1895 / 46 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Feb 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Sag

2) Die Beseßung der mittleren Beamtenstellen, welhe nah den

ebenden Vors: fien Zivilanwärtern verliehen werden können, - erfolgt nah Maßgabe der über die Annahme von Zivil-Supernumeraren überbaupt und der für den Staatseisenbahndienst erlassenen beson- deren Bestimmungen. Ï E

3) Insoweit auf vorschriftsmäßige Weise festgestellt ist, daß für die den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen geeignete versorgungs- berechtigte Anwärter nicht vorhanden find, sowie in Ermangelung von UEA. Saabercinberivoh bei LTIRER der diesen zugänglichen Stellen können nah Bestimmung des zur Anstellung. zugelassen werden.

4) Die Anstellungsfähigkeit der mit dem s\taats\eitigen Erwerb von vateisenbahnen überkommenen Gesellshaftsbeamten regelt sh nach den betreffenden Erwerbsverträgen.

Erfordernisse für Ea Beamtenklassen.

1) Die Felehung der Beamtenstellen, für welche es einer beson- deren wifsenshaftlihen oder technishen Vorbildung bedarf, wird durch die von dem Minister hierüber zu erlassenden Vorschriften geregelt. 2) Für die Zulassung zur selbständigen Wahrnehmung der Dienst- verrihtungen von Cisenbahnbetriebsbeamten gelten die von dem Bundesrath erlaffenen einshlägigen Bestimmungen und die von den zuständigen Behörden hierzu erlassenen ergänzenden Vorschriften.

Sonstige MUIrdetntiie,

Die Regelung der Vorausseßungen für die Anstellung und Beför- derung der Beamten, der Amtsbezeichnung derjenigen Beamten, deren Ernennung der Allerhöchsten Bestimmung nit unterliegt, die Ordnung des Prüfungswesens und der Kautionsbestellung, die Be- ftimmung über die Verpflihtung zum Tragen einer Dienstkleidung und alle übrigen, die Rehte und Pflichten der Beamten betreffenden allgemeinen Vorschriften bleiben, soweit sie niht geseulih geregelt sind, der Bestimmung des Ministers vorbehalten.

TY: S A EER E

S 21

1) Diese Verwaltungsordnung findet auf alle vom Staat ver- walteten Eisenbahnen Anwendung, soweit niht durh geseßlihe Vor- schriften oder durch bestehende Gesellshaftéstatuten und Betriebsüber- laffun eringe Abweichungen bedingt werden. :

9 Bezüglih der vom Staat verwalteten Eisenbahnen, welche nach der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands be- trieben werden, bleibt dem Minister der Erlaß vereinfachter Ver- waltungsvorschriften vorbehalten. Ebenso bleibt dem Minister hin- sichtlih der vom Staat für eigene oder fremde Rehnung verwalteten

rivateisenbahnen vorbehalten, Abweihungen von den in den Ab- chnitten I und IT enthaltenen Bestimmungen dem Bedürfniß ent- sprechend zu gestatten.

Anlage bþ.

inisters auch andere Bewerber

Zu verwaltende Strecken, eins{hließlich der zu- gehörigen, nit besonders aufgeführten Zweig- und Verbindungsbahnen.

Eisenbahn- | Direktion. |

Nauen—Hambura, Neustadt a. D.—Meyenburg— Landesgrenze, Glôöwen—Havelberg, Wittenberge— Lüneburg, Hagenow Heide—Oldesloe, Sterley— Mölln, Büchen—Lüneburg, Echem— Hohnstorf, Schwarzenbek Oldesloe Neumünster, Neu- münster— e Weiche— Landesgrenze, Harburg—Hamburg— Altona (Theil ale, Altona-—Kiel, Altona— Wedel, Kiel—As\cheberg, Wrist—Ithehoe, Neumünster— Neustadti. H., Neu- stadt i. H.— Oldenburg (Holstein) (für Rechnung der Kreis Oldenburger Eisenbahn-Gesellschaft), Grems- mühlen—Lütjenburg, Neumünfter—Karolinenkoog, Weddinghusen—Büsum, Schleswig (Friedrichs- berg) —Schleswig (Altstadt), Jübek—Garding,

lensburg Lindholm, Tingleff Tondern,

attburg__ Nothenkrug Apenrade,

———_—Sonderburg, Tingleff

Woyens Hadersleben, Elmshorn Hoidding— Landesgrenze, St. Margarethen Brunsbüttel, St. ichaelisdonn— Friedrihskoog, Tondern— Hoyer-S{leuse, Bredebro— Lügumklofter. Berliner Stadtbahn, Charlottenburg— Wannsee, Berliner Ringbahn, Berlin—Spandau, Berlin— Sommerfeld, Berlin—Strausberg, Fredersdorf— Rüdersdorf (gepahtet), Berlin—Königswuster- bausen, Johbannisthal - Niedershönweide—Spind- lersfeld, Berlin—Groß-Lichterfelde-Süd, Berlin— Zossen, Berlin—Werder, Zebhlendorf— Neubabels- berg, Berlin Nauen, Berlin Oranienburg, Schönholz—Kremmen, Berlin—Bernau. h: Breélau-—Briea, Brieg—Neisse, Neisse—Deutsch- Mette, Deutsh-Wette—Ziegenbals, Ziegenhals— Landeëgrenze (verpachtet), Deutsh-Wette— Groß- Kunzendorf, Neifsse—Kamenz—Liegniß—Raudten, Grottkau—Streblen, Glambah—Wansen, Ott- mahau— Landesgrenze bei Barzdorf, Breslau— Kamenz Mittelwalde, Mittelwalde—Landesgrenze (verpactet), Breêlau Stroebel, Strehlen Nirapts{—Gnadenfrei, Breslau—Obernigk, Bres- lau—Dels, Schottwitz—Rosenthal, Hundsfeld— Trebnitz, Breslau—Glogau, Neusalz a. O.—Sagan, Frevftadt—Reisicht, NReichenbah—Ober-Langen- bielau, Striegau—Maltsch, Striegau—Bolkenhain, Fauer— Robrstos, Sommerfeld—Sagan—Bres- lau, Gafen—Arnëdorf, Sorau—Christianftadt, Kotlfurt—Görlit—Zittau, Görlitz— Lande8grenze (verpachtet), Nikrisch—Seidenberg, Seidenberg— LandeSgrenze (verpachtet), Görlißz—Lauban, Lau- ban— Martlifia, Kobléurt—Lauban—Vittersbah— Glaß, Greiffenberg i. Schl.—Friedeberg a. Queis, Greiffenberg i. Shl.— Löwenberg i. Schl., Löwen- berg L Schl.—Goldberg, Liegnißz—Goldberg, Gold- berg— Merzdorf, Hirschberg i. E N, Hirschberg 1. Sl. Schmiedeberg i. Riesengeb., Rubbank— Liebau, Liebau— Landesgrenze (verpach- tet), Mittelfteine— Landesgrenze( verpachtet), Glaß Rüúeré-Reinerz, Glaz—Seitenberg, Breslau— Sorgau—Landeëgrenze, Landesgrenze— Halbstadt | (gepatet), Sorgau— Altwasser—Dittersbach. 4 Prromberg. ¡ Strausberg—Schneidemühl—Thorn—Osterode in | Ostpr., Posen—Thorn, Küstrin— Frankfurt a. O., Posen—Kreuz—Stargard i. P., Bromberg Kulm- icee—Schönsee, Thorn—Ottlotshin—Landesgrenze, Bosen Schneidemühl Neuftettin, Schneide- mühl Kallies Wulkow, Kallies Arnswalde, Gnesea—Nakel—Konitz, Rogasen—Dratßig, Ro- gasen— Inowrazlaw, ogilno—Strelno, Brom- berg Inowrazlaw, Jnowrazlaw Kruschwig, Bromberg—Znin, Bromberg—Marximilianowo. Serfete—Bôrfum, Schwerte— Cassel, Hümme— Karlébafen, as L, Bolkmarsen— Caffel. Ottbergen—Nordhausen, Seesen—Herz- berg a. H., Scbarzfeld—St. ar “ac rig Elze— Gafiel—Yollar, Salzderhelden—Einbeck, Einbeck— Dafiel (für Rechnung der Ilme-Eisenbahn-Gesell- ihaît), Wabern—Wildungen, Sarnau—Franken- berg, Amalienhütte—Kölbe, Niederwalgern—Wei- denhausen, Nordhausen—Münden i. H., Wulften

Altona.

3j Breslau.

GCañd

Zu verwaltende Strecken, einshließlich der zu- gehörigen, nit besonders aufgeführten Zweig- und

Verbindungsbahnen.

Zu verwaltende Strecken, einshließlich der

gehörigen, niht besonders aufgeführten Zweig. und J

* Verbindungsbahnen. -

Schneidemühl—Dirshau—Güldenboden,

Köln - Deup—Düsseldorf—Duisburg,

l

Essen 8Ruhr.

|

Kalk—Behdorf—Gießen ,

—Duderstadt—Leinefelde, Leinefelde—Treysa, Göt- tingen—Bebra, Wilhelms8höhe—Waldkappel, Wal- burg—Groß-Almerode, Bebra—Guntershausen.

Köln—Herbesthal, Rothe Erde— Weismes—Landes-

renze, Landesgrenze—Ulflingen (gepachtet), Weis- iei litetur: Herbesthal—Rären, Stolberg— Alsdorf—Herzogenrath, Stolberg—Walheim, Stol- berg—Münsterbusch, Düren—Kreuzau, Köln— Bingerbrück, Bonn—Euskirhen, Bonn—Ober- cafsel b. Bonn, Remagen— Adenau, Köln—Kleve, Kleve Nun Landesgrenze (verpachtet), Neuß—Neersen—Viersen—Kaldenkirhen, Dülken— Brüggen, Krefeld—M.-Gladbah—Rheydt, Oppum —Hochfeld, Kempen (Rhkin)—Kaldenkirhen— Landesgrenze, Landesgrenze—Venlo (gepachtet), Kleve—Elten—Landesgrenze, Landesgrenze—Ze- venaar (gepachtet), AOE L AREA, (Templerbend)— Landesgrenze bei Bleyberg (Erei gepachtet), Aachen (T.)— Aachen (Nh.) (Theil P) Neuß—Obercassel (Düsseldorf), Rheydt—Dalheim Landesgrenze, indern—Heinsberg, Aachen— Jülich, e E Erde, Stolberg— Kohlscheid , . - Gladbah—Jülih—-Stolberg, HochneukirG—Grevenbroih, Grevenbroiß—Köln, Jülih—Euskirhen Münstereifel, M.-Gladbah— Biersen— Krefeld—Homberg, omberg Mörs, Neuß—Düren, Kalsheuren—Euskirhen—Jünke- rath, Kall— Hellenthal.

Marximi- lianowo—Dirshau—Danzig, Danzig Neufahr- wasser, Stolp—Danzig, Nu now—Konit, Koniß— T Laskowit—Jablonowo—Soldau, Sol- dau—Jlowo (Mitbetrieb), Neustettin—Belgard, Gramenz—Bublitz, Neustettin—Stolp, Schlawe— Zollbrück—Bütow, Bütow—Berent, Hohenstein i. Westpr.—Berent, Praust—Karthaus (Westpr.), Simonsdorf Tiegenhof , Terespol Schwetz, Thorn—Marienburg i. Westpr., Kornatowo— Kulm, Garnsee—Lefssen.

Köln—ßgKallk,

Weddau—Rath—Opladen—Urbah, Düsseldorf— Nath, Düfsseldorf—Eller, Neuß—Düfseldorf, Düsseldorf— Elberfeld—Hagen—Schwerte—Soest, Unna Hamm, Fröndenberg Unna Kamen, Gruiten—Köln-Deuß—Kalk, Hilden—Solingen— Vohwinkel, Solingen—Remscheid, Mülheim a. Rh. —Immekeppel, Vohwinkel—Kupferdreh, Aprath— Velbert, Vohwinkel—Elberfeld-Varresbeck, Elber- feld - Steinbeck— Kronenberg, Barmen - Ritters- haufen—Lennep—Remscheid-Hasten, Remscheid— Menninghausen, Lennep—Wipperfürth, Born— Opladen, Lennep—Krebsöge—Langerfeld, Krebsöge —Radevormwald, Hagen—Vörde, Hagen— Her- decke-Vorhalle—Witten, Volmarstein—Hengstei, Hengstei—Siegen-—Beßdorf, Letmathe—Iserlohn —Fröndenberg, Hemer—Sundwig, Finnentrop— Rothemühle, Altenhundem—Fredeburg, Kreuzthal —Amalienhütte, Erndtebrück—Raumland-Berle- burg, Kirchen—Freudenberg, Dae Berns Kanten: Brügge—Lüdenscheid, Dü}jseldorf—Gerres- heim—Barmen -Wichlinghausen—Hagen -Eckesey Dortmund, Barmen-Wichlinghausen— Hattingen, Schee—Silschede.

Halle a.S.—Erfurt— Bebra, Merseburg—S(lettau,

Lauchstädt Schafstädt, Merseburg Mücheln, U Mora Weißenfels— Zeiß, Deuben— Korbetha, Rippach-Poserna—Plagwitz-Lindenau mit Abzweigung nah Markranstädt, Leußs{ch— Gera—Probstzella, Probstzella—Wallendorf, Probst- zella—bayerisch-meiningensche Grenze (verpachtet), Zeiß— Camburg, Triptis—Blankenstein, Naumburg a. S.—Deuben, Naumburg a. S.—Artern, Sangerhausen—Erfurt, Oberröblingen a. d. Helme Allstedt, Reinsdorf—Frankenhausen, Wolkrams- hausfen— Erfurt, Straußfurt—Großheringen, Neu- dietendorf—NRitschenhausen, Arnstadt—Saalfeld, Plaue—Ilmenau, Zella-St. Blasii—Kl. Schmal- falden, Schmalkalden—Wernshausen, Gotha— Ohrdruf—Gräfenroda, Georgenthal—Tambach, Georgenthal—Friedrihroda, Frottstädt—Friedrich- roda, Gotha—Silberhausen, Bufleben—Großen- bebringen, Ballftädt Herbsleben Tennstädt, Langensfalza—Gräfentonna,Döllstädt—Kühnhausen.

Duisburg—Oberhausen (K. M.) Wanne—Herne

(K. M.)—Dortmund— Hamm, Frintrop—Bottrop (K. M.), Altenessen—Essen (Rh.), Gelsenkirchen —Ueckendorf-Wattensheiz— Wanne, Herne (K. M.) —Castrop— Dortmund, Oberhausen (K. M.)— Ruhrort, Wanne—Bismarck i.W.—Schalke(K.M.), Wanne— Sterkrade—Ruhrort, Osterfeld— Neu- mübhl, Wanne—Recklinghaufen, Oberhausen (K.M.) —Wesel—Emmerich, Emmerih—Landesgrenze(ver- pachtet), Hochfeld—Essen (Rh.)— Langendreer (Rh.) Dortmund (Rhb.)—Welver, Duisburg—Ober- hausen (Rb. )— Osterfeld (K. M.), Hochfeld—Duis- burg—Hochfeld, Weddan—Duisburg, Speldorf— Weddau, Heißen—Osterfeld, Heißen— Altendorf a. d. Rubr, Kray Gelsenkirhen, Bochum (Rb.) Weitmar, Bochum (Rh.) Riemke —Wanne, Langendreer (Rh.) Löttringhausen, Ruhrort Steele - Nord Langendreer (B. M.) Dortmund Holzwickede, Styrum Ober- hausen (K. M.), Styrum—Duisburg, Kettwig —Muülheim a. Ruhr, Werden (Ruhr)—Essen (B. M.), Essen (B. M.)—Katernberg—Bismarck i. W.—Herne (B. M.), Katernberg—Vogelheim Osterfeld (K. M.), Essen (B. M.)—Watkten- sheid—Bochum (B. M.)—Herne (B. M.), Rath Kettwig Werden (Ruhr)—Kupferdreh—Ueber- ruhr—Dahlbausen a. Ruhr—Hattingen—Volmar- stein, Ueberruhr—Steele-Nord—Dahlhausen a.Nuhr Langendreer (B. M.)—Witten (B. M.), Witten B. M.) Dortmunderfeld, Dortmunderfeld—

uckarde (W.)—Mengede, Lütgendortmund—Dorft- eld—Huckarde (W.)—Dortmund, Bismarck i. W. —Dorsten—Landesgrenze, Landesgrenze—Winters-

wyk (gepachtet). Siegburg—Derschlag, Derschlag— Bergneustadt, Osberghausen—Wiehl, Wissen—Morsbah, Grünebah—Daaden, Dillen- burg—Straßebersbach, Dillenburg—Auguststollen bezw. Nikolausstollen, Troisdorf— Horhheim— ias a. M., Engers—Siershahn—Au, renzau— Höhr-Grenzhaufen, Limburg—Alten- kirchen, iershahn—Staffel, Lollar— Weßlar, Weylar— Koblenz. Weilburg—Laubuseshbach, Wies- baden—Diez, Hohenrhein—Oberlahnstein, Kurve— Wiesbaten, Kurve—Biebrich, Wiesbaden—Biebrich, Höchst a. M.—Soden i. Taunus, Frankfurt a, M.

Kattowig.

Königsberg i. Preußen.

Magdeburg.

Münster i. Westfalen.

St. Johann- iSaarbrüdcken.

Homburg v. d. H., Homburg v. d. H.—- Usinoe, Sa O Of enta a. M., Sia Bebra, Lollar—Gießen—Bockenheim, Friedberg (Hessen)}—Hanau, Elm— Landesgrenze, Landesgrenze —Gemünden (gepahtet), -Bronzell—Geréfe]d Gözenhof—Tann, Urbach—Troisdorf. ' Wannsee—Güsten—Blankenheim, Groß-Lichterfelds, Süd—Halle a. S., Halle a. S.—Kottbus—Sagan Leipzig— Eilenburg, e P LenouE : Jüterbog —Röderau, Kohlfurt—Falkenberg— ittenberg— Roßlau, Landesgrenze bei Zerbst—Bitterfe[d— Leipzig, Dessau—Cöthen, Bitterfeld—Stumödorf Leipzig—Leußsch, Zossen— Elsterwerda, Pratau— Torgau, De L Tae Halle a. S.— Leipzig, Halle a. S.—Nordhaufen, Teutscbentha[— Salzmünde, Oberröblingen am See—Querfurt Berga-Kelbra Stolberg-Rottleberode, Königs, wusterhausen Görliß, Lübbenau Landesgrenze Landesgrenze—Kamenz i. Sachs. (gepachtet), Frank: furt a. O.—Kottbus—Großenhain, Grunow— Beeskow, Beeskow—Königswusterhausen, Kottbus —Guben, Mubland-Kenbbimeiee Weißwasser— oru (Lausitz), Weißwasser—Muskau. unstorf—Bremen—Geestemünde, Geestemünde— Stade, Geestemünde—Cuxrhaven, Specktenbüttel— Bederkesa, Burg-Lesum—Grohn-Vegesack, Grohn- R EE p Rechnung der Farge: Vegesacker Eisenbahn: Gesellschaft), Hemelingen— Bremen—Harburg, Kirhweyhe—Sagehorn, Lehrte Harburg Cuxhaven, Lüneburg Buwbholz, Uelzen—Langwedel, Hannover—Visselhövede, Wals: rode—Soltau, Hannover—Lehrte—Brauns\{weig, Lehrte—Oebisfelde, Lehrte—Hildesheim—Nord- PeeG Hildesheim—Groß-Gleidingen, Hildes: eim—Goslar, Hannover—EClze, Hannover— Alten, beken, Weeßzen— Haste, Elze—Löhne—Osnabrüd, Bünde— Sulingen, Hannover—Hamm, Herford— Detmold—Himmighausen, Beckum-Ennigerloh— eaen (Stadt), Lage— Hameln, Schieder—Blom- erg. Tarnowiß—Dziediß, Schoppiniß R. O. U.—Landes- grenze bei Sosnowice, Schoppiniß O. S.— Landes- renze bei Sosnowice, Brieg—Oppeln—Oswiecim, y8lowiß—Landesgrenze bei Slupna, Kunigunde- weihe—Georggrube, Radzionkau—Karf—Beuthen (Oberschl), Gleiwiß—Beuthen (Oberschl.), Beuthen (Oberschl.) Chorzow Eo & C Bie E ; euthen! Dberschl.) Schwientochlowit, Morgenroth- Borsigwerk —Karf, Kosel-Kandrzin—Annaberg—Landesgrenze, Landesgrenze—Oderberg (gepachtet), Niedobschüß— Loslau— Annaberg, Nendza—Kattowit, NRatibor— Troppau, Kosel-Kandrzin—Deutsh-Wette, Ratibor Leobshü—Landesgrenze, Landesgrenze—Iägern- dorf (gepachtet), Leobschütz—Deutsch-Nasselwiß, Kosel (Stadt)—Polnisch-Neufkirh, Gleiwiß—Or- zesche—Sohrau O. S., Friedrih8grube— Tichau, Idaweiche—Cmanuelsegen, Oels—Lubliniß—Tür- nowiß, Lubliniß—Herby, Lubliniz—Vossowska, Kreuzburg Vossowska Tarnowiß Oppeln (Sczepanowiß) Neisse, Schiedlow Deutsch- Leippe, Oppeln—Groschowiß, Oppeln—Vossowska, Namélau—Oppeln, Peiskretscham—Laband, Gro- {owi Borsigwerk, Gleiwiß Guidogrube— Morgenroth, schmalspurige Eisenbahnen im Ober- \{lesishen Bergwerks- und Hüttenbezirk (ver- pacbtet). Güldenboden—Eydtkulhnen—Landesgrenze, Osterode i.Ostpr.— Insterburg—Memel, Memel —Bajohren, Marienburg i. Westpr.—Maldeuten, Elbing— Osterode i. Ostpr.—Hohenstein i. Ostpr., Gülden:- boden— Allenstein, Allenstein— Soldau, Mohrun- gen—Wormditt, Braunsberg—Mehlsack, Göttken- dorf—Kobbelbude, Allenstein—Lyck, Königsberg i. Pr.—Tilsit, Tilsit—Stallupönen, Infsterburg— Lyck, Zinten—NRothfließ, Rothfließ—Rudczanny, Gerdauen— Angerburg. Magdeburg—Halberstadt— Wegeleben—Thale,Mag- deburg— Eilsleben—Schöningen, Eilsleben—Helm- \stedt— Braunschweig, Helmstedt—Jerrheim—Bör- ßum, Neuekrug—Langels8heim— Goslar—Vienen- burg, Braunshweig—Wolfenbüttel—JIerxheim— Oschersleben, Nienhagen b. Halberstadt—Jerxbeim, Wolfenbüttel—Börßum—Harzburg, Magdeburg (Bude 10)—Oebisfelde, Magdeburg—Stendal— Wittenberge, Ma E a. S., Cöôthen—Afken, chöônebeck— Staßfurt—Güsten, Staßfurt—Blumenberg—Eilsleben, Schönebeck— Blumenberg, Etgersleben—Förderstedt, Cöthen— Aschersleben, Biendurf—Gerlebogk, Kalbe a. S.— Bernburg und Baalberge—Könnern, Halle a. S.— Aschersleben—Wegeleben, Frose—Ballenstedt— Quedlinburg, Ae erstadt—Vienenburg, Heudeber- Dannstedt Wernigerode Ilsenburg—Harzburg, Vienenburg Grauhof Klausthal - Zellerfeld, Spandau—Stendal— Oebisfelde, Stendal—Uelzen, E Oebisfelde—Salzwedel— üchow, Braunschweig Isenbüttel Triangel, Werder— Brandenburg a. H. Magdeburg, BVie- deritz—Landesgrenze bei Zerbst, Biederiß—Loburg- Soest Altenbeken—Hörter—Landesgrenze bei Holz- minden, Altenbeken—Warburg, Münster—Rheda— Lippstadt, Paderborn—Büren, Rheine—Oênabrüd, Osnabrück—Brackwede, Soest—Hamm—Münfter —CEmden—Norden—Landesgrenze, Georgsheil— Aurich, Norden Norddeih, Recklinghausen— Münster— Hemelingen, Münster—Gronau, Gronau Landesgrenze (verpahtet), Haltern—Wefel— Venlo, Wesel—Bocholt—Landesgrenze, Lande grenze— Winterswyk (gepahtet) , Oberhausen (K. M.)—Dorsten—Rheine— Quakenbrück. Frankfurt a. e R U Reppen— Nokietnice, Guben—Bentschen, Bentschen—Pelt- ritz, Meseriß—Landsberg a. W., Bentschen—Woll- stein, Wollstein— Lissa i. P. Opaleniza— Erf Lear Nos Trachenberg—Herrnstadt, Boja“ nowo—Guhrau, Hansdorf—Sagan—Glogau— Liffa i. D Czempin—Schrimm, Posen—Kre8i" burg, Lissa i. P.—Jarotsin, Lissa i. P. (Kaukel)— Ostrowo, Oels—Gnesen, Glowno—Stralkowo. f Andernach—Mayen, Mayen—Gerolstein, Jünkerat® Ehrang— Trier l. M. Konz, GerolsteS 5 Lommerêweiler, Saarbrücken—Saargemünd ( : geyagteN, Saarbrücken—Konz—Karthaus, Saar rücken—Scheidt (Theil Fiadtet, Koble“ Trier r. M. Perl Landesgrenze, Pr rich—Traben (Trarbach), SVengerohe E Berncastel, Wengerohr Wittlih, Tar” Hermeskeil, Hermeskeil-—Wemmetsweiler,

Zu verwaltende Strecken, einshließlich der zu- gehörigen, nicht besonders aufgeführten Zweig- und Verbindungsbahnen.

weiler—Türkismühle, Narthaus-Tandeigcints bei

| Wasserbillig, Saarbrücken, Schleifmühle —Neun-

« kTirhen (Saar), Or S (Saar), Langenlonsheim Simmern, Birkenfeld - Neu- brüde—Birkenfeld (Stadt) (für Rechnung der Stadt Birkenfeld), Landesgrenze bei Bexbah— Neun- kirhen (Saar) —Saarbrücken—Landesgrenze bei Stieringen.

Oranienburg— Stralsund, Löwenberg i. d. M.— Templin, Templin—Prenzlau, Stralsund—Kram- par Sahnis, Bergen a. R.—Lauterbah, Stral- sund—Rostodck, elgast—Barth, Stralsund— Angermünde, Züssow—Wolgast, Ducherow—Swine- münde, Swinemünde—Heringédorf, Jaßnick— Ueckermünde, Stettin Pasewalk Landesgrenze, Stettin Jaseniß, Stettin Bernau, Anger- münde Schwedt a. O., Angermünde— Freien- walde a. O., Eberswalde—Freienwalde a. O.—

Polin a. O., Stettin—Stolp, Schivelbein—

olzin, Stettin—Küstrin—Glogau, Wriezen— ädidendorf, Lichtenberg-Friedrichsfelde— Wriezen, Altdamm Gollnow (gepahtet), Gollnow— Wollin, WietstockŒ—Kammin i. Pom., Belgard— Mes: Schlawe—Rügenwalde, Stolp—Stolp- münde.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

24. Sizung vom Mittwoch, 20. Februar.

Fortseßung der ersten Berathung des Stempelsteuer- gesetzes.

Ueber den Beginn der Sizung ist gestern berichtet worden.

Nach dem Geheimen Ober-Finanz-Rath Hummel nimmt

das Wort ;

A Gamp (fr. konf.): Im Namen meiner politischen Freunde danke ih dem Finanz-Minister, daß er den Muth gehabt hat, an eine so Rel aterie heranzugehen, wie die Vereinheitlihung der Stempelbestimmungen es ist. Auch in materieller Beziehung müssen wir ihm für die vielen Erleichterungen danken, die das Gese enthält. Eine Ershwerung der Revisionspflicht is in dem S auch nicht enthalten. Formell möchte ih vorschlagen, 08 in dem Gesetz überall der Stempel nah Prozenten und niht pro Mille angegeben wird. Das Gesetz ist nit, wie der Abg. Richter meinte, auf meine Initiative gemacht worden, sondern eber hat der Abg. Nichter die Anregung dazu gegeben, da er im Reichstage bei Berathung des Quittungsstempels sagte, daß die Einzelstaaten lieber selbs Stempelgeseße machen sollten, wenn sie mehr Geld haben wollten. Das Apothekenkonzessionswesex läßt sih nicht kurzer Hand regeln, varum kann man mit einem Apotheken- stempel niht bis dahin warten. Auch die Jagdscheinsteuer ist eine E: da ein Ie für den ganzen Staat gilt. Wenn der Abg. Richter gestern bei Besprehung des Stempels aux Standeserhöhungen sich über Titel und Orden lustig machte, so muß ih doch bemerken, daß solhe Standeserhöhungen und Orden meist wohlverdiente find. Jch weise nur auf die drei Namen Graf Moltke, Graf Roon und Fürst Bismarck hin, um die Aeuße- rungen des Abg. Richter in ihrer ganzen Hohlheit zu charakterisieren. Eine Besteuerung der mündlichen Miethéverträge ist ourhaus gerecht- fertigt, da bisher zur Umgehung eines Miethsstempels Miethsverträge vielfa mündlih gemaht wurden. Daß auch ein Logieren in einem Hotel unter diesen Stempel fallen würde, ist allerdings ein Mißstand, der beseitigt werden muß und für den auch {hon Remedur zu- gesagt ist; der Stempel für Lieferungsverträge is meiner Ansicht nah ohne Schwierigkeit einziehbar, und es ist ein Vorzug der Vorlage, daß dieser Stempel darauf hinwirkt, mehr schriftliche Lieferungsver- háge abzuschließen. Man kann niht das ganze Stempelwesen dem Reih überlassen, sondern hier heißt es: Wer zuerst kommt, mahlt uerst, und ih hätte auch gewünscht, daß der Aktienstempel früher von Preußen in Beschlag genommen wäre. Ich glaube ,wenn damals fon Herr Miquel Finanz-Minister gewesen wäre, würden wir damit dem Reich zuvorgekommen sein. Ein Versicherungsstempel ist durchaus gerechtfertigt, shon aus dem Grunde, weil die Versiherungsgesellshaften sehr hohe Ge- winne haben. Gegen den Lombardstempel habe ih nur das eine Be- denken, daß er bei jeder Prolongierung erhoben wird; es würde viel- leiht besser sein, im Abonnement einen bestimmten niedrigen Saß zu gestatten. Der E für Se entspringt keines- wegs einer Animosität gegen die Gesellshaften. Bei einer allgemeinen Besteuerung aller Gesellshaften braucht niemand mehr die Form einer Gesellshaft von der Besteuerung abhängig zu machen, sondern kann nur wirthschaftlihe Gesihtspunkte maßgebend fin lassen. Auf den Fidei- kommißstempel will ih niht näher eingehen, do möchte ih dem Minister zu erwägen geben, daß eine Bildung von Fideikommissen von sehr großem Nuten für den Staat ist und besonders auch für die Erhal- tung der Waldungen. Das muß bei einer späteren anderen nung des Stempels im Auge behalten werden. Dem Immobiliarstempe steht ein großer Theil meiner Freude freundlicher gegenüber als ih. Wenn die Finanzlage es gestattete, müßte der Immobiliarstempel ganz beseitigt werden, aber wir können jeßt die 20 Millionen nicht entbehren, die er einbringt. Besonders drückend i} der Immobiliarstempel für verschuldeten Grundbesig. Der Unterschied zwischen städtishem und ländlihem Grundbesiß ist ein fo großer, daß eine disparitätishe Behandlung des Immobiliarstempels nah Stadt und Land wohl gerechtfertigt wäre. Man könnte auf diesem Wege auch der Grundstücksf\pekulation in großen Städten entgegenwirken. Mit der Niedershlagung des Stempels aus BVilligkeitsgründen könnte man wohl etwas milder verfahren. Wenn der Abg. Richter wieder einmal den Stempelnahlaß für Minister Lucius erwähnt, so follte er auch niht unterlassen, den Stempelnachlaß für die städtischen Rieselgüter Berlins zu erwähnen.

Finanz-Minister Dr: Miquel:

Meine Herren! Gestern hat der Abg. Richter sich darüber be- klagt, daß dies Gesey so ganz in der Stille angefertigt sei und daß man nicht mindestens die Handelskammern darüber gehört habe. Meine Herren, ih habe dazu noch kein Bedürfniß gefühlt. (Sehr rihtig!) Sehen Sie sih die ganze Vorlage an, so kann man wohl glauben, daß auch ohne die Meinung der Handelskammern dies Gesetz in zutreffender Weise verfaßt werden konnte. Wo im einzelnen Falle ein sahkundiger Rath nöthig war, haben wir ihn eingezogen; und ih weiß aus Erfahrung, daß die Befragung einzelner im Ge- häftsleben stehender sahkundiger Personen oft werthvoller ist als die Befragung ganzer Korporationen. (Sehr richtig!) Das ist allerdings durch das Verfahren bewirkt, daß eine so turbulente Agitation, wie wir sie gesehen haben seitens der Brauereibesißer bei der beabsihtigten Einführung einer Biersteuer, oder die noch turbulentere Agitation bei der beabsichtigten Einführung der Tabackfabrikatsteuer, glückliherweise in diesem Falle vermieden worden ist. (Sehr rihtig!) Jch habe aber keine Veranlassung, die Gelegenheit zu geben, daß bei folchen Fragen zuerst die „Freisinnige Zeitung“ die Lärm- mel \{lägt, dann große Versammlungen abgehalten werden, dann

ePrefse bearbeitet und auf die Presse Einfluß geübt wird und dann endlich,

was in neuerer Zeit auch Sitte geworden sein foll, ein gewisser Druck auf die einzelnen Abgeordneten geübt wird. (Sehr rihtig!) Meine Herren, dies System zu befördern, dazu habe ih keine Veranlaffung gehabt. (Sehr gut!) j

Meine Herren, der Abg. Richter hat mir zu viel Ehre er- wiesen, wenn er meint, ich bätte die Besteuerung der Auszeihnungen neu erfunden. Zum theil bestand sie \{chon bisher, und zwar auf Grund Königlicher Kabinetsordres, und zwar wurden die betreffenden Stempel, wie das in Preußen stets der Fall gewesen ist, gemäß den Traditionen der preußischen Krone, zu Gunsten der Staatskasse erhoben nicht wie in manchen anderen Ländern in Form von Tax- gebühren zu Gunsten derjenigen, welhe die Auszeihnung gewähren. Allerdings wird nunmehr eine geseßlihe Basis eintreten, und es ift auch eine Anzahl von’ neuen Stempelabgaben in dieser Beziehung hinzugekommen, das System is Tkompletiert und hängt nicht mehr von den im Laufe der Zeit allmählich für einzelne Fälle ge- gebenen Bestimmungen ab.

Wenn nun einer der Redner ich glaube, es war der erste Herr Redner gemeint hat, diese Steuern auf Titelgewährungen könnten doch im einzelnen Falle sehr hart sein, beispielsweise wenn ein Künstler den Titel eines Professors oder irgend ein Domänenpächter den Titel - eines Amtsraths bekommt, so ist das vollkommen zu- treffend. Aber, meine Herren, wir haben in dieser Beziehung das allerdings vollkommen ausreihende Mittel, daß Seine Majestät der König zweifellos verfassungsmäßig berechtigt ist, aus Billigkeitsgründen im einzelnen Fall einen folhen Stempel zu erlafsen. (Sehr richtig !) Das Haus hat niemals eine entgegengeseßte Stellung eingenommen, auch bei dem Fall Lucius niht. Diese Frage ist nie bestritten worden, so lange in Preußen die Verfassung besteht, unter keinem Ministerium. Das Gnadenrecht der Krone i} \tets unan- gefohten geübt worden, und es wird kein Ministerium gefunden werden, welches in dieser Beziehung eine Aenderung eintreten lassen würde oder könnte. (Bravo!)

Also diese Gefahr besteht nit; in solhen Fällen wird schon aus Billigkeitsrücksihten das Nöthige vorgesehen werden.

Meine Herren, der Abg. Richter hat sodann weiter in einzelnen Fällen, wo für Erlaubnißertheilungen oder Konzessionen Gebühren erhoben werden, darauf verwiesen, daß das eigentlich Reichssache set, diese Besteuerung zu regeln. Nein, meine Herren, in allen den Fällen, um die es sih handelt, liegt die Kompetenz und liegt die Ausgabe, zu deren Aequivalierung die Gebühr in Form von Stempeln erhoben wird, allein bei den Einzelstaaten. Das Rêich hat keine folchen Organe. Die Reichsgeseße mit wenigen Ausnahmen werden aus- geführt durch die Einzelstaaten, und es wäre eine vollkommene Umwälzung in unseren ganzen verfassungsmäßigen Zustän- den, wenn in dieser Beziehung irgend ein Wandel einträte. Beispielsweise kann das Reich wohl es hat es aber noch nicht ge- than éine Apothekerordnung erlassen; es kann bestimmen, unter welchen Vorausseßungen Apotheken konzessioniert werden sollen. Aber die Ausführung dieser Bestimmungen liegt bei den Einzelstaaten, deren Organe werden in Anspruch genommen. Die Einzelstaaten haben die Kosten der Sache, und solange das Reich nicht die Gesammt- kompetenz in Beziehung auf das ganze. Stempelwesen an sih ge- nommen hat, sind die Einzelstaaten sowohl berehtigt, als nah meiner Meinung auch verpflichtet, in ihrem eigenen Interesse derartige Stempel zu erheben.

Dann hat der Herr Abg. Richter in anderen Beziehungen, namentlich bezüglich der Jagdscheine, und auch verschiedene andere Herren haben gemeint, es sei vielleiht rihtiger, in dieser Beziehung den Kreisen die Steuer zu überlassen. Gewiß, dies is eine Frage, über die man diskutieren kann. Aber, ich glaube, der Herr Abg. Gamp hat einen ganz richtigen Grund angeführt, daß nämlich die Ausstellung der Jagdscheine in etnem be- stimmten Kreise doch in Beziehung auf die Ausübung des Rechts auf Grund des Jagdscheins rein zufälliger Natur ist. Wenn z. B. hier in Berlin eine große Anzahl Jäger zufällig wohnen, die von hier aus in anderen Bezirken jagen, so ist an ih kein be- rechtigter Grund vorhanden, daß die Gesammtsteuer eines Scheines, der die Berechtigung zum Jagen in der ganzen Monarchie giebt und die gesammte Jagdpolizei des Staates in Anspruch nimmt, allein der Stadt Berlin zukommt. Jch glaube also, ein mäßiger Stempel

‘und dieser Stempel von 5 A ist für ein solhes Recht niht zu hoh

gegriffen ist auch zu Gunsten des Staates neben der Besteuerung dur die Kreise durchaus berechtigt.

Meine Herren, nun hat der Herr Abg. Gamp, der ja im übrigen dem Gesetzentwurf, wie ich zu meiner Freude sehe, freundlih gegen- übersteht, doch einige sehr wesentlihe Beschränkungen und Milderungen verlangt. Ich will bei dieser Gelegenheit einflechten, daß genau das- jenige in der Diskussion des Hauses eingetreten ist, was ih befürchtete, nämlich daß soviele Herabseßzungen und Streihungen von den einzelnen Rednern gefordert werden, ‘daß sie zusammengerehnet zu einer wesentlihen Verminderung der bisherigen Einnahmen aus dem Stempel führen würden. Ih habe {hon die Grenze bezeichnet, die für das Zustandekommen des Geseßes unbedingt eingehalten werden muß, daß eine Verminderung der Gesammteinnahme in keiner Weise zugestanden werden kann.

So hat auch der Herr Abg. Gamp darauf hingewiesen, daß eigentlih alle Kauf- und Lieferungsverträge frei sein müßten, weil sagt er ja viele derartige Kaufverträge mündlich gemacht werden, und diejenigen, die nun den Vertrag \chriftlich machen, des- wegen, weil fie ihn \{chriftlich machen, niht schärfer herangezogen werden dürfen.

Meine Herren, ih möchte den Herrn Abgeordneten darauf auf- merksam machen, daß nah dieser Theorie überhaupt kein Urkunden- stempel mehr bestehen kann, denn fast in allen Fällen köfnen ja die Betheiligten sih ohne \chriftlihen Vertrag behelfen. Wir haben eben die Urkundenstempel. Ist die Urkunde vorhanden, so wird der Stempel an ih fällig, und wenn ih diese Theorie des Herrn Abg. Gamp ausdehnen wollte, so gäbe es überhaupt keinen Stempel.

Nun wird von vielen Seiten behauptet, es liege in diesem Kaufs- und Lieferungs\stempel eine kolossale Belastung des Verkehrs. Wir haben doch diesen Stempel vom Jahre 1822 bis zum Jahre 1881 gehabt, und ih habe nicht gehört, daß darin eine so kolossale Be- lästigung des Verkehrs gelegen hat. Eine gewisse Belästigung liegt in jedem Stempelzahlen. Es wäre ja einfaher, wenn wir überhaupt keine Stempel zu bezahlen brauchten. Jedes Steuerzahlen is mit einer gewissen Belästigung verbunden. Das läßt sich nicht ändern. Aber gerade bei diesen Kauf- und Liefernngsgeshäften werden

die kleinen Verträge meistens lediglih mündlih gemacht, namentlih

auch auf dem Gebiet dex Landwirthschaft. Es handelt stch wesentlih um die großen Lieferungsverträge, die meistens {riftli ge- macht werden.

Ich habe schon hervorgehoben, und ih kann das bei näherer Prü- fung heute nur bestätigen, daß in den Vorschlägen, die in Bezug auf den Kauf- und Lieferungsstempel gemacht find, gegen die gegenwärtige Art der Bestempelung dieser Verträge ein finanzieller Vortheil für den Staat nicht liegen dürfte. Wenn Sie den bestehenden Zustand beibehalten wollen, wenn Sie die Reform, die wir Ihnen vorgeschlagen haben, und die der Herr Regierungs - Kommissar noch näher erläutert hat, ablehnen, finanziell hat die Sahe für den Staat wenig Bedeutung. Dagegen werden Sie die großen Zweifel und Unklarheiten in der heutigen Besteuerung mit allen daraus resultierenden Prozessen und Weiterungen für die Betheiligten auch bestehen lassen. Dann wird das vertretbare Objekt nicht zahlen, und der nicht vertretbare Gegenstand zahlt 1/39/%, ftatt daß jeßt der Saß auf 1/209) herabgeseßt wird. Wir können ja in der Kommission die Sache noch näher besprehen, namentlih auch die Höhe des Stempels. Wir haben geglaubt, . ihn {on sehr gering ge- griffen zu haben. 1/209/6 bedeutet niht so viel, und gerade bei großen Verträgen is dieses 1/20 9/9 nach meiner Ueberzeugung niht fo drückend.

Meine Herren, was die Miethsverträge betrifft, so stehen wir doch einfah vor der Frage: sollen wir den Zustand bestehen lassen, nach welhem auch ein großer Theil der \chriftlich ab- geschlossenen Verträge heute gänzlih unbesteuert bleibt oder nicht ? Von den mündlichen Verträgen sehe ih hier ganz ab. Aber wir wissen do aus Erfahrung, wie selten, wie wenig von den \chrift- lichen Verträgen überhaupt zur Bestempelung gelangen. Oder follen wir Kautelen treffen, Kortrolen einführen, welche eine gleichmäßigere Heranziehung garantieren ? War das nicht dieselbe Frage, als wir die Einkommensteuer reformierten, war das nicht die allgemeine Klage, daß die einen vollbesteuert würden und die anderen in der Lage wären, sich um die Besteuerung herumzudrücken ; wurde deswegen, um eine gleih- mäßigere Besteuerung zu erreichen, niht die Deklaration mit den übrigen Bestimmungen des Einkommensteuergeseßes eingeführt ? Gewiß entstehen dadurch hier und da Beläftigungen für die Betheiligten. Es werden auh mitunter Beanstandungen unbegründeter Art vorgenommen. Aber ih möchte doch mal fragen, ob dieses hohe Haus geneigt wäre, die alte, mangelhafte Ginkommensteuer, wo der eine zahlte, der andere niht, obwohl beide gleihmäßig in der Lage waren, zu zahlen, aufs neue einzuführen und das neue System wieder aufzuheben. Genau fo liegt es im Prinzip bei der Bestempelung der Miethsverträge.

Ich will im übrigen auf die Vorzüge, die das neue System hat, die hon klar genug gestellt find, niht weiter eingehen. Jh möchte nur dagegen protestieren, daß man hier mit solhen Uebertreibungen kommt, wie beispielsweise der Abg. Richter, aber auch andere Redner, als wenn hier eine neue Miethsfteuer eingeführt werden sollte, die noch schlimmer sei als die aufgehobene. Meine Herren, wir haben herausgerechnet, daß, selbst wenn dies System durchgeführt würde in der ganzen Monarchie, diese Mieths\teuer noch nicht 1 Million Mark einbringt, während die Mieths\teuer in Berlin, wenn ih nit irre, 14 Millionen Mark aufbrachte. Wie kann man da von einer neuen Mieths\teuer sprechen? Wir ändern ja garnichts an dem Say.

Es geht das genau so wie mit den Anschauungen über das Er- trägniß. Zuerst habe ih gelesen in den Blättern: der Finanz- Minister wird 5 Millionen mehr bekommen. Ich war sehr erfreut, das zu erfahren. Dann hieß es auf einmal, felbst ein offizióses Organ schreibt: es würden wohl 12 bis 15 Millionen sein. Heute kommt hon der Herr Abg. Richter und sagt: nein, es sind 15 bis 17 Millionen, auch wohl noch mehr. Nächstens wird es, wie bei der Tabaksteuer die Entlassung der Arbeiter zuerst 5000, dann 10 000, dann 20 000, dann 30000, dann 50000 betrug (Heiterkeit), so auch hier gehen. Bei dem Reden wird sh die Summe immer weiter erhöhen. (Heiterkeit.)

Meine Herren, es ist vollkommen rihtig und ih bedauere das selbs —, daß unsere Statistik der bisherigen Stempelerhebung eine höchst mangelhafte ist, und ich bin längst ents{lofsen, troß der großen Mehrarbeit, die den Beamten daraus erwachsen wird, in dieser Beziehung doch Wandel zu schaffen. Wir wissen jeßt eigentliß nur durch die Shätzungen, beispielsweise welher Ertrag aus der Immobiliar- steuer aufkommt in den Städten und welher auf dem Lande. Wir nehmen an, daß in den Städten zwei Drittel auffommt; das ift aber auch nur eine Annahme, die vielleicht richtig, vielleiht au nicht ganz rihtig ist. Wir können in einer ganzen Menge von Fällen den Gesammtertrag, der aus bestimmten Positionen aufkommt, überhaupt niht ermitteln nach unserer Statistik und aiht \{häßen. Schäßen wäre mehr oder weniger willkürlih in folhen Fällen. Es ift daber ein niht ganz begründeter Vorwurf, wenn hier gesagt wird, man hâtte in den Motiven mehr Material mit Bezug auf das Aufkommen bringen müssen. Bezüglih einzelner Positionen fönnen wir das einigermaßen feststellen, und soweit das irgend mög- lih ist, werden wir in der Kommission das thun. In Beziebung auf das Gesammtergebniß kann nur ein sehr erfahrener, ftempelkundiger Mann, wie mein verehrter Herr Nahbar i selbst nibt einmal ein gewisses, mehr oder weniger richtiges Gefühl baben, aber mit flaren Zahlen kann man nit rechnen ; wir find dazu gänzlih außer stande.

Nun habe ih {hon hervorgehoben, daß bei diesem Gesez nicht die Hauptsahe, der Hauptgrund, warum ih das Gesey habe ausarbeiten lassen und vorgelegt babe, gewesen ift, eine erhebliche Mehr- einnahme zu bekommen, sondern wenigstens für mich war die Hauptsache, einen klaren, übersihtlichen, geseßlihen Zustand in unserem gesammten Steuerwesen zu hafen einen Vortheil, dessen Bedeutung ich bier nit weiter zu entwickeln brauche. Aber ich stehe doch auf dem Stand- punkt, den ih gestern {hon bervorgehoben babe, daß wir wirklih doch niht in der finanziellen Lage uns befinden, um allzu ängftlih zu sein, wenn wirklich eine oder die andere Million mehr herauskommt. (Sehr wahr! rechts.) Sie follen die Sache nicht dabin prüfen, unbedingt Mehreinnahmen herauszu- bringen. Darin hatte der erste Herr Redner von geftern voll- ständig ret, daß es sich hier niht darum handelt, eine bestimmte Summe Mehreinnahmen zu erreihen. Wenn ih das gewollt bätte, dann würde ih allerdings in dieser Beziehung mehr Material baben geben müssen. Aber, wenn Sie auf Positionen stoßen, von denen man sagen kann: vergleichen wir diese neuen Positionen mit den bisher bereits bestehenden Positionen, dann werden Sie zugeben: es ist