1894 / 289 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 08 Dec 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Die Bekanntmachungen der Eintragungen :

1) in die Handelsregister wird durch:

a. den Deutscheu Reichs- und Königlich Bienttisten Staats-Anzeiger,

b. die Berliner Böïsenji g,

c. die Frankfurier Oderzeitung ;

2) in das Genossenschaftsregister dur: /

a. den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, b. die Frankfurter Oderzeitung;

3) in die Muster- und Heer nur durch den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger erfolgen.

Frankfurt a. O., den 30. November 1894.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I1.

Franzburg. Befanntmahung. [52821] Das unterzeihnete Amtsgericht bringt hiermit zur öffentlihen Kenntniß, daß die Eintragungen in das ndels- und Genossenschaftsregister sür das Jahr 89% im Deutschen Reichs- und Königlich reußischen Staats-Anzeiger, im Amtsblatt der öniglihen Regierung zu Stralsund, in der Stral- sundischen Zeitung und im Franzburg-NRichtenberger Wochenblatt bekannt gemacht werden.

Die Bekanntmachungen für kleinere Genossenschaften werden außer im Deutschen Reichs-Anzeiger in der Stralsundischen Zeitung erfolgen.

Franzburg, den 5, Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht.

Freiburg i. Schl. Befanntmachung. [52535] + Die Veröffentlihungen für das Jahr 1895 bezüglich des hiesigen Handels- und Genossenschafts- registers erfolgen durch: L

1) den Deutschen Reichs- und Königlich

Preußischen Staats-Anzeiger,

2) die Schlesische Zeitung,

3) die Breslauer Zeitung,

4) den Freiburger Boten ; j bei kleineren Genossenshaften nur durh die unter 1 und 4 genannten Zeitungen und bezüglih des Musterregisters nur durch die unter 1 genannte Zeitung.

Freiburg i. Schl, den 1. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht.

Friedland, O0.-S. Befanntmachung. [52631] Die auf das Handels- und Genossenschaftsregister bezüglichen Eintragungen werden im Jahre 1895 durch 1) den Deutschen Reichs- und Königlich Preuftischen Staats-Anzeiger, und außer-

dem

2) die Schlesische Zeitung und die Breslauer Zeitung,

3) je nach dem Site der Firma oder der Ge- nossenschaft die Kreisblätter, also diejenigen von Neustadt D.-S., Falkenberg O.-S. oder

Neisse,

bei Genossenschaften von kleinerem Umfange außer

zu 1 nur noch in den bezüglichen Kreisblättern, veröffentlicht werden. [

Die Sininadunges in das Musterregister werden nur dur das Blatt zu 1 veröffentlicht. 4

Die bezüglichen Geschäfte versehen Amtsrichter Schulz und Sekretär Kramer...

Friedlaud O.-S., den 3. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Friedrichstadt. Befanntmachung. [52441]

Die Veröffentlihung der Eintragungen in die öffentlichen Negister des unterzeichneten Amtsgerichts wird für das Jahr 1895 erfolgen :

a. hinsihtlich des Handelsregisters in dem (¿Deutschen Reichs- und Königlich Preufi- schen Staats-Anzeiger“, in den „Ham- burger Nachrichten“ und in dem zu Friedrich- N erscheinenden „Ciderstedter und Stapel-

olmer Wochenblatt *,

. hinsichtlich. des Genosen! Paflänegisiors in den zu a. bezeichneten Blättern, bezüglih der fleineren Genossenschaften jedoch nur in dem „Deutschen Neichs- und Königlich Preufti- schen Staats-Anuzeiger““ und in: dem Eider- stedter und Stapelholmer Wocwenblatt“,

. hinsichtlich des Muster- und Zeichenregisters lediglih in dem „Deutschen Reichs- uud Königlich Preußischen Staats-Anzeiger““.

Friedrichstadt, den 4. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

Fronhausen. Bekanntmachung. [52294] Die Bekanntmachungen aus dem Handels-, Muster- und Genossenschaftsregister erfolgen für das Jahr 1895: a. im Reichs-Anzeiger, b. im öffentlihen Anzeiger des Amtsblattes der Königlichen Regierung zu Cassel, c. in der Oberhessischen Zeitung. Für kleinere Genossenschaften aber nur in den unter a. und e. genannten Blättern. Fronhausen, den 3. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

[52293]

Fürstenberg, Meckl. Zur Veröffentlihung der Eintragungen ‘in das hiesige e ercoaee find für das Jahr 1895 der Deutsche Reichs-Anzeiger, die Neustrelißer Zeitung und der Fürstenberg’er An- zeiger bestimmt. Fürstenberg i. Meckckl., den 4. Dezember 1894. Beo geriaglieyes Amtsgericht.

iehrke.

| [52297] Fürstenwalde, Spree. Befanntmachung. Die Bearbeitung der auf die Nan, Genofsen- schafts-, Zeichen- und Musterregister sich beziehenden Ges: äfte in dem diesseitigen Bezirk während des Geschäftsjahres 1895 wird dur den Amtsgerichts- Rath Gadow als Richter und den Gerichtsfcbreiber Unger: als Registerführer erfolgen. Als Blätter für die öffentlichen Bekanntmachungen find der „Deutsche Neichs-Anzeiger““ und die

«Fürstenwalder Beltung, bestimmt. Fürstenwalde, 1. November 1894. Königliches Amtsgericht.

Fulda, Vekavutwachung, [52298]

Die Eintragungen in das Handels- und Genossen-

[Vasbregister es unterzeichneten Amtsgerichts werden m Jahre 1895 :

im Deutschen Reichs-Anzeiger,

‘in -der Berliner Börsenzeitung und

im Deutschen Reichs-Anzeiger nnd im Fuldaer Kreisblatt veröffentlicht werden. Fulda, den 29. November 1894. Königliches Amtsgericht. Madckeldey.

Garding. Sefanntmachung. [52637] Die Veröffentlihung der Eintragungen “in die offentlichen Register des unterzeichneten Amtsgerichts wird für das Jahr 1895 erfolgen: a. hbinsihtlich des Handelsregisters in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preufti- schen Staats-Anzeiger, sowie in den Cider- \tedter Nachrichten und Hamburger Nachrichten, . hinsichtlich des Genossenschaftsregisters in den zu a. bezeihneten Blättern, bezüglich kleinerer Genossenschaften jedo nur in dem Deutschen RNeichs- und Königlich Preuftischeun Staats-Auzeiger, sowie dem Landwirthschaft- lichen Wochenblatt für Schleswig-Holstein in

Kiel,

. hinsichtlich des Muster- und Zeichenregisters allein in dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Garding, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

Güieboldehausen. Befanntmachung,. [52307] Die Eintragungen in die Handels- und Ge- nossenschaftsregister für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts werden im Jahre 1895 a. in dem Deutschen Reichs-Anzeiger, þb. in dem Hannoverschen Courier zu Hannover, c. in der Zeitung fürs Eichsfeld zu Duderstadt veröffentliht werden, die Eintragungen für kleinere Genossenschaften t in dem Reichs-Anzeiger nur in der Zeitung fürs Eichsfeld. Gieboldehausen, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

Gleiwitz. Bekanntmachung. [52636] Die auf die Führung des Handels-, des Genofssen- \chafts-, des Zeichen- und des Musterregisters bezüg- lichen Geschäfte werden bei dem unterzeichneten Ge- richt im Jahre 1895 durch den Amtsrichter Hacken- berger unter Mitwirkung des Gerichts - Sekretärs JFakubek bearbeitet werden. J 2 Eintragungen in das Handelsregister wérden Ur 1) den Dentschen Neihs- und Königlich

Preußischen Staats-Anzeiger zu Berlin, 2) den Oberschlesischen Wanderer zu Gleiwitz, 3) die Breslauer Zeitung zu Breslau, 4) die Schlesische Zeitung zu Breslau, die Eintragungen in das Zeichen- und Musterregister nur durch das zu 1 bezeihnete Blatt, die Ein- tragungen in das Genossenschaftsregister außer durch den Deutschen Reichs- und Königlich Preufti- schen Staats-Anzeiger nur durch den Oberschlesischen Wanderer bekannt gemacht werden. Gleiwitz, den 1. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht.

Glückstadät. Bekanntmachung. [52633]

Im Jahre 1895 erfolgende Eintragungen in das Gesellschafts- und Genossenschaftsregister werden

1) im Deutschen Reichs-Anzeiger,

2) in der Glüdstädter Fortuna,

3) in den Hamburger Nachrichten und, wenn sie kleinere Genossenschaften betreffen, nur in den Blättern zu 1 und 2 veröffentlicht. Glückstadt, den 3. Dezember 1894.

Königlihes Amtsgericht.

Gnadenseld. Befanutmächuug. [52640] Im Jahre 1895 werden die Bekanntmachungen aus dem Handelsregister mit Ausschluß des Zeichen- registers in 0 a. dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, b. dem Oeffentlihen Anzeiger dés Negierungs- Amtsblattes zu Oppeln, c. der Schlesischen Zeitung, d. dem Oberschlesishen Anzeiger, : diejenigen aus dem Genossenschaftsregister in a. dem Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, b. der Schlesischen Zeitung, c. dem Oberschlesischen Anzeiger, für kleinere Genossenschaften nur im Deutschen Reichs- und Königlich reußischen Staats-Anzeiger und im Oberschlesischen Anzeiger erfolgen. Guadenfeld, den 3. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Goch. Bekanntmachung. [52639] Die vorgeschriebenen Bekanntmachungen werden im Laufe des Jahres 1895 ‘im hiesigen Aimtsgerichts- bezirke erfolgen: a. für das Handelsregister durch: 1) dèn Deutschen Reichs-Anzeiger, 2) die Kölnische Volkszeitung, 3) das Klever Kreisblatt, 4) den öffentlihen Anzeiger, | b. für das Genossenschaftsregister durch die vor- stehend unter Nr. 1, 2 und 3 und bei kleineren Ge- nofsenshaften durch die unter Nr. 1 und 3 bezeich- neten Blätter. Goch, den 4. Dezember 1894. Königliches ‘Amtsgericht. GÖpPingen. [52634] K. Amtsgericht Göppingen. Für die Bekanntmachungen aus dem Genossen- schaftsregister wird für das Jahr 1895 außer dem Deutschen Neichs - Auzeiger das Göppinger Wochenblatt bestimint. Den 4. Dezember 1894. Landgerichts-Rath Napp.

Görlitz. Bekanntmachung. [52635]

Die auf die Führung der Genosen eee Handels- und Mu terregister bei dem Königlichen Amtsgeriht in Görliß sich beziehenden Geschäfte werden vom 1. Januar 1895 bis 31. Dezember 1895 von dem Königlichen Amtsgerihts-Rath. Schulz Zimmer Nr. 3- des Gerichtsgebäudes Unter Mit- wirkung des Königlichen Amtsgerichts - Sekretärs Piazza Zimmer Nr. 5 daselbst bearbeitet werden.

Abgesehen: von den besondérer Beschleunigung be-

meldungen über Eintragungen in die vorbezeichneten Register jeden Montag und Dounerstag, von 11 Uhr Vormittags ab, in den Geschäfts- zimmern Nr. 3 und 5 des Ziesigen Gerichts gebäudes entgegen- bezw. aufgenommen werden. : Die Bekanntmachung der angemeldeten Ein- tragungen in die obenbezeihneten Register wird

in dem Deutschen Neichs- uud Preu- fischen Staats-Anzeiger in Berlin, in der Berliner Börsenzeitung, in der Schlesischen Zeitung in Breslau,

in den Görlißer Nachrichtén und Anzeiger erfolgen, jedoch mit der Beschränkung, daß Ein- tragungen in das Zeichen- und Musterregister nur allein im Deutschen Reichs- und Preußischen Staats-Anzeiger, dagegen Eintragungen bezüglich der Genossenschaften von kleinerem Umfange außer in diesem noch in den Görlißer Nachrichten und Anzeiger werden ‘veröffentliht werden. Görlitz, den 3. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht. Göttingen. Bekanntmachuug. - [51308] Die Eintragungen in das hiesige Handels- und Genossenschaftsregister werden für das Jahr 1895 veröffentliht werden durch :

1) den Deutschen Reichs- und Königlich

Preußischen Staats-Auzeiger zu Berlin, 2) den Hannoverschen Courier zu Hannover, 3) die Göttinger Zeitung hierselbst, 4) den Göttinger Anzeiger hierselbst. : Für fleinere Genossenschaften erfolgen die Ver- öffentlihungen nur durch die unter 1 und 3 bezeich- neten Zeitungen. Göttingen, den 1. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht. 1IL.

Gollub. Bekanntmachung. [52301] Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge- bracht, daß im Jahre 1895 die geseßlih vorge- schriebenen, das Handels- und Musterregister be- treffenden Bekanntmachungen seitens des unter- zeichneten Amtsgerichts durch folgende Zeitungen: 1) den Deutschen Reichs- und Königlich

Preufischen Staats-Anzeiger, 2) den Graudenzer Geselligen, 3) die Danziger Zeitung werden veröffentlicht werden. Gollnb, den 1. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht.

Gollub. Bekanntmachung. [52300] Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge- braht, daß im Jahre 1895 die geseßlich vor- geschriebenen Bekanntmachungen, das Genofsenschafts- register betreffend, seitens des unterzeihneten Amts- gerihts dur- folgende Zeitungen : : 1) den Deutschen Neichs- und Königlich

Preußischen Staats-Anzeiger, 2) den Graudenzer Geselligen, 3) das Briesener Kreisblatt A und soweit „kleinere Genossenschaften“ in Betracht kommen neben dem zu 1 genannten Blatt nur dur das Brieseuer Kreisblatt werden veröffentlicht werden. Gollub, den 1. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht,

[52309] Grebenstein. In 1895 erfolgen die Bekannt- machungen aus dem hiesigen Handels- und Ge- nossenshaftsregister 1) im Reichs - Anzeiger, 2) im Casseler Tageblatt und Anzeiger sowie 3) in der Hofgeismarer Zeitung, für kleinere Genossen- chaften nur im Reichs-Anzeiger und in der Hofgeismarer Zeitung. Grebeuftein, den 30. November 1894. Königliches Amtsgericht. : Gesing. Greussen. Bekanntmachung. [52302] In Gemäßheit des Artikels 14 des Handelsgeseßz- buches und der §§ 3 und 5 der Bundesrathsbekannt- machung vom 11. Juli 1889 ird hierdurch zur óffentlihen Kenntniß gebraht, daß die bei dem unterzeichneten Gerichte im Laufe des nächsten Jahres erfolgenden Eintragungen in das Handels-, sowie in das Genossenschaftsregister durch ; 1) den Deutschen Reichs-Anzeiger in Berlin, 2) E S „Der Deutsche“ in Sonders- ausen, 3) die Schwarzburger Zeitung in Greußen veröffentliht werden. Greußen, den 1. Dezember 1894. Fürstl. Schwarzb. eri, Abtheilung Il. aempel.

[52638] Gr.-Strehlitz. Die auf die Führung der Handels-, Genossenschaft8-, Zeichen- und Muster- register bezüglihen Geschäfte werden im Jahre 1895 dur den Amtsrichter Wiedemann unter Mitwirkung des Sekretärs Groß bearbeitet werden. i Die auf die Handels- und Genossenschaftsregister bezüglihen Bekänntmachungen werden in : à. dein Deutschen Reichs-Anzeiger, b. der Schlesischen eitung, ; c. dem Breslauer General-Anzeiger, d. dem Gr. Strehlißer Stadtblatt, 6. der Gr. Strehlißer Zeitung, die Bekanntmachungen bezüglich der kleinen Genofsen- schaften aber außer in dem Dentschen Reichs- Anzeiger nur in dem Gr. Strehlißzer Stadtblatte veröffentliht wérden. Gr.-Strehliß, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

Grottkau. Bekanntmachung. [52442] E das Kalenderjahr 1895 werden bei dem unter- zeichneten Amtsgerichte die Eintragungen : i a. in das Handels-, Muster- und Zeichenregister : 1) durch den Deutscheu Reichs- und Preu- sischen Staats-Anzeiger, 2) durch die Schlesishe Zeitung, 3) durch die Breslauer Zeitung, 4) durch die Neisser Zeitung ; L b. in das Genossenschaftsregister, auch für die kTleinèren Genossenschaften: 1) durch den Deutschen Reichs- und Preu- sisYen Staats-Anzeiger, 2) durch diè Neisser Zeitung veröffentliht werden. Grottkau, den 1. Dezember 1894,

'

Gudensberg. Befanutmachung. [52304] Handel E S an fee LR aus dem ndels- und Genofsen|chaftsregister follen währ des Jahres 1895 brend

im Deutschen Reichs-Anzeiger, in der éri [arer uus und in der Casseler Allgemeinen Zeitung, bei fleineren Genossenshaften nur in den beiden ersten Blättern erfolgen. Gudenakerg, 1. Dezember 1894. öniglihes Amtsgericht.

Gütersloh. Befauutmachung. 92305] Gemäß Art. 14 des Deutschen Hand.-Ges.-Bs. wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebräht, daß im Laufe des Jahres 1895 die Eintragungen in die von dem unterzeihneten Amtsgerichte geführten Handels-, Be Muster- und Gesellshaftêregister dur olgende Blätter werden veröffentliht werden : a. den Deutschen Reichs-Anzeiger, b. den öffentliGen Anzeiger des Negierungs- amtéblatts zu Minden,

c. die Gütersloher Zeitung, d. das Bielefelder Tageblatt. Gütersloh, den 1. Dezember 1894.

Könmtglihes Amtsgericht.

Gütérsloh. Befanntmachuüug. [52306] Die Bekanntmachungen aus claséebin Genossen- schaftsregister erfolgen im Jahre 1895 außer dur den Deutschen Reichs-Anzeiger, dur

a. die Gütersloher Zeitung,

b. das Bielefelder Tageblatt,

insofern 2 aber fleinere Genossenschaften betreffen, nur durch die Gütersloher Zeitung. -

Gütersloh, den 1. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht. Guttentag. Befanutmachung. [52299] Die auf die Führung der . Handels-, Genossen- schafts- und Musterregister im hiesigen Gerichts- bezirk bezüglichen Geschäfte werden im Kalenderjahre 1895 durch den Amtsrichter unter Mitwirkung des Ersten Gerichts\@reibers bearbeitet werden. Die auf die beiden ersten Register bezüglichen Bekanntmachungen werden im Kalenderjähre 1895 2a. im Deutschen Reichs-Anzeiger, b. in der Berliner Börsenzeitung, c. in der Schlesischen “Zeitung, d. in der Breslauer Zeitung, für fleinere Genossenschaften aber außer im Deutschen Reichs - Anzeiger nur noch im Lublinißer Kreisblatt, die auf vas Musterregister bezüglihen aber nur *im Dentschen Reichs- Anzeiger veröffentlicht werden. Guttentag, den 1. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht.

[52642] Hagenow. Die Befanntmahung der Ein- tragungen in das Handels- und Genossenschafts- register des unterzeichneten Amtsgerichts erfolgt für das Jahr 1895 durch Einrückung in den Deutschen Reichs-Anzeiger und in die Amtlichen Mecklen- burgishen Anzeigen und entweder in das hiesige Kreisblatt oder den Anzeiger für das hiesige Amt. Hagenow, den 4. Dezember 1894. Großherzoglich Meckl. Schwerin. Amtsgericht.

[52645] HWalberstadt. Sm Jahre 1895 werden die Ein- tragungen in das Handels- und das Genossenschafts- Register durdhs 1) den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, 2) die Magdeburger Zeitung und 3) die Halberstädter Zeitung und Intelligenzblatt, bezüglich - der kleineren Genoffenschaften jedoch nur «ave die zu 1 und 3 bezeihneten Blätter ver- öffentliht werden. Eintragungen in das Zeichenregister kommen nur durch das Blatt zu 1 zur Veröffentlichung. Halberstadt, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 6.

Hamm. Bekanntmachung. [52310] M das Jahr 1895 sind für die von dem unt zeichneten Amtsgeriht zu erlassenden Bekan machungen, welche Eintragungen in das Genossen schaftsregister betreffen: a. der Deutsche Reichs-Anzeiger, b. dér Westfälische Anzeiger hier, c. die Hamm-Soester Volkszeitung hier, und für kleinere Genoffenschaften außer dem Deutschen Reichs-Anzeiger der Westfälische Anzeiger bestimmt. Hamm, den 3. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Heiligenhafen. Befauntmahung. [52643] Die Eintragungen ‘des unterzeichneten Amtsgerichts in das Handels- und Genossenschaftsregister werden im Jahre 1895 durch den „Deutschen Reichs-Anzeiger“ und die Kieler Zeitung, die des Handelsregisters BAirdéni dur die Hamburger Nachrichten, : die des Genossen\chaftsregisters außerdem durch die Ar P Sema tnlcgen Blätter bekannt gemacht werden. i Für kleinere Genossenschaften fällt die Kieler Zeitung fort. Heiligenhafen, den 4. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

[52646]

Heldrungen. Im Geschäftsjahre 1895 werden die Eintragungen in das Handels- und Genossen schaftsregister des unterzeihneten Gerichts durch :

3 den Deutscheu Neichs-Anuzeiger, 2) die Berliner Börsenzeitung,

3) den hiesigen Unstrut- und Wipperboten, veröffentlicht: werden. j

Hinsichtlih kleinerer Genossenschaften erfolgt dit Veröffentlichung nur durch die Blätter zu 1 und d.

Heldrungen, den 1. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht.

Verantwortlicher Redakteur : J. V.: Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in B erlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags

im Fuldaer Kreisblatt, für kleinere Genossenschaften jedech nur

! dürfenden Anträgen, werden die erforderlihen An-

Königliches Amtsgericht.

Anstalt Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Bierte

Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den §8. Dezember

e 289.

Der Inhalt dieser G in welcher die Bekanntmachungen aus den Handels-, Genosse enshafts

Bekanntmachungen der deutschen Ei

: Das Central - Handels - Register für das Berlin auch durh die Königliche Expedition des Anzeigers, SW. Wilhelmstraße 32, bezogen werden.

enbahnen enthalten find, ersheint auch in eincnt besonderen L

Central-Handels-Register für

oft - Anstalten, für reußishen Staats-

Deutsche Reich kann dur alle Deutschen Reichs- und Fbnicli

Bekanutmachungen, betresend die zur Veröffentlihung der Handels=- 2c. Register-Einträge

bestimmten Blätter.

; [52376] Herborn. Für 1895 erfolgen die Bekannt- machungen aus dem Handels- und Genossenschafts- register durch den Reichs-Anzeiger, den Herborner Anzerger und den Rheinischen Kurier, für kleinere Genossenschaften durch die beiden ersten Blätter.

Herborn, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 11.

Herzberg, Elst. Befanntmachung. [52312] Für das Jahr 1895 erfolgt die Veröffentlichung der Eintragungen 1) in das von uns geführte Handelsregister : a. dur den Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, b. durch die Berliner Börsenzeitung, c. dur das Schweinitzer oder Liebenwerda'er Kreisblatt, je nach dem Siß der Handels- gesellschaft, 2) in das von uns geführte Zeichen- und Muster- regifter : dur den Deutschen Neichs- und Königlich Preuftischen Staats-Anzeiger. Herzberg (Elster), den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

Herzberg, EIst. Becfanntmahung. [52311] Für das Jahr 1895 erfolgt die Veröffentlihung der Eintragungen in das von uns geführte Genofsen-

schaftsregister :

a. durch den Deutschen Reichs - Anzeiger und Königli*Þ Preußischen Staats- Anzeiger,

b. durch das Schweinitßzer oder Liebenwerda'er Kreisblatt je nah dem Siß der betreffenden Genossenschaft.

Herzberg, Elster, den 1. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht.

[52647] Hess. Oldendorf. Die Bekanntmachung der Eintragungen in das hiesige Handels- und Genossen- schaftsregister erfolgt 1895 durch den Deutschen Reichs-Anzeiger, den Hannoverschen Courier und die Schaumburger Zeitung in Rinteln; für kleinere Genossenschaften außer dem Deutschen Reichs- Anzeiger jedoch nur in der Schaumburger Zeitung. Hef. Oldendorf, 1. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht. Hohenmölsen. Befanntmachung.

Im Jahre 1895 werden veröffentlicht :

l) die Eintragungen in unser Handels- und Genossenschaftsregister durch

a. den Deutschen Reichs- und Königlich Preuftischen Staats-Anzeiger,

b. die Berliner Börsenzeitung,

c. das E für Hohenmölsen und Uni- gegend,

2) die Eintragungen in unser Zeichen- und Muster- register ledigli dur

den Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Für kleinere Genossenschaften, darunter den hie- sigen Vorschuß: und Sparverein, erfolgen je- doch die Bekanntmachungen ausschließlich dur die vorstehend unter 1 a. und c. bezeihneten Blätter.

Hohenmölsen, den 3. Dezember 1894,

Königliches Anitsgericht.

[52641]

Hoya. VBekanutmachung. [52648]

Die Bekanntmachung der Eintragungen in das hiesige Handelsregister wird für das Geschäftsjahr 1895 durch folgende Blätter erfolgen :

1) den Deutschen Neichs- und Königlich __ Preuftischen Staats-Anzeiger,

2) den Hannoverschen Courier,

3) die Berliner Börsenzeitung,

4) das Hoya’er Wochenblatt.

Die Bekanntmachung der Eintragungen in das hiesige Genossenschaftêregister wird für das Geschäfts- jahr 1895 nur erfolgen durch:

1) den Deutschen Reichs- und Königlich Preuftischen Staats-Unzeiger, 2) durch das Hoya’er Wochenblatt. Hoya, den 3. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

Insterburg. _ Bekanutmachung. [52649] Für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. De- zember 1895 werden die öffentlihen Bekanntmachungen für Genofsenshaften durch: a. den Deutschen MNeichs- und Königlich Preuftischen Staats-Auzeiger, b. die Insterburger Zeitung, „C. die Ostdeutsche Volkszeitung, für fleinere Genossenschaften aber nur durch die zu A. und b. genannten Blätter veröffentliht werden. Bekanntmachungen für dea ländlichen Wirth- \chafts-Vereinzu Insterburg. Central-Genofsen- ast ostpreusßi. Landw. Genossenschaften e, G. Mm. u, H. werden überdies in der Georgine erfolgen. Insterburg, den 29. November 1894. Königliches Amtsgericht.

Kalbe a. S. Bekanntmachung. [52314] Für das Jahr 1895 werden die Eintragungen in das von uns geführte Handels- und Genossenschafts- register dur : 1) den Deutschen Reichs- und Königlich Preuftischen Staats-Anzeiger, 2) die Berliner Börsen-Zeitung, 3) die Magdeburgische Zeitung und 4) das amtliche Calbe’sche Kreisblatt ; in Ansehung. der kleineren Genossenschaften : den Deutschen Neichs- und Königlich Preuftischen Staats-Anzeiger sowie l das amtliche Calbe’sche Kreisblatt; die Eintragungen in das Zeichen- und Muster- register durch : den Deutschen Neichs- und Königlich __ Prenftischen Staats-Anzeiger veröffentliht werden. Kalbe a. S., den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. [52663] Kallies. Im Laufe des Geschäftsjahres 1895 werden die Eintragungen in unser Handels- und Musterregister im Deutschen Reichs- und König- lich Preußischen Staats-Anzeiger, in der Ber- liner Börsenzeitung und im Kallies?er Wochenblatt bekannt gemacht werden. Kallies, den 3. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. . L [52664] Kallies. Im Laufe des Geschäftsjahres 1895 werden die Eintragungen in unser Genossenschafts- register nur im Deutschen Reihs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger, und im Kallies?er Wochenblatt bekannt gemaht werden. Kallies, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Königsberg i. Pr. Befanntmachung. [52313] Für das Geschäftsjahr 1895 werden für das unter- zeichnete Geriht zur Veröffentlihung der amtlichen Bekanntmachung folgende Blätter bestimmt: 1) Bezüglih der nah der Zivil-Prozeßordnung erfolgenden Bekanntmachungen: das Königsberger Regierungs - Amtsblatt und / die Königsberger Hartungsche Zeitung, 2) bezüglih der Eintragungen in das Handels- und Genossenschaftsregister: der Deutsche Reichs- und Königl. Preuß. , Staats-Anzeiger, sowie die Königsberger Hartungsche Zeitung, 3) rüdcksihtlich der Eintragungen in das Muster- und Zeichenregifter : der Deutsche Reichs- und Königl. Preuß. : Staats-Anzeiger. Die auf die Führung der Handels- und Genossen- scafts-, Muster- und Zeichenregister, sowie der Schiffsregister sih beziehenden Geschäfte werden für den hiesigen Negisterbezirk von dem Amtsgerichts- Rath Frenzel und Kanzlei-Rath Grieswald bearbeitet. Königsberg i. Pr., den 30. November 1894. Königliches Amtsgericht. X11. Köslin. Vekaunntmachung. [52665] Die Eintragungen in die Handels-, Genofssen- shafts- und usterregister für den Bezirk des Königl. Amtsgerichts zu Köslin werden im Jahre 1895 durch 1) den Deutschen Reichs- und Königlich __ Preußischen Staats-Anzeiger, 2) die Berliner Börsenzeitung, 3) die’ Kösliner Zeitung, 4) den Kösliner General- Anzeiger veröffentliht werden mit der Beschränkung, daß die Bekanntmachungen, betreffend das Genossenschafts- register, außer in dem Deutschen Reichs-Anzeiger nux in der Köslinér Zeitung erfolgen follen. Die auf die Führung dieser Register bezüglichen Geschäfte werden bei der 111. Abtheilung des Königl. Amtsgerichts zu Köslin durch den Herrn Amtsgerichts- Rath Ludewig unter Mitwirkung des Herrn Gerichts- \chreibers, Kontroleurs Lemm bearbeitet werden. Köslin, den 1, Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Kontopp. Bekanutmachung. [52449] las das Kalenderjahr 1895 werden bei dem unter- zeihneten Gericht die Eintragungen: 1) in das Handels-, Zeichen- und Musterregister: a. dur den Deutschen Neichs- und Preufßi- __ sen Staats-Anzeiger, b. dur die Schlesische Zeitung, c. dur das Niederschlesishe Tageblatt, d. durch das Grünberger Wochenblatt, 2) in das Genossenschaftsregister dur die sub la., c. und d. bezeichneten Blätter, die in das RNe- gister kleinerer Genossenshaften bewirkten Ein- tragungen nur in den sub 1a. und 4. bezeichneten Blattern veröffentlißt werden. Kontopp, den 3. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

Krappitz. as L ma cting, [52315] Im Jahre 1895 werden die Bekanntmachungen

aus dem Handels- und Genossenschaftsregister für

E e des Königlichen Amtsgerihts zu Krappiß

erfolgen

1) im Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger,

2) in der Schlesischen Zeitung,

3) in der Berliner Börsenzeitung,

lait unter dem Tite

Marsberg. kanntmachungen :

durch den Deutschen Reichs-Anzeiger veröffent- licht werden.

-, Zeichen- und Muster-Registern, über Datente,

ae beträgt T A 50 S | Insertionspreis für den Raum einer Drudckzeile

Für kleinere Genossenschaften sind der Deutsche Reichs-Anzeiger und der Oberschlesishe Anzeiger bestimmt. '

Bekanntmachungen aus dem Zeichen- und Muster- register erfolgen dur den Deutschen Reichs- Anzeiger.

Krappitz, den 1. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht.

Kulmsee. Bekauntmachung. {52662]

Die auf die Führung des Handels-, Genossen- \chafts- und Musterregisters bezüglichen Eintragungen werden für das Geschäftsjahr 1895 dur folgende Gs L Ä d

1 eutscher eichs- Preußischer

__ Staats-Anzeiger, Es

2) Danziger Zeitung,

3) Thorner Ostdeutsche Zeitung, und für kleinere Genossenschaften durch den Deutschen Reichs- und Preußischen Staats - Anzeiger, sowie den Graudenzer Geselligen veröffentlicht werden.

Kulmsee, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

und

[52668] Langenberg, Rheinl. Die feitens des unter- zeichneten Amtsgerichts in Handels- und Genofsen- [chaftsfahen im Jahre 1895 zu erlassenden Bekannt- machungen erfolgen durch den Reichs-Auzeiger, das Amtsblatt, die Kölnische und Elberfelder Zeitung und je nah dem Orte der Niederlassung dur den Langenberger Zeitungsboten oter die Neviges-Harden- berger Volkszeitung. Für kleinere Genossenschaften erfolgen die Bekanntmachungen durh den Reichs- Auzeiger und den Langenberger Zeitungsboten oder die Neviges-Hardenberger Volkzzeitung. Langenberg, den 3. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. Lauchstedt, Beschluß. [52667] Im Jahre 1895 werden die seitens des hiesigen Amtsgerichts zu bewirkenden Veröffentlihungen a, betreffend das Handelsregister durch den Reichs - Anzeiger, Halleshe Zeitung und Lauchstedter Nachrichten, . betreffend das Genossenschaftsregister durch den Reichs-Anzeiger und die Lauchstedter Nachrichten. c. betreffend das Zeichen- und Musterregister ___ durch den Reichs-Anzeiger erfolgen. Lauchstedt, den 1. Dezember 1894. Königliches. Amtsgericht. Lauenburg, Elbe. Befanntmachuug. [52666] Die Eintragungen in das hiesige Handels- und Genossenschaftsregister werden für das Jahr 1895 bekannt gemacht werden :

1) im Deutschen Reichs-Auzeiger,

2) in der Allgemeinen Lauenburgischen Landes-

zeitung,

3) in den Hamburger Nachrichten. Eintragungen, betreffend kleinere Genossenschaften, werden nur in den zu 1 und 2 bezeichneten Blättern veröffentliht werden.

Lauenburg a. Elbe, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

Lenzen a. Elbe. Befanntmachung. [52318] Die Veröffentlihung der Eintragungen in das Handels-, Genossenschasts-, Zeichen-, Muster- und Modellregister des unterzeihneten Gerichts erfolgt im Jahre 1895 dur den Deutschen Reichs- und Preufi- L schen Staats-Auzeiger, für das Handels8- und Genossenschaftsregister mit E der kleineren Genossenschaften außerdem no

dur die Berliner Börsenzeitung und

die zu Lenzen erscheinende Zeitung für die

__ West- und Ostprigniß.

Die Bekanntmachung der Eintragungen, betreffend die kleineren Genossenschaften, erfolgt außer dur den Dentschen Reichs- und Preußischen Staats- Anzeiger nur

durch die Zeitung für die West- und Oft-

prignit. Lenzen, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

Malgarten. Befanntmachung. [52675] Die Bekanntmachungen über Eintragungen in das Handelsregister und das Genossenschaftsregister wer- den für das Jahr 1895 erfolgen : 1) im Deutschen Reichs- uud Königlich

Preuftischen Staats-Anzeiger zu Berlin, 2) in der Osnabrücker Zeitung zu Osnabrück, 3) im Hannoverschen Courier zu Hannover, für kleinere Genossenschaften werdên die Bekannt- machungen in den unter 1 und 2 genannten Blät- tern erfolgen. Malgarten, den 4. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht.

Im Jahre 1895 werden die Be- 7 \ [52676] a. aus unserm Handelsregister durch

Betreff kleinerer Genoffens dienen nur der Reichs-Anzeiger und die Neuhaus- Oftener Zeitung.

1894,

Gebrauchsmuster, Konkurse, sowie die Tarif- und Fahrplan-

das Deutsche Reith. «205,

Das Central - Handels - Register für das Deutsche Reich erscheint in der für das Bierteljahr. cis Nein

el täglich. Dex

Einzelne Nummern kosten 29 4.

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52677 Marsberg. Im Jahre 1895 werden vie Be: kanntmahungen aus unserm Genossenschaftsregister dur den Deutschen Reichs-Anzeiger, das West- fälishe Volksblatt zu Paderborn und die Berliner Börsenzeitung, jedoch rücksihtlich der kleineren Ge- nossenshaften nur durch die beiden erstgenannten Blätter veröffentlicht werden. Marsberg, den 4. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

Massow. Bekauntmachung. [52674] Die Eintragungen in das hiesige Handels- und Ge- nofsenschaftsregister werden im Laufe des Jahres E n M 1) den Deutschen Reichs- uud Preußischen __ Staats-Anzeiger zu Berlin, ERA 2) den Oeffentlichen Anzeiger zum Amtsblatt der _ Königlichen Regierung zu Stettin, 3) die Stargarder Zeitung zu Stargard i. Pomm., 4) den Massower Anzeiger ; die Eintragungen, soweit sie kleinere Genossen- schaften betreffen, nur durch den Reichs- nund Staats-Anzeiger und den Massower Anzeiger ver- öffentliht werden. Massow, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. i / [52669] Meinersen. Die Eintragungen in das hiesige Handels- und Genossenschaftsregister werden im Fahre 1895 veröffentliht durch den Reichs- Anzeiger, Hannovershen Courier und das zu- ständige Kreisblatt, die Eintragungen, betreffend die jeßt bestehenden Molkereigenossenshaften und Kon- sumvereine sowie betreffend alle kleineren Genoffen- schaften nur im Reichs-Anzeiger und dem zu- ständigen Kreisblatt. Meinersen, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

Meldorf. Die Eintragungen in die werden im Jahre 1895 dur 1) den Deutschen Reichs-Anzeiger, 2) das Kreisblatt für Süderditämarichen und 3) die Ipehoer Nachrichten veröffentliht werden. Meldorf, den 1. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht. I.

Meldorf. Bekanutmachung. [52672] Die Eintragungen in das hiesige Genossenschafts- register werden im Jahre 1895 bekannt gemacht werden :

1) im Deutschen Reichs-Anzeiger,

2) in den Ißtehoer Nachrichten, bezw. in dem land- wirthschaftlichen Wochenblatt für Schleswig- Holítein,

_3) in den Hamburger Nachrichten, für fleinere Genofsenschaften nur in den Blättern zu 1 und 2. Meldorf, den 1. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht. I.

[52671] iesigen Handelsregister

A C S

Müncheberg. Befanntmachung. [52670]

Die Eintragungen in das Handels-, Genossen-

shafts-, Zeichen- und Musterregister werden im Ge-

shäftsjahre 1895 durch

den Dentschen Reichs-Anzeiger,

das Müncheberger Wochenblatt und #

den Oeffentlihen Anzeiger des Amtsblatts

; der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O.,

für fleinere Genossenschaften jedoch nur durch die

ersten beiden Blätter veröffentliht werden.

Müncheberg, den 5. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

Mümstermaiselda. Befanutmachung. [52673]

Während des Jahres 1895 werden die Eintra-

gungen in das hiesige Handels- und Genossenschafts-

register in folgenden Blättern bekannt gemacht werden

1) in dem Dentschen Reichs-Anzeiger,

2) in der Kölnischen Volkszeitung,

3) in der Koblenzer Zeitung.

Die Bekanntmachungen für kleinere Genossen-

[Ven erfolgen außer im Reichs-Anzeiger nur

n der Mayener Zeitung. :

Münstermaifeld, den 5. Dezember 1894. Königliches Amtsgericht.

Neuhaus a. O. Bekanntmachung. [52679} Die Bekanntmachungen der Eintragungen in hie- lgen Handels-, Zeichen-, Muster- und Genossen- schaftsregister für das Jahr 1895 erfolgen :

durh den Deutschen Reichs-Anzeiger,

den Hannoverschen Courier,

den Hamburger Correspondenten,

die Nordhannoversche Landes-Zeitung und

die Neuhaus-Oftener Zeitung. Für die Veröffentlihung der Eintragungen in ften im Jahre 1895

Neuhaus a. O., den 3. Dezember 1894.

1) den Deutschen Reichs-Anzeiger,

2) das Westfälishe Volksblatt zu Paderborn, 3) die Berliner Börsenzeitung b. aus unserm Zeichen- und Musterregister lediglich

Marsberg, den 4. Dezember 1894.

4) im Krappitzer Stadtblatt.

1895 die Eintragung in das

Königliches Amtszericht.

[52678]

Neumark, Westpr. Befanntmachung. im Jahre

Es wird hierdurch bekannt Q N A ñ n un ossen-

IKöniglihes Amtsgericht.

schaftsregister :