1895 / 51 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Feb 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers |

Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Geheimen Rechnungs - Rath Feeder, Vorsteher der Geheimén Domänen - Kaikulatur im Ministerium für Land- wirthschaft, Domänen uyd Fotsten zu Berlin, den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse, sowie - dem Gemeinde - Einnchmer und Tischlermeister Berg - mann zu Christianstadt im Kreise Sorau die Rettungs- Medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den nachbenannten Offizieren dic Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußishen Jnsignien zu ertheilen, : und zwar: des Komthurkreuzes des Königlich bayerischen Militär-Verdienst-Ordens:

Allerhöchstibrem Flügel-Adjutanten, Oberst-Lieutenant von Kalckstein ;

des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse des Großherzogli ch badisGen Ordens vom Zähringer

Löwen :

Allerhöchstihren Flügel - Adjutanten, Major Grafen von

Moltke und Major von Jacobi: des Ritterkreuzes erster Klasse mit Eichenlaub desselben Ordens:

dem Obersten z. D. Schmidt, zuleßt Kommandeur des Landwehr-Bezirks Stockach; des Ehren - Komthurkreuzes des Großherzoglich oldenburgishen Haus- und Verdienst-Ordens

des Herzogs Peter Friedrich Ludwig:

Allerhöchstihrem Flügel - Adjutanten, Oberst - Lieutenant von Moltke;

ferner:

des Kaiserlich russishen St. Annen-Ordens

zweiter Klasse mit Brillanten:

dem Obersten Kuhlmay, Kommandeur der 29. Kavallerie- Brigade ; des Kaiserlich russishen St. Annen-Ordens

zweiter Klasse:

en Flügel - Adjutanten, Oberst - Lieutenant von Moltke; der dritten Stufe der zweiten Klasse des Kaiserlich

chinesishen Ordens des doppelten Drachen:

dem Oberst- Lieutenant Richter, etatsmäßigem Stabs- offizier des Fuß-Artillerie-Regiments. Nr. 10; des Kommandeurkreuzes des Königlich nieder- ländischen Ordens von Oranicn-Nassau mit Schwertern:

Allerhöchstihrem Flügel-Adjutanten, Major Grafen von Moltke; sowie i des Kommandeurkreuzes des Königlich serbischen

Takowo-Ordens:

Allerhöchstihren Flügel-Adjutanten ,

von Moltke und Major von Facobi.

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Oberst - Lieutenant

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht : dem im Auswärtigen Amt angestellten Professor Dr. phil. Krüger den Rang eines Raths vierter Klasse zu verleihen.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht : den Ministerial-Rath Hamm im Ministerium für Elsaß-" Lothringen zum Kurator der Kaiser - Wilhelms - Universität Straßburg zu bestellen.

Der Werstverwaltungs-Sekretär Drabe ist zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator, und :

der Geheime Sekretariats- Assistent von Helden zum Geheimen expedierenden Sekretär in der Kaiserlihen Marine ernannt.

Nachtrag U der Fürstlih shwarzburg-rudolstädtishen Aus- Ed Rer Aa vom 14. August 1884, das

Unfallversiherungsgeseß vom 6. Juli desselben 9 Jahres betreffen d.

Unter Bezugnahme auf die zur Ausführung des Unfall- pen derungsgesezes vom 6. Juli 1884 erlassene Verordnung om 14. August 1884 (Ges.-S. S. 99) wird mit Höchster

Genehmigung Seiner Durchlaucht des Fürsten in Bezug auf die der polizeilichen Beaufsichtigung der Bergbehörden gejeblich unterstehenden Betriebe hierdurch, was folgt, bestimmt:

Jn Betreff der vorbezeichneten Betriebe sind die in dem obenerwähnten Reichsgeseß den höheren Verwaltungsbehörden. zugewiesenen Verrichtungen von dem Ministerium (Verwal- tungs-Abtheilung) wahrzunehmen.

Als „untere Verwaltungsbehörde“ und als „Orts- Polizeibehörde“ im Sinne jenes Gesetzes gilt das Fürstliche Bergamt Köniß zu Saalfeld.

Das Fürstlihe Bergamt Köniß zu Saalfeld als Orts- Polizeibehörde im Sinne des 8 53 des Unfallversicherungs- geseßes vom 6. Juli 1884 wird ermächtigt, die Vornahme der Unfalluntersuhungen nach seinem Ermessen dem NRevierbeamten zu übertragen und, wo ein solcher nicht bestellt ist, den Ge- meindevorstand um Vornahme zu ersuchen. Der letztere hat dem Ersuchen des Bergamts zu entsprechen.

Hiernach ändert sich der Nachtrag zur Ausführungs- Verordnung vom 14. August 1884, das Unfallversicherungs- ek vom 6 Juli 1884 betreffend, vom 22. Dezember 1884 (Gejeß-Samml. S. 157).

Rudolstadt, den 1. Februar 1895.

Fürstlich schwarzburgishes Ministerium. von Star.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben durch Allerhöchste Ordre vom 25. d. M. Allergnädigst zu bestimmen geruht,

daß die Engere Versammlung des Staatsraths auf Dienstag, den 12. März d. J., Vormittags 10 Ud9r, zu einer Sißung in der Haupt- und Residenzstadt Berlin einberufen werde. :

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Reichskanzler und Präsidenten des Staats-Ministeriums,

7 Fürsten zu Hohenlohe zum Präsidenten und

_ den Direktor im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Wirklichen Geheimen Rath Brefeld zum Staatssekretär des Staatsraths zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Ersten Arzt am Stadtkrankenhause, Sanitäts-Rath Dr. Jacoby in Bromberg und dem Kreisphysikus, Sanitäts- Rath Dr. Färber in Kattowiß den Charakter als Geheimer Sanitäts-Rath, sowie dem Kreisphysikus Pr. Broll in Pleß und dem praktischen Arzt Dr. Gräupner in Ratibor den Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Kanzlei-Rath Homuth zu Friedenau bei seinem

Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Geheimer

Kanzlei-Rath zu verleihen. ( aag hs: Ch)

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Dem Baugewerkschul-Direktor Dr. Bohn ist unter Ver- seßung von Nienburg a. W. nah Görliß die Stelle des Direktoxs der Königlichen Baugewerkschule in Görlig, und

dentWisherigen Leiter der Baugewerkshule in Buxtehude, Königlichen Regierungs-Baumeister Georg Meiring, unter Mens von Buxtehude nah Nienburg a. W., die Stelle des Direktors der Königlihen Baugewerkshule in Nien- burg a. W. verlichen worden.

Finanz-Ministerium.

Der Geheime Kanzlei - Sekretär Schwager ift als Ane Registrator bei dem Finanz - Ministerium angestellt worden.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

VelanntmaMmun g:

Seine Majestät der Kaiser und König haben eruht, durch Allerhöchsten Erlaß vom 27. Januar b F als woe für den nächsten Wettbewerb um den von Allerhöchstdemselben zur Förderung des Studiums der fklassishen Kunst unter den Künstlern Deutschlands am 27. Fanuar 1894 gestifteten Jahrespreis zu bestimmen : ;

Die Ergänzung eines Abgusses der antiken

Marmorstatue einer tanzenden Mänade in den

U en as zu Berlin, s i und den Preis für diesmal auf 2000 gs erhöhen.

Demgemäß werden auf Grund Allerhöchster Ermäch- tigung nachfolgende näheren Bestimmungen über den Wetts

bewerb getroffen:

Berlin, Mittwoch, den 27. Februar, Abends.

———————§

1895S.

1) Alle dem Deutschen Reih angehörigen Künstler find berechtigt, an der Bewerbung theilzunehmen.

2) An- einem Abguß der tanzenden Mänade, welche im Erdgeschoß des hiesigen Alten Museums unter Nummer 208 aufgestellt i}, soll eine vollständige Er- gänzung aller verloren gegangenen antiken Theile hergestellt werden. Von der ergänzten Figur ist ein Abguß bis zum 31. Dezember d. J., Nachmittags pünktlich 3 Uhr, an die Generalverwaltung der Königlichen Museen in Berlin unter Angabe des Namens und Wohnorts des Künstlers kostenfrei einzuliefern. Für auswärts wohnende Künstler genügt der Nach- weis, daß fie bis zum 31. Dezember das Werk behufs Be- förderung an die genannte Behörde. als Eilfrachtgut der Eisen- bahn übergeben haben.

3) Die Statue ist unter Nummer 208 des ausführlichen Katalogs der antiken Skulpturen in den Museen zu Berlin (Verlag von W. Spemann, Berlin 1891) abgebildet und be- schrieben.

Jedem deutschen Künstler wird - auf Verlangen eine Ab- schrift dieser Beschreibung von der Generalverwaltung dec Museen unentgeltlih mitgetheilt; Lichtorucke nah einer photo- graphischen Abbildung können von derselben Behörde gegen Einsendung von 75 F bezogen werden.

4) An jeden deutschen Künstler, welcher sih innerhalb aht Wochen nah Erlaß diescs Ausschreibens als Theilnehmer an dem Wettbewerb bei der Generalverwaltung der König- lichen Museen in Berlin meldet, wird ein Abguß der Statue in ihrem jegigen, theilweise ergänzten Zustand gegen Zahlung des Vorzugspreises von 30 M geliefert. Später tritt der gewöhnliche Verkaufspreis ein.

Die bereits aa dem Original ergänzten Theile werden in den zu liefernden Abgüssen durh dunklere Färbung kenntlih gemacht werden und sind für die in den Wettbewerb cintretenden Künstler in keiner Weise maßgebend.

5) Die Entsheivung über den Preis erfolgt durch Seine Majestät den Kaiser und König unmittelbar und wird am Geburtstage Allerhöchstdesselben, dem 27. Januar 1896, bckannt gemacht.

Die zum Wettbewerb zugelassenenen Einsendungen werden L [9er Entscheidung für zwei Wochen öffentlih aus- gejstelli.

6) Ueber das mit dem Preise ausgezeichnete Werk und dessen Vervielfältigung bleibt Seiner Majestät dem Koiser und König die freie Verfügung vorbehalten.

7) Die nicht prâmiterten Werke sind nah Schluß der Ausstellung, spätestens aber binnen vier Wochen nah Be- kanntmahung des Preises wieder abzuholen. Nach diesem Zeitpunkt werden sie den Eigenthümern auf deren Kosten zu- gesandt werden.

Berlin, den 22. Februar 1895.

Der Minister der geistlichen, Ae T Medizinal-Angelegenheiten. osse.

Dem Lehrer an der hiesigen Königlichen Kunstschule, ArchitektenS p uth ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Der Kreisphysikus Dr. Vogel zu Freiburg ist aus dem Kreise Kehdingen in gleicher Eigenschaft in den Kreis Stade verseßt worden.

Ministerium des Jnnern.

Zn Erwiderung auf die gefälligen Berichte vom 14. No- vember v. J. und 5. Januar d. J., betreffend die F estsegung der Vergütungssäße für Landlieferungen, erkläre id mich, nah Benehmen mit dem Herrn Kriegs-Minister, ganz ergebenst damit einverstanden, daß der Durchschnitt aus den Preisen aller überhaupt zu Markte gebrachten Sorten jeder Getreide- art bezw. wo nur für eine Sorte Preise notiert wurden, diese zu Grunde zu legen und die Preise für Weizen- und Roggen- mehl, wie bisher, nah dem ermittelten Körnerpreise mit Zu- rechnung des ortsüblihen Mahilohnes festzuseßen sind.

__ Eurer Excellenz gebe ih ganz ergebenst anheim, die Königlichen Regierungs - Präsidenten der dortigen Provinz mit entsprehender Anweisung gefälligst zu versehen.

Berlin, den 6. Februar 1895.

Der Minister des Junnern. Jm Auftrage: Haase. An den Königlichen Ober - Präsidenten Herrn N. Excellenz zu N.

Abschrift theile ich Eurer Excellenz, unter Bezugnahme auf den Runderlaß vom 27. September 1893, zur gefälligen Kenntnißnahme und gleihmäßigen weiteren Veranlaffung ganz ergebenst mit. ]

Der Minister des Jnnern. Jm Auftrage: Haase.

An die übrigen Königlichen Ober-Präsidenten.