1913 / 263 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Nov 1913 18:00:01 GMT) scan diff

Unfälle bei Festlihkeiten der Betriebsarbeiter können als Betriebsunfälle nur anerkannt werden, wenn der Beirieb die aan veranstaltet, niht aber, wenn die Arbeiter es tun

in bäuerlichen Betrieben sind Unfälle, die sih beim Bereiten von Mahlzeiten durch und für Familienangehörige in der Häuslichkeit ereignen, von der landwirtschaftlihen Berufs- genossenschaft in der Regel nur insoweit zu entschädigen, als die hauswirtschaftliche Tätigkeit mitversichert ist zu vergleichen S8 924, 9%6 der Reichsversicherungsordnung [2647]:

Ueberfall auf eine Verkäuferin als Betriebsunfall [2648] ;

versicherungsrechtliche Beurteilung der vorübergehenden Hilfeleistung von städtischen Straßenbauarbeitern bei der von der Stadtgemeinde als Ersteherin im wangsverfahren hbe- triebenen Räumung eines Fabrikgrundstücks [2649].

Es schließen sih folgende Bescheide und Beschlüsse an:

die Zuständigkeit eines Oberversicherungsamts zur Ent- scheidung über die Berufung in einer Unfallversicherungssache wird auch dur den Aufenthalt des Berechtigten in einer Krankenanstalt begründet. Ein die Zuständigkeit regelnder Be- scheid des Reichsversicherungsamts kann nicht nachträglih dur Vereinbarung der beteiligten Oberversicherungsämter geändert werden [2650];

die den Versicherungsämtern nah 8 59 Abs. 2 der Reichs- versicherungsordnung von den Berufsgenossenschaften zu er- aaen Barauslagen des Einspruchsverfahrens gehören zu en Kosten der Entschädigungsfeststellung und fallen deshalb als Verwaltungskosten den Sektionen zur Last, sofern diese für die Entschädigungsfeststellung zuständig sind [2651]:

NRechtsstellung der Zweiganstalten und ihre Folge für die Eintragung von Forderungen dieser Stellen in das Preußische Staatsschuldbuh [2659]:

zur Berechnung der Beitragszuschläge nah den im Be- triebe vorgekommenen Unfällen [2653];

verficherungsrechtliche Zugehörigkeit der Pferde- und Fahr- zeughaltung von Forstbeamten [2654]:

bei Notständen können die Umlagebeiträge den davon betroffenen Mitgliedern auf angemessene Zeit gestundet werden [2655].

Der Abschnitt B (Kranken-, Jn validen- und Hinter- bliebenenversicherung) enthält ein Rundschreiben vom 29. Mai 1913 an die Vorstände der Landesversicherungs-

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anstalien und Sonderanstalten wegen Aufstellung der Ueber sichten über die Geschäfts- und Rechnungsergebnisse (8 1358 M 2 und 8 1372 Nr. 11 13 der Reichsversicherungs- ordnung)

Die Nevisionsentscheidungen 174 Grundsäße auf:

die Vorschrift des Artikel 69 Saß 3 des Einführungs- gesezes zur Neichs1 i B

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( bis 1754 stellen folgende

versicherungsordnung, wonach bei Bemessung der Hiuterbliebenenbezüge an Steigerungssäßen nur die Bei- trâge anzurechnen sind, die für die Zeit nah dem 1. Januar 1912 geleistet sind, bezieht sih lediglich auf die Berechnung der einzelnen Hinterbliebenenbezüge, ist dagegen auf den nah 8 1294 der Neichsversicherungsordnung zulässigen Höchstbetrag der ge samten Hinterbliebenenbezüge ohne Einfluß. Somit sind bei Berechnung der hierfür maßgebenden Jnvalidenrente des Ver- storbenen sämtliche Beiträge zu berücksihtigen [1747] :

Beiträge, die in der irrtümlichen Annahme der Ver- stherungspfliht von dem vermeintlichen Arbeitgeber entrichtet sind, können innerhalb der Grenzen des 8 1449 der Neichs3- versiherung8ordnung auf eine frühere versicherungs8pflichtige und niht genügend durch Marken belegie Beschäftigung an- gerechnet werden, wenn dies dem mutmaßlichen Willen des Arbeitgebers entspricht [1748] :

die Anfehtung gemäß 8 1445 Abs. 3 der Reichs- versiherung8ordnung muß gegenüber dem Versicherten erfolgen. Die Revistonsentscheidung 1600 (Amtlihe Nachrichten des R.-V.-A. 1912 S. 680) enthält keinen entgegenstehenden Grundsaß [1749] :

die Unterbringung eines Rentenempfängers in einem Krankenhaus is nur in besonderen Ausnahmefällen als „Ge- währung des vollständigen Unterhalts in einer Anstalt“ im Sinne der 88 1506 und 1536 der Neichsversicherungsordnung anzusehen [1750] ;

ist die Voraussezung des 8 1690 der Neichsversicherung8- ordnung gegeben, liegt also ein wesentlicher Mangel des Ver- fahrens vor, so steht es im freien Ermessen des Ober- versicherungsamtes, ob es von seinem Rechte zur Zurück- verweisung Gebrauch machen will; die Zweckmäßigkeit der

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Zurückverweisung hat das Nevisionsgericht nicht nachzuprüfen : es ist fein wesentliher Mangel des Verfahrens, wenn das vom Verficherungsamte gemäß 8 1623 der Reichsversicherungs- ordnung erstattete Gutachten zu einem nah Lage der Akten sahlih niht gerechtfertigten Ergebnis gelangt. Auch ist es nicht erforderlich, daß dieses Gutachten nah Art eines Urteils begründet wird [1751] :

in der Revisionsentscheidung 1752 wird die Unterlassung der Einholung eines ärztlihen Gutachtens über den Zustand des Rentenbewerbers durch das Versicherungsamt gemäß SS 1622 Abs. 2, 1665 der Reichsversiherungsordnung als wesentlicher Mangel des Verfahrens angesehen, der das Ober- versicherungsamt zur Zurükoerweisung der Sache an die Ver- ficherungsanstalt berechtigt :

die Revisionsentscheidung 1753 behandelt die Frage, ob für die Zulässigkeit der Revision (8 1696 Nr. 1 der Neichs- versicherungsordnung) die Zeit der Nevisionseinlegung oder die der Entscheidung maßgebend ist:

die Nevisionsentscheidung 1754 endli erklärt bei der Be- rehnung der Mindestverdienstgrenze obershlesischer Bergarbeiter mit Rücksicht auf das in den leßten Jahren festgestellte ständige Steigen der Löhne die Berücksichtigung weiter zurückliegender Zeiten nicht für zulässig. e

Die Entscheidung 1755 erklärt ein Versicherungsamt für zuständig zur Bearbeitung eines Jnvalidenrentenantrages, da der anderwärts wohnende Rentenbewerber auf Monate hinaus in einer am Size des Versicherungsamtes befindlichen Klinik untergebracht war;

die Entscheidung 1756 verneint die Versicherungspflicht eines im Wirtschaftsbetriebe des Vaters beschäftigten und auf Grund dieser Beschäftigung zur Einkommensteuer herangezogenen Haussohnes;

nah dem Bescheide 1757 dürfen Quittungskarten nur durch ‘die örtlich zuständigen Stellen ausgestellt und umgetauscht wérden;

nah dem Bescheide 1758 sezt die Abgabe einer Streit- sache zur Entscheidung an das Reichsversiherungsamt nach S 1459 der Reichsversicherungsordnung immer die rechtzeitige

Stellung eines förmlichen Antrags des Beschwerdeführers oder !

der Beteiligten auf Abgabe voraus: diese Sondervorschrift fließt die Anwendung der allgemeinen Vorschrift im 8 1799 a. a. O. aus, wonach das Oberversicherungsamt Beschluß- sachen, in denen es sih um eine noch nicht festgestellte Aus- legung geseßliher Vorschriften von grundsäßlicher Bedeutung handelt, ohne Antrag von Amts wegen an das Reichsversiche- rungsamt abzugeben hat.

Es folgen die Uebersichten über Zahlungen aus Jnva- liden-, Kranken-, Alters- und Zusaßrenten der 31 Versiche- rungsanstalten im Monat August 1913, über Versicherungs- leistungen der 31 Versicherungsanstalten an Hinterbliebene im Monat August 1913 und über den Erlös aus Beitragsmarken im Monat September 1913.

Der Nichtamtliche Teil bringt

den Abdruck einer Verfügung des Königlich Preußischen Ministers des Jnnern vom 22. Mai 1913, betreffend die ge- sundheitspolizeiliche Ueberwachung der von einer Landesversiche- rungsanstalt oder Berufsgenossenschaft errichteten oder unter- haltenen Genesungsheime, Heil- uud Pflegeanstalten :

den- Abdruck eines Erlasses des Königlih Preußischen Ministers für Handel und Gewerbe vom 8. September 1913, betreffend Stellenanzeiger für Arbeiterversicherung :

eine Anzeige der für das Winterhalbjahr 1913/14 an der Königlichen Friedrich Wilhelms-Universität zu Berlin ange- kündigten Vorlesungen über Versicherungs wissenschaft und Volkswirtschaftslehre;

eine Mitteilung über den im September 1913 in Gelsen- kirchen abgehaltenen Einführungskursus für Lehrer an gewerh- lichen Fortbildungs\chulen* eine Anzeige der im Verlage von Franz Vahlen in Berlin erschienenen Schrift des Regierungs- rats Dr. Schulz im Neichsversicherungsamt: „Die Wahl, ins- besondere die Verhältniswahl, in der sozialen Versicherung“.

Laut Meldung des, W. T. B.“ sind S. M.S. „Gneisenau“ am 4. November in au und S. M. S. Möwe am t eit

9. November in Daressalam eingetroffen.

Potsdam, 6. November. S eine Majestät der König der Belgier ist, wie „W. T. B.“ meldet, gestern nachmittag zum Besuch Jhrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin von Lüneburg mit Gefolge auf der Station Wildpark ein- getroffen. Seine Majestät der Kaiser empfing seinen hohen Gast auf der Station und geleitete ihn im Automobil nah dem Neuen Palais, wo Seine Majestät der König in den Roten r

Kammern Wohnung nahm. Äbends war im Apollosaal eine Tafel bei Jhren Majestäten im kleineren Kreise.

Bayern.

Seine Majestät der König L udwig hat gestern, wie „W. T. B.“ meldet, sämtlichen Bundesfürsten telegraphisch die Annahme der neuen Würde betanntgegeben, ebenso hat die bayerische Staatsregierung sämtlichen auswärtigen Regierungen die Thronbesteigung des Königs mitgeteilt. Noch im Laufe des Vormittags fuhren der preußische, sächsishe und österreichishe Gesandte beim Ministerium des Aeußern vor, um ihre Glückwünsche anläßlih der Thronbesteigung zu über- bringen.

Gestern nahmittag empfingen Jhre Majestäten der König und die Königin Ihre Königlichen Hoheiten den Kronprinzen und die Prinzen und Prinzessinen des Königlichen Hauses zur Gratulation. Danach wurden sämtlihe Staats- minister und die Hofchargaen, der Chef des Zivilkabinetts, die Generale und Flügeladjutanten sowie der Generalkapitän und die Offiziere der Leibgarde der Hatschiere zur Gratulation empfangen. Jn den Listen, die nachträglich in der Residenz und in dem Wittelsbacher Palais aufgelegt wurden, zeichneten sich die fremden Gesandten sowie zahlreihe Bürger aus allen Ständen ein.

Das Geseß- und Verordnungsblatt für das Königreich Bayern veröffentliht einen Königlichen Erlaß, in dem es heißt:

Wir tun kund und zu wissen, daß durH Unsere Erklärung von beute, wodurch Wir die Hegentshaft für beendigt erklärt und die Reglerung als König angetreten haben, der Titel und die Ehren- rechte Seiner Majestät des Königs Otto nicht berührt worden sind.

Gegeben in Unserer Haupt- und Residenz; stadt am 5. November 1913.

Ludwig. Gegengezeihnet vom gesamten Staat3ministerium.

Aus Anlaß der Thronbesteigung hat Seine Majestät der König Ludwig eine umfassende Amnestie sowohl für Zivil- wie für Militärpersonen erlassen. Aus demselben Anlaß hat Seine Majestät dem 10. Jnfanterieregiment und dem 1. Jägerbataillon den Namen „König“ verliehen und ferner bestimmt, daß die Offiziere und Mannschaften des 1. Jn- fanterieregiments auf den Epauletten beziehungsweise den Achsel- flappen den Namenszug des Königs tragen.

Der Magistrat und die Stadtvero rdnetenversamm- lung Münchens huldigten gestern abend in einer Fest- sißung Seiner Majestät dem König Ludwig. Die Festrede, die stehend angehört wurde, hielt der Oberbürgermeister Dr. von Borscht, der das Sehnen des Volkes nach Aenderung des bisherigen unhaltbaren Rechtszustandes hervorhob. Er gedahte Seiner Königlichen Hoheit des Prinz - Regenten Luitpold, der sih gegen eine Aenderung ablehnend verhalten habe. Die Stellung und das Ansehen Bayerns, des zweitgrößten Bundesstaats, werde dadurch gehoben, daß es nun wirklich das Reich eines die Regierung kraftvoll führenden Königs sei. Mit dem Gelöbnis der Treue und einem dreifachen Hoch {loß der Redner.

Defterreih-Ungarn.

Das österrei ische Abgeordnetenhaus seßte gestern die Spezialdebatte über die Branntweinsteuer fort. Da die in den leßten Tagen auf der Grundlage eines von dem Statt- halter Korytowski unterbreiteten galizischen Wahlreformentwurfs geführten polnisch-ruthenischen Verhandlungen vorläufig ergebnis- los verliefen, seßten die NRuthenen, wie „W. T. Y.“ berichtet, ihre Obstruktion im Abgeordnetenhause fort. Der ruthenische Minderheitsberichterstatter H olubowic hielt eine fünfstündige Obstruktionsrede, die die ganze Sißung ausfüllte,

Der Handels3minister unterbreitete dem Yase eine Negie- rungsvorlage über ein nachträglihes Ueberein ommen mit dem Oesterreichischen Lloyd, daß an Stelle der Eillinie Triest Caltaro eine dalmatiniscch - albanesishe Eillinie Triest —Graïosa— Corfu mit wöchentlich einer Hin- und Rückfahrt treten soll. Die Begründung der Vorlage verweist auf die Umwälzungen auf dem Balkan und erklärt es für not- wendig, eine innigere Verbindung zwischen Dalmatien und den albanesishen Häfen durch Vermehrung der Schiffsverbindungen herzustellen.

Vom Handels ministerium wurde gestern den Mitgliedern des Budgetaus\husses ein Bericht über die vorläufigen Ergebnisse der vom Handels3ministerium durchgeführten Untersuchung über die Auswanderung in Oesterreich vorgelegt.

In dem Berti#t der etnen großen Umfang besitzt, werden, obiger Quelle zufolge, bezüglich der Angliedecung der Austro-Amertcana an die deutschen Gesellschaften Angaben üter die finanzielle Beteiligung der deutshen Gesellschaften gemacht. Danach besitzen di-se Gesell- schaften heute Aktien der Au|tro-Americana im Nominalwerte von 7,9 Millionen Kronen und eine Option auf ein Nominale von 4 650 000 Kronen bei einem Gesamtkapital von 24 Millionen Kronen. Die deutschen Gesellschaften haben es daber in der Hand, durch Aus- übung der Option jederzeit die Mehrheit der Aktien an ih zu ziehen. Weiter beschäftigt sich der Bericht mit dem Vertrage des Pools mit der Austro-Americana und erwähnt auh die YVer- träge des Verbandes mitt den Schiffahrtslinien Norwegens und Schwedens. Mit Bezug hierauf heißt es: Keine Bermehrung der nationalen Schiffahrt, das ist die Hauptverpflihtung, die dem Pool auch mit dem Einsaß von der Hälfte bei der Anteilbemessung nit zu teuer erkauft erscheint.* Ein Kapitel hat dann die Canadajahrt zum Gegenstand. Es bespriht die früheren Anteile des Poo!s und der Canadian Pacific-Gesellshaft an dem Schiffahrtsdienstverkehr nah Canada, dann den Kampf um die Kanadafahrt und kommt zu dem Ansuchen der Canadian Pacific um Bewilligung von Zweignteder- lassungen in Oesterreich als Boraussegzung der neuen Triester Linie. Bet der Entscheidung darüber, heißt es, habe es si für di Regterung darum gehandelt, den Strom der Auswanderung nach Canada, für die von Agenten des Pools in aut dehntestem Umfange geworben wurde, vom Wege über die Nordsee fen abzulenken und Triest zuzit- wenden. Das Verhältnis konnte nur gebessert werden, wenn es gelang, a!s Preis für die selbständigen Agenturen der Canadian Pacific-Bahn în O-sterreih von thr Bürgschaften gegen eine ungeseßz- lihe Propaganda zu erlangen. Das ist dadurh geshehen, daß man die Bewilligung der Grrihtung von Agenturen an entsprechende Be- dingungen knüpfte. Fn zweiter Linie war die verkehr8volitihe Seite der Frage zu erwägen. Lehnte man das Angebot ab, fo blieb die Canadian Pacific-Bahn aller Wahrsheinltchke;1 nach betm Pool. War aber der Pool wieder zujammenge|chmitedet, so {wand naturgemäß die Wahrscheinlichkeit, cine nennenswerte Berbesserung der Triester Quote zu erreichen.

- Im ungarischen Ab geordnetenhause veranstaltete die Opposition auch gestern im Zusammenhang mit der Spiel- bantangelegenheit gegen Schluß der Sißung Lärmszenen. Wie „W. T. B.“ berichtet, meldete der Abg. Lehel Heder- var y gegen den Abgeordneten der Negierungspartei Samuel Mandy die Fncompatibilitätsanzeige an, weil dieser wegen Konzessionierung der Spielbank interventert habe. Hierauf beantragte der Oppositionelle H u ßar, heute nicht, wie der Präsident beantragt hatte, die Schwurgerichtsreform weiter zu verhandeln, fondern die Spielbankangelegenheit auf die Tagesordnung zu seßen. Als Hußar feine Rede über Gebühr ausdehnte und ihm der Präsident das Wort entzog, verließ die gesamte Opposition das Haus. Fünf oppo- sitionelle Abgeordnete wurden wegen Widerseßzlichkeit gegenüber dem Präsidenten und Störung der Nuhe an den Mißbilligungs- ausschuß verwiesen. Der Abg. Mandy erklärte, er werde in der Angelegenheit der Spielbank nicht intervenieren. Die vom Präsidenten beantragte Tages rdnuung wurde hierauf an genommen und die Sigzung geschlossen.

Frankrei. Der russishe Ministerpräsident Kokowtzow ist gestern nachmittag von Rom in Paris eingetroffen.

Nach einer vom „W. T. B.“ verbreiteten offiziösen Mitteilung haben die Negierungen Rußlands und Frankreichs auf Ersuchen Griechenlands in Konstantinopel nachdrückliche Schritte unternommen, um die Türkei zu ver- anlafsen, sih gegenüber Griechenland versöhnlicher zu zeigen, damit die vom Abbruch bedrohten Verhandlungen in normaler Weise fortgesezt werden können. Die französishe Negierung werde sih jeder finanziellen Unterstüßung der Türkei wider-

seßen, so lange diese niht durch eine ehrliche und friedfertige Politik bewiesen habe, daß sie den Frieden auf dem Balkan nicht stören wolle.

Der Marineminister Baudin hat in einem Rund- schreiben an die Seepräfekten und die Geschwaderchefs nach einer Meldung des „W. T. B.“ erflärt, daß infolge des zu- nehmenden Mangels an Marineoffizieren die Zahl der Offiziere in den einzelnen Dienstzweigen auf das unumgänglich notwendige Maß herabgeseßt werden müße. Demgemäß soll die Zahl der Schiffsleutnants (Kapitänleutnants) auf Dread- noughts auf ses, auf Panzerschiffen vom Typ des „Danton“ und auf Kreuzern vom Typ des „Edgar Quinet“ auf fünf, auf Kreuzern vom Typ des „Condé“ auf vier verringert werden, auf anderen Schiffen werden die Schiffsleutnants (Kapitänleutnants) durch Schiffsfähnriche (Oberleutnants zur See), diese wiederum durch Unteroffiziere ersezt werden.

Rußland, j Die „St. Petersburger Telegraphenagentur““ ist ermächtigt, die vom „W. T. B.“ verbreitete Meldung, daß Rußland be- {lossen habe, auf das Kondominium auf dem Berge Athos zu verzichten und der Einverleibung durch Griechen-

land zuzustimmen, als völlig unbegründet zu erklären.

Türkei. Der rumänische Minister des Jnnern Take Jones cu ist gestern mittag in Konstantinopel eingetroffen. Wie „W. T. B.“ meldet, empfing er an Bord des Schiffes den Besuch des türkishen Ministers des Jnnern Talaat Dey, mit dem er eine einstündige Unterredung hatte. Der Minister seßte dann

seine Neise nah Athen fort, ohne das Schiff zu verlassen.

Griechenlauv.

Die Antwortnote der griechischen Regierung auf die Note Jtaliens und Oesterreih-Ungarns erhebt, der „Agenzia Stefani“ zufolge, in Erwiderung auf den Vorwurf, Griechen- land shüchtere die Bevölkerung der beseßten Gebiete ein und intrigiere gegen die Arbeit der Internationalen Grenz: kommission für Südalbanien, die Anklage artetishen und in- torrekten Vorgehens gegen einige Mitglieder dieser Kom-

isi und ihre Begleitung. Zum Schlusse lehnt die Mde Ri jede Verantwortlichkeit ab für den Fall, daß die Arbeiten der Kommission nicht bis zum 30. November

igt sein sollten. beendigt sein \ Serbien.

In der Skupschtina legte gestern der Minister des e , 4 , L Jnnern Protitsh, wie „W. T. B.“ berichtet, dar, daß ge- wisse auf die Gleichstellung der neuen serbischen Bürger bezüg- liche Bestimmungen der serbischen Verfassung bereits in der allernächsten Zeit in den neuen Gebieten in Kraft treten werden; andererseits werde das vorläufige Verwaltungsregime in diesen Gebieten unter die unmittelbare Kontrolle der Skupschtina gestellt werden. ]

Bulgarien.

Da die serbishen Militärbehörden an der Grenzzone von Egri-Palanka am 2. November Ansprüche auf den bulgarischen Posten Taschtepe erhoben und militärische Vorbereitungen zu seiner Besezung trafen, hat die bulgarische Regierung, wie „W. T. B.“ meldet, in dem Wunsche, jedem Zwischenfall vorzubeugen, der shwere Folgen nach ich ziehen könnte, die russishe Gesandtschaft in Belgrad ersucht, die notwendigen Schritte zu unternehmen.

Amerika.

Nach einer Meldung der „A}sociated Preß“ aus Mexiko City fand vorgestern abend im Palast eine Unterredung statt über die von dem Präsidenten Wilson gestellte Forderung des NRücktritts Huertas. Huerta beharrte jedoh in zurück- haltender Verschlossenheit. Das Memorandum des Präsidenten Wilson besagt :

Wenn Huerta niht unverzüglih zurücktritt und danch ih der Leitung der G-\c{häfte und der Bildung einer neuen egierung

i

enthält, wird Wilson ein Ultimatum stellen. - Die Ablehnung dieses Ultimatums würde Wilson veranlafsea, an den Kongreß das Ersuchen zu richten, ihn zur Ergreifung \trengerer Maßnahmen zu ermättigen. Der Präsident Huerta hat einen Erlaß veröffentlicht, durh den Silberstücke von 50 Cents als geseßliches Zahlungs- mittel erfllärt werden und verfügt wird, daß die Noten der mexikanischen Nationalbank nicht vor Ablauf eines Jahres ein- gelöst werden. Die portugiesische Gesandtschaft in Rio de Janeiro wird, wie „W, T. B.“ meldet, am 15; November, dem Tage des brasilianischen Nationalfestes, zur B ot\schaft erhoben.

fien. as russish-chinesische Abkommen über die

Da COvX L 4 C4 ; n (l t S S S (L G 2 s e Mongolei ist, einer Meldung des 1. D Q M

Thor IUBeC vi, L

folge, gestern unterzeihnet worden. Jn diesem Abkommen wird die Autonomie der äußeren Mongolei unter der Suzeränität Chinas anerkannt. China verzichtet auf das Recht, Truppen nach der äußeren Mongolei zu entsenden, eine cinesische Ver- waltung dort zu unterhalten, Kolonien zu gründen und s\ih in

tommerzielle oder industrielle Fragen einzumischen. Die chinesische Regierung hat ein Manifest erlassen,

durch das die Kuomintang partei, die Opposition des Südens, aufgelöst wird und die Sitze ihrer Mitglieder im Parlament für erledigt erklärt werden. Wie das „NReutersche ureau“’ meldet, begründet das Manifest diese Maßnahme sehr usführlih damit, daß der Aufruhr und die fortgesezte Oppo- sition gegenüber der Regierung jeden Fortschritt aufhalte. Das

Manifest hat zwar Aufregung verursacht, doh hat die Ne-

gierung entsprechende militärische Maßnahmen getroffen, ehe ie das Manifest erließ, sodaß sie keine Unruhen befürchtet.

Statistik und Volkswirtschaft,

Zur Arbeiterbewegung.

Zu den Ausstandsunruhen in Well ington (Neu- seeland) wird dem „W. T. B.“ gemeldet, daß die ‘Uus\schreitungen und das Bombardement mit Steinen anhalten: außer der regulären Pol'zet find 800 Berittene eingestellt worden, um die Ordnung auf- recht zu erhalten. Dreißig Personen, unter ibnen 15 Polizeibeamte ivurden verwundet. Eine große Anzahl von Verhaftungen ist vor- ge¡ommen worden (vgl. Nr. 261 d. Bl).

(Weitere „Statistishe Nachrichten“ s. i. d. Ersten Beilage.)

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Kunft und Wissenschaft.

_ Die Papyrussammlung der Berliner Museen hat aus Allerhöchst bewilligten Mitteln lüngst acht griechische Papyrus- rollen erworben, die so gut erhalten sind wie wenige thresgleichen. Die Nollen sind Akten eines Schulzen des mittelägyptischen, einst vlihenden Dorfes Theadelphia, und etn glüdliher Zufall hat se in irgead etner geshüßten Kammer erhalten, als der Wüstensand die Landschaft Favum übershüttete und die Dewohner auch jenes Dorfes genötigt waren, ihrer bisherigen Heimat den Nücken zu kehren. Nur so kann man si die fast unv-rsehrte Erhaltung der auf zartem Material niedergeschriebenen, umfangreihen Urkunden dur nahezu zwei Zahrtausende erklären. Wir können nämlich auf den Rollen nit nur die Schrift in unverminderter Deutlichkeit lesen das ist auch auf vielen anderen Papyri der Fall —, wir vermögen diese Rollen au ne genau fo zu handhaben, wie der antike eler es tat. Die rzahl der 30 cm hohen und 6 m langen Nollen, die der Mitte

tes 2. Jahrhunderts n. Chr. angehören, enthält, wie der Professor Dr. Schubart im Novemberheft der „Amtlichen Berichte aus den Köntglichen Kunstsammlungen“ mitteilt, Aufzeichnungen über die WVirtschaftsverhältnisse jenes Dorfes Theadelphia, die durh dite Zusammengehörigkeit und Vollständigkeit der Angaben eine besondere Bedeutung unter ähnlichen uns überkommenen Urkunden tanspruchen dürfen. Unter den Aufzeichnungen auf unseren Papyrus-

rollen befindet fich eine Liste aller zur Kopfsteuer verpflihteten Dorf- Æwohner, die, da sie lütenlos ist, uns die Einwohner- zahl überhaupt als etwa 2000 Personen übermittelt. Die Kopf- leer traf nur die niedere, niht privilegierte Bevölkerung; wie sie sich zur Oberschihßt der Nömer und Alexandriner verhielt, ¿t eine andere Nolle durch Rechnung finden. Ste verzeichnet 10 „Oortsangehörige" Bestßer von Garten- und Rebenland neben nur 0 Römern und Alexandrinern; aber fast die Hälfte aller Dorfäter

befand si in den Händen dieser Minderheit ein Ergebnis, das für c, wirtshaftlihe Lage lehrreich ist. Neben den Gütern dieser

rvilegierten nahmen die Kaiserlihen Güter eine große Fläche ein,

ene Domänen, die von den römischen Kaisern einst Prinzen oder Günstlingen geschenkt, aber bald als Kaisergut wieder elngezogen garen und nur die alten Namen noch weiter trugen, wie Gut des Gz nanikus, des Mäcenas oder Seneka. Dieselbe Rolle, die alle E dieser Art im Umkreis von Theadelphta aufzählt, enthält auch Eine Uebersicht über die in dem Bezirk zu zahlenden Steuern. Die ist «aUfgeführten Steuerarten waren {on bekannt, um so wertvoller ira lückenlose Geschlossenheit und die Aufrechnung der Gesamt- le u Die Bi fißer von Wein- und Gartenland führen die größte E O a Musterbeisptel amiliher Aktenführung, vor; jedem Namen beine + Oróße des Grundstücks und die darauf ruhenden Abgaben ge¡jügt. Am Schluß macht uns eine besondere Uebersicht mit einer

von den Weinbesißern erhobenen Steuer bekannt, die den Namen „Dionysosfpende“ führte, und den Gott der Reben als Schutzpatron einer Abgabe an den Staat hinstellt. Besonders interessant ist au eine andere Rolle, die aus zahlreihen Quittungen an Bes hörden besteht. Die Originalquittungen in ungleihem Format sind in diesem Aktenstück, dem größten feiner Art, gesammelt worden. Eine demselben Dorfarhiv entstammende Rolle beschäftigt fich mit anderen Dingen als den wirtschaftlihen jener Dorfgemeinde, sie er- öffnet uns einen Einblick in die Festlegung des römischen Rechts, und überragt fo durch ihren Inhalt die übrigen. Was im VI. Jahrhundert unter Kaiser Fustinian in Gestalt des Corpus juris vollendet würde, beruhte auf einer langen, an praktischer Erfahrung und gelehrter Juristenarbeit reichen Entwicklung, die noch längst nicht vollständig aufgeklärt ift. Zu den wichtigsten Zeugen dieser Geschichte des römischen Rechts wird künftig die neue Papyrusrolle gehören, die, rund 400 Jahre vor Justinian und dem Corpus juris geschrieben, in eine Zeit fällt, die unter des Kaifers Hadrian Anregung besonders lebhafte Arbeit auf dem Gebiet des Nechts sah. Aus zahlreichen früher gefundenen Papyrusblättern haben wir viele rechtlihe Einzel- fälle kennen gelernt, aus deren Vielzahl sich Schlüsse auf einzelne NRechtssäße oder NRechtsgedanken ztehen ließen. Hier haben wir da- gegen zum ersten Male die NRechtssäße felbst: in mehr als 100 wohl- erhaltenen Paragraphen eine Folge von Bestimmungen, die zu einem nicht geringen Teile durch die griechis{e Sprache hindurch das lateinische Original erkennen lassen. Die Para- graphen bilden aber nicht einen Teil oder einen Auszug des Geseßbuhs, sie {lehen vielmehr in einer Art Dienstanweisung für den böten rômishen Beamten der Provinz Aegypten, den Idtologes, und zu unserem Glü beschäftigt si der erhaltene Text gerade mit denjenigen Seiten sciner Umtstätigkeit, die uns bisher am wenigsten bekannt waren. Alle diese Necht8ordnungen gehen, wie ein kurzes Ginführungsschreiben besagt, auf eine grundlegende Ver- ordnung des Kaisers Augustus zurü, der Aegypten dem römischen eiche einverleibte; später seten dann Verfügungen der folgenden Kaiser, Senatsbeshlüsse, Anordnungen der Statthalter und

Idiologen hinzugekommen. In dem in der Nolle mitgeteilten Texte erscheinen dann auch Erlasse der Kaiser Bespasian, Trajan und Hadrian fowie des regierenden Kaisers Antoninus Pius; daneben Verfügungen von Präfêkten und Idiologen. Materiell werden in den Paragraphen unserer Papyrusrolle zwei Nechtégebiete, das Erbrecht und das rechtliche Verhältnis der Nationalitäten zueinander, behandelt. Was sie über das Erbrecht und im Zusammenhang damit über das Eherecht enthalten, ist zu einem beträchtlichen Teil ganz neu und um fo wertvoller, als es rein röômishes Necht enthält. éit eiserner Konsequenz wird vor allem in zahlreihen Fällen das E t des Staates ausgesprochen, wie denn glei einer der ersten Säße lautet: „Das Vermögen derer, die ohne Testament sterben und sonst keinen geseßlihen Erben haben, wird dem Fiskus zugesprochen.“ Und in demselben Geiste greift überall der Fiskus mit Ei tziehung des Vermögens oder eines Teiles ein, mag es . ih um einen alten Junggesellen oder reiche alte Jungfern handelu, die eine Erbschaft machen, oder mag eine Stiftung für Totenopfer zwecklos roerden, weil sich niemand mehr um sie kümmert. In Aegypten, wo teils ges{losen in Stadtgemeinden, teils über Land verstreut, Griechen neben der einheimishen Bevölkerung saßen, wo dann die Nömer den Griechen die Herrschaft aus der Hand genommen hatten, erforderte die Negelung der Verhältnisse der Nationalitäten zueinander in hohem Grade die Aufmerksamkeit der Regierung. Die römischen Kaiser griffen hier im Gegensaß zu den leßten Ptolemäerkaisern fest zu und richteten zwischen den Nômern als Herren und der Gesamtheit der Untecworfenen unüber- steigóare Schranken auf. Auch der Grieche bleibt vom civis Romanus dur) eine weite Kluft getrennt, während er wieder hoh über dem Sohn des Landes, dem Aegypter, steht. Diese Politik wird dur die neue Papyrusrolle erst ins rehte Licht gerüdckt. Nicht einmal die Fret- gelassenen der Alexandriner durften ägyptishe Mädchen heiraten ; sollte aber gar ein Aegypter sich herausnehmen, seinen verstorbenen

Bater als Nömer zu bezeichnen, fo verfiel er \{chwerer Konfiskations-

strafe. Wer seinen Stand oder seine Nationalität nicht richtig an- gab, wurde mit Einziehung eines Viertels feines Vermögens bestraft. - Da der Idiologos auch die AufsiGt über Priester und Tempel Aegyptens führte, so beschäftigt fich eine geschlossene Gruppe von Paragraphen au mit tiesem G biet; sie enthalten neben hon Be- lanntem auch manches Neue. Die alten Gebote, daß der Priester keine wollene Kleidung tragen, daß er den Kopf rasiert halten solle, stehen neben neuen Vorschriften über Erblichkeit und Verkauf von Priesterstellen. Lehrreih ist au die klare Scheidung der griechischen von den ägyptishen Tempeln. Außerdem enthält der Papyrus eine Anzahl von Einzelbestimmungen über den Priesterstand. Vielleicht waren es gerade solhe Dinge, die in Fayum, fern vom Sitze des Idiologos und dem Ursprung aller jener Vorschriften, dem Dorf- [chulzen so wihtig waren, daß er fi von ihnen Abschriften verschaffte und aufbewahrte; denn etne Abschrift auf der Nückseite einer Steuer- liste hat uns diese Fülle neuer Exkenntuis übermittelt. Als Ganzes bedeuten die aht neuen griechischen Papyruêrollen einen höchst wichtigen Fund, dem ih frühere an Bedeutung kaum gleistellen lassen. Die wissenschaftliße Bearbeitung der Rollen ist in Angriff genommen.

Die Gesellschaft für Erdkunde in Berlin hält eine all- gemeine Sißung am 8. d. M., Abends 62 Uhr, im großen Saal des Architektenhauses, Wilhelmstraße 92. Es soll die Wahl des Borstands für das Jahr 1914 vorgenommen werden. * Dann (7 Uhr) wird der Dr. Barclay Naunkiaer aus Kopenhagen (als Gast) über seine Retse in Zentral- und Ostarabien, durch das Land der Wahabikten (mit Lichtbildern) \prehen. Einen zweiten Vortrag wird der Professor Dr. L. Diels aus Marburg über Ludwig Leichhardts 100. Geburtstag halten.

Die Kant-Gesell schaft {reibt ihre siebente Preisaufgabe aus über das Thema: „Der Einfluß Kants und der von ihm aus- gehenden deutschen idealtstishen Philosophie auf die Männer der NReform- und Erhebungszeit*. Es {ind drei Preise ausgeseßt: 1500, 1000 und 500 4. Die näheren Bestimmungen erfährt man bein stellvertretenden Geschäftsführer der Kant-Gesellshaft, Dr. Arthur Liebert, Berlin W. 15, Fasanenstraße 48.

Der englishe Missionar Edgar Greenshield, der von einer zwei- jährigen Missionstätigkeit unter den Eskimos auf der Blacklead- Insel zurückgekehrt ist, hat, wie „W. T. B.“ aus London meldet, die erste Kunde von dem Tode des deutschen Forshu ng8- reisenden Hanß fch gebracht, der vor vier Jahren mit Greenshield auf cinem holländishenWalfishfänger ausgefahren war. Hanßsch ist im vorigen Jahre auf einer ausgedehnten Forschungsreise ge|torben, die er von der Missionsstation auf der Blacklead-Jnsel aus unternommen hatte. Seine Kräfte waren anscheinend den Anstrengungen und den kli- matischen Verhältnissen ntt gewachsen. Er war von etnigen Eskimos begleitet, die ihm ein christliches Begräbnis bereiteten und seine Hinter- lassenshaft Greenshield ausgehändigt haben.

Wohlfahrtëpflege.

Der Gesellshaft für Kaufmannserholungsheime hat der jüngst verstorbene frühere Prokurist der Firma Cornelius Heyl in Worms, Herr Wilhelm Ernst Nebel 50 000 46 vermacht.

Bauwesen.

Im Königlichen Schloß in Berlin fand, wie ,W.T. B.“ meldet, vorgestern ein Vortrag über den Stand der Entwurfsarbeiten für den Neubau des Königlichen Opernhauses statt, an dem Seine Majestät der Kaiser und König, die beteiligten Minister der öffentliGen Arbeiten, des Königlichen Hauses und der Finanzen fowie der Generalintendant der Königlihen Schauspiele, der

Geheime Baurat L. Hoffmann und die Geheim äte Dr. - Jng. Dr. med. u. phil. Thür und Saran teilnahmen. Ge- heimrat Hoffmann legte die von ihm im ständigen Einvernehmen mit der staatlichen Bauverwaltung ausgearbeiteten Vorschläge für die Gestaltung der äußeren Erscheinung und der wichtigsten Innenräume des neuen Hauses vor. Setne Majestät nahm, obiger Quelle zufolge, von den Vorschlägen Kenntnis und erklärte fh mit der weiteren Cs arbeitung des Entwurfs auf der \o gewonnenen Grundlage einver- standen. _Der Entwurf und der Kostenanshlag werden fo gefördert werden, daß sie dem Landtag mit dem Etat, der die erste Nate für den Neubau enthalten foll, vorgelegt werden können.

Theater und Musik.

Königliches Opernhaus.

__ Die Münghener Kammersängerin Hermine Bosetti, die für eine Reibe von Gastspielabenden der hiesigen Königlichen Oper ver- pflihtet ist, eröffnete diese am Dienstag als Rosine in Nosfinis „Barbier von Sevilla“. Die Künstlerin lernte man seit ihrer hervorragenden Leistung als Zerbinetta in Strauß - Hofmanns- thals „Ariadne auf Naxos“ hier immer besser kennen und würdigen, und die Hoffnungen derer, die {ih auch diesmal einen großen Genuß versprochen hatten, wurden nicht getäusht. Sie gab die Rosine in bester Laune und erntele für ihre Glanzleistung im fkolorierten Gesang, besonders bei der Wiedergabe der, wie üblih, eingelegten Prochschen Variationen, stürmischen Beifall. Auch ihrem vortrefflilen Partner Herrn Iadlowker, dem zurzeit besten Almaviva auf der deutschen Opernbühne, wurde foler mit Necht zuteil,

_ Oestern wurde im Königlichen Opernhause ein zierlihes kleines VWpernwerk von Boieldieu: „Der Satansweg“ (Les voitures versées) zum ersten Male aufgeführt, das in Berlin wohl über- haupt noch niemals gegeben worden ist. Der Generalmusik- direktor Dr. Richard Strauß, der auch die gestrige Aufführung musikalisch

leitete, hatte auf diese verschollene Arbeit des fcanzöfishen Kom- ponisten aufmerksam gemacht, und der Vberregisseur Droescher versah sie mit einem neuen deuts{en Text, der Allzushwerfälliges und Alt- nodisches aus dem größtenteils gesprochenen Dialog des zuerst als Baudeville verfaßten Zwelakters entfernte. Obwohl nun Boteldieu telbst das Slüdck zur Over umgescaffen hat, so verleugnet sih sein ur- [prünglihßer Charakter doch nicht: die Musik verschmilzt nicht mit der Handlung, sondern wirkt mehr als Zutat; alle diese hübschen Koloraturariea Duette, Terzette und Liedcen find Einlagen, von denen man jede für nh allein, obne Zusammenhang mit dem ganzen, genießen fönnte. Etwas vom Keiste und dem Zauber Mozartsher Weisen lebt in ihnen.

Die Vorgänge, die in dem Stückchen geschildert sind, sind {nell er- zählt. Ein Gutsbesizer, der für Paris s{wärmt und gern Pariser auf seinem Landsig als Gäste sieht, ist auf den Einfall getommen, eine Art Menschenfalle, das ist der „Satantêweg“, einzurihten. An einer ge- wissen Stelle des Wegs fallen die Wagen mit den Pariser Reisenden um, und er beherbergt die Verunglückten in seinem Slosse, bis

i ; hergestellt wird. Schmied und Stellmacher sind in seinen Diensten, und er weiß dafür zu sorgen, daß die beschädigten Näder nicht allzu rasch ausgebessert werden. Eine fsolhe Episode bildet den Inhalt der Boteldieuschen Oper. Eine ganze Schac von Neisenden ist genötigt, im Schlosse zu übernahten, nur find diesmal Provin;ler dabei, die der Schloßherc möglichst {nell wteder los

der Wagen wieder

werden möchte. Er fährt deswegen in seiner eigenen Kalesche zur nächsten Stadt, um etnen neuen Postwagen zu bestellen, und hat dabei das Unglüdck, selbst in die Grube zu fallen, die er anderen grub. Eine kleine, belanglofe Licbesintrige bringt noch etwas Abwechslung in das Ganze. Die Aufführung fand freundlihen Betfall, besonders die zterlichen Gesangsnummern, die den Damen Andrejewa-Skilondz, Alfermann und von Scheele-Müller, dea Herrn Hoffmann, Sommer, Henke, Philipp, Schwegler und anderen Gelegenheit gaben, ihr Können in dankbaren Aufgaben glänzen zu lassen. Eine von Clemens Schmalstih hinzukomponierte zierlihe Acietta fügte si gut in den Nahmen des Ganzen ein. Den Abend beschloß das Hertelsche Tanzbild „, Slavifche Brautwerbung“, das nah langer Pause dem Ballett der Königlichen Over Gelegenheit gab, fi selbständig zu betättgen.

Im Königlichen Opernhause findet morgen, Freitag, das Il. Symphoniekonzert der Königlichen Kapelle unter Leitung des Generalmusikdirektors Dr. Richard Strauß statt. Die Symphoniematinee beginnt Mittags um 12 Uhr.

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen das Schauspiel „Hans Lange“ von Paul Heyse in der bekannten Beseßung wiederholt. In der am Sonntag, Mittags 12 Uhr, im Schauspielhause stattfindenden M atinee des Berliner Krippenveretns wird das Lustspiel „Ste hat ihr Herz entdeckt“ von Müller von Königswinter aufgeführt. Eintrittskarten sind in der Auguste Viktoria-Krippe (Kvyffhäuserstr. 22) und im Kaufhause A. Wertheim zu haben.

»Fretheit“, ein Schauspiel von 1812 von Mar Halbe, is vom Deutschen Theater zur Aufführung angenommen worden.

„Das Nothemd*, ein Bühnenspiel in drei Aufzügen, Dichtung und Musik von Victor von Woikowsky-Biedau, das in der vorigen Spielzeit seine erfolgreihe Uraufführang am Dessauer Hoftheater erlebte, wird gegen Mitte des Monats die nähste Neuaufführung des Deutschen Opernhauses in Charlottenburg sein.

Mannigfaltiges, Berlin, 6. November 1913. A. F. Vor den Mitgliedern der , Brandenb urgia“, Gesellschaft

für Heimatkunde, sprach der Professor Dr. Willy Spay über „Märkishe Rittersite". Manches Vorurteil, so begann der Redner, besteht, {wer widerleabar, noch zuungunsten der An- gehörtgen der alten heimischen Adelsgeshlechter. Die Quitow - Zeit, die Geschehnisse des Jahres 1414 sind allzu fest in das Gedächtnis der Märker“ eingegraben und lassen sie vergessen, daß jene Ver- treter des streitbaren Geschlehtes zu Beginn des 15. Jahr- hunderts zwar recht gewalttätige Herren waren, die Quitßows des 16. Jahrhunderts aber friedlihe Landwirte _und. treue Büter der unter ihrem Patronat stehenden Gotteshäuser, wie mehrere shône Grabmäler in Prignizer Dorffkirhen bekunden, die keinen Zweifel an der Sinnesänderung des Geschlechts lassen. Treffliche Offiziere hat der preußische Staak bis ins 19. Jahrhundert hinein der Familie Quißow verdankt, die fi auh noch lange im Grundbesitz in der Mark zu behaupten wußten. Heute besißen sie hier keine Nittersiße mehr. Jst das Verschwinden ihrer Burgen vom Erdboden etwa für die Schiksale des märkis{hen Adels typisch? Es ift von Interesse, Frage etwas weiter nazuforshen und den Quellen nachzugehen, die uns für die Erkenntnis der Geschichte des märkischen Adels zur Verfügung stehen: Auf Grund des Landbuchs Kaiser Karls I1V. wfssen wir, daß die Mark um 1375 mit Burgen und NRitterhöfen wie übersät war. Die meisten von ihnen sind dem furchtbaren 30 jährigen Kriege zum Opfer gefallen und keine Möglichkeit bestand in der Folgezeit während des rationalistishen achtzehnten Jahrhunderts, das \chonungslos mit dem Zeugen des „finsteren“ Mittelalters aufräumte, frühere V rhältnisse, fet es auch nur in einem \{chwachen Abglanz der Vergangenheit, wtederherzustellen. Ein hierfür bewetskräftiges Beispiel i der Abbruh der hoh- berühmten Burg Alt Ruppin nach 1788. Diese Zeit räumte mit dem Nest der mittelalterlihen Rittersize auf. Dîe Folge ist, daß wir in der Mark, verschieden von manchen anderen deutschen Landes- teilen, nur ganz veretnzelte Burgruinen antreffen, wie z. B. die Ruine Greifenberg in der Uckermark, die jedoh vom Zahn der Zeit, da man si ihrer kaum annimmt, stark geschädigt ist; denn 1712 waren die Gebäude zum Teil noch fünf Stock hoh, heute steht nur ein gewaltiger Turm, Zirkendey genannt, noch aufreckt.

Geht man im einzelnen den Schicksalen der märkishen Adels-