherigen unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Viersen, See Vohana Hein- rih Hendrichs daselbst in gleiher Eigenschaft für eine fernere Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.

Der Königliche Hof e heute für Seine König-

lihe Hoheit den Erbgro Trauer auf vierzehn Tage an. Berlin, den 22. November 1894. Der Ober-Zeremonienmeister: Graf A. Eulenburg.

erzog von Sachsen die

Finanz-Ministerium.

L der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats-Anzeigers“ wird eine Zusammenstellung der pro Juli-Oktober-Termin 1894 durch die Provinzial-Rentens- banken erzielten Resultate, sowie eine Uebersicht über die von den Provinzial-Rentenbanken seit ihrem Bestehen bis zum 1. Oktober 1894 ausgegebenen und ausgeloosten Renten- briefe veröffentlicht.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Dem Gymnastial-Direktor Dr. Heldmann ist die Dis- reftion des Gymnasiums zu Rinteln übertragen worden.

Abgereist:

Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Berlepsh, nah Thüringen.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 22. November.

_Seine Majestät der Kaiser und König begaben Sich am Dienstag Abend mittels Sonderzugs von der Wild- parfstation nah Schloß Rumpenheim und trafen gestern früh 81/2 Uhr zur Geburtstagsfeier Jhrer Majestät der Kaiserin Friedri ch daselbst ein.

In der heute unter dem Vorsiß des Vize-Präsidenten des Staats - Ministeriums, Staatssekretärs des Innern Dr. von DBVoettiher abgehaltenen Plenarsißzung des Bundesraths wurden der Entwurf eines Geseßes, betreffend Aenderungen und ECNiagan des Strafgeseßbuchs, des Militärstrafgeseßbbuchs und des Geseßzes über die Presse, der Entwurf eines Geseßzes wegen Bestrafung des Sklavenraubs und des Sklavenhandels sowie der Antrag Bayerns, betreffend die Abänderung des Etats der Zollver- waltungsfkosten, den zuständigen Ausschüssen überwiesen. Die Entwürfe der Etats des Reihs-Eisenbahnamts, dés Nechnungs- hofes und der Verwaltung der Eisenbahnen für 1895, wurden genehmigt. Außerdem wurden Eingaben vorgelegt.

Auch die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Le und Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine Sißung.

Seine Majestät der Kaiser haben mittels Aller- höchster Ordre vom 12. November d. J. eine neue Marine- Ordnung genehmigt, welche zur militärishen Ergänzung der unterm 22. November 1888 Allerhöchst P Mehr- ordnung bestimmt ist. Alle entgegenstehenden Bestimmungen, namenilich der Marine-Ordnung vom 19. November 1889, sind damit aufgehoben.

Mittels Allerhöchster Ordre vom 19. November d. J. sind ferner, unter Aufhebung der durch die Ordre vom 23. No- vember 1875 erlassenen „Bestimmungen über Zweck, Zu- sammensezung und Funktion der Havariekommissionen“ sowie aller dazu erlassenen ee und Erläuterungen, neue

Be stimmungen über das Verfahren bei Havarie- f ällen“ genehmigt worden. :

Ein großer Theil der Mitglieder der im Reichs-Ver- [Oen abgehaltenen Konferenz von Vertretern er Landes-Versicherungsämter und Alters- und Ra L: Sarl P eru g La naten war am Dienstag E einer Einladung des Vorstandes der Versicherungs- anstalt Berlin folgend, zur Befichtigung des von der ge- nannten Versicherungsanjstalt eingerihteten Sanatoriums in Gütergoß bei Drewiß gefolgt. ah der Rückkehr der Mit- glieder wurde um 2 Uhr Nachmittags die Berathung (\. Nr. 274 d. Bl.) wieder aufgenommen. i:

13) Man war damit einverstanden, daß die Anwendung des S 12 Abs. 1 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungs- geseßes. (Krankenfürsorge der Versicherten feitens der Ver- sicherungsanstalten) den Nachweis einer bereits zurückgelegten E von mindestens 5 Beitragsjahren nicht erfordere.

14) Die Vertreter der Versicherungsanstalten bezeichneten es als wünschenswerth, wenn die Vereinbarung einer nal- summe für die von den Versicherungsanstalten an die Post zu zahlenden Portobeträge ermögliht werden könnte. Le

15) Es wird als eine Lücke in den maßgebenden Bestim- mungen bezeichnet, daß seitens der Landes-Zentralbehörden der Zeitpunkt, zu welhem verwendete Doppelmarken e zu | entwerthen fd, nicht überall in einer die erfolgreiche Kontrole der Verwendung sihernden Weise festgeseßt ist. Bevor jedoch eine weitere Anregung in diefer Sache erfolgen soll, werden noch weitere Erfahrungen abzuwarten sein. O

daß an 3 der

16) Man war darüber einverstanden, S8 32 und 104 des Jnvaliditäts- und Altersve