1895 / 52 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Feb 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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der anderen Seite eine weitere Preisermäßigung als berechtigt er- scheinen läßt. Wir werden kaum umhin können, da uns zu vergegen- wärtigen, wie es mit den Preisen und den Selbstkosten, die auf den fiskalishen Werken beute gezahlt werden, steht. Meine Herren,- der Grundpreis des Kainit beträgt, wie Ihnen bekannt ist, 1,50 M

Von diesem Grundpreis sind die gewährten Rabatte abzuziehen ; sie betragen für den Kainit 16 % gleich 24 4. Für den Karnallit beträgt der Grundpreis 90 4, der gewährte Rabatt 17% = 15,3 4: der Nettopreis loko Werk diese Zahlen beruhen auf amtlichen Be- rechnungen der fiskalischen Werke berehnet sich hiernach für Kainit auf 1,26 Æ, für Karnallit auf 74,7 4. Ich bemerke, daß hierbei die bereits früher gewährte Staffelpreisvergütung niht in Rücksicht gezogen ist ; sie beträgt bei Entfernungen von über 400 km für je 20 km 1 für den Doppelzentner. Der Durchschnittspreis, den die Werke erzielen, ist also ncch etwas geringer. Von diescm Preis loko Werk von 1,26 4 für Kainit und 74,7 F für Karnallit werden die Selbstkosten in Abzug zu bringen sein. Diese Selbstkosten beliefen fi 1892/93 auf 85,12 K, 1893/94 auf 81,02 4 und zwar für Kainit und Karnallit gleihmäßig. Ih bemerke, daß hierbei die Substanz- vérminderung, wie das bei Bergwerken zulässig ist, nicht in Rech{nung gezogen wurde. Es ergiebt \sih nun aus den gegenübergestellten Preisen und Selbstkosten, daß die fiékalishen Werke für Kainit einen Gewinn von 44,98, also ungefähr 45 &Z pro Doppelzentner mahhen; daß bei Karnallit ein Zushuß von 6,95 „Z zu leisten war. Es ist ganz rihtig bemerkt worden, daß die Einbuße an Karnallit als sebr er- beblih nit anzusehen ist, da die Förderung von Karnallit gegenüber Kainit nit so sehr erheblih ist. Sie ftellte sih 1893/94 bei den fiskalishen Werken für Karnollit auf 79900 hkg und bei Kainit auf 1246 341 hkg.

Also der Gewinn, der in Kainit gemacht wird, is als ein nicht unbeträchtlicher anzusehen. Immerhin, glaube ih, wird man sagen können- daß bei einem Betrieb, der fo vielen Gefahren ausgeseßt ist, wie der Kali- falzbetrieb, er auf keinen Fall als ein unmäßiger Gewinn anzusehen ift, besonders wenn man die alljährlihe Substanzverminderung berüdcksichtigt. Nah Meinung der Staatsregierung allerdings würde, wenn sie selbständig und allein zu verfügen hätte, sie sich wohl in der Lage

sehen, dem Wunste der Landwirtbschaft nachzukommen und die Preise für Kainit aus den figkalishen Werken noch zu vermindern bis zu einem Betrage, der noch zu finden wäre, sodaß immer noch ein mäßiger Gewinn dabei herautkäme.

Nun, meine Herren, ist aber, wie Jhnen bekannt is, die König- lide Staatsregierung nit in der Lage, die Preise der Kalisalze allein festzustellen. Sie befindet \ch, wie der Herr Interpellant auch bemerkt bat, in einem Syndikat, welches erst im Jahre 1898 abläuft. Innerhalb dieses Syndikats werden die Preise von dem Syndikatsauss{chuß festgestellt, und dem Fiskus steht es nidt zu, die Preise allein berunterzuseßen. Dahbingegen hat der Ressort - Minister die Befugniß, in besonderen Verhält- niffen der Landwirthschaft die Syndikatspreise für die Rob- salze berunterzusezen. Nun if es für mich nicht zweifel- baft, daß diese Vertragsbedingungen niht dahin zu verstehen sind, daß der Minifter in der Lage ift, die Privatwerke zu nöthigen, einer ständig berabgebenden Konjunktur in der Landwirthschaft mit ibren Preisen zu folgen, sondern der Sinn dieser Vertragsbestimmung war ganz unzweifelhaft, daß nur bei außergewöhnlichen, vorüber- gebenden Notbfällen der Minister in der Lage wäre, die Werke au gegen ihren Willen zu nöthigen, die Preise berabzuseßen. Es würde ¿. B. im Laufe der großen Trockenbeit vor zwei Jahren meines Erachtens ein Grund dazu {vorgelegen haben, wenn die Werke damals nicht freiwillig meinem Wunsch gefolgt wären, eine Herabsezung der Kali- Freise vorzunehmen. Ih würde mich nach meiner Auf- faffung einer nicht loyalen Handhabung dieser Bestimmungen shuldig machen, wenn ih die Privatwerke gegen ihren Willen zwingen würde, jeßt noch weiter mit Ermäßigung der Kalipreise vorzugehen. Der. Herr Interpellant hat bemerkt, daß die Gesammtlage der Kali- werke seiner Meinung nah ganz zweifellos eine solche sei, daß sie eine weitere Herabseßung der Preise ertragen können. Jh will das in keiner Weise bestreiten ; indessen ift es doch eine ganz andere Frage, ob der Staat

ein Geschenk zu bezabler, welhes die Regierung zu machen wünscht. Ih meine, da haben wir doch zílen Grund, niht über die Grenzen dessen, was recht und billig if, binauszugeben.

Nun wäre noch eine Möglichkeit gegeben, nämli daß der Staat aus dem Syndikat austrete und seine Robsalze zu einem billigeren Preise der Landwirthschast gäbe. Ih muß dazu bemerfen, daß nach- dem bestehenden Syndikatsvertrage - zu einer Aufhebung desselben Einstimmigkeit der Werke erforderli ist, und daß wir nicht in der Lage sind, von beute zu morgen den Vertrag zu lösen. Aber vielleicht würden die Kaliwerke gar nicht ab- geneigt sein, auf eine Ausscheidung des Fiskus aus dem Syndikat ein- einzugehen. Sie würden dadurh alle dem weiteren Drängen auf Herabsezung der Preise entgehen und in der Lage sein, ganz nah eigenem Ermessen die Preise für Kalirohsalze festzusetzen.

Nun entsteht aber doch die Frage, ob es für die fiskalischen Werke klug und gerathen ift, diesen Weg zu betreten, und da kommt ¿unächst als völlig auss{laggebend in Betracht, daß sie allein zur Zeit nicht in der Lage sind, die Bedürfnisse der deutshen Landwirthschaft an Kainit zu befriedigen. Der Fiékus produziert von der Gesammt- produktion des Kainits zur Zeit etwa 15/0; wir würden also für 15 % Kainit allerdings in der Lage sein, einen billigeren Preis fest- zusezen; wir würden aber nit in der Lage sein, das auch für die übrigen 85 ?% zu erzwingen.

Also ich bin der Meinung, meine Herren, daß man \{on aus diesem Grunde es fih doch sehr überlegen solle, ob man diesen Weg beshreiten will, äbgesehen von den vielen anderen Nachtheilen, die meiner Auffassung nah damit verbunden sind, wenn das Kalisyndikat aufgelöst würde. Ja, wenn der Fiskus in der Lage wäre, künftig die Produktion, soweit sie nicht aus bereits verliehenen Feldern kommt, in der Hand zu haben, so wäre unsere Position in dieser Sache eine vôllig andere. Leider hat das geehrte Haus uns diese Möglichkeit nit in die Hand gegeben.

Also, meine Herren, ih resümiere mih dabin, daß ih es zur Zeit niht für zulässig halte, die Privatwerke zu zwingen, wider ibren Willen die Preise für Rohsalze noch weiter herabzuseßen als geschehen ist, daß die Staatsregierung es aber für wünschenswerth hält, hierzu in der Lage zu sein. Durch ein Austreten aus dem Syndikat würde das nicht erzielt werden ; es bleibt deshalb nur noch ein Weg übrig, nämli der Versuch, durch erneute Verhandlungen mit den Syndikatswerken

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eine weitere Preisherabsezung für Kainit herbeizuführen. Ob das mögli sein wird, erscheint allerdings sehr fraglih. Vielleicht gelingt es dur Aen- derung des Vertrags und Zugeständnisse an die Werke auf anderen Seiten. Meine Herren, an gutem Willen fehlt es der Regierung nicht; wir wünschen dringend, dem Wunsche der Landwirthschaft nahzukommen ; rehtlihe Verhältnisse gestatten es niht, das zu thun. Die Staats- regierung ift aber bereit, unter den gegebenen Vorausseßungen den Versuch zu machen, eine weitere Herabseßung der Preise für ‘Kali- robsalze herbeizuführen. Die Jnterpellation war damit erledigt.

Es folgen Wahlprüfungen. j

Nach den Anträgen der Wahlprüfungskommisfion werden die Wahlen der Abga. Letoha, Graf von Strachwiß, Dr. Lohmann und Dr. Beumer für gültig, die des Abg. Lucius r: f für ungültig erklärt und die des Abg. von Baumbach beanstandet.

Die Mandate der Abgg. Engels, Dr.Loߧ und Dr. Kranz erklärt das Haus den Anträgen der Geschäftsordnungskommission gemäß für nicht erloschen. N i

Hierauf wird eine Anzahl von Petitionen erledigt.

Mehrere Lehrer. in Merseburg und Emden, sowie der Magistrat von Eisleben petitionieren um PORLMng, dex staatlihen Mittel zu Alterszulagen an Lehrer auch in Orten von mehr als 10 000 Einwohner i : : a A a

Die Unterrichtskommission beantragt : die Petition mit Rücksicht auf die Erklärung des Ministers der geistlihen 2c. Angelegenheiten in der Sißung vom 23. Januar 1895 dahin, daß ein Lehrerbesoldungs- gese in Vorbereitung sei, welhes namentlih eine Ausgleihung der E herstellen soll, der Regierung als Material zu über- weisen. 7

Abg. von Eynern (nl.): Die Petenten weisen mit Net darauf bin, daß es nicht gerechtfertigt sei, die Zuwendung von Alterszulagen lediglih von der mechanischen Grenze der Einwohnerzahl abhängig zu machen. Die Erklärung dés Ministers in der Kommission war ja erfreulich; ivenn das vorbereitete Lehrerbesoldungsgeseß uns aber nit in diesem Jahre zugeht, so wäre es wohl Zeit, die Wünsche der Petenten au außerhalb dieses Gesezes zu befriedigen. In dem zu erwartenden Geseß wird die Zuwendung von Alterszulagen -niht nah der mechanischen Grenze der Einwohnerzahl zu geschehen baben, fondern es wird allgemein eine Dotierung der einzelnen Stellen je nah der Bedürftigkeit der Gemeinden erfolgen müssen.

Der Antrag der Kommission wird angenommen. :

Es folgt der Bericht der Unterrichtskommission über verschiedene Petitionen um Aufhebung von Verordnungen der Regierung in Marienwerder, Königsberg und Danzig, nach welchen diejenigen in gemischter E be lebenden Eltern, die ihre Kinder in einer anderen als der Religion des Vaters unterribten lassen wollen, eine protokollarishe Erklärung darüber vor dem Landrath abzugeben ver- pflichtet sind.

Berichterstatter Abg. von Bockelberg (kons.) empfieblt namens der Unterrichtskommission Uebergang zur Tagesordnung.

Abg. Krebs (Zentr.): Die hier angeregte Frage muß fo lange besprochen werden, bis Necht und Gerechtigkeit zur Geltung kommen. Im Jahre 1894 ging man über Petitionen, die diefen Gegenstand betrafen, zur Tagesordnung über, allerdings mit einer hst zweifelhaften Majorität. Die in Frage kommenden Bev ordnungen find ungefeßlich. Dieselbe Regierung in Königs- berg hat in Bezug auf jüdische Kinder bestimmt, daß sie in der christlihen Religion zu erziehen find, wenn der Vater oter der Vormund diesen Wunsch schriftli äußert. Katholiken wie Protestanten sind in gleicher Weise interessiert, daß die Frage bezüglih Erziehung der Kinder bei Mischehen rechtsgültig geregelt wird. Es sind Fälle vorgekommen, in denen ein evangelischer Vater, der seine Kinder katholisch erziehen lassen wollte, seitens des Landraths nicht nur, sondern auch seitens des Sekretärs mit Vorwürfen über- s{chüttet wurde. Dem muß entgegengetreten werden. i

Abg. von Kölichen {konf.): Die Frage ist in der Unterrichts- tommission sech8 Mal erörtert und sech8s Mal in demselben Sinne entschieden worden. Der Minister könnte ebensowenig jeßt beim siebenten Male die Wünsche der Petenten erfüllen, wie wir es thun werden. Wir sind der Ansicht, daß der konfessionelle Frieden am meisten gestört wird durch die Propaganda hbinsihtls{ der Kinder- erziehung. Wir halten es für eine Pflichtverlezung, wenn der Vater seine Kinder in einer anderen Religion erziehen läßt, als er felbst bat. Sein Wille wird aber tabucs niht eingeschränkt, daß er seine Erklärung beim Landrath abgiebt. Wenn seitens dieses oder jenes Landraths Uebergriffe vorgekommen sind, so bedauere ich das. Es fragt si aber, ob in den betreffenden Fällen der Beschwerdeweg be- schritten worden ift. i |

Geheimer Ober - Regierungs - Rath von Bremen: Die be- treffenden Regierungéverfügungen sind auf Anregung von katholischer Seite gegeben worden. Daß in einzelnen Fällen ein besonderer Druck auf katholische Eltern ausgeübt wsrden sei, kann ih auf Grund der mir zugegangenen Berichte nit zugeben. Wenn keine weiteren Be- {werden vorliegen, fo balte ih dies für ein Zeichen, daß die Er- klärung von dem Landrath nit drückend für die Eltern ist. Ih habe auch das Vertrauen, daß die Landräthe die Interessen der katholischen Bürger wahren werden. : E /

Abg. Dr. Porsch (Zentr.): Die Verfügung der Regierungs- behörde verstößt gegen das Allgemeine Landrecht, welches bestimmt, daß, so lange in Mischehen die Eltern über die Religion der Kinder einig find, niemand etwas dreinzureden hat. i O

Abg. Dr. Kropat\ch ek (koaf.): Ein fo shwerwiegender sittlicher Schritt, wie der Ents{luß eines Vaters, sein Kind in einer anderen als der eigenen Religion erziehen zu lassen, darf dem Vater nicht leiht gemacht werden. Da wir kein Schulgesetz haben, ift die Regierung vollkommen berechtigt, über Schulangelegenheiten durch Verfügungen zu bestimmen und einen fo wichtigen Fall mit den nöthigen Formen zu umgeben. : i

Abg. von Eynern (nl.): Wenn das Zentrum an eine so formale Angelegenheit derartige Beshwerden knüpft, fo beweist das, daß es schon gar niht mehr weiß, an welhem Punkt es ansegen soll, um Konflikte hervorzurufen. i : i

Dem Antrag der Kommission gemäß geht das Haus über die Petitionen zur Tagesordnung über. i

Mehrere mit zablreihen Unterschriften versehene Petitionen aus Magdeburg, Erfurt, Aschersleben und anderen Städten verlangen den Erlaß eines Geseßes zur Fürsorge für mittellose, arbeit- suhende Wanderer. j O :

Die Gemeindekommission beantragt, die Petitionen der Regierung zur I zu überwei}en. : :

Berichterstatter Schlabi y (fr. kons.) : Mit der vorliegenden cir hat sich auch {on dieses Haus im vorigen Jahre beschäftigt. Es handelt sich in erster Linie darum, ob dur eine geseßlihe Regelung des Verpflegungsstationswesens die Krisis, die über dasfelbe ein-

ebrochen ist, abgewendet werden kann. Auch der Minister-Präfident

Graf zu Eulenburg hat diese E Ea in Aussicht gestellt, indem er betonte, daß ein Bedürfniß für Aufrechterhaltung der Ver- pflegungsftationen entschieden vorhanden sei, um Hilfe und Heil den- jenigen Mitmenschen zu s{a|en, die dur Druck der Verhältnisse und aus unverschuldeter Noth auf die Landstraße getrieben würden.

Abg. Brütt (fr. kons): Der Bericht der Gemeinde-Kommission erklärt, daß die Verpflegungsstationen nothwendig seien, um die Bettelei zu unterdrücken und die Sittlichkeit zu heben. Es fragt sich, ob dieje ree zu erreichen sind. Wenn in einzelnen Gegenden die Wander-

ettelei nachgelassen hat, so kann das besondere Gründe haben. In ein- zelnen Kreisen, die besonders für Verpflegungëstationen interessieren, ist durch Polizeiverordnung den Kreiseingesessenen verboten worden, Almosen zu geben ein Beweis, daß die Verpflegungsstationen die Bettelei niht einshränken. Die Freunde der Verpflegungsstationen {ieben dies dem Umstande

_sittlichem ren. versittlichenden Einfluß aus,

. stationen würdig ift,

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stati Ïe haltts, a : bee Bert Ih Me f pslegungsstationen mehr er = ; rer pegs Durch diese Stationen wird das Wandèrn erleichtert und die Wanderer werden dur den R mit Vagabonden verschlechtert. Eine Prüfung, ob ein Mann der stüßung in den Verpflegungs- | dig. ist ausgeschlossen. gesepl e Verx pflihtung zur Einrihtung von n Me gten würde zu bedenk- lihen Konsequenzen führen. Ein folhes Geseß würde au die Ar- beiter in ihrem Kampf gegen die Arbeitgeber unterstüßen. Wollten leßtere die Forderungen der Arbeiter nicht erfüllen, würden sie rash mit der Drohung bei der Hand fein, überhaupt nicht arbeiten zu wollen, fondern zu den Verpflegungsstationen zu gehen. Es würde das im Fall eines Strikes zur Unterstüßung desselben führen. Die Be, kämpfung der Wanderbettelei ist ein Problem, das ebensowenig gelöst werden fann wie die foziale Frage. Jch bitte, den Antrag der Ge- meinde-Kommission abzulehnen.

Von den Abag.Schmieding (nl.) und Genossenist ein Antrag eingegangen, die Petitionen der Negierung zur Erwägung zu über- weisen.

Abg. von Pappenheim (konf.): Es ee hier eine Lüe in der fozialen Gesetzgebung vor. Wir haben“die 2 erpstiGng, Fir die Leute zu sorgen, die vom Schicksal oft ohne ibre Schuld Auf die Landstraße getrieben worden sind. Wir haben es hier mit einer Folge des Freizügigkeitsgeseßes zu thun, die wir auszugleichen suchen müssen, Ob die Verpflegungsstationen in anderer Weise eingerihtet werden follen, steht nicht zur Berathung, sondern nur, ob die Frage über haupt geregelt werden soll. Daß ein Versuch zur Regelung unter. nommen werden \oll, kann man nur befürworten. Zur Zeit liegt ja noch kein Geseß vor; wir werden also event. in der Lage sein, zu prüfen, ob es ganghar sein wird.

Gebeimer Regierungs-Rath von Trott zu Solz: Die Frage ist im Ministerium des Innern eingehend geprüft und [gestellt worden, daß eine geseßlihe Regelung wohl möglich ift. Ein Gesetze entwurf liegt fertig ausgearbeitet vor. Die Königliche Regierung hat anerkannt, daß im allgemeinen die Verpflegunsstatiòonen segenéreich gewirkt haben. Daß Mängel hervorgetreten sind, liegt daran, daß das System an vielen Orten niht gebörig durchgeführt werden konnte. Wo dies geschehen ist, haben si Mängel nicht gezeigt. Der Zweck der Verpflegungsstationen foll fein, vor- übergebend arbeitslos gewordenen Männern Gelegenheit zu geben, neue Arbeit zu suchen. Deshalb werden \solhe Stationen vor allem dort eingeführt werden müssen, wo Gelegenheit gegeben ist, Arbeit zu finden. Die Träger der Verpflegungsstationen müßten die Kreise sein. Wenn nun aber auch anerkannt werden muß, daß im Interesse der Verpflegungéstationen bald der Erlaß eines Gesetzes nothwendig wäre, fo ift doch zu berücksihtigen, daß der Zeitpunkt dazu jeßt nit günstig ift, da infolge unserer ungünstigen Wirthschaftslage den Kreisen niht so leiht neue Lasten aufgebürdet werden können, Infolge dieser Erwägungen hat der Minister den fertigen Gesetzentwurf noch nicht vorgelegt. Wenn das Haus sich dafür erklärt, wird der Minister bereit sein, die Vorlage an das Haus zu bringen. :

Abg. Graf von Bernstorff (fr. kons.): Ich kann nit an- erkennen, daß die Verpflegungsstationen das richtige Mittel sind, arbeitsuchenden Wanderern Arbeitsgelegenheit zu bieten. Auch in der Provirz Brandenburg hat man theilweise recht \s{lechte Erfahrungen

mit den Stationen gemacht; sie kosten den Kreisen des Regierungs- ,

bezirks Brandenburg ja 10- bis 20000 4 jährlich. Die Stationen werden zu 909/9 von Arbeitésheuen, nicht von Arbeitsuchenden fre: quentiert ; sie haben ihre Aufgabe: Etappen zwischen den Arbeiter- kolonien * zu sein, nicht erfüllt, auch sind sie meist gar niht in der Lage, den Suchenden Arbeit zu geben, Gegen das Vagabondenthum sind Repressivmaßregeln nothwendig, aber man muß nit in den Verpflegungsstationen le eemalen Prämiez auf das Herumreisen ausseßen. Für eine geseßlihe Regelung der Angelegenheit würde ih nur unter der Bedingung stimmen, daß für kleinere Bezirke Arbeiterkolonien gegründet werden, in denen der Arbeitsuchende verpflihtet ‘wird, eine Zeit lang zu arbeiten. “Den Gemeinden müßten dabei die Transportkosten für die Hinschaffung der Arbeitsuhenden nach der Kolonie erseßt werden. Im allgemeinen würde ih eine reiêégeseßlihe Regelung der Sache einer solchen in Preußen allein vorziehen. M bg. Freiherr von Huene (Zeutr.): Jch halte die Verpflegungs- stationen für einen großen Segen; die egnerifchen Redner haben von den Stationen keine genügende Kenntniß. Die Gründung von ftaat- lichen Arbeiterkolonien wäre viel zu kostspielig. Rechte und Pflichten der Regierung und der Kreise müssen geseßlich geregelt werden, aber den Standpunkt der Regierung verstehe ih nichr, daß sie ein Gesetz fertiggestellt bat. aber es nit vorzulegen wagt, ehe es das Haus verlangt. Die Regierung will also uns die Verantwortlichkeit für das Gese aufbürden. i i L Abg. Hansen (fr. kons.): Jch kann eine allgemeine geseßliche Regelung des Verpflegungéstationswesens nicht empfehlen. Wenn sich die Verpflegungsstationen an einzelnen Punkten segensreih erwiesen haben, fo darf man sie doch nicht zwangsweise überall einführen ; man darf das nur thun an den Routen zwischen größeren Arveits- pläßgen, aber nicht in abgelegenen Gegenden. Ohne Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse läßt fich die Angelegenheit nicht regeln. Was die Geldfrage betrifft, so ist die Sache gar nicht durchführbar, ohne daß den Kreisen neue Lasten aufgelegt werden, die na Aufhebung der lex Huene um fo s{merzliher werden empfunden werden. Ich bitte s{ließlih, die Petitionen weder zur Berüdcksich- tigung noch auch zur Erwägung zu überweisen, damit die Regierung nit aus der Art der U-berweisung falshe Schlüsse zieht. e Abg Winckler (konf.) empfiehlt eine Ueberweisung der Petition zur Erwägung, damit man si in keiner Weise iere: Seiner Ansicht nach Le das Verpflegungsstationswesen sich als ein Mittel zur planmäßigen Organisierung der Vagabondage erwiesen. Gebeimer Regierungs-Rath von Trott zu Solz weist die An- nahme zurü, als wolle die Regierung die Verantwortung für das Geseß auf das’ Haus übertragen. Lediglih die Petitionen hätten der Regierung Veranlassung gegeben, über den Stand der Sache zu berichten. Wenn es der Wunsch des Haufes sei, so werde der Minister das Geseß ohne weiteres vorlegen. J T E Abg. Bartels (konf.) warnt davor, bei jeder Gelegenbeit fofort die Klinke der Gesetzgebung zu ergreifen. Man folle hier lieber auf dem Wege der Freiwilligkeit und des administrativen Ginwirkens vor- gehen. Ein Gese mit seiner Schablonisierung eigne sich nit für diese Verbältnisse. Auch er empfehle eine Ueberweisung zur Erwägung, Abg. Riesch (fr. kons.): Jch beschränkc mich darauf, zu ae daß im Regierungsbezirt Cassel die Verpflegungsstationen sich febr bewährt haben, und daß ihre Erhaltung gewünscht wird. 6 Abg. Knebel (nl.): Die gefeßlihe Regelung der Frage ba x eine bedeutende finanzielle Tragweite. enn die Regierung selbst mt dem Gesegentwurf zurückhalte, habe das Haus keine Veranlassung, die Vorlage desselben zu fordern.

_ Geheimer Regierungs-Rath von Trott zu Solz hebt herpoe, daß eine Vorlage des e Wernüslg s die Majorità des. Hauses si gegen die Petitionen erklären follte.

Abg. E Eynern (nl.) erkennt an, daß beim Va abundenthum viel unvershuldetes Elend zu verzeihnen sei. Es sei s{chwer Hi le i bringen, do seien au noch schwerere Aufgaben schon “arebis e worden. Wenn die Regierung einen Gesetzentwurf ein E S Tue er geprüft werden und könne je nah dem Inhalt abgelehnt oder enommen werden. ; 4 e Hierauf werden die Petitionen der Regierung zur Erwägung überwiesen.

Schluß 41/2 Uhr.

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zuu Deutschen Reichs-

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1. Untersuhungs-Sachen.

2. Artil, ustellungen u. dergl.

3. Unfall- und Invaliditäts- 2. Persiherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5, Verloosung 2c. von erthpapieren.!

Zweite Beilage Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 28. Februar

Deffentlicher Anzeiger.

1895. e

6. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien- 7. Erwerbs- und Wirthschafts- enofsenshaften. 8. Niederlassung 2c. von 9. Bank-Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

ehtsanwälten.

1) Untersuchungs-Sachen.

[71489] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Agenten Julius Theodor Ludwig Vollmaun, welcher sih verborgen Hält, ist in den Akten U. R. 1 Nr. 31 de 1895 die Untersuchungshaft wegen Beihilfe zur s{hweren Ur- Tundenfälshung mit Betrug verhängt. Es wird ersucht, den 2c. Vollmann zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß hierselbst, Alt-Moabit 12a, abzuliefern.

Verlin, den 22. Februar 1895.

Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht I.

Dee ung: Alter 47 Jahre, geb. am 13. Januar 1848 in Mühlhausen i. Th., Größe 1,74 m, Statur mittel, Haare dunkelblond, Stirn gewölbt, Augen- brauen blond, Augen blond, Nase lang, Mund ge- wöhntlih, Zähne vollständig, Gesicht lang oval —, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deuts. Besondere Kennzeichen : Am linken Scheitel und Mitte der Stirn je eine Narbe; doppelter Leistenbruch.

[71500] Beschluß. Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen l) den Albert Plura aus Altendorf, geboren 11. Juli 1872, 2) den Mathias Chrosz ebendaher, geboren 2. November 1872, 3) den Karl Ruduik ebendaher, 30. August 1872, 4) den Max Zweig aus Borutin, geboren R bee Saa Mbhor tus Ball 2 ) den Robert Ignaß Mufiol aus Bosat, geboren am 19. Juli 1871, sab, a 6) den Adolf Bulenda aus Budzisk, geboren am N 7) n Albert Maliffek aus Haatsch, geb den ert alier aus VYaatsch, geboren am 27. Oktober 1872, E 8) den Herrmann Hugo Mikulla aus Koblau, ge- boren am 2. April 1872, 9) den Anton Gaideczka aus Kranowißz, geboren am 22. November 1872, 10) den Anton Karl Depta aus Osftrog, geboren am 9. Februar 1869, 11) den. Viktor Michael Jlka ebendaher, geboren am 28. September 1872, 12) den Franz Konstantin Zima ebendaher, ge- boren am 8. März 1871, , 13) den Anton Pawlafsek aus Groß-Peterwißt, geboren am 11. Junt 1872, 14) den Emil Franz Ludwig aus Klein-Peterwit, geboren am 31. Januar 1872, 15) den Paul Rudolf Bernard aus Plania, ge- boren am 25. Juni 1872, 16) den Eugen Alfred Pawliki ebendaher, ge- boren am 3. September 1872, 17) den Ludwig Adamczyk aus Ratibor, geboren am 8. Februar 1872, 18) den August Franz Anton Biallou ebendaher, geboren am 10. Oktober 1872, 19) den Karl Franz Breitkopf ebendaher, geboren am 31. Oktober 1872, 20) den Johannes Paulus Rinke ebendaher, ge- boren am 23. Juni 1872, 21) den Vinzent Franz Rieger ebendaher, ge- boren am 18. Januar 1871, 22) den Paul Johann Karl Webs ebendaher, geboren am 24. Juni 1872, 23) den Friedri Maximilian Johann Welter ebendaher, E am 12. August 1871, 24) den Franz Eschik aus Rats, geboren am 7. Juli 1872, 29) den Wilhelm Tatush aus Gut Sc{hammer- wiß, geboren am 21. Juni 1872, 6) den Iosef Pluschke aus Sczepankowitz, ge- Februar 1872,

geboren

boren am 26.

e den Franz Stanke aus Thröm, geboren am 12. Februar 1871,

28) den Marx Johann Emil Doehring aus Gut Tworkau, geboren am 10. Juni 1871,

29) den Fabian Sebastian Lassak aus Wrzessin,

geboren am 20. Januar 1872, 30) den Johann Lazar aus Zauditz, geboren am 1. Februar 1871, 31) den Karl Ignaß Koenig ebendaher, geboren am 31. Juli 1871, 32) den Ferdinand Hawel ebendaher, geboren am 1. November 1871, 33) den Franz Kaspár aus Kosmüßtz, geboren am 25. Januar 1872, 34) den Johann Hoffmann geboren den 28. April 1872, welche hinreichend verdächtig erscheinen, als Wehr- pflihtige, in der Absicht, sih dem Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu ent- zichen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen zu haben oder nah erreihtem militärpflihtigen lter s außerhalb des Bundesgebiets aufzuhalten, Vergehen gegen § 140 Nr. 1 R.-St.-G.-B., das auptverfahren vor der Strafkammer des König- hen Landgerihts hierselb eröffnet. Das im E 26 Gi D al dea -; ird gemä „P.-Y, mit Beschlag belegt. IIa. M. 1/92. G N Nati an Seegar q latt ntgUches Landge L raftammer. Philipp. RNottber, Theuner.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[71618] . Zwangsverfteigerung. Im Wege der N LNE “eung foll das im Grundbuche von den Nieder chöônhausener Parzellen

aus Pogrzebin,

Band 20 Nr. 746 auf den Namen des Maurer- poliers Albert Greinke eingetragene, bier in der Stargarderstraße 17 belegene Grundftück in einem neuen Termin am 9. April 1895, Vormittags x0} Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Ls Siri 13, Hof, Erdgeschoß, Eingang C.,

aal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 1,59 4A Reinertrag und einer Flähe von 0,06,73 ha zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuhblatts, etroaige Abshäßungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts- schreiberei ebenda, Eingang D., Zimmer T7, eingesehen werden. Das Urtheil über die Erthei- lung des Zuschlags wird am 13. April 1895, Vormittags 11} Uhr, im vorangegebenen Saal 40 verkündet werden.

Berlin, den 19. Februar 1895.

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 88.

[71619] Zwangsverfteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung foll das im Grundbuhe von Berlins Dorotheenstadt Band 1 Nr. 65 auf den Namen der Wittwe Geber, Jenny, geborene Rosenberg, eingetragene, hier, Unter den Linden Nr. 21, belegene Grundstück am 26, April 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Erdges{oß, Eingang C., Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ift mit 125 000 A Nußungs- werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch- blatts, etwaige Abshäßungen und andere das Grund- süd betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf- bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Eingang D., Zimmer 17, eingefehen werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 30, April 1895, Vormittags 11 Uhr, im vorangegebenen Saal 40 verkündet werden.

Berlin, den 19. Februar 1895. :

Königliches Amtsgericht T. Abtheilung 88.

[71573]

In dem Verfahren, betreffend die Vertheilung des durch Zwangsvollstreckung gegen den Amtsgerichts- Sekretär Gronemaun zu Danzig beigetriebenen und hinterlegten Betrages von 718,10 #4, is zur Er- klärung über den vom Gerichte angefertigten Theilungs- plan sowie zur Ausführung der Vertheilung Termin auf den 19, April 1895, Vormittags 10} Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte, XI., hierselbst, Zimmer 42, des Gerichtsgebäudes auf Pfefferstadt bestimmt worden. Zu diesem Termine werden

1) der Rechtsanwalt Baumann, jeßt dessen Wittwe, geb. Koehler, früher in Marienwerder,

2) der Shubfabrikant F. Pauls in Danzig,

3) der Kaufmann A. Fünkenstein hier,

4) der Kaufmann A. Mendelsohn hier,

9) der Kaufmann Abraham Lichteustein hier,

6) der Wagenla@ierer W. Wiedtmanu hier,

7) der Rentier F. Mayer hier,

8) der Rentier À. Wohlfahrt hier,

9) der Rentier Dtto Groehl hier,

10) der Rentier J. Witt in Pogorsch, Kreis Neustadt,

11) der Rentier J. Witt in Langfuhr,

a die Handlung N. T. Anugerer hier, Langen- markt,

13) die Wittwe Laura Frauck, geb. Münchow, früher hier, jeßt in Zabrze, Kreis Oppeln, Bergamt in Schlesien,

14) der Fleischermeister Respoudek hier,

jeßt unbekannten Aufenthalts, beziehungsweise deren Rechtsnachfolger auf Anordnung des Königl. Amts- gerihts, XI,, hierdurch öffentlih geladen.

Danzig, den 22. Februar 1895.

i __ Grzegorzewsfki,

Gerichtsshreiber des Königlichen Amtsgerichts. XI.

[71083] Aufgebot.

Der Kaufmann Eduard Rump zu Münster hat das Aufgebot des auf den Inhaber lautenden 4 9/0 Rheinisch-Westphälishen Rentenbriefs Litt. C. Nr. 14 638 über 100 Thaler = 300 4 beantragt. Der Inhaber des NRentenbriefs wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20, September 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 42, anberaumten Aufgebots- termine seine Rechte anzumelden und den Renten- brief vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben und die Ausfertigung eines neuen Renten- briefs für den Antragsteller erfolgen wird. F 5/95. Münster, den 13. Februar 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VT.

[71084] Aufgebot.

Der Kirchenvorstand der katholischen Pfarrgemeinde zu Einen bei Milte hat das Tee: der auf den In: haber lautenden 4 prozentigen Rheinish-Westfälishen Rentenbriefe Litt. D. Nr. 12 338, 12 339 und 12 340 über je 75 Æ, von welchen der Rentenbrief Nr. 12 339 bereits zum 1. Oftober 1891 ausgeloost ist, beantragt. Der Inhaber der Rentenbriefe wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20, September 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 42, anberaumten E termine feine Rechte anzumelden und die Renten- briefe vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird und für den Antragsteller die S UND aug von Rentenbriefen für die Nr. 12338 und 12340 erfolgen wird, —F. 1. 95.

Münster, den 13. Februar 1895, Königliches Amtsgericht. Abtheilung V1.

[67785] Aufgebot.

Auf Antrag des Landmanns Bernhard Wulff in Siblin als Testarnentsvollftreckers des weiland Mühlen- baumeisters Carl Friedrih Trahn in Neustadt i. H. wird der unbekannte Inhaber der angebli verloren peeB genen Stammaktie der Kreis Oldenburger Eisen-

ahngesellshaft Nr. 1221 über 500 deutscher Reichs-

in dem auf Freitag, den 20. September 1895, Vormittags AAU} Uhr, anberaumten Aufgebots- termin bei dem Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der- selben erfolgen wird.

Oldenburg i. H., den 6. Februar 1895.

Königliches Amtsgericht. [38658] __ Anfgebot.

Die hiesige Firma C. G. Helling & Co. hat das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung des von der Hamburger Freihafen-Lagerhaus- Gesellschaft ausgestellten Lagersheins Nr. 2146, J. 3—6, Fol. 164 V über 208 Ballen Reiswurzeln, diverse Marken und Nummern, etger ias J. 95—6, lautend auf Namen der antragstellenden Firma oder Ordre.

Der Inhaber der Urkunde wird daher aufgefordert, seine Rechte bei der Gerichtsschreiberei des unter- eihneten Gerihts, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer

r. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 19, April 1895, Nachmittags A Uhr, anbe- raumten Aufgebotstermine, im Justizgebäude, Damm- thorstraße 10, parterre links, Zimmer Nr. 7, anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Hamburg, den 27. September 1894.

Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebots\achen. __(gez.) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Úde, Gerichts\chreibergehilfe.

[58184] Aufgebot.

Der Kurator ad hoc der abwesenden Elisabeth Sprado, geb. Lübberstedt, nämli der Holzhändler

einrih Carl A ers, in Firma Rehfish &

err, hier, Eilbecker Weg, vertreten dur die hiesigen

echtéanwalte Dres, jur. Antoine-Feill und Dr. jur. Hübener, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftlos- erklärung des mit Distrikt 1 Nr. 76 635 und dem Namen Elisabeth Lübberstedt bezeihneten Spar- kassenbuhs der Hamburger Sparkasse von 1827 über M 499,72.

Der Inhaber der Urkunde wird daher aufgefordert, seine Rechte bei der Gerichts\hreiberei des unterzeich- neten Amtsgerichts, E 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 12. Juli 1895, Nachmittags L Uhr, anbe- raumten Aufgebotstermine im Justizgebäude, Damm- thorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, anzu- melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Hamburg, den 19. Dezember 1894.

Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotsfachen. (gez.) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht : Ude, Gerichts\chreibergehilfe.

[43228] Aufgebot.

Das Sparkassenbuh-Konto Nr. 2111 der Kreis- Parole des Kreises Konitz ausgefertigt auf den Namen der Frau Wittwe Albertine Bubliß in Königl. Neukirch über ursprünglich 1700 U, und über jeßt noch 950 4 ist angeblich verloren ge- gangen und foll zum Zweck der Neubildung auf- eboten werden. Auf Antrag der Wittwe Albertine ubliß in Königl. Neukirh wird daher der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebots- termine, den 28, Juni 1895, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer Nr. 25, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, PNNSentas die Kraftloserklärung des\elben erfolgen wird.

Konitz, den 18. Oktober 1894. Königliches Amtsgericht. 1V.

[64254] Aufgebot. 1) Der Kassierer der Krankeukasse der Zucker- fabrik Wolkramshausen, Schreiber & Co., hat das Aufgebot des auf den Namen dieser Mie lau- tenden Quittungsbuchs der Spar- und Darle nsfasse des Kreises Grafschaft Hohenstein zu Nordhausen Nr. 54909 über 300 4, angezahlt am 20. April 1893, und Zinsen, die am 1. Januar 1894 6,50 M betragen, beantragt.

U Des leihen hat der Rentier Friedri Schneitler zu Braunschweig als Gläubiger auf Grund geriht- liher Ueberweisung das Aufgebot des auf den Namen der 6 Geschwister Höner als Erben der verstorbenen Frau Marie Höner, geb. Haase, hier am 2. August 1888 über 214 6 26 ausgefertig- ten Quittungsbuhs Nr. 13039 der städtishen Spar- kasse zu Nordhausen, am 1. Januar 1894 noch über 148 M 97 S lautend, beantragt.

Die Inhaber dieser Sparkassenbücher werden auf- gefordert, spätestens in dem auf den 14, Oktober 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter- friGneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine hre gea anzumelden und die Bücher vorzulegen, n alls die Kraftloserklärung derselben erfolt wird.

Nordhauseu, den 15. Januar 1895. Königliches Amtsgericht. Simon.

gen

[49605] Unt:

Die e gea rufauer Kupfer- u. Messing- fabrik zu Kupfermühle bei Flensburg, vertreten durch den Vorstand Wilhelm August Seifert da- selbst, hat das Aufgebot eines Wechsels : „ausgestellt

am 10, Oktober 1893 von J. Wertheim in Köln

währung hierdurch aufgefordert, seine Nechte spätestens

a. Nh. über 900 A (neunhundert Mark), zahlbar am 15. Februar 1894 bei der Effener Kreditanstalt zu Essen (Ruhr), von dieser acceptiert, zu Gunsten des S. Stern zu Aschaffenburg als Remittenten, indossiert von diesem an Ludwig Simons zu Neu- münster i. Holstein, von diesem weiter an C. T iessen daselbst, von diesem endli, an die Antragste erin“, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor- dert, spätestens in dem auf den 25. Juni 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 43, anberaumten Aufgebotstermine seine Nechte anzumelden und den Wechsel vorzu- legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben

olgen wird.

Efsen, den 20. November 1894.

Königliches Amtsgericht.

[57846] Bekauntmachung.

Auf den Antrag des Klempnermeisters C. W. Horbach sen. in Reichenbach i. V., vertreten dur den Rechtsanwalt Weber in Lüßen, wird der angeb- lih abhanden gekommene, am 15. November 1894 fällig gewesene Wechsel d. d. Leipzig, den 30. Juni 1894 über 150 M, gezogen von der Firma Kresse & Hartmann auf Herrn Emil Dörr in Lützen und von diesem angenommen, aufgeboten. Der unbekannte Inhaber des Wechsels wird aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 12, Juli 1895, Vor- mittags 10 Uhr, seine Nechte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Lützen, den 20. Dezember 1894.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[64835] Aufgebot.

Auf Antrag des Bergrevisors F. Hartenfeld in Cisleben, Bevollmähtigter,

Y) ber Frau tre ierungs- und Sanitäts-Rath : Wilhelmine Gabriele Elisabeth von Hasselberg, geb. Fleischer, in Stralsund,

2) des Professors Dr. Herrmann Anton Moritz Fleischer in Berlin,

3) der Frau Dr. Klara Eduarde Susette Fil- finger, geb. Fleischer, in Dresden,

4) des Professors Dr. Richard Fleisher in Er- [langen und

9) der Frau Rechtéanwalt Elisabeth Nofalie Marie Hâckermann, geb. Fleischer, in Greifswald,

wird der Inhaber der angebli verloren gegan- genen Forderungsurkunde der zu Paris am 8. Ja- nuar 1894 verstorbenen Frau Eduarde Bottier ver- wittwet gewesenen Seidensticker, geb. Nitterich, wonach dieser eine jährlihe Leibrente von 1400 Thlr. gegen den Pastor Hermann Eggert in Halle a. S., das Fräulein Therese Eggert in Leipzig, den Pro- fessor Dr. Moriß Fleischer in Dresden und die ver- witiwete Frau Dr. Dammann, Alwine, geb. Bieler, in Halle a. S., zustand, bestehend aus der beglau- bigten Abschrift des Theilungsrezesses, d. 4. Halle, Leipzig, Dresden, 13. September 1873 und den 4 damit verbundenen Hypothekenbuh8auszügen vom 30. September 1872 über je 350 Thlr., zusammen 1400 Thlr., aufgefordert, seine Rechte auf diese Urkunde spätestens im Aufgebotstermin, am 21, September 1895, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeihneten Geriht anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Eisleben, den 18. Januar 1895.

Königliches Amtsgericht.

[57326] Aufgebot.

Die Ehefrau des Landwirths Christian MeineÆe, Anna, geb. Steinkamp, in Groß-Winnigstedt, als einzige Erbin ihres am 27. Februar 1882 verstorbenen Vaters, des Halbspänners Christian Steinkamy in Semmenstedt, hat das Aufgebot des als Schuld- urkunde ausgefertigten Kaufkontrakts vom 18. Aprik 1855, aus welchem, in Verbindung mit der Zessions= urkunde vom 5. Juli 1872, für ihren genannten Vater 700 Thlr. = 2100 M auf dem Kothhofe No. ass. 14 zu Semmenstedt im Grundbuche von Semmen- stedt als Hypothek eingetragen sind, unter Glaubhaft- machung, E die gedachte Ausfertigung des Kauf= Tontrafts abhanden gekommen und deren Snhbaber unbekannt sei, gemäß 88 823 ff. NR.-Z.-P.-O. und S 7 Nr. 5 des Gef. Nr. 12 vom l. April 1879 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf- gefordert, spätestens in dem auf den 24. Juli 1895, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Ge- richte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Urkunde dem Eigenthümer des verpfändeten Grund- sttücks, bezw. dem Schuldner oder dessen Rehtsnah- folger gegenüber für fraftlos erklärt werden wird. Wolfenbüttel, den 17. Dezember 1894.

Herzogliches Amtsgericht. H. Winter. Ausgefertigt: (L. 8.) F. Mues, Gerichtsschreiber erzogl. Amtsgerichts.

[71571] Aufgebot. E

_ Von dem unterzeichneten Königlihen Amtsgericht ist die Einleitung des Aufgebotsverfahrens behufs Todeserklärung :

1) des am s. Februar 1836 geborenen Johann Georg Schmidt, welcher im Alter von 14 Fahren nah Amerika ausgewandert und im Jahre 1852 da- selbst in Buffalo verstorben sein soll,

2) des am 15. September 1838 geborenen Hein- cs Schmidt, welcher in den Jahren 1866 bis 1869 nad) Amerika E sein soll und von dessen - U lt 15. August 1874 Nacriht nicht vor-

anden ift, ehelihen Kinder des Gutsauszüglers Michaek Schmidt und der Sophie, geb. Eyold, in Franken«

haufen, auf Antrag: