1895 / 7 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Jan 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Ein anderer Vorschlag, der an dem allgemeinen gleichen Wahlrecht möglichst festhält, besteht darin, zwei Wahlabthei- lungen zu bilden, deren eine die in den Gewerbesteuerflassen T und II, die zweite die in den Klassen IITl und IV ver- anlagten Wahlberechtigten umfassen soll, und deren jede bei gleihem Stimmrecht der in der Abtheilung Wahlberechtigten die Hälfte der Mitglieder der Handelskammer zu wählen haben würde.

Dieser beachtenswerthe Vorschlag könnte in verschiedener Weise modifiziert werden. Es könnte die Möglichkeit offen gehalten werden, da, wo die Verhältnisse dies wünschenswerth er|heinen lassen, die beiden Wahlabtheilungen anderweitig abzuagrenzen, beispielsweise so, daß die Wahlberechtigten der 111. Steuer- klasse bis zu einem bestimmten Steuersaß noch der ersten Wahlabtheilung zugewiescn würden. Es könnte auch daran gedaht werden, auf der Grundlage der Veranlagung zur Gewerbesteuer drei oder vier selbständige Wahlabtheilungen zu bilden und für jede Handelskammer unter Berücksichtigung ihrer besonderen Steuer- und wirihschaftlihen Verhältnisse zu bestimmen, wie die Mitglieder der Kammer auf die Wahl- abtheilungen zu vertheilen sind.

IV. Jf die Einrichtung lokaler Organisationen

oder von Organisationen nah Betriebszweigen

innerhalb der Handelskammern in Aussicht zu nchmen?

Die bayerishe Verordnung vom 25. Oktober 1889 steht neben den für jeden Regierungsbezirk bestehenden obligato- rishen Handels- und Gewerbekammern die Einrichtung lokaler Vertretungen, sogenannter Bezirksgremien für Handel und Gewerbe vor. Diese find im allgemeinen Organe der Handels- und Gewerbekammern, in denen sie durch ihre Abtheilungs- Vorfißenden und unter Umständen noch durch abgeordnete Mitglieder vertreten werden. Jn Angelegenheiten von vor- wiegend lokalem Jnteresse sind sie jedoch befugt, unmittelbar mit den zuständigen Stellen und Behörden zu verkehren.

Der Wunsch nah einer gleichartigen Organisation für Preußen ist bisher, soweit hier bekannt, niht laut geworden. Doch ist die Möglichkeit niht zu verkennen, daß bei einer Organisierung, die vielen Handelskammern ausgedehnte Be- zirke zuweist, das Bedürfniß entstehen kann, innerhalb einzelner Kammern für die Wahrnehmung lokaler Jnteressen oder der Interessen einzelner Betriebszweige besondere Vertretungen, etwa in der Form lokaler oder fachliher Ausschüsse zu schaffen. Eine solhe Bestimmung würde es überdies ermöglichen, Handelskammern, die wegen der Kleinheit ihres Bezirks und ihrer geringen Leistungs- fähigkeit in Zukunft als solche nicht fortbestehen könnten, im Falle des Bedürfnisses als lokalen Ausshuß einer größeren Handelskammer zu erhalten.

V. Jst der Geschäftskreis der Handelskammern zu erweitern, insbesondere

à in Bezug auf ihre Anhörung übex Géseß- entwürfe, die Jnteressen von Handel und Gewerbe berühren,

b. in Bezug auf den Kreis ihrer Verwaltungs- Aufgaben?

Soll den Handelskammern juristische Persön- lihkeit verliehen werden?

Die Handelskammern haben nah dem Geseh vom 24. Fe- bruar 1870 zunächst die allgemeine Bestimmung, die Gesammtinteressen der Handel- und Gewerbetreibenden ihres Bezirks wahrzunehmen. Daneben find ihnen verschiedene be- sondere Verwaltunagsaufgaben zugewiesen.

a. Aus den Kreisen der Betheiligten is öfters das Ver- langen gestellt worden, den Handelskammern durch Geseß all- gemein das Recht einzuräumen, über Geseßentwürfe,

welche die kommerziellen oder gewerblihen Interessen be- rühren, gehört zu werden, bevor diese den geseß- gebenden Vertretungskörpern zur verfassungsmäßigen Be- \hlußfassung vorgelegt werden. Ein gleichartiger Anspruch ist den Landwirthschaftskammern gegenüber durch das Geseß vom 30. Juni 1894 in der Begrenzung für begründet erachtet worden, daß sie die Verwaltungsbehörde1" bei allen die Land- und Forstwissenschaft betreffenden Fragen durch thatsächliche Mittheilungen und Erstattung von Gutachten zu Es und sich über solche Maßregeln der Geseßgebung und Ver- waltung zu äußern haben, welche die allgemeinen O der Landwirthschaft oder die besonderen landwirthschaftlichen Interessen der betheiligten Bezirke berühren. Jn ähnlicher Weise würden auch die Befugnisse der Handclskammcrn zu regeln sein.

b, Als besondere Verwaltungs-Aufgaben sind den Handelskammern die Ernennung der Handelsmäkler (S 33 des Handelskammergcseßes), ein Vorschlagsreht für die Er- nennung von Handelsrihtern (Gerihtsverfafsungsgeseß S 112) und die Bestellung von Revisoren zur Prüfung des Gründungs- hergangs bei Aktiengesellshaften im Falle des Art. 209h des Handelsgeseßbuhs zugewiesen. Auch kann ihnen die Aufsicht über Börsen und andere für den Handelsverkehr bestehende offentlihe Anstalten übertragen werden.

Bei Errichtung obligatorisher Handelskammern von gleich- mäßiger Leistungsfähigkeit wird der Kreis der Verwaltungs- ausgaben wesentlih erweitert werden fönnen. Es fragt sich, nah welhen Richtungen das zu geschehen hat, insbesondere, inwiefern sie bei der Fürsorge für die der allgemeinen und fahlihen Vorbildung 1m Handel und Gewerbe dienenden Unterrichtsanstalten sowie für andere zur O von Handel und Gewerbe bestimmte Anstalten wie Museen, Muster- lager u. a. zu betheiligen sind. Auch auf dem Gebiete der Handels- und Gewerbestatistik würden Handelskammern, die das ganze Staatsgebiet umfassen, Ersprießliches leisten und damit eine vielfah beklagte Lücke ausfüllen können. Eine solhe Erweiterung des Geschäftskreises wird naturgemäß eine gesteigerte Thätigkeit der Handelskammer auf privatrecht- lichem Gebiete durch Erwerb von Vermögensstücken, Abschließung von Verträgen, Uebernahme von Verbindlichkeiten herbeiführen, und es wird deshalb zur Erleichterung dieser Thätigkeit die Verleihung der Rechte juristisher Persönlichkeit an die Handels- kammern in Erwägung gezogen werden müssen, zumal den Landwirthschaftskammern die rehtlihe Stellung einer Korpo- ration eingeräumt worden ift.

VI. Jst der Fortbestand der öffentlih-rechtlichen Stellung der kaufmännischen Korporationen mit der Neuordnung der Handelskammern vereinbar?

Die kaufmännischen Korporationen haben bislang für die Bezirke, für die sie errichtet sind, die Aufgaben der Handels- kammern erfüllt. Für die zukünftige Regelung werden die beiden Gesichtspunkte maßgebend sein müssen,

1) daß es ausgeschlossen ist, daß für denselben Bezirk eine faufmännishe Korporation und eine Handelskammer nebeneinander dieselben öffenllich - rehilihen Aufgaben er- füllen, und

2) daß der Fortbestand der öffentlich - rehtlihen Stellung der Korporationen, solange deren Mitgliedschaft auf Frei- willigkeit beruht, mit dem Grundgedanken der beabsichtigten Reform, für Handel und Jnduftrie innerhalb des ganzen Staats Zwangsvertretungen zu schaffen, unvereinbar ist.

Am einfachsten würde die Frage der Stellung der kauf- männishen Korporationen gegenüber obligatorischen Handels- kammern ohne Zweifel gelöst werden, wenn Einigkeit darüber erzielt würde, daß die Korporationen in die zu errichtenden Handelskammern aufgehen und ihre Rehte und Pflichten auf diese übertragen.

VII. Empfiehli es sich, die Schaffung eines zur Wahrnehmung der Interessen von Handel und Jndustrie bestimmten und als tehnischer Beirath für die Staatsregierung dienenden Zentrgl organs in Aussicht zu nehmen? i

Bei der Einrichtung obligatorisher, das ganze Staats- gebiet umspannender Handelskammern wird s{ließlich dem wieder- holt angeregten Gedanken näher getreten werden können, nah Art der zur Unterstüßung der Zentralinstanzen für die land- wirthschaftlihen und Eisenbahn - Angelegenheiten errichteten Körperschaften, des Landes - Oekonomiekollegiums und des Landes-Eisenbahnraths, einen tehnischen Beirath für die Zentral- instanz der Handels- und Gewerbeverwaltung zu schaffen, der gleichzeitig die allgemeinen Jnteressen von Handel und Industrie wahrzunehmen hätte und, auf der Organisation der Handelskammern aufgebaut, deren Spitze bilden würde.

Jch ersuche die Handelskammern und die kaufmännischen Korporationen, sih zu der Frage der Neuordnung des preußi- schen Handelskammerwesens an der Hand der vorstehend dar- gelegten Gesichtspunkte zu äußern und den Bericht dem für ihren Siß zuständigen Königlichen Regierungs-Präsidenten (bei Berlin: dem Königlichen Ober - Präsidenten zu Potsdam) vor dem 1. März d. J. zur Weiterbeförderung einzureichen.

Die Ne alen sind auf die in diesem Erlaß zur Er- örterung gestellten Gesichtspunkte zu beshränken. Sollte fich im übrigen in der dortigen Praxis ein Bedürfniß nach einer Aenderung oder Ergänzung einzelner Bestimmungen des Handels- kammergejeßes vom 24. Februar 1870 fühlbar gemacht haben, so ersuche ih ergebenst, entsprehende Anregungen in eincnt besonderen Bericht an mich gelangen zu lassen.

Berlin, den 1. Januar 18295.

Der Minister für Handel und Gewerbe. 1) An die Handelskammern und die kaufmännischen Korporationen.

Abschrift meines heutigen Erlasses und einen Abdruck

. A : Hochgeboren ; seiner Mae übersende ih Euer Hochwohlgeboren mit dem Ersuchen, die Frage der Neuordnung der Handelskammern auch Jhrerseits zu prüfen und die Jhnen bis zum 1. März d. J. ein- zureichenden Berichte der im dortigen Bezirk bestehenden Handelsvertretungen mit gutachtliher Aeußerung vor dem 1. April d. J. dem Königlichen Ober-Präsidenten vorzulegen.

Der Minister für Handel und Gewerbe. 2) An alle Königlichen Regierungs - Präsidenten (mit Ausnahme von Köslin, Potsdam und Sigmaringen).

Er ; _Hochgeboren Abschrift ih Euer Hochwohlgeboren unter

Beifügung einer Nachweisung der bestehenden Handelsver- tretungen zu gefälliger gleihmäßiger Aeußerung. Jhren Be- richt wollen Sie dem Königlichen Ober-Präfidenten ebenfalle vor dem 1. April d. J. einreichen.

Der Minister für Handel und Gewerbe.

3) An die Königlichen Regierungs - Präsidenten in Köslin und Potsdam. Durchlaucht

Abschrift übersende ih Euer - Excellenz unter Beifügung

einer Nachweisung der Handelskammern und kaufmännischen Korporationen nah dem Bestande am 1. Juli 1894 mit dem ergebenen Ersuchen, mir das ganze dort eingehende Material mit Jhrer gutachtlichen Aeußerung bis zum 1. Mai d. J. vor- zulegen. Jch lege Werth darauf, daß dieser Termin ein- gehalten werde. Der Minister für Handel und Gewerbe. __ Freiherr von Berleps\ch. 4) An alle Königlichen Ober-Präsidenten.

übersende

Die preußischeu Haudelskammeru und kaufmännischen Korporatioueu nach dem Bestande am L. Juli 1894.

i T

1) Provinz Oftpreußen.

a T ORNE Banca Kaufmännishe Korporation: a e (Der Vorstand führt die Be- zeihnung: „Vorsteheramt der Kaufmannschaft *.) Kaufmännishe Korporation : E (Der Vorstand führt die Be- zeichnung: „Borsteherazmnt der Kaufmannschaft “".) Insterburg A Kaufmännishe Korporation : Tilfit . E S (Der Vorstand führt die Be- zeihnung: „Vorsteheramt der Kaufmannschaft “.)

Stadtbezirk Königsberg .

Bommelsvitte und Schmelz

Stadt und Kreis Insterburg

Stadt Tilsit

2) Provinz Weftpreyßen.

Kaufmännishe Korporation: E (Der Vorstand führt die Be- zeihnung: „Vorsteheraz:ut der Kaufmannschaft “.) Kaufmännische Korporation : e 8 (Der Vorstand führt die Be- | zeihnung: „Aelteste der Kaufmannschaft *".) Thorn A

Stadt Elbing

Kreis Thorn

3) Proviuz Brandenburg.

Kottbus Aa H (Die Handelskammer führt | die Bezeichnung: „Handels- | fammer für die Nieder- lausiß zu Kottbus“.)

e

Fiantsuri a.D. Stadt Frankfurt a. O.

dörfern sowie die Kreife: Sorau

; : gehörigen Ortschaften . Kaufmännische Korporation : Berlin E A (Der Vorstand führt die Be- | zeihnung: „Aelteste der ! Kaufmannschaft “.)

Stadtbezirk Memel mit F meiligem Umkreise der

Amtsgeriht Danzig (Stadt Danzig und Landkreise Dan- ziger Höbe und Danziger Niederung) E

| Kreise: Kottbus, Kalau und Spremberg .

Ressort

der Regierung E

Kaufmännische Korporation : Stettin S (Der Vorstand fübrt die Be- zeihnung: „Die Vorsteher der Kaufmannschaft “.) Swinemünde

Saintalhera Königsberg.

Mm Bromberg

Breslau . Schweidniß . Görlitz ¿ Hirschberg Landeshut Lauban

Gumbinnen.

T)

Marienwerder.

Kaufmännische Korporation : Magdeburg . E Frankfurt a. O. (Der Vorstand führt die Be- |

zeihnung: „Aelteste der | Kaufmannschaft “.) Halle a. S. L

Stadtbezirk von Stettin

e L D Stadt Bromberg . E B A . ¡ Kreise: Reichenbah, Schweidnitz, Waldenburg und Striegau | | Stadt und Kreis Görliß, außer Stadt Reichenbach . . | Keie Hirsbera ind Sha... e] ¿ . | Kreis Landeshut H | Kreis Lauban und vom Kreise Löwenberg der südwestlih vom Eisenbahndamm der Sclesishen Gebirgsbahn | belegene Theil H Stadt- und Landkreis Liegnitz, Kreise: Lüben, Goldberg- | E A | Kreise: Sagan und Sprottau Negierungébezirk Oppeln

E E

C*

Bort eft E Ressort N ! der Regierung

4) Provinz Pommern.

Stettin.

Stadt Swinemünde und fiskalischer Hafengrund im Kreise / M S ; Salm... T Co .

S tralf und.

Polen. Bromberg.

. | Breslau.

5) Provinz Posen. 6) Provinz Schlefien.

. e . Liegnigß.

___7) Proviuz Sachsen. i: i ise: Aschersleben, Kalbe, Halberstadt, Jerichow I, rihow II, Neuhaldensleben, Oschersleben, Stendal,

4 m %

Wanzleben, Wernigerode, Wolmirstedt und der Bezirk der ehemaligen Kreisgerihts-Kommission Erméleben. | Zu dem Bezirk der Handelskammer gehören nicht die | im einmeiligen Umkreise der Stadt Magdeburg belegenen | Ortschaften A

| Magdeburg.

| Magdeburg nebft einmeiligem Umkreise dieser Stadt .

Gemeindebezirk der Stadt Halle. Kreise: Bitterfeld und |

m ettret

8) Provinz Schleswig-Holstein.

Kaufmänuishe Korporation:

Altona

(Die K Bezeichnung: Kollegium “.)

Flenéburg

Fiel

Hannover

Verden

orporation führt ‘die |

| Stadt Altona „Kommeri-

Städtischer Polizeibezirk von Flensburg eins{ließlich Du- burg und Jürgensbye .

Stadt Kiel eins{ließlich Dorfgarten, Ellerbeck und Neu-

mühlen

9) Provinz Hannover.

Stadt- und Landkreise Hannover und Linden, Kreise: Neustadt a. R., Springe, Hameln, Stadt- und Land- kreis Celle, Kreise: Burgdorf, Gifhorn und Rinteln

Kreise: Verden, Achim. Rotenburg, Syke, Hoya, Nien- burg, Stolzenau, Sulingen und Fallingbostel i:

Stadt- und Landkreis Hildesheim, Kreise : Peine, Marien-

Ressort

| der Regierung

Schleëwig.

Hannover.

Caffel .

Hanau Frauffurt a. M. Wiesbaden

Limburg .

Dillenburg

Bezirk Ressort

11) Hefsen-Naf}au.

| Stadt- und Landkreis Cassel und Kreise: Hofgeismar,

Wolfhagen, Frißlar, Melsungen, Wigenhausen, Esch- wege, Rotenburg, Hersfeld, Homberg, Ziegenhain, Kirchhain, Marburg und Frankenberg mit Völ . . | Caffel. Stadt- und Landkreis Hanau und Kreise: Gelnhausen mit Orb, Schlüchtern, Fulda, Hünfeld und Gersfeld . . z MEL und Landkreis Frankfurt a. M. und Obertaunus- Stadt- und Landkreis Wiesbaden, Kreise: Höchst und Usingen, Untertaunuskreis, Rheingaukreis und Kreis St. Goarshausen mit Ausnahme des Bezirks des vor- E Ea Î Unterwesterwaldkreis, Kreis Westerburg, Oberlahnkreis, Kreis Limburg, Unterlahnkceis und vom Kreise St. Goarshausen den vormaligen Amtsbezirk Braubach Dillkreis, Oberwesterwaldkreis und Kreis Biedenkopf &

Wiesbaden.

| der Regierung

nebst dazu gehörigen Kämmereci-

Königsberg N.-M., Lebus,

¡ West-Sternberg, Züllibau-Schwiebus und Guben-Land |

| Oestlih vom Neisse-Fluß belegener Theil des Kreises Sorau, aus\{ließlich der zur Gerihts-Deputation Forst

| Stadtbezirk von Berlin und Charlottenburg .

Erfurt

Polizei - Präsi- dent von Berlin.

Mühlhausen Nordhausen .

Deliysch (eins{ließlich der Stadt Delißsh). Saalkreis. Mansfelder Seckreis. Mansfeldec Gebirgskreis (außer dem Gerichtékommissions-Bezirke Erméleben). Kreise:

Querfurt, Merseburg, Naumburg, Weißenfels, Zeit, |

Wittenberg, Eckartsberga E A A Stadtbezirk Erfurt, Kreis Schleusingen, Stadt Söm-

merda, sowie die Ortschaften: Ilversgehofen, Gispers-

Me L Kreise: Mühlhausen, Heiligenstadt, Worbis .

| Städte: Nordhausen, Ellrih, Benneckenstein, Bleicherode,

Artern, Kelbra, Kreis Sangerhausen und Amtsbezirk

Doi

Hildesheim . Goslar

burg, Gronau und Alfeld

ehemaligen Amts Hohnstein Kreise: l

Göttingen, Kreise:

Northeim .

Göêttingen Münden,

Limneburg - Harburg .

Hadeln . Geestemünde Osnabrüdck

Emden bis zum 1. Januar 1895 Ger: 18951896 1397 u. f. f. alle 3 Jahre wechselnd. (Die Handelskammer führt die Bezeichnung: „Handels- | fammer für Ostfriesland ! und Papenburg “.) | 10) Provinz Westfaleu. Münster . Regierungsbezirk Münster Tecklenburg

Bielefeld .

Rödinghausen und Stadt Vlotho)

Minden .

bezirk Gobfeld-Menninghüffen

hausen und Stadt Vlotho .

Kreise: Arnsberg, Meschede, Brilon

Bochum . Kreis Bochum . E Dortmund e 1 reis Dortmund G S O Sserlohn . S Kreis Iserlohn .

Lüdenscheid .

Arnsberg

_ Meinertëhagen und Kierspe

Siegen Kreis Siegen Aa (Die Handelskammer führt

die Bezeichnung : „Handels- |

kammer für das Lennegebiet |

des Kreises Altena und für | den Kreis Olpe“.) |

Amt Neuenrade und Kreis Olpe .

Deutscher Reichstag. 9, Sizung vom Dienstag, 8. Januar, 2 Uhr.

Der Sigzung wohnen bei: die Staatssekretäre, Staats- Minister Dr. von Boetticher und Freiherr von Mar- sh all, der Staatssekretär Nieberding und die preußischen Staats - Minister Bronsart von Schellendorff, von Köller und Schön stedt.

Auf der Tagesordnung steht die erste Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Aenderung und Ergänzungen des Strafgeseßbuchs, des Militär- Strafgeseßbuchs und des Gesetzes über die Presse. Es erhält das Wort

Abg. Auer (Soz.): Ueber den Ursprung der Vorlage. existieren verschiedene Lesarten. Zunächst wurde behauptet, die Vorlage bilde eine Art Abschlagszablung für die Großindustriellen. Der Name des Abg. Freiherrn von Stumm wurde mit der Vorlage direkt in Ver- bindung gebracht. Der Abg. Freiherr von Stumm versicherte, wenn er die Umsturzvorlage zu machen gehabt hätte, so würde dieselbe ganz anders ausgefallen sein. Eine andere Version behauptete, es handele sh weniger um die Umsturzvorlage und ihren Snhalt, als darum, einen geeigneten Vorwand zur Auflösung des NReichs- tags und zu Neuwahlen zu finden, um im neuen Reichs- tage neue Steuern durchzubringen und so die Mittel für die Umwandlung der Halbbataillone in Ganzbataillone zu finden. In den Motiven zu der Vorlage wird auch auf die Novelle zum Reichs. Strafgeseßbuch vom Jahre 1876 hingewiesen, welhe ähnliche Vorschläge, wie die jeßige Vorlage, enthalten habe. Damals ift der Reichstag über jene Vorschläge hinweggegangen. Als der entscheidende Paragraph zur Abstimmung stand, erhob sich nicht eine Partei für denselben, von der Rechten bis zu den Sozialdemokraten. Damals berrshte hier die übereinstimmende Ansicht, daß die Forderungen der Regierung viel zu weit gingen. Wenn in den Motiven weiter davon die Rede is}, die Bestimmungen des Strafgeseßbuchs reiten nicht aus zur Bekämpfung der destruktiven Tendenzen, und die vertrauenévolle Auffassung, welche man in dieser Beziehung früher gebegt habe, sei geshwunden, so mag das leßtere in gewisser Be- ziehung zutreffen. Als im Jahre 1871 das Reichs-Strafgeseßbuch besblofsen wurde, glaubte man noch an humanitäre Ziele. Damals wollte man sogar die Hinrichtungen abshaffen, und es bedurfte des ganzen Einflusses des Fürsten Bismarck, um das zu verhindern. In den Motiven des vorliegenden Geseßentwurfs kehren alle Gründe wieder, die angeführt werden, wenn es gilt, den arbeitenden Klassen Fesseln anzulegen. Man weist dabei auf die Bestrebungen zur Hebung der Interessen der arbeitenden Klassen hin. Die Bestrebungen zur Unterdrückung der Lohnbewegungen , die Auéschließung der Ar- beiter vom Koalitionsreht, der Kampf gegen die Gewerkschaften, wie er in Sachsen, in Bayern geführt wird, stehen zu dem behaupteten Streben, die Lage der arbeitenden Klassen zu bessern, in grellem Gegensaß. Wir sollten die Vorlage leidenschaftslos und ohne Pathos behandeln, hat der Staatssekretär gesagt. Und do haben wir eine Vorlage vor uns, die uns an einen Thierfreund erinnert, der das Ouhn fragte, ob es lieber gebraten oder gefoht sein wollte. So s{chlimm ist es ja noch nit, daß man uns fragt, ob wir lieber ge- râdert oder geköpft sein wollen. Aber weit davon ist es au nit. Sodann meint der Staatésekretär, die Vorlage sci kein Ausnahme- gele , sondern bewege \sich auf dem Boden des gemeinen Rechts. Auch der Abg. Dr. von Bennigsen hat am 10. Oktober 1878, als es ih um das Sozialistengeset handelte, gesagt, daß das Gesetz nicht gegen bestimmte Klafsen der Bevölkerung oder bestimmte Parteien gerichtet et. Und wie ift das i angewendet worden? Alle Fälle, wo das Gefeß gegen Tefider anderer Fraftionen als gegen uns angewendet wurde, fanden lebhaften Widerspruch in der gesammten Bevölkerung und der

Kreise: Goslar, Zellerfeld und Ilfeld mit Ausnahme des bei der Handelskammer in Nordhausen verbleibenden

Osterode, Duderstadt, Stadt- und Landkreis Einbeck, Uslar und

Stadt- und Landkreis Lüneburg, Kreise: Bleckede, Uelzen, Fsenhagen, Dannenbera, Lüchow, Soltau und Winsen Stadt- und Landkreis Harburg, Kreise: Kehdingen, Bremervörde, Zeven, Neuhaus a. O. und |!

Kreise: Lehe, Geestemünde, Osterholz und Blumenthal Regierungébezirk Osnabrück mit Ausschluß der Stadt Papenburg, sowie die Kreise Tecklenburg und Diepholz

i Regierungsbezirk Aurich und die Stadt Papenburg .

aus\ch{ließlich des

Kreise: Bielefeld, Halle, ‘Wiedenbrüd, Herford (ausschließ lich Amtsbezirk Gohfeld-Menninghüffen und Bünde-

Kreise: Minden, Lübbecke und vom Kreise Herford Amts- und Bünde-Röding-

._| Stadt und Amt Lüdenscheid, Aemter:

Halver, Herscheid,

Stadt und Amt Altena, Stadt und Amt ‘Plettenberg,

Hildesheim.

Barmen . Krefeld

Iork, Stade,

Duisburg

Düffeldorf

,

E

Ge e Elberfeld

Dönabrüd. Effen .

Aurich. Gladbach

S (Die Handelskammer führt die Kreises L: Bezeichnung: „BergischeHan- Münster. delsfammer zu Lennep“.) Mülheim a. d. Rubr

Minden. Neuß . Arnsberg. Bonn .

Mülbeim a. Rb. . Saarbrücken

Eupen Stolberg .

Prefse, und Herr Gneift führte in einer Broshöre aus, daß es bei der Handhabung des Gesezes viel weniger auf die That selbst an- komme, als auf die Perfon desjenigen, der sie ausgeführt habe. Der Staatsfekretär Nieberding bat am Schluß der vorigen Session aus- geführt, daß die Polizeibehörden in der Vertheilung von Flug- blättern niemals eine ftrafbare Handlung sehen dürften. Die \ächsishen Behörden haben fich um diese Auffassung niht im mindesten gekümmert, fie verfolgen die Vertheilung von fozialdemo- fratishen Flugblättern nah wie vor als groben Unfug, allerdings nur, wenn es sich um Landtagswahlen handelt: denn bei Reichztagswahlen würden wir hier im Reichstage bei den Wahlprüfungen dagegen vro- testieren und eventuell folche Wablen für ungültig erklären. Wenn der Staatssekretär von der Zunahme der Zuchthausstrafen und damit der gemeinen Verbrechen bei Sozialdemokraten fpriht, so irrt er: es handelt \fih dabei fas nur um Anarchisten, alfo unsere geistigen Gegner; mit unserer Partei haben diese Verbreher nichts zu thun. Unrichtig zitiert hat der Staatssekretär, wenn cr die Stelle aus einer Schrift Krapotkin’'s angeführt hat, daß Religionen auf Blut gegründet seien. Der Sinn der Stelle ist der, daß die meisten Religionen auf dem Ovfergedanken beruben. Kein einziges deutsches sozialdemokratishes Blatt hat der Staatssekretär zur Begründung der Vorlage zitieren können. Wir fkönnen doch niht dafür ver- antwortlich gemacht werden, was irgend ein NRevolutionär zu irgend einer Zeit gesagt hat. Wenn der Staatssekretär nah Zitaten suchte, brauchte er nicht auf Krapotkin und Bakunin zurück- zugreifen, er hätte den ehemaligen Brief des jeßigen preußischen Finanz-Ministers an Marr zitieren können. Im Jahre 1848 hat sich u. a. auch Herr Bamberger zur fozialen Revolution bekannt und mit ihm noch mancher der Herren, die hier im Hause sitzen. Die Polizei soll niht im stande sein, Blätter, wie die Most'iche „Freiheit“, axs Deutschland fern zu halten. Daß gerade dte Most’sche „Freiheit“ durch Geldmittel von seiten der Polizei in Deutschland eingeschmuggelt wurde, hat eine Gerichteverhandlung in Elberfeld am 30. April v. I. gezeigt. Polizei-Kommissar Böhm hatte als Zeuge zugeben müssen, daß er ih eines vielfah vorbestraften Subijekts bedient balle, Um - Vie „Freiheit“ über die deutshe Grenze zu bringen. Der Staatssekretär bezog sich aber auh auf ein inländishes Blatt, den wöchentliÞh einmal erscheinenden „Sozialist“, den er wahrscheinlih mit dem” täglih erscheinenden , Vor- wärts* verwechselt. Der „Sozialift“ ift bekanntlißh von den sfoge- nannten „Jungen“ in der Absicht gegründet worden, unsere Partei zu schädigen; ihn zu vertheidigen, ift sona niht unsere Sache. Ich möchte aber darauf aufmerksam machen, daß es eine Zeit gegeben hat, wo er von den Herren, denen er heute unbequem ist, reht gern gesehen wurde. So lange er nebenher die fogenannten Füh:er der sozialdemofkratishen Partei angriff und verleumdete, durfte er die tollsten Ausfälle auf alles Möglihe machen, heute wird er jede Woche obne triftige Gründe konfisziert. Im Jahre 1893 erschien zum Beispiel in diesem Blait ein Aufruf, der den Zweck hatte, eine gewerkschaftlihe Gegenagitation der Metallarbeiter gegen die sozialdemokratische Partei ins Leben zu rufen, und der mit dem lebhaften Appell {loß: Zeigen wir, daß wir wahre Revolutionäre sind, daß wir es ernst meinen mit unseren Leiden8genossen! Wenige Wochen nachher hat der Unterzeichnete jenes Aufrufs vor Gericht zugeben müssen, daß er dafür von der Polizei mit 95 Æ honoriert worden sei. Selbst die sächsishe „Leipziger Zeitung“ verhätschelt die anarchistische Bewegung. Wenn die gegenwärtige Vorlage bereits Geseß wäre, wäre dadurch auch nur eines der zu ihrer Begründung angeführten Vorkommnisse unterblieben? Die Broschüren und Flugblätter, von denen der Staatsfekretär gesprohen hat, wurden heimlich verbreitet und werden so au weiter verbreitet werden. Ich habe noch beute aus London anarchistishe Zuschriften erhalten, die so verrückt sind, daß der Staatssekretär uns dieselben niht zutrauen wird und kann. (Staatssekretär Nieberding nickt zustimmend.) Der Umsturz wird von ganz anderer Seite, als von unserer Partei befürwortet.

E Kreise: Saarbrücken, Saarlouis, Ottweiler und St. Wendel Stadt- und Landkreis Trier, Kreise: Bitburg, Saarburg,

Gemeindebezirk von Aachen und Burtscheid A Landkreis Aachen aus\{ließlih Burtscheid und Kreis Düren

12) Rheinprovinz.

Stadt- und Landkreis Koblenz, Kreise: St. Goar, Kreuz- nach, Zell, Cochem, Mayen, Neuwied, Altenkirchen,

Meisenheim, Städte: Ahrweiler, Sinzig, Nemagen und

_die Orte Oberwinter und Brohl des Kreises Ahrweiler Stadtkreis und Oberbürgermeisterei Barmen M Gemeindebezirke Krefeld, Uerdingen und Kempen, die Land-

bürgermeistereien des Landkreises Krefeld und die Land- bürgermeiftereien Hüls, St. Tönis, Tönisberg und Vorst

Gemeindebezirk der Slabt Duiebltä .. - «+ - - Gemeindebezirk Düsseldorf, Gerresheim nebst Erkrath,

Eckampyp, Ratingen und Hilden; Bürgermeisterei Benrath

Stadtkreis und Oberbürgermeisterei Elberfeld E Kreise: Gladba und Grevenbroih und vom Kreise Kempen

die Bürgermeistereien Bracht, Dülken, Süchteln, Kalden- firhen, Lobberich, Burgwaldniel, Kirchspielwaldniel, Oedt, Grefrath, Breiell, Boisheim, Amern St. Anton und Amern St. Gecrg, fowie die Sammtgeizeinden Bkrliggeln Und Born .

Kreise: Lennevy, Gummerëzbah und Wipperfürth, fowie |

die Bürgermeistereien Kronenberg, Velbert und Wülfrath

Stadt und Bürgermeisterei Mülheim a. d. Ruhr und

Gemeindebezirk Oberhausen .

E S S Su: E M Kreis Nees und vom Regierungsbezirk Münster die Ge- |

meinden: Stadt Bocholt, Stadt Anholt, Wigbold Werth, Aemter: Dingden, Liedern und Nhede im Kreise Borken ; ; L

G e [Sb Ad Lan Q Stadt- und Landkreis Bonn, Kreife: Euskirchen, Rheinbach,

Siegburg, Waldbrsl und Bergheim .

Trier.

Wittlich, Merzig, Prüm, Berncastel und Daun .

Aachen.

Ih crinnere nur an die Broschüre Konstantin Rößler?s, an das Vorgehen des Kammerherrn von Blumenthal in Sachsen; auch Herr Stöcker erflärt in seinem Organ, wenn das Mittel der Auflösunz nicht belfe, den Reichstag zu bekehren, so müsse man an eine Aenderung der Verfassung, des MNeichstagswahlrehts denken. Das s\ei zwar auch ein Staatsstreih, der aber, da im Reiche kein Verfassungseid eingeführt sei, anders beurtheilt werten müsse. Die heutige Geseßgebung bietet bereits die Handhabe, um in der aller- schärfsten Weise vorzugehen. Gelegentlih der Berathung des Antrags des Abg. Grafen Kaniß im vorigen Jahre erklärte der Abg. Dr. von Bennigsen mit Bezug auf meine Partei: „Die Sozialdemokratie if auf dem besten Wege, eine radikale Arbeiterpartei zu werden, wie eine solche in England besteht.“ Und d?r Abg. Liebermann von Soeonnenberg fprach von uns als von Nevolutionâären in Schlafrock und Pantoffeln. Jeßt heißt es: Es muß etwas geschehen! Wir find geblieben, was wir waren und werden bleiben, was wir sind. Wir haben das Sozialistengesez ausgehalten, wir werden auch das Umsturzgeseß und alle anderen Gesetze aushalten, die gegen uns gemaht werden. Uns werden sie nihts schaden. Auf einer Seite ift der Bierboykott als Anlaß des Umsturzgeseßes be- zeihnet worden. Jch glaube das nicht. Es ift etwas Anderes: Es fehlt das Zutrauen in die Haltbarkeit der Dinge. Es herrsht eine allgemeine nervôse Erregung, die s\ich Luft maht in dem Rufe: Es muß etwas geschehen! Die besitzenden Klassen haben das Zutrauen zu \sich selbst verloren. Ich werde nun zu den einzelnen Paragraphen des Geseßentwurfs über- gehen. (Präsident von Leveßow erinnert den Nedner daran, daß die Generaldiskussion des Gesetzentwurfs stattfindet.) Es heißt in den Motiven: Vlanches Verbrehen wird heute dadurch angepriefen, daß es aus einer anderen Weltanshauung heraus ents{huldigt wird. Nichtig ist aber, daß {hon manches Verbrehen mit dem Tode gebüßt wurde, das später als heroishe That gepriesen wurde. Wenn der § 111 Gese wird, dann wird man auch die Verherrlichung des Duells unter Strafe stellen müssen. Ein Pastor in Worbis hat jüngft den Holzdiebstabl einer Frau mit der Nothlage derselben ver- theidigt. Nah dem S 111 wäre der Pastor entschieden \traffällig. Auch die „Kreuz-Zeitung“ würde davon betroffen werden, die z. B. die That Schill’s als eine heroishe That, wenn auch als „Eidbruch“, bezeihnet. (Redner wird vom Präsidenten zur Sache gerufen.) Schon wenn der Thäter die Absiht gehabt hat, den Umfturz der bestehenden Staatsordnung herbeizuführen, so soll er mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer ftelt di Absicht fest ? Wir haben doch mit unseren Richtern in der leßten Zeit allzu s{limme Erfahrungen gemacht, um ihnen eine derartige dehnbare Bestimmung anzuvertrauen. Nach der modernen Rechtsprehung genügt ja {hon das einfache Abonnement auf eine Zeitung, um die Zugehörigkeit zu einer ver- botenen Verbindung darzuthun. Es mag ja Sozialdemokraten geben, deren Bestreben auf den Umsturz gerichtet ist, aber auf der Stirn steht das Keinem geschrieben. Die Formulierung dieser Bestimmungen scheint mir dahin zu geben, daß man ret viel verlangt, um nur etwas zu erhalten. Bestimmungen wie die des § 112 hat fein Strafgeseßbuch der ganzen Welt; {hon die Einführung eines Soldaten in eine geschlossene Gesellschaft soll mit Gefängniß von einem Monat bis zu drei Jahren bestraft werden können. Denfkt man denn nicht daran, daß in unseren Kasernen viele Soldaten sind, die daheim sozialdemokratishe Verwandte haben, die, wenn sie jene auch nur auf ein fozialdemokratisches Fest führen, sich {hon strafbar machen würden? Geht man doch jeßt schon fo weit, daß man dem Sohn des sozialdemokratishen Abgeordneten Stolle, als er auf Urlaub nah Hause ging, verbot, in der Gastwirthschaft seines Vaters zu ver- kehren. In den Motiven wird von der Gefahr der Einführung destruktiver Tendenzen in der Armee gesprochen; mir if von solchen Tendenzen nichts bekannt. Wohl aber ist mir bekannt, daß man jeßt aus dem Soldaten ganz etwas Besonderes machen will, daß man