1895 / 25 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Jan 1895 18:00:01 GMT) scan diff

die Königliche Krone zum Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife:

Oberst und Flügel-Adjutant von Kessel, Kommandeur des 1. Garde-Regiments z. F.,

Geheimer expedierender Sekretär, Geheimer Hofrath Mielenz vom Kriegs-Ministerium, beschäftigt im Militärkabinet ;

den Rothen Adler - Orden ‘dritter Klasse mit der Schleife und der Königlichen Krone:

Oberst-Lieutenant und Flügel-Adjutant von Kalckstein, Oberst: Lieutenant und Flügel-Adjutant von Moltke, Oberst-Lieutenant und Flügel-Adjutant Graf von Hülsen- Par eler, kommandiert bei der Botschaft in Wien, Oberst-Lieutenant und Flügel-Adjutant Freiherr von Secken- dorff, kommandiert bei der Gesandtschaft in Bern;

den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife:

General-Arzt zweiter Klasse Dr. Zunker, à la suite des Sanitäts-Korps und Leibarzt Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin:

den Rothen Adler-Orden vierter Klasse mit der Königlichen Krone:

Major von Hartung vom Militärkabinet, à la suite des E E Herzog von Holstein (Holfteinszes) Nr. 85;

den Rothen Adler-Orden vierter Klasse:

Geheimer expedierender Sekretär Hinze vom Kriegs-Mini- sterium, beschäftigt im Militärkabinet ; :

Geheimer Registrator Habel vom Kriegs-Ministerium, be- schäftigt im Militärkabinet :

den Königlichen Kronen-Orden erster Klasse mit Schwertern am Ringe: General der JZnfanterie z. D. von Gélieu, à la suite des GSarde-Schügzen-Bataillons, : General-Lieutenant und General-Adjutant Graf von Wedel, früher Gesandter in Stockholm:

den Stern zum S Kronen - Orden zweiter Klasse:

General-Arzt erster Klasse und Korps-Arzt Dr. Leuthold vom Garde-Korps, Leibarzt Seiner Mazjestät des Kaisers und Königs:

den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse:

Oberst und Flügel-Adjutant von Bülow, Chef des General-

stabs des 1V. Armce-Korps:

den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse:

Major und Flügel-Adjutant von Jacobi, |

Major von Graffen vom Militärkabinet, à la suite des Feld-Artillerie-Regiments General-Feldzeugmeifter (1. Bran- denburgisches) Nr. 3;

den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse:

Geheimer Kanzlei-Sekretär Streit vom Kriegs-Minifterium, beschäftigt im Militärkabinet ;

das Kreuz der Ritter des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern:

Oberst-Lieutenant und Flügel-Adjutant von Arnim;

das Kreuz der Jnhaber des Königlichen Haus- Ordens von Hohenzollern :

Geheimer Kanzleidiener Krüger vom Kriegs-Ministerium, be- schäftigt im Militärkabinet :

den Charakter als Geheimer Hofrath:

Geheimer expedierender Sekretär, Geheimer Rechnungs-Rath L EgRg vom Kriegs-Ministerium, beschäftigt im Militär- abinet,

Geheimer Negistraive, Geheimer Kanzlei-Rath Herold vom Kriegs-Minifterium, beschäftigt im Militärkabinet.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, Allerhöchftihrem vortragenden General- Adjutanten, General der Jnfanterie von Hahnke Allerhöchst- ihre Büfte in Marmor zu verleihen.

Scine Majeftät der König haben Allergnädigst geruht : aus Anlaß Allerhöchstihres heutigen Geburtstags dem ordentlichen Professor in der juristishen Fakultät der Univer- sität zu Berlin, Ober-Verwaltungsgerichts-Rath und Mitglied des Staatsraths, Wirklihen Geheimen Ober-Justiz-Rath Dr. von Gneist den Charakter als Wirklicher Geheimer Rath mit dem Prädikat „Excellenz“, und dem früheren Direktor des Friedrihs-Gymnasiums zu Cassel Dr. Vogt den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben

dem Geheimen Ober - Regierungs-Rath und vortragen

Rath im. Staats-Ministerium von Kurowsky den Charakter als Wirklicher Geheimer Ober-Regierungs-Rath mit dem Nan cines Raths erster Klasse zu verleihen. ge

Seine Majestät der König gaben aus Anlaß Aller- ou heutigen Geburtstags Allergnädigst zu verleihen geruht:

die Kammerherrnwürde:

dem bisherigen Kammerjunker, Landrath des Kreises Maximilian von Breuning zu Düren; i s

die Kammerjunkerwürde:

dem Freiherrn Franz von Rigal-Grunland auf G bi im Kreise Mörs und zu Godesberg a. Rhei E

Dem Leib-Stallmeister Seiner Majestät des Kaisers und Königs Cane ist der Rang der Räthe vierter Klasse Allerhöchst verliehen worden.

Personal-Veränderungen x. in der Kaiserlichen Marine.

Berlin, den 27. Januar 1895.

Beförderungen:

Karcher, Kontre-Admiral, Direktor des Marine-Departements des Reichs - Marineamts, zum überzähligen Vize-Admiral,

Bendemann, Kapitän zuc See, Jnipekteur des Tor pedo- wesens, zum Kontre-Admiral,

Freiherr von Lyncker, Korvetten-Kapitän, Ausrüftungs- Direktor der Werft zu Wilhelmshaven, zum Kapitän zur See,

Brussatis, Kapitän -Lieutenant von S. M. Yacht „Hohen- zollern“, zum Korvetten-Kapitän befördert.

Freiherr von Sedckendorff, Kapitän zur See z. D., den Charakter als Kontre-Admiral unter Belassung in seiner Stellung à la suite der Marine verliehen erhalten.

Ordensverleihung:

den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse:

Brede ed, Inspektor des Norddeutshen Lloyd in Bremer- haven.

Berlin. Redakteur: I. V.: Siemenrotb.

Verlag der Erpedition (Scholz).

Dru k der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße 32.

der

__ Deutsd

und

er Reichs-Anzeiger

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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1895.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: aus Anlaß Allerhöchstihres Geburtstags Allerhöchstihrem außerordentlihen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei den Großherzoglih mecklenburgishen Höfen und den Hanse- städten, Geheimen Legations-Rath von Kiderlen-Waechter den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und der Königlichen Krone, sowie Allerhöchstihrem außerordentlihen Gesandten und bevoll- mächtigten Minister für Marokko, Legations-Rath Grafen von Tattenbach den Königlihen Kronen-Orden zweiter Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nahbenannten Sanitäts-Offizieren und Ober-Lazareth- echilfen aus Anlaß ihrer Thätigkeit bei Bekämpfung der holeragefahr im Stromgebiet der Weichsel folgende Orden und Ehrenzeichen zu verleihen, und zwar :

den Rothen Adler-Orden vierter Klasse mit der Königlichen Krone: dem Stabs- und Bataillons-Arzt Dr. Friedheim vom JFnfanterie-Regiment Graf Kirhbah (1. Niederschlesisches) Nr. 46 zu Posen, dem Stabs- und Bataillons-Arzt Dr. Kimmle vom Eisenbahn-Regiment Nr. 3 zu Berlin, i, dem Stabs- und Bataillons-Arzt Dr. Jpscher vom Jnfanterie-Regiment Graf Schwerin (3. Pommersches) Nr. 14 zu Graudenz und dem Stabs- und Bataillons-Arzt Dr. Rieder vom Infanterie-Regiment von Stülpnagel (5. Brandenburgisches) Nr. 48 zu Küstrin; den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse: dem Assistenz-Arzt erster Klasse Dr. Slawyk vom 1. Garde-Dragoner-Regiment Königin von Großbritannien und Irland zu Berlin und : dem Assistenz-Arzt erster Klasse Dr. Hinze vom Nieder- schlefishen Fuß-Artillerie-Negiment Nr. 5 zu Posen; sowie das Allgemeine Ehrenzeichen: dem Ober - Lazarethgehilfen Sewelies vom Jnfanterie- Regiment Nr. 128 zu Danzig und dem Ober - Lazarethgehilfen Kuge vom Jnfanterie - Regi- ment von Winterfeldt (2. Oberschlefishes) Nr. 23 zu Neisse.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: __ dem Ersten Staatsanwalt Nentwig zu Beuthen O.-S. die Erlaubniß zur Anlegung des von Seiner Majestät dem Kaifer von Oesterreih, König von Ungarn, ihm verliehenen Ordens der Eisernen Krone dritter Klasse zu ertheilen.

Deutsches Reich.

Veran tmck@h ung:

Am 1. Februar d. J. wird im Bezirk der Königlichen TSisenbahn-Direktion in Elberfeld an der Strecke Hümme— Karlshafen der Haltepunkt Stammen für den Personenverkehr eroffnet werden.

Berlin, den 26. Januar 1895.

Der Präsident des Neichs-Eisenbahnamt1s.

Schulz.

BVBETranntmaqgutnü

des württembergishen Ministeriums des Jnnern, betreffend dieEinfuhr vonSchlachtvieh aus Jtalien.

__ Die Zulaffung der Einfuhr von Rindvieh aus Jtalien in die Schlachthöfe der Städte Stuttgart, Ulm und Heilbronn u vergl. Bekanntmachung vom 29. September 1894, Reg.- Bl. S. 304) ist, insoweit der Transport durch die Schweiz stattfindet, auf Ochsen und Schlachtkälber beschränkt worden.

Stuttgart, den 24. Januar 1895. Pischek.

Königreich Preußen.

Seine Majeftät der König haben Allergnädigst geruht: __ infolge der von der Stadtverordneten-Versammlung zu [heim am Nhein getroffenen Wahl den bisherigen Gerichts- E Rudolf Geller daselbst als besoldeten Beigeordneten

iadt Mülheim am Rhein für die geseßlihe Amtsdauer von zwölf Fahren zu bestätigen.

VEerornung,

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. : verordnen auf Grund des § 1 Abs. 2 der Städteordnung für den Regierungsbezirk Wiesbaden vom 8. Juni 1891

(Ges.-S. S. 107) was folgt: Einziger Paragraph.

Jn den Stadtgemeinden Braubach, Kronberg, Friedrihs- dorf, Geisenheim, Haiger, Hofheim, Königstein, Nassau und Usingen wird die Städteordnung für den Regierungsbezirk Wiesbaden vom 8. Juni 1891 (Ges.-S. S. 107) mit dem 1. April 1895 eingeführt.

Urkundlih unter Unserer E a Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Berlin im Schloß, den 14. Januar 1895.

WilhelmR. von Köller.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der praktishe Arzt Dr. Hegemann in Werne ift, unter Belassung in scinem Wohnfiz, zum Kreis-Wundarzt des Kreises Lüdinghausen, und

der praktishe Arzt Dr. Heinrichs in Randerath, unter Belassung in seinem Wohnsiß, zum Kreis-Wundarzt des Kreises Geilenkirchen ernannt worden.

Am Schullehrer-Seminar zu Oels ift der bisherige Prä- parandenanstalts - Hilfslehrer Gödecke aus Schweidniß als Seminar-Hilfslehrer, und

am Schullehrer-Seminar zu Usingen der Lehrer Bar t\cher aus Möhrendorf als Hilfslehrer angeîitellt worden.

Königliche Akademie der Künste.

Der Schluß der Kunst-Aus stellung von graphischen Werken der jeßt lebenden Mitglieder der Königlichen Akademie der Künste im Akademiegebäude, Unter den Linden 38, erfolgt am 3. Februar d. J., Nachmittags 3 Uhr.

Berlin, den 27. Januar 1895.

; Der S Sektion für die bildenden Künste. Beer.

Die Nummer 3 der Gesez-Sammlung, welche von heute ab jur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 9711 den Allerhöchsten Erlaß vom 14. Januar 1895, betreffend die Errichtung einer Abtheilung Berlin im Kon- sistorium der Provinz Brandenburg.

Berlin W., den 28. Januar 1895.

Königliches Gesez-Sammlungs-Amt. Weberstedt.

Nichtamkliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 28. Fanuar.

Seine Majestät der Kaiser und König wohnten gestern dem Gottesdienst zur Feier des Allerhöchsten Geburts- tages in der Schloßkapelle bei und nahmen sodann im Weißen Saale die Gratulationscour ab. Um 1221/2 Uhr wohnten Seine Majestät der Parole-Ausgabe im Zeughause bei.

Heute Vormittag hörten Seine Majeftät die Vorträge des Chefs des Zivilkabinets, des Staatssekretärs des Reichs- Marineamts und des Chefs des Marinekabinets.

Seine Majestät der König von Württemberg, Allerhöchstwelher am Sonnabend Abend zur Feier des Geburts- tags Seiner Majestät des Kaisers hier eingetroffen war, ist heute früh 8 Uhr 20 Minuten nach Stuttgart zurückgereist.

_ Das „Armee-Verordnungs-Blatt“ veröffentliht in einer gestern ershienenen Extra-Nummer folgenden Allerhöchsten Armeebefehl, welcher bei der gestrigen Parole-Ausgabe im Lichthof des Bata es befannt gegeben wurde :

An Mein Heer!

Zum fünfundzwanzigsten Male kehren die Gedenktage des großen Krieges wieder, der, dem Vaterlande aufgedrungen und nach einem Siegeszuge ohne Gleichen zum ruhmreihen Ende geführt, Deutschlands Sehnen erfüllt und als herrlichsten

Lohn für scine Hingabe in dem Bunde seiner Fürsten und Stämme die unerschütterlihe Grundlage für seine Größe und Wohlfahrt geschaffen hat.

Mit bewegtem Herzen preise Jh die Gnade des Allmäh- tigen, daß er unsere Waffen in solhem Maße gesegnet hat.

Theilnahmvoll gedenke Jh Derer, welche in dem opfer- reihen Streite für Deutschlands Ehre und Selbständigkeit freudig ihr Leben dahingegeben haben, und sage erneut allen Denen Dank, welche zur Erreichung dieses Zieles mitgewirkt haben.

Besonders richtet sich aber Mein Dank an Mein Heer, welches mit den Truppen Meiner erhabenen Bundesgenossen in heldenmüthiger Tapferkeit gewetteifert hat; unauslöshlich glänzen seine Thaten in den Büchern der Geschichte, unver- welklih ist der Ruhmeskranz, den es um seine Fahnen ge- wunden hat.

Jhm gebührt darum vor Allen die Pflicht, das Gedächt- niß auch in deu Geschlehtern heilig zu halten, welche die Früchte seiner Siege genießen.

Jch bestimme deshalb, um zugleih den Truppen ein wahrnehmbares Zeichen ihrer stolzen Erinnerungen zu gewähren, daß, so oft in der Zeit vom 15. Juli dieses Jahres bis zum 10. Mai des kommenden Jahres die Fahnen entfaltet werden, sämmtliche Fahnen und Standarten, denen Mein Herr Groß- vater, des großen Kaisers und Königs Wilhelm 1. Majestät, für die Theilnahme an diesem Krieg eine Auszeihnung ver- liehen hat, mit Eichenlaub geschmüdckt werden und die ersten Geschüße derjenigen Batterien, welche in ihm gefohten haben, Eichenkränze tragen.

Möge Mein Heer stets eingedenk bleiben, daß nur Gottes- furht, Treue und Gehorsam zu Thaten befähigen, wie die waren, welche seine und des Vaterlandes Größe shufen !

Berlin, den 27. Januar 1895.

Wilhelm.

In der ebenfalls am gestrigen Tage erschienenen Nr. 2 des Armee-Verordnungs-Blatts“ werdennachstehende Al ler=

höchste Ordres vom 27. Januar, betreffend Auszeich - nungen der im Schießen besten Kompagnien bz. Batterien der Infanterie, Feld- und Fuß-Artillerie, sowie betreffend die militärishe Ausbildung der Volksschullehrer und Kandidaten des Volksschulamts veröffentlicht :

Zum weiteren Ansporn für die Förderung des Schießdienftes be- ftimme I unter Bezugnahme auf Meine Ordre vom 27. Januar 1894 Folgendes: /

Von der Infanterie jeden Armee-Korps —- aus\chließlich Jäger

und Schüßen —, ron sämmtlihen Jäger- und Schügen-Bataillonen, von der gesammten Feld-Artillerie, _ von der gefammten Fuß-Artillerie |

erhält alljährlih diejenige Kompagnie beziehungsweise Batterie, welche in ihrer Gesammtleistung im Schießen, bei der Artillerie mit Ge- hüten, als die befte befunden wird, ein auf dem rechten Oberarm von sämmtlichen Mannschaften der Kompagnie beziehungsweise Batterie zu tragendes Kaiserabzeihen nah den beifolgenden Proben.

Ferner will Ih der betreffenden Kompagnie beziehungsweise Batterie einen dauernd in ihren Besiß übergehenden Kaiserpreis, sowie auch dem Kompagnie- beziehungsweise Batteriehef ein bleibendes Erinnerüngszeichen verleihen. Meine Ordre vom 22. Dezember 1891 wird bierdurch nit berührt. i

Das Kriegs-Ministerium hat hiernah das Weitere zu veranlassen.

Berlin, den 27. Januar 1895,

Wilhelm.

A E Bronfart von Schellendorff. An das Kriegs-Ministerium.

Die militärishe Ausbildung der Volksschullehrer und Kandidaten des Volksshulamts, welhe ihre Befähigung für das Schulamt in vorshriftsmäßiger Prüfung nahgewiesen haben, erahte Jh durch die seitherige Heranziehung zu einer nur zehnwöchigen aktiven Dienstzeit für nicht ausreichend gewährleistet, au sind die Genannten bierdurch von späterer nußbringender Verwendung als Unteroffiziere des Be- urlaubtenstandes zur Zeit gänzlich ausge|chlofsen. Es is daher Mein Wille, daß die Einübung mit den Waffen auf einen vollen Jahres- kursus ausgedehnt und fo gestaltet werde, daß die Heranbildung der Volksschullehrer und Kandidaten des Volksshulamts \soweit als thunlich zu brauchbaren Unteroffizieren erfolgt. Jch beauftrage Sie, Mir in dieser Hinsicht Vorschläge zu unterbreiten.

Berlin, den 27. Januar 1895.

Wilhelm.

An den Kriegs-Minister.

Unter dem 17. Januar d. J. haben Seine Majestät, wie aus derselben Nummer des „A.-V.-Bl.““ ersichtlih, weitere Ordres Über die größeren Truppenübungen im Jahre 1895 sowie über die Uebungen des Beurlaubtenstandes im Etatsjahre 1895/96 Bestimmungen erlassen. Nach der ersteren Ordre finden im laufenden Jahre Manover des Garde-Korps und des II1. Armee-Korps, sowie ferner beim IL., VI. und VII. Armee-Korps besondere Kavallerie-Uebungen vor Seiner Majestät ftatt.