Lunft und Wissenschaft.
Im Verein für deutsches Kunst den 15. d. M., Herr Jos. Ritter von die photomechanishen Druckverfahren un öbung halten. Architektenhauses, 87 Ubr
bends.
Vautenu.
ewerbe wird am-Freitag, mädel einen d deren fünstlerische Aus- Die Ss findet statt im großen Saale des
-
denn a
Squire werthe komik. Die Damen Mi länzten nur durch ihre Tanzbew schaft, Miß Barnet, die ni ittel. Besonderen
Vortrag über
gelangte n Erwachsenen zierlich nachahmte.
Der Ausfall der diesjährigen Schinkelp reis-Bewerbung L
des Berliner Architekften- fammlung vom 4. d. M. verkündet. Bearbeitungen der Auf des Entwurfs eines
Berlin den Bauführers Hans y erkannt. Die Aufgabe aus dem Gebiete nämlich der Entwurf zu einer Thalsperre, funden, von denen der Königliche Negierun Holz den Schinkelpreis erhielt. in den Stunden von 9
Schinkelpreis, diejenige des Köni Dörv feld in Berlin die Sth
in Barmen schreibt der für daselbft unter den deutshen Architekten aus.
Kunstvereins und die städtishe Bibliothek aufnehmen.
müssen bis zum 1. Juli beim Ober-Bürgermeisteramt in Barmen übernommen :
in Dresden, der Professor Baurath Schmieden in Berlin und dér Stadt - Baurath Winchenbah in Barmen ; außerdem
ist d ime Ober-Regierungs-Rath Dr. Jordan in Berlin nohch S i x G Als verfügbare Le ift
eingereiht sein. Das Preisgeriht haben Geheime Baurath, Professor Dr. Wallot
Hubert Stier in Hannover, der
zur Mitübernahme ersuht worden.
im Programm der Betrag von 350—400 000 46 enannt. A N ÁM zur Drama weitere Gnt- ) Programm und Lage- plan sind vom Ober-Bürgermeisteramt in Barmen zu beziehen.
stehen 4000 M, 2000 Æ und 1000 würfe können für je 500 4 angekauft werden.
Theater und Musik.
Theater Unter den Linden.
Gestern Abend begann das Gastspiel
Marokko“), zu der vier Komponisten die in ton gehaltene und zum
englischer Grofßgrundbesißer, Squire Hi ganzen gesellschaftlichen Anhang nach
der Zuschauer und Zuhörer zu forgen. bräuche beziehen, waren und zündeten wenig.
nabmélos unter der
musikalischer Siu, ndet der gesanglichen Ausbildung der mitwirkenden bei einer einzigen Ausnahme, wirkung blieb daher nur der
Die Gesangsvorträge
Stimmlosigkeit
so doch eigenartiges. Alle Gefangsnummern
h allein eine große Rolle. na deutscher Art, sondern fast
iht vom 12. März r Morgens.
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Temperatur
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Bar. auf 0Gr u. d. Meerces\p ® ho.
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Belmullet . . | 7 Aberdeen . . | 757 GChriftiansund | 756 Kopenhagen . | 760 Stodckholm . | 762
paranda . | 763
t Petersbg. | 770 Moskau . . . |_774 Cork, Queens8-
Town , Cherbourg Helder. . GSDIE ae o 4 Hamburg . - Swinemünde Neufahrwasfser Memel
ie Es Münster. . . Karlsruhe . . Wiesbaden . Münden Ghemnig ei o ° E (é ¿eit Breslau . . le V'Air METIE 4 ck 0
754 750 109 758 T7 758 760 762 749 798 750 750 750 T5 756 798 |
757 |SO 2 748 |OSOD 3|bedeckt 754 |OD 3bedeckt
halb bed. |— wolkenlos | Dunst) |
Go Fi O D P Is DOI O D O pi bi V O O
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1) Reif. 2?) Dunst. 2) Dunst. ‘) Reif. ) Reif. €) Reif.
Uebersicht der Witterung.
Ein barometrishes Minimum unter 742mm liegt an der südfranzösishen Küste gegenüber einem Maximum über 775 mm über Nordrußland. Dem- entsprehend wehen über Zentral-Europa vorwiegend nördliche bis öôstlihe Winde, unter deren Einfluß die Temperatur meist wieder etwas herabgegangen ift. In Nordwest-Europa hat der Luftd stark zugenommen. In Deutschland ift das Wetter ruhig, vielfah heiter, im Nordwesten neblig, ohne meßbare Niedershläge, in den Küstengebieten fowie im oft- deutshen Binnenlande herrscht leiter Frost. In Galizien und Ungarn hat -der Frost erheblih ab- genemen. E Witterung mit
achtfrôöften i wagrseinlih.
Deutsche Seewarte.
Nereins wurde in der Hauptver-
Von den seckchs eingelaufenen
abe aus dem Gebiete des Hohbaues, nämli
ebäudes für die bildenden Künste auf einer
Weltausstellung, erhielt nah dem „Zentr.-BIl. d. Bauv.“ die Arbeit
des - Königlichen Regierungs-Bauführers E R elen in iche
inkeldenkmünze zu- des Bauingenieurwesens, hatte drei Bewerber ge- 8s-Bauführer Nikolaus Die Arbeiten sind bis zum 13. März E Anerkennung wurde dem von Herrn
bis 2 Uhr im Architektenhause ausgestellt. Biolinkonzert von Beethoven und dem mit
— Einen Wettbewerb um Entwürfe für eine „Ruhmes halle" das Unternehmen gebildete Ausschuß Der Bau joll dem An- denken der hochseligen Käiser Wilhelm I. und Friedri III. ewidmet sein und gleichzeitig die Eemäldesammlung des Barmer
der Englischen Burlesque-Company vom Shaftesbury-Theater in London mit der Aufführung der Gesangs-Burleske „Morocco-Bound “ („Nach \pezifish englishem Volks- theil recht ansprehende und originelle Musik geliefert haben. Der von F. W ilde verfaßte Text ist ohne Bedeutung; ein gins, wird verleitet, sich mit seinem
arokfo einzuschiffen, um dort vor dem Großvezier eine Borstellung im Stil einer englifchen Singspielhalle aufzuführen. Diese winzige Handlung vershwindet aber unter dem Beiwerk, das die Hauptsache der Aufführung bildet. Wortspiele und andere Späße, Coupletvorträge und vor allem Grotesktänze haben für E Se N
chaftliche und Vilitische Sitten d G
umeéist auf englische gesellshaftliche und politishe Sitten und Ve- j / M R für das Publikum oft {wer verständlich litten und dem der vortragenden Darstellerinnen. Herren war es, nicht viel besser bestellt. Als Tanz übrig, und auf diesem leiftet die Gesellschaft, wenn auch nicht s{öônes und loben8werthes, p f N li L i
ungen eingeleitet und begleitet; außerdem spielte der Tanz au ür E s Es handelt sich niht um ein Tanzen nur um den fogenannten sKkirt-dance,
Protektorat Ihrer Majestät der ein Konzert statt, welches die an Musikdirektor Her MWeber’'s „Freischü Helene Jordan
n Regierungé- - Ouvertüre
essanter Vortrags8weise von geführten Klavierkonzert von
Die Gatwürfe |-
der
Theater in Mann n Preisen \cenierung erfahren.
Scenen eingefügt worden, Werks wegbl:
welche ieben. in Coburg gemalt. Inspektor Brandt besorgt.
Cine Das: erßer, Heine, „Die stille Wache“.
wird gelegentlich
. Hofmann,
virtuose Herr Walther Cavallery
die fi (Chormeister A. Zander), am „Responsorium“ von Vittoria,
volk“ von F. Sammlun
fast aus- Mangel an Mit ub Herr van Eweyk. ebiete rienkirche stattfindenden
von Bach,
spielen. Cinlaßkarten zu
Theater- Anzeigen.
Königliche Schauspiele, Mittwoh: Opern- haus. 64. Vorstellung. Lohengrin. Romantische Oper in 3 Akten von Richard gner. In Scene gefeßt vom Ober-Regisseur Teylaff. Dekorative Ein- riGtung vom Ober-Inspektor Brandt. Dirigent: Kap Dr. R P: 5 2a 4 dis
Schauspielhaus. 70. Vorstellung. Halali. Lu}l- spiel in 4 Aufzügen von Richard Skowronnek. In Scene geseßzt vom Ober-Regisseur Max Grube. — Die ftille Wache. Schwank in 1 Aufzug von Rithard Skororonnek. In Scene geseßzt vom Re- gisfseur Plaschke. Anfang 7# Uhr.
Donnerstag: Opernhaus. 65. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten von Georges Bizet. Text von Henry Meilhac und Ludovic Halévy, nah einer Rovelle des Prosper Mérimée. Tanz von Emil Graeb. Anfang 7# Uhr.
Schauspielhaus. 71. Vorstellung. Die Nibe- lungeu. Ein deutsches Trauerspiel in 3 Abthei- lungen von Friedrich Hebbel. Erster Abend. Erste Abtheilung: Der gehörnte Siegfried. Zweite Abtheilung: Siegfrieds Tod. Anfang 7 Uhr.
Deutsches Theater. Mittwoch: Der G’wissenswurm. Anfang 7# Uhr.
Donnerstag: Der Kansmann von Vencdig. LPrenos (25. Abonnements - Vorftellung): Die
.
Berliner Theater. Mittwo: Nathan der Weise. Anfang 75 Uhr.
Donnersta er Kompagnon. Freitag (27. Abonnements - Vorstellung):
große Glocke. Cessing-Theater. Mittwoch: Aus Berliu W.
Anfang 7# Uhr. Donnerstag : Der Fall Clémenceau.
O Das Examen. onnabend: 1. Gastspiel von Fr. Haase. Zum ersten Male: Am Spieltisch des Lebens. Friedrich - Wilhelmfslädtisches Theater. Gbauffeeftraße 25/26. Mittwoch: Der Obersteiger. Operette in
3 Akten von .L. Held und M. Weft. Mufik von Carl Zeller. :
Die
R i Fredy. Dirigent: Herr Carl Buer e E Graähidie Preise der Plâhe|
Anfang 7# Uhr. D Der Obersteiger.
derin ungeniertem Gliederwerfen und Shwenken befteht. DieTänze fanden
a am meisten Beifall und wurden bereitwillig wiederholt. — Als Grotesffomiker nahm Mr. Willie Drew in der R iggins die erste Stelle ein; er verfü i ewealihkeit des Körpers und über eine drastishe Gesichts- Ruby Temple und nzbewegungen ; die Primadonna der Gefell- t tanzte, besißt nur sehr geringe Beifall fanden die Vorträge eines 8, das die Art und Weise des Tanzens und Singens der
: gegengebrahte Interesse. führer Oberst-Lieutenant Freiherr von i Konstituierung vor Jahresfrist mit 42 Mitgliedern, Verein jetzt deren 254 zählt. Auf zwei Gebieten hat der bisher eine ersprießlihe Thätigkeit entfalten können, nämli durch Ays, bildung geshulier Krankenp Koch- und Haushaltungsfchule.
Konzerte. Im Konzerthause fand gestern
“Vereins zur Beförderung der Klein-Kinder-Bewahranstalten Berlins“ diesem Abend von dem Königlichen M. Gebhardt dirigierte Hauskapelle mit
ug einige Lieder von Schumann, Schubert, d’Albert und anderen vor, die mit großem Beifall aufgenommen wurden ;
räulein Biendelofohn (G-moll) zu theil, für welches sih die Künstlerin eines klangvollen Duysen’schen Flügels be- diente. Zum Schluß erfreute Herr 2 e gelungenen Vortrag der „ungarischen Weisen“ i j E war leider nit so zahlreih ershienen, wie es in An- etracht des wohlthätigen Zwecks zu wünschen gewefen wäre.
Im Königlichen Opernhause gelangt morgen Nichard Wagner?s „Lohengrin“ mit Herrn Ernst Kraus vom Hof- und National- Tas in der Titelrolle zur Aufführung, Kapellmeister
Dr. Muck dirigiert. — Richard Wagner's Oper „RNienzi, der leßte der Tribunen“, die am 20. d. M. neu einstudiert in Scene geht, hat
seitens des Ober-Regisseurs Teßlaff aus 7 Es sind im ersten und namentli dritten Aft
Die Dekorationen sind im Atelier von Brückner Die dekorative Einrichtung hat der Ober-
Im Königlichen Schauspielhause geht n Skowronnek’'s Lustspiel „Halali“ zum 2%. Mal in von Mayburg, Schramm, die Herren Keßler, Purschian treten auf. Hierauf folgt der Schwank
In dem Konzert der Klaviervirtuosin Fräulein Harriet von Müthel, welhes am Donnersta findet, übernimmt Herr Prof. Kar rih 1 l wirkenden Philharmonischen Orchesters. — Fräulein Anna Schröder ibres erstmaligen 1 selben Tage (Saal Bechstein) die Susannen-Arie aus der Oper „Die
ochzeit des e sowie Lieder von Schumann, ube . Dessauer und H. Hermann zu Gehör bringen. Der Violin-
— Das Programm des nächsten Konzerts der BerlinerLiedertafel
„Die Nacht“ von Schubert, ,Todten- egau, einige Stückte aus der Ernst Friedländer'shen (harmonisiert von A
._ Zander) 2c. Mi wirkung übernehmen dic Altistin Fräulein Fellwock und der Baritonist
M Otto Dienel wird in seinem zweiten, am 22. März in der Ma
das vierte Orgelkonzert von Händel und Konzertvariationen über „Deutschland, Deutschland über alles" (le komponiert) zur Erinnerung «an Kaiser Wilhelms I. Geburtstag 1 M find bei Bote u. Bock zu haben.
E O L
olle des
er verfügt über eine ftaunens- lohe-Sghillin
Emily Newton weigvereins
rungs-Rath
Versamm
zum Besten des unter dem Kaiserin und Königin stehenden
sind bisher zwei des Dr. med. eröffnete. Die Konzertsängerin Damen, die dem
elix Meyer gespielten iherer Technik und inter- lga Schönwald aus-
Krankenpflege
den wohl-
. Meyer noch durh Das
von Ernft.
neun neuen
rinnen
Grund aus neue In- | praktis{ch
eine von in der früheren Darstellung des
dem jungen
morgen Richard Scene. Die Grube,
Pastor Arndt
ß in der Sing-Akademie statt- Missionswerk
Klindworth die Leitung des mit- offenilihen Auftretens an dem- Bruch, W. Taubert,
hat seine Mitwirkung zugesagt.
Die solistishe Mit-
Orgelvortrage die Passacaglia | Matth. 15, 21.
tere von ihm selbst
Neues Theater. Siffbauerdamm 48./5 Mittwoch: Liebe von Heut. Volksshauspiel in 4 Akten von Robert Mish. — Vorher: Unsere Baeffische. Schwank in 1 Akt. Anfang 7# Uhr. ‘Donnerstag: Der selige Toupinel. Breitag: Liebe vou Heut. onnabend: Zum ersten Male: Haus der Ses, Lustspiel in 3 Akten von Hermann aber. Sonntag Nachmittags: Liebe von Heut. — Abends: Hans der Träumer.
Refidenz - Theater. Blumenstcaße Nr. 9. Direktion: Sigmund Lautenburg. Mittwoch: Fer- unand’s Ehekontraft. (Fil à la patte.) Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau, in deutscher Be- arbeitung von Benno Jacobson. “Anfang 74 Uhr. Ï 4 an und folgende Tage: Fernaud’s Ehe-
outraft.
Theater Unter den Linden. Behrenste. 55/57. Direktion: Julius Frißzshe. — Für 12 Abende. Mittwo: Gastspiel der englishen Burle8que-Com- pany vom Shasftesbury-Theater in London. (90 Mit- lieder.) Marocco Bound (Nach arocco). Gesangs-Burlesque in 2 Akten von F. Wilde. Musik von Warson, Carr, Tito Mattei und J. van Garyll. Dirigent: Herr Kapellmeister Harold Vicars. Anfang 7F Uhr. Ï
Donnerstag: Gastspiel der englishen Burlesque- Company. Marocco BVound.
Pentral-Theater. Alte Zakobftraße Nr. 30. Direktion : Richard Schul. — Emil Thomas a. G.
Mittwoch: Zum 26. Male: Novität! Unsere Reutiers. roße Posse mit Gesang und Tanz in 4 Akten von Wilhelm Mannstädt und Julius Freund. Musik von Julius Ginödshofer. In Scene geseßt vom Direktor Rihard Schulß. Anfang t, Ubr. eutiers,
Donnerstag: Zum 27. Male: Unsere
Adolph Ernst-Theater. Mittwoch: Auf- treten der ersten Pirouette- und Courbette-Tänzerin Englands Miß Rose Batchelor vom Prince of Wales- Theater in London. Ein fideles Corps. Große Ge- \sangspofse mit Tanz. O englischen Original „A ‘Gaiety Girl* von Jonas Sidney frei be- arbeitet von Eduard Jacobson und Jean Kren.
Vorher: Gefindeball. Shwank in 1 Akt von Facobson und Jean Kren. Anfang 7# Uhr.
Ed.
Donnerstag: Dieselbe Vorftellung.
Zwei des Reichs
on dem Vorstand des ptvereins waren SFtenplit, - Staats-Minister von Hofmann Geheimer von des Es Frau Oberst von dem Knesebeck begrüßte d ung und
wird im April beginnen. unentgeltlich und ohne jede Verpflihtung erfo Verein nicht angehören, theilnehmen können, werden sowobl die Zwecke Le n DEE halten bei Unfällen berücksihtigt. Die Koh- und Haushaltungss\{u[: ist am 15. Oktober v. J. mit 10 Schülerinnen in der Ackerstr Nr. 32 unter Leitung der Frau Kammergerichts - Rath Uhles eröffnet worden. Auch hier ift der Unterricht unentgeltlih; für Mittagessen haben die Schülerinnen, nicht mehr s{hulpflichtige Mädchen unbemit, telter Eltern, bisher 10 „4 pro Tag zu zahlen gehabt, für 20 45 fönnen Kost, Prets Gen in der Anstalt speisen. Auch fann man \sich für diesen
2
Mannigfaltiges.
Unter dem Ehrenvorsiß der Prinzessin Elifabet | e Ct oe adet ceha Sai
anzlers die erfte Jahresversammlung, des Berlins
des Vaterländischen S statt. e Vorsitzende
Ober gis
Roux und Andere erschienen. Die Vorsitzende dankte für das dem ‘jungen Verein enj, Den Jahresbericht erstattete der Sthrift,
Zedtwiß. Demnach erfolgte die während der lunge Verein
egerinnen und durch Errichtung ej Ausbildungskurs e für Krankenpflegerinne: mit je 20 bis 25 Theilnehmerinnen unter Leitun
Herm. Weber abgehalten worden; ein dritter Kursyz
Bei der Es wee vollständi und an der g
riegskrankenpflege,
wie auch die amilie und das n
zweckmäßige Ver,
aße
reis Essen holen lassen. Nur vier der Mädchen haben den ersten
ursus ganz dur(gemacht, die übrigen traten entweder {on vorher in Stellung oder konnten im eigenen Haushalt niht länger entbehrt werden. Im Januar is ein zweiter Kursus mit zwei der alten und Schülerinnen ist jeßt auch dreimal im Marienheim Flick- Um Gelegenheit zu auszubilden, : 1 der Errichtung eines eigenen Krankenhauses näher getreten. De Kassenberiht des Herrn Louis Ravené ergab eine Gesammteinnahne von 7900 4 Ihre Majestät die Kaiserin und Verein darunter 2500 4 für Durch die Einnahmen des neuen Jahres ist der Bestand inzwi}d auf 7000 M angestiegen.
Der Berliner Hauptverein des Allgemeinen evang: lisch- protestantischen L der Rektor der Universität Professor Pfleiderer ift, hielt vorgesty Abend in der Marienkirche sein Jahresfest ab. Den Bericht erstatte| ‘im Anschluß an Matth. 4, 4. Der Verein übt f in Ost-Afien, speziell in China und Japan, wohin à am 3. d. M. in Potsdam ein neuer Missionar, Pastor Schiller, abgeordi worden ist. In China wird dur Verbreitung christliher und kulty fördernder Schriften in cinesisher Sprache cine geräushlos wirkende, alt weitreicende literarishe Thätigkeit entfaltet; in Shanghai hat dr Verein die Deutscz-Evangelischen unter Pastor meinde gesammelt. | : l : ( Christlieb thätig. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht die Ausbilduy am Freitag, bringt von Chorliedern u. a. | japanischer Prediger an der von dem Verein begründeten theologisda kademie in Tokio; Pastor Christlieb pastoriert außerdem deutsch-evangelishen Gemeinden in Tokio und Yokohama, an de japanishen Hongogemeinde in Tokio wirkt der japanische Minami, und in der großen Handelêmetropole Osaka sucht der japanisde rediger Maruyama eine
ereits gegründet.
eröffnet worden... Den Schüle wöchentliG Gelegenheit gegeben und Handarbeitsunterriht zu erhalten. — baben, die Krankenpflegerinnen auß ist der Verein neuerdings ter Fraçe
Königin \pendet 300 A Verausgabt wurden 5240 « Einrichtung und Unterbaltung der Kcchs{ule,
Missionsvereins, dessen Vorsitente
ackmann zu einer 6
Fn Japan sind die Missionare Munzinger und
die beid Prediger
Gemeinde zu sammeln. Auch Schulen sind Die Festpredigt hielt Pastor Scholz über
(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten
Beilage.)
Gr
Konzerte.
Konzert-Haus. Mittwoh: Karl Meyde Konzert. Ouvert. „Ein Sommernachtstraum', Mendelssohn. „Triomphale*“, Rubinstein. „Det erste Glückstag", Auber. Vorspiel z. Op. : „Lorele v. Bruch. Phantasie a. „Der Prophet“ v. Mey beer. „Melodien-Kongreß“, Potpourri v. Conrati. Romanze f. d. Violine v. Svendsen (Herr Carnier „An der Weser“ f. Piston v. Pressel (Herr Werne
AjS T E P T Es S C S PE L C I S A E E
Familien-Nachrichten.
Verlobt: Frl. Elly Martens mit Hon: St Lieutenant von Hartmann (Libau, Rußlant- Angermünde). — Frl. Martha Wallroth m! Hrn. Bürgermeister Walther Mittelstaedt (Berli — Kalbe a. S.). ;
Vereheliht: Hr. Prem.-Lieutenant a. D. 1 Fabrifbesizer Arthur von Kubßschenbah mit vet Ce uma von Welck, geb. Dowerg (Mert
estpr.).
V Rae ine Tochter: Hrn. von Kalt ultitten). : Gestorben: Hr. Stadrath a. D. Guftav Kirhn® Magdeburg). — Fr. Oberst-Lieutenant Luey vet rigalsfi, geb. von Petersdorff Eri .— 9 uptmann Kunßen Söhnchen Heinri (Mat urg). — Hr. Landeshauptmann Georg mil: (Hafen von Batavia). — Verw. Fr. Predigt Louise Elisabeth Wünsche, geb. Jay (Berlin).- Fr. Hedwig von Schalscha, geb. yon bah (Frohnau bei Löwen, Schles.) — Verw. Fr. Gen G Bertha von Roeder, geb. Ausset (Montre Hr. Major a. D. Felix von Flemming-Dorp (Rönz). -— Hr. General-Landschafts-Direktor Koerber (Kairo). — Hr. Pastor Julius Kine Kreuzburg, -Oberschl.). — Hr, Oberförster 9. [bert Kiesewetter (Zessel). — Hr. Bürgermt? a. D. Eduard Henke (Nadzionkau, Oberschl.)
I
Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin. : Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlos Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32,
Zehn Beilagen (einshließlich Börsen-Beilage),
wie di ltsangab Nr. rben ip (Kamnmanditgefells
‘vie Wo hi P t
E Nachweise der Uebertragun
Yeigedrucktem Königlichen
| mittels Verloosung der Anleihescheine in längstens 35 Jahren, zum
| „Politischen Tageblatt“ zu Aachen.
} Seite 28
‘Shblufi
zuu Deutschen Reichs-Anz
¿ 62. \
Königreich Preufßen.
Dr LLEA Um wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihe-
heine der Stadt E l TIELFARE von einer
Pir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem die Stadtverordneten-Versammlung der Stadt Burt- heid am 11. April und 14. Vovember 1894 beschlossen hat, die zur Tilgung älterer Schulden, zu Grund- und Hausankäufen, zu Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsanlagen, sowie zum Bau einer Schul-Turn- halle erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Mir auf den Antrag der Stadt urtscheid, zu diesem Zweck auf sehen Jnhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, feitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 1 000 000 #4, in Buch- staben: „Eine Million Mark“ ausstellen zu dürfen, da si hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldnerin etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des § 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 zur Ausftellung von Anleihescheinen zum Betrage von 1 000 000 , in Buchstaben : „Eine Million Mark“, welhe in 2000 Abschnitten zu 500 M nah dem anliegenden Muster-auszufertigen, mit drei und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen und mittels Verloosung jährli vom 1. Januar 1896 ab mit wenigstens ein und einem halben Pro- zent des Kapitals, unter, Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen zu N sind, dur gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung ertheilen.
“Hie Straßenbaukostenbeiträge, welche von den Anliegern der aus der Anleihe zu erbauenden oder bereits ausgebauten Straßen zur Cr- hebung gelangen, und der Erlös aus dem Verkauf von Privatgrab- Fätten auf dem neu erworbenen Kirhhofstheil find zur außerordent- lichen Tilgung mitzuverwenden. # - / :
Die Ertheilung dieses Privilegiums erfolgt mit der rechtlichen Birkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus her- vorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt i, ohne zu dem des Eigenthums verpflichtet zu sein.
Dur vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Fehte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung seitens des Staats nicht über- nommen. - c
Urkundlich unter Unserer NUGIger Mnvigen Unterschrift und
nsiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, v p heim 1895.
elm R. tiquel. von Köller. Regierungsbezirk Aachen. Anleiheschein der Stadt Burtscheid ITT. Ausgabe Nr .… . . Buchstabe C. über Fünfhundert Mark Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlihen Privilegiums vom 18. Februar 1895. Gie M eranddi” Regierung zu Aachen ._. Stü
ck .,.… Seite . … . und Geseh- Sammlung für 189 . . Seite )
. . . laufende Nr
Auf Grund der von dem Bezirk8aus\huß zu Aachen genehmigten Beschlüsse der Stadtverordneten - Versammlung vom 11. April und 14. November 1894 wegen Aufnahme einer Schuld von 1000000 4 bekennen sich die unterzeihneten Bürgermeister und zwei Bevollmächtigte der Stadtverordneten - Versammlung der Stadt Burtscheid namens der Stadt durch diese, für jeden Inhaber gültige, seitens des Gläubigers unkündbare Ver- {reibung zu einer Darlehnss{chuld von 500 M, welche an die Stadt baar gezahlt worden und mit drei und einem halben Prozent
jährlih zu verzinsen ist. Die Rückzahlung der ganzen Sthuld von 1 000 000 M erfolgt
Rheinprovinz.
ersten Mal am 2. Januar 1896 aus einem Tilgungsstock, welcher mit cin und einèm halben Prozent des Kapitals jährli, unter tas der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, der traßenkostenbeiträge, welhe von den Anliegern der aus der Anleihe ¡1 erbauenden oder bereits ausgebauten Straßen zur Grbebung ge- langen, und des Erlöses aus dem Verkaufe von Privatgrabstätten auf dem neu erworbenen Kirchhofstheile gebildet wird. Die Ausloosung geschieht in den Monaten Mai oder Juni jeden Jahres. Der Stadt Burtscheid bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungsstock zu verstärken oder auch sämmtliche noch im Umlauf befindliche Anleihe- heine auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung er- sparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstock zu. :
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, aù welhem Tage die Rückzahlung erfolgen foll, öffentlih bekannt gemaht. Diese Bekanntmachung erfolgt ses, drei, ¡wei und einen Monat vor dem Zahlungêtermin in dem „Dentschen Reichs: und Preußischen Staats-Anzeiger‘, dem Amtsblatt der Königlihen Regierung zu Aachen, dem „Echo der Gegenwart" und dem
Geht - eines dieser Blätter ein, fo wird an dessen Stelle von der Stadtverordneten-Versammlung mit Genehmigung der Königlichen Regierung zu Aachen ein anderes Blatt bestimmt. Bis zu dem Tage, wo folchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in jährlichen Terminen, am 2. Januar, von heute an gerehnet, mit drei und einem halben Prozent jährlich verzinst. |
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, PeziebunaSbdie diefer Schuldverschreibung bei der Stadtkasse zu Burtscheid und war au in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden
eit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten ° huldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der \pâteren Fälligkeitstermine zurüzuliefern. Für die fehlenden Zins- seine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welhe innerhalb dreißig Jahren nah dem Rük- hlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb fünf Jahren pes blauf des Kalenderjahrs, in welchem sie falig geworden, nicht trdobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt Burtscheid.
S Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter Muldbershreibungen erfolgt nah Vorschrift der §§ 838 und fffff. der R grozeßordnung für das Deutshe Reich vom 30. Januar 1877 A „Bl. Seite 83) bezw. nah dem § 20 des Ausführungsgesepes f t Zivilprozeßordnung vom 24. März 1879 (Geseßz-Samml.
s „Zinsscheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt dée M6 Doch soll demjenigen, welher den Verlust von Zinsscheinen h Mont der fünfjährigen Verjährungsfrist bei der Stadtverwaltung wi neldet und den stattgehabten Besiß der Zinsscheine durch Vor- dirthus der Schuldver|hreibungen oder sonst in glaubhafter Weise idib N nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten a 18 dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung usgezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind Jahreszinssheine bis zum è des Jahres 1905 ausgegeben, die ferneren Zinsscheine werden“
Erste Beilage
Berlin, Dienstag, den 12. März
neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Stadtkasse zu Burt- scheid gegen Ablieferung der der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verlust der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber der Schuldverschreibung, fofern deren Vorzeigung rechtzeitig gesehen ift. __ Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflihtung haftet die Skadt Burtscheid mit ihrem Vermögen und ihrer Steuerkraît,
Defsen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Burtscheid, den L
V : / _ nterschrift. : Die zwei Bevollmächtigten der Stadtverordneten-Versammlung. (Unterschrift.) (Unterschrift.)
Rheinprovinz. / Regierungsbezirk Aachen. Zinsschein
i . . te Reihe zu der Schuldverschreibung der Stadt Burtscheid IIT. Ausgabe N über Fün hundert Mark zu drei und einem halben Prozent insen über 17 Mark 50 Pf.
Der Inhaber dieses Zins\{heins empfängt gegen dessen Nück- De in der Zeit vom 2. Januar 1. “ey die Binsen, der vor- enannten Schuldverschreibung für das Kalenderjahr 1... „mit siebenzehn Mark fünfzig Pfennig“ bei der Stadtkasse zu Burtscheid.
Burtscheid, den 1
Der Bürgermeister. (Faksimile.)
Die zwei Bevollmächtigten der ee S nung, afsimile. afksimile. Der Rendant der Stadtkasse. / (Unterschrift.)
Rheinprovinz. _ Regierungsbezirk Aachen. | Anweisung zum Anleihescheine der Stadt Burtscheid I11. Ausgabe : über 500 Nr Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu der aen Schuldverschreibung die . . . te Reihe von Zinsf ein sür die zehn Jahre 1. . . . bis 1... . bei der Stadtkasse zu Burt- seid, sofern nicht rechtzeitig von dem als solhen sich ausweisenden Inhaber der Schuldverschreibung dagegen Wider|spruh erhoben wird. Burtscheid, den La ” ; Die zwei Bevollmächtigten Der Vürgermeister. der Stadtverordneten-Versammlung. (Faksimile.) x z (Fafksimile.) (Fafksimile.) Der Rendant der Stadtkasse. (Unterschrift.)
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Wel Ung,
betreffend die Sonntagsruhe im Gewerbebetriebe mit Ausnahme des Handelsgewerbes.
___ In Ausführung der Vorschriften des Gesetzes, betreffend die Ab- änderung der Gewerbeordnung vom 1. Juni 1891 (N.-G.-Bl. S. 261) über die Sonntagsruhe im Gewerbebetrieb — mit Ausnahme des Handelsgewerbes — (§8 105 a, 105bþ Abs. 1, 105c bis 105 i) wird hierdurch Folgendes bestimmt : A. Allgemeines. (S8 195 a, 105 b Abf. 1, 105g, 105h Abs. 1 und 105 i)
I. Das im § 105b Abs. 1 der Gewerbeordnung enthaltene Ver- bot der Sonntagsarbeit gilt nit für die Land- und Forstwirthschaft, den Weinbau, den Gartenbau, die Biehzucht, den Geschäftsbetrieb der Apotheker, die Ausübung der Heilkunde und der {önen Künste und die im § 6 Abs. 1, Sah 1 a. a. O. bezeihneten Gewerbe. Ferner sind kraft besonderer Vorschrift von dem Verbot der Sonntagsarbeit ausgenommen Gast- und Schankwirthschaftsgewerbe, ult auffüh- rungen, Schaustellungen, theatralische Vorstellungen und sonstige Lust- barkeiten, sowie die Verkehrsgewerbe (F 105 i).
II. Jn denjenigen Handelsgewerben, in welhen beim Ladenver- kauf an den Waaren Aenderungs- oder Zurichtungsarbeiten vor- genommen werden (z. B. Gewerbe der Hutmacher, M mend fubleb, Uhrmacher, Fleischer), ist die Beschäftigung mit diesen Arbeiten als Beschäftigung im Handelsgewerbe zu betraten und deshalb an Sonn- und Festtagen während der für das betreffende Handelsgewerbe frei- gegebenen geit gestattet.
117. Verboten is an Sonn- und Festtagen jede Art der Be- \{äftigung von Arbeitern „im Betriebe" der unler § 105b Abs. 1 fallenden Gewerbe, also im Betriebe von Bergwerken, Salinen, Auf- bereitungêanstalten, Brüchen und Gruben, von Hüttenwerken, Fa- briken und Werkftätten, von Zimmerpläßen und Bauhöfen, von Werften und Ziegeleien.
Dur die Worte „im Betrieb“ if zum Ausdruck gebracht, da das Verbot nicht nur räumlich für die Betriebsstätte, in welcher si der betreffende Gewerbebetrieb regelmäßig abzuwidckeln pflegt, sondern für jede zu dem Gewerbebetriebe gehörige Thätigkeit gelten fol. So dürfen z. B. Monteure, Sclofser-, Glaser-, Maler-, Tapezier-, Barbier- gehilfen während der Sonntagsrube auch außerhalb der Betriebsstätte nit beschäftigt werden, soweit niht etwa - die betreffenden Arbeiten gemäß den Vorschriften der §S 105 c bis f statthaft" sind.
IV. Das Verbot der Sonntagsarbeit gilt auch für „Bauten aller Art“, d. h. für Hoh-, Tief-, Wege-, Gisenbahn- und Wasser- bauten, lone für Erdarbeiten, sofern diese niht Ausfluß eines land- oder forstwirthshaftlihen Betriebes, des Weinbaues oder des Garten- baues sind, ferner niht nur für Neubauten, fondern auch für Aus- besserungs- und JInstandhaltungsearbeiten, z. B. auch das Schornstein- fegergewerbe.
V Dds Verbot der Sonntagsarbeit gilt für gewerblihe Arbeiter im weitesten Sinne, also niht nur für Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere im Betriebe beschäftigte Handarbeiter, son- dern auh für Betriebsbeamte, Werkmeister und Techniker.
; VI. Die den Arbeitern zu gewährende Nuhe foll mindestens auern:
für einzelne Sonn- und Festtage 24 Stunden,
für zwei auf einander folgende Sonn- und Festtage 36 Stunden,
für das Weihnachts-, Dster- und Pfingstfest 48 Stunden. Diese Nuhezeiten müssen au in solchen Betrieben, die an Werk- tagen ununterbrochen mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht ‘arbeiten, gewährt werden, soweit niht etwa für diese Betriebe gemäß F§ 105 c bis 0 Ausnahmen von dem Verbot. der Sonntagsarbeit platgreifen. Während aber in Betrieben, die nur bei Tage oder in unregelmäßigen Schichten zu arbeiten pflegen, die Ruhezeit stets von 12 Uhr Nachts an gerechnet werden foll, kann in Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht die Nuhezeit {hon frühestens um 6 Uhr Abends des vorhergehenden Werktags und spätestens erst um 6 Uhr Morgens des Sonn- oder Festtags beginnen, wenn für die auf den Beginn der
T 22 1 Á d r L ur zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer
eiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
1895.
Für alle Fälle gilt die Vorschrift, daß die Rubezeit an zwei
aufeinander folgenden Sonn- und Festtagen f\tets bis 6 Uhr Abend3 des zweiten Tages dauern muß. Demnach beträgt die Ruhezeit in Betrieben, die keine regelmäßigen Tag- und Nahtschichhten haben, nicht nur 36 Stunden, sondern mindestens 42 Stunden (von dem Beginn — der Mitternachts\tunde — des ersten Tages bis 6 Uhr Abends des zweiten Tages). ___ VII. Jugendlihe Arbeiter dürfen in Fabriken und den in §§ 154 Abs. 2 und 154a bezeihneten gewerblihen Anlagen an Sonn- und Festtagen überhaupt niht beschäftigt werden (§ 136 Abs. 3 d. G.-O., e au unten zu B 4).
VIII. Während im Handelsgewerbe, soweit es in offenen Ver- faufsftellen betrieben wird, auch die Sonntagsarbeit der Arbeit- leber Beschränkungen unterliegt (8 41a), is in den hier in Rede tehenden Gewerben den Arbeitgebern und selbständigen Gewerbe- treibenden die Sonntagsarbeit durch die Vorschriften_ der Gewerbe- ordnung nicht verwehrt. :
Indessen ist es der Landesgeseßgebung vorbehalten, die Arbeit an Sonn- und Festtagen in größerem Umfange, als dies in der Ee- werbeordnung geschehen, einzuschränken, d. h. nicht nur für die Arbeiter eine ausgedehntere als die îin der Gewerbeordnung vor- glevene Sonntagsruhe vorzuschreiben, sondern auch die gewerbliche
rbeit von selbständigen Gewerbetreibenden an Sonn- und Festtagen ganz oder theilweise zu untersagen (§ 105h Abs. 1).
Zu diesen landesgeseßlihen Bestimmungen zählen auch die Pee engen insbesondere diejenigen über die äußere Heilig-
altung der Sonn- und Festtage.
B. Ausnahmen von den geseßlichen Bestimmungen (§S 105c bis 105f und 105h b 2) N 1) Ausnahmen von dem Verbot der Sonntagsarbeit treten ein: E traft Er O (8 105 % Ta er vom Bundesrath auf Grund des § 1054 be- schloffenen Borshrit e N n c. kraft der von der höheren Verwaltungsbehörde auf Gr
8 r Vg dige ir E O d. fraft der von der unteren Verwaltungsbehörde au
S 105 n e U eat R L e. kraft der von der Landes-Zentralbehörde auf Grund des §8 1
Abs. Í vas Bal ihuns, ü | S t 2) Na en Vorschriften der Bekanntmahung vom 4. Mär
1892 (M.-Bl. f. d. i. V. S. 115) is zu verstehen: : "A. unter der Q „höhere Verwaltungsbehörde“ im Sinne des § 1056 Abs. 1 in der Regel der Regierungs- Präsident, für die Stadt Berlin der Polizei-Präsident,
s 2 E der L Nan E gee Lrae, eit e um da erfahren na O a Da f r Bezirks-Aus\huß, s E E c. für die der Aufsicht der Bergbehörden unterstellten Betriebe als „höhere Verwaltungsbehörde“ im Sinne des § 1058 das A H unter der Bezeichnung „untere Verwaltungsbehörde“ (SS 105 f und 105c Abs. 4) für die der Aufsicht der “Berabehbeben unterstehenden Betriebe der Bergrevierbeamte, im übrigen in der Regel der Landrath, für Städte mit mehr als 10 000 Einwohnern die Orts-Polizeibehörde, für diejenigen Städte der Provinz Hannover, für welche die revidierte Städteordnung vom 24. Juni 1858 gilt — mit Ausnahme der im § 27 Abs. 2 der Kreisordnung für diese Provinz vom 6. Mai
1884 bezeichneten Städte — der Magistrat.
__3) Soweit gemäß den nachstehenden Bestimmungen zu Ziffer 1 bis V in Fabriken und den in §§ 154 Abs. 2 und 154a der Ge- A O gewerblichen Anlagen Ausnahmen von dem Verbot der Sonntagsarbeit plaggreifen, sind in diesen Betrieben bei der Beschäftigung von Arbeiterinnen außer den allgemeinen Be- dingungen, an welche die Zulassung der Sonntagsarbeit geknüpft ift, auch noch die Vorschriften des § 137 und die a Grund der §8 139 und 139 a erlassenen Bestimmungen zu beachten. \
4) Da in den unter 3 bezeichneten Betrieben die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter an Sonn- und Festtagen im allgemeinen verboten ist und Ausnahmen von diesem Verbot nur auf Grund der SS 139 und 139 a zugelassen werden können, y dürfen jugendliche Arbeiter in diesen Betrieben auch zu den nah Ziffer T bis V zu- lässigen Sonntagsarbeiten nur in so weit herangezogen werden, als diefe Beschäftigung auf Grund des § 139 oder des § 139 a an Sonn- und Festtagen ausdrüdcklich gestattet ist.
I. Ausnahmen E Meleutger Vorschrift. C.
L) Unter denjenigen Arbeiten, auf die das Verbot der Sonntags- arbeit kraft Geseges keine Anwendung findet, werden im § 105c an erster Stelle folche Arbeiten gerehnet, die in Nothfällen oder im öffentlichen Interesse unverzüglich vorgenommen werden müssen. Ea den „Arbeiten in Nothfällen“ gehören folhe Arbeiten, die zur Be- seitigung eines Nothstandes oder zur Abwendung einer Gefahr fofort vorgenommen werden müssen, ferner aber auch dringende Arbeiten, die durch Todesfälle, Erkrankungen, unvorhergesehene, erheblihe geshäft- lihe Zwischenfälle u. #. w. erforderlih werden und nicht wohl auf den nahfolgenden Werktag vershoben werden können; dagegen kann niht etwa \chlechthin die Erledigung eiliger Arbeiten hierher gerechnet werden. — Unter „öffentlihem Interesse“ is niht nur das Interesse des Staats oder der Gemeinde, sondern auch dasjenige des Publikums zu verstehen.
2) Die Neun, Reinigungs- und JInstandhaltungsarbeiten, dur die der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebes bedingt ist, Arbeiten, von denen die Wiederaufnahme des vollen werktägigen Betriebes abhängig ist, sowie solhe Arbeiten vor- zunehmen, die zur Verhütung des erderbens von Rohstoffen oder des Mißlingens von Arbeitserzeugnissen erforderli sind, ist davon abhängig gemacht, daß die genannten Arbeiten niht. an Werktagen vorgenommen werden können (§ 105c Abs. 1 Ziffer 3 und 4).
Die Möglichkeit ihrer Vornahme an Werktagen is nah den Umständen des einzelnen Falles und den befonderen Verhältnissen der einzelnen Betriebe zu beurtheilen. Die Befugniß zur Ausführung der bezeihneten Arbeiten wird für den einzelnen Gewerbetreibenden nicht {on dadurh ausgeschlossen, daß andere Betriebe derselben Gattung, deren Einrichtungen indessen wesentli verschieden sind, der Sonntagsarbeit nicht bedürfen. Wohl aber finden die Bestimmungen keine Anwendung, wenn und sobald es dem Gewerbetreibenden möglich ist, ohne erhebliche Unzuträglichkeiten für den Betrieb oder die Ar- beiter und ohne unverhältnißmäßige Opfer sih so einzurichten, daß er ohne Sonntagsarbeit auskommen kann. i
3) Die Bestimmungen des § 105 c finden auch auf solhe Be- triebe Anwendung, für die nah den §§ 105 d bis f und § 105 h besondere Ausnahmen zugelassen sind.
4) Werden Arbeiter an Sonn- und Festtagen mit Arbeiten be- (QU as die kraft geseßliher Vorschrift zulässig sind, fo müssen die Gewerb etreibenden in*das im § 105 c Abs. 2 bezeihnete Verzeichniß für jeden einzelnen Sonn- und Festtag, an dem eine soldhe Beschäfti- gung stattgefunden hat, die Zahl der beschäftigten Arbeiter, die Dauer der Beschäftigung durch Angabe der Lage der Arbeitsstunden, sowie die Art der vorgenommenen Arbeiten eintragen.
Das Verzeichniß muß über jämmtlihe während des betreffenden
Kalenderjahres auf Grund des § 105 c vorgenommenen Sonntags-
Nuhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.
arbeiten Auskunft geben.