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er silbernen Medaille zum Fürstlich Lippischen Leopoldorden : den Vizewachtmeistern Liebau und Hilfert \chweigishen Husarenregiment Nr. 17; ferner: _des Kommandeurkreuzes des Kaiserlih Japanischen Ordens der aufgehenden Sonne: dem Obersten R oeßler, Kommandeur des Jnfanterieregiments von Voigts-Rheß (3. Hannoverschen) Nr. 79; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Rittmeister Böhmer im Braunschweigischen Husaren- regiment Nr. 17; des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Leutnant Reinecke im Jufanterieregiment von Voigts- Rhet (3. Hannoverschen) Nr. 79; des Kommandeurkreuzes des Kaiserlih Japanischen Ordens des Heiligen Schatzes: dem Oberstleutnant von Uechtris und Steinkirch, s des Braunschweigischen Husarenregiments L Le: des Nitterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Oberleutnant von Kaufmann in demselben Regimeni; des Großoffizierkreuzes des Königlich Belgischen Ordens Leopolds II.: dem Obersten von Bodelschwingh, Kommandeur des 2. Han- noverschen Dragonerregiments Nr. 16; des Kommandeurkreuzes desselben Ordens: dem Major Freiherrn von Bettendorff beim Stabe des- selben Regiments; des Offizierkreuzes desselben Ordens: dem Major Freiherrn von der Golß und dem Rittmeister Seip in demselben Regiment; des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Leutnant von Wedel in demselben Regiment ;
der goldenen Medaille desselben Ordens: dem Zahlmeister Diekmann im 4. Hannoverschen Jnfanterie- regiment Nr. 164, den Wachtmeistern Engel, Schulze, Steinhoff, Lüge, Meyer und dem Vizewachtmeister und Regimentsschreiber Gräper, sämtlich im 2. Hannoverschen Dragonerregiment Nr. 16;
der silbernen Medaille désfselben Ordens: den Vizewachtmeistern Böttcher, Heuer, Borchers, Lodder und Bredehorst in demselben Regiment; des Ritterkreuzes des Königlich Belgischen Kronen- ordens: den Oberleutnants von Pape und von Heyden in demselben Regiment; des silbernen Ritterkreuzes des Königlich Griechischen Erlöserordens: dem E Witte im 2. Hannoverschen Dragonerregiment E 163 des Chilenischen Verdienstordens dritter Klasse:
dem Rittmeister Freiherrn von Froben im 2. Badischen Dragonerregiment Nr. 21. :
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht :
den Marineoberbaurat und Sciffbaubetriebsdirektor Schirmer zum Geheimen Marinebaurat und Schiffbau- direktor,
den Marinebaurat für Schiffbau Süßenguth zum Marineoberbaurat und Schiffbaubetriebsdirektor und
den Marineschiffbaumeister Kühnel zum Marinebaurat für Schiffbau zu ernennen.
Dem Königlih \chwedischen Vizekonsul in Apenrade Christian Voetmann jr. und dem Konsul von Siam in Hannover Heinrich Gronau ist namens des Reichs das Érequatur erteilt worden.
Dem Kaiserlihen Konsul Feigel in Curitiba ist auf Grund des §8 1 des Geseßzes vom 4. Mai 1870 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden.
Bei der Reichsbank sind ernannt: der bisherige Bankkassier Scheer in Frankfurt a. Main unter Versezung nach Berlin zum Oberbuchhalter bei der Reichs- hauptbank und der bisherige Bankbuchhalter Grieß in Brandenburg a. H. zum Bankkassier.
Betanntmah ung, betreffend Abrechnungsstelle im Scheckverkehr. Vom 18. November 1913.
Auf Grund des § 12 Abs. 2 des Scheckgeseßes vom bac dio 1908 (Reichsgeseßbl. S. 71) hat der Bundesrat eschloffen:
Die Abrechnungsstelle bei der Reichsbank in Wiesbaden ist Abrechnungsstelle im Sinne des Scheckgeseßes.
Berlin, den 18. November 1913.
Der Reichskanzler. Jm Auftrage: Richter.
Bekanntmachung.
Außer den in dèn Bekanntmachungen vom 27. März, 4. Mai und 25. Zuni 1913: (Nr. 75 bezw. 107 und 151 des „Deutschen Neichsanzeigers und Königlih Preußischen Staats-
im Braun-
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anzeigers“ für 1913) namhaft gemachten Versuchsanstalten und öffentlichen Handelschemiker sind noch für das Re ungar 1913 zur Ausführung von Kalisalzanalysen gemäß den Vor- schriften unter 2B der Bekanntmahung vom 28. Juni 1911, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesezes über den Absaß von Kalisalzen, — Reich8geseßbl. S. 256 — gu- gelassen worden die Handelschemiker: Dr. C. Niegemann in Cöln a. Rh., Neußerstraße 30 IV, Dr. Gustav Kayser in Cöln a. Rh., Neußerstraße 30 IV, angestellt für den Bezirk der Handelskammer zu Cöln a. Rh. Die Befugnis dieser öffentlih angestellten Handelschemifer zur Ausführung von Kalisalzanalysen im Sinne der ein- gangs erwähnten Vorschriften erstreckt sich auf das ganze Reichs- gebiet. Berlin, den 22. November 1913.
Der Reichskanzler. Im Auftrage: Richter.
Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer R vom 1. November 1913 entschieden:
Der Gewerkschaft Braunschweig - Lüneburg in Grasleben, Kreis Helmstedt, wird für ihr Kaliwerk Grasleben mit Wirkung vom 1. November 1913 ab eine vorläufige Beteiligungsziffer in Höhe von 2,4572 Tausendsteln gewährt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligungsziffer, wenn sie zu irgend einer Zeit höher sein follte als fünfzig vom Hundert der jeweiligen durhschnittlihen Beteiligungsziffer aller Werke, auf das geseglihe Höchstmaß zurüctgeht.
Berlin, den 21. November 1913.
(Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. He ckel.
Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Braun- \chweig-Lüneburg in Grasleben (Kreis Helmstedt) am 94. November 1913 zugestellt worden.
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Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sizung vom 1. November 1913 entschieden:
Der Gewerkschaft Braunschweig-Lüneburg in Grasleben, Kreis Helmstedt, wird für ihr Kaliwerk Heid- winkel mit Wirkung vom 1. November 1913 ab eine vorläufige Beteiligungsziffer in Höhe von 2,3869 Tausendsteln gewährt mit der Maßgabe, daß diese Beteiligungsziffer, wenn sie zu irgend einer Zeit höhec sein sollte als fünfzig vom Hundert der jeweiligen durchschnittlichen Beteiligungszisfer aller Werke, auf das geseßliche Höchstmaß zurügeht.
Berlin, den 21. November 1913.
(Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. Heckel.
Vorstehende Entscheidung ist der Gewerïtschaft Braun- \{chweig-Lüneburg in Grasleben (Kr. Helmstedt) am 24. November d. J. zugestellt worden.
Je A: UUlrich:
Die Verteilungs stelle für die Kaliindustrie hat in ihrer Sißzung vom 1. November 1913 entschieden:
Für das dem preußischen Fiskus gehörige Kaliwerk? Tarthun I] wird vom 1. November 1913 ab eine endgültige Beteiligungsziffer von 6,5118 Tausendsteln festgeseßt.
Berlin, den 21. November 1913.
Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. Gante.
Vorstehende Entscheidung ist der Königlichen Berg-
inspektion in Staßfurt am 22. November 1913 zugestellt
worden. | J A: UNlLLY.
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Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 66 des NReihsgeseßblatts enthält unter
Nr. 4306 eine Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Großbritanniens für die Kölonie Neufundland zur revidierten Berner internationalen Urheberrehtsübereinkunft vom 13. No- vember 1908, vom 15. November 1913, und unter
Nr. 4307 eine Bekanntmachung, betreffend Abrechnungs- stelle im Scheckverkehr, vom 18. November 1913.
Berlin W. 9, den 24. November 1913. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Die von ees ab zur Ausgabe gelangende Nummer 67 des Reichs geseßblatts enthält unter
Nr. 4308 eine Bekanntmachung, betreffend Uebergangs- bestimmungen zur Reichsversiherungsordnung, vom 21. No- vember 1913, unter
Nr. 4309 eine Bekanntmachung, betreffend Uebergangs- bestimmungen für die Krankenversicherung nah der Reichsver- siherungsordnung, vom 21. November 1913, und unter
Nr. 4310 eine Bekanntmachung, betreffend die von der Krankenkasse zu erteilende Bescheinigung für Wandergewerb- treibende, vom 21. November 1913.
Berlin W. 9, den 24. November 19183. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Nichlkamtlicßes. Deutsches Neich.
Preußem Berlin, 25. November 1913.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute vormittag im Neuen Palais bei Potsdam die Vorträge des
Chefs des Militärkabinetts, Generals der Jnfanterie Freiherrn
von Lyner, des Chefs des Admiralstabes der Marine Admirals von Pohl und des Chefs des Marinekabinetts' Admirals von Müller entgegen und empfingen den Präsidenten der Ansiedlungskommission für Westpreußen und Posen, Wirk, lichen Geheimen Obetregierungsrat Ganse.
Heute hat laut Meldung des „W. T. B.“ im hiesigen Aus- wärtigen Amt die Auswechselung der Ratifikations- urkunden zu dem zwishen Preußen und Sachsen unterm 6./25. August d. J. abgeschlossenen Staatsvertrag wegen Aende- rung der Vereinbarungen über die staatlihe Besteuerung der im Königreih Sachsen belegenen preußischen Staatseisenbahn: strecken stattgefunden.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handek und Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine Sißung.
Durch das Ableben des Bischofs Demmel ist das Amt und die Würde des katholishen Bischofs in Bonn auf den Koadjutor ‘cum jure succedendi, Weibhbishof Dr. Moog übergegangen. Dieser ist davon in Kenntnis geseßt worden, daß staatlicherseits Bedenken gegen den Antritt seines bischöf- lichen Amtes nicht bestehen, nahdem Seine Majestät der Kaiser und König mittels Allerhöchster Urkunde vom 11. No- vember 1912 ihm die landesherrlihe Anerkennung als Koad- jutor cum jure succedendi zu erteilen geruht haben und ihm rach Ableistung des vorgeschriebenen Eides die Allerhöchste Anerkennungsurkunde ausgehändigt worden ist.
Laut Meldung des „W. T... B.“ sind. S. M S. „Hertha“ am 20. November in Port au Prince (Haiti), S. M. S. „Victoria Louise“ am 23. November in Mar- mariza (Westküste Klein-Asiens), S. M. S. „Möwe“ am 22, November in Daresfalam und S. M. S. „Tiger“ am 24. November in Hongkong eingetroffen.
Oesterreich-Ungarn.
Dem österreichischen Abgeordnetenhaus ist das sechs8monatige Budgetprovisorium zugegangen, in dem, wie „W.. T. B.“ meldet, der Finanzminister zur Einlösung der am 1. Juli 1914 und am 1. Januar 1915 fälligen Staatsschaßscheine sowie zur Beschaffung nachstehender Beträge durch Kreditoperationen ermächtigt wird: 6 435 000 Kr. für die im ersten Halbjahre 1914 vorzunehmenden Tilgungen der allgemeinen Staatsschuld, 30 Millionen für Staatseisenbahn JInvestitionen, 53 498 730 Kronen als Beitragsleistung zu den für das erste Halbjahr 1914 beanspruchten außer- ordentlichen Erfordernissen für Heer und Marine, 51 897 009 Kronen als Beitragsleistung zu den durch die Dele- gationsbeschlüse von 1912 bewilligten außerordent- lichen Erfordernissen für Heer und Marine, 227 129 500 Kronen als Beitragsleistung zu den Kosten der aus Anlaß der un- sicheren Lage von der Heeres- und Marineverwaltung getroffenen besonderen militärishen Maßnahmen. ,
— Der ungarische Staatskassenausweis für das Vierteljahr April bis Juni weist obiger Quelle zufolge Gesamteinnahmen von 413,08, Gesamtausgaben von 561,26 Millionen Kronen auf gegen 412,39 beziehungsweise 468,61 Millionen Kronen in der gleichen Periode des Vorjahres. Das Ergebnis ist gegen 1912 um 92,65 Millionen Kronen ungünstiger. Mehreinnahmen weisen auf die Verzehrungssteuer, das Tabak und das Salzgefälle und die Staatseisenwerke, bedeutendere Mehrausgaben verursachten die Mobilisierungskosten des gemein- samen Heeres in Höhe von 53,69 und die der Honveds in Höhe von 8,59 Millionen Kronen.
Frankreich.
Die Deputiertenkammer hat nah einer Meldung des „W. T. B. gestern bei einer Anwesenheit von 569 Deputierten einstimmig das Gesez angenommen, das für die Berg arbeiter mit gelegentlihen Abweichungen, die jedoch nicht 60 Stunden ihm Jahre übersteigen dürfen, den Achtstunden- tag einführt. Der Senat hatte die Zahl der zulässigen Ab- weichungen auf 150 Stunden festgeseßt, welher Beschluß den Streik in den Departements Nord und Pas de Calais hervor- gerufen hatte.
- Die Kammerkommission für die Finanzgeseße hat obiger Quelle zufolge ihren Beschluß aufrecht erhalten, den Regierungsentwurf, betreffend die Erbschaftssteuer, abzu- lehnen und den Vorschlag zu machen, zur Bestreitung der militärishen Ausgaben eine jährlihe persönlihe Abgabe vom Kapital und zur Bestreitung der Verzinsung und Til- gung der Anleihe zu den Erbschaftsgebühren über 10 000 Francs einen zehnprozentigen Zuschlag zu erheben. Die Budgetkommission hat beschlossen, daß die Papiere der Anleihe dieselbe Bezeichnung tragen sollen wie die ee Anleihen. Dies soll die Privilegien der französischen
ente nicht ändern und kann ihr nicht die Steuerfreiheit ver- leihen. Die Kommission hat ferner mit 14 gegen 12 Stimmen beschlossen, zu verlangen, daß die Debatte über die Erbschafts- steuer vor der der Anleihe stattfinde. Die Regierung wird dieses Verlangen formell bekämpfen, bei der Anleiheziffer von 1300 Millionen und der Steuerfreiheit der zu emittierenden Papiere verbleiben und hinsichtlih dieser drei Punkte die Ver- trauensfrage siellen.
— Der Bericht des Deputierten Noulens über den Anleiheentwurf, der heute nahmittag in der Kammer zur Verteilung gelangen wird, sucht, wie „W. T. B.“ meldet, ins-
besondere den Beschluß des Budgetausschusses, betreffend die
Verminderung des Anleihebetrages auf 900 Millionen, zu ret fertigen und führt aus, daß {hon der Titel des von der Re- gierung eingebrachten Geseßentwurfes, wonach die Rentenemission von 1300 Millionen auch die Deckung der außerordentlichen Ausgaben für die marokkanishe Expedition bezwecke, eine Un- richtigfkeit enthalte; denn die vor dem 1. Januar 1913 gemachten militärishen Ausgaben für Marokko seien bereits bezahlt, und die laufenden Ausgaben sollten entsprehend einem von der Negierung eingebrachten Gesetzentwurf aus den allgemeinen Einnahmen für 1913 gedeckt werden. Die 400 Millionen, welhe die Regierung außer den 900 Millionen für die außerordenl
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militärischen Ausgaben fordere, könnten demna in iner Weise als Deckung für die Kosten der marokkanischen i ition angesehen werden. Uebrigens erkläre die Regierung [bst in dem Motivenbericht, daß fie durch die allmähliche Li ung einer E sehr shweren Lasten der Be- friedung Marokfos auf eine-Reihe von Budgets verteilen wolle.
Ftalien. Rie die „Agenzia Stefani“ mitteilt, ist der Unterstaats- fretár Colosimo zum Minister der Post und der Telegraphen int worden und der Unterstaatssekretär Battaglieri 1m Unterstaatssekretär im Marineministerium. gl Der König hat zum Präsidenten des Senats Mansfredi, 1 Vizepräsidenten Blaserna-Paterno und Cefaly-Ca- pasola, außerdem 29 neue Senatoren ernannt.
Türkei.
Der Sultan hat nah einer Meldung des „W. T. B.“ den Friedensvertrag zwischen der Türkei und Griechenland ifiziert. O Der Kabinettsdirektor im Ministerium des Aeußern Edhem-Bei ist zum Botschaftsrat bei der türkischen Botschaft in Berlin ernannt worden an Stelle von Galib Kemali-Bei, der vorausfichtlich Gesandter in Athen werden wird.
Griechenland.
Unter großer Begeisterung der Bevölkerung von Athen erfolgte gestern der Einzug der zweiten Armeedivision. Der König, der Kronprinz und die anderen Prinzen, die Feld- uniform trugen, befanden sich an der Spiße der Truppen.
Die Deputiertenkammer hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ den griehisch-türkishen Vertrag in zweiter Lesung angenommen und die Antwort auf die Thron- rede gebilligt. E,
Rumänien.
Der Ministerrat hat, wie „W. T. B.“ meldet, beschlossen, bei den rumänischen Gesandtschaften eines jeden Balkanstaates Militärattachés zu ernennen, während bisher je zwei Ge- sandtschaften ein Attaché beigegeben war.
_— Mie das Amtsblatt meldet, ist zur Erinnerung an den Feldzug des Jahres 1913 eine Medaille gestiftet worden,
die den Namen „Medaille der nationalen Begeisterung“ trägt.
Amerika.
Der Präsident Wilson hat gestern, wie „W. T. B.® meldet, seine Befriedigung darüber ausgesprochen, daß die Galtung der auswärtigen Regierungen in der merxifanischen Frage sich durchaus freundlich erwiesen und gezeigt habe, daß die Regierungen mit den Vereinigten Staaten, wo immer es möglich sei, zusammenzuarbeiten wünschten.
Die Annahme, daß der mexikanische Kongreß ih sofort wieder auflösen werde, hat sih, obiger Quelle zufolge, als falsch herausgestellt. Die finanzielle Lage ist außer- ordentlih ernst. Das Geld ist knapp. Man fürchtet, daß die Ausgabe von Ein- und Zweipesoscheinen das Vertrauen auf die Banken nicht wieder herstellen wird. Die Aushebungen für die Armee haben große Bestürzung“ bei den unteren Klassen hervorgerufen. / :
Ein allgemeiner Kamp f zwischen Bundestruppen und merikanischen Rebellen ist um Juarez im Gange. Zehn- tausend Mann nehmen daran teil. Die Verluste sollen auf beiden Seiten bedeutend fein. /
Ein kanadisches Kanonenboot ist vorgestern von Esquimault nach den merifanishen Gewässern in See gegangen,“ wo es mit der britischen Korvette „Algerine“, die am Freitag in See gegangen war, britishen Untertanen Schuß gewähren wird.
Statistik und Volkswirtschaft.
Eheshließungen, Geburten und Sterbefälle im Jahre 1912 im Deutschen Reiche.
Die Zusammenstellungen des Kaiserlichen Statistishen Amtes über Cheschließzungen und über die natürliche, in der Zahl der Geborenen und Sterbefälle zum Ausdruck kommende Bewegung der Bevölkerung ergeben
n auf 1000
Tan der Bevölkerung | 1903
1903 bis 1912 | 1911 (64 12
für dagegen das Jahr | im Jahre
1012 F 191 Fa
| eN 523 4911 512819] 495 7291 7,91 | 7,85 | (4
Eheschließungen . ldi g 1 925 883] 1 927 0392 028 049] 29/12 | 29,48 | 32,49
Geborene| einschl. Sterbe- 7 Totge- falle / borene Geburtenübers{chuß
Von den Ge- geborenen waren :
Unehelich Geborene Totgeborene . . -
1 085 996] 1 187 0941/1 179 735} 16,42 | 18 16 | 18,90
839 8871| 739 945] 848 3141 12,70 | 11,32 | 13,59
Auf 100 Geborene überhaupt entfallen:
183 857 178 530] 9,55 | 9,19 | 8,80 2,
56 247 60 353} 2,92 | 2,902 | 2,08
1
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Solingen wird der „Frkf. Ztg." gemeldet, daß in einer Versammlung der Taschen- und Federmesserschleifer aller drei Verbände mitgeteilt wurde, daß der Fab rikantenverein bereit ist, in dem neuen Preisverzeihnis durchweg eine Erhöhung der Shleifpreise von 5 bis 77% zu bewilligen. Die Ver- sammlung hielt diesen Aufschlag für ungenügend, beschloß aber mit dem Fabrikantenverband weiter zu verhandeln. Der Scherenfabrikantenverein hat in seiner Hauptversammlung den Vereinbarungen des Kreisaus\husses über die neuen Schleifpreise mit unwesentlichen Aenderungen zugestimmt. Das neue" Preis- verzeihnis, das wahrscheinlih am 1. Januar in Kraft tritt, bringt den Scherenschleifern eine Erhöhung der hne um durchiveg 5 °/o- (Val. Nr. 265 d. Bl.) P :
Der Nationalaus\chuß der französishen Bergleute erklärte, „W. T. B.“ zufolge, im Anschluß an die gestrige Kammer- abstimmung in einer Kundmachung, das in Douai geschlossene Kompromiß sei ein Verrat, gegen den alle Bergleute Widerspruch er- heben müßten. Sie sollten jedoch nun wieder an die Arbeit gehen und die Bewegung niht fortseßen. Wenn ihre Forde- rungen, betreffend die Altersversorgung, den A@ctstundentag und die Gleichstelung der Arbeiter in den Sciefer- bergwerken mit den Bergleuten der Kohlengruben “nit befriedigt würden, werde sich der im Januar zusammentretende
ationalkongreß der Bergleute für den allgemeinen Ausftand erklären. — Die Arbeit ist in den meisten Orten gestern wteder aufgenommen
worden, in Courrières, Drocourt, Bourges, Lescarpelle und Uébin wurde teilweise gestreikt, in Carvin und Oftricourt war der Ausfiand e E Die Nube ist nit gestöri worben. (Vgl. Nr. 277 __ In Warschau sind, wie „W.T.B.“ meldet, 20000 Arbeiter in den Aus ftand getreten.
Aus Pretoria wird dem „W. T. B." telegraphiert: Zu ernsten Unruhen kam es vorgestern abend bei einer Grube. Fünf- tausend von ungefähr zweiundzwanzigtausend eingeborenen Arbeitern griffen die Baracken der Eingeborenen von Hangaan fowie die Kaufläden an, plünderten und richteten Schaden an, der auf sechzigtausend Mark ges{äßt wird. Die Unruhen wurden so ernst, daß die zur Verfügung stehenden zwanzig Polizeibeamten über die Köpfe der Unruhestifter hinweg Schüsse abgaben. Da diese jedoch unwirksam blieben, gaben sie zwei Salven auf die Menge ab und tôteten drei Eingeborene; zweiundzwanzig wurden verleßt, von ihnen aht {wer. Gestern war alles ruhig.
(Weitere „Statistishe Nachrichten“ \. i. d. Zweiten Beilage.)
Wohlfahrtêspflege.
Ueber Lebensversiherung und Sparkassen
hielt der Direktor der Lebensversiherungsanstalt für die Provinz Posen, Landesrat Görit, in einer Versammlung von Sparkassen- vertretern einen in der „Sparkorrespondenz“ wiedergegebenen Vortrag, dem er die “ folgenden Leitsäge zugrunde legte: „1) Die Lebensversiherung is nur eine besondere Art der Spartätigkeit und deshalb in der Form der Volksversiherung unter die sozialwirtschaftlihen Aufgaben der Sparkassen auf- zunehmen. 2) Falls die Sparkassen sich an der Durchführung der Volksversicherung nicht beteiligen, ist zu besorgen, daß ihnen dur die private und öffentlihe Volksversicherung zu viele Ausl[eihemittel zum Nachteile des heimischen Kredits entzogen werden. 3) So lange die Sparkassen nicht zum selbständigen Betriebz der Volksversicherung übergehen, haben fie sih zu bemühen, durch Teilnahme am Betriebe eines Volksversicherungsunternehmens in den Besiy eines möglichst großen Teils der Volksversiherungsprämien zu gelangen. 4) Dies ge|chteht am geeignetsten dadurch, daß sie für ein Versiherungsunternehmen die Volksversicherungsprämien von den örtlihen Inkassoorganen unter der Bedingung einziehen, daß ihnen diese Kapitalien mindestens zur Hälfte zur selbständigen Anlegung und Verwaltung in Form langsristiger und mäßig verzinéliher Darlehen überlassen werden. 5) Am besten eignen h zu einem derartigen Zusammenarbeiten mit den Sparkassen die Provinzial-Lebent versicherungsanstalten, da diese öffentliche und gemein- nütige Anstalten sind und infolge ihrer provinziellen Selbständigkeit am meisten Gewähr dafür bieten, daß fie den besonderen wirtschaft- lichen Verhältnissen der einzelnen Sparkassenbezirke Rechnung tragen.“ Nach kurzer Diskussion wurde auf Vorschlag des Vorsigenden folgender Beschluß gefaßt: „Die Versammlung erklärt sich grundsäßlih mit einem Zusammenwirken der öffentlihen Sparkassen mit der öffent- lichen Lebens- und Volksversicherung einverstanden und beauftragt, ohne zu den vorgelegten Leitsäßen im einzelnen heute Stellung zu nehmen, den Verbandsvorstand, mit der Provinzial-Lebensversicherungs- anstalt für die Provinz Posen über die Bedingungen für ein Zu- sammenarbeiten mit den Sparkassen in Berhandlung zu treten“.
Kunft und Wissenschaft.
Wird der Fernspreher durch Licht beeinflußt? Die Anschauungen über die verschiedenen Formen der Naturkraft haben ih namentli infolge der Radtumforshung dahin geändert, daß man nicht mehr eine Reihe einzelner Kräfte von einander trennt, sondern in ihnen mehr verschiedene Grade der Kraft erblickt. Insbesondere wird jeßt die Elektrizität nah dieser Auffassung vom Licht niht mehr dem Wesen nah unterschieden, sondern man hält die eleftrischen Mellen für Uchtwellen von außerordentlih gesteigerter Frequenz. Dadurch sind beide Naturersheinungen einander näher gerückt, und es ergibt sich fast von selbst die Frage, ob eleftrische Vorgänge dur LUcht beeinflußt werden können. Wäre dies der Fall, so ließe sih auch denken, daß es für den Betrieb des Fernsprechers, der auf einem Elektromagneten beruht, nicht gleichgültig ist, ob die dabei tätigen Apparate dem Licht ausgeseßt find. Die Entscheidung wäre wichtig, falls sfich dadurch manche bisher rätselhafte Störungen im Fernsprechwesen erklären ließen. Dr. Grötrian ist ix den „Annalen der Physik“ dieser Frage näher getreten. Zünächst ordnete er einen Versuch so an, daß ein Magnet in der Achse einer Fndukttonsspule angebraht wurde, die mit etnem Galyanometer verbunden war. Der Magnet wurde dann zeitweise einer Belihtung ausgeseßt, die, wenn die Theorie richtig wäre, jedesmal den Magnetismus etwas hâtte herab» seßen und infolgedessen einen Ænduktionsstrom in der Spule hätte erzeugen müssen. Die Nadel des hochempfindlihen Galvanometers zeigte aber feinen solhen an, sondern blieb unbeweglich. Die Wirkung des Lichts, falls eine solche besteht, ist demnach jedenfalls zu gering, um auf diesem Wege entschleiert zu werden. Der Forscher stellte aber noch einen zweiten Versu unter Benußung eiues Telephons an, wo- bei nit der Magnet, sondern die weiche Cisenplatte des Fernsprechers einer zeitweiligen Belihtung ausgeseßt wurde. Diesmal wurden în der Tat Abweichungen des Galvanometers erzielt. Dr. Grotrian führt eine Reihe von Gründen dafür an, daß diese Wirkung durch das Licht erzeugt werde, während man fehr wohl den Einwand er- heben könnte, daß eine Erwärmung der Eisenpiatte als Ursache anzu- sprechen wäre.
Literatur.
Das Prisenreht in setner neuesten Gestalt. Von Dr. Georg Schramm, Geheimem Admiralitätsrat ‘und vor- tragendem Rat tm Reichsmarineamt. XIX und 580 Setten. Berlin, E. S. Mittler u. Sohn, Königliche Hofbuchhandlung. Preis 14 A. — Zu denjenigen Nechtsgebieten, die in den legten Fahren in threr Ent- wicklung große Fortschritte gemacht haben, gehört auch das inter- nationale Seereht, und zwar in erster Linie der “mit dem Kriegszustand zusammenhängende Teil dieses Rechtsgebiets. Durch die beiden Friedenskonferenzen — die leßte fand 1907 im Haag statt — und die Seekriegs8rehtsfonferenz von 1908/09 find die Grundlagen des gesamten internationalen Rechts im Kriegsfalle erheblich verändert worden. Neben den Recht gewordenen Beschlüssen dieser internationalen Konferenzen steht aber eine ganze Anzahl von Vorschlägen und Anträgen, auch offizieller Art, die in der Literatur Gegenstand eingehender Erörterung gewesen sind; es ist nicht allzu leiht, auf Grund dieses weitschichtigen Materials ein richtiges Urteil darüber zu gewin.uen, was nun eigentli {hon Necht geworden ist und was niht. Erschwert roicd durch die bisherige Sachlage die Gewinnung eines zutreffenden Urieils gerade denjenigen, die materiell am meisten an den Konsequenzen des See- friegsfrehts interessiert sind, aber niht Muße und Gelegenheit haben, ic hierüber zuverlässig zu unterrihten und auf dem Laufenden zu halten. Der Inhalt unseres modernen Nechts hat eben keineswegs nur Bedeutung für diejenigen, die es anwenden wollen, fondern in weit höherem Maße für die, die davon betroffen werden. Die kriegerischen Ereignisse der leßten Jahre haben wiederholt die Unsicherheit jenes Gebiets fühlbar werden lassen. Daher dürfte die hier angezeigte Arbeit des Geheimen Admiralitätsrats Dr. Schramm als Führer auf lehterem vielen willkommen sein. Das Werk, dessen Umfang {on zeigt, daß es auf einer außerordentlih breiten Grundlage aufgebaut ist, geht in seinem Inhalt weit über den etwas eng erscheinenden Titel hinaus. Es stellt keineswegs nur das eigentlihe Prisenrecht, alfo das auf die Wegnahme von Kauffahrteischiffen bezügliche Recht dar, sondern man findet im ersten Teil des Buches einen eingehenden Ueberblick über die Entwicklung desjenigen Rechtsgebiets, weiches die Einwirkungen der feindlidhen Kriegsflotte auf die Handelsflotte allge- mein zum Gegenstande hat. Es wird hier u. a. das Recht der Seebeute, der Blokade, der Kriegskonterbande neben dem for- mellen Prisenrecht, also dem Recht der Anhaltung, Durchsuchung
und Aufbringung von Kauffahrteishiffen in gründlichster Welse bes handelt. Ein besonderer Vorzug diejer Darstellung ist cs, daß fie überall auf den mit großer Genauigkeit zusammengetragenen Einzel- bestimmungen, die von ten verschiedenen Staaten hier erlassen find, fußt. Der zwette Teil des Werkes unterscheidet sih insofern von dem ersten, als er nicht methodisch die einzelnen Gebiete behandelt, sondern die Beschlüsse der Londoner Seekriegsre{chtskonferenz und das Londoner Sthlußprotokoll erläutert, die bekanntlih noch der formalen Sanktion entbehren. Das neue Bu bedeutet unzweifelhaft eine sehr bedeut- same Bereicherung der deutschen Seerechtsliteratur; es wird der deutshen Schiffahrt praktis die wertvollsten Dienste leisten und wird andererseits auf diesem auch von den übrigen Nationen mit Eifer gepflegten Gebiete die Gründlichkeit deutsher Gelehrsamkeit auf das vorteilhafteste vertreten.
Das deutsche Seeversiherungsrecht, Kommentar zum zehnten Abschnitt des vierten Buches des Handelsgeseßbuhs, bearbeitet von Dr. Gustav Sieveking, Rechtsanwalt in Hamburg. VI und 218 Seiten. F. Guttentag, Verlagsbuchhandluna, Berlin. Geh. 6 M. — Das Buch bildet eine Fortsezung und Ergänzung des be- kannten Kommentars zum deutshen Seerecht von Georg Schaps8. Wie dieser sein Werk ausdrücklih zugleich als Ergänzung von Staubs Kommentar zum Handelsgesezbuch (ohne das vierte Buch über den Seehandel) herausgegeben und desbalb sich in der äußeren An- ordnung des Stoffes mit großem Geschick an die allgemeiner An- erkennung si erfreuende Methode scines Vorbildes gehalten hat, fo \chließt sich an Schaps Kommenutar zu den ersten neun Abschnitten des vierten Buchs vom H.-G.-B. nah Anlage und Bearbeitung Sievekings Werk über die im zehnten Abschnitt deéselben Buchs enthaltenen Vorschriften über die Seeversicherung an. Von einem erfahrenen Praktiker verfaßt, bietet es eine sehr etngehende Darstellung des Seeversicherungsrechts, in der die Ergebnisse der Rechtsprehung und der Literatur sorgfältig berücksfichttgt und auch die in der Praxis hervorgetretenen Streilfragen gründlih erörtert sind. Durch zweckmäßige Anordnung des Drucks (Fettdruck der Stich- wörter usw.) ist troß des bedeutenden Umfangs der Erläuterungen große Uebersichtlichkeit erreiht. Das mit einem ausführlihen Sach- regtster versehene Buch von Steveking, defsen Ausführungen durchweg
sehr beachten8wert sind, wird den Interessenten um fo mehr willkommen sein, als dieses schwierige Gebiet des Handelsrechts von der Wissen- \chaft bisher nur sehr wenig berührt worden ist.
Das Recht der Generalversammlungen der Aktien - gesellschaften und Kommanditgesellschasten auf Aktien. Bon Justizrat Hugo: Horrwihß, Nechtsanwalt und Notar in Berlin. XVI und 549 Seiten. Verlag von Franz Vahlen, Berlin. Géh. 10,50 . — Dieses Buch enthält eine erschöpfende wissenschaftliche, dabei die Bedürfnisse der Praxis berüdlsihtigende systematische Dar- stellung des Generalversammlungsrechts, . das den Brennpunkt des ganzen Aktienrechts bildet. Ein kurzer allgemeiner Teil handelt von den Rechtsquellen, der Begriffsbestimmung und der Zuständigkeit der Generalversammlung. Dann wird im zweiten Teil (107 Seiten) das materielle Generalveisammlungsrecht (u. a. Rechte und Pflichten des Vorstands und des Aufsichtsrats, der Aktionäre und der Akttonärminder=- heiten, für die Generalversammlungsbeihlüsse aeltende Grundsäße, Nechtss behelfe gegen ungültige Beschlüsse und Anfehtung von Beschlüssen aus objektiven Gründen), im dritten Teil (189 S.) das formelle General- versammlungsrecht (Verfahren, rech1lihes Verhältnis des Registers rihters zur Generalversammkung) dargestellt. Im vierten Teil (1590 S.) beschäftigt sich der Verfasser mit einzelnen besonders wichtigen Generalversammlungen, vor allem mit der ord.ntlichen und mit denjenigen zur Abänderung des Gesellshaftsvertrags. Ein kurzer fünfter Teil handelt von den Generalversammlungen während der Liquidation und des Konkurses der Aktiengesellschaft, und in einem leßten Teil wird das Recht der Generalversammlungen der Kommandit- ge\ellschaft auf Aktien eröctert. Den Schluß bilden ein Abdruck des Textes der das Aklienreht betreffenden §§ 178—334 des Handelss geseßbuchs und ein ausführlihes alphabetishes Sahregister. n allen Teilen des Werkes ist die cinschlägige Rechtsprehung und Literatur forgfältig berückfichtigt und zu thnen Stellung genommen. Die vollständige wissenshaftliche Beherrschung des Rechts\stoffes, die reiche praftisde Erfahrung des Verfassers, die Selbständigkeit seines Urteils und die Klarheit der Darstellung lassen das inhaltéräiche Buch nit nur für Juristen, sondern auh für die nicht juristisch gebildeten Borstands-, Aufsichtsratsmitglieder und Aktionäre der Akttiengefell- schaften als ein wertvolles Orientierungëêmittel erscheinen.
Geseß und Recht. Zeitschrift für allgemeine Rechtékunde, unter ständiger Mitwirknrng von Fachmännern herauszegeben von Alfred Langewort. Vierteljahrspreis 2,90 4. Verlag: „Geseß und Recht“, Berlin-Uchterfelde. — In den beiden Novemberheften dieser Halbmonats\chrift gibt der Negierungsrat L. Buck, Vorsißender der Einkommensteuerveranlogungskommission in Geestemünde, um zur Verminderung der Schwierigkeiten beizutragen, die weiten Kreisen die Beschaffung der Unterlagen für die bevorstehende Veranlagung zur Wehrsteuer bereiten wird, einen guten Ueberblick über die Bestimmungen des Wehrsteuergesezes vom 3. Juli 1913. In gemeinñverständliher, anregender Darstellung zerlegt der »erfasser den sprôöden Stoff übersihtlich in eine Reihe von Abschnitten und erläutert ihn an der Hand zahlreicher Beispiele unter Berücksichtigung dèr Nechtsprehung. Die einzelnen Kapitel sind über- \hrieben: 1) Umfang der Steuerpfliht, des steuerbaren Vermögens und des Einkommens; 2) Der für die Feststellung maßgebende Zeit- punkt; 3) Der Wehrbeitraa vom Vermögen und die Bewertung des Vermögens (a. Kapitalvermögen, b. Gebäude, c. land- und forstwirt- \{haftlihe Grundstücke, d. fonstige Bewertungsgrundsäße); 4) Der Wehrbeitrag vom Einkommen; 5) Der Steuertarif und die Ermäßlts gungen; 6) Beispiele für die Berechnung des Steuersaßes; 7) Das Beranlagungsverfahren, die Vermögen®erklärung und die Zuständig- feiten der Behörden; 8) Generalpardon, Strafbestimmungen und Nachbesieuerung. Die beiden Hefte sind zum Preise von 1 f vom Verlag erhältlich. — Aus dem übrigen Inhalt der leßten Hefte diesér Zeitschrift seien die Aufsätze über die Krankenversicherung der Dienst boten (von Willy Koslowski in Berlin-Lichterfelde), über „Zeitungs- inserate und Firmenreht“ (von Amtsrichter Dr. Lilie in Kiel) und über die Lüge vor Gericht hervorgehoben.
Jagd.
Der Vorstand der jährlichen deutshen Geweihausfstellungen wird in der Zeit vom 27. Januar bis zum 21. Februar in Berlin in der Ausstellungs8halle am Karlsbad Nr. 16 die 20. Jahres. beziehentlih die zweite Dezenniums8ausftellung veranstalten.
Ausge}tellt werden a. Hiuschgewethe, Elh- und Damschaufeln, Rehkronen, Gemskcickel u. a. Jagdtrophäen, die im Laufe des Jahres 1913 von Deuischen Jägern im Jn- und Auslande oder von Aus- ländern auf deutshen Jagdrevieren erbeutet find. Sle müssen \{ädelecht, basifrei und ungefärbt sein und dürfen niht aus häuslichèer Pflege stammen; Þ. die auf der Dezenniumsausstellung 1904 die güldene Medaille oder im Laufe des leßten Jahrzehnts Becher und erste silberne Schilder davongetragen haben.
__ Nur der betreffende Erleger des Wildes oder der Jagdbesiger felbst ift berechtigt, solhe Trophäen auszustellen.
An bex Klasse ad a erhalten die nah Maßgabe der Örtlichen, klimatischen u. a. Verhältnisse besten Stücke Ehrenpreise, und zwar 2 von Seiner Majestät dem Kaiser und Könige gestiftete silberne Becher für die beiden besten deutschen Hirschgeweibe, die aus freier Wildbahn oder einem zum mindesten 10000 ha großen Wildgatter staminen, einen dritten vom Vorstand gegebenen Becher für das beste Hirschs geweih aus geshlossenem Revier von 3000 bis 10000 ha, sofern es den Charakter der freien Wildbahn bewahrt hat, sowte je 6 bis 8 silberne Schilder für die nächstbesten deutschen Hirschgewethe aus freter und geschlossener Wildbahn, eine den Verhältnissen ent- sprechende Anzahl silberner Schilder für Elch- und Damschaufeln, Rehkronen, Gemskrickel 2c. und je 50 silberne und bronzene Medaillen
für weitere Einzelslücke und Gruppen. Ferner in der Kategorie ad b 10 güldene Medaillen mit der Jahreszahl 1914, Beide Becher uny