1913 / 299 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Dec 1913 18:00:01 GMT) scan diff

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S E 9) Unfallversicherung.

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triebe ergeben und na der i T aecetahren oi dem Oberversiherungèamte zu entscheiden sind. Die Zuständigkeit erstreckt sih au auf Streitigkeiten über Leistungen, die nah § 1551 der Reichèversicherungsordnung als Leistungen der

Krankenversicherung gelten.

Oberversicherungeämter zuständig, der erh Tien Betriebe oder der Unternehmer dieser Betriebe

oder der zuständigen Berufsgenossenschaft handelt, insoweit die Be- triebe unter bergpolizeiliher Aufsicht slehen.

versiherungsordnung von dem Oberversicherungsamt im Spruch- bei has “and im Beschlußverfahren zu erledigenden Streitigkeiten zuständig, wenn die lepte das Versicherungsverhältnis begründende Beschäftigung, die den Anlaß zur Gntscheidung gibt, in einem der

IL. Angelegenheiten der knappschaftlichen Versicherung.

Knappschaftsvereine die sciedszerihtlihe Ent'cheiduug der Streitig- S & 70 Abs. 2 des Knappschaftégeseßes 1n der Fassung der Bekanntmachungen vom 17. Juni und 30. Dezember 1912.

soweit es sich um Maßnahmen zur Durchführung der SS 370 ffff. der Reichsversiherungsordnung handelt sofort in Kraft. Die

bezeidneten Knappscastêverelnen und den

arb isen den N ‘922, 500 Abs, 1 der Reihtversiche- rungêordnung 15 Abs. 3 und 4 des Knappschaftsgeiepe?), zwischen den bezeihneten Knappschaftövereinen und einer Gemeinde oder einem Armenverband nah §§ 1531—18633, 1544

der Neichsversicherung8ordnung.

ü i terstellten Betriebe zur Ent- Das K.O.V.A. ist für die ihm G IO E often io eina Neichsversicherung? ordnung im

O.V.A. an Stelle der allgemeinen Fm Beschlußverfahrea ist das D En s E E

9 validen- und Hinterbliebenenversicherung. Das FOVA. ist zur Eutilebune aller nach der Reich3-

ihm unterstellten Betrtebe staitgefunden hat.

Dem K.O.V.A. obliegt für die oben unter Nr. T1 bezeichneten

Vorstehende Bestimmungen treten am 1. Januar 1914,

Bestimmungen unter Nr. 12, 3 und unter Nr. I[ treten an Stelle der bisherigen Zuständigkeitsbestimmungen, die aufgehoben werden. Berlin, den 13. Dezember 1913. Der Minister für Handel und Gewerbe. J. V: Schreiber.

Ueber die Zuständigkeit des Knappschafts-Ober- versicherungsamts in Bonn bestimme ich auf Grund des 8 63 Abs. 3 der Reichsversicherungsordnung: sowie auf Grund des 8 61 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung in Ver- bindung mit § 80 des Knappschaftsgesezes in der Fassung der Bekanntmachungen vom 17. Juni und 80. Dezember 1912 (Gesezsamml. 1912 S. 137, 1913 S. 2) folgendes:

I. Angelegenheiten der Reichsversicherung.

1) Krankenversicherung. L

Das K.O.V.A. hat für die in der Bekanntmachung vom 19. Junt 1912 I. 4589/1111. 4407 M. f. H., I. c. 2239 D Ie 00e zeichneten Knappschaftsvereine oder, soweit bei ihnen besondere Kranken- fassen 5 des Knappschaftsge\eßes) bestehen, für diese die Aufgaben des Oberversicherungsamts nah 370—375, 502 Abs. 1 der Neichs- versichherungsordnung (§8 20—24 des Knappschaftsgesetßes) wahr- unehmen. is on entscheidet es im Spruchverfahren an Stelle der all- gemeinen Oberversicherungsämter bet Streit über Erfayanspyrüche

zwischen den bezeichneten Knappschaftsveretnen (besonderen

Krankenkssen) untereinander oder zwischen einem dieser Knapp-

\chaftsvereine (besonderen Krankénkassen) und einem anderen

Knappschaftsverein od-r einer anderen besonderen Krankenkasse

nah 219, 220, 222, 500 der Reihsverficherungsordnung

(8 15 Abs. 1, 2 und 4 des Knappschaftsgesezes),

zwischen den bezeihneten Knapp!chaftévereinen (besonderen

Krankenkassen) und den Arbeitgebern nah S§§ 221, 222, 500

Abs. H per As 15 Abs. 3 und 4 des

Knappschaftsgesetzes), j

pa Ves bezeichneten Knappschaftsvereinen (besonderen Krankenkassen) und einer Gemeinde oder einem Armenv rband nah S8 1531—1533, 1544 der Reichsversicherungsordnung. 2) Un'allversiherung / ;

Das K.O.V.A. ist für die ihm unterstellten Betriebe zur Entschei» dung aller Streitigkeiten zuständig, die sich aus Unfällen in einem dieser Betriebe ergeben und nah dr Neichsversicherungsordnung im Spruch- verfahren von dem Oberversicherungsamte zu entscheiden sind. Die Zuständiakeit erstreckt sih auch auf Streitigkeiten über Leistungen, die nah § 1551 der Neichsversicherung8ordnung als Leistungen der Kranken- verficberuna gelten.

ém Beschlußverfahren ist das K.O.V.A. an Stelle der all- gemeinen Obecversicheruncsämter zuständig, wenn es sih um An- gelegenheiten der ihm unterstellten Betriebe oder der Unternehmer dieser Betriebe oder der zuständigen Berufsgenossenshaft handelt, insoweit die Betriebe unter bergpolizeiliher Aufsicht stehen.

3) Invaliden- und Hinterbliebenenverfiherung. A

Das KO.NA. ist zur Entscheidung aller nach der Reichs- versicherungêordnung von dem Oberversicherungsamt im _Spruch- verfahren und im Beschlußverf1hren zu erledigenden Streitigkeiten zu- ständig, wenn die leßte das Versicherung8sverbältnis begründende Be-

schäftigung, die den Anláß zur Entscheidung gibt, in einem der thm unterstellten Betriebe stattgefunden hat. II. Angelegenheiten der knappschaftlihen Versicherung.

Dem K.O.V.A. obliegt für die oben unter Nr. 1 1 bezeichneten Knappschaftsvereine und besonderen Krankenkassen die shtedsgericht- lihe Entscheidung der Streitigkeiten nah § 70 Abs. 2 des _Knapp- \chaftsgeseßes in der Fassung der Bekanntmachungen vom 17. Juni und 30. Dezember 1912.

Vorstehende Bestimmungen treten am 1. Januar 1914, soweit es sich um Maßnahmen zur Durchführung der §S 370 f. der Reichsversicherungsordnung handelt sofort in Kraft. Die Bestimmungen unter Nr. 1 2, 3 und unter Nr. I] treten an Stelle der bisherigen Zuständigkeitsbestimmungen, die auf- gehoben werden.

Berlin, den 183. Dezember 1913.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. V.: Schreiber.

Ueber die Zuständigkeit des Knappschafts-Ober- versiherungsamts in Clausthal bestimme ih auf Grund des §8 63 Abs. 3, § 113 der Reichsverstcherungsordnung sowie auf Grund des § 61 Abs. 2 der Reichsversicherungs- ordnung in Verbindung mit § 80 des Knappschaftsgeseßes in der Fassung der Bekanntmachungen vom 17. Zuni und 30. Dezember 1912 (Geseßsamml. 1912 S. 137, 1913 S. 2) folgendes:

1. Angelegenheiten der Neichsversiherung. 1) Krankenveisicherung. i

Das K.O.V A. hat für die Krankenkassen der in der Bekannt- machuva vom 19. Juni 1912 I. 4632/111. 4429 bezeichneten Knappsc{aäftsbereine, soweit diese von dem Königlichen Oberbergamt in Clavsthal beaufsihtigt werden, einshließlich des Untercharzer Knapp- Loe die Aufgaben des Oberversiherungsamts nah §8 370 bis 375, 502 Abs. 1 der NReichsversicherungsordnung (§5 20—24 des

gemeinen Oberversiherungsämter bet Streit über Ersaßyzansprü

vom 19. Funi 1912 bezeichneten Knapp\schaftêövereine zur Entscheidung aller Stréltigtelten zuständig, die sich aus Unfällen in einem dieser Betriebe ergeben und nah der Reicht ver sicheruagtordnung im Spruch- verfahren von dem Oberversicherungsamte zv. entscheiden sind. Die Zuständigkeit erstreckr ih auch auf Streitigkeiten über Leistungen, die nah § 1551 der Neichsversicherungsordnung als Leistungen der Krankenversicherung gelten.

Oberversiherungsämter zuständig, wenn es sh um Angelegenheiten

Außerdem ‘entsheidet es im Syruchvetfahren. an Stelle dér all-

wischen den bezeihneten Kranke11kassen untereinander oder wi diefer den und einen Knavpschaftöverein oder einer anderen besonderen Kranfkenkasje (S 5 des Knappschafts- geießes) nah &S 219, 220, 222, 500! der Reihsversiherungs- ordnung (8 15 Abs. 1, 2 und 4 des ‘Knappschaftegesetzes),

zwischen den bezeichneten Krankenfassen und den Arbeit- gebern nad §8 221, 222, 500 Abs. 1 der Neichsversicherungs- ordnung 15 Abs. 3 und 4 des Kn((ppschaîitsgeseßes),

zwischen den bezeichneten Krankenkassen und einer Gemeinde oder einem Armeuverband nach §S§ 1531—1532, 1544 der Neichsversicherungs8ordnungs.

2) Unfallversicherung. Das K.O.V.A. ist für die Betriebe der fn der Bekanntmachung

Fm Beschlußverfahren ist das K.O.V.A. «m Stelle der allgemeinen

im vorstehenden Absatz bezeichneten Lietriebe oder der Unter- a E Betriebe Rei der zuständigen Berufsgenossenschaft handelt, insoweit die Betriebe unter bergpolvzetilicher Aufsicht stehen.

3) Invaliden- und Hinterbliebeneuverficherung. Das &D P.A. ist zur Entscheidung aller nah der Meichs- versiherungs8ordnung von dem Oberveisiherungsamt im Spruh- verfahren und im Beschlußvecfahren zu erledtgenden Streitigkeiten zuständig, wenn die leßte das Versicherun gsverhältnis begründende Beschäftigung, die den Anlaß zur Entscheidung gibt, in einem der vor- stehend unter Nr. 2 bezeihneten Betriebe jtattgefunden hat. 11. Angelegenheiten der fnappschaftlihen Versicherung Dem K.O.V.A. obliegt für die oben unter Nr. 1 1 bezeichneten Knappschaftsvereine sowie die bei ihnen bestehenden Krankenkassen die \chiedsgerihtliche Entscheidung der Streitigkeiten nah § 70 Abs. 2 des Knappschaftsgeseßes in. der Fassung der Bekanntmachungen vom 17. Juni und 30. Dezember 1912. A l Vorstehende Bestimmungen treten am 1. Januar 191%, soweit es sih um Maßnahmen zur Durchführung der S8 370 ff. der Reichsversicherungsordnung handelt sofort in Kraft. Die Bestimmungen unter Nr. I 2, 3 und unter Nr. 11 treten an Stelle der bisherigen Zuständigkeitsbestimmungen, die auf: gehoben werden. Berlin, den 13. Dezember 19183. Der Minister für Handel und Gewerbe. I Vi SMhLerder:

Ministerium der geistlihen und Unterrichtss- angelegenheiten.

Dem ordentlichen Lehrer an der Unterrichtsanstalt des Königlichen Kunstgewerbemuseums in Berlin, Maler Otto Dannenberg ist der Titel Professor verliehen worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Der Regierungssekretär Hüsig aus Minden L. Ut zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten ernannt worden. Ministerium des Junnern.

Der Kreisassistenzarzt Dr. Schürmann aus Prechlau ist zum Kreisarzt ernannt und mit der Verwaltung des Kreisarzt- bezirks Kreis Gerdauen beauftragt worden.

Evangelischer Oberkirchenrat.

Der in die Pfarr- und Ephoralstelle zu Eilsleben berufene Superintendent Brüssau, bisher in Pasewalk, ist zum Super- intendenten der Diözese Eilsleben, Regierungsbezirk Magdeburg, b estellt worden.

Bekanntmachung.

Die in Berlin wohnenden Mannschaften der Neserve, Landwehr, Seewehr, Ersaßreserve und Marineersaßreserve, welche auf zeitweise Zurückstellung bei notwendigen Ver- stärkungen oder Mobilmachungen bezw. bei Bildung von Ersaßz- truppenteilen Anspruch machen, werden aufgefordert, ihre Ge- suche unter Angabe ihrer Militärverhältnisse und der Nummern, unter denen sie in den Listen der Königlichen Bezirksëkommandos I1—VI Berlin geführt werden, im Laufe des Monats Januar 1914 s Militärbureau des hiesigen Magistrats anzubringen. ; :

4A auf Zurükstellung Anspruch machenden und sich hier aufhaltenden ausgebildeten Landsturmpflichtigen des 11. Auf- gebots haben ihre Gesuche unter Angabe der bisherigen Militär- verhältnisse in der e, A Zeit ebenfalls bei dem be-

eichneten Bureau einzureichen. j ol bereits früher berücksihtigten Mannschaften haben ihre Anträge auf weitere Zurüstellung im Bedarfsfalle zu erneuern; die nach dem 31. Januar 1913 eingehenden Gesuche können nicht berüd- ihtigt werden. |

s Die berücksihtigten Mannschaften werden nach Abhaltung der Sißung im April 1914 durch den „Lokalanzeiger““ bekannt gemacht werden.

Berlin, den 16. Dezember 1913.

Die Ersaßkommissionen der Aushebungsbezirke Berlin.

Frommesl.

Abgereist: Der Direktor im Reichsamt des Jnnern Dr. Lewald in dienstlichen Angelegenheiten nah München.

Nichkamfliches.

Deutsches Reich. Preußen Berlin, 19. Dezember 1913.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Plenarsitzung; vorher hielt der Ausshuß für Handel und Verkehr eine Sißung.

Der Staatssekretär des Jnner n empfing, wie „W.T.Y.4 meldet, gestern im Beisein des preußischen Handelsministers, des S G lers und des Ministers des Innern die Geheimen Medizinalräte, Professoren Dr. Passow, Dr. Orth und Dr. Krauß von der Berliner Universität, die namens der medizimschen Fakultäten der deutschen Untversitäten der Regie- rung den dringenden Wunsch ans Heri legten, bei dem Streit zwischen Aerzten und Krankenkassen sich dés ärztlichen Standes im Rahmen der bestehenden Geseze wohlwollend an- zunehmen. Mit den Vertretern der Fakultäten wurde das Für

und Wider der Standpunkte der Krankenkassen und der Aerzte

durchgesprochen und Puena des Staatssekretärs des Jnnern die Bereitwilligkeit erklärt, Ausgleihsverhandlungen zwischen den Aerzten und den Krankenkassen herbeizuführen, sofern beide Teile damit einverstanden seien. Es wurde den Ver- tretern der Fakultäten eine Skizze vorgelegt, die nah An- sicht der Regierung als Grundlage für solche Verhandlungen dienen könnte. Falls die Beteiligten bereit sind, in diese Verhandlungen einzutreten, müßte überall, wo es zu Vertrags- abschlüssen zwischen Aerzten und Kassen noch nicht gefommen ist, zunächst mit Geltung vom 1. Januar 1914 ab, ein drei- monatiges IJnterimistikum auf der Basis der zwischen den Kassen und den Aerzten gegenwärtig geltenden Vereinbarungen ge- schaffen werden, damit Zeit zur Verständigung gewonnen wird, Die Vertreter der medizinishen Fakultäten übernahmen es, in diesem Sinne mit den ärztlihen Organisationen in Verbindung zu treten.

Verkehrseinnahmen der deutschen Haupt- und vollspurigen Nebenbahnen (mit Ausnahme der baye- rischen) im November 1913 nach der im Reichseisenbahnamt aufgestellten Uebersicht:

gegen das Vorjahr auf mehr, weniger

im gan en A 1 km} jm ganzen | auf 1 km h Mb M M | 9/0

62615 673| 1193| 4 5178 094| + 91+ 8,26 176 857 7131 3281| 2033 890| 6|— 1,94.

A onenverkehr

üterverkehr .

Laut Meldung des „W. T. B.“ sind S. M. S. „Eb er“ am 15. Dezember in Duala, S. M. S. „Nürnberg am 17. Dezember in Manzanillo, S. M. S. „Jltis“ am 18. De- zember in Nanking, S. M. S. „Kaiser“ mit dem Chef der detachierten Division und S. M. S. „König Albert“ am 17. Dezember in Las Palmas (Canarische Jnseln), S. M. S. „Hansa“ am 18. Dezember in Alexandrien und S. M. S. „Tiger“ an demselben Tage in Macao eingetroffen.

E E E E T

Baden.

Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts von Jagow ist, wie „W. T. B.“ meldet, von Stuttgart heute nacht in Karlsruhe eingetroffen und wird gegen Abend von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog und sodann von Jhrer Königlichen Hoheit der Großherzogin in Audienz empfangen werden.

Hessen.

Die Zweite Kammer hat gestern nah mehrtägiger Debatte die Beamtenbesoldungsvorlage angenommen. Da der Geseßzentwurf, wie er von der Zweiten Kammer an- genommen worden ist, vielfah von der Regierungsvorlage ab- weicht und über diese hinausgeht, so hängt, wie „W. V: B. meldet, das weitere Schicksal der Vorlage zunächst von der Stellungnahme der Ersten Kammer zu den Beschlüssen der Zweiten Kammer ab. Die Kammer beriet so- dann den Antrag des Abgeordneten Dr. Schmitt (Zentrum), die Regierung um eine Geseßvorlage zu ersuchen, durch welche die Geseße vom 29. April 1875 und vom 1. Juni 1895, betreffend die religiösen Orden und ordens- ähnlichen Kongregationen, abgeändert und namentlich die {hweren Ausnahmen von dem Grundsaß: Gleiches Recht für Alle! beseitigt oder doh insoweit gemildert werden, daß den Ordensleuten eine freiere Tätigkeit in religiöser, caritativer und sozialer Hinsicht ermöglicht wird. |

Der Minister des Innern von Hombergk zu Vach erklärte, die Regierung habe \sich bei threm entgegenkommenden Standpun: gegenüber den Wünschen der Antragsteller davon leiten lassen, daß eine Milderung der bestehenden Bestimmungen den konfessionellen Frieden niht gefährde. Von den Rechten des Staats werde nichts vergeben, da au dem Grundsay der Staatsaufsicht und an der Regel des Artikels 1 des Geseßes, nah dem neue Niederlassungen in Hessen grundsäßlich verboten seten, festgehalten werde. j

Die Kammer nahm darauf den Antrag einstimmig an.

Oefterreich-Ungarn.

des Ministeriums des Aeußern im allgemeinen und im einzelnen angenommen.

der Delegation, wte ,W. T. des Aeußern Vertrauen und Anerkennung aus. debatte erklärte Graf Apponyt, die Abstimmung fernhalten.

Ministers des Aeußern, Grafen Berchtold, hege die Opposition Vertrauen und Bewunderung.

sowie den Voranschlag des

ungarischen Delegation erledigt waren.

ihung des Wechselrechtes, vorgelegt. Durch diesen so die von der H t einheitliche Wechselordnung zur Einführung gelangen.

Im Se Le L S b estern gegen Schluß der Sißzung eine Rethe vo ( 2 Fa Pas ita Stapinsfki zur Sprache,

_Kunappschaftegesezes) wahrzunehraien,

von Wahlbeiträgen beschuldigt worden war.

t (f

Die ungarische Delegation hat gestern das Budgel

i der Verkü des Beschlusses erklärte der Präsiden! Bei der Verkündigung Us hatke E e deut Minisier Im Laufe der Spezial-

Opposition werde \sich von dér Sie würde, wenn sie an der Abstimmuns

"e , Miß- teilnähme, gegen den Dispositionsfonds stimmen, aber nur aus - trauen gegen die ungarishe Regterung, denn ‘für die Person tes

Dann nahm die Delegation das bosnische Budget gemeinsamen Finanz?

ministeriums an, womit die meritorishen Beratungen der

Die österreichishe Regierung hat gestern im Herre aue einen Geseßentwurf, betreffend die Vereinhel“ aager Wechselrehtskonferenz ausgearbeitele,

rachte

ordneteit Abge der

von dem Minister für Galizien Dlugosz der Unterschlagung

Nah dem Bericht des ,W. T. B." richteten die Abgeordneten dabei sharfe Angriffe gegen die on der Angelegenheit DeteilNten Per- sonen und verlangten von der Regierung [@enniglte Aufklärungen. Der Abg. Stapinokt ergriff gleichfalls das Wort und wies die gegen ihn geri@ßteten E NA S Mgen zurück. Gr erhob Beschuldigungen gégen den Minister Dlugosz und forderte die rasheste Beant- wortung seiner Interpellation, in der die Regierung um Aufklärung gebeten wird.

Jn der gleichen Sache ist eine Reihe von Jnterpellationen seitens verschiedener Abgeordneten eingebraht worden.

In einer gestern abend abgehaltenen Plenarsitzung des Polenklubs, der auch der Minister Dlugosz beiwohnte, ist auf Antrag der parlamentarischen Kommission die Aus- \hließung des Abgeordneten Stapinski aus dem Polenklu beschlossen worden. Stapinski ist samt fünf An- hängern aus dem Polenklub ausgetreten und hat mit ihnen eine neue parlamentarishe Gruppe unter der Führung Kubiks

gebildet. Frankreich.

Einer vom „W. T. B.“ verbreiteten offiziösen Mitteilung zufolge empfing der Ministerpräsident und Minister des Aeußern Doumergue gestern den serbishen Gesandten Wesnit\c, der ihm mitteilte, daß die serbishe Regierung die ihr von Frankreich und England in betreff der Anleihe gestellten Be- dingungen annehme, daß es ihr aber unmöglich sei, in eine Verschiebung der Durchführung der Anleihe einzuwilligen.

In der gestrigen Sißzung der Deputiertenkammer trat Groussier als Berichterstatter über die Wahlreform- vorlage für einen Antrag ein, der drei vorhergegangene Kammerabstimmungen bekräftigt, in denen die Regierung auf- gefordert wird, vor dem Senat den Grundsaß der Listenwahl und der Minderheitvertretung zu verteidigen, wie er von den aht vorhergehenden Ministerien gebilligt worden sei.

Der Mintsterpräsfident Doumergue erinnerte obiger Quelle zufolge im Laufe der Berhandlungen daran, daß die MNegierung die Kammerabstimmungen achte und den Senat bitten . werde, sih so schnell wie möglih auszusprehen. Die Regierung werde zusammen mit der Senatskommssion einen Ausgleich suhen. Wenn der Antrag Groussier keinen Hintergedanken verberge, so habe er nihts dagegen. Doumergue fügte. hinzu, daß er von Anfang nähster Woche ab sich bemühen werde, einen Ausgleih zu finden und seine Verpflichtungen streng einzuhalten.

Der Antrag Groussier wurde von der Kammer mit 330 gegen 161 Stimmen angenommen.

Der mit dem Geseg über die Arbeits dauer in den Bergwerken betraute Senatsaus\huß hat dem Beschluß der Kammer zugestimmt, der die Zahl der Ueberstunden eines Jahres auf 60 festsett.

_— Der Marineminister Monis gewährte gestern einem Berichterstatter eine Unterredung, in der er bezüglih des Flottenprogramms, wie „W. T. B.“ meldet, erklärte:

Er habe bei seinem Antritt mit Genugtuung feststellen können, daß die von ihm als Berichterstatter des Marinebudgets im Senat vertretene Anschauung von feinen Vorgängern der Verwirklichung ent- gegengeführt worden set. So seien seine Anträge, betreffend die Ein- führung - des 34 cm - Geshüßes und der Panzertürme sowie be- treffend die Vereinigung der S{hlachischiffe im Mittelmeer und die Verteidigung in der Nordsee und im Atlantischen Bean durch Flottillen von Torpedobootsjägern und Unterseebooten, zur vollendeten Tatsache geworden. Sein Hauptaugenmerk werde nunmehr darauf gerihtet sein, daß die zu erbauenden Schlachtschiffe die größtmöglihe Geschœindigkeit erhalten, ohne daß dabei ihrer Stärke Abbruch geshehe. Ferner werde er dafür svrgen, daß die Kriegsflotte, die fich in dieser Hinsiht von den Flotten Englands Deutschlands und Italiens habe überflügeln lassen, mit zahlreichen Wasserflugzeugen und Luftkreuzern ausgestattet werde, die im E und im Aermelkanal den Aufklärungsdienst unterstützen ollen.

Ftalien.

Die Deputiertenkammer stimmte gestern, wie ,„W. T. B.“ meldet, bei namentlicher Abstimmung mit 362 gegen 90 Stimmen bei 13 Stimmenthaltungen für die einfahe Tagesordnung Carcano, die von der Regierung als Ausdruck des Vertrauens angenommen worden war.

_— Die in Florenz tagende internationale Kom- mission zur AbgrenzungSüdalbaniens hat gestern ihre Arbeiten beendet. :

Belgien.

Die ständige Kommission der JFnternationalen Zuer- konferenz hat nah einer Meldung des „W. T. B.“ die Vor- lehrungen genehmigt, die getroffen worden sind, um den Aus- tausch des statistishen Materials zwischen. der Zuckerunion und England, das nicht mehr der Union angehört, auch fernerhin zu gewährleisten. Außerdem wurde gemäß Artikel vier der Konvention beschlossen, daß aus Jtalien mit einer Exportprämie ausgeführter Zucker vorschriftsmäßig einen erhöhten Einfuhrzoll zu zahlen hat.

Türkei.

Gestern nahmittag haben die offiziellen Verhandlungen über den türkisch-serbishen Friedensvertrag in Kon- stantinopel begonnen.

Rumänien.

__ Der Senat hat gestern, wie „W. T. B.“ meldet, ein- stimmig einen Geseßentwurf angenommen, der die Genehmi- gung des Bukarester Friedensvertrags sowie die Fest- seßung der Grenze zwishen Rumänien und Bulgarien betrifft. Heute hat der Senat die Antwort auf die Thronrede einstimmig angenommen.

Da die serbischen Delegierten den rumänischen Vor- chlag, wonah Tziganush als Ausgangspunkt für die neue Donaubrücke bestimmt wird, annehmen, fo . wird eine tehnishe Kommission die Pläne für die Brücke ausarbeiten.

Amerika.

Der zwischen dem E Bryan und dem nieder- ländischen Gesandten in Washington vereinbarte Friedens- vertrag, der die Grundsäße eines Schiedsgerichtsplanes enthält, ist, wie „W. T. B.“ meldet, gestern unterzeichnet E Er ist der erste Friedensvertrag mit einem europäischen Lande.

Nach Meldungen des „W. T. B.“ hatte gestern in Mexiko ein Komitee von fünf Bankiers, unter ihnen Ver- treter der Nationalbank und der London and Mexiko-Bank, eine Besprechung mit dem Leiter des Finanzministeriums. Es wurde beschlossen, den Erlaß einer Verordnung des Prä- sidenten zu empfehlen, durh welhe Staatsbanknoten im Be- reich der Republik für ein geseßlihes Zahlungsmittel erklärt werden. Die Bankiers rieten ferner, einen Garantiefonds zu Jha en, der von den Staatsbanken zu zeihnen und bei der Nationalbank zu deponieren sei, und die Banknoten durch die

Ä

Regierung garantieren zu lassen. Von Huerta werden hin- sichtlih des Erlasses einer solchen Verordnung keine Schw'erig- keiten erwartet, da die Bankiers diese Maßnahme für den einzigen Weg halten, um einen ausreihenden Betrag von Geld- mitteln in Umlauf zu halten.

Asien,

Die persishe Regierung ist nach Meldungen der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ äußerst besorgt wegen heftiger, an Aufruhr grenzender Unruhen in Kurdistan. Zur Unterdrückung der Unruhen is Serdar Muh zum Gou- verneur von Kurdistan ernannt worden, doch wagt er zurzeit nicht, sich dorthin zu begeben.

Koloniales.

Die am 1. Januar 1914 in Kraft tretende, in Nr. 296 des „Reichs- und Staatsanzeigers“ vom 16. d. M. wieder- gegebene Verordnung des Reichskanzlers über Beschränkung der Diamantenverwertung ist, wie dem „W. T. B.“ vom RNeichskolonialamt mitgeteilt wird, das Ergebnis umfangreicher Feststellungen über die jeßige Lage und die Aussichten des Diamantenmarktes. Die Notwendigkeit, Maßnahmen zu treffen, wurde von den Förderern in mündlicher Besprechung mit dem Staatssekretär des Reichskolonialamts anerkannt. Die Ver- ordnung berührt den laufenden Vertrag mit dem Antwerpener Konsortium überhaupt nicht, weil die von diesem gekaufte Menge Diamanten bereits im Jahre 1913 gefördert ist. Die mit jeder Kontingentierung notwendig verbundenen Nachteile treffen den Fiskus und die Förderer ge- meinschaftlih, weil an der Steigerung der Gestehungs- fosten der Fiskus mit 70 - vom Hundert und die Förderer mit 30 vom Hundert beteiligt sind. Um die Förderer zu schonen, nimmt die Regierung mehrere hunderttausend Karat Diamanten auf Lager gegen Gewährung von Vor- schüssen an Förderer, obwohl eine Verwertung für absehbare Zeit niht wahrscheinlih ist. Ohne dieses Eintreten der Regie hätte die Kontingentierung mit Rücksiht auf die Marktlage weit schärfer sein müssen. Bei der Kontingentierung ist auf die s{chwächeren Gesellschaften besonders Rücksicht genommen; die großen, billig arbeitenden Gesellschaften tragen die Hauptlast. Der Regie stehen über das kontingentierte Höchstmaß hinaus genügend Diamanten zur Verfügung, sodaß, falls die Konkurrenz versuchen sollte, die Vorteile der deutschen Kontingentierung für sich auszunußen, eine Schädi- gung deutscher Jnteressen durch Verlust von Absaßzgebieten nicht zu besorgen ist. Da die Regie, wie von den Förderern an- erkannt, in der bisherigen Zusammenseßung die ordnungs- mäßige Verwertung der Diamanten gefährdete, war das Ein- greifen der Kolonialverwaltung notwendig. Die Ueber- nahme der Regieanteile nah § 51 der Regiesazung stellte den schonendsten Weg und die nächstliegende Mög- lichkeit einer weiteren Beteiligung der Förderer in dem neuen Aufsichtsrat der Regie dar. Gleichzeitig ermöglichte die Uebernahme die weitere Benußung der an sich erprobten RNegieeinrichtung. Nah Ausübung des Erwerbsrechts des Fiskus durfte eine Beschlußfassung über die Auflösung der Gesellschaft nicht mehr stattfinden, weil dadurch die Liquidation und die Auflösung notwendig geworden wäre. Ueber etwaige Zweifel der Auslegung von 8 51 der Regiesazung wird die Entscheidung der ordentlihen Gerichte herbeizuführen beabsich- tigt. Das gerichtlihe Urteil wird für die Rechtsbeziehungen und für die Möglichkeit einer Sicherung der Diamanten- verwertung nah § 51 der Regiesaßzung entscheidend sein. Die dem Reichskanzler durch Kaiserlihe Verordnung obliegende Pflicht zu möglichst guter Verwendung der Diamanten würde eventuell auf anderem geseßlichen Wege sichergestellt werden müssen. Ob eine verfassungsmäßige Mitwirkung der geseß- gebenden Faktoren des Reichs bei der Bereitstellung der er- forderlichen Mittel in Frage kommt, wird sich nur auf Grund der weiteren Entwicklung der Umgestaltung der Regie ent- scheiden lassen.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die deutsche Flagge im Ausland.

In dem 253. Bande der „Statistik des Deutschen Neihs“ werden unter dem Titel „Die deutshe Flagge in den außerdeutschen Häfen“ auf Grund der zur Verfügung f\tehenden autländishen Statistiken wiederum Uebersichten über den Anteil der deutschen Flagge am See- verkehr der außerdeutschen Länder gegeben. In den Tabellen ist neben einer Darstellung des Seeverkehrs der einzelnen Länder und ihrer wichtigsten Häfen der Anteil der deutschen Flagge, der Flagge des betreffenden Landes und der am gesamten Weltseeverkebhr am stärksten beteiligten britishen Flagge nachgewiesen. Damit die Entwicklung des Seeverkehrs während einer Reihe von Jahren verfolgt werden kann, find den Angaben für 1911 die erforderlihen Zahlen, soweit es möglich war, für die Jahre 1895, 1900, 1905 und 1909 bis 1910 gegenübergestellt worden.

Aus der VeröffentliGhung geht hervor, daß der Anteil der deutshen Flagge am Weltseeverkehr von Jahr zu Jahr gewachsen ist. Im Auslandéverkehr fast aller für die Seeschiffahrt wichtigen Länder nahm die deutsche Flagge einen bervorragenden Play ein. An erster Stelle auch vor der Landesflagge und der britishen stand sie im Verkehr der russischen Ostseehäfen, an zweiter in dem Verkehr von Großbritannien, Belgien, Portugal, Brasilien, Chile, Britisch Südafrika, British Indien und Australien, in der Fahrt zwischen den Bereinigten Staaten von Amerika und Europa sowie an wihtigen Verkehrspunkten, wie in dem Suezkanale, Gibraltar, Malta, Aden, Penang und Singapur, an dritter in dem Verkehr von Schweden, Dänemark, der Niederlande, von Frankreich, Spanien, der Ver- einigten Staaten von Amerika, von Meriko, Argentinien, Hongkong und Ntiederländish Indten.

Zur Arbeiterbewegung.

Wie dem „W. T. B.“ aus Havre gemeldet wird, haben sich nunmehr guch die bei der Segelschiffahrt beschäftigten Ar- beiter dkn Ausstande der oder angeschlossen. Die Doker haben die Matrosen der englisWen Schiffe in einem Aufruf ersucht, ihren Ausstand durch die Verweigernng aller Verladungsarbeiten zu unterstüßen. (Val. Nr. 297 d. Bl.)

Aus New York wird dem „W. T. B." telegraphiert: Der oberste Gerichtshof hat in einem Prozeß der Hutmacher- firmen von Danbury zugunsten der klagenden Firmen entschiedèn, die gegen den Gewerkschaftsverband der Hutmacher eine Klage auf Scadenersatz eingeleitet hatten, weil der Verband über fie cinen Boykott verhängte. Der Pole der durch verschiedene Instanzen genen ist, hat si an 25 Jahre hingeshleppt. Die endgültige Entscheidung kat die Bedeutung, daß nah dem Bundes- gese über die Trusts au Arbeitergewerkschaften als Verbindung zur R des freien Geschäftsverkehrs hafstbar gemacht werden onnens,

Wohlfahrtêpflege.

Wie Oberbürgermeister von Cöln, Wallraf, laut Meldung des „W. T. B.“ in der gestrigen Stadtverordnetenversammlung mitteilte, bat der Londoner Finanzmann Sir Ernest Cassel, ein geborener Cölner, seiner Vaterstadt ein Kapital geschenkt, dessen Zinsen kranfen und s{wachen Frauen, Jungfrauen und Kindern ohne Ünter- schied der Konfession zu Heilkuren, zum Aufenthalt in Der Stitier hat

stätten, Ferienkolonien usw. zugute kommen sollen. Der Stifter zweihundert New Yorker City-Obligationen für diefe Schenkung be- Pm die nah ihrem heutigen Kurse einen Wert von 1 090 000 46 arstellen.

Kunft und Wissenschaft.

Die Königliche Akademie der Wissenschaften hielt unter dem Vorsiß ihres Sekretars Herrn Noethe am 4. Dezember etnd Gesamtsizung, in der zunächst Herr Heusler über die An- fänge der isländishen Saga las. Er bot eine Kritik von Alexander Bugges und Axel Olriks Auffassung und er- örterte die Fragen nah dem Verbreitungsgebiet der Saga- kunst, nah dem Alter der verschiedenen Sagagruppen, nah der Art des irischen Einflusses und nach dem Verhältnis der mündlichen zu der \{riftlihen Saga. Herr von Auwers über- reite den zweiten Band seiner „Bearbeitung der Bradleyschen Beob- achtungen an den alten Meridianinstrumenten der Greenwicher Stern- warte“ (Leipzig 1913); Herr Burdach den Bd. 2, T1. 1, Hälfte 1, des im Auftrage der Akademie von ihm herausgegebenen Werkes : Vom Mittelalter zur Reformation. Forschungen zur Geschichte der deutschen Bildung (Berlin 1913); Herr ‘Diels legte vor E. Adickés, Ein neu aufgefundenes Kollegheft nach Kants Vorlesung über physische Geographte (Tübingen 1913); außerdem fam zur Vorlage das mit Unterstüßung der Akademie gedruckte Werk von K. Gohlke, Die Brauchbarkeit der Serumdiagnostik für den Nachweis zweifelhafter Ga E im Pflanzènreihe (Stuttgart und Berlin

Das ordentliche Mitglied Herr Harnack hat der Akademie ein ihman setnem 60. Geburtstage von Freunden zu wissenschaftlichen Zwecken a Tes Kapital von 21 6004 überwiesen, um damit eine Stiftung zur Förderung der kirhen- und religionsgeschichtlichen Studien im Rahmen der römischen Kaiserzeit (saec. I—VI) zu begründen. Die Begründung der Stiftung ist erfolgt.

ie Akademie hat dur die philosophisch-historishe Klasse zur Anfertigung von Photographien für das Corpus inseripP=- tionum Chaldicarum des Professors Dr. Karl Friedrich Lehmann-Haupt in Liverpool 300 4 bewilligt.

In der am 11. Dezember unter dem Vorsitz des Herrn Roethe abgehaltenen Sizung der phtlosophisch-historischen Klasse besprah Herr Kuno Meyer eine Reihe altirisher Dichtungs- formen, sogenannte -retorics. Ihre Entstehung aus der lateini- sen rhythmischen Kunstprofa (ars rhetorica) wurde nahzuweisen ge= suht. Diese Prosa ist zunächst von irishen Geistlihen und Gelehrten, dann auch von den Dichtern und Sagenerzählern nahgeahmt. Aus strengerer Durchführung des Parallelismus und des Homototeleutons sind verschiedene Dichtungsformen, wie z. B. der Stebensilbler mit daktylishem Ausgang und die alliterterende Kurzzeile mit zwei oder drei , Versikten entstanden. Herr K oser berichtete über die von der preußi- schen Archivverwaltung angekaufte sogenannte Bodmann-Habels che Urkundensammlung. Die von dem kurmainzishen Bibliothekar Bodmann (gest. 1820) angelegte, von dem nafsauishen Archivar Habel (gest. 1867) angekaufte und vermehrte Sammlung von Urkunden und Handschriften befand sih bis 1883 auf Schloß Miltenberg und war später zeitweise dem Bayerischen Reichsarchiv als Depositum übergeben. Der jeßtvon der preußischen Archtivverwaltung erworbene Urkundenbestand der Sammlung umfaßt mehr als 1100 Nummern aus dem 13. bis 18. Jahr- hundert, darunter 77 Kaiser- und Papsturkunden. Nur die für Bayern in Betracht kommenden Stücke wurden von dem Ankauf ausges{lossen. Die Sammlung ist bis auf weiteres dem Staatëarchiv zu Marburg über- wiesen worden. Herr Seckel machte vorläufige Mitteilungen über einen neuerworbenen juristishen Papyrus der Sammlung des Berliner Museums. Der Papyrus nimmt unter allen juristischen Funden eine erste Stelle ein. Er ist das einzige erhaltene Beispiel etnes Liber mandatorum, eines Jnstruftionsbues für einen hohen Beamten. In dem Buche instruiert Kaiser Augustus den Idiologen, d. h. den Kultusminister und Minister der besonderen Finanzangelegenheiten für Aegypten. Der Papyrus gibt den

„Gnomon* des Augustus nicht im vollen Originalwortlaut, aber do ohne wesentliche Verkürzung der Hauptsäge. Der Verfertiger des Auszugs hat den Gnomon dur Hinzufügung des neuen Materials an Katsererlassen, Senatsshlüssen und Entscheidungen der höchsten ägyptischen Instanzen auf dem laufenden gehalten; er berichtet noch über einen Erlaß des regierenden Kaisers Antoninus Pius. Die so zustande gekommene Quellensammlung enthält niht nur rômishes Recht für Römer, sondern auch rômishes Recht für Griehen und Aegypter. Die reichhaltige Sammlung ist systematisch geordnet; sie handelt von der Abgrenzung des kon- fiszierten Vermögens; von den erblosen Nachlässen; von der Kon- fisfation des Nachlasses und der Mitgift, wenn die Nerstorbenen ehe- los oder kinderlos und wenn die Ehegatten für die Ehe zu alt waren: von der Jungfrauensteuer; vom Erbrecht der Alexandriner, der Stadt- bürger, der Fremden, der Nöômer, der Latiner und der deditizis{ch Freigelasseneu; vom Erbreht der Soldaten und Veteranen; vom Bermögen der verurteilten Verbreher; von den Rechtsfolgen der Mischehen unter niht ftandesgleißen Gatten und von den Strafen der Standesanmaßung; von Steuerdeklarationen, Verboten der Seeausfuhr und der Beteiligung der Beamten am Handels- und Darlehensverkehr; vom ägyptishen und griebishen Sacralreht; vom Urkundenwesen (Verlegung des \{riftlichen Kaisereides; Registrierung der Privaturkunden in den Alexandrinischen Archiven usw.); von gewissen Landeëprodukten; vom Zinsmaximum und von der Prägung der Scheidemünzen; von Findelkindern, Vereinsrecht, Erwerbs beschränkungen und Beerbung der unteren öffentlichen Organe (Soldaten und Kaisersklaven). Fast alle 118 Paragraphen des Nechts- bus bringen uns neue Kenntnisse, obglei die Sammlung (ab- gesehen vom Recht der Priester und Tempel) nur solche Ausscniite aus dem Privatrecht und Verwaltungsrecht bringt, die mit dem (allerdings in alle möglichen Verhältnisse des Lebens eiñ- dringenden) Fiskalrecht zusammenhängen. Besonders erfreulidh ist die Mehrung unserer Kenntnis des römishen Erbrechts, Fen und Nationalitätenrechts. Ungeahnte Nechtsfäße ringt das Nechtsbuch zum Beispiel zum Frauenerbrecht und zum Soldatentestament. Die meisten erbrehtlihen Vorschriften des Augustishen Reglements gehen auf die eigene Gesetzgebung des Augustus über Ehe und Kinder (lex Julia et Papia Poppaea) und über Freilassung (lex Aelia Sentia; lex Junia?) zurück. Die Vorschriften über \tandesungleibe Ehen beruhen auf der lex Minicia. Der Papyrus, den W. Schubart entziffert hat, foll baldmöglichst mit Kommentar von W. Schubart, G. Plaumann und E. Seel als fünfter Band der Berliner griechischen Urkunden erscheinen.

In der an demselben Tage unter dem Vorsiß ihres Sekretärs Herrn Waldeyer abgehaltenen Sißung der physikalisch- mathemattschen Klasse las Herr Nernst über die „Therm o- dynamik kondensierter Systeme". Zunächst wurden die von Helmholß gegebenen allgemeinen Gleihungen besprohen und für den Fall konstanten äußeren Drucks umgeformt. Hierauf legte der Vorz tragende die Ergänzungen dar, die unter Hinzuziehung des von ihm aufgestellten E R 7 den erwähnten Gleihungen beizufügen sind. Die Behandlung der Zustandsgleihung, der chemischen und elektro=- chemis{chen Prozesse, der Frage ern der L N und der thermoelektri]chen Phänomene eraibt sh einfach aus den erwähnten Formeln. Besonders wichtig is der Einfluß der spezifishen Wärmen die Formeln werden einfa und übersichtlih, wenn man allgemein di e Vorausfezung einführt, daß bet tiefen Temperaturen die fra Wärmen der dritten Potenz der absoluten Temperatur propo

ind, gleichgültig, unter welhem Druck die Stoffe befinden, s fie magnetisiert find usw. E s