1895 / 60 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Mar 1895 18:00:01 GMT) scan diff

E 4/0): Ea T R V E L

Me E M

in Schweidnitz, der Gerichts-Assessor Dr. Rich ard alis dei | Die Kommission für die zweite Lesung des Ent- wu

dem Kammergericht, der Gerichts-Asséff}for Ka li\ ch Landgericht in Breslau. S Der Landgerichts-Rath Wer necke in Köslin ist gestorben.

Abgereist:

Seine Excellenz der Präsident des Comman Ober- Kirchenraths, Wirkliche Geheime Rath D. Dr. Barkhausen.

Nichtamtliches.

Dentshes Reich.

Preußen. Berlin, 9. März.

Seine Majestät der Kaiser und König empfingen gestern Mittag in Bremerhaven an Bord Allerhöchstihres Panzerschiffs „Kurfürst Friedrich Wilhelm“ den Vorstand des Norddeutschen Lloyd in Audienz. Um 1 Uhr begaben Sich Allerhöchstdieselben an Land, besichtigten die Hafen- anlagen und traten darauf mittels Sonderzugs die Rüreite nach Berlin an. Jn Bremen wurden Seine Majestät von dem Senat empfangen und nahmen dort einen zweistündigen Aufenthalt. Die Ankunft auf dem Lehrter Bahnhof hierselbst erfolgte Abends 11 Uhr 35 Minuten. i

- Heute Vormittag nahmen Seine Majestät der Kaiser den Vortrag des Chess des Militärkabinets und sodann militärische Meldungen entgegen.

Beide Kaiserlihe und Königlihe Majestäten begaben Sich heute Vormiitag, kurz nah 10 Uhr, nach dem Mausoleum in Charlottenburg, um daselbst, anläßlich des Todestages weiland Kaiser Wilheim's 1., am Sarge des ver- ewigten Monarchen einen Kranz niederzulegen.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin- er- theilten im Laufe der Woche mehrere Audienzen und empfingen u. a. den Freiherrn von Loën fowie die Gemahlin des früheren Gouverneurs von Ost-Afrika Freiherrn von Scheele.

Gestern besuhten Jhre Mazejiät mit Jhrer Ho der Herzogin Friedrih Ferdinand zu Schleswig:Holstein-Sonderburg- Glüsburg das Hohenzollern-Muscum und die Kunstausftellungen von Schulte und Gurlitt. Abends waren Jhre Mazestät mit der Herzogin in dem Konzert zum Besten des Magdalenenstifts in der Sing-Akademie anwesend.

Ueber den gestrigen Aufenthalt Seiner Majestät des Kaisers und Königs in Bremen entnehmen wir dem Bericht der „Weser - Ztg.“ Folgendes: Um 3/4 Uhr Nachmittags traf der Kaiserlihe Sonderzug ein. Seine Majestät begab Sih, begleitet von nator Dr. Pauli, in das Kaiserzimmer und bestieg ohne Aufenthalt den Wagen. Bei Seinem Erscheinen im Portal der Kaiser trug Marineuniform bra die Menschenmenge, welhe den Bahnhofsplay rings um- säumt haite, in jubelnde Willkommenrufe aus. Herrn Senator Dr. Pauli zur Seite, fuhr der Hohe Gast, überall empfangen von stürmischen Hurrahs, durch die Bahnhofsstraße und Sogestraße nah dem Rathskeller. Jm Senatorenzimmer war cine kleine F ERGel zugerüstet; hier empfing Herr Bürgermeister r. Gröning nebst anderen Senats- mitgliedern Scine Majestät. Jn zwangloser Weise schte man sich zu Tisch; es wurden mehrere falte Gänge ge- boten und von den besten Shäßen des Kellers getrunken. Bis gegen 5 Uhr hielt Sih Seine Majestät mit den geladenen Herren im Senatorenzimmer auf, alsdann verließ der Kaiser den behaglihen Raum, im Keller von den dort versammelten Gästen mit laut hallenden Hurrahs begrüßt. Von einigen Damen wurden Blumen überreicht, die Seine Mazestät dankend entgegennaym. Punkt 5 Uhr fuhr der Hohe Gast vom Keller ab. In der Begleitung des Kaisers auf der Rückfahrt befand sich Herr Bürgermeister Dr. Gröning. Die Wagen nahmen dies- mal den Weg über den Domshof, Bischofsnadel und Wall nah dem Bahnhof, von wo die Abreise Seiner Majestät um 5 Uhr 9 Minuten erfolgte.

Die vereinigten Ausschüsse des Bu ndesra ‘e für Zoll- und Steuerwesen und für Handel, und Verkehr hielten heute eine Sigzung.

Das Staats-Ministerium trat heute Nachmittag 2 Uhr unter dem Vorsiß des Minister-Präsidenten Fürsten zu Hohenlohe im Reichstagsgebäude zu einer Sißung zusammen.

Unter der Ueberschrift „Nicht der Kriegs-Minister, sondern Bebel hatte Recht!“ bringt der „Vorwärts“ in seiner Nr. 57 vom 8. l. M. folgende Ausführungen:

Der Kriegs - Minister habe im Reichstage gegenüber bezüg- lihen Behauptungen des Abg. Bebel bestritten, daß Privat- unternehmer, wenn sie Verträge mit der Heeresverwaltung abschließen, sch verpflihten müßten, feine Sozialdemokraten zu be- schäftigen, und daß die Arbeiter ihrerseits einen Revers zu unterschreiben bâtten, daß sie feinen sozialdemotratishen Bestrebungen huldigen wollten und fh sofortige Entlaffung gefalléèn lassen müßten, falls solche bekannt würden. Nuv sei aber der „Vorwärts“ in der Lage, ein Vertragéformular mitzutheilen, welches . solche Bedingungen und insbesondere auch den Wortlaut eines fold&en Reverses als Anlage enthalte. Somit habe also der Kriegs-Minifter niht die Wahrheit gesagt. j

Dem gegenüber stellen wir e fest: Das Ver- tragsformular, welhes der „Vorwärts“ auszugsweise nebst dem als Anlage gegebenen Neverse abdruckt, entspricht ciner DersLgung des Militär-ODekonomie-Departements vom 12. Januar 1879 (Nr. 867/11 M. 0. D. 2). Diese Verfügung aber ist

ausgeten worden durch den Erlaß des 1chigen Kriegs-

Ministers an sämmtliche Jntendanturen vom 2. Februar 1895 (Nr. 399/94 geh. B. 2), den auch der „Vorwärts“ vor einiger Zeit selbst nahgedruckt hat. : /

Der Kriegs-Minister war also mit seiner Behauptung völlig im Necht.

Herrn Se-

rfs eines Bürgerlichen Gesegbuchs für das Deutsche Reich erledigie in den Sißungen vom 4. bis 6. März zunächst den Rest des-Erbrechis. t

In Ausführung des Beschlusses, die Erbengemein- schaft nach dem Vorbild des Preußischen Rechts auf der Grundlage des Systems der gesammten Hand zu regeln, wurden unter Aenderung des m der leßten Sizung ange- nommenen §8 g, sowie unter Einbeziehung der die Ausein- andersezung der Miterben betreffenden d A151 bis 2156 des Entwurfs folgende weitere Vorschriften be-

schlossen : j d

g. „Die Erben haften für die gemeinshaftlihen Nach- laßverbindlihkeiten als Gesammtshuldner. Jeder Miterbe ist berehtigt, der Zwangsvollstreckung in sein Vermögen, das er außer seinem Antheil an dem Nachlaß hat, zu widersprechen. Dieses Widerspruhsrecht steht ihm jedoch wegen des seinem Erbtheil entsprechenden Theils ciner - Nachlaßverbindlichkeit nicht zu, wenn er sein Recht auf beschränkte Haftung ver- loren hat.“ '

8 h. „Jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinanderseßung verlangen, soweit sih nicht aus den SS i k und dem § p Abs. 3 ein Anderes ergiebt.

Die Vorschriften des § 685 Abs. 2, 3 und der S8 686 bis 694 (des Entw. IT) finden Anwendung.“

8 1. „Der Erblasser karn durch Verfügung von Todes- wegen die Auseinandersezung in Ansehung des Nachlasses untersagen. Die Vorschriften des § 685 Abs. 2, 3 und der S8 686, 687 finden entsprehende Anwendung.

Das Verbot wird unwirksam, wenn seit dem Eintritt des Erbfalls dreißig Jahre verstrihen sind; der Erblasser kann jedoch anordnen, daß es bis zum Eintritt eines bestimmten Ereignisses in der Person eines Miterben oder, wenn eine Nacherbfolge oder ein Vermächiniß angeordnet tis, bis zum Eintritt der Nacherbfolge oder bis zum Anfall des Vermächt- nisses gelten solle.“ . i

S k. „Soweit die Erbtheile infolge der noch möglichen Berufung, insbesondere der Geburt, eines Miterben noch un- bestimmt sind, is die Auseinandersezung bis zur Hebung der Unbestimmtheit ausgeschlossen.“

8 1. „Hat der Erblasser durch Verfügung von Todes- wegen Anordnungen für die Auseinanderscßung getroffen, so find diese maßgebend. Er kann anordnen, daß die Auseinander- sezung nach dem billigen Ermessen eines Dritten erfolgen soll. In einem ep Falle ist die von dem Dritten getroffene Be- stimmung für die Erben nicht verbindlih, wenn sie offenbar unbillig ist.“ *

8 m. „Aus dem Nachlaß sind zunächst die Nachlaß- verbindlichkeiten zu berichtigen. Jst eine Nachlaßverbindlichkeit noch nit fällig oder streitig, so ist das zur Berichtigung Er- forderliche zurückzubehalten. A

Fällt eine Nachlaßverbindlihkeit nur einigen Miterben zur Last, so können diese die Berichtigung nur aus den ihnen ge- bührenden Erbtheilen verlangen.

Zur Berichtigung der Nachlaßverbindlichkeiten ift der Nachlaß, soweit erforderli, in Geld umzusegen.“

Sn. „Der nah der Berichtigung der Nachlaßverbindlich- eiten verbleibende Uebershuß gebührt den Erben nah dem Verhältniß der Größe ihrer Erbtheile.

Schriftstücke, die fih auf die persönlichen Verhältnisse des Erblassers, auf dessen Familie oder auf den ganzen Nachlaß beziehen, bleiben gemeinschaftlih.“

0. „Soweit bei der Auseinanderseßzung eine gemein- schaftlihe Nachlaßverbindlichkeit niht berichtigt oder sicher- gestellt worden ist, Haften die Erben dem Gläubiger als Ge- fjammtschuldner, unbeschadet der Vorschriften über das Jnventar- recht und der Ausgleichung unter den Erben.“

) p. „Die im S 0 bestimmte Haftung beshränkt si für jeden Miterben in Ansehung einer ihm bei der Auseinander- tfeßung nit bekannt gewesenen Nachlaßverbindlichkeit auf den feinem Erbtheil entsprehenden Theil der Verbindlichkeit, wenn der Gläubiger niht binnen sechs Monaten nah lager öffentlicher Aufforderung seine YoerUng bei dem Nachlaß- geriht angemeldet hat. Zu dem Erlaß der Aufforderung ist jeder Miterbe auf seine Kosten berechtigt; sie hat in dem für die offentlihen Bekanntmachungen des Nahlaßgerichts be- stimmten Blatte sowie im „Reichs-Anzeiger“ zu erfolgen.

Die gleiche Beschränkung der Haftung tritt gegenüber einem Nachlaßgläubiger ein, der in einem nach den S8 2120 ff. eingeleiteten Aufgebotsverfahren ausgeschlossen ist oder der cinem in solcher Weise ausgeshlofsenen Gläubiger gleichsteht. Von dem Aufgebot werden insoweit auch die Vermächtniß- nehmer, die Pflichttheilsberehtigten und diejenigen, welche die Vollziehung einer Auflage zu fordern berechtigt sind, sowie solhe Gläubiger betroffen, denen gegenüber das Recht des Erben, die Beschränkung seiner Haftung auf Grund des Jn- ventarrechts geltend zu machen, ausgeschlossen ist.

Jeder Erbe kann verlangen, daß die Auseinandersezung bis zum Ablauf der im Abs. 1 bestimmten A ital oder bis zur Beendigung des Aufgebotsverfahrens aufgeschoben wird, wenn er unverzüglich die öffentlihe Aufforderung erläßt oder das Aufgebot beantragt.“

; q. „Auf Antrag eines Miterben hat das Nachlaß- gericht dur Verhandlung mit den Erben die Auseinander- jeßung in Ansehung des Nachlasses zu vermitteln, sofern nicht ein zur Bewickung der Auseinandersezung berechtigter Testa- mentsvollstrecker vorhanden ist.“

Die 88 2157 bis 2164 regeln die Ausgleihungs- pfliht der Miterben wegen des Vorempfangenen. Der Entwurf bestimmt eine folhe Ausgleihungspfliht nur unter den Abkömmlingen des Erblassers und nur für den Fall, wenn sie als eide Erben berufen find. Gegen die Be- [rung der Ausgleichungspfliht auf die Abkömmlinge er- hob sih kein Wider)pruch. Dagegen wurde beschlossen, daß die M im Zweifel auch für die Erb- folge aus einer Verfügung von Todeswegen gelten soll, wenn die Abkömmlinge auf dasjenige eingeseßt sind, was fie als geseßliche Erben erhalten würden, oder wenn sie neben anderen Erben auf gleihe Theile der geseßlichen Erbtheile oder im

Falle der Ausschließung eines Abkömmlings auf Erbtheile eingeseßt sind, die den durch dessen Wegfall erweiterten geseß- lichen Erbtheilen entsprechen.

Die Ae der SS 2158, 2159 über die Gegen- stände der Ausgleihungspfliht gelangten mit der aus der Begriffsbestimmung der Ausstattung im Z 1519 des Ent- wurfs IT sih ergebenden Erweiterung und mit dem Zusage fahlich nach dem Entwurf zur Annahme, daß Zuschüsse, die zu dem Zweck gegeben worden sind, um als Einkünfte ver- wendet zu werden, sowie Aufwendungen des Erblassers zum Zwet der Vorbildung des Abkömmlings zu einem Beruf nur

F

| insoweit zur Ausgleichung zu bringen find, als die Zuwen: dun das des Vermiproverhältaissen des Erblasser ent- ckenls Ma ] :

B Ü i Die S8 2160, Z16L troffen Bestimmung über die A ug-

gleihungspflicht eines Abkömmlings, der gan

Stelle eines ausgleihungspflichtigen Abkömm- lings als Erbe berufen wird oder der vor dem

des ihn von der Erbfolge ausshließenden näheren Abk i

lings von dem Erblasser eine unter die S§S 2158, 2159 fallende Zuwendung erhalten hattc. Diese Vorschriften fanden mit der Aenderung u numung, daß fie auch für den Fall e sollen, wenn Abkömmlinge als Ersazerben den Erla eerben. i

Die Vorschriften des § 2162 über die Ausgleihungs- pflicht bei der Gütergemeinschaft erfuhren sahlih feine Anfe tutig:

Die Art und Weise, wie in den S8 2163, 2164 dec me ipes der Ausgleihungspfliht bestimmt worden ift, ängt mit der Auffassung aen welcher sih der Entwurf bei Regelung des Rechtsverhältnisses der Miterben in An- sehung des Nachlasses angeschlossen hat. Mit Rücfsicht auf die gefaßten Beschlüsse, wonach die Erbengemeinschaft auf der Grundlage des Systems der gesammten E ausgestaltet worden ist, war man einverstanden, die S8 2163, 2164 dur folgende Vorschriften zu erseßen: _ : ; set S E „Die Ausgleichung findet bei der Auseinander- eßung statt.

. Jedem Miterben wird der Werth der ihm gemachten Zu- wendung auf s Erbtheil angerechnet. j

Bei der Berehnung der Erbtheile wird der Werth der sämmtlichen S die zur Ausgleihung zu bringen sind, dem Bestande des Nachlasses hinzugerechnet.

Der Werth der Zuwendung bestimmt sich nah der Zeit, zu welcher fie erfolgt ist.“

S 2164. „Hat ein Miterbe durch die Zuwendung mehr erhalten, als bei der Theilung für ihn ausfällt, so ist er. zur Herauszahlung des Mehrbetrages nicht verpflichtet. Der Nach: laß wird in einem solhen Falle unter die übrigen Erben in der Weise vertheilt, daß der Werth der Zuwendung und der Erbtheil des Miterben außer Ansaz bleibt.“

2 S 2164a. foll ferner folgende Vorschrift aufgenommen werden : i

„Jeder Miterbe ift verpflichtet, den übrigen Miterben auf Verlangen Auskunft darüber zu ertheilen, ob und welche Zu- wendungen der in den S8 2158, 2159 bezeichneten Art er empfangen hat. Die Vorschriften der §8 699, 700 (des Ent- wurfs IT) über dic Verpflichtung zur Leistung des Ofen- barungseides finden entsprehende Anwendung.“

Die Berathung wandte si sodann dem internationalen Privatrecht zu. Der Entwurf erster Lesung enthält in dieser Richtung keine besonderen Vorschriften. Jn Gemäßheit eines früheren Beschlusses der Kommission, auch das inter- nationale Privatrecht im Bürgerlichen- Geseßbuch zu- regeln, hatte der Referent des allgemeinen Theils die erforderlichen Vorschläge der Kommission unterbreitet.

Vor dem Eintritt in die Berathung der einzelnen vor- geshlagenen Bestimmungen gelangten einige allgemeine Fragen zur Erörterung, insbesondere die Frage, ob die Regelung 1h auf die Bestimmung der räumlichen Grenzen des deutshen Rechts beschränken oder auch darauf erfstrecken solle, welhes fremde Recht anzuwenden sei, wenn das betreffende Nechtsverhältniß der Beurtheilung nah deutschem Nechte nicht unterliege. Nach eingehender Erörterung entschied sih die Mehrheit im leßteren Sinne. Einvernehmen bestand, daß bei der Regelung als Personalstatut grundsäglih nicht das Recht des Wohnsizes, sondern das Recht der Staatsangehörig- keit maßgebend sein solle.

Der Regierungs-Assessor Dr. Herbert in Erfurt ist der Königlichen Regierung zu Wiesbaden zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden.

Der zur Zeit dem Landrath des Kreises Schroda zur Hilfeleistung zugetheilte Regierungë-Assessor Pitsh-Schroener ist von Mitte nächsten Monats ab der Königlichen Regierung zu Gumbinnen zur weiteren dienstlihen Verwendung über- wiesen worden.

Nach einer an das Ober-Kommando der Marine gelangten telegraphishen Meldung is S. M. S. „Moltke“, Kom mandant Kapitän zur See Koch, am 7. März in Horta (Azoren) angekommen und an demselben Tage nah Plymouth in See gegangen.

Danzig, 8. März. Der Provinzial-Landtag der Provinz Westpreußen hat in seiner heutigen Sißung mit allen gegen 12 Stimmen die Errichtung einer Landwirth- \chaftskammer mit dem N in Danzig beschlossen. Der Kommissar des Ministeriums für Landwirthschaft, Geheimer Ober-Regierungs-Rath Dr. Thiel wohnte der Verhandlung bei.

Stettin, 8. März. Heute fand die 4. Plenarsizung des Pommerschen Provinzial-Landtags statt. Es wurde zunächst die geseßlihe Gewährung des Rechts zur Heran- ziehung von Fabriken 2c. mit Vorausleistungen für den Wege- bau in der Provinz Pommern an Gemeinden, Gutsbezirke und Kreise berathen und der Wunsch einer dahin gehenden Gesehe vorlage zum Beschluß erhoben. Der Stadt Stralsund wurde na lebhafter Diskussion zu dem Bau einer Nebenbahn Stral sund Richtenberg Franzburg Triebsees eine Beihilfe in der Weise gewährt, daß die Provinz sih bei dem Aktienunternehmen mit 100 000 4 Stammprioritäts- und 100000 M Stammaktien betheiligen wird. Verschiedene Rechnungen wurden dechargiert. Der Provinzial-Landtag sprah fodann fast einstimmig den Wunsch aus, es mög? dem zeitigen Landes-Direktor der Titel |„Landes-Haupl- mann“ verliehen werden. Der Schwedter Wassergenossen- haft wurde zur Errichtung eines zweiten Polders bei Schwedt a. O. ein Darlehn von 14 000 6 unter den von ihr erbetenen günstigeren Bedingungen bewilligt. Der Pro- vinzial-Haushalts-Etat für 1895/96 wurde festgestellt.

Der Königliche Kommissar gab sodann einen kurzei Rückblick über die Thätigkeit des Provinzial-Landtags, spra den Dank der Königlichen Staatsregierung für dieselbe aus s chloß im Namen Seiner Majestät den Provinzial-

andtag. i

Die Versammlung trennte sich nach einem begeisterten

Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König.

_ Posen, 8. März. Nachdem die zum XXIX. Provin-

(albandiage der Provinz Posen versammelten Stände Zeute dem Koniglichen Landtags-Kommissarius, Ober-Präsi- denten von Wilamowiß-Mölléendorff durh eine Deputation hatten anzeigen lassen, daß der Provinzial- Gandtag seine Seszitte beendet habe, - begab sich der Königliche Kommissarius in die Mitte der Versammlung und hielt fol- ende Schlußrede an die versammelten Abgeordneten des Provinzial-Landtags: Hochgeehrte Herren !

Sie haken den Habn enen, durch Anträge aus Ihrer Mitte nech vermehrten reihen Arbeitéstofff in ershöpfender Weise erledigt und sind hon heute am Schlusse Ihrer Berathungen angelangt. Es ift das Ihrem allseitigen Fleiß und der einträhtigen Anspannung aller Kräfte zu danfen, insonderheit aber Jhrer aufopfernden und um- sichtigen, auf hervorragender Sachkenntniß beruhenden Geschäfts- leitung, hochgeehrter Herr Landtags-Marschall. Ih bin mir bewußt, daß die dankbare Anerkennung, weiche ich Ihnen hierfür auszu- sprechen habe, von allen Ihren Herren Mitständen in vollstem Maße

ilt wird. . getheis besonders dankenawerthe Thatsache habe id hervorzuheben, meine Herren, daß Sie Ihr Gutachten über die Einrichtung einer Landwirthschaftzkammer mit einer an Einstimmigkeit grenzenden Majorität abgegeben baben, sodaß _ die Königlihe Staatsregierung volle Gewißheit darüber hat, wie sich die berufene Vertretung der Provinz zu dieser wichtigen Frage stellt.

JFhre Beschlüffe über die Vorlagen des Herrn Landeshauptmanns bezeugen in allen wesentlihen Punkten Ihre volle Uebereinstimmung mit den bisberigen Maßregeln und den weiteren Absichten der Pro- pinzialverwaltung, und wenn die bei gewissenhafter Erfüllung aller geseglihen Aufgaben überall erkennbare weife Sparsamkeit der gegen- wärtigen wirthschaftlichen Lage Rechnung trägt, so berührt es um fo S ereultber, daß daneben noch für eine umfassende Wohlthätigkeit und für die Förderung ideeller Zwecke Mittel bewilligt werden konnten. Dem Herrn Landeshauptmann möge Ihre Anerkennung, meine Herren, welher ih die meinige gern und rüdckbaltslos anschließe, von neuem Muth und Freudigkeit in seinem an Arbeitslast und Verantwortlich- fzit reichen Amte geben. Das von der Provinz gegebene Beispiel rehier sparsamer Haushaltung möge in ten anderen Kommunal- verkänden und Gemeinden fowie in den Einzelhaushaltungen allfeitige Nachahmung finden, damit wir die gegenwärtigen, für fast alle Er- werbszweige ungünstigen Zeiten übersteßen, bis uns mit Gottes gnä- diger Hilfe auch wieder einmal bessere wirthshaftlihe Zuftände zu theil werden.

) Im Namen Seiner Majestät des Kaisers und Königs erkläre ih den XXIX. Provinzial-Landtag ter Provinz Posen für ges{lofsen.

Der Landtags-Marschall, Landrath a. D. und Ritterguts- hesizer von Dziembowsfi. entgegnete hierauf:

Hochverehrter Herr Landtags-Kommissarius!

Indem ich Eurer Excellenz am Ende einer arbeitsvollen Sißungs- periode für die gütigen Worte, mit welchen Sie unsere allseitige Thätigkeit charakterisieren, im Namen meiner Mitstände aufrichtig danke, drängt es mi, hinzuzufügen, . daß, wenn au die schnelle Er- ledigung der uns zugewiesenen Arbeiten durch das einmüthige Zu- sammenwirken und den emsigsten Fleiß aller Mitglieder des Provinzial.Landtags erreiht worden ist, doch Eurer Excellenz danken#8- werthe, wohlwollende und gütige Mitwirkung und daneben die überaus E fahlich und überzeugend vorbereiteten Vorlagen des Herten

Uandeshauptmanns wesentlich dazu mit beigetragen haben. Ich

glaube deshalb, es im Namen meiner Mitstände aussprechen zu dürfen, daß das Vertrauen des Provinzial-Landtags, welches dem AmtEvor- gänger des gegenwärtigen Herrn Landeshauptmanns in reihem Maße entgegengetragen worden ift, |ch auch voll und ganz auf den

legteren erstreckt und feinen von den ersprießlichsten Erfolgen be- -

gleiteten Leistungen unsere unumwundene dankbare Anerkennung gegen- übersteht.

Wenn der Provinzial-Landtag sein GutaWtcn über die Errichtung einer Landwirthschaftskammer fast einstimmig im bejahenden Sinne abgegeben hat, so habe ih mich in meiner Vorauésetzung, welcher ih bei der Eröffnung des Landtags dabir Auëdruck gegeben habe, daß derselbe den « rechten Weg für seine Stellungnahme dieser Vorlage gegenüber finden werde, zu meiner Befriedigung richt getäuscht.

Daß unsere Beschlüsse eine wenn auch verhältnißmäßig nur ge- ringe Steigerung der Provinzial-Nbgaben zur Folge haben würden, werden Sie, meine verehrten Mitstände, mit mir vorausgesehen haben. Sie war nicht zu vermeiden bei den großen Opfern, welche durch die Auéführung des Gesetzes vom 11. Juli 1891 r. othwendig geworden sind und inébesondere bei der in stetiger steigender Progression sich mehrenden Unterhaltungslast bei den Provinzial-Chaufjeen.

„… Die von Ihnen verlangten Mittel zum Zweck einer erweiterten Fürforge für unsere Verkebhréanlagen, insbesondere auch für den Aus- bau von Kleinbahnen, haben Sie, meine verehrten Mitstände, in An-

« erfennung des vorhandenen nothwendigen Bedürfnisses, nahezu cin-

fimmig bewilligt und in gleiher Weise sind von Ihnen die be- antragten Unterstützungen für notbleidende Ent- und Bewässerungs- genofsenschaften zur Vecfügung gestellt worden. Daneben haten Sie au die Förderung ideeller Bestrebungen sich angelegen sein lassen und die Erhaltung und Einrichtung einer Landesbibliothek und eines Provinzial-Museums ermöglicht.

i Meine. verehrten Mitstände!

Sie haben meine Worte und Hoffnungen, die ih bei Beginn unserer Arbeiten ausspra, zur vollen Wahrheit gemacht, indem Sie in Frieden und erfreulidster Eintracht si fast durhweg zu einstimmigen Beschlüssen vereinigt haben; hie:für danke ih Ihnen von Herzen, fowie dafür, daß Sie meiner Leitung der Geschäfte das weitgehendste Wohlwollen haben zu theil werden laffen und mich mit dankens8- wertbester Nachsicht unterstüßt haben.

,_ Lassen Sie urs nun zum Schluß unserer Arbeiten, wie zum Be-

inn, Seiner Majestät dem Kaiser und König unsere Huldigung dar-

ringen, indem wir uns in dem Ruf vereinigen: Seine Majestät

Ler Dg er Wilhelm TI., unser Allergnädigster König und Herr, e hoh!

Die Versammlung stimmte in diesen Ruf lebhaft ein und trennte sich sodann.

Braunschweig. _Jhre Königlichen Hohciten die Prinzen Friedri ch Heinrih und Joachim Albrecht von Preußen treffen von Bonn heute Nachmittag in Braunschweig ein.

Elsaß-Lothringen.

In der vorgestrigèn Sißung des Landesaus\chusses wurden die Etats der Landwirthschaft und der Wasser- auverwaltung in zweiter Lesung nah den Kommissions-

chlägen angenommen. Ferner wurde über einige vorbe- haltene Positionen des ordentlichen und außerordentlichen Fiats Beschluß gefaßt und der Entwurf des Finanzgeseßes Mngenommen.

Oesterreich-Ungarn.

. Der Herzog von Connaught wird sich, wie „W. T. B.“ berilhtet, voraussihtlich am Montag von Wien nah Maria- eresiopel zur Befichtigung des ihm verlichenen Husaren- egiments begeben und von dort nach England zurückehren. Vei der gestern im ungarischen ree: fort-

Pieen Debatte über das Fiñanzgeseß erklärte der Minister-

ent Bâron Banffy, die Regierung gedenke die Kirchen- geseße ohne Verzug durchzuführen, den Ausgleich mit Oester-

reich treu zu respefktieren und über die Einheitlichkeit des Heeres gegenüber den von dem Grafen onyi geltend emahten nationalen Aspirationen zu eee ündigte der Minister-Präfident Neuerungen im [lt zu Gunsten Ungarns an. . Die Opposition nahm die Erklärungen mit großer Unruhe auf, was den Präsidenten von Szilagyi wiederholt veranlaßte, das Haus an die Wahrung seiner Würde zu ermahnen. Bei der Abstimmung wurde das Finanzgeseß mit 222 gegen 166 Stimmen angenommen. Dem Vernehmen nach wird das Unterhaus demnächst verschiedene Eisenbahnvorlagen, darunter auch die über den Ausbau der Szekler Eisenbahnen, und sodann den Gesezentwurf Dber die Verwaltungsgerichte in Berathung ziehen. Nah Erledigung dieser Vorlage sollen neben einigen fleineren Regierungsvorlagen in erster Reihe eine ganze Anzahl von Petitionen, darunter auch diejenigen, die fit auf die Jnartikulierung des Andenkens Ludwig Kossuth's beziehen, auf die Tagesordnung kommen. Die laufende dritte Session des Reichstags wird crst nah den Osterferien geschlossen und hierauf die neue, vierte Session eröffnet werden. :

Großbritannien und FrlanD.

_ Nach Mittheilung des „Standard“ bedarf der Premier- Minister Lord Rosebery längerer Ruhe, da seine Kräfte durch die Krankheit stark gelitten haben.

Die „Times“ meldet, der Sprecher des Unterhauses werde binnen furzem aus Gesundheitsrücksihten zurücktreten.

Im Unterhause erklärte gestern bei der Berathung des Nachtragkredits von 29 000 Pfd. Sterl. für Cypern der Schatkanzler Sir W. Harcourt, er habe seine Ansicht, daß die Erwerbung von Cypern und die english-türkische Konvention ein politischer Fehler gewesen sei, nicht geändert. Cypern habe den britishen Steuerzahlern etwa eine halbe Million Pfund Sterling getoßet und habe sih für militärishe Zwecke oder Zwecke

er Marine, sogar für eine bloße Kohlenstation, unbrauchbar erwiesen. Die Hoffnungen, daß es der englischen Regierung gelingen fönnte, den Ackerbau und die gewerblihe Thätigkeit auf Cypern zur Entwicklung zu bringen, seien völlig getäuscht worden. Er fürchte, daß die Einnahmen der Jnsel im nähsten Jahre noch weiter zurückgehen würden und der Zushuß Eng- lands noch verstärkt werden müsse. Er bedauere, daß Eng- land die Verantwortung für einen werthlosen Besiß über- nommen habe; da dies aber einmal geschehen sei, fo müsse England so gut als möglich damit fertig zu werden suchen. Bei Berathung des Nachtragskredits von 500 Pfund zur Unterdrücckung der Sklaverei beantragte Peafje, den Posten um 100 Pfund herabzuseßen, um gegen die Fortdauer der Sklaverei in Sansibar und Pemba zu protestieren.

er Parlamentssekretär des Auswärtigen Sir E. Grey erwiderte, daß die bei der Regierung eingegangenen Berichte die Schwierig- keiten der Beseitigung der Sklaverei größer erscheinen ließer® als von manchen angenommen werde, und daß anderer- seits die Behandlung der Sklaven eine weit weniger drückende sei, als dargestellt werde. Die heimliche Einfuhr von Sklaven sei niht so ausgedehnt, als angegeben worden sei. Als das Haus es für angemessen erachtet habe, darauf zu drängen, daß die Zeitgrenze für die Fortdauer der dortigen Sklaverei eine sehr kurze sei, habe die Regierung eine Reihe von Be- richien angeordnet, um dem Hause Material für die Be- \{chlußfassung an die Hand zu geben. Die bis jeßt ein- getroffenen Auskünfte ergäben, daß die Aufhebung der Sklaverei wainscheinlih cine Verminderung der Steuereingänge in Sansibar im Gefolge haben werde; das Haus müsse gegebenen Falls auf eine Ergänzung des Ausfalls gefaßt sein. Bethell, Sir Nich. Temple und Sir Charles Dilke sprachen sich übereinstimmend gegen die Fortdauer der Sflaverei aus. Lowther gab der Ansicht Ausdru, durch den Bau einer Eisenbahn werde den Sklaveniagden und den Karawanenzügen zur Küste Einhalt gethan werden. Chamberlain sagte, der einzige Weg zur Abhilfe sei, die Frage an der Wurzel anzufassen, die Sklavenjagden und den Sklavenhandel unmöglih zu machen. Der Schaßkanzler Sir W. Harcourt erklärte, es sei ohne Zweifel die Meinung des Hauses, daß alles Mögliche zur Unterdrückung der Sklaverei geschehen solle; das sei die Politik der gegenwärtigen Regie- rung, wie es auch die der vorigen gewesen sci, doch müsse die Regierung im Auge behalten, welche Maßnahmen vom internationalen Gesichtspunkt aus S seien. Auch müsse die Wirkung beachtet werden, welche die Annahme einer Nesolution, betreffend die sofortige Aufhebung der Sklaverei in Sansibar, auf die Beziehungen Englands zu Sansibar haben werde. Die Regierung halte es indessen für ihre Pflicht, alles Mögliche zur Üaterdrückung der Sklaverei sowohl in Sansibar, als anderswo zu thun. Hierauf wurde der Antrag Pease mit 153 gegen 106 Stimmen abgelehnt.

Dein zum Thronfolger ernannten siamesischen Prinzen, der gegenwärtig das Eton-College besuht, wurden gestern in der siamesishen Gesandtschaft in London durch eine aus aht Würdenträgern bestehende Deputation, die der König von Siam abgesandt hatte, die Thronfolger-Jnsignien feierlih überreicht.

Frankreich.

Der Präsident der Republik Faure hat an den Kaiser von Rußland ein Telegramm gerichtet, worin er seine Theilnahme an dem Ableben des Großfürsten Alexis aus- drückt. Der Kaiser Nikolaus sprach in seiner Antwort dem Präsidenten seinen herzlihen Dank für die Theilnahme aus.

Spanien.

Im Senat beglückwünshte gestern der Marschall Martinez Campos die cis vágrapi, zu der von ihr ent- wicelten Thätigkeit und wegen der nah Cuba gesandten Ver- stärkung; Siege seien errungen worden, jedoch auch noch Ge- fahren vorhanden, es bedürfe daher noch zahlreicher Truppen, um die Ordnung auf Cuba aufrecht zu eue Sai Separatisten seien die strengsten Maßregeln er- orderlich.

Ein von Madrid nah Cuba bestimmtes Bataillon defi- lierte gestern vor dem Königlichen Palais und wurde von der Königin-Regentin begrüßt. Hierauf zog das Bataillon vor die Kammer, wo auch die Deputirten dasselbe be- grüßten, und ging dann nah Cadix ab, wo die Einschiffung nach Cuba erfolgen wird. f j j

Der Dampfer „Alfonso XTIT.“ is gestern mit zwei Bataillonen Sufatitèrie an Bord von Barcelona nah Cuba in See gegangen. Bei der Abfahrt brachte das Publikum den Truppen eine Ovation dar.

Schweiz.

Der Bundesrath hat bei der Bundesversammlung eine Rev ision der Verfassung beantragt, die dahin geht,

dem Bunde die Kompetenz zur Beschôebung über den Verkehr mit Nahrungs- und Genußmitteln und mit so

Gebrauchs- und Verbrauchsartikeln, die das mensh- lihe Leben und die menshlihe Gesundheit gefährden könnten,

zu geben. Belgien. __ Der Finanz-Minister de Smet de Nayer brachte gestern in der Nepräsertantenkammer eine Vorlage über die Abände- rung der Tabacksteuer, ferner eine Vorlage, betreffend die Seezeichen- und Signalfeuergebühren, eine Vorlage, betreffend die Abänderung gewisser Eingangszölle, gn eine Vorlage, betreffend die Einführung einer Margarine- euer, ein.

Serbien.

Um den Eingang der Steuern zu sichern, hat nah einer Meldung des „W. T. B.“ aus Belgrad der Finanz- Minister einen Gesezentwurf ausgearbeitet, worin bestimmt wird, daß die Gemeinden für denEingang derSteuern solidarisch haftbar sein sollen.

Amerika.

Der Staatssekretär Gresham ist, einer Meldung des „W. T. B.“ aus Washington zufolge, ernstlih erkrankt.

Unter den Gesezentwürfen, welche im Kongresse nicht durchgegangen sind, befindet sich auch der über die Auf- hebung der Differentialzölle auf Zucker.

Aus Cuba is gestern in Madrid die Nachricht einge- gangen, der General Garich habe am Donnerstag die Stadt Los Negros angegriffen und sih des Lagers, der Waffen und der Fahne der Jnsurgenten, von denen fünf getödtet worden seien, bemächtigt.

Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ aus New- York hätie die italienishe Gejandtschaft in Caracas lhre guten Dienste angeboten, damit die Frage der Neklama - tionen wegen der durch den Bürgerkrieg vom Jahre 1892 entstandenen Schäden auf Grundlage der im italienishen Grün- buch veröffentlihten Dokumente in friedliher Weise erörtert werde. Einer in New-York eingetroffenen Meldung aus Caracas zufolge hätten der französische und der belgische diplo- matische Vertreter in Venezuela ihre Pässe eingehändigt erhalten. Als Grund werde angeführt, daß sie sih an der Unterzeihnung eines in einem italienishen Grünbuch ver- öffentlihten Schriftstücks betheiligt hätten, das die Institutionen Venezuelas in abfälliger Weise bespreche.

__ Die brasilianishe Gesandtschaft in Paris demen- tiert die Nachricht, daß der Admiral da Gama den Staat Rio Grande do Sul beseßt habe.

Afien.

Das „Reuter’she Bureau“ meldet aus Shanghai von heute: Japan habe um Aufschub der Abreise Li- Hung-Tschang’'s um eine Woche ersucht, da es ihn bis zum 19. d. M. nicht empfangen fönne.

Aus Yokohama von heute wird berihtet, nah den leßten vom Kriegsschauplaß eingetroffenen Nachrihten hätten die Japaner Kokan ohne Widerstand beseßt. Die erste Diviston der zweiten Armee habe Yinkow erobert. Die Küstenforts leisteten noch Widerstand.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Schlußberichte über die gestrigen Sißungen des Reichstags und des Hauses der Abgeordneten be-- finden sich in der Ersten Beilage.

Jn der heutigen (56.) Sizung des Reichstags, welcher der Staatssekretär, Staats-Minister Dr. von Boetticher, der Staatssekretär Dr. Graf von Posadowsky und der Kriegs-Minister Bronsart von Schellendorff beiwohnten, wurde die Berathung des Etats für die Verwaltung des RNeichsheeres bei den cinmaligen Nusgaben dieses Etats fortgeseßt.

Der Referent der Budgetkommission, Abg. Groeber (Z.) gab zunächst eine Zusammenstellung über die Abstriche, welche die Budget- kfomtmission vorgenommen bat. Der Grund dieser Abftriche sei in erster Linie überall die ungünstige Finanzlage des Reichs gewesen. In 23 Fâllen seien die Forderungen ganz, in 14 Fällen theilweise ge- striden. Der ganze Betrag dieser AbstricheZbeziffere si bei den ein- maligen Auêgaben im ordentliden Etat, welhe mit 49 346 692 6 veranshlagt wären, auf 10203060 Æ aus- \chließlih der bayerishen Quote. Beim außerordentlichen Etat seien Abstriche nit gemacht worden. Der Referent gab weiterhin eine Vebersiht über die Gesammtkosten der militärishen Bauten, die in den letten Jahren, seit 1891, in Angriff genommen bezw. bewilligt worden sind. Die Gesammtsumme beläuft sih auf 138 491 862 4 Dem gegenüber beläuft sh die Summe der im Besiße der Militär- verwaltung befindlichen entbehrlihen Grundstüde, welhe zum Verkauf gestellt werden, auf rund 154 Millionen Mark.

Die Forderung von 45 000 4 zum Neubau von Magazin- gebäuden in Langfuhr wurde, troß eines Hinweises des Wirklihen Geheimen Kriegsraths Koch auf die Dring- lihfkeit d-r Forderung, dem Antrage der Budgetkom- misfion gemäß, gestrichen. Von der Forderung von 170 000 /Æ& für Ausrüstung einer Feldbaäcker- Kolonne mit fahrbaren Backöfen und zur Ausführung kriegsmäßiger Back- und Fahrversuhe mit denselben wurden 20 090 # abgeseßt. Zu dem von der Budgetkommission beantragten Abstrich von 200000 A von der Forderung für den Neubau einer Kaserne mit Zubehör und Ausstattungsergän- zung für cin Garde-Jnfanterie-Regiment (Kaiserin Augusta-Garde-Grenadier-Regiment Nr. 4) in Berlin erklärte der General-Major Freiherr von Gemmingen das Einver- ständniß der Militärverwaltung, weil sich aus der Vervoll- ständigung der Baupläne ein Minderbedürfniß von 146 000 ergeben habe. Das Haus beschloß dem Antrag der Budget- kommission gemäß.

(Schluß des Blattes.)

Jn der heutigen (39.) Sißung des Hauses der Abgeordneten, welher der Minister der öffentlihen Arbeiten Thielen beiwohnte, wurde die zweite Berathung des Etats der Bauverwaltung bei dem Extra- ordinarium der Ausgaben fortgeseßt.

Von’ den Kosten des Ausschusses zur Untersuchung der Wasserverhältnisse in den der Uebershwem- mung ausgeseßten Flußgebieten ift diesmal die zweite Nate mit 120 000 #6 in den Etat eingeseßt.

Ministerial-Direktor Schul y: Es sind gestern von mehreren Abgeordneten Klagen über die Thätigkeit der Wasserbauverwaltung vorgebraht worden. Ich brauche nur darauf aufmerksam zu machen,