1895 / 27 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Jan 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Deutsh-Krone (Warthe) 23, Landsberg (Wart 7, Stettin 13, ean S (Ihna) 16, Prenzlau (Uecker) A (Peene) 15.

Kleine Flüsse zwischen Oder und Elbe.

Putbus 29, Rostock (Warnow) 27, Kirchdorf auf Poel 20, Sege- es C O Fl E Ges T a 4 f Ae Zu fc Gu ei) 17, Flensbur , Gramm au ; t d ylt 5, Wyk auf Föbr 5, Husum 20, Meldorf 22. O ANN

Glbe. j Torgau 15, Dessau (Mulde) 8, Rudolstadt (Saale) —, Jena Saale) 5, Stadtilm (Saales) 20, Dingelstädt (Saale) Ans rfurt (Saale) 8, Sondershausen (Saale) 15, Nordhausen Sane) 16, alle (Saale) 6, Klostermansfeld (Saale) 16, ernburg (Saale) 10, en (Saale) —, Harzgerode (Saale) —, Magdeburg 5, Neustrelig (Havel) 23, Kottbus (Havel) 4, Dahme (Havel) 7, Berlin (Havel) 9, Blankenburg bei Berlin (Havel) 11, pandau (Havel) 13, Heinersdorf, Kr. Teltow (Havel) 8, Potsdam oe) 16, Brandenburg (Havel) 8, Kyriß (Havel) 12, Gardelegen land) 19, Jeeße (Aland) 23, Waren (Elde) 18, Marniß (Elde) 26,

werin (Elde) 31, Uelzen (Ilmenau) 20, Lüneburg (Ilmenau) 22,

Neumünster (Stör) 16, Bremervörde (Oste) 23. We fer. ;

Meiningen (Werra) 24, Liebenstein (Werra) 29, ulba- (Fulda) 18, Sch{hwarzenborn (Fulda) Do, Cassel (Fulda) 9, Uslar 17, Herford (Werre) 27, Sarfenstein (Aller) 79, Ilfenburg (Aller) 35, Braunschweig (Aller) 19, Celle (Aller) 16, Seesen E L C 1e Be E 91,

eten (Aller) 18, Hannover (Aller Ï remen 18, ldenbu (Hunte) 10, Elsfleth 15. : M

: Kleine Flüsse zwischen Weser und Ems. Iever 9. i Ems. Gütersloh (Dalke) 13, Münster i. W. 14, Lingen 5, Osnabrück (Haase) —, Löningen (Haase) 5, Aurich 9, Gmden 7. Eta

Rbein.

Darmstadt 6, Coburg Na 29, Frankenheim (Main) —, rankfurt (Main) 8, Wiesbaden 4, Geisenheim 2, Birkenfeld abe) 18, SWweinsberg (Lahn) 6, Raufchenberg A 10, Mar- urg (Labn) 16, Weilburg (Lahn) 2, Schneifel-Forsthaus (Mosel) —,

Bitburg (Mosel) 16, von der Heydt-Grube (Mosel) 16, Trier Mofel) 6, Neuwied 6, Siegen (Sieg) —, Hachenburg (Sieg) —, öln 2, Krefeld 2, Arnsberg (Ruhr) 18, Brilon uis 15, Lüdenscheid (Rubr) 39, Alt - Aftenberg (Rubr) 67, Mülheim (Nuhr) 11, Kleve —, Ellewiek (Yfsel) 9, Aachen (Maas) 14.

Der Höbe von 1 ecm Schneedede entsprachen: am Januar 1895 in Czerwonker mm Scchmelz- i e e Marggrabowa seme wasser.

9

Neidenburg s

Altstadt

Schivelbein

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Ostrewo (Oder)

Samter

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Nordhau!en

Potédam j (Elbe)

Brandenburg

Liebenstein

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Celle

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v.d.Heydt-Grube

Neuwied

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(Rega)

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[Gthein)

Statistik und Volkswirthschaft.

Statistik der Kranken- und Siechenhäuser des Iohanniter-Ordens im Jahre 1894.

In den 44 Kranken- und Siechenhäusern des Johanniter-Ordens us dem „Wochenblatt der Johanniter-Ordens-Balley Branden- urg“, im Jahre 1894 7362 Männer, 3121 Frauen und 1234 Kinder, Mgmnmen 11717 Personen, an 476 775 Tagen verpflegt worden. ährend im Jahre 1893 die Gesammtzahl der in diesen Anstalten verpflegten Personen 12107 betrug, mit 464 269 Verpflegungstagen, stellt sih demnach für 1894 die Zahl der Kranken und Siecen auf 390 weniger, dagegen die Zabl der Verpflegungstage auf 2506 mehr heraus. (1890 wurden 9963, 1891: 10850, 1892: 10945 Per- sonen verpflegt.) Als geheilt Wurden von den oben ge- nannten 11717 Personen 8572 Es, als ungeheilt oder Rur gebessert 1210, während 724 Yyestorben und am 31. Dezember 1894 in der Pflege verblieben sind 1211 (768 Männer, 333 Frauen und 110 Kinder). Von den gesammten 476 775 Verpflegungstagen fallen auf die Monate Oktober 35 137, November 36 099, April 36 271, Februar 37 269, Dezember 37 752, September 39 209, März 39 991, Mai 41 100, Januar 41 651, August 43 440, Juni 44 202 und Juli 44654 Krankentage. Diese hier aufgeführte Reihen- folge der Monate, die mit der niedrigsten Zahl der Kranken- verpflegungstage beginnt und mit der höchsten aufhört, zeigt sich immer mehr als keine bloß zufällige, fondern ist bei den Ordens- anstalten seit Jahren eine regelmäßig wiederkehrende. Am Schluß des Jahres 1893 waren vorhanden 43 Kranken- und Siechenhäuser des Johanniter-Ordens, denen am 1. Februar 1894 das Krankenhaus zu Königsberg in der Neumark mit 55 Betten hinzugetreten ist, sodaß Ende 1894 vorhanden waren: 44 Anstalten mit zusammen 2006 Krankenbetten, demnach gegen Ende 1893, wo nur 1927 Betten vor- handen waren, 79 Betten mehr.

Arbeiter-Wohlfahrts-Einrichtungen. Der Vorsizende des Aufsichtsraths der Aktiengesellshaft H 6 ch ster pa rbwerkeé, vormalI8 Lucius, Meister und R N Ger at 100 000 M zur Erweiterung des dortigen Arbeiterheims durch Erbauung weiterer 20 Arbeiterhäuschen gespendet. Der Auf- Ptoraty derselben Gesellschaft beschloß JEnet das von ihr fabrizierte iphtherie-Heilserum den Bedürftigen des Kreises Höchst umsonst ¿u verabfolgen, und ftiftete weitere 1000 A zur Erbauung eines Paget en Betsaales in Sessenheim.

er Ausschuß der Alters- und Invaliditäts-Versicherung8anstalt Westfalen hat bes{lofsen, zur Errichtung von Arbeiterwohnungen an Kreisverbände der Provinz Westfalen Darlehen bis zur Höhe

von 300 000 M zum Zinsfuß von 0/9 herzugeben.

Arbeitsnachweis.

In Oberlahn stein (Reg.-Bez. Wiesbaden) ist ein Bureau für Arbeitsnahweis eingerichtet worden. Die Anfragen der Arbeitnehmer werden kostenlos beantwortet, wogegen die Arbeitgeber für jeden An- meldungsfall 10 „4 zu entrichten haben.

Zur Arbeiterbewegung. Aus Solingen wird der „Köln. Ztg.“ geschrieben: Der Taschen- und Federmesserfabrikanten-Verein ist den aus- ändigen Réidern (vgl. Nr. 4 und 14 d. Bl.) abermals einen

ritt entgegengelommen, indem er, den jüngsten Beschluß abändernd, jeyt beftimmt hat, mit den Reidern wegen des ftreitigen E

nisses in Unterhandlung zu treten, aud ohne daß die Reider vorher die e LEE au aj M Sa beri achen wird demselben erichtet, daß ein in der

dortigen Weberei von F. u. M. Meyer e S Aus- stand dur gegenseitiges Entgegenkommen der Arbeitgeber und Ar- beitnehmer beendigt worden ift.

Zum Ausstande der Straßenbahnbediensteten in Brooklyn meldet „W. T. B.“: Die Unruhen dauern fort; die Lage hat si aber gebefsert und es fahren mehr Wagen.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Nuhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 29. d. M. gestellt 10231, nicht rehtzeitig i M T rBTe find L ' an er esien sind am 28. d. M. gestellt 4224, nicht reht- zeitig gestellt keine Wagen. gel / R S

: __ Zwangs-Versteigerungen.ck

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 29. Januar die nachbezeihneten Grundstücke zur Versteigerung : Soldinerstraße 50, dem Klempnermeister Oscar RNojahn ge- börig; Nußung2werth 9200 46; Meistbietender blieb der Kaufmann Robert Gumprecht, Jägerstraße 67, mit dem Gebot von 106 300 A Kaßlerstraße 13, dem Zimmermeister Gustav Nusche zu Magdeburg gehörig; Fläche 14,02 a; mit dem Gebot von 238 500 (6 blieben der Dr. phil. H. Paetel undder Verlags- buhbändler E. Paetel, zu Berlin und Charlottenburg, Meistbietende.

Liquidationskurse der Berliner Börse für Ende Januar 1895. 309% Deutsche Reichs-Anleihe 98,00, 39/0 Preuß. Konsols 98,30, Oesterreichische Kredit-Aktien 251,90, Lombarden 43,50, Franzosen 162,75, Berliner Handelsgefellschaft 154,50, Darmstädter Bank-Aktien Mark-St. 152,25, Deutshe Bank-Aktien 172,75, Dis- konto-Kommandit-Antheile 206,25, Dresdner Bank 157,75, National- bank für Deutschland 130,75, Russishe Bank für auswärtigen ee 11350, Wiener Bank - Verein 152,00, Aachen-

E 74,75, Dortmund - Gronau 138,50, Lübeck - Büchener

148,50, Mainz - Ludwigshafener 121,00, Marienburg-Mlawka 76,50, Ostpreußishe Südbahn 87,00, Werrabahn 64,25, Böhmische Nordbahn 200,00, Buschtehrader 260,75, Kanada Pacific 52,60, „Gotthardbahn 184,75, FItalienische Meridional 124,50, do. Mittelmeer 93,00, Jura - Simplon (konv. Schwz. 9M.) 84,50, Desterr. Nordwestbahn 117,50, do. EGlbethal 133,50, do. Lokal. bahn 105,00, Prince Henri 98,25, Schweizer Zentralbahn 137,25, do, Nordostbahn 139,75, do. Union 97,25, Warschau- Wiener - 252,00, Egyptishe Anleihe 40% unifiz. 106,00, Italienische 9 9/0 Rente 87,00, Merikaner 69/6 Anleibe 75,00, do. v. 18930 75,00, Oesterr. 1860er Loose 155,75, Russische 49%/% Konfols 103,25, do. 80er Anl. 102,00, Nussische 4 %/ Rente 65,75, Türken konv. 26,30, Türken-Loose 113,00 Türkishe Tabak 243,00, Ungarishe 4%/0 Gold - Rente 102,80, do. Kronen - Rente 96,50, MNussische %/o Gold 96,90, Bochumer Gußstabl 137,00, Konfoli- dation 167,50, Dannenbaum 92,75, Dortmunder ilnion 6% Stamm- Dr R Rt 61,75, Gelfenkirhen 156,75, Guano 129,25, Hamburg. Pacetfahrt-Akt. 82,25, Harpener 136,00, Hibernia 129,00, Königs- und Laurahütte 122,25, Norddeutsher Lloyd 88,50, Trust Komp. 146,25, NRussishe Banknoten 219,00. Heutiger amtlicher Durchf A kurs für deutsche Fonds und Eisenbahn-Aktien. Amtlicher Durch- snittskurs vom 30. d. M. für Desterr. Noten, Wechsel pr. Wien und St. Petersburg. ___— Die Deutsche Grun ds{huld-Bank in Berlin hat in- folge stärkerer Hypothekenrückzahlungen eine Verloosung ihrer Reals- Obligationen Serie I und IT vorgenommen. (Vgl. Inf. d. heutigen Nummer A Bl.) :

E as Kuratorium der Pommerschen Hypothbeken- Aktien-Bank Berlin hat heute den vorgel?gtent Abschluß für 1894 genehmigt. Die Bank hat im abgelaufenen Jahre ibren Pfand- brief-Umlauf auf 90816 250 4 . (+ 30241 600 4) erhöht. Der Nettogewinn beträgt 616 077 46 (1893: 472 657 4). Der außerdem erzielte außerordentlide Gewinn an Pfandbrief - Agio (abzüglich aller Stempel-, Anfertigungs- und Vertriebskoften : 472274 M) ist sogleih auf den Spezial-Reservefonds übertragen worden. Der Generalversammlung wird die Vertheilung einer Di- vidende von 69/9 (wie in den Vorjahren), die Dotierung des Beamten- Pensions- und Unterstüßungs-Fonds um weitere 70 000 4 (1593 : 90 000 6) und die Uebertragung des Gewinnrestes von 110 924 M ( 1893: 63 394 6) auf den Spezial-Reservefonds vorgeschlagen werden. Die Verwaltung wird ferner die Erhöhung des Aktienkapitals bis auf 10,2 Millionen Mark beantragen. Die liquiden Mittel der Bank betragen 10086 639 4, die Anlage im Hypothekengeshäft 94 030 872 « (1893 : 63 597 995 MÆ), die gesammten Referven nah den A 2 E 528 A6

Der Aufsichtsrath der Bayerischen Hvypothbeken- und Wechselban b La beschlossen, der Generalversammlung für das ri E Es R 12,367 9/9 Gewinn vorzus{hlagen, was für die Aktien über Fl. 106 „Æ und für die Aktien üb 1000 M 123,67 4 auëmaht. i 4

Der Auffichtsrath der Bayerishen Notenbank hat be- \{lofsen, für das Geschäftsjahr 1894 6% Gewinn (gegen 7 %% in 1893) an die Aktionäre zu vertheilen.

Die Königlih sächsishen Staats-Eisenbahnen hatten im September 1894 eine Gesammteinnahme von 8094 151 (— 320644) A und bis Ende September des Betriebsjahrs über- haupt 66 545 641 (— 224073) ÆA Die Zittau-Reichen- AeTOeE Eisenbahn vereinnahmte im September 1894 im ganzen 73 29% (+4 1964) und bis Ende September überhaupt 55 928 (—+ 11968) G Bei der Altenburg-Zeißer Eisenbahn betrugen die Einnahmen im September 1894 84 475 (+ 2135) 4 und bis Ende September überhaupt 697 709 (+ 654) Æ Bei der Zittau-Oybin-Jonsdorfer Ei sen bahn betrugen die Ein- nahmen im September 1894 7564 (— 789) Æ und bis Ende Sep- tember überhaupt 75 192 (— 3461) 4

Die Großherzogli hessishe Regierung hat, wie der Darmst. 3h mitgetheilt wird, an den Verwaltungsrath der dessisen Ludwigsbahn die Einladung zu kommissarischen Ver- handlungen über die Verstaatlihung dieses EŒiscnbahn-Unternehmens ergehen lassen.

Königsberg, 29. Januar. (W. T. B.) Getreidemarkt Weizen behauptet. Roggen unverändert, do. pr. 2000 Pfd. Zoll- gewicht 104. Gerste unverändert. Hafer unverändert, do. loko pr. 2000 Pfd. ZoUgewicht 101,50. Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. Po iiahr 106,00. Spiritus pr. 100 1 100 %% loko 30} Gd., pr.

rübjahr 324 Gd.

Danzig, 29. Januar. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko unverändert, Umsay 150 t, do. inländ. hochbunt und weiß 128 —132, do. inländ. beslbunt 125—127, do. Tranfit hochbunt und weiß 97—98, do. hellbunt 94—95, do. Termin zu freiem Verkehr, per April - Mai 132,25, do. Tranfit per April - Mai 98—98,50, Re- gulierungspreis zu freiem Verkehr 129,00. Roggen loko unverändert, do. inländ. 105, do. russischer und polnisher zum Tranfit 71—72, do. Termin pr. April-Mai 110,50, do. Termin Transit pr. April-Mai 76—76,50, do. Regulierungspreis zum freien Verkehr 105. GSerfte roße (660—700 g) 113. Gerste kleine (625—660 g) 90,00. Hafer nländisher 96—98. Erbsen inländishe 100. Spiritus loko fontin- gentiert 50,00, niht kontingentiert 30,00.

Magdeburg, 29. Januar. (W. T. B) ZuckFZerbericht. Kornzucker exkl., von 92% —, neue 9,90—10,10. } er j 88 9/9 Rendement 9,30—9,50, neue 9,40—9,55. Nachprodukte erkl. 75 9/0 Rendement 6,60—7,25. Fest. Brotraffinate 1 21,50. Brot- paisneNe II 21,25. Gem. Raffinade mit Faß 21,25—21,75. Gem.

elis I mit Faß 20,75. Fest. Ro L. Produft Transito f. a. B. Hamb pr. Januar 945 Gd., 9,524 pr. Februar Zon Gd., 9,50 Br., pr. März 9,424 Gd., 945 Br., pr. April-

Gmden. DieEmder Heringsfischerei-Aktien- f \chaft hat mit ihren 22 N ern, von denen einer us f an gemacht bat, im Jahre 1894 ein glänzendes Resultat erzielt : nämli 28 085 t mit einem Erlöse von 633450 # Die Gefell-+

schaft wird also vorausfihtlich eine noch größere Dividende ver-

theilen können als für das Vorjahr. Außerdem gedenkt fie, die n

nicht begebenen Aktien an den Markt zu ias j Lm die [atte zu e größern. Die nunmehr erfolgte Uebersiedelung einer der bedeuten- deren holländischen Heringsfischerei-Gesellshaften von Maasfkluis nach Emden hat eine freudige Bewegung unter der Einwohnerschaft hiesiger Stadt hervorgerufen. . Die Gesellschaft is vorläufig mit 14 Loggern und einem Grundkapital von 400 000 Æ unter der Firira Fischerei-Aktiengesellshaft Neptun“ errihtet worden. Das neue Etablissement derselben, am Emder Binnenfahrwasser, ist rect- zeitig fertiggestellt, Be der. Betrieb im Frühjahr eröffnet werden kann. Später follen auch die übrigen 9 Logger nah Gmden übersiedeln, fobald die Gefellshaft ihr Unternehmen in Maasfluis liguidiert haben wird. Die Gesellschaft beabsichtigt, selbst oder durch Emder Bauunternehmer Arbeiterwohnungen, vor- [läufig 10 Doppelwohnungen, für einen Stamm von Schiffern und Steuerleuten zu errihten. Hervorzuheben ist, daß der Gesellschaft von allen betheiligten Kreisen, insbesondere au von der Emder Deren Sgr ea großes Entgegenkommen bewiesen

Leipzig, 29. Januar. (W. T. B.) Kammzug-Termin- handel. La Plata. Grundmuster B. Es Februar 3 65 Mi, ‘pr. März 2,65 4, pr. April 2,65 #, f: ai 2,675 4, pr. Juni 2,70 Æ, pr. Juli 2,722 „6, pr. August 2,75 4, pr. September 2,75 4, pr. Oktober 2,77§ 6, pr. November 2,777 4, pr. Dezember 2,80 S pr. Due Se «m B) E i

remen, 29. Januar. „S B. örsen-Schlußbericht.) Naffiniertes Petroleym. (Offizielle Notierung E Gf ivi Petroleum-Börfe.) Rubig. Loko 5,35 Br. Baumwolle. Matt. Upland middl. Toko 284 «4. Schmalz. Fest. Wilcox 36 H, Armour shield 354 5, Cudahy 364 , Fairbanks 29} „H. —Spe ck. Fest. Short clear middling loko 323, Sans Nea No vang —. Wolle. Umsaß 227 Ballen. Liaback. Umsaß 165 E a a Hamburg, 29. Januar. (W. T. B.) Kaffee (Nachmittags- beriht.) Good average Santos pr. März 78X, pr. Mai R Sep- tember 773, pr. Dezember 75. Schleppend.

Zuckermarkt. (Schlußberiht.) Rüben-Nobzucker T. Produkt Basis 88 9/9 Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. Januar 9,50, pr. März 9,424, pr. Mai 9,57F, pr. August 9,773. S (W. T. B.) Woll

‘ondon, 29. Januar. L B: ollauktion. rei S E e b P

/o Javazucker loko ruhig, Nüben - Robzucker loko 9F fest. Chile-Kupfer 408/16, pr. 3 Monat t gi L Manchester, 29. Januar. (W.T. B.) 12r Water Taylor 42, 30r Water Taylor 6, 20r Water Leigh sF, 30r Water Clayton 5k, 32r Mok Brooke 5§, 40r Mayoll 6x, 40r Medio Wilkinson 6, 32r Warpcops Lees 94, 36r Warpcops Rowland 58, 36r Warpcops Wellington 63, 40r Double Weston 6, 60r Double courante Qua- A N E 116 yards 16X16 grey Printers aus 32r/46r

. Ruhig.

London, 29. Januar. (W. T. B.) Die „Pall Mall Gazette“ bört aus authentischer Quelle, daß der starke Rae der C U Ba Pacifics mit dem im wesentlichen begründeten Gerücht von in London s{chwebenden Verhandlungen über eine neue Emission von Aktien zusammenhänge, die unter Zinsengarantie der kanadischen Regie- rung zum Bau neuer mit einem großen Theil der 68 heit, der

Eisenbahu parallel laufender Linien bestimmt fei. Es - beißt, der Betrag der neuen Emission belaufe sich auf 20 Millionen Dollars. . St. Petersburg, 29. Januar. (W. T. B.) Produkten markt. Talg loko 52,00, pr. August —. Weizen loko 8,00. ti tis 5,40, Hafer loko 3,30. Hanf loko 44,00. Leinfaat

Po 11,00.

_Bern, 29. Januar. (W. T. B.) Der Verkauf der Sch y- C Te ans an die Berner Oberlandbahnen ist perfekt ge- vorden.

Amsterdam, 29. Januar. (W. T. B.) Java- Kaffee good ordinary 543. Bancazinn 365. / If __ Die heute hier durch die Niederländische Handelsgesell- schaft abgehaltene Auktion über 30 263 Ballen Java-, 144 Kisten 15 Ballen Padang und 298 Ballen Surinam - Ka ffee ist, wie folgt, abgelaufen. Es wurden angeboten: 144 Kist. Padang W. J. B. Taxe 68 à 71 C., Ablauf 72 à 72è C., 2854 Ball. Java W. J. B., Taxe 51 à 63 C., Ablauf 537 à 65 C., 2909 ‘Ball. do. Preanger blanc gelbl, Taxe 585 à 60 C., Ablauf 60 à 62 C, 658 Ball. do. grünlich, Tare 535 à 54 C., Ablauf 55È à 565 C., 1940 Ball. do. Tagal, Taxe 56 à 57 C., Ablauf 584 à 58È C., 14 915 Bal. do. Malanga, Taxe 524 à 535 C., Ablauf 54 à 55# C., 3852 do. blaß grünlich, Taxe 51F à 534 C., Ablauf 52È à 554 C,, 891 Ball. do. Liberia, Taxe 33 à 53 C., Ablauf 43 à 554 C., E g es u. AOARE Taxe D à 51 N 404 à 54 C.,

2 Ball. do. B. S. und Diverse, Taxe —, auf —, zusam 30 576 Ballen und 144 Kisten. | 9 | E _ New-York, 29. Januar. (W. T. B.) Die Börse eröffnete s{wa2ch und mit niedrigeren Kursen; im weiteren Verlauf wurde die Haltung unregelmäßig, und der Schluß war lustlos bei ret festen Kursen. Der Umfaß der Aktien betrug 212 000 Stü.

Heute wurden dem Schaßamt für 3 000 000 Doll. Gold eut- nommen. 3562000 Doll. werden mit dem Dampfer „Latin“ ver- [ift werden, 2300000 find zur Verschiffung durch den Dampfer „Majestic“ bestimmt.

_ Weizen s{chwähte fich nach Eröffnung etwas ab auf Bradstreets- berihte, sväter erbolt anf reichlihe Käufe der Exporteure. Schluß stetig. Mais s@wächte sih auf Realisierungen und matte Kabel- meldungen nach der Eröffnung etwas ab, erholte fih später infolge von Deckungen und {loß stetig.

__ Weizen - Verschiffungen der leßten Woche von den atiantishen Häfen der Vereinigten Staaten nah Groß- britannien 102 000, do. nach Frankreich —, do. nach anderen Häfen des Kontinents 37 000, do. von Kalifornien und Oregon nah Bret anien 21 009, do. nach anderen Häfen des Kontinents

Waarenbericht. Baumwolle, New-York 56, do. New- Orleans 51/16, Petroleum matt, do. New-York 5,80, do. Philadelphia 9,75, do. rohes 6,50 norm., do. Pipe line cert. p. Februar 100, Sdmal; West. fteam 6,65, do. Rohe & Brothers 7,00, Mais stetig, do. p. Januar 471, do. p.- Februar 47}, do. p. Mai 473, Weizen stetig, rother Winterweizen 573, do. Weizen p. Januar 564, do. p. Februar 564, do. p. März 57}, do. p. Mai 574, Getreidefracht nach Liverpool 14, Kaffee fair Rio Nr. 7 164, do. Rio Nr. 7 v. Februar 14,75, do. do. p. April 14,70, Mehl, Spring clears 2,20, Zucker 21/16, Kupfer 10. i

Der Werth der in der vergangenen Woche ausgeführten Ros betrug 4931 536 Dollars gegen 9788 484 Dollars in der

_ Ein Korrespondent der „Post“ telegraphiert aus Washington, daß Verhaadlungen zur Aufnahme einer Anleihevon 50 M i1lionen eingeleitet seien. Ueber den Zinsfuß, ob t oder Bie werde noch verhandelt. Die Goldreserve beträgt 48 616 193 Dollars.

Chicago, 29. Januar. (W. T. B) Weizen h reg fi nah (Sröffnung etwas ab auf Ee Verkäuïe und infolge einer

anifk, die dur die reichliden Goldexporte hervorgerufen wurde, iräftigte di jedo später auf Käufe der Haussiecs und der Baissiers. S ZE Setaert vid 4 won D S aufe DTeG, n 4 au u : wiederam ReEA. Moi 524. M | -

eizen pr. Januar pr. 524. Vals yr, uar 41. Cy il ibt dees reuis. Dr e et E O

__ worden sind oder nicht.

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 27

Dritte Beilage

Berlin, Mittwoch, den 30. Januar

1895.

p m d

Parlamentarische Nachrichten.

Der dem Reichstag zugegangene Entwurf eines

Tabadcksteuergeseßes lautet: | Erster L

Zoll. Gegenstand uad Hobe des Zolls.

An Zoll ift zu erheben von 100 kg 1) Tabackblätter, unbearbeitete und Stengel auch n 2) fabrizierter Taback f Sire und Zigatetlé@n e O00 p A O Der Bundesrath is ermächtigt, Brasil-Karotten zur Herstellung von Schnupftaback unter Kontrole der Verwendung zum Zollsaß von 180 M für 100 kg zuzulassen. Stundung.

8. 2.

Der Zoll für Rohtabeck (unbearbeitete Tabackblätter und Stengel) fann bis zu neun Monaten gestundet werden.

Vergütung des 20 bei der Ausfuhr.

Nach näherer Penanpag des Bundesraths ist für Halb- und Ganzfabrikate, welhe im Zo gebiet ganz oder zum theil aus aùs- ländishem Tabak hergestellt sind, bei der Ausfuhr der dafür ent- richtete Zoll Geelimiablet

Zweiter Theil. Steuer. Erster Abschnitt. Allgemeine Bestimmungen. Gegenstand und he der Steuer.

Die im Bea ebiet hergestellten Tabafabrikate unterliegen einer Steuer nach Miabe dieses Geseßes. Dieselbe wird ohne Rücksicht darauf erhoben, ob zur Herstellung Surrogate und Hilfs\toffe verwendet

40 M,

D; Die Steuer 4) beträgt f Zigarren und Zigaretten . .. _Mauch-, Shnupf- und KautabaË. . . / des Fabrikpreises, d. h. des Preises, zu welchem diese Fabrikate aus- \chließlich der Steuer vom dem Fabrikanten verkauft werden.

¿cur Fabrikäte, welhe der Fabrikant selbs verbraucht oder un- entgeltlih abgiebt, ist die Steuer nah dem Fabrikpreise, zu welchem gleichartige Fabrikate von dem Fabrikanten verkauft zu werden pflegen, oder nah ihrem Fabrik.-Verkaufswerthe zu berechnen.

Für Fabrikate, welhe der Fabrikant im Kleinhandel 13 Absatz 3) in einer besonderen, von der Fabrik getrennten offenen Ver- kaufsstelle absett, ist die Steuer ebenfalls nah ihrem Fabrikpreise oder Fabrik-Verkausswerthe zu berechnen ; indeß können für diese Fabrikate nah näherer Bestimmung des Bundesraths auch die Kleinverkaufs- (Laden-)Preise mit der Maßgabe der Versteuerung zu Grunde gelegt werden, daß davon ein Prozentsaß in Abzug kommt, dien Höhe von der Steuerbehörde für den einzelnen Fabrikanten beziehungsweise die einzelne Verkaufsf\telle besonders festgeseßt wird. l

Eintritt der R,

Die Steuerpflicht tritt ein, Ÿ ealb die Fabrikate in fertigem Zu-

stande die angemeldeten Räume der Fabrik verlassen. S Personen.

Zur Entrichtung der Steuer ist der Fabrikant verpflichtet. Haftung des Tabaks. 8

Der Taback haftet ohne Rücksicht auf die RNehhte Dritter für den Betrag der darauf ruhenden Abgabe und kann, fo lange deren Ent- richtung nit erfolgt ist, von der Steuerbehörde mit Beschlag belegt oder zurückgehalten werden.

Stundung es Steuer.

25 Prozent, 40

Die Steuer kann auf \echs8 Monate gestundet werden. Verjährung.

_ Forderungen und Nachforderungen von Steuer, sowie Ansprüche auf Erstattung zuviel oder zu Unrecht erhobener Steuer verjähren binnen Jahresfrist, vom Tage des Eintritts der Zahlungsverpflichtung beziehungsweise der Zahlung an gerechnet. Der Anspruch auf Nach- zablung hinterzogener Steuer verjährt in drei Jahren.

Auf den Crsatzanspruh des Staates gegen die Steuerbeamten

finden diese rfen keine Anwendung. Besreiung von der Eee oder der Kontrole.

Fabrikate, welhe unter Kontrole ausgeführt, denaturiert oder ver- nihtet werden, bleiben von der Steuer frei. L Rohtaback und Halbfabrikate, sowie Tabakabfälle aller Art find von dem der Kontrole unterliegenden Bestande in Abgang zu stellen, wenn sie unter Kontrole ausgeführt, denaturiert oder vernichtet werden. Unter Steuerkontrole E Gewerbetreibende.

Im Sinne dieses Gesetzes sind zu verstehen:

1) unter Pflanzern die Inhaber der mit Tabak bepflanzten Grunbstücke, auch wenn sie den Taback gegen einen bestimmten An- theil oder unter sonstigen Bedingungen durch andere anpflanzen oder behandeln lassen; 3 E 6 :

9) unter Nohtabackhändlern diejenigen, die gewerbsmäßig Rohtabadck, entrippte Blätter oder Tabackabfälle kaufen und verkaufen, auch wenn sie dieses Geschäft als Kommissionäre betreiben oder wenn sie den Tabak, während er bei thnen lagert, trocknen, fermentieren, fortieren, umpadten, auslaugen, streichen oder entrippnz

3). unter Fabrikanten diejenigen, die für eigene Rechnung T ate zum Verkauf herstellen oder herstellen lassen. Als

erstellung von Fabrikaten wird jede über die Befugnisse des Roh- tabackhändlers hinausgehende Bearbeitung von Taback, desgleichen das Sortieren, Bündeln, und fabrikmäßige Packen von Fabrikaten

verstanden. i Mp,

Wer Rohtabackhandel oder Fabrikation betreiben will, hat dies der Steuerbehörde ag Ls spätestens am dritten Tage vor Er- Rae des Betriebes \{riftlich anzumelden und erhält von ihr über die erfolgte Anmeldung eine Bescheinigung, vor deren Ertheilung der Betrieb niht begonnen werden darf. Befinden sich die Geschäftsräume ay dl iedenen Orten, so ist für jeden Ort eine besondere Anmeldung einzureidhen.

: Korporationen und Gesellschaften, welche Rohtabackhandel oder E on betreiben, sowie andere den Betrieb nicht selbst leitende nhaber folcher Geschä te haben der Steuerbehörde diejenigen Personen ju Emen welche a andeln.

, polizeibehörde vorgenommen werden.

| spätestens bis zum 31. Mai des auf das Erntejahr folgenden Jahres

s Betriebsleiter in ihrem Auftrage und Namen

Derjenige Fabrikant, welcher Ea mit Fabrikaten in einer

die einzelnen Verkaufsstellen dabei anzugeben, auch für jede derselben cine dritte Person zu bezeihnen, welche der Steuerbehörde als Geschäftsführer verantwortlih is. Unter Kleinhandel wird jeder A Absay an andere Perfonen als Wiederverkäufer ver-

tanden. Abmeldepflicht.

14. : Von der Einstellung des Hetriebes 13) haben die Gewerbe- treibenden der Steuerbehörde fofort Anzeige zu machen. - Aufficht s L 1on.

Die Tabackpflanzungen fowie die Tabackvorräthe der Pflanzer, Rohtabackhändler und Fabrikanten stehen unter amtlicher Aufsicht und unterliegen der Revision der Steuerbeamten. :

Die Inhaber der Tabal@vorräthe, bei denen eine amtliche Re- vision oder Bestandsaufnahme stattfindet, haben den Steuerbeamten ihre Vorräthe vorzuzeigen, jede von den Beamten verlangte Auskunft wahrheitsgemäß zu ertheilen und die erforderlihen Hilfsdienste zu [leisten oder leisten zu lassen. i :

Den Steuerbeamten \teht beim Pflanzer und Fabrikanten der Eintritt in die Räume, in denen Tabak aufbewahrt oder behandelt wird, solange dieselben dem Verkehr geöffnet sind oder darin gearbeitet wird, jedenfalls aber von Morgens 7 bis Abends 7 Uhr frei. Außer- dem kann von ihnen eine Revision nur unter Zuziehung der Orts-

Zweiter Abschnitt. Kontrole der Pflanzer. Anmeldung der Ae und Trockenräume.

Die Pflanzer sind verpflichtet, der Steuerbehörde des Bezirks bis zum Ablauf des 15. Juli die von ihnen mit Tabak bepflanzten Grundstücke einzeln nah ihrer Lage und Größe schriftlih anzumelden. Die Anmeldung der erst nah dem 15. Juli bepflanzten Grund- stüdcke muß spätestens am dritten Tage nah der Beendigung der Be- pflanzung geschehen. : |

Bei der Anmeldung der Grundstücke ist zugleich anzugeben, wo der Taback gettocknet werden soll. Sollen hierin Aenderungen ein- treten, so sind dieselben vorher anzuzeigen.

Haftung des Pflanzers für Vorführung des Tabaks zur Verwiegung und für defsen WOHONAE Räumung.

Der Pflanzer haftet für die Gestellung des Tabaks zur Ver- wiegung und für dessen rechtzeitige Räumung. Diese Verpflichtung geht, wenn nah der Anmeldung und vor vollendeter Ernte ein Wechsel in der Person des Inhabers des Grundstücks eintritt, auf den neuen Inhaber über, falls niht mit Genehmigung der Steuerbehörde und unter den von ihr festzuseßenden Sicherungsmaßregeln bestimmt wird, daß die Verpflichtung noch von dem bisherigen Snhaber zu er- füllen fei. Von jeder Veränderung in der Person des Inhabers des Grundstückes is der Steuerbehörde binnen drei Tagen nach dem Ein- tritt eine \hriftlihe von dem neuen Inhaber und im Falle der frei- willigen Veräußerung auch von dem bisherigen Inhaber zu unter- zeihnende Anzeige zu machen.

Mit Genehmigung der Steuerbehörde kann der Pflanzer die ihm obliegenden Verpflihtungen auf einen Rohtabackhändler, Fabrikanten oder anderen Pflanzer übertragen. Ohne Genehmigung der Steuer- behörde darf der Pflanzer vor der Verwiegung sich des Tabaks nicht entäußern. L B |

Bei der Veräußerung von gepfändetem oder zu einer Erb- oder Konkursmasse gehörigem Taba gehen die Verpflichtungen des LOUSN ohne Weiteres auf den Erwerber über. Dieser ist der Steuerbehörde von demjenigen, der die Veräußerung vorgenommen hat, unverzüglich namhaft zu machen.

Verwiegung. 8 18.

Die Verwiegung des Tabaks, einschließlich der Grumpen, des Bruchs und sonstiger Abfälle geschieht nah der Trocknung und vor Beginn der Fermentation, spätestens am 31. März des auf das Ernte- jahr folgenden Jahres bei der Steuerstelle des Bezirks oder der nach Bedürfniß eingerichteten besonderen Verwiegungsstelle.

Die obeiften Landesfinanzbehörden {sind ermächtigt, ausnahms- weise zu gestatten, daß die Verwiegung erst nah dem 31. März, jedo

geschehe. : | Die Steuerbehörde hat nach Anhörung der Gemeindebehörde die

Zeit, wann oder die Frist, bis zu deren Ablauf die Vorführung zur Berwiegung geshehen muß, zu bestimmen und durch die Gemeinde- behörden in ortsübliher Weise bekannt machen zu lassen. Wo das Bedürfniß vorliegt, die Verwiegung der Grumpen und Sandblätier früher als diejenige des Oberguts zu veranlassen, hat die Gemeinde- behörde einen besonderen Termin für die Verwiegung der Grumpen sowie der Sandblätter zu beantragen. j ;

Der zur Lang zu stellende Tabak ist der Verwiegungsstelle \riftlich anzumelden. Die bei der Verwiegung nöthigen Handdienste hat der Inhaber des Tabaks zu verrihten oder auf seine Kosten ver- rihten zu lassen. Ueber das Ergebniß der Verwiegung wird ihm auf Verlangen eine Bescheinigung ertheilt.

E

Bis zum 1. August des auf das Erntejahr folgenden Jahres hat der Pflanzer den geernteten Taback entweder an einen Rohtabackhändler oder Fabrikanten abzuliefern oder auf eine öffentliche Niederlage oder ein unter amtlihem Mitverschluß stehendes Privatlager oder in das

Ausland zu bringen. E Ï i Von der Steuerbehörde is eine angemessene Verlängerung dieser

Frist zu bewilligen, wenn das Bedürfniß hierzu nahgewiesen wird und eine Steuergefährdung nicht zu befürchten ift. s 3 Taback, der nicht rechtzeitig qw die angegebene Weise geräumt wird, ist auf Anordnung der Steuerbehörde aut Kosten des fäumigen Pflanzers in die nächstgelegene e Niederlage zu bringen.

Der Pflanzer muß \ich von den inländishen Käufern seines Tabacks über dessen Verkauf und Uebergabe, soweit diefe niht vor der Steuerbehörde geshehen, eine Bescheinigung ausstellen lassen. Die Bescheinigung muß enthalten: den Namen und Wohnort des Ver- käufers und des Käufers, den Tag der Uebergabe des Tabaks, den Ort seiner Bestimmung, sein Gewicht und seine Beschaffenheit (ob fermentiert oder unfermentiert), den Ort und die Zeit der Ausstellung. Die Unterschrift unter der Bescheinigung ist dur einen zur Führung eines amtlichen Siegels berehtigten Beamten zu beglaubigen.

Die Versendung des Tabads nah öffentlihen Niederlagen oder unter amtlichem Mitvershluß stehenden Privatlagern oder nach dem Auslande is der Steuerbehörde Ln,

Sl Bis zum 10. August des auf das entelene folgenden Jahres oder im Falle des § 19 as 2 innerhalb zehn Tagen nah Ablauf der Frist hat der Pflanzer der Steuerbehörde die Räumung der bei der Verwiegung festgestellten Tabackmenge dur Einreichung der Be- scheinigungen (3 20) nachzuweisen, falls dieser Nachweis niht son vorher erbracht ist. Dabei ist für den nah der Verwiegung in Folge der Lagerung und Fermentation eingetretenen Gewichtsverlust ein angemessener Ab-

Außerdem kommt in Abzug der nah der Verwiegung unter amt-

licher Aufsicht vernichtete oder denaturierte, sowie der dur Unglüks- fälle zu Grundè gegangene Taback. Wegen der bei Unglücksfällen zu machenden Anzeige und des bei der Schadensermittelung einzu- haltenden Verfahrens sind die vom Bundesrath zu erlafsenden An- ordnungen zu beobachten.

Bewirkt der Pflanzer vor der Räumung eine Entrippung des

Tabats, so kann neben dem Abzug für etwa zur Denaturierung oder Vernichtung vorgeführte Stengel und sonstige Abfälle (S 11) noch für den durch Entrippung herbeigeführten anderweiten Gewichts- verlust (Abstäuben u. s. w.) ein Abzug gewährt werden.

Peer Ung enen Fehlmengen.

Für diejenigen Tabakmengen, welche entroeder der Verwiegung

-

entzogen werden oder deren funing niht nachgewiesen wird, hat der 9 ü

flanzer eine Steuer von 70 4A für 100 kg baar zu entrihten. i Behandlung der SAAENGRAON.

In Betreff der Behandlung der Pflanzungen find die folgenden Vorschriften zu beobachten : N : | E 1) Alle vor der Ernte entstehenden Abfälle (Spindeln, Geize, miß- rathene Pflanzen u. \. w.) sind auf dem Felde sofort zu vernichten. 9) Will der Pflanzer den angepflanzten Taback vor der Ernte umpflügen, oder auf fonstige Weise vernihten, fo is hiervon der Steuerbehörde vorher Anzeige zu machen.

3) Spätestens am zehnten Tage nah dem Abblatten, müssen, soweit die Steuerbehörde niht eine längere Frist gestattet hat, die Pflanzen abgehauen oder in anderer Art beseitigt werden. Die Er- zielung einer Nachernte (das Geizenziehen) ist der Steuerbehörde vorher

anzumelden. : Tabak zum eigenen aas des Pflanzers.

Auf Tabapflanzungen, deren Ertrag aus\cließlich für den eigenen Verbrauch des Pflanzers und seiner Angehörigen bestimmt ist, finden die Bestimmungen der §8 5, 16 Absay 3, 17 bis 23 dann keine An- wendung, wenn ihr Flächenninhalt im ganzen 1 a niht übersteigt und der Pflanzer in dem betreffenden Fahr feine anderweiten Grund- stücke mit Taback bepflanzt. Von diesen Pflanzungen ist bis zu dem von der obersten Landesfinanzbehörde innerhalb des Anbaujahres fest- zuseßenden pee eine Steuer von 4,5 4 für das Quadratmeter der mit Taback bepflanzten Fläche baar zu entrihten. Von der Er- hebung dieser Steuer wird abgesehen, wenn der Pflanzer das Grund- stück vor der Ernte unter amtlicher Aufsicht umpflügt oder umgräbt. / Dritter Abschnitt. Kontrole des Rohtabackhandels. Lagerung E Tabaks. D.

Wer Rohtabachandel betreiben will, darf seine Vorräthe nur in einer öffentlichen Niederlage oder einem Privatlager unter amtlihem Mitverschluß lagern. Die näheren Bedingungen der Bewilligung und Benugtung von Privatlagern, sowie die besonderen Bestimmungen über die Abfertigung des in die Niederlagen gelangenden und aus denselben zu entnehmenden Tabaks werden vom Bundesrath vorgeschrieben.

Die Abfertigung und die Kontrole des Tabaks in den Privat- lagern erfolgt in den vom Bundesrath zu bestimmenden Grenzen gebührenfrei. '

Den Rohtabackhändlern kann von der Steuerbehörde gestattet werden, Rohtaback zum Zweck des Streichens, Entrippens und Aus- laugens vorübergehend aus den Niederlageräumen zu entnehmen.

Bezug und E von Tabak.

Die Rohtabackhändler dürfen Rohtabak, entrippte Blätter und Abfälle im Inlande nur von Pflanzern, anderen Rohtabackhändlern oder Fabrikanten beziehen und nur an andere Rohtackhändler oder an Fabrikanten abseßen; außerdem ist ihnen der Bezug aus und der Ab- saß nah dem Auslande gestatte. Die Versendung des Tabaks erfolgt unter amtlicher Kontrole. Der Bundesrath bestimmt, unter welchen Bedingungen Proben aus dem Lager entnommen

werden können. i Versteuerung heimlich in AENSs gebrachten Tabads. S .

J 24.

Für Tabak, welcher aus einer Niederlage heimlih entfernt oder font der Kontrole entzogen ist, ist die Steuer, wenn nahweislich nur inländischer Taback gelagert war, nah dem Satze von 70 #, im übrigen nah dem Satze von 120 A für 100 kg baar zu entrichten.

Vierter Abschnitt. Kontrole der Tabackfabrikation. Nachweisung ter Betriebsräume Und Aufbewahrung des Tabaks.

8 28.

Wer Fabrikation von Taba. betreiben will, hat mit der Be- triebsanmeldany 13) eine Nahweisung der Räume einzureichen, in denen Rohtaback, entrippte Blätter, Tabacabfälle, Surrogate, Saucen oder sonstige Hilfsstoffe gelagert, Tabafabrikation betrieben oder die Fabrikate aufbewayrt werden sollen

8 29.

úIn anderen als den Beine Räumen dürfen die im § 28

aufgeführten Stoffe und Fabrikate niht aufbewahrt und Tabackfabri- kation nicht betrieben werden. Doch kann dem Fabrikanten die Lage- rung von Rohtaback, entrippten Blättern und Abfällen in einer öffentlichen evange oder in einem Privatlager unter amtlichem Hs nah Maßgabe der Bestimmungen im § 25 gestattet werden. Fabrikanten, welhe Rohtabackhandel treiben, haben ihre Vor- räthe an Rohtaback, entrippten Blättern und Abfällen, mit Aus- nahme der zur Fabrikation bestimmten Mengen in öffentlichen Nieder- lagen oder in Privatlagern unter amtlihem Mitvershluß zu lagern. Der gelegentlihe Verkauf einzelner Mengen begründet diese Ver- pflichtung nicht. i ,

Der Oa darf zur Herstellung seiner Fabrikate Arbeiter außerhalb der Fabrik beshäftigen (Hausarbeiter) und ihnen zu diesem Zweck Taba verabfolgen. Die Steuerbehörde ist befugt, wo die von dem Fabrikanten zur Kontrole der Arbeiter getroffenen Einrichtungen nicht ausreichend ersheinen, besondere Kontrolmaßregeln anzuordnen.

Will der Fabrikant in Bezug auf die Fabrikräume Aenderungen vornehmen, so ist dies vorher der Steuerbehörde anzuzeigen. Beschränkungen für den Be ug ns den Absatz von Taback.

Der Fabrikant darf Rohtabak, Halbfabrikate und Abfälle nur von solchen Personen, welhe nah § 42 Absatz 1 zum Besitze berehtigt sind, Ganzfabrikate nur von Fabrikanten beziehen und Rohtaback, ent- rippte Blätter und Abfälle nur an Rohtabackhändler oder Fabrikanten, sonstige Halbfabrikate nur an Fabrikanten abseßen; außerdem ist ibm der Bezug aus und der Absaß nach dem Auslande gestattet.

Die Versendung erfolgt unter amtliher Kontrole.

DUGLIR0:

Der Fabrikant hat über ia Betrieb Bücher (Fabrikations- bücher) nach näherer Anordnung der Steuerbehörde zu führen, aus denen jederzeit

1) der Zugang von Rohtaback, entrippten Blättern, Halb- und

Ganzfabrikaten, Abfällen, Surrogaten, Saucen und sonstigen.

oder mehreren besonderen von der Fabri

getrennten offenen Verkaufs- stellen betreiben will, hat diesen Betrieb in gleiher Weise anzumelden,

zug zu gewähren.

Hilfs\toffen,

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