1895 / 39 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Feb 1895 18:00:01 GMT) scan diff

tellung im “B Tragen der Uniform der Abschied bewilligt. :

Im Sanitäts-Korps. 6. Februar. ges, Unterarzt im 1. Fuß-Art. Regt. vakant Bothmer, Dr. Schuster, Unterarzt vom 3. Chev. Regt. vakant Herzog Maximilian, im 5. Chev. Regt. Erzherzog Albrecht von Oesterreih, —— zu Assist. Aerzten 2. Kl., Dr. Niedermair (Il München),, Assist. Arzt 1. Kl. in der R zum Stabsarzt, Dr. Zais, Dr. Schönbrod (1 München) Würzburg), Unterärzte der Res., zu Assist. Aerzten 2. Kl.

\., befördert. Beamte der Militär-Verwaltung

6. Februar. Gleifenstein (Landshut), Dümlein Ls Unter-Apotheker der Ref., zu ODber-Apothekern der Res.

rdert.

8. Februar. Dorner, Intend. Rath von der Intend. IT. Armee-Korps, zu jener l. Armee-Korps, Hellmuth, Intend. Rath von der Jntend. I. Armee-Korps, zum Kriegs-Ministerium, verseßt. Neißendorfer, charakteris. Jntend. Rath und Vorftand der Cntend, der 2. Div.,, Scholler fer bei der Intend. 11. Armee-Korps, zu Intend. Räthen befördert. Städtler, Pr. Lt. vom 9. Inf. Regt. Wrede; bisher kommandiert zur Intend. 11. Armee-Korps, unter Bewilligung des Abschieds mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform, zum Affsefsor vorgenannter Intend., Wagner, Bureaudiätar für den Negistraturdienst von der Intend. 11. Armee- Korps, zum Kassen-Afsiftenten bei der Zablungsftelle T1. Armee-Korps, ernannt.

Durch Verfügung des General - Kommandos l, Armee-Korps. chwaiger, Zahblmfstr. vom 10. Inf. Regt., zum 1. Inf. Regt. versetzt. i

XFLIE. (Königlich Württembergisches) Armee-Korps.

Im Sanitäts-Korps. 8. Februar. Dr. Bonzelins Unterarzt im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Groöbeteg Friedrich von Baden, zum Assist. Arzt 2. Kl. befördert. Dr. Beck, Stabsarzt im Drag. Negt. König Nr. 26, zum Bats. Arzt des- 2. Bats. Inf. Regts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120 ernannt. Dr. Roman, Stabs- und Bats. Arzt im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform der Abschied bewilligt.

Durch Verfügung des Korps-General-Arztes. 29. Ja- nuar. Dr. Hochstetter, Oefterlen, Studierende der militär- ärztlihen Bikdungsanstalten zu Berlin, werden vom 15. Februar d. I. ab zu Unterârzten des aktiven Dienststandes ecnannt und ersterer beim Inf. Regt. Alt-Württemberg Nr. 121, letzterer beim Inf. Regt. Kaiser Friedri, König von Preußen Nr. 125 angestellt.

der

Nichtamlkliches. Deutsches Reich.

Prenßen. Berlin, 13. Februar.

Seine Majestät der Kaiser und König haben, wie „W. T. B.“ meldet, Allerhöchstihre Absicht, schon gestern Abend nah Berlin zurückzukehren, aufgegeben und werden E bis heute Nachmittag auf Jagdschloß Hubertusstock ver- weilen.

Das Staats-Ministerium trat heute Nachmittag 3 Uhr unter dem Vorfiß des Minister-Präfidenten, Fürsten zu Hohenlohe im Reichstagsgebäude zu einer Sizung zusammen.

Nach der im Reichs-Eisenbahnamt aufgestellten Na ch- weisung der auf deutshen Eisenbahnen aus- shließlich Bayerns im Monat Dezember v. J. beim Eisenbahnbetriebe (mit Ausshluß der Werkstätten) vor- ekommenen Unfälle waren im ganzen zu verzeichnen: 6 Entgleisungen und 5 Zufammenstöße E _freier Bahn, 22 Entgleisungen und 17 Zusammenstöße in Stationen und 222 sonstige, meist geringere Unfälle. Dabei find im ganzen, und zwar größtentheils dur eigenes Rab 240 Perjonen zu Schaden gekommen, sowie 73 Eisenbahnfahrzeuge erheblih und 104 unerheblih beshädigt worden. Von den beförderten Reisenden wurden 5 getödtet und 11 verlegt, und zwar ent- fallen: 2 Tödtungen auf die Königlich württembergischen Staatseisenbahnen, je 1 Tödtung auf die Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn-Direktionen in Berlin, in Breslau und auf die Großherzoglich badischen Staatseisenbahnen, 6 Verleßungen auf den See der Königlichen Eisenbahn-Direktion in Berlin, je 1 Verlegung auf die Reichs- Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen, auf die Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisfenbahn- Direktionen in Altona, in Erfurt, in Hannover und auf die Königlih württembergischen Staats- eisenbahnen. Von Bahnbeamten und Arbeitern im Dienst wurden beim eigentlichen Eisenbahnbetriebe 29 getödtet und 143 verleßt, von Steuer- ü. s. w. Beamten 2 getödtet und 2 verlegt, von fremden Personen (einschließlich der nicht im Dienst befindlihen Bahnbeamten und Arbeiter) 32 getödtet und 16 verleßt. Außerdem wurden bei Nebenbeschäftigungen 1 Bahnarbeiter getödtet und 33 Bahnbeamte und Bahnarbeiter verlegt. Von den sämmtlichen Unfällen beim Eisenbahnbetrieb entfallen auf: A. Staatsbahnen und unter Staats- verwaltung stehende Bahnen (bei zusammen 35 616,388km Betriebslänge und 967 485791 geförderten ‘Achskilometern) 256 Fälle, davon find verhältnißmäßig, d. h. unter Be- rüdsihtigung der geförderten Achskilometer und der im Be- triebe gewejenen Längen , auf der Main-Neckar-Eisenbahn, in dem Verwaltungsbezirke der Königlichen Eisenbahn-Direktion (rechtsrheinise) in Köln und auf den Großherzoglich badischen Staatseisenbahnen die meisten Unfälle vorgekommen ; B. Priva t- bahnen (bei zusammen 2301,37 km Betriebslänge und 31207 853 geförderten Asfilometern) 16 Fälle, davon sind verhältniß- mäßig auf der Alt-Damm-Kolberger Eisenbahn, auf der Weimar-Geraer und auf der Hessischen “Ludwigs-Eisenbahn die meisten Unfälle vorgekommen.

Hannooer, 13. Februar. Der Provinzial-Landtag trat in seiner gestrigen Sißung in die Berathung der Vorlage wegen Errichtun einer Landwirthshaftskammer ein. Die Kommission, der die Vorlage zur Vorberathung überwiesen war, beantragte: „Der Provinzial - Landtag wolle beschließen: die Errichtung einer Laudwiolikhaftäkmmmer r die Provinz Hannover abzulehnen“. Von dem Abg. Für- bringer war folgender Antrag eingebraht worden:

ie vorliegenden Sayungen der Landwirthschafstékammer für die Provinz Hannover en bloc anzunehmen, jede die Erwartung aus-

ivildienst, mit Penfion und. mit der Erlaubniß zum | Okganisati nn_ v: Huraha “schaftlichen Vereins el ‘zugewendeten “besp.der [n igen Lattkwi aftöfammer nit bloß ungeschmälort ver eib.

fondern in Gemäßheit der dem Provinzial-Landtag mündlich ertheilten Zusicherungen noch erhöht werden.

Im Verlauf der Generaldebatte beantragte sodann der Abg. Strenge, den 8 4 dexr Eng dahin zu ändern, daß statt der dort vorgesehenen 27 Mitglieder zur konstituierenden Versammlung aus jedem Kreise ein Mitglied gewählt werde. In der Spezialberathung wurden - die S8 1, 2 und 3 ohne Debatté angenommen und die weitere Berathung- sodann auf heute vertagt.

Sachsen. Der Finanz-Minister von Thümmel wurde am Montag vom Schlage getroffen und verbrachte die Nacht zu gestern bewußtlos. Die Bewußtlosigkeit, zu der eine Lähmung der linken Körperseite hinzutrat, hielt au gestern an, bis Nach- mittags 3 Uhr der Tod erfolgte. i:

Schwarzburg-Rudolftadt. Der Landtag ist gestern durch den Staats-Minister von Starck eröffnet worden. Demselben is zunächst ein mit der preußischen Staatsregierung vereinbarter- Vertrag über Herstellung einer normalfpurigen Eisenbahn von Ober- rottenbach nah Kaßthütte mit Abzweigung nah Königsee zur Genehmigung vorgelegt worden.

Oesterreich-Ungarn.

Der Kaiser ist, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern Vor- mittag gegen 11 Uhr in Mentone eingetroffen und hat fih sofort mit der Kaiserin nah Kap St. Martin’ begeben. Am Bahnhof waren die Behörden und eine zahlreiche Menschen- menge zugegen. Sofort nah Empfang der Nachricht von der Ankunft des Kaisers auf französishem Gebiet sandte der Präsident der Republik Felix Faure folgendes Telegramm an Allerhöchstdenselben ab:

„Ich beeile mih, Eure Majestät bei der Ankunft auf französishem Gebiet willkommen zu heißen und der Hoffnung Ausdruck zu geben, daß der neue Aufenthalt am Kap St. Martin Eurer Majestät angenehm fein wird. Ich lege Ihrer Majestät der Kaiserin meine ehrerbietigen Huldigungen zu Füßen und bitte Eure Majestät, von meinen auf- richtigen, freundshaftlihen Gefühlen überzeugt zu sein.“

Der Kaiser dankte dem Präsidenten telegraphish für die Bewillkommnung. Jn der Depesche heißt es: Die Kaiserin und er, der Kaiser, nähmen wieder mit großem Vergnügen Aufenthalt in dem s{hönen Lande. Das Telegcamm schließt mit dem Ausdruck der Hochachtung und aufrichtigen Freund- schaft für den Präsidenten.

Nach einer Meldung aus Arco dauert die Besserung in dem Befinden des Erzherzogs Albrecht fort.

Der steierishe Großgrundbesiß hat den Landes- hauptmann Grafen Attems zum Reichsraths8-Abgeord- neten gewählt.

Der niederösterreihishe Landtag begann gestern die Berathung über die Aenderung der Landesordnung und der Landtagswahlordnung. - j

Der böhmische Landtag trat gestern in die Budget- berathung ein, Die Abgg. ‘Czernohorsky, Gregr und. „Graf Kauniß traten für ein böhmisches Staatsreht ein und griffen den deutschen Groß-

rundbefiß, die Regierung und den Statthalter auf das hefti ste an. Gregr und Graf Kauniß wurden wegen der Ausfälle auf den Statthalter zur Ordnung gerufen. Der Abg. Schlesinger erklärte die Forderung eines Staatsrechts für absolut unannehmbar, den übrigen Beschwerden werde sicherlih Rechnung getragen werden. Der Abg. Graf Palffy ermahnte die Jungcezechen zum Frieden und zur Einkehr. Die Debatte wird heute fortgeseßt werden.

“Im ungarischen Unterhause entwidckelte gestern bei der weiteren Berathung des Budgets der Finanz-Minister von Lukacs sein Programm. Dasselbe solle niht von der bisherigen so erfolgreichen Finanzpolitik abweichen. Eine direkte Reform werde auf Grund der Vorarbeiten seines Vorgängers angestrebt werden. Das Monopol für den Verkauf von Spiritus bedeute nur für Oesterreih eine Steuererhöhung, werde in Ungarn aber den Fabriken den Absaß sichern. Die Operation zur Valuta-Reguliërung würde fue Stocken fortgeseßt werden. Die Einziehung der Staatsnoten dürfte bereits in der Mitte des Jahres 1896 beendigt sein. Ungarn besie mehr Gold, als zur Aufnahme der Baarzahlungen nothwendig sei. Oesterreich habe soeben den noch erforderlichen Bedarf beschafft, von einer Ver- ögerung der Aktion sei daher keine Rede. Das Haus nahm ie Erklärungen des Ministers sehr freundlich auf.

Großbritannien und Frland.

In der gestrigen Sißzung des Unterhauses erklärte der Schatßkanzler Sir W. Harcourt, die Regierung sei im all- gemeinen unterrichtet von den in Deutschland und den Ver- einigten Staaten von Amerika stattfindenden Untersuchungen über die Noth der Landwirthschaft. Die Regierung wisse auch, daß dem amerikanishen Staat eine Bill vorliegt, wona das BVörsenspiel in landwirthschaftlichen Erzeugnissen verboten werden solle, sie habe aber keine Mittheilungen darüber empfangen und auch keine Unterhandlungen darüber mit anderen Staaten angeknüpft. Er glaube, daß die Zeit noh nicht gekommen sei, wo ein solches Börsenspiel mittels eines internationalen Abkommens unterdrückt werden könne. Hierauf wurde die Adreßdebatte fortgeseßt, Hierbei beantragte Naorodji ein Amendement, das sich dafür aus- spricht, daß de einen billigen und ausreichenden Theil der Zivil- und Militärverwaltungskosten Ostindiens trage. Der Staatssekretär für Jndien pw ley räumte ein, daß zwischen dem Schagamt des Gesammtreichs und dem indischen Schagamt ernste Schwierigkeiten betreffs der Vertheilung der Einkünfte entstanden seien, und erklärte, daß eine Untersuhung hierüber stattfinden werde; doch fönne er das Amendement Naorodji’s nicht annehmen. Dieser zog hierauf seinen An- trag zurüd. Der Oberst Nolan beantragte ein Amendement, worin das Bedauern darüber ausgesprohen wird, daß der Nothstand in Zrland in der Thronrede unerwähnt gelassen worden sei. Der Chefsekretär für Jrland Morley erklärte, er habe sich seit dem Herbst mit der Frage beschäftigt. Als im Januar Berichte eingelaufen seien, daß in fünfzig eet spielen Noth herrschen werde, habe die Regierung, obwohl

D

fürchten gewesen sei, Straßenbauten angeordnet, bei denen viele Arbeiter b af werden könnten. Hierdurch werde die Sale ewandi, daß” infolge der Noth Menschenleben zy Grunde gingen. Die Lokalbehörden seien ebenfalls angewi

worden, Bil e zu ewähren. Es müsse für ungefähr 5400

milien Arbeit eschaft werden; er werde daher vorläufig bei dem Hause einen Kredit von 80 000 Pfd. Sterl. Das Amendement Nolan's wurde hierauf mit

13 Stimmen abgelehnt. : Fraukreich.

Der Deputirte _Pelletan hat si, wie „W. T.

beantragen. 200 gegen

berichtet, geweigert, vor der Kommission, welche die

Untersuhung gegen Raynal führt, auszusagen, weil sih mit der Kommission über . den Modus der Untersuchung nicht in Uebereinstimmung befinde.

Aus Algier wird berichtet, Brazza e in einem nterview erklärt, der S che Vertrag chere Frankreih den Zugang zu dem Nil-Thal und den ukünftigen Besiß des Gebiets des Bahr el Ghazal: ex halts es für leiht, das Congogebiet mit dem Sudan zu ver- binden und L muselmanischem Bekehrungseinfluß unterworfene Bevölkerung von Darfur, die sein Vorrüten gern gesehen habe, zu Frankreich herüberzuziehen.

Jtalien.

Auf Anordnung der Kongregation der Propaganda werden dem W. T. B.“ fol e die ean filen barmherzigen Schwestern aus Erythräa abberufen und durch italienishe St. Anna -Schwestern ersegt,

Die Bedeutung der Niederlage der Radikalen und Sozialdemokraten bei den Munizipalwahlen inMailand wird in den in Rom erscheinenden Blättern sehr hervorgehoben,

In Acera ist die Ruhe wieder hergestellt. Aus Anlaß der dortigen Unruhen wurden zwölf Personen verhaftet. Der Steuerdienst funktioniert unter Zuhilfenahme der Truppen regelmäßig.

Belgien.

Jn der Repräsentantenkammer brate gestern der Minister des Aeußeren Graf Merode die Vorlage, betreffend die Genehmigung des am 9. Januar abgeschloffenen Ueber- einkommens über die T des Congo- staats an Belgien, ein. Die Vorlage wurde einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen, von denen 7 der Linken angehören. Der Pa Es de Smet de Nayen brachte eine Geseßesvorlage, betreffend die Kon- version der 31/3 DEDAERE gem belgishen Anleihe in eine 3 prozentige, ein. uf Antrag des Ministers genehmigte die Kammer für diese Vorlage die Dringlichkeit.

Bulgarien. : Wie die „Politishe Korrespondenz“ aus Sofia meldet, ósterreihisch-ungarishen Forderungen in der A ccise- frage zu acceptieren.

Montenegro.

Die Mutter des Fürsten ist, nah einer Meldung des „W. T. B.“, in der Nacht zu gestern in Venedig gest orben.

Schweden und Norwegen.

Wie „W. T. B.“ aus Christiania meldet, hat der König an den Präsidenten des Storthing Sievert Nielsen ein L He Ab fo Alo gesandt, worin es heißt:

ie Voraussetzungen für die Bildung des neuen Kabinets, welche ih Ihnen mündlih hervorgehoben habe, bringe ih hiermit, um jedem Mißverständniß Doe gen \hriftlich zur Kenntniß. ÁÂ habe gesagt: „Ohne ein beiderseitiges Entgegenkommen i die Sicherung einer dauernden Vereinigung der beiden fselbs- ständigen Reiche unmögli. Die Verschiedenheiten in den Auffassungen müssen durch eine Uebereinkunft beseitigt werden. Die Majorität des Storthing darf mithin niht den Weg der Verhandlungen abweisen, wenn es Veränderungen in den gemeinsamen Verhältnissen, die seit 1814 bestanden haben, gilt, falls meine Absicht, konstitutionelle Rath-

ist mein aufcihtiger Wunsch, daß jede Veranlassung zu Streitigkeiten zwischen den beiden Brudervölkern beseitigt werde. Falls mit diesem Endzwedck vor Augen Reformen der obengenannten Art vorgeschlagen werden sollen, muß ih die Sicherheit haben, daß in Uebereinstimmung mit der NReichsakte eingeleitete Unionsverhandlungen jeder Entscheidung voraus8gehen müssen, die sih auf Veränderungen in der Ordnung des Konsulatswesens und der äußeren Verwaltung bezieht. Ich bitte Sie um sriftlihe Beantwortung dieses Schreibens, fobald Sie Gelegen- heit gehabt haben, mit Ihren Meinungsgenossen zu konferieren.*

Die Vereinigung der Linken des Storthing beschloß gestern Nachmittag, das Königliche Handschreiben folgender- maßen zu beantworten :

Indem die Linke des Storthing auf die in der Aeaatte F gebene, vom Storthing wiederholt betonte Grundlage des Verhält- nisses zwischen den beiden vereinigten Ländern, nämlich Souveränität jedes Reichs in allen niht von der Reichsakte als untonell bezeih- neten Angelegenheiten hinweist, spricht sie aus, daß sie folhe Verhand- lungen zwishen den beiden Ländern, die mit dem Prinzip vereinbar sind, nicht abweisen wird. Bezüglich der Ausführung der in dem Königlichen Handschreiben erwähnten Absicht wird nach all- gemeinen konstitutionellen und parlamentarishen Grundsäßen ange- nommen, daß die Verhandlungen mit dem Manne, welhem der König die Bildung einer mit der Storthingsmehrheit zusammenwirkenden Regierung anvertraue, eröffnet werden müssen.

Die Antwort sollte dem König gestern Abend überbracht werden.

ausgeführt werden soll.

Amerika.

Der Schahsekretär Carlisle begab fich, wie der „Times“ aus Philadelphia gemeldet wird, in die Kommission für Mittel und Wege, die in geheimer Sizung den Vertrag mit dem Syndikat, das dem Sre Gold gegen Obligationen beschaffen soll, A Die repub l kanischen Mitglieder der Konmission erklärten sich bereit, dem Repräsentantenhause eine Bill wegen der Ausgabe von drel- prozentigen Obligationen vorzulegen.

Afrika. : i

Das „Reuter'she Bureau“ meldet aus Pretoria, bei

der gestrigen Eröffnung des Volksraads habe der Präfident

Krüger erklärt, es sei Pfliht der Regierung, unverzüglich die

legte Swazi-Konvention dem Volksraad zu unterbreiten. Die

Regierung werde die Zustimmun zur Abänderung des

Kommandogeseßes im Sinne des Abkommens mit Sir Henry Loch beantragen. i

zusprechen: 1) daf die Staalsregieru ng bei der weiteren Behandlung der Angelegenheit im Wesen der Sache die Grhaltung der gegenwärtigen

unmittelbarer Mangel nur in dreizehn Kirchspielen zu be-

wäre die R he Regierung geneigt, im Prinzip die

geber unter den S der Majorität zu wählen,. S

Parlamentarische Nachrichten.

Die lußberihte über die gestrigen Sigungen des S dT T u des Hauses der Abaclrdineten efinden fich in der Ersten Beilage.

Der Reithstag berieth in seiner heutigen (36.) Sizung, welcher der Reichskanzler Fürst zu Ren ohe, der Staatssekretär, Staats-Minister Dr. von Boetticher und die Staats-Minister Bronsart von Schellendorff und yon Ks o beiwohnten, über Jnitiativanträge aus der Mitte

auses. cs ur zweiten Berathung der von den Abgg. Auer u. Gen. (Soz.) und den Abgg. Colbus u. Gen. (Els.-Lothr.) eingebrahten Anträge auf Aufhebung der dem Statt- halter von Elsaß-Lothringen übertragenen außer- ordentlihen Gewalten nahm das Wort

Abg. Bueb (Soz.). Derselbe suhte aus dena Protokollen des Landesausschufses von Elsaß-Lothringen den Nachweis zu führen, daß der Staatssekretär von Puttkamer im Landesaus\{huß die Angelegen- heit des Diktaturparagraphen vor den Reichstag verwiesen habe, während er. fie im Reichstag für eine Landesfache erkläre.

Abg. Küchly (Els.-Lothr.) tadelte die Vernachlässigung der französischen Sprache in den Schulen Elsaß-Lothringens und erging #ch dann in einer Kritik der dortigen Verhältnisse, wobei er vom Präsidenten unter Verweisung auf den Gegenstand der Berathung unterbrohen wurde.

Die Anträge wurden mit nicht erhebliher Mehrheit an-

enommen. Dagegen stimmten die Parteien der Rechten und die nationalliberale Partei.

De sh seßte das Haus die erste Berathung der von den Abgg. Dr. Pachnicke (fr. Vg.), Aner u. Gen. (fr. Volksp.) und Auer u. Gen. (Soz.) eingebrachten Anträge, die Volks: vertretung in den Bundesstaaten betreffend, fort. Der Antrag des Abg. von Frege (kons.), über diese Anträge zur Tagesordnung überzugehen, war vorläufig zurückgezogen worden.

“Das Wort nab zuerst der Abg. Richter (fr. Volksp.).

(Schluß des Blattes.)

Jn der heutigen (19.) Sißung des Hauses der Ab- eordneten, welher der Justiz - Minister Schönstedt iwohnte, stand der Etat der Justizverwaltung zur

Berathung. : ; :

Zum Einnahme-Titel: „Arbeitsverdienst der Ge- fangenen“, der mit 1 877 000 eingestellt ist, bemerkte der

Berichterstatter Abg. Im Walle (Zentr.) : Rach einer Kabinets- ordre des Jahres 1859 wurde den Gefangenen ein Drittel ihres Arbeits- verdienstes gegeben, das zweite Drittel erhielt die Staatskasse, das dritte wurde zur Hälfte zur Remuneration der Gefängnißbeamten verwendet, zur Hälfte dem Provinzial-Waisenfonds zugeführt. Seit dem Etatsjahre 1892/93 ist das dem Waisenfonds zufallende Sechstel den anderen Theilen zugeschrieben worden. Seit zwei Jahren nun ist im Plenum wie in der Budgetkommission angeregt worden, den der Staatskasse zufallenden Antheil für die Aen der Ge- fangenen zu verwenden, oder den Vereinen zur Besserung der ent- lassenen Strafgefangenen zu überweisen. Die Justizverwaltung trat mit dem Finanz-Ministerium deshalb in Verbindung, doch ift bis heute kein Bescheid ertheilt worden.

Abg. Brandenburg (Zentr.): Wenn auch die Gefangenen keinen Anspruch auf ihren Verdienst machen können, da sie der Justiz- verwaltung mehr kosten, als fie ihr einbringen, so dürfte es angebracht sein, den der Staatsfasse zufallenden Theil für die Familien der Gefan- genen zu verwenden. Zur Zeit müssen die Gemeinden für diese Familien sorgen. Nun ift im Reichstag ein Gese eingebracht worden, wonach der Staat seine Selgpb ht für unschuldig Verurtheilte anerkennt. Die Familien der Gefangenen leiden auch unschuldig. Andererseits würde dei Abmessung der Strafen niht mehr, wie es bei den Schöffen- gerichten öfter geschieht, auf die Familien der zu Verurtheilenden Rüdsiht genommen werden, wenn der Staat für sie eintritt.

Justiz-Minister Schönstedt: Der aveaung des Vorredners Folge zu leisten, würde nur im Wege eines Geseßes mögli sein; denn die Verwendung des Arbeitsverdienstes is durch die Kabinets- ordre von 1859 in einer für die Justizverwaltung bindenden Veise geregelt worden. Ih möchte dem Vorredner gegen- über die Verwahrung aussprehen, daß eine Verpflihtung des Staats, für die nothleidende Familie eines Verurtheilten zu sorgen, nit vorliegt. Das würde so aussehen, als wenn die Gerichte eine Schuld für die Noth träfe, in die diese Familie durh die Ver- urtheilung ihres Ernährers geräth. Es ift gewiß ein Unglück, wenn den Familienangehörigen der Ernährer entzogen wird, aber es ist nicht anders, als wenn bei Unfällen andere mitgetroffen werden. Die L e für die Nothleidenden müssen wir den Armenverbänden überlaffen.

ie Einnahmen wurden genehmigt und die Verhand- lung wandte sih dann dem Ausgaben-Etat zu.

Abg. Rintelen (Zentr.) rügte einige Mißstände am Kammer- geriht. Dadurh, daß die Verhandlungen oft 6 bis 8 Stunden währten, werde nicht nur die Arbeitskraft der Nichter vorzeitig auf- grben, fondern es leide darunter au die Behandlung der Sachen.

ine fünfstündige Sitzung gen üge, um die geistige Spannkraft des Richters zu erschöpfen. Von einer Unmittelbarkeit der Verhandlung könne im Kammergericht keine Rede sein. Eine bloße Vermehrung der Richterstellen schaffe keine Abhilfe; es bedürfe einer Revision der ivilprozeßordnung auf der Grundlage einer neuen Auffassung. Der ormalismus müsse aus der Zivilprozeßordnung herausgeshaft werden ; vor allem müsse die Prozeßleitung wieder mehr in die O des Ge- E gelegt werden. Redner tadelte ferner die jeßige Ausbildung der Afffessoren und regte die Einführung eines juristishen Zwishenexamens an.

(Schluß des Blattes.)

Nach dem amtlihen Wahlresultat wurde bei der am 2. d. M. im 7. Wahlkreise des Re ierungsbezirks Düssel- dorf (Mörs-Rees) ftatt ehabten Sina mad um Reichs- tag der Amtsgerichts-Nath G rihen Reficitn) mit 12687 Stimmen gewählt; der Landrath Dr. Haniel (fr. kons.) er- hielt 19 667 Stimmen, Hofrichter 196 Stimmen, Baum- bah - 34 Stimmen, Liebermann von Sonnenberg 3 Stimmen; 31 Stimmen waren zersplittert.

, Dem Hause der Abgeordneten is der Nahweis über die rwendung der durh das Geseß vom 14. Juli 1893 zu elhilfen an unvermögende Shulgemeinden x. zu Volks- ulbauten für das MeVGenaciaht 1894/95 bereit gestellten

009 „Æ zugegangen.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Nah § 16 des Reichs-Preßgesetzes sind öffentlihe Auf- forderungen mittels der NE Aufbringung der wegen einer ren Handlung erkannten Geldftrafen und Kosten ver-

In “Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht ffenat, durch Urtheil vom 1. Oktober 1894 ausgesprochen, daß : erbot sih nur auf die erkannten Geldstrafen und die er- anuten Kosten, niht aber auf andere, dem Verurtheilten er- augdlene Auslagen und Nachtheile erstreck{. „Das Gesey verbietet ir rüWlih nur öffentliche Aufforderungen mittels der Presse Aufbringung der wegen einer {strafbaren Handlung er-

L, . St das Ve

kannten Geldstrafen und Kosten. Sind dem Verurtheilten noch andere Nachtheile erwachsen, ift ihm z. B, die Zahlung einer Buüße auferlegt, so kann. hiernah, ohne gegen das Geseh zu verstoßen, zu einer Saminlung der hierzu erforderlichen Mittel auch durch die Presse aufgefordert werden. Die Entstehungsgeshichte des eßgeseßzes: ergiebt au, daß der Gesetzgeber mit dem Ausdrude „ErT- annte eldstrafen und Kosten“ einen über den Wortlaut hinaus- gehenden Sinn nicht hat verbinden wollen Es ift hiernach rechtsirrthümlich, wenn das Geriht zu ‘den wegen einer ftrafbaren ndlung erkannten Kosten im Sinne des è 16 die Mittel zur Ent- châdigung eines vom Angeklagten unmittelbar geladenen Zeugen des- [b rechnet, weil diefe zu den pekuniären Folgen der Verurtheilung gelten Sie fallen unter den § 16 vielmehr nur dann, wenn es often sind, über welche erkannt worden ist.“ (2238/94)

Die von cinem Samen E geßbte Aus - kunftertheilung {in einem fog. Auskunftbureau int nah einem Urtheil des NReichsgerichts, VI. Bivilfenats, vom- 5. November 1894, als ein Handelsge {äft anzusehen, und der Inhaber des Auskunft- bureaus is bei seiner Auskunftertheilung zur Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verpflichtet. , . . . Volle Sicherheit können die Auskunftbureaux zwar nit gewähren, jedenfalls sind sie aber nit dazu bestimmt, Anfragende durch Unwahrheiten, sei es bös- willig oder in unv:rantwortlicher Leichtfertigkeit, irre zu führen. Die nd der Sorgfalt eines ordentlihen Kaufmanns weist auc diesen Anstalten den richtigen Weg Gewifsenhaftigkeit in der Erforshung und eel ageit in der Mittheilung. Die Benußung von Hilfskräften „kann selbstverständlich niht ent- behrt werden. Der sorgfältige Kaufmann wird auch die averlasügteit der Quelle vtüfen und unsichere Ergebnisse nah ibrem Berthe und nit als sichere Thatsachen berichten. Auf Erfüllung dieser Pflicht kann und muß der Anfragende rechnen. Verläßt er si hierauf und richtet er hiernah seine Schritte ein, so begeht - er keine Leichtfertigkeit. Die Ble einer Täuschung fallen demgemäß dem Auékunftertheilenden zur Laft, der seine Pflicht gröblich verletzt hat. Mit den aus der Verpflichtung zur Sorgfalt eines ordentlichen Kauf- manns fi ergebenden Anforderungen wird von den Auskunftanstalten nihts Unmögliches verlangt. Die sih hiernah bemefsende Aufgabe derselben führt keineswegs ju der Nothwendigkeit der Gestattung des Auss{lusses der Haftung für grobe Fahrlässigkeit. Die Gestattung würde vielmehr gerade den Zweck vereiteln, den der Anfragende verfolgt.“ (190/94.)

Entscheidungen des Ober-Verwaltuugsgerichts.

Die Zuxrücknahme der Genehmigung zum Betriebe der Schankwirthschaft kann, nah einem Urtheil des Ober- Verwaltungsgerichts, 111. Senats, vom 19. November 1894, wegen wiederholter Ueberschreitung der e tu ade erfolgen, gleihviel ob dabei eine Ae ell der Gâste ftatigefunden hat oder niht. Der Restaurateur R. zu Stettin hatte in der Zeit vom Sommer 1892 bis dahin 1893 die auf 10 Uhr Abends festgeseßte Polizeistunde elfmal überschritten, ohne sich durch die in- zwischen eingetretenen zahlreichen Bestrafungen aus 8

B. von weiteren Verfehlungen abhalten zu laffen. Jm übrigen hatte R. sowohl in wie außerhalb feines Gewerbebetriebes zu Aus- ftellungen keine Veranlassung gegeben, auch waren ihm einzelne Fälle der Ueberschreitung der Polizeistunde wegen der - Veranlassung dazu nicht sehr {wer anzurehnen. Auf die Klage der Polizei-Direktion zu Stettin erkannte der Bezirksaus\huß zu Stettin auf Zurücknahme der Schankkonzession des N., indem er feststellte, daß aus den von dem Beklagten begangenen zahlreichen Ueberschreitungen der Polizeiftunde zu erkennen sei, er werde auh fünftig sein Gewerbe zur Förderung der Völlerci mißbrauchen (§8 33, 53 der Reichs-Gewerbeordnung). Auf die Berufung des Beklagten bestätigte das Ober-Verwaltungsgericht die Entscheidung des Bezirksaus\husses, indem es begründend ausführte: » Der Gerichtshof hat wiederholt auégesprochen, daß die V öllerei nicht nur derjenige fördert, welher der Ünmäßigkeit im Genuß geiftiger Getränke Vors{chub leistet, fondern au der, welher die von dem Geseß dem Genuß geistiger Getränke gezogene Grenze überschreitet. Eine solhe Grenze zieht der § 365 Abs. 2 des Strafgeseßbuchs, indem er verbietet, daß ein Wirth das Verweilen seiner Gäste über die ge- botene Polizeistunde, d. h. die von der Polizei vorgeschriebene Stunde dulde. Das Dulden von Gästen über die Polizeistunde stellt daher C U Ir exung der Völlerei im Sinne des § 33 der Reichs- Vewerbeordnung dar, gleihgültig, ob dabei eine Unmäßigkeit der Gäste stattgefunden hat oder nit T. 1276)

In Bezug “i § 12 des Baufluchtengeseßes vom 2. Juli 1875: „Durch Orts\tatut kann festgestellt werden, daß an Straßen oder Straßentheilen, welche od niht gemäß der baupolizei- lihen Bestim mungen des Orts für den öffen!iliden Verkehr und den Anbau fertig hergestellt sind, Wohngebäude, - die nah diesen Straßen einen Ausgang haben, nit errihtet werden dürfen“ hat das Ober-Verwaltungsgeribt, 1V. Senat, durch Urtheil vom 1. Dezember 1894 folgende Sätze auégesprochen : 1) Diese Bestimmung findet keine Anwendung auf Fabrik- gene, selbst wenn fih darin ständig, au in der Nacht, ein eaufsihtigender Wächter befindet. „Zwar geht auch der Bezirks- ausschuß von dem rihtigen Saß aus, daß sub das Bauverbot nur auf Wohngebäude bezieht ; er meint jedoh, daß au das Fabrikgebäude ein Wohnhaus darstelle, da doch mindestens ständig ein Meister in demselben nächtigen würde. Dem is nit zuzustimmen. Es kommt darauf an, ob das Gebäude, wenn auch nur bezl. eines kleinen Zheilê, zum Wohnen bestimmt ist. Das if na den vorgelegten Plänen niht der Fall und nicht ersihtlich, worauf die Annahme des Bezirksausschusses, daß ein Meister dort wohnen würde, beruht. Meint aber der Bezirksaus\huß, daß etwa der ständige Aufenthalt einer Von ligeuden Nachtwache das Gebäude zu einem Wohnhaufe mache, so irrt er. Die Errichtung des geplanten r ecaiet e wird also von dem Bauverbot aus § 12 a. a. O. n erfhrt."

2) „Unter den Begriff „baupolizeilihe Bestimmungen* fallen alle allgemeinen polizeilihen Maßnahmen, mögen sie in Gestalt von Verordnungen, Bekanntmachungen, Regle- ments oder Anordnungen im weitesten Sinne a Tolten werden. Daför, daß die le Steen Bestimmungen über die Anforderungen an fertig hergestellte Straßen, welche im § 12 des Geseges vom 2. Juli 1875 erwähnt sind, nur in Form eines Gesetzes erlassen E an findet sih nirgends auh nur eine Andeutung.“ D A «

Kunst und Wissenschaft.

Die Anthropologishe Gesellshaft in Wien feierte estern ihr f En E gg tiges Jubiläum durch ein estmahl. Wie „W. T. B.“ chtet, nahmen an dem Mahle theil: der Herzog Wilhelm von Württemberg, der Minister-Präsident Fürst Windischgräß, die Professoren Virchow, Waldeyer, Voß und Bartels aus Berlin, von Ranke aus München und zahlreiche andere inländische und ausländishe Vertreter der Wissenschaft und Kunst.* Der Prâà- sident der Gesellschaft Freiherr von Andrian begrüßte die Gäste, ace alsdann der Unterstüßung seitens der Regierung und sprach die Dan arkeit der Gesellschaft fürSeine Majestät den Kaiser Franz Joseph Professor E beglückwünschte die Gesellshaft namens der

esellschaft. Hierauf übermittelte R begrüßt, die Glückwünsche der Berliner anthropologischen Gefellshaft und wies auf die Zwecke der Gesell- haften hin. Professor von Ranke überreihte eine Adrefse namens

aus. Deutschen anthropologischen fessor Virchow, ftürmis

Münchener Gesellschaft. Aus fast allen Hauptstädten Europas waren Gl unschtelegramme eingetroffen.

Laud- und Forstwirthschaft.

Saatenstand in Rumänien. , Das ungewöhnlih milde Wetter bat in faft gänz Rumänien, wie: im Dezember, so auch während des Monats Januar angebalten. Erft in den leßten Tagen des Januars fiel überall reilich Schnee, mancher Orten jedoch untermish§ mit Regen, welher an der Ober- fläche Eiskrusten bildete, die allgemein als hädlich angesehen werden, wenn sie längere Zeit anhalten sollten. Die milde Witterung hat es ermöglicht, daß vielfah das Land bereits jégt-geadert und der Früh- jahrsanbau, für welchen größere Flächen als im Vorjahr reserviert Ewe, vorbereitet. worden ift. Auch hat dieselbe die Viehüberwinterun besonders bei dem im östlihen Numänien herrschenden Futtermange in jeder Beziehung erleihtert, insofern als z. B. in der Dobrudscha Sutter f ui die Weide getrieben werden konnte und daselbst genügend utter fand.

Gesundheitswesen, Thierkraukheiten und Absperrungs- Maßregeln.

E : Preußen.

__ Regierungsbezirk Oppeln. Amtlicher Mittheilung zufolge find die Sperrmaßregeln bezüglih der Grenzübergänge sämmtlich aufae- hoben worden. Zuletzt war dies bei dem Grenzübergange Baingow- Czeladz im Kreise Kattowitz der Fall, dessen Oeffnung durch Ver- fügung vom 12. November 1894 angeordnet*worden ift; ferner ist das Ver- bot der Ertheilung von Grenzlegitimations\heinen zum Verkehr innerhalb des dreimeiligen mkreises jenseits der Grenze mittels Rundverfügung des Regierungs-Präsidenten vom 2. November 1894 mit der Maßgabe I worden, daß notorishen Schmugglern und liederlichen Per- fonen au fernerhin derartige Scheine nit ertheilt werden dürfen ; endlich ist die durch Verfügung vom 25. Juli 1594 angeordnete Kon- trole der auf der Przemsa verkehrenden Galeerenshifffer in Brzczinka mittelst Verfügung vom 19. November 1894 außer Kraft gefeßt

worden. Türkei.

Zufolge Beschlusses des internatioualen Gesundhbeitsraths in Konstantinopel unterliegen Pilgerschiffe, welhe sih von Konstantinopel nah dem Hedjaz begeben, einer zehntägigen Quarantäne im Lazareth von Clazomene. Die Pilger werden gelandet und ihre getragenen Sachen und Effekten einer strengen Desinfektion unterzogen. Kranke werden ins Lazareth gebraht. Die Schiffe werden desinfiziert, das Kielwafser wird C und neues Saar an Bord genommen. ie Effekten und # )mußige Wäsche der Schiffsmannschaft werden einer Dampfdesinfektion unterzogen.

y Bulgarien.

Zufolge Beschlufses des bulgarischen Gesundheitsraths unterliegen Reisende, welche direkt aus Konstantinopel in Bulgarien eintreffen, einer einfachen ärztlihen Untersuchung ohne Desinfektion fen Gepäcks und ihrer Kleidungsgegenftände. Außerdem aber haben si solhe Reisenden an ihrem Bestimmungsort noch einer dd Beobachtung von 5 Tagen zu unterzichen.

Der Gesundheitsstand in Berlin war auch in der Woche vom 27. Januar bis 2. Pra ein Ger und die Sterblichkeit eine niedrige, wenn au) eine etwas höhere als in der vorhergegangenen Woche (von je 1000 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, 15,5). Hâufiger als in der Vorwoche kamen infolge der anhaltend fälteren Temperatur der Luft akute Entzündungen der Athmungs- organe zum Vorschein, doch blieb der Verlauf im allgemeinen ein milder und die Zahl der dur sie bedingten Sterbefälle eine beschränkte. Erkrankungen an Grippe haben etwas abgenommen, doh wurden immer noch 4 dur dieselben veranlaßte Todesfälle bekanut. Er- krankungen an akuten Darmkrankheiten zeigten \ih gleichfalls etwas hâufiger, als in der Vorwoche als Todesursachen. Die Theil- nahme des F L Mlle an der Sterblichkeit blieb eine kleine ; von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 42 Säuglinge. Von den Infektionskrankheiten kamen Erkrankungen an Unterleibstyphus nur in wenigen Fällen, Erkrankungen an Scharlach in gesteigerter, an Masern und Diphtherie in etwas verminderter Zahl E Anzeige, und zwar kamen Erkrankungen an Masern aus der Schöneberger Vorstadt und aus dem Wedding, an Scharlach aus Luisenstadt, an Diphtherie aus der jenseitigen Luisenstadt, dem Spandauer Viertel, der Rosen- thaler Vorstadt und aus Moabit am zahlreidsten zur Mel- dung. Erkrankungen an Kindbettfieber wurde nur 1 bekannt. Nosenartige Entzündungen des Zellgewebes der ut wurden etwas häufiger beobachtet; auch Erkrankungen an Keuchhusten waren etwas zahlreicher, doh behielten sie überwiegend ihren milden Verlauf. KRheumatisGße Beshwerden der Muskeln traten bter zu Tage, während akute Gelenkrheumatismen im Vergleich zur orwoche feine wesentlihe Veränderung in ihrem Vorkommen aufwiesen.

Verkehrs-Anstalten.

__ Die Geschäftsräume der Königlichen Eiseubahn-Direktion Berlin befinden \sich vom 20. Februar d. J. ab nicht mehr. König- Gegeritape 132, sondern in dem neuerbauten Verwaltungsgebäude Berlin W., Swhöneberger-Ufer 1—4.

der jenseitigen

Die mittels des Reihs-Postdampfers „Habsburg“ beförderte Post aus Australien (Abgang aus Adelaide am 9. 1 Msi ift in Ci eingetroffen und sollte in Berlin heute Abend zur Ausgabe gelangen.

Ueber Verkehrsstörungen, die dur die Witterungsverhält- nisse verursaht wurden bezw. deren Beseitigung liegen beute folgende Meldungen des ,W. T. B.* vor:

Die regelmäßigen Post-Dampfschiffahrten auf den Linien Kiel - Korför und arnemünde Gjedser sind eingetretener Eis- hindernisse wegen eingestellt worden. Auf der Linte Warnemünde- Gjedser wird eine täglich einmalige Verbindung durch den Eisbrehdampfer Rügen in folgender Weise aufrechßt erhalten: Abfahrt aus Warnemünde 1 Uhr 16 Min. Nahm. nach Ankunft des Schnellzuges aus Berlin (in Warnemünde 1 Uhr 1 Minute Na(- mittags) zum Anshluß an den Schnellzug nah Kopenhagen (aus Gijedser 3 Uhr 42 Minuten Nachmittags); Abfahrt aus Giedser bei Tage8anhruch anschließend an den Schnellzug aus Kopenhagen 7 Uhr 15 Minuten Abends, zum Anschluß an den Zug nach Berlin, aus Warnemünde 10 Uhr 42 Minuten Vormittags.

Die am 11. d. M. als gesperrt gemeldeten Strecken Wism a r— Doberan—Rostock und Wismar—Karow sind wieder für den Verkehr ofen.

Neustreliß, 12. Februar. Das Eisenbahn-Betriebsamt macht bekannt: Der Betrieb auf der Strecke Blankensee—Woldegk— Strasburg (Uckermark) ist wieder aufgenommen.

Flensburg, 12. Februar. Das Eisenbahn-Betriebsamt macht bekannt: Die Züge werden wieder bis Frederikshavn dur Bget hn.

NaL R Vagen, 12. Februar. Das F ALLEn Et ist für kräftige Dampfer vom Norden aus bis Göteborg passierbar, weiter südwärts ist die Fahrt nicht ohne Gefahr.

Laut Bo uen aus Köln (Rhein) hat die zweite

englische Poft über Ostende vom 12. Februar in Köln den Anschluß an Zug 31 nah Berlin niht erreiht. Grund: Abwarten des verspätet eingetroffenen Anschlußzugs von Paris in Herbesthal.

Hamburg, 12. Februar. (W. T. B.) Hamburg-Amerika- nishe Packtetfahrt-Aktien-Gesellshaft. Der Postdampfer „Persia“ hat gestern Nahmittag Scilly passiert. Der Post- dampfer „Dalmatia * ist heute in St. Thomas angekommen. ondon, 12. Februar. (W. T. B.) Der Castle-Dampfer „Tantalon Castle" ist auf der Ausreise heute in Kapstadt

angekommen.