1913 / 305 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Dec 1913 18:00:01 GMT) scan diff

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18857 ] Oeffén éñtliche Zustellung. __ Der Ph‘lipp “:nbté in Neufölln, Hobrehtstr. 58, klagt aegen 1) Frau Char- lotte Penzlin, geb. Mittelstedt, D Max Penzlin, früher in Karl8horst, Wilden- tteinerstr. 10, jegt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagten ibn aus 2 Wechseln vom 9. Juli 1913 über 150 # und 105,90 4, tie mangels ahlunz zu Protest gegangen seten, den Vetrag von 255,90 #4 \{chulden, mit dem Anträge, die Beklagten als Gesamt- \{uldner kostenpflihtig zu verurteilen, an den Kläger 255,90 4 nebst 60/9 Zinsen eit dem 8. Oktober 1913 sowie 310 4 echselunkosten zu zahlen, ‘den Beklagten zu 2 zur Duldung der Zwangébollstreckung in das Vermögen feiner Ebefrau zu ver- urteilen und das Urteil für - vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die eklagten vor das Köntgliche Amtögericht in Berlin-Lichtenberg, Am Wagner-Platz, Zimmer 30, auf den 20. Februar 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen. Berlin - Lichtenberg, Am Wagner- Piag, den 22. Dezember 1913, Braun, Gerichtéschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 11.

[88576] Oeffentliche Zuftellung.

In der Zioilprozeysache der Firma Kauff- mann & FKrügér tin Herford, Klägerin, gegen den früheren Wirt Fr. Froböse in

ielefeld, Gütersloherstraße 64, jetzt un- bekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Geldforderung 4. C. 1546 13 hat für die im Konkurs befindliche Klägerin der Konkursverwalter Gustav Landwermann in Herford, Prozeßbevoll- mächtigter: Nehtsanwalt Kamp in Biele- feld, das Verfahren aufgenommen. Zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Mgen in Bielefeld, Luisenstraße 12, Zimmer Nr. 8, auf den 8. März 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Bielefeld, den 22. Dezember 1913.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 4.

[88589] Oeffentliche Zustellung.

Der Fabrikarbeiter und Gastwirt Heinrich Hermes zu Niederpleis bei Siegburg, Pro- zeßbevollmächtigter: ‘Ne{htsanwalt Dr. Verrmanns in Bonn, klagt gegen den Kaufmann Franz Neulen und dessen Ehe- frau, Sibilla geb. Kissél, früber tn Nieder- pleis, jeßt unbekannten Aufenthaltsorts, Unter der Behauptung, die Beklagten hätten ihn bei Abs{chlüß des Vertrages vor Notar Justtzrät Bieten in Siegburg vom 29. Mai 1913 arglistig getäuicht und ihn tm JIrrtum gehalten, mit dem An- trage: Königliches Ländgeriht wolle: I. feststellen, daß der zwishen dem Kläger und der beklagten Ehefrau am 15. Mai 1913 vor dem Königlichen Notar Justizrat Vieten zu Siegburg geshlosene Kauf- vertrag MNeg.-Nr. 528/13 nichtig ist; II. deméntsprechend die beklagte Chefrau verurteilen, in die Nückauflassung der im Grundbuche von Niederpleis Band 20 Blatt 784 unter den laufenden Nrn. 1, 2 und 3 im Grundstücksverzeichnis ein- getragenen Grundstücke Flur 7 Nr. 1322/1622, 1323/164 und 1324/164 an den Kläger einzuwilligen; 111. - den beklagten Ehe- männ verurteilen, die Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut seiner mitbeklagten Ghefrau zu dulden; 1V. die beklagten Gheleute als Gesamtschuldner verurteilen, an den Kläger 1500 4 (in Buchstoben : fünfzehnhundert Mark) nebst 4 9/6 Zinsen seit dem Klagetage zu zahlen; wolle den Beklagten ferner als Gesamtschuldnern die Kosten des Rechtsstreits auferlegen, ein- \{ließlich der der einsttoetligen Verfügung, und das Urteil falls gegen Sicherhetts- [leiflung für vorläufiz vollitreckbar erklären. Der Kläger ladet die Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des NRechtsstieius vor die 2. Zivilkammer des Köntalichen Land- gerichts in Bonn auf den 27. Februar 1914, Vormittags 94 Uhr, mit der Aufforderung, fich dur einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt als Prozeß- bebollmächtigten vertreten zu lassen.

VBoun, den 20. Dezember 1913.

(L. 8.) (Unterschr.), Assistent, als Gerichts- schreiber des Königl. Landgerichts.

[87619] Oeffentliche Zustellung.

Der Bäckermeister Eduard Hoffmann in Breslau, Ohblauerstraße 49, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Gerstenberg in Breslau, klagt gegen: 1) den Direktor Ludwig Schneider gen. Romani, 2) dess n Ehefrau Ida Schneider gen. Romani, geb. Kupfer, früher in Breslau, auf Grund der Behauptung, daß die Beklagten auf vorherige Bestellung in der Zeit vom 1. Juli bis Ende September 1913 vom Kläger Backwaren zum Preise von 247,33 4 geliefert erhalten hätten, mit dem Antrage: Die Beklagten als Gesamt- schuldner zu veruteilen: a. dem Kläger 281,18 nebt 49% Zinsen seit dem 1. Oktober 1913 zu zahlen, b. in Anrech- nung auf diese Summe in die Auszahlung der vom Gerichtsvollzieher Frenz in Breslau bei der Kal. Negierungshinterleaungsstelle zu Breslau am 24. Oktober 1913 ‘bezw. 22. November 1913 zu den Kassenzeichen H: Nt. 3277/36077, Q.B. Nr. 1916/ 2126, B. J. Nr. 6248/10, H. J. Nr. 4064, C. B. Nr. 2466, B. J. Nr: 113/11 hinter- legten Versteigerungserlöses mit 169,03 46 und’ 37,32 #6 nebt den Hinterlegungs- zinsen an den Kläger zu willigen, 2) den Beklagten zu 1 des weiteren zu verurteilen, die Zwangsvollstreckung in das etngebrachte

ja Oben, 3) das Urteil für vorläufig voll- eckbar zu erklären. Zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits werden dte Beklagten vor das Königliche Amtsgericht in Breélau auf den 16. Februar 1914, Vormittags 9 Uhr, nah Zimmer Nr. 161, I. Stock, geladen. 20 C 2095/13. Breslau, den 16. Dezember 1913. Der Gerichts\chretber des Kgl. Amtsgerichts.

[88793] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Antonie Aber in Breslau, Klostersiraße 96, Prozeßbevollmättigter : Rechtsanwalt Friemelt in Breslau, Blücher- play 14, klaat gegen die Stüße Anna Müller, früher in Breslau, jeßt un- bekannten Aufentbalts, unter der Behaup- tung, daß die Beklagte für auf ihre käuf- lie Bestellung im Jahre 1912 geliefert erhaltene Wären noch 100 Æ 35 4 ein- {ließlich 1 4 35 4 Ermittlungskosten vershulde, mit dem Antrage, die Beklagte kostenpflichtig zu verurtetlen, an die Klägerin 100 X 35 4, in Buchstaben: Einhundert Mark und 35 Pfennige, nebst 49/6 Zinsen seit Zustellung der Klaae zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Königlihe Amtsgeriht in Breslau auf den 18, März 1914, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 166, Schweidnitzer- stadtaraben Nr. 4, im 1. Stock, geladen. 15 C 2167/13.

Breslau, den 20, Dezember 1913.

Der Gerichts\chreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[88802] Oeffentliche Zustellung.

Die Alktiengesellschaît Sc{loßbrauerei Schöneberg in Berlin-Schöneberg, Feurig- straße 46/49, vertreten durch thren Direktor Finde daselbs, Prozeßbevollmächtigter : Rechtsanwalt Justizrat Stillshweig in Berltn, Potsdamerstr. 141, klagt gegen den Herrn Rudolf Schier, früher in Berlin-Wilmersdorf, Kaiser-Allee 32 vt., auf Grund der Lug daß der Be- klagte der Klägerin ein fälliges und auch anerfanntes Darlehn von 6000 4 ver- s{chulde, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, 6000 4 nebst 49/9: Zinsen seit 8. Mai 1913 an die Klägerin zu zablen, und das Urteil gegen Sicherhetts- leistung für vorläufig vollstrecktbar zu er- flären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor die 19. Zivilkammer des Köntg- lichen Landgerichts 111 in Berlin zu Char- lottenburg, Tegeler Weg 17/20, 11. Stock, Zimmer (5, auf den 6. März 1914, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde- rung, etnen bei dem gedahten Gerichte zu- gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wtrd dieser Auszug der Klage bekannt gemaht. 310,472.13.

Charlotteuburg, den 17.Dezember 1913. Limbach, Gerichtsschreiber des Königa- lien Landgerichts 111. Zivilkammer 19,

[88577] Oeffentliche Zustellung.

Der Werkmeister Friß Karge, Charlotten- bura, Schillerstr. 43, Prozeßbevollmächtigte : Nechtsanwälte Grünspach und Dr. Fried- länder, Berlin, Taubenstr. 47 klagt gegen den MNeisenden Alex Lefsel, jeßt unbekannten Aufentbalts, früher in Berlin-Wilmers- dorf, Xantenersir. 17, unter der Be- hauptung, daß er fi auf Grund des Ver- trags vom 28. November 1911 als stiller Teilhaker mit 250 4 an einem von dem Beklagten betriebenen Blumengeschäft be- teiliat habe und er hierfür einen garantierten Verdtenstanteil von 80 4 monatli, und zwar bis zum 1. Mai 1912, beziehen sollte, und daß der Beklagte 14 Tage nah dem Abschluß des Geschäfts verschwunden sei, ohne dem Kläger eine Zahlung geleistet zu haben, mit dem Antrage auf vorläufig vollstrefbare Vervorteilung des Beklagten zur Zahlung von 400 4 nebst 4 9/6 Zinsen seit dem 1. Mai 1912 an den Kläger. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits wird der Beklaate vor das König- lie Amtsgericht in Charlottenburg auf den 24, Februar 1914, Vormiitags 9 Uhr, im Zivilgerihtsgebäude, Amts- gerihtsplaß, Zimmer 26. 1 Tr., geladen. Charlottenburg, den 18. Dezember 1913.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

(88578] Oeffentliche Zustellung.

Der Architekt Eduard Liedtke in Berlin- Wilmersdorf, Düsseldorferstraße 43, Pro- zeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hallens- leben, Lange und Mahr in Berlin, Span- dauerstraße 30, klagt gegen den Rentier Walter Heine, zuleßt in Berlin- Wilmersdorf, Duisburgerstraße 18, unter der Behauptuna, daß ihm der Beklagte aus einer selbsts{uldnerischeni Bürgschaft Miete s{chulde, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 600 M nebst 49%, Zinsen von 150 M4 seit dem 1. August 1913, 150 4 seit dem 1. September 1913, 166,667 4 seit dem 1. Oktober 1913, 133,33 A seit dem 1. November 1913 zu zahlen, und das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vor- läufig vollstreckbar zu erklären. Zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Köntglihe Amts- gertcht in Charlottenburg, Amtsgerichts- play, auf den 12. März 1914, Vor- mittags 9 Uhr, Zimmer 22, geladen. 12-0, 2037.13,

Charlotteuburg, den20.Dezember 1913,

Rempel, Gerichtsschreiber

Gut scincx Ehefrau, der Beklagten zu 2,

des Königlichen Amtsgerichts.

[88579] Oeffentliche Zustenung.

Der Hoffriseur Valentin Grab tn Bad- Kreuznach, Prozeßbevollmächtigte: Nechts- anwälte Dr. Bopp und Dr. Schiff in Darmstadt, klagt agegen die Frau Katha- rina Voigt, geb. Maag, früher in Darm- stadt, jegt unbekannten Aufenthalts, auf Grund Mtetvertrags, mit vem Antrage, die Beklagte kostenpflihtig zu verurteilen, an den Kläger 177.38 46 nebst 4 9/6 Zinsen von 83,34 46 seit 1. Juli 1913, von 83,34 4 seit 1. August 1913 zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlihen Verbandlung des Nechtsftreits wird die Beklagte vor das Großberzoglihe Amtsgericht 1 in Darmstadt auf Montag, den 26. Fe- bruor 1914, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 219, geladen.

Darmstadt, den 15. Dezember 1913.

Der Gerichtsschreiber des Großherzoaliben Amtsgerichts T.

[88794] Oeffentliche Zustellung.

Der Bierverleger Vakob Spoper zu Hervest-Dorsten, Halternerstraße 84, Pro- zeßbevollmächtigter: Rechi8anwalt Nord- mann in Dorsten, klagt geaen den Berg- mann Anton Kurafiak, früher zu Hervest- Dorsten, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Be- klagte ihm für die 13 Monate August und September 1912 sowte für 2 Wochen Kost und Logis, die der Bruder des Be- klagten Stanttlaus Kurasiak beim Kläger bezogen habe, und die vereinbarung8gemäß vom Beklagten bezahlt werden follten, mit dem Antrage auf Verurteilung des Be- kÉlagten, an den Kläger 105,— 44 Ein- hundertundfünf Mark nebst 40/9 seit Klagezustellung zu zahlen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und auf vorläufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urteils. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Köngliche Amtsgericht in Dorsten auf den 11, März 19814, Vorwittags 9 Uhr, geladen. Die Einlassungsfrist wird auf 2 Wochen festgeseßt.

_Dorsten, den 22. Dezember 1913. Willecke, Amtsgerichtössekretär, Gerichts- schreiber des Königlichen Amtsgerichts.

{88580] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Adolf Stern in Huckarde flagt gegen den Guiseppe Machioro, früher in Huckarde, jeßt unbekannten Auf- enthalts, unter der Behauptung, daß Be- flaater ihm für einen gelieferten Anzug noch 30,— 4 dreißig Mark \{ulde, mit dem Antrage, Beklagten zu verurteilen, ihm 30,— 4 nebst 49/9 Zinsen seit Klage- zustellung zu zahlen, thm die Kosten des Arrestverfahrens 19 G. 11. 13 des Amtsgerichts Dortmund aufzuerlegen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erflären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Köntgliche Amtsgericht in Dortmund auf den 6. März 1914, Vormittag®ê 97 Uhr, geladen.

Dortmund, den 20. Dezember 1913,

Grotemeyer, Gerichtsschreiber des Königlihßen Amtsgerichts.

[88796] Oeffentliche Zustellung.

Der Heinrich Soltau in Düsseldorf, Prozeßbevollmächtigter : Rechtsanwalt Müller in Düsseldorf, klagt gegen die Ehe- leute August Küpper, zurzeit ohne be- fannten Wohn- und Aufenthaltsort, früher in Düsseldorf, unter der Behauptung, daß Beklagte ihm für ein bar gegebenes Dar- lehn, welhes am 1. September zurü» gezahlt werden sollte, und für vorgelegte Prozeßkosten 195 A schulden, mit dem Antrage, die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung von 195 4 (einhundertfünf- undneunzig Mark) nebst 4 9/6 Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung und in die Kosten des Rechtsstreits zu verurteilen und das Urteil vorläufig vollstreckbar zu erklären. ‘Zur mündlihen Verhandlung des NRechts|treits werden die Beflagten vor das Königlihe Amtsgericht in Düssel- dorf, Zimmer 65 im Justizgebäude am Königsplatz, auf den D7.Februar 1914, Vormittags 9 Uhr, geladen.

Düsseldorf, den 18. Dezember 1913.

Metnders, Aktuar, Gertchtsschretber

des Königlihen Amtsgerichts.

[88596] Oeffentliche Zustellung.

Der Fabrikant Ludwig Uflacker in Düsseldorf, Prozeßbevollmähhtigter : Nechts- anwalt Dr. Pitsch in Düsseldorf, klagt gegen den Agenten Reinhold Schmidt, unbekannten Aufenthalts, früher in Aachen, wegen fTäuflih gelieferter Waren, mit dem Antrag, den Beklagten kostenfällig und gegen Sicherheitsletstung vorläufig voll- itreckbar zur Zahlung von 856,80 4 nebst 99/9 Zinsen feit dem 17. Oktober 1913 zu verurteilen. Der Kläger ladet den Be- klagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts\treits vor die 5. Zivilkammer Fes Köntglichen Landgerichts in Düsseldorf auf den 20. März 1914, Vormittags 9 Uhr. mit der Aufforderung, fih durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu laffen.

Düsseldorf, den 22. Dezember 1913,

Li nn, Gerichts\MGreiber des Königlichen Landgerichts.

[88594] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma Chr. Gatermann, Möbel- fabrik in Duisburg, Königstraße 48, Prozeßbevollmächtigte : Nechtêanwälte Schievekamp und Rauchholz in Duisburg, klagt gegen den Architekten Hans Schmidt, früher in Mülheim-Speldorf, Prinzenhöhe, jeßt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Zahlung von 1537,65 4 nebst i Zinsen, Die Klägerin ladet den Bellagien

”-

ny mündlihen Verhandlung des Rechts- treits vor die V. Zivilkammer des Köntg- lihen Landgeriht in Dutéburg auf den 28. Februar 1914, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 166, mit der Auf- forderung, sich durch einen bei diesem Ge- riht zugelasscnen Nechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen. Duisburg, den 23. Dezember 1913. Lorenz, Gerichts\{hreiber des Königlichen Landgerichts.

[838581] Oeffeutliche Zustellung.

Die Elbinger Straßenbabn m. b. Ÿ in Elbing, Hospitalstraße, Prozeßbevoll- mächtigte: Nechtsanwälte Justizrat Diegner und Bandow tn Elbing, klagt gegen den Stellmachermeislter Bruno Dyck, unbe- kannten Aufenthalts, fêüher zu Elbing, Traubenstraße, auf Grund der Bebaup- tung, daß Klägerin dem Beklagten eine Kraftleitung gelegt, die dazu gehörigen Mièaterialien und Strom geliefert und Arbeiten geleistet habe, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an Klägerin 138,75 4 nebst 49%, Zinsen seit dem 20. September 1913 zu zablen, ihm die Kosten des Nechtsstreits eins{lißlich des voraufgegangenen Arrestverfahrens aufzu- erlegen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Beklagte wird zur mündlihen Verhandlung des Rechisstreits vor das Königliche Amts- geriht zu Elbing auf den 16. Februarx 19214, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 7, geladen. Zum Zwedle der öffent- lichen Pud wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Elbiug, den 23. Dezember 1913.

Der Gerichtsschreiber des Königlihen Amtsgerichts.

[88582] Oeffeutliche Zustellung.

Der Weinhändler Paul Göhre in Jena klagt gegen den cand. med. Walter Beer- maun, früher in Jena, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Focderung von 4 550 für gelieferte Speisen, Getränke und RNauch- artikel, mit dem Antrage auf kostenpflich- tige Verurteilung des Beklagten zur Zah- lung von #4 550 nebst 49/9 Zinsen seit 1. 1. 1911 bet vorläufiger Vollstreckbarkeit des Uriteils. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Großherzogl. Amtsgericht in Jena auf Dienstag, den 24. Februar 1914, Vormittags 82 Uhr, Zimmer 5, geladen.

Jena, den 22. Dezember 1913.

Der Gerichtsschreiber des Großherzogl. Amtsgerichts. 1.

[88797] Oeffeuatliche Zustellung.

Der Maurer und Höôker August Galuski in Marienburg, Goldener Ring 25, Pro- zeßbevollmächtigter : Nechtéanwalt Kindor in Marienburg, klagt gegen den Poslizei- fergeanten Tamschick, sröüher in Wilhelms- haven (Königliches Polizeipräsidium), jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be- hauptung, daß er dem Kläger für ent- nommene Waren und ein bares Darlehn 43,94 M nebst 49% Zinsen seit dem 1. Ja- ruar 1912 verschulde, mit dem Antrag, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger die vorerwähnten Beträge zu zahlen, die Kosten des_Nechtsstreits zu tragen und das Urteil für vorläufig voll- streckbar zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtsitretits vor das Königliche Amts- geriht in Marienburg auf den 3. März 1914, Vormittags 97 Uhr. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klaae bekannt gemacht.

Marieuburg W.-Pr., den 19. De- zember 1913.

Königliches Amtsgericht.

[87295] Oeffentliche Zustellung.

Der August Vonk, Eigentümer tn Talingen, Prozeßbevollmächtigter: Nechts- anwalt Stahl in Met, klagt gegen den Iofef Thiriet, Wirt, trüher tn Talingen, jeßt ohne bekannten Wohnort, unter der Behauptung, daß Beklagter verpflichtet sei, die Zwangsvollstreckung in das einge- brachte Gut seiner Ehefrau für deren Schuld aus dem Vollstreckungsbefebl Kl. Amtsgerihts Nombah vom 7. Iult 1913 zu dulden, mit dem Antrage: Kaiser- liches Landgericht wolle . erkennen: 1) Der Beklagte wird verurteilt, die Zwangsyoll- \tredung in das eingebrahte Gut seiner Ghefrau zu dulden, tnsoweit dem Kläger ein Anspru in Höhe von 2771,80 4 nebst 4 9/9 Zinsen seit dem 1. Dezember 1912 aus 2170 4 seit dem Zustellungs- tage des Zahlungsbefehls 28. Juni 1913 aus 601,80 4 sowie Kosten in Höhe von 45,20 4 zusteht, 2) der Beklagte hat die Kosten des Rechtostreits zu tragen, 3) das Urteil ist vorläufig vollstreckbar event. gegen Sicherheitsleistung. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Kaiserlichen Land- gerichts in Met‘ auf den 24. Februar 1914, Nachmittags 37 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Meg, den 18. Dezember 1913.

Der Gerichtsschreiber bei dem Kaiserlichen Landgericht.

[88798]

In Sachen des Gastwirts Emil Schaible in Pforzheim gegen den Kellner Karl Hurst in Fessenbach, zurzeit an unbe- kannten Orten abwesend, wegen Forderung, hat der Kläger mit der Begründung, Heinrih Hurst von Fessenbach und der

jeßige Beklagte hätten gesamtschuldnertsch | 1913

dem O IN Braun von Fessenbah aus Darlehea 1000 46 ucbst 5 °/9 Zins hier-

aus geschuldet, wofür auf dem Grundstück Lagerbuchnummer 1579 Grundbu Fessen- bah der beiden vo:genannten Band » Hest 1 eine Sicherungshypothek eingetragen: worden sei, Friedrich Braun babe dann leßtere nebst Forderung (Rest 900 4) an den Klöger abgetreten, wobei die Ab- tretung im Grundbuch am 20. Februar 1911’ offenkundig gemacht wurde, der Posten sei fällig, die Dg, des Gr. Amtsgerichts Offenburg sei allseits vereinbart, die kostenfällige Verurteilung des Beklagten Karl Hurst zur Zahlung der 900 M ncbst 5 9/5 Zins hieraus vom 1. Juli 1912 an Kläger beantragt, ebenso zur Duldung der ZwangspollstreEung für: diese Forderung auf Grund der vorer- wähnten Sicherungshypothek in das ge- nannte Grundstück, wobei das Urteil gegen Sicherbeitsleistung des Klägers vorläufig vollstreckbar erklärt werden solle. Auf weiteren Antrag dés Klägers wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits hterher (Zimmer 6) Termin bestimmt auf: Montag, den 23. Februar 1914, Vormittags 9 Uhr, und der Beklagte hierzu geladen. Dies wird biermit dem an unbekannten Orten abwesenden Be- klagten öffentli békännt gegeben. i Offenburg, den 10. Dezetuber 1913, Gr. Anitsgericht.

[88583] Gerichtsschreiberei des K. Amtêëgercichts Reutlingen. Oeffeurliche Zustellung.

Die Firma E. Lederer Nachf. tn Reukt- singen, vertreten durch Rechtsanwalt Reiniger daselbst, klagt gegen den Johannes Hirsch, Techniker aus Osterburken, Baden, z: Zt. mit unbekanntem Aufenthalt ab wesend, wegen Forderung aus Kauf, mit dem Antrag, zu erkennen: Der Beklagte ist \{chuldig, der Klägerin den Betrag von 72 A nebst 40/9 Zinsen seit 1. April 1912 zu bezahlen und die Kosten des Nechtsstreits zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Nechtéstreits wird der Beklagte vor das K. Amtsgericht hier auf Dienstag, den 17. März 1914, Nachmittags 3 Uhr, geladen. Zwecks öffentliher Zustellung wird dicser Auszug befannt gemacht.

Den 24. Dezember 1913.

Notariatspraktikant Stoewe.

[88584] Oeffentliche Zustellung. Die Besiger Wilhelm und Minna, geb. Bergmann, Zimmerlingshen Eheleute in Bersteningken , Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Steinbeck in Skaisgirren, klagen gegen den Herrn Friedrih Ferdinand Augustin, unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte als Grbe des verstorbenen Johann Samuel Augusttn zur Erteilung einer LWschungs8- bewilligung über die im Grundbuche des den Klägern gehörigen Grundstücks Berste- ningken Bl. Nr. 3 in Abteilung I17 unter Nr. 1 eingetragenen Post von 33,10 Talern verpflichtet sei, mit dem Antrage, den Be- flagten kostenpflichtig zu verurteilen, darin zu willigen, daß die im Grundbuche von Bersteningken Nr. 3 tin Abteilung 111 Nr. 1 für Jokann Samuel Augustin ein- getragenen 33,10 Taler gelös{t werden, und das Urteil für vorläufig vollftreckbar ¡u erklären. Zur mündlihen Berhand lung des Nechtsstreits wird der Beklagte

vor das Königliche Amtsgericht in Skais- girren auf den 27, Februar 1914, Vormiitags 9 Uhx, geladen. Skaisgirren, den 22. Dezember 1913, Gtersberg, Amtsgerichissekretär, (Be- rihts\{reiber des Königlichen Amtsgerichts.

Der Kaufmann Ch. Koller in Straß- burg, Münstergasse, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Siquet und Qr. Mathé in Straßburg, klagt gegen den Emil Schlick, Siudent der Theologie, früher in Straßburg, Wimpfe"tngsir., jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthalts- ort, auf Grund der Behauptung, daß ihm der Beklagte an Mietzins den Betrag von 910 4 schulde, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger, ¿- H. dessen Prozeß- und ÎFnkassobevoll- mächtigte Nehtsanwälte Dr. Sigquet und Dr. Mathé in Straßburg den Beirag von 510 4 nebst 49/9 Zinsen aus 170 #4 vom 1. Oftober 1911 an, aus 170 A vom 1. Januar 1912 an und aus 170 vom 1. April 1912 an zu zahlen, und das Urteil evtl. gegen Sicherheitsleistung für vor- läufig, vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtéstreits wird der Beklagte vor das Kaiserliche Amtsgeriht in Straßburg i. Elf. auf Saméêtag, den 7. Februar 1914, Vormittags 2 Uhr. Saal 49, geladen.

Straftburg, den 24. Dezember 1913,

Gerichtsschreiberei bei dem Kaiserlichen Amtsgericht.

[83067] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma C. Kohrt in Wilhelms- haven, Prozeßbevollmächtigter: Nechts- anwalt Dr. Petcrs in Nüstringen, klagt geaen den Kontoristen Conr. Schubert, früher in Wilhelmshaven, Hinterstraße 24, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß Klägerin vom BVe- klagten für einen im Sahre 1911 fäuflid) gelieferten Anzug restlich 41,2046 zu fordern babe, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 41,20 4 nebst 49/9 Zinsen seit dem 1. Junt 1912. Zur mündlichen Ber handlung des Rechtsstreits wird der Ve- tlagte vor das Königliche Amtsgericht in Wilhelmshaven auf den 19. Februar 1914, Vormittags 10 Uhr, geladen. Wilhelmshaven, den 23. Dezember

Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtögerichls,

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. Untersucbungsfacen.

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. Aufgebote, Berlust- und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. erfaufe, N E O 9 D 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

4. Verlosung 2c. von Wertpapieren.

5.- Kommanditgesellshaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

2) Aufgebote, Verlusi- u. Fundsachen, Zustellungen 1. dergl,

[89066] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma C. Kohrt in Wilhelmshaven

rozeß;bevollmächtigter: Nechtsanwalt Dr. N in NRüstringen, klagt gegen den früheren Torpedobootsmann8maaten Friedrih Lorenz Louis Karl Hetnrich Huth, früher in Wilhelmshaven, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß Klägerin vom Beklagten für käuflich gelieferte Waren 53,81 4 zu fordern habe, mit dem Antrage auf kosten- pflichtige Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 53,81 46 nebst 4 0/9 Zinsen felt dem 15. Dezember 1913. Zur münd- lihen Verhandlung des Recbtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amts- gericht in Wilhelmshaven auf den A9. Fe- bruar L954, Vorinittsgs8 L606 Uhr, geladen.

Sem an en, den 23. Dezember 1913.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.

[89069] Oeffentlicie Zustelung. Die Firma C. Kohrt in Wilhelms- haven, Prozeßbevollmächtigter: NRechts- anwalt Dr. Peters in Nüstringen, tlagt gegen den früßeren Maschinistenmaaten Herm. Schwarz, früher in Wilhelnis- baven, jegt unbekannten Aufenthalts, auf (Grund der Behauptung, daß Klägerin von dem Beklagten für käuflich gelieferte Waren restlih 50,40 4 zu fordern babe, mit dem Antrage auf kostenpflihtige Ver- urteilung des Beklagten zur Zahluog von 50,40 4. Zur mündlihen Berhandlung des Nechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgericßt in Wilhelms- haven auf den 19. Februar 1914, Vormittags 10 Uhr, geladen. Wilhelamshaveu, den 24. Dezember

1943, i : Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerigßts.

[89070] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma M. Conißer & Söhne in Oënabrück, Prozeßbevollmächtigter : Nechts- anwalt Dr. Peters in Rüstringen, klagt agêgen den Maschinistenmaaten Rieß in Wilhelmshaven, VIITI. Halbfl., „V. 158“ jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß die Klägerin von dem Beklaaten für im Jahre 1911 käuflich gelieferte Waren 60,50 4 zu fordern habe, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Ver- urteilung des Beklagten zur Zahlung von 60,50 6 nebft 4%/5 Zinsen seit 1. Sanuar 1912, Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amtsgerit in Wilhelmshaven auf den £9. Februar 914, Vormit- taas 10 Uhr, geladen. :

WilhelmEhaven, den 24. Dezember

1913. _Serichts\chreiberet des Königlichen Amtsgerichts.

[89068] Oeffentliche Zuftellung.

Die Firma M. Conißer & Söhne in Os8nabrück, Prozeßbevollwächtigter : Nechts- anwalt Dr. Peters in Nüstringea, klagt gegen den Buchdrucker . Gustav Sembt, früher in Wilhelmshaven, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß Klägerin von tem Beklagten für Fäuflich gelieferte Waren 1445 6 zu fordern habe, mit dem Antrage auf kosten- pflichtige Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 14,45 4 nebst 49/9 Zinsen seit dem 1. Mai 1913. Zur mündlichen Verhandlung des Mechtsstreits wird der Beklaate vor das Königliche Amtsgericht in Wilhelmshaven auf den L®9, Februar A914, Vormittags 10 Uher, geladen.

Ailhelms8haven, den 24. Dezember

1913. Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.

[89071] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma C. Kohrt in Wilhelmshaven, Prozeßbevollmächtigter: Rehtsanwalt Or. Peters in Nüstringen, klagt gegen den früheren Torpedobootsmannsmaaten Va- \chinêti, früher in Wilhelmshaven, X11.

Halbfl.,, 11. Torp.-Div., 5. Komp., jegt |[

unbekannten Aufentha!ts, auf Grund ‘der Behauptung, daß Klägerin von dem Be- klagten für im Jahre 1911 fäuflih ge- lieferte Kleidunzestülke 141,88 4 zu fordern habe, mit dem Antrage anf kosten- Prhtige Verurteilung des Beklagten zur

ahlung von 141/88 4 nebst 49/6 Zinsen seit dem 1. Dezember 1913. Zur münd-

Dritte Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Sta

Berlin, Montag, den 29. Dezember

T ZAA

Öffentlicher Anzeiger. |

2E OE una:

gericht in Wilbelmshaven auf den 1D. Fe- bruar 41984, Vormittags L0 Uhr, geladen.

T FELREARES, den 24. Dezember 1913.

Gerichts schreiberet des Königlichen Amisgerißts.

[89072] Oeffentliche Zusteäung. Die Firma M. Conizer & Söhne in Osnabrück, Prozeßbevollmächtigter Nehts- anwalt Dr. Peters in Rüitrtngen, klagt gegen den früberen Maschinisienmaaten Schenk in Wilhelmshaven, S. M. S. „Ostfriesland“, jet unbekannien Aufent- halts, auf Grund der Behauptung, daß Klägerin für im Iäbre 1911 dem Be- flogten WäufliÞh gelieferte Waren von diesem 143 6 zu fordern habe, mit dem Antrage auf kostenpfliGtige Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 143 nebst 49/9 Zinsen feit dem 1. Januar [912 Zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits wird dex Beklagte vor das Königliche Amtsgericht in Wilhelmshaven auf den 19. Februar 1914, Wor- mittags 40 Uhr, geladen. Wilhbeliusbaven, den 24, Dezember 1913.

Gerichtsschreiberei des Köntglichen Amtsgerichis.

[88800] Oeffentliche Zustellung. Die Mech. Schubfabrik „Simon Epp & Co.“ in Pirmasens, ProzeßbevolU- mächtigte: die Rechtsanwälte Dr. Pau und Fr. Nau in Zweibrücken, klagt gegen Franz Fuhr junior, Shubhändlkler, früher in Zweibrücken wohnhaft gewesen, nun- mehr ohne bekannten Wehn- und Auf- enthalt8ort abwesend, wegen Forderung, mit dem Antrage, zu erkennen: „Beklagter ist schuldig, an die Klägerin zu bezahlen den Betrag von 415 4 15 H nebît 59% Zinsen btieraus vom 1. Juli 1913 an; dem Beklagten werden die Kosten zur Last gelegt; das Urteil ift vorläufig voll- streckbar gegen Sicherheitéleistung." Termin zur mündlichen Verhandlung des Nechtsftreits ist betimmt in die öffentliche Stßung des K. Amtsgerichts Zweibrücken vom 18, Februar 3924, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale. Der Be- flaate wird hiermit zu diesem Termine geladen. Die öffentlihe ZusteDung der Klage an denselben wurde bewilligt. Zwecks öfentliher Zustellung an den Be- tflagten erfolgt diese BekanntmaWhung. Zweibrücken, den 23. Dezember 1913. Der Gerichts\{hreiber des Kgl. Amtsgerichts.

(88823] Oeffentliche Zustellung.

Der Nectsanwalt Dr. Curt Seyferth in Leipzig klagt gegen Frau Laura ge- schiedene Professor Willrich, früher tn Berlin W. 50, Moßstraße 587 T, jeßt un- bekannten Aufenthalts, unter den Be- hauptungen, daß die Beklagte ihn am 17. Mat 1912 beauftraat habe, sie in ihrer Sache gegen ihren Gbemann allent- halben zu vertieten. Er habe den Auf- trag angenommen und ausgeführt. Der Beklagten sei ordnungs8zemäße - Kosten- rechnung gemäß § 86 der Sebührenorènung für Rechtsanwälte in Höhe von 111 40 4 zugesendet worden. Für weitere Bemühungen seten ihm weitere 7 4 60 ,Z Koften erwachsen, deren Grstattung er ver- lange. Er beantragt zu erkennen: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 119 M nebst 49/9 Zinsen von 11 # 40 „Z seit dem 13. Januar 1913 zu zahlen. Dte Beklagte hat die Kosten des Nechtöstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig voll- \streckbar. Die Beklagte wird zur münd- sichen Verbandlung des Nechtssireits vor das Königliche Amtsgericht zu Zwenkau auf den 6. Februar 19414, Vormittags 9 Uher, geladen.

Zwenkau, am 24. Dezember 1913.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

4) Verlosung 2. von Wertpapieren.

Die Bekanntmachungen über den Verluft von Weripapieren befinden sich ausschließ-

lih in Unterabteilung 2. [87971] :

Pit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hierdurch auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Geseßbuchs und des Artikel 8 der Köntglißen Verordnung zur Aus- führung des Bürgerlichen Geseßbuäs vom 16. November 1899 der Stadt Frankfurt am Main im Regierungsbezirk Wies- baden die Genehmigung zur Ausgabe von

staben: „Dreißig Millionen Mark“, zum Zwedcke der Beschaffung von Mitteln zur Bestreitung der Kosten des ersten Aus- baues des Osthafens, zu Krankenbaus- erwweiterungen, zur GrciGtung einer Nerven- beilanstalt tin Köppern, zum Neubau des BVersorgungêhauses, zu Bauten für höhere und technishe Schulen, zu Friedhofs- erweiterungen, zu Straßenanlegungen und damit zusammenhängenden Bauten, zum Neubau der evangelischen Kirche in Oder-

| von dem auf die Begebung der einze!nen

rad, zur Errichtung von Wohnhäusern, für Zwede der Erbbaudarlehnskafse, zu Brüccken- und weiterung der Straßenbahnanlagen, ber Elektrizitätswerke und

werfsanlagen, zur Erweiterung des Gaßs- werks Heddernheim sowie für die Klär- anlage und die Müllyerbrenrungsanstalt. Die SwWuldverschreibungen sind nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 4.9/0 fährlid zu verzinsen und nach dem festgeseßten Tilgungsplan dur Ankauf oder Verlosung vom Beginn des auf die Begebung der Anleihe oder einzelner An- leibeteile folgenden Nechnung8jahres ab ¡ährlich mit wenigstens 29/9 des Anleibe- kapitals unter Zuwachs der Zinfen von den getilgten Schuldverschreibungen zu tilgen.

Die Mieteinnahmen aus Bauten, die aus Mitteln der Anlcihe errihtet werden, sind, foweit fle nit zur kaufenden Unter- haltung dieser Bauten erforderli “find, ebenso wie die eingehenden Ankiegerbeiträge für Straßenherstellungen, die aus Mitteln der Anleihe erfolgen, nux zur verstärkten Tilgung der Anleihe zu verwenden. Ueber- schießende Beträge sind ebenfalls zur außer- ordentlichen Tilgung in den Tilgungsfonds anzusammeln.

NVorstehende Genehmigung wird vor- behalilih der Rechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuld- } verschreibungen wird eine Gewährleistung seitens des Staats nicht übernommen.

Diese Genehmigung is mit allen An- lagen im „Deutschen Neichs- und Königlich Preußtisden Staatsanzeiger“ bekannt zu maten.

Berlin, den 6. Dezember 1913.

Der Minifter Der Finanz-

des Auneru. minister.

Cm Auftrage: Im Auîtrage: Freund. Heinke. GBenehmigunrgsurtunde.

Min. d. Inn. 1V a 6553 G M1 17010; IL LOGDT: NRegierungöbezirï

Wiesbaden.

Provinz GoffoneNaïs Dessen-Nassau. Ä Bie

Stadt Frankfurt a. M.

4 9%/otne Anleihe vom Jahre 1913

über 30 000 000 #4 Reichswährung.

Squldverschreibung 1/9 E

e

Neisrwoährung.

Ausgefertigt auf Grund der mit Aller- hôdster Ermächtigung erteilten Genehmi- gung der Minister des Innern und der Finanzen (DeutsŒer Reichsanzeiger und Köntglich Preußischer Staatsanzetger vom M S J

In Gemäßheit der v1 dem Bezirks- aus\{uß des Regaterungsbeztrks Wiesbaden am 19. Juli 1911 und 30. Juli 1913 ge- nehmigten Beschlüsse der städtisWen Be- hörden üver Aufnahme einer Anleihe von 30 000 000 6 befennt fi der Magistrat der Stadt Frankfurt a. M. im Namen der Stadtgemeinde dur diefe für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu etner settens des Gläubigers unkündbaren Darlebnt\{chuld von ... . « « . « . Mark, welhe mit 4 °/6 jährli u verzinsen ift.

Diese ganze Schuld wird nach dem ge» nebmigten Tilgungsplane durch Einlösung auszulosender Schuldverschreibungen oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen

Anleihebeträge folgenden Rechnungsfahre an innerhalb längstens 28 Fahren getilgt. Im übrigen gelten für die Anleihe die mit Allerhöchster Ermächtigung genehmigten nathstehend abgedruckten Bedingungen. Für die Sicherheit der hierdurch etn- gegangenen Verpflihtungen haftet die Stadt mit threm gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer ganzen Steuerkraft. Dessen zu U:kunde haben wix diese Aus- fertigung unter unserer Uuterschrift erteilt. Frankfurt a. M., den O Der Magistrat der Stadt Frankfurt a. M. Stadtsiegel. Oberbürgermeister. Stadtrat. Ausgefertigt

(Œigenbändige Unterschrift. des damit von dem Magkistrat, 9tehneiamt beguf-

für den Ausbau Leibe von 30 Wasserbauten, zur Er- | währung aufzunehmen.

der S(hlachthof- | bare anlagen, zu Kanalisations- und Wasser- | lich zu j / ginnt nah Sch{luß des Begebungsjahres der einzelnen Änleiheteilbeträge. Sie erfolgt in Höbe von

| oder auch

Ntiederlafsung 2c. E97 11114113

Norsdktsp

Bedingungen

zu einer von der Stadtgemeinde Frank- furt am Main aufzunehmenden Anleibe von 30 000 000 4 Reichswährung.

Der Magistrat und die Stadtyerord- netenversammnlung von Frankfurt a. M. baben mit Genebmigung des Bezirksaus- schusses zu Wiesbaden bei{lossen, zur Be- streitung der Kosten verschiedener Hoch- und Tiefbauten der allgemeinen Verwal- tung und der Betriebsverwaltungen sowte des Osfihafens eine An- Millionen Mark Neichs- Diese seitens des Gläubigers unkünd- Darlehns\{uld ift mit 49/6 jähr- verzinsen. Die Tilgung be-

mindestens 29/9 des An- leihefapitals unter Zuwachs der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen durch Einlösung auszulosender Schuidver- {reibungen oder durch Ankauf von Schuldverschreibungen. Zu diesem Zweck werden dem Tilgungsfonds jährliß min- destens 29/6 des Anlcihekapitals sowie die Zinsen von den getilgten S{uldverschrei- bungen zugeführt. Die Vtieteinnahmen

aus autet

1, die mit Mitteln der Anleihe errittet find, soweit fie nit zur laufenden Unterhaltung dieser Bauten erforderlich ind, fowie die eingehenden Anliegerbeiträge för die aus Mitteln der Anleihe erfolgten Straßenherstellungen find zur Verzinsung und Tilgung der Anleibe mit zu ver- n und zunächst an die hierfür bee ¿n Tilgungsfonds abzuführen.

Die Auslosung geschieht von dem auf die Begebung der einzelnen Anleibebeträge folgenden Nechnungéjahre ab, foweit die Tilgung nicht dur Nückkauf bewirkt ist, im Monat jeden Jahres. Der Stadt bleibt jedo das Necht vorbehalten, eine flârkere Tilgung eintreten zu lassen, fämtlihe noch im Umlauf be- findlihen Schuldverschreibungen auf ein- mal zu kündigen. Die durch die ver- stärkte Tilgung ersparten Ziafen sind eben- falls dem Tilgungsfonds zuzuführen.

Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werten unier Be- zeichnung ibrer Nummern und Beträge fowie des Termins, an dem die Nück- zahlung erfolgen soll, offentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt spätestens drei Monate vor dem Zahlungs- termin in dem Deutschen Neichs- und Köntalih Preußischen Staatsanzeiger, in dem Amtsblatt für den Stadtkreis Frank. furt a. M., in ‘dem Anzeigeblatt der städtiscen Behörden zu Frankfurt a. M. und außerdem in mindestens einer Tages- zeitung. :

Wird die Tilgung der Schuld durck& Ankauf von Schuldverschreibungen be- wirkt, so wird dies unter Angabe des Be- trags der angekauften SWuldverschreibungen in gleicher Weise bekannt gemacht. Geht eines der drei erstgenannten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem Ma- gisirat mit Genehmigung des Königlichen Neagierungspräsidenten in Wiesbaden ein anderes Blatt bestimmt.

Bis zu dem Tage. an welchem biernach das Kapital zu eatrichten ist, wird es in halbjährlichen Terminen am C N D: C C S O

an gerechnet mit . . 9/6 jährliŸ verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Nückzabe der fällig gewordenen Zinsscheine und diefer Schuld verschreibung bei der Stadtihauptkasse zu Frankfurt a. M. und bei den etwa sonst be- fannt gegebenen Stellen, und zwar au in der nad dem Eintritt des Fälligkeits- termins folgenden Zeik. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung sind auch die dazu ge- hörigen Zinsscheine der späteren Fällig- keitstermine zurückzuliefern. Für die feblen- den Zinsscheine wizd der Betrag vom Kapital abgezogen.

Der Anspruch aus dieser Schuldver- \{reibung erlischt mit dem Ablaufe von 30 Jahren nach dem Rückzahlungstermin, wenn nit die Schuldverschreibung vor dem Ablauf der 30 Jahre dem Magistrat (Nechneiamt) zur Einlösung vorgelegt wtrd. Erfolgt die Vorlegung, fo verjährt der Anspru) in 2 Iahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung ebt die gerihtlihe Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich.

Bei den Zinsscheinen betcägt die Vor- legungsfrist 4 Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schluß des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekomm?ner oder vernichteter Schuldverschreibungen erfolgt nach Vor- {rift der §8 1004 ff. der Zivilprozeß- ordnung.

Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch

atsanzeiger. | 1913.

. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften.

von Rechtsanwälten,

und Invaliditäts- 2c. Versicherung if

Anzeigenpreis für den Nauur einer 5 gespaltenen Einheitszeile 39 „4, j 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

scheinen, welher den Verlust vor Ablauf der vierjährigen Vorlegungéfrist bei dem Magistrat (Rechneiamt) anzeigt, nah Ablauf der Frist der Betrag der ange- meldeten Zinsscheine gegen Quittung aus- gezahlt" werden. Der Anspruch ist aus- geichlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem Magistrat (Nechneiamt) zur Einlösung Zorgelegt oder der Anspruch aus dem Schein gerichtlich geltend gemackcht worden ist, «s fei denn, daß die Vor- legung oder die gerichtlide Geitentmahung na% Ablauf der Frist erfolgt ift. Der Anspruch verjährt in vier Jahren. Mit tieser Schuldverschreibung sind halbiährliche Zinsscheine bis zum ausgegeben, die ferneren Zins- cheine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Auggabe etner neuen Reihe von ZinssHetinen erfolat bei der Stadthauptkafie zu Frankfurt a. M. und bei den etwa fonst bekannt gegebenen Stellen gegen Ablieferung des der älteren Zint scheinreihe beigedruckten Grneuerungß- scheins, fofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung beim WMuagisirat (Rechneiamt) der Ausgabe widersprochen hat. In diesem Falle sowie beim Verlust eines Erneuerungs\cheins werden die Zins- {eine dem Inhaber der S@&uldverschret- bung ausgehändigt, wenn er die Schuld- verschreibung vorlegt. Zur Sicherheit der HierdurchW ein- geaangenen Verpflichtungen baftet die Stadt mit threm gesamten gegenwärligen und zukünftigen Vermögen und mit ihrer ganzen cia Provinz Negierungsbezirk Hessen-Nafsau. Wiesbaden.

4 %%aige Ankeihe der Stadt Frantfurt am Main

vom Jahre 1913

über 30 000 000 4.

Zinsschein zu der Schuldverschreibung Nr. . « über M Gegen diesen Schein wird vom .... ab der halbjährlihe Zins

gezahlt bei der Stadthauptkasse zu Xrank- furt a. M. und bei den etwa lonft bekannt geaebenen Stellen.

Frankfurt a. M., den 19A Der Magistrat der Stadt Frankfurt a. M. (Unterschrift des Magistratsdirigenten und eines zweiten Magistratsmitglieds.) (Trockenstempel des Stadtsiegels.)

Dieser Zinsschein verjährt am ... 19 . . Wird er vor Ablauf dieses Termins dem Magistrat, Reckbneiamt, zur Einlösung vorgelegt oder der Zinsanspruh gerihtlich) geltend gemacht, so tritt Ver- jährung innerhalb zweter Jahre nah Ablauf der BVorlegungêfrist etn. RNRegierungsbezir®

Provinz 1 Wiesbaden.

Hefsen:Nassau. 49%/ige Anleibe der Stadt Frankfurt am Main vom Jahre 1913 über 30 000 000 M.

i Erneuerung8schein für die Zinéscheinreihe M n Schuldverschreibung über . N

N+r

¿c WE

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Der Inhaber dieses Erneuerungs\c{eins3 empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die . .

te Reibe von Zinéscheinen für die Fahre von 19. . bis 19 .. nebst Er- neuerungs\{Getn, fofern nicht der Inhaber der Schuldverschreibung der Ausgabe bet dem Magistrat (Nechneiamt) wider- \procen bat.

In diesem Falle sowie beim Verlust dieses Scheins werden die neuen Zins- scheine nebst Erneuerungs\{ein dem In- haber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Die Ausgabe neuer Zinsscheinrethen erfolgt in Frankfurt a. M. bei der Stadt- bauptkafse sowie bet den auf der Rückseite bezeichneten Zahlstellen.

Franffurt a. M., den 19 Der Magistrat der Stadt Frankfurt a. M.

(Unterschrift des Magistratédirigenten und eines zweiten Magistratsmitglieds.)

(Trockenslempel des Stadtsiegels.)

[88935]

& 9/9 Obligationen der Jtalienischen Gesellschaft der Sardinischen Secundärbahnen.

Wir sind beauftragt, die am D. Jatt. 193.4 fälligen Zinsscheine ges Gefell- haft zum Kurse für zehntägige italienische Wechsel einzulösen.

Die Zinsscheine sind mit einern arith« metisch geordneten Nummernverzeichnis einzureihen, wozu Formulare an unseren Couponkassen erhältlih sind. :

Berlin, im Dezember 1913, |

Verltner Handels-Gesellschaft.

ichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Königliche Amts-

Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 30 000 090 4, in Buch-

tragten Kontrollteamten.)

wird dem bisherigen Inhaber von Zins-

F. W. Krause & Co., Bankges