1895 / 34 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Feb 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Brief bekommen, worin ausgeführt wird, daß unsere Kohle, namentlih die schlesische, sich auf demMarkt nit behaupten könne wegen der gewaltigen Lasten, welche die sozialpolitishe Gesetzgebung der Industrie auferlegt. Auffassung nah wird es nicht ausbleiben können, da sozialpolitishe Geseßgebung, die wir ja nicht nur mitgemacht bg. von Stumm vor allem den Anstoß gegeben hat, in diesem oder jenem Punkt weiter ausgebaut und verändert Aber eines muß ih doch sagen: ih hâtte dieser ganzen Arbeiterschußgeseßgebung 1 meine Zustimmung gegeben, wenn ich hätte voraussehen können, Sozialistengesetz Das Bestehen dieses Geseßes war die Voraus\ ung unserer Zu- Die Umsturzvorlage is in meinen ittel gegen die Sozialdemokratie, daß ich Zustandekommen derselben außerordentlich geringen lege; aber allerdings müssen wir der sozialpolitishen Geseßgebun und dem allgemeinen direkten Wahlreht gegenüber wünschen, da wenigstens etwas geschieht, nah der Aufhebung | Kaiserlichen Erlassen die zu Nuße mache. die alle unsere Bestrebungen werden jeßt gebilligt, also waren die Vorwürfe, die man unserer Partei gemacht hat! Und diese Deduktion fiel auf fruhtbaren Boden. hußgefeßgebung wirkli etwas geholfen werden kann, darf für Vorschläge nah dieser Richtung gewiß auf allge- meine Zustimmung rechnen. Das würde aber meiner Ansicht nah nicht der Fall sein mit Vorschlägen, wie sie die Interpellation im Sinne hat Vorschlägen, die nur zur Stärkung der Sozialdemokratie dienen können.

Um 5 Uhr wird die weitere Berathung vertagt.

sondern zu der der

den Versicherungsgeseßen

stimmung zu jener Gese Augen ein so shwaches

wieder wie des Sozialistengesetes Sozialdemokratie i ) Damals sagte die Sozialdemokratie : wie ungerecht

einen falschen

Soweit im Gebiet der

die Regierung

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

13. Sizung vom Mittwoch, 6. Februar.

Ueber den ersten Theil der Sißung i} bereits in der Nummer d. Bl. berichtet. j ie im Anfangsberiht nur im Auszuge mitgetheilte Rede, mit welhet der Minister für Landwirthschaft 2c. die zweite Berathung des Etats der Forstverwaltung ein- leitete, hatte folgenden Wortlaut:

Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer-

Meine Herren! Wie ich es bei den übrigen Etats gemacht habe, so will ih es auch bier machen und Ihnen einige Sie interessierende Zakblen, die sih auf die Forstkultur beziehen, mittbeilen. der Oedländereien im 10. Monat des Jahres 1893 betrug und ih nenne hauptsählich rur diejenigen Regierungsbezirke, wo der Umfang der Dedländereien ein erbebliher ift in Königsberg 4760 ha, in Danzig 6522, in Marienwerder 8470, in Köslin 2499, in Brom- berg 3207, in Schleëwig 2066, in den übrigen Regierungsbezirken unter 1000 ha; im ganzen beträgt der Bestand an Oedländereien 33 338 ha. Während des Jahres 1894/95 hat infolge von Kauf und Tausch ein Zugang stattgefunden von im ganzen 6016 ha, dagegen Neukulturen \ind ausgeführt in toto 4210 ha, Nadbefserungen find ausgeführt 1579, im ganzen 5790 ha. Für das kommende Jahr „find veranshlagt die Nahbesserungen zu 1172 und der Bestand der Oedländereien am 10. Oktober 1894 betrug 36 656 ha.

Meine Herren, diese 36 656 ha betragen 14% der gesammten Holzbodenflächen in den preußishen Staatsforsten und die gesammten Bodenflächen der preußishen Staatéforsten betrugen zu dem an- gegebenen Zeitpunkt 2 468 478 ha. Außerdem find, unter Gewährung von Staatsbeibilfen, im leßten Jahre etwa 1800 ha fiskalische Oedländereien zur Aufforftung gelangt. Eifel einschließli des hoben rüd 91, auf den Westerwald 59 ha; der Rest vertheilt \sch auf die übrigen Landestheile.

Meine Herren, dann liegt mir eine vergleichende Uebersicht, be- treffend die Forsten nnd Holzungen des gesammten Staates ein- {ließli der Privatforsten von 1883 bis 1893 vor, aus der ich Ihnen einige interessante Zahlen mittheilen will. In Ostpreußen betrug im Jahre 1883 der Umfang sämmtlicher Forsten 662 067 ha, im Jahre 1893 647 663 ha, also weniger 14 404 ha. Der Gesammtumfang der fiskalischen Forften betrug 1883 361 612 ha,1893 371 868 ha. Also baben die Staatsfsrsten um 10256 ha in Ostpreußen zugenommen. In Westpreußen betrug der gesammte 1883, 543 280 ha 1893, hat also um 8432 ha zugenommen. fiéfalishe Forfibesit betrug 274 903 ha 1883, 306 um 31369 ha zugenommen.

Der Bestand

nur ein Abgang von 13 ha.

Davon entfallen auf die Venn 362 ha, auf den

Forstbestand 534 848 ha

72 ha 1893, bat alío In Brandenburg betrug der gesammte Forftbesiß 1294660 ha 1883, 1 317 917 ha 1893, hat also um 23 257 ha Der fiskalische Besiy betrug 369 552 ha 1883, jet Jabren um 4072 ha zugenommen. um 11 870 ha, In Posen

¡ugencmmen. 373 624 ha, bat also in Pommern hat eine Zunabme des Gesammb i um 17695 ha zugenommen. 10508 ha abgenommen, zugenommen.

Gesammtforstbesitz abgencmmen, der ftaatlihe Forstbefiß um 117 ha abgenommen. gen hat der Gesammtforstbefiß um 9350 ha, der staatliche Besitz um 823 ha zugenommen. In Holstein hat der Gesammtforstbesig der ftaatlihe Forftbesiß um 3640 ha zugenommen, in ! Hannover der Gesammtforstbesiz um 13 985 ha, der staatlihe um In Westfalen dagegen hat der Gesammt- staatliche Besitz um 1107 ha. In Hefsen-Nafsau haben tie Gesammtforsten genommen, die Staatéforsten um 651 ba zugenommen. e Abnahme des Forstbesizes der Aterfultur, Wo eine Zunahme der

der Gesammtforstbe

um 48341 Ha,

3776 ha zugenommen. abgencmmen,

2015 ha ahn Im wesentlichen ist theilweise auch der Wiesenkultur z Aufforstuzg ftattgefunden hat, ift zum theil Ackerland, meistens Oed- Zu erwähnen habe ih ncch Rhein- land, wo ber Privatferfibefiß um 228 ha, der flaatlide um 1665 ha zugenommen bat.

Meine Herren, nah dzn mitgetheilten Zahlen beträgt der gesammte 5192505 ha, er bat zugenommen um 38558 ha: der staatliche Forstbesis beträgt 2464 750 ha und hat zugenommen um §0 ha Cie ersehen aus diesen Mittheilungen, daß die Privat-Forst- verwaltungen wie die staatliche Forstverwaltung bemüht gewesen sind, die- | jenigen Lirterties, die fi zur Aufforstung eignen, in den lezten zehn Jahres der Aufsorstung zuzuführen, emnvaltung alé aud bie privaten Grundbesitzer betheiligt. Da-

land der Aufforfiung überwiesen.

¿war sind daran sowohl die |

neben beweist diese Statistik aub, daß in einzelnen Landestheilen Flächen, die anscheinend sich besser zur Ackerkultur eignen, der Acker- kultur überwiesen sind. E e

Mit diesen Ausführungen will ih \{hließen, meine Herren.

Bei der Berathung der dauernden Ausgaben im Etat der Forstverwaltung nimmt zu dem Titel, welcher die Mittel für drei neue Oberförsterstellen fordert, das Wort der

Ober - Landforstmeister Donner: Er wolle bei diesem Titel auf die Ausführungen des Abgeordneten Krause bezüglich der Gleich- stellung der Zivil - Forst - Affsessoren mit den aus dem Feldjäger- Korps hervorgegangenen Afffessoren antworten. Na Dr Pn: die im vergangenen Jahr im Hause gegeben worden, sei der rühere Landwirthschafts-Minister mit dem Kriegs-Ministerium in Verbindung getreten, um die Sache erneut in Erwägung zu ziehen. Seitens des Kriegs-Ministeriuws sei erklärt worden, man babe keine Veranlaffung, die bewährte Organisation des Feldjäger-Korps zu ändern. Die Ver- hältnisse der Zivil-Forst-Affsefsoren würden ja in Zukunft sich bessern, aber, um keine unberetigten Hoffnungen zu erregen, wolle er doch hinzuseßen, daß diese Zukunft noch ziemlich fern erscheine. In 10 Jahren vielleiht werde die Disparität verschwunden sein. Die Regierung strebe nah deren Beseitigung und fuche durch die Vergrößerung der Zahl der Forst-Assessoren und Forst-Referendare nah Kräften Befserung zu schaffen. : 7

Abg. Dr. Paasche (nl.) erklärt \sich mit den Ausführungen des Regierungskommissars zufrieden, hofft aber, daß die erwünschte Besserung nicht so lange auf si warten lassen werde. .

Abg. Freiherr von Erffa (fonf.): Auch meine politischen Freunde dringen auf Beseitigung der Disparität. Nach der Erklärung des NRegierungskommissars is aber klar, daß die Negierung in dieser Regelung thut, was sie überbaupt thun kann. Von einer Un-

erebtigkeit der Berbältnifse kann keine Rede sein, da die Zivil- Affessoren vor Eintritt in die Carrière wissen, was ihnen bevorsteht. Gegen die Behauptung, daß in den Kreisen der ivil-Forst-Afessoren Erbitterung herrshe, möchte ih den grünen Rock doch in Schuy nehmen ; von Erbitterung habe ih keine Spur gefunden.

Abg. Dr. Paasche (nl.): Der leßten Behauptung des Herrn Vorredners muß ih widersprehßen. Ih könnte ibm Duyende von Briefen zeigen, welche die Erbitterung in den Kreisen der Zivil- Forst-Assefsoren darthun. N :

Abg. von Ploet (kons.) wünscht eine Aenderung der Instruktion für die Förster, um denselben eine größere reiheit im Verkauf der Erträgnisse der fersiéer einzuräumen. Bei Versetzungen berüd- sihtige man- die Wünsche dieser Beamten nicht und verseyße sie oft in ihnen ganz fremde Landestheile. Auch in Bezug auf die Gehalts- verhältnisse seien gerade diese Beamten besonders \{lecht ge- stellt. Bei den Bestrebungen gegen den Umsturz sei es Pflicht der Regierung, gerade diese besonders loyalen Beamten mit ihren Gehalts- verbältnifer, zufrieden zu stellen.

Rei Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- ein:

Meine Herren! Anknüpfend an die leßte Bemerkung glaube ich betonen zu müfsen, daß sämmtliche preußishe Beamte darauf Anspruch haben, als treue und loyale Beamte zu gelten; ih halte es also nit für rihtig, wenn Herr von Ploeg betont, daß gerade diese Beamten- kategorie durch Pflichttreue und Loyalität mehr wie andere Kategorien von Beamten sh auszeihnet. Es is zweifellos, daß bei vielen anderen Beamtenkategorien die Gehaltsbezüge dringend einer Aufbesserung bedürfen; jedenfalls giebt es fast keine Branche der Staatsverwaltung, wo man nicht mit Fug und Recht eine Aufbefserung aus demselben Grunde für wünschenswerth be- zeihnen kann, die Herr Abg. von Ploet für die forstlihen Unterbeamten angeführt hat.

Ich erkenne ausdrücklih an, daß es wünschenswerth ist, diesen Beamten aufzuhelfen. Meine Dienstvorgänger, wie ih, haben bei dem Herrn Finanz-Minister versuht, in dieser Richtung das Noth- wendigfte zu thun; wir sind aber von dem Herrn Finanz-Minister darauf hingewiesen worden, daß die augenblicklihe Lage der Staatëfinanzen es nicht gestattet, an eine Aufbesserung sämmtlicher Beamtenkategorien beranzutreten, und daß man daher zur Zeit einzelne Beamtenkategorien nicht hberausgreifen und dieselben vor anderen bevorzugen dürfe. Dieser Auffaffung des Herrn Finanz - Ministers babe ich beitreten müssen, hoffe aber, daß im nächsten Jahr auf diese Wünsche zurückzukommen sein wird. y

Dann habe ih auf eine fernere Bemerkung des Herrn von Ploeyz zu erwidern ; derselbe sprach davon, daß die Beamten auch dadur hart betroffen würden, daß sie in einzelnen Landestheilen, wo sie nit gern angestellt sein wollten, angestellt würden. Das ift unrichtig, meine Herren. Es besteht der Grundsatz, daß die Wünsche der unteren Forstbeamten nach der Richtung hin ermittelt und berücksichtigt werden, in welhen Landestheilen sie ihre Anstellung wünshen. Nur einzelne Fälle find vorhanden, wo diesen Wünschen niht Rehnung getragen wird und niht Rechnung getragen werden fann.

Abg. Schreibe r - Nordhausen (freikons.): Daraus, daß der Herr Vertreter des Finanz-Ministeriums die Bitte um Gehaltsaufbesserun dieser Beamten wohlwollend angehört hat, {ließe id, daß er au

im künftigen Etat weiteres Wohlwollen walten lassen werde. Die niederen Forsibeamten find im Avancement und Gehalt besonders \{lecht gestellt und brauchen, da ihre Wohnorte fern von Städten und Dörfern liegen, mehr zu ihrem Lebensaufwand als andere gleih- gestellte Beamte. ; :

Gebeimer ODber-Finanz-Rath Lehnert: Ih bitté daraus, ros ih die Bitten wohlwollend angehört habe, niht zu schließen, da nun auch im fünftigen Etat wieder Gehaltsaufbefserungen erfolgen werden. Die Gehälter dieser unteren Forstbeamten sind in kurzer Zeit um 209%/g9 aufgebeffert worden; und wir müssen unsere weiteren Entschließungen von der aligemeinen Finanzlage abhängig machen. Gestattet es diese, fo werden wir mit Freuden weitergehen.

Abg. Hofmann (nl.) bittet um Rangerhöhung der Forstauffseher.

Geheimer Ober-Finanz-Rath Lehnert erwidert, daß man stets mit der Rangerbhöhung anfange und mit der Gehaltserhöhung auf- bôre. Es gebe eine Anzahl von Beamten, die „zwischen Unter- und Subalternbeamten rangierten. Wolle man für diese Kategorien z. B. in Bezug auf den Wohnungsgeldzushuß eine Zwischenstufe schaffen, wie es vorgeschlagen sei, so würde das einen Mehraufwaänd von mehreren Millionen jährlih bedingen. Die Finanzverwaltung müsse also auch in Bezug auf Rangerhöhungen sehr vorsichtig sein.

Zn dem Kapitel der allgemeinen Ausgaben der Forstverwaltung werden zu Beiträgen für die Rauen, Unfall- und Invaliditätsversiherung der Arbeiter 57 000 Æ mehr als im Vorfsahre, im ganzen 324 000 M gefordert.

Abg. Dr. Gerlich (freifonf.): Troß der hohea Beiträge zu den Krankenversiherungs- und Invalitenkassen haben sich die Armenkosten nit verringert. Herr von Tiedemann hat hon auf die enorme Höhe der Verwaltungskosten dieser Kassen hingewiesen: 40 %o der Einnahmen müssen dazu verwendet werden. Wenn diese Summen den Arbeitern zukämen, wäre ihnen mehr geholfen. | Herr von Ploey hat schon darauf hingewiesen, daß die Sörfler zu sehr an den Schreibtisch gefesselt sind. rüher waren die Oberförster pern Amtsvorsteher. Seitdem das Schreibwerk | fuh fo stark vermehrt hat, ist ihnen dies nicht mehr möglich. Schon ; die Aufftellung der Lohnliften, wie sie von den Berufsgenossenschaften

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gefordert werden, erfordert bedeutende Zeit, und doch is es nit

mögli, die Listen völlig rihtig aufzustellen. Eine unendlihe Kraft geht dur diese Schreibereien verloren. Wir halten es für. richtig, daß man durch die sozialpolitishen Geseße für die Arbeiter sorgen wollte, man muß \sich aber fragen, ob dies nit auch auf andere Weise als jeßt möglih ist. Vor allem möchte i bitten, die Förster wieder in den Wald zu s{hicken. Herrn von Tiedemann hat der Herr Minister erwidert, die Regierung lege den größten Werth auf die Versicherung der landwirthschaftlichen Arbeiten. Wie ih gehört babe, soll sich der Staatsrath mit der Frage der Arbeiterversiherung be- schäftigen. Wie ih die Bevölkerung kenne, möchte sie dieses Geseb lieber aufgehoben seben als einen Fortbestand desselben in der alten

eise. Der Zweck des Gesezes läßt sih vielleiht auch auf andere Art erreichen.

Zum Ankauf von Grundstücken zu den Forsten werden 1 050 900 # gefordert.

Abg. von Schalscha S ute darauf hin, daß die Auf- forstung von Grundstücken durch Private erschwert werde dur die Art der Taxation der Ländereien von seiten der Landschaften. Die Nothlage der Landwirthe sei anerkannt ; es sei deshalb in Betracht zu zieben, ob niht durch Zuwendung von Subventionen an die Grund- besißer die Aufforstungen gefördert werden könnten.

5 Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr vonHammer- tein:

Meine Herren! Jh will wenige Worte dem Herrn Abg. von Schalscha erwidern. Jch glaube allerdings, daß er Recht hat, falls wirklich derartige Taxationsgrundsäte bei der Landschaft in Posen be- stehen. Erwünscht ist dann, daß sie geändert werden. Ich gebe darin Herrn von Schalscha Ret, daß diese Grundsäße in ihrer Anwendung dazu dienen müssen und dienen werden, die Entwaldung zu fördern. Dafür sprehen auch die thatsählihen Verhältnisse in der Provinz Pofen. Die Mittheilung, die ich vorhin {hon machte, bestätigt das. In Posen beträgt der Abgang beim Privat-Waldbesit 10 108 ha. (Hört! hört!) Aber ih weise Herrn von Shalscha darauf hin, daß die Landschaften Autonomie haben, und daß es daher richtiger ift, wenn Herr von Schalscha seine Wünshe und Beschwerden an der zuständigen Instanz zur Geltung bringt. Die Staatsverwaltung hat ja nur Auffichtêrehte über die Landschaften, beantragte statutarische Bestimmungen zu genehmigen. Ich empfehle daher Herrn von Schalscha, seine Anträge an die Instanz zu richten, wo sie bingehören. Im übrigen habe i keine Veranlassung, auf die weiteren Bemerkungen des Herrn von Scalscha einzugehen. :

Abg. Dr. Gerlich (freikons.): Gern verkauft wohl kein Besitzer seinen Wald, oft jedo zwingt ihn die Noth dazu. Vielleicht könnten im nächsten Jahre 2 bis 3 Millionen zum Ankauf von Grundstü@en behufs Aufforstung in den Etat eingestellt werden. Jn Nord-Amerika ist jeßt ein Gesez erlassen worden, durch das für Aufforstungen

rämien festgeseßt werden. Vielleicht wäre das auch bier möglich.

ußerdem würde es sh empfehlen, das Waldshußzgeseß vom Jahre 1875 aufzugeben. Jch glaube, ein anderes Waldshutgeseß könnte viel Gutes wirken und hoffe, der Herr Minister entshließt zu einer durchgreifenden Revision des jeßigen Gesetzes. Rei Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer-

ELN:

Meine Herren# . Jh darf wobl sagen, daß etwas gescheben foll und muß es bestätigen das auch die statistischen Nachweisungen ; denn das Gefeß von 1875 hat so gut wie gar feine Wirkung gehabt. Die wenigen Waldgenossenschaften, die meines Wissens bestehen, sind vornehmlih in Hannover entstanden ; sie sind aber nicht dank diesem Gefeß entstanden, sondern dadur, daß die Provinzialverwaltung mit erheblihen Unterstüßungen die Betheiligten veranlaßt hat, in der Form des Gesetzes vou 1875 ih zu organisieren und aufzuforsten. Aber zufrieden sind auch die dortigen Genoffenschaften mit der Art ihrer Organisation na dem Geseß von 1875 nicht.

Ich bin also bereit, der Frage näher zu treten, ob es sich nicht empfiehlt, ein anderes Gese und zwar in der Richtung zu erlassen, daß die Staatsregierung, wo ein Bedürfniß zum Aufforsten vorliegt, in die Lage gebracht wird, auch gegen den Wunsch der Betheiligten unter Umständen folche Aufforstung zu erzwingen. (Bravo !)

Man wird dabei vielleicht auch den Weg zu erwägen haben, den Frankreih {hon betreten hat. Dort ift die Staatsregierung befugt, dem Privateigenthümer sein Areal abzunehmen, es auf Staatskosten aufzuforsten und dann dem Privatbesißer wieder zur Verfügung zu stellen unter der Bedingung, daß er dasselbe einmal forstlich erbält und verwaltet, anderentheils dem Staat die wirklichen Aufforstungs- kosten wieder vergütet. Soweit mir bekannt, ist mit dieser Art der Geseßgebung in Frankreih ein großer Erfolg erzielt worden. Man würde vielleiht mit einer ähnlichen Gesetzgebung auch bier, namentli in folhen Gebieten, wo Entwaldung die allergrößten Gefahren und Nahtheile hervorbringt, Wesentliches im Landeskulturinteresse erreichen. (Bravo!) s

Abg. von Tiedemann-Bomst (fr. kons.) bebt bervor, daß es nah den Grundsäßen der Posener Landschaft nicht zulässig sei, ein Stück Land, das erst drei Jahre lang als Uer benußt worden, als Aderland einzushäßen. Die Vorschrift der Taxordnung laute viel- mehr dahin, daß die betreffende Fläche sechs Jahre hintereinander als Acker benußt und zweimal animalisch gedüngt sein müsse, ehe sie als Acker einge|chäßt werden könne.

Abg. Freiherr von Erffa (kons.) bittet den Minister, - in dem versprohenen Waldshußgesez einen Passus vorzusehen, der der Wald- devastierung auf den Bergböhen Einhalt thue, da die Bewaldung der Höhen für die Wasserverhältnisse von größter Wichtigkeit sei. gi Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer-

ein: i

Meine Herren! Jh will auch dieser Anregung näher treten. J will bei der Gelegenheit darauf hinweisen, taß mir die Gesetzgebung in Baden außerortentlich imponiert hat. Wenn man durch den Schwarzwald reist, so erkennt der mit forstlihen Verhältnissen Ver- traute, daß dort eigenthümlihe Geseßesbestimmungen bestehen müssen. Wenn man -bei uns dur im Privatbesit sich befindende Gebirgsforsten reist, so findet man meist, daß sowohl die Gipfel, wie der mittlere Höhenrüdcken, als au das Thalgebiet, wenn es nit staatlicher Auf- siht untersteht, oben, unten und in der Mitte devastiert ist. Dagegen fiel mir, als ich zum ersten Mal Baden bereiste, auf, daß dort, wenn Devastierungen vorlagen, sie in der Regel in den Thälern lagen, während die Höbenzüge hervorragend bewaldet sind. Das liegt daran, daß gerade in Quellengebieten oben an den Höhenrücken der Gebirge die strengste Staatsaufsiht über den Wald, über den Abhieb und über die Neukultur geübt wird. Dieser Geset- gebung liegt der richtige Gedanke zu Grunde, daß man unten in den Thälern jederzeit wieder aufforsten kann, daß in der Regel die Ge- fahren im mittleren und oberen Gebiet der Berge liegen, daß es be- fonders {wer ift, entwaldete devastierte Höhenzüge wieder zu be- walden. Dieser Gesichtspunkt verdient sehr der Beachtung, und i werde, wenn ih an die Gesetzgebung heranzutreten in der Lage bin

Ansprüche, die von allen Seiten an den Staat erhoben wurden, eine Ueber- sicht über die Gesammtheit aller Ver und danach zu ermessen, welche

zinsung und Tilgung seiner gesa

welhe Unterstüßung seitens des Staats oder der Provinzen bäuerlihen Grundftüde Organisation

was ich erhoffe, darauf Bedacht nehmen, den verschiedenartigen Inter- effsen bei Aenderung der bestehenden Geseßgebung voll Rechnung zu tragen. (Bravo!)

Abg. Mooren (Zentr.) bedauert die deutsche Wald durch die 'Gemeinheitstheilun des Westens erfahren habê; einen Wald thei

Bei dem Etat der Lotterie-Verwaltung befürwortet

Abg. Dr. Arendt (fr. konf.) die Schaffun sei vielen Uebelständen im preußischen stellung des Lotteriewuchers ab eholfen, die. Hauptsache aber sei das leinstaatlichen Lotterien. Das Volk

man in Preußen ein mit dem Reichs- kleinstaatliden Lotterie niht spielen dürfe, und daß Leipzig, Braunshweig, Mecklenburg zum „Auslande“ ßishe Regierung möge in ihrem auf Schaffung gerihteten Bestreben fortfahren und gleichzeitig die Konzessionen für Wohlthätigkeitslotterien einshränken, bei welchen die Reklamekosten und der Zwischenhandel oft den Löwenantheil davon-

pflihtungen des Staats zu erlangen Aufwendungen der Staat zur Ver- mmten Schuld jährlich zu machen te aber damals ß damit begnügen, nicht nur für tigenden extraordinären Bedürfnisse des Staats, für gewisse Gruppen nit liguidiert und Auf solchen eit gelangt, anuar 1820 der Staatsschulden-

angefangen , i Kreditgewährung hbineinzuziehen. in der Richtung noch vielfa zurückgeblieben ift, darüber fann, glaube : ich, kein Zweifel sein, namentliß wenn man diese Zustände ver- gleiht mit den Zuständen in den westlichen Provinzen und vorzugs- weise den neuen Provinzen. Jn Hannover, Hessen-Cafsel und Naffau ist in einer durhgebildeteren Weise das Realkreditsystem von den früher staatlichen, jeßt provinzialen Kassen organisiert und namentlich den bäuerlichen Besißern der Kredit viel näher gebracht dur eine zweckmäßige Organisation, wie z. B. bei der Nassauischen Landesbank fast in jedem Dorfe dur einen Vertrauensmann mündlich verhandelt werden faun.

Ich glaube, es liegt hiernah eine große Aufgabe vor, deren Lösung zur Erleichterung der Lage der Landwirthschaft sehr beitragen kann, und es ist die Absicht der Staatéregierung, dieser Frage näher zu treten; es sind dafür {on eine Reibe von Vorarbeiten vorhanden. Ich glaube, es muß dahin gestrebt werden, daß der Rückgang des Zinsfußes und der jeweilige Stand des Diskonts in viel größerem Maße auch der landwirthschaftlichen Bevölkerung zu gute komme- (Sehr richtig!)

Es dürfen diese allmählihen Rückgänge des Zinsfußes und der zeitweilig niedrige Diskont nicht bloß den großen Bankinstituten und großen gewerblihen Unternehmungen, sondern auch den ländlichen Kreditorganisationen zu gute kommen. (Sehr wahr !)) Jch glaube aber auf allgemeine Zustimmung renen zu können, wenn ich dem Herrn Präsidenten Seehandlung bei, daß ein Zentralinstitut mit Kreditgewährung namentlich mit dem Personalkredit für den Einzelnen sich nit Da müssen Zwischenorganisationen vorhanden sein, beispielsweise unter Freiherrn von Huene

Verwüstungen, die der j en în vielen Gegenden

DIE ] u 1 en, beiße ihn vernichten. ie noch zu berüdcksi

. das ganze Retablifsement, sondern au von Ansprüchen aus der Vergangenheit, die no anerkannt waren, \{ägungsweise Summen aufzunehmen.“ Grundlagen war man gegen Ende des Jahres 1819 fo w daß man den -der Allerhöchsten Verordnung vom 17. A über die Einseßung der Hauptverwaltung selbständigen Behörde beigefügten Schulden- i zweiten Verordnung „Das Staats\chuldenwesen assenen und mit dem von Mir vollzogenen erzinsung und Tilgung zur öffentlichen Bekanntmachung rordnungen für immer definitiv reguliert.“ tigen Behandlung des gesammten Staats- nuar 1820 wurde im § IIl bestimmt, daß n und in dem vom König vollzogenen Etat n und ihre Sicherheit, soweit sie nit schon ewährt war, das gesammte Vermögen und nsbesondere die sämmtlihen Domänen, sierten Güter im ganzen Umfange. der Monarchie In der {hon erwähnten Allerhöchsten Ver- ung der Hauptverwa 29 heißt es unter I: , von Uns vollzogenen Staatéschulden-Etat betragen die von rn Vorfahren und in den verbängnißvollen Zeiten Unserer Re- ung zum wahren Bedürfniß und zur Erhaltung des Staats ent- gemachten oder, insoweit die Verbriefung noch nicht n verzinslichen allgemeinen Staats\{hulden" Diese Schulden follen bis zu t als Lasten des Staats und aller

einer Reichslotterie. otteriewefen durch

verwaltung als einer Etat hatte aufstellen vom gleihen Tage heißt es unter Il: ift durch Meine beute erl Etat für die V bestimmten Ve Verordnung wegen der künf \{uldenwesens vom 17. Ja für sämmtliche vorhandene angegebenen Staatsshulde durch Spezial-Hypotheken Eigenthum des Staats, i orsten und säkulari rgen follten.

\{ulden vem 17. Fanuar 1

Nerhältniß des Reichs zu den

werde es nie verftehen, d stempel versehenes Loos einer

einer Reichslotterie

Der Etat der Seehandlung giebt dem

Abg. Dr. von Wooyna (fr. kons.) Gelegenheit zu folgenden Aus- führungen: Die Seehandlung hat si veranlaßt geseben, wie schon früher bei wirthschaftlicher Depression, den landwirthschaftlichen Ge- nossenshaften zu billigem Zinsfuß Kredite zu eröffnen. Leider ist diese Bei dieser Gelegenheit man nicht die Befugnifse der Seehandlung dauernd ganishe und gleihmäßige Hilfe ach als Mißstand empfunden, daß es dem Sparkassenwesen an einer Zentralstelle feble. Dieser Miß- stand if namertlich auch auf dem Hannoverschen Sparkassentage zur Sprabe gekommen. Vielleiht wäre es möglih, die Seehandlung unter Aenderung ihrer bisherigen Organisation zu einer solchen Zentral- stelle zu machen, die es sich angelegen sein lassen müßte, nit nur den Real-, sondern besonders auch den Zu einer folchen Zentralstelle eignet sih die Seehandlung als Staats- institut besser als die Reichsbank, die Privatinstitut ift.

Präsident der Seehandlung, Wirkliher Geheimer Rath von Burchard: Die Seehandlung hat die Aufgabe, den Staatskredit zu unterstüßen und Vermittlerin des Finanzwesens zu sein. e hat sie einen Betriebsfonds von 33 Millionen, de ille der Noth für den Staat zur Verfügung halten muß. Einen sonalfredit zu gewähren, ist sie nah Lage ihrer Organisation nicht im stande, denn sie kann die Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit des Einzelnen niht prüfen: dazu hat sie keine Organe. Auch giebt die Seehandlung volle Sicherheit in Börsenpapieren solchen Bestimmungen würde der Landwirthschaft mit einer derartigen Kreditgewährung wenig gedient sein; die Seehandlung kann jedoch bei ihrer jeßigen Organifation nur im Großverkehr, nit aber an einzelne Landwirthe in der Provinz Kredite gewähren.

Abg. Dr. von Woyna (fr. kons.): Mein Gedanke ging nur dahin, in der Seehandlung als Zentralstelle ein großes Geldiästitut für Kreditgewährung zu schaffen, rechnen hâtte.

Finanz-Minister Dr. Miquel:

Wenn aus den Bemerkungen des Herrn von Woyna hervorgeht, daß hier in unserm Kreditwesen eine gewisse Lücke vorhanden ist, so stimme ich ihm darin bei ; aber ih stimme ihm nicht bei, daß ohne weiteres die Sechandlung die Zentralkasse für die Sparkassen nach ihrer heutigen Organisation sein könnte. Da fehlt es nah beiden Seiten: sowohl nach der Seite der einmal vorhandenen geseßlichen Organisation der Seehandlung und ihrer Hauptaufgabe, die soeben von dem Herrn Präsidenten der Seehandlung auéeinandergeseßt ist, als auch nach der Seite der Organisation der Sparkassen.

Nach meiner Meinung bedürfen wir in dieser Richtung auch einer durhgreifenden Reform. Unser Sparkassenwesen ist sehr wenig organisiert. Wenn mit den Vorsitzenden der verschiedenen Kreis- Sparkassen spricht, so \ößt man auf die allergrößten, inner- lid absolut niht begründeten Verschiedenheiten. ist das Bestreben, möglihst hohe Zinsen den Sparkasseneinlagen zu gewähren und möglihst niedrige Zinsen zu nehmen, sodaß die Absicht, einen Gewinn für den Kreis zu machen, zurücktritt ; in anderen Kreisen geht das ganze Bestreben mehr dahin, möglihs\t wenig Zinsen zu gewähren und möglihs Hobe Zinsen zu bekommen und einen Gewinn aus dem Sparkassenbetrieb zu ziehen, der dann allerdings für gemeinnügige In dem einen Landestheil finden Sie sehr hohe Reservefonds sogar geseßlich vorgeschrieben, in den anderen viel geringere. Die Art der Ausleihung der Sparkasseneinlagen, ist vollkommen verschieden. Ebensowenig ift Uebereinstimmung vorhanden in der Art der Darlehen, die die Sparkassen gewähren sowohl nah der Seite des Personal- kredits wie nah der Seite des Realkredits. geben Hypotheken in sehr hohen Beträgen im Vergleich zu denjenigen Beträgen, die sie flüssig halten für Zeiten der Krisis; andere fogar fast die ganzen Sparkafseneinlagen in Kreis- und s\tädtishe Obligationen gesteck haben, Krisis niht oder schwer wieder flüssig zu machen sind. Einige Spar- fassen geben Hypotheken auf Kündizung, andere fangen an und das ist der Wunsch der Regierung mögli{st weit zu gehen in der Ge- währung amortisabler Darlehen. Kurz und gut, auf diesem Gebiet ist nah meiner Meinung eine genügende geseßliche, gleihmäßigere Ordnung und Regelung nothwendig. Auch die Art und Weise, wie die Sicher- heit geprüft wird ih will darauf aber niht weiter eingehen unterliegt bei manhen Sparkassen erheblihen Bedenken. Die Art und Weise, wie die Sparkassen nun aber um den Personalkredit sich bekümmern, auf die ih auch mit dem Herrn von Woyna das größte Gewicht lege, ist nun eine ganz verschiedene ; darauf brauche ih nit weiter einzugehen. Systematish wird von vielen Sparkassen der Personalkredit überhaupt nit gepflegt, bier und da gänzli abgelehnt. Wenn wir zu einer durhgreifenden Organisation des Kreditwesens, namentlich für die Landbevölkerung, kommen wollen, so bedarf es vorerst einer ganz durhgreifenden orga nishen Regelung der ganzen Sache.

Meine Herren, in den öftlihen Provinzen haben wir noch längst niht denjeniaen Zustand relativer Vollkommenheit in Beziehung auf den Realkredit erreiht, wie in den westlihen Provinzen. (Zuruf.) Ih spreche jeßt nicht vom Personal- sondern vom Realkredit. Wer die Geschichte des Realkredits der weiß ja, daß die Realkréditversor hinzugetreten ift. Große konnte \sich bei dem gewaltigen Shritt, den Solidarhaft für die Güter einzuführen, ja natürlih um die Bauern niht bekümmern, weil diese damals noch lassitish mit den Gütern verbunden waren, und als nachher die Separation kam, als die Bauern, frei, von den Gütern getrennt wurden, that man im Anfang für den Realkredit der Bauern nihts. Erst allmählih haben die Landschaften aus gutem Willen, kann man sagen, ohne irgend

als bisher. der Staats-

end publiziert worden. em anliegen-

Maßregel nit genü möchte ih anregen, ob erweitern und ihr ermö

zu gewähren.

lihen fönnte, or Man hat es vielf.

weder bereits erfolgt ist, noch zu machende die Summe von 180 091 72 ibrer endlichen Tilgung unausgese im Staatsverbande befindlichen Glieder betrachtet werden.“ wird dieser Staats\chulden-Etat auf immer für ge- fung, daß über die darin angegebene s\chuldschein oder irgend ein anderes Staats- Etwa nothwendige zu- bung und Mitgarantie

vollkommen

Perfonalkredit zu fördern. der Verordnung

{lossen erklärt Summe hinaus kein Staat shulden-Dokument ausgest künftige Staatsanleihen sollten nur unter Zuzie gen reichsftändishen Versammlung aufgenommen werden. wurde die „Hauptverwaltung der Staatsschulden“ als eine und Finanzverwaltungen ganz abgesonderte erordnung wird bestimmt, daß Präsidenten und vier Mitgliedern bestehen Präsidenten wurde der Wirkliche Geheime Ober- Rath Rother und als erste Mitglieder der neuen Behörde he Geheime Ober-Finanz-Rath von der Schulen- der Landrath von Pannwißt, der Berliner Stadtgerichts-Direktor ß und der Chef des Berliner Handlungshauses Gebrüder Ueber die Aufgaben der Behörde pen der Verordnung festgeseßt, daß sie mtheit der Staatsgläubiger dafür verant- daß weder ein Staatsschuldshein mehr, noch andere te irgend einer Art ausgestellt werden, als Ueber alle darin genannten Summen kann sie [ . « « andere Staatsschuld-Dokumente aus- Die Staatsschulden-Verwaltungsbehörde ist ferner für die Verzinsung und Tilgung der gesammten Staatsschulden verantwortlich | Operationen glihst zu berücksihtigen.

abgeben kann.

wie solche mit der Wei

von manchen Kreditvereinen,

Mitgliedes ellt werden dürfe.

würde gewiß wünschenswerth sein, daß ein großes Zentralinstitut vor-

Vermittelung übernimmt ,

H n von den übrigen Staats- übershüssige g E

Behörde eingeseßt. die Behörde aus einem Zum ersten

Sammelstelle Unter IX der V Kreditvereinen Kreditvereinen dem Herrn Präsidenten der Seehandlung nicht, daß die Seehandlung sich, wie sie heute organisiert ist, dazu eignet. hat die Seehandlung schon bisher si bereit erklärt, Kredit zu ge- währen unter den für sie möglichen Bedingungen auch an ländliche Kreditgenossenschaften, namentlih an ländlihe Kreditverbände. so lange wir niht zu einer besseren Organifation gekommen sind, der Seehandlung damit fortfahren. Aber i möchte davor warnen, sich davon bei der heutigen Art der Organisation der Seebandlung zuviel zu versprechen. Wir bedürfen da neuer Organisationen, und ih hoffe, daß es gelingen wird, in nit zu ferner Zeit dazu zu gelangen, den Realkredit in den östlihen Provinzen, namentlich für die bäuerlichen Klassen, zu ver- bessern und den Personalkredit in einer zutreffenden Weise zu er- leihtern wie das mit der zerstreuten, hier und da durchgeführten, anderwärts wieder völlig fehlenden Organisation des Personalkredits bisher möglich war. g. Gothein (fr. Vg.) tritt dafür ein,

Unterstüßung genossenschaftliher Flachsr und damit die Landwirthschaft unterstütze.

(nl.) erkennt die Wünsche des Abg. Gothein aber die Gründung derartiger Genossen-

Wirklicher. Geheimer Rath von e der Land- her Anlagen er befolgten

Fristen und

nur Darlehne ; 3: ersten Wechseln. .

wurden der Wirkli In manchen Fällen ieg Bie drt

dhidler, David Schikler ernannt. wird in den folgenden Absä dem König und der Gesam wortlich fei, Staatsschulde der Etat besagt. Staatsshuldscheine

mit dem die Börse n-Dokumen

allgemeinen Die Behörde reihs\tändischen bis zu ihrer Einführung tritt der Am 31. Januar 1820 erschien die Be- daß die Hauptverwaltung der Staats\chulden ihre begonnen habe, und daß das Amtslokal sich im Sce- Die Hauptverwaltung der Staatsschulden das Staatsschuldengesez vom unverändert bis zum Jahre 1850 Durch den Allerhöchsten Erlaß vom 25. April 1348 fam es seit dem Jahre 1820 zur Aufnahme einer neuen die durh das Geseß vom 7. Mai 1851 endgültig Die Thätigkeit der Hauptverwaltung der Staats- lediglich die Verwaltung aufgeführten Schulden Bedeutung Staatsschulden wurde es, daß Rother in engster Verbindung räsident Rother ste Kabinetsordre

verpflichtet , Staatskredit h verpflichtet, alliährlich Rechnung zu legen; Staatsrath an ihre Stelle. fanntmachung, Amtsführun handlungsge blieb in der Verfassung, 17. Januar 1820 erhalten hatte,

Versammlung

daß die Seehandlung

östereien den Flachs- ude befinde.

die sie dur

Abg. Burghardt als berehtigte an, hält schaften für sehr schwierig.

Präsident der Seehandlung, Burchard erklärt, daß die wirthschaft unterstügze; die seitens der Seehandlung

man durchs8 Land

oder ftädtishen zum ersten Mal

Staatsanleihe,

fundiert wurde. s{hulden hatte al dem Etat Gegenstand. wirksamkeit der Hauptverwaltung der sie durch die Person ihres Präsidenten mit der Seehandlung stand gleihfalls fungierte.

Regierung gern alle Zwei Gründung besonderer gewerb widersprehe aber den bish

In dem einen Kreise so von 1820 bis 1848

wesentlicher

Bei der Berathung des Etats der Staatsarchive , als deren Chef der

Durch eine besondere Allerhö 7. Januar 1820 wurde nämli auch die General-Direktion der ngs-Sozietät mit ihren Komtors als ein für ih bestehendes, iges Geld- und Handlungs- namentlich fest-

Abg. Dr. Krau Archivbeamten ein. Geheimer Ober-Finanz- ierung in Erwägun eamten eingetreten Abg. Rickert (fr. Vg.): hier eine Ungerechtigkeit vorliege. forderungen an die Archivbeamten gleihung recht bald stattfinde. Geheimer Ober- Negelung der Frage genommen fei. ne Debatte werden ushuß zur Rente des

fe (nl.) für eine Aufbesserung der Gehälter der

nanz-Rath Lehnert theilt mit, daß die Re- E eine Regelung der Gehälter der Archiv- ei.

Seehandlu vom Mini Institut konstituiert, eseßt wurde,

geshäfte ohne Untershied und selbs im J eine faufmännishe Mitwirkung nit

auf Requisition der Behörden gegen besorgen folle;--insbesondere wurde dem J Necht ertheilt auf die Besorgung aller der zahlung der im Auslande kontrahierten Sta und Zinsen für Rechnung der und die Einziehung der dem S Auslande disponibel werdenden Verwaltungsbehörden zum Gege des Staatöschuldenwesens und der Seehandlung vom

des Schayes hatte dieses einen fo erheblichen Theil seiner verloren, daß seine Auflösung beschlo Geschäfte mit dem 1. Junt 1823 au

des Schatzes unabhän als dessen Wirkungskreis im Auslande für Rechnung des vorfallenden nlande solche, wobei lih entbehrt werden fônne rstattung der üblichen Kosten itut ein aus\chließliches eshäfte, welhe die Be- atöschulden an Kapital Hauptverwaltung der Staatsschulden - taat aus irgend einem Fundament im Gelder für Rechnung der betheiligten nstand haben.

Zwecke zur Verwendung kommt.

Von allen Seiten sei anerkannt, daß Da man hobe wissenfchaftlihe An-

Flüssighaltung derselben stelle, sei zu wünschen, daß eine Aus-

inanz-Rath Lehnert wiederholt, daß eine Manche Sparkassen reits seitens der Finanzverwaltung in Aussicht hierauf folgende Etats erledigt : Nente Kronfideikommißfonds: Erlös aus Ab- lösungen von Domänengefällen und aus dem Verkauf von Domä- en; Ministerium der auswärtigen Ange- dens-Kommission; Geheimes Zivilkabinet ; r, Prüfungskommission für höhere Ver- Disziplinarhof des Gerichtshofs petenzkonflikte, Gesegsammlungsamt, Landesvermessung, Abgeordneten.

Abzweigung Ministerium Wirksamkeit en wurde und seine weiteren das Finanz-Ministerium über- Die verdienstlihe Wirksamkeit des Präsidenten Rother, der Jahre 1848 an der Spigze der Hauptverwaltung der Staats- und der Seehandlung stand, findet in der Hoffmann'schen n einem Auszuge aus dem im „Preußishen Staats- | und 16. Dezember eingehende Würdigung. die Hauptverwaltung der Staatsshulden an König einen Bericht über ihre Ge Es wird dort mitgetheilt, daß die Gefammtsumme der Staat Staats\huld von 180 091 11 242 347 T

nen- und Forstgrundstü legenheiten; General-Or Ober-Rechnungskamme waltungsbeamte, scheidung der Kom und Preußischer Staats-Anzeiger, Kriegs-Ministerium, Herrenhaus, Haus der nächste Sizung Donnerstag 11 Uhr.

Schluß 3 Uhr; erwaltung.)

(Etat der Eisenbahnv veröffentlichten

Unter dem 1. Juni 1833 erstattete Seine Majestät den {häftsführung von 1820 bis 1832. in dem Etat von 1820 aufgeführte s\huld, nämlich die verzinsliche allgemeine 721 Thlr., die unverzinslihe Schuld von i hlr. und die provinziellen Staats\hulden von 25 914 694 , im ganzen also 217 248 762 Thlr. durch rihtige Umrechnun fremde Währungen 217 845 558 Thlr. berihtigt worden fei. hin, daß schon das Finanz- züge zu einem umfassenden Plan stellung und Konsfolidierung der zahlreihen einzelne: Verbriefung einzigen, durhweg zu 49/6 verzinslichen Dokumentengattung die Ver- Schuldenlast zu erleichtern ; daß diese ür die Thätigkeit der neuen Behörde die leitenden e dem gesteckten Ziel {on mehr und mebr Bis zum Schlusse des Jahres 1832 waren im hlr. durch Staatsshuldscheine verbrieft worden. verzinslicher 34 994 555 Rthlr. auf einen Zinsfuß von 4% Staatsschuld durch die Mittel der Tilgungsfonds 1832 42774787 Rtblr. Abtragung

Die preuftische Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Namen „Hauptverwaltung der Staats- Zentralbehörde für die Verwaltung des Staats-

Die in Preußen unter dem \chulden“ bestehende \huldenwesens sah i

Schuldpositionen Der Bericht weist darauf Edikt vom 27. Oktober 1810 die Grund- aufgestellt habe,

m Januar d. J. auf eine 75 keit zurück. Dieser Umstand hat den gegenwärt der Staatsschulden veranlaßt, e Hauptverwaltung der

jährige Amtsthätig- räsidenten der

unter dem Titel ] d Staatsschulden eine Geschihte der Behörde auf wie es in der Einleitung des Buches 1 uf die Zeitumstände und die Gründe, einer befonderen Behörde für diesen Zweig hrt haben, auf die Akte der Ge elche ihre Aufgaben, ihre innere Organisation und ihre Gesammt-Organismus der

Hauptverwaltun um durch

„Die preußi vom Jahre 1820 bis 1895*

Grund der Urkunden abzufassen, die; heißt, einen Nückblick gewähren soll a die dereinst zur Einseßun inanzverwaltung ge

und durch

waltung zu vereinfachen und die Gesichtspunkte auch gewesen seien und daß nahe gekommen sei. nzen 143 159 885 Nt Kündigung

östlihen Provinzen kennt, gung für den bäuerlichen Friedrih der

er that, die Staatsbehörden sowte zur Landes-

tellt worden sind, und auf die Art, wie die Behörde ren ihres Amtes gewaltet hat. Die Darstellu chnung der Lage des Staatsschuldenwesens na „Als man nah dem Friedenss{luß von 1815 der inneren Verwaltung zuwenden konnte, Staats in arger Zerrüttung und insbesondere n einem chaotischen Zustand. . . und vor allem darauf an, aus dem Gewirr der

vertretung festge in diesen 75 Ja geht von der Kennzei dem Jahre 1815 aus sih wieder den Aufgabe ch der Haushalt des taats\chuldenwesen i Jahre 1815 kam es zunächst

herunterges etzt.

Verminderung der 1. Januar 1820 bis Ende

d f befindlihen Staats\chuldverschreibungen igt; überhaupt reizehn Jahren

die Masse der im Umlau um 121 695 Stück einzelne

elner Kapitaldokumente ermä hatte der Etat der gesammten Staats\{uld in den