1894 / 296 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Dec 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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der Rechte des ses au espromen, und gegenüber der Aeußerung, daß der Reichetog ni N Asyl für Verboten werden dürfe, betont, daß die Verfassung nicht zum Asyl x Verbrechen der Regierungen werden dürfte. Die „Kreuzzeitung“ hat au einmal gef : Durch die Möglichkeit der olgung der einzelnen Abgeordneten wird die Kammer geschlossen. (Zuruf rechts8: Wann denn?) 1853; freilich handelte _es sich damals um die Interessen der Konservativen; da werden die Privi- [legien aufrecht erhalten, aber nit dann, wenn es sich um eine ver- hafte Partei handelt. Redner verweist auf die leußerung des Präsidenten des österreichischen Reichsraths Chlumecki, eines durch- aus Konservativen, und empfiehlt die Annahme des Kommissions- antrages. Der Antrag Adt würde, wenn er vielleicht darauf hinausfommen sollte, einen Abgeordneten von der Ausübung seines Mandates zeitweilig auszuschließen, ebenfalls zum Verfassungsbruh

führen; denn der Reichstag hat niht das Recht, ein Mitglied auszu-

{ließen von seiner Thätigkeit im Hause. Durch eine solhe Schranke würde sich auch niemand zurückhalten lassen, eine Aeußerung zu thun, die er feiner Ueberzeugung nah thun muß; er kann daran weder durch die Gerihte, noch durch die Disziplinargewalt gehindert werden. Jch hoffe, daß die übrigen Parteien, welchen ja auch son das Ausfprechen ihrer Ueberzeugung {wer gemaht worden ift, es \i dreimal überlecen werden, ebe sie die Freiheit der Bewegung fi einshränken lassen. Wir werden gegen den Antrag Adt stimmen. Es handelt sich nit bloß um die verfassungsmäßigen Rechte der Ab- geordneten, sondern des Volkes.

Bevollmächtigter zum Bundesrath, preußisher Minister des Innern von Köller:

Meine Herren, eine große Zahl derjenigen Ausführungen, die der Herr Abg. Singer soeben gemacht hat, sind nicht derart, daß ih darauf einzugehen nähere Veranlassung habe, indem sie Streitigkeiten innerhalb der Parteien dieses Hauses betrafen. Der Herr Abg. Singer hat aber gelegentlih seiner Rede verschiedene Behauptungen aufgestellt, denen ih zu widersprehen alle Veranlassung habe.

Der Herr Abg. Singer fing seine Ausführungen damit an, be- weisen zu wollen, daß die ganze Angelegenheit, um die es sich hier bandelt, Tediglih ein Versuch der Regierung sei, den Wind, der jeßt einmal in Deutschland wehe, auszunußen, wie er sich ausdrückte. Er bezeichnete dieses Vorhaben der Regierung, weles er seinerseits ihr aufoktroyierte, als -zine Einmishung in die Internen und nahm Ver- anlassung, über den fogenannten Entrüstungsrummel, welcher mit dieser Sache gemacht werden sollte, längere Ausführungen zu machen.

Meine Herren, nun hat der Herr Reichskanzler alle Veranlassung, gerade in dieser Frage allen Uebertreibungen und allen unrichtigen Ausführungen, die von irgend einer Seite gemacht werden, auf das entschiedenste entgegenzutreten und klarzustellen, um welhe Sachen es Nh bei dieser Angelegenheit handelt.

Die Bemerkungen des Herrn Abg. Singer über die „Berliner Korrespondenz“ waren meines Erachtens ebenso unrichtig, indem er sagte, daß au dieser Artikel, der dort erschienen sei, lediglich den Zweck gehabt habe, Entrüstungsrummel hervorzurufen, wie er sich ausdrüdte.

Meine - Herren, zunächst die leßte Frage des Artikels in der Korrespondenz“. Wie foll man es Ihnen recht machen? Früher wurde behauptet: ein Artikel der und der Zeitung ist offiziós. Es wird ja heute auch noch behauptet, daß jener Artikel der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ offiziós is, während die Regierung der Ab- faffung dieses Artikels vollständig fern steht. (Hört, hört !)

Wenn Sie nun, meine Herren, sich heute darüber beklagen, daß die Regierung in dem neuen Organ der „Korrespondenz“ das aus- spricht, was ihre Meinung ist, so ist es schwer, es Ihnen recht zu machen. Der Artikel, der dort geschrieben ist, giebt allerdings die Auffassung der Regierung über diese Frage wieder, und ih meine, Sie sollten dankbar sein, daß Sie wenigstens Klarheit darüber hatten, wie die Regierung über diese Sache gedacht hat.

Ih will auf die weiteren Ausführungen, die der Herr Abg. Singer machte, indem er versprach, er könnte alle möglichen Versamms- Tungen zusammenberufen und dem „Entrüstungsrummel“ entgegen- stellen, niht weiter eingehen. Wir haben gar kein Interesse daran, diese ganze Angelegenheit zu ich will mich des Ausdrucks „Ent- rüftungs8rummel“ nicht wieder bedienen, aber zu einer großen Sache aufzubauschen, wie Sie die größte Luft dazu haben.

Sehen Sie sich doch die nackten Thatsachen an, wie sie sih ab- gespielt haben, und wie die Sache jeßt liegt, und wollen Sie die Güte haben, nur einmal zuzuhören, aufmerksam, wie ich Ihnen in aller Ruhe die Situation auseinandersetze.

In jener Sißung vom 6. Dezember hat sih hier ein Ereigniß ¿ugetragen, von dem nach dem, was ich bis jeßt gehört habe, die Redner sämmtlicher Parteien erklärt baben, daß fie es auf das äußerste mißbilligten, und daß es auf fie alle einen außerordentli peinlichen Gindruck gemacht habe. (Sehr rihtig! rechts.) Der Herr Präsident dieses hohen Hauses erklärte unmittelbar nah dem Geschehnisse, daß ihm leider keine Mittel zu Gebote ftänden, derartige Vorkommnisse in gebührender Weise zu kennzeihnen. Dieser Aeußerung des Herrn Präsidenten dieses hohen Hauses gegenüber war man im Reichstag fill, es meldete fich Niemand zum Worte; man muß also annehmen, daß dieses hohe Haus dieselbe Auffaffung hat, daß die jeßige Geschäfts- ordnung feine Mittel bietet, derartige Vorkommnisse ih will nit sagen, zu verhindern, aber, falls fie vorkommen sollten, genügend und ausreichend zu reftifizieren. (Lebhafte Zustimmung rets.)

Wenn nun derartige Sachen in einem so hohen Hause wie dem Reichstag vorkommen und der Reichstag selbs erklärt, er sei nicht in der Lage, Schuß dagegen zu gewähren oder Remedur ein- treten zu lassen, so liegt es doch nahe, daß eine aufmerksame Regie- rung (große Bewegung links) sich ernstlich prüft: find denn keinerlei gesehlihe Bestimmungen vorhanden, auf Grund deren man der- artigen Uebelftänden die übrigens außerhalb dieses Hauses in viel höherem Maße empfunden werden, troß der Behauptung des Herm Abg. Singer (lebhafte Zustimmung rets) entgegen- treten Tann?

Da, meine Herren, werden Sie nicht in Abrede ftellen können, daß der Art. 31 der Neichsverfafsung doch in einer Absicht nieder- geschrieben ift, daß er irgendwie und irgendwann einmal zur Geltung kommen Tönnte. Dieser Art. 31 sagt mit dürren Worten: Wenn die Untersuchung gegen ein Mitglied tes hohen Hauses eingeleitet werden soll, so muß der Staatsanwalt die Genehmigung des hohen Hauses dazu einholen. Wenn also der Gesetzgeber niemals daran gedaht hätte, daß cin solcher Fall cintreten könnte oder follte nun, dann hätte man doch einen folien Artikel nicht machen sollen (fehr rihtig! rets; lebhafter Widerspruch links), sondern man hätte einfa in der Reichéverfafsung sagen sollen: es könne niemals gegen einen Reichstags-Abgeordneten eine Verfolgung cintreien. (Lebhafte Zustimmung rets.) Daraus aber, daß

in der Reichsverfassung der Fall. vorgesehen ift, schließe ih und ich glaube, jeder Andere, der es leidenshaftslos beurtheilt die Möglichkeit des Eintretens eines solchen Falles. (Sehr richtig ! rets.) Jch glaube, die verbündeten Regierungen konnten \ih gar nicht ‘dem Vorwurf aussetzen, dieses Mittel niht zu versuchen, Ihnen die Entschließung über die Frage vorzulegen, ob Sie j in der vom Staatêanwalt gewünshten Weise eine Korrektur für dies Verfahren eintreten lafsen wollen. Der Herr Reichskanzler hat Sie ja keinesfalls gebeten, die Genehmigung zu geben; er hat den Antrag vorgelegt, und Sie haben die Entschließung darüber, ob Sie wünschen, daß diesem von der großen Mehrheit gemißbilligten Vorkommnisse die nöthige Rüge auf dem Fuße folgen sol. (Sehr richtig! rechts.) Wenn Sie es ablehnen ja nun, dann nicht! (Große Heiterkeit links.) Aber es entsteht dann die Frage : wie und auf welche Weise wollen Sie dafür forgen, daß derartige Sachen nicht wieder vorkommen, oder, wenn sie vorkommen, daß dem- nächst Remedur eintritt? Und wenn Sie nun, meine Herren, ausge- führt haben, es handele sich um die Immunität der Reihstags- Abgeordneten, fo ift es dem Herrn Reichskanzler, den verbündeten Ne- gierungen und auch dem Staatsanwalt absolut nie und nimmer eingefallen, an dem Rechte der Immunität der Abgeordneten rütteln zu wollen. Es i} aber, meine Herren, eben streitig, wann die Immunität beginnt. (Unruhe links und in der Mitte.) Gewiß, meine Herren, ih frage den Herrn Abg. Singer: Halten Sie si befugt, hier jede strafbare Handlung in diefem Hause vorzunehmen ? (Zurufe und Unruhe.)

Meine Herren, ih glaube, die Auffassung wird doch wohl niemand von Ihnen theilen, daß jede strafbare Handlung, die hier begangen wird, von der Verfolgung durch den Staatsanwalt gesichert ist. Also, meine Herren, das, was s{chwierig ist, festzustellen und warum es sih handelt Jhren Beschluß herbeizuführen, das ist, die Grenze festzustellen, wo die Immunität der Abgeordneten eintritt und wo nicht. Es is auch keineswegs die Ansicht der Staatsanwaltschaft maßgebend darüber, ob ein Verbrehen vorliegt. Darüber entsheiden in Deutschland die Gerichte. (Zustimmung rets.) Es is. auch absolut unmöglih, hier ein endgültiges Urtheil darüber abzugeben, ob eine strafbare Handlung, wenn sie bier vorgekommen sein sollte, ge{üßt wird durch die Immunität. Auch darüber werden allein und lediglih in leßter Instanz die Gerichte entscheiden; und an Ihnen i} es und das ist Ihr verfassungs- mäßiges Hecht, was niemand Ihnen antasten wird, zu entscheiden, ob die strafrechtlihe Verfolgung jeßt s\ofort stattfinden foll oder niht. Darüber Ihre Entscheidung zu treffen, das unterliegt Ihrem Beschlusse, den Sie fassen wollen, jenahdem Sie es den Verhältnissen gemäß für angemessen halten oder niht. (Beifall rets.)

Abg. Gamp (Np.) verweist darauf, daß in den fünfziger Jahren das Abgeordnetenhaus einen Antrag wegen strafrechtliher Verfolgung einer Ministerbeleidigung angenommen habe ; das Gericht habe nah- her allerdings die Verfolgung abgelehnt. Nicht richtig ift es, daß unter Aeußerungen alle Willensmeinungen zu begreifen sind; fontît würde man auch das Schießen mit Revolveru für erlaubt halten müssen, denn es ist auch eine Willensmeinung, wenn man jemanden mit dem Revolver niedershießt. Der Reichstag hat über die Frage materiell niht zu entscheiden; das sollten namentlich diejenigen be- achten, welhe immer den Grundsaß vertheidigt haben, daß niemand seinem ordentlihen Richter entzogen werden folle. Nirgends ist in der Verfassung bestimmt, daß die Abgeordneten ihrem ordentlichen Richter entzogen werden dürfen. Es handelt sich niht um ein Disziplinarverfahren; alle Geseße unterscheiden zwischen Disziplinar- vergehen und Strafvergehen; nur über die ersteren kann die Geshäfts- ordnung des Reichstags Bestimmung treffen, niht aber über andere strafbare Handlungen. Wir haben nur darüber zu entscheiden, ob der Abg. Liebknecht hier so unentbehrlich ist, daß wir die Einleitung des Strafverfahrens nicht billigen können. Ich glaube nit, daß wichtige Abstimmungen bevorstehen; es würde auch wohl auf Antrag des Abg. Liebknecht darauf eventuell Rücksicht genommen werden. Die Rücksicht auf die Wähler ist nicht maßgebend; ich möhte nur auf die vielen Lücken verweisen, die fih auf den Bänken des Hauses zeigen, und daran erinnern, daß wir ja den Abg. Ablwardt noch Wochen lang zu entbehren haben. Ich bitte deshalb, den Antrag zu genehmigen. ; E -

Abg. Dr. von Bennigsen (nl.): Meine Sreunde haben heute früh einstimmig beschlossen, dem Antrage der Kommission zuzustimmen und eine Refolution zu beantragen, durch welche die Geschäftsordnungs- kommission aufgefordert wird, s{hleunigst die Frage zu erörtern, ob eine angemessene Verschärfung der Disziplinargewalt des Reichstags und des Präsidenten angebracht ist. Es ift nicht erforderli, mit Rücksicht auf eine Verjährung die Einleitung des Verfahrens gegen den Abg. Liebkneht wegen des Verbrechens der Majestätsbeleidigung zu genehmigen, weil für eine folie Anklage eine Verjährung in wenigen Monaten nicht eintritt, also auch nah Schluß der Session mit dem Verfahren begonnen werden könnte. Die Auslegung dieses Verfafsungsartikels, wie au anderer Verfassungsbestimmungen, unter- liegt in leßter Instanz dem Gericht. Der Artikel spriht von « Aeuße- rungen, die in Ausübung des Berufs als Abgeordneter gemacht sind“. Eine folhe Bestimmung kann enger und weiter ausgelegt werden, und das ift au hier von hervorragenden Politikern und Staatsrechtslehrern geschehen. Die überwiegende Ansicht, namentlich der Staatsrehtslehrer, gebt dahin, daß unter Aeußerungen. die in Ausübung des Berufs als Abgeordneter gemacht sind, niht nur mündliche Aeußerungen ver- standen find, sondern auch andere în einem Verhalten oder einer Unterlaffung liegende Aeußerungen, welche als eine Kundgebung der Gesinnung und politishen Meinung verstanden werden können. Das if überwiegend die Meinung in juristischen Kreisen. Jn diesem Fall handelt es ih darum, ob das Sißenbleiben des Herrn Liebknecht und anderer Mitglieder der sozialdemokratishen Partei, als sie durch den Präsidenten aufgefordert wurdea, ein Hoh auszubringen, als eine Kundgebung der Gesinnun | allerdings nah der Ansicht der Mehrheit des Hauses recht bedauerlihen und werth- vollen Bestimmungen der Verfafsung und der Würde des Reichstags widersprechenden Gesinnung (Zustimmung) aufgefaßt werden kann oder nicht. Es sind ja au andere Meinungen geltend gemaht worden, aber wenn wir mitwirken sollen bei der Verfolgung eines Ab-

eordneten, und wenn wir wesentlihe Zweifel daran haben, ob ein

ergehen überhaupt vorliegt, so werden wir uns doch nit gegen die Immunität entscheiden fönnen; denn wir fönnen uns niht dem auésezen, daß die Gerichte nahher die Immunität für anwendbar halten. Wir wollen aber durch die Re- solution gleichzeitig eine Erweiterung der Strafgewalt im Reichstag veranlassen; das ist schon nöthig mit Rücksicht auf unfern Präsidenten, der so lange an der Spige des Reichstags steht, von dem Vertrauen aller Parteien getragen, der sih genöthigt sah, dem Verhalien des Abg. Liebknecht eine schr starke Zurückweisung zu theil werden zu lassen, und dabei hinzufügte, er bedaure, daß er fein Mittel habe, um ein solches Verfahren zu Pigen. Nach diesem Vorgange und anderen bedauerlichen Dingen der legten Jahre ist eine solze Grflärung des äsidenten berechtigt. Unsere Bestimmungen über die Strafbefugnisse des etage bleiben schr weit zurück gegen die Bestimmungen der meisten an eren großen Länder, au derjenigen, welche durch die nen ihrer Inftitutionen berühmt und anerkannt sind. Dem Abg. Roeren erwidere ih, daß unsere Resolution nit erst durch den Antrag des Staattanwalts veranlaßt ift; schon vorher, glei nah dem Vorfall vom 6. Dezember, wurde im engeren Kreise von Vertrauensmännern aller Parteien und unter Mitwirkung des

Präsidenten, der Versu gemacht, ob nicht eine ftärkere Bestimmuy

ber die E im Hause entworfen werden könne. Gedanke is selbstverständlih noch nicht ausgereift und bedarf im einzelnen noch der Ueberlegung. Um so nothwendi er aber ist es, daß wir {hon jeßt, vorbehaltlih „der Beschluß fassung über Einzelheiten, es aussprechen, daß mit den geringen Befugnissen der Disziplin des Präsidenten bier nicht weiter gearbeitet werden kann. (Zustimmung.) Ende der 70er Jahre lag die Sa formell do anders wie beute. Damals wurde ein Staatsgeseß über die Erweiterung der Disziplinarmittel des Reichstags vorgeschlagen. Dieses Gefeß hätte der Reichstag nur mit Zustimmung des Bundes, raths ändern können, während er nach dem vorliegenden Antrage später eine Aenderung der von ihm beschlossenen Verfchärfungen seiner und des Präsidenten Disziplinargewalt ohne den Bundesrath vornehmen kann. pie Zeit beschränken {fich die Disziplinarbefugnisse des Präsidenten auf den Ordnungsruf und auf den Ruf zur Sade, wo dann im dritten Falle dem Nedner mit Zustimmung des Hauses das Wort entzogen werden kann. Jn Frankreich hat man si mit diesen geringen Disziplinarmitteln nicht begnügt. Es können dort Deputirte von 10 bis zu 30 Sitzungen ausgeshlofsen und interniert werden, falls fie sich troßdem unbefugt in den Saal drängen wollen. Außerdem können ihnen die Diäten bis zu zwei Monaten entzogen werden. In England können Parlamentzg- mitglieder in Haft genommen und in Haft behalten werden, bis die Sitzungen des Parlaments zu Ende sind. In Amerika, dem Lande der republikanishen Freiheit , besteht für das Reprä: sentantenhaus gar die verfassungsmäßige Befugniß des Aus\{lusses eines Mitgliedes aus der Korporation. Jch will damit nur be. weisen, daß selbs Länder mit parlamentarisher Verfassung und mit langen Erfahrungen geglaubt haben, niht mit solchen ge [inden Mitteln auszukommen, wie sie bei uns bestehen. (Ruf: Jene Mittel werden niht angewendet!) Allerdings, oder nur selten, sie haben aber abschreckend gewirkt. Jch will au gar nit untersuchen, ob sie bei uns durchführbar oder zweckmäßig find. Alle diese Länder haben den Parlamentsmitgliedern bedeutende Privi- legien, die Freiheit der parlamentarischen Bewegung gewährleistet ; aber sie haben mit jenen Mitteln gegen Ausfchreitungen offenbar nur dem Gedanken Ausdruck gegeben, daß die Immunität mit Sicherheit auf die Dauer nur aufreht erhalten werden kann, wenn

, etwaigen Ausschreitungen mit ganz ungewöhnlichen Mitteln ent-

egengetreten werden kann. Es is endlich an der Zeit, daß wir elber uns zu helfen suhen gegen Vorgänge, wie sie ih leider ab- espielt haben. Der Abg. Liebkneht hat dieselben als ganz harm- os hingestellt. Als aber der Abg. Liebkneht damals sih so in Wi- derspruch seßte mit der Würde und den Gefühlen des Hauses, da bat der Abg. Singer dieses Verfahren des Abg. Liebkneht dur feine Ausführungen noch vers{ärft. (Zustimmung.) Seine Rede war noch \{limmer als das Sißtenbleiben des Abg. Liebkneht. In einem 1ozial- demokratischen Blatte, allerdings nur im lokalen Theile, wurde dieses Auftreten der Sozialdemokraten in der ersten Sißung im neuen Reichs, tagsgebäude als ein Triumph für die Sozialdemokratie bezeichnet, Dieses ganze Verhalten der Sozialdemokraten gegenüber allen Auto- ritäten und gegenüber allen anderen Parteien, die als eine ges meinfame reaktionäre „Masse“ zusammengeworfen werden, follte do alle Parteien, einshließlich der süddeutshen Volkspartei, in dieser Frage zusammenführen. Die Herren von der sozialdemokratischen Partei nehmen für sih das Recht in Anspru, alles was hijtorish geworden und gewachsen ist, im Namen der Freiheit zu bekämvfen mit allen Mitteln, und sie verlangen daneben, daß die übrigen Parteien si das alles rubig bieten lassen, als ob da feine ernsthafte Gefahr eines Umsturzes vorhanden wäre. Nein, so kann die Sache do nicht sein. "Und so is es auch hier im Reichstag mit der gröblichen Verleßung aller der Gefühle, die wir haben, und aller der Institutionen, die wir für werth halten. Diese gröblihe Verleßung rechnen Sie auch zu den berechtigten Befugnissen im Namen der êFrei- heit, daß wir uns in diesem Falle dagegen nicht durch Disziplinarmittel im Reichstag hüten dürfen. So ungleihmäßig können die Sachen do nit auf die Dauer weiter behandelt werden. Nehmen wir einmal den Fall, daß die Sozialdemokraten in einem fleinen unterwühblten Lande ih des Regiments bemächtigen und es würden nun die nieder- geworfenen Parteien in Presse, Versammlungen und in den Volks- vertretungen gegen dieses neue Regiment auftreten und demonstrieren und ihren Protest gegen die sozialdemokratishe Republik in feierlicher Form zum Ausdruck bringen würden da nicht die Sozialdemo- kraten im Namen der Freiheit diesen Umsturzbestrebungen mit der rößten Schärfe den Garaus mahen? In weiten Kreisen des Volks hat man die Empfindung, daß es so nit weiter gehen kann, daß die staatlichen, kirchlihen und gesellshaftlihen Institutionen besser geschüßt werden müssen als bisher. Die bürgerlichen fe mit der Regierung müssen eine Shutzwehr aufrihten gegen solche revolutio- nären Bestrebungen, um der fozialdemokratishen Agitation wirksamer als bisher entgegenzutreten. Die Sozialdemokraten wollen das Recht für fih in Anspruch nehmen, abweichend von unseren Gefühlen, bei feierlihen Gelegenheiten zu demonstricren. Und der Abg. Licbknecht hat gemeint, das wäre eine Feigheit und Heuchelei gewesen, wenn ein Mitglied seiner Partei sih an dem Hoh auf den Kaiser betheiligt bätte. Nun, ih finde es ganz natürlich, daß Sie hier in den Reichstag kommen und sich nach außen agitatorish möglihst geltend machen. Sie brauchen ja auch niht Ihre Treue gegen Kaifer und Reich zu beeidigen. Wie ist es nun aber in den Einzel- staaten? Wie ist es da mit der Freiheit und Heuchelei, wenn da zielbewußte Genossen, nicht Mitläufer und Spießbürger, fondern die Führer, die großen Männer der Partei, den Eid auf die Verfassung leisten, wie in Sachsen und Bayern wie steht es da ? Mögen Sie nun draußen Ihren Ueberzeugungen, oder wie Sie es sonst bezeichnen wollen, einen Ausdruck geben, wie Sie es für gut finden: das dürfen wir uns nit gefallen lassen, daß Sie hier im Neichstagê- saal, wo etwa zweimal im Jahre ein Hoh auf den Kaiser aus° gebracht wird, die chrwürdigsten Institutionen des Reichs und die Gefühle des Anstands und der Würde des Hauses verlegen. Dagegen müfsen wir uns grundsäßlih in dieser Resolution aussprechen.

Abg. Nichter (fr. Volksy.): Es ‘liegt eine unglückliche Ver- knüpfung vor zwishen dem Antrage des Staatsanwalts und der Resolution. Diese äußere Beziehung hat man gerade in der Kom- mission vermeiden wollen, weil das immer ausgelegt werden konnte als eine gewisse Unterstüßung des Vorgehens des Staatsanwalts. Der Abg. Dr. von Bennigsen hat sich allgemein auf andere Länder bezogen. Das thut man in Deutschland immer nur, wenn man die Stellung des Parlaments beschränken will. Wenn nah Lüden in der Geschäftsordnung gesuht wird, dann hätte ich auch empfehlen können, einen größeren Schuß der Abgeordneten vor Beleidigungen vom Ministertishe einzuführen. Der Aba. Dr. von Bennigsen er- wähnte auch die Entziehung der Diäten. Unter dieser Strafe der Diätenlosigkeit leiden wir dauernd, die Schuldigen wie die Unschul- digen. Man kann einen Mißstand anerkennen, aber do nicht dazu bereit sein, Mittel dagegen anzuwenden. Denn es kommt ni bloß darauf an, daß irgend etwas geschieht, sondern a auch das Richtige geschieht. Eine herabwürdigende Handlung straft in der Oeffentlichkeit meist denjenigen mehr, der sie begeht, als denjenigen,

; ; ; T Lage, gegen den sie gerihtet ist. Wir sind nicht in de ? jolche Blankovollmacht zu. ertheilen, wie die Resolution sie ver langt. Meine Freunde warten Vorschläge der einzelnen Parteien ab, und je nach dem Inhalt derselben werden wir dazu Stellung nehmen. Sm übrigen s{ließen wir uns vollständig den klaren a sahlihen Ausführungen des Abg, Noëeicn an, Jh muß mein e fremden darüber aussprechen, bal der Reichskanzler unterstützt wor c ist nicht vom Staatssekretair des Reichs-Justizamts oder ister preußishen Justiz-Minister, sondern von dem preußischen Ministe des Innern, den die Sache blutwenig angeht. Es handelt ub uns nicht um Art. 31, sondern um Art. 30. Es soll keine S verfolgung gegen einen Abgeordneten wegen einer hier fi u efommenen eußerung eingeleitet werden. Gegen die „Ber fler orrespondenz* habe ich nichts einzuwenden; besser wäre es 3h dings, wenn solche Publikationen im «Reihs- Anzeiger erfolgten. freue mich, daß die offizióée Presse nicht mehr in

ummung erscheint. Jh hoffe, daß die „Norddeutshe All- gemeine ar - und die "Kblnisde Zeitung“ aufgehört haben, offiziós zn sein. Aber die Regierung muß nun auch den Fnhalt der „Berliner Korrespondenz" vertreten. Aber ge- chidt if es nicht, daß in einem Augenblick, wo der Reichstag zur (Fntsheidung einer Frage aufgerufen wird, die amtliche Zeitung die Drohung bringt : wenn der Reichstag den Antrag nicht annehme, werde die Regierung ihrerseits vorgehen. Hatte dieser Artikel die Autorität des Reichskanzlers und der verbündeten Regierungen hinter sich? Die Erklärung des Reichskanzlers bezog sich auf die Aeuße- rung des Präsidenten, und er hat dadur gewi ermaßen seine Ver- antwortung zu decken gesucht. Der Staais-Minister von Köller hat von der aufmerksamen Regierung gesprochen. Sonst sind wir solche Aufmerksamkeiten seitens der Regierung niht gewohnt, selbst nicht hei Geseßen, bie der Reichstag mit großer Mehrheit angenommen hat. Hier wartet man nicht ab, ob die Aeußerungen des Präsidenten so aufgefaßt werden können, als ob ‘dadur eine Aufforderung an die Staatsanwaltschaft gerihtet sei; er hat seinen Nechts\standpunkt sich zur Richtschnur gemacht und sich niht zu einer Ueberschreitung feiner Befugniß hinreißen lassen. Der Reichskanzler hätte seinerseits die Frage ebenso eingehend prüfen sollen. Die Verleßung monarchisher Gefühle i\stt doch noch nicht eine Verleßung des Rechts. Was i} dur dieses Vorgehen politish erreiht worden ? Außerhalb der fozialdemokratischen Partei war das Urtheil ein ein- müthiges; die öffentlihe Aufmerksamkeit wird jeßt abgelenkt auf den Eingriff der Staatsverwaltung in die Rechte des Hauses. Dadurch ist ein Frontwechsel hervorgerufen; die Sozialdemokratie ift aus ihrer Jsolierung befreit worden. Wenn man die Geschäfte der Sozial- demokrgtie hätte besorgen wollen, hätte man es nit besser thun fönnen. Und was geschieht weiter ? Der Staats-Minister von Köller, der geiftige Urheber dieses Vorgehens, hat s{chon an ekündigt, daß man nah Schluß der Session gegen den Abg. Liebknecht vorgehen würde. Wenn nun die Gerichte eine strafrechtliche Verfolgung ausschließen, dann hat die Regierung ih eine Niederlage zugezogen, wo sie sich einer folhen niht auszuseßen brauchte. Erkennen die Gerichte unsere Auffassung des Art. 30 nicht an, dann liegt ein Gegensaß der Auf- fassung über die persönlichen Rechte “des Reichstags vor. Das ist keine einfache juristishe, sondern eine hotpolitishe Frage, und die Geschichte zeigt, wozu solhe Meinungsverschiedenheiten führen können.

Bevollmächtigter zum Bundesrath, preußisher Justiz- Minister Schönstedt:

Meine Herren! Der Herr Abg. Richter hat vermißt eine Aeußerung von seiten des Staatssekretärs des Reichs-Justizamts oder von dem dem Bundesrath angehörenden preußischen Justiz-Minister. Daß seitens des Leßteren eine Erklärung nicht abgegeben ift, erklärt \sich nach meiner Meinung hinlänglich aus dem Gange der bisherigen Verhandlungen; es war eben ein Anlaß dazu nicht gegeben. Der Antrag, der an Sie gebracht ist, ist zunächst eine Frage Ihrer eigenen Geschäftsordnung, und wenn mir auch von dem Herrn Abg. Roeren das Zeugniß ausgestellt ist, daß ih ein parlamentarisher Neuling sei, fo glaube ih doch wenig- stens soviel zu wissen aus meinen früheren Erinnerungen, daß si in eine derartige Frage ohne einen besonderen Anlaß die Vertreter der verbündeten Regierungen nicht eingemisht haben. (Sehr gut! rechts.) So lag die Sache auh für mih. Jch habe aber auch noch einen anderen Grund, mich einer Aeußerung zu enthalten, und der liegt darin, daß ih nach meiner Stellung als preuß ifcer Justiz-Minister es für aus- geschlossen halte, eine bestimmte Meinung über die Nechtsfragen, die in diesem Falle in Frage stehen und die möglicherweise zur Ent- scheidung vor die preußischen Gerichte kommen, hier auszusprechen. (Sehr gut! rechts.) So lange ich eine leitende Stellung in der preußischen Justiz eingenommen habe, habe ih es mir, ih möchte beinahe sagen, ängstlich zum Grundsaß gemacht, über jeden Fall, der bei den Gerichten anhängig war oder anhängig werden konnte, jede Meinungsäußerung zu vermeiden, die möglicherweise als eine Beeinflussung oder als ein Versuch einer solchen Beeinflussung der Richter hätte aufgefaßt werden können. (Bravo!) Diesen Standpunkt habe ih niht hinter mich geworfen, seitdem ih an diese Stelle berufen bin. Von diesem Standpunkt aus kann ih auch jeßt niht viel zur Sache sagen; ih ent- halte mih jeder Erörterung der Frage, ob der Thatbestand der Majestätsbeleidigung in dem vorliegenden Fall anzu- nehmen is. Nur möhte ich dem Herrn Abg. Noeren bemerken, daß die Entscheidung des Reichsgerichts, auf die er sich be- rufen hat, nicht aus\{laggebend ist ; daß die Entscheidungen des Reichs- gerichts, die dem Ersten Staatsanwalt vorgelegen haben, anderen Jn- halts sind. Mir liegt vor und ich kann daraus, ohne den Stand- punkt zu verlassen, auf den ih mi eben gestellt habe, einen Say verlesen ein Urtheil des Reichëgerihts vom 4. Dezember 1893. In demselben heißt es:

Es genügt zum Thatbestande der Majestätsbeleidigung nicht das Sißzenbleiben allein, wenn ein Hoh auf Seine Majestät den Kaiser ausgebraht wird. Es müssen vielmehr weitere begleitende Umstände dargethan werden, aus denen die beabsichtigte, bezw. bewußte Geringshäßzung des Kaisers hervorgeht, und diese Umstände müssen fo beschaffen sein, daß ein durch Sitte, Pflicht oder Herkommen geb otenes Handeln als geflissentlich verabsäumt zu erachten ift.

(Hört! hört! rehts.) Das ift die Ausführung des Reichsgerichts, und die Herren mögen si selbst die Frage vorlegen, ob diese Auslegung auf den vorliegenden Thatbestand angewendet werden kann mit Aus- siht auf Erfolg oder nit.

Nun hat sich der Schwerpunkt der Diskussion heute nit eigentlih um den Thatbestand der Majestätsbeleidigung gedreht, die Kommission hat erklärt, diese nicht zum Gegenstand der Erörterung machen zu wollen. Der Herr Abg. Noeren hat ebenso erklärt, er wolle es nit thun, hat es aber dennoch gethan (Heiterkeit) ih bin genöthigt, auch auf diese Frage einzugehen —, der Schwerpunkt lag in der Auslegung des Art. 30 der Reichsverfassung. Nun stehe ih auf dem Standpunkt, daß Art, 30 der Reichsverfassung für Jhre Entscheidung überhaupt nicht unmittelbar in Frage kommt, sondern nur Art. 31. Niemand wird Ihnen das Recht bestreiten, Ihre Auslegung des Art. 30 als Motiv für Jhre Abstimmung zu betrachten, aber maßgebend kann Ihre Auslegung des Art. 30 nicht auc für Ibre Entschließung und Abstimmung sein; denn die maßgebende endgültige Auslegung dieses Paragraphen ist lediglich Sache der Gerichte. (Sehr richtig! reckchts.) Nun liegt auch thatsählich die Sache so bei dem Vorgang vom 6. Dezember. Nachdem dieser Vorgang, ih glaube das wohl sagen au können, die Entrüstung des ganzen Hauses erregt und der Herr Präsident erklärt hatte, daß die Geschäftsordnung ihm keine Mittel an die Hand gebe, Disziplin zu üben damit erwuchs für die Reichsverwaltung die Frage, ob es nicht ein anderes Mittel gäbe, der Sache beizukommen; denn wenn weder die Disziplin des Präsidenten des Hauses noch das Strafgesey anwendbar sind, so haben wir es mit einem Vakuum, etner Lücke zu thun, und ih glaube, daß es nicht

beabsichtigt gewesen if, in der Verfassung eine solche Lücke zu lassen. Niemand kann die Aeußerung des Herrn Präsidenten als eine Auf- forderung für den Staatsanwalt auffassen, einzuschreiten, aber für die Reichsverwaltung, die dazu berufen ist, die Würde und Achtung vor Seiner Majestät zu hüten und dafür einzutreten ; sie mußte sich die Frage vorlegen, meine Herren, ob der Versu mit Aussicht auf Erfolg gemacht werden könne, beim Reichstag die Ge- nehmigung zur Strafverfolgung zu beantragen. Den Versu haben wir gemacht wie der Erfolg sein wird, steht dahin ; die Verantwortung für den Antrag, wie er von uns gestellt worden ist, werden wir tragen. Aber, daß ein Eingriff in die Immunität der Abgeordneten des Reichs- tags in Frage komme, glaube ih mit voller Bestimmtheit verneinen zu müssen; es kann nit davon die Rede sein, so lange es sih bloß darum handelt, ob die beantragte Verfolgung stattfinden kann, ob sie stattfinden soll, ob sie sofort stattfinden soll, (Lebhaftes Bravo! rechts.)

Abg. Cegielsfki (Pole) erklärt namens der Polen, daß fie das Verhalten der Sozialdemokraten entschieden verurtheilen, aber dem Antrage des Staatsanwalts nicht folgen können.

Abg. Rickert (fr. Ver.) verweist darauf, e der Vorgang vom 6. Dezember nit ein Unikum war. Bei einem früheren Vorfall haben der Präsident und der Reichstag die Sache ignoriert. Es ift nicht immer rihtig und niht immer im Interesse der Sache, der man dient, folhe Vorgänge zu bemerken und zu besprechen. Der Ee Justiz-Minister hat auch, wie früher der Graf Lippe, von der Lücke in der Verfassung gesprohen, Jh möchte daran erinnern, daß das Deutsche Reih nicht der preußische Staat is. Der Justiz- Minister lehnte es ab, eine Meinung auszusprechen ; er hat sih aber nicht enthalten, ein Reichsgerichtserkenntniß vorzulesen, und zwar wie man sagt, nicht cinmal das neueste Erkenntniß in dieser Frage. Ich möchte wissen, ob der Justiz-Minister um seine Meinung gefragt worden? Hat er sein Votum in. dieser hoh- politischen Frage abgegeben? Dann sollte er aber doch nicht so thun, als wenn er ganz neutral in dieser Frage fei, als wenn er nur der gehorsame Diener des Staatsanwalts sei, den er doch selber erst angewiesen hat! Will der preußishe Minister des Innern, wenn der Reichstag den Antrag ablehnt, die Sache weiter verfolgen wir werden abwarten, ob das Ansehen der Regierung dadur gestärkt wird. Nach der jeßigen Drohung des Ministers des Innern können wir die Resolution nicht annehmen. Ich habe feine Lust, der Geschäftsordnungskommission eine Aufgabe zuzuweisen, wo man ih noch gar nicht flar ist, was eigentli geschehen soll. Wir werden warten, bis faßbare Anträge vor uns liegen.

Bevollmächtigter zum Bundesrath, preußischer Minister des Innern von Köller:

Meine Herren! Ich muß noch einmal auf die Sache zurück- kommen und noch einmal mit furzen Worten das sagen, was ich vor- hin auseinandergeseßt habe, damit nicht durch die Ausführungen des leßten Redners wiederum die Ansichten anders in der Oeffentlichkeit und in der Presse erscheinen, als sie sind. Die Herren Abgg. Richter und Rickert haben beide versuht, die Sache unter den verschiedensten Hinzuseßungen, die gar nichts mit der Sache zu thun haben, anders darzustellen, als fie thatsählich ist. Herr Nickert hat in seinen leßten Worten soeben gesprochßen von einer Drohung des Ministers des Innern und gesagt, derselbe sei der Förderer der ganzen Angelegen- heit. Jch weiß nit, was Sie von mir wollen, und warum Sie gerade auf mich Jhre besondere Gunst werfen. (Heiterkeit.) Es kann doch nur so zusammenhängen, wie Herr Richter ausgeführt hat, daß ih für den Artikel der „Korrespondenz“ die Verantwortung trage. Ja, ic trage sie, aber ih trage sie für ihn nur so, wie er geschrieben ist, nicht fo, wie Sie ihn zitiert und interpretiert haben. Ich selbst werde ihn vorlesen. Der Herr Abg. Richter hat ausgeführt, es stände in dem Artikel : wenn die \trafrehtliche Verfolgung abgelehnt würde, dann würde man darauf Bedacht nehmen, die geseßlidhen Befugnisse zum Schuß der Person Seiner Majestät zu erweitern. Das ist total unrichtig. Der Herr Abg. Richter wolle mir verzeihen, daß ih das so strikte aus\sprehe. Es steht in dem Artikel vielmehr: wenn dur die Gerichte in leßter Instanz festgestellt werden follte, daß derartige Handlungen, die doch von Ihnen allen als das bezeichnet werden, was sie find, ungesühnt bleiben müßten, dann würde man darauf Bedacht nehmen, Aenderungen zu {afen ; keineswegs, falls Sie den heute zur Verhandlung stehenden Antrag ablehnen; davon ist nirgends die Rede. So hat es aber der Herr Abg. Richter, wenn ih ihn richtig verstanden habe, auëgeführt.

Nun sollte ich doch meinen, es is des Wiederbolten von allen Stellen hier vom Bundesrathstisch aus Ihnen gesagt worden: thun Sie do, was Sie wollen, beschließen Sie, wie Sie wollen. Der Herr Reichskanzler hat, wie das ausgeführt ift, die Ueberzeugung, daß, wenn die Bestimmungen «Ihrer Geschäftsordnung nach der Ansicht des Herrn Prä- fidenten nit ausreichen, für folhe Vorkommnisse eine Sübne eintreten zu Tassen, daß dann jeder Schritt versuchßt werden muß, den die Gesetze zulassen. Nun kann doch niemand auf der weiten Welt behaupten, daß der Antrag, der an dieses hohe Haus gestellt worden ist, die un- verzügliche Strafverfolgung zu genehmigen, nit geseßlich wäre. Es ist Ihnen gesagt worden, Sie mögen ja beschließen, wie Sie wollen, der Reichskanzler ist davon überzeugt, daß dieser Schritt gethan wer- den mußte. Sind Sie überzeugt, einen anderen Schritt thun zu müssen, so thun Sie ihn doch! Wenn Herr Richter ausführt, daß mit allen möglihen Maßregeln gedroht würde, so trifft das nach dem Wortlaut des Artikels der „Korrespondenz“ absolut nit zu.

Herr Richter sagt, politisch sei mit der ganzen Sache gar nihts erreiht, höchstens ein Frontwechsel. Er wollte damit sagen, daß die Sozialdemokraten, die bisher vielleicht vereinzelt in ihren Auffassungen standen, jeßt Succurs von anderer Seite her bekämen, und daß die Handlungsweise derselben in ein milderes Licht gestellt würde. Ja, meine Hercen, der Umstand, daß dur folhe Verhandlungen si jemand verleiten lassen könnte, den Ansichten der Sozialdemokraten beizustimmen, kann auf die Regierung nit influieren. Die Regierung wird das thun, was sie für richtig hält.

Sodann hat der Herr Abg. Rickert in seinen Ausführungen zum Schluß gesagt : solhe hochpolitischen Fragen behandelt man nit in der Weise, das dient niht zur Autorität der Regierung. Meine Herren, ih möchte Sie bitten, sorgen Sie doch für Jhre eigene Autorität und lassen Sie die Regierung für ihre eigene Autorität selbst sorgen. (Bravo! rets.)

Bevollmächtigter zum Bundesrat reußisher Justi Minister Son s a as

Meine Herren! Es wird das nur an dem Mangel an parla-

die Frage des Herrn Abg. Rickert, ob der preußische Justiz-Minister im Staats-Ministerium sein Votum in dieser Frage abgegeben, oder ob der Staatsanwalt auf eigene Veranlaffung oder auf Antrieb des

Justiz-Ministers vorgegangen ist. Sgpeit meine Erfahrung reicht,

mentarisher Erfahrung liegen, daß ih einigermaßen erstaunt bin über ‘}Þ

werden derartige Fragen der internen Verwaltung weder geftellt noch beantwortet, und solange ich niht eines Bessern belehrt roerde, werde ih an dieser Auffassung festhalten. (Bravo! rets.)

Im übrigen glaube ich, von Herrn Abg. Rickert mißverstanden zu sein was daran gelegen haben mag, daß ich mich nicht hinlärglih deutli ausgedrückt habe. Er hat von einer dur mich aufgestellten Lükentheorie gesproben und einen großen Sprung rückwärts gethan und mich mit dem Minister Grafen zur Lippe verglichen: ein Ver- gleih, dem ich auch {on in einem nit sehr liebenswürdigen Preß- artikel begegnet bin. Nun, ich meine, von einer Lücke in diesem Sinne nit gesprochen zu haben; daß ich eine solche Lücke entdecken wollte, davon ist nicht die Rede. Meine Ausführungen gingen dabin: es dürfe keine Lücke da sein, es müßte ein an fih strafbares Vergehen im Reichstage entweder vom Geseß oder von der Geschäftsordnung getroffen werden. Etwas Anderes habe ih nit sagen wollen, und nah der Kenntniß, die ih davon habe, bedeutete das, was man früher die Lükentheorie genannt hat, etwas Anderes. Damit aber eine folhe Lükentheorie niht aufkommen könne, möchte ih, abweichend von Herrn von Bennigsen, mir noch eine Bemerkung gestatten, nämli die, daß, insoweit die Auslegung des Art. 30 der Reichsverfassung für Jkre Abstimmung maßgebend ist, diejenigen Herren, die zweifellos die An- wendung dieses Artikels auf den vorliegenden Fall bejahen, allerdings auch nach meiner Auffassung die Genehmigung der Strafverfolgung versagen müssen, daß aber diejenigen, die in der Beantwortung zweifelhaft find, am ritigsten thun, die Beantwortung der Frage den ordentlichen Gerichten zu überlaffen. (Bravo! rets.)

Abg. Liebermann von Sonnenberg (Nefp.) erklärt im Namen seiner politishen Freunde, daß sie für den Antrag der Ge- \{chäftsordnungs-Kommission timmen würden; er selb würde dagegen stimmen, weil es sih darum handelt, für den Affront eine Genug- thuung zu schaffen. Die Verhöhnung des Hauses und der Staatsgrund- lagen müsse verhindert werden. Bisher hat man solche Anträge immer abgelehnt, aber man wird die Praxis ändern müssen, man wird den Staatsanwalt vielleicht seitens des Hauses mit einem Vorgehen be- auftragen müssen. Der Abg. Bebel hat einmal gesagt : Man müsse die Köpfe revolutionieren, bis die rothe Fahne auf den Slöfsern und Kirchen weht. Man hat die Sozialdemokratie viel zu fehr verwöhnt. Ob eine Majestätsbeleidigung vorliegt, laffe ich dabinge-

1 stellt; daß eine Reichstagsbeleidigung vorliegt, ist selbstverständlich.

Die Beleidigung muß sofort auf frischer That verfolgt werden, damit man im Volke merkt, daß der alte Staat noch nit abgedanfkt hat. Eine Beleidigung ift es s{hon, wenn die Sozialdemokraten sih s{leunigst entfernen, wenn ein Hoh ausgebraht werden foll. Wenn der Abg. Liebknecht sich nachträglich entschuldigt hat, so stimmt das niht mit der Auslafsung des Abg. Singer. Man erwartet, daß der Staat sich auf si selbft besinnt, daß er eintritt für die Grund- lage des Staats und der Gesellshaft. Das steht weit über der Immunität der einzelnen Abgeordneten. Deshalb follten wir der Regierung entgegenkommen, und wenn der Reichstag die Genehmigung nit ertheilen follte, dann sollten die Regierungen allein vorgehen. Graf Caprivi wollte nicht ins Wespennest greifen. Man erwartet von der jeßigen Regierung, daß fie es thut, und ruft ihr zu: Doch wenn Du greift, so greife fest.

Abg. Dr. von Buchka (dkons.): Das Neichsgeriht bat in einem Fall auf Majestätsbeleidigung bin erkannt, der diesem Fall bier fu analog ift, sodaß fein Zweifel darüber fein fann, daß es ha ler um ein solhes Vergehen handelt, und meiner Ansicht na muß das Vergehen möglihs|t bald zur geseßlihen Ahndung kommen. Dem steht Art. 30 nit entgegen, da dieser auf diesen Fall keine Anwendung findet. Den Angriffen gegen die konservative Partei gegenüber weise ich darauf bin, daß wir niemals die Loyalität aus den Augen gelaffen baben, au nit unter dem vorigen Reichskanzler Caprivi. Jh weise zum Schluß noch darauf hin, daß in München ein Sozialdemokrat in der Stadt- verordneten - Versammlung bei einem Hoh auf den Prinz-Regenten fißen geblieben und deshalb Strafantrag gegen ihn gestellt ist. Dieser Fall wird noch eber zur Verhandlung kommen, wie der Vorfall mit dem Abg. Liebknecht. :

Nab em noch Abg. Roeren (Zentr.) seine früheren Auslafsungen über die Bedeutung des Wortes „Aeußerung* klar gestellt, und fh nah der Erklärung des Abg. Dr. von Bennigsen für die Resolution erklärt hat, erhält das Wort der

Abg. Bebel (Soz.): Etwas Unzutreffenderes und Oberfläch- licheres an Gründen, als von dem Bundesrathstish, ift mir faum jemals vorgeführt worden. Der preußische Justiz-Mminister wollte auf den Fall niht eingehen und brate doch zur Beurtheilung des Falles das Reichsgerichtserkenntniß vor. Weshalb wird der Straf- antrag gestellt? Weil die Geschäftsordnung des Reichstags keine Strafe für den Abg. Liebkneht enthält. Wäce eine folhe Strafe vorhanden, dann hâtte man den Antrag nicht geftellt. Eigentlich bätte man aber logischer Weise die Disziplinar- maßregeln verschärfen, niht ein solches Verfahren einleiten müssen. Es handelt sih um eine Willensäußerung im parlamentarischen Beruf. Der Redner felbst sei in den siebziger Jahren oft genug beim Hoch auf den Kaiser sißen geblieben, ohne daß der Staatsanwalt oder sont jemand , fich darum bekümmert und von der verleßten Würde des Reichstags gesprohen hätte. Wer hat die Würde des Reichstags mehr verlegt? Diejenigen, welche s{weigend l ges blieben find, oder diejenigen, welche Pfui! und Hinaus ! gerufen haben ? Man verlangt von uns offenes Eintreten für die Rechte des Volks, und wenn wir das thun, dann beschuldigt man uns der Majestätsbeleidigung. Drüben (nah rechts) sißen viele Männer, die in den leßten Jahren das Hoh auf den Kaiser niht mit Freuden aus- gebracht baben.

Präsident von Leveßow: Herr Abgeordneter, Sie erheben Beschuldigungen , die Sie nicht vertreten und beweisen können!

Abg. Bebel (fortfahrend): Eine Lücke besteht niht ; es ist gar kein Zweifel, wie weit die Immunität geht. Nah der neuen Um- sturzvorlage und nach der Rede des Abg. Dr. von Bennigsen kann es allerdings bald dahin kommen, daß wir vom Reichstag aus- ges{lossen werden. Man hat auf den Treueid in Bayern und Sachsen verwiesen. Wenn er hier eingeführt wird, s{wören wir ihn auch. Die Frage hätte der Abg. Dr. von Bennigsen am allerwenigsten aufwerfen sollen; wer dem König von Hannover den Treueid geschworen hat und nachher, wenn er entthront ist, dem König von Preußen den Treueid leistet, der sollte den anderen Par- teien nicht Heuchelei vorwerfen. Die Nationalliberalen sind vor 1866 beim Hoh auf den König von Preußen auch fißen ge- blieben. Es hafter Widerspru bei den Nationalliberalen.) Redner wendet sich gegen den nationalliberalen Antrag; alle in anderen Parlamenten vorhandenen Strafen würden niht anzuwenden [e auf die Fälle, welche hier an Ausschreitungen vorgekommen sind, elbst beim Fall Liebknecht ; räumen Sie uns die französischen, englishen und amerikanischen Freiheiten ein, dann wollen wir die [engfien Disziplinarmaßregeln mit in den Kauf nehmen. Aber die eingebrachte Resolution zeigt die deutshe Bedientennatur. (Präsident von Leveßow ruft den Redner wegen Beleidigung der deutshen Nation zur Daa Der Abg. Dr. von Bennigsen appelliert an den Posammenhalt a er Parteien. Wir sind do nicht die Ursache, daß sie fich nit vereinigen können. Sie selbst sind die Ursache, weil Sie zu Hause ganz verschiedene Klasseninteressen zu vertreten haben. Mit dieser Verschiedenartigkeit der Interessen werden Sie fih nicht ver- einen; und wenn Sie sih vereinen, dann ist es zu spät! :

Damit schließt die Diskussion.

önlich bemerkt der Abg. Dr. v. Bennig en, da er ganz öfentlih eit 1869 eine Verfassung verlangt, wie al sie n

von Treubruch gegen den König von Hannover könne nicht die Red sein; er habe au niemals die Annektion von Hannover an Pre