1895 / 52 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Feb 1895 18:00:01 GMT) scan diff

kommen. Der Schnelldampfer „Saale® hat am 27. Februar Vor- mittags Lizard passiert. Der Postdamvfer „München“ hat a E Oinax Nachmittags tie Reise von Dünkirchen nach Bremen ortgeseßzt.

g 27. Februar. (W. T. B.) Hamburg-Amerika- nishe Packetfahrt-Afktien-Gesellshaft. Der Postdampfer « Dania * hat heute Nachmittag Scilly passirt.

London, 27. Februar. G . T. B.) Der Castle-Dampfer „Dunottar Castle“ hat heute auf der Ausreise Madeira passirt. Der Castle-Dampfer „Garth Castle“ ift Dienstag auf der Heimreise von Mauritius abgegangen. : i

ailand, 27. Februar. (W. T. B.) In der beutigen dritten Konferenz über die Angelegenheit der Simplon-Bahn wurde die Berathung zu Ende gei m das Protokoll unterzeichnet.

iermit sind die Konferenzen ges{lofsen.

ie, 27. S (W. T. B.) Die Direktion der Zentral - bahn übermittelte dem Regierungsrath die von ihr an das s{wei- zerishe Eisenbahn-Departement gerihtete Eingabe wegen des Umbaus des Baseler Bahnhofs nach dem Projekt Gleim. i

Theater und Musik.

Neues Theater. ; Herr Bernhard Baumeister vom Hofburg-Theater in Wien begann gestern Abend eine Reihe von Gastvorstellungen als Sir John Falstaff in Shakespeare's „König Heinrich 19“. Der Aufführung lag die bekannte Laube'she Bearbeitung, welch# beide Theile des Dramas in ein Schauspiel in 5 Akten zu- \sammengezogen hat, u Grunde. Die Regie des _ Neuen Theaters hatte viele, zur Erklärung des Auftretens Falstasf’s niht nothwendige Scenen gestriben, sodaß das Doppeldrama „König Heinrih" hier eigentliß den Titel „John Faistaff“ hätte führen müssen. Der wohlbeleibte Ritter, den der Gast verkörperte, beherrs{chte vornehmlih die Scene. Man stand in Herrn Baumeister einem feinsinnigen Künstler gegenüber, der die witigen Einfälle des feisten Mannes gut pointierte und klar zum Ausdruck brachte und mit feinem zurückhaltenden tronen Humor wiederholt lebhafte Heiterkeit erregte. Aber dic behâbigen, breit angelegten launigen Züge des nie um Ausreden verlegenen Schlemmers, seine urwüchsige Lebens[ust und Lebenskraft kamen nit derb und packend genug zum Ausdru, was zum theil durch das mangelhafte Gegenspiel verurfaht sein mag. Die einheimischen Kräfte löften trotdem besser, als erwartet werden konnte, die s{chwierige Aufgabe, plößlich und unvermittelt vom modernen Schausviel dem französischen Schwank zu Shakespeare hinaufzuKeigen. Herr Otto Fricke als Prinz Heinz war von edler Erscheinung und vornehm im Spiel; cr war zwar nicht der thatendurstige Prinz, den eigentlich nur die erzwungene Unthätigkeit zu tollen Streichen treibt, aber er spra klar und zuweilen eindruck8- und empfindungs- voll. Der Heißsporn des Herrn Fr. Wallner konnte bescheidenen An- sprüchen genügen, wenn au die Heftigkeit und das heiße Blut nicht immer als Folge der Naturanlage und des Wesens erschienen. Herr Sch{wellach gab den König Heinrich recht geschickt.

Konzerte.

Der Königliche Opernchor und die Königliche Kapelle baben es unternommen, im Opernhause drei Aufführungen berühmter Oratorienwerke zu veranstalten. Den Anfang machte am gestrigen Abend Händel’s „Josua“, dem später Beethoven's „Missa solemnis“ und Bah's „Matthäuspassion“ folgen sollen. Wenn der Chor hiermit in ein ihm eigentli fern liegendes Gebiet eintritt, so erwies \ich das vielfah ganz dramatisch gehaltene kriegerishe Ora- torium „Josua®* als eine für ihn sehr günstige Wahl. Er bewährte in der freudigen Begrüßung - beim Erscheinen des Helden, in dem Ausdruck des Kampfesmuths und be» sonders in dem bellen Jubel über den errungenen Sieg eine im Verlauf der Aufführung si stetig steigernde Kraft und Lebendigkeit. Sollte in der Folge eine zweckmäßigere Aufstellung des Chors, dessen Sänger gestern an von einander sehr entfernte Stellen des Bühnen: raums placiert waren, fowie die Benußung einer Orgel ermöglicht werden kônnen, so würde die Klangfülle und die_ Stimmung dadurch gewiß noch mehr gehoben werden. Daß die font bei Aufführungen dieses

Werks üblichen Tempobewegungen mitunter etwas E genommen

ie Leistungen der mitwirkenden Solos kräfte waren denen des entsprehend: die Damen Herzog und Göße, wie die Herren Sylva und Krolop wurden von dem sehr zahlreih erschiencnen Publikum oft mit lautem Beifall belohnt. Auch der Königlichen Kapelle unter der umsichtigen Leitung des Kapell- meisters Dr. Muck gebührte ein wohlverdienter Antheil daran.

Der zu gestern angekündigte Liederabend des Herrn Raimund von Zur-Mühlen hatte den Saal der Sing-Akademie voll- ständig gefüllt. Die dem ausgezeihneten Künstler eigene deutliche Aussprache, sowie die Reinhcit der Intonation und die seelenvolle Ausdrucksweise ließen wiederum kaum etwas zu wünschen übrig. Zum Vortrag gelangten u. a. mehrere seltener gesungene Lieder von Rubin-- stein, ferner Kompositionen von Brahms, W. Berger, Goanod u. a. Dem Sänger wurde reicher Beifall zu theil.

Im Königlichen Opernhause gelangt morgen Auber's „Fra Diavolo“ mit folgender Beseßung zur Aufführung: Fra Diavolo: Herr Philipp, Zerline: Frau Herzog, Lord Cookburn: Herr Schmidt, Pamela: Fräulein Rotbauser, Lorenzo: Herr Sommer, Banditen: Herken Krolop, Lieban. Musikdirektor Steinmann dirigiert.

m Königlichen Schauspielhause beginnt morgen die fünfte Gesammtaufführung von Friedrich Hebbel's Trauerspiel „Die Nibelungen“ mit dem Ersten Abend, 1. Abtheilung: „Der gehörnte Siegfried*, T1. Abtheilung: „Siegfried’s Tod“. e nee nach- stehen: Siegfried: Herr Matkowsky, Hagen Tronje: Herr Molenar, Kriemhild: Frl. Poppe, Brunhild: Frl. Lindner, Ute: Frau Kahle, Frigga: Frau Stollberg, König Günther: Herr Arndt, Volker: Herr teßler, Giselher: Herr Herter, Gerenot: Herr Purschian, Dankwart : Herr Heine, Rumolt: Herr Siegrist, Kaplan: Herr Kahle, Wulf: Herr Winter, Truchs: H-.rr Plafschke. : i

Im Deutschen Theater geht am Sonnabend neu einstudiert Ludwig Anzengruber’s Bauerukomödie „Der G’'wissenswurm“ in Scene.

Die Kammersängerin Frau Jettka Finkenstein wird an ihrem vierten und leßten Liederabend (Saal Bechstein) am Sonntag Gesänge von Vierling, Tapvert, Flügel, Moszkowski, Tofft und Gertrud Wolff zu Gebör bringen. i

In dem morgen im Konzerthaus stattfindenden „Virtuosen- Abend“ wird Frau Koh „La Preghiera“ für Harfe von Parish- Alvars, Herr Carnier „Zigeunerweisen“ für Violine von Sarasate, Herr Sasbach „Souvenir de Spa“ für Violoncello von Servais, Herr Werner „Webers legten Gedanken“ für Cornet à Piston von Fuchs und die Herren Liesegang und Spohr Titl’s Serenade für Flöte und Horn vortragen. d Ï

Auf Anregung der „Kaiserin Friedrih-Händel-Gesfell- \cha ft“ werden zu Ehren Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich, Allerhöchstwelhe das Protektorat über genannte Gesellfchaft über- nommen hat, im Laufe des Sommers seitens des Vereins „Mainzer Liedertafel und Damen-Gesangverein“ zwei Musterauffüh- rungen der Oratorien „Heratles" und „Deborah“ von Händel veranstaltet werden. Die Forschungsrefultate des Händel-Kenners Dr. Chrysander, nah deffen Angaben die Einftudierung erfolgt, follen hierbei verwerthet werden. Mit den Vorbereitungen hat der aus- führende Verein bereits begonnen.

wurden, war nur zu L Ee y or

Mannigfaltiges.

In den Festsälen des Kaiserhofes ist heute ein großer Bazar zum Besten des unter dem Protektorat Ihrer Majestät der Kaiserin R stehenden Frauen-Groschen-Vereins eröffnet worden.

ie Allerhöchste Protektorin hat eine Reihe von Handarbeiten dem guten Zweck gewidmet; Ihre Majestät die Kaiserin Auguste Viktoria schenkte ein Delgemälde, eine Landschaft von Prestel. Den großen Mitteltisch hat die Da des Vereins, Ihre Hoheit die Prinzessin Albert von Sachsen-Altenburg, mit reihen Gaben aus- gestattet. Die Prinzessin scaltete heute hier selbs als Ver- täuferin, unterstüßt von Fräulein von Nauh und anderen jungen Damen. Am Nebentisch verkaufte die Gräfin York Erzeugnisse der Kunst und des Kunstgewerbes. Ihre Durchlaucht die Prinzessin von- Hohenzollern hatte den Verkauf frisher Blumen, die Gemahlin des Vize-Präsidenten des Staats-Ministeriums, Staatssekretärs Dr. von

nommen. An dem reih auêgestatteten Buffet waren die Gemahlin des Staats- Ministers Freiherrn von Berlepsh, am Theebuffet die Gemahlin des Staats. Ministers Freibecrn von Marschall beschäftigt. Gräfin Keyßerling hielt kunstvolle lithauische Handarbeiten feil. Der Bazar wird bis morgen Abend geöffnet bleiben.

Der General der Infanterie z. D. howseligen Kaisers Wilhelm 1. Freiherr Leopold von Losën ist am 26. d. M. auf Haus Morsbroih bei Schlebush im 78. Lebens- jahre gestorben. Derselbe war zuleßt Präses der Generak- Ordens-Kommission und wurde am 13. Mai 1879, in Genehmigung

zur Disposition gestellt.

_ Der Arbeitsausfchuß der Berliner Gewerbeausftellung 1896 hat, wie derselbe mittheilt, mit einer Reibe Berliner Brauereien und anderen Firmen vortheilhafte Vereinbarungen getrcffen, welche eine gute leiblihe Verpflegung der Besucher sicherstellen. Am 1. April soll das internationale Preß-Bureau der Ausstellung in Thätigkeit treten. Um ferner den großen Verkehr, der sh im nächsten Jahre in Berlin entwickeln wird, in geregelte Bahnen zu lenken, hat der Arbeitsaus\{huß bes{hlossen, ein „Offizielles Verkehrs-Bureau*" zu er- öffnen, dessen Aufgabe es sein wird, alle betreffenden Fragen zu erledigen. Die auss{ließlihe Leifung ist Carl Stangen's Reise- Bureau, Berlin W., Mohrenstraße 10, übertragen worden, welches für Deutschland auch während der Chicagoer Weltauétstellung damit betraut war.

Oeffentliche Vorträge über Wesen und Bedeutung der Kurz s\chrift werden gebalten am Montag, den 4. März, Abends 82 Uhr, im Königlichen Statistischen Bureau, Lindenstraße 28, und am Dienstag Abend im Dorotheenstädtishen Real - Gymnasium, Georgenstraße 30/31. Im Anschluß daran veranstaltet der Stolze’sheStenographen-Verein (Vorsißender: Parlaments- Stenograph Bâdler) zwölfstündige Unterrichtskurse in der ver- einfahten Stolze’shen Stenographie.

Seit einigen Tagen sind in Keller's Hofjäger in der Hasen- beide ein neues Zeltsystem, betiteli „Seilbockzelt* (System: Major Habn Regierungsbaumeister Hoese), sowie einige Feld - geräthe für Bivouac, Lager, Feld-Lazareth und Truppen-Uebungéplay ausgestellt. Ein Feldkohherd und eine Dampf-Waschmaschine werden im Betrieb gezeigt. Eintrittsgeld wird niht erhoben. Nicht geladene Eâste haben in Begleitung der mit Einladungen versehenen Besucher, die in Uniform erscheinenden Herren auch ohne Einladungen Zutritt. Die Besichtigung kann täglich von Vormittags 10 Uhr bis Nad- mittags 3 Uhr erfolgen. Bis einschließlih Sonntag, 3. März, bleibt die interessante Ausstellung geöffnet.

New- Y ork, 27. Februar. In einer der Atchison-, Topeka- und Santa Fé-Cifenkahn gehörigen Kohlengrube in Cerillos (Neu- Mexiko) fand laut Meldung des „,W. T. B.* eine Explosion statt. Die Werke geriethen in Brand, und dur fallende Trümmer wurde der Eingang cines Schachtes versperrt ; vierzig Bergleute wur- den dadurch verschüttet.

Chicago, 27. Februar. „W. T. B." meldet : Jn dem hiesigen Fabrikviertel brach heute eine große Feuersbrunst aus. Während des Brandes eylstand unter den 225 Kindern, die in einer Karamelfabrik beschäftigt waren, eine Panik. Drei Kinder wurden todtgetreten und viele von thnen {wer verleßt.

Algier, 27. Februar. Der bekannte Reisende de Brazza er- litt dem ,W. T. B.* zufolge auf der Fahrt nah Laghouat, wohin er e begeben wollte, einen Unfall, indem der Wagen, in welchem er sih befand, umstürzte. De Brazza wurde ziemlich {wer an der Schulter verleßt und in das Hospital in Laghouat gebracht. Sei Zustand flößt indessen keinerlei Beunruhigung ein.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

baus.

Stationen.

1, d. Meeresf\p. Temperatur in 9 Celsius

59C.=4%9R

Bar. auf 0 Gr.

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fang 7# Uhr.

2) Nachts etwas Schnee.

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) Nahts Schnee. #4) Nachts Schnee. Schnee. Uebersficht der Witterung. Das tarometris@e Minimum, welches geftern über Südshweden lag, is mit abnehmender- Tiefe ‘na der oftpreußishen Küste fortgeschritten und scheint sich auszufüllen. Eine tiefe Depression ift nörèdlich von ten Sketlands erschienen, währen? das barometri«ße Maximum im Westen fich etwas füdwärts versdoLen hat. In Deutschland ist bei schwachen, vorwiegend nördlichen bis westlichen Winden das Wetter veränderlich und andauernd falt, vielfach if Schnee gefallen, im Nord- weslen ist es fälter, im Süden wärmer geworden. In Frankreih sowie in Oesterreilz-Ungarn hat der Árofi nachgelassen, Nordfrankreih hat Thauwetter. ÎÍm nortwestlihen Rußland berrscht noch strenge

Freitag :

Sonnabend: Máädel.

De utsGe Seewarte.

Theater- Anzeigen.

Königliche Schauspiele. 53. Vorstellung. Over in 3 Akten von Auber. t Scribe, bearbeitet von Carl Blum. In Scene geseht vom Ober-Negifseur Teßlaff. Dekorative Einrichtung vom Ober-Inspektor Brandt. direktor Steinmann.

Scbauspielbaus. ell / Ein deutsches Tranerspiel in 3 Abtheilungen von Friedrih Hebkel. Ober-Regisseur Max Grube. tung vom Ober-Inspektor Brandt. Erste Abtheilung: Vorspiel in 1 Aufzug. ; Ein Trauerspiel Anfang 7F Uhr.

Sonnabend: Opernhaus. 54. Vorstelluna. Zauberflöte. Oper in 2 Akten von Wolfgang Amadeus Mozart. Dichtung nach Karl Ludwig Gieseckte, von Emanuel Schikaneder. Anfang 73 Uhr.

Schauspielhaus. l j f Ein deutsches Trauerspiel in 3 Abthei- lungen von Friedri Hebbel. Abtbeilung: Kriemhilds Rache. Anfang 7# Uhr.

Deutsches Theater. ments-Vorstellung): Tartüff. Anfang 7# Uhr. |

Sonnabend: Neu einstudiert: Der G’wifsens- wurm von Anzengruber.

Sonntag, 23 Uhr: Die Weber. 7{ Uhr: Der G’wifsenswurm.

Berliner Theater. Freitag ments-Vorstellung): Madame Sans-Gêue. Un-

Sonnabend: Heimath. Sonntag, 2} Uhr: Madame Sans-Gêue. 7} Ukr: Der Pfarrer von Kirchfeld.

Lessing-Theater. Freitag: Aus Berlin W. Anfang 7# Uhr.

Sonnabend: Der Geizige. Hierauf: Niobe.

Sonntag: Der Fall

Friedrich - Wilhelmstädtishes Theater. Chauffeeftraße 25/26. Der Obersteiger. Carl Zeller. R E Gel Ln G DeBiri t: Herr Carl Zeller. Regie: redy. gent: Kapellmeister Baldreih. Anfang 74 Uhr. Zum ersten Male: osse mit Gesang in 3 Akten (6 Bildern) Kälte. Ca d Kren und Carl Lindau. Musik von

3 Akten von M

Residenz - Theater.

Freitag: Opern- Direktion: Sigmund Lautenburg.

Fra Diavolo. Komische

Text von CEugène | arbeitung von Benno Jacobson.

traft. Musik: kontra 2

Ucues Theater.

Dirigent :

Anfang Uhr. : 59. Vorstellung. Die Nibe- In Scene geseßzt vom | spielers Bernhard Baumeister. Dekorative Einrich- Erster Abend. Der gehörnte Siegfried. Zweite Abtheilung: Sieg- in 5 Aufzügen.

Die

zügen von William Shakespeare.

Sonnabend:

Gastspiel. Der Erbförster. 5 Akten von Otto Ludwig.

60. Vorstellung. Die Nibe- Zweiter Abend. Dritte Ausstattung:

Freitag (23. Abonne-

Dann: Blan. | meister Ferron. Die

(25. Abonne- | Freitag: Jun 14. Male:

Rentiers. 4 Akten von Wilhelm

Adolph Ernst-Theater.

lémenceau. 1 sangspofse mit Tanz. N „A Gaiety Girl* von Jonas

O erette in usik von

Blumenstraße

nand’s Ehekontraft. (Fil à la patte.) Gchwank in 3 Akten von Georges Feydeau, in deutscher Be- Anfang 74 Uhr.

Sonnabend und folgende Tage: Feruand*s Ehe-

S@iffbauerdamm 4a. /5 Freitag: Gastspiel des K. u. K. Hofburgschau-

König Heinrich der Vierte. Schauspiel in 5 Auf-

Bühne bearbeitet von Heinrich Laube. Anfang 7} Uhr. Baumeister - Gastspiel. Abend. König Heinrich der Vierte. j

Sonntag Nachmittags: Aufführung des Vereins für Volksunterhaltungen. Abends: Baumeister-

Theater Unter den Linden. Behrenstr. 55/57. Direktion: Julius Fribschbe. Freitag: Mit neuer Kapitän Caricciolo. Ballet in 3 Akten von Henry Chivot und Alfred Duru. Musik von Edmond Audran. geseßt von Julius Frißsche. Dirigent : Herr Kapell- allets arrangiert vom Ballet- meister Herrn Louis Gundlach. Anfang 7# Uhr.

Sonnabend: Kapitän Caricciolo.

Bentral-Theaier. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direktion: Richard Schulp. Emil Thomas a. G. Novität! : roße Posse mit Gesang und Tanz in annstädt und Julius Freund. Mußk von Julius Ginödshofer. In Scene gelept vom Direktor Richard Schulß. Anfang 73 Ubr.

Sonnabend: Zum 15, Male: Unsere Rentiers.

treten der ersten Firguelter und Courbette-Tänzerin Englands Miß Rose Batchelor vom Prince of Wales- Tbeater in London. Ein fideles Corps. Große Ge- dem englischen Original 2

arbeitet von Eduard Jacobson und Jean Kren.

Vorher : Gefindeball. Schwank in 1 Akt von Ed.

Jacobson und Jean Kren. Anfang 7} Uhr. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

Birkus Renz (Karlstraße). Donnerêtag, den 7. März: Unwiderruflih leßte Vorstellung (Schluß der Saison).

Freitag, Abends 75 Uhr: Leßte Komiker-Vor- stellung. Auftreten sämmtlicher Clowns in ihren wirkungsvollsten Intermezzi. Erstes Auftreten der excentrischen Clowns Sylvain und Carr. Erstes Wiederauftreten der weltberühmten Bonhair-Truppe. Das Apportierpferd Mohr. Hierauf Prinz Carneval und sein Gefolge, vorgef. v. Herrn N. Nenz. Auftr. der Sculreiterin Frau Renz-Stark. Auftreten der renommiertesten Reitkünstlerinnen und Meitkünftler.

Sonnabend: Parade-Gala-Vorstellung zum Benefis für den Sqchulreiter und Dresseur Herrn R. Renz und die Schulreiterin Frau Renz-Stark.

Sonntag: 2 Vorstellungen. (egte Sonntagê- Vorstellungen.) Nachmittags 4 Uhr: Letzte Kinder- Vorstellung (bei ermäßigten Preisen). Zum leßten Male: Die lustigen Heidelberger. Abends 7X Uhr: Extra-Vorstellung. Tjo Ni En.

E E L

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Anna Molle mit Hrn. Gericht#- Assessor Adolf Kühne (Hänchen - Annahof bel Kottbus— Wernigerode a. H.). Frl. artha Schmidt-Rimpler mit Hrn. Privatdozenten Dr. Richard Lorenz (Göttingen). Frl. Julia ver Behr mit Hrn. E: von Sittmann (Kl. Draton)

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Hauptmann a. L Kobligk (Bauten). Hrn. Bruno von Nabenau (Haynau). Pru, Rittmeister Alexander Graieo von der Schulenburg (Berlin). Hrn. Lieu Curt von der Groeben (Pr. Stargard). r E M S au (Dn R

ohter: rn. Prem.-Lieut. O. è Marwitz (Frankfurt a. O.). Hrn. Ernst Grafen Finck von Finckenstein (Köckte). Re-

Gestorben: Fr. Wirkliher Geheimer here f ierungs - Rath Wiese, Natalie, geb. Spi ass (Potsdam). Fr. Superintendent ae

ulda, geb. Seidler (Groß-Lichterfelde). fs A andrath, Geheimer Regierungs-Rath E p E i E berst a. D. Herrmann Eiler run). V Anna von Saldecn, Marscha (Wilsnack).

Mr. D: Freitag: Fer-

Zweiter Abend. Für die deutsche Dritter

Trauerspiel in

Operette mit In Scene

Unsere

Freitag: Auf-

geb. von

idney frei be- Verantwortlicher Redakteur: J, V.: Siemenroth in Berlin. Verlag ver Expedition (Sch okz) in Berlin.

Konzerte. Konzert-Haus. Freitag:

Ein armes

Karl Me4der-

ddeut Buchdruckerei und Verlagê- Dr falt, Berlin S, Wilhelmstraße Nr. 32-

Sieben Beilagen (cinshließlih Börsen-Beilage)-

Boetticher und Gräfin Douglas den Verkauf künstlicher Blumen über-

und General - Adjutant des

seines Abschiedsgefuchs, unter Ernennung zum General-Adjutanten, - -

M 02.

Königreich Preußen.

BDBedingquügen,

welche bei der Vergebung von Arbeiten und Liefe-

rungen im Bereiche der Allgemeinen Bauverwal-

tung, der Staatseisenbahn- und Bergverwaltung zur Anwendung kommen.

I.

1 Persönliche Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit der Bewerber.

Bei der Vergebung von Arbeiten oder Lieferungen hat niemand Aussicht, als Unternehmer angenommen zu werden, der nicht für die tüchtige, pünktliche uny poLtamdige Ausführung derselben auch in tedenildber Hinsicht die erforderlihe Sicherheit bietet.

S2. Einsicht und Bezug der Verdingungsanschläge x. Verdingungsanschläge, Zeichnungen, Bedingungen 2c. sind an den in der Ausschreibung bezeichneten Stellen einzusehen und werden auf Ersuchen gegen Erstattung der Selbstkosten verabfolgt.

& 3, Form und Junhalt der Angebote.

Die Angebote sind unter Benutzung der etwa vorgeschriebenen ormulare von den Bewerbern unterschrieben, mit der in- der Aus- reibung geforderten Ueberschrift versehen, versiegelt und frankiert bis zu dem angegebenen Tecmine einzureichen.

Die Angebote müssen enthalten:

a. die ausdrücklihe Erklärung, daß der Bewerber sih den Be- dingungen, welche der Ausschreibung zu Grunde gelegt sind, unterwirft ;

b. die Angabe der geforderten Preise nah Reichswährung, und zwar sowohl ‘die Angabe der Preise für die Einheiten als au der Gesammtforderung; stimmt die Gesammtforderung mit den Einheits- preisen nicht überein, so sollen die leßteren neb sein;

c. die genaue Bezeichnung und Adresse des Bewexbers;

d. seitens gemeinschaftlich bietender Personen die Erklärung, daß sie sich sür das Angebot folidarish verbindlih machen, und die Be- zeichnung eines zur Geschäftsfüßrung und zur Empfangnahme der Zahlungen Bevollmächtigten; leßteres Erforderniß gilt auh für die Angebote von Gesellschaften ;

o. nähere Angaben über die Bezeichnung der etwa mit eingereichten Proben. Die Proben selbs müssen ebenfalls vor dem Bietungstermin eingesandt und derartig bezeichnet sein, daß {ih ohne weiteres erkennen läßt, zu welchem Angebot sie gehören;

Fab f t etwa vorgeschriebenen Angaben über die Bezugsquellen von abrifaten.

Angebote, welche diesen Vorschriften nit entsprehen, insbesondere solhe, welche bis zu der festgeseßten Terminstunde bei der Behörde niht eingegangen sind, welche bezüglich des Gegenstandes von der Ausschreibung felbst abweichen oder das Gebot an Sonderbedingungen knüpfen, haben keine Aussicht auf Berücksichtigung.

Es sollen indessen solche Angebote niht ausgeschlossen sein, in welchen der Bewerber erklärt, fih nur während einer kürzeren als der in der Ausschreibung angegebenen Zuschlagsfrist an sein Angebot ge- bunden halten zu wollen.

Em

8 4. Wirkung des Angebots.

_Die Bewerber bleiben von dem Eintreffen des Angebots bei der aus\freibenden Behörde bis zum Ablauf der festgeseßten Zuschlagsfrist bezw. der von ihnen bezeichneten kürzeren Frist 3 letzter Absatz) an ihre Angebote gebunden.

Die Bewerber unterwerfen ih mit Abgabe des Angebots in Bezug auf alle für sie daraus entstehenden Verbindlichkeiten der Ge- rihtsbarkeit des Orts, an welchem die ausshreibende Behörde ihren Siß hat, und woselbst auch sie auf Erfordern Domizil nehmen müssen.

8 5. Zulassung zum Eröffnungstermin.

Den Bewerbern und deren Bevollmächtigten steht der Zutritt zu dem EGröffnungstermin frei. Eine Veröffentlihung der abgegebenen Gebote ist nicht gestattet.

8 6. Ertheilung des Zuschlags. Der Zuschlag wird von dem aus\chreibenden Beamten oder von

der aus\schreibenden Behörde oder von einer dieser übergeordneten Be-

böôrde entweder im Eröffnungstermin zu dem von dem gewählten Unternehmer mit zu vollziehenden Protokoll oder durch besondere schriftliche Mittheilung ertheilt.

Leßterenfalls ist derselbe mit bindender Kraft erfolgt, wenn die Benachrichtigung hiervon innerhalb der Zuschlagsfrist als Depesche oder Brief dem Telegraphen- oder Postamt zur Beförderung an die in dem Angebot bezeichnete Adresse Übergeben worden ist.

Trifft die Benachrichtigung troy rechtzeitiger Absendung erst nah demjenigen Zeitpunkt bei dem Empfänger ein, für welchen dieser bei ordnungsmäßiger Beförderung den Eingang eines rechtzeitig abge- sendeten Briefes erwarten darf, so ist der Empfänger an sein An- gebot niht mehr gebundea, falls er ohne Dg gas dem verspäteten E der Zuschlagserklärung von seinem Rücktritt Nachricht ge- geben hat.

Nachricht an diejenigen Bewerber, welche den Zuschlag nicht er- halten, wird nur dann ertheilt, wenn dieselben bei Einreihung des ps unter Beifügung des erforderlichen Frankaturbetrags einen desfallsigen Wunsch zu erkennen gegeben haben. Proben werden nur dann zurückgegeben, wenn dies in dem Angebots\chreiben ausdrücklih verlangt wird, und erfolgt alsdann die Rücksendung auf Kosten des betreffenden Bewerbers. Eine Nükgabe findet im Fall der Annahme des Angebots nicht statt; ebenso kann im Fall der Ablehnung des- selben die Rückgabe insoweit niht verlangt werden, als die Proben bei den Prüfungen verbraucht sind.

Eingereichte Entwürfe werden auf Verlangen zurückgegeben.

Den Empfang des Zuschlagsschreibens hat der Unternehmer um- gehend fchriftlich zu bestätigen.

8 7. Vertragsabschluß.

. Der Bewerber, welcher den Zuschlag erhält, ist verpflichtet, auf Erfordern über den durch die Ertheilung des Zuschlags zu stande ge- kommenen Vertrag eine schriftliche Urkunde zu vollziehen.

. „Sofern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde nit bekannt ist, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung derselben zu verlangen.

, „Die der Ausfhreibung zu Grunde liegenden Verdingungsanshläge, Zeichnungen 2c., „welche bereits durch das Angebot anerkannt sind, hat der Bewerber bei Abschluß des Vertrags mit zu unterzeichnen.

§8. J Kautions stellung. nnerhalb 14 Tagen nah der Ertheilung des Zuschlags hat der Unternehmer die iérasstiebena Kaution zu betellen tbe Sa fe0 die

Behörde befugt ist, von d 7 y ersaß zu bean Di em Vertrage zurüßzutreten und Schaden

i S Erste Beilage Í zum Deulschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 28. Februar

: 8.9, Kosten der Ausschreibung. Zu den durh die Ausschreibung selbst entstehenden Kosten hat der Unternehmer nicht beizutragen.

TL.

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung der Bauten.®)

S E Gegenstand des Vertrages.

Den Gegenstand des Unternehmens bildet die Herstellung resp. Ausführung der im Vertrage bezeichneten Bauwerke resp. der Arbeiten und Lieferungen. Im einzelnen Lie sih Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Leistungen nach den Verdingungs- anshlägen, den ugepörigen Zeichnungen und fonstigen als zum Ver- trage gehörig bezeihneten Unterlagen. Die in den Verdingungs- anshlägen angenommenen Vordersäße unterliegen jedoh denjenigen näberen Feststellungen, welche ohne wesentliche Aenderung der dem Vertrage zu Grunde gelegten Bauentwürfe bei der Ausführung der betreffenden Bauwerke fich ergeben. ;

Abänderungen der Bauentwürfe anzuordnen, bleibt der bau- leitenden Behörde vorbehalten. Leistungen, welhe in den Bau- entwürfen nicht vorgeschea sind, können dem Unternehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.

: § 2. i Berechnung der Vergütung.

Die dem Unternehmer zukommende Vergütung wird nach den wirklichen Leistungen bezw. Lieferungen unter Zugrundelegung der ver- tragêmäßigen Einheitspreise berechnet.

Die Vergütung für Tagelohnsarbeiten erfolgt nah den vertrags- mäßig vereinbarten Lohnsäten.

Aus\ch{chluß einer besonderen Vergütung für Reben- leistungen, Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Nüstungen 2c.

Insoweit in den Verdingungsanschlägen für Nebenleistungen sowie für das Vorhalten von Werktzeug und Geräthen, Rüstungen und für Herstellung und Unterhaltung von Zufuhrwegen nicht besondere Preis- s vorgesehen sind, umfassen die vereinbarten Preise und Tage- lohn E zugleih die Vergütung für die zur planmäßigen Herstellung des Bauwerks resp. für die Erfüllung des Vertrags gehörenden Nebenleistungen aller Art, insbesondere auch für die Heranschaffung der zu den Bauarbeiten erforderlichen Materialien aus den auf der Baustelle befindlihen Lagerpläßen nah der Verwendungs\telle am A sowie die Entschädigung für Vorhaltung an Werkzeug, Ge- räthen 2c.

Auch die Gestellung der zu den Absteckungen, Höhenmessungen und Abnahmevermessungen erforderlichen Arbeitskräfte und Geräthe liegt dem Unternehmer ob, ohne daß demselben eine besondere Ent- schädigung hierfür gewährt wird, jedoch wird diese Gestellung für die Hbbéntieffüngen bei den Wasserbauten nicht verlangt. e

S0. Mehrleistungen gegen den Vertrag.

Dhne ausdrückliche shriftlihe Anordnung oder Genehmigung des bauleitenden Beamten darf der Unternehmer keinerlei vom Vertrag abweichende oder im Verdingungsanschlag “niht vorgesehene Arbeiten oder Lieferungen ausführen.

_ Diesem Verbot zuwider einseitig von dem Unternehmer bewirkte Leistungen ift der bauleitende Beamte ebenso wie die bauleitende Be- hörde befugt, auf dessen Gefahr und Kosten wieder beseitigen zu lassen; au hat der Unternehmer nicht nur keinerlei Vergütung für derartige Arbeiten und Lieferungen zu beanspruchen, sondern muß auch für allen Schaden aufkommen, welcher etwa durch diese Abweihungen vom Vertrag für die Staatskasse entstanden ist.

8 4. Minderleistungen gegen den Vertrag.

Bleiben die ausgeführten Arbeiten oder Lieferungen zufolge der von der bauleitenden Behörde oder den bauleitenden Beamten ge- troffenen Anordnungen unter der im Vertrage festverdungenen Menge zurü, so hat der Unternehmer Anspru auf den Ersaß des ihm nachweislih hieraus entstandenen wirklihen Schadens.

Nöthigenfalls entscheidet hierüber das Schiedsgericht (8 19).

8 5. Beginn, Fortführnng und Vollendung der Arbeiten X Konventionalstrafe.

__ Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten und Lieferungen haben nach den in den besonderen Bedingungen festgeseßten Fristen zu erfolgen. i

__ Ist über den Beginn der Arbeiten 2c. in den besonderen Be- dingungen eine Vereinbarung nit enthalten, so hat der Unternehmer spätestens 14 Tage nah schriftliher Aufforderung seitens des bau- leitenden Beamten mit den Arbeiten oder Lieferungen zu beginnen.

Die Arbeit oder Lieferung muß im Verhältniß zu den bedungenen Vollendungsfristen fortgeseßt angemessen gefördert werden.

__ Die Zahl der zu verwendenden Arbeitskräfte und Geräthe, sowie die Borrâthe an Materialien müssen allezeit den übernommenen Leistungen entsprechen.

Eine im Vertrage bedungene Konventionalstrafe gilt nit für erlassen, wenn die verspätete Vertragéerfüllung ganz oder theilweise ohne Vorbehalt angenommen worden ist.

Eine tageweise zu berechnende Konventionalstrafe für verspätete Ausführung von Bauarbeiten bleibt für die in die Zeit einer Ver- zögerung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer Ansaß.

8 6. Hinderungen der Bauausführung. :

Glaubt der Unternehmer sich in der ordnungs8mäßigen Fort- führung der übernommenen Arbeiten durch Anordnungen der bau- leitenden Behörde oder des bauleitenden Beamten oder durch das nit gehörige Fortschreiten der Arbeiten anderer Unternehmer behindert, fo hat er bei dem bauleitenden Beamten oder der bauleitenden Behörde hiervon fofort Anzeige zu erstatten.

Anderenfalls werden {hon wegen der unterlassenen Anzeige keinerlei auf die betreffenden, angeblich hindernden Umstände begründete An- sprüche oder Einwendungen zugelassen.

Nach Beseitigung derartiger Hinderunggn sind die Arbeiten ohne weitere Aufforderung ungesäumt wieder aufzunehmen.

Der bauleitenden Behörde bleibt vorbehalten, falls die bezüglichen Beschwerden des Unternehmers für begründet zu erachten sind, eine angemessene Verlängerung der im Vertrage festgeseßten Vollendungs- fristen a längstens bis zur Dauer der betreffenden Arbeitshinderung zu bewilligen.

Für die bei Eintritt einer Unterbre{hung der Bauausführung bereits ausgeführten Leistungen erhält der Unternehmer die den ver-

*) Anmerkung. Durh Erlaß des Herrn Ministers der öffent- lihen Arbeiten vom 26. Oktober 1888 sind bezügli der Ausführung von E und Lieferungen für die Königlih preußishe Staats- eisenbahn - Verwaltung besondere „Allgemeine Vertragsbedingungen“ festgestellt worden.

1895.

tragsmäßig bedungenen Preisen entsprehende Vergütung. Ist für versthiedenwerthige Leistungen ein nah dem Durchschnitt bemessener Einheitspreis vereinbart, so is unter Berücksichtigung des höheren odex geringeren Werths der ausgeführten Leistungen gegenüber den noch rüständigen ein von dem verabredeten Durchschnittspreis entsprechend abweichender neuer Einheitspreis für das Geleistete besonders zu er- mitteln und darnach die zu gewährende Vergütung zu berechnen.

Außerdem kann der Unternehmer im Fall einer Unterbrechung oder gänzlihen Abstandnahme von der Bauauéführung den Ersay des ihm nahweislich entstandenen wirklihen Schadens beanspruchen, wenn die die Fortseßung des Baues hindernden Umstände entweder von der bauleitenden Behörde und deren Organen vershuldet sind oder insoweit zufällige, von dem Willen der Behörde unabhängige Um- stände in Frage stehen \ih auf Seiten der bauleitenden Behörde zugetragen haben. e --

Eine Entschädigung für entgangenen Gewinn kann in keinem Falle beansprucht werden.

„In gleicher Weise is der Unternehmer zum Schadensersaß ver- pflichtet, wenn die betreffenden, die Fortführung des Baues hindernden Umstände von ihm verschuldet sind oder auf seiner Seite ih zu- getragen haben.

Sft die Unterbrechung dur Naturereignisse herbeigeführt worden, fo kann der Unternchmer einen Schadensersay nicht beauspruchen.

Auf die gegen den Unternehmer geltend zu machenden Schadens- ersaßforderungen kommen die etwa eingezogenen oder verwirkten Kon- ventionalstrafen in Anrechaung. Ist die Schadensersaßzforderung niedriger als die Konventionalstrafe, so kommt nur die leßtere zur Einziehung. -

__ In Ermangelung gütlicher Einigung entscheidet über die bezüg- lihen Ansprüche das Schiedsgericht 19).

Dauert die Unterbrehung der Bauausführung länger als 6 Monate, so steht jeder der beiden Vertragsparteien der Rücktritt vom Ver- trage frei. Die Rücktrittserklärung muß scriftliß und spätestens 14 Tage nah Ablauf jener 6 Monate dem anderen Theil zugestellt werden ; andernfalls bleibt unbeschadet der inzwischen etwa er- wachsenen Ansprüche auf Schadensersaß oder Konventional\trafe der Vertrag mit der ael ah in Kraft, daß die in demselben aus- Nene P Mendungsfrint um die Dauer der. Bauunterbrechung ver- ängert wird.

S Güte der Arbeitsleistungen und der Materia “ien.

Die Arbeitsleistungen müssen den besten Regeln der Technik und den besonderen Bestimmungen des Verdingungsanschlags und des Vertrags entsprechen.

Bei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte Arbeiter be- \chäftigt werden.

Arbeitsleistungen, welche der bauleitende Beamte den gedachten Bedingungen nicht entsprechend findet, sind sofort und unter Aus\{chluß der Anrufung eines Schiedsgerichts zu beseitigen und durch untadel- hafte zu erscten. Für hierbei entstehende Verluste an Materialien hat der Unternehmer die Staatskasse schadlos zu halten. -

Arbeiter, welche nah dem Urtheil des bauleitenden Beamten un- d find, müssen auf Verlangen entlassen und dur tüchtige ersetzt werden.

Materialien, welhe dem Anschlage bezw. den besonderen Bedin-

ungen oder den dem Vertrage zu Grunde gelegten Proben nicht ent- sprechen, sind auf Anordnung des bauleitenden Beamten innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist von der Baustelle zu entfernen.

Behufs Ueberwachung der Ausführung der Arbeiten steht dem bauleitenden Beamten oder den von demselben zu beauftragenden Per- sonen jederzeit während der Arbeits\tunden der Zutritt zu den Arbeits- pläßen und Werkstätten frei, in welchen zu dem Unternehmen gehörige Arbeiten angefertigt werden.

88. Erfüllung der dem Unternehmer Handwerkern und Arbeitern gegenüber obliegenden Verbindlichkeiten.

Der Unternehmer hat der bauleitenden Behörde und dem bau- leitenden Beamten über die mit Handwerkern und Arbeitern in Betreff der Ausführung der Arbeit geschlossenen Verträge jederzeit auf Er- fordern Auskunft zu ertheilen.

Sollte das angemessene Fortschreiten der Arbeiten dadurch in Frage gestellt werden, daß der Unternehmer Handwerkern oder Ar- beitern gegenüber die Verpflihtungen aus dem Arbeitsvertrage nicht oder nit pünktlih erfüllt, so bleibt der bauleitenden Behörde das Recht vorbehalten, die von dem Unternehmer geshuldeten Beträge für dessen Rechnung unmittelbar an die Berechtigten zu zahlen. Der Unternehmer hat die hierzu erforderlihen Unterlagen, Lohnliften 2c. der bauleitenden Behörde bezw. dem bauleitenden Beamten zur Ber- fügung zu stellen.

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8 9. Entziehung der Arbeit x.

Die bauleitende Behörde i} befugt, dem Unternehmer die Arbeiten und Lieferungen ganz oder theilweise zu entziehen und den noch nit vollendeten Theil auf seine Kosten ausführen zu lassen oder selbst für feine Nehnung auszuführen, wenn

a. seine Leistungen untüchtig sind, oder

b. die Arbeiten nah Maßgabe der verlaufenen Zeit nit genügend gefördert sind, oder

c. der Unternehmer den von der bauleitenden Behörde gemäß 88 getroffenen Anordnungen niht nachkommt.

Vor der Entziehung der Arbeiten 2c. is der Unternehmer zur Beseitigung der vorliegenden Mängel bezw. zur Befolgung der ge- troffenen Anordnungen unter Bewilligung einer angemessenen Frist aufzufordern.

Bon. der Ln Arbeitsentziehung wird dem Unternehmer durch eingeschriebenen Brief Eröffnung gemacht.

Auf die Berechnung der für die ausgeführten Leistungen dem Unternehmer zustehenden Vergütung und den Umfang der Verpflich- tung desfelben zum Schadensersay finden die Bestimmungen im 86 gleihmäßige Anwendung. | __ Nah beendeter Arbeit oder Lieferung wird dem Unternehmer eine Abrechnung über die für ihn sich ergebende Forderung und S&uld mitgetheilt.

Abschlagszahlungen können im Falle der Arbeitsentziehung dem Unternehmer nur innerhalb desjenigen Betrags gewährt werden, welcher als siheres Guthaben desselben unter Berücksichtigung der entstandenen Gegenansprüche ermittelt ist,

__ Ueber die infolge der Arbeitsentziehung etwa zu erhebenden ver- mögensrehtlihen Ansprüche entscheidet in Ermangelung gütlicher Eini- gung das Schiedsgericht 19).

8 10. Ordnungsvorschriften.

Der Unternehmer oder dessen Vertreter muß sich zufolge Auf- forderung des bauleitenden Beamten auf der Baustelle einfinden, fo oft dem Ermessen des leßteren die zutreffenden baulihen An- ordnungen ein mündlihes Benehmen auf der C erforderlich machen. Die fämmtlichen auf dem Bau beschäftigten Bevollmächti ten, Gehilfen und Arbeiter des Unternehmers sind bezüglich der Bau- ausführung und dex Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Bauplayz den Anordnungen des bauleitenden Beamten bezw. dien Stellvertreters unterworfen. Im Fall des Ungehorsams kann ibre sofortige Ent- fernung von der Baustelle verlangt werden.