1895 / 13 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 16 Jan 1895 18:00:01 GMT) scan diff

wollensäußerungen und Versprehungen für eine ferne Zukunft be- anügt, sondern zur That übergegangen ift und die Hoffnung hegt, daß Sie mit ihr eine Gesezgebung inaugurieren werden, die zum Nutzen des Handwerks gereicht.

Meine Herren, wir find der Ueberzeugung, daß die gewerbliche Frage beute niht mehr wie früher nur die is, wie am besten und billigsten erzeugt und wie am besten, billigsten und schnellsten die Fndustrieprodukte den Konsumenten zugeführt werden, fondern daß heute die gewerbliche Frage in ernsthaftester Weise mehr und mehr auch die Exristenzfrage des gesammten gewerblichen bürgerlichen Meittelstandes geworden ist. (Sehr richtig! rechts und aus der Mitte.) Wir sind der Meinung, daß eine Organisation des Handwerks zwar die Lebens- kroft und die wirth\chaftlihen Verhältnisse des Handwerks allein nit heben fann, aber daß sie doch die ifolierten schwachen Kräfte des Einzelnen mit den Berufsgenossen zusammen- führt, die Affsoziation, die ich für eine der wesentlichsten Faktoren für die Gesundung des Handwerkerstandes halte, erleichtert und ermöglicht, daß sie die wirthshaftlih s{chwachen Elemente zu- fammenfügt, und daß das Zusammenrathen und Zusammenthaten mit den Berufs- und Erwerbsgenossen dem Handwerk einen Kitt giebt, der den heutigen Innungen fehlt, und zwar fehlt, weil immer nur wenige und einzelne Theile des Handwerkerstandes den Innungen an-

gehören, niht aber die Gesammtheit des Handwerkerstandes. (Bravo!

rets und aus der Mitte.)

Abg. Jacobskötter (dkons.): Nah den Aeußerungen des nationalliberalen Redners vom Montag hoffe ih, daß seine Partei nit bloß für die Idee der Handwerkerkammern, sondern au für die anderen Forderungen des Handwerks eintreten wird. Die Aeußerungen von seiten der Regierung zu der Angelegenheit waren ziemli plato- nischer Natur, namentlih, wenn man die fast gleichlautenden Erfklä- rungen von 1891 danebenhält. Allerdings flangen die Erklärungen des preußischen Handels- Ministers Freiherrn von Berlepsh wesentli anders, als die des Staatssekretärs Dr. von Boetticher. Nach dem Handels-Minister glaube ih die Erwartung hegen zu dürfen, daß dem Schußzdach der Handwerkerkammern, wenn ih mich fo ausdrücken darf, der Unterbau der organisierten Innungen folgen wird. Das ift er- freulih; denn die Handwerkerkammern können die Aufgaben nicht er- füllen, die erfüllt werden müfsen. Aber weshalb denn wang? fragt man. Zwang existiert im ganzen Leben von der Wiege bis zur Bahre. A E verlangt aber au den Befähigungsnachweis. Wir lehnen ja das, was uns die Regierung bietet, nicht ab, aber wir bleiben doch auf unserer Forderung bestehen, daß das Handwerk auf der geshihtlihen Grundlage organisiert werden soll. Es ist dringende i flit des Staates, den Mittelstand zu stärken, und das kann er

auptsählich durch die Förderung des Handwerks. Wir vertreten feine Sonderinteressen, sondern wünschen die Erhaltung eines ehr- würdigen Standes. l , i

Abg. Bo ck- Gotha (Soz.): Nationalliberale und Konservative find Vertreter der Saline, dur die der Handwerkerstand zu Boden gedrückt wird. ie Nationalliberalen find für die Gewerbe- freibeit verantwortlih, und es ist tragikomisch, wenn gerade sie si jeßt als Handwerkerfreunde ausgeben. Wir haben mindestens ebenso- viel warmes Herz für die Handwerker wie Sie, aber wir täuschen se nicht. Wir sagen ihnen, daß mit solhen kleinen Mitteln dem ndwerk nicht geholfen werden kann, sfondern daß die Grundlage der bürgerlihen Gesellschaft geändert werden muß, weil innerhalb der fapitalistishen Entwikelung kein Raum für das Handwerk ist. Die Regierung mag den besten Willen haben, aber was fann sie denn thun? Auch die Abgg. Hiße, Freiherr von Hams- merstein oder Freiherr Heyl zu Herrnsheim fönnten nicht angeben wie der Befähigungsnahweis in der Praris durchzuführen wäre. I habe auf den Tisch des Hauses ein Paar mit der Hand gearbeitete Schube und ein Paar, das vollständig mit Maschinen hergestellt ist, niedergelegt. Ich bin überzeugt, daß Sie nicht in der Lage sein werden, irgend etnen Unterschied an den Schuhen zu finden. Die technischen maschinellen Einrichtungen der Sat sind es, die den Handwerker drücken. Der Groß- industrielle kauft das Rohmaterial um 25 bis 30 %/o billiger als der Handwerker, er spart an Arbeitslohn über die Hälfte, er braucht ver- möge des großen Umsaßes nur einen geringen Gewinn was können unter diesen Umständen Zwangsinnungen und Befähigungsnachweis nützen? Das ist nur ein Köder, den Sie dem Handwerk hinhalten. Sie selbst, meine Herren, davon bin ih überzeugt kaufen zum größten Theil Fhre Waaren in den Bazaren. Die Maschinen, die große O kation, die Konkurrenz kann nit verboten werden ; alles Andere aber ist nebensählich. Mit den Innungen hat man son recht \{chlechte Er- fahrungen gemacht. . Die Chikanen gegen die fähigen Handwerksmeister seitens der unfähigen „nehmen kein Ende. Innungsleiter verwenden die Gelder zu persönlihen Zwecken, für die Lehrlinge aber eschieht au in den Innungen nichts. In Oesterrei, wo die Zünftler alles haben, was sie wünschen, is das Handwerk auch _zurücgegangen. Die Lehrlingskalamität rührt daher, daß die Handwerker feine Gesellen mehr bezahlen fönnen. Der Befähigungs- nahweis garantiert feineswegs eine gute Ausbildung der Lehrlinge. Es gehört dazu auch eine moralische Qualifikation. Führen Sie Zwangsinnungen ein, soviel Sie wollen in fünf Jahren

aben Sie keine Zünftler mehr. Warum s{lägt man niht au Arbeiterkammern vor? Die Entwickelung ist niht aufzuhalten; der Großindustrie sind keine Schranken zu ziehen. Nur dann werden die Leiden und Schmerzen des Handwerks aufhören, wenn die kapitalistische Wirthschaftsordnung durch die sozialistishe erseßt ift.

Staatssekretär des Jnnern, Staats - Minister Dr. von Boetticher:

Ich würde versucht sein, wenn es niht fo spät wäre, auf die einzelnen Ausführungen des Herrn Vorredners näher einzugehen; fo aber glaube ih mich ihm gegenüber auf einige allgemeine Bemerkungen beshränken zu sollen.

Meine Herren, wenn es wirklich um das Handwerk fo trübe be- stellt ist, und bezüglich der Organisationen, deren sich das Handwerk biher bedient hat, so schlecht auéssieht, wie der Herr Vorredner es geschildert hat, dann sage ih, ift für alle staatserhaltenden Parteien ein um fo dringenderer Arlaß gegeben, keine Zeit zu versäumen, um diesen Mißständen ein Ende zu machen. Und wenn es wahr ist, was der Herr Vorredner behauptet, daß die Vertreter von Innungen gemeinsame Gelder zu thren persönlichen Zwecken verwenden ; wenn es wahr ist, daß die Handwerksmeister in größerer Zahl um die Ausbildung der Lebzlinge sih nicht bekümmern, sie zu wirth» \chaftlihen Arbeiten benußen, und si der Pflicht entziehen, die Lehr- linge in der Ausbildung des von ihnen gewählten Berufs zu fördern, dann, sage ih, hat nit allein das Handwerk die Aufgabe, aus sich selbst heraus zu helfen, sondern dann ist es auch dringend erforderli, daf der Staat eingreift, daß der Gesetzgeber nicht thatenlos diesen Zuständen gegenübersteht. (Sehr richtig! rechts.)

Und wenn uns der Herr Vorredner auf die Erfahrungen, die man in Oefterreih mit der von den Vertretern des korporierten Handwerks erstrebten Organisation gemacht kat, verweist, fo entgegne ich ihm darauf: Hat diese Organisation Uebel- stände gezeitigt, so werden diese Uebelstände für uns ein Anlaß sein, die in Oesterreih gemachten Erfahrungen zu benutzen und bei uns die bessernde Hand an unsere eigenen Organisationen zu legen.

Meine Herren, es is überhaupt verfehlt, zu sagen: ich will die eine Organisation, die man als obligatorische Innung bezeichnet, wegen der bei ihrer Dur{fühßrung anderswo wahrgenommenen Mängel niht, oder ich will die andere Organisation nit, die man Fach- genossenschaft nennt. Es wird immer darauf ankommen, wie die Organisation ausgestaltet wird, und vor allem darauf, in welche Hände die Leitung gelegt wird. Und darüber ift mir gar fein Zweifel, daß es vorwiegend die Aufgabe des deutshen Hand- werks sein wird, aus ih heraus die Kräfte heranzubilden, die das erforderlihe Zeug dazu haben, verständnißvoll die Orga- nisation zu handhaben und zu entwidckeln, welhe der Gesetzgeber vorgezeihnet hat. Wenn endlih der Herr Vorredner sich darüber beschwert hat, daß wir nicht gleichzeitig uns bereit erklärt haben, auch Arbeiterkammern zu errihten, und wenn er darauf hingewiesen hat, daß vor einigen Jahren, als uns ein fozialdemokratisher Antrag, solhe Arbeiterkammern einzurihten, vorlag, wir darauf nit ein- gegangen sind, so habe ich darauf nur zu erwidern, daß es nicht Auf- gabe der verbündeten Regierungen ift, \ ozialdemokratishe Organisationen zu fördern. (Heiterkeit.) Jener Antrag aber lief auf nihts Anderes hinaus, als darauf, eine der Sozialdemokratie förderlihe Einrichtung zu schaffen. Also, meine Herren, wir werden uns zwar mit den Vertretern der s\ozialdemokratishen Partei über die Hand- werkerorganisationen s\chwerlich einigen. Die Ausführungen des Herrn Vorredners haben uns darüber feinen Zweifel gelassen, daß seine Parteigenossen nicht mitmachen wollen, und wenn ein gewisser Triumph darüber aus feinen Ausführungen herausflang, daß das deutshe Handwerk doch der Sozialdemokratie anheimfallen werde oder {hon anheimgefallen fei, so hoffe ih, daß dieser Ausspruh dem deutshen Handwerk die Augen öffnen wird, und daß es si, wenn es darüber noch im Zweifel fein sollte, klar machen wird, wo Heil und Segen für seine Zukunft zu finden ist. Jeden- falls ist das nicht bei der Sozialdemokratie zu finden. (Sehr richtig!)

Weshalb ich mich zum Wort gemeldet habe, das ift wesentlich um deswillen geschehen, weil ich aus den Aeußerungen des Herrn Abg. Jacobskötter die Ueberzeugung gewonnen babe, daß meine gestrigen Ausführungen einigen Mißverständnifsen begegnet sind, die ih nicht unwidersprohen lassen möchte. Mein preußischer Herr Kollege hatte Ihnen bereits mitgetheilt, daß wir bei der Berathung der Pläne für die Organisation des Handwerks durchaus Hand in Hand gegangen sind. Die sogenannten Berlepsh’s{chen Vorschläge sink vom Reichsamt des Innern und dem preußischen Handels-Ministerium gemeinschaftlich vorbereitet worden. Wir haben sie festgestellt, wir haben an der Hand der Kritik, die diese Vorschläge erfahren haben, gemeinsam erwogen, was zu ändern oder zu bessern sein möchte, und wenn jeßt von den augenblicklich zur Erörterung stehenden Maßnahmen zwei in den Vordergrund getreten sind: einmal die Untersuhung der that- sählichen Verhältnisse und zweitens der Entwurf eines Gesetzes, be- treffend die Errichtung von Handwerkerkammern fo ist das eine das Verdienst meines verehrten Herrn Kollegen, und der andere Gedanke ist aus meinem Kopf entsprungen. Wir find beide der Meinung, daß auf diese Weise zu Nuß und Frommen des Handwerks vor- gegangen werden kann. Also eine Differenz zwischen uns be- steht nicht, und wenn der Herr Abg. Jacobskötter aus meinen gestrigen Ausführungen den Eindruck gewonnen hat, als ob man ein Dach schaffen wolle ohne Unterbau, fo glaube ih durch meine Erklärung ihm zu dieser Auffassung keine Veranlafsung gegeben zu haben. Ih habe nur fagen wollen und meiner Meinung nach auch gesagt, daß die Gestaltung des Unterbaues für die Handwerker- kammern vorbehalten bleiben foll. Ueber diesen Unterbau will man gerade die demnächst herzustellenden autoritativen Organe in den Handwerterkammern hören; man will erfahren, wie sie über die Ge- staltung dieser Dinge denken. Ohne jede Unterlage bleibt aber darum die Handwerkerkammer, die wir Ihnen vorschlagen . werden, doch nicht ; der Unterbau ift das gesammte Handwerk. Das gesammte Handwerk soll die Mitglieder der Handwerkerkammer wählen.

Nun kann man ja diese Institution und damit komme ih auf einen Punkt, den der Herr Vorredner berührt hat als eine pro- visorische ansehen, man kann sie aber au demnächst zu einer definitiven machen. Jch hatte mir die Sache so gedacht, daß man in allen den- jenigen deutshen Ländern, in denen bereits Handwerkerkammern ‘vor- handen sind, diese zunächst bestehen läßt, daß man aber dur ein Reichsgeseß und das bemerke ih auch zur Beseitigung eines Zweifels des Herrn Abg. Hiße diese Institution zu einer obligatorishen macht in dem Sinne, daß, wo keine Handwerkerkammern bestehen, sie einzuführen find, und zwar auf Grund von Wahlen des Handwerkerstandes. Es wird dann die Aufgabe der Handwerkerkammern fein, fich \{lüssig zu machen und gutachtlich zu äußern über die weiter nothwendigen Organe. Man kann hierbei dazu kommen, baß es \sich empfiehlt, den jeßt zu shaffenden Zustand zu einem definitiven zu gestalten, wenn man nämli die Ueberzeugung gewinnt, daß es vorzuziehen ist, sämmtliche selbständigen Handwerker ohne Mittelglied zu den Wahlen zu den Handwerkerkammern zuzulassen. Man kann aber au zu einem anderen Ergebniß kommen: man kann nämli einen genossenschaftlihen Unter- bau für nothwendig halten. Das ift aber eine Frage, deren Entschei- dung vorbehalten bleiben foll nah Maßgabe der Aeußerungen, die uns über die Organisationen zugehen.

Im übrigen habe ih mi sehr gefreut darüber, daß sowohl von dem Herrn Redner aus dem Zentrum wie von dem Herrn Redner der konservativen Partei der Gedanke, Handwerkerkammern jeyt unter Vorbehalt der Frage der definitiven Organisation des Handwerks in Angriff zu nehmen, eine sympathishe Aufnahme gefunden hat. Jch glaube allerdings, meine Herren, daß wir auf diesem Wege am kürzesten zu einem heilsamen Ziel kommen werden. (Bravo! rechts und aus der Mitte.)

Abg. C egielski (Pole) spriht sich prinzipiell für den Bes- fähigungsnahweis aus, bezweifelt aber, ob er zur Zeit durchführbar sein werde. Im allgemeinen wünscht auch er eine Organisation des

uber i i Damit ist die Jnterpellation erledigt.

Schluß 53/4 Uhr.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Abspercungs- Maßregelu.

Portugal. s Dur Verfügung des Königlich vortugiesishen Ministeriums des Innern is der Hafen von Rio de Janeiro feit dem 20. v. M. für holeraverfeuht ecrflärt worden. Die übrigen Häfen der gleichnamigen Prorinz in Brafilien gelten als verdächtig.

Norwegen. : ; Durch Berordnung der Königlich norwegischen Regierun 10. M. sind die Bukowina, die Nordküste von Klein-Asien unk name für rein von Cholera erklärt worden. (Vergl. „R.-Anz.“ r. 154 vom 3. und Nr. 170 vom 21. Juli, sowie Nr. 192 vom 16. August v. J.)

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Koblen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 15. d. M. gestellt 11 360, nit rechtzeitig gestellt keine Wagen. : In Obers@les ien sind am 14. d. M. gestellt 4741, nicht reht- zeitig gestellt keine Wagen.

Die „Zeitschrift für Lüftung und Heizung", Fah blatt der Lüftungs- und Heizungskunde mit Einschluß der Feuerungs- technik und des Ofenbaues, herausgegeben von Fr. Herm. Haase in Berlin (Verlag von Carl Marhold in Halle a. S.), hat im zweiten Heft des ersten Jahrgangs folgenden Inhalt: Der unlautere Wett- ewerb. Die Grundprinzipien einer zweckmäßigen Lüftung.

eizungsgeseßze. Von Ingenieur Haase. Einiges über elektrische eizung. Ofenausstattungen. Mittheilungen: Die preußischen

ndelskammern. Hochofenshlacken als Baumaterial für Schorn- teine. Beseitigung des Rauhs in Schmiedewerkstätten. Nah- richten i Ame und Gebrauchsmufter. Büchershau. An- fragen. Beantwortungen. L 2E

Die Einnahmen der Prinz Heinrih-Bahn Mee, wie .W. T. B.* aus Brüssel meldet, in der ersten Dekade des Sanuar d. J. aus dem Bahnbetriebe 111 878 Fr., aus den Minen 3676 Fr., zusammen 121554 Fr. - Mehreinnahme gegen die ent- sprechende Dekade des Vorjahrs 13 345 Fr. :

Danzig, 15. Januar. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen Toko matt, Ap 400 t, do. inländ. hochbunt und weiß 132 —136, do. inländ. bhellbunt 130—131, do. Transit hochbunt und wei 97—98, do. bellbunt 96, do. Termin zu freiem Verkehr, per April- Mai 136,50, do. Transit ays April - Mai 102—102,50, Re- gulierungspreis zu freiem Verkehr 133,00. Roggen loko unverändert, do. inländ. 107—108, do. russisher und polnischer zum Transit 74,50, do. Termin pr. April-Mai 113, do. Termin Transit pr. April-Mai 79—79,50, do. Regulierungspreis zum freien Verkehr 108. Gerste große (660—700 g) 113—123. Gerste kleine (625—660 g) 90,00. Saft inländischer 98. Erbsen inländische 110. Spiritus loko kontingentiert

51,00, nit kontingentiert 31,00. (W. T. B.) Zuckerberi ht.

Magdeburg, 15. Januar.

Kornzucker exkl, von 92% —, neue 9,15—9,30. Kornzucker exfkl., 88 9/9 Rendement 8,70—8,85, neue 8,75—8,90. Nachprodukte erxfl., 75 09/9 Rendement 5,85—6,55. Ruhig. Brotraffinade I —. Brot- raffinade 11 —,—. Gem. Raffinade mit Faß 20,375—21,50, Gem. Melis 1 mit Faß —,—. Ruhig. Rohzucker 1. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Januar 8,70 Gd., 8,77§4 Br., pr. Februar 8,723 Gd., 8,774 Br., pr. März 8,774 Gd., 8,824 Br., pr. April-Mai 8,874 bez., 8,90 Br. Ruhig. i

Leipzig, 15. Januar. (W. T. B.) Kammzug-Termin- h'andel. La Plata. Grundmuster B. pr. Januar IT2E M6, pr. Februar 2,724 M, pr. März 2,75 #4, pr. April 2,75 , pr. Mai 2,774 A, pr. Juni 2,80 4, pr. Juli 2,825 M, pr. August 2,823 A, pr. September 2,85 #4, pr. Oftober 2,875 4, pr. November 2,90 4, pr. Dezember 2,90 A Umsay 10 000 Kg. , ;

Bremen, 15. Januar. (W. T. B.) (Börsen-Schlußbericht.) Naffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum-Börse.) Fest. Loko 5,395 Br. Baumwolle. Willig. Üpland middl. lofo 285 4. Schmalz. Fest. Wilcox 37§ , Armour shield 37 S, Cudahy 38 -, Fairbanks 30 S. Sped. Fest. Short clear middling loko 352, SFanuar-Abladung 34. rafe 0a Umsay 114 Ballen. Taback. Umsag: 342 Seronen

armen.

Hamburg, 15. Januar. (W. T. B.) Kaffee (Nahmittags- bericht.) Good average Santos pr. März 74è, pr. Mai 744, pr. Sep- tember 7414, pr. Dezember 73. Behauptet.

Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben-Robzucker I. Produkt Basis 88 9% Rendement neue Usance, frei Bord DUburo pr. Fanuar 8,75, pr. März 8,824, pr. Mai 8,95, pr. August 9,20. Nuhig.

London, 15. Januar. (W. T. B.) Die heute eröffnete Wollauktion war gut besucht. Australishe und Caowolle pari bis 5 9% billiger gegen die leßte Auktion. Das Totalangebot betrug 257 000 Ballen.

An der Küste 2 Weizenladungen angeboten.

96% STavazudcker loko 11È runa. Rüben - Rohzucker loko 8# rubig. Chile-Kupfer 408, pr. 3 Monat 41.

Manchester, 15. Januar. (W. T. B.) 12r Water Taylor 43, 30r Water Taylor 6, 20r Water Leigh 54, 30r Water Clayton s, 32r Mock Brooke 52, 40r Mayoll 64, 40r Medio Wilkinson 6, 32 r Warpcops Lees 54, 36r Warpcops Rowland 6, 36r Warpcops Wellington 64, 40r Double Weston 6§, 60r Double courante Qua- lität 94, 32* 116 yards 16X16 grey Printers aus 32r/461 144. Stetig.

St. Petersburg, 15. Januar. (W. T. B.) Produkten markt. Talg loko 52,00, pr. August —. Weizen loko 8,00. Roggen loko 5,40. Hafer loko 3,30. Hanf loko 44,00. Leinfaal

loko 11,00. - Amsterdam, 15. Januar. (W. T. B.) Java-Kaffee Die Börse er-

good ordinary 524. Bancazinn 36.

New-York, 15. Januar. (W. T. B.) öffnete recht fest; im weiteren Verlaufe gaben die Kurse na; der Schluß war ruhig. Der Umsatz der Aktien betrug 112000 Stü.

Weizen anfangs stetig und darauf einige Zeit steigend auf Käufe von Plaß]pekulanten, später Reaktion auf geringen Exportbegehr, sowie auf lebhafte Verkäuse für lokale Rechnung. Schlu Taae Mais einige Zeit steigend nah Eröffnung infolge der Erwartung einer Abnahme der Ankünfte, später Reaktion auf Mattigkeit in den Weizenmärkten. Schluß s{chwacch.

Weizen - Verschiffungen der lezten Woche von den atlantishen Häfen der Vereinigten Staaten nah Groß- britannien 76 000, do. nach Franfreih 4000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 36000, do. von Kalifornien und Oregon nah Großbritannien 40 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents

2rts.

Waarenbericht. Baumwolle, New-York 53, do. New- Orleans 54, Petroleum träge, do. New-York 95,80, do. Philadelphia 5,75, do. rohes 6,50 nom., do. Pipe line cert. p. Februar 100, Schmalz West. steam 7,05, do. Rohe & Brothers 7,30, Mais willig, do. p. Januar 514, do. p. Februar 513, do. p. Mai 514, Weizen kaum behauptet, rother Winterweizen 623, do. Weizen Þ- Fanuar 61, do. p. Februar 614, do. p. März 62, * do. p. Mai 624, Getreidefraht nah Liverpool 13, Kaffee fair Rio Nr. 7 158, do. Rio Nr. 7 p. Februar 14,20, do. do. p. April 14,10, Mehl, Spring clears 2,55, Zucker 23, Kupfer 10. u

Der Werth der in der vergangenen Woche ae L Ses betrug 7 616 723 Dollars gegen 7 346 560 Dollars in der

orwodhe. :

Chicago, 15. Januar. (W. T. B.) Weizen fallend wrouh- rend des ganzen Börsenverlaufs mit wenigen Reaftionen auf schwächere Kabelberichte, reihlihe Verkäufe und auf Schäßung der sichtbaren NBorräthe der Welt. Mais, entsprechend der Mattigkeit in den Weizenmärkten, fallend während des ganzen Börsenverlaufs mit wenigen Reaktionen. i:

Weizen pr. Januar 54%, pr. Mai 573. Mais pr. Januar 458. Spe ck short clear nomin. Pork pr. Januar 11,325.

Verkehrs-Anstalten.

London, 15. Januar. (W. T. B.) Der Union-Dampfer „Guelph*“ ift auf der Heimreise heute in Southampton an- gekommen.

M 13.

a ——————— Sra

: Zweite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 16. Januar

1895.

i. Untersuchungs-Sachen. . Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. . Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2. . Verloosung x. von Werthpapieren.

Deffentlicher Anzeiger.

. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gese . Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften. E . Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten. : Ee 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuchungs-Sachen.

[61606] Stetbrief.

Gegen den Handelsmann Leopold Strauß, geboren am 19. Oktober 1856 zu Unterleinah, Kreis Würz- burg, in Bayern, welcher sich verborgen hält, foll eine durch Urtheil des Königlichen Schöffengerichts T zu Berlin vom 27. Februar 1894 erkannte Gefängniß- {trafe von zwei Monaten vollstreckt werden. Es wird - ersucht, denselben zu verbaften und in das nächste Gerichtsgefängniß abzuliefern.

Berlin, den 9. Januar 1895.

Königliches Amtégeriht 1. Abtheilung 138.

{61595] Steckbriefs-Erledigung.

Der gegen den Buchhalter resp. Kaufmann Adolf Löwenheim, am 21. April 1839 zu Fraustadt ge- boren, in den Aften V. R. 11. 190. 85 wegen wiederholten Betruges am 7. März 1885 erlassene und am 9. Januar 1890 erneuerte Steckbrief wird zurückgenommen.

Verlin, den 9. Januar 1895.

Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht T.

[58074]

Der Wehrmann (Hausknecht) Carl Friedrih Wil- helm Wilke, geboren am 12. Oftober 1861 zu Berlinchen, zuleßt in Klausdorf wohnhaft, wird be- \{uldigt, als Wehrmann der Landwehr ohne Er- laubniß auëgewandert zu fein; Uebertretung gegen § 360 Nr. 3 des Strafgeseybuhs. Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hier- selbst auf den 28. März 1895, Mittags 12 Uhr, vor das Königliche Schöffengeriht zu zu Berlinchen zur Hauptverbandlung geladen. Bei unents{Guldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nah § 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks - Kommando zu Küstrin auêge- stellten Erklärung verurtheilt werden.

Berlincheu, den 22. Dezember 1894.

L Waguer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[58071] /

Der Handshuhmacher Karl Gustav Julius Deekert, geboren am 17. Februar 1871 zu Alten- burg, zulegt wohnhaft zu Gr. Siemz, wird beschul- digt, als Ersayreservist ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Uebertretung gegen § 360 Nr. 3 des Straf- geseßbuchs. Derselbe wird auf Freitag, den 15. März 1895, Vormittags 10 Uhr, vor das Großherzogliche Schöffengeriht zu Schönberg in Mecckl. zur Hauptverhandlung geladen. Bei unent- chuldigtem Ausbleiben wird derfelbe auf Grund der nah § 472 der Strafprozeßordnung von dem Be- zirks-Kommando zu Löbeck ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.

Schönberg i. Mel., den 28. Dezember 1394.

Der Amtsêanrwoalt : A BUsil.

{60069] Oeffeutliche Ladung.

Nachgenannte Perfonen:

1) Hermann Julius Havenstein, geboren am 4. Juni 1874 zu Gottberg, Kreis Pyriß, leßter Auf- enthaltsort Granow, Kreis Arnéwalde, jeßiger Auf- enthalt unbekannt, *

2) August Friedrich Eckert, geboren am 17. Juni 1872 zu Grügort, Kreis Saaßig, leßter Aufenthalts- ort Slambeck, Kreis Arnêwalde, jetziger Aufenthalt unbekannt,

werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Absicht, sich dem Eintritte in den Dienst des ftebenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlaffen zu haben oder nah erreihtem militärpflichtigen Alter sich außerhalb des Bundes- S aufzuhalten Vergehen gegen § 140

r. 1 Str.-G.-B. Dieselben werden auf den 1. April 1895, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Lands- berg a. W. zur Hauptverhandlung geladen. Bei un- entshuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nah § 472 der Strafprozeßordnung von den Herren Zivilvorsißenden der Kreis-Ersatzkommissionen zu Pyriß und Stargard i. Pomm. über die der An- lage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. II M1 69/94,

Laudsberg a. W., den 2. Januar 1895.

Königliche Staatsanwaltschaft.

[61594] Beschlnf.

In der Kontumatial-Desertions-Prozeßfache gegen den Kapitän-Lieutenant Julius Ludwig Hobein, ge- boren zu Schwerin, wird auf Antrag des Gerichts der Marinestation der Nordsee zu Wilhelmshaven in Grundlage der Militärstrafgerihtsordnung § 246, Gefeß vom 11. März 1850, cfr. St.-P.-O. §8 329, 326, das im Deutschen Reich befindlihe Vermögen des Angeschuldigten insbesondere die demselben ge- hörigen in hiesiger Stadt belegenen Häuser Nr. 511 F., Marienstraße 10, und Nr. 873, Burgstraße 1 A., mit Beschlag belegt, soweit dasselbe zur Deckung der den Grsel@uldigten möglicherweise treffenden höchften Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens in Ge- sammthöhe von dreitausend Mark erforderli ist.

Schwerin, den 14. Januar 1895.

Großherzogliches Amtsgericht.

[61596] Garnisou Ludwigsburg. Vermögensbeschlagnahme. M Oragoner (Soldat I1. Kl.) Johann Schroth aus ï agstadt, OD.-A. Böblingen, wurde dur Urtheil je Kal. Militär - Rev. - Gerichts Stuttgart vom N . der Fahnenfluht i. S. des § 69 Mil.- t-G.-Bs. in contumaciam für s{uldig erklärt

und das ihm zustehende und künftig anfallende Ver- mögen mit Beschlag belegt. Den 12. Januar 1895. Dragoner-Regiment Königin Olga (1. Württ.) Nr. 25.

2) Ausgebote, Zustellungen und dergl. [61682] Zwangsversteigernug.

Im Wege der Sivanatvolliritana foll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 90 Nr. 3674 auf den Namen des Malermeisters Stephan Schur hier eingetragene, in der Beufsselstraße, nach dem Kataster Nr. 42 be- legene Grundstück am 18, März 1895, Vormit- tags 105 Uhr, vor dem unterzeiWneten Gericht, an Gericbtestelle, Neue Friedristr. 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36. versteigert werden. Das Grund- tüeF ist mit 93 K Reinertrag und einer Fläche von 13,30 a nur zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubiate Abschrift des Grundbublatts etwaige Abscbäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, fowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts- {reiberei ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Diejeniaen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Merle igeualern ns die Eirstellun des Verfahrens herbeizuführen, roidrigenfalls na erfolatem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspru an die Stelle des Grundf{üks triit. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 18. März 1895, Nachmittags 12} Uhr, an Gerichtéstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.

Berlin, den 3. Januar 1895.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 85.

[61683] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 32 Blatt Nr. 1716 A auf den Namen des Fräuleins Johanna Hube eingetragene, in der Alexanderstroße Nr. 37 und Kaiser-Straße Nr. 25 a belegene Grundstück am 15. März 1895, Vormittags 105 Uhr, vor dem unterzeihneten Geridt an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grundstü ist mit 22 410 4 Nutungêwerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, heglaubigte Abschrift des Grund- buhblatts, etwaige Abschäßunaen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie beson- dere Kaufbedingungen fönnen in der Gerichts- schreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Verfteigzrungstermins die Einstellung des Verfahrens berbeizuführen, widrigenfalls nah er- folgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 15, März 1895, Nachmittags 12} Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.

Berlin, den 3. Januar 1895.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 85.

[61684] Zwangsversteigerung. __Auf Antrag des Verwalters im Konkursverfahren über das Vermögen der Aktiengesellschaft „Alt- Berlin® früber Berliner Waarenbörse zu Berlin soll das zur Konkursmasse gehörige, im Grundbuche von Berlin Band 17 Nr. 1255 auf den Namen der Aktiengesellschaft „Alt-Berlin“ eingetragene, in der Heiligen Geiststr. Nr. 5/5 a. und Burgstr. Nr. 22, be- legene Grundstück am 2. März T895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., part., Saal 40, zwangsweise versteigert werden. Das Grundstück ift bei einer Flähe von 28 a 73 qm mit 20900 M Nuzungswerth zur Ge- bäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer- rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweifungen, fowie besondere Kaufbedin- gungen können in der Gerihtssreiberei, ebendaselbst, Zimmer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden auf- geforders vor Schluß des Versteigerungstermins die instellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigen- falls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 23. März 1895, Vormittags 11 Uhr, an Gerichtëftelle, verkündet werden.

Verlin, den 7. Januar 1895.

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 86. [61685] Zwangsverfteigerung.

Im Wege der S treckung soll das im Grundbuche von Alt-Schöneberg Band 3 Nr. 167 auf den Namen des jeßt verstorbenen Tischlermeisters Wilhelm Louis Ferdinand Voß hier eingetragene, Potsdamerstraße 64 belegene Grundstück am 11, März 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeich- neten Gerichte, an Gerichtsftelle Neue Friedrich- straße 13, Hof, Flügel C., Erdgeshoß, Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundftück hat cine Fläche von 14 a 3 qm und ist mit 29 980 4 Nuzungs- werth zur Gebäudefteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grundstü betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf- bedingungen fönnen in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer 42, eingesehen werden. Diejenigen, welche

aufgefordert, vor S{luß des Versteigerungêtermins die Einstellung des Verfahrens beckelefükren, widri- genfalls nach erfol„tem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund- tücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des E wird = A März 1895, Vormittags r, an Gerichtéftele, wie ob ; verkündet werden. i E R Verlin, den 8. Januar 1895, Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 87.

61607] Berichtigung.

Die in dem durh die Nr. 297 bekannt gemachten Aufgebot vom 12. Dezember 1894 genannte Antrag- stellerin heißt niht Marie Geidler, sondern Marie Seidler.

Königliches Amtsgericht Loslau. [61639] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch dir hiesigen städtischen Spar- fasse T Nr. 25713 über 63,62 Æ nebst Zinsen seit dem 1. Januar 1892 ausgefertigt für die Bertha Grigath, is angeblih verloren gegangen nnd soll auf den Antrag der genannten Eigenthümerin zum Zweck der neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt wcrden. Es wird daher der Inhaber des Buchs aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin den 21. September 1895, Vmi. 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 36, seine Rechte arzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Königsberg, den 8. Januar 1895.

Königliches Amtsgericht. 1X.

[61638] _ _ Aufgebot.

Das Sparkassenbuch der Kreissparkasse des Kreises Nosenberg O.-S. Nr. 4109, welches ultimo März 1894 über einen Bestand von 103,72 #4 lautete und angeblich verloren, verbrannt ift, foll auf Antrag der Eigenthümerin, minderjährigen Pauline Soffa in Piurow, vertreten dur ihren Vormund, den Gärtner Jacob Kuliberda von dort, und dieser vertreten durch den Konzipienten Theodor Greupner in Rosen- berg D.-S. zum Zwecke der Erlangung einer neuen Ausfertigung für fraftlos erflärt werden. Der Inhaber dieses Sparkafsenbuhes wird demgemäß aufgefordert, spätestens in dem vor dem unter- zeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 11, auf den 2838. September 1895, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte bei Gericht anzumelden und das Sparkassenbuch vor- zulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen WwITD. 1V. E 6/94

Rosenberg O.-S., den 9. Januar 1895.

Königliches Amtëgericht. Schirmer.

[61067] Aufgebot.

Der Bergmann Josef Kies zu Gelsenkirchen, Friedrichstraße 38, hat das Aufgebot des Sparkassen- buchs Nr. 18 961 der städtishen Sparkasse zu Gelsen- kirhen über einen Bestand von 541,59 Æ, für den Antragsteller lautend, welhes angeblih verloren oder gestohlen ift, behufs Kraftloserklärung deéfelben beantragt. Es wird daßer der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 21. September 1895, Mittags 12 Uhr, Zimmer Nr. 1 (altes NRathbaus) bei dem unter- zeichneten Gerichte seine Rechte anzumelden und das Sparkafsenbuh vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loëertlärung desfelben erfolgen wird.

Gelsenkirchen, den 7. Januar 1895.

Königliches Amtsgericht.

[45417] : Anfgebot.

V Die Wittwe Heinrich Giesen, Gertrud, geb. Mühlens, jeßige Ehefrau Peter Hamacher zu Köln, Severinéwall Nr. 4,

2) die Wittwe Peter Kubl, ohne Geschäft zu Köln, Severinstraße Nr. 136,

3) der Fabrikarbeiter Hermann Heckmann zu Köln- Be oe Nr. 18,

4) der Lagerarbeiter Heinrih Schmiz zu Köln- Deut, Tempelstraße Nr. 97, O

die sub 1—4 Vorgenannten vertreten durch Nechts- anwalt Justiz-Rath Niffart zu Köln,

5) die Wittwe Magdalena Ludwig, ohne Geschäft zu Köln, Salierring Nr. 67,

6) die Dienstmagd Katharina Strünker zu Köln, Iohannis\traße Nr. 63,

7) der Hausierer Hubert Heiden zu Köln, Krahnen- bäumen 46, |

baben das Aufgebot nachstehender Urkunden be- antragt:

zu 1 des Quittungsbuches der städtishen Spar- fasse zu Köln Lätt. B. 6 Fol. 170 Nr. 1946 bezw. 41 513 über 1027,95 4, [autend auf Giesen, Maria, Ehefrau Peter Hamacher, Severinswall 4,

zu 2 des Quittungsbuches der ftädtischen Spar- kasse zu Köln Nr. A. 5. 62 12 009, 15 402 über 21,07 Æ, lautend auf Kuhl, Peter, Bierbrauer, Weberstraße 8, später Josefstraße 16 zu Köln,

zu 3 des Quittungsbuches der städtishen Spar- kasse zu Köln Nr. 5506 über 160,74 4, lautend auf HSeckmann , Hermann, Fabrikarbeiter in Köln- Ehrenfeld,

zu 4 des Quittungsbuches der städtishen Sparkaffe zu Köln Nr. 64646 über 240,65 #4, lautend auf Schmitz, Hch., Tagelöhner zu Köln - Bayenthal, Martinstraße 64,

zu 5 des Quittungëbuches der Spar- und Dar- lehnskasse des Landkreises Köln Nr. 4971 B. über 513,33 Æ, lautend auf Ludwig, Magdalena, Ww., ohne Geschäft, zu Köln, Salierring 67,

zu 6 des Quittungsbuches der Spar- und Dar-

das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden

lehnskasse des Landkreifes Köln Nr. 2586 B. über

52,597 M, lautend auf Strünker, Kathari ienft- Magy, Iu B E A a E

zu 7 des Quittungsbuches der Spar- un - Ae M O Köln Nr. 6581 5 Ther 50,00 M, lautend auf Heyden, Hubert, Hausi zu Köln, Dane Me . f A

Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert spätestens in dem auf Samêtag, den 25. Mai 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gerihte an ordentlicher Gerichtsstelle an- beraumten Aufgebotstermin ihre Rehte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Köln, den 22. Oftober 1894.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 8.

[61676] Aufgebot. Y galieheien Personen: Kolon Friedrich Wilhelm Hildebrand Opverbeck, Gem. Ladbergen Nr. 5, E 2) Bolan Hermann Wilhelm Stork, daselbst

T: O,

3) Kolon Adolf Wilhelm Bremer Gem. Ladbergen Nr. 30, P baben das Aufgebot nachstehender Grundstücke der Gemeinde Ladbergen zum Zwecke der Besittitel- berihtigung beantragt, und zwar zu 1 bezügli der Parzellen : / / Flur 13 Nr. 80, Altbaus Toschlazg, Holz, 0,07 Tblr. Reinertrag, x

Flur 13 Nr. 81, Althaus

E E eiertvas,

Flur 13 Nr. 82, Althaus Toschlag, Holz, 34,81 a

Ea Meiyertrag, ; E :

Flur 13 Nr. 83, Althaus Tofhlag, Holz, 50,87 ___ 0,20 Thlr. Reinertrag, zige | s eingetragen im Grundbuch von Ladbergen Band II Blatt 526 für den Heuerling Heinriß Kuck zu Overbeck,

zu 2 bezl. der Parzelle Flur 18 Nr. 84, Althaus3 Toschlag, Holz, 78,77 a, 0,31 Thlr. Reinertrag, eingetragen wie zu 1,

zu 3 bezl. der Parzelle Flur 12 Nr. 208 a., An Elshofs Tabadcktzuschlag, Weide, 1,36 a, 0,01 Thlr. Reinertrag.

Alle Eigenthuméprätendenten bezügli der vor- bezeihneten Grundstü werden hierdurch aufge- fordert, spätestens in dem auf den S7. März 1895, Vormittags A8 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gerichte an der Gerichtsftelle anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und zu be- seinigen, widrigenfalls der Aus\{luß derselben er- folgen und die Eintragung des Besitztitels bezl. der aufgebotenen Grunèstücke für die Antragsteller be- wirkt werden wird.

Teckleuburg, den 9. Januar 1895.

Königliches Amtsgericht.

[57155] __ Aufgebot. __Auf Grund der Kaiserlichen Verordnuna, betreffend Landansprüde im südwest-afrikanishen SZutzgebiete vom 2. April 1893, wird folgendes Aufgebot von Amtêwegen erlassen :

Diejenigen, wele in den naGstehend bezeichneten Gebieten, nämlich:

des rothen Volkes (Kapitän Manasse Noreseb von Hoakhanas), der Khauas - Hottentotten (Gobabis, Naosanabis), der Bastards von Rehoboth, fowie in dem Gebiete bis zur südlihen Grenze des Herero- landes, welhe bedingt wird dur den Tsoakhaub- Fluß, den sogenannten _Windhoeker Tsoakhaub, bis Otyiseva, weiter von Ofapuka dur eine parallek mit dem zweiundzwanzigsten Breitengrade #. Br. über Witvley und von da in nordöstliher Richtung weiterlaufenden Linie, sowie in allen westlich von den genannten Gebieten gelegenen Länderstrecken bis zum Meere beziehungsweise dem englischen Walfisch- Bai-Territorium i : vor dem Erlaß der Verfügung des Kaiserlichen Kommissars vom 1. Oktober 1888 aus Verträgen über den Erwerb von Grundeigenthum, fowie vor dem Erlaß der Verfügung des stellvertretenden Kaiser- lihen Kommissars vom 1. Mai 1892 aus Pacht- verträgen Ansprüche rechtsgültig erworben zu haben glauben, werden biermit aufgefordert, diefe Ansprüche spätestcus bis zum L. Mai 1895, Vormittags 9 Uhr, bei der Gerichtëbehörde erster Inftanz des südwest - afrikanisen Schutzgebietes in Windhoek (Nordbezirk) anzumelden. i Die Versäumung der rectzeitigen Anmeldung hat den Verlust der Landansprüche zur Folge. _ _Anmeldende, welche niht in dem Schußgebiete ihren Wohnsig oder Aufenthalt haben, müssen für das Verfahren einen im Schußtzgebiet fich dauernd aufbaltenden Vertreter bestellen und der Gerichts» behörde in Windhoek namhaft machen. Hierbei wird gleichzeitig bemerkt, daß diejenigen Anjprüche, welche aus mündli ertheilten Ver- leibungen oder ledigli aus der Besißergreifung von Grundstücken und dem langjährigen Besitze derjelben hergeleitet werden, durch vorstehendes Aufgebot nicht berührt werden. _ Die Frage, inwieweit folhe Ansprüche zu berüdck- sichtigen find, bleitt späterer Entscheidung, bei Gelegenheit der allgemeinen Regelung des Immobiliar- rechts im Schußzgebiete, vo1behalten. Windhoek, den 1. Januar 1895.

Der Kaiserlihe Landeshauptmann, a. i.: (L S) Leutwein, Major.

18,15 a,

g, Holz, 68,26 a,

rg E L aigouot, F

er Rentier Carl Ioel Kißitaff zu Berlin, York- straße Nr. 12, hat das Aufgebot behufs ta erklärung seines am 30. Mai 1828 in Minden ge- borenen Bruders Adolph Kigtitaff, welcher im Jahre

1851 nach Amerika ausgewandert und seitdem ver- schollen sein soll, beantragt. Der Adolph Kititaff