1895 / 79 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Mar 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Aus der Kündigung zum 1. Juli 18934. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe IX Nr. 2 bis 12 und Anweisung zur Abhebung der Reihe X.

Nr. 1588 S und mit dem Bemerken aufgerufen, dak deren Verzinsung aufgehört hat, und daß dieselben werthlos werden, wenn sie, während dreier Jahre nach dem Zahlungstermine jährlich einmal zur Empfangnahme der Zahlung öffentli Ee niht innerhalb 10 Jahren nah dem leßten be- züglihen öffentlihen Aufruf zur Einlösung vorgezeigt worden sind. E

Die Staatsschulden - Tilgungskasse kann sich in einen Schriftwehsel mit den Jnhabern der Obligationen über die Zahlungsleistung nicht einlassen.

Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen oben Fe Einlösungsstellen unentgeltlih verabfolgt.

erlin, den, 2. Januar 1895. Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.

Haus der Abgeordneten.

Bei dem Hause der Abgeordneten ist die Verwaltung der Bureaukasse dem Registrator und Kalkulator Marßy Über- tragen, und

der Bureau-Hilfsarbeiter Döhl zum Registrator und Kalkulator ernannt worden.

BekanntmacchGUunü.

Es wird hiermit zur öffentlihen Kenntniß gebracht, daß der Frauen- und Mädchenbildungsverein des arbeitenden Volkes für Berlin und Umgegend und e D auf Grund des 8 8 des Vereinsgesehes vom 11. März 1850 vorläufig geschlossen find.

Jede fernere Betheiligung an diesen Vereinen oder an etwaigen Neubildungen, welche sahlich als Fortseßung des Frauen- und Mädchenbildungsvereins oder seiner Filialen er- scheinen, wird nach § 16 a. a. O. mit Geldstrafe von 15 bis 150 M oder mit Gefängnißstrafe von aht Tagen bis zu drei Monaten bestraft.

Berlin, den 26. März 1895.

Der Polizei-Präsident. Freiherr von Richthofen.

Angekommen: der Präsident des Reichs-Versicherungsamts, Dr. Boediker.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 30. März.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute Morgen den Vortrag des Staatssekretärs des Aus- wärtigen Amts, Staats-Ministers Freiherrn von Marschall in dessen Wohnung. Jn das Schloß zurückgekehrt, arbeiteten Seine Majestät mit dem Chef des Generalstabs der Armee, Grafen von Schlieffen und nahmen sodann den Vortrag des Chefs des Militärkabinets, Generals von Hahnke entgegen.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin wohnten gestern Abend dem Passions-Gottesdienst in der St. Jaïtobi-

Kirche bei. Heute ertheilten Jhre Majestät

Audienzen.

Vormittag mehrere

_ Der Reichskanzler und Präsident des Staats-Ministeriums Fürst zu Hohenlohe hat dem Fürsten von Bismark am 27. d. M. die Glückwunschschreiben des Bundes- raths und des preußischen Staats-Ministeriums zum 8. Geburtstage persönlih nah Friedrihsruh überbracht.

Der Glückwunsch des Bundesraths hat folgenden Wortlaut:

Eurer Durchlaucht Eintritt in das neunte Jahrzehnt eines mit unvergleichlicher Hingebung dem Dienste des Vaterlandes gewidmeten Lebens giebt dem Bundesratb einen willklommenen Anlaß zum erneuten Aeene seiner aufrichtigen Verehrung und seiner warm empfundenen

ünsche.

Nicht vergessen hat es der Bundesrath, daß er während zweier

Dezennien unter dem Vorsiß Eurer Dur(laucht an dem Ausbau des neu erfstandenen Reiches har mitwirken können, nicht vergessen, daß die von ihm im Auftrage seiner hohen Machtgeber verfolgte Politik durch Eurer Durchlaucht weise Leitung Ziel und Richtung empfangen hat. _ Und wenn Dank dieser Politik der Bund der Fürsten und Freien Städte des Reiches gefestigt dastebt gegenüber den zerseßenden Ele- menten, welche nicht müde werden in dem Versuche, die fchöpferische That einer großen Zeit zu zerstören, so weiß fid der Bundesrath eins ‘mit allen vaterländishch gesinnten Gliedern der Nation in der Ueber- zeugung, daß Eurer Durchlaucht weitschauender Blick es gewesen ist, der den siheren Grund zu solhem Erfolge gelegt hat.

Auf dem von Eurer Dur(laucht vorgezeihneten Wege wird der Bundesrath fortfahren, des Reiches Ausbau zu fördern, und damit einen Theil des Dankes abzutragen, welcher der wahrhaft ftaatsmännischen Arbeit des Ersten Kanzlers gebührt.

Möge der Segen, welcher sihtlich auf dieser Arbeit ruht, zum Pete des Vaterlandes fortwirken, möge Gottes Gnate geben, daß Gure urchlauht noch lange Jahre dem Kaiser und dem Reiche erhalten bleiben, und möge es Ihnen beschieden sein, neben der Befriedigung über Ihre Schöpfung reiche Freude an deren Entwicktelung zu erleben!

Berlin, den 1. April 1395.

Der Bundesrath. (Unterschriften.)

Seiner Dur(laucht dem Fürsten von Bis8marck, Herzog von Lauenburg.

Das Glückwunschschreiben des Staats-Ministeriums lautet:

Guerer Durclaucht ift es durch Gottes Gnade beschieden, am 1. April d. I. das ahtzigste Lebensjahr zu vollenden. Mit den - Ihrigen wird das Vaterland diesen seltenen Festtag in dankbarer Ge- {innung_ begehen, eingedenk der unvergänglichen Verdienste, welche Euere Durchlauwt in langjähriger unermüdlicher und reich gesegneter Thâtigkeit um Preußens und des Deutschen Reiches Ruhm und Größe

5G erworben haben. Mit den Segenswünschen, welche Euerer Durh- t zu diesem festlihen Tage von Seiner Majestät dem Kaiser und Könige, unserem erhabenen Herrn, zugehen, verbindet auch das Staats-Ministerium die seinigen im dankbaren Rückblick auf die langen Fahre, während deren Euere Durchlaucht seine Mans zum Heile des Naterlandes mit Weisheit und Festigkeit geleitet haben. Möge der Allmäch- tige Euere Durchlauht noch lange Sahre in voller Kraft des Körpers und Frishe des Geistes dem Vaterlande erhalten und Ihnen einen un- E Lebensabend, verschönt dur die Liebe und Verehrung Ihrer itbürger, bereiten! Berlin, den 1. April 1895. Das Staats - Ministerium. (Unterschriften.) An Seine Dur(hlaucht den Fürsten von Bismarck, Herzog von Lauenburg.

In der am 29. März unter dem Vorsiß des Vize - Prä- sidenten des Staats-Minitteriums, Staatssekretärs des Jnnern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenarsißzung des Bun- desraths wurde den vom Raa urücgekommenen Geseßentwürfen wegen Feststellung des eidShaushalts-Etats e 895/96, wegen Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der

erwaltungen des Reichsheeres u. \. w. und wegen Feststel- lung des Haushalts-Etats für die Schußgebiete für 1895/96 in der vom Reichstag beschlossenen Daa die Zustimmung ertheilt. Ferner wurde über den Allerhöchsten Orts zu unter- breitenden Vorschlag wegen Besezung einer Mitgliedsstelle beim Reichs-Versicherungsamt Beschluß gefaßt.

Die Kommission für die zweite Lesung des Ent- wurfs eines Bürgerlihen Geseybuhs für das Deutsche Reich erledigte in den Sißungen vom 26. und 27. März den Rest der von dem Referenten des All- gemeinen Theils vorgeschlagenen Bestimmungen über das

internationale Privatrecht.

21) Anlangend die erbrechtlichen Verhältnisse, wurden folgende Vorschriften beschlossen:

„Die erbrechtlichen Verhältnisse werden nah den Geseßen des Staats beurtheilt, welhem der Erblasser zur Zeit seines Todes angehört hat.

Die Errichtung und die g einer Verfügung von Todeswegen werden nah den Geseßen des Staats beurtheilt, welchem der Erblasser zur Zeit der Errichtung oder Aufhebung angehört hat. Die Vorschrift des § .… Saß 2 vgl. die Nr. 5*) bleibt mit der Maßgabe unberührt, daß ein Deutscher eine Verfügung von Todeswegen in der Form errihten oder aufheben kann, welche den am Ort der Errichtung oder Auf- hebung geltenden Geseßen entspricht.

Erwirbt ein Ausländer, der nach den Geseßen seines

Heimathstaats die Fähigkeit zur Errihtung einer Verfügung von Todeswegen erlangt hat, nah Errichtung einer solchen Verfügung die Reichsangehörigkeit, so behält er diese Fähigkeit, auh wenn er sie nah den deutshen Gescezen noch nicht er- worben hat.“ j Einvernehmen bestand, vaß die zur Errichtung einer Ver- fügung von Todeswegen erforderlihe Rechts fähigkeit auch nah den Geseßen des Staats vorhanden sein müsse, welchem der Erblasser zur Zeit seines Todes angehörte. Ob dieser Saß eines besonderen Ausdrus im Geseß bedürfe, blieb der Prüfung der NRedaktionskommission vorbehalten.

Im Anschluß an die Vorschriften über die Form der Errichtung einer Verfügung von Todeswegen wurden die zum ehelihen Güterreht beschlossenen Bestimmungen (Nr. 13) noch durch folgende Vorschrift ergänzt:

„Ein Deutscher kann einen Ehevertrag im Ausland auch in der Form schließen, welche den an dem Orte der Vertrag- schließung geltenden Gesetzen entspricht.“

22) Mit Rücksicht auf solche Rechtsgebiete, in denen für gewisse, zu einem Ehevermögen, einem Kindesvermögen oder zu einem Nachlasse gehörende Gegenstände besondere Vorschriften bestehen, hielt man die Aufnahme der nachstehenden Bestimmungen für erforderlich :

„Die Vorschriften der §8 . . . . (über das eheliche Güter- recht und das Rechtsverhältniß zwischen Eltern und Kindern, Nr. 13, 16) und des § . . .. Abs. 1 (oben Nr. 21) kommen niht zur Anwendung, soweit zu dem betreffenden Vermögen Gegenstände gehören, welche niht in dem Gebiete des Staats, dessen Geseßze nah jenen Vorschriften maßgebend sind, si befinden, und in dem Staat, in dessen Gebiet die Gegen- stände sih befinden, in Ansehung dieser Gegenstände besondere Vorschriften bestehen.“

__ 23) Die Frage, nah welchem Necht die Rechtsverhältnisse einer Person, die ohne Staatsangehörigkeit ist, be- urtheilt werden sollen, wurde dahin entschieden :

„Hit eine Person ohne Staatsangehörigfkeit, so werden ihre Rechtsverhältnisse, sofern für dieselben die Beurtheilung nah den Geseßen des Staats, welhem die Person angehört, vorgeschrieben is, nach den Gescßzen des Staats beurtheilt, welchem die Person zuleßt angehört hat und, wenn sie au früher keinem Staat angehört hat, nah den Gesegen des Staats, in welchem sie ihren Wohnsiß und in Ermangelung eines Wohnsißes ihren Aufenthalt hat oder zu der maßgeben- den Zeit gehabt hat.“

24) Eine eingehende Erörterung knüpfte sich an die Frage, unter welchen besonderen Vorausseßungen die Anwendung des ausländishen Geseßes, welches nah den beschlossenen Vorschriften an sich maßgebend sein würde, gleihwohl aus - ges «Hebe sein soll. Es gelangte folgende Vorschrift zur

nnahme:

„Die Anwendung eines ausländischen Gesehes ist aus- eschlossen, wenn fie gegen die guten Sitten oder gegen den weck eines deutschen eseßes verstoßen würde oder wenn das

ausländische Geseh die Nechte der Fremden in unbilliger Weise beeinträchtigt.“

25) Hinsichtlih der Wirkungen des Urtheils eines ausländishen Gerichts einigte man sich dahin, in die E folgende Vorschriften als Z 293 f auf- zunehmen :

„Die Anerkennung des Urtheils eines ausländischen Gerichts ist ausgeschlossen :

*) Die Nr. 5 lautet:

„Die Form eines Rechtsgeschäfts bestimmt sih nah den Gesetzen, welche für das den Gegenstand des Rechtsgeschäfts bildende Rechts- verhältniß maßgebend find. Es genügt jedo, wenn die Form den Geseyen des Orts entspricht, an welhem das Rechtsgeshäft vorge- R “cas sofern niht das nah Satz 1 maßgebende Recht ent- gegensteht.“

1) wenn die Gerichte des Staats, welchem das aus- ländische Gericht angehört, nach den deutshen Geseßen nit zuständig sind ; Í 2) wenn der unterlegene Beklagte ein Deutscher ist und sih auf den Prozeß nicht eingelassen hat, sofern die den Prozeß ais A O e Seins dem Stagt es Prozeßgerichts in Person noch dur ewährung deu Rechishilfe zugestellt ist ; S E

3) wenn die Anerkennung des Urtheils gegen die guten Sitten oder gegen den Zweck eines deutschen esehes verstoßer würde oder wenn das Urtheil auf einem ausländischen Geseg beruht, das die Rechte der Fremden in unbilliger Weise beein- trächtigt, in3besondere wenn bei der Erlassung des Urtheils um Nachtheil einer deutshen Partei von einer der Vor- {hriften des 8... (über die Eheschließung, Nr. 10), des

.… . . Abs. 1 bis 3 (über die Auflösung der Ehe, Nr. 12, 17 und dex S8: 4 Le die Ehelichkeit, Legitimation _ Annahme an Kindesstatt, Nr. 14, 15, 17) abgewichen ist ;

4) wenn die Gegenseitigkeit niht verbürgt ist.“

Ferner soll der § 661 Abs. 2 der Zivilprozeßordnung durch folgende Vorschriften erseßt werden :

„Das Vollstreckungsurtheil is erst zu erlassen, wenn das Urtheil des ausländischen Gerichts nah dem für dieses Gericht geltenden Recht die Rechtskraft erlangt hat. Es ist niht zu erlassen, wenn die Anerkennung des Urtheils im JFnlande nach, 8 293 f ausgeschlossen ist.“ |

e Die Frage des Vergeltungsrechts wurde dahin geregelt : : „Unter Zustimmung des Bundesraths kann durch An- ordnung des Oa ers bestimmt werden, daß gegen die Angéhörigen eines ausländishen Staats und die Rehtsnach- folger solcher Angehörigen ein Vergeltungsrecht zur Anwendung gebracht werde.“ j

Der Staats - Archivar, Geheime Archiv - Rath Dr. phil. Karl Janicke in Hannover is am 15. Februar d. J. gestorben.

__ Dem Archiv-Hilfsarbeiter Dr. phil. Hermann Granier beim Geheimen Staats - Arhiv in Berlin ist der Amtstitel „Archiv-Assistent“ beigelegt, und der Archiv - Hilfsarbeiter Dr, phil. Hans Kiewning vom Geheimen Staats-Archiv in Berlin an das Staats- Archiv in Posen verseßt worden.

_ Der Negierungs-Assessor Dr. von Bönninghausen zu Mülheim a. Rh. i mit der kommissarishen Verwaltung des Landrathsamts im Landkreise Gladbach, Regierungsbezirks Düsseldorf, beauftragt worden.

Nach telegraphischer Meldung an das Ober-Kommando der Marine ist S. M. S. „Hyäne“, Kommandant Kapitän- Lieutenant Bachem, am 28. März von Kamerun in See gegangen.

Bayern.

Seine Königliche Hoheit der Prinz-Regent hat bestimmt, daß die Staatsgebäude am 80. Geburtstage des Fürsten - q ¿3marck Flaggen in den bayerischen Landesfarben hisen ollen.

Sachsen. Jm Auftrage Seiner Majestät des Königs wird der Ober-Hof-Marschall Graf Vißthum dem Fürsten Bismarä die Glückwünsche des Königs überbringen.

Hefen. Aus Anlaß der Feier des 80. Fürsten Bismarck ist, der „Darmst. Ztg.“ zufolge, die An- ordnung getroffen worden, daß am 1. April Nachmittags die Bureaux sämmtlicher staatlihen Behörden geschlossen bleiben.

Me&Xlenburg-Schtwoerin.

Phlorge Bestimmung Seiner Königlihen Hoheit . des Großherzogs sind am 1. April zur Feier des achtzigsten Geburtstages des Fürsten Bismarck auf sämmtlichen Großherzoglihen Gebäuden die Flaggen zu hissen.

Ferner ist bestimmt worden, daß zur Feier des 1. Aprik in allen Schulen des Landes zur Erinnerung an die hohen Verdienste, welche Puh Bismark um die Gründung und Festigung des Deutschen Reichs fich erworben, eine Schulfeier mit Ansprache an die Schüler gehalten werde, und daß der Unterricht an diesem Tage ausfalle.

Sachsen-Meiningen.

_ Höchster Entschließung Seiner Hoheit des Herzogs gemäß hat das Staats-Ministerium angeordnet, daß am 1. April der Unterricht in sämmtlihen öffentlichen Schulen des Herzogthums ausfällt und an den Staats- und Hofgebäuden, für welhe ein Flaggenschmuck besteht , die Fahnen aufgehißt werden.

Sachsen-Coburg-Gotha.

Ihre Königlichen Hoheiten der Herzog, der Erbprinz und die Prinzessin Beatrice treffen heute wieder in Coburg ein, während Jhre Kaiserlihe Hoheit die Herzogin und Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin Alexandrine noch in Darmstadt verbleiben.

Auf Anordnung des Herzogs sollen am Geburtstage des Fürsten Bismarck alle Hof- und Staatsgebäude be- flaggt werden.

Geburtstags des

Lippe.

Die Mitglieder des Landtags ten wie „W. T. B.“ aus Detmold meldet, einstimmig be lossen, dem Fürsten Bismarck zum 80. Geburtstage die herzlichsten Glüd- wünsche telegraphish zu übermitteln.

Oefterreich-Ungarn.

Wie die Wiener Blätter melden, hat der Kaiser die Pathenstelle bei dem neugeborenen Erzherzog übernommen und wird sich am Dienstag zur Taufe nah Brünn begeben.

Dem Er erag D der Erzherzogin Joseph August sind anläßlich der Geburt ihres Sohnes Glückwünsche von Seiner. Majestät dem Kaiser Wilhelm, dem Prinz? Regenten von Bayern, dem König von Sachsen, dem König von Württemberg, dem König von Belgien und der Königin-Regentin von Spanien zugegangen.

- Geschwader des Stillen Dzeans,

Campos einen Antrag, wona

Jm landwirthshaftlichen Aus\chuß des öster- rceihishen Abgeordnetenhauses wurde gestern der Antrag der Abgg. Roser und Dworak auf Veranstaltung einer Enquête behufs Erhebungen über die Ursachen des Niedergangs der Landwirthschaft und auf ent- sprehenve Ge enmaßregeln verhandelkt. Der Ackerbau- Minister Graf Falfkenhayn betonte im Laufe der Debatte, von allen Regierungs-Ressorts werde das Interesse der Landwirthschaft gewahrt und alljährlich würden 2 bis 3 Millionen für Meliorationen in den Etat eingestellt. Die Hauptursache der Nothlage der Landwirthschaft liege in der ungeretfertigten PN der Preise des Grund und Bodens, welche in keinem Verhältniß zu dem Ertrag und der Vershuldung ständen. Der Minister erklärte sich \chließlich mit der geplanten Enquête einverstanden und sagte Förderung derselben zu. Der Ausschuß beshloß die Abhaltung einer Enquête und die Eiedung eines aus 11 Mitgliedern bestehenden Subcomités, lehnte aber die übrigen Anträge ab. Das Subcomité konstituierte sih sodann und wählte Brener zum Obmann.

Jn der gétrigen S des ungarischen Unterhauses beantragte bei der Berathung über die Petition bezüglich einer ungarischen Militär-Akademie der Abg. Szasz im Namen des Petitionsaus\husses, die Petition an die Regierung zu leiten. Der Abg. Balogh brachte cine Resolution ein, worin die Regierung aufgefor- dert wird, die Petition zu verwirklihen. Der Minister Freiherr von Féjérvary lehnte die Resolution ab: es liege nicht im Interesse Ungarns, daß in die Vertheidigungs- Jnstitution eine Bresche geshlagen werde. Die Resolution des Abg. Balogh wurde hierauf verworfen und der Antrag des Ausschusses angenommen. Heute wird die Session geschlossen, am Montag die neue eröffnet werden.

Großbritannien und JFrland.

Der Staatssekretär des Auswärtigen Lord Kimberley empfing gestecn eine Deputation der english-armenischen Gesellschaft, die ihn um seine Unterstüßung zum Besten der Armenier in der Türkei bat. Lord Kimberley versicherte die Deputation seiner wärmsten Theilnahme, wies jedoch auf die große Schwierigkeit der Behandlung dieser Frage hin, weil ein Aufrollen der orientalishen Frage vermieden werden müsse. Eine ver- einzelte Aktion Englands würde ungenügend sein. Der britische Botschafter in Konstantinopel habe ibn versichert, Rußland und Frankreih seien von der Nothwendigkeit einer Reform vollkommen überzeugt. Er sei sicher, daß, wenn die Zeit gekommen sein werde, Rußland und Frankreich aufrichtig mit England zusammengehen würden. Die russishe Re- gierung sei, ebenso wie England, darauf bedacht, der gegen- wärtigen Lage abzuhelfen. Alle Mittheilungen, DIC LL von den beiden Mächten erhalten habe, lauteten sehr er- muthigend ; die anderen Vertragsmächte hätten ebenfalls Be- weise ihrer Sympathie für die Armenier gegeben. Wenn die e zu einem Vorgehen gekommen sein werde, würden andere

ächte auch nicht bei Seite stehen. Lord Kimberley lehnte die Bitte der Deputation um Veröffentlihung der Konsular-

‘berichte ab, ei noch diplomatishe Verhandlungen im

Gange seien, und {loß mit dem Ausdruck der Ueberzeugung, daß der Sultan in der armenishen Bevölkerung, wenn fte gerecht regiert werde, loyale Unterthanen haben wexde.

Das Unterhaus nahm gestern eine Resolution des Abg. Dare betreffend die Errichtung lokaler geseßgeben- der Körperschaften in Jrland, Schottland, Wales und England, mit 128 gegen 102 Stimmen an. Im Laufe der Debatte führte der Sekretär für Schottland Sir G. Tre- velyan aus: die Resolution werfe eine große Frage auf; die Einbringer abstrakter Resolutionen könnten von der Regierung niht gleih im ersten Augenblick Unterstühung erwarten. Die Regierung müsse dafür Sorge tragen, sih nit zu verpflichten und die Mp Ansicht des Unterhauses niht zu be- einflussen. sei sicher, daß das Volk nicht ständig dem zu- stimmen werde, daß sein Parlament durch die Konkurrenz von vier Nationen, die verschiedene Geseße verlangten, gehemmt werde.

Fraukreich.

Der Präsident Faure hat sih in Sathonay eine Er- fältung zugezogen, durch die er voraussihtlih zu einer mehr- tägigen Schonung genöthigt sein wird. :

Der chinesishe Gesandte in außerordentlicher Mission Wang- Tschi- Tschung ist gestern Abend aus London zu mehrtägigem Aufenthalt in Paris eingetroffen.

Nuß land.

Der Vize-Admiral Tyr tow is zum Chef der vereinigten der General - Lieutenant Dochturow zum Kommandeur des XI. Armee-Korps an Stelle des Generals Dukmassow, welher das Kommando des VIT. Armee-Korps erhalten hat, und der Stabschef des X. Armee-Korps, General Powoloßky zum Stabs3chef des WVilnaer Militärbezirks ernannt worden. /

Der Kontre-Admiral Dubassow ist von dem Amt eines Marine-Agenten in Deutschland enthoben worden.

Spanien.

Im Senat befürwortete gestern der Marschall Martine Ÿ Schmähun en der Armee dur die Presse vor die Kriegsgerichte gehören ollen. Der Kriegs- Minister Azcarraga bekämpfte den Antrag; die Frage liege Jegeamarng dem Obersten Kriegsrath vor; er erwarte dessen eriht, um alsdann die Men des bestehenden Der Marschall Martinez Campos zog hierauf seinen Antrag zurück. : ars In der Deputirtenkammer legte der Finanz-Minister Reverter den Gesezentwurf wegen Bewilligung eines auße r- ordentlihen Kredits für KriegszwecLe 1m Betrage von 120 000 Pesetas vor. Die Kar listen veranlaßten hierauf eine Debatte über die leßte Ministerkrisis, der Finanz- Minister weigerte si jedo, darüber Aufklärungen zu geben. RONN ordnete der Präsident die Weiterberathung des udgets an. i 5 Nach Meldungen aus Havanna haben die Präfekten der Provinzen ihre Entlassung eingereicht ; dieselben

Gesetzes O en.

werden dur militärishe Persönlichkeiten erseßt.

Schweiz- ; Der Ständerath hat bei der weiteren Berathung der Eisen-

» bahnnovelle den Art. 17, wonach die Direktoren vom Ver-

waltungsrath, nicht von der Generalversammlung, zu wählen sind, En An Stelle der Art. 8 uüd 9 wurde ein neuer, von Zemp vorgeschlagener Artikel angenommen, welcher bestimmt: Fa Bundesrath kann Beschlüsse der Generalver-

| mun

durch welche bedeutende Landésinteressen ernst- lih f rdet oder verleßt werden, aufheben. u diesem Zweck sind ihm die Beschlüsse der t lee vor deren Vollzug zur Kenntniß zu bringen; Beschlüsse der Ver- waltung un / rath verlangt, sind demselben sofort einzusenden. Die Bahn- gesellschaft ann gegen die Virfügung des Bundesraths an die

undesversammlung rekurrieren.“ Die übrigen Artikel des ries wurdcn ohne wesentlihe Aenderung angenommen. In den Uebergangsbestimmungen wurde festgeseßt, daß die Aktionäre, welche binnen 60, statt, wie vorgeshlagen, 30 Tagen nah Jnkrafttreten des Gesehes ihre Aktien in das Aktienbuch eintragen lassen, das Stimmrecht erwerben. 'Schließlih wurde das ganze Geseß vom Ständerath mit 27 gegen 10 Stimmen angenommen.

Bulgarien.

Die Zeitung „Mir“ meldet: Der Gemeinderath von Sofia E beshlossen, gegen den früheren Bürgermeister und Minister Petkow und gegen den Jngenieur Notscherew die gerichtliche Klage zu erheben, weil fie bei Vergebung ge- wisser Lieferungen die Gemeinde um mehr als 80 000 Fr. geschädigt hätten.

Schweden und Norwegen.

Der Gesundheitszustand der Kronprinzessin verbessert sich, wie aus Rom gemeldet wird, fortgesezt. Bei dem warmen und frühlingsähnlihen Wetter der leßten Zeit hat die Kron- n längere Ausflüge in der Umgebung Roms machen önnen.

Dänemark.

Das Landsthing hat gestern in dritter Lesung den Finanzgeseßentwurf für 1895/96 angenommen ; damit ist derselbe vom Reichstag fertig gestellt.

Afien.

Die am 24. d. M. erfolgte Beseyung der Fischer- insel in der Pescadoresgruppe wird nach einer Meldung aus Yokohama amilih bestätigt.

Der „Times“ wird aus Shanghai von gestern gemeldet : 3000 Japaner lägen jeßt auf Ponghu, einer der Pescadores- Inseln ; sie hätten für vier Monate Proviant. Die südliche Operationsbasis sci damit für die japanishe Flotte gesichert.

Aus Hongkong erfährt die „Times“: 1 japanische Schiffe seien an der Ostküste von Formosa entlang f segelt, 31 japanishe Schiffe befänden sich jeßt bei Formosa. Von ebendaher meldet das Reuter’she Bureau, daß die Japaner die Beschießung auf Taiwan-Fu eröffnet hätten.

Aus Peking wird der „Times“ gemeldet, die Nachricht von dem Vorrücken der Japaner auf Shanhaikwan und Formosa und von dem Attentat auf Li-Hung-Tschang habe dort von Neuem Erregung hervorgerufen. Der Vize-

„König sei im stande, z verhandeln, obgleich er sehr geschwächt

sei. Die Aussichten auf eine Verständigung mit Japan würden für zweifelhaft angeschen. /

Nah einer Mittheilung der „Russischen Telegraphen- agentur“ soll der Mikado, entrüstet über das Attentat auf L - Hung - Tschang, die japanischen Bevollmächtigten in Simonoseki angewiesen haben, R - Tschang zu erklären, daß Japan in eine provisorische Einstellun;( der Feind- seligkeiten mit China willige. Diese Nachricht wird durch eine Meldung des „Reuter schen Bureaus“ aus Washington bestätig. Danah hätte China das Anerbieten eines Waffenstillstands gemacht, und die japanischen Friedensunterhändler seien vom Mikado ermächtigt worden, das Anerbieten bedingungslos anzunehmen ; dies sei in Anbetracht des unerwarteten Attentats auf Li- Hung-Tschang geschehen. Der Direktor im japanishen Aus- wärtigen Amt Kurino habe erklärt, der Waffenstillstand werde in Kraft bleiben bis zum Abschluß der Friedensverhand- lungen, werde aber nicht zur Folge haben, daß die Japaner sich aus China zurückzögen.

Afrika.

Die Nachricht des „Reuter'shen Bureaus“, daß in Casablanca ein deutsches Mädchen geraubt worden sei (siehe Nr. 73 d. Bl.), beruht, nah einer Meldung des „W. T. B.“ aus Tanger von gestern, auf Erfindung.

Wie die „Agenzia Stefani“ aus Massowah von gestern meldet, wird Adigrat eine aus Weißen und Eingeborenen bestehende Garnison unter dem Befehl des Majors Toselli erhalten. Eine zur Verfolgung Ras Manaa\ha’s aus- GNAnTE fliegende Kolonne ijt in Macalé angekommen. Ras

angascha, der sih nah Taltal zurücziehi und an 600 Mann

bei sich hat, wird von Agostafari verfolgt.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Schlußberichte über die gestrigen Sizungen des Reichstags und des Herrenhauses befinden si in der Ersten und Zweiten Beilage.

Der Reichstag erledigte in seiner heutigen (73.) Sizung, welcher der Reichskanzler Fürst zu Hohenlohe, die Staatssekretäre, Staats - Minister Dr. von Boetticher und Freiherr v on Marschall, der Staatssekretär Dr. Graf von Posadowsky und der Staats - Minister Freiherr von Berlepsh beiwohnten, N die von der Kommission als zur Erörterung im Plenum nicht geeignet erachteten Petitionen.

Alsdann wurde der Bericht der Rechnungskommission über den Bericht der Reichs\huldenkommission entgegen- genommen und die vorgeschlagene Entlastung ertheilt.

(Schluß des Blattes.)

Der heutigen (9.) wohnten der Minister für von Hammerstein-Loxten und der lichen 2c. Angelegenheiten Dr. Bosse bei. i

Dem Gesegentwurf, betreffend die f der Stadt der

Sißzung des Herrenhauses Landwirthschaft 2c. Freiherr inister der geist-

Stadt Bockenheim in den Bezirk der Stadt Frank- rt a. M. und die Aufhebung des Amtsgerichts zu Bocken- eim, wurde die Zustimmung ertheilt.

i Debatte wurde ferner angenommen der Geseg- entwurf, betreffend die Verwaltung der Pfarrwittwen- und Waisenfonds und die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Geistlihen der evangelischen Landeskirhe in den neuen Provinzen. E

Dem Gesetzentwurf, betreffend die Entshädigun für Verluste durch Schweinekrankheiten, beantragte der

der Direktion, deren Mittheitung der Bundes-

Berichterstatter Freiherr von Landsberg namens der Agrar- eia die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen.

Ober-Bürgermeister Bräsicke wünschte eine Ausdehnung auf die Tuberkulose des Rindviehs. A

err von Herzberg bat um Ablehnung der Vorlage, die nuß- los sei ohne Sicherung der Grenzen vor Einschleppung von Vie \feuchen aus dem Auslande. :

Wirklicher Geheimer Ober-Regierungs-Rath Beyer erwiderte, eine Ausdehnung der Ss auf Tuberkulose des Rindviehs set niht angängig, da das Vorhandensein von Tuberkulose außerordentlih {wer festzustellen sei. Eine Quarantäne an den Grenzen erstrebe au die landwirthschaftliche Verwaltung und sei deshalb mit dem Bundesrath in Verbindung getreten, da ein einseitiges Vorgehen Pes nußlos sein würde. ;

er Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- stein-Loxten versicherte, er werde die Frage sehr ernst im Aue behalten. Er empfehle die diesjährigen Verhandlungen des Deutschen Landwirth- \chaftsraths zur Lektüre, in welchem rofessor Shüß einen hoch- interessanten Vortrag über Tuberkulose gehalten habe.

Der Gesezentwurf wurde angenommen.

(Schluß des Blattes.)

In der heutigen (52.) Sißung des Hauses der Ab- ge ordneten, welcher der Finanz-Minister Dr. Miquel und er Justiz-Minister Schönstedt beiwohnten, wurde zunächst der Geseßentwurf zur Ergänzung “des Geseßes, betrefsend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Geist- lihen der evangelischen Landeskirche in den neun älteren Provinzen, vom 15. Juli 1889, in dritter Be- rathung und das Geseg, betreffend die Berliner Stadt- \synode und die Parochialverbände in größeren Synoden, in zweiter Berathung angenommen.

Das Haus trat dann in die zweite Berathung des Ent- wurfs eines preußischen Gerichtskostengeseßes ein.

2 31 Absatz 2 bestimmt, daß in denjenigen Fällen, wo der Stempel niht ordnungsmäßig verwendet wird, die Be- theiligten von Stempelstrafen frei sein sollen, wenn die Ein- reihung der Urkunde bei Gericht innerhalb der für die Ver- wendung des Urkundenstempels sonst vorgeschriebenen Frist erfolgt. Die Verpflihtung der Notare, für die Einziehung der Stempel zu sorgen, soll hierdurch nit berührt werden.

f E avg Dr. Porsch (Zentr.) beantragte, den leßten Say zu reien.

Justiz-Minister Shönstedt: Wenn der Saß auch gestrichen ch die alte Bestimmung weiter bestehen. Die Streichung würde nur Unklarheit hervorbringen. Eine Regelung diefer Frage würde übrigens am besten im Stempelsteuergeseß erfolgen.

O, Klasing (kons.) hielt den Antrag des Abg. Porsch für UnnoThIg.

Der Antrag wurde darauf abgelehnt. /

Im §8 42 der Vorlage wird bestimmt, daß für An- erkennung oder Beglaubigung von andzeichen sowohl bei einseitigen, als bei gegenseitigen Ge häften fünf Zehntheile der vollen Gebühr erhoben werden sollen.

Abg. Gorke (Zentr.) beantragte, statt fünf Zehntheile drei Zehntheile zu seßen.

Abg. Oswalt (nl.) beantragte, die Bestimmungen des § 42 au auf die Beurkundung der Erklärungen dritter auszudehnen, die mit dem Rechtsgeshäft in innerem Zusammenhang stehen.

Abg. von Bülow -Wandsbeck (fr. kons.) beantragte, statt des Wortes Zehntheile das Wort Zehntel zu gebrauchen.

Der Antrag von Bülow-Wandsbeck wurde abgelehnt, der Antrag Gorke angenommen und der Antrag Oswalt zurüd- gezogen. 3 :

8 48 der Vorlage bestimmt, daß bei der Beurkundung der Beschlüsse von Generalversammlungen , Aufsichtsräthen und sonstigen Organen von Aktiengesellshaften oder anderen Vereinigungen, sowie bei der Beurkundung des Hergangs bei Wahlversammlungen, sofern ein bestimmter Geldwerth nicht erhellt, der Werth in der Regel zu 20 000 #4 angenommen werden soll.

Abg. Oswalt (al.) beantragte, eine Höchstgebühr von 300 4 festzusetzen, und begründete den Antrag damit, daß nah der Vorlage die Gebühren für die Notare außerordentlich crhöht würden. Nach der Vorlage würde eine Gebühr, die jeßt 50 beträgt, dem S 48 gemäß auf 8600 M gesteigert werden. Wenn auch eine freie Verein-

arung über die Höhe der Gebühren crlaubt sei, so widersprehe eine solhe Feilscherei a dem Ansehen des Standes der Notare.

Justiz-Minister Shön stedt: Die Regierung hat keinen Anlaß, dem Antrage Oswalt entgegenzutreten.

S0 Dr. Srmer (fonf.) widersprach dem Antrag, der nicht in das Gese passe, welhes mit dem System der Höchstbeträge gebrochen habe. Eine Ausnahme zu Gunsten des mobilen Kapitals, der großen Aktiengesellschaften, zu machen, liege nit der geringste Grund vor.

Justiz-Minister Schönstedt: Wenn der Einwand des Abg, Irmer auch formell berechtigt sein mag, so glaube ich de, aus Billigkeitsgründen dem Antrage Oswalt zustimmen zu follen.

Abg. von Eynern (nl.) befürwortete den Antrag Oswalt, weil die Aktien ih zumeist im Besiß der kleineren Leute befänden.

Abg. Dr. Irmer erklärte, die Generalversammlungen Bon Aktiengesellshaften machten gerade niht den Eindruck, als seien sie aus fleinen Leuten zusammengeseßt. Die konservative Partei wolle nit, daß den Alktiengesellshaften ein Privilegium gegenüber dem Grundbesiß gewährt werde, und er bedauere, daß die Königliche Staatsregierung den Antrag Oswalt nicht ablehne.

Der Antrag Oswalt und der so veränderte § 48 der Vorlage wurde angenommen.

(Schluß des Blattes.)

Dem Hause der Abgeordneten sind die vom Herrenhause enechmigten Gesetzentwürfe, betreffend die Abänderung von estimmungen des Ausführungsgeseßes zur Deutschen

Zivilprozeßordnung vom 24. März 1879 und des Geseßes vom 12, März 1869, betreffend die Ausstellung gerihtliher S LCUAS Lou ggen und

betreffend die Vertretung der Kreis- und Provinzial-

A tortwati i Ml in elten, zugegangen.

Von dem Abg. Gamp is im Hause der Abgeord- neten nabstehender Antra g eingebraht worden:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen: Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, Anordnung zu treffen, daß die Staats- betriebe beim Ankauf insbesondere von land- und forstwirth\schaft- lihen Erzeugnissen die inländischen Erzeugnisse bevorzugen, bezw. arc es angängig ift, die Lieferung inländisher Erzeugnisse vor-

reiben.

wird, so würde do

vermögensrechtlichen Angelegen-

Handel und Gewerbe,

Täglihe Wagengestellung für Kohlen und Koks : an der Ruhr und in Oberschlesien. f An der Ruhr sind am 29. d. M. gestellt 10 849, o zeitig gestellt keine Wagen. dene E

In Oberschlesien sind am 28. d. M. gestellt 3852, j eitig gestellt keine A M. gestellt 3852, nit recht