1895 / 77 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Mar 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Herren, auch darf ih mittheilen, daß ein Börsengesey bereits fertig vorliegt (hört, hört! rechts), welches von der preußischen

Regierung bereits genehm gehalten ist und voraussichtlich baldigst an

den Reichstag gelangen wird. Auch in diesem Gesege is der Land- wirthschaft eine sehr weitgehende Einwirkung auf den Verkehr an der Produktenbörse eingeräumt.

Meine Herren, dann hat der Herr Vorredner \sich ausgelassen über die Desinfektion der Bahnwagen. Er hat, wenn ih ihm richtig gefolgt bin, anerkannt, daß hier in Berlin diese Desinfektions-Maß- nahmen in ausgiebigstem Maße getroffen werden, hat aber den Ver- dacht ausgesprochen, daß rücksichtlich der Desinfektion der Bahnwagen an fleineren Orten, namentlich auch rüdsihtlich der Viehrampen, * die nothwendige Sorgfalt von den Polizeibehörden nicht ausgeübt werde. Einen Beweis dafür hat der geehrte Herr Vorredner nicht angetreten. (Bewegung rets.) Ih kann versichern, meine Herren, ih bin selbst jahrelang Landrath gewesen, habe in dieser Beziehung die Thätig- Feit der anderen Polizeiorgane verfolgt und möchte glauben und behaupten, daß, solange mir ein vollständiger Beweis des Gegentheils nit erbracht ist, die Polizeiorgane in dieser Beziehung ihre volle Pflicht thun. Und, meine Herren, sollten sie es niht thun, so bedürfte es ja nur einer Beschwerde ; dann kann ih versihern, daß die land- wirthshaftlihe Verwaltung, soweit sie dazu mitzuwirken hat, dur Vermittlung der zuständigen Aufsichtsorgane einen Polizeibeamten, der in dieser Beziehung sich nachläfsig erweisen würde, auf das strengste verantwortlich machen würde ; denn es ist zweifellos, daß in der Aus- übung dieser Maßnahmen eine sehr wesentlihe Präventivmaßregel zur Abwehr von Viehkrankheiten und Viehseuchen liegt. Jh möchte auh glauben, daß die Desinfektion da, wo Viehrampen bestehen, auf dieselben ausgedehnt wird.

Nun, meine Herren, bei der Gelegenheit will ih ein paar andere Gesichtspunkte, - die der Herr Vorredner in den Vordergrund gestellt hat, berühren. Der Herr Vorredner sagte, es sei ein ganz verkehrter Zustand, daß der Rummelsburger Viehhof unter der Aufsicht des Land- raths stehe, während der Schlacht- und Marktviehhof in Berlin unter der Aufsicht des Polizei-Präsidenten von Berlin stehe. Ja daran, meine Herren, ist im Verwaltungswege nihts zu ändern ; das beruht auf der staatlichen Organisation, und ih bin doch zweifelhaft, ob man im Rahmen dieser Organisation so eingehend einzugreifen Veranlaffung hat, daß man dem einen Organ von einem Theil seiner Zuständigkeit etwas abnimmt und das auf andere Organe überträgt. Ich möchte glauben, auch unser Staatsorganismus ist so gut ge\chult, daß die beiden Polizeiorgane, der Landrath und der Polizei- Präsident das sind ja beides Staatsbeamte sich sehr wohl rücksihtlich der thatsählihen Ausführung dieser Beaufsichtigung gegenseitig unterstüßen. Eine Umgestaltung unserer ganzen Zu- ständigkeitsbestimmungen scheint mir niht geboten. An diesen Punkt anknüpfend ih werde im übrigen auf die Darlegungen noch weiter zurückomnien bemerke ih, daß die Departements- und Kreis-Thierärzte nit, wie der Herr Vorredner meinte, gewissermaßen selbständige Polizeiorgane in veterinärer Beziehung sind, fondern sie sind Hilfs- organe der Polizeiorgane. Und damit fällt eine ganze Neihe von Deduktionen des Vorredners in sh zusammen, auch Wünsche, die der- selbe ausgeführt hat; namentli der, wenn ich ihm rihtig gefolgt bin, den Departementé-Thierärzten gewissermaßen ein paar Adjutanten zu geben. Die Adjutanten follen in dem betreffenden Bezirk des Departements-Thierarztes herumreisen und hier ohne Mitwirkung der Polizeiorgane selbständig die ganzen Veterinärverhältnisse beauf- sichtigen, erforshen u. f. w.

Dies, meine Herren, führt mih zu einem Punkt, den der Herr Vorredner gestreift hat und in dem ich mich im wesentlihen mit ihm in Uebereinstimmung bcfinde. Ich muß anerkennen, daß namentli die Kreis-Thierärzte, die keine Pensionsberehtigung haben darin hat der geehrte Herr Vorredner durchaus recht außerordentlih mäßig besoldet sind (schr rihtig! rechts) und daß sie, weil sie so ungünstig besoldet gestellt werden, gezwungen sind, Privatpraxis zu üben. Die Mißstände, die aus diesem Zustande hervorgehen, kann ih im vollsten Maße anerkennen; auch da geht die widerwärtige Gutmüthigkeit, an der wahrscheinlich jeder Mensch, also auch der Landwirthschafts- Minister, mitunter leidet (Heiterkeit), mitunter so weit, daß er, um einen so unglücklihen Departements- und Kreis-Thierarzt niht brotlos zu machen, ihm vielleiht etwas länger zu funktionieren gestattet, als es zweckmäßig wäre. Ein solher Mißstand würde nicht eintreten, wenn die Departements- und Kreis-Thierärzte Pensionsberehtigung be- säßen. Indeß es steht der landwirthschaftlihen Verwaltung ein kleiner Fonds zur Verfügung, aus dem keine Pension, aber in besonderen Fällen eine Unterstüßung an solhe Beamte gewährt wird.

Ich muß auch vollständig anerkennen, daß es in hohem Maße erwünsht wäre, wenn die Beamien \o angestellt wären, daß fie uù- abhängig vom Privatpublikum und der Privatpraxis lediglich ihren dienstlihen Pflichten genügen könnten, also lediglich Kontrolorgane für die Polizeiverwaltung wären. Leider ist der Herr Finanz-Minister nicht hier; ich glaube, der würde über das, was ih bisher sagte, {on einen Schreck bekommen. (Heiterkeit.) Wenn ih an ihn die Forderung stellte, diesen Beamten eine Pensionsberechtigung zu ge- währen, ibnen böbere Gehälter beizulegen, so würde er Ihnen zweifellos tarlegen, daß, wenn Sie diese Beamten höher stellten, eine Anzahl anderer Beamten die gleihe Forderung zu stellen berehtigt seien u. f. w. Meine Herren, augenblicklich sind diese Wünsche un- erfüllbar, und wir werden uns daher mit dem gegenwärtigen Zustande noch eine Zeit lang abfinden müssen. Auch dex landwirthschaftliche Minister wird sich damit abfinden müssen, obglei es ihm viel bequemer wäre, eine größere Zahl hervorragend tüchtiger und unabhängiger Beamten zur Verfügung zu haken. Aber, meine Herren, Sie wollen zurüdblicken auf das, was früher war; dann werden Sie doh an- erkennen müssen, daß gerade auf diesem Gebiet und gerade in der Frage der Anstellung von tüchtigen Veterinärbeamten wir große Fortschritte gemacht haben, und daß ein Stillstand in der Beziehung nicht eingetreten ist. Die Beamten werden besser ausgebildet; sie haben Gelegenheit, durch Wiederholungskurse sich nochmals wieder dasjenige, was sie von ihrem Wissen verloren haben, und Neues dazu anzueignen; sie werden scharf kontrolirt. Wir haben, wie ih meine, einen wesentlichen Fortschritt gemadch;t. Jedenfalls kann ih versprechen, daß die Staatsregierung alles thun wird, um in dieser Beziehung Ihren Wünschen Folge zu leisten.

Meine Herren, auf die Darlegungen, die \sih auf den Rummels- burger Viehmarkt beziehen, will ich meinerseits nur kurz eingehen.

Der Herr Regierungskommissar wird Spezialitäten, die in Betracht -

kommen, beantworten. Im allgemeinen würde mir erwünscht sein,

wenn dasjenige einträte, was der Herr Vorredner am Schluß seines

Berichts vortrug, daß nämlich der Magistrat den. Nummelsburger

Viéhhof aufgiebt und damit zweifellos großen Mißständen abhilft. Ich bin auch willens, in Erwägung zu ‘nehmen, ob und in welhem Umfange man mit s{harfer Hand in diese Ver- hältnisse eingreifen kann (Bravo! rechts), um, diesen Seuchenherd zu \{chließen. Meine Herren, hier liegen die Dinge anders, wie auch bei dem Berliner Viehmarkt und Schlachthof, da der Rummelsburger Viehmarkt meines Erachtens zu entbehren ist. Aller-

dings würde die Schließung augenblicklich die Mißstände auf dem-

Berliner Viehhof vers{härfen.

Meine Herren, dann is der Oänse - Einfuhr gedaht. Jch habe niht verstanden, von welhem Kontagium die Rede ist. Wenn der Herr Vorredner behauptet, daß die Gänse Träger der Einschleppung von Viehkrankheiten seien, so ist mir das niht bekannt, und ih glaube auch, daß die Beamten unserer Veterinär-Anftalt ih weiß es aller- dings nicht gewiß zweifelhaft darüber sind, ob wirkli die Einfuhr von Gänsen ein gefährliher Einshlepper von Viehkrankheiten ist. Dabei ist gesagt: es sei traurig, daß die kleinen Leute in Deutschland sich nicht mehr auf die Gänsezuht legen. Ja, meine Herren, ih glaube, da liegt doch wohl die Schuld an den größeren Grundbesißern. Es ist, glaube ih, Thatsache, daß die Gänse im Frühjahr für Wiesen und Ackerfeld sehr unbequem sind, Schaden anrichten, und weil man Wiesen und Felder nicht fortwährend überwachen kann, so wirkt man dahin, daß die kleinen Leute solche Thiere nicht mehr halten. Wenn hier der Bedarf an Gänsen nicht gedeck wird, so erfolgt naturgemäß Marktversorgung von auswärts.

Meine Herren, das wäre, glaube ich, alles, was ih einstweilen zu sagen habe. Ich werde abwarten, ob im Laufe der Diskussion noch weitere Fragen auftauchen, die ih bis jeßt nicht berührte. Jeden- falls habe ih namens der Staatsregierung, die sich mit dieser Frage bereits beshäftigt hat, zu erklären, daß sie bereit und gewillt ist, jede Maßnahme auf gesezlihem und auch auf administrativem Gebiet, die als ausführbar \sih erweist, so rasch wie möglich auszuführen, um den bestehenden Mißständen abzuhelfen, und von mir kann ih das be- stimmt bezeugen; denn ih erkenne in vollem Maße an, daß die Gesund- erhaltung unserer Viehbestände, und zwar sowohl der Schuß gegen die Einschleppung von Viehseuhen ven außen her wie au die Be- fämpfung der Viehseuhen im Innern, niht ein kleines Mittel zur Hebung der landwirthschaftlichen Nothstände ift, sondern ih zähle solche Maßnahmen zu den größeren Mitteln. Soweit daher meine Befugnisse und meine Zuständigkeit reiht darin hak der Herr Vorredner mich zutreffend beurtheilt —, werde ih alles thun, um uns von auswärts die Viehseuhe vom Halse zu halten, und werde alle Maßnahmen ergreifen, um die innere Immunität herbeizuführen.

Ich halte mich verpflichtet, eine Frage noch kurz zu berühren. Der Herr Vorredner hat auh den Hausierhandel mit Schweinen ge- streift. Thatsächlich, meine Herren, liegt die Sache so, daß die land- wirthschaftlichen Vereine, die über diese Frage gehört sind, sich dagegen ausgesprochen haben, ein allgemeines Verbot zu erlassen. (Zuruf: Leider !) Es ist das eine rein thatsählihe Mittheilung. Es liegt übrigens dem Reichstage bereits eine Novelle zur Gewerbeordnung vor, worin wenigstens die Möglichkeit gegeben wird, da, wo man es für nothwendig hält, den Hausierhandel mit Kleinvieh zu verbieten.

Also auch in dieser Beziehung ist den Wünschen des Herrn Vor- redners bereits theilweise Nechnung getragen.

Meine Herren, ih gebe mih der Hoffnung hin, daß diese Ver- handlungen rasch zu dem Ziele führen, das wir alle verfolgen; an meiner Hilfe dabei soll es nicht fehlen. (Bravo! rets.)

Abg. Dr. Langerhans (fr. Volksp.): Uns kommt es in erster Linie darauf an, die Bevölkerung Berlins mit gesundem Fleisch zu versorgen ; damit vertreten wir au die Interessen der Landwirthschaft, die Seuchen von dem hierher gebrachten Vieh fernzuhalten. Aber die bisherigen Maßregeln auf dem Viehhof haben den beabsichtigten Zweck nicht erfüllt. Eine strenge Trennung zwishen Schlacht- und Viehhof besteht hon jeßt ; kein auch nur verdächtiges Stück kommt auf den S(lachthof, sondern wird auf den Polizei-Schlachthof gebraht. Liegt dieser l:tere in weiterer Entfernung vom Viehhof, fo wird die Seutengefahr durch den Transport noch erhöht. Eine Vermehrung der Ställe halte ih nicht für nothwendig. Auf die Kosten kommt es ja garnicht so an ; denn diese trägt do s{chließlich durch die Abgaben die Landwirthschaft. Daß durch den Berliner Viehmarkt überhaupt Seuchen verbreitet worden sind, bestreite ih; das ist nur vom NRummelsburger Markt aus geschehen. Möge man niht aus Vor- eingenommenheit Schritte thun, die Kosten verursahen, ohne etwas zu nützen!

Wirklißer Geheimer Ober - Regierungs -Rath Beyer: Der Rummelsburger Viehmarkt kann nicht aufgehoben werden, weil fi sonst sofort in der Nähe eine Menge noch shwerer kontrolierbarer kleiner Viehmärkte etablieren würden. Der genannte Viehmarkt ist ein Bedürfniß und kann nicht einfah aufgehoben werden.

Abg. Gamp (fr. kons\.): Ueber die Mißstände in Rummelsburg gehen die Ansichten des Ministers und des Kommissars auseinander. Ich halte das Urtheil des Minifters für das richtige. Die Etablierung von anderen Verkaufsstellen an Stelle des Rummelsburger Marktes läßt fih doch dur die Polizei verhindern. Der Viehhandel wird ih dann auf die Provinz verbreiten. Den Magerschweinemarkt nah Berlin hereinzulafien, würde ih allerdings für sehr bedenklich halten. Die Quarantäne an den Grenzen halte ih für das zweckmäßigste Ab- wehrmittel gegen die Seuchen ; möge für dieseZweckedie landwirthschaftliche Verwaltung größere Mitrel aufwenden. Nach meiner Ansicht dürfen die vierzehntägigen Sperrungen auf dem Berliner Vichhof garnicht ftatt- finden, wenn beim Auftrieb für den neuen Markt der alte Markt ge- räumt und die Desinfektion erfolgt ist. Zumeist will man woktl auch eine Pression auf die Stadtbehörde dunch die Sperrungen ausüben. Bei der Aenderung der Anlagen müssen doch die Interessen abgewogen werden; hier handelt es sich um finanzielle Interessen der Stadt, die erheblihe Einnahmen aus dem Viehbof hat, dort um die großen Interessen der Landwirthschaft. Die Einnahmen aus dem Berliner Viehhof müßten nit in den Etat ein- gestellt werden, fondern, wie diejenigen aus dem Schlachthof, auhch zur Amortisation verwandt werden. Wir fkönnen die Veterinär- maßregeln nit kontrolieren ; aber die großen Interessen, die in Frage fommen, nöthigen uns, das Wort zu dieser Angelegenheit zu ergreifen. Im ganzen Lande sind die Sperrungen empfindlih gefüblt worden, besonders bei den fleinen Besißern; man sollte also nicht über das zur Verhütung der Seuchen nöthige Maß mit den SPperrungen bin- ausgehen. Sehr richtig ist es, daß ausländisches Vieh nicht in unsere heimischen Schlachthöfe kommt. Die Anregungen des Antragstellers scheinen mir so erwägenêwerth, daß ih ihnen nur in allen Punkten zustimmen fann. Der Minister hat sich ja auch sehr wohl- wollend ausgesprohen, aber wenn die Negierung keine gelep" lien Maßregeln gegenüber dem Berliner Magiftrate hatte, 10 hatte sie 6 Jahre Zeit dazu, sich dieselben zu verschaffen. Wir meinen, daß auf dem polizeilichen Wege der Zwangsetatisierung nicht hätte vorgegangen werden können. Auch Konzessionsentziehung ift ja {hon angedroht worden. Hätte die Regierung in diefer Richtung ein Ultimatum an den Magistrat gestellt, fo wäre hon längst etwas ge- schehen. Ein Spezialgeseß würden wir auch für Sifehuia eines Kuratoriums, an dem auch die Landwirthschaft betheiligt ist, verlangen.

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Rei Bee mes, aen ete Besch um

7 Mg | mmission zu verweisen.

Abg. von- Mende «Steinfels (konf) bittet dringend Erledigung der Seuchenfrage im Interesse der deutschen- Biehzuge Die Vieh ler müßten unter wirksame Kontrole geftellt, die Des: infektion der Transportmittel und Sammelställe energisch du werden. Einheitliche Notie der Viehpreise an den Viehm ferner Handel nah ebendgewicht und Klassifikation nah Fleischsorten maden a0, cite R ministeriellen a s und unter Auf.

er Landw astskammern einge ; nur dann die Landwirthschaft dem Viehhandel wirksam entgegentreten. fônne

Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- stein-Loxten:

Meine- Herren! Ih habe keine Veranlassung, auf die weiteren Darlegungen, die nah me'ner Rede hier gemacht worden sind, einzu- gehen, da ich annehme, daß das hohe Haus bes{ließen wird, die Sathe an eine Kommission zu verweisen, und dort dann der richtige Ort sein würde, um alle berührten Punkte eingehender und sahlich zu er- örtern.

Nach einem Schlußwort des Antragstellers wird der Antrag an die um 7 Mitglieder verstärkte A grarkommission

Überwiesen. Schluß 38/4 Uhr.

Handel und Gewerbe.

Der Beschluß des Provinzial-Landtags der Provinz Branden: burg vom 2%. Februar d. J., wonach der Provinzial-Aus\{uß er- mächtigt wird, der Seehandlung oder der Reichsbank gegenüber für einen der Provinzial-Genossenschaftskasse für die Mark Brandenburg und die Niederlausiß, eingetragener Genossen- chaft mit beschränkter Haftpflicht, zu Berlin zu gewährenden Kredit von niht über 5000004 die Bürgschaft des Pro- vinzial-Verbandes der Provinz Brandenburg zu erklären, ist vom Minister des Innern bestätigt worden.

Die auf den 28. d. M. einberufene Generalversammlung der Norddeutshen Bank in Hamburg wird, wie „W. T. B.* meldet, wegen Beshlußunfähigkeit niht in die Tagesordnung eintreten fönnen. Dem Vernehmen nah wird eine neue Generalversammlung auf den 16. April einberufen.

Magdeburg, 27. März. (W. T. B.) ZuckerberiwGt. Kornzucker exkl., von 92 %/o —, neue 10,05—10,15. Kornzuer exkl. 88 9/6 Rendement 9,40—9,50, neue 9,65. Nachprodukte erkl. 75 9% Rendem. 6,80—7,30. Ruhig. Brotraffinade T 21,75. Brot- raffinade Il 21,50. Gem. Raffinade mit Faß 21,50—22,00 Gem. Melis 1 mit Faß 21. Fest. Rohzucker 1. Produkt Transito f. a. B. Hamburg vr. März 9,30 Gd., 9,35 Br., pr. April 9,325 Gd,, 9,3724 Br., pr. Mai 9,474 Gd., 9,50 Br., pr. Juli 9,67 bez, 9,70 Br. Ruhig. : Leipzig, 27. März. (W. T. B.) Kammzug - Termin: handel. ta Plata. Grundmuster B. pr. März e, pr, April 3,00 4, pr. Mai 3,023 4, pr. Juni 3,05 #4, pr. Juli 3,07 4, pr. August 3,10 4, pr. September 3,10 46, pr. Oktober 3,125 A, pr. November 3,15 4, pvr. Dezember 3,15 4, pr. Januar 3,175 #, pr. Februar 3,174 #4, Umsaß 50 000 kg.

Mannheim, 27. März. (W. L. B.) roduktenmarkt. Weizen pr. März 14,50, pr. Mai 14,35, pr. Juli 14,35. Roggen pr, März 12,15, pr. Mai 12,15, pr. Juli 12,15. Hafer pr. März 12,15 pr. Mai 12,20, pr. Juli 12,40. Mais pr. März 11,90, pr. Mai 11,60, pr. Juli 11,50.

Bremen, 27. März. (W. T. B.) (Börsen - Scchlußberi®t.) Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum-Börse.) Stetig. Loko 6,70 Br. Gestern richtig 6,70 Br. Baumwolle, Matt. Upland middl. loko 312 S. Schmalz. Ruhiger. Wilcox 374 &S, Armour fhield 364 S, Cudaby s E 304 S. S pveck. Fest. Short clear middling oto i;

Hamburg, 26. März. (W. T. B.) Kaffee. (Nachmittags- bericht.) Good average Santos pr. März 78, pr. Mai 773, pr. Sep- tember 774, pr. Dezember 743. Schleppend. Zudckermarkt, (Schlußbericht.) Rüben-Rohzucker 1. Produkt Basis 88 %/o Rende- ment neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. März 9,32, pr. Mai 9,50, pr. August 9,774, vr. Oktober 9,85. Behauptet.

Wien, 27. März. (W. T. B.) Die Brutto-Einnahmen der O rientbahnen betrugen in der 10. Woche (vom 5. März bis 11. März 1895) 167 889,98 Fr., Abnahme gegen das Vorjahr 97 281,57 Fr. Seit Beginn des Betriebsjahres (vom 1. Januar bis 11. März 1895) betrugen die Brutto-GCinnahmen 1 561 039,98 Fr. Abnahme gegen das Vorjahr 367 381,18 Fr. :

Pest, 27. März. (W. T. B) d Ae A Weizer matt, pr. Frühjahr 6,97 Gd., 6,99 Br., pr. Mai-Juni 6,30 Od, 6,91 Br., pr. Pes 7,17 Gd., 7,19 Br. Roggen pr. Frühjahr 5,90 Gd., 5,92 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,39 Gd., 6,41 Br., pr. Mai- Suni 6,15 Gd., 6,17 Br., pr. Herbst 6,67 Gd., 6,68 Br. Kohlraps pr. August-September 10,85 Gd., 10,95 Br. i L

London, 27. März. (W. T. B.) Wollauktion. Preise unverändert fest.

An der Küste 7 Weizenladungen angeboten. E

96 9/9 Javazudcker loko 112 fest, Rüben-Rohzucker loko 93 sell. Chile-Kupfer 395/16, pr. 3 Monat 391/16. /

Die heutige Versammlung der Britischen Ostafrika- Gesellschaft stimmte einer Resolution zu, betreffend Annahme des Anerbietens der Regierung auf Abtretung ihres Privilegiums und ihrer Konzession.

Amsterdam, 27. März. (W. T. B.) Java-Kaffee good ordinary 533. Bancazinn 38. :

New-York, 27. März. (W. T. B.) Die Börse eröffnete \{chwad, Geschäft durhweg unregelmäßig, der Schluß blieb {wah. Der Umsay der Aktien betrug 243 000 Stü. f : ¿

Der Goldbestand im Staatsschaß beläuft fih auf 90 727 855 Dollars. j A

Weizen eröffnete stetig und stieg einige Zeit auf große Kause und trockenes Wetter, sowie auf Meldungen über Ernteschäden, dann abgeshwächt und fallend infolge Realisierungen und Aussicht an!

ünstiges Wetter in Kansas. Schluß shwach. Mais einige Zeit

feigenb nach Eröffnung infolge geringer Ankünfte und in Erwartung einer Abnahme der Ankünfte, dann theilweise sinkend entsprechend der Mattigkeit des Weizens. Schluß träge.

Waarenbericht. Baumwolle, New-York 65/16, do. New Orleans 58/16. Petroleum New-York 7,10, do. Philadelphia 7,05, do. rohes 7,00, do. Pipe line cert. p. April 114i nom. Schmalz West. steam —, do. Rohe & Brothers 7,90, Maié behauptet, do. p. März —, do. p. Mai 51, do. p. Juli 514. Weizen willig, rother Winterweizen 615, do. Weizen p. März 604, do. p. Mai 602, do. p. Juli 602, do. p. Dez. 633, Getreidefrach nah Liverpool 24, Kaffee fair Rio Nr. 7 164, do. Rio Nr. E April 15,15, do. do. p. Juni 14,90, Mehl, Spring clears 2,40, Zucker 211/16, Kupfer 9,40. i L

Chicago, 27. März. (W. T. B.) Weizen anfangs steigen auf ungünstiges Wetter und infolge Berichten über Ernteschäden in England und Frankrei, später abgeshwäht auf Realisierungen. Swluß s{chwach. Mais allgemein fest während des ganzen Börsen verlaufs. L Weizen pr. März 544, pr. Mai 554. Mais pr. März W2- Speck short clear nomin. Pork pr. März 12,17.

“nung beider Seiten verschwommen (unscharf).

"und außerdem Unterbrehungen im „ß“

zum Deutschen Reichs-Anz

Zweite BVeilage

Berlin, Donnerstag, den 28. März

eiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

1895.

T

Falsche Reichskafsenscheine und Zinsscheine.

A. Reichskassenscheine.

Seit längerer Zeit kommen fortgeseßt falsche Reichs- fassensheine von 1882 zu 50 4 und 5 A zum Vorschein.

Um die Feststellung derartiger Fälshungen zu erleichtern, wird im Nachstehenden zunächst auf die wesentlichsten, in der Beschaffenheit des Papiers liegenden Ae der Echtheit von Reichskassenscheinen wiederholt aufmerksam gemacht.

Zu den sämmtlichen Reichskassenscheinen wird ein gutes, kräftiges Papier von besonderer Festigkeit verwendet, welches auf ciner Seite einen Streifen von blauen, in die Papiermasse eingebetteten stärkeren Fasern trägt. Der Faserstreifen zeigt eine blaue Färbung durch die ganze - Papiermasse. Die blauen Fasern lassen sich mit einer Nadel aus der Papiermasse auslösen, wie durch eine Probe ohne Beeinträchtigung der Gültigkeit des Scheins festgestellt werden kann. Liegen die Fasern ihrer ganzen Länge nah auf der Oberfläche, so kann man sicher sein, ein Falschstück vor sih zu haben. Der gleiche Verdacht isst gerechtfertigt, wenn die Fasern juesGen wei Papierschichten liegen. Jst dies der Fall, so lassen fi entweder beide Schichten leicht durh Wasser trennen, oder die obere Schicht kann durch Reiben mit einem stumpfen Messer entfernt werden, sodaß die zweite Papierschicht mit den darauf liegenden Fasern zu Tage tritt.

Das echte Papier muß eine einheitliche feste Schicht mit fe Geer, weder glänzend noch wollig aussehender Ober-

äche bilden.

Im übrigen zeigen die gegenwärtig hauptsählih vor- P Sorten von Falschstücken folgende besondere Merk- male.

I. Falshe Reichskassenscheine zu 50 Erste Sorte.

Der Querstrih des H im Namen Hering ragt nicht wie bei den echten - Scheinen auf beiden Seiten etwas hervor. Anfangszug des H und Endzug des & in demselben Namen zeigen Lücken, bei den ehten Scheinen nicht.

Hinter. dem Namen Merleker befindet sih ein Punkt, bei den echten Scheinen nicht.

Das f des Worts „verfälschte“ in der zweiten Zeile der hn E i ist einem t ähnlich.

ie Niffellinien haben nicht die gleichen Abstände von einander wie bei den echten Scheinen.

Der De ist ziemlih unleserlih; das Feld, in welchem sih derselbe befindet, ist ohne Schraffierung.

Der Kontrolstempel, die Nummer und die Zeile „Funfzig-

Mark“ auf der Rücfseite sind mit mennigerother anstatt mit zinnoberrother Farbe gedruckt. i Der braune Farbenton is im ganzen matter, als bei den

echten Scheinen. weite Sorte.

Die Werthzahl „50“ ist nicht \chraffiert, sondern voll ge-

zeichnet. Bei einem ari der Falschstücke erscheint die Zeich-

Der Strafsaß

ist gänzlih unleserlih. Der braune Farbenton ist bedeutend

matter als bei den echten Scheinen. Bei anderen Falsch-

stücken tritt die Zeichnung kräftiger hervor, auch ist der Straf- saß deutlih lesbar. : :

Zur Zeichnung der Werthzeile „Funfzig Mark“, des Kontrolstempels und der Nummer is bei einzelnen Scheinen Ee Tusche, bei anderen dagegen eine der Farbe es Karminzinnobers ähnliche Tusche verwendet worden.

Ein augenfälliges Kennzeichen der Fälschung ist die Ver- waschbarkeit der Farben, welche besonders beim Roth deutlich erkennbar hervortritt.

Deilie Soute

Bei einzelnen Scheinen ist die Wilcox-Faser schwarz anstatt blau gefärbt. Während bei dem ehten Papier derjenige Theil, welcher die Faser enthält, in der ganzen Masse blau gefärbt ist, bemerkt man nur bei einzelnen Scheinen auf der einen Seite eine matte blaue Färbung. i Z

Die Papiergröße der Scheine ist in der Höhe den echten Scheinen gleich, in der Breite um 5 mm geringer. Die HOQnat der Schauseite ist in der Breite 7 mm, in der Höhe

mm, diejenige der Rückseite in beiden Richtungen 2 mm kleiner als bei den echten Scheinen. |

Die Zeile „Funfzig Mark“, der Kontrolstempel und die Nummer stimmen in der Färbung niht überein. Die Farbe der Zeile „Funfzia Mark“ nähert sich im Ton derjenigen der ehten Scheine, Nummer und Kontrolstempel sind in mattrother Farbe hergestellt. / /

Die Zeichnung sieht auf beiden Seiten unscharf und theilweise vershwommen aus. Der braune Farbenton ist matter als bei den echten Scheinen. E An der linken Seite des „f“ in dem Worte „Funfzig“ findet man einen kleinen shrägen Strich, der bei den echten Stücken fehlt; ferner in dem }piralig gewunden Schnörkel am ersten Gétundstrih des „M“ in „Mark“ eine Unterbrechung, und in der „3“ der oberen Schriftzeile.

Il. Falshe Reichskassenscheine zu 5 M Erste Sorte. /

Die Zeichnung is ungenau und unsauber. Die

Felder mit dem Worte „NReichskassenshein“ und mit dem Strafsaß sind niht durch senkrechte, ‘sondern dur wagerecht verlaufende Linien shraffiert. Die Zas 5 im Mittelfelde zeigt nicht shräge, sondern senkrehte Schraffierungs- linien. Das Aifangswori „Wer“ des Strafsaßes fehlt ganz. Die Schrift des Mittelfeldes, sowie des Strafsaßes ist schlecht gezeichnet, der lehtere fast unleserlih. Das lange „f in dem Worte „Reichsschuldenverwaltung“ erscheint als. f“. Die Krone über dem Reichsadler im Schilde des Lands- knehts steht nicht in der Mitte, sondern ist nach links ver- hoben. Die drei stylisierten Shwanzfedern des Neichsadlers auf dem Schilde des Landsknechis laufen unter sih und mit den Klauen des Adlers zusammen, während auf den eten Steinen hier deutlihe Zwischenräume vorhanden sind.

#

Die Zeichnung der Blattfiguren im Rechte der Rückseite weicht von derjenigen der cchten Scheine wesentlih ab, außer- dem ist ‘an Stelle des guillochierten Linienmusters bei den ehten Scheinen eine einfache Linienschraffierung angewendet.

Die Riffelung fehlt ganz.

Der blaue Dru beider Seiten erscheint in dem Farbenton maiter als bei den ehten Scheinen und is theilweise verwischt.

__ Die Werthzeile, der Kontrolstempel und die Nummer sind nicht in karminrother, sondern in einer stumpfen, rothen Farbe aufgedruckt.

: S welte-Sorte.

Die Schnittgröße der Scheine ist richtig, dagegen ist die Who uno der Schauseite in der Breite um 2mm, in der

öhe um 1 mm fkleiner als bei den echten Scheinen.

Die beiden Felder, welhe das Wort „Reichs- fassenihein“ und den Strafsay enthalten, sind nicht shraffiert, sondern mit einem blauen Ton versehen. Die Unterdruckzahl „5“ ist niht in Linienschraffierung hergestellt, sondern voll gezeihnet. Die Zeichnung der Adler- fette, welche sich um den preußischen Adler im Brustschilde des Neichsadlers shlingt, fehlt ganz, der hierfür vorhandene Raum ist blau abgetönt.

Auf der Rückseite weicht die Zeihnung des Blattmusters von derjenigen der echten Scheine ab, vollständig verunglückt ist die Nachbildung des Guillochenmusters.

Die Werthzeile „Fünf Mark“, der Kontrolstempel und die Nummer sind in s{chmußigrother Farbe hergestellt. Die Ziffern und Buchstaben der Nummernreihe halten nicht Linie.

Der Druck erscheint matter als bei den echten Scheinen.

Ein leichtes Erkennungszeichen für die Feststellung der Gal ung ist die Verwaschbarkeit der blauen Farbe auf der

ücfseite der Scheine.

Dritte Sorte.

Das Papier a durch eigenartige Glätte auf.

Die Scheine sind in der Schnittgröße, sowie in der Zeich- nung kleiner als die ehten Scheine. L

Die Zeichnungen sind mangelhaft, der Dru ist ver- shwommen und unscharf.

Das Wort „NReichskassenschein“ in der Kopfleiste der Schauseite ist nur theilweise lesbar, der Strafsaßt ist vollständig unleserlih. Die schraffierte Zahl „5“ im Mittelfelde liegt bei den ehten Scheinen unter der Schrift, bei den Falschstücken unter- bricht dieselbe die Schriftzeilen, sodaß z. B. der Buchstabe „e“ in „verwaltung“ vollständig fehlt und die erste Silbe der Unter- {chrift „Merleker“ vershmiert ist. Die Zeile „Fünf Mark“ hebt sih von den übrigen Schristzeilen niht wie bei den echten Scheinen kräftig ab, sondern sie erscheint ebenso wie die übrige Zeichnung nur halb gedeckt und matt im Farbenton.

Das Blattmuster auf der Rücfseite stimmt nur in den äußeren Umrissen der Zeichnung mit derjenigen der echten Scheine überein ; die Nachbildung des Guillochenmusters ist ganz willkürlih. Die Zeile „Fünf Mark“, die Nummer und der Kontrolstempel sind den ehten Scheinen wenig ähnlich, zu ihrem Dru ist ein s{chmugziges Braun anstatt Noth verwendet.

__ An Stelle des saftig-blauen Farbentons der eten Scheine zeigen die Falshstücke eine blaugrüne matte Tönung.

Die Riffelung ist in mangelhafter Weise nachgebildet.

Bei einzelnen Falschstücken is die Drucausführung namentlih der Schauseite eine bessere, die Unterbrehung der Schriftzeilen durh die Untergrundzahl 5 is durch Nacharbeit beseitigt worden.

B. Zinsscheine.

Auch falsche Zinsscheine zu Schuldverschreibungen der 3prozentigen Reichs-Anleihe von 1892 zu 22 4 50 Z und 15 6 mit dem Datum des 27. Februar 1892 kommen seit längerer Zeit vor. Die Merkmale der Fälschung sind folgende:

I. Falsche Zinsscheine zu 22 (6 50 Z mit der Bezeichnung Reihe IIt Nr. 4, fällig am 1. Oktober 1893, u Schuld- verschreibung Litt. D. Nr. 952100 über 1500 4:

Zur 3 prozentigen Reichs-Anleihe von 1892 ist bisher nur die Zinsscheinreihe T ausgegeben worden, Schuldverschreibungen über 1500 F und Zinsscheine über 22 #4 50 Z sind zur gedachten Anleihe nicht hergestellt worden, und bei keinem Werthabschnitt wird die Nr. 952 100 erreicht.

Das verwendete Papier hat kein Wasserzeichen, es ist gewöhnliches Schreibpapier von geringer Festigkeit.

Das Muster des Unterdrucks weicht in der Zeihnung von demjenigen der echten Scheine nur wenig ab, dagegen ist die Zeichnung der Schrift mangelhaft und theilweis im Charakter abweichend. Auffallend ist die Abweichung in den Zeilen „halbjährige Zinjen zahlbar am 1. Oktober 1893 mit Zwei- undzwanzig Mark 50 Pf.“ Bei den echten Scheinen springt die erste Zeile nah vorn heraus, die zweite t ist 2 mm eingerückt. Bei den Falschstücken ift es umgekehrt. Die erste Zeile ist 4 mm eingezogen, die zweite Zeile sprin t nah vorn heraus. Ferner is bei den Falshstücken die Werthangabe „Zweiundzwanzig“ mit halbfetter Frakturschrift hergestellt, während bei den echten Scheinen hierzu eine halbfette Kanzlei- chrift verwendet ist. Die Untecbrudfarbe ist bei den ersteren dunkelviolett, bei den leßteren hellblau. Jm ganzen ist die Farbenstimmung matt und der Druck unscharf. Der Trocken- stempel hat bei den ehten Scheinen einen Durh- messer von 13 mm, der Reichsadler füllt in der Höhe den inneren Raum vollständig aus. Der Durchmesser des Trocken- stempels ‘bei den Falschstücken beträgt 15 mm, der Reichsadler füllt den Raum nicht aus, es ist oberhalb und unterhalb des- selben ein größerer weißer Raum. Der Stempel weicht in der Zeihnung in allen Theilen von derjenigen des echten Stempels ab; die Gravierung ist mangelhaft, die Buchstaben der Umschrift „Zinsschein-Stempel“ sind größer als bei den ehten Scheinen.

Bei den echten Zinsscheinen mit geraden Ordnungsziffern (2, 4, 6 u. \. w.) ist der linksseitige weiße Papierrand außer- halb der Zinsscheinumrahmung let {hmal, etwa 1 mm bei rihtiger Abtrennung, bei den Falschstücken beträgt dieser Pa- pierrand 4 mm. ;

Die Aufdruckziffern sind in rothvioletter Farbe hergestellt, ähnlich derjenigen, welche bei den eten preußischen Zinsscheinen zu 12 6 zur Anwendung kommt.

IT. Falsche Zinsscheine zu 15 F mit der Bezeichnung Reihe Il Nr. 1, fällig am 1. April 1894, zur Schuldverschreibung Litt. A. Nr. 195910 über 1000 s:

Die Werthabschnitte zu 1000 s der 3 proz. Reichs-Anleihe von 1892 tragen die Bezeihnung „Litt. C.“, während die falschen Rinssheine die Bezeichnung „Läitt. A.“ enthalten.

Zinsscheine Nr. 1 zur Reichsanleihe von 1892 sind“ über- haupt niht zur Ausgabe gekommen, dem eingedruckten Fällig- feitstermine entsprehend (1. April 1894) würden es Zins- heine Nr. 5 sein. :

Im übrigen zeigen die Falschstücke zu 15 #4 im all- gemeinen die gleichen Fälshungsmerkmale wie diejenigen zu 99 m 50 4. Zu erwähnen ist noch Folgendes :

Hinter dem Worte „Mark? im Werthbetrage der Zinsscheine fehli beide Male der Punkt. Der in Buchstaben ausgedrükte Werthbetrag lautet nit wie bei den ehten Scheinen „Funfzehn“, sondern „Fünf- zehn“ Mark. Als Verjährungstermin ist der 30. März 1898 angegeben, während die Angabe auf den echten Scheinen „31. März 1898“ lautet. Die Ordnungsziffern und der Werth- betrag sind bei den echten Scheinen in karminrother Farbe E, bei den Falschstücken ist eine rothviolette Farbe ver- wendet.

TTT. Falsche Zinsscheine zu 15 46 mit der Bezeihnung Reihe Il Nr. 7, fällig am 1. Oktober 1893, zur Schuldverschreibung Litt. H. Nr. 195 200 über 1000 M:

Der angegebene Fälligkeitstermin is derselbe wie der auf den falschen P oieinènt zu 22 4 50 H angegebene. Dem Fälligkeitstermine entspricht der Verjährungstermin „30. Sep- tember 1897“.

Die Falshstücke zeigen dieselben Fälshungsmerkmale wie vorstehend.

Höhe der Schneedecke in Zentimetern am Montag, den 25. März 1895, um 7 Uhr Morgens.

Mitgetheilt vom Königlich preußishen Meteorologishen Institut.

(Die Stationen sind nah Flußgebieten geordnet.) *

Oestliche Küstenflüfse. Memel (Dange) 22, Tilfit (Memel) 22, Insfterbur l) 8, Heilsberg (Pregel) 0, Königsberg i. Pr. (Pregel) E d renen

Weich}el.

Groß - Blandau (Bobr, Narew) 31, Czerwonken (Bobr, “Narew) 28, Marggrabowa (Bobr, Narew) 32, Klaussen (Pissa) ?, Neidenburg (Wkra) 11, Osterode (Drewenz) —, Altstadt (Drewenz) ?,

horn —, Konitz (Brahe) 2, Bromberg (Brahe) —, Berent (Ferse) 6, Marienburg (Nogat) —.

Kleine Flüsse zwishen Weichsel und Oder. Lauenburg i. P. (Leba) 5, Köslin (Mühlenbach) 2, Schivelbein (Nega) 0. Oder.

Leobshüß (Zinna) 0, Natibor —, Beuthen (Klodniß) —, Oppeln —, Habelschwerdt (Glaßter Neisse) —, Brand (Glaßer Neisse) ?, Reinerz (Glager Neisse) ?, Gla g Neisse) —, Friedland (Glater Neisse) 23, Weigelsdorf. (Glaßzer Neisse) —, Rosenberg (Stober) —, Breslau —, Liegniy (Kaßbah) —, Fraustadt (Landgraben) —, Grünberg —, Krummhübel (Bober) 6, Wang (Bober) 90, Eich- berg (Bober) 0, Schreiberhau (Bober) 20, Warmbrunn (Bober) ?, Bunzlau A —, Görliß (Lausißer Neisse) —, Frankfurt —, Ostrowo (Warthe) —, Posen (Warthe) —, Tremessen (Warthe) —, Samter (Warthe) —, Paprotsch (Warthe) —, Neustettin (Warthe) 1, Deutsch-Krone (Warthe) 3, Landsberg (Warthe) —, Stettin —, Pammin (Ihna) —, Prenzlau (Uecker) —, Demmin (Peene) —.

Kleine Flüsse zwischen Oder und Elbe.

Putbus —, Rostock (Warnow) —, Kirchdorf auf Poel —, Sege- berg (Trave) —, Lübeck (Trave) —, Eutin (Schwentine) —, Schleswig (Schlei) —, Flensburg —, Gramm (Fladsau) —, Westerland auf Sylt —, Wyk auf Föhr —, Husum —, Meldorf —.

Elbe.

Torgau —, Dessau (Mulde) —, Rudolstadt (Saale) 0, Jena Saale) —, Stadtilm C —, Dingelstädt (Saale) —, rfurt (Saale) —, Sondershausen E —, Nordhausen

(Saale) —, Halle (Saale) —, Klostermansfeld (Saale) —, Bernburg (Saale) —, Quedlinburg (Saale) —, Magdeburg —, Neustreliß (Havel) —, Kottbus (Havel) —, Dahme (Havel) —, Dein (Qa Blanlenburg. bei _ Berliß (Gal), —= Spandau (Havel) —, Heinersdorf, Kr. Teltow (Havel) —, Potsdam (Havel) —, Brandenburg (Havel) —, Kyritz (Havel) —, Gardelegen (Aland) —, Jeeze (Aland) —, Waren (Elde) —, Marniß (Elde) —, Schwerin (Elde) —, Uelzen (Ilmenau) —, Lüneburg (Ilmenau) —, Neumünster (Stör) —, Bremervörde (Ofte) —.

We fer.

Meiningen (Werra) —, Liebenstein (Werra) 4, Altmorschen (Fulda) ?, Schwarzenborn (Fulda) —, Cassel (Fulda) ?, Uslar (Werre) —, Herford (Werre) —, Scharfenstein (Aller) 40, Ilsenburg (Aller) 0, U (Aller) —, Celle (Aller) —, Göttingen (Aller) —, Herzberg (Aller) —, Klausthal (Aller) 71, Seesen (Aller) 0, Hannover (Aller) —, Bremen —, Oldenburg (Hunte) —, Elsfleth —.

Kleine Flüsse zwishen Weser und Ems. Iever —.

ulda (ulda) ?,

Ems.

Gütersloh (Dalke) —, Münster i. W. —, Li —, Odnabrí (Haase) —, Löningen (Haase) —, Aurih —, L rüdck

Rhein.

Darmstadt —, Coburg (Main) —, Frankenheim (Main) 55, rankfurt (Main) —, Wiesbaden —, Geisenheim —, Birtenfels Nahe) —, Schweinsberg (Lahn) —, Rauschenberg (Lahn) —, Mar- ur Cahn Weilburg (Lahn) —, Schneifel-Forsthaus (RUEL N Bit [us ( tosel) —, von der Heydt - Grube (Mosel) rier

—, Neuwied —, Siegen (Sieg) —, Hachenburg (Sieg —, öln —, Krefeld ‘“—, Arnsberg (Ruhr) —, Brilon (Ruhr) —, Lüdenscheid (Nuhr) —, Alt - Astenberg (Ruhr) ?, Mülheim (Nuhr) —, Kleve —, Ellewiek (Yssel) —, Aachen (Maas) —.