1895 / 63 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Mar 1895 18:00:01 GMT) scan diff

S L

Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der zu den im è 1 unter Nr. 1 und Il vorgesehenen Bauauéführungen und Be- Maftungen und der unter Nr. 111 vorgesehenen Förderung des Baues von Kleinbahnen erforderlichen Mittel von . 51 433 000 M 4 1) die gemäß 3 1C von den trteuièn zu

[leistenden Zuschüsse zu den Baukosten im

Betrage von zusammen . 870 000 A— 2) die verfügbaren Rest-

bestände :

a. des Amortisations. fonds der Zweigbahn von Kleve nah Zeve- naar im Betrage von 2805 152 , 61 ,

. des Baufonds deê vor- maligenRhein—Nahe- Eisenbahnunternebß- mens im Betrage von

mindestens

. des Liguidationskontos der vormaligen Hefsi- {hen Nordbahn - Ge- sellschaft im Betrage von mindestens . .

308 864 , 47 ,

968. „-13 y

zusammen. 83984985 ,„ 21 ,

zu verwenden.

Zur Deckung des alsdann noch verbleibenden Restbetrages von höchstens find Staats\chuldverschreibungen auszugeben.

47 448 014 A 79 A

: & 3.

Wann, durch wel{he Stelle und in welhen Beträgen, zu welhem Zinsfuß, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen

ursen die Schuldverschreibungen verausgabt werden sollen 2), be- stimmt der Finanz-Minister.

_ Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An- leihe und wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Geseßz-Samm]. S. 1197) zur Anwendung.

& 4.

Jede Verfügung der Staatsregierung über die im § 1 unter Nr. 1 und 11 bezeihneten Eisenbahnen beziehungsweise Eisenbahn- theile durch Veräußerung bedarf zu ihrer Rechtsgültigkeit der Zu- timmung beider Häuser des Landtags. :

_ Diese Bestimmung bezieht \sih niht auf die beweglichen Bestand- theile und Zubehörungen dieser Eisenbahnen beziehungsweise Eisenbahn- theile und auf die unbeweglichen insoweit nit, als dieselben nah der Erklärung des Ministers der öffentlichen Arbeiten für den Betrieb der betreffenden Eisenbahn entbehrlih sind.

S 5. Dieses Gesch tritt am Tage seiner Verkündigung in Kraft. Die dem Geseßentwurf beigegebene Begründung lautet:

__In dem vorliegenden Gefeßentwurf werden nah dem Vorgange früherer Jahre wiederum Geldmittel zu einer im Verkehrsinterefse nothwendig gewordenen Erweiterung und Vervollständigung des Staatseisenbahnneßzes sowie außerdem noch zur Förderung des Baues von Kleinbahnen erbeten.

Durch die Herstellung der im § 1 unter 1 des Geseßentwurfs vorgesehenen neuen Eisenbahnlinien foll die von den Interessenten dringend gewünschte und von den Provinzialbehörden warm befür- wortete Erschließung von verschiedenen, mit Schienenverbindungen noch nicht bedahten Landestheilen herbeigeführt werden.

Sämmtliche neue Bahnlinien sollen nah den für Nebenbahnen bestehenden Beftimmungen hergestellt und betrieben werden.

Die Herstellung der einzelnen Linien, über deren wirthschaftliche Bedeutung die (als Anlage T) beigefügten Denkschriften das Nähere ergeben, ist wie bisher von einer angemessenen Betheiligung der Inter- effenten abhängig gemacht und demgemäß unter Berücksicbtigung einerseits der Leistungsfähigkeit der Interessenten, andererseits der für fie aus der Bahnanlage zu erwartenden Vortheile und endlich der Höhe der Grunderwerbskosten bestimmt worden:

1) daß für die unter Nr. I Litt. a 1 bis 3 und 8 bis 10 auf- geführten Linien neben der Einräumung des Rechts auf un- entgeltlihe Mitbenußung der Chausseen und sonstigen öffent- lihen Wege nur der erforderlihe Grund und Boden unent-

__geltlih herzugeben,

2) daß zu den Grunderwerbsfosten der unter Nr. 8 aufgeführten Linie ein Staatszushuß zu gewähren und

3) daß zu den Baukosten der unter 4 bis 7 aufgeführten Linien neben der unentgeltlichen Hergabe des erforderlichen Grund und Bodens noch ein unverzinslicher, nicht. rückzahlbarer Baarzufcuß zu leisten ift.

Bei der Bahn unter Nr. 8 (Bremervötde— Buchholz) hat die Gewährung eines Staatszushusses in Auésiht genommen werden müßten, weil die betheiligten Interessenten nah den angestellten Er- mittelungen bei ihrer nur beschränkten Leistungsfähigkeit zur Auf- bringung der gesammten auf rund 255 000 Æ geshäßten Grund- erwerbéftosten nicht im ftande sein würden. Der mit Rücksicht hierauf auf 85 000 A bemessene Staatszushuß teht ungefähr in demselben Verhältniß zu den Gesammtgrunderwerbskosten, in welchem der Staat unter ähnlichen Verbältniffen auf Grund des Gesetzes vom 6. Juni 1892 (Gesez-Samml. S. 111) zu den Grunderwerbs- kosten der Bahn von Geestemünde über Bremervörde nah Stade Zuschüsse Fe hat.

_In Anlehnung an das im Etat der Eisenbahnverwaltung für 1895/96 zur Durhfübrung gebrachte Bruttoprinzip, sind im § 1 des Geseßentwurfs die vollen Bausummen also einshließlih der Baarzushüsse der Interessenten für die Bahnlinien unter 4 bis 7 zum Ansaß gekommen. Dagegen sind diese Zushüfse im § 2 zur Ermittelung der durch Ausgabe von Staatsschuldverschreibungen zu beschaffenden Geldmittel von dem Gesammtgeldbedarf wieder in Abzug gebraht worden. Im übrigen stimmt die Fassung der im § 1 unter Litt. A, B und C über den s\taatsseitigen Ausbau der einzelnen Linien gestellten Bedingungen im wesentlichen mit dem Wortlaut der leßtjäbrigen Geseße überein.

Die Erfüllung der Bedingungen, unter welchen hiernach der ftaatsseitige Ausbau der geplanten Eisenbahn gemäß den Bestimmungen im F 1 unter Litit. A, B und C erfolgen soll, ift zwar noch nicht überall dur formelle Beschlüfse der betreffenden Kommunalverbände Rer es kann indeffen nach dem Ergebniß der eingeleiteten Ver-

ndlungen erwartet werden, daß die Interessenten auch im vorliegenden See durh Uebernahme der von ihnen verlangten Leistungen die Aus-

hrung der einzelnen Linien ermöglichen werden.

Die Bahnlinie, Oberrottenbah—Kathütte mit Abzweigung nah Königsee liegt durchweg auf s{chwarzburg - rudolstädtishem Staats- gebiet, während die Linie Gandersheim— Direes mit einem Theil ibrer Länge braunshweigishes Staatsgebiet durchshneidet. Wenn gew die Herstellung dieser Linie für Rehnung des preußischen

taats* vorgeschlagen wird, so ist dafür die Erwägung maßgebend gewesen, daß hierdurch auch wichtige diesseitige Interessen gefördert werden. Da überdies von seiten der betreffenden fremden Re- gierungen neben der unentgeltlichen Hergabe des erforderlihen Grund und Bodens auch namhafte Baarzuschüsse zu den Baukosten zugesichert worden sind, so dürften Bedenken nicht vorliegen, den Bau der Bahn- Tinien auf diesseitige Kosten in Aussicht zu nehmen.

Die Bedingungen des Baues und Betriebes der ersteren Linie innerhalb s{chwarzburg - rudolftädtishen Staatsgebiets find durch den (als Anlaze 11) beigefügten Staatsvertrag mit der \{warzburg- rudolftädtishen Regierung vom 30. Januar 1895 vereinbart. Wegen

Durchführung der Linie Gandersheim n dur braunshweigisches

S ebiet find die erforderlihen Verhandlungen mit der Herzogli Setaletten ierung eingeleitet, und ift, Téimobt ein raa

Staatsvertrag noch -niht zum Abih ift, doch über die grundsäßlihen Bedingungen bereits Einverständüiß erzielt worden.

Die Aufwendungen für sämmtliche, im § 1 unter Nr. 1a be- zeichneten insgesammt ungefähr 427,5 km langen Bahnen sind auf 36 713 000 Æ veranshlagt. Hierzu tritt noch Für die durch die be- vorstehende Erweiterung des Staatseisenbahnnezes nothwendig wer- dende Vermehrung des Fuhrparks der Staatsbabnen für 427,5 km Nebenbahnen zu 20 000 A für das Kilometer = 8550 000 M, so- daß die Gesammtaufwendung für die im § 1 unter Nr. T vorge- schlagenen Eisenbahnen = 45 263 000 M beträgt.

Von dem zum Bau der unter Nr. 1, 5 und 7 bis 10 bezeichneten Bahnen erforderlihen Grund und Boden befinden \sich etwa 28 ha mit einem Werthe von ungefähr 78 000 A bereits im Domänen- und forstfiskalishen Besiß, für dessen Hergabe zu dem veränderten Dee an an sich auch im vorliegendan Falle eine Entschädi- gung nit beansprucht werden sol. Ob und inwieweit indessen für die mittelbaren Nachtheile dieser Abtretung (Abschneiden unbrauch- barer Parzellen, Wirthschaftserschwernisse, verfrühter Holzbestands- abtrieb, Beschädigung von Saaten und Bestellungéarbeiten U. [. W) seitens der Interessenten Entschädigungen zu leisten sein werden, muß der Feststellung in jedem einzelnen Falle vorbehalten bleiben.

__ Nach dem Ergebniß der über den vorausfichtlihen Ertrag der einzelnen Linien angestellten Ermittelungen ift nur bei einem Theil der in Ausficht genommenen neuen Eisenbahnlinien eine ausreihende Ver- zinsung des Anlagekapitals aus den unmittelbaren Erträgnifsen zu erwarten. Wenn gleichwohl die Staatsregierung den Ausbau sämmt- licher geplanter Bahnen vorschlägt, so geschieht dies mit Rücksicht auf die gesammten, mit der Ausführung verbundenen wirths{aftlihen und fonftigen Vortheile.

Ueber die Nothwendigkeit der im § 1 unter Nr. I1 und III des Gesetzentwurfs vorge}ehenen Aufwendungen im Betrage u L Von E L 1 170 000 M, L p: T al : L é Lo d MÉritten D G ergeben die als Anlage III beiges{lofsenen Denkschriften das Nähere. Der Baubedarf berechnet sih hiernach gema S Lr. L auf 45 263 000 A, E 1170000 ,„

n 5 000 000 ,

S A 2 insgesammt auf 51 433 000

Zur Deckung eines Theils dieses Baubedarfs steht abgesehen von den gemäß E 1 C des Geseßentwurfs von den Interessenten zu [leistenden Baarzushüssen im Betrage von 870 000 4 der Antheil des preußischen Staats an dem besonderen Amortisationsfonds für die Zweigbahn von Kleve nach Zevenaar zur Verfügung. Diesér ha ist auf Grund eines zwischen der vormaligen Rheinischen Sisenbahn-Gefellshaft und der vormaligen Niederländischen Rhein- bahn - Gesellshaft unter dem 5. Juli 1862 über den gemein- famen Bau- und Betrieb der genannten Bahnstrecke abgeschlossenen Vertrages aus jährliden Rüdlagen beider Gesellschaften an- gesammelt und von der Rheinischen Eisenbahn-Gesellshaft verwaltet worden. Mit der Verstaatlichung des Unternehmens der leßteren ist der Fonds zum Gesammtbeftande von 4225 798 #4 89 4 auf den preußishen Staat übergegangen. Ueber diesen Betrag hat zu Staats- zwecken bisher niht verfügt werden können, weil die Niederländische Staatsbahn-Gesellshaft als Rehtsnachfolgerin der Niederländischen Rheinbahn-Gesellshaft Ansprüche an diesen Fonds erhob, welche die preußische Staats-Eisenbabnverwaltung als Rechtsnachfolgerin der Rheinischen Eisenbahn - Gesellshaf: nicht als gerechtfertigt zu- estand. aDer Streit hierüber hat erst nah der zum

1. Dezember 1890 erfolgten Kündigung des Vertrages vom

9. Juli 1862 zum Austrag gebracht werden können und zwar auf dem in leßterem fest ften Wege des \chiedsrichterlihen Ver- fahrens. Der Schieds\spruch ist am 4. Juli 1894 gefällt und rechts- kräftig geworden. Nach demselben is ein Antheil nebst Zinsen von 1415 027 92 S an die Niederländishe Staatseisenbahn-Gesell- schaft berauszuzahlen gewesen. Außerdem sind bei dem Fonds die der preußishen Staatékasse zur Last fallenden antheiligen Kosten des \ciedérihterlihen Verfahrens mit 5618 4 36 4 verausgabt worden. Nach Abzug ‘dieser Beträge steht biernach für die Zwecke des vor- liegenden Gesegentwurfs noch ein Betrag von 2805152 M 61 zur Verfügung. R gleicher Weise kann über den ersparten Restbestand des Bau- fonds des chemaligen Rhein-Nahe-Eisenbahnunternehmens Verfügung getroffen werden. Wie in dem Bericht über die Bauausführungen und Beschaffungen der Eisenbahnverwaltung während des Zeitraums vom 1. Oktober 1893 bis dahin 1894 in Abschnitt Il (S. 246) an- gegeben, ist bei diesem durh das Geseß vom 28. März 1882 (Geseßz- Samml. S. 21} auf den Staat übergegangenen Unternehmen beim Abs{luß des Baufonds eine Summe von 308 864 M 47 4 in baar und in Wertbpapieren im Bestande verblieben und als erspart zu be- traten. Diese Summe if also zur anderweiten Verwendung für Eisenbahnzwecke verfügbar, weshalb die Einstellung in den Anleibe- geseßentwurf veranlaßt ift.

Endlich kann im vorliegenden Geseßentwurf auch noch über den Restbestand des Liquidationskontos der Heffiscbén Norbbebn im Be- trage von 968 4 13 4 in baar und in Werthpapieren Verfügung getroffen werden. Obiger Bestand if zur Durchführung der Liqui- dation der Hessischen Nordbahn-Gesellshaft nit erforderlih gewesen und daher nach der Bestimmung im § 2 des Vertrags vom 7. De- zeinber 1881, betreffend den Uebergang des Bergish-Märkischen Eisen- babnunternehmens auf den Staat (Gesey vom 28. März 1882 Gesez-Samml. S. 21), dem Staat zur freien Verfügung anbeim- gefallen.

__ Nach Abzug der Bestände der vorbezeichneten Fonds in der für die Bauzwecke des vorliegenden Gesetzentwurfs verfügbaren, auf ins- gesammt mindestens 3 114985 #4 21 4 ermittelten Höhe sowie der Baarzuschüsse der Interessenten von 870 000 A werden für die im § 1 vorgesehenen Bauausführungen 2. noch 47 448 014 4 79 erforderlich und durch Ausgabe von Staats\huldvershreibungen auf- zubringen sein.

Statiftik und Volkswirthschafx.

Zeitschrift des Königlich preußischen Statistischen | Bureaus.

Vor kurzem ifm Verlage des Königlichen Statistisben Bureaus - das 111. Vierteljahr s-Heft des Jahrgangs 1894 der „Zeitschrift des B preußishen Statistishen Bureaus* erschienen, welches neben zahlreichen rtißeln der „Statistishen Korrespondenz“ größere Abhandlungen enthält über die Geburten, Ebeshließungen und Sterbe- fälle im reen Staat während des Jahres 1893, ferner über das Volksshulwesen im Deutschen Reih von Professor Dr. A. Petersilie sowie weiter über die preußischen und die deutshen Universitäten von demselben. Das Schlußheft des genannten Jahrgangs wird binnen kurzer Zeit nachfolgen.

Das Ergänzungs8heft XVII zu der Zeitschrift, das vor kurzem ausgegeben wurde, behandelt die Staats- und Gemeindewahlen im preußischen Staate. Die- tertlihe Bearbeitung des reichhaltigen Tabellenwerks ftammt aus der Feder des Regierungs-Raths Georg icd F Heft sind zwei Tafeln mit graphishen Darstellungen

Literatur.

Rechts- und Staat8wissenschaft.

Kr. Jahrbuch der deutshen Gerichtsverfaff Peraufgege auf Veranlassung des Reichs-Justizamts von @* fafferoth, Kanzlei-Rath far Reichs- T S Car 1895. Berlin, Carl Heymann’'s Verlag. 1895. 8. S. 306 5 M Der erste Band dieses Jahrbuhs ersien von dems, usgeber und in dem gleihen Verlag im Jahre 1880; dj Zand war noch immer ein unentbehrliher Bestandtheil jeder bibliothef, er eine Zusammenstellung der Ausführungsgesetze ¡um Gerichtsverfafsungsgeses und namentlich die Geshäftsordnung des Reichsgerichts vom 8. April 1880 enthält. Letztere if jeßt in bey Band IV S. 62 ff. wieder aufgenommen. Das vorliegende vierte Jahr, buch is ganz besonders reihhaltig. Nach einer Uebersicht der fattag und Einrichtung der ordentlihen Gerichte (S. 1—15) folgen „die besonderen Gerihte“ (S. 16—22). Beahtenswerth if ß; anderswo nit vorhandene Zusammenstellung der reihsrechtlihen und [andesrechtlichen Regelungen der juristishen Prüfung und der Vor: bereitung zum höheren Justizdienst (S. 24—32). Der I. Theil {ließt mit einer Uebersiht der Besoldungs- und Pensions, verhältnisse der Richter und Beamten . der Staatsanwalts (32—47). Theil IT bietet einen vollständigen Ausweis über sämmtlichen Justizverwaltungsbehörden und Gerichtshöfe des Reis und der Einzelstaaten. Anlangend das Reichsgericht, findet ih der bereits erwähnten Geschäftsordnung au die Geschäftseintheilung unter den Beamten. S. 199 ff. sind die deutschen Konsulargeri(ts verzeichnet, S. 202 die Gerichtsbehörden in den deutschen gebieten. Diese Zusammenstellung giebt mit Genauigkeit Not richten über Ort, Einwohnerzahl, Personen des Rehts und Beamte der Staatsanwaltschaft. Theil 111 enthält außer sorgfältigen jtatiftischen Uebersichten ein Ortschafts- und ein Namensverzeinik, Die Ausftattung in Druck und Papier i gediegen. Aus dieser ge: drängten Inhaltsübersicht dürfte sih binlänglih ersehen lassen, daß das Jahrbuch den Gerichten unentbehrlih, aber auch den Anwalten als föôrderlich zu empfehlen ift.

Das Reichsgeseß zum Schutz der Waarenbezeigh, nungen vom 12. Juni 1894. Nebst Ausführungsbestimmungen. Erläutert von Chr. Finger, Amtsrichter (Pfirt). Berlin 1895. Franz Vablen. kl. 8. S. 152. 3 #4 In der Einleitung zu dieser Ausgabe ift zunähst der Fortschritt gegen das Gesey vom 30. No- vember 1874 furz gekennzeihnet; dann folgt eine vollständige Ueber, sicht über die Literatur und hierauf das Gesey selbst. Den einzelnen

aragraphen deéfelben find ausgiebige Erläuterungen beigefügt, welde lich auf die Rechtsprehung und reiche Literatur stüßen. Zweckmäßj ist, daß überall die Quellen genau angegeben sind. Seite 105 ift a das in Aussicht stehende Gese betreffend den unlautern Wettbewerb berüdsihtigt. Die sorgfältige Arbeit dürfte sih bei der Benutzung bewähren und Anerkennung finden. y

Der d-utsche Zoll- und Steuerbeamte unter besondera Berücksichtigung der bayerishen Verhältnisse. I. Theil. Die Zoll verfafung und die Zollverwaltungs-Organisation im Deutschen Reig und den einzelnen Bundesstaaten. Bearbeitet von C. Wiesinger, Kaiferlihem Regierungs-Rath, Mitglied des Kaiserlichen Statistische Amts. Erlangen, Palm und Enke (Carl Enke) 1894. 8. 217 S, 3,40 Wenn au dur Art. 35 ff. der Reisverfafsung die Gefeßgebung über das gesammte Zollwesen der Reichsgefetgebung zu gewie)en ift, fo blieb doch die Zollorganifation, wie sie si im Laufe von fast 40 Jahren in Zollvereinen und auf Grund der Zollvereink as entwidelt und ausgestaltet hat, in den einzelnen Bundeë staaten ortbestehen. Hieraus ergeben J troy der Einheitlichkeit der Zoll- geseßgebung im Reihe mannigfahe Verschiedenbeiten, bauptsählih aus wegen der den Zollorganen zugewiesenen Verwaltung und Erbebung der inneren Landesverbrauchssteuern. Damit man si überall in diesen Verwaltungs-, Zoll- und Steuer - Angelegenheiten hat der Verfasser mit genauester Sorgfalt und Zuverlässigkeit und der durch seine langjährige Thätigkeit als Zollbeamter gesicherten Kenntniß das vorliegende Handbuch zusammengestellt, welches, zunägst für Zoll- und Steuerbeamte bestimmt, aus in weiteren Kreisen, namentlich faufmännishen und gewerblihen, von Nußen fein wird, Besondere Beachtung verdient die kurze übersichtlihe Geschichte der deutschen Zollverfafsung (S. 1—56). Der 11. abshließende Theil wird noch im laufenden Jahre erscheinen und die Geshäftsaufgabe der Zentralstellen, der Haupt- und Nebenämter und Aufschlag einnehmereien, die Rehte und Pflichten, Gehalt- und Anstellungk- wie Pensionsverhältnisse der Zoll- und Steuerbeamten umfassen. Ei Ueberblick über die Dienst- und Geschäftsftatistik der deutschen Zoll- behörden foll den Schluß des hiermit empfohlenen Werks bilden.

_ Die Aktiennovelle vom 18. Juli 1884. Ein Versu, die Benußung des Textes des Handelsgeseßzbuhs, betreffend die Kommanditgesell schaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, dur Gegenübersftellung zu erleihtern. Von Justiz-Rath Schlieckmann- Halle. Berlin, Carl Heymann's Verlag. 8. S. 104. 2 4 Die Absicht dieser Arbeit ergiebt \sih aus dem Titel. Die Neben- einanderftellung, läßt Gleihheit und Verschiedenheit ras er- kennen. Es if damit ein Wegweiser gegeben für die Kommentare, welche die Erläuterungen bald bei den Kommanditgefellshaften auf Aktien, bald bei den Aktiengefellshaften eingefügt baben. Die Arbeit dürfte sih als ebenso zuverlässig wie nüßlich erweisen,

Die Landgüterordnung für Shlesien vom 24. April 1884, erläutert an Beispielen. Ein praktisches Handbuh von Dr. jur. Wittig, Amtsrichter (Naumburg a. Q.). Berlin 1894, J. J. Heine? Verlag. 8. 73 S. Geb. 1,80 4. Der Verfasser giebt nah einem geschichtlihen Ueberblick eine systematishe Darstellung des E seßes unter Vergleihung mit den gleichartigen Gesegen in den anderen Provinzen. Besonders beachten8werth find die gut gewählten und übersichtlih dargestellten Beispiele der Reihenfolge der Anerben. Jn einem Anhange ift die Landgüterordnung nebst den sih anschließenden Verwaltungsbestimmungen zum Abdruck gebraht. Die Arbeit dürft auch in den Gebieten anderer Landgüterordnungen Anerkennung und Verwendung finden.

Gesetz über die Landwirthshaftskammern von 30. Juni 1894. Erläutert von H. Meyerhoff, Regierungs-Rath und Spezialkommifsar zu Minden i. W. Trier 1894, Fr. Linß. ®. S. 64. Æ 1,20. In Eder, durchaus parteiloser Darlegung entwidelt Verfasser die Entstehung und Ziele des Gesetzes, abshließend mit folgendem Saß: Sollen die Landwirthschaftskammern zum Segen der Landwirthschaft und damit zum Segen des Vaterlandes ereihen, so werden sie das Wort des Ministers für Landwirtbschaft, omänen und Forsten in der Sißung vom 23. April 1894 sich stets vor Augen halten müssen: „Die Landwirthschaftskammern werden dat sein, was fie aus fih selber machen.“ Dem Abdruck des Gesezes find ale Anmerkungen beigefügt, welche jedem Leser nugzbringend fein werden.

Verschiedenes.

D tee Le Gefängnißkunde. Organ des Vereins der deutshen Strafanstaltsbeamten. edigiert von Dr. jur. Osfar Wirth, Königlich preußishem Geheimen Justiz-Rath und Direktor des Strafgefängnifses bei Berlin zu Plöyensee und Rummelsburs- idelberg. G. Weiß. In dem vorliegenden Sonderheft (Bd. 8 Érlichen Geheimen Ober Mecierunus-Bielb Sig. tem Lene hhrigen irfli Seheimen Ober-Regierungs-Ra ing, dem langjabr Referenten für Gefängnißangelegenheiten im Köni lich malige Minifterium des Innern, und dem am 22. Notieuilier 1894 verstor benen Regierungs-Rath Julius Eichrodt, Direktor des Großherzo# lichen Männerzuchthauses in Bruchsal, ein Nachruf gewidmet, dem der Thätigkeit dieser um die Strafvollstr und das S ängnißwesen hochverdienten Männer eine würdevolle Anerkennung ge” ist. Aus dem weiteren Inhalt sei hervorgehob5: „Ueber das italienishe Gefängnißwesen im Mittelalter und bis i?

K

L:

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zurecht finde,

arrer C. Kraus- ; eVors&läge zur Reform

Pla: von Otto Fleishmann, 1 Â an der Kaiserslautern ; „Hat sich das der vorläufigen in seiner gegenwärtigen Geftalt und ens bewährt ? in den Ausführungsbeftimmungen wün}chenswerth, welhe?“ von a Direktor des Zellengefängnifses Dem verdienstvollen Werk „Der Verl in anthropolo- iehung* von Dr. A. Baer, Geheimen Sanitäts-Rath, in der Strafanstalt a (Leipzi Georg ist eine eingehende, fachlich föôrdernde Besprehung Dr. Möbius, Oberarzt an der Strafanstalt zu Waldheim, et. Das Anlageheft erstattet Bericht über die Versammlung deutschen Strafanstaltsbeamten in Braunshweig vom 16. bis Mai 1894. Auch für diese Zeitschrift gilt, was bereits für andere :Fenschaftlihe Zeitschriften an dieser Stelle hervorgehoben wurde: es wünschenswerth sei, dieselbe in Beamtenkreisen in Umlauf zu Es würde für die Strafrehtspflege von segensreiher Wirkung wenn sämmtliche Richter von dem Inhalt des Blattes für Ge- isfunde Kenntniß nähmen; damit wird der Besiß desfelben in der amtlichen Bibliothek von Bedeutung.

Der Prozeß Czynski. Thatbestand und Gutachten über Killensbeshränkung dur hypnotish-fuggestiven Einfluß, abgegeben er dem oberbayeris wurgericht zu München von Professor Dr. Grashey, Professor Dr. Hirt, Dr. Freiherr von Schrenck- Noging T Dr. Preyer. Stuttgart, Ferdinand Enke. g 5 102. . # 1,90. Einem ausführlichen und zuverlässigen Bericht über den Verlauf des Prozefses folgen die von den Sachver- Findigen erstatteten Gutahten aus dem Gebiet der Hypnose, welche mter den Versuchen zur Löôsung dieser schwierigen Frage einen bleibenden

beanspruchen dürfen. In demfelben Verlage erschien, in das ‘leihe Gebiet einshlagend: „Ein merkwürdiger Fall der Fas- ‘ination* von Professor W. Preyer, Dr. der Medizin und Philo- ¡hie (Wiesbaden). Der Leser wird theilnahmevoll an der Ueber- ¡ugungstreue des Verfassers nirgends zweifeln. Daneben sei auf- aafílam gemacht auf eine kleine Schrift (fl. 8. S. 36) „Gedanken in Betreff des Münchener Prozesses gegen den. Hyp- zetiseur Czynski“ von Dr. E. Wollny. (Leipzig 1895.

wald Muye.)

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Zeitschriften.

Die „Berliner Thierärztlißhe Wochenschrift“, v von Dr. W. Dieckerhoff, Dr. R. Schmaly und Dr. R. Lothes

egeben wird und im Verlage von Richard Shoeß, Berlin NW., int, hat in der Nr. 9 vom 28. Februar folgenden -Inhalt: Tuterhoff: Gutachten über die Entwicklungszeit des Kehlkopfpfeifens ja erden. Maier : Ueber die Gehirn- und Rückenmarkstuberkulose v indes. Referate: Strebel: Sprunggelenkskrankheiten beim Fete. Imminger: ffrebébehandlung mit Thioform. Prus: Zér die Wirkung des Malleïns auf das Blut und feinen diagnosti- ióm Werth. Schwartz: Eine {nelle und sihere Methode zur Sterilifierung von Seide. Kleine Mittheilungen. Tagesgeschichte. Deffentliches Veterinärwesen: Seuchenstatistik und Veterinär- Yelizei. Fleischschau und Viehverkehr. Personalien. Vakanzen.

Land- und Forftwirthschaft.

Königlih Preußisches Landes-ODekonomie-Kollegium.

Die gestrige dritte S begann mit einem Referat des Kammerherrn von Rheden (Rheden in Pes über: „Die Nidhtigkeit einer besseren wirthshaftlihen Ausbildung der lôndlihen weiblihen Bevölkerung“. Der Redner mpfabl die Annahme folgender Refolution: „Das - Landes- Defonomie - Kollegium erachtet zwar die Ausbildung der lindlihen weiblihen Jugend in der eigenen Familie für die beste und naturgemäßeste Art der Eriiébing, spricht sih aber ualeih für die im allgemeinen landwirthschaftlihen Interesse dringend gbotene weitere Förderung des Systems zweckentsprehender Haus- Li batshulen aus. Das Landes-Oekonomie- Kollegium ersucht den Herrn Minister, für die Beschaffung der erforderlichen Mittel zu vor- zdahtem Zwecke Sorge tragen zu wollen und zuglei den landwirth- idaftlihen Vertretungen anheim zu geben, sih eine möglichft wirk- same Förderung geeigneter Ausbildung der ländlihen weiblichen Be-

Es folgten, als leßter Gegenstand der Tagesordnung, die Jahres- berihte der landwirtbschaftlihen Zentralver eine, und zwar berichtete zunächst Ober-Forstmeister Dr. Danckelmann (Eberswalde) über die Forsiwirtd [wait Der Referènt theilte wit, daß es in Preußen 500 ha Waldödland gebe. Es würden nun im ganzen jährlich 2 Millionen zum Ankauf von Waldödland bewilligt; wenn man das Doppelte, also 4 Millionen, zu diefem Zweck bewilligte, dann könnte man jährlich 25 ha Waldödland bebauen. Daß das Waldödland sich so unendlich vermehre, habe hauptsählich in den traurigen landwirth\chaftlihen Erwerbs- verbältnifsen seinen Grund. Es fei nicht seine Aufgabe, zur Be- fämpfung des landwirthschaftlihen Nothftands Mittel vorzuschlagen; jedenfalls aber müfse dafür gewirkt werden, daß die Entwaldung nicht weitere Fortschritte mahe. In diesem Punkt müsse das Privatinteresse dem öffentlichen Zuteresse untergeordnet werden. Der Redner befürwortete \{ließlich folgende Resolution : „Das Landes-Oekonomie-Kollegium wolle erklären : 1) Für Erforschung der flimatishen Wirkung des Waldes ift es wünschenswerth, in waldlosen, einen Mafsenwald umschließenden Gegenden vergleihende meteorologifche Beobawtungen im Walde und in defsen naher und weiterer Umgebung anzustellen. 2) Eine nam- hafte Erhöhung des Ankaufsfonds für Waldödland im Etat der Staats - Forstverwaltung ist im Landeskulturinteresse drin- gend wünschenswerth. 3) Die Revision des Waldschuß- und Genossenschastsgesezes vom 6. Juli 1875 entspricht einem dringenden Bedürfniß. 4) Zur Hebung der Waldwirthschaft in F R RDes empfiehlt sih, daß die Staats-Forstverwaltung auf

ntrag der Waldbesißzer die Forsteinrihtung gegen Erstattung der Selbstkosten übernimmt. 5) Es ift wünschenswerth, nah dem Vor- gang des österreihishen A&erbau-Ministeriums, planmäßig geleitete Versuhe zur Vertilgung von Mäusen durch Bacillenvergiftung, unter zuverlässiger Bestimmung der getödteten Muüäusearten in Feld und Wald, vorzunehmen. 6) Eine gleihmäßige geseßliche Regelung 1nd namhafte Erhöhung der Jagdscheingebühr in Preußen cidant angezeigt. In der Debatte erklärten sich die meisten Redner mit dem Antrag des Referenten einverstanden; vielfah wurde auh dem Pafsus in dem Antrag, der eine namhafte Erhöhung der Jagdscheingebühr verlangt, zugestimmt." Freiherr von Erffa (Wernburg) bemerkte jedoch, er fkônne namens der konfser- vativen Fraktion, der er“ angehöre, erflären, daß dieselbe für eine noch weitere Erhöhung der Jagdscheingebühr von 15 A, die jeßt dem Landtage vorliege, niht zu gewinnen fein werde. Ritter- gutébesfißzer von Radecke (Redden, Ostpreußen) beantragte: dem Passus 6 des Antrags des Referenten hinzuzufügen: „Den bei der Forstverwaltung angestellten Lohnjägern sind Freijagdsheine zu ge- währen.“ Der Antrag des Referenten gelangte [chließlich, unter Streichung des Antrags NRadecke, unverändert zur Annahme.

General-Sekretär Steinmeyer (Danzig) erstattete hierauf den Jahresbericht über den Ackerbau. Der Referent bemerkte u. a., daß die Kalkdüngung immer mehr angewendet werde. Es werde auh immer mehr auf gute Saaten gesehen. Ueberall mae ih der Grundsatz geltend: „Wie die Saat, so die Ernte“. Die von dem landwirthschaftlihen Ministerium angeregte Kalidüngung sei viel- fach angewendet worden. Die Düngung mit \{chwefelhaltigem Kali babe sich niht bewährt; dagegen seien durch Düngung mit fkohlen- jaurem Kali wenigstens quantitative Erfolge erzielt worden. Der Ausbreitung des Obstbaues seien die ausländische Konkurrenz und die boben inländishen Frahten im Wege. Dringend zu wünschen sei, daß der Obstbau mehr als bisher fkultiviert werde. Man könne der Staatsregierung nur dankbar sein, daß dieselbe mit Düngungs- und Saatversuchen vorgegangen sei. Ganz befonders hätten sich diese Versuche in seiner Heimath bewährt. Der Redner empfahl im weiteren die Pflege der Moordâmme, ganz befonders aber der Höhbenkultur. Letztere sei am ebesten im stande, die Landwirthschaft vor Mißernten zu {hüßzen. Deshalb wäre es in hohem Grade bedauerlich, wenn der Zuckerrübenbau irgendwelche Einschränkung erfahren würde ; denn man müsse zugestehen, daß der Zuckerrübenbau der beste Lehrmeister für die Höbenkultur gewesen sei. Redner sprach \{ließlich der Forstver- waltung seinen Dank aus, daß diefelbe durch Hergabe von Gras und

Waldstreu der Landwirthschaft in ibrer Nothlage beigestanden habe.

Nach längerer Debatte gelangte folgender Antrag des Grafen von Bernstorff (Wehningen) zur Annahme: „Das Landes-Oeko- nomie-Kollegium wolle erklären: Der Mangel einer genügenden .An- zahl tüchtiger Kulturtehniker ift eines der größten Hindernisse für die Ausführung von Meliorationsarbeiten. Es ist daher dringend wün- \chenswerth, daß seitens der landwirtbschaftlihen Zentralverwaltung auf die Vermehrung dieser Kräfte hingewirkt werde.“

daber Aufgabe der Landwirthe, auf die Pferdezuht volles Augenmerk zu richten. 8 der Shweinezucht komme von allen Seiten die Klage, daß die Schweineseuche jeden Aufscwung der Shweinezucht verhindere. stelle daher den trag: „Das Landes besließen: die Königlihe Staatsregierung zu ersuchen, daß dieselbe für die Erforschung und Bekämpfung der Schweineseuche in ähnlicher Weise, wie dies für die Maul- und Klauenseuche bereits geschehen, einen Preis ausf\eßze.* Ferner ersuche er, folgender Resolution zuzu- stimmen: „Die deutsche Vießzucht bat in den leßten Jahren einen Auf- s{wung genommen, welcher geeignet scheint, die kritishe Lage der Landwirthschaft mehr oder minder zu erleihtern. Diese Möglichkeit ersheint indefsen völlig aulgesP olen, wenn die Königliche Staats- regierung niht im stande sein sollte, die Einshleppung von Vieh- seuhen aus dem Auslande sowie die unlautere Konkurrenz mit Viebprodukten Butter, Fleisch, Wolle u. . w. bekämpfen.“ R

NRittergutsbesiger von Radecke (Redden in Ostpreußen) be- rihtete über die Schafzuht. Der Redner führte aus: Während früher die Schafzuét zu den lohnendsten Erwerb8zweigen der Land- wirthschaft gehört habe, gehe dieselbe jeßt in allen Gegenden Deutschlands immer mehr zurück. Es entstehe dadurch der deutschen Landwirth- schaft ein Ausfall für Wolle von 36 Millionen und ein Ausfall für

eisch von etwa 24 Millionen Mark. Diese 60 Millionen Mark

teßen sh niht durch andere Produktion8zweige erseßen, denn die Rindviehzuht eigne sich nicht für alle Gegenden, abgesehen davon, daß infolge des immer weiteren Sinfens der Preise aller Meierei- produkte auch die Rindviebzuht nicht mehr lohnend fei. Es sei daher Aufgabe der Landxirthe, aber auch der Staatsregierung, die Schafzucht wiederum zu fördern. Letztere könne dies am wirksamsten durch Einführung eines Wollzolls thun. Er fei der Ueberzeugung, daß durch einen Raben Wollzoll, wodurch die Schafzucht wieder zur Blüthe in Deutschland gelangen würde, der Landwirtbschaft mehr ge- bolfen werden fönne, als durch alle anderen vorgeschlagenen kleinen Mittel. i:

Die Anträge von Kries gelangten einstimmig zur Annahme.

Nachdem noch der Geheime Ober-Regierungs-Rath Dr. Thiel (Berlin) Vorschläge für eine geeignetere Stoffvertheilung bei Be- arbeitung der Berichte gemacht hatte, war die TageS8ordnung erschöpft und wurde die diesjährige Versammlung des Landes - Oekonomie- Kollegiums geschlossen.

-Dekonomie-Kollegium wolle

wirksam zu

Verdingungen im Auslande.

Rumänien.

Zentralverwaltung des Kriegs - Ministeriums in 100 Offiziershemden, 2500 Mannschaftshemden, 200 2500 Mannschafts-Unterbeinkleider, 1750

1400 Paar baumwollene Strümpfe, 850 Sommer-Shlafröcke, 1200 Handtücher, 1500 Servietten, 100 Schürzen für Aerzte, 200 desgleihen für Krankenwärter, 50 Blujen für Aerzte, 1600 Betttühher, 200 Matraßenüberzüge, 850 desgleichen mit Kopfkifsen.

8. April. Ebenda: 1050 Wintershlafröcke, 200 Paar Winter- beinkleider, 1050 Winterdecken, 1150 Paare Schlappschuhe.

11. April. Ebenda: 950 emaillierte eiserne Kannen, 950 des- gleihen Schüsseln, 1050 Tischmefser, 1350 Tishlöffel, 1250 Tisch- gabeln, 750 emaillierte eiserne Spuknäpfe, 160 desgl. Nachtgeschirre, 50 deëgl. Waschbecken, 40 desgl. Kannen, 50 Marimalthermometer.

Verkehrs-Anstalten.

Warnemünde, 12. März. (W. T. B.) Die Dampfer- verbindung mit Gied ser is für morgen, den 13. März, zweifel- haft, da die Schiffe heute niht durhgekommen sind.

Bremen, 13. März. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Postdampfer „Neckar“ is|st am 11. März Nachmittags in Gibraltar angekommen. Der Postdampfer „Graf Bismarck“ ist am 9. März von Santos nah Bahia abgegangen. Der Reichs- Postdampfer „Oldenburg“ hat am 11. März Mittags die Reise von Genua nach Southampton fortgeseßt. Der Postdampfer „H. H. Meier“ ist am 12. März in Montevideo angekommen. :

London, 12. März. (W. T. B.) Der Castle - Dampfer „Dunottar Castle“ ist Montag auf der Ausreise in Capstadt angekommen. Der Union-Dampfer „Norman if Dienstag auf der Ausreise von Madeira abgegangen.

4 G APLU: Bukarest: Offiziers-Unterbeinkleider,

baumwollene Nachtmügen,

tlferung angelegen fein zu lassen.“ Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

*) S. a. die Nrn. 61 u. 62, Erste Beilage.

l. Untersuhungs-Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall- und Invaliditäts- 2x. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5. Verloofung 2c. von Werthpapieren.

# Es folgte der

1) Untersuchungs-Sachen.

[748844]] Stekbriefs-Erneueruug. i _Der unterm 29. Februar 1892 hinter den Banguier Salo Neumann aus Potsdam in den Akten J, e 92 erlassene Steckbrief wird hierdurh er- neuert. Potsdam, den 4. März 1895. : Königliche Staatsanwaltschaft.

[74846] Stec{briefs-Erneuerung. Der gegen den Kaufmann ( Handelsmann) Albert roner wegen Betruges und Unterschlagung unter dem 13. Februar 1890 in den Akten U. R. I 429. 1889 erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert. Verlin, den 8. März 1895. : DerUntersubungsrichter beim Königlichen Landgericht I.

7485] Steckbriefs-Erledigung.

er gegen den Banquier Moriy Rosenthal egen wiederholter Untershlagung unter dem 24. Fe- [gor 1885 in den Aften J. I1I. E. 961. 82 er? Mee und am 2. Juni 1887 erneuerte Steckbrief vird zurückgenommen.

Verlin, den 6. März 1895.

Königliche Staatsanwaltschaft I.

(68830)

Oeffentliche Ladung. Johannes

Walther Heckert , geboren zu Berlin B 21. Januar 1872, leßter bekannter Aufenthalt in gelinchen, Kreis Soldin, zur Zeit unbekannten “Wfenthalts, wird beschuldigt, als Wehrpflichtiger iger Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst des E fnhen eeres oder der pr zu entziehen, ohne de nbniß das Bundesgebiet verlassen zu haben, é nah erreihtem militärpflichtigen Alter außerhalb des Bundesgebiets aufzuhalten. vin ben gegen § 140 Nr. 1 Str.-G.-B. Derselbe 9 11 Uf den 27, Mai 1895, Vormittags q r, vor die Strafkammer des Königlichen Land- ts zu Landsberg a. W., Richtstraße Nr. 72/73, Aus uptverhandlung geladen. Bei unentshuldigtem ben wird dea auf Grund der nah § 472

der Strafprozeßordnung von dem Herrn Zivil- Vorsitzenden der Ersaßkommission Berlin IT über die der Anklage zu Grunde liegenden That- fachen ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. IV. M1 3/95. Landsberg a. W., deu 14. Februar 1895. Königliche Staatsanwaltschaft.

[71501] Oeffentliche Ladung.

Karl August Samuel Kurreis, geboren am 27. April 1867 zu Gransee, Kreis Ruppin, leßter Aufenthalt Landsberg a. W., zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wird beschuldigt, als Webrpflichtiger in der Absicht, sich dem Eintritt in den Dienst des stehen- den Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Er- laubniß das Bundesgebiet verlassen zu haben oder na erreihtem militärpflihtigen Alter sih außerhalb des Bundesgebiets aufzuhalten. Vergehen gegen 8& 140 Nr. 1 Str.-G.-B. Derselbe wird auf den 24. Mai 1895, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Lands- berg a. W, Richtstraße Nr. 72/73, zur Hauptver- handlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung von dem Herrn Zivilvorsißenden der Ersaßz-Kommission zu Neu-Ruppin über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. IIT. M ! 16/95.

Landsberg a. W., den 22. Februar 1895.

Königliche Staatsanwaltschaft.

74843] Beschluß. y Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen :

1) A Handarbeiter Franz Gustav Robert Kayser, geboren am 2. Juli 1871 zu Enneft, zuleßt wohnhaft daselbst,

2) den Johann Mathias Gummen, geboren am d Aires 1872 zu Sange, leßter Wohnort un- ekannt,

3) den Ackerer Johann August Rauterkus, #: g i April 1872 zu Roscheid, zuleßt wohn-

aft daselbst,

4) den Anstreiergesellen Karl Jakob Wilhekm,

IJahbresbericht des Rittergutsbesißzers von Kries (Trankwitz, Westpreußen) über die Viehzucht. fühtte u. a. aus, daß, obwohl auf fast allen Gebieten Ueberproduktion berrshe, diese auf dem der Pferdezucht nicht vorhanden fei.

DBeffentlicher Anzeiger.

geboren am 11. September 1869 zu Meggen, zulegt wohnhaft daselbst, 5) den Anton Iohann Kompernafß, geboren am

Der Referent

Es fei

5. November 1872 zu Meggen, zuleßt wohnhaft daselbft,

6) den Heinrih Gustav Nocfelmaun, geboren am 6. September 1872 zu Meggen, zuleßt wohnhaft daselbst,

7) den Franz Stein, geboren am 25. Januar 1872 zu Oberelspe, zuleßt wohnhaft daselbst,

8) den Schreinergesellen Josef Neus, geboren am 3. April 1871 zu Oberhundem, zuleßt wohnhaft daselbft, : :

9) den Johann Josef Gecks, geboren am 29, Mai 1872 zu Altenhundem, zuleßt wohnhaft daselbst,

10) den Friedrich Wilhelm Kiel, geboren am 22. Dezember 1872 zu Altenhundem, zuleßt wohn- haft daselbst, L

11) den Josef Müller, geboren am 24. März 1872 zu Silberg, zuleßt wohnhaft daselbst,

wegen Vergehens gegen §140 St.-G.-B. das Haupt- verfahren vor der Straffammer bei dem Königlichen Amtsgericht zu Siegen eröffnet. i ;

Zualeih wird das im Deutschen Reich befindliche Vermögen der Ançeklagten zur Deckung der dieselben möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens in Gemäßheit des § 140 Sie V l: in Höhe von je 500 A mit Beschlag elegt.

Arnsberg, den 22. Februar 1895.

Königliches Landgeriht. Strafkammer II11.

Scchneidewind. Brisken. Schwemann.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[75124] Zwangsversteigerung. : Im Wege der Zwangsvollstreckung foll das im Rae von der Königstadt Band 31 Nr. 737 A.

auf den Namen des Architekten und Maurermeisters aul Spigzenberg eingetragene, in der Grenadier- aße Nr. 32 und Nr. 31 belegene Grundstück am

6. Fal Bele fpelten auf Aktien u. Aktien-Gesellsch, 7. Erwerbs- und Wirt

8. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

9. E 10. Verschiedene

schafts-Genossenschaften,

ir

ekanntmachungen.

11, Mai 1895, Vormittags 10} Uhr, vor dem unterzeihneten Geriht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrihstraße 13, Hof, Flügel C., par- terre, Saal 40, versteigert werden. Das Grund- süd hat eine Fläche von 7a 13 qm und ift mit 8720 A Nugungswerth"“ zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge*- rihts\hreiberei, ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welhe das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver- fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 11, Mai 1895, Nachmittags 12} Uhr, an Ge- rihts\telle, wie oben, verkündet werden. Berlin, den 4. März 1895, Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 86,

74979] Zwangsverfteigerung. i Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuhe von den Umgebungen Band 153 Nr. 6811 auf den Namen des Kürschnermeisters Wilhelm Seidel zu Berlin eingetragene, zu Berlin in der Brunnenstraße Nr 97 belegene Grundstück am 8. Mai 1895, Vormittags 107 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrihstraße 13, Hof, Ge C, Varb. Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück hat eine ene von 10 a 89 qm und ist nah dem Er- ebniß der neuere on mit 16100 M ußungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund- buchblatts, etwaige Abshäßungen und andere das Grundstück far ende Nachweisungen, sowie be- londere Kaufbedingungen können in der Gerichts- reiberei ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Diejenigen, welhe das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah erfolgtem Zuschlag