1895 / 35 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Feb 1895 18:00:01 GMT) scan diff

L S A E Ee E Ee Dri di Ep:

zum Vortheil ändert, dann is gewiß sowohl mit dem Herrn Finanz- f aufsiht wäre unzweckmäßig und unökonomish gewesen. Es wurden

Minifter wie mit mir zu reden.

Ich kann dem Herrn Abg. Broemel auch die Versicherung geben, daß wir nun inzwischen die Hände nit in den Schooß legen, sondern daß wir mit den Vorermittelungen, die nothwendig sind, um demnächst an eine Tarifreform heranzutreten, vollauf fortwährend beshäftigt sind und auch mit dem Herrn Finanz-Minister {hon für den kommenden Fall uns fortlaufend benehmen. Diese Ermittelungen schon jeßt an- zustellen, habe ih für meine Pflicht erachtet, weil, wie ih mir auch schon gestattete, in der Budgetkommission auszuführen, auf dem Gebiet des Gütertarifwesens die allergrößte Vorsicht geboten ist, die aller- sorgfältigften Ermittelungen über die Folgen einer Aenderung eintreten müssen. Dabei spielen die Ermittelungen auf dem finanziellen Gebiet noch nicht einmal die Hauptrolle; die lafsen sich auch viel [eiter übersehen. Dagegen sind die Verschiebungen, die jede Tarifänderung, sei es nah oben oder nah unten, auf den wirtbs{chaftlihen Gebieten hervorruft, von so weittragenden Folgen, daß der Minifter, der die Veraniwortung dafür übernehmen muß, wenn ein neuer Tarif ein- geführt wird, jedenfalls auf einer festen Grundiage in der Beziehung steben muß. Ich meine, meine Herren, die Erfahrungen, die wir alle zusammen in den leßten Jahren gemaht haben bezüglih der Ein- führung und der Wiederaufbebung der Getreidestaffeltarife, sind dafür eine sehr ernste Mahnung.

Der Herr Abg. Broemel hat dann ferner darauf aufmerksam gemacht, daß das jegige Eisenbahnfinanzsystem dahin geführt that, au diejenigen Bahnbauten, die im wirthschaftlichen Interesse für die verschiedenen Landestheile dringend nothwendig seien, mehr als gut, ja mehr als zulässig zu beshränken. Daß wir in dieser Beziehung zurück- gegangen sind, will ich durchaus nicht leugnen; es hängt das ja unzweifelhaft, wie ofen vom Herrn Finanz-Minifter hier ausgesprochen worden ift, auch mit unserer gegenwärtigen Finanzlage zusammen. Allein, meine Herren, ih bitte doch, wenn jemand si die Zablen ver- gegenwärtigt, dabei nicht außer Aht zu lassen, welche bedefitenden Summen früher in den Anleibegeseßen mit figurierten, die nicht für neue Bahnbauten ausgegeben werden sollten, sondern zur Ergänzung des alten Bahngebietes zu dienen bestimmt waren. Bis jeßt if das sogenannte Sekundärbahnengeseß wie das Mädchen aus der Fremde um das Bild abermals zu gebrauchen noh jedes Jahr ge- kommen. Meine Herren, ich boffe, daß das Mädchen auch noch ferner dem Hause sein boldes Antliß zeigen wird. (Heiterkeit.) i

Der Herr Abg. Broemel hat dann als eine weitere nachtheilige Folge des jeßigen Systems hingestellt, daß eine nah seiner Auffaffung unzulässige Sparsamkeit in der Regelung der Beamtengehälter ein- getreten sei. Meine Herren, von Jahr zu Jahr haben Sie im Etat größere Summen auf unseren Antrag für die Beamtengehälter be- willigt: es ist noch kein Jahr vergangen, wo wir nit für die Ver- besserung der Lage der Beamten sehr erheblihe Beträge aufgewendet bätten. Der Petitionez sind ja niht weniger dadurch geworden; im Gegentheil, sie baben sich leider jedes Fahr vermehrt.

Meine Herren, ih bin der letzte, der niht mit vollem Herzen den mir unterstellten Beamten, den höheren sowobl wie allen anderen, eine Befierung ihrer Lage gönnte und dazu nah Kräften mitzuwirken bereit ist. Andererseits muß ih mir aber doch auch sagen, daß in dieser Zeit der finanziellen Ebbe des Staats und der allgemeinen wirthschaftlichen Depression der Beamte auch einige Geduld üben muß, und er fann fie meines Dafürbaltens um fo eher ausüben, wenn er fih rergegenwärtigt, daß was von den produzierenden Kreisen unseres Landes ja lebhaft bedauert wird und zu den lautesten Klagen in der Presse, im Reichstag, im Landtag Veranlaffung gegeben hat —, daß die Kauffraft des Goldes von Jahr zu Jahr steigt (sehr richtig !), d. b. alle Lbensbedürfnisse im Preise gesunken sind. (Sehr richtig! rets.) Davon hat der Beamte mit scinem festen Gehalt jedenfalls einen nit gering zu veranshlagenden Vortheil. (Sehr richtig! rechts.) Das mag ja für einen einzelnen Ort und für einzelne Lebensbedürfnifse nit oder nur in geringem Maße zutreffen, im allgemeinen ift es aber unbeftreitbar.

Der Herr Abg. Broemel hat ein Beispiel angeführt, und zwar das Beispiel der Werkmeister. Man habe sih nicht darauf beschränkt, denselben wenigstens das biéherige Gehalt ungeshmälert zu lassen, sondern man habe sogar ihr -Aafangsgehalt vermindert. Meine Herren, das leßtere is rihtig. Die Werkmeister haiten früher ein

arimalgebalt von 2400 Æ, diejes iff auf 2600 A erhöht worden,

gegen ift das Mindeftgehalt von 1950 4 auf 1800 4 ermäßigt,

er der beutige Gtat ift daran ganz unshuldig; das ift vor 2 Jahren seten. Im allgemeinen hat sich noch immerhin eine geringe Er- bébung berauêgestellt, und zwar um 14 9%. Die Herabseßung der Minimalgehälter if hier wie in anderen Klassen aus dem Grunde erfolgt, um. cinmal den Anschluß an die parallelen Klafsen in anderen Zweigen der Verwaltung herbeizuführen, und weil zweitens die Be- amten in früherem Lebens- und Dienstalter in die Werkmeisterstellung gelangten. Gs war daher an und für fih niŸht ungerechtfertigt, das frübere Anfangëgehalt, weldes auf ältere Leute berechnet war, zu vermmIndern.

Meine Herren, nun komme ih ju dem legt:n Punkt : den Ver- änderungen, die in der Staatéaufsiht mit der Reorganisation der Eisenbahnrermaltung eintreten sollen. Meine Herren, in den Aus- führungen des Herrn Abg. Broemel liegt unstreitig vom theoretischen Ztantpunti aué mandes Wahre. Es kann auf den erften Bli be- fremden, daß man die Aufsicht über die Privatbahnen nicht einer selbständigen Behörde, sondern der Staatébahnverwaltung überträgt, èüe viellzidt Anstand nimmt, Mißstände zu rügea und auf deren Bejseitiqumg zu drängen, die möglicherweise auch bei ihr selbst vor- banden find; danz auch ferner, daß die Staatébahn die Aufsicht über die Prizatbabnen führt, mit denen fie vielleiht in ein kon- furrierzates Verhältniß treten fann oder sih befindet. Die Prüfung tier Frage vom praftishen Standpunkte muß die Bedenken ver- sdminten lassen. Die Staatléaufsicht war vor 1879, wo neben den Staattbahmen noh eine Reihe bedeutender, im Verkehrêwesen médtiger, pem theil autsdAlaggebenter Privatbahaen erxistierte, so eobuet. taÿ verdiene Gifentahnfommiffariate eingesezt waren, die eimen gewissem Sprengel hatten, oder daß daneben in die Déírektion einzelner Privatbahnen ein Staattbeamier als Mitglied tezlezórt war, wie p S. im die Köln - Mindener und die Thüringische Eisentaluverzaltung, cher ta brittens ter Staat die Verwaltung ter Privatialnmen dbireft föbernommen hatte, z. B. der Bergisch- Mértiiden ut ter Dterridglefidez Giieabahn. Na Duréhführung ber grgen Berfiaatliópuncéattion blicbem mur wenige ¡größere Privat-

D L,

bauen üvrig; bie Beikejaltung ter bitherigen Ordnung der Staats- !

daher sämmtliche übrig gebliebenen Privatbahnen dem Königlichen Eisenbahnkommissariat in Berlin übertragen, welches niht mit der Zentralverwaltung verbunden war, sondern als selbständige Behörde unter der “Zentralverwaltung fungierte. Es zeigte sich indessen schon bald, daß diese Behörde troy aler Tüchtigkeit und allem Eifer ihrer Beamten daran hat es nie gefehlt doch durch die Natur der Verhältnisse immer mehr zu einem rein formalen bureau- kratishen Geschäft \sih entwidelte. Œs lag das in der Natur der Dinge; sie saßen hier in Berlin; die Privatbahn irgendwo in Hessen- Naffau, in Westpreußen oder sonft in irgend einem Theil der Monarchie; und von der sahen fie nihts, als wenn gelegentlih einer der Herren auf Reisen ging und si speziell die Sache ansah. So war jedenfalis die Staatsaufsicht bei ihrer Begründung niht gemeint, sondern sie war so gedacht, daß ein lebendiger Verkehr, eine lebendige Aufsicht in fortlaufender Weise gehandhabt werden könne. Es fand si aber auch sehr bald, daß mit der bloßen staatlichen Aufsicht, mit dem rein polizeilichen Theil dieser Aufgabe die Sache nur mangelhaft besorgt werden konnte. Sehr viel wichtiger ist namentlich für alle kleinen Bahnen die Kleinbahnen des Gesezes von 1838 sowohl, als die Kleinbahnen zzr’ ¿{oyhv, die unter dem Kleinbabnengesetz entstanden find daß sie sahverständigen Rath, sachverständige Hilfe und Unter- stüßung finden. Die können sie beim Eisenbahnkommifsariat in Berlin der Natur der Sahe nah niemals in ausreichendem Maße finden. Sie sind angewiesen auf diejenige Königliche Eisenbahndirektion, die mit ihnen in demselben Verkchrsbezirk ihre Geschäfte betreibt. Darum sind bisher shon die Eisenbahndirektions - Präsidenten in einzelnen Fällen, wo sid das als nothwendig ergeben hatte, auch von meinem Herrn Amtsvorgänger mit den Funktionen eines Staats- kommissars diesen Eisenbahnen gegenüber betraut worden. Ich will auf mich felbst exemplifizieren : ich bin als Präsident in Hannover Kommissar für verschiedene Privatbahnen gewesen, und ih glaube, wenn Herr Broemel zu einer von diesen Privatbahnen bingeht und Nachfrage hält, wird er nihts hôren, was gegen diese Ordnung der Dinge irgend wie ungünstig wäre. Jm Gegentheil, der Präsident der betreffenden Eisenbahndirektion wird sich jeder Zeit naturgemäß als Patron dieser kleinen Leute fühlen und ihnen mit Rath und That und auch mit materieller Unterstüßung zur Seite stehen; und dies auf jede Art zu begünstigen, liegt im beiderseitigen und im Interesse des allgemeinen Verkehrs.

Nun ist die Sache noch ganz anders geworden durch das Klein- bahnengeseßz. Allmählich füllt sih das Land mit Kleinbahnen. Das Kleinbabnengefez hat aber nicht bloß nah dieser Richtung hin den Anstoß gegeben, sondern es hat auch den Anstoß gegeben zu einer sehr lebhaften Entwicklung des Privatunternehmens in Eisenbahnen, die dem Geseß vom 3. November 1838 unterliegen. Ich habe, soweit ih das irgendwie mit dem ftaatlihen Interesse für vereinbar erachtete, diesem Bestreben durchaus fein Hinderniß entgegen- gestellt, sondern dasselbe gefördert, wo ih konnte. Denn ih habe mir sagen müssen: wo der Staat in absehbarer Zeit selbst nicht bauen kann, wäre es unrecht, zu verhindern, daß ein leistungsfähiger Unter- nehmer den Bahnbau in die Hand nimmt es sei denn, daß ein wesentlides Staatsinteresse dabei gefährdet würde. Es sind infolge- dessen eine ganze Reihe von solhen Bahnen entständen.

Nun denken Sie #\ch, wenn das gegenwärtige System der Staatsaufsiht beibehalten werden sollte, wie dann die Dinge sich entwickeln würden. In allen prafktishen und thatsählihen Fragen und Dingen müffen sie verhandeln mit der betreffenden König- lichen Eisenbahndirektion. Nur da können die Fragen sachgemäß gelöst werden. Das Eisenbahnkommissariat muß immer darauf zurückgehen, und den Leuten den Rath geben: geht zunächst an die Königliche Eisenbahndirektion, ob die nicht den Anschluß günstiger gestaltet, ob sie das Grundstück nit umsonst zur Benußung überlassen will, ob die Eisenbahn-Direktion nit die halbe Expeditions- gebühr in diesem oder jenem Verkehr freigeben würde. Es würde das Schreibwerk in der Weise vermehrt werden, und jedenfalls würde dem Bureaukratiësmus, dessen Feind der Herr Abg. Broemel mit mir ift, der größte Vorschub geleistet. Darum ift es unter Zustimmung aller Provinzialbehörden so geordnet, wie es im gegenwärtigen Etat ge- shehea. Meine Herren, ih habe au die Privatbahnen gehört und bin mit dem Vorstand der deutschen Privatbahnen in Berathung ge- treten; die Herren hatten zunähst auch Bedenken, die zum theil auf demselben Felde liegen, welche der Herr Abg. Broemel bezeichnet hat. Ich habe die Ueberzeugung, daß die Verhandlungen, die in meinem Ministerium ftattgefunden haben, die Herren über einen großen Theil diejer Bedenken weggebrahi haben. Einem anderen Theil dieser Be- denken, der im gegebenen Falle gerechtfertigt sein kann, entgegenzutreten, bietet die Anordnung, wie sie in den allgemeinen Bemerkungen zum Etat näher erläutert ift, die nöthige Handhabe. Wo eine Konkurrenz besteht, wo irgend ein Mißverbältniß besteht, soll nicht der betreffende Präsident des Bezirks, sondern ein anderer neutraler Beamter oder, wenn die Verhältnisse dies zweckmäßig erscheinen lassen, auch ein Kommissar aus der Zentral- verwaltung direkt bestellt werven. Ich bin der festen Ueberzeugung, daß in den allerseltensten Fällen hiervon Gebrauch gemacht werden wird.

Der gegenwärtige Zustand is ungefähr der, daß dem Eisenbahn- kommiffariat in Berlin einige 60 Privatbahnen mit etwa 2100 km unterstellt sind. Von diesen 60 haben nur zehn 70 km und darüber, alle übrigen sind ganz fleine Bahnen, bei denen in vollstem Maße das zutrifft, was ich mir vorhin erlaubt habe auszuführen. Sie be- dürfen viel weniger des Gendarmen, der sie revidiert, als der freund- lichen und wohlwollenden Hilfe seitens der Staatseisenbahn- Verwaltung; sonït kommen sie nimmermehr auf einen grünen Zweig. Daß meinerseits und auch unzweifelhaft von allen meinen Nach- folgern dafür gesorgt werden wird, daß nicht staatsfinanziele Be- denken ungerechtfertigter Art oder bureaufkratishe Alluren si bier ein- leihen, ih glaube, davon können Sie überzeugt sein, meine Herren. Giebt es denn überhaupt wobl irgend etwas in unserem Staat, irgend wele Ginrihtung, irgend welche staatlihe Verwaltung, die so sehr unter Aufsicht steht, wie die Eisenbahnen. Jeder Mensh im Staat übt an seinem Theil Aufsihtsfunktionen aus und weiß sie sehr gut geltend zu machen, wenn ihm auch nur das Geringste zugemuthet wird, was ihm nicht paßt und, meine Herren, den Landtag der Monarchie nit zu vergessen. Ih bin Ihnen dankbar für alles, was hier vorge- brat wirb, au dann, wenn Sie an meiner Verwaltung etwas aus- zusehen haben, weil mir dadur Gelegenheit gegeben wird, diese Aus- stellungen entweder zu berihtigen oder aber dasjenige, was als geredt- fertigt sich zeigt, abzustellen. :

Meine Herren, daneben befteht au noch das Reichs-Eisenbahn, amt, welches seine durch das Reichsgesetz geordnete Aufficht in durchaus strenger Weise führt und führen muß. Also ih glaube kaum, daß sih innerhalb der Staatseisenbahn-Verwaltung und insbesondere au auf dem Gebiete der Staatsaufsicht dunkle Mißstände einshleihen könnten, von denen die Leute da draußen oder der Landtag der Mon, arie keine Ahnung bätten. Sollte wirkli eine Privatbahn ohne Grund unsanft angefaßt oder ungerecht behandelt werden und bei. dem Minister keine Hilfe finden, fo shreit sie ganz gewiß und wird, wenn sie im Ret ist, zu ihrem Rechte kommen. Also, meine Herren, Sie dürfen v daß die Sache sich vollziehen wird, ‘ohne daß daraus irgend wel{he Benachtheiligung des privaten Unternehmergeistes si berauéftellen wird. Sollte der Versuch wider Erwarten nit gelingen, zu {weren Unzuträglichkeiten Anlaß geben, dann, meine Herren, ift keine große S@hwierigkeit vorhanden, daß wir mit einander in Verbindung treten und andere Wege suchen, die uns besser zum Ziele führen. Zunächst aber möhte ih mit der Budgetkommission dringend bitten, es bei den geplanten Einrichtungen zu belassen, für die keineswegs die materielle Ersparniÿ aus\chlaggebend gewesen ift. (Bravo!) i

Abg. Bueck (nl.): Die Uebershüsse aus den Eisenbahnen geben doch zu gewissen Bedenken Anlaß, da andere Zeichen auf einen wirth- schaftlichen Niedergang {ließen laffen. Ueber den Herrn Minifter der öffentlichen Arbeiten herrscht in weiten gewerblihen Kreisen die Ansicht, daß er ein außerordentlihes Verständniß und ein warmes Herz für die Bedürfnisse des Verkehrs hat. Er is nur da3 Opfer eines falschen Systems in der Vertheilung der Uebershüsse. Leider sind die Trans ortverhältnisse in Deutschland nit so günstige wie in anderen Ländern, und darunter leiden Industrie und

andwirthshaft in gleiher Weise. Sobald wirthschaftliße Fragen hier gestreift wurden, wies man darauf hin, daß eine Verminderung der Produktionsfkosten zur Hebung der wirthschaftlichen Lage eintreten mußte. Eine Verminderung der Löhne ist niht angebracht, es bleibt nur' Herabseßung der Transportkosten, und bier versagt die staatliche Hilfe. Alle derartigen Bestrebungen scheitern an dem Widerspru der Staatsfinanzverwaltung. Auf Kosten der allgemeinen Steuerzahler darf feine Tarifermäßigung stattfinden, aber jeßt werden im Gegentheil allgemeine Bedürfnisse aus den Einnahmen der Bahnen bestritten, daher das Wort „Verkehrssteuer“. Jch glaube, der Herr Finanz-Minister hätte keine Veranlassung, aus den Eisenbahnen die lezten Einnahmen mit Beschlag zu belegen, damit unsere Finanzlage besser ersheint. Fürst Bismarck hat es ausgesprochen: die Eisen- bahnen sollten vielmehr dem Dienst des Verkehrs gewidmet sein, nicht dem Dienst der Finanzen.

Abg. Dr. Irmer (kons): Die Ausstellungen des Herrn Abg. Gotbein sind, wie ih meine, Punkt für Punkt durch den Herrn Minister widerlegt worden. Herr Gothein bemängelt die Ver taatlichung der Bahnen immer wieder : darüber sind doch die Akten geschlossen. Daß Verbesserungen im Eisenbahnwesen möglich sind, leugnen auch wir niht. Wenn die Privatbahnen noch beständen, dürften noch böbere Uebershüsse für die Aftionäre ih herausstellen, als der Rein- er des Staats beträgt. Ih gebe zu, die Eisenbahnen ollten keine Finanzquelle sein; allseitig wird jedoch zugestan- den, daß wir zur Zeit nicht auf diese erlaule verzichten können. Bei einer Eisenbahntarifzeform liegt aber die Gefahr nabe, daß die Uebershüsse si verringern, unser Defizit also größer wird. Eine reinlie Scheidung des Eisenbahn-Etats vom Staatshaushalts- Etat würde uns zur Zeit nihts nüßen, da die Uebershüsse als Ein- nahmen im Staatshaushaltë-Etat erscheinen müßten. Eine noch größere Klarlegung der Finanzverhältnisse in Preußen würde auf den Reichstag doch feinen Eindruck machen. Auf die Tariffrage will ich nur insoweit eingehen, als ich vor einer zu großen Verbilligung der Tarife warnen möchte. Hierin liegt eine schwere soziale und wirthschaftlißhe Gefahr. Sie befördern in gewissem Sinne das Vagabondenthum, wie es die billigèn Vororts- tarife in Berlin thun, wenn ich auch deren Abschaffung nit befürworten wollte. Jedenfalls aber möchte ih vor einer Uebertragung dieser Tarife auf alle Staatsbahnen warnen, zumal die Perfonentarife keine außerordentlihe Höhe haben. Ob die jeßigen UVebers{chüsse von 174 Millionen diese Höhe behalten werden, ist sehr fraglih; wir können nit wissen, ob niht in wenigen Jahren unser Lokomotiven- vorraih nur altes Eisen ist. Bei einer Reform des Eisenbahn- Garantiegeseßes werden wir daher gezwungen sein, eine stärkere Til-

ung der CEifenbahns{Wulden vorzusehen. Ich würde es für einen Frevel an der Nation halten, wenn in jeßiger Zeit Regierung und andtag in Bezug auf die Staatseisenbahnen zu Experimenten greifen würden, welche mit finanziellen Schädigungen verbunden sein könnten.

Abg. von Eynern (nl.): Der Abgeordnete Irmer sprach sich entshieden gegen jede Tarifreform aus. Er steht damit im Wider- spruch mit seinen Freunden, die zu Gunsten der Landwirthschaft Tarif- reformen fordern. Eine Tarifreform is niht immer mit einer Min- dereinnahme verbunden. Jch glaube, der Herr Verkehrs-Minister stimmt mir hierin zu. Eine Tarifreform bedeutet in den meisten Fällen eine Mehreinnahme. Herr Irmer meint, der Reichétag mae sich nichts aus dem, was wir hier sagen; ja, meine Herren, wenn alle Wünshe der Einzelvertretungen am Reichstage abprallten, müßten wir abwarten, welchen Einfluß das Anziehen der Steuers{raube bei 30 Millionen Preußen auf die Wablen haben würde. Dann würde der Reichstag reht bald anders zusammengeseßt sein. Wenn gegen die Erhöhung der Beamtengehbälter angeführt wird, die Lebensmittel seien billiger geworden, so ift das nicht der Fall, Bs im Westen niht. Was die techuishe Ver- waltung der Eisenbahnen anbetrifft, so erkenne ich die Vorzüg- lichkeit derselben an. Für den Bau neuer Eisenbahnen aufgewendete Mittel sind gut angelegt, sie eben in furzer Zeit dem Staat gute Renten. Ich hoffe, daß hier keine zu große Sparsamkeit angewendet werden wird, wie sie leider aus dem vorliegenden Etat hervortritt, und wohl auch aus der Sekundärbahn-Vorlage hervorleuchten wird.

Die Generaldiskussion wird hiermit geschlossen und die Weiterberathung des Eijenbahn-Etats gegen 4 Uhr auf Frèitag 11 Uhr vertagt.

Handel und Gewerbe.

New-York, 7. Februar. (W. T. B.) Die Börse eröffnete in ruhiger Haltung, wurde im weiteren Verlauf durhweg träge und {loß rubig. Der Umfay der Aktien betrug 64 000 Stü.

We izen eröffnete in fester Haltung, stieg dann infolge besserer Kabelberihte und Abnahme der Ankünfte, sowie infolge {chlechten Wetters im Westen und ausländischer Käufe. Später trat infolge Realisation Abschwächung ein. Schluß schwach. Mais steigend nach Eröffnung infolge droper Käufe und Deckungen, sowie infolge geringer Ankünfte ; später Reaktion und Abshwächung. luß willig.

Ÿaa renbericht. Baumwolle, New-York 5#, do. New-Orleans 91/16, Petroleum s{chwächer, do. New-York 5,95, do. + Philadelphia 9,90, do. rohes 6,80, do. Pipe line cert. p. He ruar 103, Schmalz West. steam 7,00, do. Rohe & Brothers 7,25, Mais willig, do. p. Februar 484, do. p. März —, do. p. Mai 49, Weizen willig, rother Winterweizen 583, do. Weizen p. Februar 57, do. p. März 578, do. -p. April —, do. p. Mai 588, Getreidefraht nach Liverpool 13, Kaffee fair Rio Nr. 7 164,

do. Rio Nr. 7 p. März 14,60, do. do. þp. Mai 14,40, Mehl,-

Spring clears 2,40, Zuer 211/16, Kupfer 10. i Sbitago, 7. Februar. (W. T. B.) Weizen einige Zeit steigend nah Eröffnung infolge besserer Kabelmeldungen und Abna me der Eingänge; später trat auf Realisierungen s{chwächung ein. luß träge. Mais anfangs steigend und lebhaft bewegt Je rei E er as der Baissiers, später Reaktion und Abs ng. willig. eizen pr. Februar 504, pr. Mai 538, Mais t: Februar 424. Speck short clear nomin. Pork pr. Februar 10,15.

zum Deutschen Reichs-A

M Bde

Dic prenfßishe Hauptverwaltung der Staatsschulden. *)

TT

Gleichzeitig mit der Berufung des Vereinigten Landtags waren durch drei Verordnungen vom 3. Februar 1847 die durch die Ver- ordnung vom 17. Januar 1820 den Reichsftänden vorbehaltenen Funktionen in Bezug auf das Staatsshuldenwesen, nämli die Mit- wirkung bei gewissen Akten der Verwaltung, das Präsentationsreht für eléviate Stellen und die Prüfung der Rechnungen über die Staats\{huldenverwaltung theils dem Vereinigten Landtag felbst, tbeils einem aus seiner Mitte gebildeten ständishen Aus\chuß und einer ebenso gebildeten ständishen Deputation übertragen worden. Mit dem Vereinigten Landtag felbst kamen auch diese Organe s{on im Frühjahr 1848 wieder in Wegfall, ohne daß die aufgehobenen Be- stimmungen des Geseßes vom 17. Januar 1820 wieder in Kraft ge- seßt wurden; es entstand fo für das Staatsshuldenwesen eine Lücke in der Gefeßgebung. Am 14. April 1848 wurde der Staats-Minister von Rother von seinem Amt als Präsident der Haupt- verwaltung der Staats\{ulden entbunden und der Geheime Ober- Finanz-Rath Natan mit der einstweiligen Verwaltung der Präsidenten- stelle beauftragt; am 27. Mai 1848 starb das erste Mitglied, der Wirkliche Geheime Ober-Finanz-Rath von Berger, sodaß die Behörde auf einen Bestand von drei Mitgliedern zusammengeshmolzen war. Die Hauptverwaltung der Staatéschulden brahte aus allen diesen Gründen bei der Regierung in Antrag, daß ein Geseßentwurf über die künftige Organisation der Behörde ausgearbeitet und den Kammern vorgelegt werde. Zu diefer Vorlage kam es aber nit, so lange die Verhandlungen über den Erlaß einer Verfafsungsurkunde s{webten. Die endgültig am 31. Januar 1850 als Staatsgrundgesetz publizierte Verfassung8urkunde enthielt in den Artikeln 103 und 104 nur fol- gende Bestimmungen über das Staatsshuldenwesen: die Aufnahme von Anleihen für die Staatskasse und die Uebernahme von Garan- tien zu Lasten des Staats findet nur auf Grund eines Geseßzes ftatt. Die allgemeine Rechnung über den Staatshaushalt jeden

Jahres einschließlich einer Uebersiwt der Staats\{hulden wird mit

den Bemerkungen der Ober-Rehnungskammer zur Entlastung der Staatsregierung den Kammern vorgelegt. Aber s{hon in der Sißzung der Ersten Kammer vom 26. Januar 1850 wurde ein dringender Antrag, betreffend das Staats\huldenwesen, gestellt, der im wesent- lichen die Einseßung einer Kommission mit dem Auftrage verlangte, daß sie eine der fonfstitutionellen Regierungsform angemefsene Organi- sation der Staats\hulden-Verwaltungstehörde in Erwägung zu ziehen und Vorschläge zu machen habe über die Wiederbesetzung der erledigten Stellen des Präsidenten und eines Mitglieds der Hauptverwaltung

*) Nach der von dem Präsidenten von Hoffmann verfaßten Gedenk- hrift: „Die preußishe Hauptverwaltung der Staatsschulden vom Jahre 1820 bis 1895* (vergl. die gestrige Nummer d. Bl., Erste Beilage).

1. Untersuchungs-Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall- und Invaliditäts- 2x. Versicherung. 4; Veciorin Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5. Verloosung 2c. von Werthpapieren.

i L 2) des Wohngrundstücks c. p. Nr. 400 daselbst

1) Untersuhungs-Sachen. Termine :

Keinê 1) zum Verkaufe nach zuvoriger endliher Regu- Brüel, den 29. Januar 1895. GLE: lierung der Verkaufs-Bedingungen am Sonnabend,

den 9. Mär 2) zum Ueber

2) Aufgebote, Zustellungen und dérgl.

[66915] biesi A ; - Nus Ner- : : : gen Amtsgerihtsgebäude ftatt. Auslage der Ver

ai Sachen pte E E kaufsbedingungen vom 23. Februar 1895 an auf der otheilung für Leibhaussacen hierselbst, Klägers, Gerichtsschreiberei. Der Konkursverwalter Rechts- Vertheil n Treu : wider den Maurer August Vollroth und dessen Ehe- anwalt Bürgermeister Dr. Stegemann in Neukalen | Vertheilung ein Termin « auf

frau Anna, geb. Jürgens, hier, Beklagte, wegen

die Beschlagnahme der dem Beklagten Ehemann statten.

Vollroth gehörigen ideellen Hälfte des Nr. 217c I Neukalen, den 25. Januar 1895.

t am Sonnabend, den 30. März 1895, Vormittags 10 Uhr, L

3) zur Anmeldung dingliher Rechte an die [66905] Grundstücke und an die zur Immobiliarmasse der-

9, März 1895, Vormittags 10 Uhr, im Ro

ere : » wird Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung Hypothekzinsen, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Besichtigung der Grundstücke mit Zubehör ge-

Zweite Beilage

nzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Freitag, den §. Februar

der Staatss{ulden. Dieser Antrag wurde einer Kommission über- wiefen, die seine Annahme empfahl und ferner beantragte, das Staats- Ministerium zu ersuhea, die verheißene Geseßvorlage im Sinne des Antrags in möglichst kurzer Frist zu machen. Diese Kommissions- anträge wurden von der Ersten Kammer am 4. Februar 1850 an- genommen. Ein Antrag gleicher Art war am 1. Februar au in der Zweiten Kammer gestellt worden. Der verlangte Geseh- entwurf wurde auf Grund Allerböchster Ermächtigung vom 6. Fe- bruar 1850 zunächst der Zweiten Kammer vorgelest und bereits am 24. Februar 1850 wurde das neue „Gesetz betreffend die Verwaltung des Staatsshuldenwesens und die Bildung einer Staatsshulden- kommission“ veröffentliht. Das Gesetz bestimmt in den beiden erften Paragraphen: Die Hauptverwaltung der Staatsschulden ist eine von der allgemeinen Finanzverwaltung abgesonderte selbständige Behörde, die jedoh der obern Leitung des Finanz-Ministers insoweit unterliegt, als dies mit der ihr nah § 6 des Gesetzes beigelegten Unabhängigkeit ver- einbar ift; sie ist untec die fortlaufende Aufsicht einer besonderen Staatsschuldenkommission gestellt. Die Hauptverwaltung der Staats- schulden soll fortan aus einem Direktor und drei Mit- gliedern bestehen, die vom König ernannt werden. Der Direktor darf nicht zugleich Minister sein. In dem § 6 wird dann festgeseßt, daß die - Hauptverwaltung der Staats-

hulden auch fünftighin unbedingt verantwortliß bleibt

a. in Bezug auf die An- und Ausfertigung und Aus- reihung der verzinslihen und unverzinslihen Staats\{ulden-Doku- mente 2c.; b. für die Feststellung noch niht anerkannter oder noch illiquider Provinzial-Staatsshulden 2.; c. für die regelmäßige Ver- zinsung der ihr überwiesenen Staatss{ulden und für die unverkürzte Verwendung der der Staatss{ulden-Tilgungskasse zur Tilgung über- wiesenen Fonds 2c.; insbesondere d. für die unverkürzte Verwendung der Domänen-Veräußerungs- und Ablösungsgelder zur Schulden- tilgung; e. für die Löschung, Kafssation und Aufbewahrung der ein- “gen verzinslihen und unverzinslichen Staatsshulden-Dokumente is zu ihrer gänzlihen Vernichtung. Ueber die Staatsshulden- kommission bestimmt der § 10, daß sie die fortlaufende Kontrole über alle der Hauptverwaltung der Staatsschulden unter eigener Verant- wortlihkeit übertragenen Geschäfte übt; sie besteht aus je drei Ab- geordneten der Ersten und der Zweiten Kammer und aus dem Präsidenten der Ober-Rebnungskammer. Unter dem 22. März 1850 wurde der bisherige interimtstishe Leiter der Hauptverwaltung der Staatsschulden Natan zum Direktor und der Geheime Finanz-Rath NRolcke zum Dritten Mitgliede ernannt. Um diese Zeit wurde au die unver- zinslihde Schuld des Staats, das Staats-Papiergeld, Gegenstand geseßgeberisher Verhandlung. Das Staatssculdengeseß vom 17. Ja- nuar 1820 führte die unverzinslihen Schulden mit 11242 347 Thlr. im Etat auf. Obwohl nun in dieser Verordnung bestimmt war, daß über die in dem zugehörigen Staatss{hulden-Etat angegebene Summe hinaus kein Staats[huldschein oder anderes Staatsshuldendokument ausgestellt werden dürfe, hatte eine Allerhöchste Kabinetsordre vom

Deffentlicher Anzeigev. | {ling kain

2895.

22. April 1827 die Vermehrung der Kassenanweisungen um 6 000000 Thlr. gegen Œinzichung eines gleiWen Betrags außer Kurs zu setender Staats\culdsheine oder Domänen - Pfandbriefe angeordnet. [eich- zeitig wurde angeordnet, daß die Zinsen der außer Kurs geseßten Staatspapiere fortan dem Staatsschaß zufließen und als ein besonderer Fonds aufgesammelt werden follten, um bei einem etwaigen starken Andrange zur Realisation der Kassenanweisungen benußt zu werden. Ferner erging am 5. Dezember 1836 eine Allerhöchste Kabinetsordre über die Einziehung der Bank- und Seehantlungs-Kassenscheine, sowie der Pommerschen Bankscheine zu 5 Tblr. und ibr Ersaß durch Kafsen- anweisungen zu 5, 100 und 500 Rthlr. Es handelte sich hierbei im ganzen um 95500000 Thlr. Wiederum wurden für diese Kassenscheine entsprehende Beträge von Staatsshulds{heinen bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden deponiert. End- lich wurde am 9. Mai 1837 eine - Vernehßrung der Kafssen- anweisungen um 3 000 000 Thlr. gegen Hinterlegung des gleichen Betrags in Staatéss{huldscheinen oder Obligationen der Anleibe von 1830 angeordnet. Die Hauptverwaltung der Staatsschulden bat in allen drei E die angeordneten Maßregeln anstandslos zur Aus- führung gebracht ; hingegen erboben si bei der Behörde Bedenken, als durch die Allerhöchste Kabinetsordre vom 11. April 1846 über die Ausgabe von Banknoten der Preußischen Bank die Hauptverwaltung der Staatsshulden mit der Kontrole über die Anfertigung der Banknoten und insbesondere darüber betraut wurde, daß der auf 10000000 Thlr. festgeseßte Gesammtbetrag der auszugebenden Bank- noten niemals überschritten werde. Es wurde deshalb eine besondere Immediatkommission mit dieser Kontrole beauftragt. Ein Monitum, das die ftändishe Deputation des Vereinigten Landtags wegen der Ausgabe der 14 500 000 Thlr. Kassenanweisungen gegen Hinterlegung von Staats\shuldscheinen aufstellte, gelangte im Vereinigten Landtag nicht mehr zur Erledigung. Auch in den Kammern ist das Monitum nicht Gegenstand einer Beschlußfassung geworden ; aber in Verbindung mit der Berathung eines neuen Geseßes über die unverzinsliche Staatsschuld, das nah seiner Genebmigung dur die Kammern am 7. März 1850 publiziert wurde, gelangten die dem Monitum zu Grunde liegenden Verhältnisse in den Kammern zur Erörterung und fanden ind dieses Geseß thre endgültige Erledigung. Der S& I dieses Geseßes bestimmte nämlich, daß die -unverzinsliche Staats\{uld fortan aus den im Staats\chuldea - Etat vom 17. Januar 1820 aufgeführten 11 242 347 Thlr., ferner aus den in Gemäßheit der Kabineté-Ordre vom 22. April 1827 in Umlauf geseßten Kassenanweisungen im Betrage von 6 000 000 Thlr., aus den gemäß der Kabinets-Ordre vom 5. Dezember 1836 ausgefertigten Kassenanweisungen von 2 500 000 Thlr. und aus den von der Preu- ßishen Bank na der Bankordnung vom 5. Oktober 1846 noch mit 1 100000 Thlr. abzuliefernden Kassenanweisungen bestehe und somit einen Gefammtbetrag von 20 842 347 Thlr. habe. Im § 2 wird dann über die bei der Hauptverwaltung der Staats\chulden hinter- legten Staatss{uldscheine Verfügung getroffen.

6. Kommandit-Ge Bi salten N u. Aktien-Geselli(. L Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

heute an zur Einsicht der Betheiligten auf der | über 1500 %, zahlbar nah dem Tode des Antrag- Gerichtsschreiberei niedergelegt sein.

stellers an dessen Erben, zu 2 der Nummer 33689 vom 9. März 1876 über 3000 4, zahlbar wie zu 1, zur Zeit nur noch

Freyer, : 1895, Vormittags L1O Uhr, Gerichts\hreiber des Großherzogl. Mecklenburg- jür 1500 Æ in Kraft,

Blatt 1 des Feldrisses Hagen an der Hagen- und Großherzogl. Mecklenburg-Schwerinshes Amtsgericht. febeiberei nevergeltat i,

Wiesenstraße zu Braunschweig belegenen Grundstücks

Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am

Beschreibung der Grundstücke:

E n Swe, un sammt Wohnhause Nr. 3999 | Die mit den Aerstücken Nr. 5054, 506A, 5074, hum Hes der Eu E f | 508A im SalemerSlagezu einem Kompler(Gesammt- {luß vom 11. Januar Nh IUS V } ros 408 [ Muthen) vereinigte fogenannte Holländische 14. Januar 1895 erfolgt ist, Termin zur Zwangsver- Ee deg Saat R Gänge, einen

Piper.

sowie eine Korn- | [29261] Aufgebot.

Schwerinschen Amtsgerichts.

Rosftock, den 31. Januar 1895. Großherzogliches Amtsgericht.

zu 3 der Nummer 12857 vom 6. April 1872 über 100 Thaler, zahlbar nah dem Tode des Tischler- meisters Karl Ludwig Jahnke in Neukirch an dessen Ehegattin eventl. an seine Kinder,

N 2 In dem Verfahren, betreffend die Zwangsver- : selben gehörenden Gegenstände am Sounabend, den ¡Bil 2%, ; zu 4 der Nummer 47 432 vom 16. Oktober 1879 g g Fegerung des dem Bâäcker Wilhelm Meyer zu über 1000 4, zahlbar nah dem Tode des Antrag:

tock früher gehörigen, allhier am Burgwall sub i E g : : Nr. 1378 belegenen Hausgrundftücks ist zur Erklärung stellers an dessen Ehefrau Minna, geb. Nieho über den Theilungsplan, fowie e Vornahme der spätestens in dem auf den 4. November 1895, 16. Februar 1895 Be rmitiaes A Uks E Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten

. , x R , ; Qt I, F : A EE L ARNET Meg Laube Zimmer s 1 Len an- iei le ede 94/95, Zimmer 10 Vorder eraumt, und werden die bei der Zwangsversteigerung R LS 7 j Betheiligten dazu mit dem Bemerken geladen, daß bon Videidcafe He RECRE Me S der Theilungsplan zu ihrer Einsicht auf der Gerichts- Urlinbon erfolgen wleh.

Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, och anberaumten Aufgebots-

Potsdam, den 2. Februar 1895. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 1.

[66906] Anfgebot. Auf den Antrag des Landwirths Arthur Ertmann zu Kellaren und der Frau Leokadia Ertmann, geb.

steigerung auf den 24. Mai 1895, Morgens walze. Die noch neue Mühle befindet sich in vor- | Nachdem 1) der Gemeindevorstand zu Kundert den | v. Saß Jaworska, ebendaselbst, als Rechtsnachfolger

10 Uhr, vor Herzoglihem Amtsgerihte Braun-

\{weig, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 37, angeseßt, | LBtC a in welchem die Hypothekgläubiger die Hypotheken- L Os Wohnhaus, desgleichen Stall und briefe zu überreichen haben. Feten und befinden \sich in vorzüalichem bau- tande. l bare Stuben, 2 Kammern, Küche, Speisekammer, olte. Keller, Räucherkammer und Kornboden; der Stall: L A E E einen geräumigen Schweinestall, große Waschküche j und eine Kammer; die Scheune: einen Pferdestall, In Sachen des Sanitäts-Raths Dr. med. Franz | einen Kuhstall und eine Häselkammer.

Braunschweig, den 22. Januar 1895. L Herzogliches Amtsgericht. X. lihen Zu

[66974

Wilbelm Prael hier, Klägers, wider den Kaufmann August Grove hier, Beklagten, wegen Hypothek- zinsen, wird, nahdem auf Antrag des Klä ers die | [66913] Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen,

Zwangsversteigerung. i N 2E bu E Tia 2e n r. 130c. Blatt IIT des Feldrisses Hagen am | Grundbuche von Zacharzew Band I Bla Nr. Mittelwege hieselbst S Grundftücks zu 6 a | auf den Namen der Wirth Josef und Rosalie, geb. | den 22, September 1899,

90 qm sammt Wohnhause Nr. 5965 zum Zwecke der Walczak, Kempiúski’schen Eheleute eingetragene Grund- Zwangsverfteigerung durch Beschluß vom 25. Ja- | stück am 9, April 1895, Vormittags 9 Uhr, nuar cr. verfügt, auch die Eintragung dieses Be- | vor dem unterzeihneten Geriht an

Alle Gebäude sind neu, haben feste

züglichem baulichen Zustande. Das Wohngrundstück Erwerb und Verlust der Schuldverschreibung der | der verstorbenen Wittwe Marie Ertmann, geb. Nassauischen Landesbank Litt. K a. Nr. 2273 über | Trinkwit, zu Kellaren, wird der Inhaber des an-

200 Æ und 2) der Gemeindevorstand zu Altendorf } geblih verloren gegangenen Depositalscheins der land- (Kreis Oberlahn) den Erwerb und Verlust der | schaftlihen Darlehnskasse zu Königsberg vom 4. De-

Das Wohnhaus enthält: 6 heiz- | Schuldverschreibung der Nassauischen Landesbank | zember 1882 über 3700 M 31 9% ige Ostpreußische

\{lu}ses im Grundbuche am 26. Januar cr. erfolgt | versteigert werden. Das Grundftück ist mit 33,90 Thlr. Schuldverschreibungen vorzulegen.

ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den | Reinertrag und einer Fläche von /9,52,40 ha zur 31. Mai 1895, Morgens 10 Uhr, vor Herzog- | Grundsteuer veranlagt. Das Urtheil über die Er- lihem Amtsgerichte Braunshweig, Auguststraße 6, theilung des Zuschlags wird am 10. April 1895,

Zimmer Nr. 37, angeseßt, in welhem die Hypo- | Vormittags 10 Uhr, an Gerichtsstelle verkündet [66909] Aufgebot.

thekgläubiger ‘die Hypothekenbriefe zu überreichen | werden.

haben. Ostrowo, den 5. Februar 1895. Braunschweig, den 30. Januar 1895. Königli

Herzogliches Amtsgericht. X. Nolte. [66914]

[6671

dur Anschlag an bekannt gemachtem

ie Geri tstafe onkurêmasse des

Neukalen ehörigen Grundstüde: 1) des M

kalen,

In Sachen, betreffend die Fnpdngdverfteigerung des dem Kaufmann Hermann

6 Na , sei [t örigen Wohnhauses Nr. 45 zu Brüel hat das Ÿ beate Tone tg hä: Fa E en lite Amtsgeriht zur Abnahme der Rech-

rotlam finden zur Zwangsversteigerung der zur | nung des Sequesters, zur Erklärung über den Thei- gegange l wie zur Vornahme der Vertheilung | und Renten - Versicherungs - Gesellschaft auf ) | retiiers Ernst Schroeder zu E Montag, den 25. Februar 1895, seitigkeit in Potsdam (jeßt genannt : Deutsche Lebens- | über 434 A 70 A, ausgestellt für den Ludwig h

r, bestimmt. Der Theilungs- | versiherung Potsdam) beantragt, nämlich :

ü ü N M 10 _ , , A NRSNNO G D, Nr- 21-8. Aiot- 1 S TREE ; zu 1 der Nummer 59 493 vom 22. Juli 1884 | aufgefordert, spätestens in dem an hiesiger Gerichts-

plan und die Nechnung des Sequesters werden von

es Amtsgericht. Jahnke zu Neukirch,

_ Wiesbaden, den 14. Juli 1894, Königliches Amtsgericht. TV.

4) der Arbeiter-Jnvalide Andreas Christian Karl Koch, genannt Obenauf, zu Stahfurtb, A

ofsenheim zu Berlin | zu 1—4 vertreten durch den Justiz - Rat

und den Rechtsanwalt Averdunk zu

das Aufgebot der nachstehend bezei | nen Policen der Deutschen Lebens-, Benin wird der Inhaber des angeblih verloren gegangenen

Litt. L b. Nr. 2840 über 500 Æ glaubhaft gemalt | Pfandbriefe aufgefordert, seine Rechte auf diesen und Einleitung des Aufgebotsverfahrens und Kraft- | Schein spätestens im Aufgebotstermin 20. Sep- [os8erkflärung der betr. Schuldverschreibungen beantragt | tember 1895, 11 Uhr, bei dem unterzeihneten haben, fo wird a. der Nassauischen Landesbank die | Gericht, Zimmer Nr. 34, anzumelden und den Schein e pier tra an den etwaigen bia ng ra dieser | vorzulegen, widrigenfalls derselbe wird für kraftlos chuldvershreibungen bis zum Austrage die

bei Vermeidung doppelter Zahlung untersagt und Königsberg, den 30. Januar 1895.

b. den etwaigen Inhabern dieser Schuldverschreibungen aufgegeben, dieselben binnen fünf Jahren vom Tage dieser Aufforderung an, spätestens aber in dem auf [66940] Aufgebot.

er Sache | erklärt werden. Königliches Amtsgericht. X.

Vormittags | Auf den Antrag des Herrn Präsidenten des König-

10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anbe- | lihen Oberlandesgerihts zu Marienwerder werden raumten Termine bei Vermeidung des Verlustes ihrer diejenigen unbekannten Gläubiger des früheren erihtsftelle | Rechte aus denselben und der Kraftloserklärung dieser Gerichtsvollzichers Baumgart hierselbst, welchen

Ansprüche aus solchen Rechtsgeschäften zustehen, für welche die von dem Genannten bestellte Amtskaution haftet, aufgefordert, diese Ansprüche spätestens im Aufgebotstermin am 9. April c., Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer

6 1) Der Restaurateur Andreas Kölbel zu Hof, Nr. 1, anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren An-

2) der Gastwirth Theobald Sprotte zu rute i | 3) die verwittwete Frau Tischlermeister Louise | die Rückgabe der Kaution erfolgen vage

arze, | sprüchen an die Kaution ausgeschlossen werden und

Em Wrpr., den 6. öniglihes Amtsgericht.

Engels | [54635] Aufgebot.

| ag haben Auf Antrag der Wittwe Aerers Ludwig Homrig-

neten, verloren | hausen, Maria, geb. Riedesel, zu Wunderthausen egen- | Sparkassenbuchs der hiesigen Kreis-Svarkafse Nr. 171

Homrighausen (Wetzels) zu Wunderthausen,

E E S E