1895 / 15 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Jan 1895 18:00:01 GMT) scan diff

unter Hinweis hierauf fein Ausbleiben ‘in der Hauptverhandlung an- sindigl, o kann das Gericht auf Antrag oder von Amtswegen den- elben dur einen ersuhten Richter über die Anklage vernehmen lassen und demnächst in seiner Abwesenheit zur Hauptverhandlung schreiten. __ Von dem zum Zweck der Vernehmung anberaumten Termin sind die Staatsanwaltschaft und der Vertheidiger vorber zu benachrichtigen ;

ihrer Anwesenheit bei der Vernehmung bedarf es nicht. Das Protokoll

über die Vernehmung ist in der Hauptverhandlung zu verlesen. Auf das Verfahren vor dem Reichsgericht und vor dem Schwur- geriht finden die Bestimmungen dieser Paragraphen keine Anwendung.

8 233.

Die Vertretung eines ausgebliebenen Angeklagten durch einen Vertheidiger is im Falle des § 232 und außerdem dann zulässig, wenn die den Gegenstand der Untersuhung bildende That nur mit Geldstrafe, Haft oder Einziehung, allein oder in Verbindung mit ein- ander, bedroht ift.

Der Vertheidiger bedarf zur Vertretung \chriftliher Vollmacht.

é 8& 234 Absay 2.

Hatte jedoch die Vernehmung des Angeklagten nah Maßgabe des § 232 Abs. 1 stattgefunden, oder hatte derselbe von der Befugniß, O vertreten zu lassen, Gebrauch gemacht, so findet eine Wiederein- eßung in den vorigen Stand g

Die Leitung der Verhandlung, die Vernehmung des Angeklagten und die Aufnahme des Beweises erfolgt durch den Vorsißzenden. Der- selbe ist befugt, in einzelnen Sachen diese Geschäfte ganz oder theil- weise einem beisißenden Richter 4, ERECITOREN,

__ Das Gericht bestimmt den Umfang der Beweisaufnahme, ohne E durh Anträge, Verzihte oder frühere Beschlüsse gebunden zu sein.

In der Hauptverhandlung vor dem Reichsgeriht und vor dem Schwurgericht ist die Beweisausnabme auf die sämmtlichen vorgeladenen

eugen und Sachverständigen, sowie auf die anderen berbeiges{aften

eweismittel zu erstrecken. Von der Erhebung einzelner Beweise kann jedoch abgesehen werden, wenn die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte hiermit einverstanden E. § 2548. L

Shreitet das Gericht in Gemäßheit des § 229 Abs. 2 beim Ausbleiben des Angeklagten zur Hauptverhandlung, so können die in einem richterlichen Protokolle enthaltenen Erklärungen des Angeklagten auch: dann verlesen werden, wenn damit die Beweisaufnahme über ein Geständniß nicht bezweckt wird.

§ 264 Absaÿz d.

_ Auf die Verhandlungen vor den Schöffengerichten und vor den

Strafkammern findet die Vorschrift des dritten Absaßes niht An-

wendung. S j Wird der Angeklagte verurtheilt, so müssen die Urtheil8gründe die für erwiesen erachteten Thatsachen, in welchen die geseßlichen Merkmale der strafbaren Handlung an werden, und die Gründe angeben, welche für die rihterlihe Üeberzeugung leitend gewesen sind. § 273 Absay 1. ä 5 Das Protokoll muß den Gang und die Ergebnisse der Haupt- verhandlung im wesentlichen wiedergeben und die Beobachtung aller wesentlihen Färmlichkeiten ersihtlih machen, au die Bezeichnung der verlesenen Schriftstücke, sowie die im Laufe der Verhandlung ge- stellten Anträge, die wefentlihen Ergebnisse der Vernehmungen, die ergangenen Gnts{eidungen und die Urtheilsformel enthalten. 8 273 Absay 2 wird aufgehoben. S 273 a. L ile Erfolgt die Beobahtuug der vorgeschriebenen Förmlichkeiten nah Ansicht der bei der Verbandlung Betheiligten in mangelhafter oder ungenügender Weise, so sind die letzteren berechtigt, die Fest- stellung des Vorganges und dessen Aufnahme in das Protokoll zu ver-

langen. & 300.

Der Vorsitzende giebt den Geschworenen mündlich eine Uebersicht über die Ergebnisse der Verhandlung und belehrt die Geshworenen éber die recdtlihen Gesichtäpunkte, welche sie bei Lösung der ihnen ge- teltem Aufgabe in Betracht zu ziehen haben.

Der Vortrag des Vorfißenden darf von keiner Seite einer Er-

S 346 Aksaz 3. i

Segen Beschlüffe umd Verfügungen des Reichägerichts findet eine Beschwerde midt ftatt, gegen Beschlüffe und Verfügungen der Ober- Zrnitesgeridtz mz, fcfzm fe in ter Berufungäinftanz erlaffen find.

S 354.

Die Berufung findet ftatt gegen die Urtheile der Schöffengerichte

1d gegen tür Urtherle der Straffammern in erfter Instanz. S 357 Abfaz 2

Dem Befsmerdefüßrer. wmelhem das Urtheil mit den Gründen me Tit zugeftelt mar, ift tasfelke nah Einlegung der Berufung fofoct tur ten E Ea.

S 358.

Die Berufung muê spätestens binnen einer Woche nah Ablauf der Frisé zue Einlegung des Rechtêmittels oder, wenn zu dieser Zeit das Urtheil noch nit zugefteilt war, nah defsen Zustellung bei dem Gericht erfter Instanz zu Protokoll des Gerichtsschreibers oder in einer Befchwerdefcheift unter Aufstellung bestimmter Beschwerdepunkte ge- rechtfertigt werden. F

Diefer Bestimmung ift genügt, wenn die Erklärung des Be- shwerdeführers flar erfennzn läßt, ob er die die Sculdfrage be- treffende Gntsheïdung oder nur einen anderen Theil des Urtheils anfechte.

§ 358 a.

Hat der Angeklagte gegen ein auf sein Ausbleiben ergangenes Urtheil neben der Ginlegung der Berufung die Wiedereinsezung in den vorigen Stand nachgesucht, so beginnt die Frist zur Rechtfertigung der Berufung ers mit der endgültigen Grledigung des Gesuhs um *Siedereinfezung in den vorigen Stand.

j § 359 wird aufgehoben. S 360 Absfaz 1.

Ist die Berufung verspätet eingelegt oder niht rechtzeitig gerecht- fertigt. so hat das Gericht erster Instanz das Rechtsmittel als unzu- lässig zu verwerfen.

8 361.

Ift die Berufung rechtzeitig eingelegt und gerechtfertigt, fo hat der Gerichtsschreiber die Akten der Staatsanwaltschaft vorzulegen Diefe stellt, wenn die Berufung von ihr eingelegt ist, dem Angeklagten die Schriftstücke über Einlegung und Rechtfertigung der Berufung zu.

S 363 Absag 1. G

_ (Srachtet das Berufungsgeriht die Bestimmungen über die Einlegung oder über die Rechtfertigung der Berufung nicht für beob- achtet, so kann es das Rechtsmittel durch Beschluß als unzulässig verwerfen. Andernfalls L E über dasselbe durch Urtheil.

U ___ Ist das Grscheinen_ des Angeklagten wegen großer Entfernung seines Aufenthaltsortes besonders enfiantas ober befindet s derfelbe nicht auf freiem Fuße, so fann das Gericht auf jeinen Antrag be- schließen, daß über die von ihm eingelegte Berufung in seiner Ab- wesenheit zu verhandeln sei. Außer diesem Falle ist die von dem Angeklagten eingelegte Berufung fofort zu verwerfen, wenn bei dem Beginn der Hauptverhandlung weder er felbst, noch in den Fällen, wo solches zulässig, ein Vertreter für ihn erschienen und das Aus- E ge enügend entshuldigt ift. ttscha st die Berufung von der Staatsanwa ft eingelegt, fo it

über dieselbe zu verhandeln, wenn das Ausbleiben des Au eflagten zit enügend entshuldigt oder von ihm, falls er sich nicht auf frem s e befindet auf die Borführung zur Hauptverhandlung ausdrücklich eri L

}

Der Angeklagte kann binnen einet Wohe nach der Zustellun des Urtheils bie Wiedereinseßung in den vorigen Stand unter den n den 44, 45 bezeihneten Vorausfeßungen beanspruchen, insoweit er nicht felbst beantragt hatte, daß die heit stattfinde. 8 374

Die Revision findet statt gegen die Urtheile der Straffammern in der Berufungsinstanz, gegen die Urtheile der Ober-Landesgerichte in der Berufungsinstanz und aeaen rie Urtheile der Schwurgerichte.

erhandlung in seiner Abwesen-

wird aufgehoben. § 383 Absayz 2. È Dem Beschwerdeführer, welhem das Urtheil mit den Gründen noch nicht zugestellt war, ist dasselbe nach Einlegung der Revision durch den Gerichtsschreiber mea

S G 5) wenn neue Thatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, aus welchen allein oder in Verbindung mit den felder erhobenen Beweisen sich die Unschuld des Verurtheilten, sei es bezüglich der ihm zur Last gelegten That überhaupt, M bezüglich eines die An- wendung eines s{hwereren Sis N ründenden Umstandes, ergiebt. S i S 2. Die Vernehmung der Zeugen und Sachverständigen erfolgt, so- weit die Beeidigung zulässig ift, eidlich. §410 Absayh 1. __ Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird ohne mündliche Verbandlung als unbegründet verworfen:

1) wenn die darin aufgestellten Béhauptungen keine genügende Bestätigung gefunden haben ;

2) wenn in den Fällen des § 399 Nr. 1, 2 oder des § 402 Nr. 1, 2 nah Lage der Sache die Annahme ausgeschlossen ist, daß die în diesen Bestimmungen bezeichnete Handlung auf die Entscheidung Einfluß gehabt hat;

3) wenn in den Fällen des § 399 Nr. 5 der Wegfall eines die Anwendung eines s{hwereren Strafgeseßes begründenden Umstandes nicht geeignet erscheint, eine geringere Bestrafung herbeizuführen.

8 411 dar js, Pay

Ist der Verurtheilte bereits verstorben, oder ist derselbe in Geistes- krankheit verfallen, fo hat ohne Erneuerung der Hauptverhandlung das Gericht nah Aufnahme des etwa noch erforderlihen Beweises entweder auf Freisprehung zu erkennen, oder den Antrag auf Wieder- aufnahme abzulehnen.

F 411 Absatz 2 und 4

B j 8 413 a.

_Wird im Wiederaufnahmeverfahren auf Freisprechung erkannt, so ist auf Verlangen des Verurtheilten und im Falle des § 411 auf Verlangen des Ms die Aufhebung des früher ergangenen Urtheils durch den „Deutschen Reichs-Anzeiger“ bekannt zu machen; nah dem Ermessen des Gerichts kann die Bekanntmachung auch in anderen öffentlihen Blättern ersen,

8 413 b,

Personen, gegen welhe eine im Strafverfahren rechtskräfti erkannte Strafe‘ganz oder theilweife vollstreckt worden ist, Maus wenn sie im Wiederaufnahmeverfahren freigesprohen oder in An- wendung eines milderen Strafgesezes mit einer geringeren Strafe belegt werden, Ersaß des Vermögensschadens beanspruchen, den sie durch die erfolgte Strafvollstreckung erlitten baben.

Außer dem Verurtheilten können Dritte, denen derselte nah Vorschrift des bürgerlichen Rechts zur Gewährung von Unterhalt verpflichtet war, insoweit Ersaß fordern, al8 ihnen durch die Straf- vollstreckung der Unterhalt entzogen worden ist.

S 413 e.

: Der Anspru auf Entschädigung ist ausgeshlofsen, wenn der Verurtheilte die frühere Verurtbeilung vorsäßlich herbeigeführt oder durch grobe Fahrlässigkeit A hat.

§ 413 a.

Die Entschädigung wird aus der Kasse desjenigen Bundesstaats,

bei defsen Gericht das Strafverfahren in erster Jnstanz anbängig war, oder, wenn das Reichsgericht in erster und leßter Instanz erkannt hat, aus der Reichskasse geleistet. __ Bis zum Betrage der geleisteten Entshädigung tritt die Kasse in die Rehhte ein, welche . dem Entschädigten gegen Dritte um des- willen zustehen, weil dur deren rechtzwidrige Handlungen seine Ver- urtbeilung berbeigeführt war.

werden aufgehoben.

8 4136.

__ Der Anspru auf Entschädigung is bei Vermeidung des Ver- [ustes binnen drei Monaten nah Rechtskraft des im Wiederaufnahme- verfahren ergangenen Urtheils mittels Antrags bei der Staats8ampalt- E des Gerichts, welches dieses Urtheil erlaffen hat, geltend zu maden. .

g M anna Bs Antrag entscheidet q “od Behörde der Landes- ustizverwaltung, oder, wenn das Reichsgericht in erster un Instanz erkannt hat, der Reichskanzler. s ert Le Eine Ausfertigung der Gntscheidung ist dem Antragsteller nach den Vorschriften der iwilpeozeßordutng zuzustellen.

„Gegen die Entscheidung ist die Berufung auf den Rechtsweg zuläfsig. Die Klage ist binnen einer Aus\hlußfrist von drei Monaten nah ustellung der Entscheidung zu erheben. Für die Ansprüche auf Entschädigung sind die Zivilkammern der Landgerichte ohne Rücksicht auf den Werth des Streitgegenslandes aus\ließlich zuständig.

L

Der Anfpruh auf Entschädigung erlisht, wenn der Berechtig stirbt, obne ihn gemäß § 4136 geltend gemacht zu haben. E

Vor der endgültigen Entscheidung über den Anspruch if derselbe der Pfändung niht unterworfen. Bîs zu diesem Zeitpunkt kann der Berechtigte unter Lebenden nibt darüber verfügen.

L Daiedi L Sa S

__ n den zur Zuständigkeit der Schöffengerichte gehörenden S:

mit Ausnahme der im § 27 Nr. 4, 5, 7 bis Ha See fassung8geseßes bezeichneten Vergehen, kann dur \chriftlihen Straf- befehl des Amtsrihters ohne vorgängige Verhandlung eine Strafe festgeseßt werden, wenn die Staatsanwaltschaft schriftlich hierauf

anträgt. § 496 Absatz 2.

__ Der Betrag der dem Beschuldigten, dem Privatkläger oder dem Nebenkläger zu erftattenden Auslagen wird auf Antrag von dem Ge- riht erster Inftanz feftgefezt. Die Vollstreckung des Feftfezungs- heshlufses erfolgt auf Grund einer durch den Gerichtsschreiber ju er- tbeilenden Ausfertigung nah Maßgabe des § 495.

Artikel Il.

Diefes Gefetz tritt am in Kraft.

Auf bereits anhängige Strafsachen findet dasselbe nur dann An- wendung, wenn vor dem genannten Tage ein Urtheil erster Instanz no au ergangen ift. A

__ Wird ein vor dem ergangenes Urtheil erster Instanz în der höhern Juftanz aufgehoben A bie Sade E nochmaligen Verbanèlung in die erfte Instanz zurückgewiesen, fo findet dieses Gesey auf das weitere Verfahren Anwendun , Für die Wiederaufnahme eines dur rechtsfräftiges Urtheil ge- s{losfenen Verfahrens sind die Vorfchriften dieses Gesetzes auch daun maßgebend, wenn das Urtheil vor dem Tage des Jnkrafttretens dieses Gefeges erlassen oder retsfräftig geworden war.

Die §§ 413 6—413s flaven auf diejenigen Strafsachen Amwven- dung, in denen die im § 4136 g e, im Wiederaufnahmenerfaßren erfolgt if.

ergangene Gntscheidung nach deux . Dee -Vekbollunler v9" oba das Text Der -Re wirs ermächtigt, bew : bes Gerichtä- l gdarseges prs dee Stersha rönmg, wie ex fich 000 den T und: Is festgestellten berungen ergießt, wi Reichs-Gesegblatt bekannt zu machew. L A “fe

Handel und Gewerbe.

Vom obershlesishen Steinkohlenmarkt berihtet die „Schl. Ztg.“ : Die im leßten Bericht ausgesprochene Hoffnung, daß das Kohlengeshäft mit Beginn des neuen Jahres ih wieder heben würde, bat sih bestätigt. Wenn jedoch das Geschäft im allge» meinen noch nicht als flott bezeibnet werden kann, namentli in Stückohlen, so liegt die Ursache niht in den geschäftlichen Verbält. nissen, sondern in den Verkehrsstockungen nah Desterreih. Mehrere Bahnlinien dieses Rachbarlandes, auf welchen ein ganz bedeutender Stükkohlenabsatß stattfindet, sind durch Schneeverwehungen gesperrt gewesen. Der Versand im Inlande hat sch nach Neujahr wieder sebaben, fodaß die tägliche E vollständig zur Abfuhr kommt. Daß einzelne Gruben genöthigt waren, den Betrieb einzuschränken, ges{hah nur, um die Ueberproduktion an Stükkoblen nicht den alten noh nicht überall geräumten Beständen zuführen zu müssen. Auf einzelnen Gruben lagern noch Kohlenbestände bis zu { Million

entnern. E dieser Thatsache wäre anzunehmen, daß die ruben bei Aufstellung des Etats für 1895 eine veränderte Jahresförderung vorgesehen hätten, indessen ist fast das Gegen- theil der Fall. Im Vergleih zum Vorjahr is beinahe überall die gleiche Produktionsziffer, wenn nit noch eine böbere, fest. ese warden, Der Absaß in den einzelnen Sortimenten gestaltete wie folgt: Stückkoble ging aus dem oben angeführten Grunde dwach, da es an genügenden Aufträgen dafür fehlte; der Absay be- chränkte sich fast aussließlich auf Eisenbahnbetriebskohle. Jn Würfel- kohlen ging das Geschäft lebhafter, doch auch hier fehlte es zuweilen an Aufträgen. Für Nuß-, Erbs-, Gries- und Kleinkohlen lagen Auf- träge in genügender Anzabl vor. Gas- und Kokskoblen gingen ret gut. Nachdem die Orzeshe-Grube, die eine der vorzüglihsten Gaskoblen liefert, unter Gräflih Schaffgotsh'she Verwaltung gekommen ift, darf wobl angenommen werden, daß ih ihre Produktion heben wird, und ebenso scheint es, daß den Bujakower Gruben des Grafen, welche mit Orzeshe-Grube markscheiden, lebhafteres Interesse zugewendet wird. Das Koksgeshäft hat sich infolge geringeren Bezugs der Hüttenwerke ein wenig abges{wäht, und auch der Absaß nah dem Ausland hat etwas nachgelafsen. Theer und Theerprodukte sind gegenwärtig wenig gefragt.

„Mannheim, 17. Januar. (W. T. B.) Produktenmarkt Weizen pr. März 14,20, pr. Mai 14,15, pr. Juli 14,15. Roggen pr. März 11,50, pr. Mai 11,70, pr. Juli 11,79. Me pr. März 12,30,

i tärz 11,50, pr. Mai 11,40, pr. Juli 11,30.

pr. Mai 12,40, pr. Juli 12,45. Mais pr. Bremen, 17. Januar. (W. T. B.) (Börsen-S{lußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der edt) etroleum. Bbele.) Ruhig. Loko 5,2% Br. Baumwolle. Stetiger. land middl. loîo 288 4. Schmalz. Niedriger. Wilcox 363 ch4, Armour shield 36 4, Cudaby 37 3, Fairbanks 30 Z. Spe. Matt. Short clear middling loko 34, Januar-Abladung —. Taback. Umsay: 256 Seronen Carmen.

Hamburg, 17. Januar. (W. T. B.) Kaffee (Nachmittags beriht.) Good average Santos pr. März 74}, pr. Mai 743, pr. Sep- tember 74, pr. Dezember 73. Kaum behauptet.

Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben-Rohbzucker 1. Produkt Basis 88 9/9 Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. Januar 8,85, pr. März 8,874, pr. Mai 9,024, pr. August 9,273.

Schwäher.

__ Wien, 18. Januar. (W. T. B.) Ausweis der Südbahn in der Woche vom 8. Januar bis 14. Januar 632 872 F[., Mindereinnahme 55 481 Fl. Die Mindereinnahme is eine Folge der

vorwöchentlihen Schneeverwehungen.

Pest, 17. Januar. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen matt, pr. Frübjahr 6,63 Gd., 6,64 Br., pr. Herbft 6,99 Gd., 7,01 Br f Roggen pr, Frü jahr 5,53 Gd., 5,55 Br. Hafer pr. Frühjahr 5,99 Gd., 6,01 Br. Mais pr. Mai - Juni 6,17 Gd., 6,18 Br. Kohlraps pr. August-September 10,55 Gd., 10,65 Br.

London, 17. Januar. (W. T. B.) Wollauktion. Preise unverändert, Tendenz si bessernd.

An der Küste 4 Weizenladungen angeboten.

%% Javazucker loko 113 rubig, Rüben - Rohzuder loko 8 rubig. Chile-Kupfer 408, pr. 3 Monat 401.

Liverpool, 17. Januar. (W. T. B.) Offizielle Notie- rungen. American good ordin. 22/323, do. low middling 28/22, do. middling 31/16, do. good middling 37/32, do. middling fair 321/32, Pernam fair 3, do. good fair 318/16, Ceara fair 3§, do. good tis 38/16, Egyptian brown fair 4, do. do. good fair 4}, do. do. good 43, Peru rough good fair 5}, do. do. good 5è, do. do. fine 53, do. moder. rough fair 4, do. do. good fair 43, do. do. good 41/1. do. smooth fair 35/16, do. do. good fair 37/16, M. G. Broah good 21/16 do. fine 33/16, Dhollerab ges 2d, do. fully good 2}, do. fine 215/16, Oomra good 28. do. fully ar 2, do. fine: 215/16, Scinde good fair 2, do. good 2}, Bengal fully good 27/16, do. fine 211/15.

_ Bradford, 17. Januar. (W. T. B.) Wolle ruhig, fest, die Londoner Wollauktiorï hatte feinen Einfluß. Ordinäre Wolle eher billiger. Garne rubig, in Stoffen gutes Geschäft für Amerika

St. Petersburg, 17. Januar. (W. T. B.) Produkten- markt. Tala, loko 51,70, pr. August —. Wehen Toko 8,00. Roggen loko 5,30. Hafer loko 3,30. Hanf loko 44,00. Leinsaat [oko 11,00. :

Amsterdam, 17. Januar. (W. T. B.) ava- Kaffee good ordinary 52}. Bancazinn 36. Î ff

Konstantinopel, 17. Januar. (W. T. B.) Die Einnahmen der Türkischen Tabackregie-Gesellschaft bett en im Monat Dezember 1894 19 000 000 Piaster gegen 17 500 000 Piaster in der gleichen Periode des Vorjahrs.

New-York, 17. Januar. (W. T. B.) Aus dem Schaßzz- amt wurden heute 1500000 Dollars Gold zur Verschiffung am Sonnabend genommen. Der jeßige Goldbetrag im Schayzamt beläuft sih auf 74006 000 Dollars. E die wöchentlihen Ab- nabmen wie biéher andauern, wird die erve in der ¡weiten Woche des Februar auf 62000 000 Dollars sinken, welche Summe als ene Gefahr von der Regierung erflärt wird; es würde alsdann eine reue Emisfion von Bonds nothwendi werten. j L Die Nate E ruhiger Palma: fun weiteren Verlchufe rat eine allgemeine Steigerung ein; war ret Der Umsay der Aktien betrug 82000 Stü. 9 q

Weizen eröffnete fest und einige Zeit steigend infolge Kabelberichte, später Reaktion und Abshwächung infolge Ernteshägungen in Europa. Schluß s{chwach. ais ei Zeit steigead nach Eröffnung entsprehend der Festigkeit des Weiz dann Reaktion auf erwartete Zunahme der Ankünfte. Schluß tr

Waarenbericht. Baumwolle, New-York 5h, do. Ne Orleans #/14, Petroleum matt, do. New-York 5,80, do. Philadelplhia 5,Tò, do. rofes _6,50 nom., do. Pipe line cert. v. Februar E, agg West. steam 7,00, do. Rohe & Brothers 7,25, Mais i; do. p. Januar 514, do. p. Februar 514, do, p. Mai 514, Wet fletig, rother Winterweizen 624, do, “Welzen p. Finnor 604, i p. Februar GLA, do. 2 gro 617, do. v. Mal 6 k Get rad na ee io L gt A e N 6 e s þ. Februar 14,30, do. do. p. 4), t pring clears 2, Ka 24, Kupfer 10, H f

Chicago, 17. Januar. (W.T.B) Wellen einlage Zeit steigend

Ecrêffnung auf unbeteutende Ankünste im Notdwée I päter Realtion und Ab\hwädung infolge Üquitation ter lan en Xertaïne. ion Borg f = Mais eg 10: uv Megenb, púter Rel des cutspe 4, Mattigkeit R M i i luf trie

elen pr. Januáat 54, pt Mai / ais v. var 454. Sped short clear noiin, Pork vet, Sandáat 1d

zum Deutschen Reihs-A

* E

*

Zweite Beilage nzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 18. Januar

1895.

M 15.

1, Untersuhungs-Sachen.

9, ufge ote, Zustellungen u. dergl.

3, Unfall- und Juvaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. b, Verloosung 2c. von Werthpapieren.

1) Untersuhungs-Sachen. |s

[62090] Steckbrief.

Gegen den Fabrikarbeiter Nudolf Wedler von Essen, geboren den 11. April 1861, welcher flüchtig ist, soll eine durch Urtheil des Königlichen Schöffen- gerihts zu Tilsit vom 13. Juli 1894 erkannte Ge- fängnißstrafe von 1 Einer Wodwe vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften, in das nächste Gerichtsgefängniß abzuliefern und dem unterzeichneten Gericht zu den Akten D. 100/94 von der Verhaftung Mittheilung zu machen.

Tilsit, den 9. Januar 1895.

Königliches Amtsgericht. T1.

[62089N _ Beschluß.

In der Strafsache gegen i

1) den Fabrikanten Louis Zingraf,

2) den Fabrikanten Georg Zingraf und

3) den Privatier Ludwia Zimmer

wegen Betruges werden die Angeschuldigten auf An- trag der Königlichen Staatsanwaltschaft vom 21. De- zember 1894 außer Verfolgung gesegßt und die Kosten des Verfahres8 der Staatskasse zur Last gelegt, weil die Strafverfolgung mit Nücksiht auf den Umstand, daß die legte gegen die Angeschuldigten gerichtete richterlihe Handlung am 2. Februar 1888, et Vas mehr als fünf Jahren erfolgt ist, ver- art 11.

Zugleih werden der Haftbefehl und Steckbrief vom 25; Januar 1883, gerichtet gegen Louis Zingraf, die Berfügung des Untersuchungsrihters vom 25. Januar 1883, betreffend die Beschlagnahme eines MNestguthabens des Louis Zingraf bei der Sparkasse zu Homburg v. d. H., die Verfügung des Untersuchungsörichters vom 26. Februar 1883, bee treffend die Beschlagnahme sämmtlicher an die Adresse des Privatiers Ludwig Zimmer zu Homburg v. d. H. einlaufenden Briefe und Depeschen mit Poststempel aus den Vereinigten Staaten von Amerika oder aus einem \üd-amerikanischen Staate und der Beschluß des Königlichen Landgerichts, 11. Strafkammer, zu Frankfurt a. M. vom 2. Mai 1883, betreffend Beschlagnahme des Vermögens des Louis Zingraf, aufgehoben.

Fraukfurt a. Main, den 29. Dezember 1894. Königliches Landgericht, V. Strafkammer. (gez.) Dr. Körner. Fecner. METT'eri Ausgefertigt: (L. 8.) (Unterschrift), Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[57064] Oeffentliche Ladung.

1) Der Johann Theodor Borgmann, geboren am 26. Juli 1872 zu Castrop, katholisch, zuleßt auf- haltsam in Cafstrôp,

2) der Bergarbeiter Franz Friedri Paus, ge- boren am 21. Januar 1872 zu Castrop, katholisch, zuleßt aufbaltsam in Somborn,

3) der Bergmann Heinrich Wilhelm Starmanu, geboren am 28. November 1872 zu Castrop, katholis, zuleßt aufhaltsam in Kirchlinde,

4) der (Stand unbekannt) August Demmler, ge- boren zu Obercastrop am 27. Oktober 1870, evangelisch, zuleßt aufhaltsam in Obercastrop,

5) der (Stand unbekannt) August Sander, ge- boren zu Obercastrop am 2. Juli 1872, evangelisch, zulegt aufhaltsam in Obercastrop, :

6) der (Stand unbekannt) Heinrich Wilhelm OIGWEBDE geboren zu Bövinghausen am 28. Sep- Va er 1872, katholisch, zuleßt aufhaltsam in Böving- ausen,

7) der (Stand unbekannt) Caspar Hesselmannu, geboren zu Bövinghausen am 5. Juni 1870, katholisch, zuleßt aufhaltsam in Bövinghausen,

werden beschuldigt, als Wehrpflichtige in der Ab- sicht, sich dem Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen oder nach erreichtem militärpflihtigen Alter si außerhalb des Bundes- N E zu haben, Vergehen gegen

140 Abs. 1 Nr. 1 R.-Str.-G.-B. Dieselben werden auf den 14, März 1895, Vormittags 9 Uhr, vor die 11. Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Dortmund zur Hauptverhandlung geladen. Bei unents{huldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nah § 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Zivil - Vorsißenden der Ersaß- kommission Dortmund - Land zu Dortmund über die der Anklage f Grunde An Thatsachen aus- gestellten Erklärung verurtheilt werden. Zugleich ist durch Beschluß der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Dortmund vom 15. Dezember 1894 auf Grund des § 140 St.-G.-B. und des § 326 St.-P.-O. das im Deutschen Meich befindliche Ver- mögen der Angeklagten mit Beschlag belegt worden, was mit dem Bemerken hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird, daß Verfügungen derselben über das Vermögen der Staatskasse gegenüber nichtig sind.

Dortmund, den 19, Dezember 1894.

Königliche Staatsanwaltschaft.

[62087]

In der Strafsache gegen :

1) Brablet, Franz, geb. l, Mali 1872 zu Abon- court, Knecht,

2) Humbert, Karl Cyrllt, geb. 30, Januar 18792 Bioncourt, 3) Crievr, Albert Anton, geb, 19, Mai 1872 zu Chateau-Sallns,

4) omn, (Fhrisllan Eugen, geb. L, Dezember 1872 u Chäteau-Salins,

9) Pahour, Julius, ged, 1, September 1872 zu Chateau-Sallna,

6) Hilpert, Fohann, geb, 24, September 189 iu Conthil,

7) Tribont, Ludwig, ged, 26, August 1879 zu

udingen,

zu

Oeffentlicher

8) SAgRher, Josef, geb. 31. Mai 1872 zu oßeung, 9) Colson, Paul Leo, geb. 5. September 1872 zu Wuisse, it Claude, Julien, geb. 23. Februar 1872 zu Wuisse,

11) Rouchon, Marie Josef, geb. 6. Juni 1872 zu Burgaltdorf. Knecht, 12) Berceville, Karl Amery, geb. 11. Februar

1872 zu Dieuze,

13) Buffard, Viktor Felix, geb. 14. Mai 1872 zu Dieuze, : d

14) Francomme, Camill Theophil, geb. 5. März 1872 zu Dieuze, N

15) Gaudry, Emil Xavier, geb. 17. September 1872 zu Dieuze,

16) Guerquin, Peer August, geb. 7. Juni 1872 zu Dieuze;

17) Hamant, Josef Lucian, geb. 30. Juni 1872 zu Dieuze,

18) Ladame, August, geb. 8. August 1872 zu Dieuze,

19) Mathias, Camillus, geb. 13. Oktober 1872 zu Dieuze,

20) Quceduan, Karl Franz August, geb. 9. April 1872 zu Dieuze,

21) Simon, Moritz, geb. 18. März 1872 zu Dieuze, : |

22) Bauquel, Josef Leo, geb. 30. November 1872 zu Génesdorf,

23) André, Albert Sidonie, geb. 16. März 1872 zu Gónesdorf, i

24) Réot, Ludwig Celestin, geb. 19. Oktober 1872 zu St. Módard, :

25) Humbert, Josef Barthelemy, geb. 24. August 1872 zu Tarqguinpol,

26) Heim, Josef Adolf, geb. 17. Juli 1872 zu Vergaville,

27) Colard, Eduard Josef, geb. 6. Januar 1872 zu Bourdonnay,

928) Stef, Paul, geb. 11. Januar 1872 zu Bour- donnay,

29) Hanriet, Constant Felix, geb. 28. September 1872 zu Donnelay, i

30) Jambois, Gustav, geb. 11. September 1872 zu Klein-Bessingen,

31) Coffigny, Eduard Alphons, geb. 26. Juli 1872 zu Maizidres, -

32) DragéÉ,„ August, geb. 28. Juni 1872 zu Maiziòres,

33) Gueret, Emil, geb. 5. Juni 1872 zu Marsal,

34) Herbeck, Viktor, geb. 24. Februar 1872 zu Moncourt,

35) Lefort, Josef Eugen, geb. 2. Februar 1872 zu Moyenvic, E

A0 Haueck, Ludwig Paul, geb. 17. April 1872 zu Bic,

37) Müller, Heinrich, geb. 19. August 1872 zu Vic,

38) Bitter, Nené Anton, geb. 26. Oktober 1872 zu Iallaucourt, |

39) Gérardin, Gustav, geb. 21. Oktober 1872 zu Juville, j

40) Noirez, Josef Anatol, geb. 11. Februar 1872 zu Morville a. Nied,

41) Humbert , Josef Gustav, geb. 5. Oktober 1872 zu Malaucourt,

42) Béhem, Nikolaus Simon Arthur, 8. Juni 1872 zu Marthil, Pu Blaifin, Prosper, geb. 21. April 1872 zu

uzieux,

44) Mariotte, Franz Edmund, geb. 4, Januar 1872 zu Puzieux,

45) Pierson , Josef Philipp, geb. 19. August 1872 zu Viviers, :

46) Estienne, Emilien Ferdinand, geb. 29. August 1872 zu Xocourt,

47) Georges, Emil Marie, geb. 3. Dezember 1872 zu Delme,

alle zuleßt in ihrem Geburt8ort wohnhaft gewesen, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, wegen Verleßung der Wehrpflicht, wird zur Deckung der die Angeklagten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafen und der Kosten des Verfahrens in Ge- mäßheit der §S 325, 326 Strafprozeßordnung und § 140 St.-G.-B., da die Beschlagnahme einzelner zum Vermögen der Angeklagten gehörigen Gegen- stände niht angängig erscheint, die Beschlagnahme des gesammten im Deutschen Reich befindlihen Ver- mögens der Angeklagten angeordnet.

Mes, den 14. Januar 1895.

Kaiserliches Landgericht. Strafkammer.

geb.

[62088] K. württ. Staatsauwaltschaft Hall.

Aufhebung einer Vermögensbeschlagnahme.

Die von der Strafkammer des K. Landgerichts dahier vom 4. April 1892 über das Vermögen des Wehrpflihtigen Johann Hanschel, geboren am 12. April 1869 in Hesselbronn, Gde. Westernach, O.-A. Oehringen, bis zum Betrag von 670 4 ver- hängte Beschlagnahme ist dur Beschluß des\elben Gerichts vom 14. Januar 1895 aufgehoben worden.

Den 15. Januar 1895.

Hilfs-Staatsanwalt Jehble.

9) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[62140] Zwangsversteigerung. T

Ds inm Grundbuche von der Königstadt Band 71 Ne. 389 auf den Namen der verwittweten Brau- meister Marie Blank, geb. Meister, zu Berlin ein- ege, Friedenstr. 29 belegene Grundstüek es avs Antvvg des Fabrikanten Hermann Kiesel bier,

als befreiter Vormund der minorennen Max, Meta und Erich Blank zu Berlin zum Zwecke der Aus- einanderfeßzung unter den Miteigenthümern am 20. März 1895, Vormittags 103 Uhx, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., part, Saal 40, zwangsweise versteigert werden. Das Grundstück bat eine Fläche von 6 a 10 qm und ist mit 9900 M Nußungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Aus- zug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuhblatts, etwaige Abshätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, fowie be- sondere Kaufbedingungen können in der Gerichts- schreiberei, ebenda, Zimmer 41, eingesehen weten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Bersteigerungs8termins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls na erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 20, März 1895, Nachmittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle verkündet werden. Berlin, den 3. Januar 1895. Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 86.

{62141] Zwangsversteigerung.

Im Wege der ZwangsvoUstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 102 Blatt Nr. 4034 auf den Namen des Tischlermeisters Johann Albert Ernst Hempf hier eingetragene, in der Schwedenstraße, nah dem Kataster Nr. 18a, belegene Grundstück am 22. März 1895, Vormittags 103 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht an Gerichtsftelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grundstück ift mit einer Fläche von 12,18 a weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund- buchblatts, etwaige Abschäßunaen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie beson- dere Kaufbedingungen können in der Gerichts- schreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Verfteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah er- folgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 22, März 1895, Nachmittags 123 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.

Berlin, den 4. Januar 1895.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 85.

[62139] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung foll das im Grundbuche von der Hasenheide und den Weinbergen Band 12 Nr. 497 auf den Namen des Restaurateurs Karl Friedrih Wilhelm Otto in Berlin eingetragene, hier, Mittenwalder Straße 15, belegene Grundstück am 22, März 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Erdgeschoß, Eingang C., Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 0,14,08 ha zur Grundsteuer, mit 16 900 46 Nußungs- werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund- buchblatts, etwaige Abschäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie be- fondere Kaufbedingungen können in der Gerichts- schreiberei ebenda, Eingang D., Zimmer 17, ein- gesehen werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 26, März 2895, Vor- mittags L Uhr, im vorangegebenen Saal 40, verkündet werden.

Berlin, den 10. Januar 1395.

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 88.

[62181]

Auf den Antrag .

1) des minderjährigen Fri von Wenkstern, ver- treten durch den Vormund Amtsgerichts - Rath Thuemmel in Görliß, der minderjährigen Geschwister Alice Gertrud und Hermann von Wenckstern, vertreten dur die Vormünderin verwittwete Frau Kreis- gerihts-Nath Elise v. Wenckstern in Görlitz, und des minderjährigen Walter Schemionek, vertreten durch seinen Vormund den Ober-Landesgerihts-Präsidenten Dr. Hagens in Frankfurt a. M.,

2) der Kaufmannsfrau F. Krysinski zu Ostrowo, werden die Inhaber zu 1 des angeblich verloren ge- gangenen 4 9/6 Posener Pfandbriefs Serie ITI Nr. 921 über 100 Thlr. = 300 M,

zu 2 des angebli gestohlenen 33 9% Posener Pfand- briefs Serie XT11 Nr. 29 061 über 1000 4, auf- gefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 19, September 1895, Vorm. 1k Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte, Sapichaplatß Nr. 9, Zimmer Nr. 26, ihre Rechte auf die Pfandbriefe anzumelden und die Briefe vorzulegen, anderenfalls die Kraftloserklärung derfelben erfolgen wird.

Posen, den 20. Dezember 1894.

öniglihes Amtsgericht. Abtheilung IV.

Aufgebot,

[62138] Beschluß, betreffend Berichtigung im Aufgebots- verfahren. Das am 4. Mai 1894 von dem biefigen Amts- gericht erlassene, in Nr. 106 der zweiten Beilage zum «Deutschen Reichs-Anzeiger“ vom 7. Mai 1894 und Nr. 104 Erstes Blatt der „Neueften Nachrichten“ zu Straßburg vom 5. Mai 1894 bekannt gemachte Auf- gebot wird dabin berichtigt, daß der Spezereibändler Peter Zimmermann zu Neudorf+Musau das Aufgebot zweier 3}®/oiger Kommunal-Odligationen der Aktien- gefells(aft für Boden+ und Kommunalkredit in Elsaß-

Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesell}h.

6. 7. Erwerbs- und Wi afts-Ge 7 N41 ci ¿V 8. Niederlaf}ung 2c. L Dia E + 9. Bank-Ausweise.

v 10. Verschiedene Betiititibuncen

Lothringen über je 500 # Serie I Littera A. Nr. 5767 und 938, nicht 5768, beantragt hat. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, \späte- stens in dem auf den 24. Oktober 1898, Vor- mittag® 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- richte, Zivilsißungssaal, anberaumten Aufgebots- termine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloser{ärung der Urkunden erfolgen wird.

Straßburg, den 19. Juni 1894.

Kaiserliches Amtsgericht.

[62182] Aufgebot.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Tonn in Mogilno wird der Inhaber des angebli verloren gegangenen Rezeptionsscheins Nr. 2623 des Sterbekassenrenten- vereins für die Provinz Posen aufgefordert, feine Nechte auf diesen Schein spätestens im Aufgebots- termin den 16, September 1895, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeihneten Gericht, Sapiehas rlaß Nr. 9, Zimmer Nr. 26, anzumelden und den Schein vorzulegen, anderenfall3 die Kraftloserklärung desfelben erfolgen wird.

Posen, den 29, Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1V.

[62099] « Aufgebot.

Nr. 5%. Auf Antrag des Schreiners Ern| Rudigier von Glashütte, wohnhaft in Unterlenz- kirh, wird bezüglich des Sparkassenbüchleins dex Spar- u. Waisenkafse Neustadt Nr. 9956, aus- gestellt für den Genannten über eine Einlage von 1435 Æ 57 „4 nach dem Stande vom 1. Januar 1895, das Aufgebot erlassen. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, svätestens in dem auf Donnerstag, den 25. Juli 1895, Vormittags 9 Uhr, vor dem diesseitigen Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der leßteren erfolgen wird.

Neustadt i. Shwarzw., 12. Januar 1895.

Großherzogl. Amtsgericht.

: 7 (gez.) Eckhard.

Dies veröffentliht: Der Gerichtsschreiber: Vogel. [62183] Aufgebot.

Der Erbpächtersohn Heinrich Fehlandt in Kuhstorf hat das Aufgebot des Quittungëbuhs Nr. 33 225 der Mecklenburgishen Sparbank in Schwerin über 950 M4 nebst Zinsen vom 1. Januar 1894, lautend auf seinen Namen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 30, September 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer 7, an- beraumten Aufgebotstermine seine Nechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Schwerin, den 12. Januar 1895.

Großherzogl. Mecklenburg-Schwerinsches Amtsgericht.

[62134] Veschluß. Auf dem Anwesen der Gütlerseheleute Martin

und Therese Wachter, Hs. Nr. t

für den Gütlerssohbn Matthäus Neugard von dort

ein unverzinslihes, bei ständiger Versorgung oder in

DO 2 G _ ere ore hte U O W LY L L ü

besonderen Bedürfnißfällen zablbares Vatergut von einhundert Gulden, ferner ein zu 39/4 verzinslices, halbjährig kündbares Muttergut von viertausend« dreihundertsiebenzig Gulden, endlich ein Ausfertigungs®- anspruch desselben im Werthsanschlage von neun- unddreißig Gulden, der erste Anspruch seit 18. Januar 1862, die leyteren seit 20. Juni 1864, im Hypo- thekenbuh für Herrsching eingetragen. Die nah dem rechtmäßigen Inhaber dieser Forderungen angestellten Nachforschungen sind erfolglos ablieben. Auf Ans- trag der Wa(hter’schen Eheleute werden daher die- jenigen, welche auf die angeführten Forderungen ein Necht zu haben glauben, zur Anmeldung bei dem unterfertigten Gericht innerhalb sechs Monateu unter dem Nechtsnachtheil aufgefordert, daß im Fall der Unterlassung der Anmeldung die Forderung für erloschen erklärt und im Hypothekenbuh gelöscht würde. Bugleih wird Aufgebotstermin anberaumt auf Freitag, deu 20. September 1895, Vor- mittags 9 Uhr. D Starnberg, am 14. Januar 1895. K. Amtsgericht. (L. 8.) (gez) Jehle, K. O.-A.-R. Für die Ausfertigung : Der K. Gerichtsschreiber : (L. S.) Sthleußinger, Sekr.

[62137] Oeffentliche Ladung.

In Sachen, betreffend die Anlegung des Grund- buchs für den Gemeindebezirk Nümbrecht, werden die dem Wohn- und Aufenthaltsort nach unbekannten Erben des Heinrih Kaspar Simon zu Vorholz, als 1) Simon, Amalie, verheirathet, der Name des Chemannes i} unbekannt, 2) Simon, Kaspar, Maurer und 3) Simon, August, Ackerer, aufs» grie etwaige Eigenthumsansprüche auf die unter Artikel 1179 auf den vorgenannten Heinrich Kaspar Simon im Kataster der Gemeinde Nümbrecht ver- zeihneten Parzellen in dem auf den §0. März 1895, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Gerichts- gebäude, Zimmer Nr. 6, anberaumten Termin geltend zu machen, widrigenfalls diese Ansprüche bei der Grundbuchanlegung keine Berücksichhtigung finden werden.

Wiehl, den 11. Januar 1895.

Königliches Amtsgericht, Abth. [T1. (gez.) de Vivie. Beglaubigt: de Roos, Aktuar. [62255 __ Aufgebot. Die Wittwe, Kinder und Erben des zu Gaubickel- beim wobnhaft gewesenen und verlebten Sattlers

Franz Färber, als: