1895 / 61 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Mar 1895 18:00:01 GMT) scan diff

i Schele, - vorbehaltlich weiterer Verwendung, die n

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und

i Deutscher Reichs-Anzeiger

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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für Berlin außer den Post-Anstalten au die Expedition |

S§W., Wilhelmstraße Nr. 32.

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die Königliche Expedition | des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Prenßishen Staats-Anzeigers

Berlin. §W., Wilhelmstraße Nr. 32.

M 61.

Seine Majestät der König haben S geruht : dem praktishen Arzt, Geheimen Sanitäts - Rath Dr. Bette zu Magdeburg, dem evangelishen Pfarrer Fröhlich zu Thalfang im Kreise Berncastel und dem Regierungs- Sekretär a. D., Rehnungs-Rath Rheinfels zu Stade den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem Biidhauer Westphal zu Berlin den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse,

dem Steinmetpolier Carl Dreiling zu Berlin das | Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie

dem Maurerpolierx, Franz Juhre und dem Zimmer- polier Pfennig zu Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. :

Seine Majestät der. König haden Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem Hof-Marschal Freiherrn von und zu Egloffftein die Erlaubniß zur Anlegung der ihm verliehenen nihtpreußishen Jnsignien zu ertheilen, und zwar: des Komthurkreuzes erster Klasse des Königlich sächsischen Albrechts-Ordens und des Komthurkreuzes erster Klasse des Herzoglich fasen- erneftinischen Haus-Ordens.

Dentsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht : ;

“dem Obersten à la suite der Armee din Pt d:

uhte Dienstentlassung als Geuverneur für Deuisch-Osta ta zu ertheilen.

Einfuhr und Ausfuhr von Zucker im Monat Februar.

1895 1894

Einfuhr 100 kg netto

von ausländishem Zucker : 1) in den Zes gas f Raffinierter Zucker Rohzucker 2) auf Niederlagen : Raffinierter Zucker Nohzucker

Ausfuhr: 1) von inländische der der Klafse: | E a M .| 59569 490790

des Zuckersteuerges. e {d S 197 269| 270383 3 teien A 5358| 6132

cker aus Niederlagen : | 23 974! 3149| l

144 157 62

34 398 95 009!

13 632 1 380

2) von ausländif Ra ven uge Rohzucker

Berlin, den 11. März 1895.

Kaiserliches Statistishes Amt. von Scheel.

30 486 1485

Bekanntmachung

des Königlih württembergishen Ministeriums des Jnnern,

betreffend die Einfuhr von Vieh aus Jtalien.

Jm Hinblick auf die Gefahr der Einschleppung der Maul-

d Klauenseuhe durch italienishe Viehsendungen wird die durch Bekanntmachung vom 29. September v. J. (Reg.-Bl. S. 304) ausnahmsweise ertheilte Erlaubniß zur Einfuhr von Rindvieh aus Jtalien in die Schlahthöôfe der Städte Stutt- gart, Ulm und Heilbronn vom 15. März d. J. ab zurük-

ommen. Mit diesem I tritt das Verbot der Ein- und Durchfuhr von iederkäuern und Schweinen aus Jtalien (Bekanntmachung vom 14. Dezember 1893, Reg.-Bl. S. 316) vollem Umfang wieder in Kraft. l

Stuttgart, den 7. März 1895.

ische f.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den bisherigen ordentlihen Professor D. Samuel Oettli Bern zum ordentlichen Professor in der | theologishen Fa- it der Universität zu Greifswald zu ernennen, und

431

Berlin, Montag, den 11. März, Abends,

dem ordentlihen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Kiel Dr. Carl S Streen den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath zu verleihen.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegen heiten.

Vie:k:an.n tm «h: U n g.

Zur Abhaltung der durch meine allgemeine Verfügung vom 31. Mai: 1894 eingeführten wissenschaftlichen Prüfung der Lehrerinnen habe ih Termin auf

Mittwoch, den 5. Juni d. J.,, Vormittags 9 Uhr, in den Diensträumen des Unterrichts-Ministeriums, Unter den Linden Nr. 4, angeseßt. ;

Die Meldungen zu va Prüfung sind bis spätestens zum 10. April d. J. an mi einzureichen. J

Jch mache noch besonders darauf aufmerksam, daß nach 8 4 der Prüfungsordnur.g der Meldung ein selbstgefertigter Lebenslauf, sowie die Zeugnisse über die besonderen Prüfungen und die bisherige Lehrthätigkeit beizufügen sind, auch die Be- werberinnen die Fächer zu: bezeihnen haben, in welchen sie die Prüfung abzulegen wünschen. :

Berlin, den 9. März 1895.

Der Minister der geistlichen, U Lie Medizinal-Angelegenheiten. osse.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. :

Der Kreis-Thierarzt Wulf zu Gerolstein ist, unter Ent- bindung von seinem gegenwärtigen Amt, in die zweite Kreis- Thierarztstele des Kreisés Bitburg, mit dem Amtssiß in Bitburg, verseßt worden.

Dem Thierarzt Friedrih Haertel zu Groß-Warten- berg ist die von ihm bisher fkommissarish verwaltete Kreis- Thierarztstelle für den Kreis Groß-Wartenberg definitiv ver- liehen worden.

Umpfarrungs8-Urkunde,

betreffend die evangelischen Kirhengemeinden zu Zwölf- Ap oft el, St. Matthäus und St. Lukas in Berlin.

Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlihen 2c. An- geleaenhelten und des Evangelishen Ober-Kirhenraths fowie nah nhörung der Betheiligten wird von den unterzeichneten Behörden hierdurch Folgendes festgeseßt: E

Die bisher zur Zwölf-Apostel-Kirhengemeinde gehörigen Evan- ge in denjenigen Stadtgebieten Berlins, welhe umschrieben werden :

A. im Norden: durch den Landwehrkanal von der Westseite des Bahnkörpers der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn bis ur Le Grenze der Grundftücke auf der Ostseite der Genthiner-

raße,

__ im Westen: durch dic legtbezeihnete Grenze bis zur Mittel- linie der Lütßowrftraße,

i im Süden: durch die Mittellinie der Lützowstraße bis zur Westseite des Bahnkörpers der Berlin - Potsdam - Magdeburger Eisenbahn (Ostseite der Flottwellftraße),

im Osten: durch ‘die Westseite dieses Bahnkörpers bis zum Landwehrkanal ;

B. im Norden: durch den Landwehrkanal von der Osft- bis zur Westseite des Bahnkörpers der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisenbahn, :

im Westen: durh die Westseite dieses Bahnkörpers bis zur hinteren Grenze der Grundstücke auf der Nordfeite der Yorkftraße,

im Süden: durch die leßtbezeihnete Grenze bis zur Ostseite des Bahnkörpers der Berlin- Saa rge Eisenbahn,

im Osten: ‘durch die Ostseite dieses Bahnkörpers bis zum Landwehrkanal,

werden aus der genannten Kirdbengemeinde -

zu A in die St. Matthäus-Kirhengemeinde,

__ zu B in die St. Lukas-Kirchengemeinde

umgepfarrt. s

Die bisher zur St. Matthäus - Kirchengemeinde gehörigen Evangelischen in demjenigen Gebiet diefer Gemeinde, welches um- schrieben wird : :

__im Norden: durch die jeyi e Grènze gegen die Dreifaltigkeits-

Kirchengemeinde von deren süd chem Endpunkte nordwärts bis zur Mittellinie der Potsdamerstraße und dur diese bis zur hinteren Grenze der Grundstücke auf der Westseite der Linkstraße,

im Westen: durch die hintere Grenze der Grundstücke auf der Westseite der Linkstraße, einshließlich des Grundstücks Potsdamer- straße 140 und der Eckgrundstücke an der Eichhorn- und der Königin-Augustastraße, 3

im Süden: durch die jeßige Grenze gegen die Zwölf-Apostel-

Kirchengemeinde, ,

im Often: durh die jeßige Grenze gegen die St. Lukas-

Kirchengemeinde, A {verden aus der St. Matthäus-Kirchengemeinde in die St. Lukas- Kirchengemeinde umgepfarrt. -

1895.

IIL i ZOIEPeRRRe Bestimmungen treten mit dem 15. März 1895 in Kraft. Berlin, den 27. Februar 1895. Berlin, den 2. März 1895, Königliches Konsistorium er Königliche olizei - Präsident.

der Provinz Brandenburg, (L. 8.) Freiherr von Richthofen.

Abtheilung Berlin. (Li S: Faber;

Vorstehende Umpfarrungs - Urkunde bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.

Berlin, den 7. März 1895. i i

Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg,

Abtheilung Berlin. Faber.

Urt'un de,

betreffend die Errichtung einer evangelishen Luthber- Kirchengemeinde in Berlin.

Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen 2c. An- gelegenheiten und des Evangelishen Ober-Kirchenraths, sowie nah Anhörung der Betbeiligten wird von den unterzeichneten Behörden hierdurch Folgendes festgeseßt:

Die Evangelischen in demjenigen Stadtgebiete Berlins, welches umschrieben wird:

im Norden: durch die Mittellinie der Er von der Westseite des Bahnkörpers der Berlin-Potsdam-Magdeburger Eisen- bahn (Ostseite der Flottwellstraße) ab bis zur Mittellinie der Potsdamerstraße, i

im Westen: durch die Mittellinie der Potsdamerstraße bis zur Weichbildgrenze gegen Schöneberg,

im Süden: durh die Weichbildgrenze gegen Schöneberg bis zur Westseite des Bahnkörpers der Berlin-Dresdener Eisenbahn,

im Osten: durch die Westseite des Bahnkörpers der Berlin- Dresdener Cisenbahn nordwärts bis zur hinteren Grenze der Grund- stücke auf der Nordseite der Yorkstraße, - durh- die lettbezeichhnete Grenze westwärts bis zur Westseite des Bahnkörpers der Berlin- Potsdam-Magdeburger Eisenbahn und durch dieselbe nordwärts bis zur Mittellinie der Lüßowstraße,

werden aus der Zwölf-Apostel- Kirchengemeinde ausgepfarrt und zu einer selbständigen Lu ther-Kirchengemeinde vereinigt.

TI, Das bisherige Archidiakonat der Zwölf-Apostel-Kirhengemeinde geht als erste Pfarrstelle auf die Luther-Kirchengemeinde über. In derselben wird außerdem eine zweite Pfarrstelle ercihtet.

1448 __ Für die Luther-Kirchengemeinde gelten bis auf weiteres die gegen- wärtigen Gebührenordnungen der Zwölf-Apostel-Kirchengemeinde.

V, R Bestimmungen treten mit dem 15. März 1895

aft.

Berlin. den 27. Februar 18959. Berlin, den 2. März 1895.

Königliches Konsistorium : Der

der Provinz Brandenburg, Königliche Polizei-Präsident.

Abtheilung Berlin. j (L. S.) Faber. (L. S.) Freiherr vonRichthofen.

Vorstehende Urkunde bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Z

Zugleih wérden folgende Festseßungen bezw. Anordnungen be- kannt gemacht:

1) Der Luther-Kirchengemeinde steht vom Tage ihrer Konsti- tuierung ab auf 5 (fünf) Jahre die Mitbenußzung der beiden Kirhhöfe von Zwölf-Apostel f Dieselbe bezieht für diesen Zeitraum die Stol- und Stellgebühren ür Beerdigungen aus ihrer Mitte und die Ein- nahmen aus dem Verkauf von reservierten Stellen und Erbbegräb- Men sofern diese von Angehörigen des neuen Kirhspiels erworben werden.

2) Der Inhaber des bisherigen Archidiakonats der M Apo ste Kirchengemeinde, Prediger Kramm, tritt mit dem 15. März 1895 als Erster Pfarrer zur Luther-Kirchengemeinde über. Derselbe wird die Anmeldung der in dem neuen Parochialbezirke wohnhaften wahlfähigen Gemeindeglieder zur Wählerliste während der noch durch Kanzel- abkfündigung zu bestimmenden Tagesstunden in der Sakristei der Lutherkirhe und außerdem nah Möglichkeit zu jeder anderen Tages- zeit in seiner Wohnung entgegennehmen.

Berlin, den 7. März 1895.

Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg, btheilung Berlin.

Faber.

in

L Un de,

betreffend die Errichtung einer evangeltiGen Versöh- nungs-Kirchengemeinde in Berlin.

Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen 2c. An- gelegenheiten und des Evangelischen Ober-Kirchenraths, fowie nah Anhörung der Betheiligten wird von den unterzeihneten Behörden hierdurch Folgendes festgeseßt:

L Die Evangelischen in demjenigen Gebiet der St, Elisabeth-Kirchen- gemeinde in Berlin, welhes umschrieben wird: Aas Norden: dur die Grenze gegen die Himmelfahrt-Kirchen- gemeinde, Um Westen: durch die Grenze gegen die St. Golgatha-Kirchen- gemeinde, im Süden: dur die hintere Grenze der Grundstücke auf der Südseite der Bernauerstraße, mit Einschluß der Grundstücke Acker-