1895 / 59 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Mar 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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7 7. März. (W. T. B.) Der Ministerrath genehmigte

in seiner heutigen Sitzung den Bau der Eisenbahnlinie Kenuehß

nah Assuan. Die Konzession für diesen Bau wurde der aus dem

früheren Bahnbau bekannten Gruppe deutscher und eg ptischer en

Übertragen, E Dea e Dn N B E h î del8gese , Fr. Lenz-Stettin,

T E frères u. Go., Menasce fils u. Co., Cattani fils

u. Co., W. Pelizaeus angehören.

Theater und Musik.

Konzerte.

Das dritte Abonnements-Konzert der Herren Florian Zaiïc und Heinrich Grünfeld, welches gestern im Saal der Sing- Akademie stattfand, wurde mit einem Sertett von Tschaikowêky, „Souvenir de Florence“ betitelt, eréffaet. Während in dem ersien Satze die vielen Wiederholungen des gerade nicht fehr fe}elnden Hauptmotivs etwas monoton wirken, is das Adagio und be- fonders - das Finale in fstilistisher Hinsicht wobl gelungen. Die Ausführung, bei der sh noch die Herren Krelle, Kilian, Wiggers und Hutschenreuter den beiden Konzertgebern angeshlofsen hatten, war präzis In der Zufammen- wirkung und verftändnißvoll in der Vortragsweise. “Herr Zajic svielte noch zwei Violinsoli von Viotti und Smetana, in denen sein edler und zarter Ton, seine geräushlose Bogenführung und feine zu Herzen gehende Ausdrucksart eine nachbaltige Wirkung hinterließen ; ein gleihes Lob verdienen auch die Cellovorträge des Herrn Grünfeld, der drei Soli von Chopin - Rehfeld, Moszkowski und Popper unter raushendem Beifall vortrug. Beide Künstler gewährten noch einige Zugaben. Zwischen diesen *instrumentalen Vorträgen erfreute Frau Amalie Joachim dur die im Ausdruck höchst gelungene Wiedergabe der „schottischen Lieder“ von Beethoven. Den Beschluß des fehr interessanten Abends maten zwei Sätze aus einem unvollendeten Streichquartett von Mendelsfobn, deren flarer und melodiöser Inhalt vortrefflich zur Geltung kam und bei dem Zuhörer nur das Bedauern über das Fehlen eines Finales erwedte.

Im Königlihen Opernhause findet morgen der ate Symphonie- Abend der Königlichen Kapelle unter Kapellmeister Wein- gartner’s Leitung statt. Die öffentliche Hauptprobe dazu ist auf morgen, Mittags 12 Uhr, festgeseßt. Billets zu 2 und 1 #4 sind bei Bote u. Bock zu haben. E

Iosef Kainz ist von seinem Urlaub zvrückgekehrt und wird in der nâd)sten Aufführung von „Weh dem, der lügt!", welhe im Deutschen Theater“ am Montag stattfindet, wieder die Rolle des Küchenjungen Leon spielen. A L

Im Friedrih-Wilhelmstädtishen Theater gelangt morgen und am Sonntag die Zeller’she Operette „Der Obersteiger“ zur Darstellung.

Manuigfaltiges.

In der gestrigen Sißung der Stadtverordneten stand die Magistratsvorlage, betreffend die Nepvision und Abänderung des Pensions-Reglements för Angestellte der wirthschaft- lihen und industriellen Anstalten der Stadt Berlin, zur Beschlußfassung. Der Aus\{chuß hat, wie wir dem Bericht der „Nat.-Ztg.“ entnehmen, in dem vom Magistrat aufgestellten Ver- zeichniß der als pensionéberechtigt anzusehenden Beamten und Angse- stellten der vorbezeichneten städtishen Betriebe einige Aende- rungen (Vermehrung der pvensionsberehtigten Beamten) vorge- nommen und empfahl der Versammlung nachstehende Beschlußfassung : „Die Versammlung giebt dem anliegenden revidierten und ab- geänderten Pensions-Reglement für Angestellte der wirthfcaftlichen und industriellen Anstalten der Stadt Berlin, sowie dem dazu ge- börigen Stellenverzeihniß ihre verfassungsmäßige Zustimmung nah Maßgabe der in dem anliegenden Protokoll des Ausshusses vom 27. d. M. feitens des g in dem Stellenverzeichniß vor- genommenen redaktionellen Aenderungen. Gleichzeitig ersucht die Versammlung den Magistrat : zu erwägen, ob es nicht angemessen ift, den Bureau-Assiftenten bei den städtischen Werken die Pensions- berechtigung event. nah Ablegung einer entsprehenden Prüfung zu verleihen.“ Die Versammlung beschloß obne Debatte dem Antrag des Ausschusses gemäß. Darauf folgte die Fortseßung der Etats- berathung. Bei Gelegenheit der vorjährigen Etatsberathung batte

+

die Stadtverordneten-Versaminlu do wesen folgende Nefolution beshlossen: „Die oder unpünktlihe Zahlung der in Kraxkheitsf Gemeivdemitteln gezahlten Kurkosten entzieht D recht nit; vielmehr wird die Berechtigung zum Wählen ers durch Er oder fesizesiclite Uneinziehbarkeit dieser Kosten aufgehoben.“ Gleichzeitig ersuhte die Versammlung den Magistrat, bei Aufstellung der Wählerliften dem vorstehenden Bes{luß ent- sprehend zu verfahren. Jn der diesjährigen Etatsvorlage hat der Magistrat bemerkt, daß er zu seinem Bedauern nit in der Lage fei, diesem Ersuchen Folge zu leisten, weil die E éines Hilfs- bedürftigen in Kranfkheitsfällen auf Grund des seßes über den Unterftüßzungswohnsiß eintrete und fih daher als Armenunterstüßung arakterisiere, mit welcher nach Maßgabe dieses Gesetzes die Ent- ziehung des Wahlrechts verbunden ist. Er befolge jedo seit Jahren die Praxis, den Betreffenden nah der Entlaffung aus dem Kranken- hause eine Zablungsaufforderung unter Hinweis auf den eventuellen Verlust des Wablrehts zugehen zu lassen, und erft wenn der Be- treffende innerhalb vier Wochen die vollen Kosten nit gezablt hat, erfolge die Streichung in den Wählerlisten bezw. die Nichtaufnahme. Der Ausschuß empfahl nun der Versammlung, die vorjährige Resolution in folgender Fassung zu wiederholen: „Die Stundung oder unpünktliGe Zahlung der in Krankheitsfällen aus Gemeindemitteln gezahlten Kurkosten entzieht %as Wahl- recht niht; vielmehr wird die Berechtigung zum Wählen erst aufgehoben, wenn binnen Jahresfrist nah erfolgter Zahlungs- aufforderung entweder diese. Kosten erlassen find oder deren Unein- ziehbarkeit festgestellt ist. Für den event. Fall der Ablehnung seitens des Magistrats ersuht die Versammlung um Einseßung einer gemischten Deputation zur Erledigung dieser Angelegenheit". Diese Resolution wurde nah längerer Besprehung mit großer Majorität angenommen.

ilung ¡u dem Etat über das Armen- St g

Der Zentralvorstand deutsher Arbeiterkolonien be- shäftigte sich vorgestern im weiteren Verlauf feiner Verhandlungen (vergl. die vorgestriae Nummer d. Bl.) mit der Frage, was zu thun sei, wenn die Meliorations8arkeiten in der Nähe der Kolonien beendet sind. Die Ansichten gingen in der sehr ausgedehnten Debatte etwas auseinander. Während einzelne Redner empfahlen, alödann in anderer Gegend eine neue Kolonie zu gründen, verwiesen andere auf. günstige Erfahrungen, die man mit dem Verschicken größerer Arbeitertrupps auf entferntere Güter gemaht habe. Es wurde betont, daß die Außenarbeit ent- schieden doh immer noch besser sei, als die Abweisung der Leute. Pastor Pröôller-Meppen besvrach sodann die religiôs-fiitliche Einwirkung auf die Kolonisten. Er emxfahl, bei Einrichtung der Wobn- râume das „Familiensystem“, wen: es irgend dur(hführbar sei, aus Sittlichkeitsrüksichten dem „Kafernensystem®* vor- zuziehen. Ferner befürwortete er die Einrichtung einer guten Bibliothek. Der Hausvater und feine Gehilfen sollten dur rechte Handhabung des Haupterziebungémittels, der „Arbeit“, einen sittlich fördernden Einfluß ausüben, vornehmlih dur eigenes Vorbild und Beispiel. Die religiöse Einwirkung solle koufessionel verschieden sein. Die Versammluna {loß sich den Ausführungen des Redners im allgemeinen an. Oberst z. D. von Giese-Aachen legte fodann einen auêgearbeiteten Plan zur Kultivierung deutscher Oedländereien vor, der den Zweck hat, beschäftigungslosen Arbeitern Arbeitsgelegen- heit zu verschaffen, die Auêëwanderung und den Zuzug der ländlihen Arbeiter zu den städtishen Fabriken zu hemmen, und grôßere Massen billiger Lebensmittel zu beschaffen. Die Ausführungen des Redners erregten lebhaftes Interesse. Der Vorstand wurde \{ließlich ermächtigt, unter Zuziehung geeigneter Mitalieder eine übersichtlihere Gestaltung und praktiswhe Verwerthung der Berufsstatistik in Erwägung zu ziehen.

Der Deutsche Herbergsverein trat gestern unter Vorsiß des Geheimen Negierungs-Raths von Massow im Vereinshaus, in der Oranienstraße, zur 9. Hauptversar1mlung zufamrmen, zu welcher der Minister der geisiliGan 2c. Angelegenheiten ; Dr. Bosse den Geheimen Negierungs-Rath Schwarßzkopfff abgeordnet hatte. In Deutschland bestehen 426 Herbergen zur Heimath, 52 davon befinden sich im Königreiß Sachsen, 51 in Brandenburg, 42 in der Provinz Sachsen mit Einshluß von Anhalt. Oie östlichen Provinzen haben nur fehr wenig Herbergen zur Heimath, es giebt davon in Westpreußen und Posen je 5, in Ostpreußen 2. Auch in Süddeutschland ist das Neg der Herbergen noch sehr lückenbaft, Bayern hat davon 12, Südwest- deutshland 16. 280 der Herbergen find mit Verpflegungsstationen verbunden. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Betten beträgt

15 464. Nach der le Iahresftatiftik wurden E F

besucht von 1 508 zahlenden Herbergsgästen,

dort verblieben, und von 19598 Kostgängern mit 464 658 Nächten. Außerdem wurden in den mit den Herbergen verbundenen Ver- Mga lian 916236 Personen aufgenommen, die 858 661

Nächte in den Herbergen verblieben, so daß diese ins,

esammt 3545575 Swlafnähte zu eichnen batten. Die

Mersamulung beschäftigte sih eingehend mit der Frage, unter welchen

Bedingungen eins Herberge „Herberge zur Heimath“ anzuerkennen

sei, besprach die Regelung des Arbeitsnahweises und andere Fragen

der internen Verwaltung. Eine Anregung betraf die Erlangung von

Darlehen zu Herbergëbauzwecken aus den Fonds der Reichs-Versiche, -

rungsanftalten.

Im Zirkus Renz fand gestern die Abschied8vorstellung für die diesmalige Spielzeit - statt. Sämmtliche Programmnummern des Abends, besonders au das prächtige Ballet „Tjo Ni En“, wurden mit der gewobnten Frishe und Vollendung ausgeführt und fanden den zuweilen den stürmischen Beifall des bis zum leßten Plaß beseßten Hauses. Ae Franz Renz wurde durch reihe Kranzspenden aut gezeichnet.

Flensburg, 7. März. „W. T. B.* berihtet: Von dem Zuge 8 Aena aura Mes entgleisten bei MaaßbÜüll infolge fiattee Schneeverwehungen beide Lokomotiven. Der Lokomotivführer wurde erheblih, der Heizer weniger {wer verleßt. Die erfte Maschine, welche umstürzte, wurde zertrümmert.

Budapest, 7. März. Infolge Schmelzens der ungeheueren Schneemassen find in mehreren Gegenden Ungarns, befonders îm Marozthale Ueberschwemmungen eingetreten. Die Dämme sind gerissen und es werden viele Verkehrsftörungèn geme!det. Auch beträchtlicher materieller Schaden ift angerihtet worden. Andererseits sind umfassende Vorsihtsmaßregeln getroffen.

Sofia, 7. März. Das Blatt „Mir“ berihtet von einem Ueberfall des protestantishen Gotteshauses in Lom- Palanka. Danach haben am vergangenen Sonntag zwei Individuen eine Bande von etwa 40 Burschen um #chG ge- fammelt, die Thür des Gotteshauses gesprengt, alles, was sie im Innern der Kircbe vorfanden, zerbrohen und einige Wertbgegenftände geraubt. Das Blatt verurtheilt die That auf das \{ärf|ffe und be- merkt, die Schuldigen seien verhaftet und dem Staatsanwalt zur ver- dienten Bestrafung übergeben.

Kopenhagen, 7. März. Der Rostocker Dampfer „Alice“, welcher drei Wochen im Eise bei Nakkeboved (Nordküste von See- land) festgelcgen hatte, wurde laut Meldung ïes „,W. T. B." beute Morgen von einem Rettungsdampfer in den Hafen von Helsingör einbugsiert. Die „Alice“ war äußerlich etwas beschädigt. Ja der Nacht zum 4. d. M. wäre das Schif} vom Eise ‘“einahe zerdrückt worden, was nur durh die Lage der Ladung und den frarken Bau des Schiffes verhütet wurde. Die Mannschaft bat stark gelitten, da sie faff| gar feinen Pro- viant hatte und außerdem Tag und Nacht arbeiten mußte, um das Schiff zu retten. Das gestern von Gjedser abgegangene Schiff „Rügen“ und der von Warnemünde ausgesandte „Ydan* blieben beide im Eise stecken: erst heute früh kamen fie wieder frei und begannen mit großer Mübe das Eis zu durhbrechen. Die Passagiere des „Ydan“ wurden in der Nacht auf Booten und Schlitten in Gjedfer gelandet.

New-York, 7. März. „W. T. B.* meldet: Als der Post- dampfer „Havel“ beute früh bei starkem Nebel in den Hafen einfuhr, Lemerkte der Lootse, Daß das elektrisde Licht auf den Bojen vom Eise zerstört war. Der Dampfer versuchte nun- mehr umzukebren , stieß aber auf Grund. Fünf Bugsier- dampfer blieben bei der „Havel“. Die Passagiere erster Klasse wurden gelandet, die übrigen blieben noch auf dem Dampfer. Es bestcht eiue Gefahr, cbgleich der Nebel noch fortdauert. Um 6 Uhr Abends war die „Havel“ troß der Bemühung der Bugsierdampfer noch nicht wieder flott geworden. Das Schiff wird wahrscheinli einen Theil feiner Ladung abladen müssen. Der Dampyfer liegt 3 (engl.) Meilen nordöftlih vonSandyhook auf Sand und Schlamm.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage. }

MWetterberiht vom 8. März 8 Uhr Morgens.

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1) Gestern Schnee. 2) Reif! Uebersicht der Witterung.

Ein Hocdruckgebiet über 765 mm erstreckt sich von den Osftalpen nordwärts nach dem Bottnisdtea Busen bin, während westlich vcn Irland ein Mi- nimum unter 741 mm lagert, bei dessen Annäherung das Barometer an der irischen Westküste außer- gewöhnli stark gefallen ist. Jn Deutschland ift das Wetter fill, vorwiegend beiter und andauernd falt, Niedershläge werden niht gemeldet. Bam-

\trablung erhob si gestern Nachmittag an den meisten deutshen Stationen die Temperatur um 1 oder | Anfang 74 Ubr. 2 Grad über den Gefrierpunft.

Theater- Anzeigen.

Königlihe Schauspiele. Sonnabend: Opern- haus. S, Symphonie-Abend der Königlichen i Kapelle. Dirigent: Herr Felix Weingartner, König- f 1 Aft von Eugene Labiche. licher Kapellmeister. Anfang 7# Uhr.

Mittags 12 Ubr: Oeffentlithe Hauptprobe.

9, Symphonic-Abenud am 22. März 1895. N

Schauspielhaus : Keine Vorstellung.

Sonntag: Opernkaus. Prophet. Große Oper in 5 Akten von Giacomo Meyerbeer. Text nah dem Französischen des Gugène Scribe, deutsh bearbeitet von Ludwig Rellftab. Ballet von Emil Graeb. Anfana 7 Uhr.

Altev sungen. nfang Ukr.

Denisches Theater. Sonnabend: DieWeber. Anfang 7# Uhr. Sonntag, 23 Ubr: Die Weber. 75 Uhr: Die

Montag: Weh dem, der ligt!

Berliner Theater. Anfang 7{ Uhr.

Lessing-Theater. Sonnabend: Der Geizige, Hierauf : Niobe. Anfang 74 Uhr.

Sonntag: Das

Montag: Das Examen.

Sonnabend:

Sountag: Der Oberfteiger.

Vèéues Theater.

Deuts? Seewarte.

Backfische. Schwark in 1 Akt. Sonntag: Liebe von Heut.

61. Vorstellung. Der

Q iel in 4 ae ( ustspiel in 4 Aufzügen von Karl fontraft.

Ferron. Die

Sonnabend: Heimath.

Bentral-Theater. Direktion : Richard Schul Sonnabend : Zum 22. Male:

Examen. 4 Akten von Wilhelm

Sonnabend: Liebe von Dent. Volksshaufpiel in 4 Akten von Robert Mis. Vorher: Unsere Anfang 7+ Uhr. Volksschauspiel in 4 Akten von Robert Misch. Vorher: Zum ersten Male: Edgars Kammermädchen. Schwank in

Residenz - Theater. Blumenstraße Nr. 9. Direktion : Sigmund Lautenburg. Sonnabend : E nand S heron a rt deau, ir deutscher Bor | Verlobt: Frl. Martha von Alvensleben mit Hr.

Schauspi M A ; i ¡e { arbeitung von Benno Jacobson. Anfang 74 Uhr. u. E s LA Sonntag und folgende Tage: Feruand’s Ehe-

Theater Unter den Linden. Behrenstr. 55/57, Direktion : Julius Fritscke. Sonnabend : Mit neuer Ausítattung: Kapitän Caricciolo. Operette mit Ballet in 3 Akten von Henry Chivot und Alfred Zu E E E S AE aen

t von ius Fri rigent: apell- ./ ritter allets atéindiert vöm Ballet- | Gestorben: Hr. Oberst a. D. Adolf von Kamiensk. meister Herrn Louis Gundlachß. Anfang 74 Uhr.

Sonntag: Kapitän Caricciolo, E

Montag: Erstes Enfemble-Gastspiel der englischen

L EA ; Burlesque-Gesellshaft (50 Personen) Morocco Fr. Sonntag, 24 Uhr: Nathan der Weise. 74 Ubr: Die große Glocke. Bound (Nah Marocco). :

Montag: Die große Glocke.

Englands Miß Rose Bathelor vom Prince of Wale3-

Kapellmeister Baldreih. Ermäßigte Preise der Plätze | Theater in London. Ein fideles Corps. Greße Ge-

sangspofse mit Tanz. Nach dem englischen Original „A Gaiety Girl* von Jonas Sidney frei be- arbeitet von Eduard Jacobson und Jean Kren. Vorher : Gefindeball. Schwank in-1 Akt von Ed.

Swiffbauerdamm 4a. /5. | Jacobson und Jean Kren. Anfang 75 Uhr.

Sonntag: Diefelbe Vorstellung.

Konzerte.

‘Konzert-Haus. Sonnabend: Karl Meyder- Konzert. V. internatioualer Abend. 1. Theil:

Sonntag, Nachmittag: Die Waise von Lowood. als 7 D T L Séhauspiel in 4 Akten: von Charlotte Birch-Pfeiffer. i. I. Theil: Deuts. 111. Tbeil: Fran

R S E E S R E P Es E E M E S N E E R C E T I S Familien-Nachrichten.

Lieutenant FEO Ehrenreih von Knoblauch: Osterholz (Neuhaldensleben).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Grafen Wilhelm Rothenburg (Ziegenberg). Hrn. Guido Fret- herrn von Nofenberg (Hochzebren)y. Eine Tochter: Hrn. Oberst Freiberrn von Rechenberg (Berlin). Hrn. Major von Rauh (Lüneburg). Hrn. Hauptmann von Wulffen (Spandau). Den E ia ame u Ene (Galn-DES

Hrn. Regierungs- or r. . Richter

U erve L crantsurt a: QN

(Berlin). Conventualin Doris von Bülow

(Kloster Ribniß). Hr. Hauptmann Ernst Frei

berr Senfft von Pilsah (Freiburg i. Breisgau).

General-Lieutenant Sidonie Melms, geb.

Witte (Görlitz). Fr. Ober-Amtmann Hentiette

Weéndenburg, geb. Lüttih (Halle a. S.). Hr.

Bergwerks-Virektor a. D. August Hecktel (Breskau).

Alte Zakobstraße Nr. 30.| Hr. Amt erihts-Nath Adalbert Kollibay

Emil Thomas a. G. Novität! Rentiers. Große Posse mit Gesang und Tanz in annftädt und Zu Musk von Julius Œinödsbofer. In Scene gesept vom Direktor Richard Schulß. Anfana U Sonntag: Zum 23. Male: Unsere Neutiers.

Operette in | Adolph Ernst-Theater. Sonnabend: Auf-

erst berg meldet 12, München 135, Chemnis 147 3 Akten bon L. Held ünd e eret. Musik von | trzten der erften Pirouette- und Courbette-Tänzerin Grad unter Null; unter dem Einflusse der Soñnen- ? Catl Zeller. Regie: Herr Frédy. Dirigent: Herr

(Neustadt, Oberschlef.).

Unsere R

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutshen Buchdruckterei und Verlag? Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Acht Beilagen (einschließlih Börsén-Beilage).

lius Freund.

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zum Deutschen Reichs-Anz

M 9.

Deutsches Reich.

Betognnuitimachuns,

betreffend die Abänderung derSchiffsvermessungs- ordnung vom 20. Juni 1888.

Vom 1. März 1895. *)

Auf Grund des Art. 54 der Verfassung des Deutschen Reichs hat der Bundesrath die nachstehenden Vorschriften zur Abänderung der Schiffsvermessungs- ordnung vom 20. Juni 1888

erlassen : Artikel T.

Die nachstehenden Bestimmungen der Schiffsvermessungs- ordnung vom 20. Juni 1888 (Reichs-Geseßblatt S. 190) werden wie folgt abgeändert:

8 5. Der leßte Saß: Bei Schiffen, welche durch Dampf oder durch eine- andere künstlich erzeugte Kraft bewegt werden, fann jedo nach Maß- abe des § 9 verfahren werden, wenn der zur Aufnahme der taschine bestimmte Raum dur feste Querschotte begrenzt wird. i fällt fort.

/ S7 G An Stelle der Absâße 3 und’ 4 trit?*folgende Bestimmung:

_ Bei Schiffen mit einem Doppelboden für Wasserballast, bei welhem nah den vom Schiffsvermessungsamt hierüber fest- zustellenden Grundsäßen der zwischen dem inneren und äußeren Boden Tiegende Raum zur Auftewahrung von Ladung, Vor- râthen oder Brennstoffen nicht geeignet ist, werden die Tiefen jener Querschnitte von der unteren Flähe des Vermefsungs- decks oder deren Fluchtlinie bis zur oberen Seite der oberen Beplattung des Doppelbodens gemessen, abzüglich eines Drittels der Deckbalkenbuchßt des Vermessungsdecks und der mittleren Dicke der etwa auf dem Doppelboden angebrahten Wegerung.

S9 fällt fort. S 10.

Im Absaÿz 2 fällt der Saß: - Hat die Vermessung des Raumes unter dem Vermessungsdeck nah § 9 stattgefunden, fo ist die Länge des Zwischendeckraumes in IeRYe Anzahl Me Theile zu theilen, in welche die Gefammtlänge des Raumes unter dem Vermessunzsdeck nah § 6 bâtte getheilt werden müssen, falls seine Vermessung nah den S§S 7 und 8 erfolgt wäre.

fort. | § 12. Absay 1 im Ae erbält folgende Fassung: Der Raumgehalt derjenigen auf oder über dem obersten Deck fest angebrachten und gésiblbssenei Aufbauten, welche u. \. w. Abs. 4 erbält folgende Faffung: Die Stellen, an welchen die mittlere Länge und die hinterste Breite von Aufbauten zu messen sind, deren Hinterwand durch ein rundes Heck gebildet wird, werden nach näherer Vorschrift des Schiffsvermefsungsamts bestimmt.

Die SS 13 bis 15 werden dur folgende Bestimmungen erseßt:

& 13.

A. In den Brutto-Raumgehalt wird einvermessen:

a. der. Naumgehalt aller gedeckten und GiStelenza, in dauernd angebrahten Aufbauten auf oder über dem obersten Deck belegenen Râume, welhe von Bedahungen und festen Schotten derart ein- geschlofsen sind, daß die Räume zur Stauung von Gütern oder Vor- râthen fowie zur Unterbringung oder sonstigen Bequemlichkeit der Schiffsbesaßung und der Pafsagiere dienen können;

_ b. derjenige Theil des Gesammt-Raumgehalts aller frei auf oder über dem obersten Deck befindlichen Luken, welcher ein halb Prozent des Brutto-Naumgehalts übersteigt.

___ B. Ausgenommen von der nah A a vorges{hriebenen Einvermessung in den Brutto-Raumgehalt sind, foweit sie in Aufbauten der dort bezeichneten Art liegen, folgende Räume:

a. alle gedeckten und geshlofssenen, aus{ließlich für die Aufnahme von Hilfsmaschinen geeigneten und von leßteren thatfächlih eingenom- menen Räume, sowie das Steuerhaus zum e des Mannes oder der Leute am Steuer, wenn diese Räume nicht größer sind, als es für die bezeichneten Zwecke erforderlich ift ;

b. jeder zum Schuß der Deckpafsagiere auf kurzen Reisen gegen Unwetter und Seegang angebrahte Aufbau, wenn die Vermefsungs- behôrde vom Schiffsvermessungsamt hierzu beauftragt wird ;

c. das Kochhaus (Kombüse) und der Raum für den Destillier- apparat, sofern dieselben nit größer als erforderli find, um dem Koh bei der Bereitung der Speisen, sowie dem Maschinisten beim Destillieren des Wassers für die Passagiere und die Schiffsmannschaft genügenden Schutz zu bieten ;

d. die für die Schiffsoffiziere und die Schiffsmannschaft be- stimmten Klosets, falls dieselben eine angemessene Zahl und Größe niht übersteigen. Bei hauptsählich für den Pafsagiertransport bestimmten Schiffen kann außerdem für je 50 Personen ein Kloset außer Rechnung bleiben. ie Zahl der von der Vermessung aus- geshlofsenen Klosets darf indessen im ganzen 12 nit übersteigen.

T4.

Von dem Brutto-Raumgedali kommen zur Bestimmung des Netto-Raumgehalts in Abzug, jedoch nur dann, wenn diese Abzüge ¿uvor in den Brutto-Naumgehalt einvermessen fo:

A. Räume zum Gebrau der Schiffsmannschaft und zur Navi- gerung des Schiffs und zwar: ;

1) alle abgetheilten Räume sowohl über wie unter dem obersten .Dedck, welche aus\{ließlich für die Mannschaft bestimmt sind, vor- Abt, daß bezüglich der Logisräume den Vorschriften im § 44 ad ai Seemannsordnung vom 27. Dezember 1872 ent-

2) jeder Raum, welcher aus\chließlich für den persönlichen Ge- brauÿ des Schiffsführers bestimmt ift ;

3) alle Nâume, welche aus\{chließlich verwendet werden :

Ein a. zur Handhabung des Steuers, des Gangspills und für die inridhtung zum Ankerlichten,

ae Fer Aufbewahrung der Karten, Signalvorrihtungen und nderer avigations-Instrumente sowie der Bootsmannsvorräthe ;

R der von der Hilfsmaschine und dem Hilfskessel eingenommene

deg, sofern diese maschinellen Einrichtungen mit den Hauptpumpen ‘s Schiffs in Verbindung stehen ;

ied 9) bei Schiffen, für welhe Segel der einzige Treibapparat sind,

Meer abgétheilte, aus{ließlich zur Aufbewahrung der Segel verwendete

Bram; giedoh darf dieser Abzug zwei und ein halb Prozent des rutto-Raumgehalts nicht übersteigen.

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*) S. „R.- u. St.-A.* Jahrg. 1888, Nr. 166.

Außenbordsbekleidungen oder der Berg

Eríîte Beilage

Berlin, Freitag, den 8. März

Jeder der oben genannten Räume muß, wenn ein Abzug gemacht werden foll, eine seinem Zweck * angemessene Größe haben, dement- spre@end hergestellt, eingerihtet und an gut sihtbarer Stelle mit einer Bez-ichnung versehen sein, welche die Bestimmung des Raumes kennzeihnet. Serniési

Für die Vermessung gelten die im § 12 gegebenen Vorschriften. __B. Bei Schiffen, welche durch Dampf oder dur eine andere künstlich erzeugte Kraft bewegt werden, erfolgt ein fernerer Abzug vom Brutto-Raumgehalt für die von der Treibkraft eingenommenen Räume. Die E dieses Abzugs ist in nachstehender Weise zu ermitteln :

a. Bei Raddampfern werden, wenn derjenige Theil des Maschinen- raums, welcher aus\ließlich von der Maschine und den Dampffkesseln eingenommen wird oder für die wirksame Thätigkeit und ordnungs- mäßige Bedienung derselben erforderlih ist, mehr als 20-9 und weniger als 309% des Brutto-Raumgehalts beträgt, 37 9% des leßteren in Abzug gebracht. 1

Bei Schraubendampfern werden, wenn dieser Raum mehr als 13 9% und. weniger als 209%/9 des Brutto-Raumgehalts beträgt, 329% des leßteren in Abzug gebracht.

s b. Wenn der unter a bezeichnete Theil des Maschinenraums eines Schiffs den unter a festgeseßten Größenverhältnifsen nicht entspricht, kann der ZONL N in der Weise bewirkt werden, daß der körperliche Inhalt dieses Raumes ermittelt und bei Raddampfern unter Zuschlag von 50% desselben, bei Schraubendampfern unter Zuschlag von 75 9/0, von dem Brutto-Raumgehalt in Abzug gebraht wird.

Für die Wabl des einen oder des anderen Verfahrens im Falle b gelten folgende Grundsäye: i

eträgt die Größe des Maschinenraumes bei Raddampfern nicht mehr als 20/0, bei Schraubendampfern niht mehr als 13 °/9 des

Brutto-Raumgehalts, so haben die Vermessungsbehörden den Abzug nah der unter b angegebenen Regel zu bewirken, fofern sie niht von dem Schiffsvermefsungsamt ausdrüdcklich ‘angewiesen werden, in der unter a bejchriebenen Weise zu verfahren und demgemäß für die von der Treibkraft eingenommenen Räume im ganzen 37 beziehungsweise 32 %/0 des Brutto-Raumgehalts in Abzug zu bringen.

__ Beträgt der Maschinenraum bei Raddampfern 30 9/9 oder mehr, bei Schraubendampfern 20%/6 oder mehr des Brutto-Raumgehalts, so steht es dem Rheder frei, zu wählen, nah welcher der beiden Regeln der Abzug bewirkt werden soll. Macht derselbe hiervon keinen Gebrauch, so haben die Vermessungtbehörden nah der am Schluß des vorigen Abfatzes gegebenen Vorschrift zu verfahren.

j S. 15.

Die Vermessung der von der Maschine und den Dampfkesseln wirklich eingenommenen und für deren wirksame Thätigkeit und ordnungêmäßige Bedienung erforderlihen Räume i} in folgender Weise vorzunehmen :

1) Es wird die mittlere Tiefe des Raumes von der unteren Fläche des zunächst über der Maschine befindlihen Decks bis zur oberen Fläche der Bodenwrangen oder deren Fluchtlinie neben dem Kiel- \hwein A ERe bis zur oberen Fläche des innern Doppelbodens gemessen. In halber Höhe des Raumes werden mindestens drei Breiten gemessen. Aus den gemessenen Breiten wird das arith- metishe Mittel genommen. odann wird die mittlere Längé des Raumeszwischen den denselben vorn und hinten begrenzenden Querschotten, oder den fonst als Begrenzung anzusehenden Stellen gemessen; hierbei ist jedo darauf zu achten, 0 folhe Theile des Raumes, welche niht thatsächlich von der aschine und den Dampfkesseln ein- genommen werden, oder für die wirksame Thätigkeit und -ordnungs- mäßige Bedienung derselben nothwendig sind, nicht mitgemessen werden. Die so ermittelten Hauptabmessungen des Máäschinenraums werden mitcinander musltivliziert. Das Produkt ergiebt den körperlihen Jn- halt des Maschincnraums unter dem ¡unächst darüber gelegenen Deck.

__ Viecauf tvird der Naumgehalt der über diesem Dek etwa noh befindlihen Räume, welche für die Maschine oder für den Zutritt von Licht und Luft zum Maschinenraum bis zum Oberdeck abgeschieden sind, in der Weise ermittelt, daß für jeden das Produkt aus seiner mittleren Länge, mittleren Breite und mittleren Tiefe gebildet wird. Der Gesammtinhalt dieser Räume wird sodann dem Inhalt des übrigen Maschinenraums hinzugerechnet.

__ 2) Befinden _sich die Ma/cinen und die Dampfkessel in selbst- ständigen, durch Schotte begrenzten Abtheilungen, so wird der körper- liche Inhalt jeder Abtheilung nah den varftehenden Regeln ermittelt. Die Summe des Raumgehalts derselben gilt als Inhalt des Maschinenraums.

_3) Bei Schraubendampfern gehört auch der von dem Wellentunnel eingenommene Naum zum Maschinenraum. Zur Ermittelung des körperlichen Inhalts desselben wird das Produkt aus der mittleren Länge, mittleren Breite und mittleren Tiefe des Tunnels gebildet. Besteht der Tunnel aus mehreren Abtheilungen, so wird jede derselben für sih vermessen.

4) Die über dem Oberdeck belegenen Räume, welche für die Maschine oder für den Zutritt von Licht und Luft bestimmt sind, dürfen nur dann dein Maschinen- und Kesselraume sowie dem Brutto- RNaumgehalt des Schiffs zugerehnet werden, wenn jene Räume eine entsprechende Ausdehnung haben, feefest hergestellt sind und zu keinen anderen Zwecken als für die Maschine oder für den Zutritt von Licht und Luft zu der Maschine oder den Kesseln des Schiffs verwendet werden fönnen.

S 17

fällt fort. S2

4. Die Bestimmung unter b Abs. 1 erhält folg-nde Fassung: b. O fremden Schiffe, welche behufs Ermittelung des Netto-Raumgehalts nahvermessen worden sind, Im dritten Absay unter þ wird das Wort „theilweise“ durch „Nachvermefsung* erseßt. a 29.

Die Bestimmung unter 1 b erbält folgende Fassung: b. die größte Breite des Schiffs wischen den Außenflächen der zer.

i 8 27. Abs. 2 fällt fort.

S 30

Der zweite Ad Bei Dampfschiffen jedo, welhe nah § 9 vermefsen werden, ist der dur feste Querschotte begrenzte Maschinenraum zu-ver- messen, bevor irgend eine Einrichtung in demselben angebracht isl WeERe die Aufnahme der vorgeschriebenen Maße verhindern önnte.

fällt fort.

S i S

Die ersten beiden Absäße erhalten folgende Faffung: ._ Bei Schiffen, welche für deutsche Rehnung neu erbaut werden (einshließlich der im Auslande in Bestellung gegebenen), sind von dem Besteller nah Feststellung der Konstruktions- und Einrichtungs- pläne mindestens vier Wochen vor der Vermessung je zwei Kopien (Lichtpausen) der nachstehend aufgeführten Zeichnungen, welche legteren den thatsählihen Verhältnissen zur Zeit der Vorlage entsprechen müssen, der Rede einzureichen : :

1) eine Querscnittszeichnung, in welcher die Konstruktion des etwa vorhandenen Doppelbodens fowie die Mateérialstärken an-

gegeben sind;

eiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

1899S.

2) eine Längenschnittszeihnung, aus welcher die Ausdehnung des etwa vorhandenen Doppelbodens, die Lage der wasserdihten, von Bord zu Bord reihenden Querschotte, erhöhter Wasserballastbehälter, Aufvauten, Luken und fonstiger Einrichtungen hervorgeht ;

_3) Dedpläne, aus welchen die Einrihtung und Bestimmung der einzelnen Räume zu erfehen ift ; 4) Einrichtungszeichnungen der Maschinen-, Kessel- und Kohlen- räume. _ Die Zeichnungen müssen die vorgeschriebenen Angaben in der- jenigen Vollständigkeit enthalten, wie sie nah dem Erachten des Schiffsvermefsungsamts für die Revision der Vermessung erforderlich ist. Zu den Zeichnungen ift einer der bei Bauplänen üblihen Maß- \stäbe zu verwenden.

Artikel TTI.

Die Bestimmungen des Art. T treten am 1. Juli 1895 in Kraft. Die Vermessung nach der abgeänderten -Ordnung kann indessen schon - vom 1. April 1885 ab beantragt und aus-

geführt werden. Artikel TTTI.

Die vor dem 1. Januar 1889 ausgestellten Meßbriefe verlieren vom 1. Januar 1900 ab die Gültigkeit.

_Die in der Zeit vom 1. Januar 1889 bis zum 1. Juli 189 ausgestellten Meßbriefe behalten bis auf weiteres Gültig- keit. Vom 1. Juli 1895 ab bis zum 1. Januar 1900 sind die gemäß 8 17 Absaz 1 der Schiffsvermessungsordnung vom 20. Juni 1888 behufs Gebrauchs in fremden Häfen unter Abzug der Maschinen- und Kohlenräume nach britischem Ver- fahren ausgestellten Meßbriefe auch in deutshen Häfen als gültig anzuerkennen.

Ärtikel TV.

___ Die Schiffsvermessungsordnung vom 20. Juni 1888 ift in der durch diese Abänderungsvorschriften sich ergebenden Fassung zu veröffentlichen. Berlin, den 1. März 1895. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boetticher.

Deutscher Reichstag.

54. Sißung vom Donnerstag, 7. März, 1 Uhr.

Das Haus seßt die zweite Berathung des Militär- Etats fort.

Ueber den Beginn der Sißung is bereits gestern berichtet worden. Wir tragen hier zunächst nur die gestern kurz erwähnte Rede im Wortlaut nach, welche der preußishe Kriegs-Minister Bronsart von Schellendorff zur Befürwortung der zur nochmaligen Prüfung an die Budgettommissiön zürückverwier enen Forderung, betreffénd die Kommandantenstelle in Altona, bei Beginn der Verhandlung gehalten hat.

_ Bevollmächtigter zum Bundesrath, preußisher Kriegs- Minister Bronsart von Schellendorff:

Meine Herren! Meine Bemerkung in der Sißung am Diens- tag : das Verhalten der Militärverwaltung bei Wiederbesezung der Kommandantur von Altona, fei als ein S{hlag gegen das Budget- recht des Hauses bezeichnet worden ; meine weitere Bemerkung, daß ih wegen 7000 einen solhen nicht unternehmen würde, daß es eine größere Summe fein müßte, wenn ih es risfkieren sollte ist, wie ih gehört habe, von einigen Herren dahin gcdeutet worden, als hätte ih sagen wollen, für eine große Summe wäre ih bereit, das Etatsrecht des hohen Hauses anzutasten. Gegen diese Auslegung meiner Worte, meine Herren, muß ich Einspruch erheben. Es liegt darin eine Uebershäßung meiner Unternehmungsluft (Heiterkeit) und eine Untershäßung meiner Achtung vor dem Gesetz und der s{werwiegenden Bedeutung des hier noch nicht anwesenden Herrn Reichs-Schahsekretärs. Ich habe mit der Bemerkung weiter nichts ausdrücken wollen, als daß, wenn es sich um eine große und bedeutende Etatsübershreitung gehandelt hätte, und ich kein Ver- trauen besäße, die Annahme einer meinerseits beabsichtigten Ungesetz- lichkeit erklärlih wäre, daß aber wegen einer fo geringen Summe wie 7000 M i nit glaubte, wenn ih Vertrauen besitze, dieses verlieren zu können.

Zum Titel „Mannschaften“ bemerkt der

_Abg. von Vollmar (Soz.): Während der Erntezeit werden alljährlih eler Mengen von Soldaten entlassen, um den länd- lihen Grundbesizern zu helfen. Zu derselben Zeit wird gewöhnli eine Anzahl von Reservisten jur Uebung eingezogen, die vielleiht gerade auf dem Felde fehr nöthig waren. Ob dies zufällig zusammen- trifft oder im ursählihen Zusammenhang steht, kann ih nicht ent- scheiden. Wir haben nihts dagegen, daß Soldaten zu Erntearbeiten beurlaubt werden, aber nur dann, wenn sie ihren Angehörigen helfen. Treten sie in die Dienste Fremder, so sind sie Konkurrenten der Arbeiter. Man klagt immer über die Schwierigkeit, land- wirthschaftliche Arbeiter zu finden. Wenn man entsprehend zahlt, und die Arbeiter entsprehend behandelt, so wird man immer Arbeiter bekommen. Wenn den Grundbesitern die Möglichkeit ey gegeben wird, billige Arbeitskräfte zu erhalten, so werden sie natürlich die Löhne er- höhen. Die Soldaten sind doch niht zum Lohndrücken da. Wenn eine große Anzahl Soldaten auf längere Zeit entlassen werden kann, fo liegt die Annahme nabe, 8 die Dienstzeit in threr jeßigen Aus- dehnung gar niht nothwendig sei. Wir müßten dann s{leunigst die Dienstzeit herabseßen. Was wir verlangen, gilt bereits in Bayern, wo die Soldaten nur dann entlassen werden, wenn sie thren An- gehörigen helfen sollen.

Bevollmächtigter zum Bundesrath, preußischer Minister Bronsart von Schellend orff:

Der Gebrauch, Soldaten zur Erntezeit zu beurlauben, besteht schon seit einer langen Reihe von Jahren und niht bloß in Preußen, sondern au in allen anderen deutshen Staaten. Es besteht aber speziell für die preußishe Armee und ih glaube auch für die anderen deutshen Kontingente die Vorschrift, daß diefe Beurlaubungen nur insoweit zulässig sind, als es das dienstliche Interesse gestattet. Wenn also beispielsweise die Ernte sehr früh eintritt, und fällt mit dem NRegiments- oder Brigadeexerzieren zusammen, oder es sind die Schießübungen noch nit beendet, so sind die Truppen leider nicht in der Lage, Leute zu beurlauben. Fällt die Ernte aber später,

Kriegs-

und es sind gewisse Uebungen bereits beendigt, so hat der Kompagnie-