1895 / 53 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Mar 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

: 24 - B Der Sezugspréis beträgt vierteljährliÞ 4, 4 50 §5. A T | | CREU : | Juserate nimmt anu: für Derlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition | \ |

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 25 4.

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die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlih Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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M 53.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Rentier Karl von Lingen zu Bremen den Rothen Adler-Orden vierter Klasse, sowie dem Architekten Dr. phil. Robert Koldewey zu Ham- burg den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich.

Veran tmaGung.

Einrichtung einer Post-Agentur in Matupi “(Deutsh-Neu-Guinea).

Jn Matupi (Deutsches Neu-Guinea-Schußgebiet, Bis- marck-Archipel) is eine Kaiserliche Post-Agentur eingerichtet worden. O vermittelt den Austaush von Briefsendungen jeder Art und von Postpacketen ohne Werthangabe bis 5 kg, sowie die Bestellung von Zeitungen. Im Postverkehr mit der neuen Post-Agentur kommen dieselben Taxen zur Anwendung, wie für die übrigen Postanstalten Deutsh-Neu-Guineas.

Berlin W., den 17. Februar 1895.

Reichs-Postamt, T. Abtheilung. Fritsch.

Vektannitimachung.

Am 1. März d. J. wird im Bezirk der Königlichen Eisenbahn - Direktion (rcchtsrheinishe) in Köln der zwischen den Stationen Norden und Norddeich liegende Haltepunkt Norden - Osterstraße für den Personenverkehr eröffnet werden.

Berlin, den 28. Februar 1895.

Der Präsident des Reichs-Eisenbahnamis. Schulz.

Königreich Preußen.

Seine Majeftät der König haben Allergnädigst geruht :

den Gerichts-Assessor Wohl in Danzig zum Amtsrichter in Stallupönen, und

den Gerichts-Assessor Mugdan in Stendal zum Amts- richter in Bitterfeld zu ernennen, fowie

dem Ober-Landesgerichts-Rath Esch weiler in Köln den Charakter als Geheimer Justiz-Rath, und

den Gerichtsschreibern, Sekretären Rehahn bei dem Amtsgericht in Königsberg i. Pr. und Barth in Halle a. S. den Charakter als Kanzlei-Nath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem praktishen Arzt, Sanitäts - Rath Dr. Spieß in Bran furt a. M. den Charakter als Geheimer Sanitäts- Rath, un

den praktishen Aerzten Dr. Grebert in Langenschwal- bach, Dr. van Kuyck in Krefeld, Dr. Jltgen in Calcar und Dr. Scheifes in Kempen den Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen, fowie

der Wahl des Direktors der Realschule zu Cassel Dr. Karl R zum Direktor der Ober-Realschule daselbst die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Ersten Bürgermeister Büchtemann in Görliß den Titel als Ober-Bürgermeister zu verleihen, sowie

infolge der von der Stadtverordneten - Versammlung zu Unna getroffenen Wahl den Fabrikbesißer Heinrih Wigger daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Unna für die geseßliche Amtsdauer von sechs Jahren, und

infolge der von der Stadtverordneten - Versammlung zu Lüttringhausen getroffenen Wahl den Kaufmann und Stadt- verordneten Albert Müller daselbst als unbesoldeten Bei- geordneten der Stadt Lüttringhausen für die geseßlihe Amts- dauer von sechs Jahren zu bestätigen.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der Forst-Assessor Uhden und der Forst-Assessor, Premier- Lieutenant im Reitenden Feldjäger-Korps Funck sind zu Oer Es ernannt.

em Oberförster Uhden is} die Oberförsterstelle Harp- stedt im Regierungsbezirk Hannover, und

dem Oberförster Fund die Oberförsterstelle Reichensachsen im Regierungsbezirk Cassel übertragen worden.

wald

Berlin, Freitag, den 1. März, Abends.

__ Dem Thierarzt Theodor Siebert zu Bischofsburg ist die von ihm bisher interimistish verwaltete Kreis-Thierarztstelle für den Kreis Rössel,

__ dem Thierarzt Heinrich Klusmann zu Gronau die von ihm ‘bisher kommissarisch verwaltete Kreis-Thierarztstelle für die Kreise Gronau und Alfeld, und

dem E Heinrich Nievel ¿u Marburg die von ihm bisher kommissarisch verwaltete Kreis-Thierarztstelle für den Kreis Marburg definitiv verliehen worden.

Justiz-Ministerium.

Der Rechtsanwalt Dr. Seelig in Königsberg i. Pr. is zum Notar für den Bezirk des Ober-Landesgerichts Königs- berg i. Pr., mit Anweisung seines Wohnsißes in Königs- berg i. Pr., und die Rechtsanwalte Pochat in Dramburg und de Witt in Stargard i. P. sind zu Notaren für den Bezirk des Ober- Landesgerichts Stettin, mit Anweisung ihres Wohnsißes bezw. in Dramburg und in Stargard i. P., ernannt worden.

Dem Notar Schotten in Montjoie ist vom 1. April d. J. ab der Wohnsiz in Jülih angewiesen worden.

BekanntmadMhung.

Dem Markscheider Friedriß Fourman aus BildstoÆ bei Saarbrücken ist von uns heute die Konzession zur Verrichtung von AUO Lat en für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Klausthal, den 23. Februar 1895.

Königliches Ober-Bergamt. Achenbach.

Angekommen:

Seine Excellenz der kommandierende General des L. Armee-Korps, General der Jnfanterie Graf Finck von Finckenstein.

Nichtamkliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 1. März.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute Mittag 1 Uhr die Rapporte der Leib - Regimenter ent-

gegen.

Nachdem Seine Majestät der Kaiser und König dur Kabinetsordre vom 25. Februar d. J. die Einberufun; der Engeren Versammlung des Staatsraths au Dienstag, den 12. d. M., anzuordnen geruht haben, sind auf Allerhöchsten Befehl noch die nachfolgend aufgeführten Herren jur Theilnahme an den bevorstehenden Berathungen dieser

ersammlung eingeladen worden:

Albrecht, Direktor der Westpreußischen Provinzial- landschaft, Rittergutsbesißer auf Suzemin;

von Bemberg-Flamersheim, Präsident des land- wirthschaftlihen Vercins für die Rheinprovinz, Mitglied des Landes-Dekonomie-Kollegiums, auf Burg Flamersheim;

Beyme, Rittergutsbesißer auf Ottendorf;

Damme, Geheimer Kommerzien-Rath, Vorsißender des Vorsteheramts der Kaufmannschaft zu Danzig ;

Graf von Dönhoff-Friedrichftein, Fideikommißbesißzer auf Friedrichstein : i

von Dziembowskî, Landrath a. D., Rittergutsbesißer auf Schloß Meseriß

Herwig, Geheimer Kommerzien-Rath zu Berlin;

Kammerherr,

)erwig, Präsident der Klosterkammer zu Hannover ; Graf zu Jun- und Knyphausen, Landschafts-Rath, hannoverscher Kammerherr, auf ars Graf von Holstein, Erbherr auf Waterneverstorff ; Graf von Kaniß, Kammerherr, Rittmeister a. D,, Fideikommißbesißer auf Podangen ; i von Kardorff, Landrath, Rittergutsbesißer, zu Oels: von Kaufmann, Landes-Oekonomie-Rath, zu Steucr-

Graf von Kleist, Rittergutsbefiger auf Schmenzin;

Dr. Klein, Geheimer Ober-Regierungs-Rath, Landes- Direktor der Rheinprovinz, zu Düsseldorf ;

Graf von Kwilecki, Rittergutsbesißer auf Oporowo;

Dr. Koh, Wirklicher Geheimer Rath, Präsident des R zu Berlin ;

von der Malsburg, Kammerherr, Vize-Marschall der althessischen Ritterschaft, Rittergutsbefißer auf Escheberg ;

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P M Lt L A E S

M - E 1895.

Frte von Malzahn-Gülß, Wirkliher Geheimer

Rath, auf Gült: : i

Graf von Mirbach, Rittergutsbesißer auf Sorquitten ;

f S Moriz Ponfick, Kaufmann zu Frank- urt a. Vec.;

Rißhaupt, Kommerz- und Admiralitäts-Rath a. D.,

schaft zu

Ober-Vorsteher des Vorsteheramis der Kaufmann M: l /

Russel, Königlich rumänischer General-Konsul, Geschäfts- inhaber der Diskonto-Gesellschaft zu Berlin; j

Seydel, Mitglied des. Landes-Oekonomie-Kollegiums, Gutsbesißer auf Chelchen ; ;

Stengel, Konsul a. D., Fabrikbesißer zu Staßfurt;

Sterneberg, Wirklicher Geheimer Ober-Regierungs-Rath, Direktor im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, zu Berlin ; _

Wichmann , Rittergutsbesißer auf Nahmgeist ;

Dr. von Wittenburg, Präsident der Ansiedelungs- Kommission, zu Posen ;

von Zimmermann, Amtsrath auf Benkendorf.

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Jn der am 28. v. M. unter dem Vorsiß des Vize- Präsidenten des Staats - Ministeriums, Staatssekretärs des Jnnern Dr. von Boetticher abgehaltenen (enarsuns des Bundesraths wurde dem Geseßentrwourf, . betreffen die Kaiserlichen Schußtruppen für Südwest - Afrika und Kamerun, dem Geseßentwurf wegen Abänderung des E Mole nab vom 8: Juli 1867, ferner ver- chiedenen Vorlagen und Auss{huß-Anträgen in Zoll- und Steuerangelegenheiten, sowie der Vorlage, betreffend die Ab- änderung des Statuts für das Archäologishe Jnstitut die Zustimmung gxrtheilt. Die Neichstagsbeschlüsse wegen Ein- berufung ciner internationalen Münzkonferenz und wegen des Weseentuitrfs. betreffend die Aufhebung des Gesetzes über den Orden der Gesellshaft Jesu, vom 4. Juli 1872, so- wie der Geseßentwurf wegen Abänderung des Branntwein- steuergeseßes wurden den zuständigen Ausschüssen überwiesen. Von der Denkschrift über die Ausführung der Anleihegeseße und dem hierzu gefaßten Reichstagsbeshluß wurde Brut va Endlich. wurde über verschiedene Eingaben Beschlu c efaßt.

Die Kommission für die zweite Lesung des Ent- wurfs eines Bürgerlichen Geseßbuhs für das Deutsche Reih seßte in den Sißungen vom 18., 19. und 22. Februar die Berathung der Vorschriften über das Jnventarreht (S8 2092 bis 2150) fort.

Der § 2113 ergänzt im Anschluß an sonstige Vorschciften des Entwurfs die Vorschriften der Konkursordnung über die Masseschulden für den Fall des Nachlaßkonkurses. Der Entwurf wurde sahlich in der Hauptsache gebilligt. Man war aber einverstanden, die Bestimmungen des 8 2113 in die Konkursordnung zu verweisen.

Gegen den sachlihen Jnhalt des § 2114, wonah, wenn der Konkurs über den Nachlaß eröffnet ist, die infolge des

“Erbfalls durch Vereinigung von Recht und Verbind-

lihkeit oder von Recht und S erloschenen Rechtsverhältnisse als niht erloshen gelten, erhob sich kein Widerspruh. Auch die Vorschriften des 8 2115 über das Recht des Erben, im Konkurse über den Nachlaß die ihm gegen den Erblasser zustehenden Ansprüche geltend zu machen und in An- sehung der von ihm berichtigten Nachlaßverbindlichkeiten an die Stelle der befriedigten Gläubiger zu treten, gelangten mit den aus den Beschlüssen zu § 2112 sich ergebenden Aende rungen nah dem Entwurf zur Annahme, jedoch mit der Maß- gabe, daß sie in die Konkursordnung eingestellt werden sollen.

Nach dem §Z 2116 is} die von einem Nachlaßgläubiger vor der Eröffnung des Nachlaßkonkurses ohne Zustimmung des Erben erklärte Aufrechnung seiner Forderun gegen eine dem Erben ihm gegenüber zustehende, nicht zum Nachlaß gehörende Forderung nah der Eröffnung des Konkurses als nicht erfolgt anzusehen. Diese Vorschrift wurde sachlich mit dem Zusaß angenommen, daß sie entsprehende Anwendung finden soll, wenn ein Gläubiger, der nicht Nachlaßgläubiger ist, die ihm gegen den Erben zustehende Forderung gegen eine zum Nachlaß gehörende Forderung aufrenet.

Der § 2117 spricht den E aus, daß im Konkurse über den Nachlaß alle Nachlaßverbindlichkeiten im Sinne des Entwurfs Ä 2092 Abs. 2), insbesondere auch die Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen und Auflagen, geltend gemacht werden können, und bestimmt zugleih die Rang- ordnung, in welcher sie zu berichtigen End. De Ansehung gewisser Nachlaßverbindlichkeiten, insbesondere der Vermächtnisse und Auflagen, enthält der §2117 Abs. 4 außerdem cinige be- sondere, auf das Anfehtungsrecht des Konkursverwalters und auf den U an PNLELAIEY fich beziehende Bestim- mungen. Der §2117 wurde mit einigen nicht erheblichen Aenderungen N gebilligt. Man war aber einverstanden, die Vorschriften in die Konkursordnung zu verweisen.