1913 / 292 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Dec 1913 18:00:01 GMT) scan diff

E Es E S R M A E

ese rinen fehlt aber das Geld, und der Verein wendet ‘an die Eltern gesunder und kranker Kinder mit der Bitte, ihm len Teil der für Wohlfahrtszwecke bestimmten Weihnachtsgaben zu überweisen. Sendungen nimmt entcegen der Schahmeister des L ns, Kommerztenrat Eihmann, Berlin NW. 7, Mittelstr. 2—4, oder der Direktor der Anftalt, Professor Biesalski, Berlin 8. 59,

Am Urban 10/11. Die Besichtigung der alten Anstalt ist jederzeit |:

gestattet, ebenfo wird der leßte Jahresberiht, der reich illustriert. ift, auf Verlangen ‘eutgelliib zu0Aanb 4 h

: Die in der vergangenen Woche in Pagen i. W. verstorbene Frau Kommerzienrat El bers hat, wie ,W. T. B.* meldet, eine Stiftung von 50 000 ( errihtet, deren Zinsen für Badereisen bedürftiger Ar- beiter der Hagener Textilindustrie verwandt werden sollen. Weiter hat die Verstorbene dem Evangelischen Frauenverein 15 000 4, dem

sionéfonds der Textilindustrie 15 000 46 und einigen wohltätigen ereinen und Anstalten zusammen 12 000 4 vermacht. j Verdingungen. Der Zuschlag auf den von dem Verwaltungsressort der

Kaise li Fe, Werft Wilhelmshaven am 14. Boner 1913

verdungenen Bindfaden 2c. ift, rote folgt, erteilt worden :

Me Gegenstand Preis

für 1 kg : 1 | Bindfaden, fein a. 425 kg für Werft Wil- helm8haven 1,4 b. 192 kg für Werft Danzig | 1 Bindfaden, mittel a, 1250 kg für Werft Wil- | belmshaven, b. 270 kg für Werft Danzig / Bindfaden, grob a. 460 kg für Werft Wil. | [Hermann Hachen-

Firma

ap

I. N. Claafsen, 7M | Danzig. De

I. H. Hackmann, 171,40 M Halle i. W.

belmshaven, 101 6 burger, b. 216 kg für Werft Danzig ) Darmstadt. Takelgarn 2. 170 kg für Werft Wil. be!mshaven, b. 30 kg für Werft Danzig

Hermann Haten- burger, Darmstadt.

1,33

Die näheren Angaben über Verdingungen, die beim „Neich8- und taatsanzeiger“ ausliegen, können in den Wochentagen in dessen Expedition während der Dienststunden von 9—3 Uhr eingesehen werden.)

Niederlande.

17. Dezember 1913, 12 Uhr. Intcndantur der 1. Division, im Geschäftszimmer der Militärbäckerei im Haag: an "von adt kg L O M e kg weihen Weizens. Vie

ngungen sind bei der Firma Gebrüder van Cleef im Haag 0,10 Fl. erhältlid. E G B

18. Dezember 1913. Nieuwe Landbouwvereeniging in Mussfel- kanaal (Provinz Groningen): Lieferung des erforderlihzn Patent- falis und SuN et eiphat. Die Bedingungen sind für 5 Cts. in ri ei dem Schriftführer H. Arends in I. Exc?oermond

23. Dezember 1913, 2 Uhr. Königlich niederländishes Kolonial- ministerium im Haag: Besteck Nr. 613: Lieferung des eisernen Ober- baues mit Zubehör für 2 Brücken für Haupteisenbahnen. Das Besteck liegt auf dem technischen Bureau des Kolontalministeriums zur Ein- iht aus und ist bei der Firma Mart. Nyhoff im Haag, lange Voor- hout 9, für 7,50 Fl. erbältlih. Die Angebote müssen am Ver- dingungstage vor 2 Uhr Nachmiitags in einem da}ür bestimmten ver- s{lossenen Kasten im Kolonialministerium (technisches Bureau) eir- geliefert sein.

Belgien.

(Lastenhefte können vom Bureau des adjudications in Brüffel, Rue des Augutsitns 15, bezogen werden.)

24. Dezember 1913, 11 Uhr. Salle de la Madeleine in Brüssel:

Lufikompressoren und 3 Luftpumpen in den Kellerräumen des Post- und Telegraphengebäudes in Brüssel. Sicherhettéleistung 4500 f: 3 SPPOURARGN Nr. 203. Eingeschriebene Angebote zum 20. De-

er.

24. Dezember 1913, 12 Uhr. Ebenda. Lieferung von 110390 Absteckpfählen aus Tannenholz von 1,60 m V Es 25—35 em Umfang für die Eisenbahnverwaltung. Gesamtsicherheitsleistung 3000 Fr. 15 Lose. Anlieferung an verschiedenen Stationen. Speziallastenheft Nr. 1065 kostenfrei. Eingeshriebene Angebote zum 20. Dezember.

Serbien. :

Pulverfabrik „Obilitshewo*. Schriftliche Verdingung behufs Lieferung von 100000 kg Kalziumsalpeter und 20 000 kg Schwefel. x Saectie Se e irg M aas N N Dinar, für die des

efels 9: nar. edtngungen find in der Technt Abtei- lung des Kriegsmitnisteriums in Belgrad zu haben. AREA 2

Theater und Musik.

Kammersptele des Deutschen Theaters.

Ein „Kammerspiel“ nennt Strindberg selbst seinen Dreiakter „Wetterleuchten“, das gestern auf der kleinen NRetnhardtbühne zum ersten Male in Berlin gespielt wurde. Es ist cin seltsames Stüdck, fast bar alles äußeren Geschehens, ganz auf das Seelische, Innerliche, Träumerishmüde gestelli, auf die Stimmung des Alterns und Entsagens. Ein drohendes, aber glücklich vorüberziehendes Gewitter , __dem an einem \{wülen Augustabend der er- Iôöfende Regen felgt, veisinnbildliht niht nur im Titel, En auch in der Anschauung den geschilderten Vorgang. Die ge- chiedene Frau eines alternden Mannes kreuzt noch einmal seinen Weg. Gr könnte sie und jein Kind, an denen er als Einsamer ein Jahrzehnt hindur mit zär!lichen Erinnerungen hing, jeßt zurückholen, aber er läßt sie wieder ziehen, weil er erkannt hat, daß sie nur neue Stürme in sein ruhig und resigniert dahinflteßendes Leben bringen würden. Die Erinnerungen sind ihm lieber als die Wirklichkeit; er will je sih nit rauben lassen, sondern mit ihnen in ruht„er Beschaulichkeit einen Lebensabend verbringen. Diese karge Handlung würde für die drei Akte kaum ausreichen, wenn der Dichter es niht meisterlih ver- standen hätte, fie durch starke Stimmungen und Spannungsmomente zu stüßen und zu tragen und die Charaktere scharf und klar hervor- zuheben. In der Gestalt der geschiedenen Frau findet au sein bekännter Weiberhaß kräftigen Ausdru, aber er stellt dieser Frau do ein anderes friedlides und harmonishes weiblihes Wesen gegenüber, das fn der Häuslihkeit des alten Herrn pflihttreu und fürforglih waltet. Das stille Stück erfuhr unter Max Retnhardts Negie cine bis auf empfindlihe Debnungen nahezu ideale Auf- führung. Den alten Hetra spielte Albert Bassermann mit j-ner Meisterschaft naturalistischer Darstellung, die er sich in der Schule Otto Brahms angeeignet hat. Die leichtfertige geschiedene Frau batte in Gertrud Eysoldt eine niht minder g!aubhafte Vertreterin. Else Bassermann, Eduard von Winterstein, Paul Biensfeldt vnd andere vervollsländigten mit ebenso vortrefflihen Leistungen d2s fein abgeslimmte Zufammensptel. Besondere Beachtung ver dienten auch die von Gustav Knina entworfenen wirklihkeitégetreuen Bühnenbilder.

Als 11k. Vorstellung im Sonderbezug der „Nichard Strauß- Woche" im Königlichen Opernhause wird morgen, Freita „Der NRosenkavalier“ unter der persönlichen Leitung des Komponisten aufgeführt. Die Damen Denera, Aitôt de Padilla, Dux, Rothauser, R A Di D bid ar den erren Knüpfer, Wiedemann,

ommer, Henke, Habich, Krasa, Philipp und FKunck in den £ - chel bestätigt. Philipp und Funck in den Haupt orgen wird im Königlichen Schausptelhause das romantische Lustspiel „Graf Chrenfried“ zum ersten Mle ibe e Die Titelrolle spielt Herr Sommerstorff, die anderen Hauptrollen ltegen in den Händen der Herren von Ledebur, Lffler, Vollmer und Zimmerer sowie der Damen Arnstädt und Thimig.

Die Königlich preußishe Hofschauspielerin Frau Nuscha Bußtze- Beermann ist, wie hiesige Blätter melden, gestern im G: krankenhaus in Groß Licbterfelde nah kurzem Leiden verstorben. Die allgemein beliebte Künstlerin, die vorn Jahre 1902 an Mitglied

Lieferung und Einrichtung von 3 durch Elektromotoren betriebenen

E

des Königlichen Schauspielhauses war, war am 22. Februar 1860 in

Berlin geboren, wo sie seit dem Jahre 1888, in dem sie vom Wies- badener Hoftheater an das Berliner Theater unter der Direktion Barnay übersiedelte, ununterbrohen (von 1898 bis 1902 auch als Leiterin des Neuen Theaters) tätig war. Ihre eigentlihe Domäne war von jeber das moderne Konversattionsstück und das Lustspiel, ob- wohl sie in jüngeren Jahren au, im tragishen Fah ebenfalls Be- deutsames geleistet hatte. Ihr Streben ging nah Einfachheit und Natürlichkeit, niemals aber vernahlässigte fie dabei das Sprechen in der rihtigen Erkenntnis, daß sie in erster Linie dem Dichterwort zu scinem Réchte zu verhelfen habe. Unvergeßlih wird allen, die fie erlebt haben, eine Aufführung von Lessings „Minna von Barnhelm* bleiben, in der fie die Minna und Hedwig Niemann- Ea Di Manpgta at ae v unerwartete Tod der n bedeutet einen s\{chmerzlihen Verlust on S ea st für das Köntgliche

Mannigfaltiges Berlin, 11. Dezember 1913.

Die Mitglieder des Deutshen Opernhauses veranstalten am Montag, den 26. Januar 1914, éin eigenartiges Ball - fest in den Festräumen des Zoologishen Gartens. Alle künstlerishen Kräfie des Opernhauses beteiligen \ih daran, dem Pro- gramm des Festes Neiz und Abwechslung zu verlethen. Die Eintritts- karten kosten 10 4, für Dauerbezieher von Karten zum Deutschen Opern- hause jedo nur 5 4. Der gesamte Ertrag des Festes fließt in die neu begründetea Pensionskassen des Theaters, dem alle Eruppen des Personals: Solt, Chor, Orchester, Ballett, tehnishe und Geschäftss angestellte, angeschlossen sind. Der Kartenverkauf beginnt mit dem heutigen Tage im Geschäftszimmer des Deutschen Opernhauses, im „Inyalidendank“ * und an allen Theaterkassen des Warenhauses A. Wertheim; Vorzugskarten für Dauerbezieher dagegen werden nur im Geschäftszimmer gegen Vorzeigung und Abstemplung des Dauer- bezugsheftes abgegeben.

Plymouth, 10. Dezember. (W. T. B.) Das Untersee- boot „C 14° von der Devonport. Flottille ist auf der Fahrt E Torquay nah Plymouth am Eingang des Hafens von Plymouth mit einem Dampfboot zusammengestoßen und zwei Minuten darauf gesunken. Die Mannschaft konnte gerettet werden.

Barbezieux, 10. Dezember. (W. T. B) Der Flieger Letort, der heute früh in Buc aufgestiegen war, machte bier in Ver Nähe einen Landungsversuch. Dabei übershlug sich das &lugzeug, der Flieger geriet unter den Motor und wurde zu Tode gequetscht.

Charkow, 10. Dezember. (W. T. B.) In den nahe der Station Woly nzewo befindlihen Kohlengruben hat eine Ex - ploston stattgefunden. Fünf Arbetter wurden getötet und fünf verwundet.

Cadix, 10. Dezember. (W. T. B.) Während der Ueberfahrt des Dampfers „Alphons X11.“ von La Coruna nach Cadix meuterten die Maschinisten und Heizer gegen die Offi- ziere. Es entstand ein Aufruhr an Bord, in dessen Verlauf ein Offizier und mehrere Heizer verwundet wurden. Die Meuterer wurden auf der Neede von Cadix verhaftet.

Kalkutta, 10. Dezember. (W. T. B.) In Midnapur wurde gestern unter eine mohammedanishe Prozession eine Bombe geworfen, die jedoch nicht explodierte. Es wird ver- mutet, daß der Anschlag gegen einen Polizeibeamten gerihtet war, dessen Haus im vergangenen Jahre durch eine Bombenexplosion zer- hs ie! In L O D stbengalens wurden

ern Zettel ange agen, auf denen das Volk au ) | wird, die weißen Räuber auszurotteu. 9 R

(Fortseßung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten, Zveiten und Dritten Beilage.)

Sonnabend und folgende einst im Mai.

Theater.

Königliche Schauspiele. Freitag: Opernhaus. 250. Abonnementsvor stellung. Die ständigen Resfervate sowie die Dienst-

Volksfeind.

studenten.

Sonnabend, Nahmittags 34 Uhr: Ein | beate r.)

Sontitag.9 2 j „x, | fechs Bildern von Ludwig Anzengruber. ag, Nahmiitags 3 Uhr: Bummel Sonnabend: G9ges und fein Niug. \chöue Helena

Tage: Wie Schillertheater. O. (Wallner-

Freitag, Abents 8 Uhr: Mikado.

Heimg"funden. Weihnachtskomödie in

Sonnabend und folgende Tage: Der

T

Becthoven-Saal. Freitag, Abends

Sonnabend, Nachmittaas 4 Uhr: Bei 7X Uhr: 7. Klavierabeub von Edouard

Üeinen Preisen: Frau Holle. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die

Ris8ler.

Abends

Freitag,

und Freipläße sind aufgehoben. Dritte Vor- stellung im Sonderabonnement der Richard Strauß - Woche. Der Nosenkavalier. Komödie für Musik in drei Akten von Hugo von Hofmannsthal. Musik von Nichard Strauß. Musikalishe Leitung: Herr Generalmusifdirektor Dr. Strauß. Regie : E x Oberregifsseur Droescher. Anfang

E Schausvielhaus. 246. Abonnementsvor- stellung. Graf Ehreufried. Romantisches Lustspiel in vier Akten von Otto Hinnerk. n Szene gefeßt von Herrn Oberregisseur atry. Anfang 714 Uhr.

Sonnabend: Opéirnhaus. 251. Abonne- mentsvorstellung. (Gewöhnliche Preise.) Margarete. Oper in fünf Akten von Gharles Gounod. Text nach Goethes Faust, von Jules Barbier und Mtcel Carré. Anfang 7#- Ubr.

Schauspielhaus. 247. Abonnementsyor- stellung. (Hebbels 50. Todestag.) Die Nibelungen. Ein deutsches Trauerspiel in drei Abteilungen von Friedrih Hebbel. L Abend: Ersie Abteilung: Der ge- hörnte Siegfried. Vorspiel in einem Aufzug. Zweite Abteilung: Siegfrieds Tod. Ein Trauerspiel in 5 Aufzügen. Anfang 7x Uhr.

Deutsches Theater. (Direktion: Max

Reinhardt.) Freitag, Abends 7# Uhr: Ein Sommernachtêtraum. (Shake- speare-Zytlus.)

Sonnabend: Viel Lärm um Nichts.

Sonntag: Danutlet.

Montag: Neu einstudiert: Der Kauf- maun vou Venedig.

Sei e F Dezember: Weih- nachtnadmittag2vo ung zu ermäßtgten Preisen : Der blaue Vogel. E

Kammerspiecle. Abends 8 Uhr: Wetterleuchten. onnabend: Audroklus undder Löwe.

Sonntag: Wetterleuchten.

Montag: Der verlorene Sohn.

Berliner Theater. Freitag, Abends

§ Vhr: Wie einst im Mai, it Gesang und Tanz in vier Bude bön Bernauer und zer.

Theater in der Königgräßer

Straße. Freitag, Abends 8 Uhr: Die fünf Frankfurter. Lustspiel in drei Akten von Karl Nößler.

Sonnabend und Sonntag: Die Kron- braut.

Montag: Brauv.

Komödienhaus. Freitag, Abends 8 Vhr: Sinter Maueru. Schauspiel in vier Akten von Henri Nathansen.

Sonnabend und folgende Tage: Hinter Mauezn.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Film- zauber.

Deutsches Künstleriheater (So- gietät). (Nürnbergerstr. 70/71, gegenüber dem Zoologishen Garten.) Freitag, Abends 8 Übr: Schirin und Ger- fraune: Me mitta von Ernst Hardt.

onnabend und Sonntag: Schiri und Gertraude. : N

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr : Das

Prinzip.

Lessingtheater. Freitag, Abends 8 Uhr: Pygmalion. Lustspiel în fün Akten von Bernard Shaw. Ip O

Sonnabend: Vygmalion,

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Pro- fessor Berußardi, Abends: Pyg- maliou.

Dentshes Schauspielhaus. (Direk- tion: Adolf Lanz. NW. 7, Friedrih- ftraße 104—1042.) Freitag, Abends 8 Uhr: Die heitcre Residenz. Lust- spiel in drei Akten von Georg A

Sonnabend und folgende Tage: Die eere Ben nd

onnabend, Nachnittags 3 Uhr: Zem

ersten Male: Peterchens Moudfahrt.

Sonntag, NaŸhmittags 3} Uhr: Der gute Nuf.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Frei- wild. Abends: Noseumontag.

Charlottenburg. Freitag, Abends 8 Ubr: Was ihr wollt. Lusispiel von William Shakespeare.

Sonnabend: Die goldene Ritterzeit.

Sonntag, Nachmirtags 3 Uhr: Der Pfarrer von Kirfeld. Abends : Was ihr wollt.

Deutsches Opernhaus. (Char- lottenburg, Bismarck - Straße 34—37. Direktion: (Beorg Hartmann.) Freitag, Abends 8 Uhr: Manou Lescaut.,

Sonnabend: Die #Æöuigin von Saba.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die lustigen Weiber von Windsor. Abends: Der Troubadour.

Montag: Undine.

Montis Operettentheater.(Früber: Neues Theater.) Freitag, Abend3 8 Uhr: Gastspiel Friti Massary Iulius Spielmann: Die iveal2 Gattin, Operette in drei Akten von J. Bramer und A. Grönwald. Musik von Franz R E

onnabend und folgende Tage: ideale Gattin. y E

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Die

Fledermaus.

Theater des Westens. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Xreitag, Abends 8 Uhr: Polcublut. Operette in drei Akten von Oskar Nedbal. ens und folgende Tage: Polen-

Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Das tapfere Schneidorlein._ /

Sonntag, Nachmtttags 34 Uhr: Der liebe Augustin. a

Theater am Nollendorfplaß. Fr E e Det O, urleéke Op-rette in zwei Akten d Arthur Sullivan. S

Lustspielhaus. (Fciedrichstraße 236.) Freitag, Abends 8 Uhr: Die spanische liege. Schwank in drei Akten von Franz und Ernst Bach.

_ Sonnabend und folgende Tage: Die spanische Fliege.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: 777: 10,

Residenztheater. Freitag, Abends 8 Vhr: HoßHeit der Franz! Musi- falishe Groteske in drei Akten n Artur Landsberger und Willi Wolff. Muñi? von Robert Winterberg.

Sonnabend und folgende Tage: Hoheit der Frauz!

Sonntaa, Nachmittags 3 Uhr: Die Frau Präfidentin.

Thaliatheater. (Direktion : Kren und Schönfeld.) Freitag, Abends 8 Uhr: Die Tangoprinzessinm. Posse mit Ge- sang und Lanz ia drei Aften von Jean Kren und Curt Kraag.

Sonnabend und folgente Tage: Die Taugoprinzefsiu.

Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Kinder- vorstellung: Aschenbrödel.

Trianontheuter. (Georgenstr., nahe Ee is Seliebte.

Liebe oui As 3 Uhr: Die

Konzerte.

Bechstein-Saal. - Freitag, Abends 77 Uhr: Lieder- und Duettäbeund von Hilly Tibo (Sopran) und Jacoba Ba (Alt). Am Klavier: Eduard

Blüthner-Saal.

8 Uhr: Konzert von Leunart von Zweygbeerg (Violoncello) mit dem Blüthncr-ODrchester.

Birkus Vchumaun. Freitag, Abends 73 Ubr: Sroße Galavorstellung. Vorzüglices Programm. Zum S{hluß: Tanugo vorx Gerit. Line Pantomimenburleske mit Gesang und Tanz in drei Akten.

Birkus Busch. Freitag, Abends 73 Uhr: Große Ealavorfieluug. Auftretea sämtlicher Svezialiti ten. Zum Swluß: Die große Prunk- pantomime: Pompeji.

cFamiliennachrichten.

Verlobt: Frl. Margarete Abel mit Hrn. Kapitänleutnant August Lassen (Berlin).

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Fehrn, von Werthern-Wiehe (Wiehe).

Gestorben: Königl. Bayer. Neichsrat Max Emanuel Graf von Preyfing (Schloß Moos). Hr. Oberj!arsarzt a. D. Dr. Eugen Neumann (Hamburg). Hr. Amtsrat Richard Kuntzen (Nft- feld). Verw. Fr. Marte von Holbach, geb. von Bieberstein (Berlin).

Verantwortlicher Redakteur : Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedition (Heid ri ch)

n Werlin, : Druk der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32. Elf Beilagen

(eins{chließlich Börsenbeilage und Warens- zeichenbeilage Nr. 98 A u. 98 B).

zum Deutschen Reichsanz

Auszug aus dem Entwurf eines Geseßes zur Abänderung des Kommunaläbgabengesches und des Kreis- und Provinzialabgabengeseßes.

Artikel 1.

De S. 20, 00302 39 30/47, 48 71 bes Kommunal abgabengeseßes vom 14. Juli 1893 (Ges.-Samml. S. 152) in der Fassung der Geseße vom 30. Juli 1895 (Ges.-Samml. S. 409), vom 54. Juli 1906 (Ges.-Samml. S. 377) und vom 22. Juni 1907 (Gef.- Samml, S. 199) werden unter Einfügung der neuen §S ... 89b... durch nachstehende Bestimmungen erseßt:

S205,

Die Gemeinden dürfen besondere Steuern vom Grundbesiß ein- ühren. Gegenstand der Veranlagung ist in diesem Falle jedes eine wirt- schaftliche Einheit bildende bebaute oder unbebaute Grundstück. Dur die Steuerordnung darf jedoch der räumlihe Umfang des sene pee tigen Grundstücks abweichend hiervon abgegrenzt werden. Der Begriff des Grundstücks umfaßt alle nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts zu ihn gehörenden Bestandteile. :

Die Umlegung darf insbesondere erfolgen nah dem Reinertrage oder Nußungswerte eines oder mehrerer Jahre, nach dem Pacht- oder Mietwerte oder dem gemeinen Werte der Grundstücke und Gebäude, nach den in der Gemeinde stattfindenden Abstufungen des Grundbesthes oder nach einer Verbindung mehrerer dieser Maßstäbe.

Soweit def Veranlagungsmaßstab des gemeinen Wertes zugrunde gelegt ist, soll die Bewertung derjenigen Grundstücke, die dauernd land- oder forstwirtschaftlihen oder Gärtnereizweckden zu dienen bestimmt sind und von ihren Eigentümern oder deren geseblihen Vertretern oder Ehegatten oder ehelihen Abkömmlingen selbst verwaltet werden, nah dem Ertragswert und, wenn der zuleßt für das Grundstück gezahlte Preis höher ist, nach diesem erfolgen. Als Ertragswert gilt das Fünf- undzwanzigfache des Reinertrages, den die Grundstücke nach ihrer wirt- ¡chastlichen Bestimmung bei ordnungsmäßiger Bewirtschastung mit ent- lohnten fremten Arveitskröften nahhaltig gewähren können; als Preis der Gesamtbetrag der Gegenleistungen. | A

Die Vorschriften des vorstehenden Absabes finden keine Anwen- dung, wenu der Eigentümer oder sein Ehegatte oder der Verwalter (Abs. 4 Sah 1) den Grundstückshandel gewerbsmäßig betreibt oder im Laufe der lebten zehn Jahre von dem Grundstück cinen verhältnis- mäßig großen Teil zu einem den Ertragswert (Abs. 4 Sah 3) um wenigstens 100 vom Hundert übersteigenden Preise veräußert hat. Ebensowenig finden fie Anwendung auf Grundstücke, die an eine schon vorhandene, zur Bebauvng bestimmte öffenilihe oder Privatstraße grenzen oder von einer solchzen nur durch ein Gelände getrennt sind, das nach den baupolizeilichen Bestimmungen des Ortes nicht selbständig bebaut werden kann. 51

J 91,

ift Eine verschiedene Abstufung der Gewerbesteuersäße und Prozente Ut zung:

1) wenn die einzelnen Gewerbearten in verschiedenem Maße von den Veranstaltungen der Gemeinde Vorteil ziehen oder der Gemeinde. Kosten verursachen, und. soweit die Ausgleihung nicht -nah S8 4, 9, 9 b, 10 oder 20 erfolgt;

2) wenn die gewerblichen Gebäude in stärkerem Verhältnis zur Gebäudesteuer herangezogen werden, als es auf Grundlage der staatlichen Gebäudesteuer der Fall sein würde, oder wenn die

_gewerblih benußten Näume einer Mietsteuer unterliegen;

3) wenn in der Gemeinde Gewerbebetriebe als Zweignieder- lassungen (Filialen) auswärtiger Unternehmungen betrieben werden.

Die verschiedene Abstufung bedarf der Genehmigung.

L 33,

Der Gemeindeeinkommensteuer sind unterworfen: - 1) diejenigen Personen, welche in der Gemeinde einen Wohnsiß 1 des Einkommensteuergeseßes vom 19. Juni 1906, Gesebsamml. S. 259 haben, hinsichtlich ihres gesamten innerhalb und außerhalb des Preußischen Staatsgebietes gewonnenen Einkommens, insoweit das8- selbe nicht von der Besteuerung Zeu en ist; ]

9) dietenigen Personen, welche in der Gemeinde, ohne in derselben cinen Wohnsiß zu haben, Grundvermögen, Handels- oder gewerbliche Anlagen, eins{ließlih der Bergwerke, haben, Handel oder Gewerbe oder außerhalb einer Gewerkschaft Bergbau betreiben, hinsichtlich des ihnen aus diesen Quellen in der Gemeinde zufließenden Einkommens;

3) sofern sie in der Gemeinde Grundvermögen, Handels- oder gewerbliche Anlagen, einschließlich der Bergwerke, haben, , Handel oder Gewerbe, einschließlich des Bergbaues betreiben, hinsichtlich des ihnen aus diesen Quellen in der Gemeinde zufließenden Einkommens:

a. Aktiengesellshasten und Kommanditgesell schaften auf Aktien;

b. Berggewerkschaften und andere Bergbau betreibende Vereini- guagen, lebtere sofern sie die Rechte juristisher Persone aben;

c. eingetragene Genossenschaften, deren (Beschäftsbetrieb über den Kreis ihrer Mitglieder hinausgeht, und juristishe Personen (insbesondere aub Gemeinden und weitere Kommunal- verbände); O

d. Vereine, einshließlih eingetragener Genossenschaften, zum ge- meinsamen Einkaufe von Lebens- oder hauswirischaftlichen Bedürfnissen im großen und Ablaß im kleinen, auch wenn 1hr S Er nit über den Kreis threr Mitglieder .hin- ausgeht;

e, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, mit Ausnahme der- jenigen, deren Einkünfte saßungsgemäß ausshließlih zu ge- meinnübigen, wissenshaftlihen oder künstlerishen Zweccken zu verwenden sind.

_ Hat eine Veranlagung zu einem Staatseinkommensteuersate statt- gefunden, fo erfaßt die E neindeainkömumenfteuer das hierbei ver- anlagte Ginkommen, vorbehaltlich der Bestimmung im § 15 Abs. 4 des (Finkommensteuergeseßes. Jedoch sind bei Bergbaunternehmungen für die Gemeindeeinkommensteuer Abschreibungen oder Abseßungen für Substanzverringerung ohne Unterschied, ob Handelsbücher geführt werden oder nicht, nur in Höhe desjenigen Teiles des jeweiligen Werts der Gesamtsubstanz zulässig, der dem Verhälinisse der im Beiriebs- jrare gesörderten zu der an seinem Anfang vorhauden gewesenen Subz tanzuenge entspriht. Bei der Berechnung des jeweiligen Werts der Substanz 2 der Wert der anstehenden Mineralmenge unter Zugrunde- legung des dyrchs{chnittlicchen reinen Werts der Jahresförderung der zehn der Veranlagung unmittelbar vorausgegangeñen Betriebsjahre oder, wenn das Unternehmen noch nit: so lange besteht, nach dem mut- maßliccen Betrage eimuseten.

4) der Staatsfiskus bezüglich seines Ginkommens aus den von ihm betriebenen Gisenbahn-, Bergbau- und sonstigen gewerb=- lichen Unternehmungen, sowie aus Domänen, Forsten, aus den zu Ansiedelungszweckea angekauften Besißungen und aus

L anderen land- oder forstwirtscha\stlich genußten Grundstüden,

Cisenbahnaktiengesellschaften, welche ihr Unternehmen dem Staate p en eine unmittelbar an die Aktionäre zu zahlende Rente übertragen

ben, find als Besißer von Eisenbahnen nicht zu erachten.

Erste Beilage - eiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

1913.

Berlin, Donnerstag, den 11. Dezember

L L L É L E L L L L L

Jeder \teuerpflihtige Grundstückskompler und jede steuerpflichtige Unternehmung des Staatsfisfus gilt in Beziehung auf die Steuer- pflicht als selbständige Person. Die gesamten Staats- und für Rech- nung des Staates verwalteten Eisenbahnen sind als eine steuerpflichtige Unternehmung anzusehen. Jm übrigen seßt die zuständige obere Ver- waltungsbehörde Fest, was- als selbständige Bergbau- oder sonstige ge- werblihe Unternehmung des Staatsfiskus zu betrachten ist.

Neuanziehende dürfen, auch wenn fie in der Gemeinde feinen Wohnsiß begründen, gleih den übrigen Gemeindeeinwohnern zur Steuer herangezogen werden, fofern ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten übersteigt. t

35.

Ein die Steuerpfliht begründender Betrieb von Handel und Ge- werbe, einshließlich des Bérgbaues, der im § 33 Nr. 2, 3 und 4 be- zeichneten Personen und Erwerbsgesellschaften findet nur in denjenigen (Gemeinden statt, in welchen sich der Siß, eine Zweigniederlassung, eine Betriebs-, Werk- oder Verkaufsstätte oder eine solche Agentur des Unternehmens befindet, welhe ermächligt ist, Rechtsgeschäfte im Namen und für Rechnung des Inhabers, beziehungsweise der Gesell- schaft, selbständig abzuschließen. Als Betriebsstätten gelten auch die unter Tage befindlihen Teile eines Bergwerks sowie au- id welche die Dauer von sechs Monaten überschreiten. Der Cisenbahnbetrieb unterliegt der Steuerpflicht in den Gemeinden, in welchen sich der Siß der Verwaltung (beziehungsweise einer Staats- bahnverwaltungsbehörde), eine Station oder eine für sich bestehende Betriebs- oder Werkstätte oder eine sonstige gewerblihe Anlage befindet.

Das Einkommen aus dem nicht mit eigenem Betriebe verbundenen Besiße von Handels- und gewerblichen Anlagen, einschließlih der Bergwerke, unterliegt der Besteuerung in denselben Gemeinden, in welchen das Finktommen aus d Es fteuerpflichtig ist.

8 36.

Gemeindesteuern vom Einkommen dürfen, unbeschadet der Be- stimmungen über die Veranlagung von Teileinkommen (§8 49 bis 51), nur auf Grund der Veranlagung zur Staatseinkommensteuer und in der Regel nur in der Form von Zuschlägen erhoben werden. Diese Zuschläge müssen gleichmäßig sein. Zuschläge zur EGrgänzungs- steuer sind unzulässig. :

Dedckt si das gemeindesteuerpflichtige Einkommen niht mit dem- jenigen Einkommen, das zur Staatseinkommensteuer veranlagt ist, so ist unbeschadet der Vorschrift des § 33 Abs. 1 Nr. 3 Unterabsaß Sah 1 der dem Zuschlage zugrunde zu legende Steuersaß, sofern sih aus den S8 44 bis 46 nicht ein anderes ergibt, nah den für die Veranlagung der Staatseinkommensteuer geltenden Vorschriften zu ermitteln.

Die Vorschriften des Einkommensteuergesezes über die fteuerlidhe Behandlung der Tantiemen persönlih haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, der Gewinnanteile dieser Gesell- schafter für ihre nicht auf das Grundkapital gemachten Einlagen sowie des Teiles der Ueberschüsse solher Gesellschaften, der an persönli haftende Gesellschafter für diese Einlagen oder als Tantieme verieilt wird (§8 13 Abs. 2 Ziffer 3, 15 Abs. 2), sind auch für die Gemeinde- besteuerung maßgebend. Dasselbe gilt von den Vorschriften des Ein- fommensteuergeseßes über die gänzliche oder teilweise Nichterhebung von Steuer für Cinkommen aus Gewinnanteiten einer in Preußen steuerpflihtigen Gesellschaft mit beshränkter Haftung (§7).

Die auf Grund der Einlegung von Nechtsmitteln, sowie die auf Grund der 88 62, 63 des Einkommensteuergeseßes vom 19, Juni 1906 erfolgte Erhöhung oder Ermäßigung der veranlagten Staatseinkoms- mensteuer zieht die entsprechende Abänderung des Gemeindezushlags

nah sich. 8 47.

Die Verteilung des gemeindesteuerpflihtigen Einkommens aus dem Besiße oder Betriebe einer sich über mehrere preußische Gemein- den erstreenden Gewerbe- oder Bergbauunternehmung erfolgt, sofern nicht zwischen den beteiligten Gemeinden und dem Steuerpflichtigen ein anderweiter Maßstab vereinbart ist, in der Weise, daß:

a. bei Versicherungs-, Bank- und Kreditgeschäften das Gesamt- einkommen nah Verhältnis der in den einzelnen Gemeinden erzielten Bruttoeinnahme verteilt wird; j . bei Handelsbetrieben, die offene Verkaufsstellen in mehreren Gemeinden unterhalten, der Umsaß maßgebend ist; in den übrigen Fällen das Verhältnis der in den einzelnen Gemeinden erwachsenden Ausgaben an Gehältern und Löh- nen, jedoch ausschließlih der Tantiemen des Verwaltungs- und Betriebspersonals, zugrunde gelegt wird. Bei Cisen- bahnen kommen jedoch die Gehälter und Löhne desjenigen Personals, welches in der allgemeinen Verwaltung beschäftigt

ist, nur mit der Hälfte des in der MWerfkstättenverwaltung

und im Fahrdienst beschäftigten Personals nur mit zwei.

Dritteln ihrer Beträge zum Ansaß. S

Erstreckt sih eine Betriebsstätte, Station usw., inner- halb deren Ausgaben an Gehältern und Löhnen erwasen, über den Bezirk mehrerer Gemeinden, so hat die Verteilung na Lage der örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Flächenverhältnisses und der den beteiligten Gemeinden durch das Vorhandensein der Betriebsstätte, Station usw. erwachsenden AOOR R zu erfolgen.

S 48.

Die Ermittlung der Bruttoeinnahmen 47 Abs. 1 Lit. a), des Umsates (ebenda Lit. b) und der Ausgaben an Löhnen und Gehaltern (ebenda Lit. e) erfolgt in dreijährigem Durchschnitt nah Einsicht eines den steuerberehtigten Gemeinden von dem Unternehmer beziehungs- weise Gesellschaftsvorstande jährli mitzuteilenden Verteilungsplanes. Derselbe ist bezüglih der Staatseisenbahnen 45) für jeden Di- rektionsbezirk besonders S

9 (1, Sofern der Einspruch damit begründet wird, daß das von der Gemeinde herangezogene Einkommen auch von einer oder mehreren anderen preußischen Gemeinden zur Steuer herangezogen worden sei

oder daß das in mehreren Gemeinden steuerpflihtige Einkommen im

ganzen den Höchstbetrag der Steuerstuse übersteige, in welche es bei der Veranlagung zur Einkommensteuer eingeshäbt sei 51 Abs. 1), hat ihn der Gemeindevorstand, wenn erx niht dem im Einspruch ge- stellten Antrage in vollem Umfang stattgibt, an den Kreisausschuß, bei Beteiligung der Stadt Berlin oder anderer Stadtgemeinden au die Kammer für Abgabensachen, abzugeben. Diese Behörde seßt die Vor- stände der im Einspruch bezeichneten Gemeinden von der Abgabe des Einspruchs an ihn mit der Aufforderung in Kenntnis, etwa anderweit erhobene Einsprüche des Steuerpflichtigen gegen die beteiligten Steuer- forderungen ihm zu überweisen, verteilt das gemeindesfteuerpflichtige Einkommen auf die steuerberechtigten Gemeinden gemäß den Vor- schriften dieses Geseßes (§8 47 bis 51 in Verbindung mit §§ 33 und 52) unter Zugrundelegung der Einshäßung in den einzelnen Ge- meinden und seht daraufhin den von dem Steuerpflichtigen an jede Gemeinde zu entrihtenden Steuerbetrag fest. Hierbei ist eine Er- höhung der von einzelnen Gemeinden in Anspruch genommenen Ein- kommensteile insoweit zulässig, wie sie der Verminderung der von V Gemeinden in Anspruch genommenen Einkommensteile ent- priht. : j :

Ân den Fällèn des vorstehenden Absabes ist der Einspruch binnen vier Wochen, vom Tage der Bekantmachung der Steuer (F 65) seitens der zweiten oder einer weiteren eine Steuerforderung erhebenden Ge- meinde ab gerechnet, zu erheben.

Zuständig ist der Kreisausschuß die Kammer für Abgaben- sahen des Bezirks, in dem der Steuerpflichtige seinen ors (Sib) hat. Beim Vorhandensein eines mehrfahen Wohnsizes (Sitzes) ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk der Steuerpfli tige zur Staatseinkommensteuer veranlagt ist. Kann hiernah die tän- digkeit nit bestimmt werden, so findet die Vorschrift des § 98 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 Anwendung. S 85b

Die Gemeinden dürfen Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung bei der erst maligen Veranlagung zur Gemeindeeinkommensteuer 9 Ziffer 6 des Einkommensteuergeseßes in Verbindung mit 8 60 Abs. 1 des gegenwärtigen Geseßes) von dem Einkommen nacveranlagen, das sie avôweislih des ersten das Vorhandensein von Uebershüssen ergebenden Abshlusses in der voraufgegangenen Zeit gehabt haben. 3

Artikel 2.

Die §8 8... des Kreis- und Provinzialabgabengesebes vom 23, April 1906 (Ges.-Samml. S. 159) werden dur nachstehende De- stimmungen erseßt:

8 8.

Der Kreistag darf ‘durch Steuerordnung die der Verteilung der direkten Kreissteuern auf Gemeinden und Gutsbezirke zugrunde zu legende Grund- und Gebäudesteuer durch eine nah dem Maßstabe des Wertes zu veranlagende Steuer vom Grundbesiß erseben. ,

Die Absäte 2, 4, 5 des § 25 des Kommunalabgabengeseßes finden Anweudung.

Die Grundwertsteuer ist vom Kreisaus\{uß zu veranlagen,

Artikel 3. Dieses Geseß tritt am . . . in Kraft.

Literatur.

Die Berufsvereine. Von W. Kulemann, Landgerichtsrakt a. D. Erste Abteilung: Geschihtliche Entwicklung dex Be- rufs8organisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber aller Länder. Zweite, vöDig neu bearbeitete Auflage der „Ge- werkschaftébewegung“. 1V.,, V und VI. Band. Geb. 12, 12 und 8 e, bei Bezug aller drei Bände zusammen 30 4, geb. 34 #. Verlag von Leonhard Simion Na{f., Berlin. Im Witrtschafts- leben der Kulturländer haben fich namentlich mit der zunehmenden GEyntwicklung der Großindustrie Organisationen gebildet, die im Laufe der Zeit zu erbeblihen Machtfaktoren geworden sind. Am fröhesten und nachdrüdlihsten hat die Bewegung zum genossenschast- lihen Zusammenshluß bei den Arbeitnehmern Wurzel gefaßt, deren zux Wahrung ihrer Interessen gegründete Gewerkyereine etne 1eradezu glänzende äußere Entwikiung gerommen haben und zum Teil auch über tas Heimatland hinaus Einfluß auf die wirtschaft- lichen Kämpfe zu gewinnen suchen. Hierbei spielen die wirtschaftlihen und politisen Anschauungen, die in den Gewerkichafttkreisen des betreffenden Landes herrschen, eine we!lentlihe Rolle; so hat es sich bei Arbetiskämpfen, die von Einfluß auf die Gestaltung des internationalen Marktes tein fonnten, gezeigt, daß die englisWen Gewerkschaften am meisten ge- willt sind, selbit bei Arbeitékämpfen Heimatpolitik zu treiben. Immerhin hat in gewissen Fragen avch die internationale Gewe1kichaftébewegung eine Bedeutung erlangt, die nit untershäßt werden darf. Erst spät ist durch die stetig zunehmende Organisation der Arbeiter und das rücksihts- lose Auftreten etnes Teils derjelben ter Zusammenshluß von Arbeit- gebern zu Verbänden hervorgerufen worden, die eine gemeinsame Regelung friedliher Beziehungen zu- den Ardeitnehmern, Fesisezung von Arbeitbedingungen, Errichtung von - eigenen Arbeitsnachweisen bezwecken und vie Arbeitgeber im Kampfe gegen die organti- sierten Arbeiter durch pekuniäre Unterstüßzuna, Abwehr von Streiks, Aussperrungen, Heranziehung fremder Arbeiter u. dergl. stüßen wollen. Der Landgerihtêrat Kulemann bat éine umfassende Darstellung der gescichtliGen Entwicklung dieser wirtschaftlihen Organisationen der Arbeitnehmer und. Arbeitgeber aller Kulturländer in seinem 1900 erschienenen Buche „Die Gewerk- shaftsbewegung“ gegeben. Allein die den neuesten Stand der Organi- fatton behandetnden Teile dieses Werks, das seit 1902 auch vollständig vergriffen war, sind dur die großen Fortschritte überholt worden, die in den folgenden Jahren der Zusammenschluß der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber gemackt hat. Namentlich die Arbeiter und die Angestellten haben ihre Organisationen im legten Jahrzehnt in allen Ländern sehr stark entwidelt in der Erkenntnis von den Vorteilen- eines berufs- genossenshaftlihen Zusammen\hlusses bei der ftetig fortschreitenden Fndustrialisierung der Hauptkulturländer und der stärkeren Gegenorgant- sation der Unternehmer. Daher ents{loß fi Kulemann zu einer um- fassenden Neubearbettung des ganzen Stoffes; bei dessen gewaltigem Umfang, bei der gebotenen Aufnahme zahlreiher neuer Schöpfungen mußte jedo die zwette Auflage zu einem völlig anderen Werke werden. Im Jahre 1908 erschienen die ersten drei Bände der neuen systema- tishen Bearbeitung, die den veränderten Titel „Die Berufsvereine“ führt. Ste behandeln auf mehr als 1100 Seiten die geshihtlide Entwicklung der Berufsorganisationen der Arbeiter, Angestellten und Arbeitgeber in Deutschland und haben dank der Unparteilichkeit der Darstellung sowobl auf seiten der Arbeitnehmer. wie bet den Arbeit» gebern allgemeiv die größte Anerkennuna gefunden. Jeßt liegen weitere dret Bände von zusammen über 1500 Seiten vor, die eine Neu- bearbeitung der entsprehenden Organisationen in allen nit deutschen Ländern, in denen die berufsvereinlihe Bewegung eine gewisse Be- deutung erlan:t hat, sowie der internationalen Beziebungen bringen; und zwar bebandelt der vierte Band England, Frankreih, Belgien, Holland, Luxemburg, Dänemark, Schweden, Norwegen und die skandi- navishe Gesamtorganisation, der fünfte Oesterrei, Ungarn, die Schweiz, Jtalien, Spanien, Rußland, Finnland, Serbien, Bulgarlen und Rumänien, der sechste Band die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Argentinien, Australien, Neuseeland, Japan und die inter- nationale Organisation. Gegenüber der ersten Auflage, in der die Schilderung der nit deutshen Organisationen nur 282 Seiten um- faßte, sind ¿est niht nur 10 Länder (Spanien, Luxemburg, Rußland, Finnland, Serbien, Bulgarien, Rumänien, Kanada, Neuseeland und SFapvan), in denen um das Jahr 1900 die Gewerkschaftsbewegung si noch in den ersten Anfängen befand, neu hinzugekommen, sondern auch die bis zur Geaenwart fortgeführte Darstellung der Orea os des einzelnen Landes ift (ens ungleich ausführlicher. man ein Verständnis der. gewerkschafstlihea Bewegung eines Landes nur ge- winnen fann, wenn man eine gewisse Kenntnis von dessen allgemeinen Verhältnissen auf wintshaftlichem, tehnishem, sozialem, politischem und kulturellem Gebiete besitzt, läßt Kulemann für jedes Land. vos ; Abschnitten, die die Organisationen der Arbeitnehmer und der Arbeit- geber“ behandeln, einige andere vorangehen, in denen er über die geographischen, g:\chichtl|chen und wirt\caftlih-sozialen Verhältnisse jowie über die Verfassung und G. feugebung einige Mitteilungen

mat. In dem geshichtlißen Abschnitt werden insbesondere

inneren Geschichte die Tatsachen erwähnt, dur welche die

verteilung zwishen den verschiedenen staallihen Faktoren be- :

einflußt is und die deshalb für die Stellung