1894 / 288 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Dec 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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die Erhöhung der Etats der Kavallerie-Regimenter der 1. und 2. Ka- vallerie-Brigade sowie derjenigen des XVI. und XVI1. Armee-Korps um je 3 Unteroffiziere, 24 Gemeine und 27 Reitpferde zur Errichtung ns 7 R adements mit inem E 0 vas 111 E: die gung ungen an Ersparnissen infolge erung der Menquements an Un offizieren, Mehrbetrag 686 7422 A Um- wandlung von 16 Stellen für pensionierte Sire in solche für aktive Offiziere, sowie Mehransaßz von 18 aktiven Offizieren und 18 Sergeanten den Korps - Bekleidungsämtern, Mehrbetrag 162 470 4, Er- weiterung der Kriegs-Akademie durch Erhöhung der O der zu der- selben kommandierten Offiziere von 300 auf 400, ehrerforderniß 398588 Im ganzen werden für Formation8änderungen 2027 495 M, L Gehalts- und Zulageerhöhungen 200 109 46 mehr verlangt. Für einmalige Ausgaben im ordentlichen Etat find 36 036 603 M (+ 3 540 747 M) eingestellt. Darunter werden gefordert: Zur Ausstattung der Infanterie und Jäger mit Fahrrädern, wie im Vorjahre 109 200 4, als erste Rate für den Neubau von Magazingebäuden in Langfuhr 45 000 4, zur Herstellung von Wasser- versorgungs- und anderen - baulichen Anlagen an Eisenbahnstationen für Kriegszwecke 46 000 Æ, für Ausrüstung einer Feldbäterei- Kolonne 170 090 4, als erste Rate für den Neubau einer Kavallerie- Kaserne in Halberstadt 15 (00 4, als erste Nate für den Neubau und die Ausftattung einer Kavallerie-Kaserne in Torgau und Erweiterung des Exerzierplaßes daselbst 150000 4, als erste Nate für den Neubau einer Garnisfon- (Simultan-) Kirche in Düsseldorf 10 000 , als erste Rate für den Neubau einer Kaserne für die Handwerker-Abtheilung des Bekleidungsamts in Danzig 100 000 4, zur Erwerbung eines Truppen- UVebungsplayes für das IV. Armee-Korps eine zweite Rate von 2000 000 4, für den Neubau von Dienst- und Dienstwohngebäuden auf dem Schießplatz von Wahn 224 000 4, für die Vergrößerung des Schießplaßes Lokstedt 1 221 000 4, Mehrbedarf an Feld-Sani- tätsausrüstung 65 000 M, für die Beschaffung von Feldgeräth für Truppen- und Trainformationen als erste Rate 440 500 M, für den Ankauf von Pferden für die Meldereiter-Detahements 442 500 M, als erste Rate für den Neubau eines Kadettenhauses in Naum- burg a. S. 500 000 M, als erste Rate für den Neubau einer Unteroffiziershule in Greifenberg i. P. 330 000 t, für die Erbauung von Wohnhäusern zur Einrichtung von 100 Familienwohnungen tür die Arbeiter der technishen Institute in Spandau als erste Rate 250 000 M, für den Ausbau der Wohngebäude und Ersatzbau von Stallungen für vier Eskadrons in Saarburg als erste Nate 300 000 6, für Erweiterung des Grerzierplaßes in Zabern 162 000 4, für den Neubau von Exerzierhäusern in Bitsch, Straßburg und Metz 151 000 Æ und für Erweiterung des Traindepots in Forbach als erste Rate 193 400 6 An einmaligen Ausgaben im außerordentlichen Etat find als weitere Raten für bereits bewilligte Positionen 25 179 757 M (— 34052188 M4) eingestellt.

Für Sachsen sind die einmaligen Ausgaben im ordent- lihen Etat mit 3 917 €01 A (4 2224 941 A), im außerordentlichen Etat mit 1445 750 4 (— 3 784 000 46) eingestellt. Für Württem - berg beliefen sich die einmaligen Ausgaben im ordentlichen Etat auf 9 392 488 M (+ 8 905 500 M4) und im außerordentlichen Etat auf 669 700 M (— 1 961 600 A). /

Die Etats\tärke des deutschen ads für das Jahr 1895/96 ist auf 22618. Offiziere, 77 981 nteroffiziere, 479 229 Gemeine, 2072 Militärärzte, 1102 Zahlmeister u.“ \. w., 579 Noßärzte, 1060 Büchsenmacher, 93 Sattler und 97 280 Dienstpferde angeseßt.

Der Etat der Kaiserlichen Marine weist an f ortdauernden Ausgaben 55 994 656 6 e 9 298 532 M) auf. Die bedeutendsten Mehrausgaben entfallen infolge ‘der Personalvermehrung auf die Geldverpflegung (4+ 762525 A4); auf den Betrieb der Flotte (+ 1571 923 M), wobei für Zulagen 261 655 M, für Schiffsverpfle- gung 284 878 4, für Betriebs- u. st. w. Materialien 1045 660 M und für verschiedene Auslagen, wie Lootsen- und Hafengelder 2c., 19 730 M mehr Sia find, und auf die Instandhaltung der Flotte und der Werftanlagen (+ 2 662 821 46), von denen auf Befoldungen 30 780 M auf andere persönliche Ausgaben 3580 /( und auf sächliche Ausgaben 2 646 161 4 kommen. Die einmaligen Ausgaben im ordentlichen Etat belaufen sih auf 26 359 150 A (+ 5 561 900 M), von welcher Summe indessen 3 334 100 (+ 1532 500 A6) aus dem außerordentlihen Etat gedeckt werden, \odaß nur 23 025 050 (+ 4029 400 4) verbleiben. Besonders hervorzuheben aus diesen einmaligen Ausgaben sind: Erste Naten für den Bau des Kreuzers I. Klasse „Ersay Leipzig“ 1 000 000 4, des Kreuzers I. Klasse „K“ 2 000000 M, des Kreuzers IL. Klasse „L“ 2000 000 M, des Kreuzers II. Klasse „Ersaß Freya“ 2 000 000 4, eines Torpedo- Divisionsbootes 500 009 #, zur Herstellung von Torpedobooten 2400000 Æ, zur Erneuerung von Maschinen und Kesseln der Schiffe der „Salhsen“-Klasse 1640000 4, zur artille- ristishen Armierung des Panzerschiffes T. Klasse „Ersay Preußen“ 1 000 000 M, des Kreuzers I. Klasse „Ersaß Leipzig®“ 100 000 4, der Kreuzer 11. Klasse „K“, „L“ und „Ersaß Freya“ 1 200 000 4, zur Torpedoarmierung des Panzerschiffs Ae Preußen“ 2709 000 (4, der Aeu K, L' und O Freya“ 240 000 MÆ, ferner zur Be- schaffung von Munition und Scheiben für die Vornahme besonderer taktisher Versuche 150 000 M4, zur Erweiterung der Torpedoreparatur- werkstätten in Kiel 140 000 4, zu Neu- und Umbauten für Zwecke der Werft in Wilhelmshaven 141 650 M, zur Ver rößerung der Kohlen- lager als erste Rate 650000 A und zur Verbesserung der Be- feuerung der Außenjade 228 000 A Die einmaligen Ausgaben im

. außerordentlichen Etat belaufen sich auf 4 008 700 X (+1 579 100 4). Unter den Positionen sind zu erwähnen: 1000000 M4 als erste Baurate für ein großes Trockendock auf der Werft zu Kiel und 834 500 M erste Rate zur Gewährung eines Beitrags an den Staat Bremen bei Ausführung eines Trockendocks.

Der Etat der Reichs-Justizverwaltung is in Einnahme nach dem Durchschnitt der leßten drei Etatsjahre um 19686 M ‘höher als im laufenden Etatsjahr mit 469 497 M i Ms worden Die Summe der fortdauernden Ausgaben {stellt sih auf 2085 366 M (+ 19614 M), wovon auf _das Neichs-Justizamt 466 080 A (— 14960 4) und auf das Reichs8gericht 1 619 286 A (4 34574 4) kommen. Än einmaligen Ausgaben im ordent:

ihen Etat sind 541 339 ( als neunte und leßte Rate für die Er- richtung des Dienstgebäudes des Reichsgerichts, 458 661 M weniger als im laufenden Jahr eingestellt worden.

Der Etat für das Neihs-Schazamt weist an Einnahmen 198 435 M (+ 14860 M) auf. Darunter kommen auf den Antheil des Reichs an den Betriebsübershüssen des ,Deutshen Reichs- und Fen Staats-Anzeigers". 97 575 4, 14940 mehr als im aufenden Jahre. Die fortdauernden Ausgaben betragen bei dem Neichs-Schaßamt 584 490 4 (+ 14 080 4); der Mehrbetrag ist dur die Regelung der Gehälter nach Dienstaltersstufen bedingt. Für allgemeine Fonds werden 4106600 M beansprucht, 41375 Æ mehr als in 1894/95. Erhöht haben sich

egen das Vorjahr die MNayon - Entschädigungsrenten um

37800 M, während für die Unterhaltung der im Landesver-

i gsr Iniere]le Hergeftellfen Eisenbahnen 27 425 4 weniger ge- ie

ordert werden. eberweisungen an die Bundesftaaten stellen

ch auf 369 187 000 A (+ 13 737 000 4). Hiervon entfallen auf den Ertrag der Zölle und der Tabasteuer 228 988 000 (-- 1 845 000 4), auf den Ertrag der Verbrauchsabgabe von Branntwein 98 957 000 46 (— 1136 000 4) und auf den Ertrag der Reichs-Stempelabgaben 41 242 000 M (+ 16 718 000 4). Es erhalten : Preußen 223 757 650 M, Bayern 41 791150 4, Sachfen 26 162 950 4, S 2115904, Baden 12 375 520 4, Hessen 7416 230 #4, Metlen urg-Schwerin 4 319 860 A, Sachsen-Weimar 2 435 700 M, Mecklenburg-Strelitz 731 820 Æ, Olvenburg 2 651 390 M, Braunschweig 3 016 040 M, S Eden 1671 890 A, SGadsen-Altenburg 1 276 280 4, Sachsen-Coburg-Gotha 1 542 530 A, Anhalt 2031 400 A, Schwarz- burg-Sondershausen 564 020 4, Schwarzburg-Nudolstadt 641 340 M, ‘Waldeck 427 860 4, Reuß ä. L. 468 730 M, Reuß j, L. 894 910 4,

Schaumburg-Lippe 292 520 4, Lippe 959 780 H, Lbed 571 290 M,

,

Bremen 1347790 6, Hamburg 4649540 und Elsaß- Lothringen 11 977 220 4 Bei den Reichs - Kommissariaten kommen - an Ausgaben auf die Kontrole der Zölle 414 000 A (+ 1000 M), auf das Zoll- und Steuer-Rehnungsbureau vL Reichz- Schaßamts 25 420 (+ 100), auf vermischte Ausgaben 3130 M und auf die Verwältung des Reichs - Kriegsshaßzes 1350 A Jm gauzen belaufen \sich mithin die fortdauernden Ausggken auf 374 321 990 A gegen 360528 435 M in 1894/95. le ein- maligen Ausgaben im ordentlichen Etat betragen 195 800 K -+ 34400 4), davon für Rayon-Entschädigungsausgaben 104400 A 57 000 4), zum Umbau von Brücken und für Herstellung einer Telegraphenleitung 91 400 A

- , Der Etat des Reichs8-Eisenbahnamts weist eine Einnahme von 2103 A (— 270 Æ) auf. Die fortdauernden Ausgaben stellen H, auf 346 900 A (+ 12 000 4). Die Mehrausgabe ist hauptsächlih durch die Regelung der Gehälter nah Dienstaltersstufen veranlaßt. Einmalige Ausgaben sind niht in Ansaß gebracht.

In dem Etat der Reichsschuld sind an Einnahmen 16 000 M, 8500 a mehr als im laufenden Etatsjahr, an fortdauernden Ausgaben wie im Vorjahr 126 000 H für Vergütung an Preußen für Wahrnehmung der Geschäfte der Reichs\huld, 52 000 «, 25 000 A weniger, für Kosten der Herstellung der chuldpapiere, 68 000 M, 2000 A weniger, zur Verfolgung der Verfertiger und Verbreiter falscher Kassenscheine, 74 917 000 4, 3 451 000 M mehr, zur Verzinfung der Reichsschuld eingestellt worden.

Der Etat für den Rechnungshòöf des Deutschen Neichs bringt an Einnahmen wie im Vorjahr 85 #4, an fortdauernden Ausgaben 735503 M (+ 103 920 4). Die Mehrausgabe betrifft die Ausgaben für Geschäftsbedürfnisse, die sich infolge der eingetretenen Steigerung der Geschäfte erhöht haben, andererseits erklärt er si durch die Regelung der Gehälter nah Dienstalters\tufen.

Der Etat des allgemeinen Pensionsfonds weist wie in 1894/95 bei der Verwaltung des Reichsheeres für Preußen eine Einnahme an Beiträgen aus Spezialkassen von 10 776 é auf. Bei den fort- dauernden Ausgaben, die sich außer infolge der regelmäßigen Pensions\teigerung und den Mehrbetrag der Pensionen infolge des Geseßes vom 22. Mai 1893 noch bitreb die leßte Heeresverstärkung gesteigert haben, kommen bei der Verwaltung des MReichsheeres auf Preußen 40 949 000 4, 5 406 800 4 mebr, auf Sachsen 2 802 080 4, 227 000 A mehr, auf Württemberg 1934455 #4, 56500 M mehr, auf die Marinevérwaltung 2276 122 M, 337500 M mehr, auf die Schußtruppe für Ost-Afrika 19 300 M, 2241 M mebr, und auf die Zivilverwaltung 1 222 370 4, 32950 M mehr, so daß sich die gesammten fortdauernden Ausgaben auf 49 203 327 gegen 43140336 M in 1894/95 stellen.

In dem Etat über die wia linng des Reichs-Juvaliden- fonds sind an Ausgaben in Ansatz ge raht: Für die Verwaltung des Fonds 77 020 X (+ 900 M), an Zuschuß für die Bearbeitung der Invalidensahen infolge des Krieges von 1870/71 61 661 M (+ 1300 Æ), wovon auf Preußen 35 441 A (+ 140 M), auf Sachsen 4440 4, auf Württemberg 4440 A und auf Bayern 17340 Æ (+ 1160 M) entfallen. An Invalidenpensionen infolge des Krieges von 1870/71 sind in Ansaß gebraht: für Preußen 16 444 000 A (— 997000 M), für Sachsen 946 000 4 (— 123000 4), für Württemberg 496 400 M (+ 5100 M), für Bayern 3528950 (A (— 135 200 H), zusammen alfo 21415 350 M (— 1 250100 4), für -die Kaiserlihe Marine sind zu zahlen 15 507 M (4+ 165 4); zusammen also 21 430 857 A (— 1 249935 A) An Pensionen infolge der Kriege vor 1870 sind zu zahlen: an Preußen 2 922 000 é (+ 326 000 6), an Sachsen 166 660 A6 (+ 32 672 M), an Württemberg 44 053 4 (+ 13 923 M), an Bayern 399 868 M (+4 47 559 H), für die Kaiserliße Marine 1790 M (+ 30 M), an fonstigen Penfionen 315 740 M (+ 7894 6), im ganzen also 3 850 111 M (+4 428 378 A) Die EGhrenzulage an die Inhaber des Eisernen Kreuzes ¿von 1870/1 it mit 33084 M’ (— 1512 ) angeseßt. Die Pensionen für ehe- malige französishe Militärpersonen 1nd mib 2205929 (—- 09029 O), Der Dispositionsfonds des Kaisers mit 390 000 „6 eingestellt. Für die Invalideninstitute sind in Ansatz gebraht: für Preußen 313 487 (— 8939 M), für Württemberg 10598 Æ, für Bayern 41 367 M“ (+ 1141 M), zusammen also 365 452 M (— 10 080 M). Die Gesammtsumme der Ausgaben stellt fih somit auf 26 393 714 A gegen 27 258 492 M im Jahre 1894/95. Zur Deckung der Ausgaben sind an Zinsen 17 633 000 M vorhanden,

428 000 weniger als im laufenden Ctatsjahr, sodaß ein Kapital- '

zushuß von 8760 714 M gegen einen solhen von 9 197 492 \ im Jahre 1894/95 erforderlich ist.

Die Einnahmen an Zölleu, Verbrauchssteuern und Aversen sind für das Jahr 1895/96 wie folgt angeseßt worden: An Zöllen 347 443 350 M, hierzu Herauszahlungen von Bayern für die öster- reihishe Gemeinde Jungholz, von Oesterreih für die Gemeinde Miltenberg und von Luxemburg 170 060 6; davon gehen ab an Herauszahlungen an Bayern für Jungholz, an Oesfterreih-Ungarn für Miltenberg und an Luxemburg 1410 4, sodaß eine Einnahme von 347 612 000 A (— 2094000 4) verbleibt. An Tabacksteuer 11 295 020 46, dazu Herauszahlungen von Bayern, Osterreihh-Ungarn und Luxemburg in Höhe von 36 320 M, davon ab Heraus- zahlungen an Bayern, Oesterreich-Ungarn und Luxemburg 340 M, so- daß eine Einnahme von 11 331 000 4 (+4- 249 000 M) verbleibt. An Zuckersteuer 77 097 000 4 (+4 1 691 000 (6). Die Salzsteuer ift auf 43 657 000 M (+4 915 000 4) veranschlagt. Die Brauntweinu- steuer ist eingestellt mit 18820000 M (+ 832000 M) an Maifchbottich - und Branntweinmaterialsteuer und 98 957 000 M (— 1 136 000 4) für Verbrauchsabgabe und Zuschlag dazu. Die Erträge der Brausteuer, an denen Bayern, Württemberg, Baden und Clfaß-Lothringen keinen Theil haben, sind auf 25 611 550 M4 ge- \chäßt, wovon 12450 M für Herauszahlungen an Bayern, Oester- reih-Ungarn und Luxemburg abgehen, während an Aversen 1510 4 hinzutreten, sodaß fich eine Einnahme von 25 604510 Mh, (+ 747 000 4) ergiebt. ie Gesammtsumme dieser sämmtlichen Einnahmen stellt sih auf 623 140 420 gegen 621 935 560 im Etatsjahre 1894/95, also um 1 204 860 M4 niedriger.

Die Einnahme an Stempelabgaben is für 1895/96 mit 91 001 000 in Ansaß gebracht worden, um 16 956 000 6 höher als in 1894/95; un° zwar entfallen auf den Spielkartenstempel nach Abzug der Kosten der Kontrole und der Herauszahlung an Oesterreich für Miltenberg 1 312 000 \ (+ 57 009 M), auf die Wechselstempel- steuer 7 727 000 M Gr 139 000 4), auf die Stempelabgaben für Werthpapiere, Kaufgeschäfte und Lotterieloose 41 242 000 M (+16 718 000 M). Diese beträhtlihe Zunahme ist motiviert einmal dur die Erhöhung des Stempels für Lotterieloose und dann durch die Aenderung der Agen sane auf Werthpapiere u. st. w., die infolge des Mee vom 27. Mai 1894 eingetreten ist. Das Mehr ist nah dem Ver ältniß der Einnahme in den Monaten Juni bis August 1874 zu denjenigen im gleichen Zeitraum des Jahres 1893 in Ansaß gebracht worden. ür die statistishe Gebühr sind 720 000 (+ 42 000 4) eingestellt worden.

„Der Etat der Reichs-Post- und Telegraphen-Verwaltung weist an Einnahmen 279138390 M (+ 8369 990 M), an fort- dauernden Ausgaben 249 832911 4 (+ 7 468 528 M) und an Sen Ausgaben im ordentlichen Etat 9397895 M T 697 912 M) aus sodaß ein Uebershuß von 19907584 -+ 203 550 M) verbleibt, wozu noch die Beiträge Bayerns und Württembergs zu den Kosten der Zentralverwaltung des Post- und Telegraphenwesens im Foige von 29 268 Æ kommen. Bei den Ein- nahmen sind die Porto- und elegraphengebühren mit 257 170 000 A —+ 8 200 000 4), die Gebühren tür Bestellung von Postsendungen am

rte der Postanstalten mit. 10 350 000 M (— 400 090 A), die Ge- bühren für Bestellungen. von Postsendungen im Umkreis der Post-

anstalten mit 3 130 000 X (— 80 000 4), der Erlös für verkaufte

Grundstücke, Materialien 2. mit 681 210 M (+ 429210 M), die

vermishten Einnahmen mit 1 400000 (+ 150 000 4) und der Ertrag aus dem Absaß von Zeitungen 2c. mit 4545 000 6 (+ 70 000 Æ) eingestellt. Die Ausgaben für die Zentralver- waltung sind auf 2503,980 A (4 45 960 M), diejenigen der Betriebsverwaltung auf 247 328 931 4 (+ 7422 568 M) bemessen. Erhöht haben \ich namentlich die Besoldungen, bei denen infolge der zunehmenden Geschäftsthätigkeit der Post- und Telegraphenverwaltung abermals die für das laufende Jahr abgelehnte Errichtung der Stelle eines Unter-Staatssekretärs vorgesehen ist. Unter den einmaligen Ausgaben befinden sih neben den weiteren Raten für bereits begonnene Bauten -400 000 M erste Nate für Vergrößerung des Postamtsgrundstücks in En, und zu einem Um- und Erweiterungsbau daselbst, ferner erste Raten für die Her- stellung neuer Dienstgebäude in Döbeln 73 200 M, in Forst 0000 M, in Güstrow 70000 A in Magdeburg 233 300 t, in Mülheim (Rhein) 70 000 A, in Mülheim (Ruhr) 70000 4, in Oels 98500 und in Schwiebus 62000 H, ferner zur Er- werbung von Grundstücken in Bautzen 99 267 H; in Hamburg (erste Nate) 258 284 4, in Lissa 175 500 4, in Mannheim 169 165 M, in Meß (erste Rate) 310 800 4, in Strehlen 110 000 4, in Wesel 125,000 4, zur Vergrößerung des Mei as in Wiesbaden 138 000 A Außerdem sind zu Grundstücksankäufen und Bauten für unvorhergesehene Fälle 150 000 M eingestellt worden.

Der Etat der Reichsdrückerei hat die Einnahmen mit 6 243 000 M gegen 6 242 000 A im laufenden Etatsjahr in Ansatz gebraht. Die fortdauernden Ausgaben stellen sh im ganzen auf 4 768 845 Æ, um 36 355 niedriger, sodaß ein Uebershuß von 1474155 M, 37 355 M mehr als in 1894/95, verbleibt.

Der Etat für die Verwaltung der Eisenbahnen bringt an Einnahmen in Ansaz: aus dem Personen- und Gepäckverkehr 14 762 000 6, 788 000 6 mehr, aus dem Güterverkehr 45 758000 M, 930 000 A mehr, aus der Vergütung für Ueberlassung der Bahn- anlagen und für Leistungen zu Gunsten Dritter 1 162 000 M, 68 000 M mehr, aus der Vergütung für Veberlassung von Betriebsmitteln 1 665 000 Æ, 303 000 e mehr, aus Erträgen aus Veräußerungen 669 000 M, 54 000 mehr, und aus verschiedenen fonstigen Ein- nahmen 609000 Æ, 22300 M mehr, dagegen kommen 300 M Einnahmen aus Wittwen- und Waisengeldbeiträgen in Weg- fall. Die Gesammt- Einnahme stellt sich foumit auf 64 625 000 und 2165 300 A höher als im laufenden Jahre. Die fort- dauernden Ausgaben sind bei der Zentralverwaltung auf 99 500 Æ, um 3000 46 höher als in 1894/95 an eseßt. Bei der Betriebsverwaltung stellen sie sich wegen der *ermehrung des Personals um 2 069500 4 höher, nämlich auf 41 352 500 M, sodaß fich eine Gesammtsumme der fortdauernden Ausgaben von 41 452/000 M. ergiebt. Da die Einnahme 64 625 900 M beträgt, so ergiebt ih ein Uebershuß von 23 173 000 4, 91900 A mehr als im laufenden Jahr. An einmaligen Ausgaben im ersten ordentlichen Etat sind im ganzen 4781000 M, 7824750 M weniger als in 1894/95 - eingestellt worden. Davon kommen auf die Her- stellung einer vollspurigen Bahn von Wingen nach Münz- thal als dritte Rate 1000000 4, auf die gesonderte Ein- führung der Linie von Beningen in den Bahnhof Saar- gemünd eine dritte Rate von 500000 Æ, auf die Erweiterung des Bahnhofs Mülhausen-Nord und die Herstellung einer Verbindungs- bahn mit der Linie Mülhausen—Basel als leßte Nate 1791 000 4, auf den Bau eines Empfangsgebäudes auf dem Bahnhof Hagenau als [leßte Nate 90 000 4, auf die Vermehrung der Betriebsmittel 1000000 A und auf die Herstellung des zweiten Gleises auf der Bahnstrecke zwishen Diedenhofen und Hayingen als erste Rate 400 000 M.

Der Haushalts-Etat für die Schu gebiete ist-in Einnahme und Ausgabe wie folgt festgestellt worden : für das ostafrikanische Schußgebiet auf 5 850 000 4, für das Schutzgebiet von Kamerun auf 1 210000 4, für das Schuygebiet von T og o auf 265 000 ( und für das südwestafrikanische Schußgebiet auf 1 727 000 A An Reichs- zushüssen follen gewährt werden: für Ost-Axrika 3 700000 (4 fas 330000 4), für Kamerun 600 000 « (im laufenden Etatsjahre war ein Zuschuß erforderlich gewesen) und für Südwest-Afrika 1 700 000 (+ 700 000 M). -Die Erhöhurg der Neichszuschüsse ist“ dur die nöthig gewordene Vermehrung des Beamtenpersonals und der Schutz- truppen fowie durch die Entsendung von Expeditionen zur besseren Erforshung der Schutzgebiete motiviert.

Dem. Reichstag ist der nachstehende „Entwurf eines Geseßes, betreffend Aenderungen und Ergänzungen des Strafgeseßbuchs, des Militärstrafgeseßbu s und des Vesetes über die Presse“, zugegangen:

Nrtilel L,

In dem Strafgeseßbuch werden die 88 111, 112, 126, 130, 131 dur nachstehende, unter den gleichen Zahlen aufgeführte Bestimmun- gen erseßt und die folgenden neuen 88 111 a, 129 a eingestellt :

§ 111. Wer auf die im § 110 bezeichnete Weise zur Begehung einer strafbaren Handlung auffordert, ist gleich dem Anstifter zu be- strafen, wenn die Aufforderung die strafbare Handlung oder einen strafbaren Versuch derselben zur Folge gehabt hat. :

Ist die Aufforderung ohne Erfolg geblieben, so tritt Geldstrafe bis zu sech8hundert Mark oder Gefängnißstrafe bis zu einem Jahr und, sofern es sih um die Aufforderung zu einem Verbrechen handelt, Gefängnißstrafe bis zu drei Jahren ein. Die Strafe darf jedoch, der Art oder dem Maße nad), keine s{werere sein, als die auf die Handlung selbst angedrohte. ;

§ 111 a. Gegen denjenigen, welcher auf die im § 110 bezeidnete Weise ein Verbrechen oder eines der in den SS 113 bis 115, 124, 125, 240, 242, 253, 305, 317, 321 enes Vergehen anpreifst oder als erlaubt darstellt, finden die trafvorschriften Anwendung, die nah § 111 Abs. 2 für den Fall der Aufforderung zur Begehung

einer solchen strafbaren Handlung gelten.

112. Wer einen Angehörigen des deutschen Heeres oder der Kaiferlihen Marine auffordert oder anreizt, dem Befehle des Oberen nicht Gehorsam zu leisten, wer insbesondere eine Perfon, welche zum Beurlaubtenstande gehört, auffordert oder anreizt, der Einberufung zum Dienste nicht zu folgen, wird mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft. Diese Strafvorschrift findet auch auf denjenizen Anwendung, der einen Angehörigen des Landsturms auffordert oder anreizt, dem Aufruf niht Folge zu leisten. i : /

Gefängniß von einem Monat bis zu drei Jahren trifft denjenigen, der es unternimmt, einen Angehörigen des aktiven Heeres oder der aktiven Marine zur Betheiligung an Bestrebungen zu verleiten, welche au ea FENTIORN Umsturz der bestehenden Staatsordnung ge- richtet sind. ;

Hat der Thâter in der Absicht gehandelt, ein bestimmtes, auf den gewaltsamen Umsturz der bestehenden Staatsordnung gerichtetes Ver- brechen zu fördern, so tritt Zuchthausstrafe bis zu fünf Jahren ein; auch kann auf Zulässigkeit von Polizeiaufsiht erkannt werden.

26. Wer durch Androhung eines Verbrechens den öffent-

lien Frieden stört, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahre bestraft.

Hat der Thäter in der Absicht gehandelt, auf den gewaltsamen

Umsturz der bestehenden Staatsordnung hinzuwirken, oder darauf

erihtete Bestrebungen zu fördern, so tritt Zuchthausftrafe bis zu

ünf Jahren. ein; auch kann auf Zulässigkeit von Polizetaufsicht er- kaunt werden. :

§ 129 a. Pren Mehrere in der Absicht, auf den gewaltsamen Umsturz der bestehenden Staatsordnung hinzuwirken, die Ausführung eines Verbrechens verabredet Ber sich zur fortgeseßten Begehung e Ba wenn auch im einzelnen noch nit bestimmter Verbrechen verbunden, so werden sie, au ohne daß der Entschluß der Verübung des Verbrechens durch Handlungen, welche einen Anfang der Aus- führung enthalten, bestätigt worden ist, mit Zuchthaus bestraft.

130. Wer in einer den öffentlichen Frieden ährdenden Weise verliehene Klassen der Bevölkerung Ó t l ander öffentlih anreizt, wird mit Geldstraf oder mit Gefängni bis zu zwei Jahren b

Dieselbe Strafe trifft denjenigen, welcher in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise die eligion, die Monarchie, die Ehe, die Fami ie i das Eigenthum durch beshimpfende Aeußerungen öffentlich angreift. of § 131. Wer erdihtete oder entstellte Thatsachen, von denen er weiß oder den Umständen nah annehmen muß, daß sie erdichtet oder wes it find, öffentlich behauptet oder verbreitet, um dadurch Staats- einrihtungen oder Anordnungen der Obrigkeit verähtlich zu machen, wird mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft.

Artitel 11. e

In dem Militärstrafgefeßbuch erhält der § 42 Abs. 2 folgende a}jung: gas Wird gegen eine Person des Beurlaubtenstandes während der Beurlaubung wegen einer in dem Strafgeseßbuh für das Deutsche Reich Theil 11 Abschnitt 6 (Widerstand gegen die Staatsgewalt) oder Abschnitt 7 (Verbrechen und Vergehen wider die öffentliche Ordnung) vorgesehenen strafbaren Handlung auf Gefängniß von mehr als sech8 Wochen erkannt oder erfolgt die Verurtheilung einer Person des Beurlaubtenstandes während der Beurlaubung wegen einer strafbaren Handlung der im § 37 Abs. 2 Nr. 2 bezeichneten Art. so kann ein besonderes Verfahren des Militärgerihts zur Ent- scheidung darüber angeordnet werden, ob auf Dienstentlassung oder auf Degradation zu erkennen ist. Artikel IIT.

In dem Geseß über die Presse vom - 7. Mai 1874 S Geseßbl. S. 65) wird die Nr. 3 des § 23 durch die nachfolgende Bestimmung erseßt:

8 23. 3) wenn der Inkalt einer Druckschrift den Thatbestand einer der in den 88 8, 95, 111, 111 a, 112, 126, 130 oder 184 des deutschen Strafgeseßbuchs mit Strafe bedrohten Handlungen

begründet. Art Tel 1IV. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Die allgemeine Begründung lautet:

Schon bald nachdem das Strafgeseßbuch für das Deutsche Neich in Geltung getreten war, ließen manche Wahrnehmungen erkennen, daß die neuen s\trafrechtliden Vorschriften, soweit sie den s der Staatsordnung und des öffentlichen Friedens und damit die Siche- rung der Grundlagen unseres staatlichen und gesellschaftlichen Lebens zum unmittelbaren Zweck haben, an Lücken kranken, welche auf die Dauer nicht ohne bedenklihe Folgen bleiben können. Unter dem Einfluß einer vertrauensvollen, die Gefahren der politischen, wirth- schaftlichen und gesellschaftlichen Zerseßung unserer Zeit niht aus- reihend würdigenden Stimmung hatten die Vorschriften des Gesetßz- bus, wie sie aus den Berathungen des Neichstags hervorgegangen waren, gegenüber dem früheren Rechte der meisten deutshen Staaten und dem seitens der verbündeten Regierungen vorgelegten, im wesentlihen diesem älteren Rechte sih anschließenden Entwurf mannigfahe Abshwächungen erfahren. Die Unzulänglichkeit des neuen Rehts machte \sich immer fühlbarer, seitdem der wachsende Einfluß neuer gesellschaftliher und wirthschaftliher Theorien mehr und mehr dahin führte, Grundlagen unserer öffentlichen und privaten Rechtsordnung, welche den Bestand und die gedeihlihe Entwickelung des gesammten Kulturlebens bedingen, zum Gegenstand gehässiger Kritik und wühlerisher Angriffe zu machen.

Unter dem Eindruck folcher Wahrnehmungen wurden {on bei der ersten Revision des Strafgeseßbuchs, welhe die Novelle vom 26. Februar 1876 zum Ergebniß hatte, von den verbündeten Negie- rungen Aenderungen und Ergänzungen zu den Abschnitten des Straf- gefepbuchs über den Widerstand gegen die Staatsgewalt und über die Vergehen wider die öffentliche Ordnung in Vorschlag gebraht. Es gelang damals nicht, der Erkenntniß von den drobenden Gefahren in dem Reichstag zum Siege zu verhelfen. Die verbündeten Regierungen sahen si genöthigt, von weiteren Erfahrungen, die auch für größere Kreise das Unzurcichende des strafgeseßlihen Schußes der allen Volks- klassen gemeinsamen Interessen erkennbar machen würden, die Ver- folgung ihrer Vorschläge abhän ig zu machen. : /

Die ganze gesetzgeberishe Reform trat demnächst in den Hinter- grund, als infolge der Zeitereignisse und namentli der verbrecherischen Anschläge wider das Leben des verewigten Kaiser Wilhelm 1. mit dem Geseße „gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemo- fratie" vom 21. Oftober 1878 der Weg der Ausnahmemaßregeln gegen die Ausschreitungen bestimmter Parteirihtungen eingeschlagen wurde. Aber auch unter diesen veränderten Verhältnissen hat die Frage, ob nicht auf. dem Boden des gemeinen Rechts eine Verstärkung der staatlichen Schußmittel gegenüber den offfenkundigen, Ordrung und Sitte untergrabenden Bestrebungen mancher unserem Staats- und Kulturleben feindlihen Elemente herbeizuführen sein möchte, wiederholt praktische Gestalt gewonnen. Dahin gerichtete Vorschläge sind sowohl’ aus der Mitte des Neichs- tags, als-auh aus dem Schoße der verbündeten Regierungen heraus gemacht worden. In leßterer Hinsicht darf insbesondere auf die An- träge hingewiesen werden, welche die Königlich preußische Negierung im Jahre 1889 bei dem Bundesrath gestellt hat und die, obwohl sie, von anderen Aufgaben zurückgedrängt, nicht zu einer Vorlage an den Reichstag führten, dennoch in weiten Kreisen bekannt geworden sind.

Als das Ausnahmegefeß vom 21, Oktober 1878, nah mehrfachen Verlängerungen seiner Geltungsdauer, am 1. Oktober 1890 außer Kraft getreten war, mußte jene Frage wieder zu verstärkter Be- deutung gelangen. Daß den Versuchen, breite Schichten der Be- völkerung mit den Grundbedingungen unseres staatlichen und gesell- shaftlihen Lebens zu verfeinden, niht lediglih mittels des Straf- geseßes entgegengewirkt werden kann, daß vielmehr zu ihrer erfolg- reihen Bekämpfung auch Maßnahmen gehören, welche offenkundige Schäden unserer wirthschaftlihen Entwickelung zu bessern und vor allem die Lage der untern Bevölkerungsklassen zu heben be- ¡weckden, haben die verbündeten Regierunaen unter Zustimmung des MNReichétags durch wiederholte Akte der Geseßgebung anerkannt. Dieser Weg foll au in Zukunft nicht verlassen werden. Aber man darf si dabei der Erkenntniß nicht verschließen, daß eine geseßgeb: rishe Thätigkeit, welche, die Klassengegensäße mildern, Aus- wüchse in unserer gesellschaftlichen Entwickelung abschneiden und den wirthschaftlih s{wächeren Volkselementen in ihrem Kampfe um eine befriedigende Eristenz Beistand gewähren will, vergebliche Arbeit thut, fo lange auf der anderen Seite die Bevölkerung dur böswillige

erabwürdigung der wichtigsten gesellshaftlihen Institutionen, durch ufstahelungen gegen die staatlihe Gewalt, dur die Verbreitung grundloser, die Mißachtung der Staatsordnung fördernder Beunruhi- gungen in ihrer eellung von der Aufgabe des Staats und von der Bedeutung unserer Kultur geradezu vergiftet wird.

Mancherlei Vorgänge aus neuester Zeit im Ausland wie auch im Inland drängen zu der Ueberzeugung, E geseßgeberishe Abwehr- maßnahmen nah der soeben bezeichneten ichtung hin nicht länger aufgeshoben werden dürfen. Auch dem ruhigsten Beobachter kann nicht a i die Aufrechterhaltung der staatliGen Ordnung mit

achsenden Schwierigkeiten und Gefahren zu kämpfen hat. Die rleihterung und Ausdehnung aller Verkehrsbeziehungen trägt dazu bei, krankhafte und verbrecherishe Bestrebungen, die zunächst in den elgenartigen Verhältnissen anderer Staaten sih entwidelt haben, auh in unser Vaterland zu verpflanzen und ihnen bis in die entlegensten Theile des Landes erbreitung zu \{afffen. Ver- olommnungen der Technik und der Verkehrsmittel haben das Emporwuchern einer Tagesliteratur be ünstigt, welche in den Dienst jener Bestrebungen si stellt und bis in die kleinsten Orte und bis in die unreife Jugend hinein ihre Ideen verbreitet. Das noch immer steigende Wachsthum der großen Städte erleichtert es, große Volksmassen rash mit gefährlihen Anschauungen zu erfüllen und zu einer Staat und Gesellschaft bedroßenden gung du verleiten. Die Ueberwahung und Unterdrückung staatsfeindliher Kundgebungen

und sonstiger A folchen Verhältni Angriffe gestaltet fich zuglei bedrohli

Es ist nicht zu erwarten, g erfahren und daß ie und Erfol

bliebenen Volksschichtè Bestrebungen und Verführte der Anarchismus,

egen die bestehende Ordnung wird unter

ershwert, und die Wirkung der cher.

daß diese Verhältnisse in Bälde eine die daraus entsyringenden Bewegungen egentheil liegt die ß och unberührt ge- giftenden Einfluß ftaats- haben werden.

staatsfeindliher Theorien, Thaten wahnwigzigen weite Volkskreise Berechtigung

cherischen Thätigkeit bis- o ist die Besorgniß nit Boden gewinnt. Schon haben bindungen anarhistischer Nich- Verbindungen sind in der Bil- sich äuch der Zuzug einer nicht merkbar gemacht, welche wegen nachbarten Staaten, vornehmlich gewiesen worden sind. Oeffentliche nahezu aufrührerische riften, die in einzelnen achter Weise verbreitet Personen zur Seite. Schriften betrifft, so kommen r Auflage erscheinenden Tages- m jeßigen Recht zu zahlreichen egeben hat, und außer den in

erscheinenden Heften ezeihnenden Unternehmens nament- nisse des Londoner

der anarifstish- esondere au den erfolgt. Unter den ismus fehlt es an solchen n vertreten oder ihn zum erbrehen machen. Einen Berliner Schwurgericht zur welche die Verurtheilung ngeklagten zu einer zwölf- fen, zum Ergebniß hatte; menen umfassenden Haus- , daß anarhhistishe Ver-

lage kann die Geseßgebung si der Pflicht Mißachtung von Gesetz der rechtlichen und sittlichen ft, Verherrlihung oder An- planmäßige Vorbereitung der bestehenden Staats- l Daß eine in den trafgeseßgebung die sittliche s Nechtsbewußtseins in der einer Ausbreitung des ist eine Erkenntniß, ltung vershafft hat. gen der Strafgeseße brauchen zu verlassen. Verfolgen sie die Förderun tung zu solchen unmittelbar zu ebenso wie hoch- ,„_ oder gemeingefährlihe Unter- tischen oder wirthschaftlichen gerichteten Strafbestimmungen s kommt nur darauf an, daß willkürlihen Ermessens bei ihrer glihst bestimmte Begrenzung er Entwurf im Thatbestande durhweg den bestehenden Staatsordnung“ ebôöôren zur Staatsordnung ihtungen, sondern auch die hen Verbandes, soweit sie g und Schuß finden, vor allem die ohne welhe der Bestand eines Anschauungen l aber die der Borausfeßzung abhängig tsamen also den mit ver- stigen gewaltthätigen Mitteln herbeizuführenden die Anwendung dieser wie der s aus\chließlich in der Hand der e vorgeschlagenen Bestimmungen owenig ein Hemmniß bilden, die lediglih eine Weiter- tenen Ideen auf dem Boden der seßen. Die allgemeine bürgerliche übung bleiben daher unberührt. hen die Bestimmungen des estehen in einer Aenderung der Strafgeseßbuchs und in der Ein- Indem der Ent- Bestimmungen beschränkt, darf umso eher gegeben werden, däß die Nothwendigkeit enden Mehrbeit des Volks Anerkennung

gen des Strafgeseßbuchs Bestimmung des Gesetzes nd die vorläufige polizei- und Verschärfung vor, ohne taatsgewalt auf dem hier in

n einbüßen werden. emnächst auch die bis jeßt n

zügellosesten Abart

und Gesittung Zweifeln an und Gesellshaftsordnung zu erfü das Feld seiner verbre gesucht hat, #\

der jeßigen Staats-

leih der Anarhismus er hauptsächlih im A abzuweisen, daß er im Jnlan sih in größeren deutshen Städten Ver tung gebildet und weiter

Î e derartige dung begriffen.

' In leßter Zeit hat unbeträhtlihen Zak! von Personen be rchistishen Wirksamkeit aus ber rankreih und der S Versammlungen, Kundgebungen erfolgen, Orten und Gegenden in werden, treten der Th Was insbesondere die außer einem in Berli blatte, dessen Inhalt selbst unter de folgungen Anlaß g wishenräumen

; ende und

sowie anarchistishe Sch „augenscheinlich vorbed âtigkeit jener Vereine u Verbreitung von n in bedeutende

in denen aufre

strafrehtlihen Ver unregelmäßigen Z „anarchistishe Bibliothek“ sich b Ausland eingef in Betracht.

die aus dem „Autonomie“ gerihtlihen Urtheilen al sozialistishen Thäti Umsturz der bestehe im Inland ermittel welche die {ärfsten politischen Beschönigungsm ll dieser Art hat eine k

ührten Preßerzeu

s der Mittelpunkt

gkeit bezeichnet worden, die insb g in Deutschland v ten Anhängern des Anar

Färbungen desselbe ittel für gemeine V ürzlih vor dem

g gelangte Strafsache enthüllt, gten, und zwar die des Haupta chthausstrafe und zu Ehrenstra fe dieser Untersuchung vorgenom haben die Annahme nahe gelegt der Vorbereitung begriffen ware

nden Ordnun

zerhandlun der Angekla jährigen Zu die im Lau

chts dieser Sa entschlagen, Obrigkeit, Verh Grundlagen vo drohung von v oder Förderung ordnung nachdrü bezeihneten Mi Verwilderung Bevölkerung leit fs staatsfeindlichen Treibens die sich gerade in der le Die hiernach erford den Boden des allgemeinen Rechts nicht en ausgesprochenen Umsturzbestrebungen oder die Verlet fo lassen sich doch \folche ishe oder landeèêverrätheris hängig von jeder poli Die dagegen n gelten und e

öhnung und Shmähun n Staat und Gesellscha erbrechexis@jen Handlungen, des gewaltsamen Umsturzes ickliher als bisher zu tre tungen unzulänglihe S ie Erschütterung de , eben damit aber Vorschub leisten kann, ßten Zeit immer mehr Ge erlichen Aenderun

zum theil Bestrebungen,

nehmungen, Parteirichtung der sollen daher für jederman thnen, um au niht den Schein eines Anwendung entstehen zu lassen Zu diesem Zweck hat d Bestrebungen

, eine möô egeben werde. ehufs näherer Kennzeihnung jener

Begriff „des gewaltsamen Ümsfturzes d Im Sinne des Entwurfs g e eigentlihen Verfassungseinr schaftlihen Grundlagen des {staatli im geltenden Rechte Anerkennun Familie und das Eigenthum, Staatswedens f der anderen Seite \o

nicht nur di

barkeit des Handel sein, daß seine Absicht auf den gewal brecherishen oder fon Umsturz gerichtet ist. übrigen Strafvorschriften des Entwurf ordentlichen Gerichte liegt, werden di für die wissenschaftlihe Thätigkeit eb che politishen Bestrebungen, der von ibnen vertre dnung sih zum Ziele deren bere{tigte Aus

Auf den dargelegten Erwägun Artikels T des Entwurfs. 120; 130,131 des shaltung zweier neuer Paragraphen auf diese wenigen der Erwartung Ausdruck derselben bei der überwieg finden wird.

Im Zusammenhang mit den Aenderun s{lägt der Entwurf unter Art. 111 für die 7. Mai 1874, betreffe eine Erweiterun

Hiernach und da

wie für fol entwidelun

Freiheit und

(111 a, 129 a).

über die Presse vom liche Beschlagnahme, ! welche ein wirksames Eingreifen der

Rede stehenden Gebier nicht zu erhoff 5 ih ist, in dem Artikel 11, eine das Militärstra estimmung aufgenommen,

Wege eines wmilitärgerihtlihen BVerfahre eurlaubtenstandes, die nah dem Ur sich einer chweren Auflehnung gegen die haben, aus ihrer autoritativen, träglihen Stellung zu entfernen.

welche es ermöglichen fo ns Offiztere oder Unteroffiziere theil der bürgerlichen Gerichte Staatsgewalt \{chuldig gemacht mit einem solchen Verhalten nit ver-

ergänzende B

Meichskanzlers über des Deutschen Bl.) veröffentlichten Verord- chlags für aus Spanien en, vom 25, Mai d. F.

Reichstag ist eine Mittheilung des delsbeziehungen Spanien nebst der (in Nr, 121 d. nung, betreffend die Erhebung eines Z und den spanischen Kolonien kommende Waar zugegangen.

Literatur.

Geschichte. \

üher von Albrecht dem Bären von Otto pzig 1894, Verlag von Leopold 20 A Der dur

Schriften bereits wohlbeka üchern ein lebenêvolles Bild des ersten gegeben und darin seine Verdienste um nlandes, die Befestigung des Christen-

Hannover und Lei Ost. Preis jedes der drei Bücher 1, volksthümlihe und patriotisd e fasser hat in diesen drei

arkgrafen von die Germanisierung des Wende

von Golmen.

thums, die Besiedelung der Einöden, die Entwässerung der M

u. st. w. klar hervortreten lassen. Jn seiner Erzählung hat er ih ewissenhaft an die feststehenden T tfachen gehalten und der Dar- tellung nur da eine freiere Bewegung gestattet, wo es sich um Ver- knüpfung jener Thatsahen und um die Ausfüllung von Lücken der Berichterstatter handelt. Diese Erzählungen -rs{cheinen wohl GECigNE das Interesse der Jugend an unserer nationalen Geschichte zu beleben und die Liebe zum Vaterlande zu nähren und zu ftärken.

Dichtkun t.

Deutsche Lyrik von Georg Felix. Mit vier farbigen Illustrationen nah Original-Oelgemälden von Friß Stahl. Verlag von Carl Georgi, Berlin SW., Königgräzerstr. 34, 89. 192 Seiten, in Prachtband mit Goldschnitt. Pr. 4 4 Aus allen Dichtungen dieses eleganten Bändchens, welche ihrem Charakter nah unter die Veberschriften : Poesie und Ideal, Heldenthum und Vaterland, Aus weiter Welt, Minne, Glülos, Elfenklänge, In allen Farben, vertheilt sind, fpriht eine der gemeinen Alltäglichkeit und was be- sonders wohlthut dem brutalen Realismus der „Moderne“ abge- wandte, vornehme, lyrisch fein besaitete Natur. Auch da, wo nicht gerade neue Gedanken den Inhalt bilden, weiß der Autor durch eine immer edle, s{chöón geformte Sprache zu interessieren und zu s Auf der Höbe aber finden wir ihn in dem „Heldenthum und Vaterland® überschriebenen Abschnitt. Hier erreiht er in Dichtungen wie „Mein Vaterland“, „Aus den C OgOtTieRn „Auf den Tod Friedrichs [11.*, - Deutsche Reiter“ 2c. eine so \{chwungvolle männliche Begeisterung des Ausdrucks, daß man wohl nit fehl ge t, wenn man unter dem gewählten Aga einen Offizier vermuthet. Neben [yrischen Gabin mehr ubjektiven Stimmungsgehalts wird derjenige, der ih in die Samm- lung vertieft, jedoch auch in den anderen Abschnitten mancherlei an- ziehende kleine Schöpfungen heiteren und ernsten Inhalts entdecken, um die es si lohnt, sie zu dur{blättern.

Im Verlage von Schmidt und Günther in Leipzig erschienen als eigenartiges poetishes Festgeschenk „Nof enblätter“, Lieder und Sprüche des Volkésängers und Improvisators Assim-Agha Gül hanendsé, dem Neutürkischen nah edichtet von Bernhardine Schulze- Smidt, mit vielfarbigen, orientalif stilisierten Nandleisten und Voll- bildern vom Maler E. Kießling (auf amerikanishem Kunftdruckpapier, Preis broschiert 3 A, Prachteinband 4,50 H). Das elegant aus- gestattete Bändchen enthält eine Sammlung von Perlen orientali\scher Dichtkunst und Lebensweisheit in anziehender Fassung. Allen Freunden der Poesie sei die originelle exotishe Gabe empfohlen.

_— Ein populäres Verlags-Unternehmen im Interesse der Ver- breitung guter Schriften is die „Illustrierte Volks, Aus- gabe von Meisterwerken deutscher und ausländischer Klassiker“, herausgegeben vom Literatur - Verein „Minerva“ in Berlin (Geschäftsstelle: S. Gerstmann?s Verlag, W. Corneliusftr. D), Troß der Herabsetzung der Bücher-Preise im Laufe der leßten Fahre sind dieselben für die weiteren Kreise des Volks noch immer zu ho. Der Literatur-Verein „Minerva* hat sih daher die Aufgabe gestellt, au den minder Bemittelten den Erwerb einer guten Hausbibliothek zu ermöglichen. Er liefert die A der Weltliteratur, mit populären Erläuterungen versehen, in großem Format und reihem Bildershmuck, auf holzfreiem Papier zu dem niedrigen Preise von 10 H {Ux dle Lieferung (16 Seiten). Da jede Woche eine Lieferung erscheint, erwirbt der Abonnent jährli. 12 bis 15 auserlesene Werke, für welhe auch ge‘{chmadckvolle Einbanddecken geliefert werden. Bisher sind erschienen : Schiller: Gedichte, Tell, Jungfrau von Orleans, Braut von Messina ; Goethe: Hermann und Dorothea, G von Berlichingen, Faust; Kleist: Der zerbrochene Krug, Das Kät chen von Heilbronn; Hauff: Märchen ; Shakespeare: König Lear, Kaufmann von Venedig, Hamlet, Romeo und Julia; Tegner: Frithjofssage , Abendmahlskinder. Jedes Werk ift einzeln fäuflih, Das Unternehmen wendet 1h auch an diejenigen, welche bereits im Besiß einer Haus- bibliothek find: sie können dur Schenkung eines Jahres- Abonnements in Höhe von 5 M 20 S an Unbemittelte fruhtbringend für Ver- breitung gediegener Literatur thätig sein. Wer sih von der Aus- stattung der Bände überzeugen will, verlange Probehefte, welche. in jeder Buchhandlung erhältlich sind.

Unterhaltung.

_ In novellistishem Gewande allerhand wissenschaftlihe, ästhe- tishe und soziale Fragen und Gegenstände prinzipiell zu - behandeln, ist nicht - selten mit Erfolg in der Literatur verfuht worden. Die Versuchung liegt auch nabe genug, den Vortrag solher Gedanken nach alten flassischen Mustern möglihst an die dialogishe Form zu binden. Eine Arbeit dieser Art liegt in der Erzählung „Lorbeer“ von August Niemann vor, die im Verlage von Fr. Wilh. Grunow in Leipzig erschienen ist. Der Verfasser läßt den Leser einen Blick in das Leben eines Mannes thun, der seinen ursprünglichen militärischen Beruf verläßt, um \ih ganz [einer Neigung zur Schriftstellerei und Dichtkunst widmen zu können. In der Tochter eines berühmten Geigenvirtuosen findet er eine Frau, die neben dem idealistischen Gatten die praktische Lebensklugheit vertritt und, während es ihm niht gelingen will, den ersehnten Sthriftsteller-Lorbeer zu erringen, {nell eine gesuchte Nomanschriftstellerin wird, der man bei einer fest- lihen Gelegenheit in der That einen Lorbeerkranz überreicht. Diese äußeren Schiksale des Helden, der auch noch der Vater eines bereits in den ersten Lebensjahren den „Lorbeer“ erringenden musikalishen „Wunderkindes" wird, bilden aber nur den Rahmen für den eigentliGen Inhalt des Buchs, das in Nede und Gegenrede oder in Meditationen vom esen des Sozialismus, von der modernen Kunst im allgemeinen und vom Theater, der Musik und den bildenden Künsten im besonderen, von der Literatur und der zeitgenössischen Schriftstellerei, namentlich auch der Frauen, von dem Leben und Treiben in der heutigen Gesellschaft und von noch manchen andern Dingen handelt. Den interessanteren Theil des Buches bilden die Kapitel, in denen folche Dialoge und Betrachtungen überwiegen; jedenfalls siebt es alfo der Verfasser mit seiner Erzählung auf das gebildete Lesepublikum ab.

„Die Hauptmannsfrau.“ Ein Todtentanz aus dem 16. Jahrhundert, von Josef Lauff. Mit dem Bildniß des Ver- fassers, Original-Madierung von Frank Willis in Düsseldorf. 8 9,

reis broschiert 6 A (Verlag von Albert Ahn in Berlin, Köln, eipzig.) Diese neueste Schöpfung des durh die Romane „Die Bs nRegina coeli“ fowie die epishen Dichtungen [Die

verstolzin“ und „Klaus Störtebecker“ bereits vortheilhaft bekannten Ver-

fassers hat das Kriegs- und Lagerleben zur Zeit des s{malkaldischen Bundes , die Kriegszüge Karls V. gegen den Kurfürsten Moriß von Sachfen zum Hintergrund und die alte freie Reichs\stadt Ulm zum Hauptschauplay. Wie in allen seinen Romanen und Dichtungen be- währt sih Lauff auch hier wieder als ein Meister der Sprache und des Stils, als glänzender Schilderer von Land und Leuten der da- maligen bewegten Zeit.

Von der Gesammtausgabe der poetishen Schriften von Georg Ebers (Deutsche Verlags-Anstalt in Stuttgart) liegen jeßt die Lieferungen 31 bis 41 vor. Sie bringen den Roman „Die oda BVürgermeisterin“ zum Abschluß und enthalten ferner die beiden Romane „Die Schwestern“ und „Ein Wort“. Der erstere spielt im Pharaonenlande und erzählt die Lebens\chicksale eines aus edlem Geblüt entsprossenen Schwesternpaares, während wir in dem letteren den Helden auf einer abenteuecrlichen Fabet durh Schwaben, Spanien, Jtalien und Fagons begleiten, die thn endlich das geha te Glück h inEhre und Ruhm, o

ndern in der Liebe zur Jugendgespielin finden läßt. Die handelnden Fellonta ersheinen in lebensvoller Charakterschi derung vor unserm Auge, und die zartesten Regungen des Herzens wie die gewaltigsten Ausbrüche der A de Bal nd in einer Sprache voll Grazie, Shwung und Feuer gleih meisterhaft geschildert. Die bis jeßt vorliegenden 41 Lieferungen von Georg Ebers? gesammelten Werken können nah Belieben auch glei in 9 elegant gebundenen Bänden zum Preise von 3,90 A bezogen werden und“ werden für den Wethnachtötish ein \{chönes Geschenk bilden. j E Von Charles Dickens? sämmtlihen Romane: (Naumburg a. S., Verlag von Albin irmer) aen uns die Li rungen 86 bis 93 zugegangen. Die sorgfältige Uebersezung,' n