1894 / 285 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Dec 1894 18:00:01 GMT) scan diff

R E A GEE L, nicht aber ift dazu cin lasterhafter ebenswandel erforderlich. : i Durch Aufnahme des Versicherten in einKranken- haus behufs vorbeugender Krankenfürsorge wird die Pflichtch zur Rentenzahlung nicht beseitigt. N / Nach § 9 Absatz 2 des Gesegzes ist dann, wenn“ die Invalidität lediglih durch einen Betriebsunfall verursacht ist, der Anspruch auf Juvalidenrenté „insoweit begründet“, als niht nah den Bestimmungen über Unfallversicherung eine Rente zu leisten ist. Es ist deshalb die Jnvalidenrente jedenfalls für die Zeit zu E, für welche ein Änspruch auf Unfallrente nicht besteht, ins esondere also für die ersten Are tages Wochen nah Eintritt des Unfalls. | inem bei der Ege e Schulgemeinde in Dresden beschäftigten „Schulhausmann“, welher zur Reinigung und Heizung der Schulräume und zur Ver- rihtung anderer Dienste niederer Ordnung für die Schule angenommen war, ist die Jnvalidenrente zuge- prochen worden. Der Schulhausmann war nah sähsishem Recht kein Beamter. Der Umstand, daß er von der enannten Schulgemeinde eine „Ruhestandsgunterstüßzung“ ezieht, begründet nicht das Ruhen der FJnvalîiden- rente gemaß S 34 Ab} 2 des Geéseyes, da die Schulgemeinde nicht als „Kommunalverband“ im Sinne des Jnvaliditäts- und Altersversiherungsgeseßes anzusehen ist. Als Kommunalverbände gelten vielmehr nur die politischen Gemeinden und die Zusammenfassungen derselben zu größeren politischen Verbänden.

Nach cinem Bericht des Provinzial-Steuer-Direltors zu Köln is} neuerdings der Versuh gemacht wörden, aus den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika stammendes, zu- bereitetes Rind- und Schweinefleisch in hermetish ver- \{chlossenen Blechbüchsen unter dem Namen „corned brown“ einzuführen, ohne daß die Sendungen mit einer amtlichen Be- scheinigung darüber versehen waren, daß das Schweine- fleish im Ursprungsland nah den dortigen Vor- schriften untersucht und frei von gesundheitss{hädlichen Eigen- chaften befunden worden is. Da das bestehende Einfuhr- verbot sih auf Schweinefleisch jeder Art erstreckt, so darf auch Waare, die einen Kochprozeß durhgemaht hat, nur unter der Vorausseßung eingeführt werden, daß sie von vorschriftsmäßigen amerikanishen Untersuchungszeugnissen begleitet ist. :

Der Finanz-Minister hat daher durch Verfügung vom 27. v. M. die Provinzial-Steuer-Direktoren 2c. veranlaßt, die Aufmerksamkeit der Zoll- und Steuerstellen ihres Verwaltungs- bezirks auf den Gegenstand hinzulenken, fowie die betheiligten Handelskreise in geeigneter Weise darauf aufmerksam zu machen, daß auch die Zulassung des ih Büchsen verpackten amerikanischen Schweinefleisches von der Beibringung vorschriftsmäßiger Unter- suchungszeugnisse abhängig ist.

Der General-Lieutenant von Scheel, Präses der Ober- Militär-Examinations-Kommission, hat Berlin verlassen.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Fürstlich s{chwarz- burg-sondershausensher Staats-Minister Petersen, Fürstlich {hwarzburg-rudolstädtischer Staats-Minister von Starck und alte: reußischer (j. L.) Staats-Minister Dr. Vollert sind

ier angekommen.

Der neuernannte Regierungs-Affsessor Conrad ist bis auf weiteres dem Landrath des Kreises Johannisburg, Regierungs- bezirk Gumbinnen, zur Hilfeleistung in den landräthlichen Geschäften zugetheilt worden. E

Der Regierungs-Assessor Dr. Francke zu Posen ist an die Königliche Regierung zu Aurich verseßt worden. :

Der bisher bei dem Königlihen Ober-Verwaltungsgericht beschäftigte Negierungs-Assessor Szczesny und der Regierungs- Assessor Vogel aus Marienwerder sind_ der Königlichen Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in Berlin zur weiteren dienstlihen Verwendung überwiesen worden.

Der Regierungs - Assessor Oskar Keßler, von dessen Ueberweisung an das Landrathsamt des Landkreises Trier Abstand genommen worden ist, soll bis a M weiteres dem Landrath des Kreises Ost - Havelland, Regierungsbezirk Potsdam, in den landräthlihen Geschäften Hilfe leisten.

Der bisher dem Landrath zu Militsch zugetheilte Regie- rungs - Assessor Fink ist dem Königlichen Ober- Präsidium zu Breslau zur weiteren dienstlihen Verwendung überwiesen worden, j

Nach einer telegraphischen Meldung an das Ober- Kommando der Marine ist S. M. S. „JFltis“, Kommandant Kapitän-Lieutenant Jngenohl, am 3. Dezember in Chinkiang eingetroffen.

Sachsen.

Jhre Majestät die Königin hat sih, wie „W. T. B.“ berichtet, heute Vormittag zum Besuch Seiner Durchlaucht des Erbprinzen und Jhrer Königlichen Hoheit der Erb- prinzessin von Hohenzollern nah Potsdam begeben, von wo Allerhöchstdieselbe heute Abend nah Dresden zurück- zukehren gedenkt.

Württemberg.

„Gestern fand in Stuttgart die feierlihe Nagelung, Weihe und Uebergabe der Fahnen der 4. Bataillone der 8 Infanterie - Regimenter, des Pionier - Bataillons Nr. 13, sowie der Landwehr - Bataillone Rottweil, Hall, Ellwangen, Ravensburg und Éhingen sowie der Standarte des Reserve- Dragoner - Regiments statt. Die Nagelung, zu welcher Deputationen der betreffenden Regimenter bezw. die Bezirks- Kommandeure nebst Adjutanten kommandiert waren, fand im Fahnensaal des Residenzschlosses durh Seine Majestät den König, Jhre Majestät die Königin, die Königlichen Prinzessinnen und Prinzen, sowie die höheren Vorgeseßzten der betreffenden Truppentheile statt. Nach der Nagelung der e erfolgte die feierlihe Weihe durh den evangelischen

arnisonspfarrer Prälaten Dr. von Müller und den katho- lischen Garnisonpfarrer Mangold im Hofe des Nesidenzschlos}ses, wo die Truppentheile der Garnison Aufstellung genommen hatten, worauf die Uebergabe der Fahnen 2c. an die Truppen- theile erfolgte. Abends 5 Uhr fand ein Galadiner im Refidenz- \chlosse statt, zu dem die Generale und Regiments-Kommandeure der Garnisonen Stuttgart und Ludwigsburg sowie die Depu- tationen geladen waren.

Hefsen. Die Landessynode is auf den 12. * Dezember ein- berufen worden.

Meelenburg-Schwerin.

Seine Hoheit der Herzog Heinrih von Mecklen- burg-Schwerin hat sich am Sonntag von Schwerin nah Cannes begeben. Der Prinz wird einige Tage zum Besuch der Höchsten Herrschaften dort verweilen und dann seine Reise nah Jndien antreten.

Deutsche Kolonien,

Aus Kamerun wird dem „Deutschen Kolonial-Blatt“ über den Friedens\chluß mit den Miangesen berichtet:

Dank dem kräftigen Eingreifen des Kaiserlichen Gouver- neurs gegen die unbotmäßigen Miangleute is es gelungen, sie zur vollen Unterwerfung zu bringen. Am 9. Oktober d. J. wurde ein feierliher Frieden in Kamerun abgeschlossen. Es hatten sich dazu 20 Miangesen eingefunden, darunter der Häuptling Makolambia ; ferner waren aus der Haft vorgeführt worden der Häuptling Mbia von Miang sowie der Häuptling Mboto von dort. i

Es wurden hierauf folgende Friedensbedingungen vereinbart :

1) Die Miangesen verpflichten sih, in Zukunft den Befehlen des Gouvernements unbedingt Folge zu leisten. 2) Als Kriegsentschädi- gung zahlen dieselben 3000 4, und zwar die Hälfte in dret Monaten

von heute ab, den Rest in sechs Monaten ; ferner verpflichten fie sich,

fünfzig unentgeltlihe Strafarbeiter zu tellen, - welhe bis zur Beendi- gung der Hinterfüllungsarbeiten des Kais hier zu arbeiten haben. Üeber die Hierhersendung der Leute erhalten die Miangefen besondere Auf- forderung. 3) Die Miangesen haben an die Firma Herschell hierals Entschä- digung für die zerstörte und beraubte Faktorei von Miang innerhalb drei Monaten 200 Kru = 2400 4 zu bezahlen, “desgleihen 4) an den Häuptling Elesa von Sas als Entschädigung für dessen gelegentlich der Faktoreizerstörung geraubtes Gut und die hierbei verübte Tödtung des Jebalemannes Johna (Dikanjo) 600 46; 59) verpflichten sich die Miangleute, den Abo von allen Stämmen und sonstigen Hindernissen so zu säubern, daß für den Flußdampfer „Soden“ stets ein offenes Fahrwasser bleibt; 6) verpflihten sih dieselben, der Basler Mission die Niederlassung in ihrem Lande zu gestatten und deren Missionsthätigfkeit keinerlei Hindernisse in den Weg zu legen. 7) Die Miangleute werden dem Händler Pen nie den Auf- enthalt in ihrem Lande gestatten. 8) Bis zur Erfüllung der Bedin- gungen 2 bis 5 einschließlich bleiben die Häuptlinge Mbia und Mboto in Haft. A A

Der Händler Pen hat sich kurz darauf freiwillig gestellt. Er ist zu 5000 4 Strafe und sechsmonatiger Zwangsarbeit verurtheilt worden.

Oesterreich-Ungarn.

Die Regierung hat gestern im österreihishen Ab- geordnetenhause das Budgetprovisorium bis Ende März 1895 eingebracht. : /

Der Wehrausshuß hat das Gendarmeriegeseß mit einigen Abänderungen angenommen, denen der Minister für Landesvertheidigung Graf Welsersheimb zustimmte. Gegenüber den von dem Abgeordneten Pacak beantragten Resolutionen, die Dienstbücher und Drucksachen der Gen- darmerie der einzelnen Länder in der üblichen Landessprache herauszugeben und die“ Gendarmerie anzuweisen, Straf- anzeigen in der Verhandlungssprache der betreffenden Ge- rihtsbehörde abzufassen, nahm der Minister Graf Welsers- heimb eine ablehnende Haltung ein, indem er ausführte, es gehe niht an, an dem Prinzip der Dienstsprache zu rütteln, die für die Gendarmerie dieselbe sei wie für das Heer.

Im ungarischen Unterhause blieb gestern die Re- gierung bei der dritten Lesung der Vorlage über ein unver- zinsliches Darlehen für ein neues Lustspiel-Theater in Budapest, worin jährlih 50 Vorstellungen in fremder Sprache aufgeführt werden sollten, mit 2 Stimmen in - der Minorität. Die Opposition war auf Verabredung vollzählig er- schienen und hatte die bei Beginn der Sißzung {wah vertretene liberale Partei überrumpelt. Der Abstimmung selbst gingen sehr stürmishe Scenen voraus. Jn der zweiten Lesung hatte das Haus die Vorlage mit einer Mehrheit von 2%5 Stimmen angenommen. Wie „W. T. B.“ berichtet, ver- laute indessen in Budapest von gut unterrichteter Seite, daß die Ablehnung der Vorlage keinerlei politishe Folgen haben werde. / :

Heute brachte die Regierung im Unterhause ein Budget- provisorium für Januar und Februar ein, da das Budget in diesem Jahre nicht mehr erledigt werden könne.

Großbritanuien und Frland.

Der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha ift zum Besuch der Königin in Windsor eingetroffen.

Frankreich.

Die Deputirtenkammer sezte gestern die Berathung des Budgets fort. Der General-Berichterstatter C ocher y vertheidigte dem „W. T. B.“ zufolge das Budget, dessen Gleichgewicht fest hergestellt sei. Die Ausgaben hätten zwar eine Erhöhung erfahren; die neuen Ausgaben aber seien fruhtbringende Ausgaben oder solche, die sh aus bereits ge- nehmigten Gesezen ergäben. Alle Ausgaben hätten in das Ordinarium aufgenommen werden können. Der Minifier des Auswärtigen Hanotaux brachte ein Abkommen zwishen Frankreih und dem Kongostaat über die Grenzregulierung ein. Der Deputirte Cavaignac behauptete, die Shuld wachse jährlich um 200 Millionen; es sei Zeit, Ersparnisse zu mahen. Das Budget Frankreichs sei das am meisten belastete von allen. Der Redner begründete hierauf seinen Vorschlag über die Einkommensteuer. Der Deputirte Léon Say warf der Regierung vor, sie treibe sozialistishe Finanzpolitik, und bekämpfie die Vorlage über die progressive Erbschaftssteuer. Hierauf wurde die Berathung auf heute vertagt. A :

Der Deputirte Argeliès hatte den Minister-Präsidenten Dupuy benachrichtigt, er beabsichtige eine Jnterpellation über die Spionage in Frankreich einzubringen. Nach einer Unterredung mit dem Minister-Präsidenten Dupuy und dem Minister des Auswärtigen Hanotaux hat Argeliès sich aber entschlossen, seine Jnterpellation bis zur Berathung des Armeebudgets zu verschieben.

Ftalien. Der König eröffnete gestern Vormittag 11 Uhr das Parlament im Beisein der Königin, des Prinzen von

Neapel, der Herzoge von Aosta und Genua, des Grafen von Turin, sowie der Minifter und des diplo-

S

matishen Korps. Die Tribünen waren überfüllt. Der König Und die Königin wurden auf der Fahrt zum Parlament sowie beim Eintritt und Verlassen des Hauses in lebhaftester Weise begrüßt. "Die Thronrëde wurde von häufigem Beifall unter- brochen, namentli bei den Stellen über die Armee, die Finanzen und den europäischen Frieden.

In der Thronrede heißt es, daß das Jahr, das seinem Ende zuneige, ungewiß und ohne Vertrauen begonnen habe, daß aber dank dem gesunden Menschen- verstande der Bevölkerung und der Weisheit des Parlaments das Jahr an seinem Schlusse die Beruhigung der Gemüther

hinterlasse, ohne die es weder eine Energie des Wollens .

noch die Tugend geordneter und fruhtbarer Arbeit gebe. Die Thronrede spriht dann mit warmem Jnteresse von der sozialen und der Verroaltungsreform, von der Reform des Gesegzes über die öffentlichen Wohlthätigkeitsanstalten und be- tont, anknüpfend an die edelmüthige Fürsorge der Vorfahren zu Gunsten Unglücklicher, wie auch heute für die Un- glüdsfälle in Calabrien und Messina, die das Herz des Königs so lebhaft berührt hätten, aus allen Theilen des Landes Hilfe gebracht worden sei, wie Bürger und Heer be- wundernswerth gewesen seien bei diesem Unglück. Die Thronrede fährt dann fort: „Schon in der leßten Session haben Sie wirksam an der Wiederherstellung des öffentlichen Wohlstands ge- arbeitet. Die nationale Produktion belebt sich und das Vertrauen im öffentlichen Verkehr wächst. Das uns bewiesene Vertrauen und die uns gewährten günstigen Bedingungen legen uns die unabweisbare Pflicht auf, schleunigst das Gleichgewicht im Staatsbudget herzustellen. Das bezwecken die Maßregeln, die Jhrem Urtheil werden unterbreitet werden. Durch diese Maßregeln bezweckt meine Regierung, die Staatsaus- gaben zu verringern unter Vereinigung der Forderungen der Sparsamkeit mit der Verbesserung der offentlichen Verwaltung, und sie bezweckt damit zugleih, die Einnahmen zu er- höhen, ohne Ershwerung der Lage des Aerbaus und ohne Störung der im Steigen begriffenen nationalen Produktion. Mit den Maßregeln für das Gleichgewicht im Budget müssen Geseßentwürfe Hand in Hand gehen, die meine Regierung Jhnen unterbreiten wird, zur günstigeren Gestaltung des Notenumlaufs und des Kredits, wodurch die Emissions- institute in den Stand geseßt werden sollen, ohne Belastung des Staatsschaßes sih leihter der Hemmnisse aus früherer gei zu entledigen und zugleich sich aus\chließlich der Srfüllung ihrer wahren Aufgabe zu widmen. So wird Ftalien dank Jhnen, meine Herren, noch mehr Thatkraft und Sicherheit auf sih selbst wiedergewinnen, nachdem einé Krisis, die Jtalien mit anderen Völkern gemeinsam hatte, überwunden worden ist, wofür die Schnelligkeit des Aufshwunges Jtaliens nicht die am wenigsten ins Gewicht fallende Ursache war. Alles deutet in Europa auf einen Friedenszustand hin, den niemand zu stören denkt oder zu stôren wagen wird. Die allgemeine Theilnahme bei dem Tode eines erlauchten Herrschers hat in jüngster Zeit gezeigt, daß eine Strömung der Sympathie die Völker und die Regierungen vereinigt und daß die neue Regierung in dem mächtigen Nuß,

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land jene Eintracht in den Zielen bekräftigt hat, welche für eine n Zukunft die Ruhe der Staaten verbürgt.

Ernst sind die Probleme, zu deren Lösung Sie berufen sind, aber sie sind nicht unlösgbar für Jhre Einsicht und für Jhren Patriotis- mus. Sie werden das Verdienst haben, das so gut eingeleitete Werk zu vollenden. Der uns allen gemeinsame Glaube an die Vortrefflihkeit unserer freien Einrichtungen ist mir ein Pfand dafür, daß durch Jhre Entschlüsse das Vaterland hier in dem unsterblihen Rom eine Förderung an Stärke und Ge- deihen erfahren wird.“ :

In der Besprechung der Thronrede durch die gestern in Nom crschienenen Abendblätter wird der beruhigenden Ver: sicherung, daß das Finanzprogramm der Regierung die Land- wirthschaft und die Produktionskraft des Landes nicht beein- trächhtigen werde, allgemeine Anerkennung gezollt.

Schweiz.

Bei der gestrigen Eröffnung der Wintersession der Bundesversammlung erklärte der Präsident des National- raths Brenner-Basel: das s{hweizer Volk könne sh der Einsicht niht verschließen, daß die Stellung der Eisenbahn- gesellshaften auf die Dauer mit einer wirksamen Wahrung der öffentlichen Jnteressen unvereinbar sei und daß mit Um- sicht und Energie Hand an die Umgestaltung der bestehenden Verhältnisse gelegt werden müsse.

Rumänien.

Die Prinzessin Ferdinand von Rumänien ist gestern mit ihrer Schwester, der Prinzessin Alexandra von Sachsen-Coburg und Gotha a Coburg abgereist. Der Kön1g und die Königin sowie der Prinz Ferdinand mit dem jungen Prinzen Carol und der kleinen Prinzessin Elisabeth begleiteten die Prinzessinnen bis zur Grenze und kehrten dani zum Winteraufenthalt nah Bukarest zurü.

Serbien.

Bei der Leichenfeier der Mutter Garaschanins ließ si, dem „W. T. B.“ zufolge, der König Alexander dur seinen Ersten Adjutanten Tschiritsch vertreten. Der König Milan wohnte der Beerdigung persönlich bei.

Bulgarien.

Der Prinz Ferdinand von Sachsen-Coburg ist gestern in Sofia eingetroffen. Wie es heißt, dürfte der Hof jet dauernd daselbst verbleiben. / |

Wie die „Agence balcanique“ meldet, fand gestern in Sofia in Anwesenheit Pomianow's, der dem ehemaligen Kabinet Stambulow's angehörte, auf dem Kathedralplaß ein Meeting zu Gunsten Macedoniens statt. Dabei wurde ein Antrag angenommen, den Vertretern der Mächte in Sofia ein Exposé über die Lage Macedoniens zu überreichen und darin um die Ausführung des Artikels 23 des Berliner Vertrags zu bitten. Die Theilnehmer des Meetings gingen ohne Zwischenfall aus- einander.

Schweden und Norwegen.

Bei den gestern in Christiania vorgenommenen Wahlen um Gemeinderath siegte dem „W. T. B.“ zufolge die Partei der Linken mit 350 Stimmen Mehrheit.

Dänemark. Die Herzogin von Cumberland gedenkt am Sonn- abend von Kopenhagen nah Gmunden zurückzukehren. Amerika.

Die gestern erlassene Botschaft des Präsidenten Cleve- land an den Kongreß hebt hervor, die von Belgien dex Einfuhr von gewissen Nahrungsprodukten auferlegten Be-

shränkungen scien unnöthig. Die ente Ueberwachung in Amerika biete genügenden Schuß gegen die Ausfuhr von krankem Vieh und Fleish. Der Präsident beklagt den vernichtenden Krieg zwischen den ddliglen Nationen des Ostêns. Er werde nicht zögern, irgend welcher Andeutung Gehör zu geben, daß eine freundliche Beihilfe der Union zu einer Aecntollen Beendigung der Feindseligkeiten beiden Kriegführenden an- nehmbar sein werde. Der Präsident weist dann auf den Fort- ritt Japans hin, sowie auf dessen lobenswerthe Bemühungen, seine vollständige Nutonomie in inneren Angelegenheiten und eine vollkommene Gleichheit in der Familie der Nationen u erhalten. Die deutsche Hegieuns protestiere gegen die Bestimmung des Tarifgesches, die cinen Differentialzoll von ein zehntel Cent auf Zucker aus Ausfuhrprämien zahlenden Ländern lege; Deutschland habe erklärt, diese Maßregel laufe den Artikeln 5 und 9 des im Jahre 1828 mit Preußen abgeschlossenen Vertrags zuwider. Jm Interesse des Handels beider Länder und, um selbst die Beshuldigung der Vertrags- verlezung zu vermeiden, empfiehlt der Präsident die Aufhebung desjenigen Theils des Geseßes, der jenen Differentialzoll auf- erlege. Der Präsident empfiehlt weiter die Sea von Kohlen und Eisen, ferner die Beseitigung jeden Differentialzolls für raffinierten Zucker. Jm weiteren spricht sih der Präsident für die Beseitigung des noch bestehenden Hindernisses für die Theilnahme Amerikas an dem fremden Transportver- kehr auf See aus und befürwortet die Aufhebung des Gesetzes, das den im Ausland gebauten, Amerikanern gehörigen Schiffen die Eintragung in das amerikanishe Schiffsregister versagt. Es wird sodann ausführlich die Währungsfrage und der beständige Goldausfluß aus dem Schazamt erörtert. Der Präsident erklärt sih entschlossen, die Ausgabe von Schahß- Obligationen fortzuseßen, falls eine Erhöhung des Goldes im Schaßamt nothwendig werden sollte, um den Kredit des Landes aufreht zu erhalten, und legt die Hauptpunkte der von ihm und dem Schaßmeister befürworteten Bankreform dar, deren Zweck es sei, ein elastisheres Umlaufmittel zu schaffen und den Staatsbeamten das Recht zu verleihen, unter ge- wissen Beschränkungen steuerfreie Umlaufsnoten auszugeben. Es sei beabsichtigt, alle Gesehe aufzuheben, welche die Hinter- legung von Unionsbonds als Sicherheit für Umlaufsmittel festseßten, und den Nationalbanken zu gestatten, Noten bis zu 75 Proz. ihres eingezahlten Kapitals zu emittieren, voraus- geseßt, daß sie bei der Regierung in geseßliher Währung eine Summe hinterlegten, die 30 Proz. des Betrags der Noten, den sie auszugeben beabsichtigten, gleihkomme. Die Botschaft weist ferner auf die unbefriedigende Lage Samoas unter der Wirkung des Berliner Vertrags hin. Die leßten Er- cignisse zeigten, daß die von den drei Vertragsmächten ein- gerichtete Regierung, die den Samoanern gegen deren hart- näckige Feindseligkeit anfgezwungen worden sei, nur durch fort- gesezte Anwesenheit fremder Militärmacht aufrecht erhalten werden könne. Die gegenwärtige Regierung sei nicht im stande, die Uebel, die sie habe hintanhalten sollen, abzustellen, wenn sie sie niht sogar vershlimmert habe. Die Betheiligung Amerikas gegen den Wunsch der Eingeborenen sei geradezu éine Herausforderung der konservativen Lehren und der Warnungen weiser Patrioten gewesen, die den Grund zu den amerikanischen freien Einrichtungen ge- legt hätten. er Präsident ersuht den Kongreß, seine Meinung zu äußern über die Angemessenheit etwaiger Schritte, wodurch die Regierung der Vereinigten Staaten von ihren Engagements mit den anderen Mächten bezüglih Samoas unter billigen Bedingungen, welche die bestehenden ameri- kanishen Rechte nicht beeinträchtigen, zurücktreten könne.

Nach dem Jahresbericht des Schaßsekretärs betrugen die gesammten Einnahmen der Bundesregierung in dem am 30. Juni abgelaufenen Finanzjahr 372 802 498 Dollars, die Ausgaben 442 605 758 Dollars, das Defizit betrug somit 69 803 260 Dollars. Der Werth der zur Verzollung gelangten Artikel stellte sich auf 2751/4 Millionen Dollars, das ist 1465/3 Millionen weniger als im Jahre 1893. Der Werth der

zollfrei eingeführten Artikel betrug 379°, Millionen Dollars, das

ift gegen 1893 eine Abnahme um 64% Millionen. Die Zolleinnah- men weisen eine Abnahme um 731/5 Millionen auf, die internen Einnahmen eine Abnahme um 137/z Millionen. Die Waaren- ausfuhr hat um 4411/7 Millionen zugenommen. Der Gesammt- betrag des exportierten Goldes belief sih auf 767/; Millionen gegen 1085/; Millionen im Vorjahre, die Goldeinfuhr betrug 721/24 Millionen gegen 211/z Millionen im Jahre 1893, die Silbereinfuhr 13!/4 Millionen, die Silberausfuhr 501/5 Millio- nen. Das Defizit des laufenden Finanzjahrs wird auf 20 Millionen geshäßt. Der Vorrath an Metallgeld in den Vereinigten Staaten am 1. Juli 1894 in Münze und Barren wird auf 628 Millionen Gold und 6243/z Millionen Silber

geschäßt. / Afrika.

Der „Agenzia Stefani“ wird aus Tripolis gemeldet: Nach Meldungen aus Bornu hätten weitere Gefechte zwischen dem Sohn des Sultans Abubekr und dessen Gegnern s\tatt- gefunden. Ueber das Ergebniß liefen widersprehende Gerüchte bros der Verkehr zwischen Tripolis und Bornu sei unter- rochen.

___ Die Londoner Abendblätter von vorgestern veröffentlichen eine Depesche aus Sansibar, wonach Beamte der Uganda- ns Kavirondo, einen Posten der britisch-ost- afrikanischen Gesellschaft nordöstlich des Victoria-Nyanza-Sees, eingenommen und den Vertreter der Gesellshaft unter An- drohung von Gewalt gezwungen n das Land zu ver- lassen. Alle seine Waffen seien in Beshlag genommen worden.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Cine Entschädigungsforderung wegen Betrugs bei dem ‘Verkauf eines Hausgrundstücks infolge unrichtiger, zu hoher An- gabe des Miethsertrags kann, nah einem Urtheil des Reichs- gerihts, V. Zivilsenats, vom 29. September 1894, nicht ohne weiteres auf den Umstand geben werden, daß der Verkäufer die zur Zeit des Kaufs geza lten Miethen verschwiegen und nur die von den Miethern kontraktlih später zu zahlenden höheren Miethen er- wähnt hat. Ebensowenig if|ff ohne weiteres als Betrug zu erachten die Vershweigung der Thatsache, daß ein im Hause zu einem be- stimmten Zwecke benußter Naum den für diese Benußung bestehen- den polizeilihen Anforderungen niht entspricht. Frau M. hatte ein Haus in Berlin von Karl Sch. und Julius Sch. auf Grund von Verhandlungen, bei welchen die Verkäufer ein Verzeichniß, der Miethszinsen im Gesammtbetrage von 16 570 4 vorgelegt hatten, im Jahre 1889 für 251 000 M gekauft. Es stellte sih sodann heraus, daß bei drei verwertheten Geschäfrslokalitäten die Miethszinfen zur Zeit des Kaufs geringere, und zwar zusammen um 650 4, waren, als in jenem Verzeichniß angegeben war, und daß erst im Jahre 1890, bezw. im Jahre 1892 von den betreffenden Miethern die

im Verzeichniß werden follten.

angegebenen

Miethen wvertragsmäßig a erner war

im Verzeichniß der ieth8-

zins eines Restaurationélokals mit 1800 Æ angegeben, während. |,

der Miether thatsählich 900 M jährlih zahlte und erft dann zur Zablung von 1800 Æ verpflichtet sein sollte, wenn er eine volle (un- eingeschränkte) Schankkonzesfion erlangt haben würde. Auch war zur Zeit des Kaufabschlusses ein Laden im Hause mit einem Kellerraum an einen Schlächter vermiethet, welcher den Kellerraum als Werk- stätte, ohne daß er die hierzu erforderliche polizeilihe Konzession nah- gefucht hatte, eingerihtet hatte. Nah Abschluß des Kaufs wurde die Benußung des Kellers als Werkstätte polizeilich untersagt. Frau M. flagte demzufolge gegen die Verkäufer des Hauses auf Ent- schädigung, und es wurde “ihr vom Kammergeriht ein Betrag von 28 962 46 nebst Zinsen seit dem 1. Juli 1889 als Entschädigung zugesprochen. Auf die Revision der Beklagten hob das Reichsgericht das Urtheil des Kammergerichts auf, indem es begründend ausführte: „Daß die Beklagten niht neben den für den Käufer vorzugsweise in Betracht kommenden Miethzinsen auch noch die einstweilen gezahlten geringeren Beträge anzeigten, läßt möglicherweise auf Fahrlässigkeit fih zurückführen. Diese Möglichkeit hätte, wenn die betrügerishe Ab- sicht eNgeen werden follte, nit unerörtert bleiben dürfen. Sie wird freilich ausgeschlossen, wenn die Beklagten die verzeichneten Miethzinsen ausdrücklih als die augenblicklih gezahlten ausgegeben haben oder wenn sie wußten, daß die Angabe dieser von ihnen erwartet wurde. Allein die Behauptung der Kläge- rin, daß ihr Vertreter aubsdrücklich eine Spezifikation der augenblicklich gezahlten Miethen gefordert habe, ftellt das Be- rufungsgeriht nicht fest. .. . Die Nichterfüllun einer Verpflichtung, namentli einer G Aw ist noch nicht Betrug, sie kann inê- besondere au auf Fahrläsfigkeit berußen; der Betrug durch Ver- schweigen einer Thatsache dagegen besteht in der wissentlichen Be- nußung eines Irrthums des Gegners. Vorliegend bedurfte es also der Seststellung, „daß einerseits der Käuferin unbekannt war, daß der Keller den für die Benußung als Werkstätte bestehenden polizeilichen Anforderungen niht entsprach, die Konzession zu dieser Benutzung also niht nur nicht ertheilt, sondern auch niht zu erlangen sei, und andererseits, daß den Verkäufern diese Unkenntniß des Gegners, sowie die: Erheblichkeit des Umstandes für dessen Besck(äftsentschluß bekannt war... (109/94)

Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts.

Das in den lokalen Bauordnungen verlangte Vorhandensein von

Höfen einer bestimmten Größe bei Hausgrundstücken berechtigt,

nah einem Urtheil des Ober-Verwaltungsgerihts, 1V. Senats, vom 9. Mai 1894, die Bau-Polizeibehörde ohne weiteres, den Bau- konsens zur Unterkellerung des Hofes mit ciner die bisherige Hoffläche überragenden Deke, sodaß die Hoffläche über den Fußboden des Erdgeschosses hinaus gehoben und die Zugänglichkeit des Hofes für Feuerlöshzwecke erschwert wird, zu versagen. Der Buh- händler M. zu Düsseldorf beabsichtigte, den gesammten vorhandenen Hof- raum feines Hausgrundstücks bis auf die Kellersohle ausschachten, sodann einen einzigen Naum mit einer die bisherige Hoffläche um 1,76 m über- ragenden, mit Oberlicht versehenen Decke herstellen zu lassen und diesen Naum mit seinen im Erdgeshoß des Gebäudes befindlichen Geschäftsräumen in Verbind:ing zu bringen; die äußere Decke des so hergestellten Raumes sollte in Zukunft den Hof darstellen, der dur eine neue Thür mittels einer vom ersten Treppenpodest aus herab- führenden Treppe zugänglich sein follte. Die Polizeiverwaltung ver- sagte die Bauerlaubniß auf Grund des § 22 der Düsseldorfer Bau- polizeiordnung, wonach jedes Hausgrunditück einen freien Hof von mindestens 4 m Breite und 50 qm Flächeninhalt haben muß. Die Klage des M. gegen die Polizeiverwaltung wurde vom Bezirksaus\huß zurückgewiesen, und auf die Berufung des Klägers wurde die Ent- sheidung des Bezirksausshusses vom Ober-Verwaltungsgericht bestätigt, indem es begründend ausführte: „Jm allgemeinen wird man davon ausgehen müfsen, daß das in den Bauordnungen verlangte Vorhandensein von Höfen einer bestimmten Größe bei den P Een in gesundheitlihen und feuerpolizeilihen Zwecken me ist... . An sih widerspriht eine Unterkellerung des Hofs niht seinen Zwecken ; auch giebt es keine Vorschrift, wona der Hof- raum unter allen Umständen in demselben Niveau liegen muß wie die Straße, an der das betreffende Gebäude liegt; schon ansteigendes und abfallendes Terrain kann dazu führen, daß eine Differenz der beiden Höhenlagen gewählt wird. Die Zwecke, denen der Hof dienen soll, werden dann aber in der Regel nur ihre Erfüllung finden, wenn die Konstruktion des Gebäudes sich dem anpaßt. Es leuchtet nun ohne weiteres ein, daß davon hier keine Rede ist. Denn nahezu die halbe Höhe des Erdgeschosses nah dem Hofe zu, ein- {ließlih der dahin führenden Hofthür und fensier, wird zugebaut und insoweit die bisherige Licht- und Luftzuführung beschränkt. Da- durch, daß die jeßt bestehende E zugebaut wird und der pro- jektierte Hof lediglich vom ersten Treppenpodeft einer noch dazu ge- wundenen Treppe aus wieder erst dur eine außen angebrachte Treppe erreiht werden kann, wird die Zugänglichkeit des Hofes für Feuer- [öschzwecke wesentli erschwert. Vor allem aber kommt in Betracht, daß dur den projektierten Bau ein Raum geschaffen wird, der nit nur einen Theil des Kellers, sondern zugleich einen integrierenden A S0) Erdgeschc\ses, an dieses sich anschließend, darstellt. . . .“

Kunft und Wissenschaft.

Die soeben ershienene Chronik der Königlichen Akademie der Künste über die Zeit vom 1. Oktober 1893 bis 1. Oktober 1894 enthält im ersten Kapitel Mittheilungen über Wesen und Einrichtung der Königlichen Akademie und im zweiten Kapitel den Personalstand am 1. Oktober d. J. Aus dem Kreise ihrer Mitglieder wurden, wie im dritten Kapitel unter den persönlichen Nachrichten mitgetheilt wird, der Akademie seit dem 1. Oftober 1893 dur den Tod entrissen ein Ehrenmitglied der Wirkliche Geheime Rath Graf Adolf Friedrih von Shack und folgende sieben ordentliche Mitglieder : der Landshaftsmaler Louis SYCMTER (Berlin); der Historienmaler und Direktor der Kaiserlich Königlichen Kunstshule zu Krakau Johann Aloysius Matejko; der Architekt Freiherr Karl von Hasenauer (Wien) ; der erst in diesem Fahre berufene Genremaler und ordentliche Lehrer an der hiesigen Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste, Profeffor Christian Ludwig Bokelmann (Charlottenburg); der Landschaftsmaler und Lehrer an der Großherzoglihen Akademie der bildenden Künste zu Karlsruhe, Fro or Hermann Baish; der Dombaumeister des Straßburger Münsters Franz Shmiy (Baden-Baden); der Historien- und Genre- maler ait Kraus (Berlin). Der Direktor der Königlichen akademishen Hohshule för die bildenden Künste, Professor Anton von Werner ist durch Allerhöchste Ordre vom 21. August 1893 vom 1. Oktober desselben Jahres an für eine weitere Amtsperiode von fünf Jahren berufen und auch in seinen übrigen akademishen Aemtern durch den Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten mittels Verfügung vom 7. September 1893 für den leichen Zeitraum bestätigt worden. Am 4. Juni d. J. q der irektorial-Assistent, Professor Emil Teschendorfff, der seit dem Jahre 1876 den Verwaltungsgeshäften der Hochschule vorgestanden hatte. Die Leitung des neu eingerichteten Ateliers für Marinemalerei wurde dem ordentlihen Mitgliede der Akademie, Ian, und Marinemaler Carl Salhzmann - Neubabelsberg zunächst auf drei Jahre bom 1. Juni d. J. ab übertragen. Außerdem werden in diesem Kapitel Mittheilungen gemacht über die den Mitgliedern im Berichts- jahre verliehenen Auszeihnungen, sowie über das künstlerische ane der Senatoren und Mitglieder. Das vierte Kapitel enthält einen Bericht über die Verwaltung und allgemeine Nachrichten, das leßte Nekrologe über die vom 1. Oktober 1893 bis 1. Oktober d, J. verstorbenen Senatoren, Mitglieder, Lehrer und Beamten.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

Nachweisung über den Stand von Thierseuchen im Deutschen Reich am 30. November 1894,

(Nah den Berichten der beamteten Thierärzte zusammengestellt im Kaiserlichen Gesundheitsamt.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts- 2c. Bezirke) verzeichnet, in welhen Roß, Maul- und Klauenseuche oder Lungen- feuhe am 30. November herrschten. Die Zahl der betroffenen Ge- meinden und Gehöfte find leßtere in Klammern bei jedem Kreise vermerkt.

A. Not (Wurm).

Preußen. Neg.-Bez. Königsberg: Heiligenbeil 1 (1). Reg.- Bez. Gumbinnen: Ragnit 3 (4). Stadtkreis Berlin 10). A Bez. Potsdam: Niederbarnim 1 (1), Stadtkreis Charlottenburg 1 (1), Teltow 1 (1), Osthavelland 1 (1). Reg. - Bez. Stettin: Anklam 1 (1), UeckEermünde 5 (7), Pyriß 1 (1). Ge Bez. Köslin: Belgard 2 (2). Reg.-Bez. Posen: Posen Oft 1 (1) Samter 1 (1), Birnbaum 1 (1), Meseriy 1 (1), Rawitsh 1 (2), Koschmin 1 (1). Reg.-Bez. Bromberg: Znin 1 (1). Reg-Bez. Breslau: Neu- markt 1 (1), Stadtkreis Breslau 1 (1), Brieg 2 (2). Reg.-Bez. Liegniz: Grünberg 2 (2), Schönau 1 (1). Res e Oppeln: - Tost-Gleiwiß 1 (1), Rybnik 1 l. MNeg.-Bez. Erfurt: Langensalza 1 (1). Reg. - Bez. Düsseldorf: Stadtkreis Barmen 1 (1). Reg.- Bez. Trier: Ottweiler 1 (1). Bayeru. Reg.-Bez. Niederbayern : Landbezirk Deggendorf 2 (2), Reg.-Bez. Schwaben: Landbezirk Augsburg 1 (1). Sachsen. Kreishauptm. Leipzig: Borna 2 (2), Rochliß 2 (2). Württemberg. Schwarzwaldkreis: Herrenberg 1 (3). Donaukreis: Laupheim 1 (1). Hessen. Provinz Starken - burg: Darmstadt 2 (4). Provinz Oberhessen: Friedberg 3 (3). Sachsen-Weimar. Dermbach 1 (1). Elsaß-Lothringen. Ober - Elfaß: Mülhausen 1 (1). Zusammen 53 Gemeinden 62 Gehöfte.

B. Maul- und Klauenseuche.

Preußen. Neg.-Bez. Königsberg: Osterode i. Oftpr. 2 D Reg.-Bez. Gumbinnen: Tilsit 1 (1). Stadtkreis Berlin: 1 (1). Reg.-Bez. Potsdam: Niederbarnim 8 (9). Neg.-Bez. Frankfurt: Königsberg i. Nm. 1 (1), Kalau 1 (1). Reg.-Bez. Posen: Kempen i. P. 1 (1). Neg.-Bez. Breslau: Neumarkt 1 (1), Landkreis Breslau 1 (1), Brieg 3 (7), Strehlen 1 (4), Nimptsch 1(2), Frankenstein 2 (5), Schweidniy 2 (2), Waldenburg 1 (1), Glay 2 (2), Neurode 1(1). Reg.-Bez. Oppeln: Kreuzburg 2 (3), Rosenberg i. O.-S. 19) Oppeln 1 (3), Lublinig 3 (28), Zabrze 2 (3), Kattowiy 1 (1), MNatibor 12 (32), Kosel 7 (8), Leobshüy 16 (30), Pleß 6 (14), Rybnik 2 (2), Neisse 6 (8), Grottkau 3 (5). Neg.-Bez. Magdeburg: Kalbe 5 (6), Wanzleben 7 (11), Neuhaldensleben 2 (2), Oschersleben 113), Aschersleben 2 (3). Reg.-Bez. Merseburg: Bitterfeld 4 (14), Saal- kreis 1 (1), Mansfelder Seekreis 1 (2), Querfurt 2 (2), Merseburg 5 (7), Weißenfels 1 (2). Reg.-Bez. Lüneburg: Gifhorn 6 (13). Neg.-Bez. Cassel: Landkreis Hanau 3 (3). Neg.-Bez. Wiesbaden: Wiesbaden 2 (2), Landkreis Frankfurt a. M. 2 (2), Stadtkreis Frank- furt a. M. 1 (1). NReg.-Bez. Koblenz: Meisenheim 2 (2). Reg.- Bez. Düsseldorf: Kleve 6 (9), Rees 1 (1). Landkreis Krefeld 1 (2), Kempen 1 (1). Neg.-Bez. Sigmaringen: Hechingen 1 (1), Haigerloch 2 (3). Bayern. Reg.-Bez. Oberbayern: München I 1 (1). Reg.- Bez. Oberpfalz: Eschenbah 1 (1). Reg.-Bez. Oberfranken: Stadtbezirk Bayreuth 1 (2), Landbezirk Bayreuth 2 (15), Berneck 1 (1), Gbermannstadt 2 (2), Landbezirk Forchheim 7 (19), Höchstadt a. A. 1 (7), Landbezirk Hof 1 (14), Lichtenfels 1 (2), Pegniy 1 (D), Wunsiegel 1 (2). Reg.-Bez. Mittelfranken: Stadtbezirk Rothenburg a. T. 1 f L Landbezirk Ansbach 2 (2), Gunzenhausen 1 (1), Neustadt a. A. 3 (4), Landbezirk Nürnberg 3 (3), Landbezirk Rothenburg a. T. 3 (10), Scheinfeld 1 (2), Uffenheim 5 (15). Reg.-Bez. Unterfranken: Landbezirk Aschaffenburg 4 (12), Brinkenau 3 (3), Ee Yas 1), Königshofen 1 (1), Ochfenfurt 2 (4). Reg.-Bez. Shwaben: Land- bezirk Memmingen 1 (2), Sonthofen 2 (7). Sachsen. Kreishauptm. Dresden: Meißen 4 (5). Kreishauptm. Leipzig: Borna i (1), Döbeln 1 (1). Kreishauptm. Zwickau: Flöha 1 (1), Zwickau T Glauchau 1 (1). Württemberg. Neckarkreis: Backnang 2 (7), Böblingen 2 (3), Cannstatt 1 (1), Eßlingen 1 (1), Weinsberg 2 (2). Schwarzwaldkreis: Calw 4 (16), Freudenstadt 5 (16), Herren- berg 2 (6), Nagold 7 (17), Nürtingen 2 (2), Oberndorf 1 (3), Reut- lingen 2 (9), Rottweil 3 (6), Sulz 3 (12), Tübingen 6 (21), Urach 3 (36). Jagstkreis: Gerabronn 6 (16), Künzelsau 1 (4). Mergent- heim 1 (5), Dehringen 1 (3). Donaukreis: Biberah 1 (2), Kirh- heim 2 (5), Riedlingen 1 (1). Baden. Landeskommifs. Freiburg: Freiburg 1 (5), Kehl 1 (1), Landeskommiss. Karlsruhe: Bretten 1 (3), Landeskommiss. Mannheim: Heidelberg 4 (9), Mosbach 2 (2), Tauberbishofsheim 3 (40). Heffen. Provinz Starkenburg: Darmstadt 1 (1), Dieburg 7 (56), Erbach 7 (16), Groß-Gerau 4 (5). Provinz Rheinhessen: Mainz 1 (1), Alzey 1 (2), Worms 1 (1). Sachsen-Weimar. Weimar 2 (2), Neustadt a. O. 2 (4). Braun- schweig. Braunschweig 3 (64), Wolfenbüttel 4 (5). Sachsen-Mei- niugen. Meiningen 1 (3), Hildburghausen 3 (11), Sonneberg 1 (2), Saalfeld 2 (2). Sachsen-Altenburg. Altenburg (Oftkreis) 4 (6), Roda (Westkceis) 1 (1). Sachsen - Coburg-Gotha. Herzogthum Coburg: Landbezirk Coburg 3 (8). Anhalt: Cöthen 1 (3), Beena burg 20 (32). Schwarzburg - Rudolstadt. Rudolstadt 1 (9). Renf älterer Linie: 1 (1). Reuß jüngerer Linie. Schleiz 3 (3). Elsafi-Lothringen. Bezirk Unter-Elsaß: Stadtkreis Straßburg 1 (1), Landkreis Baus 3 (6), Hag nau 1 (1), Molsheim 3 (5), Schlettstadt 1 (4), Weißenburg 1 (9). Bezirk Ober-Elsaß: Colmar 1 (1), Gebweiler 1 (2). Zusammen 372 Gemeinden, 940 Gehöfte.

C. Lungenseuche.

Preußen. Reg.-Bez. Posen: Bomst 1 (1). Reg.-Bez. Magdeburg: Kalbe 1 (1), Wanzleben 1 (5), Neuhaldensleben 2 (2). Reg.-Bez. Hildesheim: Stadtkreis Göttingen 1 (1), Landkreis Göttingen 1 (1), Einbeck 1 (1). Reg.-Bez. Düsseldorf: Kempen 1 (2). Reg.-Bez. Köln: Landkreis Köln 1 (1). Sachsen. Kreis- hauptm. Leipzig: Borna 1 (1), Grimma 2 (2). Kreishäuptm. Zwickau: Schwarzenberg 1 (1), Delsniß 2 (2). Anhalt: Cöthen 2 (4). Reunf jüngerer Linie. Schleiz 1 (1). Zusammen 19 Ge- meinden, 26 Gehöfte. j

Braunschweig, 3. Dezember. Die Alters- und Invaliditäts versicherungs-Anstalt in Braunschweig hat laut Meldung des „W. T. B.* die Einrichtung eines Sanatoriums im Harz für kranke und in der Genesung begriffene Arbeiter getroffen.

Handel nund Gewerbe.

Täglihe Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Nuhr und. in Oberschlesien. j An der Ruhr sind am 3. d. M. gestellt 11 648, nicht recht- zeitig geftellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 1. d. M. geftellt 4729, nicht reckcht- zeitig gestellt keine Wagen. '

Zwangs-Verstleigerungen.

Beim Königlihen Amtsgeriht T Berlin stand am

3. Dezember das Grundstück, Kommandantenstraße 3 u. 4 und Lindenstraße 54 belegen, dem Kommerzien-Rath Philipp Elkan gehörig, zur Berlieigerung: Nuzungswerth 86 760 M; für das Meistgebot von 1 441 000 6 wurde der Rittergutsbesißer Curt von Lüdicke auf Kottwiß bei Glogau Ersteher. dge duen wurde der Termin wegen der Versteigerung des Liebherr*s{hen Grundftücks Pallisadenftraße 69. -

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