1895 / 65 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Mar 1895 18:00:01 GMT) scan diff

das Ober-Verwaltungsgeriht wird auch mit diesen Fragen unter Um- ständen fih zu befassen haben; nicht in dem Falle, wenn ein Gastwirth bestraft wird und rihterlihes Gehör nahgefucht hat, wohl aber in dem Falle und i glaube, der Fall, den Herr Graf Strahwiyt hier anführte, ist ein folher—, wenn eine Polizeibehörde einemGastwirth wegen wiederholter Bestrafung die Konzession entziehen will und nun das Verfahren durch die Verwaltungsgerichte geht... Da kann auch die Frage : hat der Gastwirth wiederholt öffentlihe Tanzlustbarkeiten ohne Genehmigung stattfinden lassen? zur Sprahe kommen. Das Ober - Ver- waltungsgericht wird nur erfennen können: die Entziehung- der Konzession in diesem Falle ist gerechtfertigt, weil du so und so oft bestraft bist wegen unerlaubten Tanzenlafsens u. s. w. Also auch aus dem Erkenntniß des Ober-Verwaltungsgerihts werden wir {werlich eine flare Deklaration darüber gewinnen können, was unter ge- s{lossener Gesellschaft zu verstehen ift.

Vebrigens sprechen bei der Frage auch noch andere Bestimmungen wie die des Vereinsgeseßes mit, und alles .in allem genommen wird es nicht anders möglich sein, als die Frage auch künftig der Entscheidung der Orts-Polizeibehörde an erster Stelle zu überlassen. Es {ließt das ja niht aus, daß der Landrath oder der Negierungs-Präsident oder auch die Zentralstelle, der Minister des íFnnern, seine Ansicht über den Begriff der ges{lofsenen Gesellschaft und des öffentlihen Tanzvergnügens aus\spriht. Ich glaube, das habe ih au vorhin gethan und versucht, so gut und so shlecht es eben ging, eineKritik der ges{lofsenen Gesellschaften gegenüber den Tanzlustbar- keiten zu geben. Aber die definitive Entscheidung wird immer das rihter- lihe Erkenntniß sein, und man kann hoffen, daß im Laufe der Zeit sih da eine fonstante Praxis herausbildet, auf Grund deren die Amtsvorsteher dann ihres Amtes walten können.

Ich bleibe bei der Anschauung, daß zunächst die Orts-Polizeibehörde die Verantwortung dafür trägt, wenn imLande zu viele und so viele Tanzlust- barkeiten stattfinden, daß sie das Volk schädigen. Weiter haben die Aufsichts- behörden, die Landräthe und Regierungs-Präfidenten ihrerseits die Verpflichtung, gegen solhe Polizeibehörden, die etwa zu lax in ihren Grundsäßen sind, ‘einzushreiten und sie darauf auf- merksam zu machen, daß sie nicht zu viel Erlaubniß geben. Endlich lehne ih auch meinerseits niht die Verpflihtung ab, wenn die Regierungs-Präsidenten und die Landräthe \sih nicht mehr darum kümmern sollten, auf fie in geeigneter Weise einzuwirken. Jh weiß jedo, daß regelmäßig von den Herren Regierungs-Präfidenten und Landräthen fehr energish eingeschritten wird, und ich bin den Herren dankbar, wenn sie der Unsitte und dem Uebermaß durchgreifend und nachhaltig steuern. Das kann gesheben, ohne daß man und damit will ich wiederum schließen harmlose Vergnügungen der Bevöl- kerung unnüß stört.

Abg. Gothein (fr. Vg.) spriht seine Uebereinstimmung mit den Ansichten des Ministers aus. Redner plaidiert sodann für Befser- stellung der Bureaubeamten der Polizei in größeren Städten und fragt weiter an, welhe Zukunft den aus dem Dienst entlassenen früberen ftädtishen Nachtwächtern bevorstehe. Seiner Ansicht nah bätten sie bei Uebernahme des Nahtwachhtwesens durch den Staat von diesem übernommen werden müssen. Im allgemeinen habe sich in Breslau die Neuregelunz des Nachtwachtwesens bis jeßt niht bewährt. Es seien gerade in der leßten Zeit in Breslau sehr viele Einbrüche vor- gekommen.

Minister des Jnnern von Köller:

Was zunächst die lezte Frage des Herrn Abg. Göthein betrifft, die der Nachtwächter in Breslau, so erlaube ich mir dazu zu be- merken, daß in den Städten, wo gemäß dem Polizeikostengeseß der Nachtwoachtdienst auf die Königlichen Polizeibehörden überging, die ausscheidenden bisherigen Nachtwächter, welhe im Dienst der Kommunen gestanden haben, in ibren gegen die Kommunen etwa erworbenen Rechten durch nihts beeinträchtigt werden. Es hat nur ein geringer Theil der Leute in den Staatsdienft übernommen werden können; denjenigen, welde nit geeignet waren, in den Staats- dienst zu treten, wurde von der Kommune so auch in Breslau gekündigt. Falls dieselben lebenslänglih angestellt waren, wird ihnen ja auf dem Klagewege, den fie gegen die Gemeinde \chon beshritten haben, ihr Recht zweifellos werden. Aber aus den Rechten, die sie etwa gegen die Kommune baben, können fie doch nit gegen den Staat, dem sie garniht dienten, Ansprüche herleiten.

Was die Bemerkung des Herrn Abg. Gotbein über die Bureau- beamten bei den Königlihen Polizeiverwaltungen im allgemeinen an- langt, so ist ja neulich {on vom Ministertish aus erklärt worden, daß die Regierung wobl anerkenne, daß hier und da in den einzelnen Branchen der Beamten Härten obwalten, welhe es wünschenswerth erscheinen lafsen, dermaleinst mit einer anderweiten Regulierung ibrer Bezüge vorzugehen. Es wurde aber betont, es sei unmöglich, einzelne Kategorien berauézugreifen und die andern zurüdckftehen zu laffen. Die in dieser Beziehung laut gewordenen Wünsche werden ihre Berücksichtigung finden, wenn unsere Finanzen dermaleinst so find, daß wir alle diese Fragen generell regeln können.

Wenn der Herr Abg. Gothein insonderheit die Kreissekretäre mit den Polizeifekretären verglih und an diesen Vergleich die Schlufß- felgerung knüpfte, daßdie Kreisfekretäre ein höheres Anfangsgehalt hätten, und schneller zum Höchstgehalt kämen als!die Polizeisekretäre, so, glaube ih, ift bier tas übersehen worden, worauf neulih {on mein Kommissar aufmerksam machte, daß nämli den Kreiésekretären niht die Polizei- sekretäre allein, sondern diese und die Polizeibureau-Assistenten zu- sammen gegenübergestellt werden müfsen, und daß beide Kategorien von Beamten das Höchstgehalt in der gleihen Zeit erreihen. Es wurde neulih hier rachgewiesen, daß die Ausgleihung der ver- schiedenen Beamtenkategorien durchaus auf einer Basis erfolgt, die allen billigen Forderungen Rechnung trägt.

Uebrigens freue ich mich über das Wohlwollen für die Beamten der Königlichen Polizeiverwaltungen, welches aus den Bemerkungen des Herrn Abg. Gothein bervorleuchtet. Er wolle mir gestatten, daß ih daraus die durhaus rihtige Shlußfolgerung ziehe, daß er und seine Partei hier eine Erklärung hat abgeben wollen, wie fie gerade die Beamten bei den Königlichen Polizeibehörden als befonders werth ihrer Fürsorge halten und damit anerkannt haben, daß diese Beamten pflihttreue Beamten sind, die jederzeit ihren Dienft gewissen- baft thun und deshalb eine besondere Berücksichtigung verdienen. Jh bin dem Herrn Abg. Gothein für diese Anerkennung, die er den Königlichen Polizeibeamten gezollt hat, sehr dankbar. (Bravo!)

Abg. Dr. Langerhans (fr. Volksp.): Ich erkenne an, .daß der Dienst der Polizeibeamten ein außerordentlih schwieriger ift, und damit mag €8 wohl zusammenhängen, daß einzelne Mißgriffe und Unregelwäkßigfkeiten niht auébleiben. Die Sache mit dem Nacht- wachtwesen ift do nit so &nfach. Ich glaube, wenn das Nahtwachtwesen

an taat übergegangen ift, so fann man es CNpperpin A ea Ei für be l bor dabei bei haftigten emt af sorgen muß. Einfügen möchte ih auch hierbei, daß Klagen darüber laut werden, daß das Nachtwachtwesen nicht so ausgeübt wird, wie es im Interesse der Sicherheit der großen Städte nöthig wäre. Die Sache wegen der Ansprüche der früheren \tädtishen Nachtwächter wird geri entshieden werden; in Berlin ift deshalb Klage erhoben worden. -

Minister des Jnnern von Köller:

Meine Herren! Darüber if kein Zweifel, daß die Staats- regierung für diejenigen Beamten, die sie bei dieser Gelegenheit über- nommen hat, die weitere Fürsorge zu treffen hat. Der Streit, um den es sich hier handelt ich bitte um Entschuldigung, wenn ih mit ein paar Werten auf diese Berliner Angelegenheit zurückfkomme (Zu- rufe). Zunächst will ih auf die Bemerkungen des Herrn Abg. Längerhans eingeben, die doch speziell Berlin betreffen. Das ist meines Erachtens eine sehr wihtige Frage; ich kann nicht {chweigen, nachdem der Herr Abg. Langerhans darüber eben geredet hat. Meine Herren, die Frage, die streitig ist nah der Auffaffung des Herrn Dr. Langerhans und nah meiner Auffaffung, ist nur die, ob die Staatsregierung auh für diejenigen Personen, die früher im \tädtishen Nachtwachtwesen be- schäftigt waren, die sie aber nicht in den Staatsdienst übernommen hat für diejenigen Beamten, die übernommen sind, wird gesorgt zu sorgen hat. Die Frage wird ja im Wege Rechtens entshieden werden müssen. Ih habe das Polizeikosten-

gese nicht mitgemacht; aber daß die Entscheidung, welche von mir

getroffen ift, nicht anders ausfallen konnte, folgt daraus, daß bei den Berathungen über das Polizeikostengeseß ausdrücklich Anträge gestellt waren, welche dahin gingen, daß der Staat auch für diejenigen Leute, die entlafsen wurden, also nit in die Verwaltung des Staats mit übernommen wurden, eine Ents{hädigung zu zahlen bätte, also die- selben abzufinden bätte, daß aber diese Anträge, welhe sowohl hier im Hause als im Herrenhause gestellt waren, beide Male abgelehnt worden find; ich fann als Unbetheiligter nichts Anderes daraus schließen, als daß man diejenigen Männer, welche die Staatsregierung niht übernommen hat, mit ihren Ansprüchen auf die Stadtverwaltungen hat verweisen wollen. Wenn die Sache \{ließlich im Prozeßwege wird entschieden werden müssen, so thut mir das leid; aber ich kann nach allem nicht anders als den Grundsaß aufrehterbalten, daß wir nur für diejenigen Personen zu \orgen haben, die bei Uebernahme des Nahtwachtdienstes auf den Staat als Beamte übernommen worden find.

Bei dem Etat der landwirthshaftlihen Ver- waltung beantragen die Abgg. Knebel (nl.) und von Detten (Zentr.) :

Die Regierung aufzufordern, in den Staatshaushalts-Etat für 1896/97 zur Förderung der Land- und Forstwirthschaft in den Ge- M eIE es der Provinzen Rheinland und Westfalen, in welchen der Kleinbesiß vorherrscht (Hunsrück, Hochwald, Westerwald, Bergishes und Sauerland), weitere Mittel einzustellen.

Abg. von Woyna (fr. kons.); Wir stehen auf dem politischen Standpunkt, daß wir derartige dauernde Zuwendungen für die bethei- ligte Bevölkerung für niht günstig halten, wir glauben vielmehr, daß sie eine leihtsinnige Lebensauffassung begünftigen und eine fortwährende Erhöhung der Summen erfordern. Zudem halten wir viele andere Gegenden, insbesondere in Hefsen und Schlesien, für ebenfo bedürftig wie die im Antrage aufgeführten. Da es sih hier um eine Geld- bewilligung handelt, so beantragen wir die Vorberathung in der Budget- kommission.

Abg. Jerusalem (Zentr.): Ih muß Einfþruch dagegen er-

heben, als ob in der Bevölkerung der Eifel eine leihtsinnige Lebens- auffassung Platz greifen könne. Die Bewohner der Eifel müssen sich die ausgeworfenen Summen dur {were Arbeit bei Drainagen und sonstigen Meliorationen erwerben. Ebenso bedürftig ift aber die Be- völkerung des Westerwaldes und der Hunsrück, für welhe auch die Provinzialverwaltung son in gleicher Weise eingetreten ist. _ Abg. Nölle (nl.): Auch für die kleinen rheinishen und west- fälishen Bauern muß ih die Annahme ablehnen, daß sie durch der- artige Zuwendungen zu einer leihtfinnigen Lebensauffafsung kommen würden. Auch dort werden die Summen zu nüßli{hen und noth- wendigen Meliorationen verwendet werden.

Abg. Krahwinkel (nl.) bestätigt, daß man in den vom Vorredner erwähnten Landestheilen hauptsählich auf Verkehréeverbefserungen mit den erhaltenen Summen bedacht sein werde.

Abg. von Kröcher (kons.) macht geltend, daß in vielen Distrikten, insbesondere auch in den Flußniederungen der Elbe uñd in der Neu- mark, ebenso s{lechte Verbältnisse beständen, wie in den im Antrage ee abnatgo egenden. Seine Partei werde deshalb den Antrag ablehnen.

Der Abg. Dasbach (Zentr.) bebt die besondere Bedürstigkeit der kleinen Leute des Westerwaldes hervor, die vielfah kein Stüdck Vieh bâtten und keine Einkommensteuer zahlten.

Abg. von Wovyna (fr. kons.): Die Eifel if von jeher das Schoßkind- der Staatsfürsorge gewesen. Der Batier im Hunsrück ift sparfamer und weniger vergnügungssüchtig als der der Eifel, und ih glaube, daß bei diesem der leichte Zug durch die vielfache Fürsorge des Staats nur gefördert wird. Ih halte es daher für verkehrt, wenn von Staatswegen dauernd für einen Bezirk gesorgt wird. Die Leute müfsen endlih fo weit kommen, daß sie allein fertig werden. Jch kann also von meinen Behauptungen nihts zurücknehmen.

Der Antrag wird der Budgetkommission überwiesen.

Bei dem Etat des Ministeriums der geistlichen 2c. Angelegenheiten bemerkt

bg. Winckler (kons.), eine Anweisung der Regierung zu Merse-

burg an die Shulvorstände ländlicher Volksschulen bedeute thatsählich ein Stück Volksshulgefez. Es würden dur diefe Anweisung die Zufammensezung und die Befugnisse der Schulvorstände sowie die Vermögensverwaltung geregelt, und zwar vielfah in diametral ent- ccekdeoltere Sinne wie bisher. Dadurch sei niht nur eine große Verwirrung eingetreten, sondern die Anweisung stehe avch im direkten S zu dem verfassungsmäßigen is der möglichsten Kommunalifierung der Schullasten. Hauptsächli werde durch die Anweisung auch das Band uen Kirche und Schule einseitig durch eine einzelne Behörde gelockert. Die Geistlichen auf dem Lande empfänden unter \olchen Umständen die ul- inspektion immer mehr als eine Last, der fie sfich zu entziehen suhen würden. Die Sozialdemokraten hätten in dieser Maßregel eine wirksame Handhabe für ihre Zwecke erkaunt und sie als solhe benußt; ihre Agitatoren wären sofort bei den Wablen zu den Schulvorständen auf dem Play gewesen. Die Shulvorstände würden durch die An- weisung geradezu demokratifiert, auch werde dur eine fo einseitige Regelung der Shulangelegenheiten die minifterielle Verantwortlichkeit wejentlih beshränkt und einem demnächstigen Schulgeseß bedenklich präjudiziert. Der Redner fragt sQlienl@ den Minister, ob er Kennt- niß von der Verfügung habe und sie billige. (Beifall rets.)

Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren! Der Herr Abg. Winckler hat Ihnen ein ret düsteres Bild gezeichnet von den s{hrecklihen Folgen, die der Erlaß einer Geschäftsanweisung für die Schulvorstände im Regierungsbezirk Merseburg durch die Abtheilung für Kirchen und Schulen dieser Re- gierung gebabt haben foll. Zch kann hier zur Zeit nicht feststellen, ob die dunklen Farben dieses Bildes zutreffend sind oder niht. Jch kann nur sagen, daß ich faum glaube, daß die Königliche Regierung zu

Hört!), und nur rein zufällig, in einer hiesigen Gesellschaft, #

Merseburg die Absicht gehabt hat oder sih au nur dessen bew gewesen ift, daß sie die Schulvorstände und die Schulsozietäten ib Bezirks in der Weise, wie es der Herr Abg. Winckler dargestellt s; hat demokfratisieren wollen. (Unruhe rets.) ) J

Meine Herren, bis vor 14 Tagen und das if ce! der Antworten auf die an mich geftellten Fragen beh ih von der Sache überhaupt nihis gewußt (bört dur einen Bekannten mir von dem Erlaß dieser Geschäft | erzählt worden, einem Bekannten, der im Regierungsbezirk Mers angesessen ist, und der sfich durch diefe neue Geschäfteanweisung i, die Schulvorstände verlegt fühlte, weil seiner Meinung nah del Rechte des Schulpatronats niht genügend gewahrt wären. Mir fa die Sache dergestalt auf, daß, obwohl ih zunächst gar keinen amtli§a Anlaß dazu hatte, ih do sofort von der Regierung in Merseburg Berigt über die ganze Angelegenheit eingefordert habe. Dieser Bericht F noch nit eingegangen (hört! hört! rechts und im Zentrum), meine Herren, ehe ih diesen Bericht nicht habe, ehe ih nit au bey anderen Theil gehört babe, fänn ich unmöglih hier hinterrüds tj ganze Maßregel der Regierung mißbilligen. Das thue ih nit; dat bin ih der Regierung auch s{chuldig, daß ich fie hören muß, und daj ih prüfen muß, was sie gethan hat. (Sehr richtig! links.)

Eins will ich anerkennen, meine Herren: Der Herr Vorredna hat gefagt : die Regierung habe diese Maßregel erlassen, ohne tj Landräthe zuvor zu hören, und ohne sih mit den Lokalinstanzen inz Benehmen zu seßen, die dem praktischen Leben nahestehen. Wenn dz wahr ist und die Anhörung nit geschehen is, dann“ kann ih do hier jeßt erklären, daß ih das auf das ernfteste mißbilligen würd, (Bravo !) :

I will keine bureaukratishe Regiererei von oben, vom grün Tisch her (Bravo!); ich will, daß man Füblung sucht mit dey praktishen Leben, mit unserem Volk. Denn es handelt \sih auth biz um eine einshneidende Maßregel, die tief hinein greift in das Lla unseres Volkes. Meine Herren, ih würde es au sehr beklagen, wm dort eine Maßregel getroffen wäre, die zu einer wesentlihen L des Bandes zwischen Kirche und Schule führt; ih wünsche das nig Es is möglich und unter Umständen nothwendig, daß gewiß Zusammenhänge zwishen Kirche und Schule, in externis namentliz gelockÆert werden müssen, weil auf beiden Seiten klare Verbältriß geschaffen werden. Seitdem die evangelishe Landeskirche, die & meinden bei uns organisiert sind, ift es ganz von selb und natürli dahin getommen, daß man auch in den beiderseitigen Rehnungéwei eine gewisse Sonderung hat eintreten lassen, und ih glaube nit daß sih das wird allgemein vermeiden lassen. Wenn im übrigen Band zwischen Kirhe und Schule nicht noch in anderer und tiez gebender Weise gelockert wird, als auf diesem Gebiete, so babe ÿ keine große Sorge über die Folgen, die daraus entstehen. (Na! rets.)

Meine Herren, ih bin gefragt worden, ob ih es billige, wz eine Regierung im Inftruktionêswege gewissermaßen dem künftiza Schulgeseß präjudiziert. Nun, meine Herren, ih kann hier die § fugniß der Regierung zum Erlaß dieser Instruktion, dieser Geschäfstb anweisung, nit genau untersuchen, bis ih das Material daz bekommen habe. Wenn aber diese Geshäftsanweisung nur a die Stelle einer früber bestehenden Instruktion für die Schulvorstine getreten ift, und wenn sie in den Befugnissen und den Anordnunga, die sie trifft, über die Grenzen der früher bestandenen Instruktioz nicht hinausgreift, so hat die Regierung diese ihre Befugniß nis überschritten. Im übrigen erkenne ih an, daß es der Regierung Pflicht gemacht werden- muß und ih werde das au thun —, sol allgemeinen Anordnungen, die irgendwie tiefer in das Schulwesen u) seine Organisation binecingreifen, angesihts der Erfahrungen, die wi auf dem Gebiet des Schulgeseßes gemaht haben, nit für ih ü ihrem Bezirk zu treffen, sondern sch vorher an mich mit der Anftax zu wenden, ob ich damit einverftanden bin. (Bravo! rets.)

Der Herr Vorredner hat gemeint, die ministerielle Verantwotb lichkeit würde dadurch geschmälert, wenn die Regierung auf éigènt Faust derartige Anordnungen erließe. Ich bin umgekehrt der Ansiät, die ministerielle Verantwortlichkeit wird dadurch geschärft. Schließliä muß ih doch dafür eintreten. Ich habe die Pflicht, wenn ih s daß die mir unterstellten Behörden falsche Maßregeln ergreifen, sit zustellen und die Behörden zu veranlassen, daß sie diese Maßrégeli wieder aufheben. (Bravo! rechts.) Jh werde das thun, wenn i die Ueberzeugung gewinne, daß die Regierung in Merseburg bier nis rihtig gehandelt hat. Ih kann dem hohen Hause nur versihen: Bericht ist erfordert. Es ist auch heute bei mir eie Beshwerde ti gegangen, die mir ebenfalls Anlaß geben wird, der Sache näher # treten. Sie soll gründlih geprüft werden. Ff die Maßregel falls geroesen, so wird fie ganz gewiß ihre Remedur finden. (Bravo !)

Abg. Graf zu Limburg-Stirum (kons.): Meine F erklären sh vorläufig mit der ärung des Ministers für befriedi sie hoffen, daß eine gründlihe Prüfung und gegebenen Falls Remedur eintreten wird. Im übrigen Bo ih mich des Eindru# nit erwehren, daß die Zeit zwishen dem alten u dem neuen El dazu benußt werden soll, bo endete Thatsahen zu schaffen, die den Tendenzen der Mäjs rität dieses Hauses niht entsprehen. Man fkann fih daher nid wundern, wenn wir in unseren Beziehungen zur Unterrichtsverw sehr vorsichtig werden. Ich bitte den Minister, darauf zu achten, in der t das, was er will, nicht anders auêégeführt wird, alé und dieses Haus es wollen.

Abg. Rudolphi (Zentr.) klagt darüber, daß die Skäü aufwendungen für Kirche und Schule in der Rhéinprövinz für d Kopf der evangelischen Bevölkerung eine höhere Summe als für den Kopf der katholishen Bevölkerung. Ferner evangelischen Predigerseminar zu Koblenz jeder Zögling außer f&Æ Wohnung und Kost monatlich 2 #4 baar, in den katholis Priesierieminaren dagegen sei dies nicht der Fall. Er bitte d

nister, die Zöglinge der vershiedenen Seminare gleich zu stelles Au( sei in den fatholishen Gegenden ein besonderer Fonds vorhand® aus denen die evangelishen Geistlihen Unterstüßungen erhielten, 5 die in der Diaspora lebenden Evangelischen öfter zu besuchen; für in der Diaspora lebenden Katholiken sei niht in derfelben Weist gesorgt. Die evangelischen Polen in Westfalen würden _ Aufwendung von Staatsmiiteln pastorisiert, die Pastorisiern der fatholishen Polen bleibe den katholischen n den überlassen. Im allgemeinen würden die evangelis#® Gemeinden und Geistlihen in bedeutend höherem Maße unter als die fatholishen. Aus den Mitteln der Fonds zur Aufbeye n der Verhältnisse der Geistlichen beider Konfessionen feien zahl evangelishe Hilfsgeistlihe angestellt worden; von Anstellung lischer Hilfsgeistlichen aus diefen Mitteln habe er nihts gebörf.

(Schluß in der Zweiten Beilage)

erhalte iz

zum Deufschen Reichs-A

¿ 65.

Zweite Beilage nzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger. -

Berlin, Freitag, den 15. März

1895.

Deutsches Reich.

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Minister der geistlihen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse:

Meine Herren ! Daß bei der dritten Lesung des Etats wir noch- Ÿ pa einer Reihe so eingeßender Paritätsbeschwerden heimgesucht

werden würden, fonnte man in der That niht erwarten. Ich will au auf die Sache im einzelnen nicht eingehen ; ih erkenne vollkommen n: der Herr Vorredner hat mit sehr warmem Herzen für die Inter- Fen seiner Kirchè sein Bestes eingeseßt. Ich nehme ihm das gar- icht übel, aber wenn wir auf diese Einzelheiten uns nohmals ändlih einlassen wollten ja, meine Herren, dann würde unser tat bis zum 1. April ganz gewiß nicht fertig werden.

JFch will nur einige Punkte hervorheben, worin ich dem Herrn Vorredner erwidern muß. Er hat sich darüber gewundert, daß in ben evangelishen Prediger-Seminaren die Zöglinge gewisse Stipendien efämen. Ja, meine Herren, die Kreise der Gesellshaft, aus denen sch unsere evangelischen Geistlihen rekrutieren, sind it so reich (Widerspru), daß sie in den Seminaren hne Unterstüßung existieren könnten, wenigstens nicht alle. Bir haben den Versuch gemaht und wollen ihn jeßt noch machen, ob wir nicht ohne diese Stipendien auskommen

unten angesihts der sehr oeringen Mittel, die uns für diese Zwecke bewilligt werden. enn der Herr Vorredner 6 die Mühe gegeben hâtte, bei Kap. 113 Tit. 1 die Bemerkung zu 8 aczuschen, so hâtte er dort gefunden, daß bei der Non des dort x vorgesehenen Prediger-Seminars ausdrücklih \teht, daß diese Sti- vendien fortfallen sollen.

Mas dann den Reisecostenfonds der Konsistorien anlangt, so ¿hte ih ebenso wie in dem vorher genannten Fall den Herrn Vor- dner bitten, do davon abzusehen, bei jedem einzelnen Posten die Satholifen mit den Evangelischen zu vergleihen. Wenn wir es um- fhrt machen wollten: {lagen Sie mal das Kap. 114 auf und

Sie, was dort für die Bischöfe steht! (Widerspru im Zentrum.) Sr fann man es meines Erabtens niht machen, das giebt keine Ver-

tine Parität zu schaffen; und wie wir es den Herren Bischöfen überlassen, wie für die theologishen Könvikte und Seminare die aus8geworfenen Nittel verwenden wollen, so überlaffen wir es auch unseren firchlihen Bebórden, wie sie die Staatsmittel, die für geistlihe Zwecke aus- worfen sind, verwenden wollen und müssen. Ueberflüssig viel sind é nicht, ‘das kann ich Ihnen fagen.

Was die Polen in der Diaspora betrifft, so beißt es, die evange- ischen Polen würden von Geistlichen pastoriert, die aus Staat8mitteln ezahlt würden. Wenn ein Antrag an mich herangekommen wäre von iten der Bischöfe, daß ih dafür Mittel bewilligen müßte, fo würde þ das selbstverständlih erwogen haben. Aber auch diese Mittel sind he, die der kirhlihen Behörde angewiesen sind, die für die Leute

Westfalen, in der Diaspora, forgt.

Dann hat der Herr Vorredner gefraat, warum denn für fkatho-

jihe Pfarreien keine Zuschüsse bewilliat worden seien, während für jungelishe so viele bewilligt seien. Wenn der Herr Vorredner die itz gehabt hätte, fih die Bemerkung zum Kap. 116 anzusehen, so ite er gefunden haben, daß acht Positionen für Neubewilligungen fr solche Zwecke dort aufgeführt sind, und zwar ausschließlich für atholishe. (Zuruf.) Jawohl: künftig wegfallend! Das machen ir aber bei den Evangelischen ebenso. (Unrube im Zentrum.)

Ja, meine Herren, ih glaube, es ift am besten, ih beschränke mich uf diese Bemerkungen. Ih wiederhole nochmals: ih nehme es dem berrn Vorredner nicht übel, wenn er für die Interessen seiner Kirche intritt, das ist in der Ordnung. Aber das ist auch gewiß: auf diese ‘in äußerlihe Weise eine Parität herstellen zu wollen, das wird E. niht gelingen und wird auch feinem Minifter gelingen !

Tit

Um 33/4 Uhr wird die weitere Berathung vertagt.

s: das können Sie selbs nicht wünschen; auf diese Weise ist

Nachweisung

der Einnahme an Wcchselstempelsteuer im Deutschen Reich für die Zeit vom 1. April 1894 bis zum Schluß des Monats Februar 1895. N

L

2.

3.

4.

5.

6.

Ober - Postdirektions - Bezirke

Einnahme im Monat Februar

M

Hierzu Einnahme

in den Vormonaten

A

chl

Zusammen

M

Einnahme in dem- selben Zeitraum des Vorjahres

(Spalte 4)

M

| A

In 1894/95 + mehr weniger

8

I. Im Reichs-Postgebiet. 1) Königsberg s E 2) Gumbinnen . .. 3) Danzig .

5 Mei D) Oba s 6) Frankfurt a. O. e 8) Késlin .

D Pi...

10) Bromberg .

11) Breslau

12) Liegniß .

13) Oppeln

14) Magdeburg

15) Halle a. S.

16) Erfurt .

17) Kiel .

18) Hannover .

19) Münster

20) Minden

21) A

22G

23) Frankfurt a. M.

S C

25) Aachen .

26) Koblenz

27) Düffeldorf .

28): Trièr

29) Dresden

30) Leipzig . .

31) Karlsruhe .

32) Konstanz .

33) Darmstadt

34) Schwerin i. M.

35) Oldenburg

36) Braunschweig

37) Bremen

38) Hambura . ..

39) Straßburg i. E.

l

8692 3441 | 7912 | 73134 | 3702 | 6400 | 7393 |

O S

4211 4087 | 14591 | 8450 |

7358 [5 14385 |

7 236

10966 | 6

6861 | 9211 | 2707 6 744 15 931 6 849 24413 13 956

4840 | 5

3715 40 617 | 1838 15 569 43 854 16 473 6 376 12 276 2425 3473

9973 |

15 513 | 80 618 13 552

2250 | 2

105 000

90

36 598 |!

84 973 924 728 | 39 797 | 68 033 81 087 18 57 48 552 43 464 152 369 93 253 81153 | 141 100 92 292 117 886 82 970 | 102 693 32 644 69 494 158 978 68 125 289 252 162 573 62 545 43 735 432 588 19 480 181 939 448 234 202 458 69 263 128 644 34 837 38 561 62 709 180 246 830 312 161 804 29 880

90 20 90 90 90 10

113 693 | 39 999 92 885

997 863 | 43 499 74 433 88 480 20 103 52 763. | 47 551

166 961 | ch

101 703 | 88 511

155 485 | 99 528 f

128 853 | 89 832

111 904 | 395 3951 76 238

174 909 74 975 |

313 665

176 530 | 67 385 | 47 451

473 205 21319 |

197 504

492 088 | :

218 931 | 75 640

140 921 37 262 | 42 035 | 68 682

195 760

910 930

175/357 32130 |

113 620 | 40286 |

91 667

| |

| | |

76 259 | | 40 73 972 | 93 478 | 18 460 | 56 322 | 41 055 | | 50 102 445 | 84 602 | 156 712 | 107 315 | 123 639 | | 10 101 786 | 30 193 |

47 102

164 297

86 317

72 337

173 867 | 69 495 | 356 147 |

169 568 68 719

46 180 |

478 356

20 269 183 765 487 996 245 051

69 414 138 983

37538 |

40 836 66 051

59 30 30

20 80

50 40

80 90

222 508 | 5 940 107 |

173 432

33512 |

+1 T++1++H14++ 1 +1 +1 +++++++1 1+ 1++1+1+1++|+

Sunitne I IL. Bayern ¿ (Il. Württemberg .

939 530 96 946 19 414

6 022 803 609 209 223 963

95 20

6 562 333 665 755

243 377

6 608 632 659 179

230 906 |

|

++

Ueberbaupt

Berlin, im März 1895.

615 490

6 855 976

39

7471 466

Haupt-Buchhalterei des Reichs-Schazamts.

Biester.

7 498 717

L Untersuhungs-Sachen.

2, Aufgebote, ustellungen u. dergl. 3. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. 5. Verloofung 2c. von Werthpapieren.

Ry l) Untersuchungs-Sachen. 19376] Steckbriefs-Erledigung. Ver gegen den Schlächtergesellen Franz Nierzwicke ‘gen |chweren- Diebstahls in den Akten U. R. Il. 49. 83/J. 111 c. 210. 82 unter dem 31. Mai 1883 lassene und unter dem 20. Oktober 1885 erneuerte teckbrief wird zurückgenommen. Verlin, den 8. März 1895. Königliche Staatsanwaltschaft. 1.

In der Strafsache gegen den abwesenden Georg old, geboren am 6. Juni 1872 zu Nordeck, zu- ft wohnhaft daselbst, wegen Entziehung der Wehr- idt, ist durch Beschluß der Strafkammer {e Königlichen Landgerichts Marburg vom 9. März 9) die dem Angeschuldigten Arnold gegen inen Bruder Eberhard Arnold in Nordeck zu- chende Herausgiftsforderung von 200 A nebst nien mit Beschlag belegt worden, was hiermit in emaßbeit des § 326 Absatz 1 der Str. Pr. O. offentliht wird.

arburg, den 12. März 1895.

êr Gerichtschreiber des Königlichen Landgerichts.

Strafkammer.

blatts, etwaige

Das

[75439] Das

jährigen

9377] Bekanntmachung.

Durch Beschluß der Strafkammer des Kaiserlichen abgerihts zu Zabern vom 7. März 1895 ist . im Deutschen Reiche befindlihe Vermögen des Márs Constanz Kaesftler, ees zu Harzweiler 4. Oftober 1873, zulegt ebendaselbst wohnhaft, Gage Blag belegt worden.

bern, den 9. März 1895. Der Kaiserliche Erste Staatsanwalt: Hasemann.

Saal 40,

rolle,

blatts, etwaige

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im ude von Alt-Schöneberg Band 1 Nr. 21

allavic: amen der Frau Marschner, Martha, geb.

cini, eingetragene, . hier, Kurfürstenstraße 8E,

werden.

5468]

Saal 40, versteigert werden. einer Fläche von 0,06,08 ha mit 8260 46 Nußzungs- werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der laubigte Abschrift des Grundbuch- UAbschäßungen und andere das Grund- Nachweisungen,

Steuerrolle, beg

tück betreffende Kaufbedingungen können ebenda, Eingang D., Zimmer 17, eingesehen werden. Urtheil über die Ertheilung des Zuscblags wird am 17. Mai 1895, Vormittags 11? Uhr, im vorangegebenen Saal 40 verkündet werden. Berlin, den 6. März 1895. Königliches Amtsgericht 1. Abtbeilung 88.

Zwangsverfteigerung. im Grundbuhe von Berlins Umgebungen Band 43 Nr. 2450 auf die Namen des Kaufmanns Rudolph Müller, des Thierarztes Paul Müller, der Frau Esch, Antonie, geb. Müller, des minderjährigen Rudolph Müller, j eb. Müller, und der Frau Maus, Elisabeth, geb. | den À Müller, eingetragene, 5 Nr belegene Grundstück soll auf Antrag der fünf Miteigenthümer einanderseßung am 17. Mai 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Neue riedrihstraße 13, Hof, ( zwangéweise versteigert werden. Grundstück is mit 13120 A Nußzungêwerth zur Gebäudesteuer veranlagt. beglaubigte Abschätzungen

Grundstück betreffende Nach : sondere Kaufbedingungen können in der Gerihts- schreiberei ebenda, Eingang D, Zimmer 17, eingesehen Diejenigen, welhe das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nah er- folgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundftücks tritt. ) Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 21. Mai 1895, Vormittags [1 Uhr, im vorangegebenen Saal 40 verkündet werden.

Berlin, den 6. März 1895. /

J Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 88,

Deffentlicher

belegene Grundstück am 14, Mai 1895, Vor- mittags 105 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Erdgeschoß, Eingang C.,

Das Grundstück ist bei

sowie ‘besondere in der Gerichtsschreiberei

der Wittwe Schreib, Pauline,

ier, Brunnenstraße Nr. 134, roß-

zum Zwecke der Aus-

Erdgeschoß, Eingang ©C, Das

Auszug aus der Steuer- Abschrift des Grundbuch- und andere das weisungen, sowie be-

Das

[75438] Im Wege der Zwangsvoliitreckung soll das im Grundbuche von der Louisenstadt Band 55 Blatt den Namen des Geheim-Sekretärs Johann Witt hierselbst eingetragene, in der Dresdener- straße Nr. 52 u. 53 und Annenstraße belegene Grundstück in einem neuen Termine Vormittags 10 Uhr, dem unterzeihneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Saal 36,

Nr. 2675 auf

10. April 1895,

rolle, etwaige betreffende Nachweisungen , bedingungen ebenda, werden. iejenigen, Schlu des Verfahrens herbeizuführen, ushlag das Kaufgeld in Bezug auf an die Stelle des Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird ril 1895, Nachmittags 12} Uhr, an Gerichtéstelle, wie oben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 11. März 1895. Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 85.

(75432]

In der Subhastationssache des Martin Nüttchen, Stellmacher zu Linnih, Gläubiger und Extrahenten, Geschäftsmann Hütter zu Aldenhoven, Î ufsard und Maria, eb. Küpper, ersterer früher zu Linnih, jeßt ohne ekannten Wohn- und Aufenthaltsort im Inlande, leßtere ohne Gewerbe zu Linnih, Schuldner und sollen in öffentliher Sihung des im Nathhausfaale Vormittags

erfolgtem

am 10,3

vertreten dur gegen die

i

E

Subhastaten, Königlichen Amtsgerichts Linnih anm 21. 10 Uhr, die nachstehend beshriebenen, durch Ver- fügung vom 17. Januar 1895 in gerihtlihen Be- {lag genommenen Immobilien zu den von den Extrahenten gemachten Erjtgeboten öffentlich zur Versteigerung ausgestellt und dem Meist- und Lett- bietenden zugeschlagen werden, nämli: Gemeindebezirk Linnich, Kreis Jülich. 1) Gemarkung Linnich, Flur A. Nr. 1020/111 in

Anzeiger.

Zwangsversteigerung.

fönnen ad : D.

_ 13, Vof, versteigert werden.

der Zimmer 41, welche das

Flügel C.,

Subhastations-Patent.

eleute Heinrich

Mai 1895,

| 222005

Nr. 42-143 am Vor

parterre, Das Grundstück ift mit 52 850 M, jeßt mit 59 720 4 Nußungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer- beglaubigie Abschrift des Grundbuchblatts,

bshätungen und andere das Grundftück s sowie besondere Kauf- Gerichtsschreiberei eingesehen Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor des Versteigerungstermins die Einstellung widrigenfalls nah

Grundstücks tritt.

Kommandit-Gesellshaften auf tien u. Aktien-Gesellsch,

Erwerbs- und Wirtbschafts-Genofsenscha Niederlaffung 2c. von

Bank-Ausweise.

Verschiedene Bekanntmachungen.

gededckt.

falls ein Fenster.

Dem

techtsanwälten.

ften.

der Stadt, Haushofraum, 34 m groß, begrenzt von Werth, Martin, und Lenzen, Johannes, zu Linnich; Jahressteuer 60 4, Erstgebot 200 46, jährlicher * Nuzzungswerth 18 M

Das auf dieser Parzelle stehende Wohnhaus, be- zeichnet mit Nr. 24, hat nah der Falkengasse zu im EGrdgeschosse ein Fenster und im ersten Stock eben- Die Eingangsthüre befindet \ih nach der rechts vom Haufe gelegenen, mit den Nach- barn gemeinschaftlihen Auffahrt. gegenüber liegt die Düngerstätte. Stein gebaut und mit Ziegeln gedeckt. täten werden von den Schuldnern eigenthümlich be- sessfen und miethweise benußt von Johann Küpper, Tagelöhner zu Linnich.

2) Gemarkung Linnih, Flur A. Nr. 1448/111 in der Stadt, Hofraum 2., groß 36 m, begrenzt von Prell, Wilhelm, und Coenen-Staß, Eduard, aus Linnich; Jahressteuer 60 „8, Erstgebot 200 4, jähr- licher Nußungswerth 15 M

Das auf dieser Parzelle stehende Wohnhaus an der Falkengasse, bezeihnet mit der Haus-Nr. 27, hat nah der vor demselben gelegenen, mit den Nach- barn gemeinschaftlihen Auffahrt hin die Eingangs- thüre und rechts von derselben ein ersten Stock zwei Fenster. über liegt die Düngerstätte und der Stall. Die Gebäude sind in Stein gebaut und mit Ziegeln

Der Hausthüre Das Haus ist in Die Reali-

Qlitr und im

ohnhaus gegen-

Die Realitäten werden von den Schuldnern eigen- thümlich besessen und von der Schuldnerin Ehefrau Dussard uad dem Joseph Küpper, Tagelöhner zu Linnich, von diesem leßteren jedoch miethweise, be-

nutt.

Die vollständigen Auszüge aus den Steuerrollen sowie die Kaufbedingungen sind auf der Gerichts- schreiberei des unterzeihneten Gerichts ofen gelegt.

Die Bekanntmachung dieses Patents in gesetzlicher Weise wird verordnet.

zu Aldenhoven, 14. Februar 1895.

[75440]

Nach heute erlafsenem, seinem durch Anschlag an die Gerichtstaf T0 lam finden zur Z

onkursmasse des Erbpachthofbesißers No

Königliches Amtsgericht. : (gez.) Schmit. Beglaubigt: Peters, als Gerichtsschreiber.

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