1895 / 16 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Jan 1895 18:00:01 GMT) scan diff

stellungen. Das S{wurgeriht kommt dann ps zu einer Frei- sprehung. In der vorher erwähnten Meineidssahe wurde das Urtheil gegen den angeblichen Anstifter aufgehoben und dieser freigesprochen, weil sein Belastungszeuge fal} aubgesagt hatte. Troßdem ißt der angeblich Meineidige, wie ih glau e, noch beute im Zucht- aus. Mit der Erweiterung des Kontumazialverfahrens bin ich ein- verstanden. Es entspriht den Wünschen vieler Angeklagten, vor dem Richter nicht erscheinen zu müssen. Ebenso bin ih damit einver- standen, daß der Nadeid dem Voreid vorzuziehen sei. Was endlich das forum deproehensionis anlangt, fo muß entschieden der Uebel- stand beseitigt werden, daß Preßdelikte an allen Orten verfolgt werden dürfen. _Zuständig darf nur der Ursprungsort des in Frage kommen- den Preßerzeugnistes sein. Wir erbliden in der Vorlage einen guten Anfay zur Verbesserung der IJustizpflege und hoffen, daß ein guter Schritt vorwärts gethan wird, wenn die verbesserungsbedürftigen Punkte bei der Kommissionsberathung berücksihtigt werten.

Bevollmächtigter zum Bundesrath, preußischer Justiz- Minister Schönstedt:

Meine Herren! Die verbündeten Regierungen können mit dem bisherigen Verlauf der Verhandlungen ja in soweit durchaus zufrieden sein, als diejenigen Herren Redner, die bisher zu Wort gekommen sind, der Vorlage gegenüber eine durhaus nit ablehnende Haltung R AONA A d Vorl D ziel h : ziele P F x »oblwoll nd eingenommen, die Vorlage vielmehr- in vielen Punkten wohlwollend beurtheilt haben. J kann das mit voller Befriedigung anerkennen und auhch dem leßten Herrn Redner gegenüber meine Genugtbuung ausfprechen, weil er vom Standpunkt eines erfahrenen Praktikers aus eine Reihe derjenigen Bedenken, die in der Presse und in der Literatur insbesondere in kritischen Aeußerungen von Retslehrern einen breiten Raum eingenommen haben, auf ihren wahren Werth oder Unwerth zurückgeführt hat. Es i mir die Rede des Herrn Abg. Lenzmann besonders deshalb von Werth gewesen, weil aus seinen Ausführungen in der That das Resultat reicher praktischer Erfahrungen zu entnehmen ift.

Der Herr Abg. Lenzmann hat gewissermaßen als allgemeinen Theil seiner Rede eine Reibe von Vorwürfen gegen die preußische Justiz verwaltung vorgebracht, die niht unmittelbar mit der vorliegenden Geseßzesvorlage im Zusammenhang stehen und die wobl nur dazu haben dienen sollen, seinen späteren Ausführungen èine allgemeine Richtung zu geben. Jch kann selbstverständlich diese Anführungen niht im einzelnen nahprüfen, sie entziehen s{ meiner Kontrole. Ich babe nicht den geringsten Zweifel, daß Herr Abg. Lenzmann diese Dinge nah bestem Wissen und Gewissen vorgebracht bat. Ib kann mih darüber im allgemeinen nit n; nur în einigen Punkten möchte ih mir erlauben, eine Richtigftellung zu versuchen.

Es ift gesagt l t Bankprozeß zwei Untersuhungsrichter Ich darf annehmen, daß es fich hi

gehandelt und daß Herr Lenzunann

wrden So tr Orden, da m

Geseß und auch na em Sutwurf statthaft beanstandet werden wird.

Der Herr Abg. Lenzmann hat ferner erwähnt, Bezug auf die Mittheilung der Anklageschrift an den Ange î so weit, in Preußen wenigstens, sich Uebelstände ergeben bâtten, als dem verhafteten Angeklagten zwar die Anklageschrift zum Durchlesen ausgehändigt, aber wieder abgenommen und dem Ge« fängniß-Inspektor gegeben werde, von dem sie der Vertheidiger nur mit Schwierigkeit erlangen könne. Der erste Theil der Anführung ist rihtig, die Anklageschrift wird dem verbafteter Angeklagten nur zum Durchlesen gegeben; es entspricht der Gefängnißordnung nicht, daß er dauernd im Besi derselben bleibt. Die Anulklageschrift deshalb von dem Gefängniß-JInspektor in Aufbewahrung genommen. Dem aber muß ih entschieden widersprechen, daß jemals Gefängniß-Inspektor *ertbeidiger die Aushändigung daber odne

wird

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Abhilfe schaffen zu können.

Ein dritter Punkt betraf die Qualifikation einzelner Strafkammer» Vorsißenden. Der Herr Vorredner hat erwähnt, es sei ihm aus seiner Praxis der Fall bekannt, daß ein Strafkammer-Vorsigender fast voll- ständig taub sei, sodaß er den Verhandlungen nicht zu folgen vermöge und deshalb eigentli seiner Stellung niht mehr gewachsen sei. Ih gebe selbstverständlih zu, daß diese Mittheilung thatsächliche Unter- lagen haben wird. Ebenso selbstverständlit kann aber dieser j kammer - Vorsißende nur vom Präsidium zu seiner Funktion b sein und würde vielleiht, wenn die Justizverwaltung è scheiden gehabt hätte, an die Spiße einer Zivilkammer sein, in welcher Stellung seine S{werhörigkeit würde.

Im übrigen muß ih für derartige sprechen, daß sie von denjenigen,

Kenntniß der Justizverwaltung gebrac

der Zentralstelle können selbstverständli 2

sein. Auf eine Mittheilung hin aber würde ih ein Einschreiten eine Prüfung im Aufsichtswege herbeiführen.

Ein weiterer Punkt endlich, der mich zu eïner berichtigendew oder wenigstens aufflärenden Bemerkung veranlaßt, if der imeimal fin dem Vortrage des Herrn Abg. Lenzmann erwähnte Fall, wo ein f{Gwur- gerichtliches Urtheil wegen Mein zum Metnetde vom Neichsgericht“ auf Revision des Hauptangeklagten zufgeßobem iff (Zuruf), des angeblichen Anstifters aufgehoben fei wegen unzuläfstger

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daß es objeftiven Abg. Lenzmann hat daran emertung gefnüpft, des wegen Meineïids Berurti zur Vollftreckung gelangt sei, unÿ daß diefer Verurtheilte r Jjegenwärtig im Zuchtbaufe bes» fände. obgleid in der zweiten Verhandlung der Ungrund der Anklage in objektiver Beziehung festgestellt fe. Aub da würde & mich interefsieren, d Wh acceptire danfbar das Anerbieten des Herr: Lenzmann, t ie Saße zmugängli® zu maden, hie Alto; einzusehen: ü aber gestehen, baß id) gewiffe Zweifel babe. vie auch darin il egründtung finden, daß de Wg. nzmaunr felbst gefagt hat, er glaube annehmen zw dürfen, ba der Mann ck) nud im Zuchihaufe befinde. Es würe dies, wen au nicßt cin Fall des Wiederaufnahmeverfahrens, zw dem feder Verurtheilte elb ie mindestens einm Fall gewesen; der der Gnadeninftans zur Folge geßabt Gaben würde:

Bemerkungen, die i zu emelnen

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Anführungen des Vorredners zu machen hätte. Im übrigen baben mich einzelne einleitende Bemerkungen des Herrn Abg. Lenzmann sehr sympatbis berührt ; insbesondere gilt das von denen über die Stellung der Justiz im allgemeinen. Jch bedauere mit ibm, daß das Ansehen der Justiz in weiten Kreisen nit mehr dasselbe is wie früher, und soweit ih dazu beitragen kann, das Ansehen der Justiz zu heben, und au den einzelneu Beamten der Justiz eine angesehenere Stellung wieder zu geben, wird es an mir nicht fehlen. (Bravo!) Ih will aber bemerken, daß die Justizverwaltung auf diesem Gebiet nit übermäßig viel leisten kann, daß es insbesondere von der Haltung der Juftizbeamten selbs abhängen wird, ob sie die ibnen gebührende Stellung einnehmen na außen bin, in der GejellsWaft und gegenüber anderen Beamtenkategorien, mit denen sie sh gern vergleichen.

Jch könnte da eine allgemeine Bemerkung ankuüpfen und möchte bitten, daß Sie si in Jhrer Kritik über die Urtheile der Gerichte eine gewisse Zurückhaltung auferlegen. Jh kann wohl sagen: die Justiz befindet si in einer erponierten Stellung; sie verhandelt bei offenen Thüren, jeder kann zuhören was da geschieht. Die Urtbeile werden in umfassender Weise von mebr oder weniger be» rufenen Korrespondenten zum Gegenstand von vielfa \ensationell zurehtgestußten Zeitungsberihten gemaht. Auf eine olche Mit- theilung ftügt sich vielfa ein absprehendes Urtbeil über das, was seitens der Gerichte geschieht, und diese sind eben in der ungünstigen Lage, daß da, wo einmal ein Fehler gemadt worden ist, dies in vollster Oeffentlichkeit geschieht und deshalb der allgemeinen Kritik verfällt. Andere Behörden steben in dieser Beziehung besser, und ih möchte diesen Unterschied zu becücksichtigen bitten, in Ihrem Urtheil über die Geridte im allgemeinen und aud na dieser Richtung hin niht jeden kleinen Fall aufzubauschen und daraus allgemeine S@hlüsse zu zieden auf ein Zurückgehen der Justiz und unserer Re c) ; D D fl C A C,

Meine Herrea, das gehbört ja nicht unmittelbar zur Sache. Ich

Aulaß un gegenwärtigen Stadium der Diskussion die ja gestern eingehend dur den Herrn tizamts begründet worden ist, einzugeben ;

er einzugehea auf die Vorlage, als itifizieren vermag. (Hört, bört! fertig übernommen, sie war t selbstverständlich, daß bei versMtedenartigen : Boe inungSWerschieden- erufälreisen als în den weitesten Kreisen der jeder dasleuîge ager für das Richtige

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Deshalb gestern von wahren, daß

möchte ih mich auch gegen die Befürchtung, die dem Herrn Abg. Rintelen ausgesprochen wurde, vere die Verhandlungen in der Kommission, der das Geseh

überwiesen werden wird, eine so lange Zeitdauer annehmen könnten, wie er sie aus der Erfahrung bei der Berathung der lox Heinze entnehmen zu müssen geglaubt hat. Meine Herren, ih möchte es für

ausges{lossen

Richtungen durhgesprochen sind, und seit Jahrzehnten,

halten, daß über Fragen, die so gründlih nach allen

möbte ih

fagen, fo vielseitig erörtert sind, daß es da Aufgabe der Kommission sein sollte, diese prinzipiellen Fragen noch einmal zum Gegenstand

einer Erörterung ab ovo zu maden. bier etwas zu stande zu

mit feinen A anregen,

au einige werden von zweifeln sein würde ih es

für denkbar halten, daß vielleiht in 15 bis 20 Sißungen

schon ret b

Lenzmann fol

und ih hoffe în d'eser Richtung, daß die niht bloß aus Juristen zusammengeseßt sein wird,

Wer ernstlih gewillt is, bringen, der muß, glaube ih, sich au nicht zu viele Zweifel Kommission Yondern daß

andere Elemente hbiaeinkommen. Die Juristen ibren juristischen Bedenken, an denen ja bei keinem zy wird, nicht gar zu viele laut werden lassen dürfen, Dann bei der Materie, um die es sich hier handelt, sebr wobl = das ist o gegriffen, wenn ih der Auffassung des Herrn Abg, g, das, was brauchbar erscheint, au in brauchbarer

nforderungen bescheiden ; er muß

Form gewonnen sein würde. Mit der Einführung der Berufung und

mit der gese

theilter wird wie früber, sein. drücken darf,

glichen Regelung der Entschädigung unshuldig Verurx- ja der Neichstag auf demselben Standpunkt \teben und also hiermit îm wesentlichen elnverstanden

Es fragt si nur, welhe Opfer, wenn ich mich so aus

der Reichstag dasür zu bringen geneigt fein möchte, und

das führt mich zu der Frage der Aufhebung der sogenannten Ga,

rantien des

Abg. Lnzmann zu

Verfahrens, meiner

Ich habe schon bemerkt, daß der Herr Genugthuung den Werth einzelner

dieser sogenannten Garantien auf Grund praktischer Erfahrungen

richtig

zweishneidiger Art

beleuchtet bat. (E3

sind das Garantien, die Dies gilt z. B. von - der

etwas

sind. Frage des

Kontumazialverfahrens, und jeder Praktiker wird zahlreihe Fülle anführen können, wo die zu große Beschränkung des Kontumazial,

verfahrens im

bestehenden Rechte zu der \{werften Benachþ

theiligung und Belästigungen des Angeklagten geführt bat, dem es nicht gestattet ist, nah den Bestimmungen des Gesetzes, statt aus der vielleicht entfernt gelegenen Heimath s vor den erkennenden Straf, riter zu stellen, einen Vertheidiger zu bevollmächtigen; dem es

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aud an Mitteln fehlt, die lange Neise zu machen, und der es

sich deshalb gefallen lassen muß, zwangdweise dem Strafrichter vor-

geführt zu mit den L) BA

Berlängerun

Praftiker sagen, daß in sebr [cädiat und benadtheiligt werden.

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werden.

Eîne ähnliche Bewandtniß hat es kurzen Haftfristen im Vorverfahren, deren

Eatwurf beantragt. Auch hier wird jeder zahlreihen Fällen die Angeklagten Die erste Frist beträgt, wenn

auch

ih nit îrre, eine Woche; dann \oll der Angeschuldigte entlassen

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LOCTLEN, We anwaltsWhaft anwalt, der

mt eine Verlängerung auf Antrag der Staats beschlossen wird. Wohin führt das, wenn der Staats-

die Sache bearbeitet, an dem Hauptort des Bezirks3

wohnt, entlegen von dem Sitze des Gerichts, welches den Haftbefebl

erlaffen bat?

werden für die Verlängerung der Haft. verfahren unt

Dem Amtsrichter muß; doch der Grund nachgewiesen

Es muß daher das Vor- erbrochen werden, es werden die Akten der Staats.

nwaltschaft dem Amtsgericht ges{ickt, damit der Amtsrichter prüfen

genüzende Gründe

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vorliegen, die Haft zu verlängern. Zehen unter Umständen drei bis vier Tage, und in- wenn der Amtsrichter, wie es

igte,

sei, ohne allen Grund und Zweck, und

Also, meine Herren, aut

unit von den sogenannten Garantien, wo meines Er-

nicht der Vorwurf gemacht werden kann, daß

des Angeschuldigten genügend ins Auge

dei den Garantien if aber die Frage des

n versichern, daß für den Vorschlag des Ent-

sahlihe Gründe maßgebend gewesen

t stizverwaltung vielfah ein böch

Gesetzgebung gewesen, . daß fiz

der RNichterkräfte in den

önnte einzelne Beispiele

Landgeriht in den

ven, um alle Richter möglichst

zen gréßten Theil der Richter den Straf-

¡eitig in Zivil- und Straffkammern zx

r 5 man eine Straffammer mit neux

2 Vorfißenden und noch acht Mitgliedern,

fünftliches Tableau aufgestellt hat, wie diz

ín den einzelnen Sißungez

2: der Vorsitzende alle vier ier Wochen dreimal u. \, w,,

und die dur eine

¿leiémäßige Beurtheilung

Hintergrund tritt, Es ist das eie

ag, de tem Geist und Zweck der Bestimmunger

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wir bilden wiederum zwei Spruchkammern, wie wir es bisher gethan haben; die Bildung von zwei Kammern hat der Ober-Landesgerichts- Präsident bestimmt, wie dies in seiner Befugniß liegt, aber die Geschäftszuweisung an diese beiden Kammern geht ihn nihts an, Wir rihten also nah wie vor zwei Spruchkammern ein. So ist es auch geblieben.

Jn einem weiteren Falle ist was leiht hätte vermieden werden können es bei einem großen Gericht vorgekommen, daß eine Strafkammer aus einem Nichter und vier Gerichts-Assessoren gebildet worden ist, Jn diesem Falle war also der Grundsaß, daß zur Garantie für die Rechtsprechung die erkennenden Gerichte in der Regel, oder doh wenigstens der Mehrzahl der Beisiger na, mit festangestellten Richtern beseyt sein follen, nicht gehörig beachtet worden. Ein von der so gebildeten Kammer erlassenes Urtheil ist mit der Revision angefohten worden. Das Meichögeriht hat diese Bildung der Kammer in hohem Maße gemißbilligt, cinen Mevisions- grund darin aber nicht gesunden. Die Zusammensezung des Gerichts ist aber dieselbe geblieben, bis bei einem Wechfel in der Besetzung des Gerichts das Präsidium selbs {h zu einer Aenderung veranlaßt gesehen hat.

Alfo, meine Herren, es sind nicht wesentli politische Gesichts- punkte, die für die Vorschläge des Entwurss maßgebend gewesen sind, fondern sachlide. Zu diesen rein fahlien Gesichtspunkten gebört auch derjentge, der mit der Zusammensetzung der Kammern in nahem und unmittelbarem Zusammenhang steht, nämlich die Frage des stellvertretenden Vorsißenden, mit welcher Funktion nah der bisherigen Bestimmung immer das älteste Mitglicd der Kammer betraut is, Diese Bestimmung is gestern {hon von dem Herrn Abg. Ninteken angezogen worden, und erx {hien beinahe geneigt, in dieser Richtung einer Aenderung der bestehenden gesetzlichen Bestimmung zuzustimmen. Er meinte aber, das Be- dürfniß werde niht vorhanden fein; das Präfidium habe es ja in der Hand, das ungeeignete Mitglied anderswo zu verwenden, wo es nicht \{ädlih fei und wo es voraussihtlich nicht berufen sein werde, die Vertretung des Vorsitzenden zu übernehmen. Jg, meine Herren, diefer Fall ist vollständig ausgeschlossen, wo es si um das älteste richterlihe Mitglied in irgend einer Kammer handelt. Er ist immer der älteste Herr, ob man ihn in eine Zivile oder Straf- kammer hineinsegt, und niemals wird es das Präsidium in der Hand haben, über den Herrn in einer Weise zu verfügen, wo ex nicht an erster Stelle berufen ist, den Voesißenden zu vertreten, Das kann nur im Wege der Aufsicht durch die Justizverwaltung ges{hehen. Das hängt, wie ih gesagt habe, auch mit der Frage der Bestimmung der Geschäftsvertheilung durch das Präsidium zusammen und ist cin Punkt, den ih Ihrer Aufmerksamkeit besonders empfehlen möchte,

Rebrigens ist gestern schon von dem Herrn Staatssekretär des Reichs-Justizamts bemerkt worden, daß auch dieser Vorschlag nicht als ein unabänderlicher betrahtet wird, daß es auch hiex möglicher- weise andere Mittel und Wege giebt, und daß es der Kommission und dem Neichstag niht vershränkt werden solle, andere Mittel zur Besserung des Zustandes in Vorschlag zu bringen, Daß aber etwas geschehen muß, um hier eine Aenderung herbeizuführen, werden Sie, meine Herren, glaube ih, in Ihrer Mehrheit anerkennen.

Meine Herren, auf eine Neihe von anderen Einzelheiten glaube ih im gegenwärtigen Stadium der Berathung nicht eingehen zu follen; sie gehören mehr in die Kommissionsberathung und vielleicht in die spätere Verhandlung im Plenum. Es sind das au meist Fragen, über die nihts Neues zu sagen ist, bei denen es \ih im wesentlihen nur um eine Wiederholung dessen handelt, was schon feit Jahren pro und contra gesagt worden ist.

Auf die Zuständigkeitsfragen möchte ih mich nicht einlassen und nur dem Abg. Lenzmann gegenüber noch einmal betonen, daß für die Beschränkung der Zuständigkeit der Schwurgerichte politische Gesichtspunkte in keiner Weise maßgebend gewesen sind, und daß die sämmtlichen Beispiele, die der Herr Abg. Lenzmann vorgeführt hat und aus denen er das Bestreben einer allmäblihen Abbröckelung des Schwurgerichts folgern wollte, doch eigentli jedes politischen Hintergrundes entbehren. Höchstens könnte dies gelten von einer einzigen Bestimmung des Geseßentwurfs, die aber vom Herrn Abg. Lenzmann nicht einmal erwähnt worden ist, das ist die Verweisung des fogenannten {weren Widerstands, der mit Zuchthaus bestraft wird, an die Strafkammer. Aber au das, meine Herren, i in der Negel do eine Sache, für deren bessere Beurtheilung die Shwurgerichte einen be- sonderen Beruf wohl nicht gerade in Anspruch nehmen können. Daß dagegen für Amtsverbrechen, wo es sich ja vielfah um die dlerverwideltsten rechnungsmäßigen Untersuchungen und Darlegungen fandelt, namentli, wenn Kassenverbrechen in Frage stehen, für Amts- tatershlagungen; ferner für betrügerishe Bantkerottfälle, die ja viel- ab, namentli, wenn es sich um ländlihe Geshworene handelt, ia deren Urtheilösfähigkeit hohe Anforderungen stellen, denen sie nit nuwasen sind, daß da die Straffammern besser geeignet find als die Schwurgerichte, wird von dem unbefangenen Beurtheiler rSt in Abrede gestellt werden. Ih denke deshalb, daß dieser Punkt 2 Geseges zu ernsten Schwierigkeiten in der Behandlung der Sache net führen wird.

Im übrigen kann man es wohl niht als Degradation der Strafkammer bezelnen , wle es von anderer Seite allerdings, fue ih, nur ln einem Zeltungsartikel geschehen ist , daß die MUündigkeit dex Strafkammer zu einem nicht unbeträchtlihen Theile uf dèe S(hösfengerichte übertragen wird; was bierdurch die Straf-

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Bedürfniß andere Forderungen f\tellt. Dies kann ih allerdings nicht anerkennen. Bei dem Revistonsverfabren zeigt die Sache oft ein ganz anderes Bild als beim ersten Verfahren; die Zeugenaus- sagen ändern ih oft, nabdem die Pengen die Plaidoyers und den Urtheils\pruch der ersten Instanz gehört baben, und das matt sich bei der zweiten Verbandlung sebr nachtheilig geltend. Häufig ist es auch unmögli, in zweiter Instanz alle die Zeugen zu vernehmen, die man bei der ersten Verbandlung vernommen hat, und man muß si dann auf die Protokolle ter ersten Verhandlung verlassen; dadurch wird das Verfahren ein theils mündlihes, theils schrift- lihes, Dann i auch zu erwägen, daß der Richter auf seinen Urtbeils\spruh ganz besondere Sorgfalt ver- wenden wird, wenn er feine Instanz - über \sih hat: er wird sich dann gewiß {wer zu einer Verurtheilung in zweifelhaften Fällen entschließen. Wohl weiß i aber, daß im Volksbewußtsein Zweifel bestehen, warum man in kleinen Straf- und Zivilsachen die Berufung zuläßt und in großen Prozessen, wo es sih um Freiheit und Leben handelt, nit. Der Tragweite diefer Anshauung sind wir uns wohl bewußt und werden ihr bei der weiteren Berathung Rechnung tragen. Was die vorgeschlagene Beseßung der Strafkammer mit drei Richtern betrifft, so haben wir nichts dagegen; denn wenn die Berufung ein- eführt wird, so haben wir ja noch die fünf Richter der zweiten In- V Jedenfalls wird das Gefühl der Verantwortlichkeit au hier, bei einem Drei-Nichterkollegium, lebendiger sein. Gegen die Beschränkung der Zuständigkeit der Schwurgerichte babe ih nihts, jedenfalls bin ih gegen eine Erweiterung ibrer Zuständigkeit, wie sie von dem Abg. Lenzmann gefordert wird. Der Geschäftsvertheilung durch die Landes- Justizverwaltung werden wir uns nur ungern anbequemen. Dagegen halten wir cine bes{Gränkende Bestimmung in Bezug auf die Ableb- nung von Nichtern für vollständig gere{tfertigt. Gegenwärtig genügt jeder offenbar nihtige Grund für die Ablehnung; so is es vor- gekommen, daß ein Angeklagter die Richter des Landgerichts und später au die des Neichsgerichts, soweit sie Mecklenburger waren, sämmtli) mit Grfolg ablehnte, lediglih zu dem Zweck, die Sache hinzuziehen. Mit dem Naceid sind wir ebenfalls einverstanden, weil dur ihn die Bedeutung der Vereidigung gehoben wird. Der Angeklagte wird hierbei in der Lage fein, dem Zeugen Vorhaltungen zu machen, auf Grund deren dieser nachträglih feine Ausfage ändern kann. Ich bin kein Freund der Schwurgerichte; aber so, wie wir sie haben, sind sie mir lieber, als wie sie durh die Vorlage gestaltet werden sollen. Namentliß bin ih mit der Ein- sührung des thatsächlihen Resumós des Präsidenten nicht ein- verstanden, weil dadurh das Volksurtbeil beeinflußt werden lann. MNichter und Laien sollen zusammenawirken, ihre Ansichten austaushen. Darum steht für mi die Form der Shöffengerichte weit über der Form der Schwurgerichte. Die Geschworenen sind in vielen Fällen gar niht in der Lage, sich aus dem komplizierten Material, aus den verschiedenen Plaidoyers ein Urtbeil zu bilden. Der Geshworene ist souveräner Herr, er kann doch thun, was er will, er braucht keine Gründe für sein Urtbeil anzugeben. Das Reichs- gericht ist nicht in der Lage, an diesem Urtbeil zu rütteln. Meine politishen Freunde beantragen die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 21 Mitgliedern.

Abg. Schroeder (fr. Vg.): Das Schicksal der Vorlage hängt davon ab, ob es gelingen wird, dasjenige, worüber Uebereinstimmung herrsht, von dem zu sondern, was bedenklih erscheint. So großes Gewicht ih auf die Einführung der Berufung lege, so wenig kana ih die in der Vorlage vorgeschriebene Form als richtig anerkennen, namentlih wegen der Beschränkungen, die damit verbunden werden follen. Die Ausdehnung des Kontumazialverfahrens i} für uns unan- nehmbar. Die Erweiterung der Kompetenz der Schöffengerichte scheint uns von niht so großer Bedeutung, da ja schon jeßt die überwiegende Zahl der Straffälle den Schöffengerihten überwiesen wird. Vie heutige Abgrenzung der Zuständigkeit der einzelnen Strafgerichte ist ganz prinziplos, sie muß auf eine fest : bestimmte Grundlage gestellt werden. Man will die Zuständigkeit der Geschworenengerichte, die ja fo hon beschränkt is, noch verringern. Jch glaube im Gegentheil das Laienelement müßte im Strafprozeß noch verstärkt werden, Fh bin ein Freund der Berufung ; aber in der vorgeschlagenen Form kann ih sie nicht billigen, sie würde den festen Organismus unseres Straf- prozesses lockern.

Um 5 Uhr wird hierauf die Berathung vertagt.

Statistik und Volkswirthschaft.

Statistik der preußischen Staats- Eisenbahnen im Betriebsjahr 1893/94.

Dem „Bericht über die Ergebnisse des Betriebs der reue en Staats-Eisenbahnen im Betriebsjahre 1893/94" entnehmen wir folgende Angaben: Die im Betriebe befind- lichen, dem öffentlihhen Verkehr dienenden preußischen Staatseisen- bahnen mit normaler Spucweite, einschließli} der Wilhelmshaven- Oldenburger Eisenbahn und des preußischen Antheils an der Maín- Neckarbahn, hatten am Schluß des Betriebstahrs 1892/93 eine Gesammtlänge von 25 458,54 km, am S({hluß des Jahres 1893/94 25 940,96 km. Den preußischen Eisenbahn-Direktions- bezirken ist eine Gesammtlänge der Bahnen für den öffentlihen Verkehr mit nocmaler Spurweite von 2% 881,68 km unterstellt. Im Besiy des preußishen Staats befand si außerdem noch ein Neß von schmalspurigen, dem öffentlihen Güterverkehr dienenden Zweigbahnen im obershlesishen Bergwerks- und Hütten- bezirk mit ciner Gesammtlänge von 109,26 km, sowie eine An- zahl von Bahnstrecken für niht öffentlihen Verkehr, deren Gesammt- länge sich auf 195,89 km beläuft. Von der Gesammtlänge der Baba für den öffentlihen Verkehr mit normaler Spurweite von 29 940,96 km entfallen auf Hauptbahnen 18 598,52 km oder 71,70 9/0, auf Bahnen untergeordneter Bedeutung (Nebenbahnen) 7342,44 km oder 28,3090. Gegenüber dem Vorjahr ist eine Vermehrung der Hauptbahnen um 183,86 km = 1,00 9/9, der Nebenbahnen um 298,45 km = 4,24% und des gesammten normalspurigen preußischen Bahnnetes für öffentlichen Verkehr um 482,31 km = 1,899/6 eingetreten. Das für die am Schlusse des Betriebsjahrs 1893/94 im Betriebe befindlihen normalspurigen preußischen Staatseisenbahnen verwendete (statistishe) Anlagekapital betrug tür die Bahnen für öffentlichen Verkebr 6 748 616 505 , für die Bahnen für nit öffentlichen Verkehr

11 345 667 #, zusammen 6 759 962172 Hierzu tritt das Anlage- fapital für die Wilbelmsbaven-Oldenburger Eisenbahn mit 7 185 671 4 und für den preußishen Antbeil an der Main-Neckarbahn mit 5 657 799 K, f für die normalspur Eisenbabnen ein Gesammt-Anlagekapita ‘t. Das Anlaze- kapital der im Betriebe befin Zertcbr dèenenden normalspurigen Babnen erg länge 260 749 Gegen das Vorìi ì s ESesammt-Anlagekazital um 112120 527 M L,G9 a erdédt, reährend fd der DurSs&nitts- betrag für 1 km Babulänge wzr 4! er N Be vermändert hat. Für die im Besige

lischen Schumalpu

Vorjabre, 10 W7 N

Die Betricdslänge de

öffentlicden Verkebdre

betrug Ende 1898/24 25 i

311,22 km oder 1.2 è

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880 (1892/93 891), Bahnhöfe Ill. Klasse 999 (1892/93 995),

i) zusammen Bahnhöfe 2209 (1892/93 2221); Haltestellen 1225 (1892/93 1146); Haltepunkte 746 (1892/93 707); Stationen überhaupt 4180 (1892/93 4074). Die Gesammteinnahmen sind von 920 949 231 6 im Jahre 1892/93 auf 961 323 757 M in 1893/94, mithin um 40 374 526 A oder 4,4 9/9 gestiegen. Von diesen entficlen auf den Personenverkehr 247 888 107 M oder 25,8 9/6 (+ 13 056 529 oder 9,6 9/6), auf den Güterverkehr 658 614 940 Æ oder 68,5 9/4 (+ 26 109 318 4 oder 4,1 9%). Der Ge- sammtbetrag der Verkehrseinnahmen betrug also 906 503 047 M oder 94,3 9/ (+ 39 165 847 Æ oder 4,5 0/0). Auf Vergütung für Ueberlassung von Bahnanlagen und für Leistungen zu Gunsten Dritter kamen 6 692 469 e oder 0,7 9/9 (+ 238 412 A oder 3,7 9/0), auf Vergütung für Ueberlassung von Betriebsmitteln 10 067595 oder 1,0.% (+ Æ 860 881 oder 9,49/%), auf Erträge aus Veräußerungen 16 959337 M oder 1,8% (— 604 524 M oder 3,4 9/0), auf ver- schiedene fonstige Einnahmen 21 101 309 oder 2,29% (+713 910 A oder 3,5 9/0). Auf 1 km ducchschnittliher Betriebslänge zurück- geführt, sind die Einnahmen von 36 193 4 im Jahre 1892/93 auf 37 299 M in 1893/94 mithin um 1106 M. oder 3,1% gestiegen. Die Gesammtausgaben haben 581 052'879 « im Jahre 1892/93 und 579 163 279 Æ in 1893/94 betragen ; sie sind demna um 1 889 600 A oder 0,3% gegen das Vorjahr zurückgeblieben. Von diesen entfielen auf Gehälter 121 341 338 6 oder 20,9 9% (+ 5 109 960 A oder 4,4 9/0); auf die persönlichen Ausgaben überhaupt 260 240 703 Á oder 44,9% (+ 1777339 Æ oder 0,7 9/0); auf die allgemeinen Kosten 32 092 801 4 oder 5,5 9% (+4- 945 602 oder 3,0 9/0); auf die Unter- baltung der Bahnaulagen 64 825 117 .% oder 11,2% (+ 668317 A oder 1,0 9/0); auf die Kosten des Bahntran®ports 117 388 184 4% oder 20,3 % (— 3 165 920 e oder 2,6 9/0): auf die Kosten der Erneuerung bestimmter Gegenstände 85 836 996 M oder 14,8 9/6 (+ 1 056 469 4 oder 1,2 9/6); auf die Kosten erhebliher Ergänzungen, Erweiterungen und Ver- besserungen 6353 729 oder 1,19% (— 3 758 025 M oder 37,2 9/6) ; auf die Kosten der Benußung fremder Bahnanlagen und Beamten 3774791 K oder 0,7% (+ 91918 Æ oder 2,5 9%); auf die Kosten der Benußung fremder Betriebsmittel 8 650 9598 M oder 1,5% (+ 4941700 Æ oder 6,1 9/0). Haftpfliht-S{ußverband deutscher Industrieller.

Der „Haftpfliht-Schußverband deutscher Industrieller“ hielt am 28. Dezember v. J. zu Düsseldorf feine Hauptversammlung ab, in der der Geschäftéführer Professor Dr. R. van der Borght- Aachen den Geschäftsberiht für das Jahr 1893/94 erstattete. Der Bericht ergiebt ein erfreulibes Anwachsen der Mitalieder- zabl des Verbandes und läßt seine rege und vielseitige Thätigkeit er- kennen. Von den fonstigen Verbaudlungsgegenständen ist die Erörte- rung der Reform und Erweiterung der Unfalloersiherung hbervor- zuheben, die Professor van der Borgbht mit einem Vortrag ein- leitete. Die Versammlung beschloß, eine Denkschrift im Sinne des Vortragenden vorzubereiten und dem Bundeërath zugeben zu laffen, fobald die Entwürfe an sie gelangt sein werden.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Solingen wird der „Köln. Ztg.“ über den Ausstand der Taschen- und Federmesserreider geschrieben, daß am Mittwoch in einer auf Anregung des kommissarishen Landraths Dönhoff einberufenen gemeinsamen Sitzung der Vorstände des Fabrikanten- und des Reider-Vereins cin Einigungsvorschlag zu stande lam, bei dessen Annahme im Fabrikanten: und im Reider- Verein eine baldige gütliche Beilegung des Ausstandes zu erwarten ist. (Val. Nr. 14 d. Bl.)

In München ist, wie im „Vorwärts“ mitgetheilt wird, zwischen den Müllern der Bäcker-Kunstmühle (vorm. Bavaria) und threm Arbeitgeber ein Lohnstreit ausgebrochen.

Hier in Berlin haben gestern acht von den Sozialdemokraten einberufene Versammlungen von Arbeitsl osen s\tattgefunden. In allen Versammlungen wurde, wie die Blätter berihten, eine gleihlautende Entschließung angenommen, in der u. a. die gesetzliche Einführung eines a tstündigen Arbeitstages für alle Staats-, Gemeinde- und Privatbetriebe und ferner gefordert wird, daß dur Jnangriffnahme öffentliber Arbeiten den Beschäftigungslosen Arbeit und Berdienst verschafft werde. Ueber die Glacóleder- Fabrik von Max Krüger ist von den Lederarbeitern die Sperre ver- hängt worden; als Grund wird im „Vorwärts“ angeführt, daß der Arbeitgeber den alten Lohntarif abgelehnt habe.

Nach Mitthetlung des Statistischen Amts der Stadt Berka find bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 6, Januar bis inkl. 12, Januar cr. zur Anmeldung gekommen 982 Pebendgeborene, 204 Ghbeschließungen, 37 Todtgeborene, 559 Sterbefälle.

Land- und Forstwirthschaft.

Neue Pflanzenkrankheiten.

Im Klub der Landwirthe sprach am Dienstag Abend Pro fessor Dr. Bernhard Frank, der Vertreter der Pflanzenphysiologie an der Königlihen Landwirthschaftlichen Hochschule, über „Neue Bllanzenkrankkeltes. Diese Krankheiten feien neu in wissenschaft- liher Hinsicht neu insofern, als man ihre Ursache erft i rfannt hat, sodaß man sie wisseniaftli untersheiden und bezeichnen fann geshadet haben sie dem Aterbau son lange unerfannt, verwedsest mit ähnlihen Erscheinungen, die aus ganz anderen Ursachen entftchen Jet habe man die Ursachen der Krankheiten in * ilzen ent- dedt. Für Deutschland sei vielleiht auch die der Krankheiten neu. Der Vortragende glaube 1 auch in Deutschland die Krankheiten {on lange vorhanden in neuester Zeit seien sie aber durch besondere Umstände zu Entwickelung gekommen und in ihrem Wesen erst gena worden.

Der „Roggenhalmbrecher*“, Lo tosphaeria herpo- trichoides fei im legten Sommer zum ersten Mal besonders auffallend

f Zeit wenn der Noggen in den Halm schießt, zur Zeit ie Halme fallen um, in großer Zahl geknickt, als gel oder Sturm über sie hinweggegangen. Der Palms, dicht über der Wurzel durch seine braune

ift verpilzt. Der Pilz durhwuchert den Unter- und nimmt ihm die Fähigkeit, \sich zu

fi ein |chimmelartiges Gewebe, und der

r eigenen Last zusammen: denn die Ver- maßen den Halm an der Wurzel spröde.

Z rden durch die Hessenfliege hervorgerufen, die ibre Ei : “der F legt; wenn sie vorhanden ist, fo trifft e: der Untershied wird so deutli erkennbar.

3, 10. 15 9%; aber sogar 30, 50, 80, 90 v. H.

„Roggenhalmbrecher“ vernichtet ; oft sind fo

ten Pilz ruiniert. Dabei lassen \sih gewisse

j ¿ l tnissen feststellen; auf dem leihteren Bioden treten dür Vils auf, etwa 209/69; auf dem bündigeren nd fe mwrägmr eutmidelt, 10 v. H. vielleicht. Dem Pflanzen-

Iirfith seien 83 Fälle gemeldet, dur

don Wiertezzaidere - Krüger untersucht. Die Deutsche SamitmürtäsitaftägefelsGaeft habe diese Untersubungen unterstützt; aus Wefitrweuium, Pommern, der Mark Brandenburg, aus Posen, Sclesien lie um Le Haeria berihtet. Der Vortragende glaubt,

Y i: von Unterbayern sind folhe Fälle

nikern war sie bisher unbekannt; die

haeria hon in den ahtziger Jahren

: s schon lange einheimish sein, ohne Fradtentwidelung zu gelangen, auf abgestor-

taëhalmen, Getreidestoppeln. Professor Frank hat

Iabre au fteril, ohne Frucht getroffen.

I jeßt so entwidelt sein, um man die Sphaerella basicola au an der Basis des Roggens

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