1895 / 1 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Jan 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Königlich Preußis

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cher Staats-Anzeiger.

Juserate nimmt an: die Königliche Expedition

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

3W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Berlin, Mittwoch, den 2. Januar, Abends.

des Deutshen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32."

1895.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem General-Adjutanten, General der Kavallerie Grafen von Waldersee, kommandierendem General des TX. Armee- Korps und à la suite des Königs- Ulanen- Regi- ments (1. Hannoversches) Nr. 13, den Schwarzen Adler-Orden zu: verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Gymnasial-Direktor Dr. Stahlberg zu Hagen i. W. den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Amtsgerichts-Rath Kreuschner zu Lauban, dem Geheimen Rechnungs-Revisor bei dem Rechnungshofe des Deutschen Reichs, Rechnungs - Rath Reußner und dem Steuer-Einnehmer erster Klasse Heinicke zu Osterwieck im Kreise Halberstadt den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem Kanzlei-Sekretär und Kanzlei-Jnspektor Carl Jacob Haase zu Berlin und dem Kommunal-Empfänger und Spar- Tassen-Rendanten Roters zu Xanten im Kreise Mörs den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, sowie :

dem evangelishen Ersten Lehrer Karl Nhensius zu Neudorf im Kreise Neustettin den Adler der Inhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht :

dem Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staats- Minister Freiherrn Marschall von Bieberstein die Er- laubniß zur Anlegung des von des Kaisers von cFapan Majestät ihm verliehenen Ordens der Aufgehenden Sonne

erster Klasse zu ertheilen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht :

den Forstmeister Dreßler in Mülhausen i. E. zum

Kaiserlichen Regierungs- und Forstrath in der Verwaltung von Elsaß-Lothringen zu ernennen.

Der bisherige Marine - Jntendantur - Sekretär Barth ist als Geheimer expedierender Sekretär und Kalkulator beim Reichs-Schazamt angestellt worden.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den Direktor der Provinzial - Jrrenanstalt Dr. Kroemer zu Neustadt W.-Pr. zum Medizinal-Rath und Mitglied des Königlichen Medizinal-Kollegiums der Provinz Westpreußen zu ernennen,

dem Direktor der Königlichen Universitäts-Bibliothek zu Kiel Dr. Emil Steffenhagen sowie dem Regierungs-Rath Düring zu Breslau, leßterem bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst, den Charakter als Geheimer Regierungs- Rath, und

dem Polizei-Sekretär Ernst Wolpert in Berlin bei seinem Ausscheiden aus dem Amt den Charakter als Kanzlei- Rath zu verleihen, ferner

infolge der von der Stadtverordneten-Versammlung zu Sangerhausen getroffenen Wahl den besoldeten Stadtrath Hermann Schnißtzer daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Sangerhausen für die geseßlihe Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Forstmeister Conrad zu Greiben zum Regierungs- und Forstrath zu ernennen, S

dem Domänen-Rentmeister Bell zu Hanau den Charakter als Domänen-Rath, sowie :

den Domänenpächtern: Ober - Amtmann Eggerß zu Ziemiß und Ober-Amtmann Wüstenberg zu Burow, beide im Regierungsbezirk Stettin, Ober-Amtmann Kr etlow zu Gersdin und Ober-Amtmann Bath zu Nonnendorf, beide im Regierungsbezirk Stralsund, den Charakter als Amtsrath zu verleihen. :

Seine Majestät der König haben mittels Allerhöchster Ordre vom 27. v. M. i

dem Maurermeister Clemens hierselbst das Prädikat eines Königlihen Hof-Maurermeisters,

den Tischlermeistern Georg und l : hierselbst das Prädikat als Königliche Hof-Tischlermeister,

dem Kommerzien-Rath Rudolf Henneberg, Jnhaber

ermann Schüße

der Firma „Rietschel u. Henneberg“ hierselbst, def Prädikat eines Königlichen Hof-Heizungs-Jngenieurs,

dem Zimmermeisler Theodor Möbus zu Charlotten- burg das Prädikat eines Königlichen Hof-Zimmermeisters und

den Jngenieuren Louis Bretschneider und Richard Krügner, Fnhabern der Firma „Bretschneider u. Krügner“ zu Pankow, das Prädikat als Königliche Hoflieferanten in Gnaden zu verleihen geruht.

Finanz-Ministerium. Bekanntmachung.

Gemäß § 4 Absaß 1 des Gesetzes wegen Aufhebung direkter Staatssteuern vom 14. Juli 1893 (G.-S. S. 119) und S 28 Nr. 6 des Kommunalabgabengesetzes von demselben Tage (G.-S. S. 152) hat sih vom 1. April 1895 ab die Gewerbe- steuer-Veranlagung auch auf die Gewerbebetriebe des Staats zu erstrecken, welhe nah 8 17 Abs. 1 des Gewerbe- steuergeseßges vom 24. Juni 1891 (G.-S. S. 205) als ein steuerpflihtiges Gewerbe zu veranlagen sind.

Zur Ausführung dieser Vorschriften bestimme ih im Ein- verständniß mit den Herren Ministern für Handel und Ge- E und für Landwirthschaft, Domänen - und Forsten Fol- gendes :

1) Die Besteuerung sämmtlicher Gewerbebetriebe des Staats erfolgt im Veranlagungsbezirk der Stadt Berlin.

2) Der zuständige Steueraus\huß für Berlin bewirkt die nah §32 des Kommunalabgabengesecgzes crforderliche Zerlegung des Gesammtsteuersaßes des Staats in die auf die einzelnen Betriebsorte entfallenden Theilbeträge.

3) Die Vertretung des Staats bezüglich der Gewerbe- steuerpfliht seiner Géwerbebectriebe gegenüber dem zuständigen Steueraus\huß erfolgt dur den Finanz - Minister, welchem au die Beschlüsse wegen Feststellung des Gesammtsteuersaßzes und wegen Zerlequng desselben (Nr. 2) zuzustellen sind und die dagegen zulässigen Rechtsmittel zustehen.

4) Hinsichtlih der an den einzelnen Betriebsorten auf die Gewerbebctriebe des Staats zu legenden Zuschläge zur Gewerbesteuer bezw. besonderen Kommunalgewerbesteuerbeträge wird in den bestehenden Bestimmungen über die Zuständigkeit der ten zur Vertretung der betreffenden Betriebe nichts geändert.

Sind jedoch in einer Gemeinde mehrere Betriebe des Staats zur Gewerbesteuer heranzuziehen, deren Vertretung nah den allgemeinen Bestimmungen verschiedenen Behörden obliegt, so ist dem Gemeinde- (Guts-) Vorstand diejenige Behörde zu bezeichnen, welche den Staat bezüglich der Gewerbesteuerpflicht der betreffenden Betriebe vertritt.

Diese Bestimmungen finden auh auf weitere kommunale Verbände entsprehende Anwendung.

Berlin, den 22. Dezember 1834.

Der Finanz-Minister. Miquel.

Der bei der Provinzial-Steuer- Direktion zu Magdeburg angestellte Regierungs - Rath Hildebrandt ist in die Stelle eines Mitgliedes der Provinzial-Steuer-Direktion zu Breslau verseßt worden.

Dem Regierungs-Rath, Ober-Zollinspektor Dr. T raut- vetter zu Strasburg in Westpreußen ist die Stelle eines Mitgliedes der Provinzial-Steuer-Direktion zu Magdeburg und

dem Regierungs-Nath, Ober-Zollinspektor Kannenberg zu Wolgast die Stelle eines Mitgliedes der Provinzial-Steuer- Direktion zu Königsberg verliehen worden.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der bisherige Privatdozent Dr. Otto von Büngner zu Marburg is zum aitherordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der dortigen Universität ernannt worden.

Königliche Friedrih-Wilhelms-Universitä t. Békanntmachung.

ZUm 1. April 1895 kommen zw ei Beuth-Stipendien im jährlichen Betrage von je 1200 A auf fünf Jahre zur Vergebung. . i

Die Bewerber müssen würdige und bedürftige Studierende sein und einer der -vier Fakultäten der hiesigen Universität oder einer der Abtheilungen T und 11 der Technischen Hoch- shule Berlin angehören. i i

Nachkommen des Gencral-Majors von Willisen, des Ge- heimen Finanz-Raths und Provinzial-Steuer-Direktors August von Maaßen, des Ober-Regierungs-Raths Hugo von Schier- städt oder des Geheimen Medizinal-Raths Dr. Herman Quincke haben, ohne den Nachweis der Bedürftigkeit führen

Die Jnhaber der Stipendien sind verpflichtet, mindestens ein Jahr auf der hiefigen Universität zu studieren : die übrige Zeit können sie sih den Studien auf einer anderen deutschen Universität widmen, die Stipendien auch nah beendigten Studien in der Zeit fortbeziehen, die sie zu ihrer weiteren Ausbildung verwenden, bevor sie in eine selbständige, mit einem Einkommen verbundene Berufsthätigkeit eintreten.

Bewerbungen sind bis zum

31. März 1895 einschließlich an uns einzureichen.

Berlin, den 29. Dezember 1894.

Rektor und Senat. Pfleiderer.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Dem Regierungs- und Forstrath Hörnigk zu Frank- furt a. O. ist die Forstinspektion Frankfurt a. O.-Lübben und

dem Regierungs- und Foritrath Conrad die Forst- inspektion Königsberg-Ortelsburg übertragen worden.

Der Regierungs- und Forstrath Boy zu Cassel ist auf die Forstinspektion Potsdam-Joachimsthal,

der Regierungs- und Forstrath John zu Potsdam auf die Forstinspektion Cassel-Eshwege,

der Regierungs- und Forstrath Liebrecht zu Königsberg auf die Forstinspektion Frankfurt a. O -Landsberg a. W. und

der Oberförster von Gromadzinsfki zu Grondowken auf die Oberförsterstele Greiben im Regierungsbezirk Königs- berg verseßt worden.

Die Forst-:Assessoren Rumpel und Tübben Oberförstern ernannt.

Dem Oberförster Rumpel ist die Oberförsterstelle Noten- burg-West im Regierungsbezirk Cassel und

dem Oberförster bben die Oberförsterstelle Grondowken im Regierungsbezirk Gumbinnen verliehen worden.

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Angekommen:

Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister der offentlichen Arbeiten Thielen, aus der Rheinprovinz,

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Nichtamltliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 2. Januar.

Seine Majestät der Kaiser und König begaben Sich am Montag Nachmittag um 21/2 Uhr vom Neuen Palais nah Berlin, besichtigten den Weißen Saal im hiefigen Königlichen Schlosse, hatten sodann eine Rücksprache mit dem E und kehrten um 6 Uhr nah dem Neuen Palais zurü. .

Am Neujahrstage Morgens kamen Seine Majestät nach Berlin, wohnten in der Schloßkapelle dem Gottesdienst bei, an den sich die Gratulationscour im Weißen Saal anschloß, empfingen die Botschafter und sprachen die kommandierenden Generale. Mittags begaben Sich Seine Majestät nah dem Zeughause und nahmen im Lichthofe daselbst die Rapporte der Leib-Regi- menter sowie militärishe Meldungen entgegen. Kurz nah 1 Uhr empfingen Allerhöchstdieselben den Dr. Heinecke und den Professor Kips von der Königlichen Porzellan-Manufaktur.

Heute Vormittag nahmen Seine Majestät im Neuen Palais die Vorträge des Chefs des Zivilkabinets und des Chefs des Marinekabinets entgegen und empfingen den bis- herigen Königlih serbishen Gesandten Boghitchevith in Abschieds-Audienz.

Durch telegraphishe Meldungen is bereits bekannt ge- worden, daß die an dem Morde des Reichsangehörigen Franz Neumann betheiligten Personen in der Nahe von Cas blanca ermittelt und festgenommen worden sind; auch daß die marokkanische Regierung si in bindender Form verpflichtet hat, den Mörder Abd Elkadar hinrichten zu lassen, während seine beiden Mitschuldigen zu lebenslänglihem Gefängniß ver- urtheilt worden sind, hat das deutsche Publikum bereits mit Genugthuung vernommen. Es wird interessieren, über die Verhandlungen, die zu diesem Ergebniß geführt haben, und über die Schritte, die in dieser Sache von den Kaiserlichen Vertretern in Tanger und Casablanca sowie von dem Kom- mandanten des Kreuzers „Jrene“ geschehen sind, nähere Einzel= heiten zu hören.

Unmittelbar nah der telegraphischen Meldung des am 10. November v. J. stattgehabten Raubmords wurde der Kaiser-

u müssen, ein unbedingtes Vorzugsreht: nächst diesen steht ben Eingeborenen der Stadt Kleve ein Vorzugsreht vor

anderen Bewerbern zu.

liche Gesandte Graf Tattenbach angewiesen, sich nah Fez zu begeben, um dort Genugthuung zu verlangen. Am 15. November

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