1895 / 64 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Mar 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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er die allgemeinen Intereffen den persönlichen

Schädigung unserer Landwirthschaft dur den argentinishen Weizen bedarf keines Beweises mehr. Wenn unsere Industrie sih heute gegen die Kündigung des argentinischen- Vertrages erklärte, fo weise ih sie darauf bin, ‘daß der Tag t fern ift, wo die deutshe In- duftrie aus Argentinien verdrängt sein wird. Es geht nicht an, daß unserer Landwirthschaft noch weiterhin die Le diktiert werden von Ländern, wo der Raubbau im Schwange ist. Der Abg. Herbert hat die Interessen der industriellen Arbeiter ins Feld geführt. Sind die landwirthschaftlichen iter denn - niht glei igt? Der Vorwurf, daß die Freunde der deutschen Landwirthschaft unbere- tigte Sonderinterefssen verfolgen, ift unbillig. Die Nothlage der Landwirthschaft ist auf das höchste gestiegen; Hilfe ift hier dringend nothwendig. Dazu foll auch der Antrag Heyl dienen. Er macht aber ein planmäßiges und umfafsendes Vorgehen nicht überflüssig, und in

den Rahmen eines solhen Börgebens gehört vor allem der Antrag | O des Abg. Gkafen Kaniß. Hoffénkli{ finbeli G a füt diefen Al “Tiere Fi

trag bei den Nationalliberalen ebenso Freunde, wie für den Antrag des Abg. Freiherrn E zu Herrnöheim.

Abg. Freiherr Heyl zu Herrnsheim (nl.) erklärt, daß er dem Bericht der Direktoren seiner Firma fern stehe; er perfönlich sei der Ansihht, der argentinishe Vertrag shädige die Industrie.

Um 5 Uhr- wird darauf die weitere Berathung auf Donnerstag 1 Uhr vertagt. :

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Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. . 42. Sizung vom Mittwoch, 13. März.

Auf der Tagesordnung stehen: Jnitiativanträge, die An- lage konfessioneller Kirhhöfe und- die Bese{Ugung der Doppelbesteuerun g betreffend, sowie Petitionen.

Zur Berathung gelangt zuerst der von den Abgg. Dr. Bachem und Roeren (Bim) eingebrachte Geseßentwurf, der in seinem einzigen Paragraphen bestimmt, daß die Kirchen- gemeinden der anerkannten Religionsgesellshaften im ganzen Umfange der Monarch ie das Recht haben sollen, auf ihre Kosten Begräbnißstätten für ihre Konfessions angehö- rigen zu errihten. Das Wort nimmt dazu

Abg. Roeren (Zentr.): Der“ Antrag bezweckt, den“ Ausnahme- zustand, welcher in Bezug auf die Anlegung konfessioneller Kirhhöfe in dem linksrheinishen Theil der Rheinprovinz gene den sämmt- lihenaltpreußischen Provinzen herrst, zu beseitigen. Nach dem preußischen Landrecht ift es den anerkannten Religionsgesellshaften gestattet, kon- fessionelle Begräbnißstätten anzulegen. Die französische Gefeßgebung während der Revolutionszeit untersagte die Errichtung konfessioneller Be« gräbnißstätten, und ein neuerlihes Erkenntniß des Reichsgerichts hat darauf hin die Neuerrihtung konfefsioneller Kirhhöfe in den Ge- bieten französishen Rechts für unzulässig erklärt. In zahlreichen Fällen ist die Genehmigung zur Anlage fkonfessioneller Kirhhöfe gegeben und damit der Wunsch der Bevölkerung beider Konfessionen erfüllt worden; andererseits. ist aber häufig über die Bedürfnißfrage eine Rückäußerung der Bürgermeister gefordert worden, deren Beant- wortung dann zur Ablehnung führte. Wir verlangen niht ein Pri- vilegium, sondern die Beseitigung eines Ausnahmezustandes, der sich auf Grund eines Revolutionsdekrets gebildet hat.

Abg. von Cuny (nul.): Die Verwaltungsbebörden hatten Recht, wenn sie auf Grund des bestehenden RNehts in den bezeihneten Ge- genden der Rheinprovinz die Anlage konfessioneller Kirhbhöfe ver- weigerten. Das erkennt au der Vorredner an und verlangt deshalb eine anderweitige Regelung. Ein großer Theil meiner politischen Freunde und ich sehen keinen auéreihenden Grund für eine folche geepieEe Aenderung, gerade weil sie bei dem bisherigen Zustande eher eine Annäherung beider Konfessionen für mögli halten. Aber auch tehnisch würde ih eine Revision der bestehenden Gesetzgebung in der vorliegenden Frage für geeigneter halten als ein besonderes Gefes. Es hängt nämlih mit dem angeführten Dekret eine Menge sanitätspolizeiliher Bestim- mungen zusammen, die nicht ohne weiteres beseitigt werden können. Einer Berathung des Antrags in einer Kommission von 14 Mit- gliedern werden wir uns daher niht widersegzen.

Abg. Freiherr von Eynatten (Zentr.): Heut zu Tage werden Gesuche um Anlegung von konfessionellen Kirhhöfen fast generell ab- geslagen, da man an dem in der neueren Zeit gefällten Urtheil des Reich8gerihts fefthält, während bei anderen Dingen eine erneute rihterlihe Entscheidung gern geftattet wird. dort, wo

voranstellt. Die

konfessionelle Kirhhöfe bestehen, Intoleranz geübt worden sei,

1. Untersuhungs-Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. ch5

3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5. Verloosung 2c. von Werthpapieren.

twurf if t ibm iiten Geftimmt, aud de crangeliide Be: t egenu A bem Gereis (ständig souverä

än in ihr h wesen, sie halten ihren alten Ritus vollständi frecht. Eigentl| müsle ins vie Schamröthe ins Gesicht treten daß für die Ebrister kein ähnlihes Geseß gemacht worden ist. Der vorliegende Entw entspricht: einem allgemein gefühlten Bedürfniß, und ih hoffe au

rae s Frellerr Plettenb Meh (könf.): Mein e err von ettenberg-Mehrum (könf.): e politishen Freunde balten prinzipiell eine konfessionelle Scheidung der Kirchhöfe für richtig, theilen aber die: Bedenken des Abg. von Cuny, daß dur den einen Paragraphen der Vorlage nicht alle einschlägigen e geregelt werden können. Wie foll es werden, wenn für den Angehörigen einer Konfession kein konfeffioneller Kirchof in dem rt, in dem er gestorben, besteht? Darum bedarf es einer gründ-

fet É der Vörläge, weshalb unsere Fraktion sich dem An-

4 i orlage an eine Kommission von 14 Mit- gliedern anschließt.

Abg. von Woyna (fr. kons.): Wir stimmen damit überein, daß zweifellos eine Härte und Rechtsungleichheit darin liegt, daß die linksrheinischen Theile Preußens in Bezug auf das Kirchhofswesen anders geftellt find als- die- anderen- Theile--der- Monarchie. Wir haben aber die Ueberzeugung, daß die Vorlage niht mit der nötbigen Gründlichkeit ausgearbeitet i. Wir vermissen vor allem Bestimmungen in dem Entwurf, die die Rechte des Staats in sanitätspolizeilicher, polizeiliher und anderer Beziehung feststellen. In der Begründung sind diese Fragen ja leiht gestreift, wir glauben aber, daß sie im Gefeß geregelt werden müssen. Dann vermissen wir welche sicherstellen, daß die vorhandenen kommunalen Kirhböfe be- stehen bleiben, daß die tonfesfionellen Minderbeiten nicht durch Auf- bebung der kommunalen Kirhhöfe beeinträhtigt werden, und daß sämmtlihe Steuerzahler zu den Koften der Unterhaltung der kommu- nalen Kirchöfe nach wie vor herangezogen werden können, auch wenn konfessionelle Kirchhöfe vorhanden find. Wir schließen uns daher dem Antrag der konservativen und nationalliberalen Fraktion an und bitten zur gründlihen Dur{berathung der Vorlage um Ueberweisung der- jelben an eine Kommission von 14 Mitgliedern.

Abg. Dr. Graf (nl.) bält ebenfalls eine Kommissionsberathung für nothwendig, da es si keineswegs nur um den Geltungsbereih des französischen Dekrets, fondern um ein Geseß für die ganze Monarchie handle. Die Rechte der kommunalen Kirhböfe, wo solche beftänden, müßten durchaus gewahrt werden.

Der Mitantragsteller Dr. Bachem (Zentr.) bemerkt in seinem S{hlußwort, daß an den Sanitäts- und ortspolizeilihen Bestimmungen des Dekrets gar nichts geändert, sontern nur etwas hinzugefügt werde, nämli das Recht der Gemeinden, eigene konfessionelle Kir- böfe zu shaffen. Redner erklärt si {ließlich mit einer Kommissions- beratyung einverstanden. 4 i E

Der Antrag wird demgemäß an eine Kommission von 14 Mitgliedern verwiesen.

Von den Abgg. Böttinger (nl.) und Vopelius (fr. kons.) ist folgender Antrag eingebracht worden:

Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, in Ergänzung des Oas vom 14. Juli 1893 noch vor dem 1. April d. I. geseßliche Vorschriften herbeizuführen, wona bei der Heran- ziehung der Steuerpflichtigen zur Einkommensteuer in ihren Wohn- \itgemeinden dasjenige Einkommen, welches den Steuerpflichtigen aus Grundvermögen, Handels- oder gewerblihen Anlaçz-n und Han- dels- oder Gewerbebetrieb sowie aus der Betbeiligung an dem Unternehmen einer Gesellschaft mit beshränfter Haftung in, in außer- preußischen deutshen Staaten liegenden Gemeinden zufließt, von der Besteuerung frei zu laffen ist. i Z

Abg. Böttinger (nl.): Wir halten die Doppelbesteuerung von Gewerbetreibenden, die außerhalb Preußens Besiß haben, für ungeret, mindestens aber für sehr hart. Die Wirkung wird sein, daß der Ge- werbetreibende, der zwar zur Staatssteuer nicht mit seinem aus- ländischen Besiß herangezogen wird, mit einem vielfahen Prozentsatz von den Gemeinden besteuert wird und auch nach dem am 1. April in Kraft tretenden Gesey besteuert werden muß. Das kann für die Gemeinden in hohem Grade bedenklih werden, da die Gewerbetreibenden vielfa vorziehen werden, ihren Wohnsiß außerhalb Preußens zu verlegen. Eine ganze Reihe von Handelskammern hat sich {on im Sinne unseres Antrags ausgesprochen, derfelbe kann auch feinen Ausfall für die Gemeinden bedeuten, da es sich ja um eine Einnahme handelt, die bisher noch nit béftand. Wir haben {on bei Berathung des Kommunalsteuergesetzes dieselben Bedenken geäußert, wollten aber daran nicht das rechtzeitige Zustandekommen scheitern lafsen. Auch vor einer

trag auf Ueberweisung der

Deffentlicher Auzeiger.

Vorschriften,

fafultativen Einführung der Bestimmung mödte ih y

- Man balt es für nit ein zu ändern, its ee SAA ft e Le

Cy aas Dilicht ah berwungviateetns . o ere Pflicht, eine q zum 1. April die Sache geregelt sein muß, fo rie Fiat i: verlieren, sondern müssen an die Regierung die Bitte richten unserm Antrage das Geseß zu ändern N

Geheimer Ober-R ath Nöll: Das i | ciuni E 2A nit in C ES ate sih mit ven As Min n daber im Namen desfelben S

Antrags zu bes{äftigen, ih y rflärung abgeben. Jh glaube aber erklären zu können, daß Regierung dem Antrag Foblivellend gegenüber steht. Die zielt ja darauf ab, die Regierungsvorlage in ibrer ursprünglichen wieder herzustellen, wie sie im Kommunalsteuergeseßentwurf en war. Ob es mögli sein wird, bis. zum 1. April die Sache zu ledigen, muß _ i dahingestellt sein lafien, ingleichen ob es 1 raha

wird, den Antrag fo beschränkt zu lassen, daß nur die ausl | E E E 7 1): 0 b F an . von Bockelber onf.) : nn die Frage ni fo bedeutsam halten, daß le ber fie entscheiden, ebe wie die me fungen des neuen Kommunalsteuergeseßes in der Praxis kennen gelen; haben. Die jeßt Cngeslltene Bestimmung is im Herren : ih glaube von politifchen Freunden der jeßigen Antragsteller, bine; gebraht worden. Jedenfalls müßten wir die Reziprozität sei

anderen Bundesftaaten in dieser Angelegenheit vorber festgestellt baba

Nach den Aeußerungen vom Regierungstishe glaube i eine missionsberatbung empfehlen zu sollen und bitte, den Antrag ay ® E N p zu a E Dapvelbelt . Junghenn (nl.): ie Doppelbesteuerung enthält gr

Härten und besteht, wie in meinem Wahlkreise Hanau o anderswo, die Absicht, Geschäftsbetriebe außerhalb Preußens zu ver, legen. G8 würde dann eine Aenderung der Gemeindeumlagen zx, folgen müssen, durch die nur der Mittelstand belastet werden wür Deshalb bitte ih, die bestehende Härte baldigst zu befeitigen und dz R armen L) f auf d f b ; .- Mohr (nl.) verweist auf den engen Zusammenhang zwi seinem blkreise Altona und Hamburg. Bi Geschäfte fi Hamburg konzentriert, in Altona wohnten viele Besizer solcher 6, schäfte. Der Antrag würde zu Nachtheilen für Altona führen. schlage vor, den Gemeinden zu überlaffen, in welcher Höhe sie einx Zuschlag erheben wollten.

bg. Born (nl.) empfiehlt unter Hinweis auf die woblwollez Haltung des Regierungskommifsars die Annahme des Antrags. __ Abg. Böttinger (nl.) bittet in feinem Schlußwort w sofortige Annahme des Antrags ohne Kommissionsberathung, da ngeme ja gar keine prâjudizielle Bedeutung habe und zu ni# verbinde. i Darauf wird der Antrag Böttinger angenommaz

Es folgen Petitionen.

Eine Petition des Verbandes der Handelsgärt1 M

Deutf A nds, die zwecks Schußes gegen Hasen- und Kaninchenij in den Baumschulen und Samenfeldern um Abänderung des \hadengeseßes vom 11. Juli 1891 biiten, wird der Regierungs Material überwiesen. : /

Gelegentlih einer Petition des Pfarrers Schnaus in Ny ftadt, der bittet, bei Berechnung der Dienstalterszulage a die außerhalb Preußens zugebrahte Dienstzeit in Anrechnung j bringen, erklärt __ Regierungs-Rath Schwar hkop ff, daß in diesem Augenbli die n einem im Etat enthaltenen Vermerk berehnete Dieri alterszulage nicht geändert werden könne, da man sonft ta Etat zuwider handeln würde. Der Minister werde also im Prins an der bisberigen Berehnung festhalten, die einzelnen Fälle aber ù Erwägung ziehen.

Die Petition wird demgemäß der Regierung zur E rwägurz überwiesen

Damit is die Tagesordnung erledigt. s

Vize-Präsident Dr. Freiberr von Heereman: Gestern bat i der pis aer: der Abg. von Jazdzewski von Verleumdungen innerbal und außerhalb des Hauses gesprohen. Ich habe keine Yemedur tx treten lassen, da sih nicht feststellen ließ, daß eine bestimmte Bezuz nahme auf ein Mitglied des Hauses vorauszufeßen sei. Ich habe nx aber erfahren, daß man diefe Auffassung gehabt hat und habe n infolge defsen den stenographishen Bericht geben lassen. Jch bat daraus gesehen, daß allerdings die Aeußerung die Ansicht zuläßt, d ein Mitglied des Hauses gemeint sei, und rufe deshalb den Abg. vor Jazdzewski nadßträglih zur Ordnung.

Schluß gegen 4 Uhr.

6. Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesell§. 7. Grwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften. 8. Niederlassung x. von Rechtsanwälten.

9. Bank-Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

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[75131] Aufgebot.

auêzuge vom 13. Juli 1872, betreffend die im Grund buhe von Seeren Bd. I Nr. 29 in Abth. Il

1) Untersuchungs-Sathen.

[75102] Stebriefs-Erledigung.

Der gegen den Buchbinder Philipp Sylvester Peter Manaigo wegen wiederholten Verbrechens wider die Sittlichkeit seitens des Untersuchungs- rihters bei dem Königlichen Landgericht I bierselbst unter dem 15. Januar 1885 in den Akten U. R. II 31. 85 erlaffene Steckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, den 2. März 1895.

Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht I.

[75103] Stebriefs-Erledigung. ,

Der feitens des UntersuGungörichters bei dem Königlichen Landgeriht 1 hierselbft, gegen den Kommis Gustav Löwe wegen Unterschlazung unter dem 5. November 1888 in den Akten U. R. II1 492. 88. erlassene Steckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, den 5. März 1895. .

Staatéanwaltschaft bei dem Königl. Landgericht I.

[75091] Mara G gus. E

Der gegen Tischlergesellen Heinrih Carl August Scherz, geboren am 29. April 1855 zu Breslau, in den Akten 137 D. 743. 94 erlassene Steckbrief ist erledigt.

Berlin, dea 9. März 1895. i

Königliches Amtsgericht 1. Abtbeilung 137. [75104] ; K. Staatsauwalishaft Tübingen.

Die wegen Verlegung der Wehrpflicht seinerzeit verfügten ôgenébes{lagnahmen gegen:

1) Suifsel, Johann Georg, Jegler, geb. 8. Ja- nuar 1861 zu Holzbronn, O.-A. Calw, Fasz. 9./128.

2) Knapp, Jakob, von Sickenhausen, O.-A. Tü- bingen, geb. 19. Februar 1863, Faß, 9/145.

3) Müller, Christian Jakob, Lehramtsfkandidat von Mittelstadt, O.-A. Urach, geb. 25. Juli 1862, Fatz. 9/135, i E

4) Stiefel, Philipp Jakob, Wagner von Meßingen, O.-A. Urach, geb. 17. Dezbr. 1855, Fasz. 9/96.

find wieder aufgehoben worden.

Den 8. März

Hilfsftaatzanwalt : Mayr.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

Aufgebot.

Der Landgerichts-Präsident Schlink zu Kleve als Miterbe und Vollstrecker des Testaments des ver- storbenen Hüttendirektors Josef Schlink von Mül- beim a. Ruhr hat das Aufgebot des über die Be-

74651]

theiligung des leßteren an der Gewerkschaft des Steinkohlen- und Eisenerz-Bergwerks Victoria zu Lünen unter dem 21. Juli 1882 laut Gewerken- registers und Gewerkenbuchs und zwar über zu- sammen fünf Kuxe, welhe die Nummern 811, 812, 813, 814, 815 tragen, ausgestellten Kurscheines beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge- fordert, späteftens in dem auf den 16. Oktober 1895, Mittags 12 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gerichte, Zimmer 39, anberaumten Auf- ebotstermine feine Rechte anzumelden und die rêunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Dortmund, den 28. Februar 1895.

Königliches Atmntsgericht. [75106]

Der Finder betreffs der Ubr zu 12 des Aufgebots Nr. 72090 (Oeffentlicher Anzeiger vom 2. März 1895) beißt nit Kniekel sondern Kriekel.

Berlin, den 12. März 1895.

Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 81.

(75313) Aufgebot. : ;

Der Kutscher Johann Hadamik zu Kosel (Filorka) hat das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen, auf scinen Namen ausgestellten Koseler Kreisspar- kassenbuches Nr. 119 über 300 Æ beantragt. Der Inhaber dieses Sparkassenbuches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Dezember 1895, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu- melden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigen- falls daéselbe für kraftlos erklärt und ein neues an seiner Stelle ausgefertigt werten wird.

Kosel, den 4. März 1895.

Königliches Amtsgeriht. Abtheilung 11k.

Der Vormund der getsteskranken Julianna Hege- mann, zur Zeit in Owinek, Gerichtsvollzieher a. D. Wegner zu Mogilno bat zugleich als Pfleger des unbekannt atwejenten Ehemanns der Julianna Hege- mann, des Müllers Lutwig Hegemann das Aufgebot des für Frau Julianna Hegemanu, geb. Schocn, in Gembiß ausgefertigten Stacekalsenbucds der Kreis- sparkafse ¿u Mogilno Nr. 4313, lautend über noch 494,36 nebst Zinsen beantragt. Der Inhaber des Sparkassenbuhs wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. November 1895, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte an- beraumten Aufgebotstermin feine Rechte anzumelden und das Sparkafsenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Sparkafsenbuchs erfolgen wird.

Mogilno, den 9. März 1895.

Königliches Amtsgericht.

[75126] Aufgebot. :

Der Schulvorftand zu Fredelslob bat das Auf- gebot des für die Schul-Vakanz-Kasse in Fredels- tos ausgeftellten Sparkaffenbuchs Nr. 12139 der Spar- kasteder Statt Einbeck, auf welhem 369 M 93 belegt sind, beantragt. Der Inhaber des fraglichen Spar- kafsenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den S. Oktober 1895, Vor- E 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem unterzeichneten Geriht anzu- melden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigen- falls die Kraftlosertlärung deéselben erfolgen wird.

Einbeck, den 7. März 1895.

Königliches "Amtsgericht.

[75123] Aufgebot. j 1) Der Halbbauer Johann Gottlieb Schlief, aus Seetren, 2) die Wittwe Ackerbürger Hanne Louise Haacke, geb. Giese, aus Königéwalde, 3) der Arbeiter Wilhelm Fritsche, aus Zielenzig, 4) der Ackerbürger Carl Schulze, aus Sternberg, 5) die verwittwete Töpfermeister Wilhelmine Haegel, geb. Lipke, aus Zielenzig, vertreten dur Rechtsanwalt Hentschel, in Zielenzig, haben das Aufgebot: zu 1) des Hypothekendokuments, bestehend aus dem Erbrezeß vom 17./21. Juni 1872 und dem Hypotheken-

unter Nr. 4 für den Antragsteller und seine 4 G \{chwister, nämlich: 3 i a. die verchelihte Büdner Straß , Paulix Auguste, geb. Schlief, zu Selchow, ¿ ‘b. den Dienitknecht Carl Wilhelm Constant Schlief zu Seeren, i c. die verebelichte Bauer Ulbrich, Herm Ida Amalie, geb. Schlief, zu Grunow, d. die unverehelihte Schneiderin Emma Schlief zu Liebuch, eingetragenen 1300 (Eintausend drei huñdert) Thalz nebft 59/5 Zinsen Vatererbe; N

zu 2) des Hypothekendokuments, betreffend di: Grundbuch von Königswalde Bd. Il Nr. 66 2 Abtb. 111 Nr. 4 für die Antragstellerin eingetrage 50 (fünfzig) Thaler, M

zu 3) a. des Hypothekendokuments, betreffend die Grundbuch von Zielenzig Bd. 13 Nr. 478 #5 Abth. 111 Nr. 5 für den Antragsteller eingetrage 500 (fünfhundert) Mark nebst 4 °/o Zinfen,

b. des dem Antragsteller angeblich bei dem æÆ 27. Januar 1894 stattgehabten Brande der Brau von Hoenicke in Zielenzig verbrannten, zur Verlustanzeige mit einem Bestande von 1874 75 Pf. auf seinen Namen ausgestellten Sparta bus Nr. 7951 der ftädtishen Sparkasse zu Zielen:

zu 9) folgender 3 Hypothbekendokumente, e die im Grundbuch von Zielenzig, Bd. 111 Nr. N und zwar in Abth. Ill: j

a. unter Nr. 4 für die Anna Maria Rotb getragenen 12 s Thaler 5 Groschen 11 p Vatererbe, aus dem Rezeß vom 28. April 178,

b. unter Nr. 8 für Eva Rosine Mittelstaedt, gt. Wothe, eingetragenen 100 (Einhundert) Thaler ständiges Kaufgeld, i

c. unter Nr. 9 für den Schuhmachermeister Ick Gottlob Mittelstädt eingetragenen 29 (ua 5 geanzia) Thaler rückständiges Kaufgeld nebst 2"

insen :

und gleichzeitig der obigen unter a. bis c. gebenen Hypothekenforderungen, zwecks Löschung,

u 4) das u des im Grundbuch von G berg, Band 6 Nr. 252 in Abth. 111 Nr. 1 _ Grund des Erbvergleihs vom 9. Mai: 1812, [X 3 Zipter’shen Minorennen :

f ttragen auf

Vatererbes von je 4 (vier) Thaler 11 Pf. zwecks Löschung bezw. der darüber.

| 4 Hypothekendokumente

4 ;

Die r der E 000 eri Les d die : ebenen Gläubiger bezw. un-

S " Recblonachfolger, werden aufgefordert, testens in dem auf den 25. September 1895, s 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, MEM: Nr. 3, ‘anberaumten Aufgebotstermin ihre Frie anzumelden und die Urkunden vorzulegen, ridrigenfalls die Krafiloëerklärung der angegebenen ücfunden olgen wird und die Gläubiger zu 4 und d bezw. die Rechisnachfolger derselben mit ibren Ansprüchen auf dieselben werden ausges{lofsen

werden. : den 24. Februar 1895. Zielenzig. ves Amtsgericht. Abtheilung I.

Aufgebot. R Löschung der- in Nachstehendem näher be- zióneten alten Hypotheken :

1) a. fünf Meißner Gülden 16 gr. 44/5 F oder fünf Thaler 5 Ngr. 9/5 4 im 14 Thalerfuße, Termin- gelder für Regine Buchmann zu Löbniß,

þ. fünf Meißner Gülden 16 gr. oder fünf Thaler nar. ò S im 14 Thalerfuße, Termingelder für die- E ei Meißner Gülden 18 ngr. 6 _- oder zwei

17 ngr. 74 #4 im 14 Thalerfuße, Termin-

der für Sufanne, verehel. Klöppel, geb. Buchmann, 1 Wiederau, unter dem 2. April 1799 eingetragen zuf Fol. 18 des Hypotbekenbuchs * für Paußsch und Fol. 26 des Hyvotbekenbuhs für Löbnit-Bennewiß;

9) a. Vierzig Meißner Gülden oder fünf und dreißig ghaler 29 ngr. 2 S im 14 Thalerfuße, unbezablte Faufgelter für Michael Heinold in Peres, unter dem 9 Dezember 1784 eingetragen auf Fol. 57 des éprothekenbuchs für Altengroißs{ch,

7 vier Meißner Gülden oder drei Thaler 17 ngr.

9 4 im 14 Thalerfuße, unbezahltes - Kaufgeld für Marie Böttger zu Böjau, unter dem_13. September

{Ml eingetragen auf Fol. 157 des Hypothekenbuchs

ir Atengroißs{ch; : i

J Vierzehn Meißner Gülden 15 gr. oder dreizehn

¿hler 7 ngr. im 14 Thalerfuße, alte Kriegêreste

p) rüdftändiges Schmiedelobn, unter dem 12. Juni

1778 eingetragen auf Fol. 12 des Hypothekenbuchs fir Altengroißsch; _ L

4) Einhundert Meißner Gülden oder 873 Thaler jn Münzen vor dem 20 Güldenfuß, unbezahltes Kauf- geld für die Erben Hans Kottwichs zu Altengroißsch, unter deim 11. Oktober 1746 cingetragen auf Fol. 211 und 217 des Hypothbekenbuchs für Altengroißsh;

5) a. Acht Thaler im 14 Thalerfuße rückständiges E für Marie Sophie verw. Möbius zu Audigast,

b. fünfzig Thaler im 14 Thalerfuße Tagezeitgelder jährli mit fünf Thaler zahlbar der Hanne Regine verw. Stein daselbst, unter dem 22. Februar 1832 zen auf Fol. 17 des Hypothekenbuchs für

udigast ; R

6) Einhundert und funfzig Thaler im 14 Thaler- fuße Termingelderrest jährli mit 25 Thaler 20 ngr. §4 für Rofine verw. Zimmermann, geb. Nenker, unter dem 18. Mai 1830 eingetragen auf Fol. 14 des Hypothekenbu{s für Altengroißsch, Patrimonial- gerihtéantheils ; i

7) a. Fünf und zwanzig Thaler Conventionsgeld oder fünf und zwanzig Thaler 20 ngr. 8 -&S§ im 14 Masue unbezahltes Kaufgeld des von Kutzschen-

, und

b, vier und zwanzig Thaler Conventionsgeld oder vier und zwanzig Thaler 20 ngr. im 14 Thalerfuße Tagezeitgelder Gottlob Naundorf und dessen Ehefrau Marien Rosinen, geb. Scheibe, unter dem 19, Dftober 1843 eigergaee auf Fol. 3 des Hvypo- ekenbuhs für Auligk-Obertheil ;

9 Fünf Meißner Gülden Conv. Münze oder der Thaler 14 ngr. v -Z im 14 Thalerfuße unbe- phltes Kaufgeld Johann Gottlob Schwalben in Dreitenhain, unter dem 22. September 1827 einge- auf Fol. 50 des Hypothekenbuchs für Auligk-

eil;

9) Fünf Thaler Conv. M. = fünf Thaler 4 ngr. 24 im 14 Thalerfuße unbezahltes Kaufgeld für uel Ludwig zu Leipzig, unter dem 17. Mai 1831 eingetragen auf Fol. 20 des Hypothekenbuchs für Costewitz;

10) a. Eintausend Mfl. C. M. oder acthundert neun und neunzig Thaler 9 ngr. 2 -5 im 14 Thalerfuße S Erbtheil Johannen Rosinen Trenkmann in

eenhain,

b, fünfhundert Mfl. C. M. oder vierhundert neun und vierzig Thaler 19 ngr. 6 -Z im 14 Thalerfuße geieiten für Resinen verw. Trenkmann von

lecnhain, jährli mit 25 Mfl. = 22 Thlr. 14 ngr. 9 im 14 Thalerfuße zahlbar, ;

c. funfzig Mfl. C. M. oder vier und vierzig Thaler 29 ngr. im 14 Thalerfuße Ausstattungs- Sée für Johann Gottlob Trenkmann von

eenhain,

d. funfzig Mfl. C. M. oder vier und vierzig Thaler 29 ngr. im 14 Thalerfuße Ausstattungs- quivalent für Johanne Christiane Trenkmann in

[eenhain, unter dem 24. Juli 1824 eingetragen auf Fol. 39 des Hypothekenbuchs für Drosfau ;

11) Vierzig Thaler Conventionsgeld = ein und Zint Thaler 3 ngr. 3 4 im 14 Thalerfuße sammt

inen zu 5 9% und den Kosten der Wiedereinhebung

rlehn des Oberkämmerer Fohann August Jung- ns zu Pegau, unter dem 30. Mai 1790 ein- dete: Fol. 6 des Hypothekenbus für Klein-

12) Vierzig Thaler Conventionsgeld = ein und verzig Thaler 3 ngr. 3 4 im 14 Thalerfuße zum

erlihen Erbtheil angewiesen unbezahltes Kauf- f an Rosine verehel. Hesse zu Pegau, unter dem trat 1824 bezw. dem 28. August 1845 ein-

agen auf Fol. 226 des Hypothekenbuhs für Stadt R und Fol. 232 und 239 des Hypothekenbuchs

lpperiß; A Fünfzig Meißner Gülden oder drei und vierzig ful 18 gr. in Münzen vor dem wantiggulden- Zu unbezahltes Kaufgeld für Marie ye in 0

l wiß, unter dem 11. Mai 1751 eingetragen auf 14 24 des yvothekenbuchs für Weideroda; ins ) Fünf Thaler 23 gr. 7 4 sammt Verzugs- Jen und Koften, Liguidum des Torfschachtsbesizers dem 99 Gottlob Rüdiger in Untershwödig unter

15) Achtzig Meißner Gülden oder ein und fiebzig Thaler 28 ngr. 3 «4 im Vierzebnthalerfuße bâäter- lites Erbtheil für Daniel Steinnieß, unter dem 18. November 1814 eingetragen auf Fol. 15 und 27 des Tiger und Fol. 69 - des Traußschener Hypothekenbuchs ; ¿

16) Je A rad Thaler mütterlihes Erbtheil für Gottfried Michael, Gottlob Zehr, August Zehr und Wilbelmine WVichael in Greitshüß, unter dem 2. Januar 1847 eingetragen auf Fol. 20 des Hypo- thekenbuhs für Greitshüß ;

17) - a. Zwölf Thaler Conventionsgeld = zwölf Thaler 10 ngr. im 14 Thalerfuße Erbtheil Johannen Cbristianen Fahr, j __Þ. vicr Thaler 12 ngr. im 14 Thalerfuße Erbtheil für Johann August Fahr,

c. vier und zwanzig Thaler Conventionsgeld = vier und zwanzig Thaler 20 ngr. im 14 Thalerfuße auf Termine Jeohbannen Rosinen verw. Fahr,

d. fechs Thaler Conventionsgeld = sechs Thaler 5 ngr. im 14 Thalerfuße zum Begräbniß Johannen Nofinen verw. [2s unter dem 11. Mai 1825 ein-

getragen auf Fel. 18 des Hypothekenbuchs für Nehmißt, vormals dafigen Gerihteantheils :

18) a. Zehn Meißner Gülden oder 8 Thaler 29 nar. 8 «3 im 14 Thalerfuße unbezahltes Kaufgeld der Marie Rosine Müller in Eulau,

b. derselbe Betrag als Kaufgeldrestshuld dem Johann Christian Müller und dessen Ehefrau Eva Rosine Müller zu Eulau unter dem 3. März 1839 eingetragen auf Fol. 3 des Hypothekenbuchs für Eulau vorm. Patrimonialgerichisantheils; 19) Einhundert und funfzig Thaler sammt Zinsen zu vier und einhalb vom Hundert und Kosten der Wiedereinbebuna, Darlehn des Schneidermeisters Karl Theodor Richter zu Pegau unter dem 18. Fe- bruar 1850 eingetragen auf Fol. 340 des Hypotheken- buchs für Groißsh;

20) Je Sechzebn Thaler Convg. = Sechzehn

Thaler 13 ngr. 3 «5 im 14 Thalerfuße sammt Zinsen

¿u 5 v. H. und Kosten, Darlehn an den Oberkäm-

merer Johann August Junghanns zu Pegau unter

dem 21. Februar 1803 und 25. April 1803 ein-

C auf Fol. 337 des Hypothekenbuchs für Stadt egau;

21) Einbundert ein und zwanzig Thaler 16 ngr. 7 A im 14 Thalerfuße Tagezeitenreft jährlich mit 8 Thlr. zahlbar für Eva Rosine verw. Gcnßsch, geb. Straßburger, in Schnaudertrebniy, unter dem 19. Oktober 1827 eingetragen auf Fol. 15 des Hypo- thekenbuhs für Schnaudertrebniß

ift auf Antrag f

zu 1 des Zimmermeisters Gustav Adolf Geßner,

zu 2 des Gutsbesißzers Johann August Heinold,

zu 3 des Gutebesißzers Bernhard Winter,

zu 4 des Gutsbefißers Franz Albert Linke,

zu 5 des Handarbeiters Friedrih Wilhelm Thiele- mann,

zu 6 des Gutébesißers Gustav Hermann Walther,

zu 7 des Maurers Friedrih Hermann Schuhknecht,

zu 8 der Eleonore Halger, geb. Schwalbe,

zu 9 des Handarbeiters August Eduard Buschen-

dorf,

zu 10 des Guts8besißers Bernhard Reinhold Reichenbach, h

zu 11 des Maurers Gastav Hamann,

zu 12 des Zigarrenarbeiters Carl Eduard Schau- fuß und der Gutsbesitzersehefrau Johanne Wilhelmine Rudolph, geb. Herbst,

zu 13 des Gutsbefißers Robert Otto Stock,

zu 14 Johann Gottlieb Ungethüms, :

zu 15 des Gutsbesigers Carl Robert Steinmeß,

zu 16 Friedrich August Sachsenröders,

zu 17 Johannaen Cheiftianen verw. Sgellenberg, geb. Müller, ; y zu 18 Augusten Amalien Walther, geb. Ronne- urger,

zu 19 des Shuhmachers Albin Nobert Genßsch,

zu 20 Friedrih August Napoleon Schröters,

zu 21 Iohannen Friederiken verw. Hesse, geb. Bernstein, / E

die Einleitung des Aufgebotêverfahrens beschlossen worden. : Z

Es werden daber alle diejenigen, welhe Ansprüche an die bezeichneten Hypothekenforderungen haben, hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 4. Dezember 1895, Vor- mittags 10 Uhr, angeseßten Aufgebotstermine ihre Ansprüche beim unterzeichneten Gerichte an- zumelden, widrigenfalls auf weiteren Antrag die- jenigen, welche ihre Anmeldung versäumen, ihrer Ansprüche für verlustig erklärt und die Löschung der vorgedahten Hypotheken verfügt werden wird.

Pegau, am 9. März 18959.

Königliches Amtsgericht. Dr. Minckwi t, Af.

[75130] Aufgebot.

Der Kurator der für die unbekannten Erben des am 24. November 1817 in Sanderéleben verstorbenen Kammerraths August Matthiae bei der Herzoglihhen Gerichtskasse in Bernberg hinterlegten Spezialmasse im Betrage von 143,45 4, Bureau-Assistent Harliiz in Sandersleben, hat zwecks Ausantwortung der Spezialmafse an die berechtigten Empfänger das Aufgebot der unbekannten Kammerrath August Matthiae’shen Erben beantragt. A

Ferner hat die unverehelihte Marie Schumann in Sandesleben das Aufgebot der angeblich verloren gegangenen, vom unterzeichneten Amtsgericte untern 13. September 1883 sür sie ertheilten Ausfertigung einer Schuld- und Pfandverschreibung über 450 des Handelsmanns Christoph A in Sanders- leben, eingetragen auf die im Grundbuche von Sandersleben Band 1V Blatt 230 geführten, jeyt der Ehefrau des Handelsmanns Christoph Stange, Emilie, geb. Shumann, in Sandersleben gehörigen Grundftücke beantragt. Nachdem den Anträgen ge- F t ist, werden die unbekannten Kammerrath August

tatthiae’shen Erben bezw. der Inhaber der Ur- funde aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, 22. Oktober 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzei@neten Amtsgerichte anberaumten Aufgebotstermine sich bezw. ihre Ansprüche und Rechte zu melden bezw. anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Ausantwortung der Spezial E De : ohne Rücksicht auf diejenigen, welche fih nicht melden bezw. die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Sandersleben, 8. März 1895. |

Herzoglih Anhaltishes Amtsgericht.

ez.) Bartels. VeröffentliäE, p ünerbein, Bureau-Assistent,

. Juni 1844 eingetragen auf Fol. 16 des Wpothekenbuhs für Stoütsch - 9

als Gerichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgerichts.

masse an die befannten legitimierten Erben"

[75128] Aufgebot. Auf Antrag der Erben und Erbeserben des- am 4. November 1892 verstorbenen Häuëlers Josef Fischer zu Tscherbeney, nämlich 1) des Hâäusélers Josef Schirlo zu Tscherbeney, 2) des Schmiedemeisters Johann Schirlo zu Görlitz, 3) der verehelihten Häusler Franciska Fischer, geb. Schirlo, zu E i 4) des Häuslers Friedrih Fischer daselbft, 5) der vereheliGten Inwohner Anna Hillmann, geb. Fischer, zu Kudowa, : h 6) des Arbeiters Iosef Fisber zu Tscherbeney, vertreten dur feinen Vormund Hotelpähter Heinrich Strübing zu Kudowa, 7) der verebelidten Maria Falta, geb. Fischer, zu Weisftein bei Waldenkturg, 8) des minderjährigen Heinrih Fischer, vertreten durch seinen Vermund Böttchermeister Anton Sedlak zu Tscherbeney, 9) der minderjäßrigen Eduard und Wilhelm Fischer zu Reichenstein, vertreten durch ihren Vor- mund Maschinentechniker Hermann Faulbaum zu Reichenstein, wird das Aufgebot des Eigenthums des zu Tscherbeny belegenen, im Grundbuche unter Nr. 23 verzeichneten Grundstücks für den Erblasser der Antragsteller zweck8 Berichtigung des Besißztitels er- lassen. Das Grundstück, welches aus einem Wohn- haus mit Stall und Scheune, Hofraum und Haus- garten besteht, ist bei einem Flächeninhalt von 5 a 10 qm mit cinem jährlihen Nußungswerth von 18 #4 zur Gebäudesteuer veranlagt. Alle diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, insbesondere Anna und Maria Fischer, zwei Töchter der Wenzel und Maria Fischer’schen Eheleute, unbekannten Aufenthalts, werden aufgefordert, ihre Ansvrüche und Rechte auf das Grundstück spätestens im Aufgebots- termine am G. Mai 1895, Vormittags D: Uhr, anzumelden. Im Falle nicht erfolgender Anmeldung und Besckeinigung des vermeintlihen Widerspruchs- rechts wird der Aus\{luß aller Gigeathumsprätendenten und die Eintragung des Besißtitels für den Erblasser der Antragsteller erfolgen.

Lewin, den 9. März 1895.

Königliches Amtsgericht.

[75125] Aufgebot.

_ Im Grundbuche von Mülheim Band 11 Blatt 17 steht für die 3 Brüder a. Theodor, b. Jakob, c. Joseph Arens zu Waldhausen das in der Steuer- gemeinde Mülheim gelegene Grundstück Flur TV No. 192, in der Hauésstätte, Acker, 0,3326 ha, 1,56 Thlr. Reinertrag, eingetragen. Der Landwirth Wilbelm Arens zu Waldhausen, vertreten durch Rechtsanwalt Offenberg zu Erwitte, bat das Auf- gebot der Grundstücksantheile des Jakob und Joseph Arens bebufs seiner Eintragung als Eigenthümer derselben beantragt. Es werden deshalb alle be- fannten und unbekannten Gigentbhumsprätendenten auf- gefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf jene An- theile spätestens in dem auf den 31. Mai 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine anzumelden mit der Verwarnung, daß im Falle nit erfolgender Anmeldung und Bescheinigung des Widerspruhs- rcchtes die Eintragung des Besißtitels für den An- tragsteller bezüglih der beiden Antheile stattfinden wird.

Warstein, den 6. März 1895. Königliches Amtsgericht.

[75127] Aufgebot.

Das Grundftück Bornheimer Gemarkung Gew. 811 Nr. 94., bâlt 12 a 54 qm, Grundstück an der Edcken- beimer Grenze, als Theil der Stammbparzelle Gew. 8 IT Nr. 9, ift in dem gerichtlichen Tranëscriptionsbuch niht eingetragen, auch auêweislih der geritlihen Hypothbekenbücher nicht verpfändet, ftebt aber in dem Áb- und Zuschreibebuh der Gemeinde Bornheim dem Deutschordens-Haus eigenthümlich zugeshrieben. Es ist indessen glaubhaft dargethan, daß dieses Grund- tüdck seit Generationen und jedenfalls seit länger als 30 oder 40 Jahren nicht mehr im Besiße des Deutschordens-Hauses, sondern in dem deë Landwirths Johannes Em:aerih in Preungesheim gewesen ift. Auf Antrag der Erben des Johannes Emmerich, nämlich:

1) des Conrad Emmerich zu Preungeëheim und 2) der Ebefrau des Peter Hollinger, Philippine,

geb. Emmerich, bier, werden hiermit zum Zwecke der Gigenthumsfeststellung des Eingangs erwähnten Grundstücks alle diejenigen, welche irgend welche Ansprüche an dasselbe zu erbeben haben, aufgefordert, dieselben bis spätestens in dem auf Freitag, den 10, Mai 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem Kgl. Amtsgericht, Abth. V 3 zu Frankfurt a. M., Zimmer Nr. 12, anberaumten Aufgebotstermin g:ltend zu machen, widrigenfalls das Eigenthum an der gedachten Liegenschaft den Antragstellern zwecks Eintrags in das gerichtliche Transscrivtionsbuh zugesprochen werden foll. Frankfurt a. M., den 8. März 1895. Königl. Amtsgericht. V 3.

[75122 Aufgebot.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. jur. Arndt zu Liegni als Vormund des abwesenden großjährigen Julius Würbel genannt Kretschmer, zulegt in Liegniß wohnhaft, der seit länger als zebn Jahren, und zwar seit der Beerdigung seiner am 7. Juni 1883 zu Liegniy verstorbenen Mutter Henriette oder Beate Würbel, geb. Obst, von Liegniy verschollen ift, wird leßterer aufgefordert, fih spätestens im Aufgebots- termin am 20. Dezember 1895, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 29, zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt werden wird.

Liegnitz, den 6. März 1895.

Königliches Amtsgericht.

[75284]

Durch Urtheil von beute ist der am 2. November 1830 zu Korellen geborene und von Gr. Dwillin ausgewanderte Müller Friedrich Daniel Stöckner für todt erklärt.

Gerdauen, den 8. März 1895.

Königliches Amtsgericht.

[75316] Verschollenheitsverfahren. Nr. 9027. Der am 15. Juli 1866 in Heidelberg ! geborene und zuleßt daselbst wohnhaft gewesene

E

Bâcker Friedrich Treumer wird für verschollen er- flärt und hat die Koften des Verfahrens zu tragen. Heidelberg, den 12. März 1895. Großhberzoglihes Amtsgericht. (gez.) Engel bertb. Dies veröffentliht: Fabian, Gerichtsschreiber.

[75304] Bekanntmachung. Durch Aus\{lußurtel vom 1. d. M. ift die von der Lebensversicherungs-Aktiengesellshaft „Germania“ hier unterm 5. Mai 1863 für den Handelsmann r Wilbelm Fähnrich zu Berlin ausgestellte

olice Nr. 29 040 über einbundert Thaler für kraft- los erflärt. Stettin, den 1. März 1895.

Königliches Amtsgericht. Abth. X.

[75303] Vekanntmachuug. O Durch Auss{lußurtel vom 1. d. M. ist die von der Lebensver}icherungs- Aktiengesellshaft Germania hier unterm 4. Februar 1867 für den Hofglaser- meister Carl Christian Blech zu Darmstadt aus- estellte Police Nr. 151 948 über 1000 Gulden S. W. für kraftlos erklärt. .

Stettiu, den 2. März 1895.

Königliches Amtsgericht. Abth. X.

(75305) Bekanntmachuug. “2 Durch Aus\{lußurtel vom 1. d. M. ift die von der Lebensversicherungs-Aktiengesells haft „Germania“ hier unterm 11. Mai 1871 für den Oberbäcker der Gräflih Wilding’swen Bäerei Heinrih Moritz Lahse zu Grünmetzmühle bei Königsbrück ausgestellte Police Nr. 217 652 über 300 Thaler für kraftlos erklärt. Stettin, den 2. März 1895.

Königliches Amtêgericht. Abth. X.

[75285] 1) Die Hypothekenurkunde über die im Grundbu von Hatshausen Tom. 49 Vol. 2 Nr. 90. Pag. 713 auf dem Reuter’shen Grundbesiß in Büschersfehn, Abth. [Ill Nr. 9, für den Krämer Jonas Gerdes Kleen in Königshoek eingetragene Hypothek von 400 Thalern in Gold nebst 4 °/9 bezw. 59% Zinsen und Kosten, 2) die Hypothekenurkunde über die an derselben Grundbuchstelle für die Wittwe des Johann Foden Janssen Müller, geb. Becher, in Strackbolt eingetragene Hypothek von 200 Thalern Gold nebst 4x4 bezw. 59% Zinfen und Kosten

sind durch Urtbeil vom 12. Februar cr. für kraftlos erklärt. :

Aurich, den 2. März 1895.

Königliches Amtsgericht. TIT.

[75288] 4 i

Dur Auss{lußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 5. d. M. if die Schuld- und Hvypotheken- urkunde vom 7./19. Mai 1880, laut welcher der Brinksißer Hermann Philipp Kobmann Nr. 21 zu Quernheim bekannt hat, von der früheren Amts- sparkasse zu Diepholz die Summe von 1200 4 egen Verzinsung von jährlich 45 event. 59/9 auf albjährige Kündigung vorgeliehen erhalten zu haben, eingetragen im Grundbuche von Quernheim Band L Blatt 21 Abtheilung 111 Nr. 3, für kraftlos erklärt.

Diepholz, den 8. März 1895.

Königliches Amtsgericht. T.

[75199] Im Namen des Königs!

In Sachen, betreffend das Zulgebos des über die auf Garnsee Vorstadt Blatt 2 in Abtheilung Ill Nr. 6 eingetragene Post von 100 Thalern gebildeten Hypothbekendokuments F. 17/94 erfennt das Königliche Amtsgeridt zu Marienwerder am 7. März 1895 für Recht:

Das über die in das Grundbuch von Garnsee Vorstadt Blatt 2 in Abtbeilung IIT Nr. 6 für den Rentier Friedri Chall in Garnseedorf eingetragene Poft von 100 Thalern gebildete Hypothekendokument wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten fallen den Antragstellern zur Last.

Von Rechts Wegen.

Im Namen des Königs!

Verkündet am 26. Februar 1895. Großmann, Gerichtsschreiber.

Das Königliche Amtsgericht Il zu Hohenstein Oftpr. erkennt durch den Amtsrichter Frenzel dahin für Tz

L

{75307]

2E

IT. Die Hypothekenurkunde, welche über die auf dem Grundstück Heinrihsdorf Nr. 12 Abthl. Ill Nr. 2 für den Wirth Adam Graßki eingetragenen 30 Tblr. Darleben und 6 9/9 Zinsen aus einer Aus- fertigung der Schuldurkunde vom 10. Juni 1854 mit darauf geseztem Eintragungsvermerk gebildet ift, wird für kraftlos erflärt.

ITI. Der Hypothekenbrief, welher über die für Elisabeth Schnittkowski auf den Grundstücken von Mitulten Nr. 25 in Abthl. TlT unter Nr. 2 und MWitulten Nr. 26 in Abthl. 111 unter Nr. 2 ein- getragenen 1500 Æ Darlehen und 5 9/9 Zinsen aus der Ueberschrift, dem vollständigen SUSORe vermerk des Grundstücks Witulten, Scheffelplatz Nr. 96 (jeßt Witulten Nr. 25), den E Nachrichten aus dem Grundbuchblatt dieses Grund- stücks sowie der Unterschrift des Amtsgerichts Hohen- stein nebst Datum und Siegel gebildet ift, wird für kraftlos erklärt.

L N,

U V W. Frenzel. [75302] O Eta Tnm ag Gnu, /

Durch Aus\{lußurtheil des Königlichen Amts erihts zu Aken vom 16. Februar 1895 ist das

ypothekendokument vom 17. Februar 1826 über die auf dem Grundstücke Stadt Aken Band XVII Nr. 725 in der dritten Abtheilung unter Nr. 2 ein- getragene Darlehnsforderung von 600 Thalern für raftlos erklärt worden.

Aken, den 16. Februar 189%.

Königliches Amtsgericht.

{75301] Bekanntmachung.

Durch Aus\{lußurtheil des Königlihen Amts- erihts zu Jarotshin vom 7. März 1895 ist das Oypotbekeninitrument über die im Grundbuhhe von trata Band T1 Blatt Nr. 9 Abtheilung 111 Nr. 2 für den Gutsbesitzer v. Szczaniecki zu Boguschin ein- etragene Forderung von 14 Thalern rückständigen Grundzins für fraftlos erklärt worden.

Jarotschiu, den 7. März 1895. Königliches Amtsgericht.