1895 / 60 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Mar 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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Beim Titel „Unterhaltung der Wege und Brücken auf den Landstraßen“ beklagt i

Abg. Dr. Dittrich (Zentr.), daß für die Wegebauten in Ost- reußen durch den Fiékus zu wenig geschehe, während unter _den itteln, der Landwirthschaft im Osten zu helfen, insbesondere wirth- schaftlihe Meliorationen und Hebung der Verkehrêwege als noth- wendig bezeichnet worden seien. : i

Ministerial-Direktor Shul§ erwidert, ne die Regierung be- strebt fei, die Erhaltung der Landstraßen auf die Provinzial-Ver- waltungen zu übertragen und daß damit wohl die Wünsche des Vor- redners erfüllt würden.

Nach 4 Uhr wird die Weiterberathung vertagt.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

In Bezug auf die Bestimmung des § 65 II 16 des Preuß. Allg. Landrechts „Ungeknüppelte gemeine Hunde, ingleichen Katen, die auf SFagdrevieren herumlaufen, kann jeder Jagdberechtigte tödten, und der Eigenthümer muß das ScGußgeld bezahlen“ hat das Reichsgericht, VI. Zivilsenat, durch Urtheil vom 22. Oktober 1894 ausgesprochen:

1) daß der Jagdberechtigte die Befugniß zur Tödtung von fremden ungeknüppelten Hunden auf seine Bediensteten, fowie auf andere Personen übertragen kann, welche er bei den von ihm ver- anstalteten Jagden als seine Gäste zuzieht ;

2) daß, wenn eine Jagd gesezwidrig an mehr als 3 Personen verpachtet is, weder die Pächter noch ihre Leute zur Tödtung von fremden ungeknüppelten Hunden befugt find.

„Das Recht zur Tödtung ungeknüppelter Hunde, die auf dem

äFagdreviere aufsichtslos herumlaufen, is dem Jagdberechtigten zum Schutze seines Jagdrehts gegen die Gefährdung des Wildftandes ver- ‘Tiehen. Dieser Schuß würde ein höchst unvollkommener sein, wenn die Befugniß zur Tödtung dem Jagdberechtigten nur für seine Person zustehen jollte und ihre Ausübung auf andere nicht übertragen werden fönnte. «Soweit der Jagdberechtigte die Erlaubniß zur Ausübung der Jagd ertheilen darf, kann ihm auch das Net nicht versagt werden, andere Personen zur Tödtung der für die Ausübung der Jagd nah- theiligen Hunde nah Maßgabe der §8 65 bis 67 des A. L.-R. IT 16 zu ermächtigen. Daß solhe Ermächtigung nicht ohne weiteres in der Erlaubniß zum Jagen oder in der Einladung zur Theilnahme an einer Jagd zu finden ist, vielmehr einer besonderen Erklärung des Jagdberechtigten bedarf, nimmt das Berufungsgericht mit Recht an. Andererseits spricht es keineëwegs aus, daß jeder Dritte zur Tödtung von Hunden ermächtigt werden könne, vielmehr erklärt es mit Rücksicht auf die hier gegebene Sachlage den Jagdberechtigten nur für befugt, die Ausübung des Tödtungérehts auf seine Bedien- steten, sowie auf andere Personen zu übertragen, welche er bei den von ibm veranstalteten Jagden als seine Gäste zuzteht. Erwiese sih die Annahme, daß die N.\che Jagd an mehr als drei Personen verpachtet war, als richtig, so wäre der Pachtvertrag nah der unzweideutigen Vorschrift des § 12 des Jagdpolizeigeseßes vom 7. März 1850 für nihtig zu erachten, und da ein nihtiger Pacht- vertrag ein Jagdrecht nit begründen kann, den Jagdpächtern die Eigenschaft von Jagdberehtigten abzusprehen. Daraus aber würde mit Nothwendigkeit weiter folgen, daß keiner der Jagdpächhter auf Grund dcs § 65 des Allg. L.-R. 11 16 zum Tödten von fremden Hunden auf dem N.'schen V: Preutér befugt war, und daß die Jagd- pächhter ebensowenig in der Lage waren, die Ausübung einer solchen Befugniß mit rechtlicher Wirkung auf andere Perjonen zu über- tragen.“ (203/94.)

Unter „standesmäßiger Ehbe* im Gebiete des Gemeinen Rechts ift, nah einem Urtheil des Reichsgerihts, TII. Zivilsenats, vom 9. November 1894, niht ohne weiteres eine stan desgleiche Ebe zu verstehen, vielmehr kann bei Stiftungsurkunden adliger Fidei- fommisse des niederen Adels im Zweifel darüber, was der Stifter unter standesmäßiger Ehe verstanden hat, d. h. wenn nicht be- fondere Umstände dafür sprechen, daß der Stifter unter standesmäßiger Ebe eine standesgleihe verstanden hat die Ehe zwischen einem Manne des niederen Adels und einer den besseren Ständen angehörigen Bürgerlichen als standesmäßig erachtet werden. „Aus dem Rechte der Stifter adliger Fideikommisse, in der Stiftungs8- urkunde die Successionsberehtigung von dem Erfordernisse ®der Ab- ftammung aus einer Ebe von bestimmter Beschaffenheit, namentlich aus einer Gbe mit einer ebenfalls adligen Dame, abhängig zu machen, fFann keineswegs der Schluß gezogen werden, daß die in der Stiftungs8- urkunde eines adligen Fideikommisses enthaltene Klausel, welche allein die Nachkommenschaft aus standesmäßiger Che zur Nachfolge beruft, im Zweifel dahin zu verstehen ist, daß der Stifter die an sih einer Ebe mit einer Bürgerlichen zukommenden Rechtswirkungen hat ein- \{ränken und nur die Deszendenten aus einer standeësgleichen, d. h. aus einer Ebe mit ciner Adligen zur Nachfolge hat berufen wollen. Auch bei Stiftungéurkunden adliger Fideikommiste ist es immer Thatfrage, was der Stifter unter einer ftandesmäßigen Ehe verstanden hat; bleiben im einzelnen Falle Zweifel, so müssen die allgemeinen Auslegungs- regeln über die Auslegung leßtwilliger Erklärungen und Verfügungen zur Anwendung kommen ; keinen rechtlichen Boden hat die Annahme, daß im Zweifel als Absicht des Stifters anzunehmen sei, nur Ehen mit Adligen als ftandesmäßig gelten zu lassen. Auch den Erwä- gungen des Berufungérichters kann nicht beigetreten werden, nah welchen der allgemeine Sprahgebrauch mit dem Ausdruck „standes- mäßige Ehe“ einen fonkreten und allgemein zutreffenden Sinn nicht verbinden und in den Verhältnissen der Stifterin der Begriff „standes- mäßige Ebe“ cine feste und greifbare Bedeutung nur gewinnen foll, wenn man lediglich den Adel der Mutter entscheidend sein läßt, „während sclche Bedeutung dem Begriff gänzlich fehlen würde, wenn man eine standeëmäßige Cbe in allgemeiner Weise als die Che m it einer anständigen Person auffassen wollte.“ Für die Frage der Standesmäßigkeit der Ebe zwischen einem Manne des niederen Adels und einer Bürgerlichen fehlen nach den heutigen allgemein herrshenden Anschauungen keineswegs feste Kritcrien, und es unterliegt namentlich keinem Zweifel, daß standesmäßige Ehe nit allgemein als Che mit einer anständigen Person aufgefaßt werden kann, vielmehr außer der Lebensführung noch andere Verhältnisse wesentlich in Betracht kommen, um die Ebe eines Mannes des niederen Adels mit einer Bürgerlichen als standeëmäßig erscheinen zu lassen.“ (178/94.)

Entscheidungen des Ober-Verwaltungsgerichts.

Gegen eine Zuwiderhandlung gegen die Kabinets-Ordre vom 10. Juni 1834, betreffend die Staatsaufsicht über Privat- anstalten und Privatpersonen, die sich mit dem Unterricht und der Erziehung der Ingend beschäftigen, ist, nah einem Urtheil des Ober - Verwaltungsgerihts, 1. Senats, vom 7. März 1894, die Orts-Polizeibehörde regelmäßig nichi befugt, selbständig ein- zuschreiten, vielmehr liegt dies, sowohl in den älteren als auch in den neueren preußishen Landestheilen, den Schulaufsihts- bebörden ob. Der Landwirth J. in einem Orte der Provinz Schleëwig - Holstein befaßte sh mit dem Privatunterricht an Kinder in der dânishen Sprache. Durch eine als „Polizeiverfügung“ bezeich- nete Anordnung des Amtsvorstebers wurde die Fortseßung dieses Unterrichts von einer Erlaubniß des Orts -Schulin1pektors abhängig gemacht. Die von J. erhobenen Beschwerden waren erfolglos, aber auf die sodann von J. erhobene Klage erkannte das Ober-Verwaltungés- geriht auf Aufhebung jener Polizeiverfügung. „Das Unterrichts- wesen“, führt das O.-V.-G. aus, „reelches die Beaufsichtigung des

rivatunterrichts und der Privatshulen mit umfaßt, ift eine öffent- iche Wokhlfahrtseinrihtung des Staats. Die Verwaltung desselben ift, wie in den älteren, so in den neuen Landeétheilen, namentlich auch in der Provinz Schleswig-Holstein, niht den Polizeibehörden, sondern besonderen Bebörden, den Provinzial-Schulkollegien und den Abtheilungen der Regierungen für Kirchen- und Schulwesen, in höchster Instanz

dem Unterrichts-Ministerium übertragen. Die Wahrung der öffentlichen Ordnung auf dem Unterrichtsgebiete liegt daber als ein Theil der Unterrihtsverwaltung den dafür bestellten besonderen Behörden ob. Diese haben die Befugniß, ihren Bert iqungon nôthigenfalls dur die eseßlihen Zwangs- und Strafmittel Nachdruck zu geben und können fich hierbei ihrer nachgeordneten Organe, fowie erforderlichenfalls der starken Hand der Polizei bedienen. Die Polizeibehörden sind da- gegen in Schulverwaltungsangelegenheiten selbsttbätig mitzuwirken nur zuständig, soweit eine solche Mitwirkung entweder durch das Gesetz ibnen ausdrüdcklich zugewiesen ist, wie beispielsweise bei der Festsezung und Einziehung von Schulversäumnißstrasen, oder soweit sie sich nit bloß aus dem Gesichtspunkte der Ordnung im Schulwesen, sondern aus einem allgemeinen polizeilichen Interesse érgiebt. Leßtere Voraussetzung trifft im vorliegenden Falle niht zu. Denn wenn es auch die Aufgabe der Polizei ist, zur Verhütung strafbarer Handlungen die nöthigen Anstalten zu treffen (§8§ 2, 10 11 17 A. L.-R.), so ist damit doch niht jede Verlegung öffentlich -rechtliher Normen, au der ohne Strafandrobung ergangenen, der polizeilichen vorbeugenden frforae unterstellt. Eine Verleßung der öffentlih-rechtlihenNormen ür fsolhe Institutionen, welche nicht in erster Linie dem Schuß und der Obbut der Polizei anvertraut sind, berehtigt die leßtere vielmehr zum Einschreiten erst dann, wenn dur die Art oder durch die Aus- debnung, in welcher diese Rechtsverlezungen hervortreten (z. B. Tumult, Steuerverweigerung in ganzen Bezirken, feuergefährliche Beschaffenheit des Schulhauses), zugleich eine Störung der öffentlißen Ruhe oder Sicherheit, Gefahren für das Gemeinwesen entstehen s (Nep. I. A. 70/93.)

Statistik und Volkswirthschaft.

Schiffs8unfälle an der deutshen Küste.

Das Ende Februar dieses Jahres zur Ausgabe gelangte 1. Heft des Jahrgangs 1895 der „Vierteljahrsheîte zur Statistik des Deutschen Reichs“ bringt eine Abhandlung über die Schiffsunfälle an der deutshen Küste während des Jahres 1893, d. h. über diejenigen zur amtlichen Kenntniß gelangten Unfälle, von denen Schiffe an der deutschen Secküste selbst, auf dem Meere in einer Ent- fernung von nicht mehr als 20 Seemeilen von der Küste oder auf den mit dem Meere in Verbindung stehenden, von Seeschiffen befahrenen Binnengewässern im Jahre 1893 betroffen wurden. Derartige Unfälle find im ganzen 388 gezählt, welhe (bei 141 Kollisionen zwischen je 2, 1 zwischen je 3 und 1 zwischen je 4 Schiffen) 534 Schiffe betrafen. Die Erhebungen der 4 vorhergehenden Jahre hatten ergeben für 1892: 370 Unfälle und 501 betroffene Schiffe, für 1891: 392 Unfälle und 512 Schiffe, für 1890: 255 Unfälle und 336 Schiffe, für 1889: 181 Unfälle und 237 Schiffe. Diese Unfälle haben sih demnach von 1889 bis 1891 ganz erheblich gesteigert; 1892 war wieder eine kleine Verringerung eingetreten, aber das Jahr 1893 hat nah der Zahl der betroffenen Schiffe alle Vorjahre überragt. Die Zunahme der Schiffsunfälle ift namentlich durch das Anwachsen des Schiffsverkehrs in den deutschen Häfen, wodur sich hauptsächlich die steigende Zahl der Schiffs-Zusammen- stöße erklärt, begründet; außerdem in einzelnen Jahren dur besonders ungünstige Witterung, so 1891 durh anhaltenden Frost und starken Eisgang, 1892 durch {were Stürme im Juni, Oktober und Dezember, und 1893 durch Stürme und s{hlechte Eisverhältnisse. Bon den durch Unfälle betroffenen Schiffen sind im Jahre 1893: 59 (1892: 68, 1891: 71, 1890: 52, 1889: 50) gänzlich verloren ge- angen, 288 wurden theilweise beschädigt und 187 blieben unbeschädigt.

er Verlust an Menschenleben (65) steht zwar hinter dem des Vor- jahres (72) zurück, übersteigt jedoch die durchschnittlihe Verlustziffer der 4 Jahre 1892 bis 1889 um 32; er berehnet sich auf 0,83 9% aller an Bord gewesenen Personen (soweit deren Zahl bekannt war) egen 1,06 °/o im Vorjahre oder 0,32 9%, 0,67 °/9 und 0,80 %/6 in den Sabhren 1891, 1890 und 1889.

Von der Gesammtzahl der nachgewiesenen Schiffe find 1893: 104 gestrandet, 7 gekentert, 23 gesunken, 289 in Kollision gerathen und 111 wurden von Unfällen anderer Art betroffen. 166 Unfälle ereigneten sh im Ostseegebiet (2,08 auf je 10 Seemeilen Küsten- strecke), 222 im Nordseegebiet (7,53 auf je 10 Seemeilen Küsten- \trecke). 398 der betroffenen Schiffe fuhren unter deutscher, 132 unter fremder Flagge, während von 4 Schiffen die Nationalität unermittelt blieb. Unter den infolge der Unfälle gänzlih verloren gegangenen Schiffen befanden fi 49 deutsche und 10 fremde Schiffe.

Fnvaliditäts- und Altersversicherung.

Bei der Versicherungsanstalt Baden sind, nah der „Karlsr. Ztg.“, im Monat Februar 1895 254 Rentengesuche (66 Alters- und 188 Invalidenrentengesuche) eingereiht und 194 Renten (56 + 138) bewilligt worden. Es wurden 43 Gefuche (11 + 32) abgelehnt. 128 (34 + 94) blieben unerledigt. Außerdem wurden im \chieds- gerihtlihen Verfahren eine Alters- und eine Invalidenrente zu- erkannt. Bis Ende Februar sind im ganzen 8305 Renten (4848 Alters- und 3457 Invalidenrenten) bewilligt bezw. zuerkannt worden. Davon kamen wieder in Wegfall 2213 (1162 + 1951), sodaß auf l. März 1895 6092 Rentenempfänger vorhanden find (3686 Alters- und 2406 Invalidenrentner). Verglichen mit dem 1. Februar 1895, hat sih die Zahl der Rentenempfänger ver- mehrt um 118 (62 Alters. und 86 Invalidenrentner). Die Renten- empfänger beziehen Renten im Gesammtjahresbetrage von 762 685 M 4 4 (mehr seit 1. Februar 1895 14896 4 26 4). Der Jahres- betrag für die im Monat Februar bewilligten 57 Altersrenten be- rechnet sih auf 7565 40 „4 und für 139 Invalidenrenten auf 17 048 A 40 S, somit Dur{schnitt für eine Altersrente 132 M 73 », für eine Invalidenrente 122 4 65 S. (Für sämmtliche bis 1. Sanuar 1895 bewilligten Renten betrug der durch\{nittliche I wes Altersrente 129 M 50 „4, einer Invalidenrente

M D A.

Nach Mittheilung des Statistishen Amts der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Standesämtern in der Woche vom 24. Febkuar bis 1infl. 2. März cr. zur Anmeldung gekommen : 966 Lebendgeborene, 242 Ebescließungen, 43 Lodtgeborene, 717 Sterbefälle. j

Literatur.

Kunstgeschichte. _

Abriß der Kunstgeschichte des Alterthums. In syn- chronistisher Darstellung von Gustav Ebe. Mit 4 Tafeln und 557 Abbildungen im Text. (675 S.) Düsseldorf, Verlag von L. Schwann, 1895. (Brosch. 26 4, geb. 30 4) Die zahlreichen Entdeckungen der leßten Jahrzehnte auf dem Gebiet der antiken Denkmalskunde, vor allem die wichtigen Entdeckungen von Schliemann und Cesnola, die Ausgrabungen in Dlympia, Susa und Tello sind für die Kunstgeschichte des Alterthums von weittragender Bedeutung gewesen und baben für dieselbe vielfah durchaus neue Gesichtépunkte geliefert. Insbesondere ist die historishe Behandlung der mesopotamischen und egyptischen Urkunst hierdurh wesentli geklärt und auch die Frage na dem Ursprung der griehishen Kunst, sowie die Sonderung original ariser und übernommener orientalisher Motive in der Kunft Griechen- lands erheblih gefördert worden. Es hatte sih {on längst das Be- dürfniß fühlbar gemacht, das neugewonnene auégedehnte Material übersichtlih zu vereinigen und unter Benußung desselben diz: Kunst- peshidle des Alterthums von Grund auf neuaufzubauen. Dieser chwierigen Aufgabe hat sich Ebe mit gutem Erfolg in dem oben gedahten Abriß unterzogen. Ebe is ein dur feine Monumental- bauten in Berlin bekannter Architekt, der sich vor einigen Jahren dur eine Geschichte der Spätrenaissance auch als S{hriftsteller vor- theilhaft cingetdes hat. Ausgedehnte kunsthistorishe Studien und das in praftisher Uebung geschulte N befähigten den Verfasser zu feiner Arbeit in besonderem Maße. Zu seiner Publifztion können wir ihm aufrichtig Glück wünschen; sie ist ein Beweis deutscher Gründlichkeit, wobei die klare, ansprehende

Form der Darstellung besonders hervorzuheben it: Und au in e appen -Darstellung des umfassenden Stoffs in Ge eines brisseg ist Ebe besonders glücklich gewesen. Mit Recht geht der Verfasser in seiner fonchronistischen vergleichenden Darstellung von dem Gesichts punkt aus, daß der Gang der Kunstgeschichte uns den ununterbr Zusammenhang einer fortlaufenden, wenn au vielfa verschlungenen Kette der Ueberlieferung und die stets nur von gegebener älterer Grundlage aus- möglich werdende Entwicklung eines fortschreitend höheren organishen Stilwesens beweist. i Ebe besonders betont. Auch darin pflihten wir dem Ver, fasser bei, daß die Kunstgesbichte nit nur eine wissenschaftliche Seite hat, sondern daß sie au die Führerin sein muß für die im Werden begriffene Kunst der Gegenwart. Zutreffend hebt Ebe in der Ein, leitung seines Bus hervor, wie der Au®gleih zwischen der über- triebenen Nachahmung des Alten und dem auf originellen Auêdruck der Zeitideen gerihteten Streben, also die erwünshte wahre Freikbeit für das Kunstschaffen der Gegenwart, niht aus der Ablehnung kunst, Ee Studien, au nicht avs der beshränkten Kenntniß eines eliebten Musterstils, sondern nur aus einer vollständigen Beherrshung des ganzen kunstges{ichtlihen Gebiets gewonnen werden kann. Dje Verlagshandlung hat sih eine treflihe Ausstattung des Buchs mit zahlreichen Tafeln und Abbildungen angelegen sein lassen. Möge der Publikation weitgehende Verbreitung zu theil werden.

eshihte.

ffÆ Archiv für Landes- und Volkskunde der Provinz Sachsen nebst angrenzenden Landestheilen. Herausgegeben von Alfred Kirchhoff. 4. Jahrgang. 1894. Halle, Tausch und Grosse. In diesem Heft ist von historishem Werthe der Aufsay von Eduard Damköhler, die Bevölkerung des Harzgebietes. Der Ver, fasser fübrt an der Hand sprahlicher Unterfuhungen aus, daß die Harj- bevölkerung keineswegs einheitlih ist, sondern vershiedenen deuten Stämmen angehört : mitteldeutsGe Thüringer bewohnen den Süd, abhang des Harzes und die Bergstädte, wo sie in der Neformations- zeit eingewandert sind ; im Norden und Westen sigen Niederdeutsde, die wiederum in mehrere Sprachzweige zerfallen. Von besonderem Interesse ist, daß die Gegend von Elbingerode (\üdlich von Wernige- rode) von Nordalbingern besiedelt ist, und daß in die Goldne Aue niederländishe Gärtner im 12. Jahrhundert eingewandert find, deren Nachkommen bis heute zäh an der Beschäftigung mit dem Gartenbay festhalten. Endlich fehlen auch wendisGe Ansiedlungen nit, sind jedo von geringer Bedeutung. Zu erwähnen is dann der Aufsa über die Zeufelêmauern bei Blankenburg und Thale von Rudoh Steinhoff, der eine Anzahl Sagen zusammenstellt, die auf diese Berge Bezug haben. /

Æ. Zeitschrift des Vereins für Lübeckishe Geschichte und Alterthumskunde. Bd. 7. Heft 1. Lübeck, Schmersahl, 1894. In diesem Heft schildert zunächst Dr. H. Vir die Versuche der evan- gelischen Fürsten im Jahre 1536, Lübeck zum Anschluß an den Schmal- taldishen Bund zu bewegen. Lübeck war bei dem ersten Abschluß des Bundes zwar beigetreten, aber auss{ließlich in der Hoffnung, von ibm Hilfe gegen Dänemark zu erhalten. Da diese Fung nicht in Er: füllung ging, zog es sih mehr und mehr zurück, und als der Bund ablief, war es zur Erneuerung nicht zu bewegen. Vergeblih bemühten Nh die D des Bundes, der Kurfürst von Sachsen und der Landgraf von Hessen, die für den Schuß der Evangelischen Norddeutschlands fo wichtige Stadt dem Bunde zu erhalten; allen Vorstellungen der Ge- fandten erwiderten die Lübecker : die Nothlage ihrer Stadt erlaube ihnen niht, die Bundesbeiträge aufzubringen; am gemeinsamen Glauben wollten sie festhalten, dem Bunde könnten sie aber nit wieder bei ireten. Von den übrigen Beiträgen ist nob zu erwähnen derjenige von Lindstrôm, der die NRathslinie der alten Hansestadt Wisby mit Hilfe urkfundlihen Materials und ter Inschriften auf Grabsteinen zu anme aue; die andern find von aus\cließlich Tokalhistorishem Interesse.

Karten.

Die wohlbekannte kartographishe Verlagsanstalt von G. Freytag und Berndt in Wien publizierte soeben eine „Weltverkebrê- karte“ (Pr. 2 A) Auf derselben sind sämmtlihe Eisenbakn-, Dampfer-, Posti- und Telegraphen-Linien der Erde eingezeihnet und die General-Konsulate und Konsulate des Deutschen Reichs in den verschiedenen Ländern markiert. Vier Kartons veranschaulichen ferner in praktisher Weise die Beförderungsdauer von Briefen, Brief-, Packet-, Postanweisungs- und Telegrammgebühren. Weitere Diagramme in vielfarbiger Ausführung ermöglichen eine vergleichende Uebersicht der Größe und Bevölkerung aller Staaten, der Länge der Eisenbahnen und der Telegraphen, sowie der Bodenverwertbhung. Ferner ist in an- regender Form eine Uebersiht über die Entwicklung und gegen- wärtige Länge der Eisenbahnen in den Hauptländern der Erde gegeben, welche die fortschreitende Zivilisation in den einzelnen Zeit- abscnitten erkennen läßt. Einen besonderen Shmuck endlich bilden die farbigen Abbildungen der Handelsflaggen aller Staaten. Die Karte empfiehlt sich als geeignetes Orientierungsmittel in Verkehrs fachen für Bureaux, Komtors von Kaufleuten 2c.

Zeitschriften.

Zum 80. Geburtstage des Fürsten Bismarck bringt daë Märzheft von „Nord und Süd“ aus der Feder Felix Dahn?s einen Artikel, der, historishe Betrachtung und patriotishe Begeisterung ver- einend, den Charakter einer Festrede hat. Das Märzheft entbält ferner eine der töstlihen Seegeshihten Heinrih Kruse?s : „Jung? oder Dirn??*, einen Aufsag des bekannten Dramatikers und Aesthetiker? Heinrich Bulthaupt dessen Porträt in Radierung den künstlerischen Schmuck des Heftes bildet über „Berlin als Kunsthauptstadt', einen beahtenswerthen Artikel von L. Fürst über „Moderne Diphtherie \hutzbestrebungen*, der die Mahnung enthält : dur die Erfolge des Heil- seruins dessen Bedeutung und Werth nicht verkannt wird sich nit zur Vernachlässigung_ der zweckmäßigen prophylaktishen Maßregeln, mit denen der Verfasser den Lesor bekannt macht, verführen zu laffen. Richard Zimmermann hat einen Aufsaß über die Wandlungen, welt die die menshlihe Phantasie so mächtig anziehende Vorstellung bon den „Inseln der Seligen* im Laufe der Jahrhunderte erfahren, bei gesteuert. Oberst-Lieutenant A. Rogalla von Bieberstein berichtet au] Grund eigener Informationen anu Ort und Stelle über den gegen wärtigen „Stand der Befestigungen des Bosporus“ und erörtert 1 Anschluß daran die Chancen eines russishen „Angriffs zur See au! Konstantinopel“; Hans Marbach is mit ciner Novelle , Ihre Rade vertretea; die Reihe der umfangreiheren Beiträge beendet ein inter essanter Artikel über die „Logik des Kindes“ von Bernhard Mün Mit einer reicbaltigen illustriecten Bibliographie {ließt das Heft ab.

Die „Zeitschrift über Vollstreckungsreht und Zustellungswesen unter vorzugsweiser Berücksichtigung der gt‘ sammten Aufgaben des deutshen Gerichtsvollzieher standes“ (bisher unter dem Titel: „Zeitschrift für Gerichts vollzieber“), die in Verbindung mit deutshen Rechtsgelehrten und Fachmännern von Heinrich Walter, Rechtsanwalt und Notar a. D. in Berlin, herausgegeben wird (Verlag : Siemenroth & Wornt? in Berlin SW., 48), hat in den Nummeru 2/3 des 1X. Jahrgang? vom 27. Februar folgenden Inhalt : Allgemeine Verfügung des preuß schen Justiz-Ministers vom 5. Januar 1895, betreffend die Berechnuns des pensionsfähigen Diensteinkommens der Gerichtévollzieher. Denb- rift zu der beabsichtigten Aenderung des Zustellungswesens und de! Stellung der Gerichtévollzieher, herausgegeben vom Verein d! Gerichtsvollzieher im Ober-Landesgerichtébezirk Naumburg a. d. Saale Rechtsprechung. Ober-Landesgerichtliche Entscheidungen. Per sonal-Nachrichten. i

Friedreih’s Blätter für gerihtlihe Medizin un? Sanitätspolizei. Herausgegeben von Dr. Otto Messerel K. Landgerichtsarzt u. a. ö. Prof. der gerihtlihen Medizin, Nür berg, Friedrih Korn. Jahrgang 46, Heft 1 enthält: Üeber Hau" gangräne an den'Füßen bei subafkuter Vergiftung durch Phosphor, v Dr. A. Heberda-Wien. Eine Karbolsäurevergiftung, von Dr. Reubold- Würzburg. Tod durch Schlagfluß oder Mord, von Dr. Rüth-Passar- Ueber fataleptishe Todesstarre, von Dr. H. Sghlesinger-Wien. eses und Wirkungen des Schlahthauszwanges, von Ober-Bürgermeist?! Paul am Ende-Dresden. Wohngebäude im Bezirksamt Wolfftei von Dr. C. Vanselow-Wolfstein.

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Dieser Gedanke wird von

zum Deutschen Reichs-A

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Land- und Forstwirthschaft.

XXIII. Plenarversammlung des Deutschen Landwirthschaftsraths.*)

In der gestrigen fünften und leßten Sißzung wurde die Be- rathung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Tuber- fulose fortgeseßt und auf Antrag des Rittergutsbesißers von Putt- famer (Plauth) beschlossen: dem bereits mitgetheilten Antrag der Referenten hinzuzufügen : c. „die periodische Veröffentlichung des amt- lich festgestellten Vorkommens der Tuberkuloje beim Rindvieh zu ver- anlassen.“ Danach gelangte der Antrag mit der von Prof. Dr. Orth beantragten Aenderung zur Annahme, daß es sub I heißt: „Die Herausgabe einer kurzen volfsthümlihen Druschrifts u. |. w.*, und weiter unten die Worte „in ausführliher Weise“ ge- ftrichen werden. _ s L :

Nach einer Erörterung über Vorschläge, betreffend die Aenderung der inneren Organifation des Deutschen Landwirthschaftsraths, die einen aus\{ließlich internen Charakter trug, folgte als weiterer Rerhandlungsgegenstand: die Stellungnahme zum Taback- teuer-Geseßentwurf. Der Referent, Oekonomie-Rath Klein (Wertheim in Baden) befürwortete die Annahme folgenden Antrags:

„Der Deutsche Landwirthschaftsrath erklärt: daß der dem Reichs- tag vorliegende Cntwurf einer Tabackfabrikatsteuer der Stellung ent- ipricht, welche der Deutsche Landwirthschaftsrath seit Erlassung des Geseßes von 1879 über die Besteuerung des Tabacks in seinen Ver- handlungen wie in verschiedenen Denkschriften eingenommen hat. Der vorliegende Geseßentwurf beseitigt eine Reibe von Unzuträglich- feiten und Belästigungen, welchze die bestehende Geseßzgebung für die Pflanzer hatte, vor allem die ungerecht wirkende, den Werth des Tabacks nicht berüsichtigende Gewichtssteuer. Aber in einem wesentlihen Punkte entspricht er den berehtigten Forderungen nicht, welhe die Tabakpflanzer fort und fort erhoben haben. Es ift dies der ungenügende Zollshuß für unseren inländishen Tabadck, welcher bei der Annahme des Gefeßes fich noch weit fühlbarer wie seither machen und dem einheimischen Tabackbau shwere Schädigung bringen wird. Es ist daher zur Erhaltung deéselben durhaus erforder- lich, daß der Zoll auf Taback ganz wesentlih erhöht werde.“

Nach kurzer Debatte wurde dieser Antrag mit großer Mehrheit unverändert angenommen.

Den leßten Gegenstand der Tagesordnung bildete der Bericht der in der vorjährigen Plenarversammlung gewählten Kommission über die Lage der ländlichen Arbeiterverhältnisse. Die Kom- e e der die Aufgabe gestellt war, Vorschläge über Maßregeln zu machen, welche eine günstigere Gestaltung der ländlichen Arbeiter- verhältnisse herbeizuführen geeignet ersheinen, war am 16. und 17. Of- tober 1894 unter dem Vorsiy des Freiherrn von Cetto versammelt. Zunächst wurde die Frage in Berathung gezogen, auf welche Weise die der Kommission gestellte Aufgabe zu lösen sei. Die allgemeine Anschauung in der Kommission ging dahin: daß dies nur dann in erfolgreiher Weise geshehen könne, wenn eine Zergliederung der Frage stattfinde, und die einzelnen Theile derselben nah und nach auf Grund der ermittelten einshlägigen Ver- hältnisse eine erschöpfende Behandlung erführen. Demzufolge wurde nachstehendes Arbeitsprogramm entworfen: I. Reform der Arbeiter- verfassung: a. Geld- oder Naturallöhnung, b. Gewinn- betheiligung, e. Gesindehaltung, Verhältniß zur Familie, Be- schäftigung im Winter, Disziplin, Revision der Gesinde- ordnung, d. Tagelöhner (besonders im .östlihen Deutsch- land: 1) Wohnungsfrage, 2) Woblfahrtseinrihtungen: geselliges Leben, Krankenpflege, Erziehung und Versorgung der Kinder, Sparkaffen und Konsumvereine, Volksbibliotheken 2c., 3) Seßhaftmachung: Arbeiter- vat, Rentengüter (Größenverhältnisse derfelben), Bildung von neuen Landgemeinden. Ikl. Unmittelbare Fürsorge für reihliche Versorgung des Arbeiterbedarfs: a. Arbeitsvermittelung und Arbeit8nachweis, b. Schulung von Arbeitergefangenen und Korrigenden zu ländliher Arbeit durch Einführung des landwirthschaftlichen Betriebes blei Arbeiterkolonien, Verpflegungsstationen, Straf- anstalten. Zu diefem Behuf wurden sämmtlihe deutschen Staatsregierungen ersucht, über die Shulung von Strafgefangenen und Korrigenden zu ländlicher Arbeit durch Einführung des land-

wirthshaftlihen Betriebs bei Arbeiterkolonièen, Verpflegungsfstationen,

Straf- und Besserungsanstalten Aufschluß zu ertheilen. Dem an die Staatsregierungen unterm 10. Februar v. J. gerichteten Schreiben war ein Fragebogen beigegeben. Wie der Referent über diese Frage, Frei- herr von Cetto, mittheilte, gehe aus den Antworten der Regierungen hervor, daß die Beschäftigung der Strafgefangenen und Korrigenden mit ländlicher Arbeit in ausgedehnter Weise geschehe, und daß damit sehr wohlthätige Erfolge erzielt worden seien. An- gelihts der lebhaften Agitation der Sozialdemokraten unter der länd- ichen Bevölkerung bezeichnete Referent es als dringend geboten, daß die Kommission ihre Arbeiten zur Hebung der Lage der ländlichen Arbeiter mit Energie fortsege. Die Versammlung erklärte sich mit dem Arbeitéprogramm der Kommission einverftanden und beauftragte dieselbe, ihre Arbeiten in der bisherigen Weise fortzuseßen. è

Der Vorsitzende theilte hierauf mit, daß der Vorstand im Auf- trage des Deutschen Landwirthschaftsraths dem Fürsten Bismarck zu dessen 80. Geburtstag eine Glückwunschadresse überreichen werde.

Alsdann wurden: Rittergutsbesißer von Arnim-Güterberg, Frei- herr von Cetto (Reichertshausen), Domänen-Rath Rettich (Rosto), Abg. Freiherr von Erffa (Wernburg in Sachsen), Freiherr von Hövel (Herbeck in Westfalen) und Justiz-Rath Reich (Meyken in Ostpreußen) neu resp. wieder in den Aus\{huß gewählt.

Danach war die Tagesordnung erledigt. Der Vorsißende, Landes- hauptmann von Röder (Ober-Ellguth) erklärte mit einem dreifachen Hoh auf Seine Majestät den Kaiser, die deutshen Bundesfürsten und die freien deutshen Städte die 23. Plenarversammlung des Deutschen Landwirthschaftsraths für geschlossen.

_ Posen. Zur Freude der Hopfenbauer des hiesigen Bezirks hat ihr Vertreter auf der Bersammlung des Deut chen Hopfenbau-Vereins in Nürnberg den Fortbestand des Hopfen-Versuchsgartens ïn Paprot \ch auf Kosten des genannten allgemeinen Vereins erreicht.

Der österreihische Agrartag berieth gestern, wie ,W. T. B.“ aus Wien berichtet, eine Resolution, betreffend die Organisation des Grundbesizes und der Landwirthschaft, wonah die Errichtung von Bezirks- und Landesgenossenshaften und der obligatorische Beitritt der Besitzer landwirthschaftlicher Liegenschaften durch Reichsgeseß aus- gesprohen werden soll. Der Landesgeseßgebung foll es überlassen bleiben, ob solhe Genossenschaften zu errihten sind. Im Fortgange der Berathungen \prach a der Agrartag für Bildung landwirthscha\t- lier S tofaniit ten mit Beitrittszwang aus und lehnte die Be-

immung ab, wonach die Entscheidung üb r deren Errichtung der andesgeseßgebung überlaffen bleiben solle. Hingegen wurde ein An- trag angenommen, wonach der weitere Ausbau der Genossenschaften im Wege der Landesgeseßgebung erfolgen solle. Nach längerer De- Satte Ee ferner eine Resolution zur Annahme, worin aus- gesprochen wird, daß der vom Ackerbau-Ministerium eingebrachte

vim i

) S. a. Nr. 57, 58 und 59 d. Bl.

Zweite Beilage

Gesetzentwurf, betreffend die Errihtung von Rentengütern, nur unter der Voraussetzung wesentliher Veränderungen desselben zur Erfüllung der dem Entwurf zu Grunde liegenden Absicht dienen könne.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

Spanien.

Durch Königliche Verordnung vom 1. d. M. ist gegen Herkünfte von Montevideo Quarantäne angeordnet worden. Gleichzeitig werden alle Häfen, welhe von dem genannten Ort nicht weiter als 165 km entfernt find, für choleraverdächtig erklärt.

Rumänien.

Die im Hafen von Sulina für die Quarantäne von einlaufenden Fahrzeugen geltenden Bestimmungen sind dur Beschluß der nens rumänischen Regierung dahin ibtelndért worden, daß Dampfschiffe von einem Tonnengehalt bis zu 600 t, welche für See- und Fluß- fahrten eingerichtet sind, sowie die Segelschiffe von gleihem Tonnen- Es folange dieselben der ärztlihen Beobachtung im Hafen von

ulina unterworfen find, an der linken Seite des Kanals und zwar von dem Eingang in den leßteren an bis zu dem sech\ten Meilenzeiger zu stationieren haben. (Vgl. „R.-Anz.“ Nr. 65 vom 16. März 1893 Ziffer 4 Absay 3.)

Sterblichkeits- und Gesundheitsverhältnis}e während des Monats Januar 1895.

__ Gemäß den Veröffentlihungen des Kaiserlichen Gesundheit8amts sind im onat Januar von je 1000 Einwohnern, auf das Jahr berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 15,5, in Breslau 25,6, in Altona 17,8, in Frankfurt a. M. 16,3, in Hannover 22,1, in Caffel 14,5, in Köln 20,4, în MiiElerg, 24,2, in Magdeburg 17,4, in Stettin 25,4, in Wiesbaden 15,1, in München 20,8, in Nürnberg 19,2, in Augsburg 25,4, in Dresden 18,8, in Leipzig _ 17,2, in Stuttgart 17,7, in Karlsruhe 15,2, in Braunschweig 20,5, in Hamburg 15,9, in Straß- burg 18,8, in Mey 14,2, in Amsterdam 15,5, in Brüssel 29,2, in Budapest 24,5, in Christiania 17,5, in Dublin 32,5, in Edinburg 23,7, in Glasgow 27,6, in Kopenhagen 17,1, in Krakau 36,7, in Liverpool 27,2, in London 18,6, in ‘Lyon 33,6, in Moskau 34,4, in Odessa 19,0, in Paris 24,9, in St. Petersburg 28,3, in Prag 23,8, in Nom (Dezember) 22,2, in Stockholm 20,6, in Triest 28,8, in Turin (Dezember) 21,1, in Venedig 26,4, in Warschau 23,0, in Wien 22,6, in New-York 24,1. (Für die nihtdeutshen Städte ist der Zeitraum von 5 Wochen, vom 30. Dezember a. pr. bis 2. Februar 1895, zu- fammengefaßt worden.)

Der Gesundheitsstand im Monat Januar war in der überwiegenden Mehrzahl der deutshen sowohl wie der nihtdeutshen Berichtsorte ein ziemlich günstiger, die Sterblichkeit in den deutschen Orten zumeist eine niedrigere als im Dezember, in den west- und südeuropäishen Städten jedoch vielfah eine größere als im Vormonat. Die Zahl der deutschen Orte mit sehr geringer Sterblichkeit (unter 15,0 pr. M. u. J.) ftieg von 25 _ im Dezem- ber auf 30 im Januar, und zwar erfreuten sich Beuthen O,-S., Eis- leben, Erfurt, Forft, M.-Gladbah, Glogau, Cassel, Kottbus, Küstrin, Neunkirchen, Ohligs, Rheydt, Saarbrücken, St. Johann, Siegen, Thorn, Wesel, Wilhelmshaven, Witten, Hof, Annaberg, Baußen, Gmünd, Ludwigsburg, Ulm, Gießen, Apolda, Lübeck, Bremerhaven, Meß einer folch nizdrigen Sterblichkeit. Die Zabl der deutschen Orte init hoher Sterblichkeit (Sterblichkeitsziffer über 35,0 pr. M.) stieg vou 2 im Vormonat auf 5 (in Greifswald, Kolberg, Herne, Stolp, Löbtau und von nichtdeutshen Städten: in Krakau.) Das Sterblichkeitsmarimum, das im Dezember 40,7 betrug, erreihte im Januar Herne mit 62,7 pr. M. (infolge von 34 an afuten Entzündungen der Athmungsorgane ge- meldeten Todesfälle). Anfehnli gesteigert war die Zahl der deutshen Orte mit günstiger Sterblichkeit (Sterblich- feit8ziffer 15,0 bis 20,0 pr. M.) auf 112 von 9 im Vormonat und wollen wir aus der großen Zahl derselben hier nur Aachen, Altona, Aschersleben, Barmen, Berlin (mit den Vororten Weißensee und Schöneberg), Bielefeld, Brandenburg, Bromberg, Charlottenburg, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Elberfeld, Frankfurt a.- M., Geestemünde, Giebichenstein, Gleiwiß, Görli, Göttingen, Halberstadt, Halle, Harburg, Hirschberg, Kiel, Königshütte, Krefeld, Liegniß, Magdeburg, Marburg, Merseburg, Minden, Nordhausen, Osnabrück, Potsdam, Spandau, Stendal, Wiesbaden, Bay- reuth, Furth, Ingolstadt, Kaiserslautern, Nürnberg, Speyer, Dresden, Leipzig, , Meißen, Reichenbah, Zittau, Eßlingen,

eilbronn, Stuttgart, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Darmstadt, Nainz, Worms, Güstrow, Rostock, Schwerin i. M., Eisenach, Weimar, Coburg, Gotha, Zerbst, Greiz, Gera, Bremen, Hamburg, Coltinar, Hagenau, Straßburg i. E. und von nihtdeutshen Städten Amsterdam, Christiania, Kopenhagen, London, Odeffa nennen. Auch die Zahl der deutshen Orte mit mäßig hoher Sterb- lihfeit (Sterblichkeitsziffer bis 23,0 pro Mille) war größer als im Dezember (45 gegen 39) und erwähnen wir _aus der Zahl derselben hier nur Essen, Flensburg, Frankfurt a. O.,, Guben, Hannover, JFnsterburg, Köln, Landsberg a. W., Memel, Münster, Paderborn, Ratibor, Bamberg, Ludwigshafen, München, Würzburg, Crim- mitshau, Freiberg i. S., Cannstatt, Freiburg i. B., Wismar, Braun- \chweig, Altenburg, Bernburg und von nihtdeutschen Städten Rom (Dezember), Turin (Dezember), Stockholm und Wien.

Die E des Sänglingsalters an der Ge- sammtsterblihkeit blieb eine kleine; von je 10000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, in Berlin 41, in Hamburg 42, in Deésden 52, in Stüttgart 56, in München 66 Séemniinge: Diese geringe Säuglingssterblichkeit basierte auh in diesem Monat auf dem im Len niht häufigen Vorkommen von akuten Darm- kranfkhéiten, die in- deutshen: Orten nur in Berlin, Breslau, Köln, Glauchau, Leipzig, Löbtau eine gesteigerte Zahl von Todesfällen bervorrief. Aus nihtdeutschen Orten wurden Sterbefälle an diesen Krankheitsformen vielfah zahlreiher als im Dezember gemeldet, wie aus Amsterdam, Brüssel, Budapest, London, Odessa, Paris, St. Petersburg, Stockho!m, Turin (Dezember), Warschau, Wien, New-York u. a. Daaeues war die Sterblichkeit in den höheren Altersflassen allgemein eine ge- steigerte und zwar hauptsählich durch das allgemein häufigere Borkommen von akuten Entzündungen der Athmungs- organe, die in vielen Orten, namentli des Auslandes, zahlreiche Opfer forderten. So war die Zahl der Sterbefälle an diesen Krank- heitsformen in Barmen, Bochum, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle, ieg Herne, Arr Augsburg, Leipzig, tuttgart, Darmstadt, Bremen, Hamburg, Mülhausen und Straßburg i. E., Brüssel, Buda- pest, Christiania, Krakau, London, Lyon, Moskau, Paris, St. Peters- burg, Prag, Stockholm, Triest, Venedig, Warschau, Wien, New-

orf u. a. eine gesteigerte. Gleih groß wie im Vormonat blieb die Zah! der Todesfälle in Altona, Nürnberg, Würzburg, Braun- chroeig, Ard und war in Aachen,

Danzig, Düsseldorf, Elberfeld, Essen, Köln, München, Dresden, Moskau kleiner als im Dezember:

Berlin, » Charlottenburg, Magdeburg, Stettin, Hervorgerufen

f mit 30 Todesfällen festgestellt.

nzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 9. März

1w9S.

waren diese Erkrankungen der Athmungsorgane zumeist dur die an- haltend rauhe Temperatur der Luft, die in ganz Europa während des Monats vorberrschte und die besonders in den west- und südeuropäischen Städten häufiger tödtlih endeten a!s in den nord- und osteuropäischen. Au Erkrankungen an Grippe wurden häufiger beobachtet; doch blieb der Verlauf meist ein milder, nur in London, Paris und-New- York endeten sie häufiger tödtlich. So werden aus Breslau, Elber- feld, Frankfurt a. M., p a. O. und Budapest je 2, aus Oldenburg 3, aus Stockholm 4, aus Hamburg 5, aus Kopenhagen und Mosfau je 9, aus Berlin 17, aus London 75, aus Paris 94, aus New-York 247 Todesfälle an Grippe gemeldet. Die Zahl der Todesfälle an Shwindsucht war etwas kleiner als im Dezember. Die Mittheilungen über den Rückgang der Cholera lauteten fast allgemein günstig. In dem Deutschen Reich ist kein Cholera - fall mehr zur Feststellung gekommen. Aus Oesterreih-Ungarn kamen aus Galizien (vom 31. Dezember a. pr. bis 3. Februar 1895) 332 Eg I ai mit 144 Todesfällen zur Meldung. Unter den er- griffenen Bezirken waren es nur Buczacz, Hufiatyn; Skälat und Tarnopol, in denen die Epidemie noch eine größere Zahl von Er- krankungen hervorrief, doch war zu Ende des Monats die Zahl der- selben nur noch eine kleine, sodaß das baldige Erlöschen zu erwarten ist. In Rußland zeigte sfih die Epidéèmie nur noch in größerer Verbreitung in Podolien und Wolhynien; in den Gouverne- ments Petrikau, Kowno, Radom, Suwalki (Stadt Augustowo), Minsk, Witebsk war die Zahl der gemeldeten Erkrankungen nur eine kleine, in Kursk und Sawarow eine nur vereinzelte. Aus der Türkei wird der Wiederausbruch der Cholera in Konstantinopel gemeldet. Vom 9. Januar bis 4. Februar wurden daselbst 61 Erkrankungen

In Armenien war die O an (besonders der Ort Adalia), im Vilajet Diarbekir der Drt Siwerek stärker befallen. In Rumänien zeigten sih Ende Januar verdächtige Darmkrankheiten unter den Lastträgern in Sulina. In Brasilien kam Anfang Januar die Cholera im Thale des Parahyba-Flusses zum Vorschein.

Von den anderen Infektionskrankheiten kamen Todesfälle an Ma- sern, Scharlah, Diphtherie und Typhus etwas weniger, an Keuh- busten und Pocken etwas mehr zur Mittheilung als im Dezember. Insbesondere haben Masern weniger Sterbefälle veranlaßt, wenn fie auch noch immer zahlreih beobahtet wurden und in einigen Orten (Herne, Oberhaufen, Brüssel, Edinburg, Glasgow, Wien) eine ansehnliche Zahl von Todesfällen bedingten. Erkrankungen kamen aus Berlin, Breslau, Hamburg, Budapest, Edinburg, Kopenhagen, Stockholm, Paris, St. Petersburg, Wien und aus den Regierungsbezirken Aachen, Arnsberg, Düfeldorf, Hildesheim, Münster, Posen, Schleswig u. a. zwar noch in großer, aber doc) meist erheblih geringerer Zahl im Dezember zur Anzeige. Sterbefälle an Scharlach waren in Berlin, Leipzig, München, Bukarest, Moskau, St. Petersburg, Stockholm, Wien, New: York vermehrt, in Breslau, Budapest, Glasgow, Liverpool, London, Odessa, Warschau vermindert. Die Sterblichkeit an Diphtherie und Croup war in Berlin, Breslau, Halle, Dresden, Leipzig, Stuttgart, Hamburg, Christiania, Kopenhagen, Odessa, Stockholm, Triest, Wien eine zum theil erheb- lih kleinere als im Dezember, - dagegen in Barmen, Dortmund, neen ildesheim, Chemniy, Dessau, Mülhausen i. E., Budapest, dinburg, London, Paris, St. Petersberg, Prag, Warschau, New - York eine r ne in Aachen, Düssel: dorf, Königsberg, Magdeburg, ugtburg, München, Krakau, Moskau die gleih große wie im Vormonat. Erkrankungen kamen aus Berlin, Hamburg, München, Budapest, Kopenhagen, Paris, St. Petersburg, Wien und aus den Regierungsbezirken Düsseldorf und Schleswig in großer Zahl zur Anzeige. Das Vorkommen pon Unterleibstyphus blieb in fast allen Großstädten ein befchränktes, in Dublin und Liverpool war die Zahl der Sterbefälle etwas größer als im Dezember. An Flecktyphus kamen aus Borbeck 1, aus Warschau 2, aus Moskau 8 Todesfälle, aus dem Negierungs- bezirk Düsseldorf sowie aus Edinburg vereinzelte, aus St. Peters- burg 14 Erkrankungsfälle zur Mittheilung. An Geénick- starre wurde aus Altenessen und Prag je 1, aus New- Vork 19 Todesfälle, aus Breslau, Nürnberg, Kopenvagen fowie aus den Regierungsbezirken Düsseldorf, Stettin vereinzelte, aus dem Regierungsbezirk Posen 6 Erkrankungen gemeldet. Dem Keuch- husten erlagen in Berlin, Glasgow, London mehr Kinder als im Vormonat. Aus München kam eine Erkrankung an Trichinosis, aus Moskau 1 Todesfall an Milzbrand, aus Moskau und St. Petersburg je 1 Todesfall an Tollwuth zur Anzeige. Pocken zeigten sih häufiger; aus Amsterdam, London und Warschau wurde je 1 Todesfall, aus Budapest, Glasgow, Mailand je 2, aus Odessa und Paris je 3, aus Antwerpen und New-York je 4, aus Edin- burg, Liverpool, Moskau je 6, aus Dublin 38 Todesfälle gemeldet. In Konstantinopel herrshten die Pocken seit Dezember in t1echt bösartiger Weise; vom 13. Dezember bis 13. Januar starben daselbst 153 Personen, vom 23. bis 29. Januar allein 33 Personen an Pocken. Auch in Konstantine (Algier) traten die Pocken bösartig auf. Erkrankungen an Pocken wurden aus Prag, Wien und den Regierungsbezirken Aachen, Arnsberg, Königsberg und Posen in vereinzelten Fällen gemeldet; aus Budapest gelangten 5, aus Edinburg 28, aus St. Petersburg 39, aus London 43, aus Paris 82 Erkrankungen zur Anzeige. Das Gelbfieber trat im De- zember in Havanna, Cienfuegos, Vera Cruz, San Salvador, San Juan (Porto Rico), Rio de Janeiro und Santos sehr mild auf.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 8. d. M. gestellt 11 011, niht rechtzeitig gestellt keine Wagen. i : In Obr s@lesien find am 7. d. M. gestellt 3741, nicht reht- zeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs-Versteigerungen

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am 8. März die nachbezeichneten Grundstüle zur Versteigerung: S Dn Ta Ne 35, dem A David Isofeph zu Berlin gehörig; Fläche 6,34 a; Nußungswerth 7380 4; Mindestgebot 400 4; mit dem Gebot von 83 750 4 wurde die Handelsgesellshaft Reiß- ner, Wohl u. Co, Oraniénburgerstraße 60/63, Meistbietende. Bremerstraße 47, dem Mauremeister Carl ‘Karras gehörig; Fläche 17,75 a; Nußungswerth 23600 4; Mindestgebot 740 4; Meistbietender blieb der Steinhändler Alb. _ Krester zu Charlotten- burg mit dem Gebot von 308 000 #4 Scharnhorststraße 13, der Frau M. Noesner gehörig; Fläche 5,17 a; Tubuggtwerts 8630 4; Mindestgebot 1600 46; mit dem Gebot von 140 000 4 blieb der Foutazebänbler Chr. Kurowski, Schiffbauerdamm 19, Meistbietender. : /

Beim Königlichen Amtsgericht 11 Berlin standen die nachbenannten Grundlücke zur Versteigerung: Das im Grundbuch von Pankow Band 1 Blatt Nr. 20 auf den Namen der Frau Rittergutsbesiger Margarethe s rz, geb. Dziobeck, zu Präsidensiß bei Liebenwalde eingetragene, zu Pank o w belegene Grundstü; Fläche 16,60 a; Nußungswerth 2410 4; Mindestgebot 51 771 „6; das Ver- fahren wurde eingestellt und ein neuer Bietungstermin soll an Ort und Stelle (Pankow) anberaumt werden. Das im Grund-