1913 / 303 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Dec 1913 18:00:01 GMT) scan diff

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ittlichen Beteiligungsziffer aller Werke, auf das geseßliche Ste Aelt 08g} Berlin, den 18. Dezember 1913. (Siegel.) Die Verteilungsstelle für die Kaliindustrie. Heckel.

Vorstehende Entscheidung ist der Gewerkschaft Heil igen- roda in Dorndorf (Werra) am 22. Dezember 1913 zugestellt

worden. F A: Fohler.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 74 des Reichsgesezblatts enthält unter

Nr. 4325 eine Bekanntmachung, betreffend den Noten- wechsel zwischen dem Kaiserlichen Gesandten in Sofia und dem Königlich bulgarischen Minister der auswärtigen Angelegen- heiten vom 30./17. September 1912 über die Zollbehandlung der von Handlungsreisenden mitgeführten Warenmuster, vom 16. Dezember 1913.

Berlin W. 9, den 23. Dezember 1913.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Die von (ae ab zur Ausgabe: gelangende Nummer 75 des Reichsgeseßblatts enthält unter . i

Nr. 4326 eine Bekanntmachung, betreffend Uebergangs- bestimmungen für die hausgewerbliche Krankenversicherung nach der Reichsversicherungsordnung, vom 20. Dezember 1913.

Berlin W. 9, den 23. Dezember 19183.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der K önig haben Allergnädigst geruht:

dem Oberpräsidenten von Hegel in Magdeburg den Charakter als Wirklicher Geheimer Rat zu verleihen,

den Oberregierungsrat Ge rbaulet in Berlin zum Ge- heimen Regierungsrat und vortragenden Nat im Ministerium für Handel und Gewerbe zu ernennen und. i

dem Bureauvorsteher, Rechnungsrat Kurzawa sowie den Rechnungsräten Müller und Freudemann im Ministerium des Jnnern und den Rechnungsräten Carl Niedtner und Maximilian Wedel im Ministerium der öffentlichen Arbeiten den Charakter als Geheimer Rechnungsrat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Geheimen Oberregierungsrat und vortragenden Rat

im Ministerium für Handel und Gewerbe Walther von

Bartsch die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienst

unter Beilegung des Charakters als Wirklicher Geheimer

Oberregierungsrat mit dem Range eines Rates erster Klasse zu erteilen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Bureaudirektor in Allerhöhstihrem Geheimen Zivil- fabinett, Geheimen Hofrat Paul Mudlack aus Anlaß seines Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Negierungsrat zu verleihen. L Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen ordentlihen Professor Dr. Rudolf Otto Neumann in Gießen zum ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität zu Bonn zu ernennen sowie die Wahl des bisherigen Leiters des städtischen Lyzeums in Bitterfeld Dr. Karl Kümmell zum Direktor der Anstalt und

die Wahl des Oberlehrers, - Professors Ferdinand Gille

an dem städtischen Lnzeum in Osterode i. Ostpr. zum Direktor der Anstalt sowie

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in

Koblenz getroffenen Wahl den Kömmerzienrat Dr. Gustav Seligmann daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Koblenz für die geseßlihe Amtsdauer von sechs Jahren zu bestätigen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem bisherigen Kronprinzlichen Oberamtmann Walther Schlabiß auf dem Thronlehnsamte Spahliz-Würtemberg im Kreise Oels den Charakter als Amtsrat zu verleihen.

Seine Kaiserlihe und Königliche Hoheit der Kronprinz des Deutschen Reiches und von Preußen haben geruht :

den Pächtern der im Kreise Oels belegenen Thronlehns- domänen Carlsburg: Curt Fischer in Carlsburg, Schmollen : Ernst August Rohnstock in Nieder Schmollen, und Vielguth : Walter Arndt in Vielguth den Charakter als Kronprinzlicher Oberamtmann zu verleihen.

Auf den Bericht vom 24. November d. J. will Jch der „Siemens“ Elektrische Betriebe, Aktiengesellschaft in Berlin auf Grund des Geseßes vom 11. Juni 1874 (Geseßsammlung Seite 221) hiermit für die Zeit bis zum 31. Dezember 1917 das Recht verleihen, von den Parzellen

Nr. 2 Kartenblatt 3 Gemarkung Sehmsdorf 1 7 r é r 9 r" 4,1 20 y E " 1 y 19 152/20 S 150/2 2c. 149/1 2c. 8 11 92/36 93/37 10 11

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Friedrich rfità S Großmann und Dr. Friedrih Solger, den wissenschaft-

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dasjenige Grundeigentum, tvelches für den Bau einer elektri- schen Hoy pan gg von ihrem im Staatsgebiete Lübeck belegenen

Kreises Stormarn bei Bargteheide zur Versorgung der Ueber- landleitung des Kreises Stormarn erforderlich ist, im Wege der Enteignung zu erwerben oder die genannten Parzellen, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu

belasten.

andkraftwerke Lübeck bis zur Hauptwandlerstelle des

Die eingereichte Karte folgt anbei zurüd, Baden-Baden, den 3. Dezember 1913 Wilhelm R.

von Breitenbach. Dr. Sydow. Freiherr von Schorlemer. von Dallwiß.

An die Minister der öffentlichen Arbeiten, für Handel und Gewerbe, für Landwirtschaft, Domänen und Forsten und des Innern. S

Geheimes Zivilfkabinett Seiner Majestät des

Kaisers und Königs.

Jm Geheimen Zivilkabinett Seiner Majestät des Kaisers

und Königs ist der Geheime expedierende Sekretär und Kalkulator, Hofrat Hermann Tillich zum Bureaudirektor und

der Geheime Registrator Paul Massebus zum Geheimen

expedierenden Sekretär und Kalkulator ernannt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist der bis-

herige Kanzlist von der Oberzolldirektion in Berlin“ Bruno Antonius zum Geheimen Kanzleisekretär ernannt.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts- angelegenheiten.

Den Privatdozenten in der philosophishen Fakultät der Wilhelms - Universität in Berlin Dr. Hermann

lihen Beamten der Königlichen Akademie der Wissenschaften

in Berlin Dr. Hans von Friße und Dr. Paul Ritter, dem

Stadtarchivar, Konservator des Museums des Fürstentums Lüneburg Dr. phil. Wilhelm Reinecke in Lüneburg, dem Leiter der staatlichen Zetchenlehrerkurse in Düsseldorf, Maler Lothar von Kunowski ist der Titel Professor verliehen worden. :

Dem Bibliothekar an der Königlichen Bibliothek in Berlin Dr. Naetebu s ist der Titel Oberbibliothekar beigelegt worden.

Finanzministerium.

Bekanntma Qung, betreffend die Veranlagung des Wehrbeitrags.

Die materiellrehtlihen Vorschriften des Wehrbeitrag- geseßes lehnen sih eng an die entsprehenden Bestimmungen des preußischen Ergänzungssteuergesezes an.

Es wird jedoh auf folgende, zwischen den beiden Geseßen bestehende Verschiedenheiten aufmerïsam gemacht:

1) Nach § 7 des Ergänzungs|\teuergeseßes umfaßt das steuerbare Kapitalvermögen bares Geld deutsher Währung, fremde Geldsorten, Banknoten und Kassenscheine „mit Ausschluß der aus den laufenden Fahreseinkünften vorhandenen Bestände“. Im § 5 Nr. 4 des Wehr- beitraggesetes sind von der Besteuerung ausgenommen: „die aus den laufenden Jahreseinkünften vorhandenen Bestände und Bank- oder sonstige Guthaben, soweit sie zur Bestreitung der laufenden Ausgaben für dréi Monate dienen“. z 7

2) Nach § 5 Nr. 5 des Wehrbeitraggeseßes ist der Kapitalwert der Rechte auf Renten und andere wiederkehrende Leistungen, welche dem Berechtigten auf seine Lbenszeit, auf die Lebenszeit eines anderen, auf unbestimmte Zeit oder auf die Dauer von mindestens zehn Jahren zustehen, dem Empfänger au dann anzurehnen und bei dem Geber in Abzug zu bringen, wenn die Leistungen auf Grund einer Shenkung erfolgen. Der Kapitalwert einer auf einem Schenkungsversprechen be- ruhenden Rente ist also für den Wehrheitrag dem Beschenkten anzu- renen, wäbrend bei dem Schenker nah §9 des Gesezes entsprehender Abzug stattfindet.

3) Nach § 6e des Wehrbeitraggesetes gehören nicht zum beitrags- pflichtigen Vermögen Ansprüche ‘auf Renten und ähnliche Bezüge, die mit Nücksicht auf ein früheres Arbeits- oder Dienst- verhältnis gewährt werden. Die Fassung is etwas weiter als diejenige des § 7, Schlußsaß, des Ergänzungssteuergeseßes.

4) Im Unterschiede zum Ergänzungssteuergeseß erjtreckt ih die Beitragspfliht nah dem Wehrbeitraggeseße nicht nur auf physische Personen, sondern au auf Aktienge]ell schaften und Kom- manditgesellshaften auf Aktien, und zwar mit den im § 11 des Wehrbeit:aggeseßes näher bezeihneten Vermögensteilen,

5) Die Bestimmung im § 5 Nr. 5 des Grgänzungßssteuergeseßes, nah der dem Haushaltungsvorstande dasjenige Vermögen des Haus- haltungsangehösrigen zuzurehnen ijt, an welhem ihm die Nußz- nießung zusteht, findet sich in dem Wehrbeitraggeseße nicht. Ins- besondere find also Vermögen, die minderjährigen Kindern gehören, nicht bei dem Vater oder der Mutter, denen die Nugznießung . zusteht, fondern : bei den Kindern beitragspflichlig.

6) Während nah § 9 des Grgänzungssteuergeseßes für die Fest- s.llung des Vermögensbestandes und Weites die Zeit der Veranlagung, d. t. der Zeitraum vom Beginne der Frist für die Abgabe der frei- willigen Vermögensanzeigen bis zum 1 April, maßgebend ist, ist nah 8 15 des Wehrbettraggeseßes der Stand vom 31. Dezember 1913 für die Beitragspfliht und die Ermittlung des Vermögens- werts bestimmend.

7) Die Vorschriften des Wehrbeitraggeseßes über die Bewertung desjenigen Grundbesitzes, der dauernd land- oder forstwirtschaft- lichen Zwecklken zu dienen bestimmt ist, stimmen im wesentlichen mit den Bestimmungen des § 11 des Ergänzungssteuergeseßes überein. Sie erstrecken sih aber auch auf alle, gärtnerishen Zwecken dienenden Grundstücke. Völlig abweichend dagegen sind dite Bestimmungen des 8 17 des Wehrbeitraggeseßes über die Bewertung bebauter Grund- \tüde, die Wohnzwedckten oder gewerblichen Zweden dienen.

Fn allen Fällen kann der Beitragspflichtige verlangen, daß statt des Ertragswerts der gemeine Wert der Veranlagung zugrunde gelegt wird. Das Wahlrecht kann bis zum Ablaufe der Frist für die Sinlegudà des ersten Rectsmittels ausgeübt werden.

8) Abweichend vom Ergänzungssteuergeseze findet fh im § 18 des Wehrbeitraggeseßzes die Bestimmung, daß bei Wertpapieren, die in Deutschland etnen Börsenkurs haben und die mit Dividen den- scheinen gehandelt werden, ein Betrag in Abzug gebraht werden darf, der für die seit Auszablung des lezten Gewinns abgelaufene Zeit dem leßtmalig verteilten Gewinn entspricht.

9) Ein welteres Wahlrecht besteht für Betriebe, bei denen regelmäßigo jährliche Abshlüsse stattfinden. Nah § 15 Absa 2 des Wehrbeitraggeseßes kann der Beitragöpflichtige verlangen, daß das in einem solhen Betriebe angelegte N nach dem Bestand und Werte am Schlusse des leßten Wirtschafts- oder NRechnungsjahres- festgestellt wird. Als leßtes Wirtschafts- oder

seiner Vermögenserklärung den noch nicht festgestellten Abs{chluß vom 31. Dezember 1913 zugrunde legen, fo ist ihm auf rehtzeitigen ntrag eine angemessene, feinesfalls über den 15. April 1914 hinausgehende Frist zu gewähren.

Berlin, den 20. Dezember 1913. Der Finanzminister. Lente.

Ministerium des Jnnern.

Das Tetanus-Serum mit den Kontrollnummern 184 bis 195 einschließlih, geschrieben: „Einhundertoierundachtzig bis Einhundertfünfundneunzig“, aus den Höchster Farbwerken, sowie mit den Kontrollnummern 78 und 79 aus dem Behring- werk in Marburg is wegen Ablaufs der staatlihen Gewähr- dauer zur Einziehung bestimmt.

Abgereist: der Unterstaatssekretär im Justizministerium Dr. Mügel mit Urlaub nah Thüringen, der Direktor im Justizministeruum, Wirklihe Geheime Oberjustizrat Frie mit Urlaub uach Cassel.

Nichlamtkliches.

Deutsches Reich.

Preußen Berlin, 24, Dezember 19183.

Seine Majestät dev Faller Und Kana hörten gestern vormittag im Neuen Palais bei Potsdam den Vortrag des Chefs des Marinekabinetts, Admirals von Müller.

Der Königlich dänische Gesandte Graf Moltke hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Legations- sekretär Graf Holstein die Geschäfte der Gesandtschaft.

__ Ueber die gestern im Reichsamt des Jnnern gepflogenen Einigungs8verhandlungen zwischen Aerzten und Krankenkassen wird von „W. T. B.“ das folgende Protokoll und Abkommen veröffentlicht: j

L Proto otl

Zur Herbeiführung einer Einigung in den zwischen den Organisationen der Aerzte und der Kassen bestehenden Streitig- teiten sind folgende Herren heute im Reichsamt des Jnnern er- schienen:

Vom Reichsamt des Jnnern: Staatssekretär des Fnnern, Staatsminister Dr. Delbrück, Ministerialdirektor Dr. Caspar; vom Ministerium für Handel und Gewerbe: Staatsminister Dr. S y dow, Ministerialdirektor Dr. N u - haus; vom Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten: Geheimer Regierungsrat Eggert. Von seiten der Kassen: Justizrat Wandel aus Essen vom Verband zur Wahrung der Interessen der Deutschen Betriebskrankenkassen, Heinemann aus Essen, desgleichen, Reichstagsabgeordneter Becker aus Cöln vom Gesamtverband Deutscher Kranken- kassen in Essen, Verwaltungsdirektor Meyer in Essen, des gleichen, Landtagsabgeordneter Fraeßdorf aus Dresden, vom Hauptverband der Ortskrankenkassen für das Deutsche Reich. Von seiten der Aerzte: Sanitätsrat Dr. Di pp e, Vor sivender des Deutschen Aerztevereinsbundes, Dr. Hart- mann, Vorsißender des Leipziger Aerzteverbandes, Sanitäts- rat Dr. Mugdan, Mitglied des Geschäftsausschusses des Deutschen Aerztevereinsbundes, Sanitätsrat Dr. Munter, desgleichen. Von seiten der medizinischen Fakultäten der deutschen Universitäten: Geheimer Medizinalrat, Professor Dr. Passow, Geheimer Medizinalrat, Professor Dr. Orth, Ge- heimer Medizinalrat, Professor Dr. Krau s.

Es wurde das weiter unten folgende Abkommen abgce- schlossen. Dazu ist folgendes zu bemerken:

1) Zu Nr. 7 der Vereinbarung besteht Einigkeit unter den Ver- tragschließenden darüber, daß die Bestimmung auch auf Verträge An- wendung findet, welche ohne Kenntnis dieser Vereinbarung bis zum Ablauf des 28. Dezember 1913 abgeschlossen worden sind.

2) Die beteiligten Regierungen werden bemüht sein, die ord- nungsmäßige Durchführung dieses Abkommens in den Grenzen ihrer geseßlichen Befugnisse nah Moglichkeit zu fördern.

3) Herr Justizrat Wandel erklärte: Der Verband der Innungs- krankenkassen ift heute nicht vertreten. Jch habe zwar früher immer Vollmacht gehabt, diesen Verband zu vertreten, habe aber für die gegen- wärtige Verhandlung mit Nücksiht auf die Kürze der Zeit keine aus- drüdliche Vollmacht herbeischaffen können. Die Zustimmung dieses Verbandes wird deshalb noch eingeholt werden müssen.

4) Der Herr Minister für Handel und Gewerbe wird bis zum 27. Dezember 1913 die Stellungnahme der Königlich preußischen Ne- gierung zu dem Abkommen herbeiführen.

5) Der Herr Staatssekretär des Innern verpflichtet sh, das Ee bezüglich der übrigen Bundesstaaten sobald als möglich zu be- wirken.

6) Herr Fraeßdorf hatte sich vor der Vollziehung des Protokolls und des Abkommens entfernen müssen; er hät aber die anderen Herren Vertreter der Krankenkassenverbände ermächtigt, in seinem Namen die Zustimmung zu erklären.

gez.: Dippe. Wandel. mann, Becker. Meyer. Cagèert. Delbrück. Caspar.

IL. Abkommen.

Jm Reichsamt des Jnnern haben heute unter dem Vor- siß des Staatssekretärs des Jnnern, Herrn Staatsminister Or. Delbrüud Verhandlungen mit Bertretern der Organisattonen der Aerzte und der-Kran- kenktassen stattgefunden. Es ist eine Verständigung auf folgender Grundlage erzielt worden: f wischen dem Deutschen Aerztevereinsbund (E. V. Berlin) und dem Verbande der Aerzte Deutschlands zur Wahrung ihrer wirtschaft- lihen Jnteressen in Leipzig und dem Verband ührung der Anterefen ber A ebafrankenkassétn in Essen, dem Cs band béeutscher Kranfentassen (E. V.)

Hartmann. Orth. Mugdan. Heinc- Kraus. Sydow. Neuhaus. Passow.

Rechnungsjahr (Betriebsjahr) gilt dasjenige, déssen- Ergebnis bet Abgabe der Vermößgenserklärung feststand. Will der Beitragspflichtige

r en (Ruhr), dem Hauptverband Deutscher ankenkassen (E. V.) in Dresden wird,

unbeschadet der nach Maßgabe abweichender landesrechtlicher Rotschriften getroffenen oder zu treffenden Regelung als Grundlage für weitere Verhandlungen folgendes vereinbart:

1) Bei dem Versiherungsamt oder bei einer anderen Behörde wird ein Arztregister eingerichtet, in das si jeder Arzt, der Kassen- „aris betreiben will, cinerlei, ob er einer Organisation angehört oder nicht, einzutragen hat. Nähere Bestimmungen über die Eintragung bleiben örtliher Vereinbarung vorbehalten. L

Nur die im Negister eingetragenen Aerzte dürfen zur Kassenprarxis «ugelassen werden, Die Auswahl der Zuzulassenden erfolgt von Fall zu Tall durch Verständigung der Vertreter der Kassen und der Vertreter der um Arztregister eingetragenen Aerzte nah Maßgabe vorher verein- harter, im Einvernehmen mit dem Vberversicherungsamt festzustellen- der Regeln. Vabei gelten diejenigen Aerzte, welche bisher Kassen- praris ausgeübt haben, als im Arztreaister eingetraaene Aerzte und sind in demselben von Amts wegen zu führen. Bei Streit über die Zu- sassung entscheidet unter Borsib eines Beamten (z. B. des Vorsißenden des Versicherungsamts) ein paritätish beseßter Aus\{uß, dessen Mit- clieder aus dem Aerztestande in ihrer Mehrheit zur Kassenpraxis zu- zlassene Aerzte sein müssen.

(Ein eingetragener Arzt, der dreimal ohne wichtigen Grund eine ihm angebotene Arztstelle ber einer Kasse ablehnt, kann im Arztregister gestrichen werden. S E S -

9) Soweit nicht bei einer Kasse oder einem Kassenverband (§8 406 bis 413 der MNeichsversiherungs8ordnung) grundsäßlih alle im Arzt- reaister eingetragenen Aerzte zur Kassenprarxis zugelassen sind, sind soviel Aerzte anzustellen, daß mindestens auf je 1350 Versicherte, bei SFamilienbehandlung.- auf je 1000 Versicherte, ein Arzt entfällt.

Unter den bei einer Kasse oder einem Kassenverbande zugelassenen Aerzten soll, wenn nichts anderes bestimmt ist, den Versicherten die Auswahl freistehen.

3) Die Art der Veraütung der ärztlichen Leistungen eins{ließlich der Fuhrkosten wird der Regelung dur die Einzelverträge überlassen. Bei der Festseßung der Vergütungen i} daran festzuhalten, daß die- selben unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse sowohl der Leistungsfähigkeit der Kassen als auch den Ansprüchen der Aerzte auf eine nah Form und Höhe angemessene Entschädigung Rechnung tragen müssen. Â i

4) Die Kassen innerhalb des Bezirks eines Versicherungsamts und die innerhalb dieses Bezirks zur Kassenpraris zugelassenen Aerzte bilden je eine Vereinigung zur Wahl eines Vertragsaus\chusses, dem nur zur Kassenpraxis zugelassene Aerzte angehören dürfen, und dem die Vorbereitung der Arztverträge obliegt.

Die Verträge felbst werden zwischen der Kasse (oder dem Kassen- verband) und dem einzelnen Artze aeschlossen. Die Gültigkeit eines solchen Vertrages darf nicht von der Genehmigung einer anderen Orga- nisation als der in Absaß 1 erwähnten abhängig gemacht werden.

5) Soweit über den Abschluß neuer Verträge keine Einigung erzielt wird, unterwerfen sich die Aerzte und Kassen dem Spruche eines yaritätisch beseßten Schiedsamts mit beamtetem Vorfißenden darüber, welche Bedingungen als angemessene dem Vertrage zugrunde g u legen find. E O

Hinsichtlih des Arztsystems bewendet es unbeschadet der Be- stimmung unter Nr. 7 bei dem jeweils bestehenden Zustand. Eine Aenderung des Arzt\systems foll eintreten, wenn beide Teile, die Kasse und nie bei der Kasse zugelassenen Aerzte, darüber einig sind, oder, wenn bei manaelnder Einigung beider Teile ein wihtiger Grund vorliegt. Beim Widerspruche der bisher bei einer Kasse zugelassenen Aerzte gegen eine von der Kasse erstrebte Aenderung des Arztsystems kann die manaelnde Zustimmung der Aerzte durh einen Mehrheitsbes{luß der cem Vertragsaus\chusse (Nr. 4 Absaß 1) angehörigen Aerzte ergänzt Bei Streit darüber, ob ein mihtiger Grund vorlieat, ent-

werden. tiger G i Die Entscheidung des Schied®-

\heidet das Schiedsamt (Absaß 1). amts bindet beide Teile.

6) Bei Streit aus abae\s{lossenen Verträgen entscheidet ein part- tstis\ch zusammengeseßtes Schiedsgericht endgültig und für beide Teile bindend: für vermögensrechtlide Ansprüche kann der Rechtsweg vor- behalíen werden. :

7) Bestehende Verträge zwishen Kassen und Aerzten bleiben, soweit nicht die Bestimmungen in Nr. 11 Plaß greifen, unberührt. Die Bestimmungen dieses Abkommens find in den Fällen nicht an- zuwenden, in denen vor dem 24. Dezember 1913 zwischen Aerzten und FKrankentassen eine Vereinbarung, vorbehaltlih der Genehmigung der Zentrale des Leipziger Verbandes, zustande gekommen ift.

8) Auf die Regelung der Beziehungen zwischen Aerzten und den Betriebskrankenkassen der Gisenbahnverwaltung und auf die Regelung der Beziehungen zwischen Aerzten und den knappschaftlihen Kranken- fassen finden die Bestimmungen dieses Abkommens keine Anwendung.

9) Es bleibt vorbehalten, bei der Ausführung dieses Abkommens im E:nvernehmen mit den Beteiligten zu prüfen, inwieweit die Ver- hältnisse der Landkrankenkassen und der an ihre Stelle tretenden Orts- franfenfassen noch besondere Bestimmungen erforderlih machen.

10) Die vertraag\cließenden Teile verpflichten sich, die Stellung- nabme ihrer Organisationen zu diesem Abkommen bis zum 29. Dezem- ber 1913 Vormittags dem Neichsamt des Innern anzuzetiaen. Jst beiderseits Zustimmung erfolgt, dann wird die ärztlihe Verttags zentrale (Leipziger Berband) 9

a. den Abs{luß von Verträgen dort, wo Aerzte und Kassen über die Vertragsbedingungen einig sind, \ofort zulassen,

b. bei neu errichteten Kassen eine vorläufige Ordnung der ärzt- lichen Verforgung fördern,

c. darauf hinrirken, daß dort, wo bei schon bestehenden Kassen eine Einigung zwischen Aerzten und Kassen noch nicht erzielt ist, die Vertragsverhandlungen gefördert werden und bis zu deren Abschluß die alten Verträge weiter gelten.

11) Beide Vertragsteile werden bemüht fein

a. auf die alsbaldige Entbindung derjenigen Aerzte von der fassenärztlichen Tätigkeit am Orte Bedacht zu nehmen, welche die Kassen während der jeßigen Vertragsstreitigkeiten von auswärts zugezogen haben, und mit denen sie rechtsgültige Berträge geschlossen haben, A

b. für die anderweite Unterbringung dieser Aerzte zu sorgen,

c. auf eine möglichst baldige Lösung der Verträge hinzuwirken,

d. die dabei notwendig werdenden Abfindungen zu vereinbaren.

Diese Verhandlungen sollen von beiden Vertragss\tellen gemein- caftlih geführt werden, wobei vorausgeseßt wird, daß die Negierun- gen deren Bemühungen unterstüßen werden. ,

Die entstehenden Kosten übernimmt der Leipziger Verband unter der Voraussebung, daß die Verbände der Kassen ihren Einfluß dahin geltend machen, daß allenthalben die Kassen zu dem Arzthonorar für diesen Zweck einen Zuschlag von jährlih 5 -S§ auf den Kopf der Ver- sicherten bewilligen, Durch diesen Zuschlag soll die Hälfte der Kosten gedeckt werden. : i

12) Zur Durchführung dieses Abkommens und zur Entscheidung von Streitigkeiten, die daraus entstehen, wird ein paritätish beseßter Zentralaus\{huß in Berlin eingeseßt, dessen Vorsißenden der Staats- sekretär des Innern ernennt. Bei der Beseßung des Ausschusses wird auf entsprechende Mitwirkung des beteiligten Bundesstaats Bedacht genommen werden.

13) Dieses. Abkommen gilt vom 1. Januar 1914 bis zum 31. De- zember 1923 und von da an auf unbestimmte Zeit weiter unter dem Vorbehalt einjähriger Kündigung, die nur auf den 1. Januar zuständig ist. Im Falle einer Kündigung soll der Zentralaus\{huß alsbald Ver- andlungen einleiten, um ein neues Abkommen vorzubereiten.

__ gez.: H, Dippe. Hartmann. Mugdan. Dr. Munter. Wandel. Heinemann. Meyer. Becker.

Laut Meldung des „W. T. B.“ sind S. M. S. „Cor- moran“ am 23. Dezember in Yap (West-Karolinen) und . M. S. „Leipzig“ am 22. Dezember in Zamboanga (Philippinen) eingetroffen.

In der Zweiten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ ist eine Genehmigungs- urkunde, betreffend eine Anleihe der Stadt Herne, veröffentlicht.

Braunschweig.

__ Wie die amtlichen „Braunschweigischen Anzeigen“ erfahren, it zum 1. Februar 1914 an Stelle des Staatsministers Hariwieg zum Vorsißenden des Herzoglichen Staatsministeriums und Staatsminister der Minister Wolff und zum Minister des Jnnern der schon jeßt mit den Geschäften eines stimmführenden Mitgliedes des Herzoglichen Staatsministeriums beauftragte Kreisdireftor B oden ernannt worden.

Oefterreich-Ungarn.

In der gestrigen Sißung des österreichischen A b- geordnetenhauses betonten die Ruthenen neuerdings, ihr Kampf richte sich weder gegen die Steuergeseßze noch gegen die Dienstpragmatik oder das Parlament, sondern nur gegen die Regierung. Es wäre die Pflicht des gesamten Hauses, die ruthenische Nation zu unterstüßen. Darauf wurde die Ver- handlung abgebrochen. Jn Anfragen an den Präsidenten drangen dié Polen Lasocki und Wrobel auf Gesezwerdung der Hausfklassen-Steuernovelle im Jnteresse der ärmeren Schichten.

Nach dem Bericht des „W. T. B.* fragte der Abg. Lasocki den Präsidenten, ob er, falls es wirklich zu der bedauerlihen An- wendung von § 14 behufs Inkraftseßung der Steuergeseße kommen würde, es nichr für angezeigt hielte, die Regierung au auf die Not- wendigkeit der Erledigung der Vorlage, betreffend die Hausklafsen- steuer, aufmerksam zu machen. Der Präsident erwiderte, er könne ih nur für eine baldige geshäftsordnungsmäßige Behandlung der Vorlage einsegen. Der polnishe Sozialdemokrat Diamant er- hob aufs \chärfste dagegen Einspruch, daß hier ein Abgeordneter \sich erfühne, zu verlangen, daß Geseße mittels des Notparagraphen erledigt würden. Der Alldeutshe Fro fragte den Präsidenten, ob er den Ministerpräsidenten auf das energishste darauf aufmerksam machen wolle, - daß sich das Haus eine neuerlihe Paragraph-Vierzehn-Wirt- {aft niht gefallen lassen würde. Wenn die Regierung nicht die Macht habe, auf verfassungsmäßigem Wege die kleinen Hindernisse gegen die Geseßwerdung der Steuern aus dem Wege zu |chaffen, hâtte fie die Pflicht, einer anderen Regierung Plaß zu machen.

_ Mit Weihnachtswünschen des Präsidenten wurde die Sißung geschlossen. Die nächste Sißung findet am 29. De- zember statt.

Frankreich.

Der Ministerpräsident Doumergue und der Minister des Jnnern Renoult erklärten gestern vor der Senats- kommission für die Wahlreform, „wie W. T. B.“ meldet, daß es der Wille der Regierung sei, einen Ausgleich zwischen Kammer und Senat herbeizuführen. Die Kommission beschloß, die Regierung in ihren Annäherungsversuchen zu unterstüßen, behielt sich aber alles weitere über den der Re- gierung noch vorzushlagenden Weg vor.

Jn der Budgetkommission der Kammer erklärte der Finanzminister Caillaux gestern, obiger Quelle zufolge, daß eine Ablehnung der zwei Budgetzwölftel einem Zeichen des Mißtrauens gleihkommen würde, und kündigte an, daß er einen neuen Entwurf zur Herstellung des Gleichgewichts im Budget ohne Erhöhung der bestehenden direkten Steuern ein- bringen werde. Caillaux führte aus:

E Die Regierung wolle das Defizit niht dur eine Anleihe deken. Sie werde eine zur Deckung der außerordentlihen Ausgaben not- wendige Anleihe nur nah Genehmigung der finanziellen Deckung vor- chlagen. Die Anleihe, deren Höhe noch nicht feststehe, werde in fünfzehn oder zwanzig Jahren amorttsierbar sein. Im Einklang mit den eingegangenen Verpflichtungen des früheren Kabinets werde die Emmission der russishen und der serbischen Anlethe in Frankreich genehmigt werden. Die Negierung habe von Ruß- land und Serbien als Entgelt bedeutende Vorteile erhalten. Der Minister teilte ferner mit, daß die außerordentlihen Ausgaben für die Armee und die Flotte die ursprünglich ins Auge gefaßte Ziffer von 900 Milltonea Francs weit überschreiten werden. Eine von ihm geplante Einkommen- und Kapitalsteuer, die zur Deckung der durch die Heeresvermehrung verursahten dauernden Mehrausgaben bestimmt sei und die er der Kammer nah ihrem Wiederzusammentreten im e may vorlegen werde, solle ein Erträgnis von 600 Millionen Francs lefern.

Nach Anhörung der Ausführungen des Finanzministers nähm die Budgetkommission den Entwurf, betreffend die Budget- zwölftel, an. i

Velgien.

Die Deputiertenkammer hat gestern, wie „W. T. B.“ meldet, ein Geseß angenommen, das die Pension für Grubenarbeiter au denjenigen invaliden Bergarbeitern zu fommen läßt, die nicht die vorschriftsmäßige Altersgrenze er reicht haben. : i

Dänemark.

: Der ehemalige Ministerpräsident Estrup ist, wie „W. T. B.“ meldet, heute früh in Kopenhagen im Alter von 88 Jahren gestorben.

Norwegen.

Eine Abordnung aus Mitgliedern der Parteien der Linken und Rechten hat dem Ministerpräfidenten Knudsen vorgestern eine Adresse überreicht, in der, wie „W. T. B.“ meldet, die dringende Aufforderung an die Regierung gerichtet wird, in der nächsten Stortingsession Geseßentwürfe- über die notwendigen Bewilligungen für eine Ausgestaltung der Landesver- teidigung einzubringen. Der Ministerpräsident antwortete, daß er die Angelegenheit seinen Kollegen unterbreiten werde.

Amerika.

Die amerikanishe Geldumlaufsbill ist gestern vom Repräsentantenhause und vom Senat angenommen und am Abend vom Präsidenten Wilson unterzeichnet worden.

__— Im Repräsentantenhause brachte der Vorsißende des Handelskomitees Adamson eine Resolution ein, in der vor- geschlagen wird, die Bestimmung des Panamakanalgeseßes, die amerikanischen Küstenfahrzeugen freie Durchfahri gewährt, bedingungsweise außer Kraft zu seßen. Jm Senat brachte der Senator Williams nah der Annahme der Geld- úumlaufsbill einen besonderen Geseßentwurf über die Ver- erung von Bankdepositen ein, der die in der Geld- umlaufsbill gestrichene Garantiebestimmung erseßen soll. Der Entwurf wird im Senat nach der Wiederaufnahme der Sißzungen am 12. Januar, bis zu welchem Termin sih der Kongreß gestern vertagt hat, zur Beratung kommen,

Asien.

__ Die chinesishe Regierung hat ihren Vertretern im Ausland nach einer Meldung des „Reuterschhen Bureaus“ telegraphisch miigeteilt, daß fie jeßt, nahdem die Ordnung wieder hergestellt sei, im Jnteresse der dauernden Aufrecht- erhaltung der Ordnung es würdigen würde, wenn die Mächte dem Vorschlage Rußlands, betreffend die Zurückziehung der fremden Truppen aus T\chili, folgen urin, Die chinesische Regierung hat ihre Vertreter angewiesen, fh über die Ansichten der Mächte in dieser Richtung zu vergewissern.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstag sind die geseßlichen Vorschriften über Rücklagen mit einer Denkschrift über die Rücklagen bei den Berufsgenossenschaften und die vom Bundesrat be- \hlossenen Vorschriften über die gesundheitliche Be- handlung der den Kaiser Wilhelm-Kanal benu tenden Seeschiffe zugegangen. j

Statiftik und Volkswirtschaft,

: Zur Arbeiterbewegung. i Ein Ausstand der Tischler in der Wagenfabrik Dvigatel bei Neval hat, wie „W. T. B.“ meldet, gestern zur Schließung der Fabrik und zur Entlassung von 1400 Arbeitern geführt.

(Weitere „Statistishe Nachrichten" \. i. d. Ersten Beilage.)

Kunft und Wissenschaft.

Die Ergebnisse der russischen Eisbrechererpedition Ueber den Verlauf der Erkundungsreise, die der Russe Willkißki mit den beiden Cisbrechern „Taimyr“ und „Waigatsch“ ausgeführt hat, bringt die „Times“ in {hrem russishen Supplement einen etwas ge- naueren Bericht. Bei der Ausrei\e wurde ein westliher Kurs ein- geschlagen und zunächst etne neue Fnfel im Südosten von Neu Sibirien entdeckt, die aber nur wenige Meilen Umfang besißt. Vom Sannikow- land wurde nichts wahrgenommen. Eine weitere eisfreie Insel wurde 30 Seemeilen nordöstlich vom Kay Tscheijuékin gefunden, die sich in der Richtung des Parallelkreises ersireckt und am öôstliden Ende eine reite von etwa 11 km mißt. Dann folgte die große Entdeckung der Gxpedition, die nicht verfehlt hat, seit der ersten Nach- richt erheblihes Aufsehen zu erregen. 50 km vom Ostende dieser Insel wurde am 3. September Land gesihhtet, auf das die Schiffe zu hielten. Sie erreihten die Küste în 50 Grad 4 Minuten nörd- licher Brelte und 97 Grad 12 Minuten- ösilicher Länge. Der Führer hißte die russische Flagge und tauste das Land auf den Namen Kaiser N folaus II. Sehr beachtenswert ist die Mitteilung, daß dies neue Land vulkanischen Ursprungs sein foll. G5 Ut im übrigen sehr gebirgig und trägt ausgedehnte Gletscher, ähnlich wie Spigzbergen. Ueber die Größe des Landes läßt sich leider noch nihts Gewlsses aussagen. Die Küste wurde tin nord- westlicher Richtung über 30 km weit bis zum 96. Grad Ö. L. verfolgt, dann aber machte etne Eismauer ein weiteres Vordringen unmögli. Auf dem Rückweg wurde die Bennettinsel besut, ein Denkmal für den dort ver}chollenen Geologen Baron von Toll errihtet und dessen Sammlungen, die ih dort fanden, im Gewtcht von fast 25 Zentnern an Bord genommen. In der gleichen Veröffentlihung wird noch etn anderer bedeutsamer Fund aus Sibirien verzeichnet, nämlich die Feststellung von Nesten des vorgeschicht- lihen Menschen an den Nordufern des Baikalsees gegenüber der ODlchoninsel, und zwar an 11 verschiedenen Plätzen, die wahrscheinli auh Stufen der Entwicklung bezeichnen. Zu unterst fanden si{ch nur

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Geräte aus Feuerstein, weiter oben auch Töpfereten.

Bauwesen.

Einen internationalen Wettbewerb zur Gewinnung von Vorschlägen für dte Hafenerweiterung der Stadt Helstingborg tn Schweden {reibt die dortige Hafenbauverwal- 1ung mit Frist bis zum 15. Juli 1914 und mit drei Preisen von 7000, 4000 und 2000 Kronen aus. Wettere Arbeiten können zu je 1000 Kronen angekauft werden. Das Preitgeriht bilden: Hafenhetriebs- direftor N. Wevyland in Stettin, der Bureauchef der Königlihen Wege- und Wasserbauverwaltung O. Z. Ekdahl und der Professor der Wasserbaukunst an der Königlichen Technishen Hochschule V. Fellenius in Stockholm. Das Programm für den Wettbewerb und die übrigen dazu gehörigen Schriftstücke sind gegen Hinterlegung von 295 Kronen auf dem Hafeningenieurkontor in Helsingborg zu erhalten. |

LanDd- und FForftwirtschaft.

Hest 3 bom XLV. Bande der „Landwirt\chaftlihen Jahrbücher“, Zeitschrift für wissenschaftliche Landwirtschaft (heraus- gegeben von Dr. H. Thiel, Wüklichem Geheimen Rat, und Dr. G. Oldenburg, Geheimem Regierungsrat und vortragendem Nat im preußishen Minifterium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten, Verlag von Paul Parcy, Berlin, Preis des Bandes von fünf Heften nebst Tafeln 12 #4), enthält folgende Ab- handlungen: „Vergleichende Untersuhungen über den Nähr= stoffbedarf bei der Mast des Nindes und des Schafes im späteren Verlauf des Wachstums; Fütterungsversuche mit flüssiger warmer Kartoffels{hlempe und mit getrockneter Kartoffel- s{chlempe im Vergleih zu Palmkernkuchen“ (Mitteilung aus der er- nährungsphysiologischen Abteilung des Instituts für Gärungsgewerbe

der Königlichen Landivirtschafllihen Hohschule in Berlin) von

Wilhelm Völ, Johannes Paechtner, August Baudrexel, Walter Dietrich und Arnold Deutschland (mit acht Tafeln und einer Text-

abbildung); „Die Weinbauverbältntisse Algeriens", Bericht einer im

Februar und März 1910 ausgeführten Studienreise von C. voa der Heide

(Mitteilung aus der Oenochemischen Versuchsstation Geisenheim, mit zwei Tafeln und fünf Terxtabbildungen).

Theater und Musik. Montis Operettentheater. Auch Montis Operettentheater hat gestern kurz vor dem Feste

mit einer Neuheit aufgewartet: „Die verbotene Stadt“, eine Operette in drei Akten von Karl Lindau und Bruno Granich- staedten, Musik von Bruno Granichstaedten. Dem Auge wie dem Ohr wurde dabei gleich Gefälliges geboten. Japan, das man aus dem „Mikado“ und der „Geisha“ kennt, it hier der Abwechslung wegen Mitte erseßt, und Chinesenstadt i der Schauplaß der Ereignisse. dur das thnen zufällig bekannt gewordene Paßwort do dort ein- dringen und allerlei Abenteuer erleben, versteht fi fast von selbst, und was sie dort erleben, bildet den Kernpunkt der im ganzen belustiaenden, zuweilen aber auch etwas rührsamen Handlung, in deren Mittel- punkt die zierlihe kleine chinesishe Zofe Nad-me seht. Bruno Granichstaëdten, der Mitverfasser und Komponist der Operette, hat sich mit diesem Werk recht vorteilhaft eingeführt, Er meidet im ganzen die ausgefahrenen Gleise der Wien»r Tanzoperetten neueren Datums und sucht seine Mußk, die dur Erfindung wie durh gute Instrumentierung auffällt, so farbig zu gestalten wie die Trachten- bilder aüf der Bühne.

Das Operettenland

n einmal dur das Reich der das den Europäern verbotene Innere einer Daß Europäer

So fühlt man si angenehm angeregt und