1895 / 15 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Jan 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Vekkehrs-Ausftalten.

Bremen, 18. Januar. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Reichs&:Postdampfer „Prinz-Regent Luitpold“ ifft_ am 17. Januar Morgens in Antwerpen angekommen. Der Post- dampfer „Pfalz* hat am 17. Januar Morgens Dover pasfiert. Der Scchnelldampfer „Lahn“ hat am 17. Januar Vormittags die Reise von Soutbampton nah New-York fortgesezt. Der Neichs- Postdampfer „Gera* hat am 17. Januar Vormittags die Reise von Singapore nah Colombo fortgeseßt. Der Reichs-Postdampfer „Sachsen“ hat am 17. Januar Mittags Vlifsingen passiert.

Hamburg, 17. Januar. (W. T. B.) Hamburg-Amerika- nishe Packetfahrt-Aktien-Gefellschaft. Der Schnelldampfer „Augusta Victoria“ ist heute Morgen in New - York ein- getroffen. Der Postdampfer „Hercynia“" ist heute in St. Tho mas eingetroffen. Der Postdampfer „Slavonia“* ist heute Mittag in New - York eingetroffen. : i “* Donbon, 17. Santos, (W. T. B.) Der Union-Dampfer „Goth“ ist auf der Ausreise gestern von Lissabon abgegangen. Der Union-Dampfer „Trojan ist auf der Heimreise geîtern von Kapstadt abgegangen.

Q Theater und Musik.

Konzerte.

Das zweite Abonnements - Konzert der Herren Florian Zajic und Heinrih Grünfeld, welches am Mittwoch üm Saale der Singakademie stattfand, war gleih_ den früberen sehr zahlrei besucht. Es wurde mit dem A-dur - Duintett von Dvoëtäk eröffnet, an dessen Ausführung sich außer den Konzertgebern die Herren A. Grünfeld, Kilian und Krelle reih betheiligten. Herr H. Grünfeld (Cello) trug ferner Soli von Volkmann, Saint-Saëns und Popper vor Herr Alfred Grünfeld (Klavier) Stücke von S(umann und Chopin, denen er einen è Komposition dinzufügte, zum Nortrag spielte eine Fuge von F. W. Nust und eine Zwischen diesen mit großem Beifall au piòcen sang Fräulein Matja von Nieff e damit gleihfalls beifällige Anerkennung. bildeten die wenig gebörten Trio-Va ) Lied: „Ich bin der Schneider Kak

Gestern Abend fand im Abonnements8:Konzert des Herrn der Frau Amalie Joachim ftatt Kompositionen von Mar Bru l Oper i dur uelodis) ftrumentation si aus „Achilleus*: lage: L der Stimme und edlem Vortrag 3 p trug sie drei Lieder F p «a. E 4 ; N Cnc DOT, welches n ge börte Vi Brud's@en

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Im Königlihen Schauspielhause wird morgen das Lust- - . d . . e spiel „Halali“ & rau Schramm, Fräulein Boppe, ( Siqu- 1: von May- burg, Herren : Keßler, Grube) und der S@wank „Die stille Wache (Herren : Herter, Hartmann, Keßler, Oberländer, Fräulein von May- burg) gegeben. Die erste S rarung des neuen Lustspiels „Zum woblthätigen Zweck“ von Schönthan-Kadelburg findet am Montag statt. Jn den Hauptrollen find die Damen Shramm, Seebach, von Mayburg, und die Herren Vollmer, Blencke, Keßler, Oberländer, Link beschäftigt. : i i

Die E 50. Aufführung der „Weber“ im Deutschen Theater wird in einigen Hauptrollen Aen elegten bringen. . Am nächsten Donnerstag gelangt Grillparzer's „Wed? dem, der lügt" neu ur Aufführung. R : Daa fünfaktige Schauspiel „Böse Zungen“ von Heinrich Laube, das seit vielen Jahren von dem Spielplan der Berliner Bühnen ver- shwunden ist, wird am Montag nach forgfältigen Vorbereitungen im Berliner Theater zur ersten Aufführung kommen. Anna Havers» land wird bei dieser Gelegenheit an diefer Bühne zum ersten Mal wieder auftreten. .

Im Theater Unter den Linden gelangt morgen nah der Millöcker*s{hen Operette „Der Probekuß“ ein großes TanzeDivertisse- ment, arrangiert vom Balletmeister Louis Gundlac, unter Mitwirkung der Prima Ballerina Fräulein Carolina Elia, des Primo Ballerino Herrn Poggiolesi, des Solopersonals und des gesammten Corps de Ballet ur Auffübdrung. R S Ea Programm des Konzerts, welches die Klaviervirtuosen Ge-

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Willy Louis Thern aus Wien am Montag im Bechstein veranstalten, bringt u. a. Mozart's Sonate in St. Saöns? Variationen über ein Beethoven'shes Thema, 5, und Weber's Introduktion und ac sämmtli Kom- onen für zwei Klaviere. Fräulein Adelina Herms übernimmt gesanglicde Mitwirkung mit Liedern von E. E. Taubert, A. dubinftein, C. Löwe und einer Reihe von Gesangs-Kompositionen dans Hermann's, welche leßteren bei dieser Gelegenheit erstmalig zum ortrag gelangen. R

Das für morgen angekündigte Konzert der Altistin Fräulein Jda Junkers kann infolge plößglicher Erkrankung der Künstlerin erit an einem späteren Termin stattfinden. Bereits gelöste Karten behalten

ihre Gültigkeit. x

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Mannigfaltiges. In der gestrigen Sigung der em Bericht der „Nat.-Ztg.“ dem Jhrer Königlichen Hoheit der Verein der Geflügelfreunde în städtishe Preise für die von 4. Februar în dem Hause große Jubiläums- (2.) Ausstel

unter dem Protektorat Friedrich Karl stehenden

in „Cypria® 300 K als in in der Zeit vom 1. bis ebbabn 20/21 * abzubaltende n Geflügel aller Art bewilligt.

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Im Verein Berliner Kaufleute und Industrieller wird am Mittwoc Gedeimer Negierung&? Professor Dr. H. Aron (im großen Saale des „Kaiserdofs 5 ; en Vortrag vor Herren unt

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Medaille dem bekannten Züchter Gustav Barthel, Lindenstraße 10, für eine Kollektion von Kanarien zuerkannt, welche erst vor ' wenigen Tagen in Dresden gleichfalls mit der goldenen Medaille aubgezeicnet worden ist. Außerdem wurden eine ganze Reibe gen und bronzener Medaillen und Diplome vertheilt. Die Ausste B Oa im panten mit 335 Thieren bes{ickt ist, wird bis zum 22. d. M. geöffnet bleiben.

Köln, 17. Januar. Wie der „Köln. Ztg.“ aus Dortmund gemeldet wird, verurtheilte das dortige Schwurgeriht den Berg- mann Robert Wecker aus Unna wegen Dvnamitverbrehens zu zehn Jahren Zuchthaus.

Köln, 17. Januar. Der „Voss. Ztg.“ wird gemeldet : Bei fort. dauerndem starken Steigen ist die Mofel_ bereits Mittags aus den Ufern getreten und hat weite Strecken übershwemmt. Dabei ist beftiger Eisgang eingetreten, fodaß verschiedene Flecken in großer Gefahr schweben. Vie Saar richtet gleihfalls große Ueber- s{hwemmungen an. Das Rheineis bat sih bei St. Goar gestellt. Au von der Nabe wird bei starkem Eisgang schnell steigender Wasserstand gemeldet.

Leipzig, 17. Januar.

Die Faaus stel lu ing, welche der Mitteldeuts{ePapier - Verein alljährlich in An

ebnung an die

Ostermesse veranstaltet, findet auc in diesem Jabre und zwar in der

ersten Woche der Vormesse, an den Tagen vom d. bis 7. März, in den Räumen des Kaufmännischen Verein8hauses hierselbst statt. Die Ausf\tellung wird, wie bisher, Erzeugnisse des Papier- und Schreib: waarenfachs, ferner Papiere jeder Art, Luxudpapiere (Schachtel- packungen), Pappen, Briefumschläge u. |, w., einshlägige graphische Erzeugnisse und Maschinen umfassen. Sie bezweckt în erster Linie eine Grleihterung des geschäftlichen Verkehrs der meßbesuchenden Ein- und Verkäufer genannter Berufszweige. Anmeldeformulare, Aus« stellungs8programme und kostenfreie Eintrittskarten versendet der Vereinsvorsigende Bruno Nestmann în Leipzig.

Während der beutigen Sißung des Land- tags durhbrachen, wie ,W. T. B.“ meldet, Schneemassen das Glasdach über den Couloirs und fielen auf eine Gruppe von Ab? eordneten herab. Der Abg. Fournier wurde dadurch leicht verletzt. Die Sißung wurde nicht unterbrochen.

Prag, 17. Januar.

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Mailand, 17. Januar. „W. T. B.* meldet: Heute Nath- mittag um 14 Ubr wurde der General - Staatsanwa lt des biesigen Apvellhofes Cellîi in seinem Kabinet dur ein Jndividuum ermordet, das ibu unter falshem Namen zu sprechen verlangte. Der Mörder faßte Celli an der Keble und durchschnitt ibm die S@lagader. Celli starb nach einigen _ Augenblicken. Der Mérder wurde alsbald verbaftet; er nennt sich Attilius Bellochio, telt ih irrsinnig und antwortet niht auf die ‘an ibn geridteten Fragen. Nach einer späteren Meldung desselben Bureaus deißt der Mörder Anton Nealini. Derselbe verbrachte sei infolge von vierzehn Verurtheilungen achtzehn Jahre im Gefä Am 8. d. M. batte er eine wegen Diebstahls und Sittlichkeitsverbrechens verhängte vierjährige Gefängnißstrafe ver- büßt; gestern vershwand er aus feiner Wobnung, wo er befonders

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udle 17. Januar Nettung8versuhe îin dem rgl. Nr. 12 u. 13 d. Bl.) find,

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zuu Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußi

Deutscher Reichstag. 17. Sißung vom Donnerstag, 17. Januar, 1 Uhr. Ueber den Beginn der Sigßung ist bereits in der gestrigen

Nummer berichtet worden.

Nach Erledigung der zweiten Lesung des Antrags der Abgg. Graf von Hompesch und Genossen Ber) auf Auf- hebung des Geseßzes über den Orden der Gesellschaft Jesu vom 4. Juli 1872 folgt die erste Berathung des Gesehz- entwurfs, betreffend Aenderungen und Ergänzungen des erihtsverfassungsgeseßes und der Straf- prozeßordnung. Es nimmt dazu das Wort der

Staatssekretär des Reichs-Justizamts Nieberding:

Meine Herren! Der Versuch, welcher dur die gegenwärtige Vorlage unternommen werden soll, die Strafprozeßordnung und die darauf Bezug habenden Theile des Gerichtsverfassungsgeseßes einer Revision zu unterziehen, welche den Bedürfnissen des praktischen Lebens mehr entgegenkommt, als das gegenwärtige Gesetz dies thut, ist nicht der erfte Versuch dieser Art. Bereits im Jahre 1884 hatte die preußishe Regierung die Juitiative ergriffen, um eine solche Revision herbeizuführen. Sie scheiterte damals; sie scheiterte bereits im Bundesrathe, als die Mehrzahl der Bundes- regierungen sich niht bereit zeigte, dem Vorschlage Preußens wegen Einführung der Berufung gegen die Urtheile der Straf- kammern zuzustimmen; sie scheiterte aber auch hier im Neichs- tag, als demnächst der Entwurf eingebraht wurde ohne Bestimmungen über die Berufung; der Entwurf kam hier niht einmal zu Lesung.

Nun, meine Herren, seit jencz Zeit sind zehn Jahre verflossen, die Strafprozeßordnung ist seit 15 Jahren in praktisher Anwendung; in Theorie und Praxis hat man ihre Vorzüge und ißre Schatten- seiten kennen und würdigen gelernt. Die öffentliche Meinung und hier der Reichstag haben verschiedentlih Wünsche zum Ausdruck ge} braht, welche auf eine Ergänzung, theils au auf eine Abänderung des geltenden Rechts hingeben, und die Justizverwaltungen der einzelen Bundesstaaten sind ebenfalls in der Lage gewesen, Wahrnehmungen zu sammeln, welche eine Aenderung mancher Bestimmungen dringend er- wünscht erscheinen lassen. Unter dem Eindruck dieser Verhältnisse hat die preußishe Regierung abermals die Jnitiative ergriffen, um eine Revision herbeizuführen; sie ist mit ihren Vorschlägen dem Bundes- rath gegenüber diesmal glüdliher gewesen, und das Ergebniß der Verständigung zwischen den verbündeten Regierungen ist der Ihnen vorliegende Gntwurf.

Meine Herren, wenn ih mir erlaube, die wichtigsten Grundsätze dieses Entwurfs mit einigen Worten bei Ihnen einzuführen, so werde ich alle diejenigen Punkte bei Seite lassen, die nach Auffassung der verbündeten Regierungen nur Fragen zweiter Ordnung einschließen. Dahin gehören die Bestimmungen über die Vereinfachung des Verfahrens, vor allem durch eine veränderte Bebandlung der Kontumaz, die Bestimmungen über die Beschleunigung des Verfahrens namentlih in den Fällen, wo der Thäter auf der That ergriffen wird ; ferner die Bestimmungen über die veränderte Abnahme der Eide, endlich die Bestimmungen, welche den Zweck haben, die jährliche Zusammenseßung und Geschäfts- vertheilung der Kammern und der Senate bei den Gerichts- hôfen zu regeln. Diese leßteren Bestimmungen, betreffs einer Frage, die gewöhnlih mit der Frage des Präsidiums bezeichnet wird, haben allerdings einen weiten Raum in der öffentlihen Dis- lufsion eingenommen, mehr als die Frage verdient. Man hat in den diesbezüglihen Vorschlägen, die auf die Abschaffung des Präsidiums in seiner erheblihsten Bedeutung hinausgehen, eine capitis dimi- nutio det Gerichtshöfe erblickt; man hat die Gelegenheit ergriffen, um Rüdkblide zu werfen auf manhe Dis- positionen früherer Zeit seitens der Justizverwaltungen in einzelnen Bundesstaaten, die unter erregten politishen Verhältnissen stattfanden und auf die Entscheidungen der Gerichte eine Einwirkung auêzuüben bezweckten eine Praxis, die wir, wie man sie im übrigen au beurtheilen mag, vom politishen Standpunkt der Jettzeit be- klagen müssen, weil wir nachträglih die Mißstimmung, das Miß- trauen und die Verbitterung zu fühlen haben, die aus jenen Ereignissen hervorgegangen ist. Man hat an jenen Rückweg in eine Vergangen- heit, die nah meiner Meinung niemals in folcher Art wiederkehren kann, Besorgnisse für die Zukunft geknüpft, dahin gehend, daß, wenn die Vor- {läge der verbündeten Regierungen in diesem Punkt Rechtens werden sollten, die Justizverwaltungen wiederum verleitet sein könnten, gelegentlih in unzulässiger Weise Einfluß auf die Besetzung der Ge- rihte zu üben. Die verbündeten Regierungen können es nur bedauern, daß an eine Frage, die für sie nur eine Frage rein geshäftliher Ordnung ist, derartige politische Betrachtungen geknüpft wurden; sie wollen in diesem Punkt nihts Anderes als Mißstände beseitigen, die zweifellos für jeden Kenner, bei der Personal- und Geschäftsvertheilung in manhen Gerichten aufgetreten sind, und die, wenn sie andauern, wohl geeignet sind, die Gefahr hervorzurufen, daß die Rechtsfindung ershwert werde und die Autorität der Gerichtshöfe selber leide.

Ob nun dlese

Uebelstände auf dem Wege beseitigt werden, welchen ble verblindeten Meglerungen Ihnen vor- shlagen, oder oh s\ch dafür werden Wege finden, ist für sie eine Frage untergeordneter Bedeutung, Wenn der NReichs-« tag der Meinung |st, daß das Misitrauen gegen ble Justizverwaltung der Jeßtzeit oder der Zukunst noch so (vol i und daß das Vertrauen in die Ehrenhaftlgkeit uny Unabhängigkeit dex Vichtexr fo gering ist, daß man eg nlcht wagen darf, bie Vorschläge dex verbündeten Nes gierungen in diesem Punkt, zum (Gesope zu erboben dann, melne

tren, fuchen Sle andere Wege, um legen Mißiständea mw begegnen! Die verbündeten Megleeungen worden gern mit Abaea bereit sein. iu vorurtbeilöfreler Weise auch andere Mitlel uad Abdilfo la diesem

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Mängel, die {u biesen Puanfien ala pliy vorbaabdou ab.

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 18. Januar

Meine Herren, unter den Fragen, die hiernach für mi zu be- handeln bleiben, spielen vier die Hauptrolle. Das ist die Einführung der Berufung gegen die Urtheile der Strafkammern ; das ist zweitens die Beseitigung gewisser prozessualisher Formen, die man gemeiniglih unter dem Namen „Garantien des Verfahrens“ zusammenzufassen pflegt, obwohl die Praxis sie als Garantien eigentlih niht bat be- währen lassen ; das ist drittens eine Einschränkung des jetzigen Wieder- aufnahmeverfahrens gegenüber rechtskräftig Verurtheilten; und endlich die Frage der Entschädigung solcher Personen, die in diesem Wieder- aufnahmeverfahren freigesprochen sind, nahdem sie vorher rechtskräftig verurtheilt worden waren.

Meine Herren, diese vier Fragen stehen im Sinne der verbün- deten Regierungen nicht etwa unabhängig und zerstückelt neben ein- ander, fondern sie bilden ein Ganzes, dessen engen Zusammenhang bei der Berathung zu würdigen die Regierungen auch von Ihnen be- sonders wünschen müssen. Wenn von seiten der verbündeten Regie- rungen zugegeben wird, daß die Einführung der Berufung nit länger vermieden werden kann, so dürfen sie auf der anderen Seite doch der Erkenntniß \sich nit verschließen, daß sih an dieses neue Rechtsmittel eine Belastung des Prozesses knüpft, die in Anbetracht der Schwerfälligkeit und Langsamkeit, die unserem Prozeßverfahren fjezt {hon eigen ist, [wer in das Gewicht fällt. Die verbündeten Regierungen haben deshalb nah Mitteln suchen müssen, die in dieser Beziehung einen Ausgleich bieten; und sie haben diesen Ausgleich gefunden einmal in der Be- seitigung der sogenannten Prozeßgarantien, die eingeführt worden sind als ein Ersay für die nicht eingeführte Berufung, und zweitens in einer Einschränkung des Wiederaufnahmeverfahrens gegenüber rechts- kräftig Verurtheilten, desjen Zulässigkeit im Jahre 1876 so weit ge- griffen wurde, weil man auf die Berufung verzichten mußte. Diese Beschränkung des Wiederaufnab,meverfahrens ist auf der anderen Seite au deshalb geboten, weil wir übergeben wollen zu einer geseßlichen Regelung des Anspruchs auf Entschädigung im Falle einer Frei- sprehung im Wiederaufnabmeverfahren.

So, meine Herren, hängen die Fragen zusammen. Wir können zu einer befriedigenden Regelung der Entschädigung unschuldig Ver- urtheilter nit gelangen ohne eine Einschränkung des Wiederaufnahme- verfahrens; wir können nicht daran denken, eine Eins chränkung des Wieder- aufnahmeverfahrens vorzusehen, ohne gleichzeitig die Berufungeinzuführen; und wir können die Berufung nicht einführen, ohne zum Ausgleich der dadurch für die Gerichte und den Prozeß erwachsenen Belastungen eine Vereinfachung anderer prozessualisher Formen vorzunehmen.

Meine Herren, was die Berufung selbst betrifft, so glaube ich mich nit zu täuschen, wenn ih annehme, daß sie in diesem Hause die Mehrheit für sh hat. Der Reichstag hat bereits bei der Be- rathung der Strafprozeßordnung nur unter dem Druck der besonderen Verhältnisse dem Standpunkt der Regierungen nachgegeben und auf die Berufung verzichtet. Die öffentlihe Meinung hat si mit diesem Verzicht nie völlig zufriedenstellen können.

Aber, meine Herren, wenn die verbündeten Regierungen Ihnen die Einführung der Berufung in den Prozeß vor den Strafkammern vorschlagen, so verkennen sie dabei nicht die chweren Bedenken, die daran sih knüpfen Bedenken, die die Regierungen bisher eben ab- gehalten haben, diesen Weg zu beschreiten. Es ift ¿weifellos richtig, daß die Einführung der Berufung gegen die Urtheile der Straf- kammer, also gegen das Gros unserer Strafprozesse, niht leiht ¡u vereinbaren ist mit den Grundsäßen der mündlichen Verhandlung, die unfer Prozeß in erster Reihe statuiert. Es ist au sicher, daß infolge der Einführung der Berufung in der Organisation sehr schwierige Auf- gaben der Justizverwaltung gestellt werden, namentlich in denjenigen Staaten gestellt werden, in welchen die Bezirke der Ober-Landesgerichte sehr groß sind, an welche die Berufung gehen foll. Und endlich, meine Herren, müssen wir uns sagen, daß es niht erwünscht ift, in unseren s{chwer arbeitenden, langsam vorwärts\chreitenden Prozeß eine neue Instanz überhaupt einzuführen. Meine Herren, die Regierungen thun es gleichwohl, weil sie anerkennen, daß die Strömung der öffent- lihen Meinung, die gerade auf dem Gebiet des Strafprozesses, um die Autorität des Strafgeseßes und der Strafgerichte zu sichern, besondere Beachtung verdient, beharrlich in dieser Richtung geht. Sie haben aber außerdem eine Thatsache nit außer Acht lassen können, die praktisch {wer ins Gewicht fällt, und das ist die Wahrnehmung, daß unter dem jetzigen Prozeß die Zahl der Revisionen in Strafsachen beim Reichsgericht in einer Weise si vermehrt, und diesen höchsten Gerichtshof des Reihs in einem Um- fange belastet, daß daraus ernste Besorgnisse für die Zukunft geshöpft werden müssen. Angesichts einer Entwickelung, welhe dahin führt, daß der höchste Gerichtshof nur mit Mühe im stande ist, die Re- visionsfälle in Strafsachen gründlich zu erledigen, die dahin führt, daß er mit dieser Erledigung immer mehr in Rückstand kommt, sieht sich die Reichs-Justizverwaltung vor die Nothwendigkeit gestellt, nah Mitteln zu suhen, um den Gerichtshof zu entlasten, und eine solche Entlastung würde fie allerdings erhoffen von der Einführung der Berufung.

Meine Herren, ih komme nunmehr zu der Frage der Prozeß- garantien. Ich verstehe darunter namentlich drei Kautelen unseres Geseyes: das ist die Besezung der Strafkammern mit fünf statt mit drei Richtern, das ist zweitens die Vorschrift der Strafprozeßordnung, wonach die Eröffnung des Hauptverfahrens vor den Strafkammern niht gesehen darf, bevor dem Angeklagten eine besondere Frist gegeben ist, um seine Anträge und Einwendungen zum Vortrag zu bringen. Und das ist endlich die Bestimmung, welhe es dem Richter verschließt, auf den Umsang der Beweiserhebung einen Einfluß zu üben, die thn verpflichtet, den Anträgen des Angeklagten bezüglich der Beweiserhebung unbedinglih zu folgen.

Ich glaube, man darf sagen, daß bei der Berathung der Straf- prozesiordnung, als man diese Garantien in das Verfahren einführte, und zwar ausdrücklich als Ersaßmittel für die Berufung, man ih über die Bedeutung (hrer praktischen Wirksamkeit getäuscht hat.

Grfährene Männer haben das damals bereits vorausgesehen ; ein Geringerer als der Abg. Windthorst war es, der bei der

hen Staats-Anzeiger.

Berathung der Prozeßorduung in dritter Lesung die Bemerkung machte, daß diese Prozeßgarantien von ganz untergeordneter Bedeutung seien gegenüber der Wichtigkeit der Berufung. Und als im Jahre 1884 die Revision der Prozeßordnung im Reichstag zur Diskussion stand, da erörterte der Herr Abg. Munckel, zweifellos eine Autorität auf diesem Gebiet vermöge seiner großen praktishen Erfahrungen, ebenfalls den Werth dieser - Prozeß- garantien gegenüber der Berufung, und auc er kam zu dem Schluß, daß unsere, wie er si ausdrückte, von Prozeßgarantien «Wnstarrte“ Prozeßordnung, so lange keinen genügenden Schuß dem Angeklagten gewähre, als die Berufung nicht da sei. Er hat dur seine Worte »zwar die Beseitigung der Garantien nicht befürworten wollen; sie werfen aber ein bezeichnendes Licht auf die Bedeutung, die in der Praxis die Garantien behaupten. Ebenso sind auch hbervor- ragende juristishe Schriftsteller einstimmig darin, daß diese Garantien die praktishe Bedeutung in der That niht gewonnen haben, die man früber von ihnen erhofft hatte.

Was die Einzelheiten der prozessualishen Kautelen betrifft, so brauhe ich mich wohl in diesem Moment nicht weiter auszulafsen. Ich glaube, niemand im Hause wird darüber zweifelhaft sein, daß, wenn wir die Berufung einführen, also Berufungssenate, die doch nur mit fünf Richtern beseßt sein können, herstellen, wir die erste Instanz nur mit drei Richtern besezen können. Das ist übrigens früher im Reichstag bereits anerkannt worden. Ich glaube auch, ih werde keinem großen Widerstand begegnen, wenn ih behaupte, daß das sogenannte Zwischenverfahren, welches vor Eröffnung des Hauptverfahrens zu Gunsten des Angeklagten Platz greifen muß, wegfallen darf, ohne den Angeklagten thatsählich zu s{ädigen. Es wird von dem Recht des Angeklagten, im Laufe dieses Zwischenverfahrens Anträge zu stellen, wirklich nur in einem sehr geringen Maße wirksam Gebrau gemacht, und so hat denn auch {hon im Jahre 1885 der Abgeordnete Neichen8perger kein Bedenken getragen, auf diese Kautel zu verzichten.

Schwieriger, meine Herren, ist die Stellung bezüglich der dritten Garantie, das ist die Frage, in welhem Umfange dem Angeklagten das Recht zustehen foll, Beweise erheben zu - lassen. Das jeßige Recht verlangt vom Richter, daß er den Anträgen des Angeklagten unbedingt entspreche. Wenn in allen Fällen der Angeklagte so objektiv wäre, um nur in dem Umfange von diesem Recht Gebrauch zu machen, wie es die Sache erforderte, dann würden wir diese Garantie sicher bestehen lassen können. Wir würden berechtigt sein, zu sagen: das ist in der That ein vollkommener Zustand. Aber leider, meine Herren, liegen die Dinge nit derart in der Wirklichkeit, sondern ganz anders. Wenn man die sensationellen Prozesse der [leyten Jahre sich wieder in die Erinnerung zurückruft, wenn man sh der Art erinnert, wie Angeklagte durch Benennung von Zeugen, die s{hwer oder garniht zur Gerichtêftelle zu shaffen waren, Prozesse ins Endlose zu vershleppen suchten; wenn man sich derjenigen Fälle erinnert, in denen der Angeklagte die geseglih ihm gebotene Gelegenheit benußte, um in Gegenwart tes Geridbtzhofes, ja dur seine Vermittelung an diz Zeugen, die tot zur ihre fiaatsbürgerliche Pflicht zu Umständen angenebm ift, an die die wohl geeignet waren, auf daë peinlihfiz tas sittlihe Empfindung dieser unbetheiligten Perf es zuweilen dahin gefommen war, daß ihnen die öffentlihe Meinung die Frage haben auf denn in diesem Prozeß der Angeklagte sei: derjenige, der auf der An- Flagebanfk faß, oder die Personen, die als Zeugen aumefend maren wenn man fich diefer Dinge erinnert, meine Herren, fo wird manz zu- geben müssen, daß in solden Zuständen, die gerader im Skandale auéarten Tönnen, im Interesse der Gerechtigkeit der Sade, der Autorität der Gerichte und der Ordnung vor Abbilfe geschaffen werden muß.

Ich glaube, Sie werden, nahdem die Motive zu der Proze: ordnung ausdrüdlich bervorgehoben batten, daß diese Kautzlzn wesent- lih dazu dienen sollten, einen Ersay für die Bexufung zu bilden, nahdem der Beriht der Kommission des Reichêtags zur Prozes- oronung diese Auffaffung beftätigt batte, jezt, wenn Sie konsequent sind, mit der Einführung der Bernfung auch genöthigt sein, die Garantien fallen zu lassen.

Was den dritten Punkt meines Vortrags betrifft, die Wieder- aufnahme des Verfahrens, so bewegen ih die Vorschläge der ver- bündeten Regierungen im großen und ganzen auf dem Boden, auf dem die Anträge gestanden haben, die hier im Hause verschiedene Male bereits zur Verhandlung gekommen sind, und ih glaube, ih darf Gleiches auch sagen von den Vorschlägen der verbündeten Negie- rungen bezüglih der Entschädigung unschuldig Verurtheilter. Der Entwurf hat die Absicht, die Entschädigung einzuführen für jeden, der im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochßen wird. Wenn wir nun verhindern wollen, daß niht au solhe Personen zu einer Entschädigung gelangen, bei denen sie ein Hohn gegenüber dem wahren Rechte darstellen würde, also Personen, die in der That nur freigesprohen worden sind, weil ihre Schuld niht nahgewiesen war, auf denen aber immerhin ein starker Verdacht ruhen bleibt, so wird es nöthig, das Wiederaufnahmeverfahren in einer Weise zu beshränken, daß nur solche Verurtheilte freigesprohen werden können, deren Un- {huld als dargethan gelten darf. Das is der Standpunkt, auf dem früher auch der Reichstag stand, und der Entwurf hat ihn acceptiert.

Meine Herren, die Vorschläge über die Entschädigung unschuldig Verurtheilter sind von den Regierungen nur ungern gemacht worden, und zwar aus den Motiven heraus, die die Regierungen in früheren Jahren ihnen gegenüber entwickelt haben, als fie sich in der Lage sahen, Anträgen des Reichstags, die auf die geseßlihe Regelung der Materie gingen, niht zuzustimmen. Sehr leiht kann aus einem Vor- \{chlag, welcher eine geseßliche Regelung der Entschädigung herbeiführen will, die Folgerung und der Vorwurf hergeleitet werden, als sei bis dahin in Deutschland den früher Verurtheilten und dann Frei+ gesprohenen gegenüber nicht mit der ihrem Unglück gebührenden Nück- ficht verfahren worden.

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