1914 / 21 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Jan 1914 18:00:01 GMT) scan diff

in Zabern und das krieg3gerihtlihe Verfahren näher einzugehen. Die Kriegs8gerichtsurteile haben den Gegnern der Militärgerichtsbar- keit neue Waffen in die Hand gegeben. Der \{hwerste Fehler ist, daß der oberste Gerichtéherr auf die Einlegung der ihm zustehenden Rechtsmittel verzichtet hat. Die Verschiedenheit der Zeugenaussagen liefern wieder einen Beitrag zur Psychologie der Zeugenaussfagen. Den Kenner überrascht eine fol@e Verschiedenheit nicht. Es wäre dringend erwünscht, wenn das Oberkrieg8geriht eine Nachprüfung der Zeugenaus\sagen vorgenommen hâtte. Außer- dem ist noch eine Menge von Rechtsfragen strittig. Es ift die ständige Rechtssprehung auch des Reichsmilitärgerihis, daß in solchen Fällen der Körperverleßung nit freigesprohen wird; der Vorsay kann ausgeschlossen sein, aber die fahrlässige Körperverleßzung niht. Es wäre richtig gewesen, daß au in diesem Falle die Meinung des obersten Militärgerichts eingeholt worden wäre. Es müßte ge- run werden, ob bei dem Obersten Reuter der dolus eventualis vorlag. Die plößlihe Zurückziehung der Nechiêmittel hat zu der Annahme geführt, daß die Behörden Veranlassung hatten, die Ent- scheidung des Reichsmilitärgerihts zu scheuen. Das Krkegsgericht ia Straßburg hat den Saß ausgesprohen, daß für die preußischen Truppen im Neichslande die preußishen Vorschriften bindend seien, wie die sächsishen Vorschriften für die säcsishen Truppen im Reichs- lande. Jeder Soldat trage seine Dienstvorschriften im Tornister mit sich. Professor Laband hat ja bekanntlich einen ähnli@zen Gedanken geäußert. Wenn der Satz an sich richtig ist, in seiner Anwendung in Zabern ist er zweifellos falsch. Stände etwa ein württembergisches Regiment im Verbande eines preußischen Armeekorps oder umgekehrt, so würden im ersten Falle für das würtitembergi]che Negiment die preußischen, im zweiten für das preußische die En Vorsctriften gelten. Aber der Fall ist auch falsch in seiner Anwendung für den Fall der Berührung mit der Zivilbevölkerung. Da gelten keine Diensivorschriften, sondern da gilt das Reih8- und das Landesrecht. Das Neichsrecht gilt selbstverständlih eins&ließlih des Reichéstraf- r:chts. Bedauerlicherweise werden unsere Offiziere in der Ucber- zeugung erzogen, daß ihnen gegenüber ein anderer Notwehr-Paragraph gilt als der des Strafgeseßbuchs. Das wird in einem Kommentar ausdrücklih hervorgehcben; es wird dort auch erkiärt, daß ein ge- legentlihes „Mehr“ dem Anschen des Standes besser entsprechen dürfte als ein „zu wenig“. Neben dem Neichêgericht gilt noch das preuß!sche Necht. Es ist keine leichte Aufgabe, den Umfang seiner Geltung fest- zu tellen, denn das in Aussicht gestellte Neichsmilitärgeseß ist in dieser Beziehung immer noch nicht erlassen. Dennoch kann man zu einigen ganz bestimmten Säßen gelangen. Man wird auszugehen haben von der preußischen Verfassung, Art. 36. Auch die preußishe Regierung ist der Ansicht gewesen, taß es der vorherigen Requirierung der Zivil- behörde beim Cinschreiten des Militärs bei Unterdrückung von Unruben bedarf. Ausnahmen läßt Art 26 zu, fie müssen aber geseßlich festgelegt sein. Es ist Zweifel entstanden darüber, ob das Geseß von 1837 eine solche Ausnahme darstellt. Es fragt fih, ob außer diesem Gese) und dem Gesey über den Belagerung8zustand noch andere geseßlile Be- stimmungen vazhanden sind: selbstverständlih ist dabei aber doch, daß, was nicht in Preußen gilt, erst recht nicht in Elsaß-Lothringen Geltung hat. Es war ziemlich schwierig, die nunmehr angezogene Kabinettsorder von 1820 auszugraben. Ich habe sie aus den Kampetshen Annalen ausgegraben; es ist höchst charakteristisckch, daß folhe Besiimmungen, die so {wer auffindbar find, in Preußen noch gehandhabt werden. Der entscheidende Teil dieser Order macht aber auch das Einschreiten des Militärs davon abhängig, daß nah Pflicht und Gewissen festgestellt ist, daß die Ziviibehörde mit dem Eingreifen zögert, indem ihre Kräfte bereits nicht mehr zur Eewältigung der Unruhen hinreihen. Es is also die Xcage, ob diese Order, ihre Rechtsgülttgkeit einmal angenommen, im Zaberner Fall anwendbar war oder niht. Die Vorausseßungen diefes entsheidenden Teiles treffen in dem Falle Zabern nit zu. Die Sivilbehörde hat erklärt, es lag am 28. November kein Anlaß zum Éinschreiten vor. Da handelt es sh also um Meinungsverschied-n- beiten, nit aber um Unvermögen der Zivilbehörde; und da hat ih also der Oberst v. Reuter einer shweren Rechtsverleßung schuldig gemaht. Der Oberst v. Reuter hatte ja Zeit genug, mit den Zivilbehörden Rücksprache zu nehmen; das ist nit gesh¿hen. Aber it diese Order nun überhaupt gültig oder niht? Die fast ein- stimmige Meinung aller Rechtslehrer verneint die Gültigkeit. Die Kabinettsorder ist kein Gesch, sonst würde sie ordnungs- gemäß in der preußishen Geseßsammlung veröffentlicht sein. Wäre die Kabinettsorder ein Geseß, was fie nit ist, so wäre sie durch Ait. 109 der preußischèen Verfassung aufgehoben. Die Kabinettsorder ist dann in die späteren Dienstvorschriften über- gegangen. In Bayern und Württemberg gilt diese Bestimmung der Kabinettsorder nicht; das ist in der Bayerishen Kammer von dem Kriegsminister ausdrücklih hervorgehoben worden. Der Württcm- bergishe Staatsanz-iger führte aus, daß das Einschreiten des Militärs bei inneren Unruhen nur auf Regulsition der Zivilbehörde zulässig sei. Die Dienstvorschrift von 1899 hat den Saß der Kabinetts- ocder von 1820 aufgehoben. Von ihr gilt dasfelbe, was ih von der Kabinettsorder gesagt habe. Die Dienstvorschrift von 1899 besteht überhaupt nicht zu Necht; nötig für den inneren Dienst mag sie sein, das leugne ih nit, aber sie ist nidt in Kraft, sobald die Militär- behörde irgendwie mit den Zivilbehörden tin Verbindung tritt. Es handelt fich um die unberechtigte gewaltsame Durführung ungültiger Gesege, das ist ein unerträglicher Zustand. Das Ansehen der Militärverwaltung in Elsaß-Lothringen hat zweifellos durh diefe Borgänge nicht gewonnen. Es muß Klarheit geschaffen werden, was {14 Eliaß-Lothringen eigentlih? Die einen sagen, es sei ein Staat, die anderen, es set ein Kommunalverband; andere sagen, ein Jurist fônne die Frage nit beantworten, es fei feine Rechts-, sondern cine Machtfrage. Meine Freunde meinen, daß Elsaß-Lothcingen zu einem selb- ständigen Bundesstaat geworden ist. Der eventuell versprohenenAenterung der Dienstvorschriften stehen meine Freunde etwas \kepiiich gegenüber ; se fann morgen aufgehoben und übermorgen wieder zurückgenommen werden. Wer garantiert uns denn, daß Kabinettsorders von 1805, 1801 oder 1780 wieder verwertet werden, die dem Militär vielleicht noch weiter- gehende Rechte einräumen wie die Kabinettsorder von 1820. Wir haben unseren Antrag eingebracht, um das Recht des Waffengebrauchs zu fkodifizieren. Wir sind darin soweit wie möglich entgegen- gekommen. Nach § 2 bleibt das Recht der bewaffneten Macht un- berührt, die Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit gegen Angriffe oder Störungen zu \{chüßen. Wir haben unsere Interpellation nicht eingebraht geg-n den Reichskanzler. Wir stehen ihm mit kühler Achtung gegenüber. Wir werden nur gegen ibn auftreten, wenn das unsece politische Ueberzeugung erfordert. Unsere Interpellation ist auch nicht gegen die „Armee gerichtet. Wir halten es für un!ere heiligste Pflicht, Kritik an der Militärverwaltung zu lben, wo U-rbergriffe oder Mißgriffe vorliegen. Wir werden uns davon nit abhalten lassen, durch die Schceiereien der Kriegs8- partei und dur die Shmähreden der Versammlung des preußischen Bundes usw. Unsere Interpellation ist auch nicht gegen Preußen gerihtet. Wir wollen ein starkcs und fich seiner Kraft bewußtes Preußen. Wir verlangen aber von ihm, daß es dem Neiche gibt, was des Reiches ist, und die anderen Bundesstaaten als gleich- berechtigt betrahtet. Wir bestreiten den paar Leuten des preußtschen Bundes das Necht, sich als echte Preuß-n zu bezeihnen. Die Aristokratie will unter dem D. ckmantel der Mona’ chie ihre Madht- gelüste befriedigen. Dieser Geist ist gestört durch die Vorkommnisse in Zabern. Die Verbindung zwischen Norden und Süden zu sichern, ist der Zweck dieses Antrages. Zur Beantwortung der Jnterpellationen Wort der Reichskanzler Dr. von Bethmann Hollweg: Meine Herren! Jh werde zunächst an die juristishen Ausfüh- rungen des leßten Herrn Vorredners anknüpfen. Daß Klarheit darüber bestehen muß, in welchen Fällen das Militär bei Unruhen einzuschreiten hat, ist selbstverständlih. Das Militär selbst hat daran ein eigenes

und dringendes Interesse.

nimmt das

Der Grundsaß daß das Militär regelmäßig êrst auf Requisition der Zivilbehörde einschreitet, ist verfassungsmäßiges Recht, soviel ih sehe, in allen Bundesstaaten, jedenfalls in Preußen. Daß es aus- nahmsweise einer Requisition nicht bedarf, das ist von der preußischen Verfassungsurkunde ausdrücklich und prinzipiell anerkannt worden, denn sonst hätte sie nit dieserhalb ein besonderes Geseß vorbehalten können. Dieses Geseß ist tatsählich nicht erlassen. Es entsteht die Frage, ob aus dem Fehlen dieses Geseßes geschlossen werden muß, daß das Militär niemals und unter keinen Umständen einschreiten darf, wenn es an einer Requisition der Zivilbehörde fehlt.

Nun, meine Herren, von den reicsgeseßlih geregelten Fällen der Selbsthilfe und der Selbstverteidigung brauche ih nicht zu sprechen. Ueberall, wo die Vorausseßungen der Notwehbr, des Notstandes im Sinne des Strafgeseßbuchs und des Bürgerlichen Geseßbuchs vor- liegen, da ist unbestritten das Militär ebensogut wie jeder andere be- rechtigt, alle zur Abwehr des Angriffs, zur Abwendung der Gefahr er- forderlichen Handlungen innerhalb der durch diese Geseße gezogenen Grenzen vorzunehmen. Ebenso kann ih natürlih die geseßlih ge- regelten Fälle des Kriegs- und des Belagerungszustandes ausscheiden.

Weiterhin muß und das ist ein Punkt, den auch der Herr Abgeordnete Dr. von Liszt soeben berührt hat dem Militär au& ohne besondere geseßlihe Ermächtigung das Necht zugestanden werden, selbständig einzugreifen, wenn es sih um die Beseitigung von Hinder- nissen handelt, die sih ihm bei der Ausübung s\taatshoheitliher Funk- tionen, bei militärishen Uebungen, auf Wachen, Posten usw. entgegen- stellen. Die Berechtigung dazu folgt aus allgemeinen Nechtsgrund- säßen,

Endlich, meine Herren, wird dem Militär das Recht zugestanden werden müssen, auch ohne Requisition der Zivilbehörde selbständig ein- zugreifen, wenn die Zivilbehörde überwältigt oder aus anderen Gründen außer stand geseßt worden ist, die Requisition zu erlassen. Dieses Recht, das auh von der Staatsrechtélehre ausdrüdcklich anerkannt wird, beruht auf dem Gedanken, daß der Staat seine Existenz selbst in Frage stellen würde, der auf das Recht verzichten wollte, zur Ueber- windung einer dem Bestande des Staats, den Grundlagen des \taat- lichen Lebens drohenden, auf eine andere Weise niht abwendbaren Ge- fahr mit allen Mitteln entgegenzutreten und zu seinem eigenen Schuße die ihm zur Verfügung stehende Kraft der bewaffneten Macht zu ver- wenden. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.)

Meine Herren, ih glaube, daß ih hiermit ganz im allgemeinen die Lage umschrieben habe, wie sie sid aus Verfassung, aus Gefeß und allgemeinen Nechtsgrundsäßen ergibt.

Die Vorschrift über den Waffengebrauch des Militärs und seine Mitwirkung bei der Unterdrückung innerer Unruhen vom 23. März 1899, die jeßt durch die Zaberner Vorgänge in den Vordergrund gerüdckt worden ist, ist eine für den Dienstgebrauch des preußischen Militärs und der ihm angeschlossenen Kontingente bestimmte Zusammenstellung der Fälle, in denen das Militär befugt sein soll, einzuschreiten. Daß der Oberst von Reuter diese Instruktion auf ihre Rechtsgültigkeit nicht nachzuprüfen, sondern ihr zu folgen hatte, darüber besteht wohl heute kein ernsthafter Streit mehr. Die Angriffe rihten sih dagegen, daß die Instruktion von 1899 in einzelnen ihrer Bestimmungen der not- wendigen geseblihen Grundlage entbehre, und zwar dort, wo sie die Kabinettsorder vom 17. Oktober 1820 anzieht. Man streitet über die Geseßeskraft dieser Kabinettsorder. Meine Herren, nah meinem Da- fürhalten geht dieser Streit an dem Kern der Sache doch einigermaßen vorbei. Die Kabinettsorder von 1820, soweit sie in die Instruktion von 1899 aufgenommen worden ist, regelt zunächst das Verhalten des Militärs für den Fall, daß es von der Zivilbehörde requiriert worden ist, also für den später von der Verfassung aufgestellten geseßlichen Normalfall. Weiterhin bestimmt die Kabinettsorder von 1820, wie sich das Militär verhalten soll, wenn die Zivilbehörde nicht requirieren konnte, weil fie überwältigt war oder aus anderen Gründen außer stande geseßt worden war, die MNequisition zu erlassen. Insoweit kann die Nechtsgültigkeit der Instruktion von 1899 in keiner Weise rechtlih angefochten werden (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen), und darin werden mir au die Herren, die die Interpellation von Payer unterstüßt haben, wie ih aus dem Wortlaut der Interpellation, aus ihrer Fassung {ließen möchte, niht widersprechen.

Die Kabinettsorder von 1820 bestimmt dann weiter, daß das Militär auch ohne Requisition der Zivilbehörde einschreiten dürfe, wenn die Zivilbehörde mit der Mequisition zu lange zögere, indem ihre Kräfte niht mehr ausreichen. Ob diese Vorschrift in Verfassung und Geseß die notwendige Grundlage findet, darüber ist jeßt Streit ent- standen. Bisher und seit ihrem Bestehen, also seit 1820, ist diese Vor- schrift, soweit ih sehe, niemals öffentlih angefohten worden, und vor allem i} diese Vorschrift in der ganzen Zeit, bis auf den einen Fall in Zabern, niemals praktisch angewendet worden. (Zurufe rechts: Hört, hört! Heiterkeit bei den Sozialdemokraten.)

Meine Herren, diese Vorschrift ist gleich den übrigen Vorschriftèn der Kabinettsorder von 1820 in die Dienstanweisung von 1899 über- nommen worden, und diese Dienstanweisung ist niemals der Oeffent- lichkeit vorenthalten worden. Von der Heimlichkeit, von der der Herr Abg. Dr. Frank gesprochen hat, ist absolut keine Rede.

Nun hat das Kriegsgeriht in Straßburg es als unzweifelhaft hingestellt, daß die Dienstanweisung von 1899 für das Militär un- bedingt rechtsverbindlih ift. Zu einer Prüfung der Frage, ob die Kabinettsorder von 1820 Gesebeskraft hätte, ist das Kriegsgericht überhaupt niht gekommen. Denn die Frage, ob der Oberst von Reuter strafbar oder straflos sei, hängt rechtlich ledigli von der Frage ab, ob sein Vorgehen durch die Dienstinstruktion von 1899 gedeckt wurde. Aus demselben Grunde würde auch ein Berufungs- oder das MNevisionsgericht keinen Anlaß gehabt haben, sih mit der Frage der Rechtskraft der Kabinettsorder von 1820 zu befassen. Nachdem ih aus den Vorfällen in Zabern und den Erörterungen, die ih daran geknüpft haben, ergeben hat, daß die Fassung der Kabinettsorder Zweifel und Mißverständnisse über ihren Inhalt niht ganz ausschließt, so hat Seine Majestät der Kaiser, wie dem Reichstage bereits bekannt ist, sofort nah dem Ausgange des Pro- zesses befohlen, naczuprüfen, ob die Dienstanweisung von 1899 dort, wo sie für daë requisitionslose Einschreiten des Militärs die Ka-

binettsorder von 1820 verwertet, die für diefen Fall maßgebenden RNechtsgrundsäbße, die ih vorhin angedeutet habe, klar und zweifelsfrei wiedergibt. Diese Prüfung is im Gange; sie wird mit möglichster Beschleunigung durchgeführt werden, und mit ihrem Ergebnis wird die Dienstanweisung von 1899 in Ginklang geseßt werden. Damit ist alles geschehen, was zurzeit überhaupt geschehen fann (Hört, hört! links), und ih hoffe, es wird bei dieser Gelegenheit mögli sein,

unter den Dienstanweisungen für die verschiedenen Kontingenten gy, gehörenden Truppenteile in den Reichslanden in allen wesentli, Punkten die Uebereinstimmung herbeizuführen, die ih für durchaus wünschenswert halten muß. : i

Meine Herren, auf einen geschihtlihen Vorgang möchte ih g»; dieser Gelegenheit noch aufmerksam machen. Im Jahre 1850 u 1851 hat das preußishe Staatsministerium verhandelt über den Ex, laß des Geseßes, welches der Artikel 36 der preußischen Verfassungs. urkunde für die Fälle vorbehält, wo das Militär ausnahmsweise obs Nequisition der Zivilbehörde einschreiten sollte. Das preußisg Staatsministerium is damals in seiner eingehenden Verhandlun; zu der Ueberzeugung gekommen, daß ein Geseß, wie es der Verfassun; vorzuschweben {eine ih benuße Worte aus den damaligen Vor: gängen —, daß ein Geseß, wie es der Verfassung vorzuf{weben scheine, niht zu machen sei, und hat infolgedessen von dem Erlaß eines solhen Geseßes Abstand genommen. Dabei ist offenbar die E-. wägung maßgebend gewesen, daß die. Fälle des staatlichen Notstande: | die hier in Frage stehen, sih einer ers{höpfenden und für alle Fâlle zutreffenden Feststellung in einem Geseße entzögen. Die Feststellur: f der Vorausseßungen, unter denen die Zivilbehörde außer stand ge seßt worden sei, die Requisition zu erlassen, lasse sich nur unter Berit, f sichtigung der Einzelheiten des besonderen Falles überhaupt vor. nehmen. Von diesem Standpunkt aus von dem Standpunkt daß ein Geseß nur allgemeine Grundsäße würde feststellen können und daß die Ausführung der Instruktion überlassen werden müsse ist im Jahre 1851 das preußische Staatsministerium davon abge- gangen, ein Geseß zu erlassen, und in Uebereinstimmung hiermit sind die Dienstanweisungen von 1851, dann von 1861, 1863 und \ch{ließlis die Dienstvorschrift von 1899 erlassen worden. Aber einerlei, c: M Geseß oder ob Instruktion —: wo Zweifel bestehen, muß und wir das wiederhole ich unter allen Umständen Klarheit geschaffey werden.

Nun, meine Herren, ist draußen im Lande versucht worden, di: Bestimmungen dieser Instruktion als ungeheuerlich, als eine Heraus: forderung der Zivilbevölkerung, als einen Beweis für ein angebliz bei uns herrschendes Säbelregiment darzustellen. Wenn diese Säbelregiment wirklich eristierte, dann hätte do wohl die Arm:: | von der ihr zustehenden Macht häufiger Gebrauh gemacht. Aber is wiederhole: Zabern ist seit 1820, seit bald einem Jahrhundert, de: einzige Fall, wo die hier strittige Bestimmung überhaupt angewand! worden ist. (Zurufe von den Sozialdemokraten.) S

Meine Herren, ich glaube, das Volk wird dieser einseitigen UVebertreibungen und Verallgemeinerungen satt. (Sehr wahr! reckté. Der Fall Zabern hat so trübe Fluten aufgewühlt, daß es eine Zeit lang sien, als sollte die ganze Nation darin ertränkt werden. (Un: f ruhe bei den Sozialdemokraten. Sehr ricbtig! rechts.)

Von den Verhältnissen in den Reichslanden will ich im einzelner nicht sprechen. Daß dort viel geshehen muß, um zu normalen Zu ständen zu normalen Zuständen für das Land und für das Nei zu kommen, das ist unstreitig, und es wird geschehen. (Aha! ber d: Sozialdemokraten.) Aber einer Auffassung muß ih entgegentreten der Auffassung, daß der Zaberner Fall typis sei für die Verhält: nisse in den Reichslanden. Jch habe {on bei den Interpellation

debatten darauf hingewiesen, daß es örtliche Vorkommnisse gewesen

sind, welche den ersten Anstoß gegeben haben, und daß persönli: Unftimmigkeiten stark mitgewirkt baben eine Tatsache, die j: durch das Kriegsgericht leider nur zu sehr bewahrheitet worden i Ich glaube, man erweist weder dem Reichslande, noch dem Reit

einen Dienst, wenn man aus den Zaberner Vorgängen einen ander: E als den allgemeinen Schluß ziebt, daß“ die Reichslande nur un! A einer ruhigen und einheitlichen, unter einer gerechten, aber festen V: (Lebhafte Zustimmung. Zurufe von d

waltung gedeihen können.

Sozialdemokraten.) Meine Herren, wenn Sie nun

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zum Ausbruch gekommen, einen partikularen Gegensaß zwischen No!

und Süd zu konstruieren. (Zurufe links.) Meine Herren, dieser Le-i

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sub muß im Keime erstickt werden. (Lebhaftes Bravo!) Jawok!

Fe Lee c: i , c Der Bayer, der Franke, der Sch{wabe sieht mit anderen

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Dinge und Menschen an, als es der Preuße, der Nordländer tu: i

und jeder ist eifersüchtig darauf bedabt, seine Stammeseigenart nf allen ibren Vorzügen, aub mit allen

teidigen, der Süddeutsche so gut wie der Norddeutsche. Aber wohi: soll es führen, wenn man sid tmmer wieder gegenseitig diese Vers züge und diese Schwächen vorrechnet? (Lebhafte Daraus können nur \{chödliche Verstimmungen hbervorkommen. Li haben es ja in den leßten Tagen erlebt, wie über Naht {wi Aergernisse hervorgezaubert werden wider den Willen der Beteiligi{i auf Grund von mißverständlihen und mißverstandenen Aeußeruno(:M (Zurufe links.) Könnte denn irgendein deuts{er Volksstamm so c auf sih sein, wie er es ist, wenn wir nicht das einigende 2 hätten? (Sehr wahr!) Das beste, was ein jeder einzelne an staatlicem Verantwortlichkeitsgefühl, an Pflichtbewußtsein bx ist gerade gut genug für das Reich (Zustimmung), das unfere : in treuer und tapferer Kameradschaft mit ihrem Blute erftritt! haben. (Lebhafter Beifall.) Alle in der gleichen Begeisterung, der gleichen Hingabe, in der gleichen Tapferkeit! Und die bayerisä! Armee, von der in diesen Tagen die Rede gewesen is, me Herren, die Scblachtfelder von Wörth, Weißenburg, Bazeilles, d blutige Ningen um Orleans verkünden genug, was die bayerist& Soldaten im Jahre 1870 geleistet haben (Lebhafter Beifall Zentrum und links), so wie alle Siege des Jahres 1870 ein glänzen Zeugnis für die vereinigte Tapferkeit aller deutshen Stämme 12 (Lebhafter Beifall im Zentrum und links.) Das bayerische wetteifert zusammen mit seinem Könige an Treue und Liebe Neich mit allen anderen deutschen Volksstämmen seit der Zeit, ? König Ludwig als erster dem preußischen Könige die Kaiserkrf anbot. Der nationale Reichsgedanke, der an den bayerischen Ber in ebenso treuer Hut ist wie am Neckar, wie am Rhein, wie ® der Memel, dieser nationale Reichsgedanke allein ist es, der in Zeiten, an denen sih kein deutsher Mann freut, über die par? politishen Gegensäße hinweg zu Besserem führen kann. (Sehr ridtit links.) Ebenso entschieden, wie Sie mir vor einem Monat ? Meinungsverschiedenheit bekundet haben, ebenso entschieden rechn? p darauf, daß Sie mir zustimmen, wenn ih sage, daß es nunmehr N mehr gilt, in der Wunde herumzuwühlen, sondern daß es nunn® gilt, diese Wunde zu beilen. (Lebhafter Beifall. Zurufe von den 2

über die Reichslande hinau: die nervose Stimmung, der sich ein Teil der Nation 1 den leßten Wochen bingegeben hat, ist {ließlich in dem Versut M

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ihren S{hwächen zu vei

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Gine Partei {ließt sich davon aus und wünscht, die Zaberner torfälle für ihre weitergehenden Pläne .auszunußen. (Sehr richtig! echts. Zurufe bei den Soz.) Das haben uns die Ausführungen es Herrn Abg. Dr. Frank gezeigt, und das geht noch deutlicher aus r fozialdemokratishen Presse hervor. Ein halbes Jahr, nahdem ; Volk die größte Heeresvermehrung seit dem Kriege als notwendig

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pen der äußersten Linken nihts Geringeres als dies: Abschaffung der Militärgerihte (Sehr richtig! bei den Soz.), „umstürzende Demo- fratifierung“ unserer allgemeinen Heereseinrihtungen (Sehr richtig! bei den Soz.), Beseitigung der Kaiserlihen Kommandogewalt (Lachen und Zurufe bei den Soz.), Einrichtung eines demokratis{en Miliz- heeres. (Sehr rihtig! bei den Soz.) Das ist das Programm, welches vor kurzer Zeit der „Vorwärts“ ausdrücklih als das sozial- demokratische Programm aufgestellt hat zugleih mit fehr derben »Liebenswürdigkeiten für die bürgerlichen Parteien. Der „Vorwärts" hat gemeint, es gehöre große Kühnheit dazu, dieses Programm an- zunehmen, und diese Kühnheit traut er den bürgerlihen Parteien nicht zu; die bürgerlihen Parteien sind insgesamt ich will den Ausdruck nit gebrauchen, Sie werden ihn im „Vorwärts“ gelesen baben, und Sie werden aus dem „Vorwärts“ ersehen haben, wes- halb die modernen Dantons auch die Erinnerung an diesen Revo- [utionshelden ftammt aus dem „Vorwärts“ auf ihre Hilfe nicht renen. Meine Herren, als ih vor einem Monat hier sagte, das Be- streben der Sozialdemokraten gebe darauf hinaus, die Kaiserliche Ge- walt unter sozialdemokratis{en Zwang zu beugen, hat man das viel- fach als ein billiges Schlagwort abgetan. (Sehr richtig! und Zurufe bei den Soz.) Nun, worauf geht denn das vom „Vorwärts" seinen Lesern aufgetischte Programm anders hinaus? (Sehr wahr! rechts.) dl s ift gut, meine Herren, daß Sie mit. Jhren Plänen für unft offen herausrücken (Unruhe und Zurufe bei den Soz.), , meine Herren lassen Sie mih aus\prehen —, daß dem

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Fahren Sie \o fort, balten Sie nicht binter dem Berge mit Ihren Plänen zur Destruktion unseres Volksheeres! Darin versteht der Deutsche keinen Spaß. Der wird Sie übel heim- sien. (Zurufe von den Soz.)

Dann hat es die fozialdemokratishe Presse so dargestellt, als ob die Vorgänge in Zabern ein Paradigma sein sollten für Zusammen- stéße zwishen dem Militär und der Arbeiterklasse, der Versu zu einer Vorübung, „um die soziale Frage als militärische Frage auf der Straße zu lösen“. Auch diese Aufreizung der Arbeiterklasse hat im „Vorwärts“ gestanden! (Zurufe von den Soz.) Ih frage: was baben die Zaberner Vorgänge mit der Arbeiterfrage zu tun? (Lachen bei den Soz.) Erst sollte eine Beleidigung des engeren Stammes- bewußtseins der Elsaß-Lothringer eine Beshönigung für Beleidigungen unseres Heeres abgeben. Dann sucht man den Arbeitern zu sugge- rieren, daß ihien von dem Militär Herausforderungen drohen, daß ein blutiger Konflikt zwishen Militär und Arbeiterschaft herauf- besiworen werden soll! Meine Herren, unser Heer ist kein Instru- ment für Parteikämpfe. Es ist viel zu hade dafür, glauben Sie mir: Mir und allen von der Regierung, und in erster Linie meinem Mitarbeiter, dem Herrn Kriegsminister (Zurufe von den Soz.), wider- strebt es über alles, das Militär zum Polizeibüttel zu machen. (Sehr ritig! rechts. Zurufe.) Man sagt, der Krieg sei die ultima ratio regum. Wenn es noch einen weiteren Superlativ gäbe, so würde ih thn anwenden für die Verwendung des Militärs zur Unter- drückung innerer Unruhen. Das Militär hat etwas anderes zu tun (Bravo! rets), und wir wünschen niht die Regierung nicht und die bürgerlichen Parteien auh niht —, daß dies anders werde, etwa dadur, daß aufgereizte Menschenmassen auf die Straße geschickt

en und die Herbeiholuñg militärisher Hilfe notwendig machen.

Meine Herren, wer, wie es in der die Arbeiter so auf-

(Bravo! rechts.)

Sie haben in den leßten Wochen gesehen, welhes Bild ein Teil der auswärtigen Presse von den Zuständen in Deutschland entwirft. Die Leser solcher Artikel müssen glauben, daß Deutschland ein Land mit ganz verrotteten Zuständen sei, in dem die rohe Säbelfaust den friedsamen Bürger knebelt. Aus eigener Anschauung haben die fremden Journalisten diese Wissenschaft niht. Dazu sind sie viel zu intelligente Herren. Aber ih fürchte, sie haben als wahr angenommen, was sie in unserer sozialdemokratischen und auch in einem großen Teil unserer bürgerlich-radikalen Presse gelesen haben (Lebhafte Rufe: Hört, hort! und Sehr richtig! Zurufe von den Sozialdemokraten), und haben daraus ihre Schlüsse gezogen. Aus derselben Presse, die dann wieder ihrerseits die mißliebigen Stimmen des Auslandes mit einem gewissen Vehagen bei sih sammelte. (Sehr richtig! rets.) Ich verfolge die ausländische Presse sehr genau, aber ih habe noch kein fremdes Land gefunden, in dem bei einem Dissensus zwishen Regierung und den Parteien die Opposition im Kampf gegen die Megierung sich zur Festi- gung ihrer Stellung als Eideshelfer ausländishe Preßstimmen herangezogen hätte. (Sehr richtig! rechts. Zurufe von den Sozial- demokraten.) Diese Eigentümlichkeit sheint uns Deutschen vorbehalten zu sein. Dafür macht man dann aber der Negierung Vorwürfe, daß sie es nicht verstehe, die Ehre des deutshen Namens im Auslande zu wahren! (Sehr gut! rets.)

Meine Herren, ih weiß nicht, was den sozialdemokratischen Agita- tionen gegen unsere Heereseinrihtungen mehr zuwider ist, die reale Matt, die fih in unserer Armee verkörpert, oder der Geist, der in ihr lebt. Jedenfalls widerlegt dieser Geist srammer Selbstzucht und treuer Pflichterfüllung (Lachen und Unruhe bei den Sozialdemokraten) im Dienste des Vaterlandes alle Klagen darüber, als ob der Bürger s{ußlos der Willkür des Militärs preisgegeben sei, als ob eine kon- fliftslüsterne Soldateska ein Säbelregiment aufzurihten trachte. (Un- ruhe und Zurufe links.) Ja, dieses ges{chmähte Land der Soldateska! Unter der Herrschaft dieser Soldateska ist Deutschland ein Menschen- leben lang ein starker Hort des europäischen Friedens gewesen (Leb- haftes Bravo!), haben Handel und Industrie und alle Gewerbe einen Aufschwung genommen, um den uns die ganze Welt beneidet, Unter der Herrschaft dieser Soldateska (Rufe von den Sozialdemokraten: Troß derselben!) hat Deutschland eine führende Rolle in der Sozialpolitik gespielt, die von allen großen Nationen willig anerkannt wird. Unter dieser Herrschaft hat die freie Betätigung in der Pflege des Gemein-

sinns, der Volksbildung, der Ausbildung aller Volkskräfte überhaupt zu Erfolgen geführt, die sih hinter denen feiner großen Kulturnation zu verstecken brauchen. (Lebhaftes Bravo!) Wenn das die Produkte unserer Soldateska sind, dann wollen wir sie uns erhalten. Den Ruhm, daß unsere Armee ein Volksheer ist, wie wohl kein zweites in der Welt, den Glauben, daß dieses Volksheer die Nation jung und gesund er- halten wird, weil sie jeden jungen Deutschen in sich aufnimmt und ihm Pflichttreue, Disziplin, Königsliebe einimpft (Zurufe von den Sozialdemokraten), die Gewißheit, daß uns diese Tugenden bitter not- wendig sind, wenn wir unsere Stellung in der Welt aufrecht erhalten wollen all das, meine Herren, werden wir uns nit rauben lassen, weil nun, meine Herren, weil an einem einzigen Orte des großen Deutschen Reiches sich Dinge abgespielt haben, deren Wiederkehr kein Mensch wünscht. (Lebhafter Beifall rechts und bei den Nationallibe- ralen. Zischen bei den Sozialdemokraten.)

__ Auf Antrag des Abg. Dr. Mülle r- Meiningen (fortschr. Volksp.) wird Besprehung der beiden Jnterpellationen be-

lossen. .

Abg. Fehrenbach (Zentr.): Zu meiner Freude (Aha! links) k2nn ih versichern, daß ih heute den Ausführungen des Reichskanzlers eine andere Resonnanz entgegenbringen kann, als am 3. Dezember. Fch verstehe Ihr (links) Aha nicht: was damals aus meinem Munde fam, bleibt in vollem Umfange bestchen, aber auch meine Freunde und ih haben das Bedürfnis, namens des Zentrums zu sagen, daß wir in dem Bestreben, nicht weiter in den Wunden zu wühlen, ondern sie zu heilen, mit ihm gerne einig gehen wollen, daß wir aber von der Reichsregierung die sichere Er- wartung hegen, daß sie ihrerseits alle Maßnahmen ergreift, die zur Gesundung dieses wunden Körpers nötig sind. Einverstanden find wir auch mit seinen Worten über die trüben Fluten, die Über den Fall Zabern aufgestaut worden sind, dazu gehören auch die Bemerkungen über Säbelregiment und Soldateska: aber ih unter- stelle ihm, daß er dabei nit bloß hieran gedacht hat, sondern auch an die Beshimpfungen gegenüber dem Reichstag, an die Verdrehungen des damals hier von uns Vorgetragenen. Aus der sorgfältigen Art, wie er sich ausgesprochen, glaube ich entnehmen zu dürfen, daß er auch daran etwas gedacht hat. Unter jenen Angriffen auf den Neichs- tag sind ganz besouders bemerkentwert sclche, die bier in Berlin von dem derzeitigen Rektor der Universität auf dem Kommerse deutscher Studenten gemacht worden find. Der Herr hat gesagt: Was für einen Reichstag haben wir erleben müssen! Einen, der auf Zeitung‘ g-\{chwätßz und demagogisches Gerede hia den Mut gehabt hat, Mißtrauensvoten aus- zuteiien, die er jeßt vielleiht auf den Knien zurückaehmen möchte. (Vizepräsident Dove: Um Mißverständnisse auszuschließen, bemerke ih tem Redner, es war nicht der Rektor, es war der Professor NRoethe.) IJawobl, ih hatte mich versprohen. Wir find ja wohl einig darüber, daß der Reichstag sih von etner höheren Mädchen- schule im Ton unterscheidet, auch wohl darüber, daß der Ton in vor- gerüdckten Abendstunden auf fröhlihen Kommersen etwas anders ist als auf dem Katheder; aber was dieser Herr Geheimrat an mildernden Umständen für \sch in Arnspruch nimmt, über- \chreitet doch das zulässige Maß. Eigentümlih ift, daß es ihm bei seinen Vorlesungen au niht anders zu gehen scheint als beim Kommerse. Cine zur Ehrung von Erih Schmidt erschienene Schrift von Dr. Kluge erwähnt, daß der Geheimrat NRoethe in seinen Vorlesungen an namhaften Gelehrten \charfe Kritik übt, denen er aber gar keine entsprehendeu Gegenleistungen aufzuweisen hat; es ist darin die Nede von Noethes eigener an- maßender Beurteilung sogar bei seinem Nachruf auf Erih Schmidt. Ich glaube doch der Bedeutung dieses Geheimrats Noethe schuldig zu sein, seine Beleidigungen des Reichstags niht ganz unerwähnt vorübergehen zu lassen, und der deutschen Wissenschaft s{uldig zu sein, auch das andere hinzuzufügen. Wenn Professor Noethe aus- \priht, wir wären jeßt vielleicht bereit, auf den Knien das Miß- trauensvotum vom 4. Dezembec zurückzunehmen, fo täuscht er sich. Ich hab2 von dem, was ich namens meiner Freunde gesagt habe, nichts zurückzunehmen, aber auch kein Wort. Jch bin kein recht- haberischer Mensch, ih habe mi sorgfältig geprüft, ob mir nicht die späteren Feststellungen eine solche Gewissenspflicht auferlegen, aber ih kann feststellen, daß ich meine Kritik nur ganz bestätigt gefunden habe. Die fkrieg8gerichtlicen Verhandlungen haben den Anschein erweckt, als ob aus dem blauen Himmel heraus tumultuarishe Szenen sich abge)pielt hätten ohne jeden von m!litärisher Seite gegebenen Anlaß; und dagegen muß doch nochmals hervorgehoben werden, daß allerdings eine s{chwere Beschimpfung des ganzen elsässischen Volksteils voraus- gegangen war, daß für genügende Slihne niht gesorgt worden war, und daß man es namentlich der Mühe niht für wert erachtet hatte, dem elsässishen Volk zu sagen, daß man für Sühne Sorge tragen werde. Was “über den Ausdrock „Wales“, gebraucht von dem Leutnant von Forstner, und über alles, was damit zusammenhängt, ein General in der Ersten elsässischen Kammer gesagt hat, möchte ih mir doch nicht zu eigen machen; er meinte, das elsässishe Volk wird doch auf eine fo lche Ae eines simplen Leutnants nichts geben. Das heißt doch den Standpunkt eines jungen Leutnants zu sehr herab- hen, Der Ausdruck war beleidigend und hätte Sühne erfordert. Gbenfo ernstlihe Nüge verdienen auch die fih wiederholenden Aus- \chreitungen, die damals in Zabern sich abgespielt haben ; sie find im einzelnen noch niht genügend festgestellt, man weiß auch nicht, wie die Urheber zu charakterisieren sind, man hat den Eindruck, als ob es ehrlose Bübereien einiger weniger waren; aber immerhin sind Ausschreitungen vorgekommen, die, wie man gemeint hat, ent- weder durch den Willen der Bevölkerung oder der Zivil- ewalt hätten vermieden werden können. Ih muß allerdings Een daß in gewissen Einzelheiten das Verhalten der Zivil- behörden als ein korrektes nicht wird angesehen werden können; ih erinnere nur an die Geschichte von dem Diner und dem Verbleiben gewisser Säste auf demselben troy Anerbietens eines Extrazuges. Wenn es auch {wer hält, fich ganz ruhig zu diesem Urteile zu ver- halten, so würde ih mich doch hüten, das Nechtsbewußtsein im Volke zerstören zu wollen. Ih kann auch dem nicht beistimmen, was Dr. Frank über die Militärjustiz gesagt hat. Jh habe in diesen Sachen einige Erfahrung, und ih kann im allgemeinen diesen Gerichten nur meine Anerkennung aussprechen. Ih habe sogar zwei Fälle erlebt, daß zwei höhere Offiziere, die ih verteidigte, |{chlechter weggekommen find, als sie bei einem Zivilgeriht vorauésihtlich weggekommen wären. Allerdings war der jeßige Fall ein politisher Prozeß. Wenn bei diesem Prozeß verschiedene Fehler begangen worden find, so ist doch zu bedenken, daß besonders in politis aufgeregten Zeiten, bei politi\ch aufgeregten Richtern auch das Recht gebeugt worden ist. Da braucht man gar nit in die älteste Zeit zurüczugreifen. Jn dem Urteil gegen den Leutnant von Forstner habe ih die Eifahrung gemacht, daß die Urteile der zweiten Instanz niht immer besser sind als die der ersten. Den Grund, den Leutnant aus Notwehr freizusprechen, betrahte ih geradezu als cine Beleidigung für den Mann. Die clsässishe Presse hat sich über das erste Ürteil immer bedauernd ausgesprochen. Das ist ein gutes Zeugnis für das Herz der Clsässer. Jn dem Fall Reuter ist besonders anzuerkennen, daß dieser Offizier die ganze Verantwortung auf sich genommen hat. Allerdings wären die Begleitumstände nah dem Freispruh, Gratu- lation und Telegramm, bei etnem Zivilgeriht niht vorgekommen. Hoffentlich ist des das leßte Mal gewesen. Solche Gepflogenheiten wären geeignet, das Vertrauen der weitesten Krelse unserer Bevölke rung in die Justiz zu ershüttern. Was die Rechtsfrage anbelangt, so liegt die Schwierigkeit in der rihtigen Abgrenzung der Befugnis der zivilen und militärischen Macht bei inneren Unruhen. Der Reichskanzler fühlt felber das Bedürfnis, daß über die bestehende Unsihherheit die uotwendige Klarheit ge- schaffen werden muß. Das kann nur durch ein Gesetz gesehen. Besonders kommt in Frage der Fall, wo rasch eingegriffen

werden muß. Die große Mehrheit unserer Rechtslehrer ist der Ueberzeugung, daß die Kabinettsorder von 1820 niht mehr rechts- gültig ift. Besonders kann das Nebeneinanderbestehen verschiedener Bestimmungen, zum Beispiel bayerisher und württembergischer, zu großen Unzuträgltihfeiten führen. Nab § 13 der Militärkonvention von 1870 kann das Einschreiten des Militärs nur auf Requisition der Zivilbehörde und in eintgen anderen Fällen erfolgen. Obgleich wir das Reich für die Regelung diefer Angelegenheit für kompetent halten, ist es doch erwünscht, daß von allen Bundesstaaten eine E Negelung erfolgt. Die Erklärung des Reichskanzlers heint sich ja auch in der gleihen Richtung zu bewegen. Hoffentlich niht zu lange auf {ih warten. Ich glaube, daß die Elsäfser allen Grund haben, mit dem Gesamtresultat der Erörterung dieser Angelegenheit zufrieden zu sein. Uns liegt allen daran, aus Elsaß-Lothringen ein glüdlihes, aber auch treu deutsches Land zu machen. Und es wird sehr zur Beruhigung der Bevölkerung unseres Neichs- landes beitragen, wenn fie weiß, daß es in Berlin eine Instanz gibt, bei der sie recht bekommt: das ist der Deutshe Reichstag. Es wird auch seinen Cindruck nicht verfehlen, daß die Elsässer Volks- vertretung mit der Elsäfser Regierung einig gewesen ist. Die Erite Kammer des Reichslandes hat die Erwartungen der Bevölkerung bet weitem übertroffen. Daraus ist der S{luß zu ziehen, daß die Verfafsung viel besser ist, als man im NReichslande glaubte. Meine Partei ift gern bereit, die Wünsche, die die Zweite elsässische Kammer zum Ausdruck gebracht hat, zu unterstützen. Ich habe von verschiedenen Leuten Dinge gehört und daraus g-\{lofsen, daß das Verhältnis der Zivilbevölkerung gegenüber dem Militär in Elsaß-Lothringen dohch nicht so ist, wie man es sonst im übrigen Deutschland findet. J kann nur empfehlen, was ih son früher gesagt habe, daß man si von den nattonalistischea Elementen trennt. Die elsässi\chen Ver- hältnisse werden regelmäßig der Zentrumétpartei des Deutschen Reiches in die Schuhe ges{oben. Wir konnten es natürli den Elsässern nicht verwehren, daß fie sih als eigene Partei aufgetan haben. Sie baben das getan nah b:ssttem Wissen und Geroissen, aber man wird es uns nachempfinden, daß wir, da wir ohne Einfluß sind, auch niht die Verantwortung tragen können. Wenn es wahr- chetnlih auch die Elsässer niht verlangen, so geschieht es doch auf Grund der Identität des Namens. Auch wir sind bis zu einem gewissen Sinne Partikularisten, wir Bayern, Badenfer usw. (Zuruf: Preußen), davon will ih gar nicht reden. Bei aller Eigenart verfolgen wir doch alle das nur im Rahmen des deutschen Nationalstaates, nämlih unsere staatlichen Eigenheiten zu erhalten. Wir wünschen deshalb, daß auch die Elsaß-Lothringer kein besonderer Baum sein sollen, fondern ein starker Ast an dem kraft- vollen deutschen Baum. Wenn die Elsässer das bestreiten, so freut es mih. Der Kollege Riklin wird es mir bezeugen, daß der eine oder andere zu anderen Anschauungen genügend Anlaß gegeben hat. von Wrochem hai auf dem Preußentage gesagt, am 3. Dezember habe über unserem Heer eine furhtbare Gefahr ges{webt. Er spra dabei vom Pöbel aller Stände. Solhe Maßlosigkeiten braucht man nur in ihrem Wortlaut festzustellen, um sie ganz zu erkennen. Wir können doch eine Kritik an dem Heere üben. Wir wollen ein kräftiges und starkes Heer, wir \{chäßen unsere Armee und unser Vaterland als Garantie der ftaatlihen Ordnung und um das Bolk zu erziehen zur Enthaltsamkeit, Zucht und Tapferkeit. Es kann aber diese Aufgabe nur erfüllen, wenn es aus dem Volke hervorgegangen, wenn es, wie dieses denkt und fühlt, und von seinen: Vertrauen getragen ist. Das deutsche Volk und das deutsche Heer darf nur in untrennbarer Zusammengehörigkeit gedacht und genannt werden. Von der Kommandogewalt des Kaisers hat man zuerst 1906 geredet. Damals hat man einigen Nutzen davon gehabt. Auch später hat man dies gehofft und dieses Schlagwort aus- genußt. Graf Yorck von Wartenburg hat dem Reichstag Eingriff in die Kommandogerwoalt des Kaisers vorgeworfen. von Wrochem hat unter Nennung des Namens Erzberger von Angriffen auf das monarchische Heer und die Kommandogewalt gesprochen, wie sie dreister und unvershämter sch nicht denken lafsen. Das ist der Dank. Gerade mein Kollege Erzberger hat soviel Arbeit und Mühe für die Verbesserung der Pensions- und Gehaltsvertält- nisse des Militärs aufgewandt. Es hat \ich bei den Ablehnurcen nur um Budgetfragen gehandelt, sowohl bei den Kavallcrte- regimentern wie bei den Kommandanturen. Und das ift doch kein Eingriff in die Kommandogewalt. Die Regierung bittet uns, ja zu sagen. Sie muß deshalb auch auf ein Nein gefaßt sein. Schließlich ist die Bitte um Bewilligung auch weiter nichts als ein Eingriff in die Kommandogewalt des Kaisers. Welche Kritik ist aber an dem NRelchstag geübt worden! Auch ich fkritisiere den Neichs1ag, auch ih wünschte eine andere Zusammensezung. Aber er ist einmal der Vertreter des deutshen Volkes, der eine würdige Behandlung verlangen darf, er mag zusammengeseßt sein, wie er will. Auch ein Kollege aus dem Hause hat sih drüben im Abgeordneter hause nicht so ganz freundlich über den Reichëtag geäußert. Er {äßt es sich aber doch wohl zur Ehre, dieser Gesellschaft an- zugehören. Es ist gesagt worden, daß der Neichstag bei der Debatte um die Deckungsfragen hätte aufgelöt werden müssen. Das hätt: unter Umständen sehr verhängntisvoll werden können. Die Art und Weise der Deckung, wie fie ursprünglih vorgeshlageu war, hat in Preußen keinen Beifall gefunden. Das begreifen wir. Aber in Preußen werden auf den Kopf der Bevölkerung nur 9 und in Baden über 15 #6 auf den Kopf der Bevölkerung bezahlt. Eine weitere Erhöhung dieser Steuern wäre direkt ruinös für das Land gewesen. Wir find zwar kleiner als Preußen, baben aber do unsere Existenzberehtigung, und das gibt hier den Ausschlag. von Wrochem hat von der höchst gemishten Gesellschaft gesprochen, die sih heute Deutscher Reichstag nennt. Eine solche Beschimpfung muß sich der Deutsche Reichstag gefallen lassen, ein halbes Jahr nah der Bewilligung der Wehrvorlagen. Graf Yorck von Wartenburg sprach von widerwärtigsten Debatten. Die Debatten über die Deckungs8fragen waren sehr {wer und manh:s8 dabei vielleiht über- flüssig. Aber wenn man dem deutshen Volke ein folhes Opfer an Gut und Blut auferlegt, dann kann man es doch keinem Parlamentarier zumuten, daß er in einem Hurra im Laufe einer Woche allem zustimmt. Man brauht #ch nur Frankreich an zusehen, wie lange es gebraucht hat, um dasselbe zustande zu bringen. Das Jahr 1913 war für das deutshe Volk ein Ruhmesjahr, uvd es zu beschimpfen, dazu gehört ein eigentümliher Mut. Graf Yorck und die Preußendebatte hat gezeigt, welche unübersteigbare Mauer zwischen dem ie Süden und dem deutshen Norden oder richtiger zwischen dem preußischen Nordosten und dem übrigen Deutschland besteht. War das nöt:g? Wo O denn die Eingriffe des übrigen Deutsch lands in speziell preußische Verhältnisse? Unsere deutschen Stämme haben von altersher die Eigenart, über einander zu räfonnieren. Aber, was da jetzt in Berlin in Szene geseßt worden ist, beginnt ge- fährlih zu werden. Diese Gefährlichkeit ergibt sih aus der Freude des Auslandes. Lassen Sie uns doch das bißchen Demokratie ! Stellen Sie sih doch nit einer gutdeutshen demokcatishen Be wegung hemmend in den Weg. Wenn Sie den Partikularismus der Elfaß-Lothringer auf die Anklagebank seßen, dann find Sie die \{limmsten Partikularisten. Wir verkennen durhaus nicht die Ver- dienste Preußens um die Wiedergeburt Deutschlands, um die Gründuag des Deutschen Reichs. Jh finde, daß der Reichsgedanke wächst. We'che Summe vaterländisher Gedanken find niht durch unsfere Neichötagsabgrordneten bet Beratung der Wehrvorlage dis in die entferntesten Gebirgsdörfer gedrungen. Diese Frucht darf durch leinen Hagelschlag verdorben werden. Nicht Preußenland, nicht Süd deutshland, das ganze Deutschland soll es sein. : Abg. B asse rmann (nl.): Jh bin heute in der angenehmen Lage, mit den Ausführungen des Neichskanzlers einverstanden zu sein. Das gilt namentlich bezüglih des Anerkenntnisses, daß notwendige Klarheit geschaffen werden muß über die Abgrenzung der Militär- und der Aivitgervalt; das gilt von dem Versprechen der Herstellung einer Nechtssicherheit nah abgeschlossener Prüfung, und es gilt vou dem warmheorzigen Bekenntnis des Meich&kanzlors zum NReichsgedanken gegenüber manchen unliebsamew partikuläristi)hen Austreuungen

läßt diese Negelung