1895 / 42 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 16 Feb 1895 18:00:01 GMT) scan diff

fahrens widersprehen. Macht er von diesem Rechte Gebrauch,

A sein Recht, die Beschränkung seiner Haftung für die achlaßverbindlichkeiten geltend zu machen, ausgeschlossen.

Die Vorschriften des Ï 2127 bleiben unberührt. ah ;

Fs der Erbe geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähig- keit beshränkt, so ist zu dem Widerspruche die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts erforderlich.“

Zufolge der Vorschrift des § 2095 ist das Jnventar- recht des Erben allen Nachlaßgläubigern gegenüber aus- geschlossen, wenn er nicht vor dem Ablauf einer ihm von dem Nachlaßgerichte bestimmten Frist (Jnventar- frist) ein Verzeichniß über den Bestand des Nachlasses (Inventar) bei dem Nachlaßgericht eingereiht hat; nah der Eröffnung des Konkurses über den Nachlaß bedarf es jedoch der Jnventarerrichtung nicht mehr. Unter Ablehnung eines An- trags: an die Versäumung der Juventarerrihtung den Ver- lust des Jnventarrehts nur gegenüber den vom Erblasser her- rührenden Verbindlichkeiten, nicht aber auch gegenüber den Verbindlichkeiten aus Pflichttheilsrechten, Vermächtnissen, Auf- lagen u. st. w. zu knüpfen, wurden die fraglichen Be- stimmungen sahlich angenommen, jedoh mit dem Zusaß, dah denjenigen Gläubigern gegenüber, welhe im Aufgebots- verfahren ausgeschlossen sind, das Jnventarreht des Erben auch im Fall der Versäumung der Jnventarerrichtung bestehen bleiben soll. E

Gegen den sachlihen Jnhalt der §S 2096 bis 2101, welche nähere Bestimmungen über die Jnventarfrist er- halten, erhob sich kein Widerspruh. Als § 2101a wurde folgende Vorschrift hinzugefügt : : j

„Sind mehrere Erben vorhanden, so kommt die Wahrung der Jnventarfrist durch einen Erben den anderen Erben zu statten, soweit nicht ihr Necht, die Beschränkung ihrer Haftung geltend zu machen, ausgeschlossen ist.“ :

Die 88 2102 bis 2106 regeln die Art und Weise der Jnventarerrichtung. Nach dem Entwurf (S 2102) muß das Jnventar von der zuständigen Behörde oder einem zu- ständigen Beamten aufgenommen werden. Auf Antrag des Erben hat aber das Nachlaßgeriht das Jnventar entweder selbst aufzunehmen, sofern es zuständig ist, oder die zuständige Behörde oder einen zuständigen Beamten mit der Aufnahme u beauftragen; durch die Stellung eines solchen Bea ivaas wird die Inventarfrist gewahrt (Z 2103). Diese Vorschriften wurden mit dem Zusaß ge- billigt, daß die Aufnahme des Jnventars auch durch einen Notar erfolgen kann. Ein Antrag, den 8 2102 in dem Sinne zu streihen, daß auch die Aufnahme eines Privatinventars genügen jolle, fand nicht die Zustim- mung der Mehrheit. Der § 2104, welcher dem Erben die Bezugnahme auf ein bei dem Nachlaßgeriht bereits vor- handenes, den Vorschriften der §8 2102, 2103 ent- \sprehendes Jnventar gestattet, wurde niht beanstandet, ebensowenig der §8 2105 Abs. 1, wonach in dem Jnventar die bei dem Eintritt des Ecbfalls vorhandenen Nachlaßgegen- stände sowie die Nachlaßverbindlichkeiten vollständig angegeben werden sollen. Nah dem § 2105 Abs. 2 soll das Jnventar außerdem die Beschreibung der Nachlaßgegenstände, soweit sie

ur Bestimmung des Werths erforderlich ist, sowie die Angabe Lis Werths selbst enthalten. Demgegenüber war folgende Fassung des Abs. 2 beantragt: : 1

„Das Inventar soll außerdem den Werth der Nachlaß- gegenstände, erforderlichenfalls nah Anhörung von Sach- verständigen, angeben.“ E

Die Mehrheit entschied sih jedoch unter Ablehnung des Antrags für den Entwurf. Abgelehnt wurde auch ein Antrag, in das Einführungsgeseß die Vorschrift aufzunehmen, daß die Landesgeseße unberührt bleiben, welhe behufs Bestimmung des Werths der Nachlaßgegenstände die Behörde, den Beamten oder Notar ermächtigen, Sachverständige bei der Aufnahme des Inventars zuzuziehen.

Nach dem S 2106 Abs. 1 erlischt das Jnventarrecht allen Nahlaßgläubigern gegenüber, wenn der Erbe einen Nachlaßgegenstand, in der Absicht, die Nachlaßgläubiger zu benachtheiligen, in das Jnventar niht aufnimmt. Statt dessen wurde folgende Vorschrift beschlossen: i

„Der Erbe kann die Beschränkung seiner Haftung nicht geltend machen, wenn er absichtlich eine erheblihe Unvoll- ständigkeit der im Jnventar enthaltenen Angabe der Nachlaß- gegenstände herbeiführt oder in der Absicht, die Nahlaß- gläubiger zu benachhtheiligen, eine niht bestehende Nachlaß- verbindlihkeit als bestehend aufnimmt. Das gleiche gilt, wenn der Erbe in den Fällen des § 2103 die ihm obliegende Auskunftsertheilung verweigert oder absichkkih in erheblichem Maße verzögert.“ :

Die Vorschrift des § 2106 über die Ergänzung eines unvollständigen Jnventar3 wurde fahlich niht bean- standet, ebensowenig die Vorschrift des § 2107, derzufolge das Nachlaßgericht die Einsicht des errichteten Jnventars einem jeden zu gestatten hat, der ein rehtliches Jnteresse glaubhaft macht.

Eine Ergänzung erfuhr der Entwurf durch folgende Vor- schriften:

S 2107a. „Wird das Jnventar errichtet, so wird im Verhältniß zwishen dem Erben und den Nachlaßgläubigern vermuthet, daß zur Zeit des Erbfalls weitere Nachlaßgegen- stände als die angegebenen niht vorhanden waren.“

8 2107b. „Der Erbe hat auf Verlangen eincs Nachlaß- E vor dem Nachlaßgericht den Offenbarungseid dahin

u leisten, G daß er nah bestem Wissen den Bestand des Nachlasses so vollständig angegeben habe, als er dazu im stande sei.

Der Erbe kann vor der Leistung des Eides das Jnventar vervollständigen. j

Verweigert der Erbe die Leistung des Eides, so kann er die Beschränkung seiner Hafiung gegenüber dem Gläubiger, welcher den Antrag gestellt hat, niht geltend mahen. Das gleiche gilt, wenn der Erbe weder in dem Termine noch in einem auf Antrag des Gläubigers bestimmten neuen Termine erscheint, es sei denn, daß das Nichtersheinen in diesem Ter- mine dur einen genügenden Grund entschuldigt ift.

Eine wiederholte Leistung des Eides kann von demselben

e oder einem anderen Gläubiger nur verlangt werden, wenn Grund zu der Annahme vorliegt, daß dem Erben nach der Eidesleiftung weitere Nachlaßgegenstände bekannt geworden sind“.

Einvernehmen bestand, die Vorschriften des § 2108 über den im Verhältniß zu einzelnen Nachlaßgläubigern eintretenden Verlust des S uventartechts durch Ver- trag oder durch Urtheil als entbehrlich zu streichen.

Die 88 2109 bis 2119 enthalten im Anschluß an die Vorschriften der Konkursordnung (S8 202 ff.) nähere Be- stimmungen über den Nachlaßkonkurs und dessen Einfluß

auf die Haftung des Erben gegenüber den Nachlaß- gläubigern. Nach dem Entwurf stehen dem Jnventarerben, um die beschränfte Haftung den Nachlaßgläubigern gegenüber eltend zu machen, zwei Wege offen: nämlih der Antrag auf

öffnung des Konkurses über den Nachlaß wegen Ueberschul- dung des leßteren (8 203 der Konkursordnung) und die Geltend- machung der Abzugseinrede, vermöge deren der Erbe, wenn der Nachlaß zur vollständigen Befriedigung der Nachlaß- gläubiger unzureihend, der Konkurs über den Nachlaß aber nicht eröffnet ist, einem Nachlaßgläubiger auf dessen Forderung den Betrag in Abzug brinzen kann, mit welhem der Gläubiger im Nachlaßkonkurs ausfallen würde. Diesem System des Entwurfs gegenüber war namentlich mit Rücksicht auf solche Fälle, in denen der Erbe die Verhältnisse niht zu über- sehen vermag, oder in denen der Nachlaß nicht überschuldet, aber zahlungsunfähig ist, beantragt, dem Erben das Recht zu geben, fih auch durch den Antrag auf Anordnung einer Nachlaßpflegschaft von der persönlihen Haftung für die Nachlaßschulden zu befreien, die Abzugseinrede aber zu be- seitigen. Nach einer eingehenden Erörterung wurde der An- trag, vorbehaltlih der Ausgestaltung der Vorschriften über die Nachlaßpfleashaft im einzelnen und vorbehaltlih der Frage, ob und inwieweit die Abzugseinrede dadurch entbehrlih werde, angenommen.

Die Berathung wandte sih sodann zunächst den Vor- schriften über den Nachlaßkonkurs zu.

Nach dem § 205 der Konkursordnung is außer dem Erben jeder Nachlaßgläubiger zu dem Antrag auf Eröffnung des Verfahrens berechtigt. Da gemäß § 2092 Abs. 2 des Entwurfs als Nachlaßverbindlichkeiten auch die Verbindlich- keiten aus Vermächtnissen und Auflagen gelten, so würde dem Entwurf zufolge das Antragsrecht auch den Vermächtnißnehmern und denjenigen zustehen, die berechtigt sind, die Vollziehung einer Auflage zu fordern. Man war einverstanden, das Antragsrecht dieser Personen dur einen Zusaß zu § 205 der Konkursordnung auszuschließen. i;

Der § 2109 erklärt, vorbehaltlih des nah § 2150 Abs. 1 den Nahlaßgläubigern zustehenden Absonderungsrehts, die Eröffnung des Konkurses über den Nachlaß für unzulässig, wenn das Jnventarrecht nach den §8 2094, 2095, 2106 er- loschen ist. Die Vorschrift wurde in dem Sinne gestrichen, daß auch in dem bezcihneten Falle die Eröffnung des Nah- laßkonkurses, sei cs auf Antrag des Erben, sei es auf Antra eines Nachlaßgläubigers, niht ausgeschlossen sein solle (vgl. jedoh den oben mitgetheilten Beschlu zu § 2094).

Nach dem § 2110 hat die Eröffnung des Konkurses über den Nachlaß die Wirkung, daß der Erbe, unbeschadet der Vor- schriften des § 2118, den Nachlaßgläubigern gegenüber von der persönlichen Haftung befreit wird. Weiter regelt der 8 2110 den Einfluß der Konkurseröffnung auf die Maß- regeln der Zwangsvollstreung und der Arrestvollziehung, welhe nach dem Eintritte des Erbfalls gegen den Nachlaß oder das niht zum Nachlaß gehörende Ver- mögen des Erben erfolgt sind. Die Vorschriften wurden, unter Verweisung der konkursrechtlichen Bestimmungen in die Konkursordnung, im wesentlichen sachlich gebilligt. Einver- nehmen bestand, die Bestimmung hinzuzufügen, daß eine Vor- merkung, die nah dem Eintritt des Erbfalls im Wege der einstweiligen Verfügung erlangt worden, unwirksam ist.

Gegen den sachlichen Jnhalt des § 2111, demzufolge Verfügungen des Erben über Nachlaßgegenstände durch die Eröffnung des Konkurses über den Nachlaß nicht unwirksam werden, erhob sih kein Widerspruch. Man war jedoch der Ansicht, daß dieser Saß eines besonderen Ausdrucks nicht be- dürfe. Der § 2111 wurde daher gestrichen.

Der § 2112 regelt das Verhältniß zwishen dem Erben und der Konkursmasse dahin, daß auf die vor der Annahme der Erbschaft von dem Erben besorgten erb- schaftlichen Geschäfte die Vorschriften. über die Geschäfts- führung ohne Auftrag entsprechende Anwendung finden, von der Zeit der Annahme der Erbschaft an aber der Erbe den Nachlaßgläubigern so verantwortlih ist, wie wenn er mit der Verwaltung des Nachlasses von ihnen be- auftragt worden wäre. Grundsäßlich fand diese Art der Regelung keinen Widerspruch. Man hieli es jedo für zu weitgehend und für unbillig, mit dem Entwurf den Erben \hlethin dafür verantwortlich zu machen, wenn er vor der Konkurseröffnung Nachlaßschulden nicht konkursmäßig brrichtigt habe. Es wurde daher beschlossen, dem § 2112 Say 1, 2 folgende Vorschriften hinzuzufügen: :

„Der Erbe ist berechtigt, die Nachlaßverbindlichkeiten für Rechnung des Nachlasses zu berichtigen, sofern er den Um- ständen nach annehmen darf, daß die Berichtigung aller Nachlaßverbindlichkeiien aus dem Nachlaß erfolgen kann. Unterläßt der Erbe, nahdem er von der Unzulänglichkeit des Nachlasses zur Berichtigung der Nachlaßverbin.dlichkeiten Kenntniß erlangt hat, unverzüglih den Anirag auf Eröffnung des Konkurses zu stellcn, so hat er den Gläubigern den daraus enistandenen Schaden zu erseßen; bei der Bemessung der Zu- länglihkeit des Nachlasses bleiben die Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen und Auflagen außer Betracht.

Der Kenntniß der Unzulänglichkeit steht die auf Fahr- lässigkeit beruhende Unkenntniß gleih. Als Fahrlässigkeit gilt es insbesondere, wenn der Erbe Grund hat, das Vorhandensein unbekannter Nachlaßverbindlichkeiten anzunchmen, und es

leihwohl unterläßt, das Aufgebot der Nachlaßgläubiger zu eantragen, es sei denn, daß die Kosten des Berfahrens gegen- über dem Bestande des Nachlasses unverhältnißmäßig groß sind.“

Der dritte Saß des § 2112, demzufolge der Erbe den Nachlaß zur Konkursmasse herauszugeben hat, ohne wegen seiner Gegenforderungen zur Zurücbehaltung berechtigt zu sein, foll in die Konkursordnung eingestellt werden. Der vierte Sag des 8 2112, welher den Erben für die Ausshlagung einer zum Nachlasse gehörenden Erbschaft oder eincs dem Nachlasse angefallenen Vermächtnisses verantwortlich macht, wurde gestrichen.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich württem- bergisher Kriegs-Minister Schott von Schotten stein, Königlih württembergisher Wirklicher Geheimer Kriegsrath von Horion und Landes-Direktor des Fürstenthums Waldeck und Pyrmont von Saldern sind von hier abgereist.

Nach einer telegraphishen Meldung an das Ober- Kommando der Marine ist S. M. S. „Bussard“, Kom- mandant Korvetten-Kapitän Scheder, am 15. Februar in Akaroa (Neuseeland) eingetroffen. s

_ Hannover, 16. Februar. Der Provinzial-Land hat in seiner gestrigen Sißung bei der zweiten Berathung de \

Kaligeseßes einstimmig folgenden Antrag der Kommisfion angenommen : ¿

„Der Provinzial-Landtag wolle beschließen: 1) den von Staatêregierung vorgelegten Ge feßentwurf en bloc anzunehmen, Staatsregierung die Erwartung auszusprechen, daß der Mi für Handel und Gewerbe bei Anwendung der ibm durh §1 Ziffer 7. des Geseßes zu gewährenden Befugniß auf die Verhält; nisse der Betheiligten in gerechter und billiger Weife wohlwollende Rücksicht nehmen wird, 3) die Staatsregierung zu ersuchen, dur ein demnächst zu erlassendes besonderes Geseß den Betrkeben des Grund- eigenthumbergbaues die Möglichkeit zur Bildung von Gewerkschaften dadur zu gewähren, daß auf sie die Bestimmungen der §§ 94 bis 134 des Berggefetes vom 24. Juni 1865 Anwendung finden."

Württemberg.

Bei der gestern in Stuttgart o UFSANITIE leßten Stichwahl zum Landtag wurde Kloß (Soz.) mit 10 700 Stimmen gegen Dr. Schall (Deutsche Partei), der 8178 Stimmen erhielt, zum Abgeordneten gewählt. Die Zusammenseßung der Kammer wird dem „St.-A. f. W“ zufolge nunmehr Oilgeuve fein: 31 Abgeordnete der Volks-

partei, 14 der Deutschen und der Landes-Partei, 5 diesen -

nahestchende Parteilose und Konservative, 18 Mitglieder des Zentrums und 2 Sozialisten. Rechnet man zu obigen noch die 23 Privilegierten, so ergiebt sih folgendes Parteiverhältniß: 31 Mitglieder der Volkspartei, 30 der Deutschen und der Landes-Partei, 9 diesen nahestehende Partci- lose, 21 Mitglieder des Zentrums und 2 Sozialisten.

Braunschweig. :

Der Landtag genehmigte gestern die Regierungsvorlage wegen Fertsezung der Kalibohrungen und erklärte sich mit den Absichten der Regierung in dicser Frage cinverstanden.

Reuß: ä. L.

+ Jhre Königliche Hoheit die Herzogin Max von Württemberg traf am 14. d. M. aus Regensburg, über E kommend, zu mehrtägigem Besuh am Fürstlichen Hof in Greiz ein.

Hamburg.

Bei den gestrigen Wahlen zur Erneuerung der Bürger- schaft sind die beiden von den Sozialisten aufgestellten Kandidaten in Eilbeck und auf der Veddel den Kandidaten der Ordnungspartei unterlegen. Die QUCR me u as innerhalb der Bürger)chaft bleibt fast völlig die

iSherige.

° Oefterreich-Ungarn.

Das gestern in Arco ausgegebene Bulletin über das Befinden des Erzherzogs Albrecht lautet:

Das abendlihe Fieber is gegen Naht gewichen; Nachts wenig Schlaf, bäufiger Husten, reihliher Au8wurf. In der entzündeten linken Lunge beginnende Lösung, in der rechten Lunge katarrhbalische Erscheinungen. Temperatur 37,2, Athmung noch bes{chlcunigt; Puls gut : 84 Schläge, Kräftezustand ganz befriedigend, subjektives Befser- befinden. Professor Wieder hofer. Stabsarzt Hüb[l.

Den Tag über. dauerten die günstigeren Erscheinungen ohne wcsentlihe Störungen fort. Abends trat wieder ein mäßiges Fieber auf bei befriedigendem Kräftezustand.

Die Erzherzogin Elisabeth ist gestern Vormittag von Gries bei Bozen in Arco e: A und am Bahnhof von den Erzherzogen Ernst, Rainer und Eugen empfangen worden. Professor Nothnagel aus Wien ist infolge von Verkehrsstörungen durch Schneewehen erst gestern Mittag in Arco eingetroffen.

Der böhmische Landta g beendete gestern, wie „W. T. B.“ berichtet, die Budgetdebatte. Der Titel, wonach diejenigen

Schulen von den Subventionen ausgeschlossen werden follen,

in denen der Unterrichtssprahe niht mächtige Kinder auf- genommen würden, wurde mit den Stimmen der Deutschen und des Großgrundbesißes gegen die der Alt- und Jung- czehen abgelehnt. Der Antrag des Grafen Schönborn, den Landesausshuß zu beauftragen, im Einvernehmen mi der Regierung Maßnahmen zu treffen, welhe die Einfüh- rung des obligatorishen Unterrichts in beiden Landessprachen an den Mittelschulen bezwecken, wurde at die Budgetkommission verwiesen.

Im ungarishen Unterhause erklärte gestern der Finanz-Minister von Lucacs bei der weiteren Berathung des Budgets, das Spiritusmonopol werde frühestens im September 1896, wahrscheinlich aber erst im September 1897 eingeführt werden. Weiter theilte der Minister mit, in Schemniß sei man auf eine Silberader g& stoßen, die reih goldhaltig sei; dies mache den staatlichen Bergbau wieder lohnend. Was die Bankfrage angehe, so werde diese, ob mit ob ohne die österreichish-ungarishe Bank, jeden- falls im Junteresse der ungarischen Volkswirthschaft gelö!t werden; gegenwärtig ständen noch Verhandlungen mit der österreihishen Regierung bevor. Bezüglih der Börsensteuer werde dem Hause bald eine Vorlage zugehen. / a

Der ehemalige Honved-General Arthur Görgey ift {wer erkrankt. :

Großbritannien und JFrland.

Jn der gestrigen Sizung des Unterhauses theilte der Präsident des Handelsamts Bryce mit, er habe ein Tele gramm aus Lowestoft erhalten, demzufolge der Kapitän der „Free Lance“ berichte, ein Mast des Wracks der „Elbe sei über Wasser sihtbar. Das Telegramm sage niht, ob der Mast in aufrehter Stellung sei. Der Parlamentssefretär des Auswärtigen Sir E. Grey erklärte, soweit ihm bekannt, sei eine ustimmung der Großmächte zum ReNer gens des Congojtaats a! Belgien und zu dem soeben publizierten belgish-französischen Die britische Regierung habe noch feine offizielle Mittheilung von den Abmachungen zwischen Belgien und Frankreich und zwischen Belgien und dem Cong® staat erhalten. Das Vorkaufsrecht Frankreihs sei pon England nicht anerkannt worden. Hinsichtlih des Wes beckens des oberen Nil habe England kein Abkommen m Po getroffen: das einzige Abkommen betreffe a

renze Sierra Leona’s. Bezüglich der bulgarischen Z0!?7 frage äußerte Sir E. Grey, den finanziellen Bedürfnissen Bulgariens habe der 8!/z prozentige Eingangszoll niht genu Bulgarien habe daher eine Zollerhöhung auf 15 Proz. E geschlagen; die englishe Regierung habe na Unterhandlun in eine Zollerhöhung auf 101/2 Proz. eingewilligt, doch u A Bedingung der Meistbegünstigung für britische Waaren. Lia Abkommen sei auf cine zweijährige Dauer vereinbart wor : é bis ein permanenter Vertrag abgeschlossen sei. Ferner

Abkommen nicht erfolgt.

tlârte Sir E. Grey, unter der muselmanishen Be- yólkerung von Marafsch solle eine gewisse Bewegung gegen die Christen hervorgetreten sein. Die englische Regierung habe die Pforte auf die dortigen Verhältnisse und auf die Zustände in anderen Theilen ps Vilajets Aleppo aufmerksam gemacht. Fine Untersuhung sei zugesagt worden. Bei der darauf fort- gesezten Adreßdebatte beantragte Chamberlain ein Amendement, welches besagt : Es widerspricht dem öffentlichen Jnteresse, unter Führung der Minister die Zeit des Parlaments der Erörterung von Maßregeln zu widmen, die nah den Er- flärungen der Minister keine Aussicht haben, Geieß zu werden, während Vorschläge, die ernste konstitutionelle Ver- änderungen involvieren, angekündigt worden sind, über welche die Ansicht des Parlaments sofort eingeholt werden sollte. Redner erklärte, der Zweck der Opposition sei, die ge- sammte parlamentarische Taktik der Regierung, besonders das neueste Wahlmanöver, das unter dem Namen „Anfüllen des Bechers des Oberhauses“ bekannt sei, anzufehten. Das Manöver bezwecke Zeitvergeudung und damit eine Verwirrung der Fragen und eine Verzögerung der unvermeidlichen Ver- urtheilung der Hauptpolitik der Regierung. Obwohl die Opposition nit hoffe, die Regicrung zu stür:en, beanspruche sie, ihre Sache dem Lande vorzulegen. „Homerule“ sei noch die Hauptpolitik der Regierung und zwar eine „Homerule“, die hinter der Vorlage von 1893 nicht zu- rücfbleibe. Offenbar alaube die Regierung nicht, daß das Land diese Hauptpolitik unterstüße; sonst würde sie an das Land appelliert haben, nahdem das Oberhaus die Homerule verworfen habe, und wenn dann dieser Appell zu Gunsten der Homerule entschieden hätte, so würde dem Oberhause ein größerer Schlag verseßt worden sein, als durch irgend eine Resolution möglich sei. Das Land bezeuge, es wolle das Oberhaus niht deêwegen abschaffen, weil es ein großes Hinderniß für Homerule fei, und fo werde versucht, dur „Anfüllen des Bechers“ den Streit mit dem Oberhause anzufahen. Die Regierung sollte den Wortlaut ihrer Resolution gegen das Oberhaus vor- leg-n, damit das Land darüber aufgeklärt werde. Der Staats- sekretär des Jnnern Asquith. betonte, daß dies bereits der dritte Versuch eines Mißtrauensvotums während der jeßigen Adreßdebatte sei. Die Regierung halte sih für verpflichtet, diejenigen Maßregeln vorzubringen, die sie den Wählern unter- breitet habe, und die anläßlich der allgemeinen Wahlen von 1892 gebilligt worden seien. Die Waliser Kirchenbill sei eine E E das Unterhaus passiert habe und ihrer hließlihen Lösung merflih näher gerüdckt sei. Das Oberhaus wolle der liberalen Regierung nur die Lösung niht um- strittener Maßregeln überlassen, ihr aber die Behandlung großer Maßrege!n versagen. Solanze die Regierung das Ver- trauen des Unterhauses besiße, werde sie ihre bei den Wahlen übernommene Aufgabe durchführen.

Ftalien.

„W. T. B.“ meldet aus Nom, den dortigen Blättern zu- folge seien über die Erwiderung des Besuches des eng- lischen Geshwaders durch ein italienishes Ge- schwader folgende Bestimmungen getroffen worden: Das italienishe Geschwader werde aus drei Sektionen unter dem Kommando des Vize-Admirals Accinni bestehen und die fol- genden Schiffe umfassen: „Rè Umberto“, „Sardegna“, „Ztalia“, „Andrea Doria“, „Aretusa“, „Ruggero di Lauria“ na „San Martino“. Der Besuch solle im Suni d. J. statt- finden. ; _Die „Politische Korrespondenz“ konstatiert auf Grund von Jnformationen von kompetenter Seite, daß der gegenwärtige Aufenthalt des Kardinals Grafen Schönborn in Rom thatsählih mit der Frage des Antisemitismus und der mit demjelben verbundenen christlich-sozialen Agitation in Oesterrei ch zusammenhänge. Jm Vatikan bestreite man durhaus, daß das vom Kardinal Rampolla an den Prinzen Lichtenstein vor der Versammlung der Wiener Christlich- Sozialen in Linz gerichtete Telegramm eine Ermuthigung des Antisemitismus oder eine Gutheißung dieser Ziele bedeute. Die ganze bisherige Haltung des Heiligen Stuhls schließe eine derartige Auslegung \{hlechterdings aus. Es sei wahrschein- lh, daß man dem Kardinal Schönborn Aufklärungen in diesem Sinne geben wolle, die den Zweck verfolgten, den österreichishen Episkopat über die wahren Dispositionen des Heiligen Stuhls zu beruhigen.

Spanien.

Jn Paris eingetroffenen Nachrihten aus Madrid zu- folge hat sih der König eine leihte Erkältung zugezogen.

Die Kammer hat in ihrer vorgestrigen Sißung mit 245 gegen 3 Stiminen die Reformen für Cuba genehmigt.

Zorilla ist, wie die „Köln. Ztg.“ erfährt, infolge der von den Cortes genehmigten Amnestie vorgestern aus Paris nah Spanien abgereist.

Lebensfrage. Homerule sei e jeßt keine Lebensfrage, da

Schweiz. Der Bundesrath hat neuerdings die Ausweisung von fünf in Lugano wohnenden Anarchisten beschlossen.

Luxemburg. ___ Die Kammer hat gestern nah sechswöchiger Berathun einstimmig das Budget für 1895 angenommen und fis hierauf bis nah Ostern vertagt.

/ Türkei.

Die „Agenzia Stefani“ meldet, es sei den zur Unter- suchung der * orgänge in Armenien entsendeten Delegirten gelungen, wichtige Aussagen von Augenzeugen über die Mege- elen im Distrikte Safsun zu erhalten.

Schweden und Norwegen.

Das Storthing hat nach einer Meldung des „W. T. B.“

aus Christiania gestern mit allen Stimmen der Linken

aen die der Nechten und der Moderaten die Wahlen in us8kerud und Stavanger für ungültig erklärt.

Amerika.

Das Finanzcomité des Senats hat, wie „W. T. B.“ aus Washington berichtet, über die vom Repräsentantenhause Ie Bill, die Differentialzölle auf Zucker auf- uheben, einen günstigen Bericht erftattet. Al drich bekämpfte D Bill und führte aus, es würde nicht klug sein, Deutschland

onzessionen zu machen. Asien. S (e „Times“ wird aus Chefoo die Nachricht von dem wied, mord des Admirals Ting bestätigt. Demselben Blatt die gemeldet, daß der „Chenyuen“ jegt das einzige noch nftfähige chinefishe Schiff sei.

Die japanishen Blätter bestätigen, daß Li-Hung- Tschang und der Prinz Kung zu außerordentlihen Gesandten für die Friedensunterhandlungen ernannt seien. Eine offizielle Bestätigung stehe noh aus.

Nach einer Depesche des Amsterdamer „Telegraaf“ aus Batavia wäre in der Gegend von Tjambea, Residentschaft Buitenzorg, eine Vershwörung entdeckt worden, welche die Niedermegelung der Europäer und Chinesen be- zwecke. Die Häupter der Vershwörung und 50 Mitschuldige jeien verhaftet worden.

¡Australien. ;

Zn San Francisco ist dem „W. T. B.“ zufolge die Nachricht aus Honolulu eingetroffen, daß die frühere Königin Liliuokalani am 5. d. M. vor ein Kriegsgericht gestellt worden sei. Sie habe erklärt, keine Kenntniß von der revo- lutionären Bewegung gehabt zu haben, außerd:-m aber die Kompetenz des Tribunals nicht anerkannt. Das Uriheil sei noch niht verkündet.

Paxëlamentarische Nachrichten.

Die Schlußberichte über die gestrigen Sizungen des Neichstags und des Hauses der Abgeordneten befinden sih in der Ersten Beilage. i

In der heutigen (39.) Sißung des Reichstags, welcher die Staatssekretäre, Staats-Minister Dr. von Boetticher und Freiherr von Marschall, sowie der Staatssekretär Graf von Posadowsky beiwohnten, wurde die Berathung des von den Abgg. Dr. Friedberg, von Kardorff, Dr. Lieber und Graf von Mirbach in Betreff der Währungsfrage Gngeigaten Antrags fortgeseßt.

.…_ Der Abg. Dr. Siegle (nl.) bekannte fih als überzeugten An- hänger der Goldwährung und bekämpfte von diesem Standpunkt aus den Antrag, dessen Annahme zwar formell der Entscheidung über das Währungsfystem nicht präjudiziere, aber doch nach außen hin den Anschein erwecken würde, als werde die bestehende Währung als den Interessen des Deutschen Reichs nicht entsprehend erahtet. Nach seiner Ueberzeugung denke England -an feine internationale Ver- einbarung behufs Einführung des Bimetallismus. Die Ueber- s{wemmung des Landes mit Silber im Falle der Einführung der Doppelwäbrung werde zahlreihe Unternehmungen ins Leben rufen, die infolge der dann auftretenden Ueberproduktion bald in cine Krisis gerathen würden.

(Schluß des Blattes.)

In der heutigen (22.) Sigung des Hauses der Ab- geordneten, welcher der Minister des Jnnern von Köller beiwohnte, wurde die zweitê Berathung des Etats des Ministeriums des Jnnern fortgeseßt.

Abg. Knebel (nl.) wies auf die vielfahen Bestrebungen hin, die sich auf eine Reorganisation des Sparkassenwesens rihten, und regte an, die Revision der provinziellen Sparkassenverbände von Staatêwegen zu organisieren. Es sei dann vielleiht empfehlenêwerth, die staatlichen Revisoren aus den Sparkassen-Rendanten zu wählen.

Geheimer Ober - Regierungs - Rath von Knebel-Döberitz erwiderte, daß das Ministerium des Innern dieser Frage bereits näher getreten sei. Da aber die eingeforderten Berichte der Ober - Präsi- denten über eine derartige Nevifion sehr verschieden ausgefallen seien befürwortend hätten fich nur die Ober-Präsidenten von Hannover und Westfalen ausgesprohen habe das Ministerium einen ent- scheidenden Entschluß noch nit fassen können.

Abg. Freiherr von Richthofen - Jauer (kons.): In der Ver- waltung der Standesämter haben sih einige Uebelstände gezeigt. Daß das Gesey über die Beurkundung des Personenstandes von 1875 überhaupt reformbedürftig ist, und daß die Bedenken gegen dieses Gesetz in den leßten zwanzig Jahren nicht geringer, sondern größer geworden sind, darauf will ih heute nicht näher eingehen. In den ländlichen Bezirken sind die Gutsvorsteher, in kleinen Gemeinden die Gemeinde-Vorsteher oder Schöffen verpflichtet, die Standesamts- Verwaltung zu führen. Diese haben dazu niht genügend Zeit, und die Verwaltung leidet darunter, oder sie nehmen sich die Zeit und dann leidet die Wirthschaft. Außerdem sind die Leute in den ländlihen Bezirken oft gar nicht fähig, die Geschäfte des Standesamts zu führen. Das kann in vielen Fällen zu großen Gefahren führen. Es würde zweckmäßig sein, die Standesamtsbezirke zu vergrößern, sodaß weniger Beamte nöthig seien, und dann nur kundige Leute zur Verwaltung heran- zuziehen. Vielleiht würde es sih auch empfehlen, wenn die Amts- gerihte die Standesamtsgeshäfte übernähmen. Der Entwurf des Bürc erlihen Geseßbuhs fieht auch Normen für die Eheschließung und theilweise Abänderung des Persfonenstandsgeseßes von 1875 vor. Meine Parteigenossen im Reichstag werden bei diefer Gelegenheit Bedenken gegen das Gese von 1875 geltend machen.

Minister des Innern von Köller erkannte den Klagen des Vorredners eine gewisse Berechtigung zu. Die Einrichtung größerer Standesamtsbezirke würde aber das Publikum sehr belästigen, das dann gezwungen sein würde, weite Wege zum Standesamt zu machen. Schon jeßt lägen Klagen nah dieser Rihtung vor. Die Heran- ziehung von kundigen Beamten würde die Staatskasse belasten. Die Amtsgerichte könnten nicht in Frage kommen, weil den 1300 Amts- gerihten 12 000 Standezämter gegenüberständen.

Abg. Seyffardt (nl.) wünschte eine größere Uebereinstimmung der Armengeseßzgebung in den einzelnen deutshen Staaten. Ju Elsaß- Lothringen gelte das Unterstüßungswohnsitgeseß z. Z. noch nicht. Wohl fei diese Geseßgebung Sache des Reichs, das preußische Abgeordnetenhaus aber habe das Recht, von den preußischen Ministern zu fordern, daß sie für gleihes Neht und gleiche Pflicht in allen deutshen Staaten einträten.

(Schluß des Blattes.)

Bei der vorgestern im 10. Schleswig-Holfteiner Wahl- bezirk (Steinburg) vorgenommenen Ersaßwahl für das Haus der Abgeordneten erhielt der Hofbesißer Engel- brecht (fr. kons.) 183 und der Hofbesiger Reichstags-Ab- E Thomsen (freif.) 33 Stimmen. Ersterer ist somit gewählt.

Kunst und Wissenschaft.

Im Verein für deutsches Kunstgewerbe Mas am Mitt- woh Abend der Ingenieur der Allgemeinen Elektrizitäts-Gesellschaft in Berlin, Herr Richard Opitz, über die Anwendung des elektrishen Stromes für gewerblihe Zwecke. Redner er- läuterte zuerst in sachlicher Weise die theoretishen Prinzipien der elektrishen Kraftübertragung und verglih dann diese moderne Art des Fabrikbetriebes mit jenem, wo die Kraft mittels Wellen und Riemen Übertragen und vertheilt wird. Hervorzuheben is besonders die Objektivität, mit welcher er die Vortheile, aber auch die Nachtheile beider Betriebsarten rückhaltlos erläuterte, und wenn er L lih do bewies, daß die elektrishe Kraftübertragung mehr Vortheile biete und billiger zu arbeiten ermögliche, so verfeblte er nicht, zu betonen, daß die von ihm vorgebrahten Daten und Ziffern deshalb

{o günstig seien, weil er fie auf die Berliner Verhältnisse bezogen abe, wo die Berliner Elektrizitätswerke zum Motorenbetrieb elek-

trischen Strom zum Preise von nur 16 K für 1000 Wattftunden lieferten. Auch würden die Motoren selbst gegen billiges Entgelt verliehen, und wenn auch die Anschaffungspreise für Einzelbetrieb noh verbältnißmäßig hoh seien, fo seien dieselben durch die Ersparnisse beim Betrieb doch bald amortisiert. Redner erläuterte dann die ver- schiedenen Verwendungen elektrisher Motoren und wies insbesondere hin auf die Vortheile, welhe transportable Motoren bieten, demonftrierte an den verschiedensten Modellen die Verwendung der elektrischen Kraft bei Handbohrern, Ventilatoren, Nähmaschinen u. f. w., zeigte, wie man die sehr s{nell laufenden Elektromotoren zu noch \chnelleren, aber au zu ganz langfamen Rotationen zwingen könne, bewies experimentell, wie man die Elektrizität zum Kochen und zum Erhißen von häuslichen Geräthen verwendet, und zeigte endli die Anwendung der Elektri- zität im ärztlichen Dienft, wosür die Firma Reiniger, Gebbert und Schall einige Apparate ausgestellt hatte. Dic sich anschließende Dis- kuffion und die vielfahen Zwischenfragen bewiesen, daß dem inhalts- reichen Vortrag allfeitiges Interesse entgegengebraht wurde. Für denselben hatte der Redner eine besondere Leitung von den Strafen- kabeln bis in den Saal legen lafsen, um die starken Kräfte, die er zu feinen vielfahen Erperimenten brauchte, zur Verfügung zu haben: auch hatte er eine vollständige Sammlung aller Bestandtheile aus- gelegt, die zu einer elecfktrischen Anlage nötbig sind.

Der Vorstand des Vereins für deutshes Kunstgewerbe bestebt nach den in den Generalversammlungen vom 16. Januar und 8. Fe- bruar für das Jahr 1895 vorgenommenen Wahlen aus folgenden Herren: Vorsigender: Karl Hoffacker , Architeït; Erster Stellvertreter : Dtto_ Schulz, Fabrikant; Zweiter Stellvertreter: Geheimer Hofrath G. Schröer; Schaßmeister: L. P. Mitterdorfer, Fabrikant; Schrift- führer: W. Quehl, Bildhauer und Fabrikbesißer; Erster Stellvertreter : Ernst Flemming, 1. Lehrer der städtischen Webeschule ; Zweiter Stell- vertreter: W. Ziesh, Inhaber der Berliner Gobelin-Manufaktur : Aus\ch{ußmitglieder: Heinrich Göhring, Vertreter der Allgemeinen Elektrizitäts-Gesellschaft ; Ludwig Lüdtke, Tischlermeister; A. Müllcr, Fabrikbesißer ; Otto Rau, Fabrikbesißer in Firma Meisenbah Riffarth u. Co.; Rudolph Schaale, S{hlossermeister; Louis Schluttig, Gold- waarenfabrikant.

_ Für die Jahresausstellung der Münchener Künstler - Genossenschaft im Königlichen Glaspalaft ist wieder die Zeit vom 1. Juni bis Ende Oktober in Aussiht genommen. Als leßter An- meldetermin ist der 15. April, als Einlieferungsfrist die Zeit vom 10. April bis 1, Mai festgeseßt. An alle auswärtigen Kunstinstitute und Künstlerkorporationen sind die Einladungen zur Betheiligung i und zahlreihe Zusagen hervorragender Künstler bereits ein- gelangt.

Verkehrs-Anstalten.

Ueber Verkehrsstörungen, die durh die Witterungs- verhältnisse verursaht wurden, bezw. deren Beseitigung, liegen heute folgende Meldungen des ,W. T. B.“ vor: | __ Nach amtlicher Bekanntmachung sind die Strecken Bergen Krampas und Bergen—Lauterbach wegen Sbnécerwe lionen bis auf weiteres gesperrt. Die Streckc Anklam—Stralsund ist wieder fahrbar. ;

Wegen der durch Eissperre in der Ostsee hervorgerufenen Unter- brechung der Dampferverbindung Warnemünde—Efjedfer werden die Nachtschnellzüge 72 und 73 zwishen Warnemünde und Neusft relig bis auf weiteres niht gefahren.

__ Kopenhagen, 15. Februar. Starker Ostwind treibt heute shweres Seeeis von dem Hafen von Esbjerg seewärts. Der Hafen ist somit für Erportdampfer wieder passierbar.

: Wien, 16. Februar. Infolge von Schneeverwehungen ift der gesammte Verkehr und theilweise der Güterverkehr auf mehreren Lokal strecken in Mähren und'Shlef ien eingestellt; in Znaim ist der Verkehr mit den umliegenden Ortschaften wegen S N gänzlich unterbrohen. Zahlreiche Fuhrwerke und Schlitten find in verschneiten Hohlwegen versunken. Einzelne Dörfer sind im Schnee fast unsichtbar.

Budapest, 15. Februar. Infolge neuerliher Shneeverwehungen

werden aus vershiedenen Landestheilen vielfahe Verkehrs- stôörungey gemeldet. . Konstantinopel, 15. Februar. Jnfolge neuerliher Regen- güsse ist der Ardafluß angeschwollen. Die provissrishen Vorrih- tungen zur Ermöglihung des Flußübergangs für Bahnreisende bei den Stationen Sufli und Babaeski wurden weggerissen. Der Eisen- kahnverkehr ift unterbrochen.

__ Laut Telegramm aus Herbesthal ist die erste eng- lishe Post über Ostende vom 15. Februar ausgeblieben. Grund: Zugverspätung in England und Belgien. Die zweite englishe Post über Ostende ist ausgeblieben, weil die Dampferfahrt Dover—OÖstende wegen Sturmes ausfiel. Die dritte englishe Post über Ostende vom 15. Februar ist wegen Sturms auf See und Zugverspätung in Belgien aus- geblieben. Laut Telegramm aus Goch ist auch die erste englishe Post über Vlissingen vom 15. Februar aus- geblieben. Grund: Starker Ostwind.

Bremen, 16. Februar. (W.T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Reichs-Postdampfer „, Habsburg“ hat am 13. Februar Nachts die Reise von Genua nah Southampton fortgeseßt. Der Schnell- dampfer , Werra“ hat am 15. Februar Nachmittags die Reise von Neapel nach Genua fortgeseßt. Der Schnelldampfer „Kaiser Wilhelm 11.“ hat am 14. Februar Nachmittags die Reise von Horta nah New - York fortgeseßt. Der Reichs - Postdampfer „Bavern“ hat am 15. Februar Vormittags die Reise von Neapel

nach Port Said fortgeseßt.

_ London, 15. Februar. (W. T. B.) Der Cafstle-Dampfer „Arundel Castle®* ift heute auf der Ausreise von London ab- gegangen. Der Union-Dampfer „Moor“ is gestern auf der

Heimreise von Kapstadt abgegangen. Theater und Musik, t

Konzerte...

Der dritte Klavier-Abend des Herrn Eugen d’Albert fand

gestern im Saal der Sing-Akademie unter fehr zahlreiher Be- theiligung des Publikums statt. Die Sonate (op. 5) in fünf Säßen von Bradins, eine Tondichtung für Klavier, deren Andante durch die Worte erläutert wird: „Der Abend dämmert, das Mondlicht scheint, es sind zwei Herzen in Liebe vereint und halten sich selig umfangen“ eröffnete den Abend. Unter unsern Virtuosen gelingt es wohl feinem wie d’Albert, die Gedankentiefe der Brahms'"\chen Kompositionen \o klar und interessant um Ausdruck zu bringen. Sein energischer Anschlag und die leihte Ueberwindung der bedeutenden tehnishen Schwierigkeiten kommen ihm hierbei fehr zu statten. Liszt’'s U-moll-Sonate in einem Saß, Weber's As-dur- Sonate und Chopin's Sonate op. 58 folgten diesem Werke. Der Vortrag dieser drei gehe umfangreichen und inhaltvollen Sonaten war ein in jeder Beziehung vollendeter. Rauschender Beifall folgte allen kfünstlerishen Leistungen des sehr interessanten Abends. Die Gefanglehrerin Helene Jahncke gab zu gleicher Zeit im Konzertsaal des Klubhauses (Potsdamerstraße 9) ein Konzert mit ihren Eleven und Elevinnen. Gesangs-Quartette wechselten ab mit Arien und Liedern der ezen hervortretenden jungen Talente, deren roße Anzahl ihre spezielle Erwähnung Et macht. Alle eistungen der Vortragenden ließen gute Tonbildung, meist reine Intonation, präzise Busamanvitting und eingehende Ausdruckêroeise erkennen. Es fehlte daher e niht an aufmunterndem Beifall.

Die Pianistin Frau Madeleine Astorga in Ea igam ver- anstaltete dort in der vorigen Wohe im Saal des Café Sansfouci ein von der vornehmen SAiaol der zweiten Residenzstadt zahlreih

besuhtes Wohlthätigkeits-Konzert zum Besten der Armen. Ernste klassishe Werke von Bach und Beethoven