1894 / 286 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Dec 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Herford. Beschluß. [51636]

Die Bekanntmachung der Eintragungen in das

Handelsregifter des unterzeihneten Gerichts erfolgt

für das Jahr 1895. dur:

a, den Deutschen Neichs- und Königl,

Preußischen Staats-Auzeiger,

b. das „Herforder Kreisblatt“,

c. die „Herforder Zeitung für Stadt und Land“. Eintragungen:

, Die Bekanntmachungen in Zeichen- und Muster a. in das hiesige Handels- und Genossenschafts-

registersachen erfolgen nur durch- das zua. genannte, register in dem Deutschen Reichs-Auzeiger, der

Blatt. Schlesischen Zeitung und der Breslauer Zeitung,

Herford, 1. Dezember 1894. für kleinere Genoffenschaften jedoch außer im Reichs- Königliches Amtsgericht. Anzeiger nur im Stadt: und Landboten für Kanth

und Umgegend, Hersord. Beschluß. [51635] þ. in das hiesige Zeichen- und Musterregifter im Die Bekanntmachung der Eintragungen in das Deutschen Neichs-ÄAuzeiger erfolgen. Genossenschaftsregister des unterzeichneten Gerichts Kanth, den 1. Dezember 1894. erfolgt für das Jahr 1895 durch n Königliches Amtsgericht. a. den „Deutschen Reichs- und Königl. j as Preußischen Staats-Anzeiger“‘, [51595] b. das „Herforder Kreisblatt“, Kirchhain, Bz. Cassel. Die Eintragungen c. die „Herforder Zeitung für Stadt und Land“; in das hiesige Handels- und Genossenschaftsregister für kleinere Genossenschaften jedoch nur durch die : sollen im Jahre 1895 dur den Deutschen Reichs- beiden zu a. und b. bezeihneten Blätter. und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger Herford, den 1. Dezember 1894. und die in Marburg erscheinende Oberhejsische Zeitung,

und dem Wochenblatt für Jaftrow und Umgegend vyeröffentliht werden. Jastrotv, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

Lingen. Bekanntmachuug. [51671 Die Veröffentlihuna der Eintragungen in c Handels, und Genofser schaftsregister des unterzeihhneten Amtsgerichts für das Jahr 1895 wird dur den Deutschen Reichs-Anzeiger in Berlin, den (teen CONER Courier und ‘das Lingenshe Wochenblatt rfolgen. : Die Bekanntmachungen für kleinere - Genofssen- {aften werden außer im Deutschen Reichs-An- eiger nur im Lingenshen Wochenblatt erfolgen. Lingen, den 1. Dezember 1894. - Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

a [51672 Malchin. Die öffentliche Tfarrtviadüns b Einträge zum hiesigen Handelsregister und Ge- nossenschaftsregister wird im Jahre 1895 durch den e-Deutschen Neichs-Anzeiger“ in Berlin, die agd Mecklenburgischen A in S@ÿwerin, en General-Anzeiger“ und die ,Malchiner 2ei S hieselbst erfolgen. 2 d O Malchin, 1. Dezember 1894. Großherzogliches Amtsgericht.

Marggrabowa. Betfanutmachung. [51499]

[51621]4 Gaildorf. a j __ [51594] Braunschweig. An jedem Dieustage und K. Fe Amtsgericht Gaildorf. Freitage werden im kommenden Jahre bei derm Geschehen den 29. November 1894. unterzeichneten Herzoglichen Amtsgerichte mündlihe | Zur Veröffentlihung der auf das Handelsregister Anmeldungen, Zeichnungen und fonstige Anträge | bezüglichen F EN n wird für das Jahr bezüglich der Handels-, Genossenschafts-, Zeichen- und 1895 das als besondere Beilage zum Staats-Anzeiger Musterregister entgegengenommen fowie dieselben zur Einsicht vorgelegt. t Die Eintragungen für Handelsgefellshaften und Genoffenschaften werden dur den Deu Reichs-Anzeiger und die Braunschweigischen An- zeigen, sonstige Eintragungen in das Handelsregister in der Regel nur durch leßtere zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Braunschtveig, den 3. Dezember 1894. Herzogliches Amtsgericht. R. Wegmann.

g „der Eintragungen. in die Zeichen- und Musterregister erfolgt nur im Deutschen Reichs- und Preufßischeu Staats-Anzeiger. Die Veröffentlihung der Bekanntma ungen für Ane, G g arl p Ba e SCNTe 1895 er in dem Deutscheu Reichs-Anzeiger i Neusalzer Stattbiatt: B 48 4 Neusalz, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

den Deutscheu Neichs- und Preußischen Staats- Anzeiger nur dur

das Kreisblatt für die Wesprs iß, Perleberg, den 1. Dezember d Königliches Amtsgericht.

Pillkallen. ¡Bekanutmohung. [51504]

Die auf die Führung des Handels- und Genofsen- schaftsregisters sich beziehenden Angelegenheiten werden vom 1. Januar 1895 ab vom Autfgerig Na Reimer und Sekretär Kluge bearbeitet werden.“

Die Veröffentlihungen der Einträgungen in das Handels- und Genossenschaftsregister erfolgen dur den Deutschen Reichs- und Königlich anes Staats. Anzeiger sowie durch das hiesige -

att.

Pillkallen, den 29. November 1894.

Königliches Amtsgericht.

Bärwalde i. N. Befauntmachung. [51490] Die Eintragungen in das Handels-, Genossen- hafts-, Zeichen- und Musterregister des hiesigen mtsgerihts werden - im VJahre 1895 durch den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, die Berliner Börsenzeitung und das Bâärwalder Wochenblatt veröffentliht werden. Für fleinere Genossenschaften werden die Bekannt- machungen nur durch den Dentschen Reichs- und E Preußischen Staats-Auzeiger und das Bärwalder Wochenblatt erfolgen. Värwalde i. N., den 29. November 1894. Königliches Amtsgericht.

Beeskow. SBefanntmachung. Cle

Die die Führung des Handels-, S hafts-, Zeichen- und Musterregisters und den Markenschuß betreffenden Bekanntmachungen des unterzeichneten Gerichts werden im Laufe des Geschäftsjahrs 1895 in folgenden Blättern: :

1) dem Deutschen Reichs-Anzeiger,

2) der Berliner p “fdr ra |

3) dem Beeskow-Storkower Kreisblatt bezw. für

die Ortschaften des Lübbener Kreises dem

Die Vers s

anth. Bekauntmachung. [51643]

für Württemberg erscheinende Zentralblatt für ge- Im Jahre 1895 wird die Vecöffentlihung der

richtlihe Bekanntmachungen und der in Gaildorf erscheinende Kocherbote als Amtsblatt bestimmt; zur Veröffentlichung- der Einträge im Genofjenschafts- register dagegen der Reichs, Anzeiger und der Kocherbote. 4 Ober-Amtsrihter Mühkeifen.

: Gt 51675 Neuss. Als Blätter, in welchen die im al 19 des Handelégeseßbuhs vorgeschriebenen Bekannt- machungen exfolgen follen, werden für das Fahr 1895 für den Bezirk des Amtsgerichts Neuß bestimmt : Reichs-Anzeiger, Kölnische Zeitung. A Neußer Zeitung.

Die in dem Genofsenschäftsregister vermerkten Ein- tragungen werden außer in dem Reichs-Anzeiger in der Neußer Zeitung veröffentliht werden.

Neuß, den 1. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht.

E E [51678]

[51630] Grabow, Meckl. Die zum e S register erfolgenden Eintragungen werden während des Geschäftsjahres 1895 durch Einrückung in den Reichs-Anzeiger, die Amtl. Meckl. Anzeigen und die Elde-Zeitung veröffentlicht werden. Grabow, den 1. Dezember 18934. Großherzogl. Mecklenb. Amtsgericht. è

[51629] Grabow, Meckl. Die zum hiesigen Genoffen-

Bredstedt. Sandels- 2c. Register. [51622]

Die Eintragungen in das Handels- und Genossen-

\{aftêregister tes unterzeihneten Amtêgerichts werden

für das Jahr 1895 dur folgende Blätter:

a. den „Deutschen Neichs- und Königlich Preußischeu Staats-Anzeiger“‘,

Plön. Vekanntmachung. Die Eintragungen in das Handels- und Genossen- schaftsregister des hiesigen Amtsgerihts werden inr Jahre 1895 veröffentlicht durch: 1) den Deutschen Reichs- und Königlich

[51681]

Lübbener Kreisblatt veröffentlicht werden. Inbetreff kleinerer Genossenschaften erfolgt Ver- ¿ffentlihung nur in den Blättern zu 1 und 3. Beeskow, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

Belzig. Bekanntmachuug. [51055] Während des Jahres 1895 werden beim hiesigen Amtösgericht : : 1) die Eintragungen in das Handelêregifter durch - Insertion in: O 2. dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats. Auzeiger, . der Berliner Börsenzeitung, . dem ZaucheBelzizger Kreisblatt, d, dem Anzeiger für Niemegk und Umgegend zu Niemegk; e : 2) die Eintragungen in das Ben clley Barer dur Insertion in den ad 1a. und 1e. aufgeführten Blättern, und zwar auch betreffs der im Laufe des nächsten Jahres zu ercihtenden Genossenschaften ver- öffentlicht. Belzig, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

Bergedors. SBefanntmachung. [51623] Die Eintragungen in das Handels- und das Ge- nofsenschaftsregister des unterzeihneten Amtsgerichts werden während des Jahres 1895 : L im Deutschen Reihs- uud Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, im Oeffentlichen Anzeiger, Beiblatt zum Amts- blatt der freien und Hansestadt Hamburg, im Hamburgischen Korrespondenten und in der Bergedorfer Zeitung, ; für fleinere Genossenschaften außer im Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats- Anzeiger nux in der Bergedorfer Zeitung veröffent- licht werden. Bergedorf, den 1. Dezember 1894. Das Amtsgericht.

[§1491] Bergen b. Celle. Die Eintragungen in das Handels- und das Genossenschaftsregister für das Jahr 1895 werden durch: j 1) den Deutscheu Reichs- und Königlich Breußischeu Staats-Anzeiger,

9) den Hannoverschen Courier,

3) den Hamburgischen Correspondenten,

4) die Cellesche Zeitung E bekannt gemacht. Für kleinere Genossenschaften er- folgt vie Bekanntmachung nur in den zu 1 und 4 genannten Blättern. i

Bergeu b. Celle, den 13. November 1894. Königliches Amtsgericht. [51624] Bernburg. Zur Bekanntmachung der Eintra- ungen in das Handels- und Genossenschaftsregister ür den Bezirk des hiesigen Handelsgerichts n als fakultativ zu benußzende Blätter für das Jahr 1895

1) das Bernburger Wochenblatt in Bernburg,

2) die Berliner Börsenzeitung in Berlin neben dem für alle Bekanntmachungen bestimmten Anhaltischen Staats-Anzeiger und dem Central- Handelsregister für das Deutsche Reich aus- gewählt woorden.

Bernburg, den 29. November 1894. Herzoglich E Amtsgericht. ary.

[51768] Birkenfeld. Die Eintragungen in das Handels- register und in das Genossenschaftsregister des Amts- erihts Birkenfeld werden pro 1895 im Amtsblatt für das Fürstenthum Birkenfeld und in dem als Beilage zum Dentschen NReichs- und Königlich Preufi- schen Staats-Anzeiger erscheinenden Central- Handelsregister für das Deutsche Reich veröffentlicht. Birkeufeld, den 1. Dezember 1894. Großherzoalihes Amtsgericht. Wolff.

Bisechofsburg. Befanntmachung. [51492]

Für das Jahr 1895 werden die Eintragungen in die Handels-, Muster- und Genossenschaftsregister des unterzeichneten Gerichts durch

1) den Deutschen Reichs-Nuzeiger,

2) das Rössel’'er Kreisblatt,

3) die Königsberger Hartung’\che Zeitung, bezüglich leinerer E nur durch die Blätter zu 1 und 2 veröffentlicht werden.

BVischofsburg, den 27. November 1894,

Königliches Amtsgericht.

Bleckede, Befanntmachung. [51493] Die Eintragungen in das Handels- und Genofsen- schaftsregister des unterzeichneten Amtsgerichts werden für das Geschäftsjahr 1895 durch: 1) den Deutscheu Reichs-Anzeiger, 2) den Hannovershen Courier, Ÿ den Hamburgischen Correspondenten, 4) die Bleckeder Zeitung veröffentliht werden. Bekanntmachungen für kleinere Genossenschaften erfolgen durch den Deutschen Reichs-Anzeiger und die Bleckeder Zeitung. Vlecckede, den 1. Dezember 1894.

die Eintragungen in das. Zeichen- und Musterregister jedo lediglih durch das zu a. genannte Blatt und

b. das „NRegierungs-Amtsblatt“, c. die „Nor Friesen Nachrichten“,

die Eintragungen für kleinere Genossenschaften nur durch die zu a. und c. genannten Blätter veröffent- liht werde. Bredstedt, den 30. November 1894.

Königliches Amtsgericht.

Carlsruhe O.-S. Befonutmachunug. [51494] Im Jahre 1895 werden die Eintragungen in das Handels-, Genossenschaftzs- und Musterregifter des unterzeichneten Gerichts durch : / a. den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, b. die Schlesische Zeitung, c. die Berliner Börsen-Zeitung, d. den Breslauer General-Anzeiger bekannt gemacht werden. : Die Bekanntmachungen für kleinere Genossenschaften sollen außer in dem Blatte zu a. im ODeffentlichen Anzeiger des Regierungs-Amtsblatts zu Oppeln ver- öffentliht werden. Carlsruhe O.-S., den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Dülken. Bekanntmachung. __ [51625] Die Eintragungen in das Handelsregister sowie in das Genofsen|chaftsregister des unterzeichneten Gerichts werden im Jahre 1895 veröffentlicht im: 2, Deutschen Reichs-Anzeiger, b. Sprecher am Niederrhein hierselbst, c. der Dülkener Zeitung bierfelbst, j bezüglich kleinerer Genossenschaften jedoh nux in den unter a. und þÞ. bezeihneten Blättern. Dülken, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

[51646] Ebeleben. Die Eintragungen in das Handels- und Genossenschaftsregister des unterzeihneten Amts- gerichts werden im Jahre 1895 i 1) im Dentschen NReichs- und Königlich Preußischen Staats: Anzeiger, 2) im Deutschen zu Sondershausen, 3) im EGbeleber Bezirksblatt veröffentlicht werden. Ebeleben, den 1. Dezember 1894. Fürstl. Schwarzb. Amtsgericht. J. BV.: Schubert.

Ermsleben. Befanntmachung. [51647] Im Jahre 1895 werden von dem unterzeichneten Gerichte öffentlih bekannt gemacht werden: Die Eintragungen in die Handels-, Genossen- \chafts-, Muster- und Zeichenregister : | 1) im Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Merseburg, ; 2) im Allgemeinen Anzeiger für den Gerichts- bezirk Ermsleben, 3) im Ascherslebener Tageblatt, ferner die Gintragungen in das Genossenschafts- register: : : in den zu 2 und 3 genannten Blättern und in dem Deutschen Neichs- Anzeiger, bei kleineren Genossenschaften nur in dem zu 2 genannten Blatte und im Deutscheu Reichs-Anzeiger. Ermsleben, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

Abth. I.

Freren. Bekanutmachung. [51626]

Die Veröffentlihungen der Eintragungen in das Handels- und Genossenschaftsregister wird das unter- zeichnete Amtsgericht im Jahre 1896 durch:

1) den Deutschen Reichs-Anzeiger,

2) die Osnabrücker Zeitung,

3) den Lingen’schen Bolksboten,

4) das Lingen’sche Wochenblatt stattfinden lassen. : :

Die Bekanntmachungen für kleinere Genossen- {aften sollen nur in den unter 1 und 3 bezeichneten Blättern erfolgen.

Freren, den 1. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht.

[51627] Freystadt i. Schl. Befaunntmachuug. Im Jahre 1895 erfolgt die Bekanntmachung der Gintragungen in unser Handelsregister durch den Reichs- und Staats-Anzeiger, die Schlesische Zeitung, die Breslauer Zeitung und das hiesige Kreisblatt ; ; j zu gf Eintragungen in unser Genossenschaftsregister ur den Reichs- und Staats-Anzeiger, die Schlesische Zeitung und das hiesige Kreisblatt, i und die der Eintragungen für kleinere Genossen- schaften außer durch den Reichs- und Staats- Anzeiger nur im Kreisblatt. : Die das Zeichen- und Musterregister betreffenden Bekanutmachungen erfolgen nur im Reichs- und Staats. Auzeiger. Freystadt i. Schl., den 28. November 1894.

\haftsregister erfolgenden L des Geschäftsjahres 1895 dur in den Mecklenburgischen Anzeigen veröffentlicht werden.

Greifenberg i. Pemm. Befanutmachung.

n E Gerichtsbezirke werden im Jahre 1895 ur

erfolgen.

register werden durch den Reichs-Anzeiger und die Kreisblätter der Kreise Greifenberg und Regenwalde, bezüglich der fleineren Genofenfchaftèn jedoch nur durch die beiden ersteren erfolgen.

Eintragungen werden Einrückung Reichs-Anzeiger und die Amtlichen Grabowyv, den 1. Dezember 1894. i Großherzoglich Mecklenburgishes Amkt8gericht.

G [51631]

Die Veröffentlichungen aus dem Handelsregistér

den Reichs-Anzeiger, m

das Amtsblatt der Königlichen Negterung zu Stettin,

die Oftsee-Zeitung, H ,

die a der Kreise Greifenberg und Negen- walde

Die Veröffentlihungen aus dem Genossenschafts-

Greifenberg i. Pomm., den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

[51628] Grossbodungen. Die Veröffentl ungen über Eintragungen in unserem Handelsregister und Ge- nossenschaftsregister werden im Jahre 1895 in 1) dem Deutschen Reichs- und Preußischen Staats-Auzeiger, i 2) dem öffentlihen Anzeiger zum Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Erfurt, 3) dem Worbiser Kreisblatte erfolgen; jedo sollen die Bekanntmachungen, welche sich auf kleinere Genossenschaften beziehen, nur in den zu 1 und 3 genannten Blättern veröffentlicht werden. Bekanntmachungen über Eintragungen - im Muster- register werden nur in dem zu 1 genannten Blatte veröffentlicht werden. Großbodungen, den 1. Dezember 1394. Königliches Amtsgericht. Gumbinnen. Beschluß. [51056] Gemäß Artikel 14 des Allgemeinen Handelsgeseß- buchs und § 147 des Geseßes vom 1. Mai 1889 wird hiermit bestimmt, daß für das Jahr 1895 die Bekanntmachungen der Eintragungen in unjer Handels- und Genossenschaftsregister in folgenden öffentlihen Blättern zu erfolgen haben: ; a. im Deutschen Reihs- uud Königl. Preuftischen Staats-Anzeiger, b. in dem Amtsblatt der Königl. egierung zu Gumbinnen, : 2 c. in der zu Gumbinnen erscheinenden Preußisch- LUtthauischen Zeitung. A Außerdem werden die Bekanntmachungen bezüglich des Vorschusz-Vercins Gumbinuea, eingetragene Genosseuschaft mit unbeschränkter Haftpflicht noch in der Gumbinner DECung egen, L Die Eintragungen in unser Genossenschaftsregister bezüglich kleinerer Genossenschaften werden außer in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats - Anzeiger noch in der Preußisch - Litthauishen Zeitung bekannt gemacht werden. Gumbinnen, den 20. November 1894. Königliches Amtsgericht.

[51637] EFEachenburg. Im Sahre 1895 werden die Bekanntmachungen aus den Handels- und Genofsen- \haftsregistern im B E, dem Regie- rungs-Amtsblatt und dem Rheinischen Kurier zu Wiesbaden, fowie der Westerwälder - Zeitung zu Marienberg erfolgen. Bekanntmachungen für kleinere Genossenschaften erfolgen nur im Reichs-Anzeiger und der. Westerwälder-Zeitung. Hachenburg, am 1. Dezember 1394. Königliches Amtäögericht.

[51495] Hechinczen. Im Bezirke des unterzeichneten Amtsgerichts werden für das Jahr 1895 die Ein- träge in das Handels-, Genofsenschafts- und Muster- register in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preufischen Staats-Anzeiger, in dem öffentlichen Anzeiger des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Sigmaringen, in den hierselbst erscheinenden R E Blättern und im Schwäbischen

erfur zu Stuttgart bekannt gemacht werden.

Für kleinere Genossenschaften erfolgt die Bekannt- machung außer in dem Deutschen Reichs-Anzeiger nur in den Hohenzollernschen Blättern.

Hechingen, den 23. November 1894.

Königliches Amtsgericht.

Heiligenbeil. Befanntmachung, [51633] Die Eintragungen in das hiesige Handels- und Genossenschaftsregister werden im Jahre 1895 durch den Deutschen Reichs- und Königlich Preufi- scheu Staats-Anzeiger, sowie die Königsberger | Hartung’sche Zeitung, bezüglih der kleineren Ge- | T oferiaften jedoch durch das erstere Blatt und die Heiligenbeiler Zeitung bekannt gemacht werden. Heiligenbeil, den 1. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht.

Heringen a. d. Welme. Beschluß. [51057] Die Veröffentlihung der Eintragungen in das Handels-, Muster- und Genossenschaftsregister des unterzeihneten Amtsgerichts erfolgt im Jahre 1895: 1) bezüglih der Bändéläregtsier (Firmen-, Pro- d Gesellshafts- und Gütergemeinschaftsregister) dur a. den Deutschen Reichs- und Königlich Prenßischen Staats-Anzeiger, b. die Berliner Börsen-Zeitung, c. den Nordhäuser Courier, d. die Nordhäuser Zeitung, 2) bezüglih des Musterregisters durh den Deut- schen Neichs- uud Königlih Preußischen Staats Auzeiger, _ S 3) bezüglich des Genossenschaftsregisters durch a. den Deutschen Reichs- uud Königlich Preuftischen Staats-Anzeiger, b. den Nordhäuser Courter, c. die Nordhäuser Zeitung, und für kleinere Genossenschaften außer dem Deutschen Reichs: Anzeiger nur durch die Nordhäuser Zeitung. Heringen, den 22. November 1894. Königliches Amtsgericht. [51638] HWess.-Lichtenau. Die Eintragungen in das Handels-, Genossenschafts- und Musterregifter des unterzeichneten Gerihts werden im Jahre 1895 in a. dem Deutschen Neichs- und Preußischeu Staats-Anzeiger, b. der Hessischen Morgenzeitung, c. dem Wigenhäuser Kreisblatt bekannt gemaht werden. : : Bei kleineren Genossenscaften erfolgt die Bekannt- machung nur im Deutschen Reichs- und Preufti- schen Staats-Anzeiger und im Wigtenhäuser Kreisblatt. : Hess.-Lichtenau, den 29. November 1894. Königliches Amtsgericht. Wötensleben. Befauntmachung. [51634] Im Jahre 1895 werden von dem unterzeichneten Amtsgericht die Eintragungen in das: 1) Handelsregister durch : a. den Deutschen Reichs-Anzeiger, b. die Berliner Börsenzeitung, c. die Schöninger Zeitung, 2) Genossenschaftsregister dur die 1a. und c. ge- nannten Blätter, : 3) Zeichen- und Musterregister durh den 1a. ge- nannten Anzeiger veröffentlicht werden. Hötensleben, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

Hofgeismar. Befauntmachung. [51639] Die Einträge in dem Handels- und Genossen- schaftsregister des unterzeichneten Amtsgerihts werden im Jahre 1895 in dem Deutschen Reihs- uud Königlich Preußischen Staats - Anzeiger ,' dem Casseler Tageblatt und Anzeiger und in der Hof- geismarer Zeitung, die kleinere Genofsenschaften be- treffenden nur im Deutschen Neichs- und König- lich Preußischen Staats - Auzeiger und der Hofgeismarer Zeitung veröffentlicht werden. Hofgeismar, am 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Abtheilung kI. Hoyerswerda. Befanutmahung. [51632] Die Eintragungen in das hiesige Handels- und Genossenschaftsregister werden im Jahre 1895 durch 1) den Deutschen Reihs- und Königl. Preußischen Staats-Anzeiger, 2) das Hoyer8werdaer Kreisblatt, 3) die Berliner Börsen-Zeitung, soweit fie aber kleinere Genossenschaften betreffeu, nur durch die erstgenannten beiden Blätter, die Ein- tragungen in das hiesige Musterregister nur dur den Deutschen Reichs- und Königl. Preuftischeu Staats-Anzeiger bekannt gemacht werden. Hoyerswerda, den 29. November 1894. Königliches Amt3gericht. Isenhagen. Bekanntmachung. {51496] Eintragungen in das hiesige Handels- und Ge- nossenschaftsregister sollen für das Jahr 1895 ver- öffentliht werden durch: a. den Deutschen Reichs- uud Königlich Preußischen Staats-Nuzeiger, b. den Hannoverschen Courter und c. die Uelzener Kreiszeitung ; / bei kleineren Genoffenschaften lediglih durch die Blätter sub a. und c. Jsenhagen, den 1. Dezember 1594. Königliches Amts8gericht. U.

Jastrow. Bekanntmachung. [51640]

Die das Handels-, Genossenschafts- und Muster- register des unterzeichneten Gerichts betreffenden Be- fanntmachungen werden in dem Kalenderjahre 1895 ‘in dem Deutschen Reichs-Anzeiger, dem öffent- lichen Anzeiger des Amtsblatts der Königlichen Re- gierung zu Marienwerder, der Berliner Börsen- zeitung, dem Wochenblatt für Jastrow und Um- gegend veröffentlicht werden.

Bekanntmachungen bei kleineren Genossenschaften

Königliches Amtsgericht.

Königliches Amtsgericht.

Königliches Amtsgericht.

werden nur in dem Dentschen Reichs-Anzeiger

bezüglih der kleineren Genossenschaften aber in dem ersteren Blatt und in der Kirchhainer Zeitung be- fannt gemacht werden.

Kirchhain, 30. November 1894.

Königliches Amtsgericht. Droste. ECirtz, _____ Beschluß. [51642]

Für das Geschäftsjahr 1895 wird wegen Ver- öfentlihung der amtlichen ¿Bekanntmachungen des Königlichen Amtsgerichts zu Kirn Folgendes bestimmt :

1) Die Eintragungen in das Handeléregister werden in dem „Deutschen Reichs-Anzeiger“, in dem „Kreuznaher General-Anzeiger“ und der „Kirner Zeitung“ veröffentlicht ; in denselben Blättern finden die Bekanntmachvngen aus dem Genofsen- schaftsregister statt, bei fleineren Genossenschaften jedoch mit Ausnahme des „Kreuznacher General- Anzeigers“.

2) Der Abschluß von Eheverträgen wird, soweit vorgeschrieben, în dem „Kreuznacher General- Anzeiger“ und in der „Kirner Zeitung“ öffentli bekannt gemacht.

3) Sonstige amtlihe Bekanntmachungen erfolgen, soweit deren Bekanntmachung geseßlich vorgeschrieben und eine abweichende Anordnung für einzelne Fälle im Gefegze nit getroffen ist, durch das „Regierungs- Amtsblatt“ und die „Kirner Zeitung“.

Die Bestimmung der Blätter für die Bekannt- machung der Auss{lußfri\t im Grundbuchanlegungs- verfahren bleibt vorbehalten.

Kiru, den 1. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht.

[51641] K oblenz. L Jahre 1895 werden: 1) Die Eintragungen in das hiesige Handels- register urA ita V R a. den Deutschen Reichs-Anzeiger b. die Kölnische Zeitung, S c. die Kölnische Volkszeitung, __d. die Koblenzer Zeitung; 2) die Eintragungen in das hiesige Genossenschafts- register dur: a. den Deutschen Reichs-Anzeiger, b. die Koblenzer Volkszeitung, und dle, die Koblenzer Volksbank hierselbst be- treffenden Anzeigen außerdem noch dur die Koblenzer Zeitung veröffentliht werden. Koblenz, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Abtheilung Ik.

. [51596] Königswinter. Im Jahre 1895 follen bei dem unterzeichneten Gericht die Eintragungen 1) in das Handelsregister

a, um Dentschen Reihs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, b, in der Kölnischen Zeitung, c. im General-Anzeiger zu Bonn, 2) in das Genossenschaftsregister a. im Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, : b. im General-Anzeiger zu Bonn veröffentliht werden. Königswinter, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. 1.

N Ae [51644 Kröpelin. Die Eintragungen in das biefigs Poderaregister werden _im Jahre 1895 dur das

eutral - Handelsregister für das Deutsche Reich, die Amtlichen Anzeigen und Oftseebooten bekannt gemacht werden.

Kröpelin, den 3. Dezember 1894.

Großherzoglihes Amtsgericht.

: N [51645] Kröpelin. Die Eintragungen in das hiesige Genoffenschaftsregister werden im Jahre 1895 dur die Amtlichen Mecklenburgishen Anzeigen, den Deutschen Reichs-Anzeiger uud den Ostseeboten, für fleinere Genossenschaften nur durch die leßtt- genannten beiden Blätter bekannt gemaht werden.

Kröpelin, den 3. Dezember 1894.

Großherzoglihes Amtsgericht. Leonberg. [51497] Kgl. Württ. Amtsgericht Leouberg.

Die inträge in das Handelsregister werden für das Jahr 1895 im Zentralblatt des Staats-An- ¡eigers, im Schwäbischen Merkur und in der Glems- und Würmgau-Zeitung (Amtsblatt des Bezirks), die Einträge für das Genossenschaftsregister außerdem im Reichs-Anzeiger, die auf kleinere Genossen- schaften bezüglichen Einträge nur im Reichs- Anzeiger und in der Glems- und Würmgau- Zeitung veröffentlicht.

Den 1. Dezember 1894.

Ober-Amtsrichter K ep f.

: [51498] Limburg. Ee 1895 erfolgen Bekanntmachungen aus dem Handels- und Genofssenschaftöregister dur den Deutschen Reichs-Anzeiger, den Rheinischen Kurier, den Nafsauer Bote und den Limburger An- zeiger (Kreisblatt), für kleinere Genossenschaften durch

Die Beröffentlihung der Eintragungen in das Handelsregister des hiesigen Amts8gerihts wird für das Geschäftéjahr vom 1. Januar 1895 bis Ende Dezember 1895 durch den Deutscheu Reichs- und Königlich Preußischen Staats - Anzeiger zu Berlin und durch die Königöberger Hartung! sche Zeitung zu Königsberg erfolgen.

Die auf die Führung der Register bezüglichen Ge- schäfte werden von dem Amtösgerichts-Rath Dörks und dem Amtsgerichtssekretär Toussaint wahr- genommen werden. i

Marggrabowa, den 1. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht. Marggrabowa. Befanntmachung. [51500]

Die Veröffentlihung der Eintragungen in das Genossenschaftsregister des unterzeichneten UAmts- gerichts wird für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis ult. Dezember 1895 durch den Dentschen Neichs- und Königlich Preußischen Staats- Anzeiger und außerdem:

bei größern Genossenschaften durh die Königs-

berger Hartung’ sche Zeitung,

bei kleineren Genos)enshaften durch das Oletkoer

__ Kreisblatt erfolgen.

Die auf die Führung des Registers bezüglichen Arbeiten werden in demselben Geschäftsjahr von dem Amtsgerichts-Nath Dörks und dem Amts8gerichts- Sekretär Toussaint ausgeführt werden.

Marggrabowa, den 1. Dezember 1894.

Königl:ches Amtsgericht.

MarKlissa. Befanutinahung. [51673] Im Jahre 1895 werden die Eintragungen in das Handels- und Genossenschaftsregister durch den Reichs- und Staats-Anzeiger, die Berliner Börsenzeitung, die Schlesishe Zeitung und den Marklissaer Anzeiger, die das Zeichen- und Muster- register betreffenden Eintragungen nur dur den Reichs- und Staats-Anzeiger bekannt gemacht. __Die Bekanntmachungen für kleinere Genofsen- schaften erfolgen außer im Neichs-Anzeiger nur noch im Marklifsaer Anzeiger. Marfklifsa, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

: [51501 Meerholz. Die Bekanntmachung der Eintr in unser Handels-, Genossenschafts-, Zeichen- und Musterregister wird im Sabre 1895 1) im Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, 2) in der Heffishen Morgenzeitung, ___3) im Kreisblatt des Kreises Gelnhausen, für kleinere Genossenschaften nur in den unter 1 und 3 genannten Vlättern erfolgen. Meerholz, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

Mölln à. L. BVekanutmachung. [51674] Die Eintragungen in das hiesige Handelsregister und in das Genossenschaftsregister werden im Jahre 1895 bekannt gemaht werden : 1) im Deutschen Reichs-Anzeiger, 2) in der Möllner Zeitung, ____3) in den Hamburger Nachrichten, für kleinere Genossenschaften nur in Blättern zu u 1 uno 2. Mölln i. L., den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. [51502] Naumburg, Hessen. SBefanntmachr“s. Die Bekanntmachungen aus dem ndelsdregifler des hiesigen Amtgerihts werden im Jahre 1895 in dem Deutschen Reichs-Anzeiger, der Hessishen Morgenzeitung und dem Wolfhager Kreisblatte veröffentlicht werden. Die Bekanntmachungen aus dem Genossenschafts- register, insbesondere auch die die fleineren Genofsen- schaften betreffenden Eintragungen erfolgen flir das Iahr 1895 im y Deni den Reichs-Anzeiger und im Wolfhager Kreisblatte. Naumburg, Hessen, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Stk einhauß.

[51679] Neubukow i. M. Jm Geschäftsjahr 189 er- folgen die Bekanntmachungen der Einträge in das biefige Handelsregister und das hiesige Genossen- schaftsregister durh die „Amtlichen Medklenburgi- \chen Anzeigen“ und durch das „Zentral-:Handels- register für das Deutsche Reich“. Neubukow i. M., den 1. Dezember 1894.

Großherzogliches Amtsgericht.

Neusalz a. O. Befanntmachung. [51676] Die Veröffentlihung der Eintragungen in die für FeR et Ge I Mea E d E ge- ührten Handels- un enosjenschaftsregifter erfolgt im Jahre 1895 durch 6 den Deutshen Reichs- und Preuftischen Staat@: Auzeiger, die Schlesische Zeitung,

das zuerst und zuleßt genannte Blatt. Limburg, den 30. November 1894. Königliches Amtsgericht.

die Berliner Börsenzeitung, das Neusalzer Stadtblatt.

Neustadt, MeeKkI. Im Jahre 1895 erfolgt die E Us der Einträge zum hiesigen Handels. und Genoffen chaftöregister dur den Reichs- Auzeiger, die Amtlichen Mecklenburgishen Än- zeigen und den Neustädter Anzeiger. Neustadt, den 1. Dezember 1894. Großherzoglihes Amtsgericht.

Neutomischel. Befanntmachung. [51677 _Die Eintragungen in das Handels-, Genofsen- shafts- und Musterregister des unterzeihneten Ge- rihts werden im Geschäftsjahre 1895 dur :

a. ven ReichF-Anzeiger,

b. das Neutomifchelèr Kreisblatt,

c. das Posener Tageblatt,

d. die Posener Zeitung, bekannt gema§ht werden. _ Das Neutomischeler Kreisblatt is dasjenige Blatt, in welchem außer dem Deutschen Reichs-Anzeiger die Bekanntmachungen für kleinere Genossenschaften erfolgen werden. |

Neutomischel, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. N.-Wildungen. Befanntmahung. [51597] Die in das Handels- und in das Genossenschafts-

register des unterzeichneten Gerichts erfolgenden Ein- tragungen werden im Jahre 1895 veröffentlicht werden durch:

1) den Deutschen Reichs-Anzeiger,

2) die Beilage zum Waldeckschen Regierungsblatt, __3) die Waldecksche Zeitung, für kleinere Genossenschaften jedoch nur durch die unter 1 und 3 genannten Blätter.

N.-Wil!ldungen, 1. Dezember 1894.

Fürstliches A Aktheilung I[. olff.

[51680]

Odenkirchen. I. Die Eintragungen in das Handelsregister werden im Jahre 1395 veröffentlicht :

1) in dem Deutschen Reichs- und Königlich

Preußischen Staats-Anzeiger,

2) in der Kölniscben Zeitung,

3) in der Kölnischen Volkszeitung,

4) in der München-Gladbacher Zeitung.

11. Die Eintragungen in das Genofsens@baft3- register werden im Jahre 1895 für größere und kleinere Genossenschaften veröffentlicht:

1) in dem Dentschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, 2) in der München-Gladbacher Zeitung. Odenkirchen, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Ohlau. Bekanntmachung. [51503]

Im Jahre 1895 sollen die auf die Führung des Handels-, Muster-, Zeichen- und Genofsenschafts- registers sich beziehenden Geschäfte des hiesigen Ge- richts von dem Amtsrichter Kocßler unter Mit- wirkung des Sekretärs Thielish bearbeitet werden.

Die Eintragungen sollen bekannt gemaht werden, soweit dieselben erfolgen :

a. in das Handelsregister :

dur den Deutschen Reichs-Anzeiger, die Schlesische Zeitung, die Breslauer Zeitung und das Ohlauer Kreis- und Stadtblatt ; b. in das Zeichen- und Musterregister : dur dèn Deutschen Neihs-Auzeiger; c. in das Genoffenschaftsregister : durch den Deutschen Neichs-Anzeiger und

__ das Dhlauer Kreis- und Stadtblatt, bezüglich größerer Erwerbs- und Wirthschafts8genossen- schaften auch dur die Schlesische Zeitung.

Ohlau, den 1. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht.

Parchwitz. Befanutmachnung. [51682]

Die Eintragungen in das bet dem unterzeichneten Amtsgerichte geführte Firmen-, Gesellschafts-, Pro- kuren-, Zeichen-, Muster- und Genofssenschafts- register werden im Laufe des Jahres" 1895 im Deutfchen Reichs-Anzeiger, in der Schlesischen Zeitung, der Breslauer Zeitung und im Parchwiter Stadt-Blatte, die auf kleinere Genossenschaften K beziehenden Eintragungen aber nur im Deutschen Reichs-Anzeiger und im Parhwitzer Stadtblatte bekannt gemacht werden. __ Die Bearbeitung der auf die genannten Register sih beziehenden Geschäfte erfolgt unter Mitwirkung des Amtsgerichts - Sekretärs Leder als Register- führers. Parchwitz, den 2. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht.

Perleberg. Befauntmachung. [51683]

Die Beröffentlihung der Eintragungen în das

Handelt Genossenschafts-, Zeichen- uster- und odellregister des unterzeichneten Gerichts erfolgt

0 V schen Reichs- und Preuf:

urch den Deutschen Reichs- u reuftischen

, Staats-Auzeiger,

für das Handels- und Genossenschaftsregister mit

Mae hlus der kleineren Genoffenschaften außerdem

no

durch die Berliner Börsen-Zeitung und das Kreisblatt für die Westprigniyu.

Die Bekanntmachung der Eintragungen, betreffend die kleineren Genossenschaften, erfolgt, außer dur

Preuftischen Staats-Anzeiger, 2) die Jtehoer Nachrichten, 3) die Hamburger Nachrichten, 4) das Plöner Wochenblatt.

G ALERS id kleinere Senf Is erfolgen nur durch die zu 1 und 4 genannten Blätter. Plön, den 1. Dezember 1894. G E Königliches Amtsgericht.

Echte.

Prausnitz. Befanntmachuug. [51505]

Im Laufe des Jahres 1895 werden für den hiesigen Bezirk die Bekanntmachungen aus dem Handkls- register in den nachstehenden Blättern :

1) dem Deutschen Reichs- und Königlich

Preußischen Staats-Auzeiger

2) der Berliner Börsenzeitung,

3) dem Breslauer Generalanzeiger, 4) dem Militscher oder Trebnißer Kreisblatt, je nahdem der Ort der Handelsniederlassung oder der Siß der Gesellschaft im Militsher oder Treb- niger Kreise liegt,

die Bekanntmachungen aus dem Genossenschafts- register nur in dem Deutschen Reichs - Anzeiger und dem Militscher oder Trebniyer Kreisblatte, je nachdem der Sig der Genossenschaft im Militscher oder Trebniger Kreise liegt, und aus dem Zetchen- und Musterregister nur in demn Deutschen Reichs- Anzeiger erfolgen.

Pransuitz, den 1. Dezember 1394.

Königliches Amtsgericht.

Quakenbrück. Befanntmahung. [51598]

Im Jahre 1895 wird das unterzeidmete Amts?

amer: feine Eintragungen in das Handels- und enosfsenschaftsregister dur

1) den Deutscheu Reichs- und Königlich

Preußischen Staats: Auzeiger in Berlin;

2) die OVsnabrücker Zeitung in Osnabrück, 3) die Osnabrücker Volkszeitung in Osnabrück, 4) das Bersenbrücker Kreisblatt in QOuakenbrück, veröffentlichen.

Die Bekanntmachungen für kleinere Genofsen- schaften sollen nur in den unter 1 und 4 bezeichneten Blättern erfolgen.

Quakeubrück, dea 1. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht. Reetz. Bekanntmachung. [51506]

Im Jahre 1895 werden die Eintragungen in das hiesige Handelsregister dur

1) den Deutschen Neichs-Auzeiger, 2) die Berliner Börsenzeitung, 3) das Neeter Tageblatt,

die Eintragungen in das Zeichen- und Muster-

register nur durch den Deutschen Reichs- Anzeiger, __die Eintragungen in das Genossenschaftsregister im allgemeinen dur die zu 1 bis 3 aufgeführten Blätter, bei kleineren Genossenschaften nur dur die zu 1 und 3 aufgeführten Blätter veröffentlicht werden.

Rees, den 24. November 1894.

Königliches Amt3gericht.

- j | [51766] Röbel. Im Jahre 1895 werden die Eintragungen in das hiesige Handelsregister in den Amtlichen Mel. Anzeigen, der Röbler Zeitung und dem Cen- tral - Handelsregister für das Deutsche Reich veröffentlicht. Röbel, den 1. Dezember 1894.

Großherzogli Mecklenburg-Schwerinsches Arnts8gericht.

4 4 [51767] Röbel Im Jahre 1895 werden die Eintragungen in das hiesige Genossenschaftsregister für größere und kleinere Genossenschaften vird den Deutschen Reichs - Anzeiger und die Amtlichen Mecklenb. Anzeigen veröffentlicht. Röbel, den 1. Dezember 1894.

Großherzoglißh Meckcklenburg-Schwerinsches

Amtsgericht.

Schneidemühl. Befanntmahung. [51686] Die Eintragungen in unseren Handels- und Ge- nossenschaftsregistern sollen im Jahre 1895 1) im Deutschen Reichs-Anzeiger, 2) im Kreisblatt des Kreises Kolmar i. P., 3) in der Schneidemühler Zeitung veröffentlicht werden.

Die Veröffentlichung der dur das G enotsentcamE geseß vorgeschriebenen Bekanntmachungen soll für kleinere Genossenschaften außer im Deutschen Reichs-Anzeiger nur in der Schneidemühler Zei- tung erfolgen. i Schneidemühl, den 1. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht.

51058 Schwedt. Im Jahre 1895 werden die E tragungen in das Handelsregister in dem Dentf Reichs-Anzeiger, der Stettiner Ostseezeitung,“ der Schwedter Zeitung und dem Schwedter Tageblatt - veröffentlicht, Z Schwedt, den 28. November 1894. Königliches Amtsgericht.